LEHRPROBEN LEHRPROBENENTWURF LEHRPROBENBESPRECHUNG

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1 LEHRPROBEN LEHRPROBENENTWURF LEHRPROBENBESPRECHUNG

2 I) Lehrproben

3 Die Rechtsgrundlage: LVO 10 Lehrproben (1) Die Studienreferendare haben in jedem ihrer Fächer eine unbenotete und zwei benotete Lehrproben zu halten. ( ) Die Lehrproben sollen in unterschiedlichen Schulstufen stattfinden. ( ) (2) Die Lehrproben finden in der Regel an der Ausbildungsschule statt.

4 (3) Die Themen der Lehrproben werden von den Studienreferendaren im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachleiter und dem Fachlehrer der Klasse, in der die Lehrprobe stattfinden soll, ausgewählt. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, bestimmt der Seminarleiter das Thema. (4) Die Studienreferendare haben für jede Lehrprobe einen schriftlichen Entwurf vorzulegen.

5 (5) An den Lehrproben nehmen der Fachleiter sowie der Fachlehrer der Klasse teil; der Seminarleiter nimmt regelmäßig an Lehrproben jedes Studienreferendars teil. Der Leiter der Ausbildungsschule kann daran teilnehmen. Studienreferendare, die die Lehrbefähigung in dem betreffenden Fach erwerben wollen, sollen bei den Lehrproben und Besprechungen anwesend sein, soweit keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

6 (6) Die Lehrproben sind mit dem Studienreferendar zu besprechen. (7) Die Noten für die Lehrproben werden nach Anhörung der in Absatz 5 Satz 1 und 2 genannten Teilnehmenden von dem Seminarleiter auf Vorschlag des Fachleiters gemäß 22 festgesetzt; nimmt der Seminarleiter nicht teil, setzt der Fachleiter die Note fest. Die Note wird dem Studienreferendar bekanntgegeben. (8) Über die Besprechung und die Notenfestsetzung fertigt der Fachleiter eine Niederschrift an, die zu den Ausbildungsakten genommen wird.

7 Doppelfunktion einer Lehrprobe Dokumentation des Ausbildungsstandes Die Lehrprobe zeigt, in welchem Grade der Kandidat zum jeweiligen Ausbildungszeitpunkt in der Lage ist, Unterricht selbstständig zu planen und vorzubereiten, durchzuführen und zu gestalten, auszuwerten und zu reflektieren. Ausbildungsveranstaltung Die Lehrprobe bietet - für den Kandidaten nicht nur das Einüben der Prüfungssituation, sondern die Chance, einen professionellen Umgang mit Kritik zu erlernen. - für alle Teilnehmer ein kriterienorientiertes und durch SV und FL moderiertes Gespräch über Unterricht, das Stärken und Schwächen erfasst und im Respekt vor dem Gegenüber möglichst konstruktiv verläuft.

8 Lehrproben sollen stattfinden in unterschiedlichen Schulstufen, (Sek I und Sek II, Grund- und Leistungskurs) in Klassen, die dem Referendar und der Referendarin aus dem Ausbildungsunterricht bekannt sind und nachdem der Referendar und die Referendarin im entsprechenden Unterrichtsfach durch selbstständigen oder angeleiteten Unterricht Erfahrungen sammeln konnten.

9 Terminierung und Dauer Die Termine der Lehrproben sind vom Studienreferendar und der Studienreferendarin rechtzeitig mit allen Beteiligten so zu vereinbaren, dass die Lehrprobenbesprechung unmittelbar nach dem Unterricht stattfinden kann. Die Dauer einer Ausbildungslehrprobe beträgt in der Regel 45 Minuten. In Ausnahmefällen (z.b. bei besonderen Themen oder Arbeitsformen) kann der Seminarleiter im Einvernehmen mit den anderen Beurteilern der Lehrprobe dem Referendar und der Referendarin eine Arbeitszeit von 90 Minuten zubilligen. (Prüfungslehrproben dauern generell 45 Minuten)

