LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.)

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1 LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.) POSTGRADUALER STUDIENGANG: RECHT UND WIRTSCHAFT DER UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG ZUKUNFT SEIT 1386

2 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. h.c. Dr. iur. h. c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) An die Studierenden des postgradualen Studiengangs Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) Friedrich-Ebert-Platz Heidelberg Tel. (06221) oder Fax (06221) werner.ebke@igw.uni-heidelberg.de Heidelberg, 16. Oktober 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, ich grüße Sie und heiße Sie auch im Namen der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg zu unserem postgradualen Studiengang Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.)" herzlich willkommen. Der Studiengang bietet eine in Deutschland bislang einmalige postgraduale Weiterbildung für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler im Querschnittsbereich von Recht, Betriebswirtschaft, Management und Kommunikation an. Durch den interdisziplinären Ansatz, die internationale Ausrichtung, die wissenschaftliche Tiefe und die Anwendungsorientierung streben wir Exzellenz an. Die sorgfältig ausgewählten Gegenstände der Lehrveranstaltungen bilden die Grundlage für die Ausbildung zu Restrukturierungs- und Sanierungsfachleuten. Der interdisziplinäre juristischökonomische Ansatz und die Verknüpfung von Theorie und Praxis schaffen klare Karriereperspektiven. Über den persönlichen Nutzen des Einzelnen hinaus liegt in dem Studiengang auch ein klares Potenzial für volkswirtschaftliche Wertschöpfung. Sie gehören zu der Gruppe derer, die zu diesem anspruchsvollen Studiengang zugelassen worden sind. Die vielfältigen Lehrveranstaltungen sollen Sie in dem kommenden akademischen Jahr befähigen, wissenschaftliche Fragen und praktische Probleme von Unternehmen in der Krise eigenständig zu erkennen, zu strukturieren und zu lösen. Nutzen Sie die sich Ihnen bietenden Chancen. Die Universität, die Juristische Fakultät, die Dozenten und die Stadt Heidelberg werden das Ihre zum Gelingen beitragen. Mit den besten Wünschen Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Dr. iur. h.c. Werner F. Ebke Programmbeauftragter, Studiengang LL.M. corp. restruc.

3 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. h.c. Dr. iur. h. c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) Auftaktveranstaltung des Studiengangs Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) am Montag, den 16. Oktober 2017, um 14:15 Uhr Lautenschläger-Hörsaal des Juristischen Seminars Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Heidelberg Grußwort Prof. Dr. Thomas Lobinger Dekan der Juristischen Fakultät Begrüßung Prof. Dr. Dres. h.c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) Programmbeauftragter des Studiengangs LL.M. corp. restruc. Vorstellung der Dozenten und der Module: 14:30 14:40 Uhr Teilmodul 1.1 Einführung in das deutsche, europäische & internationale Insolvenzrecht Prof. Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard) 14:40 14:50 Uhr Teilmodul 1.3 Liquidation bzw. Teilabwicklung/-stilllegung von Geschäftsbetrieben Dr. Christopher Wolff 14:50 15:10 Uhr Teilmodul 1.2 M&A in Krise, Insolvenz & Sanierung Dr. Cai Berg und Dr. Cristina Weidner 15:10 15:30 Uhr Teilmodul 2.2 Unternehmen in der Krise: Probleme & Lösungen aus der Sicht des Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrechts; Insolvenzstrafrecht Prof. Dr. Ralph Ingelfinger, Dr. Raoul Kreide und Klaus Michael Reiner 15:30 15:50 Uhr Teilmodul 2.1 Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Publizität Prof. Dr. Dres. h.c. Werner F. Ebke, LL.M. und Dr. Myriam Roth, LL.M. corp. restruc.

4 15:50 16:10 Uhr Teilmodul 2.3 Unternehmen in der Krise: Probleme & Lösungen aus der Sicht des Bank-, Finanzdienstleistungsund Steuerrechts Prof. Dr. Ekkehart Reimer und Dr. Michael Marquardt 16:10 16:20 Uhr Pause 16:20 16:30 Uhr Teilmodul 2.4 Rechtsfragen & Praxis der Personalrestrukturierung, BQG Lösungen Prof. Dr. Thomas Lobinger 16:30 16:40 Uhr Teilmodul 3.1 Grundlagen der Finanzierung Dr. Klaus von Marwyk 16:40 16:50 Uhr Teilmodul 3.2 Rechnungswesen, Controlling, Finanzplanung 16:50 17:00 Uhr Teilmodul 3.3 Krisen- und Sanierungsmanagement Dr. Richard Federowski 17:00 17:10 Uhr Teilmodul 3.4 Krisen- und Turnaround-Kommunikation: Probleme, Maßnahmen und Umsetzung interner & externer Kommunikation Holger Voskuhl 17:10 17:20 Uhr Teilmodul 4 Interdisziplinäres Planspiel 17:20 17:30 Uhr Vorstellung Alumni Verein Alumni LL.M. corporate restructuring e.v. Michael Wellstein 17:30 17:40 Uhr Schlusswort 19:00 Uhr Ausklang gemeinsames Abendessen

5 DAS DOZENTEN-TEAM LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG WINTERSEMESTER 2017/2018 DR. HELMUT BALTHASAR Görg Rechtsanwälte Essen DR. CAI BERG Evercore GmbH Frankfurt am Main MICHAEL BLATZ Roland Berger GmbH Berlin PROF. DR. DRES. H.C. WERNER F. EBKE, LL.M. (UC BERKELEY) Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg DR. RICHARD FEDEROWSKI Roland Berger GmbH Berlin DR. SVEN-ERIK GLESS Roland Berger GmbH Hamburg ALFRED HAGEBUSCH Wellensiek Rechtsanwälte Frankfurt am Main PROF. DR. DR. GERRICK FRHR. VON HOYNINGEN-HUENE Starnberg PROF. DR. RALPH INGELFINGER Rechtsanwalt Heidelberg DR. THOMAS INGELMANN Rechtsanwalt Hamburg DR. FRANK KEBEKUS Kebekus & Zimmermann Rechtsanwälte Düsseldorf PROF. DR. CHRISTOPH A. KERN, LL.M. (HARVARD) Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg DR. RAOUL KREIDE GSK Stockmann + Kollegen Heidelberg PROF. DR. THOMAS LOBINGER Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg DR. MICHAEL MARQUARDT Gleiss Lutz Frankfurt am Main DR. KLAUS VAN MARWYK Roland Berger GmbH Düsseldorf

