> XVI. Europäische Verkehrsrechtstage Programm. Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer. diesjährigen Europäischen Verkehrsrechtstagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "> XVI. Europäische Verkehrsrechtstage Programm. Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer. diesjährigen Europäischen Verkehrsrechtstagen"

Transkript

1 > XVI. Europäische Programm OOOOO V X > XVI. Europäische Budapest Donnerstag, 8. Oktober und Freitag, 9. Oktober 2015 Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Europäischen 2015, Liebe Mitglieder des Instituts, ich begrüße Sie herzlich zu unseren diesjährigen Europäischen n in der wunderschönen Donaumetropole Budapest! Mit dem neuen Tagungsort möchte das Institut ein Zeichen setzen und vor allem auch die Mitglieder und Teilnehmer aus Mittel- und Osteuropa einladen, ihre Fragen und Anregungen im Hinblick auf die Entwicklung im europäischen Verkehrsund Versicherungsrecht in die Diskussionen einzubringen. In dieser Sonderausgabe des Institutsnewsletters VOX finden Sie das Programm der Tagung und organisatorische Hinweise. Ich wünsche Ihnen und uns eine interessante und erfolgreiche Tagung mit spannenden und anregenden Diskussionen. Herzliche Grüße Dr. Hélène Béjui-Hugues, Präsidentin IEVR EDITION SPECIAL Für die Organisation der Europäischen 2015 hat sich Dr. Wolfgang Resch, Geschäftsführer unseres korporativen Mitglieds PEOPIL, freundlicherweise bereit erklärt, diese interimsmäßig zu übernehmen. Hierfür danken der Vorstand und ich ganz herzlich! Dr. Hélène Béjui-Hugues Präsidentin IEVR Institute for European Traffic Law 75, rue de Mamer L-8081 Bertrange Phone: Fax: info@idec.lu

2 > XVI. Europäische > > Programm > > Programm Donnerstag, 8. Oktober :00-09:00 09:00-09:15 09:15-09:30 09:30-10:00 Registrierung der Teilnehmer Begrüßung und Einführung zu den XVI. Europäischen n 2015 Präsidentin des IEVR : Dr. Hélène Béjui-Hugues Grußwort Staatssekretär Dr. Robert Répássy Stellvertretender Minister für Justiz von Ungarn UN Charta für Verkehrsteilnehmer (Rechte der Verkehrsteilnehmer, insbes. der Verkehrsopfer) (Follow up) George G. Georgiadis, UNECE Sustainable Transport Division, Genf RA Dr. Martin Metzler, Präsident NVB & NGF, Zürich Eine mögliche künftige UNO-Charta zum Verkehrsrecht wurde bereits an den beiden letzten Jahreskongressen des IEVR thematisiert. Auch am diesjährigen Kongress, den XVI. Europäischen n 2015 in Budapest soll der Stand der Arbeiten in diesem Projekt erläutert werden. Das IEVR möchte dem Straßenverkehrs-Ausschusses der UNO in Genf eine künftige UNO-Charta vorschlagen Der erste Teil der Charta soll die beiden sehr umfassenden, - inzwischen weltweit umgesetzten -, Wiener UNO-Übereinkommen über die Strassenverkehrsregeln und -signale in einem ersten Kapitel in bloß 15 grundsätzlichen Prinzipien resümieren. Dieses «Abstract» wird zum Zweck einer sehr kurzen allgemeinen Übersicht zu den Inhalten der Wiener Übereinkommen als sinnvoll erachtet. Diese kurze Zusammenfassung kann zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen, etwa zu Schulungszwecken. Sie werden selbstverständlich selbst nie legislatorische Wirkung zeitigen, so wenig wie die gesamte Charta, welche in einem zweiten Kapitel allgemein oder zumindest mehrheitlich anerkannte Garantien für Verkehrsopfer katalogisieren möchte. Auch dieser Katalog umfasst lediglich 15 Titel und kurz erläuterte Grund sätze im europäischen Verkehrsopferschutz. Diese sollen ebenfalls in gedrängter Kürze wiedergeben, was gesamteuropäisch mehrheitlich als Standard in der Rechtswirklichkeit betrachtet werden darf. Die systematische Auflistung der Verkehrsopfer-Garantien sollen aufzeigen, welche Rechte Unfallgeschädigten und Hinterbliebenen von getöteten Verkehrsopfern vor allem gegenüber Haftpflichtigen und deren Versicherern im Allgemeinen durch Gesetzgebung und Judikatur in Europa zugestanden werden. Sie können künftig Anlass zu rechtsvergleichenden Informationen werden. Indem auf der Basis der Charta-Struktur die einzelnen Grundsätze pro Land erörtert werden, kann auf diese Weise ein systematischer und umfassender Überblick gewonnen werden, wie aber auch wieweit und ob überhaupt - die einzelnen Garantien national verwirklicht sind. Letztlich kann eine solche künftige UN-Charta längerfristig, so die Meinung des IEVR, einen Trend zu einer gesamteuropäischen Harmonisierung der wesentlichsten Grundsätze im Verkehrsopferschutz bewirken, jedenfalls in den zentralen Hauptpunkten. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Charta in dieser oder einer anderen Form kurzfristig Wirklichkeit wird. Der Konsens und Kompromiss im Zusammenwirken von europäischen Nationalitäten und Sprachen in der Auswahl und Formulierung der Prinzipien braucht seine Zeit. Es ist aber angedacht, dass der Entwurf dem künftigen «Wissenschaftlichen Beirat» des IEVR vorgelegt werden soll. Dieses Gremium ist im IEVR ebenfalls im Entstehen begriffen. Es sollen darin Hochschuldozenten aus allen größeren Staaten und allen Regionen Europas vertreten sein. Diese sollen als eines ihrer ersten Projekte die «UN-Charta zum Verkehrsrecht» zu einem guten Abschluss bringen, so dass der Entwurf der Charta der UNO in Genf (UNECE/Transport Division) übermittelt werden kann. Mit Frau Eva Molnar, Direktorin der Transport Division der ECE der UNO in Genf ist die Übergabe des 10:00-10:45 10:45-11:15 11:15-12:15 12:15-13:15 13:15-13:30 15:30-16:00 16:00-18:00 IEVR-Schlussentwurfs der UN-Charta vereinbart worden. Zeitlich soll die Umsetzung noch in die Dekade fallen, welche seinerzeit Kofi Annan zum Jahrzehnt der Road Safety erklärt hat ( ). ITS - Intelligentes Fahrzeug - die praktische Seite und das Recht Dr. Werner Huber, Leiter Fahrassistenz und Perzeption bei der BMW GROUP Forschung und Entwicklung Dr. Tibor S. Pataki, M. Jur. (Oxford), Leiter Kraftfahrtversicherung, Kfz-Technik und Statistik, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin Aktuelle Brennpunkte des europäischen Verkehrsrechts RA Oskar Riedmeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vorsitzender Verkehrsausschuss des Deutschen Anwaltvereins Mittagessen Einführung ins Thema Modul I: Brauchen wir eine Aktualisierung der kodifizierten KH-Richtlinie? RA Oskar Riedmeyer Modul I Moderation: RA Oskar Riedmeyer Brauchen wir eine Aktualisierung der kodifizierten KH-Richtlinie? Workshops / Arbeitskreise Arbeitskreis / Workshop 1 Regulierung von tödlichen Verkehrsunfällen Moderation: RA Paul Kuhn, Präsident PEOPIL Teilnehmer: RA Bernd Höke, Rechtsanwalt Deutschland, RA Dr. Tibor Pataky, Rechtsanwalt Ungarn, RA Dr. Michael Pichler, Rechtsanwalt Italien, RA Rudjer Anic, Rechtsanwalt Kroatien, Mag. Hans-Peter Fischer, Österreich Anhand mehrerer Fälle (Unfalltod eines Angestellten, eines Selbständigen, einer noch in Ausbildung befindlichen Person) stellen die Diskussionsteilnehmer dar, welche Ansprüche in den jeweiligen Ländern seitens der Erben gestellt werden können. Die Besucher des Workshops werden Informationen zu der Situation in Deutschland, Italien, 19:30 Kroatien, Österreich und Ungarn erhalten. Hieraus wird erkennbar werden, wie notwendig es ist, an einer Regelung zu arbeiten, mit der in den einzelnen Ländern zumindest die gleichen Schadenpositionen geltend gemacht werden können. Arbeitskreis / Workshop 2 Straßenmaut für PKW in Europa Moderation: Mag. Josef Schörghuber, AVUS Graz Teilnehmer: RAin Magdalena Eckersdorf, Anwältin, Polen RA Dr. Otto Csurgo, Anwalt, Ungarn Mag. Martin Hoffer, ÖAMTC Wien Dr. Thomas Thiede, ECTIL Wien Erstmalig befasst sich ein Workshop im Rahmen der Europäischen mit der Thematik PKW- Maut auf Europas Straßen. Für Millionen Reisender quer durch Europa ist dies ein wichtiges Thema und zuletzt durch die geplante Einführung einer «Infrastrukturabgabe» in Deutschland auch zum Politikum der europäischen Verkehrswirtschaft geworden. Voraussichtlich wird auch der EuGH zu prüfen haben, inwieweit die deutsche Regelung dem Europarecht entspricht. Im Workshop werden die unterschiedlichen Systeme dargestellt - kilometerbezogene und zeitbezogene Regelungen (Vignette). Harmonisierungstendenzen in Europa sollen untersucht werden. Wie sieht es mit der grenzüberschreitenden Vollstreckung bei Verstößen gegen die Mautabgaben aus? Und kann aus der Mautentrichtung eine vertragsähnliche Beziehung zum Straßenerhalter entstehen, welche bei erlittenen Schäden (Unfälle mit Wild oder ausgelöst von Schnee und Glatteis) diesen haften lässt. Einschlägige Judikatur dazu wird diskutiert Empfang / Abendessen

