Menschen mit Behinderungen
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- August Knopp
- vor 6 Jahren
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1 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Bedeutung für die Jugendhilfe Kreis Soest am Landesrat Hans Meyer
2 Grundlagen der Inklusion in der Jugendhilfe UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Inkrafttreten: => Bundesrecht UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Inkrafttreten Deutschland: (Art. 23) => Bundesrecht 13. Kinder- und Jugendbericht Schwerpunkte Gesundheit / Inklusion: Gleiche Grundbedürfnisse in den verschiedenen Altersstufen Stellungnahme Bundesregierung: Orientierung des Leistungsangebotes an Lebenslagen, sekundär nach der Behinderung
3 Aufgabenfelder der UN-BRK Bedeutung für die Jugendhilfe Art. 7: Gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderung Art. 8: Öffentlichkeitsarbeit, Abbau von Vorurteilen Art. 9: Barrierefreie Zugänglichkeit zu Gebäuden, zu Transportmitteln, zu Informations- und Kommunikationssystemen Art. 19: Unabhängige Lebensführung / Einbeziehung in die Gemeinschaft Art. 23: Abs. 3: Behinderte Kinder haben Recht auf Familienleben Abs. 4: Keine Trennung eines Kindes von der Familie gegen den Willen seiner Eltern Abs. 5: Betreuung möglichst in der Familie Art. 24: Recht auf Bildung Art. 27: Gleichberechtigter Zugang g zu Arbeit Art. 30: Gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben (Sport, Freizeit) Hinweis: Bereits die 1992 in Kraft getretene UN-Kinderrechtskonvention fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
4 Artikel 7 UN-BRK Kinder mit Behinderungen Abs. 1 Alle erforderlichen Maßnahmen sind zu treffen, um Kindern mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten Abs. 2 Bei allen Maßnahmen ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen Abs. 3 Recht auf gleichberechtigte, hti t freie Meinungsäußerung in allen sie betreffenden Angelegenheiten - angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend Alter und Reife - notwendige Hilfen zur Verwirklichung dieser Rechte / einfache Sprache
5 UN-BRK Bedeutung für die Jugendhilfe Konsequenzen der (bundesgesetzlichen) Vorgaben für die Jugendhilfe: Alle Kinder und Jugendlichen, egal mit welchen Handicaps, haben Anspruch auf Teilhabe an den Regelsystemen der Jugendhilfe (Frühe Hilfen, Kitas, Offener Ganztag, Jugendarbeit, erzieherische Hilfen, Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe) Anspruch auf gleichberechtigten Zugang, Teilnahme und Einbeziehung ieh ng (keine isolierte Teilgruppe) Anspruch auf Förderung und Unterstützung Anspruch auf Ausrichtung der Angebote an ihren Belangen Jugendhilfe muss sich an den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen orientieren (keine Defizitorientierung) Jugendhilfeplanung ist zu justieren / anzupassen dabei ist von steigenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auszugehen
6 Inhalt: Inhalt des Art. 24 Bildung Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem Gewährleistung eines durchgängigen g g inklusiven Bildungssystems / Kita, Grundschule u. weiterführende Schule, Berufsvorbereitung) Gleichberechtigt, wohnortnah im sozialen Umfeld Anspruch auf notwendige Unterstützung im Regelsystem aber: Keine Forderung nach vollständiger Auflösung von Sondersystemen
7 Art. 24 UN-BRK Bildung / Kita Betreuung von 3-6 jährigen Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen g / Förderung durch LWL-LJA in Westfalen-Lippe Förderung LJA Integr. Erz HPK Heilpädagogische Einrichtungen Integrative Einrichtungen 76% integrativ/inklusiv betreut