6 GERT PHILIPP Roland Berger München PROF. DR. EKKEHART REIMER Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg KLAUS MICHAEL REINER Commerzbank AG Frankfurt am Main BERND RICHTER Ernst & Young GmbH Hamburg DR. MYRIAM ROTH Dr. Roth GmbH Remscheid DR. STEFAN SAX Clifford Chance Deutschland LLP Frankfurt CHRISTOPHER SEAGON Wellensiek Rechtsanwälte Heidelberg HOLGER VOSKUHL rw konzept GmbH Köln RUDOLF WALLRAF rw konzept GmbH Köln DR. CRISTINA WEIDNER Clifford Chance Deutschland LLP Frankfurt am Main DR. CHRISTOPHER WOLFF Paul Hastings (Europe) LLP Frankfurt am Main

7 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. h.c. Dr. iur. h. c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studiengangs Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) Friedrich-Ebert-Platz Heidelberg Tel. (06221) oder Fax (06221) werner.ebke@igw.uni-heidelberg.de Heidelberg, 16. Oktober 2017 Hinweisblatt zur Teilnahme an den Klausuren Sehr geehrte Studierende, zur Teilnahme an den Klausuren sind folgende Punkte zu beachten: 1. Die Studierenden des einjährigen Programms sind automatisch zu den regulären Klausuren angemeldet. Die Studierenden des zweijährigen Programms müssen sich zu den regulären Klausuren anmelden. Die Anmeldung ist bis zum letzten Veranstaltungstag in dem entsprechenden Modul schriftlich oder per Mail an die Studienberatung (studienberatung.llm@igw.uni-heidelberg.de) zu richten. Den Studierenden des zweijährigen Programms steht es frei, ein Modul und die dazugehörigen Klausuren im ersten oder im zweiten Studienjahr zu absolvieren. Sofern keine Anmeldung erfolgt, ist eine Teilnahme weder an der regulären Klausur noch an eventuellen Nachholklausuren möglich. Die Teilnahme an einer Klausur ist nur möglich, wenn die Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls tatsächlich besucht wurden. 2. Ist einem eine Teilnahme an einer Klausur trotz Anmeldung nicht möglich, ist die Studienberatung vor einer terminierten Klausur davon schriftlich oder per Mail in Kenntnis zu setzen. Sollte eine Teilnahme krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist unverzüglich (i.d.r. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest vorzulegen ( 8 Abs. 2 PrüfO). Der Universität Heidelberg steht auch im Falle eines ärztlichen Attests die Letztentscheidungsbefugnis zu. Über die Befreiung von der Teilnahme an einer Klausur aus anderen Gründen (z.b. aus beruflichen Gründen) entscheidet der Prüfungsausschuss von Fall zu Fall. Der Antrag auf Befreiung von einer Klausur ist i.d.r. drei Tage vor dem Klausurtermin bei der Studienberatung zu stellen

8 Die Notwendigkeit einer Befreiung ist durch geeignete Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, zu belegen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht hat i.d.r. die Benotung nicht bestanden zur Folge und führt zur Beendigung des Studiengangs. 3. Wenn eine Klausur nicht mitgeschrieben oder nicht bestanden werden konnte, legt die Studienberatung den Termin für die Nachholklausur fest und informiert die betroffenen Studierenden. Falls eine Teilnahme an dem Termin der Nachholklausur nicht möglich ist, gilt das unter Ziffer 2 Gesagte entsprechend. 4. Eine mündliche Prüfung kann aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierenden des Studiengangs eine schriftliche Prüfung (Klausur, Nachholklausur) grundsätzlich nicht ersetzen. 5. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Dozenten bezüglich eines Prüfungstermins ist nicht gestattet, da die Organisation der Prüfungen ausschließlich unter Verantwortung des Programmbeauftragten erfolgt. 6. Ein Wechsel von dem berufsbegleitenden zweijährigen Studium in das einjährige Programm und umgekehrt ist beim Programmbeauftragen rechtzeitig zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Programmbeauftragter Studiengang Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) 2

9 MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT 2240/0147 Stand: Juli 2016 Hinweise zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, zur Zweiten juristischen Staatsprüfung, zur Prüfung für die Laufbahn des Rechtspflegers und zur Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Baden-Württemberg Zulässiger Inhalt der Hilfsmittel In Abschnitt IV Ziff. 2. der Hilfsmittel-VwV des Justizministeriums vom 25. April 2012 wird geregelt, welchen Inhalt die zugelassenen Hilfsmittel haben dürfen. Zur Klarstellung weisen wir auf Folgendes hin: A. Keine Beilagen Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine Beilagen enthalten. Dazu zählen insbesondere: Eingeheftete oder eingelegte Aufbauschemata, Formulare, kleinkopierte Kurzkommentare, Beilagen der Verlage zu den Gesetzessammlungen oder Blätter gleich welchen Inhalts. Sollten ausnahmsweise Beilagen der Verlage zu den Gesetzessammlungen wie die Synopse zum FGG-Reformgesetz ausnahmsweise in einem Prüfungsteil zugelassen sein, wird dies gesondert bekannt gegeben. Es wird in diesem Zusammenhang geb eten, auch die Internetseiten des Landesjustizprüfungsamts zu konsultieren. B. Eintragungen in den Gesetzestexten 1. Grundsatz Eintragungen in den Gesetzestext und in die Gesetzessammlungen sind grundsätzlich unzulässig! 2. Ausnahmen Nach Abschnitt IV Ziff. 2. Satz 3 der Hilfsmittel-VwV werden Paragraphenhinweise, die im sachlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen, und Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung beinhalten, nicht beanstandet. a) Paragraphenhinweise Paragraphenhinweise können in unbegrenzter Anzahl eingetragen werden. Ein Paragraphenhinweis besteht aus dem Paragraphenzeichen, der Zahl (ggf. mit Untergliederungen wie Absatz oder Ziffer) sowie der Gesetzesbezeic hnung. Als Beispiele seien angeführt: 812 Absatz 1 Satz 1 2. Alternative BGB, 489 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz BGB. Auch auf einen Anhang darf verwiesen werden wie z.b. Nr. 37 Anhang LBO oder KV-GKG Nr Paragraphenketten (z.b. 989, 990 BGB; 437 Nr. 2, 323, 326 Abs. 5, 346 Abs. 1 BGB; 253, 255, 250, 251 StGB) sind zulässig. Paragraphenfolgen können wie folgt dargestellt werden: BGB oder 398 ff. BGB. Ein Paragraphenhinweis, der auf ein anderes Gesetz verweist, ist zulässig (zum Beispiel 24 a StVG neben 316 StGB oder 15 GBV neben 28 GBO). Wörter oder Zeichen dürfen nicht eingetragen sein. Dies bedeutet, dass z.b. +, -, (),!,?,, =, [], <>, &, in Verbindung mit oder Durchstreichungen unzulässig sind. Auch radierte Wörter oder Zeichen sind unzulässig, wenn sie trotz der Radierung noch zu erkennen sind. Die eingetragenen Paragraphenhinweise oder Paragraphenketten müssen in sachlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen. Dies ist insb e- sondere dann nicht der Fall, wenn der eingetragene Paragraphenhinweis oder die Paragraphenkette als Codierung verwendet wird. Nicht in sachlichem Zusamme n- hang stünde zum Beispiel die Eintragung von 1 BGB neben Normen, die einen