10 Bestandteile einer Lehrprobe 1. KONZEPTION ( = der schriftliche Entwurf) 2. DURCHFÜHRUNG (= der Unterricht des Kandidaten auf der Grundlage des Entwurfs) 3. REFLEXION (= Stellungnahme und Reaktion des Kandidaten im Rahmen der Besprechung des Unterrichts [ 10 Abs. 5 und 6], deren Niederschrift zu den Ausbildungsakten genommen wird [ 10 Abs. 8])

11 II) Lehrprobenentwurf

12 Abgabe des Entwurfs Am letzten Werktag vor der LP muss der LPE bis Uhr vorliegen, - selten analog: Abgabe im Sekretariat in dreifacher Ausfertigung (1 für Fachleiter, 1 unterschriebenes Exemplar, 1 für die Seminarvertretung) - in der Regel digital: per Mail an Fachleiter und Seminar tdsdaun@t-online.de; Papierexemplar unterschrieben vor LP an Seminarvertretung Bereitstellung für Mitreferendare, für Fachlehrer und Ausbildungsleiter ebenfalls am Vortag

13 Der Aufbau des Lehrprobenentwurfes Deckblatt 1. Lernziele /Zielsetzung/ Intentionen/ thematische Schwerpunkte 2. Unterrichtsvoraussetzungen - allgemeine - besondere 3. Didaktische Analyse 4. Methodische Planung 5. Geplanter Stundenverlauf 6. Geplantes Tafelbild 7. Literatur 8. Anhang: Texte, Materialien, Arbeitsblätter (auch eine ausgefüllte Version) 9. Sitzplan

14 zu 0. Deckblatt Amtsbezeichnungen (Kolleginnen erhalten ein hinter der Amtsbezeichnung) OStD Oberstudiendirektor ( = Schulleiter, Seminarleiter) StD Studiendirektor (= TDSL, Fachleiter) OStR Oberstudienrat StR Studienrat StA Studienassessor LiB Lehrer im Beschäftigungsverhältnis

15 zu 1, 3, 4 vgl. HR der jeweiligen AS

16 zu 2 Unterrichtsvoraussetzungen a) allgemeine: Umfang und Dauer der eigenen Unterrichtstätigkeit in der Klasse/im Kurs; Bild der Klasse/des Kurses, ihre/seine Sozialstruktur: Entwicklungsstand, Größe, Verhältnis Jungen und Mädchen; keine ausführliche Charakteristik, keine namentliche Erwähnung und Beschreibung aller Schülerinnen und Schüler, sondern nur planungsrelevante Besonderheiten, z.b. zur Leistungsfähigkeit, zur Leistungsbereitschaft, zur Motivations- und Interessenlage, zum Arbeitsklima; Kompetenzen als Instrument der Diagnostik nutzen! eingeführte Arbeitsformen und Arbeitstechniken; b) besondere: die stofflich-inhaltlichen Lernvoraussetzungen, knappe Skizzierung der Unterrichtsreihe Angaben zur Stellung der Einzelstunde innerhalb der Gesamtreihe (Interdependenz) sowie zur Weiterführung der Reihe; Hausaufgabe für die Lehrprobenstunde ( Vorentlastung der Stunde!).

17 zu 5. Geplanter Stundenverlauf Tabellarische Form Phase Inhalt/ Unterrichtsgegenstand LZZ U-Form Medien Zeit

18 zu 6. Geplantes Tafelbild Skizze nicht zu umfangreich, sondern das Wesentliche strukturiert darstellend Bei der Umsetzung den Formulierungen der Schüler/innen den Vorzug vor den eigenen geben.

19 zu 7. Literatur Im Literaturverzeichnis muss alle für die Stunde benutzte Literatur (auch Internet- Adressen) angegeben werden. Achten Sie darauf, fachwissenschaftlich angemessene Literatur zu verwenden.

20 zu 8. Anhang Fügen Sie dem Entwurf die unbearbeiteten (!) Materialien (Kopien der Texte, Schulbuchseiten, Arbeitsblätter usw.), die Sie einsetzen werden, und die erwarteten Ergebnisse/Lösungen bei.

21 zu 9. Sitzplan Sitzplan aus der Perspektive des Beobachters beifügen (nur Vornamen) : Pult Otto Petra Franz Roswitha Kevin Lara Beobachter/innen Jupp Heinz Chantal Mandy Toby Vivien B E O B A C H T E R Dafür sorgen, dass die Schüler/innen auf den angegebenen Plätzen sitzen!

