Risikoanalyse. Brandschutzbedarfsplan. Stadt Halberstadt

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1 Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan der Stadt Halberstadt

2 1 Einleitung 2 Grundlagen der Brandschutzbhedarfsplanung 2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr 2.2 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) FwDV FwDV Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz 2.4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt 3 Aufgaben der Feuerwehr Halberstadt 3.1 Hauptaufgaben 3.2 Übertragene Aufgaben 3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben 3.4 Weitere freiwillige Aufgaben 4 Gefährdungspotenziale 4.1 Die Kreisstadt Halberstadt Größe, Einwohner Flächen und Flächennutzung 4.2 Risikobeschreibung Stadtgebiet Verkehrsflächen Gebäude und Betriebsfläche Wohnbebauungen Industrie- und Gewerbegebiete Waldflächen Wasserflächen Löschwasserversorgung Grundschutz Objektschutz Zusätzliche Löschwasserbevorratung Notlöschwasserentnahmestellen 4.3 Einsatzstatistik Brandschutz und technische Hilfeleistung 4.4 Zusammenfassung 5 Schutzzielfestlegungen 5.1 Grundsätzliche Ausführungen 5.2 Standardisiertes Schadensereignis 5.3 Standardzenarien Standardbrand Standardhilfeleistung 5.4. Zeitkriterien/Hilfsfrist 5.5 Funktionsstärke 5.6 Erreichungsgrad 5.7 Schutzzieldefinition für die Kreisstadt Halberstadt 5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition - 2 -

3 6 Ausrückebereiche 6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft 6. 2 Ortsfeuerwehren 7 Fahrzeuge 7.1 Grundlagen Fahrzeugkonzept 8 Personal 8.1 Stellenberechnungen für hauptberufliches Personal Personalbedarf Einsatzdienst Personalbedarf Tagesdienst Ehrenamtliches Personal Personalübersichten Personalverfügbarkeit 9. Zusammenfassung 9.1 Standorte 9.2 Personal 10 Fortschreibung - 3 -

4 1 Einleitung Eine gute Feuerwehr gewährt zu gesellschaftlich akzeptierten Kosten einen entsprechenden abwehrenden Brandschutz und technische Hilfeleistung. Ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist die Qualität. Sie bestimmt maßgeblich das Schutzniveau der Bevölkerung und damit auch die Kosten der Feuerwehr. Die zentrale Frage hierbei lautet: Bei welchen Szenarien benötigt die Feuerwehr wie viel Personal, um großen Schaden von Menschen, Sachen und der Umwelt abzuwenden? Nach der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vom sind die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Planungsziel als auch den zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan beschreibt aus fachlicher Sicht die Anforderungen an eine Feuerwehr sowie den momentanen Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr Halberstadt nach bestem Wissen und Gewissen. Festgestellte Abweichungen von sachlich begründeten Anforderungen an die Feuerwehr wurden analysiert; Lösungsansätze zur Behebung dieser Defizite wurden erarbeitet und sind im Brandschutzbedarfsplan dargestellt. Die Gefahrenanalyse und der Brandschutzbedarfsplan wurden erstellt durch: Brandrat Harald Böer, Ingenieur für Brandschutz Leiter der Abteilung Feuerwehr und Stadtwehrleiter Halberstadt Unterstützung bei der Datensammlung durch Herrn Jamal Yacoub, Praktikant der Fachhochschule Harz ( ) - 4 -

