Handreichung Schulpraktische Studien

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1 Handreichung Schulpraktische Studien Orientierungspraktikum Fachpraktikum Praxissemester

2 Verantwortlich für den Inhalt: Kirsten Großmann Leitung Schulpraktische Studien Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Europa-Universität Flensburg Auf dem Campus 1a Raum HEL Flensburg Tel.: Fax: Dr. Jens Winkel Geschäftsführung Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Europa-Universität Flensburg Auf dem Campus 1a Raum HEL Flensburg Tel.: Fax: Natalie Lorenzen Sachbearbeitung Schulpraktische Studien Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Europa-Universität Flensburg Auf dem Campus 1a Raum HEL Flensburg Tel.: Fax: Stand August

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 5 Allgemeine Informationen und Hinweise... 5 Schulpraktische Studien... 5 Ziele und Inhalte der Praktika nach Anforderungsbereichen... 7 Organisation der Schulpraktischen Studien... 9 Vergabe der Praktikumsplätze... 9 Praktikumsvereinbarungen... 9 Anmeldeverfahren... 9 Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse... 9 Versicherungsschutz... 9 Auslandspraktika Fahrtkostenerstattung Anrechnung und Anerkennung bereits erbrachter Leistungen Umgang mit Konflikten Durchführung der Schulpraktischen Studien Das Orientierungspraktikum I - Lehren und Lernen als Beruf Rechtliche Grundlagen Ziele des Orientierungspraktikums I Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum I Betreuung der Studierenden Zu erbringende Leistungen Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen Wiederholung des Praktikums Fehlzeiten und Versäumnisse Orientierungspraktikum I - Steckbrief Das Orientierungspraktikum II - Einfu hrung in die Allgemeine Didaktik Rechtliche Grundlagen Ziele des Orientierungspraktikums II Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum II Betreuung der Studierenden Zu erbringende Leistungen Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen Wiederholung des Praktikums Fehlzeiten und Versäumnisse Orientierungspraktikum II - Steckbrief Das Fachpraktikum - Fachdidaktisches Praktikum mit fachdidaktischem Seminar Rechtliche Grundlagen Ziele des Fachpraktikums Organisatorische Hinweise zum FAP Betreuung der Studierenden Zu erbringende Leistungen Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen Wiederholung des Praktikums Fehlzeiten und Versäumnisse Das Fachpraktikum im Ausland Das Fachpraktikum Steckbrief Das Praxissemester Rechtliche Grundlagen Ziele des Praxissemesters

4 Organisatorische Hinweise zum Praxissemester Betreuung der Studierenden Zu erbringende Leistungen Abschluss des Praktikums: Nachweis der zu erbringenden Leistungen Wiederholung des Praktikums Fehlzeiten und Versäumnisse Fahrtkostenerstattung Das Praxissemester im Ausland Praxissemester Steckbrief Praktikums-Knigge für Studierende Formulare Kurz-Info für Studierende für Schulen Sprechzeiten des ZfL Anhang

5 Vorbemerkung Die vorliegende Handreichung zu den Schulpraktischen Studien informiert über die Organisation, Inhalte und Ziele der im B.A. Bildungswissenschaften und im M.Ed Lehramt an Grundschulen, M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen, M.Ed. Lehramt an Sekundarschulen mit Schwerpunkt Sek.I und M.Ed. Lehramt an Sekundarschulen zu absolvierenden schulischen Praktika. Zielgruppe dieser Handreichung sind neben den Studierenden auch alle an den verschiedenen Praktika beteiligten Personen aus Schule, Universität und IQSH. Neben Informationen zu den Abläufen der Praktika enthält die Handreichung auch einen Steckbrief zu jedem Praktikum, Hinweise zur Lage der Praktika innerhalb des Studienverlaufs sowie verschiedene Übersichten über Ziele und Inhalte der einzelnen Praktika. Die Handreichung wird einmal jährlich überarbeitet und aktualisiert. Über Anregungen und Kommentare freuen wir uns. Allgemeine Informationen und Hinweise Schulpraktische Studien Schulpraktische Studien sind als berufsfeldbezogene Studienelemente aller lehramtsbezogenen Studiengänge eine bedeutsame konstitutive Größe innerhalb der universitären Lehrerausbildung 1. Unstrittig ist ihre generelle Bedeutung im Rahmen des Professionalisierungsprozesses angehender Lehrkräfte. Im curricularen Verlauf der Schulpraktischen Studien sollen die Anforderungen steigen und ein kontinuierlicher Kompetenzaufbau sichtbar werden. Es ist Ziel des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die Schulpraktischen Studien der Europa-Universität Flensburg so weiterzuentwickeln, dass Schulpraktika in qualitativer und quantitativer Hinsicht personell und inhaltlich angemessen ausgestattet und eingebunden in das universitäre Curriculum unter vertretbaren Bedingungen für unsere Partner in Schule und Unterricht organisiert, durchgeführt, evaluiert und weiterentwickelt werden können. Als Teil des berufsbiografischen Prozesses ermöglichen die Schulpraktischen Studien eine Reflexion der bis zu dem jeweiligen Studienabschnitt erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Lehrerberuf. Sie bieten: Einblicke in das Berufsfeld des Lehrers sowie in die Rahmenbedingungen und Veränderungsprozesse der Institution Schule Anwendung und Weiterentwicklung der im Studium erworbenen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kenntnisse Bezug auf die in den Begleitseminaren erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kontext der berufspraktischen Erfahrungen Reflexion der universitären Bildungsinhalte unter Berücksichtigung der berufspraktischen Anforderungen Möglichkeiten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu gestalten und zu verfolgen (z.b. Forschungsaufgabe Praxissemester, Abschlussarbeiten, Promotionen) 1 Begriffe wie Lehrer, Schüler, Mentor etc. schließen Lehrerinnen, Schülerinnen und Mentorinnen etc. immer explizit mit ein (generisches Maskulinum). 5

6 Bachelor of Arts Bildungswissenschaften Master of Education Studiengang* Folgende Praktika werden an der Europa-Universität Flensburg durchgeführt: 10. Semester 9. Semester 8. Semester 7. Semester Master Thesis + Forschungskolloquium Praxissemester Pädagogik Lernbereich II Fach A Fach B Pädagogik Lernbereich I Fach A Fach B 6. Semester Spezialisierungssemester Bachelor Thesis 5. Semester Pädagogik Fach A Interdisziplinäres Projekt Fach B 4. Semester Pädagogik Fach A Fach B 3. Semester Pädagogik Fach A Fachpraktikum Fach B 2. Semester Pädagogik Orientierungspraktikum II Fach A Fach B 1. Semester Pädagogik Orientierungspraktikum I Fach A Fach B * Beispiel: Master of Education für das Lehramt an Grundschulen 6