3 > XVI. Europäische > > Programm > > Programm Freitag, 9. Oktober :00-09:30 09:30-11:00 Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops und Diskussion Moderation: RA Antoine Trévisan Modul II Erkenntnisse der Trauma-Bio-Mechanik und Unfallanalyse zur Prävention von schweren Verkehrsunfällen Moderation: RA Dr. Martin Metzler und Alessandro Sebastiani, Vorstand für internationale Beziehungen Multiserass, Mailand Referat: Dr. med. Wolfram Hell, Leiter medizinisch-biomechanische Unfallanalyse, Institut für Rechtsmedizin der Universität München Diskussionsteilnehmer: Dr. Giovanni Cannovo (Italien), Facharzt, Präsident der Vereinigung Melchiorre Gioia, Dr. Carlos Sauca, Barcelona, Mitglied der CEREDOC. 11:30-12:00 12:00-12:40 Position und Einfluss des Council of Bureaux: - Umsetzung der Regeln des Grüne Karte Systems - Aus- und Fortbildung, Wissenstransfer - Finanzielle Stabilität, Sanktionen - Rückversicherung Greet Floré, Generalsekretärin des Council of Bureaux, Brüssel Marc Henry, Rückversicherungsberater des Council of Bureaux, Brüssel Grüne Karte- und 4. KH-Schäden in Großbritannien und Italien: Schadenersatz- und Haftungsrecht, Regulierungspraxis, Verkehrsopferschutz und Vertretung der besten Interessen ausländischer Versicherer Simon Ball, Solicitor (Rechtsanwalt), London, Großbritannien Laura Agopyan, Avvocato (Rechtsanwältin) und Managing Director InterEurope Italia, Mailand XVI. Europäische Budapest 8. und 9. Oktober 2015 Im Vortrag werden Verkehrsunfälle mit schwersten Verletzungsfolgen und deren Präventionsmaßnahmen vorgestellt und diskutiert. Es werden alle Verkehrsmittel wie Pkw, Lkw, Bus aber auch sog. vulnerable Road users wie Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer jeweils einzeln analysiert. Auch die Sicherheit und Sicherung von Kindern, bzw.. Unfälle mit älteren Verkehrsteilnehmern werden dargestellt. Einfache und kostengünstige Gegenmaßnahmen wie Aufklärung oder Gesetze zur Erhöhung der Sicherheitsgurtquote, Helmtragequote, Pkw Kindersitze werden vorgestellt. Aber auch häufig vorkommende leichtere Verletzungen wie z.b. HWS Schleudertrauma und dessen Prävention und Beurteilung wird am Beispiel des dynamischen Sitzteststandards der Versicherungswirtschaft (IIHS, Thatcham, GDV) diskutiert. 12:40-13:00 13:00-13:15 13:15-13:30 13:30 Direktregulierung für Sachschäden in der EU? Philippe Casaert, Rouen, Frankreich Diskussion Schlusswort der Präsidentin des IEVR Ende der Konferenz Stehlunch 11:00-11:30 11:30-13:00 Modul III Regulierung internationaler Schadensfälle Moderation: RA Holger Backu, Vorstandsvorsitzender Intereurope AG, Düsseldorf, und Jean-Pierre Telloli, Präsident Bureau Central Français, Paris Schwerpunkt: Mobilitätsströme von und nach Mittel-, Ost- und Südost-Europa Folgen für die Regulierung internationaler Schadensfälle