8 Art. 24 UN-BRK Betreuung von Kindern mit Behinderungen und Kindern u 3 in Tageseinrichtungen im Kreis Soest J UGENDAMT Integrative ti Heilpädagogische i Integrative ti Kindertageseinrichtung Kindertageseinrichtun Betreuung 3 6 jährige Kinder mit g U 3 Behinderungen 3 6 jährige Kinder mit Anteil der Behinderungen Gesamtzahl geförderten Anzahl geförderter Kinder (inkl. kostenneutraler Kinder) Anzahl geförderter Kinder der geförderten Kinder Kinder in integrativen Einrichtungen Anzahl geförderter Kinder Kreis Soest ,20 11 Stadt Soest ,00 0 Stadt Warstein ,00 0 Stadt Lippstadt ,19 2 Gesamtzahl ,04 13 Umwandlung/Erweiterung HPK s zu additiven Einrichtungen bis 2015
9 Inklusive Anteile (GU) Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Problem: Übergänge! Quelle: Bericht Prof. Dr. Klemm i.a. Bertelsmannstiftung: Gemeinsam Lernen. Inklusion leben Bund: Regel-Kita 68,0% Grundschule 32,9% 23,3 % Weiterführende Schule 16,6% * ohne GE NRW: Kreis Soest Regel-Kita 76,0% 83,0% Grundschule (25%)291% 29,1% 186% 18,6 176% 17,6% Weiterführende Schule (11%) 12,3%** ohne GE 4,9%*** *Hauptschule 39,3%, Schulen mit mehreren Bildungsgängen 18,6%,Gesamtschule 16,3%, Realschule 4,5%, Gymnasium 5,1% ** Hauptschule ca. 46,66 %, Gesamtschule 20,9 %, Realschule 4 %, Gymnasium 2 % *** Kreis Soest: 88,5% HS, 8,2% Realschule, 3,3% Gesamtschule
10 Art. 24 UN-BRK Voraussetzung für eine gelingende Integration / Inklusion im Elementarbereich 1. Gemeinsamkeit von Anfang an wird Normalität 2. Frühzeitige qualifizierte Vorbereitung und Einbeziehung aller Beteiligten t (Kinder, Eltern, Erzieher/-innen, i Lehrer/-innen usw.) Dies bedeutet u.a.: Bessere Verzahnung frühe Hilfen Frühförderung Abbau von Sonderkindergärten / Überführung in additive Einrichtungen Verbesserung der fachlichen Qualifikation des Kita-Personals (Fachhochschulabschluss), Fort- und Ausbildung Verstärkter u 3 Ausbau für Kinder mit Behinderungen Einbeziehung Tagesmütter bei Kindern U3 mit Behinderungen Übergänge Kita Regelschule gestalten Ausbau von Familienzentren mit multiprofessionellen Beratungsmöglichkeiten
11 Zugang zu Angeboten Art. 24 UN-BRK Stand Inklusion in der Jugendarbeit Beeinträchtigung / Behinderungen Lernen / soziale-emotionale Entwicklung / Sprache: ja / teilweise Körperbehinderung: teilweise, aber eher noch die Ausnahme Sonstige Behinderungsformen: Geistige Entwicklung / Mehrfachbehinderung / blind - sehbehindert / Hören Kommunikation: ganz überwiegend keine passenden und/oder d gemeinsamen Angebote Freizeiten / Ferien werden ganz überwiegend getrennt / separiert durchgeführt Resümee: Problem: Integration / Inklusion ist die Ausnahme fehlende Fachkräfte / fehlendes Fachwissen (Ehrenamt!), fehlende Sachmittel / Ausstattung für Barrierefreiheit fehlende Konzepte
12 Was ist zu tun? Inklusion - Jugendarbeit Öffentlichkeitsarbeit Art. 8 UN-BRK Fortbildung- und Qualifizierung / Einbeziehung JULEICA?! Partizipation sicherstellen: Wille und Wunsch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zu ermitteln, Art. 7 Abs. 3 UN- BRK (Einbeziehung der Eltern!?); Einbeziehung in Kinder- und Jugendräte Im Rahmen des kommunalen Kinder- u. Jugendförderplans ist ein Inklusionsplan zu erstellen (Angebote, Sicherstellung der Barrierefreiheit) Steuerung der örtlichen Inklusionsschritte/-entwicklung über vorrangige (Projekt-)Förderung Hinweis: Das Land NRW steuert Inklusion verstärkt über den Kinder- u. Jugendförderplan d (Querschnittsaufgabe und Projektförderung)
