Insolvenzrecht SS 2014 Skriptum Nr. 1 Allgemeine Informationen

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1 RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS- UNIVERSITÄT BONN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht I. Ziel der Veranstaltung Insolvenzrecht SS 2014 Skriptum Nr. 1 Allgemeine Informationen Die Veranstaltung vermittelt die grundlegenden Kenntnisse über Funktion und Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Dabei stehen neben den verfahrensrechtlichen Vorschriften (Eröffnungsverfahren, Regelinsolvenzverfahren, besondere Verfahrensarten) die Regelungen des materiellen Insolvenzrechts (u.a. Erfüllung gegenseitiger Verträge, Anfechtungsrecht, Aus- und Absonderungsrechte, Aufrechnung) im Vordergrund. Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden auch die bürgerlich- (insbesondere sachen-) rechtlichen Kenntnisse vertieft. Behandelt werden auch die Neuerungen, die das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gebracht hat. Die Veranstaltung gehört zum Katalog der Schwerpunktbereiche 1, 2 und Termine 2. Klausur Dienstags, Uhr, HS H Vorlesungsende: Vorlesungsausfall: (Pfingstpause) Der Termin der Klausur steht noch nicht fest; er wird vom Prüfungsamt festgelegt. 3. Website Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung, Skripten und Materialien sowie Änderungen von Terminen oder Räumen finden Sie unter < Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, um über Änderungen informiert zu sein. III. Arbeitsmaterialien Gesetzestexte: Bitte bringen Sie zu jeder Stunde einen Schönfelder oder eine vergleichbare Gesetzessammlung (etwa Nomos, Zivilrecht) mit. Lehrbücher: Becker, Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2010; Bork, Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2014; Foerste, Insolvenzrecht, 5. Aufl. 2010; Gogger, JuS-Schriftenreihe, Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2006; Häsemeyer, Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2007; Jauernig/C. Berger, Zwangsvollstreckungs- u. Insolvenzrecht, 23. Aufl. 2010; Keller, Insolvenzrecht, 3. Aufl., 2006; C. Paulus, Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2012; Reischl, Insolvenzrecht, 3. Aufl., 2014 (April); Zimmermann, Grundriss des Insolvenzrechts, 9. Aufl Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014

2 IV. Gliederungsübersicht Teil 1 Grundlagen 1 Die Insolvenz als Regelungsgegenstand 2 Funktionen und Zwecke eines Insolvenzverfahrens 3 Verfahrensbeteiligte Teil 2 Die Eröffnung des Verfahrens 4 Der Insolvenzantrag, 13 ff. InsO 5 Mögliche Sicherungsmaßnahmen, 21 ff. InsO 6 Die Eröffnungsgründe, 16 ff. InsO 7 Die Entscheidung über den Antrag Teil 3 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 8 Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über die Insolvenzmasse, 80 f. InsO 9 Schwebende gegenseitige Verträge in der Insolvenz, 103 ff. InsO 10 Schwebende gerichtliche Verfahren, 85 ff. InsO, 240 ZPO Teil 4 Die Verwaltung der Insolvenzmasse 11 Aussonderung, 47 f. InsO 12 Insolvenzanfechtung, 129 ff. InsO Teil 5 Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und die Beendigung des Verfahrens 13 Masseverbindlichkeiten, 53 ff. InsO 14 Insolvenzgläubiger, 38 InsO 15 Aufrechnung, 94 ff. InsO 16 Absonderung, 49 ff. InsO 17 Feststellung der Insolvenzforderungen und Verteilung der Masse, 174 ff. InsO 18 Beendigung des Insolvenzverfahrens Teil 6 Die Sanierung im Insolvenzverfahren 19 Sanierung als Verfahrensziel 20 Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, 270 ff. InsO 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO Teil 7 Die Insolvenz einer Privatperson 22 Das Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren, 304 ff. InsO 23 Die Restschuldbefreiung, 286 ff. InsO Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014 S. 2

3 RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS- UNIVERSITÄT BONN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht Teil 1 Grundlagen Literatur: Bork, 1-8; Foerste, 1-9. Zur Vertiefung Häsemeyer, Kapitel 2 u. 4 1 Die Insolvenz als Regelungsgegenstand I. Die Insolvenz als tatsächliches Phänomen II. Die Insolvenz als gesellschaftliches Phänomen III. Die Insolvenz als rechtliches Phänomen: Von der Einzelzwangsvollstreckung zur Gesamtvollstreckung 2 Funktionen und Ablauf eines Insolvenzverfahrens Bork, 1-4; Foerste, 1-3 I. Die Funktionen eines Insolvenzverfahrens Gläubigerbefriedigung Sanierung des Schuldners? Entschuldung II. Überblick über die Insolvenzordnung und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 1. Kurzer Überblick über die Vorgeschichte der InsO 2. Der Aufbau des Gesetzes 3. Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 Verfahrensbeteiligte Bork, 5-8; Foerste, 4-9 I. Der Insolvenzschuldner II. Das Insolvenzgericht 1. Aufgaben 2. Zuständigkeit 3. Verfahren III. Der Insolvenzverwalter 1. Pflichten und Befugnisse 2. Bestellung des Insolvenzverwalters 3. Amtsrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters 4. Zivilrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters IV. Die Gläubiger 1. Gläubigergruppen 2. Die Organisation der Gläubiger Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014