5 2 Grundlagen des Brandschutzbedarfsplans Die Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung einer Gefahrenanalyse und eines Brandschutzbedarfsplanes ist in der VO über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren in Einheits- und Verbandsgemeinden festgeschrieben. Dort heißt es: Jeder Träger der Feuerwehr hat eine leistungsfähige, den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten. Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Gerät) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan sind der Kommunalaufsicht vor dem Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben; dies gilt nicht für kreisfreie Städte. 2.1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr Der 2 (2) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes LSA legt fest, dass die Gemeinden eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen haben. Hinweise darauf, wie im Einzelnen eine leistungsfähige Feuerwehr aufgebaut sein muss, können aus dem 33 Brandschutzgesetz abgeleitet werden. Hier heißt es im Absatz (1) Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen. Die oberste Aufsichtsbehörde (Innenministerium LSA) hat in der Richtlinie vom Richtlinie zur Einführung und Verwendung einheitlicher Dienstvorschriften im Brand- und Katastrophenschutz davon Gebrauch gemacht und hier insbesondere in den Dienstvorschriften FwDV 3 und FwDV 7 Standards gesetzt, denen eine leistungsfähige Feuerwehr gerecht werden muss. Diese Dienstanweisungen sind als zwingende Handlungsanweisung der obersten Aufsichtbehörde zu verstehen. 2.2 Feuerwehr Dienstvorschriften (FwDV) Die Feuerwehr Dienstvorschriften beschreiben das Vorgehen der Feuerwehr im Einsatzfall. Im nachfolgenden werden einige Auszüge aus bestimmten Feuerwehr- Dienstvorschriften betrachtet, die bei der Definition einer leistungsfähigen Feuerwehr von Bedeutung sind

6 2.2.1 Feuerwehr Dienstvorschrift 3 Die FwDV 3 beschreibt die Struktur der taktischen Einheiten. Hier ist festgelegt, mit welchem Kräfteansatz ein Feuerwehreinsatz abzuwickeln ist. Unter Punkt 5.1 Absatz 1 heißt es: Die nachfolgende Aufgabenbeschreibung geht von der Mannschaftsstärke einer Gruppe (9 Einsatzkräfte) aus; sie ist die taktische Grundeinheit, die zur Erfüllung der Ersteinsatzmaßnahmen notwendig ist. Weiter wird im letzten Absatz ausgeführt: Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten kann nur durchgeführt werden, wenn eine Gruppe oder eine Staffel (6 Einsatzkräfte) an der Einsatzstelle ist. Die Mannschaft eines selbstständigen Trupps reicht hierfür nicht aus. Unter dem Punkt 5.3 der FwDv 3 sind Einsatzgrundsätze definiert. Hier wird ausgeführt, dass ein Innenangriff erst begonnen werden darf, wenn die ausreichende Löschwasserversorgung sicher gestellt ist. Diese Anforderung impliziert einen bestimmten Kräfteansatz, da das Herstellen einer Wasserversorgung somit zu einer zeitkritischen Aufgabe wird Feuerwehr Dienstvorschrift 7 Die FwDV 7 beschreibt im Speziellen den Atemschutzeinsatz, der auf der Grundlage der FwDV 3 durchgeführt wird. In der FwDV 7 sind insbesondere die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Atemschutzeinsatz beschrieben. Unter Punkt 4 wird klar gestellt: Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich. Bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Atemschutzes, [ ] wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt. In Abschnitt 7 sind im Einzelnen die Einsatzgrundsätze für den Einsatz von Atemschutzgeräten beschrieben. Im Besonderen wird auf die Stellung des Sicherungstrupps (2 Einsatzkräfte) sowie auf die Atemschutzüberwachung eingegangen. Auch diese Anforderungen implizieren einen bestimmten Kräfteansatz, da der Atemschutzeinsatz zu den Erstmaßnahmen bei einem Einsatz mit Menschenrettung gehört

7 2.3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Entsprechend dem 2 Abs. 2 Nr. 1 haben Gemeinden: eine leistungsfähige Feuerwehr auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Darüber hinaus haben sie die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen. Sie haben vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Die Aufklärung über das brandschutzgerechte Verhalten gehört ebenso zu den Aufgaben der Feuerwehr wie die Gestellung von Brandsicherheitswachen. Nach 1 BrSchG sind: (1) Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie Notständen sind Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes. (2) Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. (3) Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen. (4) Die Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen. 2.4 Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA) Der in der Risikoanalyse notwendige Begriff der baulichen Anlage, basiert auf der Legaldefinition nach 2 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA: [ ] mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Im Fokus des Brandschutzbedarfsplanes stehen jedoch Gebäude, deren Gefahrenpotential zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit des Einsatzes der Feuerwehr führen. Aus diesem Anlass werden die Gebäude nach 2 Abs. 4 Nr BauO LSA definiert und als Sonderbauten erfasst. Die baulichen Anlagen die dem Begriff der Sonderbauten unterliegen, sind im Brandschutzbedarfsplan erfasst