10 - 2 - Rechtsfolgenverweis enthalten, und von 2 BGB neben Rechtsgrundverweisungen. Ein weiteres Beispiel für den fehlenden sachlichen Zusammenhang wäre die Eintr a- gung von 1 StGB neben Straftatbeständen, die eine objektive Strafbarkeitsbedi n- gung enthalten. Ein sachlicher Zusammenhang ist auch nicht gegeben, wenn die Paragraphenhinweise oder Paragraphenketten geeignet sind, ein Prüfungsschema abzubilden. b) Unterstreichungen, Hervorhebungen Nach Abschnitt IV Ziff. 2 Satz 3 der Hilfsmittel-VwV sind Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung des Gesetzes beinhalten, zulässig. Dies bedeutet: Unterstreichungen und Hervorhebungen können durch Farb - oder Leuchtstifte (Buntstifte, Textmarker, Filzstifte) vorgenommen werden; auch Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Bleistifte, Kugelschreiber, Füllfederhalter u.ä. werden nicht beanstandet. Letztlich dürfen also Stifte jeder Art verwendet we rden. Die Unterstreichungen bzw. Hervorhebungen dürfen kein System zur Kommentierung beinhalten. Sie bilden dann ein unzulässiges System zur Kommentierung des Gesetzes, wenn ihnen über die Funktion als reine Hervorhebung und Lesehilfe hi n- aus durch systematische Verwendung ein erläuternder Informationsgehalt beige legt ist. Beispiele: - farbliche Unterscheidung (zum Beispiel: Anspruchsgrundlagen rot, Verjä h- rungsvorschriften gelb, Einwendungen blau, Einreden grün), - Mehrfachunterstreichungen (beispielsweise Ermächtigungsgr undlagen im öffentlichen Recht doppelt unterstrichen, Vorschriften, die die formelle Rech t- mäßigkeit betreffen, dreifach unterstr ichen), - Unterstreichung einzelner Buchstaben, so dass diese ein W ort oder eine C o- dierung ergeben. c) Register Nach ständiger Praxis des Landesjustizprüfungsamts wird die Verwendung von Regi s- tern und Registerecken, die lediglich der Erleichterung des Auffindens von wichtigen Gesetzestexten oder einzelnen Vorschriften dienen und über die Gesetzes - oder Paragraphenbezeichnung hinaus keine Information enthalten, nicht als Kommentierung o- der Eintragung gewertet. C. Unzulässigkeit der Eintragungen in Kommentare Nach Abschnitt IV Ziff. 2 Satz 2 der Hilfsmittel-VwV sind Eintragungen in die Kommentare u n- zulässig. Es dürfen also weder W örte r, Paragraphenhinweise oder Zeichen a ngebracht noch Unterstreichungen oder sonstige Hervorhebungen vorgenommen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen zum Inhalt der Hilfsmittel liegt auch bei geliehenen Kommentaren bei der jeweiligen Kandidatin bzw. beim jeweiligen Kandidaten. Für die Verwendung von Registern gilt das unter B.2.c) Ausgeführte entsprechend. D. Taschenrechner als Hilfsmittel (nur Rechtspflegerprüfung!) Im schriftlichen Teil der Rechtspflegerprüfung ist in allen Aufsichtsarbeiten ein nicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen, d.h. ein Taschenrechner, der nur die Eingabe von Zahlen, nicht jedoch die Eingabe von Textzeichen und deren Ausgabe im Display, zulässt (z. B. Casio FX991-DE, Casio FX85-DE Plus, Texas Instruments TI-30X IIS, Texas Instruments TI-30 ECO RS oder andere Modelle mit vergleichbaren Funktionen). Andere Taschenrechner sind nicht als Hilfsmittel zugelassen; diese werden ggf. eingezogen und dem Landesjustizprüfungsamt vorg elegt werden. E. Keine vorherige Prüfung der Gesetzestexte Eine vorherige Prüfung der Gesetzestexte auf Vereinbarkeit mit der Hilfsmittel -VwV durch das Landesjustizprüfungsamt, seine Außenstellen sowie durch die Aufsichtführenden findet nicht statt. Wir bitten um Verständnis, dass Einzelanfragen zur Hilfsmittel-VwV nicht beantwortet werden können. Jacobi Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts

11 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol. h.c. Dr. iur. h. c. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley) An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des postgradualen Studiengangs Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) Friedrich-Ebert-Platz Heidelberg Tel. (06221) oder Fax (06221) werner.ebke@igw.uni-heidelberg.de Heidelberg, 16. Oktober 2017 Hinweise zur Anfertigung der Magisterarbeit Sehr geehrte Studierende, zur Anfertigung der Magisterarbeit sind folgende Punkte zu beachten: 1. Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt nach 13 der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Studiengang Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) vom 28. Mai 2008 die erfolgreich bestandenen [ ] Module voraus. 2. Über die Zulassung zur Magisterarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss. 3. Die Studierenden suchen sich Ihren Betreuer selbst. Betreuer kann jeder Dozent des Studiengangs sein. 4. Das Themengebiet (z.b. Insolvenzrecht oder ein bestimmter Bereich des Insolvenzrechts) kann mit dem Betreuer besprochen werden. Die endgültige Festlegung des Themas obliegt dem Betreuer. 5. Der Betreuer informiert den Programmbeauftragten des Studiengangs bzw. dessen Mitarbeiter per , dass er die Betreuung übernimmt, und teilt das genaue Thema der Magisterarbeit mit. 6. Der Programmbeauftragte vergibt das Thema per an den betreffenden Studierenden. Mit der Vergabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit zu laufen.