13 Inklusive Projekte - Jugendarbeit - Partizipation, Teilhabe in Kinder- und Jugendräten; gemeinsame Gesprächsangebote zu aktuellen Themen: Chancengleichheit, Inklusion, eine Schule für alle - Gespräche mit der Politik zu Wünschen und Rechten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen - Treffpunkt im Jugendzentren für köperbehinderte, gehörlose Jugendliche Abbau von Isolation und Kommunikationsbarrieren durch gemeinsame Aktivitäten Projekt Gegen die Schwerkraft ; Gemeinsames Klettern im Hochseilgarten Projekt Kommt leben (Jugendkunstschule): kreative Malerei, Klang und Rhythmus, kreativer Tanz (2 Schulklassen mit und ohne Handicaps) gemeinsame Ferien, Freizeit, Sport, kulturelles Erleben
14 Inklusion Erzieherische Hilfen NRW 2009 HzE insgesamt (3.844)* Kinder, davon 17.7% stationär = (492)*; ambulant (1.180)* 35 SGB VIII seelische Behinderung ca (128)* Kinder (überwiegend 9 11 Jahre), davon ca. 21% stationär Förderschwerpunkt Lernen, emotionale soziale Entwicklung im System (ca. 30% Anteil bei stationärer Unterbringung) Geistige Behinderung / Mehrfachbehinderung im System Sinnesgeschädigte (Sehen, Hören und Kommunikation kaum feststellbar Begründungen: Keine ausgebildeten Fachkräfte Zusätzliches Personal erforderlich Keine Barrierefreiheit Ungeklärte Finanzierung * (...) = Kreis Soest
15 Risiken für die Jugendhilfe These: Es besteht die Gefahr, dass sich bei Auflösung des Schonraumes Förderschule und damit Verlust des Schutzes vor individueller Überforderung die Aussonderung von der Förderschule in die Systeme der erzieherischen Hilfen und andere Sondersysteme (Kinderund Jugendpsychiatrie) verlagert Anstieg der erzieherischen Hilfen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit den Förderbedarfen Lernen, soziale-emotionale Entwicklung, Sprache (autistische Störungen), Hören und Kommunikation Notwendige Konsequenz: Enge Kooperation / Zusammenarbeit von JH / Schule innerhalb und außerhalb der jeweiligen Schulform ist zwingend erforderlich
16 Schuljahr 2010/2011; NRW: 2,15 Mio. Schülerinnen und Schüler rd mit sonderpädagogischem Förderbedarf Quelle: MSW NRWStat. Übers. 373 /Schuljahr 2010/ Lernen (40 %) Sinnesgeschädigte SE/HK (6 %) Geistige Entwicklung (15 %) Emotionale u. soziale Entw. (17 %) Schule für Kranke (2 %) Körperl. u. motorische Entw. (8 %) Sprache (12 %) Davon im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule (18%) In LWL-/LVR-Schulen ca (12%)
17 Schule / Jugendhilfe Kooperationen / Zusammenarbeit Gemeinsame Gestaltung Übergang Kita Grundschule weiterführende Schule Multiprofessionelle regionale Beratungsstellen (REBUS) Multiprofessionelles i ll Team in der Schule / Klasse Gesamtkonzept individueller Entwicklungsförderung unter Einbeziehung der Eltern- und Familienarbeit Sensibilisierung i von Mitschüler(n)/-innen i und ihren Eltern Tagesgruppenarbeit im (offenen) Ganztag verstärken / integrieren Schulsozialarbeit Gemeinsame Qualifizierung / Aus- und Fortbildung Besondere Hilfen im Einzelfall (Assistenz- und Integrationshelfer, Teilleistungsstörungen)
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19 Resümee Notwendig sind gesetzliche Regelungen, die das Recht und den Umfang (finanziell und personell) auf eine der Beeinträchtigung / Behinderung angemessene Förderung festschreiben Notwendig sind umfassende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsstrukturen (Kinder und Eltern) in allen Feldern der Jugendhilfe Notwendig ist eine gemeinsame verbindliche inklusive Jugendhilfe-, Schul-, Gesundheits- und Sozialplanung auf kommunaler Ebene Notwendig ist vor allem eine Änderung der Haltung: Gefordert ist eine Kinder- und Jugendhilfe (auch Schule), die ihre Verantwortung auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erkennt und ihren besonderen Unterstützungsbedarf in einem engen Kontext mit den für das Alter typischen Lebenswelten aller Kinder und Jugendlichen setzt
20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!
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