8 Auf weitere Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan, sei an dieser Stelle nur hingewiesen: Zuwendungsrichtlinie Brandschutz vom Musterfeuerwehrsatzung des Landes Sachsen- Anhalt Landeskatastrophenschutzgesetz Versammlungsstättenverordnung Schutzzieldefinition der AGBF DVGB Arbeitsblatt 405 Baunutzungsverordnung Land Sachsen- Anhalt Arbeitshinweise zur Risikoanalyse (Stand Juni 2009) Vfdb Technischer Bericht Januar 2007 Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren. 3 Aufgaben der Feuerwehr Halberstadt 3.1 Hauptaufgaben Retten von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notlagen Mitwirkung im Katastrophenschutz und im Zivilschutz Mitwirkung im ABC- Schutz, hier Gestellung einer ABC- Gruppe Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht Aufklärung der Bevölkerung über brandschutzgerechtes Verhalten Öffentlichkeitsarbeit Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten Aus- und Fortbildungen, Durchführung von Alarmübungen Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Ausbildungsdienste Einsatzleitung bei Großschadenereignissen im Stadtgebiet Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse Mitwirkung bei der Brandverhütungsschau Erstellung von Löschwassernachweisen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Aufschalten, Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen - 8 -

9 3.2 Übertragene Aufgaben Nach den 174 und 175 Wassergesetz des LSA hat die Stadt Halberstadt eine Wasserwehr einzurichten. Mit Beschluss des Stadtrates vom hat die Stadt Halberstadt dazu eine Wasserwehrsatzung erlassen. Im 4 (1) dieser Satzung ist bestimmt, dass die Aufgaben der Wasserwehr in der Stadt Halberstadt der Feuerwehr übertragen werden. *Nach dem 87 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des LSA, haben die Sicherheitsbehörden sicher zu stellen, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden. Diese Aufgabe (SOG-Bereitschaft) wird seit Jahren für die Stadt Halberstadt durch den Einsatz-Leit-Dienst (ELD) der Abteilung Feuerwehr sichergestellt. *Bei größeren Einsätzen auf der B6n unterstützt die Feuerwehr Halberstadt, gemäß einer Vereinbarung die Feuerwehr Quedlinburg in dem ihr zugeordneten Abschnitt. *Im Rahmen des Umweltzuges rückt die Feuerwehr Halberstadt in den gesamten Landkreis Harz aus. Von besonderer Bedeutung ist hier die Gestellung einer ABC-Gruppe. Besonders nach den Anschlägen 2001 in New York und den Folgeeinsätzen für die Feuerwehren durch vermutlich mit Milzbrand verseuchte Briefe wurde über eine Neuorganisation nachgedacht. Zurzeit liegen die Schwerpunkte für die ABC-Gruppe in folgenden Bereichen: o Einsatz bei radioaktiven Strahlern, o Einsatz bei chemischen Stoffen, o Einsatz bei biologischen Gefahren. 3.3 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen im Stadtgebiet Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis, z.b. - Türöffnungen - Sicherungsmaßnahmen durch Notverschlüsse, - Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken nach Zerstörung durch Dritte, entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw. Tätigkeit für andere Ämter und Behörden Beseitigung von Verkehrshindernissen Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) Transport von Tierkadavern Aufstellung von Absperrungen Hilfeleistungen mit Fahrzeugen und Geräten Dienstleistungen (Amtshilfe) für die Polizei Ausleuchten von Einsatzstellen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten Leichenbergung Unterstützung bei Wohnungsöffnungen - 9 -