12 7. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Mit freundlichen Grüßen Programmbeauftragter Studiengang Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) 2

13 Herzlich Willkommen im Studiengang LL.M. corp. restruc.! Der Alumni-Verein gratuliert Euch ganz herzlich zur Entscheidung und Zulassung zum Studiengang. Jetzt kann es losgehen. Wir wünschen dazu alles Gute und stehen Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Der Alumniverein LL.M. Corporate Restructuring besteht seit Anfang 2010 und konnte die meisten der Absolventen als Mitglieder begrüßen. Die wesentlichen Ziele des Alumnivereins sind, ein attraktives und aktives Netzwerk zu bilden den Austausch zwischen Studenten, Absolventen, Professoren, Lehrbeauftragten, Mitarbeitern und Freunden des Studienganges zu fördern den Einstieg in das Studium und dessen erfolgreiche Bewältigung möglichst angenehm und einfach zu gestalten Impulse und Ideen zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Studiums einzubringen, damit es stets höchsten Ansprüchen genügt und insbesondere an den Interessen der Studierenden ausgerichtet ist. Wir freuen uns, Euch für die Verwirklichung dieser Ziele gewinnen zu können. Gestaltet unseren Verein mit und bringt Euch aktiv ins Netzwerk ein. Die Jahresgebühr für Studierende entfällt! Einen Aufnahmeantrag findet Ihr anbei. Die nächsten Termine sind: 1. Vereinstreffen in Mannheim und im Anschluss lange Nacht der offenen Weinkeller in Deidesheim Termin Samstag, 2. Dezember Mitgliederversammlung am Tag des Symposiums der HGGUR um 17h (Ort t.b.d.) Wir wünschen Euch einen guten und erfolgreichen Start ins Studium und freuen uns bereits jetzt, Euch bald kennenzulernen! Der Vorstand des Alumnivereins LL.M. Corporate Restructuring Michael Wellstein Jochen Meier Dr. Philipp Schlenkhoff Dr. Myriam Roth Laura Oberbauer Elgin von Meding Dr. Christiane Mühe

14 LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.) POSTGRADUALER STUDIENGANG: RECHT UND WIRTSCHAFT DER UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG 1.1 Einführung in das deutsche, europäische & internationale Insolvenzrecht PROF. DR. CHRISTOPH KERN

15 EINFÜHRUNG IN DAS DEUTSCHE, EUROPÄISCHE & INTERNATIONALE INSOLVENZRECHT VORLESUNGSÜBERSICHT Dienstag, Uhr Mittwoch, Uhr Donnerstag, Uhr Freitag, Uhr Samstag, Uhr PROF. DR. KERN Deutsches Insolvenzrecht: Einführung Grundlagen, Struktur des Insolvenzverfahrens, Gang des Regelinsolvenzverfahrens, Verfahrensgrundsätze Verfahrensbeteiligte Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter Verfahrenseröffnung Erfordernis eines Eröffnungsantrags, Zulässigkeit und Begründetheit des Eröffnungsantrags, Zeitraum und Inhalt des Eröffnungsverfahrens, Sicherungsmaßnahmen, Eröffnungsbeschluss und Eröffnungswirkungen Insolvenzmasse Ist-Masse und Soll-Masse, Verminderung der Ist-Masse, Anreicherung der Ist-Masse Verwaltung, Verwertung und Verteilung Verwaltung und Verwertung, Verteilung, Verfahrensbeendigung Insolvenzplanverfahren Grundlagen, Inhalt eines Insolvenzplans, von der Erarbeitung bis zur Bestätigung des Plans, Folge der Bestätigung Restschuldbefreiung Grundlagen, Befreiung von der Nachhaftung, Voraussetzungen und Ablauf Besondere Verfahrensarten Eigenverwaltung, Verbraucherinsolvenzverfahren Europäisches und internationales Insolvenzrecht: Einführung Einführung in das internationale Insolvenzrecht, Rechtsvergleichung, scheme of arrangement

16 Internationales Insolvenzrecht Rechtsquellen, Internationale Zuständigkeit, Anwendbares Recht Europäisches Insolvenzrecht Anwendungsbereich der EuInsVO, Hauptverfahren, Sekundärverfahren, Partikularverfahren, Annexverfahren, Anwendungsbereich und Regelungsgehalt des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission COM (2016) 723 final, insbesondere Verfahrensvoraussetzungen, Moratorium und Restrukturierungsplan Samstag, Uhr Klausur Deutsches, europäisches und internationales Insolvenzrecht LITERATURHINWEISE I. LEHRBÜCHER Bork Einführung in das Insolvenzrecht, 8. Aufl Breuer Insolvenzrecht Eine Einführung, 3. Aufl Foerste Insolvenzrecht, 6. Aufl Haarmeyer/Frind Insolvenzrecht, 4. Aufl Häsemeyer Insolvenzrecht, 4. Aufl.2007 Hess Europäisches Zivilprozessrecht, 2010, 9: Europäisches Insolvenzrecht, S. 493 ff. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus Insolvenzrecht, 2. Aufl Reischl Insolvenzrecht, 4. Aufl Zimmermann Grundriss des Insolvenzrechts, 10. Aufl II. KOMMENTARE UND HANDBÜCHER Bork/Hölzle Handbuch Insolvenzrecht, 2014 Gottwald Insolvenzrechtshandbuch, 5. Aufl Arbeitskries für Insolvenzund Schiedsgerichtswesen Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl Kübler Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, 2. Aufl Nerlich/Kreplin/Althaus Münchener Anwalts-Handbuch Insolvenz und Sanierung, 2. Aufl. 2012

17 Smid Handbuch Insolvenzrecht, 6. Aufl Smid/Rattunde/Martini Der Insolvenzplan, 4. Aufl Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht, 3. Aufl Andres/Leithaus Insolvenzordnung, 3. Aufl Berliner Kommentar Insolvenzordnung, Loseblattsammlung Braun Insolvenzordnung, 7. Aufl Frankfurter Kommentar Insolvenzordnung, 8. Aufl Graf-Schlicker Insolvenzordnung, 4. Aufl Haarmeyer/Wutzke/Förster Insolvenzordnung, 2. Aufl Hamburger Kommentar Insolvenzordnung, 6. Aufl Heidelberger Kommentar Insolvenzordnung, 8. Aufl Hess Insolvenzrecht, 2. Aufl Jaeger Insolvenzordnung, Band 1 ( 1-55 InsO), 2004; Band 2 ( InsO), 2007; Band 4 ( InsO), 2008; Band 6 ( ), 2012 K. Schmidt Insolvenzordnung, 19. Aufl Kübler/Prütting/Bork Insolvenzordnung, Loseblattsammlung Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 4 Bände, 3. Aufl Nerlich/Römermann Insolvenzordnung, Loseblattsammlung Uhlenbruck Insolvenzordnung, 14. Aufl Rauscher (Hrsg.) Europäisches Zivilprozess-und Kollisionsrecht, Band 2: EG-VollstrTitelVO, EG-MahnVO, EGBagatell-VO, EG-ZustellVO 2007, HProrogÜbk 2005, EG-BewVO, EG-InsVO, 4. Aufl Leonardt/Smid/Zeuner (Hrsg.) Internationales Insolvenzrecht, 2. Aufl Mankowski/Müller/J. Schmidt EuInsVO 2015, 2016 Pannen (Hrsg.) Europäische Insolvenzverordnung, 2007 Paulus Europäische Insolvenzverordnung, 4. Aufl (5. Auflage angekündigt für September 2017) Wimmer/Bornemann/Lienau Die Neufassung der EuInsVO, 2016