4 > XVI. Europäische Programm > XVI. Europäische Programm Verkehrsrechts-News Europa Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen Inkasso von Forderungen aus Parkzuwiderhandlungen Die am 17. März 2015 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung von verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen EU-Richtlinie (2015/413; (ABl. EU Nr. L 68 vom , S. 9 ff.) ermöglicht die Schaffung eines effektiveren grenzüberschreitenden Halterdatenaustauschs bei bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen (u.a. Tempolimitverstöße) sowie eine Optimierung der Information der für die Verkehrsverstöße Verantwortlichen. Die Richtlinie war in ursprünglichen Fassung bereits 2011 in Kraft getreten (2011/82/ EU), musste allerdings aufgrund einer Entscheidung des EuGH vom 6. Mai 2014 (Rs. C-43/12) auf eine andere Rechtsgrundlage gestellt werden. Das Europäische Parlament und der Rat wählten nämlich ursprünglich als Rechtsgrundlage Artikel 87 Absatz 2 AEUV, in dem die polizeiliche Zusammenarbeit behandelt wird. Der Europäische Gerichtshof hielt jedoch - nach Klage der Europäischen Kommission in dem genannten Urteil Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe c AEUV als Rechtsgrundlage für angemessen, der sich u.a. auf Fragen der Verkehrssicherheit bezieht. Aus diesem Grund musste die Rechtsgrundlage der Richtlinie angepasst werden. Neu ist neben der Rechtsgrundlage vor allem der Geltungsbereich der Richtlinie: Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage können die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland nicht mehr von der nach der alten Rechtsgrundlage bestehenden Opt-out-Möglichkeit Gebrauch machen und müssen deshalb die Richtlinie auch in ihr nationales Recht umsetzen. Hierfür wird ihnen eine Umsetzungsfrist bis 2017 gewährt. Aktuelle Urteile zur Verwertung von Dashcams im Gerichtsverfahren Im Fall des LG Heilbronn - Urteil vom (Az.: I 3 S 19/14) wollte der Kläger mit Hilfe von Videoaufnahmen einer im Pkw installierten Dashcam beweisen, dass den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft. Das LG Heilbronn hat die Verwertung der Videoaufnahmen abgelehnt, da die Umstände kein überwiegendes Interesse des Klägers an der Beweissicherung wie z. B. in einer Not- oder Gefahrensituation begründen. In seinem Urteil vom befasst sich das AG Nienburg (Az.: 4 DS 520 Js 39473/14 (155/14)) als erstes Gericht mit der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren. Der Angeklagte wurde wegen Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Beleidigung angeklagt und verurteilt. Das Tatgeschehen wurde durch die vom Geschädigten gefertigte Dashcam-Aufnahme bewiesen. Diese hatte er nach dem dichten Auffahren des Angeklagten gestartet und erst beendet, nachdem beide Fahrzeuge nach 5 Minuten auf einem Parkplatz anhielten. Nach Auffassung des Gerichts standen der Verwertung keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegen, da die Voraussetzung der Ermächtigungsnorm entsprechend 28 Abs. 1 Nr. BDSG erfüllt waren. Hier überwog das Interesse des Geschädigten an der Aufzeichnung zwecks Beweissicherung im Rahmen der gebotenen Interessensabwägung das Interesse des Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung. Maßgebend war dabei insbesondere die kurze, weil anlassbezogene Aufzeichnung der beteiligten Fahrzeuge. Des Weiteren war die Aufzeichnung auch deshalb erforderlich, da aufgrund der Unergiebigkeit der Zeugenaussagen keine weiteren Beweismittel zur Verfügung standen. Schließlich war die Verhältnismäßigkeit gegeben, da nach dem Gang der Hauptverhandlung der dringende Verdacht bestand, dass der Angeklagte im Falle eines Schuldspruchs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sowie ihm wegen fehlender Eignung die Fahrerlaubnis entzogen wird. Damit bestätigt sich die Tendenz in der deutschen Rechtsprechung, dass Aufzeichnungen von Dashcams nur sehr eingeschränkt verwertet werden können. Seit einiger Zeit versuchen deutsche bzw. österreichische Anwaltskanzleien aus Parkzuwiderhandlungen in kroatischen Städten (z. B. Opatija, Pula oder Zagreb) resultierende Forderungen bei Autofahrern in Deutschland oder Österreich einzutreiben. Diese Kanzleien berufen sich hierbei auf einen Auftrag von Handelsgesellschaften (z. B. Pula Parking ) der jeweiligen kroatischen Kommune. Die Nichtbezahlung von Parkgebühren oder eine Überschreitung der zulässigen Parkdauer kann nach kroatischem Recht mit einer zivilrechtlichen Vertragsstrafe belegt werden. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen mit dem Inkasso beauftragte Anwälte ein gerichtliches Mahnverfahren in Deutschland eingeleitet haben. In manchen Fällen wird vom deutschen Anwalt im zweiten Schreiben eine nach wie vor nicht attraktive Ermäßigung in Bezug auf die Anwaltsgebühren angeboten, um den Kfz-Halter zur Zahlung zu bewegen. Aktuell zeigt sich hier eine neue Entwicklung: Nach dem erfolglosen Versuch der deutschen Kanzlei, Parkforderungen aus Kroatien in Deutschland einzutreiben, wer-den die Vorgänge wieder an die betreffende kroatische Handelsgesellschaft (z. B. Pula Parking) zurückgegeben. Jetzt wendet sich auf Veranlassung der Anwälte des Parkplatzbetreibers ein kroatischer Notar aus Pula/Kroatien mit einem notariellen Vollstreckungsbeschluss an die betroffenen Kfz-Halter aus Deutschland und fordert sie auf, die offenen Beträge zu begleichen. Die Höhe der Forderung ist bei Bezahlung inzwischen bis auf 285 Euro angewachsen. Bei Nichtbezahlung wird mit Vollstreckung des angeblich geschuldeten Betrages i. H. v. 350 Euro gedroht. In dem notariellen Vollstreckungsbeschluss wird auf die Einspruchsmöglichkeit in vierfacher Ausfertigung innerhalb von acht Tagen hingewiesen. Im kroatischen Prozessrecht ist es in Einzelfällen grundsätzlich möglich, einen Vollstreckungs-beschluss bei einem Notar zu erwirken. Gegen den notariellen Vollstreckungsbeschluss muss unbedingt innerhalb von acht Tagen Einspruch eingelegt werden. Sollte auf den Vollstreckungsbeschluss nicht reagiert werden, kann die Vollstreckung grundsätzlich direkt betrieben werden. Der Einspruch muss als Beweis für die Fristwahrung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist nach kroatischem Recht die Einreichung bei der Post und damit verbunden der Poststempel. Sofern ein Einspruch im konkreten Fall damit begründet werden kann, dass der Kfz-Halter nicht als Fahrer (und somit als Vertragspartner) das Auto abgestellt und somit den Parkplatz auch nicht genutzt hat, sollte dies entsprechend vorgetragen werden. Wenn möglich sollte aber seitens des deutschen Autofahrers in dem Einspruch belegt werden, dass ein anderer Fahrer das Kfz an dem konkreten Tag genutzt hat oder dass der Halter des Kfz beispielsweise überhaupt nicht vor Ort war (z. B. Bestätigung durch Arbeitgeber, Zeugenaussagen etc.). Die prozessuale Beweislast liegt hier aber bei Pula Parking als Klägerin. Der Parkplatzbetreiber muss seinen Anspruch und somit die Eigenschaft des Fahrers als Vertragspartner beweisen, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen. Soweit zutreffend, empfiehlt sich außerdem, den Einwand der Verjährung vorzutragen. Zudem sollte eingewendet werden, dass die Voraussetzungen für einen notariellen Vollstreckungsantrag aufgrund fehlender Zuständigkeit des Notars nicht gegeben sind, da weder Eigentum noch ein Wohnsitz in Kroatien besteht. Es sollte beantragt werden, den Vollstreckungsbeschluss vollständig abzuweisen.

