Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug Bienna 41 Verpflichtungskredit Nr
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- Elke Hase
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1 Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat betreffend Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug Bienna 41 Verpflichtungskredit Nr
2 2/6 Sehr geehrter Herr Stadtratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren 1. Das Wichtigste in Kürze Die Feuerwehr der Stadt Biel als Trägerin der Regiofeuerwehr Agglomeration Biel ist für die Rettung von Personen und Tieren in Notlagen, die Brandbekämpfung, technische Hilfeleistungen und die Elementarschadenbewältigung im Stadt- und Agglomerationsgebiet von Biel sowie im Auftrag des Kantons Bern als Sonderstützpunktfeuerwehr auch für die Brandbekämpfung auf dem Nationalstrassennetz (Autobahn, Autostrasse), die Personenrettung bei Unfällen (PbU) und die Oel-/ABC-Wehr in der Region Biel zuständig. Bei einem Grossteil der durchschnittlich 650 Einsätze pro Jahr kommen Tanklöschfahrzeuge (TLF) und Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) zum Einsatz. Dabei handelt es sich um polyvalent nutzbare Einsatzfahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell, die mit einer Löscheinrichtung, eingebautem Wasser- und Schaummitteltank sowie umfangreichem Feuerwehrmaterial für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr ausgerüstet sind. Die Fahrzeuge verfügen je nach Grösse entweder über eine normale Frontlenkerkabine (2 bis 3 Personen) oder eine Mannschaftskabine (bis zu 6 Personen). Die sogenannten HLF verfügen zudem über spezielle Einrichtungen für die technische Hilfeleistung (Seilwinde, hydraulische Rettungswerkzeuge) sowie über eine spezielle Löscheinrichtung für die Brandbekämpfung in Strassentunnels (Autobahn A5). Die Aufgaben der Feuerwehr auf Stufe Gemeinde, aber auch die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Biel als Sitzgemeinde im Bereich Feuerwehr (Agglomeration Biel) und als Sonderstützpunktfeuerwehr (kantonale Aufgaben Feuerwehr) geben vor, dass die Feuerwehr der Stadt Biel über zwei redundante Hilfeleistungslöschfahrzeuge am Standort der Berufsfeuerwehr sowie unterstützend über zusätzliche Tanklöschfahrzeuge in den Anschlussgemeinden (Ipsach, Ligerz, Nidau und Twann-Tüscherz) verfügen muss. Nur so können einerseits mehrere Ereignisse gleichzeitig bewältigt werden (z.b. die gleichzeitige Brandbekämpfung und Personenrettung bei Unfällen) und andererseits auch die vom Kanton vorgegebenen Hilfsfristen in den Anschlussgemeinden jederzeit gewährleistet werden. Die Regiofeuerwehr Agglomeration Biel verfügt am Standort des Zugs Nr. 4 in Nidau aktuell über ein Tanklöschfahrzeug (TLF Bienna 41) mit Jahrgang 1994, welches sein technisches und wirtschaftliches Lebensende erreicht hat und deshalb ersetzt werden soll. Der Aufwand für die Instandhaltung und Bereitstellung des Fahrzeuges nimmt laufend zu, ist kostenintensiv und bindet zunehmend Personalressourcen. Das Fahrzeug verfügt zudem noch nicht über entsprechende Lösch- und Sicherheitseinrichtungen, welche dem Stand der Technik und vor allem den heutigen Anforderungen an die Einsatzstellen und Arbeitssicherheit entsprechen. Das bestehende Tanklöschfahrzeug Bienna 41 muss aus diesem Grund ersetzt werden. Es ist vorgesehen, dass dieses ausrangiert und entsorgt wird und durch das ältere der beiden bestehenden Hilfeleistungslöschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr ersetzt wird. Für die Berufsfeuerwehr soll dafür ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug beschafft werden, welches mit