10 Technische Logistik Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparaturen Ausführung, Pflege, Wartung, Prüfung in eigenen Werkstätten Planung und Beauftragung von HU, ASU, BSU Unterhaltung und -bewirtschaftung aller Feuerwehrgebäude und technischen Anlagen Betrieb und Unterhaltung der zum technischen Betrieb der Feuerwehr notwendigen Werkstätten: KFZ-Werkstatt Gerätewerkstatt Funkwerkstatt Elektrowerkstatt Atemschutzwerkstatt Prüfung von Leitern und Tritte Feuerlöschprüfdienst Waschleistungen für eigenes Personal und Dritte Bekleidungskammer Tischlerei 3.4 weitere freiwillige Aufgaben Begleitung von Umzügen Unterstützung von Veranstaltungen der Vereine Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen( Gemeinde- und Stadtfeste) Feuerwehrverbandsveranstaltungen Sicherheitsdienste bei Osterfeuer- und Feuerwerken Heimatfeste (Beteiligung mit eigenen Ständen)

11 4 Gefährdungspotentiale 4.1 Die Kreisstadt Halberstadt Größe, Einwohner Die Stadt Halberstadt hatte zum Stichtag einschließlich der Ortsteile Emersleben und Klein Quenstedt Einwohner. Mit der Eingemeindung von Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und dem Schachdorf Ströbeck zum erhöhte sich die Zahl auf Einwohner. Halberstadt (Kernstadt) Halberstadt OT Aspenstedt 515 Halberstadt OT Athenstedt 399 Halberstadt OT Emersleben 698 Halberstadt OT Klein Quenstedt 668 Halberstadt OT Langenstein 1884 Halberstadt OT Sargstedt 724 Halberstadt OT Schachdorf Ströbeck 1138 max. Ausdehnung der Stadt in Ost -West-Richtung 20 km in Nord-Süd-Richtung 14 km Flächen und Flächennutzung a) Fläche, gesamt: [14398 ha] Fläche, bebaut incl. Ortsteile: [1942 ha] davon Gewerbeflächen: [499 ha] b) Waldgebiet: [1100 ha] c) Landwirtschaftliche Fläche: [10056 ha] d) Wasserfläche: [68 ha]

12 e) Überschwemmungsgebiete: Die Holtemme weist im Stadtgebiet Halberstadt eine zum Teil massive Ufer- und Sohlbefestigung auf und wird von mehreren Straßen- und Rohrbrücken überspannt. Das Abflussprofil ist von der Braunschweigerstraße stromauf bis unterhalb Mahndorf beidseitig mit Deichen eingefasst. Ab einem HQ20 können landwirtschaftliche Nutzflächen zwischen der Veltens- und der Kahmannsmühle, die Kleingartenanlage Mahndorferstraße sowie in Wehrstedt der Bereich der Alten Holtemme überflutet werden. Ab einem HQ50 werden Flächen oberhalb der Braunschweigerstraße und in Wehrstedt überflutet. Ab einem HQ100 wird der gesamte Bereich oberhalb der Braunschweigerstraße sowie die Bleichstraße einschließlich des Krankenhauses gefährdet. (HQ20 bis 100 sind theoretische Werte, welche aufgrund der statistischen Erhebungen in der Region alle 20, 50 oder 100 Jahre eintreten können. H=Hydro- und Q=Quantität). Als durchaus problematisch im Falle eines Hochwassers, muss auch der Verlauf des Goldbaches im Stadtgebiet betrachtet werden. Insbesondere im Ortsteil Langenstein und im Bereich der Pfeffermühle kann es zu Überschwemmungen kommen

13 4.2. Risikobeschreibung Stadtgebiet Verkehrsflächen Die hier aufgeführten Verkehrsflächen ergeben sich aus der Summe der Bundesstraßen, Land/- und Kreisstraßen des gesamten Stadtgebietes. Bundesstraßen Bezeichnung Länge in km B 79 16km B 81 18km B245 1km Kreis/- Landstraßen K ,7km K ,5km K ,3km K ,8km L83 6km L84 2km Bahnstrecken ,9km ,1km ,2km Straßenbahnlinien Gesamtlänge 10km Das Straßenbahnnetz erstreckt sich auf das Stadtgebebiet der Stadt Halberstadt