7 Ziele und Inhalte der Praktika nach Anforderungsbereichen Angestrebte Kompetenzen und Standards der Praktika an der EUF Orientierungspraktikum I und II Fachpraktikum Praxissemester Kompetenzen 2 Die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sind in der Lage Aspekte schulischer und unterrichtlicher Handlungsfelder systematisch und kriteriengeleitet zu erfassen. Standards nach den Schulpraktika Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Orientierungspraktikum I kennen erste Formen der Beobachtung. berücksichtigen bei Beobachtungen bildungswissenschaftliche Kriterien. wenden eine Beobachtungsmethode kontextbezogen an. dokumentieren und analysieren ihre Beobachtungen entsprechend der gewählten Methode. reflektieren die Bedeutung und Grenzen ihrer Beobachtungen mit Blick auf den Lehrerberuf. kennen verschiedene Formen der Beobachtung. berücksichtigen bei der Planung, Durchführung und Auswertung ihrer Beobachtungen fächerspezifisch hergeleitete Kriterien. wenden ausgewählte Beobachtungsmethoden kontextbezogen an und begründen ihre Auswahl. dokumentieren und analysieren ihre Beobachtungen entsprechend der gewählten Methoden. reflektieren die Bedeutung und Grenzen ihrer Beobachtungen im fachlichen Kontext mit Blick auf ihre Entwicklung zu einer professionellen Lehrkraft. kennen und unterscheiden verschiedene Beobachtungstypen und Beobachtungsfehler. berücksichtigen bei der Planung, Durchführung und Auswertung ihrer Beobachtungen wissenschaftlich hergeleitete Kriterien. wenden ausgewählte Beobachtungsmethoden kontextbezogen an und begründen ihre Auswahl. dokumentieren und analysieren ihre Beobachtungen entsprechend der gewählten Methoden. reflektieren die Bedeutung und Grenzen ihrer Beobachtungen mit Blick auf ihr zukünftiges professionelles Lehrerhandeln im Praxisfeld Schule. Orientierungspraktikum II - Die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sind in der Lage in schulischen und unterrichtlichen Handlungsfeldern eine forschende Perspektive einzunehmen. Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Orientierungspraktikum I lernen exemplarisch forschende Zugänge aus der Schulpädagogik kennen. entwickeln erste Ansätze zur Operationalisierung von Beobachtungsfragen im Dialog mit Akteuren aus der Universität. werten ihre Beobachtungsfragen unter der Anwendung wissenschaftlicher Kriterien aus und kommunizieren ihre Ergebnisse. Orientierungspraktikum II - kennen ausgewählte fachspezifische Zugänge und Methoden zur Forschung im Unterrichtsfach. entwickeln und operationalisieren Beobachtungs- oder Forschungsfragen im fachlichen im Dialog mit den begleitenden Akteuren aus der Universität. wenden adäquate Methoden im Rahmen ihres studentischen Vorhabens an. werten ihr Vorhaben unter Anwendung wissenschaftlicher Kriterien aus und kommunizieren ihre Befunde. reflektieren ihren Beobachtungs- oder Forschungsprozess im Hinblick auf den eigenen Erkenntnisgewinn. kennen Zugänge und Methoden im Rahmen des Forschenden Lernens. entwickeln und operationalisieren Forschungsfragen im Dialog mit begleitenden Akteuren aus der Universität. wählen adäquate Methoden aus und wenden diese im Rahmen ihres studentischen Forschungsvorhabens an. werten ihr studentisches Forschungsvorhaben unter Anwendung wissenschaftlicher Kriterien aus und kommunizieren ihre Befunde. reflektieren ihren Forschungsprozess im Hinblick auf den eigenen Erkenntnisgewinn. 2 Die hier verwendeten Formulierungen basieren auf den Kompetenzen und Standards für Schulpraktische Studien in der ersten Phase der Lehrerbildung (Weyland, U./ Schöning, A./ Schüssler, R./ Winkel, J./ Bandorski, S. (2015): Standards für Schulpraktische Studien in der ersten Phase der Lehrerbildung ein Orientierungsrahmen. In: Bolle, Rainer (Hrsg.): Schulpraktische Studien 2015 zwischen Standards, Alltag und Zukunftsvisionen. Leipzig, 5-16). 7

8 Orientierungspraktikum I und II Fachpraktikum Praxissemester Die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sind in der Lage zentrale Aufgaben des Lehrerberufs zu erfassen und mitzugestalten. Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Orientierungspraktikum I lernen zentrale Bereiche der Struktur und Funktion von Schule kennen. erlernen ausgewählte Anforderungen des Lehrerberufs und ihre Widersprüchlichkeiten in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren. Orientierungspraktikum II berücksichtigen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von begleitetem Unterricht bildungswissenschaftliches Wissen mit Blick auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. reflektieren die Grenzen der Planbarkeit von Unterricht. reflektieren Formen der Zusammenarbeit in schulischen und unterrichtlichen Handlungsfeldern. verstehen Strukturen und Funktionen von Schule im fachlichen Kontext. kennen zentrale Anforderungen des Lehrerberufs und ihre Widersprüchlichkeiten in den Bereichen des fachbezogenen Unterrichtens, der fachlichen Beurteilung und der fachbezogenen Innovation. berücksichtigen bei der Planung, Durchführung und Auswertung eigenen Unterrichts fachwissenschaftliches, und fachdidaktisches Wissen mit Blick auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. kennen und reflektieren erste Ansätze des Umgangs mit Heterogenität und der Umsetzung von Inklusion im fachlichen Kontext. reflektieren Formen der Zusammenarbeit in fachbezogenen unterrichtlichen Handlungsfeldern. verstehen die Struktur und Funktion von Schule. kennen und verstehen zentrale Anforderungen des Lehrerberufs und ihre Widersprüchlichkeiten in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren. berücksichtigen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von eigenständig durchgeführtem, begleitetem Unterricht fachwissenschaftliches, fachdidaktisches und bildungswissenschaftliches Wissen mit Blick auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. reflektieren die Grenzen der Planbarkeit von Unterricht. kennen und reflektieren erste Ansätze des Umgangs mit Heterogenität und der Umsetzung von Inklusion in Schule und Unterricht. reflektieren Formen der Zusammenarbeit in schulischen und unterrichtlichen Handlungsfeldern. reflektieren die Komplexität von Schule als Lernender Organisation. Die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sind in der Lage den eigenen berufsbiografischen Entwicklungsprozess reflexiv zu gestalten. Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Die Lehramtsstudierenden Orientierungspraktikum I & II reflektieren ihre persönlichen Einstellungen zu Schule und Unterricht durch erste Beobachtungsaufträge. nutzen Beratungsformate für die Reflexion ihres Selbstkonzepts. setzen sich auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aktiv mit aktuellen Zielsetzungen der Tätigkeit in Schule und Unterricht auseinander. Reflektieren erste Entwicklungsnotwendigkeiten für berufsfeldbezogene Kompetenzen. reflektieren ihre Berufswahlentscheidung. reflektieren ihre persönlichen Einstellungen zu Schule und Unterricht im fachlichen Kontext vor dem Hintergrund ihrer subjektiven Theorien. nutzen Beratungsformate und Methoden für die Entwicklung ihres professionellen Selbstkonzepts im fachlichen Zusammenhang. setzen sich auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aktiv mit den aktuellen Zielsetzungen für den eigenen Professionalisierungsprozess im jeweiligen Fach auseinander. erstellen anhand der individuellen Entwicklungsnotwendigkeiten und Entwicklungsperspektiven ein eigenes Curriculum zur Stärkung ihrer fachbezogenen Kompetenzen. reflektieren ihre persönlichen Einstellungen zu Schule und Unterricht vor dem Hintergrund ihrer subjektiven Theorien. nutzen Beratungsformate und Methoden der Selbst- und Fremdevaluation für die Entwicklung ihres professionellen Selbstkonzepts. setzen sich auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aktiv mit den aktuellen Zielsetzungen für den eigenen Professionalisierungsprozess auseinander. erstellen anhand der individuellen Entwicklungsnotwendigkeiten und Entwicklungsperspektiven ein eigenes Curriculum zur Entwicklung ihrer berufsfeldbezogenen Kompetenzen und reflektieren ihre Berufswahlentscheidung. 8