18 CURRICULUM VITAE Prof. Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard) Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Prozessrecht Augustinergasse Heidelberg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) sekretariat.kern@ipr.uniheidelberg.de TÄTIGKEITS- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Deutsches, ausländisches und internationales Zivilprozessrecht sowie Prozessrechtsvergleichung, Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht, Recht der Finanzprodukte BERUFLICHER WERDEGANG , Wiss. Angestellter, ab Oktober 2006 Akad. Rat, am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, Abt. 1 (Professor Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner), Freiburg i.br Lehrstuhlvertretungen an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2012 Ruf an die EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, IPR, Rechtsvergleichung und Verfahrensrecht 2013 Ruf an die Université de Lausanne (Schweiz) auf den Lehrstuhl für Deutsches Recht (seit Herbst 2014 professeur remplaçant) 2014 Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Zivil- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung und Kodirektor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht

19 2015 Fall Term: Visiting Professor for Comparative Civil Procedure, Georgetown University, Law Center, Washington DC (U.S.A.) 2017 Ernennung zum Co-Reporter, ELI-UNIDROIT Project: From Transnational Principles to European Rules of Civil Procedure, Working Groups Judgements und Appeals 2017 Wintersemester: Visiting Professor Diritto processuale civile comparato, Università degli Studi di Brescia (Italien) AUSBILDUNG Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Genf und Freiburg i.br Erste juristische Staatsprüfung in Freiburg i.br. Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare am Landgericht Freiburg i.br Abschluss des Promotionsverfahrens mit einer Arbeit über die Sicherheit gedeckter Wertpapiere, ausgezeichnet mit dem Dr.-Georg-Büchner-Preis und dem Carl-von-Rotteck- Preis Zweite juristische Staatsprüfung in Freiburg i.br./stuttgart LL.M.-Studium an der Harvard Law School, Cambridge MA (U.S.A.); Alfred-Gleiss-Stipendium (Gleiss Lutz/DAAD) 2011 Habilitation; Lehrbefugnis für die Gebiete Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht PUBLIKATIONEN & VORTRÄGE Ein ausführliches Publikationsverzeichnis findet sich auf der Homepage des Lehrstuhls

20 LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.) POSTGRADUALER STUDIENGANG: RECHT UND WIRTSCHAFT DER UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG 1.2 M&A in Krise, Insolvenz & Sanierung DR. CAI BERG DR. STEFAN SAX DR. CRISTINA WEIDNER

21 M&A IN KRISE, INSOLVENZ & SANIERUNG VORLESUNGSÜBERSICHT Donnerstag, Uhr Freitag, Uhr DR. SAX DR. WEIDNER Einführung Der M&A Markt in Deutschland, Insolvenzen in Deutschland Trends 2015/2016 Ablauf eines Standard-M&A-Prozesses Grundlagen, Due Diligence und einzelne Aspekte des Standard-M&A-Prozesses M&A in der Krise Krisensituation, Restrukturierung/Sanierung, Unternehmensverkauf bei drohender Verkäuferinsolvenz Ablauf eines Insolvenzverfahrens Grundsätze, Ausgewählte M&A-relevante Einzelfragen Unternehmensverkauf im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Veräußerung im Insolvenzverfahren, Schutzschirm und Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren, Übertragene Sanierung Case Study Freitag, Uhr DR. BERG Aktuelles M&A-Umfeld: Einführung zu M&A aus Sicht der Investmentbank: Der M&A-Prozess (Verkaufstransaktionen, Kauftransaktionen, Übersicht der Unternehmensbewertung) Besonderheiten bei Distressed M&A: Was ist Distressed M&A?, Besonderheiten eines Distressed M&A Prozesses, Bewertung bei Distressed M&A, Fallstudien Samstag, Uhr Klausur M&A in Krise, Insolvenz & Sanierung

22 LITERATURHINWEISE Aleth/Böhle Neue Transaktionsformen als Folge der Finanzmarkt-/Wirtschaftskrise handels-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Aspekte, DStR 2010, 1186 ff. Allert/Seagon Unternehmensverkauf in der Krise, Berlin, Heidelberg, Arends/Hofert von Weiss Distressed M&A Unternehmenskauf aus der Insolvenz, BB 2009, 1538 ff. Bacina/Redeker Sanieren oder Ausscheiden Die Treuepflicht des Gesellschafters in Sanierungsfällen, DB 2010, 996 ff. Bales Insolvenzplan und Eigenverwaltung Chancen für einen Neustart im Rahmen der Sanierung und Insolvenz, NZI 2008, 216 ff. Bauer/Dimmling Endlich im Gesetz(entwurf): Debt-Equity-Swap, NZI 2011, 517 ff. Bellmann Strategische und operative Überlegungen zur Restrukturierung von Unternehmen, NZA-Beil. 2009, 3 ff. Betteray van/gass Vorverträge, Asset Deals und Unternehmenskaufverträge in der Insolvenz, BB 2004, 2309 ff. Bitter Sanierung in der Insolvenz Der Beitrag von Treueund Aufopferungspflichten zum Sanierungserfolg, ZGR 2010, 147 ff. Bitter/Laspeyres Rechtsträgerspezifische Berechtigungen als Hindernis übertragender Sanierung, ZIP 2010, 1157 ff. Braun Insolvenzordnung (InsO), 7. Aufl., München Brinkmann Wege aus der Insolvenz eines Unternehmens oder: Die Gesellschafter als Sanierungshindernis, WM 2011, 97 ff. Bromm Unternehmenskauf im Vorfeld der Insolvenz den faulen Apfel schmackhaft machen, ZRP 2010, 79 ff. Bunte/Kaufmann Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG): Konträre Positionen im Gesetzgebungsverfahren, DZWIR 2011, 359 ff. Bürger/Lehmann Fusionskontrolle beim Erwerb eines Unternehmens in der Krise, BB 2011, 2243 ff. Buth/Hermanns Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz Handbuch, 4. Aufl., München 2014.

23 Buth/Hermanns Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach dem neuen IDW S 6, DStR 2010, 288 ff. Classen Besonderheiten beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz, BB 2010, 2898 ff. Dahl/Schmitz Probleme von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach FMStG und MoMiG, NZG 2009, 567 ff. Denkhaus/Ziegenhagen Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz, 3. Aufl., Köln Ebke/Seagon/Blatz Internationale Finanzmarktkrise, Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzrechtsreform, Baden-Baden 2011 Falk/Schäfer Insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken der übertragenden Sanierung, ZIP 2004, 1337 ff. Fellhauer/Berg Asiatische Investoren in Distressed M&A Transaktionen, NZI 2013, 874 ff. Fleischer Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeiten im Aktienrecht: von Holzmüller zu Gelatine, NJW 2004, 2335 ff. Fröhlich/Bächstädt Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 22 Mergers & Acquisitions bei Krisenunternehmen (Distressed M&A), XI, 4. Aufl., München Gehrlein Anfechtung versus Sanierung Anfechtungsgefahren für Sanierungszahlungen?, WM 2011, 577 ff. Göb/Nebel Aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragen in Krise und Insolvenz, NZI 2015, 408 ff. Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl., München 2015 Heckschen VIII. Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz, in: Beck sches Notarhandbuch, 6. Aufl., München Heinrich/Braun Auf dem Weg zu einer (neuen) Insolvenzplankultur in Deutschland Ein Beitrag zu dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, NZI 2011, 505 ff. Hirte Restrukturierung nach der InsO: Gesetzesplan, Fehlstellen und Reformansätze innerhalb einer umfassenden InsO-Novellierung, ZGR 2010, 224 ff. Hölzle Sanierende Übertragung Besonderheiten des Unternehmenskaufs in Krise und Insolvenz, DStR, 2004, 1433 ff.

