A Überblick Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10
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- Rainer Sachs
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1 Inhaltsverzeichnis A Überblick Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) Gesetz zur Änderung des 522 ZPO Geplante Änderungen Wer ist von den Neuregelungen betroffen? Ab wann gelten die Neuregelungen? Einzelheiten zu den Änderungen Änderungen des Insolvenzrechts durch das Haushaltsbegleitgesetz Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des 522 ZPO Änderungen durch das ESUG Stärkung der Gläubiger Insolvenzplanverfahren Eigenverwaltung Sonstige Änderungen...14 B Haushaltsbegleitgesetz Allgemeines Änderung des 14 Abs. 1 und 3 InsO Bisherige Regelung Neuregelung Änderung von 14 Abs. 1 InsO Ziel der Neuregelung des 14 Abs. 1 InsO Änderung von 14 Abs. 3 InsO Änderung von 55 InsO Nicht umgesetzte Änderung des 96 InsO...18 C Gesetz zur Änderung des 522 ZPO D Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) E Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Ziele Allgemeines Konkrete Umsetzung Bessere Einbeziehung der Gläubiger Die einzelnen Regelungen...22
2 6 2.2 Angaben zu den Gläubigern im Eröffnungsantrag Überblick Grundsätzliche Regelung für den Schuldnerantrag Sonderregelung für Schuldner mit laufendem Geschäftsbetrieb Hintergrund der Sonderstellung Geschäftsbetrieb, der noch nicht eingestellt ist Vollständigkeit des Verzeichnisses der Gläubiger Stichtag für die einzelnen Angaben Verzeichnis der Gläubigergruppen nach 13 Abs. 1 Satz 3 InsO Angaben nach 13 Abs. 1 Satz 4 InsO (Sollregelung) Angaben nach 13 Abs. 1 Satz 5 InsO (Mussregelung) Versicherung des Antragstellers Amtliche Vordrucke Vorläufiger Gläubigerausschuss Allgemeines Praktische Probleme bei der Bestellung des Gläubigerausschusses Gläubiger stellt Eröffnungsantrag Schuldner stellt Eröffnungsantrag Voraussetzungen für die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses Wegweiser Ausnahmetatbestände Überblick Geschäftsbetrieb ist eingestellt Die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses ist im Hinblick auf die zu erwartende Masse unverhältnismäßig Die mit der Einsetzung verbundene Verzögerung führt zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners Mussfälle Sollfälle Kannfälle Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss Allgemeine Regelungen Zusammensetzung Entlassung von Mitgliedern Beteiligung bei der Bestellung des Verwalters Motive des Gesetzgebers Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses in die Bestellung des Verwalters Überblick Ablauf der Bestellung des (vorläufigen) Verwalters Anforderungsprofil für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter Einflussmöglichkeiten im Einzelnen Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses am Verfahren zum Antrag auf Eigenverwaltung ( 270 InsO) Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses an der Bestellung des Sachwalters ( 270 Abs. 3 InsO) Pflichten und Haftung Vergütung Insolvenzplanverfahren 217 ff. InsO Bisherige Regelungen...42
3 3.1.1 Der Insolvenzplan Vorlageberechtigung Inhalte Formale Vorgaben Die Gliederung des Plans im Einzelnen Darstellender Teil Gestaltender Teil Entscheidung des Gerichts Annahme und Bestätigung des Plans Ablauf des Termins Die Stimmrechte Allgemeines Absonderungsberechtigte Gläubiger Obstruktionsverbot Regeltatbestand ( 245 InsO) Nachrangige Gläubiger ( 246 InsO) Schuldner ( 247 InsO) Bestätigung des Plans Wirkung des bestätigten Plans Rechtsfolgen Erfüllungsrückstand Aufhebung des Insolvenzverfahrens Neuerungen im Planverfahren Überblick Beeinträchtigung der Rechte der Anteilsinhaber durch den debt to equity swap Funktionsweise des debt to equity swap Einzelne Regelungen für den debt to equity swap Mögliche Maßnahmen im Plan Mögliche gesellschaftsrechtliche Regelungen Keine Wirksamkeit einer Change-of-control-Klausel Keine Differenzhaftung Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters Flankierende Regelungen Sanierungsprivileg ( 39 Abs. 4 Satz 2 InsO) Ausgleichszahlung für Gesellschafter, die durch den Plan schlechter gestellt sind ( 251 Abs. 3 InsO) Einbeziehung der Anteilsinhaber in die Abstimmung über den Plan Regelung eines Obstruktionsverbotes für die Anteilsinhaber Beispiel für den Ablauf eines debt to equity swap Beispiel eines Insolvenzplans mit einem debt to equity swap Abgrenzung zum gesellschaftsrechtlichen debt to equity swap Keine Differenzhaftung Formalien der Kapitalmaßnahmen Einfluss der Alt-Anteilsinhaber Übernahmeangebot nach 29, 35 WpÜG Anfechtung der Sacheinlage 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO Steuerliche Folgen des debt to equity swap Kapitalherabsetzung Kapitalerhöhung
4 Sanierungsgewinn Verlustuntergang 8c Abs. 1 KStG Beschränkungen durch das EU-Beihilferecht Eigenverwaltung 270 ff. InsO Überblick Bisherige Regelungen zur Eigenverwaltung im Einzelnen Anordnung der Eigenverwaltung Die Aufhebung der Eigenverwaltung Der Sachwalter Rechtsstellung des Sachwalters Pflichten des Sachwalters Sonstige Aufgaben und Rechte des Sachwalters Prüfungspflichten des Sachwalters Rechte des Gläubigerausschusses Stellung des Schuldners Neuregelungen Änderung bei den Anordnungsvoraussetzungen Änderungen im Ablauf 270a-c InsO Regel Schutzschirmverfahren 270b InsO Antrag Entscheidung des Gerichts Aufhebung der Schutzfrist Bestellung des Sachwalters Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung 271 InsO Beschränkung der Rechte der Gesellschafter Sonstige Änderungen Vorschusszahlung Unabhängigkeit des potenziellen Insolvenzverwalters ( 56 Abs. 1 Satz 3 InsO Insolvenzplan auch bei Masseunzulänglichkeit...84 F Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Synopse Insolvenzordnung Auszug aus der Begründung zum Regierungsentwurf G Änderungen der Insolvenzordnung durch das Haushaltbegleitgesetz vom Synopse Auszug aus den Begründungen des Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz vom 09. Dezember Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes
5 9 H Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur Änderung des 522 der ZPO vom Synopse Auszug aus der Begründung zum Regierungsentwurf I Anhang Muster im Rahmen von ESUG Muster für Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses Einverständniserklärung für die Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss Muster eines Antrages auf Eigenverwaltung Muster eines Antrags auf Eigenverwaltung mit Antrag auf Fristeinräumung für Einreichung Insolvenzplan Stichwortverzeichnis...197
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