5 > XVI. Europäische Programm Informationen für die Teilnehmer Adresse Tagungshotel Danubius Health Spa Resort Margitsziget Budapest-Margitsziget, H-1007 Budapest Ungarn Tel Fax msz.reservation@danubiushotels.com Tagungsräume 7 Oktober 2015 Mitgliederversammlung: 8. Oktober 2015 Jázmin I-II. Konferenzraum: Star Auditorium Arbeitskreise I Tödliche Verkehrsunfälle Star Auditorium II (Straßennmaut in Europa): Boróka I-II. Abendessen Das IEVR lädt alle Teilnehmer der Europäischen am 8. Oktober um Uhr zu einer Fahrt auf der Donau mit Abendessen ein (Dauer ca. 3 Stunden). Die Abfahrtstelle des Schiffs ist in der Nähe des Tagungshotels und zu Fuß zu erreichen. Hostessen des Veranstaltungs büros zeigen Ihnen den Weg dorthin. Auch Partner von Tagungsteilnehmern sind eingeladen, an dem Abendessen teilzunehmen. Der Unkostenbeitrag hierfür beträgt 80 Euro p.p.. Die Registrierung und Bezahlung kann sofern noch nicht erfolgt bei Registrierung der Teilnehmer am 8. Oktober morgens im Tagungsbüro erfolgen. Partnerprogramm am Donnerstag, 8. Oktober Treffpunkt für die Teilnehmer des Partnerprogramms ist am Donnerstag, 8. Oktober vor Abfahrt des Busses in der Lobby des Hotels Danubius Health Spa Resort Margitsziget (= Tagungshotel) Abfahrt des Busses um Uhr 9. Oktober 2015 Konferenzraum: Tagungsbüro Star Auditorium Tagungsunterlagen Die Vorträge und Präsentationen der Tagung sind im Anschluss an die Veranstaltung auf der Internetseite des IEVR abrufbar. Das Tagungsbüro befindet sich im Foyer des Tagungshotels. Das Tagungsteam ist dort während des gesamten Kongresses anwesend. Taxi Főtaxi: Tagungsteam Frau Ellen Adank Herr Dr. Wolfgang Resch Telefon mobil +44 (0) info@idec.lu Mittagessen Am 8. und wird ein kleiner Mittagsimbiss im Restaurant Platán serviert (Zeiten: siehe Tagungsprogramm). Transfer zum Flughafen Budapest Airport-Shuttle Minibus: Reservierungen online unter oder Tel (ca HUF für eine Person, bei mehreren Mitfahrern günstiger) Öffentliche Verkehrsmittel Die Buslinie 26 (Richtung Nyugati pályaudvar M) fährt von der Haltestelle Szállodák (Hotels) in knapp 15 Minuten direkt in die Innenstadt zum Bahnhof Nyugati pályaudvar (Westbahnhof). Dort besteht Anschluss an die U-Bahn und die innerstädtischen Straßenbahn- und Buslinien. Der Bus verkehrt tagsüber alle 12 Minuten. Informationen zum öffentlichen Nahverkehr: Institute for European Traffic Law 75, rue de Mamer L-8081 Bertrange Phone: Fax: info@idec.lu

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 39/2015 16.06.2015 Ni 16. Europäische Verkehrsrechtstage 08. und 09. Oktober 2015 BUDAPEST / Ungarn Sehr geehrte Damen und Herren, zum 16. Mal

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 29/2015 14.04.2015 Ni/Gs/Ja KROATIEN: Geltendmachung von Forderungen aus Parkverstößen Aktuelle Entwicklungen und die wichtigsten Fragen Sehr

Mehr

Das Einzige, was der Empfänger der Betroffenenanhörung tun muss, ist die Berichtigung seiner Personalien, sofern diese in der Anhörung falsch sind.

Das Einzige, was der Empfänger der Betroffenenanhörung tun muss, ist die Berichtigung seiner Personalien, sofern diese in der Anhörung falsch sind. ORTSCLUB Nr. 03/2015 02.10.2015 St Sehr geehrte Damen und Herren, die Juristische Zentrale informiert die Ortsclubs quartalsweise über rechtliche Themen. Anknüpfend an unseren Bericht in der ADAC Motorwelt

Mehr

Schadenfälle deutscher Autofahrer im Ausland

Schadenfälle deutscher Autofahrer im Ausland Schadenfälle deutscher Autofahrer im Ausland Inhaltsverzeichnis 1. Rechtlicher Hintergrund 2. Wie läuft die Schadenregulierung ab? 3. Was ist an Besonderheiten zu beachten? 1. Rechtlicher Hintergrund Stellen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 03/2012 13.01.2012 Ku ADAC-/ÖAMTC-/PEOPIL-Seminar: Fortbildung im grenzüberschreitenden Schadenersatz- und Bußgeldrecht noch wenige Plätze frei

Mehr

Haftpflicht des Motorfahrzeughalters neue Antworten auf alte Fragen

Haftpflicht des Motorfahrzeughalters neue Antworten auf alte Fragen Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Haftpflicht des Motorfahrzeughalters neue Antworten auf alte Fragen Donnerstag, 18. April 2013, 09.00 17.15 Uhr Hotel Astoria, Pilatusstrasse

Mehr

Bußgelder aus dem Ausland Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen

Bußgelder aus dem Ausland Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen Bußgelder aus dem Ausland Ein Ratgeber mit Tipps und Informationen Stand: Juli 2015 Autor: Engin Aydin Ein Ratgeber der Deutschen Anwaltshotline AG erstellt mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwältin

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 43/2011 25.07.2011 Ni 12. Europäische Verkehrsrechtstage 12. und 13. Oktober 2011 Mondorf-les-Bains / Luxemburg Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

VII. Internationaler Arbeitsrechtlicher Dialog (IAD) 2014

VII. Internationaler Arbeitsrechtlicher Dialog (IAD) 2014 VII. Internationaler Arbeitsrechtlicher Dialog (IAD) 2014 Internationale Konferenz zum Thema Arbeitszeiten 30. und 31. Oktober 2014 Universität St.Gallen, Dufourstrasse 50, 9000 St.Gallen Eine Veranstaltung

Mehr

12. Soldan-Tagung. Anwaltsorientierung im Studium. Soldan Stiftung. Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven. Bielefeld, 25. und 26.

