Was sind Oldtimer? 07-Kennzeichen ( 17 FZV)

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1 Was sind Oldtimer? Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen ( 2 Nr. 22 FZV). Alter: Das Datum der Erstzulassung muss taggenau mindestens 30 Jahre zurückliegen. Es reicht also nicht, dass das Jahr erreicht wird, in dem sich der Tag der Erstzulassung zum 30. Mal jährt. Ist das Datum der Erstzulassung nicht bekannt, kann die Zulassungsstelle bei der Berechnung des Mindestzeitraumes von 30 Jahren im Einzelfall vor der erstmaligen Zulassung liegende Zeiten außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs anrechnen (Herstellungsdatum mit entsprechendem Nachweis), wenn z.b. das Fahrzeug erst lange nach der Produktion erstmalig zugelassen wurde. Definition: Die Definition des Oldtimers ist gegenüber früher aufgeweicht worden. Früher musste er vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, heute genügt es, dass er dazu dient. Der Oldtimer kann demnach auch im Alltagsverkehr oder gewerblich genutzt werden, insofern muss er weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sein. Entscheidend ist die Einstufung des Sachverständigen, der den Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut positiv sieht. 07-Kennzeichen ( 17 FZV) Beachte: Wird das Fahrzeug nur mit rotem 07- Kennzeichen betrieben, benötigt man keine Zulassung und Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung, um damit ausschließlich Fahrten durchzuführen, die nachfolgend aufgeführten Zwecken dienen: Oldtimertreffen Probefahrten Überführungsfahrten Fahrten zur Werkstatt 1

2 Das Fahrzeug muss nach 23 StVZO durch einen Sachverständigen als Oldtimer eingestuft sein. Nur wenn ein Gutachten vorgelegt werden kann, dürfen die roten Kennzeichen zugeteilt werden. Das Gutachten beinhaltet auch eine Hauptuntersuchung nach 29 StVZO, insofern muss es auch i.s.d. 31 (2) StVZO vorschriftsmäßig sein, d.h. den Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO entsprechen. Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zuteilung eines solchen Kennzeichens Mit 07-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge müssen nachfolgend nicht mehr zur Hauptuntersuchung nach 29 StVZO vorgeführt werden.. Die Besteuerung liegt bei allen Fahrzeugen bei pauschal 191 Euro, auch wenn mehrere Fahrzeuge unterschiedlichster Fahrzeugart (z.b. Motorrad, Pkw und Lkw) über dieses Kennzeichen gemeldet sind. Papiere: Zusammen mit dem roten Oldtimerkennzeichen wird ein besonderes Fahrzeugscheinheft ausgegeben, welches vollständig von der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Eingetragen werden alle Fahrzeuge, für die das rote Oldtimerkennzeichen ausgegeben wird. Die Ausgabe erfolgt nicht nur an zuverlässige Kfz-Hersteller u.a. wie bei den normalen roten Kennzeichen, sondern an jeden zuverlässigen Halter von Oldtimern. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Fahrt sind vor oder unmittelbar danach fortlaufende Aufzeichnungen zu führen (verwendetes Kennzeichen, Fahrttag, Beginn und Ende der Fahrt, Fahrzeugführer mit Anschrift, Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeuges, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrstrecke). Die Aufzeichnungen brauchen nicht mitgeführt zu werden, sind aber ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen bei jeder Prüfung auszuhändigen. Ausgestaltung und Anbringung: Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer mit Ziffern und beginnt mit 07. Rote Oldtimerkennzeichen werden von der Zulassungsstelle ganz normal abgestempelt. Sie müssen also grundsätzlich an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeuges außen vorhanden, jedoch nicht fest angebracht sein. H-Kennzeichen ( 9 FZV) Hinter der Erkennungsnummer trägt das Kennzeichen den Buchstaben H wie historisch. Das Euro-Feld ist auch für Oldtimerkennzeichen vorgeschrieben. Dem Halter bleibt es selbst überlassen, ob er ein Oldtimerkennzeichen oder ein normales Kennzeichen beantragt. Ab sollen auch Saisonkennzeichen für Oldtimer möglich werden. Ein Oldtimerkennzeichen kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt werden, nicht für mehrere. Für 2