9 Organisation der Schulpraktischen Studien 3 Vergabe der Praktikumsplätze Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt ausschließlich über das ZfL. Praktikumsvereinbarungen Die Praktikumsvereinbarungen zwischen der Schule, der Universität und den Studierenden klären Rechte und Pflichten aller Beteiligten auf der Grundlage der jeweiligen Ordnung zu den Schulpraktischen Studien. Die Praktikumsvereinbarungen enthalten auch Informationen über den Zeitraum des Praktikums. Je nach Praktikum finden sich die Vereinbarungen auf Extra- Formblättern (Orientierungspraktikum, Fachpraktikum) oder sind Teil der Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums (Praxissemester). Anmeldeverfahren Die Anmeldungen für die Praktika erfolgen online im Studiportal. Die genauen Anmeldezeiträume für das jeweilige Praktikum werden auf der Homepage des ZfL (Seite 11258, oder 11177) rechtzeitig bekannt gegeben. Das Fachpraktikum und das Praxissemester können landesweit (SH) oder in anderen Bundesländern oder auch im Ausland absolviert werden. Im Praxissemester können Schulen Studierende auf Ihrer Kapazitätenmeldung anfordern. 4 Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für einen Praktikumsplatz nicht die Anmeldungen für die Begleitveranstaltungen bzw. Modulprüfungen beinhaltet. Diese müssen separat erfolgen, sofern sie nicht vom ZfL vorgenommen wird. Praktikum Anmeldezeitraum Frist zur Anforderung durch Schulen Orientierungspraktikum I Orientierungspraktikum II Frist Anerkennung besondere Bedürfnisse, Auslandsanmeldung Information an Priorisierung Schulen, Ministerium, Schulämter September -- Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Anmeldefrist Fachpraktikum Oktober -- Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Anmeldefrist Praxissemester Januar Dezember des Vorjahres Frist auf der Homepage beachten März/April Mai Fristen und Anmeldezeiträume für die Schuladoption finden Sie auf der Homepage des ZfL (Seite 11177). Schuladoption (nur im Praxissemester) Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse Studierende können einen Antrag auf Anerkennung besonderer Bedürfnisse stellen. Sie erhalten im Falle einer Anerkennung bevorzugt einen Praktikumsplatz an ihrem Wunschort und werden vorrangig zugewiesen. Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erbringen eines entsprechenden Nachweises. Falsch oder unvollständig gestellte Anträge sowie Anträge ohne gültige Belege können nicht bearbeitet werden. Die Anträge müssen mit sämtlichen Belegen in Papierform bis spätestens zwei Wochen 5 vor Beginn der Anmeldefrist des jeweiligen Praktikums im ZfL vorliegen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des ZfL im Download-Bereich des jeweiligen Praktikums. Versicherungsschutz Die Studierenden sind während des Praktikums gesetzlich unfallversichert (gemäß 2 SGB VII), sofern das Praktikum den Bestimmungen entsprechend termingerecht angemeldet wurde und Sofern keine Differenzierungen nach bestimmten Praktika vorgenommen sind, gelten die Ausführungen für alle Praktika gleichermaßen. Vgl. hierzu Merkblatt Platzvergabe im Praxissemester Für das Praxissemester muss der Antrag fristgerecht (Frist auf der Homepage des ZfL) vorliegen. 9

10 eine Vermittlung durch das ZfL erfolgt ist. Schadensfälle sind umgehend im ZfL bei Frau Lorenzen anzugeben. Dienstunfälle melden Sie bitte bei Frau Rebenstorff Auslandspraktika Die Universität Flensburg möchte den Studierenden Praktika im Ausland ermöglichen. Prinzipiell können im Bachelorstudium das Fachpraktikum (3. Semester BA) oder im Masterstudium das Praxissemester (3. Semester MA) als Praktikum im Ausland absolviert werden. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Schulpraktikum im Ausland orientieren sich an den Voraussetzungen für ein Praktikum im Inland. Das ZfL empfiehlt, den Versicherungsschutz für das Praxissemester im Ausland im Bereich der Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung mit der eigenen Versicherung zu prüfen oder sich mit Fragen ggf. an die Unfallkasse Nord zu wenden. Je nach Lage des Gastlandes sind ggf. Impfungen notwendig oder es besteht eine Visumpflicht. Fahrtkostenerstattung Die Fahrtkosten, die bei der Absolvierung der Praktika entstehen, werden ausschließlich im Praxissemester erstattet. Anrechnung und Anerkennung bereits erbrachter Leistungen Bereits erbrachte Leistungen im Bereich der schulpraktischen Studien in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit eine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Diese ist festzustellen, wenn die bereits erbrachten Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaften bzw. denjenigen der Masterstudiengänge für die verschiedenen Lehrämter der EUF im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Anträge auf Anerkennung sind in schriftlicher Form mit Kopie der entsprechenden Nachweise spätestens 14 Tage vor der offiziellen Anmeldefrist an Frau Kirsten Großmann (HEL 111) zu richten. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Umgang mit Konflikten In Konfliktfällen ist zunächst das direkte Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen. Weitere Ansprechpartner sind die Schulleitung bzw. der Praktikumsbeauftragte der Schule oder ggf. der Leiter des Begleitseminars. Wenn es zu keiner Einigung kommt, sollte das ZfL eingeschaltet werden. (Kirsten Großmann Tel.: 0461 / ) Durchführung der Schulpraktischen Studien Das Orientierungspraktikum I - Lehren und Lernen als Beruf Rechtliche Grundlagen 5 (5) 6 Gliederung des Studiums, Fächerkombinationen 3 7 Theorie-Praxis-Phasen Im Rahmen des Studiums sind zwei Theorie -Praxis-Phasen zu absolvieren: 6 Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung GPO (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für die Studiengänge Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts sowie Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 6. März Konsolidierte Fassung der Ordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg zu den Schulpraktischen Studien für den Studiengang Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts. Zuletzt geändert durch Satzung vom29. Juni2017 (Amtliche Bekanntmachung der Satzungen der Europa-Universität Flens-burg 2017, lfd. Nr. 135)3 10