24 Jacobi/Stapper Rechtliche Aspekte der Unternehmensfortführung in der Insolvenz, NJ 2009, 270 ff. Kahlert/Gehrke ESUG macht es möglich: Ausgliederung statt Asset Deal im Insolvenzplanverfahren, DStR 2013, 975 Kessler/Rühle Die Restrukturierung von Anleihen in Zeiten des SchVG 2009, BB 2014, 907 ff. Laier Die doppelnützige Treuhand als Sanierungsinstrument, GWR 2010, 184 ff. Leister Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen Unternehmenskauf aus der Insolvenz, ZInsO 2009, 1944 ff. Lutter Holding Handbuch, 5. Aufl., Köln Madaus Aktivierung des Planverfahrens als Sanierungsverfahren durch Zulassung einer Bestätigungsinvolvenz (pre-voted bankruptcy), NZI 2011, 622 ff. Madaus Das Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holdings Inc. ein in jeder Hinsicht besonderes Reorganisationsverfahren, NZI 2008, 715 ff. Meyding/Grau Earn-out-Klauseln und Absicherung von Garantieansprüchen tickende Zeitbomben bei Distressed M&A?, NZG 2011, 41 ff. Möller Offenlegungen und Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf, NZG 2012, 841 ff. Morshäuser/Falkner Unternehmenskauf aus der Insolvenz, NZG 2010, 881 ff. Nawroth/Wahlleben Der "unechte Share-Deal" mittels Insolvenzplan oder: zum praktischen Umgang mit der Regelung des 225 a III InsO; ZInsO 2013, Nerlich/Kreplin Münchener Anwaltshandbuch, Sanierung und Insolvenz, 2. Aufl. München Obermüller Insolvenzrecht in der Bankenpraxis, 9. Aufl., Köln Ott/Göpfert Unternehmenskauf aus der Insolvenz, Wiesbaden Pape Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ZInsO 2011, 1033 ff. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus Insolvenzrecht, 2. Aufl., München Picot Handbuch Mergers & Acquisitions, 5. Aufl., Stuttgart Picot Unternehmenskauf und Restrukturierung, 4. Aufl., München Pleister Restrukturierung nach dem ESUG: Die wichtigsten Praxisfälle, GWR 2013, 220 ff.

25 Priester Sanieren oder Ausscheiden im Recht der GmbH, ZIP 2010, 497 ff. Reul/Heckschen/Wienberg Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 1. Aufl., München Richter/Nacewicz Haftungsbegrenzung beim Betriebsübergang in der Insolvenz, ZIP 2008, 256 ff. Römermann Neues Sanierungsrecht ab 2012: Der Regierungsentwurf des ESUG, GWR 2011, 375 ff. Runkel Anwaltshandbuch Insolvenzrecht, 3. Aufl., Köln Schiffer/Bruß Due Diligence beim Unternehmenskauf und vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen, BB 2012, 847 ff. Schmerbach/Staufenbiel Die übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren, ZInsO 2009, 458 ff. Schmidt Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht im ESUG- Entwurf, BB 2011, 1603 ff. Schmidt/Uhlenbruck (Hrsg.) Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 5. Aufl., Köln Schneider BGH unternimmt Abgrenzung zu Sanieren oder Ausscheiden, NZG 2011, 575 ff. Schuster Zur Stellung der Anteilseigner in der Sanierung, ZGR 2010, 325 ff. Seagon Verdeckte gemischte Sacheinlage bei gescheiterter "übertragender Sanierung" Rheinmöve, Anmerkung) LMK 2008, Sindezingue Finanzierung von Restrukturierungen in der Krise bei mittelständischen Unternehmen, 2. Aufl., Soudry/Schwenkel Distressed M&A: Vertragsgestaltung der übertragenden Sanierung, GWR 2010, 366 ff. Thierhoff/Müller (Hrsg.) Unternehmenssanierung, 2. Aufl., Thole Vom Totengräber zum Heilsbringer? Insolvenzkultur und Insolvenzrecht im Wandel, JZ 2011, 765 ff. Thole Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in der Insolvenz, 2. Aufl., Köln Undritz Restrukturierung in der Insolvenz, ZGR 2010, 201 ff. Weber Sanieren oder Ausscheiden Treuebindungen bei der Sanierung von Personengesellschaften, Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom , II ZR 240/08, DStR 2009, 2495, DStR 2010, 702 ff. Westpfahl Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, ZGR 2010, 385 ff.

26 Willemsen/Reinhard Zipperer Zipperer/Brinkmann Insolvenzrecht im Umbruch, BB 2011, 834 ff. Übertragende Sanierung Sanierung ohne Grenzen oder erlaubtes Risiko?, NZI 2008, 206 ff. Die Eigenverwaltung nach dem ESUG aus Sicht von Wissenschaft und Praxis, ZIP 2011, 1337 ff.

27 CURRICULUM VITAE Dr. Cai Berg Managing Director Evercore GmbH Ulmenstraße Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) cai.berg@evercore.com TÄTIGKEITS- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Dr. Berg berät Konzerne, Familienunternehmen, Finanzinvestoren sowie Insolvenzverwalter bei M&A Transaktionen. Dr. Berg hat unter anderem Stada, Superior Industries, Magna, Infineon, Kemira, Fosters, Heidelberg Cement, Voith, Bilfinger, Boehringer Ingelheim, ACS, Blackstone, KKR, IK, KPS, sowie weitere namhafte PE Fonds und Unternehmen beraten. Seine bedeutendsten Transaktionen waren die LBOs von Klöckner Pentaplast, Jack Wolfskin, Reader s Digest, Honsel, Hilton Hotels sowie Magna / Opel, die Veräußerung von maxitan Saint Gobain, der Verkauf von Infineons Wireless Geschäft an Intel, die Übernahme von DGAGs Real Estate Portfolio durch Morgan StanleyRE, die Beteiligung Blackstones an der Deutschen Telekom, Hochtiefs öffentliche Übernahme durch ACS sowie Blackstones Investment in den 1 Mrd. Meerwind Offshore Nordsee Windpark. Jüngere Transaktionen umfassen die öffentliche Übernahme von Uniwheels durch Superior Industries sowie die Beratung von Stada bei der Übernahme durch Bain und Cinven, den Verkauf von GHD an NordicCapital, den Verkauf von DIW an Strabag, den Verkauf von Manroland aus der Insolvenz an Possehl und Langley und den Verkauf von Temmler Pharma aus einer Treuhand an BC Partners. BERUFLICHER WERDEGANG Seit 2016 Managing Director, Evercore, Frankfurt am Main Head of Private Equity and Distressed M&A, Lazard, Frankfurt am Main Salary Partner M&A / Private Equity bei Gleiss Lutz, Frankfurt am Main