12. Soldan-Tagung. Anwaltsorientierung im Studium. Soldan Stiftung. Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven. Bielefeld, 25. und 26. Institut für Anwalts- und Notarrecht 12. Soldan-Tagung Anwaltsorientierung im Studium Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven Bielefeld, 25. und 26. Juni 2015 soldan-tagung.de Soldan Stiftung 12.

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015 Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

36. Internationalen Symposium des Deutschen Volleyball Verbandes

36. Internationalen Symposium des Deutschen Volleyball Verbandes Institut für Sportwissenschaft und Sportzentrum Sportzentrum am Hubland, 97082 Würzburg Tel: 0931-31 86 540 Karlheinz Langolf langolf@uni-wuerzburg.de 24. Mai 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe

Mehr

Transparenz im Vertrieb IMD 2 und seine möglichen Auswirkungen

Transparenz im Vertrieb IMD 2 und seine möglichen Auswirkungen VVB - Fachkreisleiter Marketing / Vertrieb An die Mitglieder und Gäste der Fachkreise Versicherungsrecht, Makler & Marketing / Vertrieb Christian Otten +49 (208) 60 70 53 00 christian.otten@vvb-koeln.de

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 54/2015 28.08.2015 Ni/Th UNGARN: Autobahnnutzung ohne gültige E-Vignette Autobahn Inkasso GmbH Häufig gestellte Fragen Sehr geehrte Damen und

Mehr

News Verkehrsrecht 01/2016

News Verkehrsrecht 01/2016 News Verkehrsrecht 01/2016 Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 01/2016: Verkehrsrecht - Haftungsrecht: Kfz-Versicherer mit neuen Regeln bei Massenunfällen - Fahrerlaubnisrecht: Behörde muss keine Fotos möglicher

Mehr

Schadensmanagement Umgang mit Transportschäden

Schadensmanagement Umgang mit Transportschäden 5. LUZERNER TRANSPORT- UND LOGISTIKTAGE Schadensmanagement Umgang mit Transportschäden DONNERSTAG, 5. MÄRZ 2015 09.15 17.00 UHR VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ, AUDITORIUM HANS ERNI, LUZERN Tagungsziele Tritt

Mehr

Interne Untersuchungen: Ein globaler Überblick

Interne Untersuchungen: Ein globaler Überblick Einladung Seminar 6. April 2011 InterContinental Hotel Berlin Interne Untersuchungen: Ein globaler Überblick Einführung Interne Untersuchungen: Ein globaler Überblick Spektakuläre Fälle von Korruption,

Mehr

Anwalt und Mediation

Anwalt und Mediation Anwalt und Mediation 1. Mitteldeutscher Mediationskongress 120705-2010-03 Foto: www.fotolia.de Kaarsten 3. Juni 2010 Bundesverwaltungsgericht, Leipzig Unter der Schirmherrschaft des Staatsministers der

Mehr

Österreichisch-Ungarische Arbeitsmarktkonferenz

Österreichisch-Ungarische Arbeitsmarktkonferenz Zusammenarbeit Österreichisch-Ungarische Arbeitsmarktkonferenz Zukunftspotenzial Green Jobs? Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik Synergien zwischen arbeitsmarkt- und energiepolitischen Zielen sind

Mehr

UNSERE REFERENTEN ABBOTT FORUM 2015 ANREISE. Einladung: Donnerstag 21. Mai 2015 10:00 bis 16:00 Uhr

UNSERE REFERENTEN ABBOTT FORUM 2015 ANREISE. Einladung: Donnerstag 21. Mai 2015 10:00 bis 16:00 Uhr ABBOTT AG - DIAGNOSTICS DIVISION UNSERE REFERENTEN Dipl. Psych. Manuela Brinkmann Prof. Dr. med. Arnold von Eckardstein assess + perform ag Senior Consultant Zürich Customer Service Director, D Wiesbaden

Mehr

Nummer der Bedarfsgemeinschaft:

Nummer der Bedarfsgemeinschaft: UNFALL-FRAGEBOGEN ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH SGB II Zuständige Stelle/Behörde Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Falls Ihnen Leistungen als Folge einer Schädigung durch

Mehr

02. 03. März 2012. Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss

02. 03. März 2012. Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss 7. Jahresarbeitstagung MEDIZINRECHT 02. 03. März 2012 Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss 02. 03. März 2012 Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss Das DAI ist die Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer,

Mehr

1. Luzerner Transport- und Logistiktage

1. Luzerner Transport- und Logistiktage Rechtswissenschaftliche Fakultät TAGUNG 1. Luzerner Transport- und Logistiktage Freitag, 15. Oktober 2010 09.15 16.30 Uhr Verkehrshaus der Schweiz, Luzern Tagungsziele Das Transport- und Logistikrecht

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

Deutscher Druck- und Medientag 2014

Deutscher Druck- und Medientag 2014 EINLADUNG Deutscher Druck- und Medientag 2014 Donnerstag, 26. und Freitag, 27. Juni in München Herzlich willkommen! Die Druck- und Medienbranche erlebt zurzeit tief greifende Veränderungen, die zu immer

Mehr

Gutachten. Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile (Pkw- Maut ) in Deutschland mit dem Unionsrecht

Gutachten. Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile (Pkw- Maut ) in Deutschland mit dem Unionsrecht Universität Innsbruck Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Europarecht und Völkerrecht Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer Gutachten Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile

Mehr

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem

Mehr

Besucherschutz und 4. Kraftfahrzeughaftpflicht- Richtlinie (4. KH): Die Besonderheiten der Schadenregulierung in der Schweiz

Besucherschutz und 4. Kraftfahrzeughaftpflicht- Richtlinie (4. KH): Die Besonderheiten der Schadenregulierung in der Schweiz Besucherschutz und 4. Kraftfahrzeughaftpflicht- Richtlinie (4. KH): Die Besonderheiten der Schadenregulierung in der Schweiz Claims Conference NBI & NGF 2009 Patrik Eichenberger, lic. iur./fürsprecher,

Mehr

Klein, aber oho! Nano als Gegenwarts- und Zukunftstechnologie

Klein, aber oho! Nano als Gegenwarts- und Zukunftstechnologie Respekt FaiRness VeRantwoRtung Vereinigung Christlicher Unternehmer der Schweiz Klein, aber oho! Nano als Gegenwarts- und Zukunftstechnologie Jahrestagung mit Mitgliederversammlung Samstag, 25. April 2015

Mehr

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Vortrag im Rahmen des Forums Wettbewerbsrecht 2013 RA Mag. Isabelle Pellech, LL.M. Akteneinsicht in Kartellakten: Die EuGH-Entscheidung Pfleiderer gebietet eine vom