11 Orientierungspraktikum (Teil 1 und 2): ein schulisches Praktikum in der Regel im 1. Studienjahr mit zugehörigen Begleitveranstaltungen Fachdidaktisches Praktikum: ein Vertiefungspraktikum in der Regel im 2. Studienjahr mit zugehörigen Begleitveranstaltungen. 4 Orientierungspraktikum Teil 1 und 2 (Assistenzlehrerinnen - und Assistenzlehrerpraktikum) (2) Das Praktikum ist bildungswissenschaftlich fundiert und versteht sich als Teil eines berufsbiographischen Prozesses, in dem Studienwahl und Berufseignung überprüft werden. Es ermöglicht erste Einblicke in das Berufsfeld der Lehrerin und des Lehrers, in pädagogische Verstehensprozesse sowie in die Bedingungen der Institution Schule. (3) Durch die aktive, ihrem jeweiligen Professionalisierungsgrad entsprechend abgestufte Beteiligung der Praktikantinnen und Praktikanten an der Gestaltung der Praxis wird die Entwicklung einer reflexiven Kompetenz in Bezug auf die Komplexität des Berufsfeldes sowie auf die Berufseignung ermöglicht. Der Prozess der Kompetenzentwicklung wird durch die Kontinuität der Praxiserfahrungen ermöglicht. Daher wird das Praktikum in der Regel semesterbegleitend durchgeführt. Es hat in der Regel insgesamt einen Umfang von 30 Tagen bzw. sechs Wochen. (4) Die Praktikantin bzw. der Praktikant begleitet eine Patenklasse einmal wöchentlich während der Vorlesungszeiten über ein Schuljahr. (5) Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung dieser Theorie-Praxis-Phase erfolgt im Rahmen des Teilstudiengangs Pädagogik und Bildung. Ziele des Orientierungspraktikums I Das Orientierungspraktikum I gewährt einen Einblick in die spätere Berufswelt, dient der Berufsorientierung und zur Überprüfung der Berufsmotivation und -eignung. Wissensvermittlung soll exemplarisch erfahren und die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht beobachtet werden. Die Mitarbeit in pädagogischen Mikrosituationen soll helfen, den Perspektivwechsel vom Schüler zur Lehrkraft anzubahnen. Die Reflexion der ersten Erfahrungen im Berufsfeld erfolgt im Begleitseminar. Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum I Das Orientierungspraktikum I wird an einem Wochentag mit 5 Schulstunden semesterbegleitend absolviert. Daher ist ein Vormittag im Stundenplan frei zu halten. Die Verpflichtung gilt für ein Jahr! Die Absprachen zwischen Schule und Universität gelten für jeweils ein Schuljahr; 2 x ca. 3 Monate in der Vorlesungszeit (September-Dezember und März-Juni). Das Orientierungspraktikum I kann in Schulen in Flensburg und in den Kreisen Schleswig- Flensburg, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Kiel, Dithmarschen sowie in Dänemark absolviert werden. Die Praktikumsplätze werden zentral vom Praktikumsbüro vergeben. Weitere Infos erhalten Sie in einer Infoveranstaltung zu Beginn des Herbstsemesters, auf der Homepage des Praktikumsbüros und während der Sprechzeiten (siehe Anhang). Zwischen Schule, Universität und Studierendem wird eine Praktikumsvereinbarung geschlossen. Diese Praktikumsvereinbarung dient der Beschreibung und Festlegung der Rechte und Pflichten auf der Grundlage der Praktikumsordnung. Zudem beinhaltet die Praktikumsvereinbarung Regelungen über Zeitraum, Arbeitszeit, Krankheit, Verschwiegenheitspflicht und Versicherungsschutz sowie Verhalten in Konfliktfällen. Die Praktikumsvereinbarung finden Sie auf der Homepage des Praktikumsbüros unter der Rubrik Downloads (Homepage ZfL Seite 11258) Für die Begleitveranstaltungen, zur Prüfung und zur Modulprüfung melden sich die Studierenden selbstständig online an. Die Schulplätze werden ebenfalls selbstständig von den Studierenden online ausgewählt. Auf der Seite der Homepage der Universität wird die Vorgehensweise in einem Video erklärt. 11

12 Das Orientierungspraktikum I wird semesterbegleitend durch ein Begleitseminar ergänzt. Die Reflexion der ersten Erfahrungen im Berufsfeld erfolgt in dem Begleitseminar Lehren und Lernen als Beruf. Das Seminar findet im Herbstsemester statt. Da die Begleitseminare aufeinander aufbauen, sollte das Praktikum bereits im 1. Semester (Herbstsemester) gewählt werden. Für das Begleitseminar besteht Anwesenheitspflicht. Nur bei Überschneidungen mit anderen Pflichtveranstaltungen ohne Alternative ist ein Wechsel des Begleitseminars im 2. Semester möglich. Ein Nachweis des entsprechenden Faches muss per Mail mitgeteilt werden (natalie.lorenzen@uni-flensburg.de). Betreuung der Studierenden Die Studierenden werden von einer Hochschullehrkraft der EUF aus der Schulpädagogik betreut. Diese Hochschullehrkraft führt das Begleitseminar zum Orientierungspraktikum durch und bewertet das zu erstellende Portfolio. Im zweiten Teil des Orientierungspraktikums bespricht die Hochschullehrkraft der EUF mit den Studierenden ihre Planungsversuche und bewertet wiederum das Portfolio. In der Schule werden die Studierenden von Mentoren betreut, die ins Kollegium einführen, teilnehmende Hospitationen und erste Kontakte zu Schülern ermöglichen. Die Mentoren helfen bei Rollenunsicherheiten, die durch den Perspektivwechsel von der Schüler- zur Lehrerrolle entstehen können und zeigen auf, dass für eine Lehrkraft Verbindlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit neben einem fundierten Fachwissen die Grundvoraussetzungen des Berufes sind. Die Mentoren beraten bei Unterrichtsversuchen und unterstützen bei der Selbstreflexion. Zu erbringende Leistungen Folgende Leistungen sind im Orientierungspraktikum I zu erbringen: regelmäßige Anwesenheit in der Praktikumsschule Mitarbeit in pädagogischen Standardsituationen der Praktikumsschule aktive Teilnahme am Begleitseminar Erstellung eines Portfolios. Das Portfolio ist i.d.r. innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Vorlesungszeit der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer vorzulegen. Wird das Portfolio als nicht ausreichend bewertet, kann es innerhalb von zwei Wochen einmalig überarbeitet werden. Wird der schulische Teil des Orientierungspraktikums als nicht ausreichend bewertet, kann das Praktikum an einer anderen Institution wiederholt werden. Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen s. Orientierungspraktikum II Wiederholung des Praktikums Ein nicht bestandenes Praktikum kann an einer anderen Einrichtung einmal wiederholt werden. Ein Portfolio, das den Anforderungen nicht genügt, kann innerhalb von zwei Wochen einmal überarbeitet werden. Fehlzeiten und Versäumnisse Unterbrechungen des Praktikums (Orientierungspraktikum Teil I und II) bis zu insgesamt zwei Tagen wegen Krankheit oder anderer vom Praktikanten nicht zu vertretender Gründe stehen der Anerkennung nicht entgegen. Es wird vorausgesetzt, dass die Mentoren in jedem Fall unverzüglich, d.h. rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, benachrichtigt werden, wenn der Praktikant seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Fehlzeiten können nach Absprache mit der Schule nachgeholt werden. 12

