Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht

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1 Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht Sommersemester April 2013 Wolfgang Zenker

2 Übersicht A. Einführung in das Insolvenzrecht: Vorüberlegungen B. Deutsches (nationales) Insolvenzrecht I. Entwicklungslinien im deutschen Insolvenzrecht II. Beteiligte III. Insolvenzgründe und -verschleppung IV. Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens V. Planverfahren / Eigenverwaltung (Überblick) VI. Konzerninsolvenzen (Überblick) VII. Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (Überblick) VIII. Exkurs: Sanierungsverfahren? C. Internationales Insolvenzrecht I. Theoretische Vorüberlegungen II. Europäisches Insolvenzrecht die EuInsVO III. Deutsches Internationales Insolvenzrecht

3 Vorüberlegungen Ziele / Charakteristika / Subjekte A. mögliche Verfahrensziele Gläubigerbefriedigung + -schutz (ggf. mit Privilegien) Schuldnerschutz + Entschuldung Arbeitsplatzschutz Wirtschaftssteuerung und förderung B. Charakteristikum eines Insolvenzverfahrens Gesamtverfahren Zwangsgemeinschaft v. Gläubigern (und Schuldner) C. Subjekte Kaufleute/Handelsgesellschaften (+ sonst. Gesellsch.) Verbraucher? Vermögensmassen (Nachlass)? Staaten und ihre Teilgliederungen? Banken etc.?

4 Vorüberlegungen Auslöser / Mittel / Rechtsnatur D. Auslöser Antrag (Antragsrecht / -pflicht?) Insolvenz bzw. Krise (Beurteilender? Maßstab?) E. Mittel zur Gläubigerbefriedigung Zerschlagung des Unternehmens Veräußerung des Unternehmens Restrukturierung des Unternehmensträgers, ggf. unter Beteiligung der Gläubiger (debt-equity-swap) F. Rechtsnatur Verfahrens-/Vollstreckungsrecht Wirtschaftsrecht

5 Deutsches InsR -Entwicklungslinien Vergangenheit A. Konkursordnung, KO (1877) Teil der Reichsjustizgesetze (mit ZPO, StPO, GVG) Gesamtvollstreckungsrecht Mittel: Versilberung durch Zerschlagung (Jaeger: Wertevernichter ); Gesamtveräußerung war möglich, aber für Verwalter ursprünglich sehr riskant (Haftung!) Problem: späte Anträge ( Makel, kein Anreiz) viele Verfahren wurden schon mangels Masse nicht eröffnet B. Vergleichsordnung, VglO (1935) trat neben die KO, Möglichkeit zum Gesamtvergleich; praktisch nicht sehr bedeutsam, da hohe Mindestquote C. Gesamtvollstreckungsordnung (1990) Übergangsrecht für die neuen Bundesländer

6 Deutsches InsR Entwicklungslinien Gegenwart A. Insolvenzordnung, InsO (1994, in Kraft seit ) Einheitsverfahren einheitlicher Antrag für Regel- (Vorläufer KO) und Planverfahren (Vorläufer VglO) Verfahrensziele, 1: Gläubigerbefriedigung Restschuldbefreiung nicht: Erhalt des Unternehmens(trägers) Mittel zur Gläubigerbefriedigung: Verwertung (auch: Übertragung) [= Liquidation ] Insolvenzplan, vor allem zum Erhalt des Unternehmens(trägers) [= Restrukturierung ] nach dem Gesetz sind die Mittel gleichwertig Praxis: Insolvenzplan umständlich, langwierig, anfällig für Störer ca. 3% der Fälle

7 Deutsches InsR -Entwicklungslinien Gegenwart B. ausgewählte Ziele der Reform: frühere Anträge, mehr Eröffnungen Anreize ( 217, 270, 286, nunmehr 270a, b) Absenken von Schwellen ( 18, 26) Gläubigergleichbehandlung und autonomie weitgehende Abschaffung von Vorrechten ( 38) Stärkung der Gläubiger ( 78, 217, nunmehr zb 56a) höhere Verwertungsquoten frühere Anträge, mehr Eröffnungen (s.o.) Einbindung von Sicherheiten ( 52) Erhalt von Wirtschaftseinheiten ( 21 II 1 Nr. 5, 166) Inpflichtnahme von Sicherungsgläubigern ( 170f.)

8 Deutsches InsR -Entwicklungslinien Zukunft? A. Herausforderungen Finanzkrise Kreditklemme (?) Vorrechtsforderungen (v.a. Fiskus und Sozialkassen) Restrukturierungstourismus/Insolvenzstandort Dt. gefühlt: zu wenige Restrukturierungen/Planverfahren B. gefühlte Defizite (tw. vor ESUG 2012) fehlende Planbarkeit für Gläubiger und Schuldner Öffentlichkeit Dauer und Schwerfälligkeit Makel der Insolvenz fehlende Kompetenz bei Gerichten Hold-out-Position der Gesellschafter

9 Deutsches InsR -Entwicklungslinien Zukunft? C. Pläne RestrukturierungsG schon in Kraft für Banken abgestufte Eingriffsebenen (Sanierungsund Reorganisationsverf, Insolvenz, Bankenaufsicht) ESUG seit 1. März 2012 in Kraft richterliche Kompetenz stärken Verwalterauswahl (auch) durch Schuldner/Gläubiger Reform des Planverfahrens & debt-equity-swap Stärkung Eigenverwaltung / frühe Anträge vorinsolvenzliches Verfahren? Zukunft ungewiss Restschuldbefreiung nach 3 statt 6 Jahren Konzerninsolvenzen

10 Deutsches Insolvenzrecht Entwicklungslinien A. Verfahrensrecht Wirtschaftsrecht Bundesjustizministerin S. Leutheusser-Schnarrenberger: wichtigste Reformbaustelle des Wirtschaftsrechts B. Liquidation Restrukturierung (rescue culture?) C. Staatlich-hoheitlicher Zwang Autonomie v.a. der Gläubiger D. Gläubigerfokussierung Stakeholder-Ansatz E. rein nationale Ausrichtung internationale Öffnung

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