Mehr

TIE Tagung 2014. Zusätzliche Informationen. Tagung der wissenschaftlichen Kommission für Technologie, Innovationsmanagement und Entrepreneurship

TIE Tagung 2014. Zusätzliche Informationen. Tagung der wissenschaftlichen Kommission für Technologie, Innovationsmanagement und Entrepreneurship TIE Tagung 2014 Zusätzliche Informationen Tagung der wissenschaftlichen Kommission für Technologie, Innovationsmanagement und Entrepreneurship vom 23. bis 24. Oktober 2014 TUM Forschungszentrum Garching,

Mehr

Medizinprodukte: Regulierung und Haftung

Medizinprodukte: Regulierung und Haftung Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Recht & Gesundheit (ZRG) TAGUNG Medizinprodukte: Regulierung und Haftung Donnerstag, 31. Mai 2012 09.30 17.00 Uhr Radisson Blu Hotel, Lakefront Centre, Inseliquai

Mehr

ordentlichen Mitgliederversammlung VSU

ordentlichen Mitgliederversammlung VSU Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung VSU Samstag, 18. Oktober 2014, ab 10.15 Uhr Hotel St. Georg, Hauptstrasse 72, 8840 Einsiedeln Sekretariat: VSU, Riedstrasse 14, Postfach, CH-8953 Dietikon

Mehr

Arbeitnehmer unter Beobachtung?

Arbeitnehmer unter Beobachtung? Vortrag & Diskussion zum beschäftigtendatenschutz Arbeitnehmer unter Beobachtung? Donnerstag, 4. April, 19 Uhr Haus der Bürgerschaft, Raum 416 Am Markt 20 28195 Bremen Arbeitnehmer unter Beobachtung? Ablauf

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

gypsilon Kundentage 2015

gypsilon Kundentage 2015 gypsilon Kundentage 2015 Zuckersüße gypsilon Kundentage 2015 Liebe Kunden, liebe Interessenten, liebe Freunde von gypsilon, auch 2015 möchten wir die Tradition fortsetzen und unsere gypsilon Kundentage

Mehr

Studienreise der georgischen Richterausbilder der Justizhochschule

Studienreise der georgischen Richterausbilder der Justizhochschule Studienreise der georgischen Richterausbilder der Justizhochschule - Programm - DRESDEN/HAMBURG 28. Oktober 3. November 2012 1 Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

Mehr

EINLADUNG JUBILÄUMSKONGRESS 26. MÄRZ 2015

EINLADUNG JUBILÄUMSKONGRESS 26. MÄRZ 2015 EINLADUNG JUBILÄUMSKONGRESS 26. MÄRZ 2015 Einladung Anlässlich des 25. Gründungs-Jubiläums des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes laden wir Sie herzlich ein, die Feierlichkeiten mit uns in Wien

Mehr

Europäisches Gewerbemietvertragsrecht für Investoren. Deutschland, Frankreich, England und Italien im Vergleich

Europäisches Gewerbemietvertragsrecht für Investoren. Deutschland, Frankreich, England und Italien im Vergleich Europäisches Gewerbemietvertragsrecht für Investoren Deutschland, Frankreich, England und Italien im Vergleich Werttreibende Faktoren und Risiken im Fokus 29. November 2006 CREDIT SUISSE JUNGHOFPLAZA FRANKFURT/

Mehr

Von den Wurzeln von Collaborative Law zur aktuellen Situation in Österreich / From the roots of collaborative law to the actual situation in Austria

Von den Wurzeln von Collaborative Law zur aktuellen Situation in Österreich / From the roots of collaborative law to the actual situation in Austria Von den Wurzeln von Collaborative Law zur aktuellen Situation in Österreich / From the roots of collaborative law to the actual situation in Austria 1) Beginn und Entwicklung / Originals and development

Mehr

LANDGERICHT LÜBECK URTEIL

LANDGERICHT LÜBECK URTEIL 10 O 348/10 Verkündet am: 18.03.2011 Böck, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDGERICHT LÜBECK URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Kläger - - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

Kooperationspartner: Management von Anwaltskanzleien Neues und Trends im Umgang mit Unternehmens-Mandanten Donnerstag, 4. Oktober 2012, Zürich

Kooperationspartner: Management von Anwaltskanzleien Neues und Trends im Umgang mit Unternehmens-Mandanten Donnerstag, 4. Oktober 2012, Zürich Kooperationspartner: Management von Anwaltskanzleien Neues und Trends im Umgang mit Unternehmens-Mandanten Donnerstag, 4. Oktober 2012, Zürich Programm Donnerstag, 4. Oktober 2012 Zunfthaus zur Saffran,

Mehr

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN Vf. 120-IV-07 (HS) Vf. 121-IV-07 (e.a.) DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer

Mehr

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 12 Ca 1902/10 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren I S Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin S G - Klägerin und Beschwerdeführerin - gegen Firma

Mehr

Claims Conference 2014 Podiumsdiskussion. Soll der Schadenregulierungsbeauftragte künftig zum Korrespondenten werden?

Claims Conference 2014 Podiumsdiskussion. Soll der Schadenregulierungsbeauftragte künftig zum Korrespondenten werden? Claims Conference 2014 Podiumsdiskussion Soll der Schadenregulierungsbeauftragte künftig zum Korrespondenten werden? Claims Conference 2014 Podiumsdiskussion Soll der Schadenregulierungsbeauftragte künftig

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

Merkblatt. (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt. (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses RA Paul H. Assies, Bismarckstraße

Mehr

Produktsicherheit und Produkthaftung

Produktsicherheit und Produkthaftung Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Produktsicherheit und Produkthaftung Die Schonzeit für Hersteller, Importeur und Händler ist vorbei! FREITAG, 23. MÄRZ 2012 09.30 16.45 UHR HOTEL

Mehr

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit)

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) www.stephan-fuhrer.ch Europäischer Gerichtshof C-463/06 13.12.2007 Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) Leitsatz Ein Geschädigter kann durch Klage an seinem Wohnsitz sein direktes Forderungsrecht gegen den

Mehr

2/10. Lohnhöhe bei Schwarzarbeit. Unfallschadenabrechnung auf Neuwagenbasis. Zahlendreher in Überweisung - Geld weg

2/10. Lohnhöhe bei Schwarzarbeit. Unfallschadenabrechnung auf Neuwagenbasis. Zahlendreher in Überweisung - Geld weg 2/10 Lohnhöhe bei Schwarzarbeit Unfallschadenabrechnung auf Neuwagenbasis Zahlendreher in Überweisung - Geld weg Verbesserung für Pflichtteilsberechtigte Fachanwalt für Versicherungsrecht Neue Veranstaltungsreihe:

Mehr

Sonderausgabe zum Pferderecht: Reitwege in Sachsen. Pferdekauf. Versicherung. Einstallungsverträge. Rechtsprechung