28 AUSBILDUNG 2005 Zweites juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Promotion zum Dr. iur.: Wirtschaftskorruption Zivilrechtliche Rechtsfolgen bei Prof. Dr. Volker Rieble an der Universität Mannheim Erste juristisches Staatsexamen an der Universität Bonn 1999 Studium der Rechtswissenschaften (Deutsches und Schweizer Recht) an der Université de Lausanne Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg PUBLIKATIONEN & VORTRÄGE Seit 2012 Referent an der Universität Heidelberg im Rahmen des Magisterstudiengangs Unternehmensrestrukturierung 2009 Referent Fachanwaltslehrgang Handels und Gesellschaftsrecht (Modul für M&A) 2009 Auswirkungen der Änderungen des AWG auf die M&A Vertragspraxis (M&A Review, 2009) 2008 Der Direktanspruch des Veräußerers gegen den Geschäftsführer im Rahmen von M&A Transaktionen (NZG 2008, S. 641 ff.) 2007 Korruption in Unternehmen und Risikomanagement nach 91 Abs. 2 AktG (AG 2007, S. 271 ff.) 2004 Wirtschaftskorruption Zivilrechtliche Rechtsfolgen (Dissertation)

29 CURRICULUM VITAE Dr. Stefan Sax Partner Clifford Chance Deutschland LLP Mainzer Landstrasse Frankfurt Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) TÄTIGKEITS- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Leiter des Restrukturierungs- und Insolvenzteams und spezialisiert auf Gesellschafts- und Insolvenzrecht mit dem Fokus auf grenzüberschreitenden Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren. Er berät deutsche und internationale Finanzinstitute in insolvenzrechtlichen Sachverhalten sowie Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten oder deren Geschäftsleitung hinsichtlich der im Rahmen einer Krise einer Gesellschaft entstehenden Verpflichtungen. BERUFLICHER WERDEGANG Seit 2010 Seit 2003 Partner bei Clifford Chance Deutschland LLP Rechtsanwalt bei Clifford Chance Deutschland LLP 2009 Rechtsanwalt als auch englischer Solicitor (England & Wales) AUSBILDUNG Seit 2009 Seit 2003 Solicitor of England & Wales Zugelassener Rechtsanwalt LL.M. in European Business Law (Pallas) an der Universität Nijmegen Promotion zum Dr. iur. an der Universität Heidelberg 1999 Universität Heidelberg (2. Staatsexamen)

30 Referendariat am Landgericht Mannheim Universität Heidelberg (1. Staatsexamen) AUSZEICHNUNGEN Law Firm of the Year for Restructuring and Corporate Rescue JUVE Awards 2015 Restructuring Team of the Year Legal Business Awards 2015 Restructuring Deal of the Year (APCOA) IFLR Europe Awards 2015 Restructuring Team of the Year IFLR Europe Awards 2015 PUBLIKATIONEN & VORTRÄGE 2004 Regelungen der Kapitalerhaltung im spanischen Aktienrecht im Lichte des Gemeinschaftsprivatrechts 2016 Praxishandbuch des Restrukturierungsrechts, 3. Auflage 2016, Kapitel 17 (gemeinsam mit Arndt Stengel) Das Englische Scheme of Arrangement ein taugliches Sanierungsinstrument für deutsche Unternehmen! Zugleich Replik zum Beitrag von Hoffmann/Giancristofano in ZIP 2016, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) (im Erscheinen) (gemeinsam mit Dr. Artur M. Swierczok)

31 Reform Act on German Insolvency Avoidance Rules in: International Corporate Rescue (ICR), 2016, (gemeinsam mit Dr. Artur M. Swierczok) SONSTIGES Mitglied der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.v. Mitglied der INSOL Europe Mitglied der ILA (Insolvency Lawyers' Association)

32 CURRICULUM VITAE Dr. Cristina Weidner Counsel Clifford Chance Deutschland LLP Mainzer Landstrasse Frankfurt Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) E: TÄTIGKEITS- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Cristina Weidner ist Counsel im Frankfurter Büro von Clifford Chance. Sie verfügt über umfassende Restrukturierungspraxis und berät bei finanziellen Restrukturierungen sowie grenzüberschreitenden Transaktionen. Sie ist spezialisiert auf den Bereich Distressed M&A und auf die Beratung von Gläubigern im Rahmen von außergerichtlichen Sanierungsverfahren und Insolvenzverfahren. Außerdem hat sie Erfahrung bei der Restrukturierung und Abwicklung von Immobilienportfolien. BERUFLICHER WERDEGANG Seit 2014 Seit 2008 Counsel bei Clifford Chance Rechtsanwältin bei Clifford Chance Rechtsanwältin bei Cahn, Häuser & Kollegen AUSBILDUNG 2008 Promotion Referendariat am Landgericht Frankfurt

33 AUSZEICHNUNGEN Law Firm of the Year for Restructuring and Corporate Rescue JUVE Awards 2015 Restructuring Team of the Year Legal Business Awards 2015 Restructuring Deal of the Year (APCOA) IFLR Europe Awards 2015 Restructuring Team of the Year IFLR Europe Awards 2015 PUBLIKATIONEN & VORTRÄGE 2016 Guidelines for creditors participating in financial restructurings - International Law Office - 9 September Equitable subordination of leased assets the end of the story International Law Office - 2 October Self-administration proceedings creditor support determines success International Law Office - 19 June Insolvency avoidance rules re-loaded International Law Office - 28 November Consent fee to second-ranking mortgages June 2014 Client Briefing 2012 Court refuses to recognise an English scheme of arrangement International Law Office - 3 August Courts adopt clear position on subordination of shareholder loans International Law Office - 18 May 2012