22 Umfang des LP-Entwurfs Es besteht kein Anlass, von der alten Rothschen Konzentrationsregel abzugehen, die Kürze als Hinweis auf intensive Beschäftigung mit dem Gegenstand verstand. Ihr zufolge kann man als Umfang eines Stundenentwurfs in aller Regel 5-7 Seiten annehmen, nicht gerechnet Folienkopien, Unterrichtsmaterialien und Tafelbild. (G.Hoos)

23 Zwei Schlussworte zum Verhältnis von Konzeption und Durchführung (G.Hoos) Orientieren Sie sich am Entwurf, aber reagieren Sie flexibel auf die konkrete Unterrichtssituation. Der Kandidat, der in der Stunde von seiner vorbedachten Planung abweicht, hat zunächst die Vermutung der Flexibilität seines Handelns für sich.

24 Lehrproben sind Unterricht für die Schüler, nicht für die Lehrprobenteilnehmer. Es geht also nicht um Plan(-über-)erfüllung. Deshalb soll der Lehrer und die Lehrerin von der Planung abweichen, sobald sie das als im Hinblick auf Schüler, Ziele oder andere Unterrichtsfaktoren sinnvoll erkennen. Freilich sollte sich der Referendar und die Referendarin um eine realistische und präzise Planung bemühen. Maßstab für die Angemessenheit bleibt, ob im Unterricht Sinnvolles und Zielbezogenes betrieben wurde; Beliebiges oder bloß Spontanes kann nicht an seine Stelle treten.

25 Pointiert formuliert: Der Referendar und die Referendarin, die in der Stunde von ihrer vorbedachten Planung abweichen, haben zunächst die Vermutung der Flexibilität ihres Handelns für sich.

26 III) Lehrprobenbesprechung

27 Die Lehrprobenbesprechung Stellungnahme des Kandidaten Stundenbesprechung Zusammenfassung => Lernaufgabe (bei benoteten LP) aus der Notenberatung, -festsetzung und - eröffnung (LVO 10/7).

28 Die Reflexion oder Stellungnahme des Kandidaten Aspekte (für den Anfang): Wiedergabe des spontanen Eindrucks vom Unterricht Was war gewollt? Was wurde erreicht? Wie hat sich die Lerngruppe gezeigt? Wenn ich die Stunde noch einmal zu halten hätte, würde ich Die Stellungnahme ist notwendigerweise ausschnitthaft.

29 Die Stundenbesprechung I Gespräch über Unterricht - auf der Basis des Lehrprobenentwurfes, der also von allen Teilnehmern zu lesen ist - anfangs gestützt auf Beobachtungsaufträge, die der Fachleiter vor der Lehrprobe verteilt - kriterienorientierte und von SV und FL moderierte, vor allem aber konstruktive Besprechung

30 Die Stundenbesprechung II Weil nie alle Aspekte angesprochen werden können, darf nicht auf eine bestimmte Wertung von nicht berücksichtigten Aspekten oder Einzelheiten geschlossen werden. Besprechung und Note sollen jedoch schlüssig sein. Zwischen den Besprechungen verschiedener Stunden besteht grundsätzlich kein systematischer Zusammenhang. Trotzdem kann dem/der Referendar/in im Rahmen der Unterrichtskritik eine Rückmeldung über seine/ihre Entwicklung gegeben werden. Da die Niederschrift kein Stenogramm ist, ist sie nicht frei von Informationsverlusten. Sie kann Inhalte und Tenor der Unterrichtskritik nur ausschnitthaft wiedergeben. Die Niederschrift enthält bei benoteten Lehrproben auch das Ergebnis der Lehrprobe. Es erscheint sinnvoll, dass das Fachseminar zu einem späteren Termin noch einmal auf (Teile von) Entwurf und Stundengestaltung eingeht.

31 Das entscheidende JUNKTIM Professionalität Respekt (SL/FL - R) und Kollegialität (R - R) angemessene Anwendung transparenter Kriterien non sub formula, sed ex aequo et bono Rollenklarheit Wer spricht was an/ aus? Formulieren von/ Umgang mit Kritik Tonlage

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