Sonderausgabe zum Pferderecht: Reitwege in Sachsen. Pferdekauf. Versicherung. Einstallungsverträge. Rechtsprechung Sonderausgabe zum Pferderecht: Reitwege in Sachsen Pferdekauf Versicherung Einstallungsverträge Rechtsprechung Reitwege in Sachsen Reiten ist in Sachsen entgegen landläufiger Meinung nicht überall dort

Mehr

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses RA Paul H. Assies, Bismarckstraße

Mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 68 C 198/11 Verkündet am 17.05.2013, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der NMMN -New Media

Mehr

Anlage zum Tagesordnungspunkt 5

Anlage zum Tagesordnungspunkt 5 Ahmad Al-Sayed Wohnort: Doha, Qatar Geboren: 5. Juli 1976 Ausbildung: LLB Bachelor of Law LLM Master of Law Master of Business Administration (MBA) Berufliche Tätigkeit: Chief Executive Officer der Qatar

Mehr

Programm. des Fachkreises Versicherungsrecht am 19. und 20. März 2015 in Berlin VERSICHERUNGSRECHT

Programm. des Fachkreises Versicherungsrecht am 19. und 20. März 2015 in Berlin VERSICHERUNGSRECHT Programm des Fachkreises Versicherungsrecht am 19. und 20. März 2015 in Berlin VERSICHERUNGSRECHT Einladung und Programm zur Veranstaltung des Fachkreises Versicherungsrecht am 19. und 20. März 2015 in

Mehr

Der Antrag, der Antragsgegnerin die Deckung des Rechtsschutzfalles '''''''''' zu empfehlen, wird abgewiesen.

Der Antrag, der Antragsgegnerin die Deckung des Rechtsschutzfalles '''''''''' zu empfehlen, wird abgewiesen. R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im April 2009 Stellungnahme Nr. 30/2009 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

PROGRAMM. Anmeldung zur Veranstaltung. PRODUKTEHAFTPFLICHTRECHT Freitag, 13. November 2015, Kongresshaus Zürich (1206.)

PROGRAMM. Anmeldung zur Veranstaltung. PRODUKTEHAFTPFLICHTRECHT Freitag, 13. November 2015, Kongresshaus Zürich (1206.) Anmeldung zur Veranstaltung Freitag, 13. November 2015, Kongresshaus Zürich (1206.) PROGRAMM Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: 08.45 09.15 Begrüssungskaffee 09.15 09.20

Mehr

Ratgeber bei Personenschäden

Ratgeber bei Personenschäden Ratgeber bei Personenschäden FÜR OPFER VON Verkehrsunfällen Arbeitsunfällen Behandlungsfehlern Gewalttaten u.v.a. IHR RECHT AUF Schmerzensgeld Berufsunfähigkeitsrente Verdienstausfall u.v.a. Beratung bei

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 WF 411/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 33 F 183/06 Amtsgericht Oranienburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S H, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Ganz grundsätzlich: Auch in der EU ist die Fahrzeugzulassung nationales Recht.

Ganz grundsätzlich: Auch in der EU ist die Fahrzeugzulassung nationales Recht. Dies ist ein Anhalt und aus verschiedenen Foren und Gesetzestexten im Internet entnommen und hat keinen Anspruch auf Rechtssicherheit. Der Einzelfall muss jeweils selbst entschieden werden. Muss ein Ausländischer

Mehr

REISE- & VENUE- INFORMATIONEN

REISE- & VENUE- INFORMATIONEN REISE- & VENUE- INFORMATIONEN GI SICHERHEIT 2014 19. -21. MÄRZ 2014 WIEN, ÖSTERREICH Herzlichen Dank an unsere Sponsoren: VENUE ÜBERSICHT 2 http://sicherheit2014.sba-research.org/ ANREISEINFORMATIONEN

Mehr

«Den eigenen Blick für Kinder und mit Kindern schärfen»

«Den eigenen Blick für Kinder und mit Kindern schärfen» Tagung UNICEF Schweiz «Den eigenen Blick für Kinder und mit Kindern schärfen» Können Daten, erhoben bei Kindern, etwas zu ihrer Situation aussagen? Montag, 10. November 2014, 9.15 16.15 Uhr Kongress- und

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 193/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Quer gedacht. In Würde altern Was bewirkt die moderne Chirurgie? Persönliche Einladung zum Fachgesrpäch. Ein Streitgespräch zwischen

Quer gedacht. In Würde altern Was bewirkt die moderne Chirurgie? Persönliche Einladung zum Fachgesrpäch. Ein Streitgespräch zwischen Persönliche Einladung zum Fachgesrpäch Quer gedacht In Würde altern Was bewirkt die moderne Chirurgie? Ein Streitgespräch zwischen Bascha Mika und Prof. Dr. Dr. med. habil. Werner L. Mang, 17. November

Mehr

Dr. Martin Bahr INTERNET-GEWINNSPIELE: GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG. Rechtsanwalt

Dr. Martin Bahr INTERNET-GEWINNSPIELE: GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG. Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr INTERNET-GEWINNSPIELE: GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DER RECHTSPRECHUNG - ANMERKUNG ZUR GAMBELLI-ENTSCHEIDUNG DES EUGH (URT. V. 06.11.2003 - AZ.: C-243/0) Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Mehr

Einladung zum Symposium studentischer Rechtsberatungen. zum Thema. Professionalisierung studentischer Rechtsberatungen Umfang, Grenzen, Risiken

Einladung zum Symposium studentischer Rechtsberatungen. zum Thema. Professionalisierung studentischer Rechtsberatungen Umfang, Grenzen, Risiken Einladung zum Symposium studentischer Rechtsberatungen zum Thema Professionalisierung studentischer Rechtsberatungen Umfang, Grenzen, Risiken an der Universität Passau Innstraße 43 Raum 017, IT - Zentrum

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 3 U 2318/11 8 O 8697/10 LG Nürnberg-Fürth IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit S - Kläger und Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen T - Beklagte

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

20. bis 21. Juni 2014 Hamburg

20. bis 21. Juni 2014 Hamburg FACHINSTITUT FÜR STRAFRECHT Jahresarbeitstagung Strafrecht 20. bis 21. Juni 2014 Hamburg Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2203 Urteil Nr. 130/2002 vom 18. September 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 29bis 2 des Gesetzes vom 21. November 1989

Mehr

Das Tätigkeitsfeld des Fahrausweisprüfers

Das Tätigkeitsfeld des Fahrausweisprüfers Das Tätigkeitsfeld des Fahrausweisprüfers Die Fahrausweisprüfung im Spannungsfeld zwischen Recht und Kundenorientierung 30. September bis 01. Oktober 2010 Berlin Referenten: Rechtsanwalt, Stuttgart Helmut

Mehr

HOSPITATIONSPROGRAMM 2010 FÜR RECHTSANWÄLTE AUS MITTEL- UND OSTEUROPA. Programm (Stand: 19.03.2010)