3 3/6 dem jüngeren der beiden bestehenden Fahrzeuge (Baujahr 2013) weitgehend kompatibel ist (identische Löschtechnik, identisches Fahrgestell, identische materielle Ausrüstung). Die Evaluation und Beschaffung des Ersatzfahrzeuges wurde durch ein Projektteam der Berufsfeuerwehr Biel vorbereitet. Die öffentliche Ausschreibung des Beschaffungsvorhabens erfolgte am 9. Mai Die Bewertung der eingereichten Angebote erfolgte zwischen Juli und September Die Vergabe des Lieferauftrages an die einzige Anbieterin erfolgte am 8. September 2016 unter dem Vorbehalt, dass gegen die Auftragsvergabe innert der gesetzlichen Rekursfrist keine Einsprache erfolgt und der Kredit durch die finanzkompetenten Organe der Stadt Biel genehmigt wird. Der Liefervertrag für das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug kann somit unmittelbar nach der Kreditgenehmigung unterzeichnet und die Ablieferung des Fahrzeuges innert 12 bis 14 Monaten nach Unterzeichnung des Liefervertrages realisiert werden. Für den Ersatz - des Hilfeleistungsfahrzeuges - ist mit einer Investition von rund CHF 660' zu rechnen. 2. Zustand der bestehenden Tanklöschfahrzeug TLF Mercedes Benz /Hauser, Jg Getriebe erreicht das Ende seiner Lebensdauer Zylinder des Motors muss ausgebohrt werden, wichtige Teile sind zu ersetzen Motorblock ist abgenutzt, was zu vielen Pannen führt die Radaufhängungen sind zu ersetzen Instrumente des Armaturenbretts müssen repariert werden die Lenkgeometrie muss korrigiert werden die Karosserie muss repariert werden (Rost) Verschiedene Teile der Pumpe müssen ersetzt werden das Ausgangsventil der Pumpe ist nicht dicht 3. Anforderungen an das neue Fahrzeug (Pflichtenheft) Das eingesetzte Projektteam hat für das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug ein Pflichtenheft erstellt. Beschafft werden soll wiederum ein wasserführendes Ersteinsatzfahrzeug mit umfangreicher Lösch- und Hilfeleistungseinrichtung, welches die aktuellen gesetzlichen Vorgaben (Feuerwehrweisungen der Gebäudeversicherung Bern, Strassenverkehrsgesetz, Vorgaben des UVEK) sowie die geltenden EN-Normen sowohl im Bereich der Sicherheit und der Feuerwehrtechnik als auch im Bereich der Umwelt (Motor mit Emissionswerten gemäss Vorgaben EURO6) erfüllt. Das neue, maximal 18 Tonnen schwere Hilfeleistungsfahrzeug soll auf einem handelsüblichen LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb und Wandler-Automatik-Getriebe aufgebaut werden. Das Fahrzeug soll neben der eigentlichen Feuerlöschtechnik (Normal- und Hochdruckpumpe, CAFS-Anlage mit Kompressor, Schaumzumischanlage, Dachwerfer) wiederum über eine eingebaute Bergungseinrichtung (Seilwinde sowie hydraulische Schere und Spreizer), einen Lichtmasten, einen eingebauten Stromerzeuger sowie umfangreiches feuerwehrtechnisches
4 4/6 Material (teilweise bereits vorhanden) verfügen. Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem bereits bestehenden Hilfeleistungslöschfahrzeug (Inbetriebnahme 2013/2014) soll das neue Ersteinsatzfahrzeug wiederum über einen im Aufbau integrierten Mannschaftsraum zum Transport von 4 Feuerwehrangehörigen inkl. den im Sitz integrierten Atemschutzgeräten verfügen. In der Fahrerkabine sind 2 Plätze (Fahrer und Beifahrer) vorgesehen. 4. Submission Sämtliche Ausschreibungsunterlagen zur Evaluation und Beschaffung des neuen Fahrzeuges wurden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt (BoeB / VoeB), zur Anwendung kam ein offenes Beschaffungsverfahren (GATT/WTO-Ausschreibung). Die Publikation der Ausschreibung erfolgte auf der Informationsplattform für das öffentliche Beschaffungswesen simap.ch, Eingabefrist für das Einreichen der Angebote war der 1. Juli Angebote und Bewertung Aufgrund der Ausschreibung wurde innerhalb der Frist lediglich ein Angebot, von einem Anbieter, eingereicht. Wegen den hohen Entwicklungskosten für so kleine Serien wie im Bereich von Feuerwehrfahrzeugen üblich, konnte der Anbieter keinen Antrieb mit Elektrizität oder Gas-Motor offerieren. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei allen neueren Dieselmodellen die neusten Abgasreinigungs-Anlagen EURO 6 verbaut sind und damit die LKW-Motoren "reiner" als Benzinmotoren laufen. Das eingereichte Angebot erfüllt indes sämtliche Anforderungen gemäss den publizierten Eignungs- und Zuschlagskriterien, sämtliche Eignungsnachweise wurden von der Anbieterin wie verlangt, vorgelegt. 6. Kosten 6.1 Investitionsplanung Die Finanzierung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges wurde in der Investitionsplanung 2016 bis 2021 in der Prioritätengruppe 1 unter Konto-Nr mit CHF berücksichtigt.