3 Sammler, die mehrere Oldtimerfahrzeuge besitzen, die sie nur zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen benutzen möchten, empfiehlt sich das rote Oldtimerkennzeichen. Sie müssen sich aber zwischen roten und normalen Oldtimerkennzeichen entscheiden, beides geht nicht. Mit H-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge müssen nach 29 StVZO in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Auf die Teiluntersuchung Abgas ist im Rahmen der Hauptuntersuchung nur dann zu verzichten, wenn: die Erstzulassung vor bei Benzin oder die Erstzulassung vor bei Dieselmotoren liegt. Sie unterliegen dem pauschalen Steuersatz, der bei 46 Euro bei Motorrädern und bei 191 Euro bei sonstigen Fahrzeugen liegt. Das Fahrzeug darf ganz normal ohne Zweckbindung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Umweltzone Oldtimer, die rote Kennzeichen oder H-Kennzeichen führen, dürfen ohne Umweltplakette in Umweltzonen einfahren. (Anhang 3 der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Anschnallpflicht Anlegepflicht: Nach 21a (1) StVO müssen nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Ausrüstungspflicht: Nach 35a (3, 4) StVZO müssen die in Absatz 2 aufgeführten Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Beachte: 72 StVZO in der bis zum geltenden Fassung. Kfz, die vor dem erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Fahrzeuge, die zwischen dem und dem erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen nur nachgerüstet werden, wenn entsprechende Verankerungen vorhanden sind, es also technisch möglich ist. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Lkw über 2,8 t zgm., Wohnmobile und Kraftomnibusse. Dort sind Sicherheitsgurte erst ab einer Erstzulassung ab vorgeschrieben. 3

4 Somit besteht für diese Fahrzeuge auch keine Anschnallpflicht, da nach 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen. Werden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind. Anschnallpflicht Kinder: Die Kinder-Mitnahme in Oldtimern ohne Gurte ist im 21 (1b) StVO geregelt. Demnach dürfen Kinder, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind unter drei Jahren nicht befördert werden ab dem 3. Lebensjahr, wenn sie kleiner als 1,50 m sind, nur auf den Rücksitzen; sind diese nicht vorhanden ergibt sich wiederum ein Beförderungsverbot. In Oldtimern ohne Gurte dürfen jetzt nur noch so viele Personen mitfahren, wie Sitzplätze eingetragen sind. Datenblatt-Service für Oldtimer und Youngtimer Falls für die Oldtimerzulassung keine offiziellen Daten vorhanden sind oder beim Kauf eines Klassikers Daten geprüft werden sollen, werden sind diese bei einer Technischen Prüfstelle vor Ort, oder über deren Informationsportal im Internet zu bekommen. (Eingabe von Technische Prüfstelle Datenblatt für Oldtimer in der Internetsuchmaschine) Mindestzustand für die Begutachtung nach 23 StVZO Das Fahrzeug hat in einem erhaltungswürden Zustand zu sein, d.h. es darf zwar auf Grund seines Alters leichte Gebrauchsspuren aufweisen, allerdings noch nicht verbraucht sein. Eine positive Begutachtung nach 23 StVZO ist außerdem nur möglich, wenn keine Beschädigungen und Beeinträchtigungen vorliegen, die zu erkennbaren Mängeln bei der Hauptuntersuchung nach 29 StVZO führen. Grundsätzlich gilt: je älter oder seltener das Fahrzeug ist, umso eher können Zugeständnisse bezüglich des optischen Zustandes erwogen werden. Dies gilt auch für ein authentisches und historisches Wettbewerbsfahrzeug. Der Sachverständige hat im Rahmen der Begutachtung zu beurteilen, ob die Patina erhaltungswürdig ist. 4

5 Definition des Begriffs Patina : Patina ist die Oberflächenschicht eines Fahrzeugs (Lack, Zierteile, Innenausstattung, Motorraum, Kofferraum), welche durch bestimmungsgemäßen Gebrauch bei guter Pflege mit den unvermeidlichen Abnutzungsspuren und voller Funktionstüchtigkeit durch natürliche oder auch künstliche Alterung entstanden ist. Am Unterboden sind altersgemäße Spuren (wie z. B. Anrostungen, Steinschläge, Kratzer etc.) akzeptabel. Keine Patina sind z. B.: durch massive Sonneneinwirkung oder unsachgemäßes Polieren etc. entstandene örtliche Verfärbungen Rauheiten Abplatzungen und Lackrisse (nicht Haarrisse) Unterrostungen Farbabweichungen (durch unsachgemäßes Lackieren oder Austausch von Teilen) Keine Risse in Sitzen, Verkleidungen, Verdecken und Armaturenbrettern Umbauten und Beispiele Umbauten sind, bis auf wenige Ausnahmen, immer dann zulässig, wenn sie nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original -, Zubehör oder auch Tuningteile. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile (ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen) sind zulässig. Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden. Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt worden sein. Hierzu zählen auch umfangreiche Umbauten (wie z.b. Hot-Rods, Kit-Cars oder Replikas). Eventuell notwendige nachweise bezüglich der Änderungen sind vom Fahrzeughalter zu erbringen. 5