13 Orientierungspraktikum I - Steckbrief Definition: Lage: Dauer: LP: Anwesenheit in der Schule: Selbstgestalteter Unterricht: Qualifikationsziel: Prüfungsform: Weitere Ziele: Praktikumsschulen/-orte Praktikumsanmeldung: Das Orientierungspraktikum I wird vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung verantwortet. Es ist ein schulbezogenes Praktikum, das primär (berufs-) orientierende Funktion hat. Es beinhaltet sowohl ein Begleitseminar als auch das Praktikum selbst. 1. oder 2. Bachelorstudienjahr ca. 3 Monate in der Vorlesungszeit (Sept. Dez.) 5 LP Das Praktikum findet während der Vorlesungszeit an einem Wochentag statt. Die Anwesenheitspflicht beträgt 5 Schulstunden. Dieser Vormittag ist im Stundenplan freizuhalten. I.d.R. gilt diese Verpflichtung für ein Jahr (also auch OP II). Mitarbeit in pädagogischen Mikrosituationen. Exemplarische Erprobung von pädagogischen Standardsituationen, gemeinsam mit dem Mentor. Die Studierenden erwerben ein grundlegendes Verständnis von Erziehung, Unterricht und Schule, können pädagogische Praxis ansatzweise systematisch wahrnehmen, verstehen und interpretieren, sowie theoretische und praktische Problemstellungen und Erkenntnisse reflexiv verarbeiten. Portfolio Fachkompetenz: Die Studierenden kennen konstitutive Aspekte pädagogischen Handelns. Sie verstehen den Zusammenhang von individuellen, interaktiven, institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen des Lehrerhandelns. Sie können die Besonderheiten und Notwendigkeiten ihres eigenen Professionalisierungsprozesses reflektieren. Methodenkompetenz: Die Studierenden können Grundformen des forschenden Lernens verstehen und anwenden; sie können einfache unterrichtliche Standardsituationen (z.b. Gruppenarbeit, Spiele einführen, Einzelhilfe) planen, durchführen und evaluieren. Sozial- und Selbstkompetenz: Die Studierenden reflektieren Berufswahlentscheidung und -eignung vor dem Hintergrund der Praktikumserfahrungen; sie erkennen und reflektieren die Bedeutung der eigenen Persönlichkeit im Kontext des Berufsfeldes ebenso wie den Rollenwechsel vom Schüler zum Lehrer. Sie können sich in Schüler hineinversetzen und verstehen ihre Lernschwierigkeiten. Das Praktikum kann in Schulen in Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg, in Nordfriesland, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, in Neumünster, in Kiel, im Kreis Dithmarschen und in Dänemark absolviert werden. Zu Begleitveranstaltungen, zur Prüfung und zur Modulprüfung melden sich die Studierenden selbstständig online an. Die Schulplätze werden ebenfalls selbstständig von den Studierenden online ausgewählt. Auf der Seite der Homepage der Universität wird die Vorgehensweise in einem Video erklärt. Das Orientierungspraktikum II - Einfu hrung in die Allgemeine Didaktik Rechtliche Grundlagen s. Orientierungspraktikum I Ziele des Orientierungspraktikums II Im Orientierungspraktikum II wird der im Orientierungspraktikum I gewonnene Einblick in die spätere Berufswelt vertieft und Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht erstmalig geübt. Der Perspektivwechsel vom Schüler zur Lehrkraft wird angestrebt. Im Begleitseminar werden u.a. elementare Grundlagen zu Unterrichtstheorie und didaktischen Prinzipien vermittelt. Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum II Das Orientierungspraktikum II wird ebenfalls an einem Wochentag mit mindestens 5 Schulstunden semesterbegleitend absolviert. Daher ist ein Vormittag weiterhin im Stundenplan frei zu halten. 13

14 Das im Herbstsemester gewählte Begleitseminar bleibt für das Frühjahrssemester bestehen (Tag, Ort und Uhrzeit). Für das Frühjahrssemester ist der Anmeldemodus gesperrt, da die Anmeldung für das Begleitseminar durch das Praktikumsbüro vorgenommen wird. WICHTIG! Zur Prüfung des Begleitseminars und zur Modulprüfung muss sich jeder Studierende im Frühjahrssemester dennoch anmelden, da ansonsten keine Leistungspunkte verbucht werden können. Das Orientierungspraktikum II wird ebenfalls durch ein Begleitseminar ergänzt (semesterbegleitend). Erste Unterrichtsversuche, die Einführung in die Unterrichtsplanung und -theorie sowie die Vorbereitung und Nachbereitung erfolgen im Seminar: Einführung in die Allgemeine Didaktik im Frühjahrssemester (2. Semester). Für das Begleitseminar besteht Anwesenheitspflicht. Nur bei Überschneidungen mit anderen Pflichtveranstaltungen ohne Alternative ist ein Wechsel des Begleitseminars im 2. Semester möglich. Ein Nachweis des entsprechenden Faches muss vorgelegt werden Betreuung der Studierenden s. Orientierungspraktikum I Zu erbringende Leistungen Folgende Leistungen sind im Orientierungspraktikum II zu erbringen: regelmäßige Anwesenheit in der Praktikumsschule Mitarbeit in pädagogischen Standardsituationen der Praktikumsschule Durchführung von zwei eigenständigen, schriftlich geplanten Unterrichtsversuchen aktive Teilnahme am Begleitseminar Erstellung eines Portfolios. Das Portfolio ist i.d.r. innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Vorlesungszeit bei der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer vorzulegen. Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen Am Ende des Praktikums (Ende des 2. Schulhalbjahres) wird das erfolgreich absolvierte Praktikum auf dem Formular Leistungsnachweis für das Orientierungspraktikum OP I + II (s. Homepage ZfL Seite 11258, Downloads ) in zweifacher Ausführung von der Schule bescheinigt. Ein Exemplar ist für die Unterlagen der Studierenden bestimmt. Der Leistungsnachweis muss im ZfL abgegeben werden, damit je 5 LP für die Modulprüfungen verbucht werden können 8. Wiederholung des Praktikums s. Orientierungspraktikum I Fehlzeiten und Versäumnisse s. Orientierungspraktikum I 8 Die Leistungspunkte erscheinen nicht in dem Praktikumskonto. 14

15 Orientierungspraktikum II - Steckbrief Definition: Lage: Dauer: LP: Anwesenheit in der Schule: Selbstgestalteter Unterricht: Qualifikationsziel: Prüfungsform: Weitere Ziele: Praktikumsschulen/-orte Praktikumsanmeldung: Das Orientierungspraktikum II wird vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung verantwortet. Es ist ein schulbezogenes Praktikum, das primär (berufs-) orientierende Funktion hat. Es beinhaltet sowohl ein Begleitseminar als auch das Praktikum selbst. 1. oder 2. Bachelorstudienjahr ca. 3 Monate in der Vorlesungszeit (März Juni) 5 LP Das Praktikum findet während der Vorlesungszeit an einem Wochentag statt. Die Anwesenheitspflicht beträgt 5 Schulsttunden. Dieser Vormittag ist im Stundenplan freizuhalten. I.d.R. gilt diese Verpflichtung für ein Jahr (also wie im OP I). Das Orientierungspraktikum II schließt mit zwei eigenständigen, schriftlich geplanten Unterrichtsversuchen im 2. Semester ab. Die Studierenden kennen elementare Grundlagen der Unterrichtstheorie und sind in der Lage, einen exemplarischen Unterrichtsentwurf zu erstellen. Sie erproben sich in der selbstständigen Umsetzung dieses Entwurfes und können ihre Unterrichtserfahrungen im Dialog auswerten. Portfolio Fachkompetenz: Die Studierenden kennen und reflektieren elementare Organisations- und Arbeitsstrukturen des Arbeitsfeldes Schule; sie kennen grundlegende didaktische Prinzipien, sie können die Bedingungsfaktoren von Unterricht analysieren und einfache Unterrichtsplanungskonzepte nach didaktischen und methodischen Kriterien entwickeln. Methodenkompetenz: Die Studierenden kennen grundlegende methodische Unterrichtsformen; sie können verschiedene Unterrichtsmethoden vergleichen und in ihren Vor- und Nachteilen bewerten; sie kennen grundlegende Evaluations- und Selbstevaluationsinstrumente. Sozial- und Selbstkompetenz: Die Studierenden können zwischen ihren persönlichen Schulerfahrungen und ihren aktuellen Wertvorstellungen bzgl. des Unterrichts unterscheiden und beide reflektieren. Sie können Planungsentscheidungen unter Berücksichtigung kindlicher Lernvoraussetzungen treffen und Unterrichtsplanungs- und -auswertungsprozesse kooperativ gestalten. Das Praktikum kann in Schulen in Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg, in Nordfriesland, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, in Neumünster, in Kiel, im Kreis Dithmarschen und in Dänemark absolviert werden. Das im Herbstsemester ausgewählte Begleitseminar wird im Frühjahrssemester weitergeführt (Tag, Ort und Uhrzeit). Für das Frühjahrssemester ist der Anmeldemodus gesperrt, die Anmeldung für das Begleitseminar wird durch das ZfL vorgenommen. WICHTIG! Zur Prüfung des Begleitseminars und zur Modulprüfung muss sich jeder Studierende im Frühjahrssemester dennoch anmelden, da ansonsten keine Leistungspunkte verbucht werden können. Das Fachpraktikum - Fachdidaktisches Praktikum mit fachdidaktischem Seminar Rechtliche Grundlagen 5 (5) 9 Gliederung des Studiums, Fächerkombinationen 3 Theorie-Praxis-Phasen Im Rahmen des Studiums sind zwei Theorie-Praxis-Phasen zu absolvieren: Orientierungspraktikum (Teil 1 und 2): ein schulisches Praktikum in der Regel im 1. Studienjahr mit zugehörigen Begleitveranstaltungen Fachdidaktisches Praktikum: ein Vertiefungspraktikum in der Regel im 2. Studienjahr mit zugehörigen Begleitveranstaltungen. 9 Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung GPO (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für die Studiengänge Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts sowie Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 6. März