4 RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS- UNIVERSITÄT BONN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht Skriptum Nr. 2 Teil 2 Die Eröffnung des Verfahrens Literatur: Bork, 9-13; Foerste, Zur Vertiefung Häsemeyer, Kap 7, I. u. II. 4 Insolvenzantrag, 13 ff. InsO Bork, 9; Foerste, 10 I. Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags 1. Zuständigkeit, 3 InsO 2. Partei- und Prozessfähigkeit des Antragstellers 3. Antragsberechtigung Beachte: Insolvenzantragspflicht nach 15a (dazu Römermann, NZI 2010, 245) Insolvenzverschleppungshaftung aus 823 Abs. 2 BGB i.vm. 15a 4. Insolvenzfähigkeit des Schuldners 5. Rechtliches Interesse 6. Bei Gläubigerantrag: Glaubhaftmachung von Forderung und Insolvenzgrund, Bei Eigenantrag in der Unternehmensinsolvenz: 13 Abs. 1 S. 4, 5 II. Begründetheit des Antrags Vorliegen eines Eröffnungsgrundes, 17, 18, 19 III. Kostendeckende Masse, 26 5 Sicherungsmaßnahmen, 21 ff. InsO Literatur: Bork, 12; Foerste, 11 I. Anordnung eines Verfügungsverbots, 22 I i.v.m. 21 II 1 Nr. 2 II. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gem. 21 II Nr Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, 22 II 2. Der starke vorläufige Insolvenzverwalter, 22 I ivm 21 II Nr Alt. Beachte 55 II: Verbindlichkeiten, die der vorläufige starke Verwalter eingeht, sind Masseverbindlichkeiten. Persönliche Haftung nach 61. Harddisk-Crash Am 1.6. ordnet das AG nach 21 II Nr. 2 an, dass Verfügungen des S nur mit Zustimmung des als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzten J wirksam sind. Am 3.6. übereignet S an K 500 Festplatten zur Erfüllung eines Vertrags, den S mit K am geschlossen hatte. K wusste von der Anordnung des Zustimmungsvorbehalts nichts. Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014

5 Welche Ansprüche hat J gegen K, nachdem J zum endgültigen Verwalter bestellt wurde? Die künftige Forderung als Verfügungsgegenstand Die S-GmbH räumte im Juni 2010 der B-Bank im Wege der Globalzession ein Sicherungsrecht an sämtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Kunden der S-GmbH ein. Am stellte ein anderer Gläubiger der S-GmbH Insolvenzantrag. Mit Beschluss vom 3. September setzte das Gericht den V als vorläufigen Verwalter ein und erlegte zugleich der S-GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auf. Das Insolvenzverfahren wurde am eröffnet. 1) Forderung 1 gegen A stammt aus einem Verkauf im August ) Forderung 2 gegen B stammt aus einem vom vorläufigen Verwalter durchgeführten Verkauf von Mitte September Wer ist Inhaber der Forderungen? III. Der vorläufige Gläubigerausschuss nach 22a i.v.m. 21 II Nr. 1a IV. Vollstreckungsverbot, 21 II Nr. 3 6 Eröffnungsgründe, 16 ff. InsO Literatur: Bork, 10; Foerste, 12 I. Zahlungsunfähigkeit, 17 (dazu Ganter, ZInsO 2011, 2297) Der Schuldner ist dauerhaft nicht in der Lage, einen nicht unwesentlichen Teil seiner fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten zu bedienen (BGH ZIP 2001, 1155) Über die Verhältnisse G stellt am 1.4. Insolvenzantrag über das Vermögen des S. Zu diesem Zeitpunkt hat S Barvermögen in Höhe von 7000,-. Dem steht eine offene und fällige Forderung in Höhe von aus dem Kauf eines PKW gegenüber. Außerdem steht er bei seiner Bank mit 5000,- in der Kreide der ihm von der Bank insgesamt eingeräumte Dispositionskredit beträgt ,- II. Drohende Zahlungsunfähigkeit, 18 Wahrscheinlicher Eintritt der Zahlungsunfähigkeit III. Überschuldung, 19 (Dazu Karsten Schmidt, ZIP 2013, 485 ff.) sog. zweistufiger Überschuldungsbegriff o rechnerische Überschuldung + negative Fortführungsprognose Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014 S. 5

6 7 Entscheidung über den Antrag Bork, 13; Foerste, 13 I. Hinreichende Masse Die positive Entscheidung über den Antrag setzt neben der Zulässigkeit des Antrags und dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes auch das Vorhandensein einer die Verfahrenskosten deckenden Masse voraus. Ausnahmen: o Kostenvorschuss, 26 I 2 1. Alt. o Kostenstundung, 4a ff., 26 I 2 2. Alt. II. Der Eröffnungsbeschluss, 27 ff. Prof. Dr. Moritz Brinkmann Insolvenzrecht SS 2014 S. 6

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