14 Unfälle unter Beteiligung einer Straßenbahn erfordern aus Sicht der Feuerwehr eine besondere Einsatztaktik. Neben den Gefahren für die vom Unfall betroffenen Personen, bestehen diese auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Besteht z.b. die Notwendigkeit eine Straßenbahn anzuheben, um eine eingeklemmte Person zu befreien, müssen dafür die erforderlichen technischen Voraussetzungen und Gerätschaften vorhanden sein. Trotz einer guten Zusammenarbeit mit der Halberstädter Verkehrs Gesellschaft konnte für den eingesetzten Straßenbahntyp, noch keine befriedigende technische Lösung gefunden werden. Verkehrsbelastungen Durch das Unternehmerbüro der Stadt Halberstadt wurde statistisch ermittelt, dass in Halberstadt täglich mehr als 7000 Einpendler, als auch 2000 Auspendler die Hauptverkehrsstraßen füllen. Diese Pendler haben einen enormen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen und erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr. Folgende Grafik markiert die Stellen, an denen der Verkehr gemessen wird

15 Allgemein kann festgehalten werden, dass Halberstadt bis auf wenige Ausnahmen, über eine gute Infrastruktur verfügt. Der Hauptverkehr findet auf der B79 und B81 statt. Um beispielhaft festzuhalten, in welchen Dimensionen sich dieser Verkehr äußert, folgt eine Auflistung mit Stoßzeiten und Anzahl der Verkehrsteilnehmer. Messobjekt Richtung Fahrzeuge/ Lastkraftwagen B79 Halberstadt 6.872/ 458 Ströbeck B79 Halberstadt / 723 Harsleben B81 Magdeburg / 1041 Halberstadt B81 Halberstadt Langenstein /1116 Unfallschwerpunkte Nach Auskunft der Polizei, stellten sich in den zurückliegenden Jahren folgende Verkehrsknotenpunkte als Unfallschwerpunkte heraus: B81 Halberstadt - Wilhelmshöhe Knotenpunkt 8: Magdeburgerstraße - Schützenstraße Knotenpunkt 11: Richard- Wagnerstraße - Am Breiten Tor Harzstraße- Florian - Geyerstraße Harzstraße Höhe Einfahrt Jet- Tankstelle Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehr bei Verkehrsunfällen, nicht auf schlechte Straßenverhältnisse, Beschilderungen oder Ampelschaltungen zurückzuführen ist, sondern in erster Linie auf menschliches Versagen Gebäude und Betriebsflächen Besondere Gebäude, Gewerbe- und Industriegebäude Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Gebäude besonderer Art und Nutzung die nach 19 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes der Brandschau unterliegen. Als brandschaupflichtig werden Gebäude und Einrichtungen eingestuft, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Aufgelistet sind auch alle Industrie-/Handwerksobjekte, Handelsobjekte, Baudenkmale und sonstige Gewerbeobjekte (Angaben aus dem Gewerbekataster der Stadt Halberstadt)

16 Summe Aspen Athen Emersl HBS Kl.Qu Lang Ströb Sargst Entfernung in 8,7 11,5 8,5 4,8 7,6 8,6 7,3 km Alten- und Pflegeheime Bekinderten Einrichtungen Krankenhaus Kindergärten Schulen Industrie- / Handwerks- Objekte Handels Objekte Sonstige Gewerbe- Objekte Baudenkmale Objekte mit Brandmeldeanlagen Gesamtkapazität Einrichtung Ort Anzahl der Plätze Alten- und Pflegeheime Halberstadt 548 Langenstein 32 Behinderteneinrichtung Halberstadt 421 Langenstein 42 Emersleben 25 Schulen Halberstadt Langenstein Ströbeck 90 Am Beispiel der Verkaufsflächenzunahme (genutzte Nettofläche) im Stadtgebiet im Zeitraum 1990 bis 2009 wird die rasante Entwicklung deutlich. Jahr Innenstadt in m² Außenstadt in m² Gesamt in m²