HOSPITATIONSPROGRAMM 2010 FÜR RECHTSANWÄLTE AUS MITTEL- UND OSTEUROPA. Programm (Stand: 19.03.2010) HOSPITATIONSPROGRAMM 2010 FÜR RECHTSANWÄLTE AUS MITTEL- UND OSTEUROPA Programm (Stand: 19.03.2010) Einführungsseminar zum deutschen und europäischen Zivil- und Wirtschaftsrecht 21. April bis 2. Mai 2010

Mehr

News Verkehrsrecht 03/2016

News Verkehrsrecht 03/2016 News Verkehrsrecht 03/2016 Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2016: Verkehrsrecht - Drogenfahrt: Führerscheinverlust nach Cannabiskonsum weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum - Fahrverbot: Kein

Mehr

Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil

Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 1 O 169/09 Verkündet am: 01.03.2010 ----------- als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil In dem Rechtsstreit --- Klägerin

Mehr

12. bis 13. Juni 2015 Hamburg

12. bis 13. Juni 2015 Hamburg FACHI NST IT U T FÜ R STR AF R EC H T 2. Jahresarbeitstagung Strafrecht 12. bis 13. Juni 2015 Hamburg Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 32/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 023 17 O 308/00 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der Frau H... U...,... Berlin,

Mehr

Newsletter Juni 2008 RAe Schauseil & Bauer, Rudolstadt -

Newsletter Juni 2008 RAe Schauseil & Bauer, Rudolstadt - Newsletter Juni 2008 RAe Schauseil & Bauer, Rudolstadt - Sehr geehrte Damen und Herren (Kollegen), dies ist der Newsletter der Anwaltskanzlei Schauseil & Bauer aus Rudolstadt. Er beschäftigt sich vorwiegend

Mehr

SAVE THE DATE 2. BREMER KONFERENZ ZUM MARITIMEN RECHT

SAVE THE DATE 2. BREMER KONFERENZ ZUM MARITIMEN RECHT SAVE THE DATE 2. BREMER KONFERENZ ZUM MARITIMEN RECHT HAUS SCHÜTTING BREMEN AM 28. UND 29. NOVEMBER 2013 [AM MARKT 13. 28195 BREMEN] 2. BREMER KONFERENZ ZUM MARITIMEN RECHT Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR)

Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) Übersetzung 1 Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) 0.741.611.1 Abgeschlossen in Genf am 5. Juli 1978 Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/157 04.03.77 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich

Mehr

Exklusiv für Sie! Ihre Persönliche Einladung zum Security Forum Ratingen am 28. März 2012. SAP NetWeaver Single Sign-On. Live Demo von SAP NW SSO

Exklusiv für Sie! Ihre Persönliche Einladung zum Security Forum Ratingen am 28. März 2012. SAP NetWeaver Single Sign-On. Live Demo von SAP NW SSO Exklusiv für Sie! Ihre Persönliche Einladung zum Security Forum Ratingen am 28. März 2012. SAP NetWeaver Single Sign-On Live Demo von SAP NW SSO Referenzberichte über praktische Anwendung direkt von Kunden

Mehr

Titel der Präsentation

Titel der Präsentation Titel der Präsentation Haftpflicht von Ärzten gegenüber den von ihnen behandelten Patienten im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Mehr

6. Wädenswiler Lebensmittelrecht- Tagung 2011

6. Wädenswiler Lebensmittelrecht- Tagung 2011 6. Wädenswiler Lebensmittelrecht- Tagung 2011 Lebensmittel-Bedarfsgegenstände: Recht und Sicherheit Donnerstag, 19. Mai 2011, 9.00 Uhr Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation Aula Campus Grüental,

Mehr

7. Jahresarbeitstagung Erbrecht Expertenkonferenz Estate Planning 8. bis 9. Mai 2015 Hamburg

7. Jahresarbeitstagung Erbrecht Expertenkonferenz Estate Planning 8. bis 9. Mai 2015 Hamburg FACHINSTITUT FÜR ERBRECHT 7. Jahresarbeitstagung Erbrecht Expertenkonferenz Estate Planning 8. bis 9. Mai 2015 Hamburg Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern

Mehr

MERKBLATT. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

MERKBLATT. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln MERKBLATT des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses Mitglieder: RA Guido Imfeld, Jülicher Str. 215,

Mehr

4. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager

4. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager PROGRAMM 4. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager 11. / 12. April 2013 IHK Nürnberg für Mittelfranken Nürnberg Stand 13.03.2013 - Änderungen vorbehalten Netzwerk Erfahrungsaustausch Fachforum

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 4853 Urteil Nr. 121/2010 vom 28. Oktober 2010 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage betreffend Artikel 29bis des Gesetzes vom 21. November 1989 über

Mehr

DEURAG. Verkehrs-Rechtsschutz In jedem Rechtsfall gut angeschnallt.

DEURAG. Verkehrs-Rechtsschutz In jedem Rechtsfall gut angeschnallt. DEURAG. Verkehrs-Rechtsschutz In jedem Rechtsfall gut angeschnallt. Sinnvoll und hilfreich. Ein Rechtsstreit kann an jeder Ecke lauern. Ein Linksabbieger nimmt Ihnen die Vorfahrt. Es kracht. Der Unfallverursacher

Mehr

NÜRNBERGER AutoVersicherung - einfach besser!

NÜRNBERGER AutoVersicherung - einfach besser! NÜRNBERGER AutoVersicherung - einfach besser! Neu ab 01.04.2007 Zielkundenbeitrag bereits ab SF 1 (KH) Zubehör-Bausteine RabattSchutz und KaskoPlus schon ab SF 1 Neu: RabattSchutz Kasko Neu: GAP-Versicherung

Mehr

Teil 1 Fragen und Antworten

Teil 1 Fragen und Antworten N E W S L E T T E R Informationen rund um das Verkehrsrecht Ausgabe 01/2004-06.12.2004 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die

Mehr

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012

Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012 Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2012 FREITAG, 15. JUNI 2012 09.30 16.40 UHR HOTEL CONTINENTAL PARK, MURBACHERSTRASSE 4, 6002 LUZERN Tagungsziele

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. Oktober 2006. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. Oktober 2006. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 20/06 BESCHLUSS vom 31. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Fe, 85 Abs. 2 Der beim OLG nicht zugelassene Rechtsanwalt, der als Vertreter

Mehr

AK KLIMA 33. Jahrestagung 7. 9. November 2014, Basel. Einladung

AK KLIMA 33. Jahrestagung 7. 9. November 2014, Basel. Einladung 2014 Basel AK KLIMA 33. Jahrestagung 7. 9. November 2014, Basel Einladung Wir laden Sie herzlich ein zur 33. Jahrestagung des Arbeitskreises Klima der DGfG, die vom 07. 09. November 2014 stattfindet und

Mehr