34 2012 Reform Act improves creditor participation in selection of insolvency administrator International Law Office - 9 March Reform Act on German Insolvency Law January 2012 Client Briefing 2011 Reform act on restructuring insolvent companies: upcoming changes International Law Office - 9 December Three-week payment period permitted for crisis-ridden limited liability company- International Law Office 17 June Courts accept transferability of restitution claims resulting from clawback - International Law Office 29 July Draft Act for an Insolvency Law Reform March 2011 Client Briefing RELEVANTE MANDATE DER JÜNGEREN VERGANGENHEIT Scholz Gruppe im Rahmen der finanziellen Restrukturierung Nedschroef Gruppe beim Erwerb eines Schraubenherstellers aus der Insolvenz Starwood beim Erwerb eines Hotelportfolios im Wege des Insolvenzplanverfahrens GEKA GmbH beim strategischen Erwerb der OEKA GmbH & Co. KG Helaba bei der Restrukturierung eines Immobilienportfolios APCOA Parking Gruppe im Rahmen ihrer finanziellen Restrukturierung Anleihegläubiger im Rahmen der finanziellen Restrukturierung des Protonenzentrum Essen JAC Products Inc. im Zusammenhang mit der Insolvenz ihrer deutschen Tochtergesellschaft HypoVereinsbank bei der Implementierung einer Treuhandstruktur Polyamide High Performance Gruppe im Rahmen ihrer finanziellen Restrukturierung Royal Bank of Scotland im Rahmen der Abwicklung von Immobilien-Portfolien Banken im Rahmen der Restrukturierung der Rodestock-Gruppe Hatfield Philips im Rahmen der Restrukturierung von CMBS Transaktionen

35 Gesellschaften in der Vorbereitung von Insolvenzverfahren Lieferanten bei der Verwertung ihrer Sicherungsrechte Gläubigern im Rahmen von Anfechtungsklagen Apollo im Rahmen der Finanzierung eines Joint Ventures mit Rio Tinto Banken im Rahmen der Restrukturierung von ABS-Transaktionen Gesellschaften im Rahmen von ABCP-Transaktionen (Handels-, und Leasingforderungen)

36 LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.) POSTGRADUALER STUDIENGANG: RECHT UND WIRTSCHAFT DER UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG 1.3 Liquidation bzw. Teilabwicklung/-stilllegung von Geschäftsbetrieben DR. CHRISTOPHER WOLFF

37 LIQUIDATION BZW. TEILABWICKLUNG/-STILLLEGUNG VON GESCHÄFTSBETRIEBEN VORLESUNGSÜBERSICHT Donnerstag, Uhr Freitag, Uhr DR. WOLFF Allgemeine Begrifflichkeiten Skizzierung typischer Ausgangssituationen Sanierungsfähigkeit vs. Insolvenzgründe, Insolvenzplanverfahren, Zielsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen Liquidationsverfahren nach GmbHG, AktG und HGB Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Auflösungsgründe und Bestellung der Liquidatoren, Liquidation, Sperrjahr, Hinterlegung und Sicherheitsleistung, Haftung, Schluss der Liquidation, Nachtragsliquidation), Aktiengesellschaften (Auflösung und Bestellung der Abwickler, Abwicklung), Personengesellschaften, rechtliche Gestaltung von Fortführungsgesellschaften Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Liquidation Betriebsänderung, Betriebsverlegung, Betriebsveräußerung Vor- und Nachteile der (Teil-) Liquidation gegenüber dem Insolvenzverfahren Typische Gestaltungen und Steuerung des Liquidationsprozesses unter ökonomischen Gesichtspunkten Samstag, Uhr Klausur Liquidation bzw. Teilabwicklung/-stilllegung von Geschäftsbetrieben

38 CURRICULUM VITAE Dr. Christopher Wolff Partner Paul Hastings (Europe) LLP Siesmayerstraße Frankfurt a.m. Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) TÄTIGKEITS- UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Beratung von Käufer- und Verkäuferseite bei M&A Transaktionen sowie Distressed-Assets- Transaktionen, Private Equity, Venture Capital und Firmenrestrukturierungen. BERUFLICHER WERDEGANG Partner des Corporate Teams und Office Chair des Frankfurter Büros von Paul Hastings (ebenfalls Mitglied des Paul Hastings M&A Teams) AUSBILDUNG 2000 Promotion über Wettbewerbsrecht 1998 Zweite juristische Staatsprüfung 1996 Erste juristische Staatsprüfung Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten von Konstanz, Lausanne und an der Ludwig-Maximilians- Universität München

39 SONSTIGES Dozent an der Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, Postgradualer Studiengang Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung (LL.M. Corporate Restructuring) Gastredner bei öffentlichen Podiumsdiskussionen zu Neuerungen des deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts MITGLIEDSCHAFTEN Mitglied der German-American Lawyers Association (DAJV) Mitglied des Bundesverband Mergers & Acquisitions e.v. (BM&A)

40 LEGUM MAGISTER IN UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG (LL.M. CORP. RESTRUC.) POSTGRADUALER STUDIENGANG: RECHT UND WIRTSCHAFT DER UNTERNEHMENSRESTRUKTURIERUNG 2.1 Einführung in das Recht der Rechnungslegung, Publizität und Abschlussprüfung PROF. DR. DRES. H.C. WERNER F. EBKE DR. MYRIAM ROTH

41 RECHNUNGSLEGUNG, ABSCHLUSSPRÜFUNG UND PUBLIZITÄT VORLESUNGSÜBERSICHT Samstag, Uhr PROFESSOR DR. IUR. DR. RER. POL. H.C. DR. IUR. H.C. EBKE, LL.M (UC BERKELEY) Abschlussprüfung und Insolvenz Aufgaben des Abschlussprüfers; Grundlagen der Abschlussprüfung: Prüfungssubjekte, Prüfungsobjekte; Auswahl, Bestellung und Beauftragung des Abschlussprüfers; Pflichten der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Abschlussprüfung; zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers; Prüfung des Jahresabschlusses, Prüfungsansatz, Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht, Dokumentation; Abschlussprüfung und Insolvenz; Publizität Offenlegung des Jahresabschlusses Donnerstag, Uhr Freitag, Uhr DR. ROTH, LL.M. CORP. RESTRUC. Rechnungslegung nach HGB - Einführung, Strukturen, Grundlagen Das Rechnungswesen des Unternehmens, gesetzliche Bestimmungen, Größenklassen, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Entwicklung des Jahresabschlusses aus der Finanzbuchhaltung, Bestandteile des Jahresabschlusses; Folgen der Verletzung von Buchführungs- und Rechnungslegungsbestimmungen Rechnungslegung des Einzelunternehmens Die Jahresbilanz Inhalt, Aufbau, Gliederung; Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung; Bilanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens; Eigenund Fremdkapital sowie sonstige Posten; Gewinn- und Verlustrechnung; Anhang und Lagebericht; Rechnungslegung und Insolvenz Verlustanzeigebilanz und Überschuldungsstatus; Rechnungslegung nach der Insolvenzordnung; Rechnungslegung nach Handelsrecht Samstag, :00 12:00 Uhr Klausur Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Publizität

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