16 5 Fachdidaktisches Praktikum (1) Dieses Praktikum wird in der Regel im 3. Semester als Blockpraktikum an einer Einrichtung entsprechend 7 dieser Ordnung abgeleistet. (2) Im Vordergrund stehen die Analyse und die Reflexion von Schule und Unterricht sowie das unterrichtliche Handeln. Ziel ist die Anbahnung eines vertiefenden fachdidaktischen Verständnisses von Unterrichtsprozessen. Das Praktikum soll es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, auf der Basis der praktischen Erfahrungen studienleitende Interessen zu entwickeln und umgekehrt über die Überprüfung theoretischer Einsichten innovative Impulse in die Schulen hineinzutragen. (3) Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung dieser Theorie-Praxis-Phase erfolgt im Rahmen der fachlichen Teilstudiengänge Ziele des Fachpraktikums Im Mittelpunkt des Fachpraktikums steht der (Fach-)Unterricht. Die Studierenden erweitern ihr Repertoire an Methoden und Sozialformen, lernen fachspezifische Arbeitsweisen kennen und erproben sich aktiv in ihrem Fach. Organisatorische Hinweise zum FAP Das Fachpraktikum wird in einem dreiwöchigen Block (15 Schultage) während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Die tägliche Anwesenheitspflicht beträgt 5 Schulstunden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen des Orientierungspraktikums (OP I + II) und der erfolgreiche Besuch einer fachdidaktischen Begleitveranstaltung für das sog. Schwerpunktfach. Dabei muss die fachdidaktische Begleitveranstaltung im Schwerpunktfach vor der Durchführung des Fachpraktikums belegt werden. Im zweiten studierten Fach kann die Begleitveranstaltung auch später besucht werden. Die Studierenden legen fest, welches ihrer beiden Fächer schwerpunktmäßig in der Schule und von der Universität betreut wird. Dies ist dann das sog. Schwerpunktfach. Welche Begleitveranstaltung für das Praktikum geeignet ist, wird vom jeweiligen Institut des Schwerpunktfachs festgelegt. Die Schulplätze im Einzugsbereich der Universität (Flensburg, Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dänemark) werden online zur Verfügung gestellt und selbstständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum gewählt. Es ist möglich, das Fachpraktikum außerhalb des Einzugsgebiets oder im Ausland zu absolvieren. Der zeitliche Rahmen, innerhalb dessen das FAP zu absolvieren ist, wird vom ZfL festgelegt. Für das Begleitseminar besteht Anwesenheitspflicht. Betreuung der Studierenden Im Fachpraktikum werden die Studierenden von Hochschullehrkräften aus den Fächern betreut, die sie bei der Planung der Unterrichtsversuche unterstützen, die Unterrichtsversuche reflektieren und das zu erstellende Portfolio bewerten. In der Schule werden die Studierenden von Mentoren betreut (s. auch Orientierungspraktikum I und II). Zu erbringende Leistungen Folgende Leistungen sind im Fachpraktikum zu erbringen: - tägliche Anwesenheit in der Praktikumsschule - Hospitationen und unterstützende Tätigkeiten (unter fachdidaktisch relevanten Aspekten) von ca. 20 Schulstunden im Verlauf des Praktikums - Planung, Durchführung und Reflexion einer Unterrichtseinheit im gewählten Schwerpunktfach (ca. 4 5 Unterrichtsstunden) - Erstellen einer ausführlichen Unterrichtsvorbereitung (inkl. einer anschließenden Unterrichtsreflexion) entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Faches 16

17 - ca. 10 eigenständige Unterrichtsversuche in beiden studierten Fächern (nach Möglichkeit) ggf. auch in einem Neigungsfach inkl. einer Verlaufsskizze zu jeder durchgeführten Stunde 10 - Anfertigung eines Portfolios, das auf ca. 7-8 Seiten einen systematisch reflektierenden Bericht zu fachdidaktischen Fragestellungen und persönliche Reflexionen zum Praktikumsverlauf beinhaltet - Der Anhang zum Portfolio umfasst Unterrichtsplanungen, Verlaufsskizzen, ausgewählte Arbeitsmaterialien und Dokumente zum Unterricht. Das Portfolio ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Praktikums der betreuenden Hochschullehrkraft vorzulegen. Abschluss des Praktikums: Nachweis über zu erbringende Leistungen Die Hochschullehrkraft bescheinigt das aktive und erfolgreiche Absolvieren des Begleitseminars, nachdem sie das Portfolio erhalten und als bestanden bewertet hat. Die Schule bestätigt die erfolgreiche Durchführung des Praktikums und die Ableistung der geforderten Aufgaben. Die Schule erhält kein Portfolio. Die Hochschullehrkraft vergibt für das Begleitseminar je Fach 5 LP. Das Praktikum und die Modulprüfung werden vom ZfL eingetragen. Wiederholung des Praktikums Ein nicht bestandenes Praktikum kann an einer anderen Einrichtung einmal wiederholt werden. Ein Portfolio, das den Anforderungen nicht genügt, kann innerhalb von zwei Wochen einmal überarbeitet werden. Fehlzeiten und Versäumnisse Unterbrechungen des Praktikums bis zu insgesamt zwei Tagen wegen Krankheit oder anderer vom Praktikanten nicht zu vertretender Gründe stehen der Anerkennung nicht entgegen. Es wird vorausgesetzt, dass die Mentoren in jedem Fall unverzüglich, d.h. rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, benachrichtigt werden, wenn der Praktikant seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Fehlzeiten können nach Absprache mit der Schule nachgeholt werden. Das Fachpraktikum im Ausland Das Fachpraktikum ist ein Praktikum, in dem Studierende 15 Tage an einer Schule im fachdidaktischen Kontext unterrichten und für dieses Praktikum im Rahmen einer fachdidaktisch verantworteten Veranstaltung vorbereitet werden. Um abzuklären, ob ein Fachpraktikum im Ausland absolviert werden kann, müssen Sie einen Hochschullehrenden im Fach ansprechen und für eine fachliche Betreuung des Praktikums gewinnen. Zudem benötigen Sie eine Schule im Ausland, die Ihnen ein entsprechendes Unterrichten ermöglicht. 10 Die genaue Verteilung der Stunden auf die Fächer wird vor Ort, den Möglichkeiten der Schule angemessen, vorgenommen. 17