6 Beispiele: Räder/Reifen Bei fehlender Auswahl und nicht mehr erhältlicher Reifengrößen, kann auf eine im Abrollumfang wenig abweichende Größe ausgewichen werden, sofern diese nicht mehr als 20 mm breiter als die originale Größe ist (Beispiel: 185/70R14 als Ersatz für 165R14). Dabei muss auf die Montierbarkeit und die Originalität der Räder geachtet werden. Zubehör-Räder mit zeitgenössischem Prüfzeugnis sind zulässig. Nachbauten in historischer Optik sind im Rahmen der technischen Voraussetzungen zulässig (Bsp. neu aufgelegte ATS- Leichtmetall-Räder für VW Golf I mit aktuellem Prüfzeugnis Fahrwerk Ersatzteile aus neuer Produktion, die mit originalen/ zeitgenössischen Teilen vergleichbare Eigenschaften haben, sind zulässig. Sportfahrwerke sind zulässig wenn sie zeitgenössisch sind (Bsp. Gewindefahrwerk für einen Golf I, dessen Hersteller es zu damaliger Zeit noch nicht gab). Motorumbau Ersatzmotoren vom selben Hersteller sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt und die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe* des Fahrzeuges. Motoren anderer Hersteller sind nur zulässig, wenn der Umbau nachweislich vor mindestens 30 Jahre erfolgt ist oder zeitgenössisch mit damaligem Prüfzeugnis erfolgte. Nachgerüstete elektrische Lüfter, Benzinpumpen, Ölkühler und Umbauten auf kontaktlose Zündung sind zulässig, solange das Erscheinungsbild dadurch nicht wesentlich verändert wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Fahrzeugtypen, die nach 1969 gebaut wurden ein zeitgenössischer Umbau auf Gasbetrieb realisiert werden konnte, wenn die Zeitgenössigkeit der Technikdieser Anlage nachgewiesen werden kann. Demzufolge wäre dann eine positive Beurteilung nach 23 StVZO möglich. 6

7 * Als Fahrzeugbaureihe gelten Modellvarianten gleichen Typs (i.d.r. analog dem internen Hersteller-Code), wie z.b. VW Golf I, Typ 17. Eine Modellreihe mit gleicher Handelsbezeichnung und unterschiedlicher Typbezeichnung wie z.b. VW Golf, amtlicher Typ 17 ist keine gleiche Baureihe zu dem Golf Typ 19E oder ist keine Baureihe in diesem Sinne. Bremsanlage Umbauten der Bremsanlage z.b. von Trommelbremsen auf Scheibenbremsen oder auf Zweikreisbremssystem benötigen laut der Richtlinie zur Beurteilung von Oldtimern ein zeitgenössisches Prüfzeugnis, oder müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich gewesen sein und vermehrt durchgeführt worden sein. Unter Berücksichtigung der Verbesserung der Betriebssicherheit des Fahrzeugs und eine kaum auffällige Veränderung der zeitgenössischen Optik vorausgesetzt (Vorsicht: je älter das Fahrzeug, umso größer ist der Einfluss diesbezüglich), kann eine Umrüstung aus der Neuzeit toleriert werden, wenn eine solche Umrüstung aus den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr dieser Modelreihe nachgewiesen werden kann (-> Nachweis, dass es so etwas in dieser Zeit auch schon gegeben hat). Lackierung Eine zeitgenössische Lackierung ist immer noch relevant, allerdings ist ein pinkfarbener Cadillac mit Flammendekor als zeitgenössisch zu betrachten. Folgende Beschreibung liegt uns aus dem AKE Oldtimer dazu vor, der sich mit der Novellierung der Oldtimerrichtlinie befasst: Unter gemusterten Lacken werden mehrfarbige Lackierungen, auch mit geometrischen Strukturen (z. B. Schachbrettmuster, Zebra-Look), verstanden. Diese sind nur zulässig, wenn es sich um zeitgenössische Designvarianten handelt. Lackfolien und Sprühgummi sind grundsätzlich nicht zulässig. Das gilt jedoch nicht für Rallyestreifen, originale Kantenschutzfolien oder ähnliches. Transparente Folien ohne Veränderung des Erscheinungsbilds eines Fahrzeugs, sowie zeitgenössische Designfolien können akzeptiert werden. Firmenaufschriften dürfen nur ohne Webseite, Mailadresse, QR-Codes o.ä. am Fahrzeug angegeben sein. Nachlackierungen müssen fachgerecht ausgeführt sein (kein Rollen, Pinsellackierung nur dann, wenn original ab Werk). Fotos: D. Wannenmacher 7

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