5 5/6 6.2 Investitionskosten Aufgrund des Angebots bzw. der unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung erfolgten Vergabe des Lieferauftrags ist mit folgenden Kosten für die Evaluation und Beschaffung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges zu rechnen: Kauf Hilfeleistungslöschfahrzeug ROSENBAUER Typ TLF2000/200AT CHF 573' new mit integrierter Mannschaftskabine, aufgebaut auf Fahrgestell VOLVO FMX370 Ausführungsoption Beleuchtung und Pneumatik CHF Erforderliche konstruktive Anpassungen / Ergänzungen; CHF 27' Reserve / Unvorhergesehenes CHF 10' Total exklusive Mehrwertsteuer CHF 611' % Mehrwertsteuer CHF 48' Total Investitionskosten CHF 660' Beiträge Weder direkte Subventionen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) noch Beiträge dritter können beantragt oder geltend gemacht werden. Die Nettoinvestitionen betragen somit ebenfalls CHF 660' Jährliche Kapitalfolgekosten und Auswirkungen auf den Personalbestand Abschreibungen (5% der Nettoinvestitionen von CHF 660'500.00) CHF 33' Zinsen (6% auf der Hälfte des investierten Kapitals) CHF 19' Übrige Betriebskosten Wartung, Reparaturen, Versicherung, Steuern CHF 10' Total jährliche Kapitalfolgekosten CHF 62' Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand. 6.5 Kreditbedarf und Termine Jahr 2017 CHF 660' Bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen, insbesondere von Feuerwehrfahrzeugen, wird in der Schweiz branchenüblich folgender Zahlungsplan angewendet und vertraglich vereinbart: - rund 1/3 der Investitionskosten fällig bei Fahrzeugbestellung; - rund 1/3 der Investitionskosten fällig bei Ablieferung des Fahrzeugchassis; - Rest fällig nach Ablieferung des Fahrzeuges.
6 6/6 Die Teilzahlungen werden durch die Beschaffungsstelle in der Regel nur gegen Solidarbürgschaft einer Bank oder Versicherung des Lieferanten geleistet. Gestützt auf die obige Kostenaufstellung sowie gestützt auf den vorgesehenen Terminplan für die Lieferung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges ergibt sich folgender zeitlicher Liquiditätsbedarf: - Zirka CHF im ersten Quartal Zirka CHF im zweiten Quartal Zirka CHF im dritten Quartal Weitere Verwendung des bestehenden Fahrzeugs Das Fahrzeug kann weder für den Weiterverkauf noch als Eintauschobjekt verwendet werden und muss voraussichtlich der Entsorgung zugeführt werden. Beschlussesentwurf Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 8. Februar 2017 betreffend die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a) der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1): 1. Für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges wird ein Verpflichtungskredit Nr von CHF 660' bewilligt. 2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt. 3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Biel, 8. Februar 2017 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Erich Fehr Der Vize-Stadtschreiber: Julien Steiner
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