18 Das Fachpraktikum Steckbrief Definition: Lage: Dauer: LP: Anwesenheit in der Schule: Selbstgestalteter Unterricht: Qualifikationsziel: Weitere Ziele: Prüfungsform: Praktikumsschulen/-orte Praktikumsanmeldung: Das Fachpraktikum wird inhaltlich durch die Fächer und organisatorisch durch das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung verantwortet. Es findet eine fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung und Erweiterung statt. Im Mittelpunkt steht die Planung und Durchführung von Fachunterricht. Es beinhaltet sowohl zwei Begleitseminare als auch das Praktikum selbst. 3. Semester Bachelor 3 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit des Herbstsemesters (Februar/März). 5 LP Das Praktikum findet als Block während der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Anwesenheitspflicht beträgt 5 Schulstunden täglich. Planung, Durchführung und Reflexion einer Unterrichtseinheit im gewählten Schwerpunktfach (ca. 4-5 Std.) inklusive einer ausführlichen Unterrichtsvorbereitung (+ Unterrichtsreflexion) entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Faches. Darüber hinaus sollen ca. 10 eigenständige Unterrichtsversuche in den beiden studierten Fächern (nach Möglichkeit, ggf. auch in einem Neigungsfach ) geleistet werden (inkl. einer Verlaufsskizze zu jeder durchgeführten Stunde). Die Studierenden kennen fachdidaktische Grundlagen der Unterrichtstheorie und sind in der Lage, einen Unterrichtsentwurf zu erstellen. Sie erproben sich in der selbstständigen Umsetzung dieses Entwurfes und können ihre Unterrichtserfahrungen im Dialog analysieren. Fachkompetenz: Die Studierenden kennen und reflektieren Organisations- und Arbeitsstrukturen des Arbeitsfeldes Schule; sie kennen fachdidaktische Prinzipien und können diese anwenden; sie können die Bedingungsfaktoren von Unterricht analysieren und Unterrichstplanungskonzepte nach fachdidaktischen und methodischen Kriterien entwickeln. Methodenkompetenz: Die Studierenden kennen unterschiedliche methodische Unterrichtsformen; sie können verschiedene Unterrichtsmethoden vergleichen und in ihren Vor- und Nachteilen bzgl. des Fachunterrichtes bewerten; sie kennen geeignete Evaluations- und Selbstevaluationinstrumente. Sozial- und Selbstkompetenz: Die Studierenden können ihr berufliches Selbstverständnis reflektieren; sie können Planungsentscheidungen unter Berücksichtigung von fachdidaktischen und pädagogischen Notwendigkeiten treffen und begründen und Unterrichtsplanungs- und -auswertungsprozesse kooperativ gestalten. Portfolio Das Fachpraktikum kann landesweit (SH) oder in anderen Bundesländern oder auch im Ausland absolviert werden. Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt online über das Studiportal. Der Zeitraum der Anmeldewoche wird auf der Homepage des ZfL und der Universität rechtzeitig bekannt gegeben. Das Praxissemester Rechtliche Grundlagen 5 11 (14) Im 3. Semester des Master-Studiengangs absolvieren die Studierenden ein Praxissemester an einer Schule. Die Tätigkeit in der Unterrichtspraxis wird flankiert von je einem begleitenden universitären Modul in jedem Teilstudiengang. Neben der GPO bildet die Praktikumsordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg zum Praxissemester den rechtlichen Rahmen für das Praxissemester. 11 Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung GPO (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für die Studiengänge Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts sowie Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Abschluss Master of Education vom 6. März

19 Ziele des Praxissemesters Das Praxissemester bietet die Möglichkeit, Unterricht und Schule umfassend zu erkunden und die gemachten Erfahrungen mit der wissenschaftlichen Perspektive des Studiums in Beziehung zu setzen. Die Studierenden lernen ihr künftiges Berufsfeld umfassend kennen und entwickeln ihre Professionalität in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen weiter. Sie erhalten vertiefende Einblicke in den Beruf einer Lehrkraft und unterstützen durch ihre Arbeit die Mentoren in der täglichen Schul- und Unterrichtsarbeit. Die eigenen Kompetenzen werden im selbstgestalteten Unterricht erprobt. Die Kompetenz zum forschenden Lernen wird vertieft und die biographisch-reflexive Kompetenz weiterentwickelt. Das Praxissemester ermöglicht längerfristige Kontakte zu Schülern. Die Überprüfung der Berufseignung und motivation wird fokussiert. Organisatorische Hinweise zum Praxissemester Das Praxissemester umfasst mindestens zehn Wochen und findet immer im Herbstsemester statt. Es beginnt kurz nach den Sommerferien (Mitte/Ende September) und dauert bis zu den Weihnachtsferien. Die Studierenden sind von Montag bis Donnerstag in der Schule, bei einer täglichen Anwesenheitspflicht von sechs Schulstunden, mindestens jedoch zwanzig Schulstunden in der Woche. Der Freitag ist für den Besuch der Begleitseminare an der EUF vorgesehen, kann jedoch im Bedarfsfall auch für Unterrichtsbesuche genutzt werden, wenn keine universitären Veranstaltungen vorgesehen sind. Die Begleitseminare der EUF finden an sechs festgelegten Freitagen statt. Innerhalb des Praxisblocks nehmen die Studierenden an den Netzwerkgruppen des IQSH teil, die am späten Vormittag bzw. am frühen Nachmittag verortet sind. Es finden acht Netzwerktreffen á drei Stunden statt, deren Termine mit den jeweiligen Studienleitern vereinbart werden. Die Studierenden melden sich zum Praxissemester online in dem dafür vorgesehenen Zeitraum (Januar/Februar) an. Es ist möglich, sich für das Praxissemester von einer Schule anfordern zu lassen 12 oder das Praxissemester im Ausland oder in einem anderen Bundesland zu absolvieren. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen auf der Homepage des ZfL. Die Anmeldung zu den Begleitseminaren wird zentral vom ZfL vorgenommen. Auch die Priorisierung nimmt das ZfL auf der Basis der Studierendenwünsche und der vorhandenen Kapazitäten in den Fächern vor. Die IQSH-Netzwerkgruppen stellt das IQSH zusammen. Die Einladung zum ersten Treffen erfolgt vom Studienleiter direkt an die Studierenden seiner Gruppe. Fahrtkosten zu den Schulorten werden in einem gewissen Rahmen erstattet, nicht aber die Fahrten zu den IQSH-Netzwerktreffen und den EUF-Begleitseminaren. Für die Begleitseminare und die Netzwerkgruppentreffen besteht Anwesenheitspflicht. Betreuung der Studierenden Die Begleitung der Studierenden im Praxissemester erfolgt durch Hochschullehrende der Europa- Universität Flensburg, durch Mentoren an den Schulen und Studienleiter des IQHS. Die betreuenden Stellen und Personen berücksichtigen, dass es sich bei den Schulen um potentielle zukünftige Arbeitgeber der Studierenden handelt und behandeln deren personenbezogene Daten sensibel im Sinne der Datenschutzbestimmungen. Die Hochschullehrenden halten die universitären Begleitseminare ab, führen einen Unterrichtsbesuch durch, betreuen das Portfolio und die Forschungsaufgabe. Die Mentoren betreuen die Studierenden in der Schule. Sie führen in die Schule ein und ermöglichen eine umfassende Teilnahme am Schulalltag. Darüber hinaus unterstützen sie bei der Vor- und Nachbereitung von Unterricht und schlagen Beobachtungsschwerpunkte vor. Gegen Ende des Praxisblocks führen die Mentoren ein unbenotetes Entwicklungsgespräch durch. Die Studienleiter des IQSH verantworten schulortnahe Netzwerkgruppen mit 8-12 Studierenden. Während des Praxisblocks werden in diesen Netzwerkgruppen acht dreistündige Sitzungen durchgeführt. Ziele dieser Sitzungen sind die Aufarbeitung der systematischen 12 Vgl. hierzu das Dokument Platzvergabe im Praxissemester auf der Homepage des ZfL 19

