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1 Auswertung: Verwendung der Studiengebühren -Fachschaften- TU Wien Studiengebühren seit WS 2002/03 in Höhe von 363 Studierende der ganzen TU haben ein Mal im Jahr die Möglichkeit, im Uni-Online- System (TUWIS) für AFAIK 7 verschiedene Bereiche Wertungspunkte zu vergeben (10 Pkte. insgesamt). Das Budget ist aber für jeden dieser Bereiche in einem von der Uni festgesetzen Rahmen. Indirekt durch Forderungen beim Rektorat. Prinzipiell sind in Österreich die Studiengebühren gesetzlich vorgegeben und die Beiträge fließen direkt an die Uni, nicht an die Fakultäten. Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Rektorat Uni-Ausstattung-Infrastruktur, zusätzliche LVA-Betreuung, Internationale Bildungskooperationen Wir als Fachschaft keines. Die Uni-Vertretung (HTU) kann im Senat mitreden. TU München Studiengebühren seit SS 2006 in Höhe von 500 Die Gelder werden nach einem Vorabzug der Universität (ca. 25% für Verwaltung, übergreifende Projekte,...) an die Fakultäten nach Studentenzahlen ausgegeben, bei uns (Bau, Umwelt, Vermessung) werden Sie dann nach geleisteten Lehreinheiten (mal jew. Studentenzahlen) an die Lehrstühle zur Verfügung gestellt, allerdings müssen immer noch einzeln Anträge gestellt. Nein, diese Möglichkeit bestünde nur bei übergreifenden Projekten für die gesamte TU München. Wäre auch nicht notwendig, da es bisher nicht gelungen ist (meines Wissens an kaum einer Fakultät), das Geld je Fakultät auszugeben.

2 Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Dekan, studentischen Vertretern der Fakultät, studentischen Vertreter auf Hochschulebene Tutorien (zusätzlich und besserer Betreuungsschlüssel), verbilligte Ausgabe von Skripten sowie Überarbeitung/Neuerstellung, Exkursionssubventionierung, Rückstellung für ein Fakultätsservicezentrum paritätische Beteiligung auf Fakultätsebene, damit de facto auch ein Vetorecht (bereits ausgeübt); auf Universitätsebene Vetorecht Uni Duisburg-Essen Studiengebühren seit WS 2006/07 in Höhe von % Ausfallfond, 82 % an die Uni, von den 82% gehen 5% an eine Stiftung, 30% zentrale Mittel, 65% Fachbereich Nein Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Prüfungsgremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- Studienorganisation Aufrechterhaltung der Lehre, Großteil in Tutorien Fachbereichsinternes Prüfungsgremium ETH Zürich Studiengebühren seit immer in Höhe von 400 der grösste Teil bekommt die ETH an sich selbst, der Fachverein 10.- Ein Teil wird auch für das Sportangebot genutzt, sowie für den Stipendiendienst. Es sind noch freiwillige Abgaben für diverse Fonds möglich Ja Über die Verwendung muss keine Rechenschaft abgelegt werden.

3 Stipendien, Exkursionen, Lehre Kein Stimm- oder Vetorecht BU Weimar Studiengebühren seit WS 2007/08 in Höhe von % als Verwaltungsgebühr an das Land Thüringen; 50 % an die Hochschule Konzept noch in Bearbeitung Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Rektorat und Senat Die Verwendung wird von der gesamten Hochschule geregelt. Da bisher wenig Praxiserfahrung vorhanden ist und die Ziele zur Verwendung noch nicht klar definiert sind, ist keine Aussage möglich. Haushaltsauschuss für die Verwendung der 25 Euro/Student als Unterorgan des Senates fungiert als Planer; bisher 1 Stimmrecht auf studentischer Seite TU Dortmund Studiengebühren seit WS 2006 in Höhe von 500 reiner Rechenschlüssel, deren Aufteilung für uns nicht nachvollziehbar ist nichts bekannt Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar den vert. der Studierenden -Plotter, Spinde, personal alleiniges Vetorrecht

4 Ruhr-Uni Bochum Studiengebühren seit WS 07/08 in Höhe von 500 Rücklagefond: 23% (NRW-Bank) Verwaltung: ca. 27 % Fakultät: ca. 50% (angeblich bereits von unserem akademischen Direktor Hr. Bergmann erhalten) ja, über "Großanträge" Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar den Studierenden die Fakultät dem Senat Hiwis und wissenschaftliche Mitarbeiter - Turorienprogramme die Studierenden haben die Möglichkeit Anträge abzulehnen - "die Studierenden haben das letzte Wort" Leibniz Universität Hannover Studiengebühren seit WS 06/07 in Höhe von 500 ca. 55 % Universität (zentrale Maßnahmen) ca. 45 % Fakultäten (bisher sehr ungleichmäßig nach Bedarfsmeldungen und Entscheidungen des Präsidiums aufgeteilt) nicht bekannt. Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Uniintern, für Studierenden unüberschaubar Studiengangskoordinatoren, Tutorien/Hiwis, Anschaffungen zur Lehre (Tafeln, Beamer, Möbel etc.), Finanzierung der Skripte, Druckguthaben für Studierende, Finanzierung von CIP-/CAD-Pools, Exkursionen Fakultätsintern entscheidet der Fachschaftsrat mit (zu jeder Überlegung werden wir mit einbezogen), nur teilweise Vetorecht; uniweit kein Einfluss durch die Studierenden

5 RWTH Aachen Studiengebühren seit WS 06/07 in Höhe von % bleiben bei der RWTH für übergreifende Maßnahmen (Hochschulbib etc.), 25% müssen von den Fakultäten mit Projekten bei der RWTH beantragt werden (überwiegend für Personalmittel), 50% gehen direkt an die Fakultäten, davon: 50,0% über Lehrbelastung, 37,5% Instituts-/Lehrstuhlanträge für bestimmte Projekte, davon: 1/3 Lehrstuhl-/Institutsübergreifend eingesetzt (mindestens), 12,5% Bonus für gute Lehre durch Studenten bewertet Wenn Großprojekte, wie Baumaßnahmen, gestartet werden sollen gibt die RWTH Starthilfe aus Studiengebühren Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar dem Fakultätsrat und dem Rektorat sowie einem Prüfgremium das mit mehrheitlich Studenten besetzt ist derzeit nicht bekannt Die Fachschaft Bau hat ein Vetorecht im Fakultätsrat bei allen Fragen bezüglich der Studiengebühren. Zudem müssen alle Vorschläge zur Verwendung der Gebühren durch das Prüfgremium. Uni Innsbruck Studiengebühren seit WS 2002/03 in Höhe von 363 die Studierenden widmen ihre Studienbeiträge in voller Höhe für 2 projekte der UNI oder für die ÖH (die Studies widmen zu 99% der ÖH). Bei keiner Widmung geht das Geld in das Budget der UNI. Potential ca. 7 Mill /sem (Alle widmen) --- heuer /WS für ÖH erreicht. Ja, die Fachschaft beantragt zusätzliche Übungsgruppen. Über die Verwendung muss Rechenschaft abgelegt werden; und zwar Rektorat, Ministerium

6 1) zusätzliche Lehrveranstaltungen (bei zu wenig Übungsgruppen nach Bedarf), 2) UNIT Ohne ÖH geht nichts (aber auch nicht ohne Rektorat, die das Geld anweisen müssen) HTW Dresden Es werden keine Studiengebühren erhoben.

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