20 Beobachtung, Analyse und Reflexion eigener und fremder Praxis sowie die Reflexion des eigenen Handelns als Lehrkraft zur Vertiefung der biographisch-reflexiven Kompetenzen. Zu erbringende Leistungen - regelmäßige tägliche Anwesenheit (Montag bis Donnerstag) in der Schule - Planung, Durchführung und Reflexion von mindestens zwei ausführlichen und sechs kurzen Unterrichtsplanungen, die beide studierten Fächer abdecken auch wenn die Betreuung in der Schule nur in einem Fach stattfindet - Teilnahme an Konferenzen, Teamsitzungen, Klassen- und/oder Fachkonferenzen, Elternund anderen Fachgesprächen, Schulfesten, Ausflügen etc. - sorgfältige und gewissenhafte Ausführung der übertragenen Aufgaben - regelmäßige und aktive Teilnahme an den Begleitseminaren der EUF - regelmäßige und aktive Teilnahme an den Netzwerkgruppen des IQSH - Erstellung eines Portfolios - Bearbeitung einer Forschungsaufgabe Werden Portfolio und/oder Forschungsaufgabe als nicht bestanden bewertet, können beide innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nicht-Bestehens überarbeitet werden. Sind auch nach der Überarbeitung die Leistungen nicht ausreichend, muss das Praxissemester wiederholt werden. Wenn der schulische Teil des Praxissemesters nicht bestanden wird, muss das Praxissemester wiederholt werden. Insgesamt kann das Praxissemester einmal wiederholt werden. Abschluss des Praktikums: Nachweis der zu erbringenden Leistungen Spätestens zwölf Wochen nach Ende des Praxisblocks müssen die zu erbringenden Leistungen bei den betreuenden Hochschullehrkräften vorliegen. 20 Wochen nach Ende des Praxisblocks müssen dem ZfL vorliegen: - Bescheinigung der Schule über das erfolgreiche absolvierte Praktikum - Bescheinigung des IQHS über die aktive und erfolgreiche Teilnahme an Netzwerkgruppen - Nachweis über die Teilnahme an den Begleitseminaren der EUF - Unbenotete Bescheinigung über die Erbringung der Forschungsaufgabe - Unbenotete Bescheinigung über die Erbringung des Portfolios Alle Leistungen werden auf der Bescheinigung über die Ableistung des Praxissemesters zusammengefasst. Diese muss vollständig unterschrieben und gestempelt fristgerecht und im Original im ZfL vorliegen, damit die Leistungen verbucht werden können. Die Bestätigung über die aktive und erfolgreiche Teilnahme an den IQSH-Netzwerkgruppen erfolgt zentral und wird nicht auf der Bescheinigung vermerkt. Wiederholung des Praktikums Das Praxissemester kann nicht in Teilen bestanden werden. Ein nicht bestandener Teilbereich (Portfolio oder Forschungsaufgabe), der auch nach einer Überarbeitung als nicht bestanden bewertet wird, führt zu einer Wiederholung des Praxissemester. Wird ein Begleitseminar mit nicht bestanden bewertet, muss das Praxissemester wiederholt werden, ebenso, wenn der schulpraktische Teil mit nicht bestanden bewertet wird. Das Praxissemester kann einmal wiederholt werden. Fehlzeiten und Versäumnisse Unterbrechungen des Praktikums bis zu insgesamt drei Tagen wegen Krankheit oder anderer vom Praktikanten nicht zu vertretender Gründe stehen der Anerkennung nicht entgegen. Es wird vorausgesetzt, dass die Mentoren in jedem Fall unverzüglich, d.h. rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn, benachrichtigt werden, wenn der Praktikant seinen Verpflichtungen nicht 20

21 nachkommen kann. Über krankheitsbedingten Ausfall muss spätestens am dritten Tag ein Attest vorgelegt werden (Attest an das ZfL). Andere nicht zu vertretende Gründe prüft das ZfL. Fehlzeiten werden nach Absprache mit der Schule nachgearbeitet. Sollten mehr als drei Fehltage zwölf Wochen nach Abschluss des Praxisblocks vorliegen, wird das Praktikum aberkannt. Die Mindestanforderungen für das Praxissemester wurden wie folgt formuliert: 1. Als Grundlage für die Formulierung von Mindestanforderungen ist der Lernerfolg zu sehen, bzw. die Gefährdung des Studienerfolgs. Der angestrebte Lernerfolg kann nur bei zusammenhängender Teilnahme an den Elementen des Praxissemesters entstehen. Daraus abgeleitet ergeben sich maximale Fehlzeiten von zwei von zehn Wochen im Praxisblock, zwei von acht IQSH-Sitzungen und eine von je sechs Sitzungen in jeder der drei universitären Begleitveranstaltungen. 2. Diese Regelung kann nur dann greifen, wenn die Veranstaltungen gleichmäßig über den Zeitraum des Praxisblocks/des Praxissemesters verteilt sind. Im Falle einer Ballung auf spezifische Zeiträume sind Studierende im Nachteil, die in diesen Zeiträumen erkranken/fehlen und die so den Mindestanforderungen nicht gerecht werden können. 3. Bei einer Teilnahme von unter 80% kann die Zeit zwischen 50% und der tatsächlichen (unter 80%) geleisteten Zeit nicht angerechnet werden. (= 50%) 4. Im Falle einer Schwangerschaft greift die hier dargestellte 80%-Regelung nur für den Fall des Mutterschutzes am Ende des Praxissemesters. Liegt der Beginn des Mutterschutzes vor der neunten Woche des Praxisblocks, kann die Studierende auch ohne Mutterschutz ab der sechsten Woche freigestellt werden, da ihre Leistungen ohnehin auf 50% zurückfallen. 5. Bei einer Teilnahme von unter 50% kann die Leistung nicht angerechnet werden (= 0%). Fahrkostenerstattung Lehramtsstudierende an den staatlichen Hochschulen, die sich im Praxissemester nach dem 13 Absatz 1 Satz 3 LehrBG befinden, sollen einen Anspruch auf die Erstattung von Fahrtkosten auf Basis des jeweils günstigsten ÖPNV-Tarifs zwischen Hochschulort und Ort der Praktikumsschule erhalten. Beachten Sie hierzu die Erläuterungen zu Fahrtkostenerstattung im Praxissemester. Ansprechpartnerin in allen Fragen ist Frau Alsen (alsen@uni-flensburg.de). Das Praxissemester im Ausland Die Europa-Universität Flensburg möchte Studierenden das Praxissemester im Ausland ermöglichen. In Vorbereitung auf das Praxissemester im Ausland muss eine Begleitveranstaltung in einem der beiden Fächer oder der Schulpädagogik besucht werden (meist im Frühjahrsemester). Während des Praxisblocks im Ausland muss eine Hochschullehrkraft aus einem der beiden Fächer oder aus der Schulpädagogik die Betreuung der/des Studierenden übernehmen. Auch Forschungsaufgabe und Portfolio werden von dieser Hochschullehrkraft betreut. Das ZfL berät über die Organisation von Auslandspraktika. 21

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