17 Wohnbebauungen Festzustellen ist, dass bei annähernd gleicher Bevölkerung die Anzahl der Wohngebäude in den letzten 20 Jahren enorm zugenommen hat. Die Art der Wohngebäude (überwiegend 1-2 Familienhäuser) stellt keine außergewöhnliche Gefährdung dar. Lediglich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens wird durch eine größere Anzahl an Gebäuden erhöht. Nach 22 Absatz 2 Satz 1 der aktuellen Fassung der Baunutzungsverordnung (Bau NVO) werden in der offenen Bauweise Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. Diese Art der Bebauung dominiert das gesamte Stadtgebiet. Die Bereiche der Oberstadt sowie alle neu erschlossenen Wohngebiete wurden und werden in offener Bauweise errichtet, welches sich nicht erschwerend im Brandeinsatz auf die Arbeit der Feuerwehr auswirkt. Der Bereich Unterstadt wurde hauptsächlich in Form der geschlossenen Bauweise im Sinne des 22 Absatz 3 BauNVO bebaut. Die Gebäude der Altstadt sind vorwiegend Fachwerkhäuser. Bei dieser Art der Bebauung ist jedoch nicht generell von einem erhöhten Brandrisiko zu sprechen, da sie in aller Regel durch Sanierungsarbeiten den heutigen baurechtlichen, - sowie brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Dennoch muss besonders im Bereich der Wohnbebauung in der Altstadt, der notwendige 2. Rettungsweg aus den oberen Geschossen über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden. Die Stadt Halberstadt verfügt aufgrund ihrer besonderen Funktion als Mittelzentrum mit teilweisen Funktionen eines Oberzentrums über einen positiven Status. Die zentrale Lage äußert sich zudem positiv auf die Entwicklung in den Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung, Handel, Dienstleistungen und Kultur. Aufgrund der besonderen Funktion und Lage, häufen sich entsprechend viele Gewerbebetriebe, Einkaufsmärkte, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Schulen

18 Industrie- und Gewerbegebiete Die Stadt fungiert als zentraler Dreh- und Angelpunkt für alle umliegenden Gemeinden als Einkaufs-, Verwaltungs- und in erster Linie auch als Arbeitsort. Halberstadt verfügt über folgende Gewerbe- und Industriegebiete: 1 Industriegebiet Ost (Halberstadt) 2 Gewerbegebiet Am Sülzegraben (Halberstadt) 3 Gewerbegebiet In den Langen Stücken (Halberstadt) 4 Gewerbegebiet Emersleben (Emersleben) 5 Industriegebiet Im hohen Weg (Schachdorf Ströbeck) 6 Gewerbegebiet Am Hünenknie (Langenstein) Waldflächen Die Stadt Halberstadt verfügt mit ca. 11 km² über eine verhältnismäßig große Waldfläche. Zusammenhängende Gebiete in den Spiegels- und Klusbergen stellen, wegen der topographischen Verhältnisse, einen besonderen Schwerpunkt dar. Dieser verhältnismäßig hohe Anteil an Waldflächen erfordert eine besondere Berücksichtigung im Fahrzeugpark der Feuerwehr

19 4.2.4 Wasserflächen Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht der Feuerwehr, der als Camping- und Freibadanlage genutzte Halberstädter See. Aber auch bei den vorhandenen Teichen und Seen in den Ortschaften oder die noch zur Kiesgewinnung genutzten Baggerseen, muss mit Unfällen im und auf dem Wasser bzw. im Winter mit Eisunfällen gerechnet werden und eine entsprechende Ausrüstung vorgehalten werden. See Halberstädter See m² Baggersee Emerslebener Wasserfläche m² Teich Langensteiner Teiche m² Löschwasserversorgung Das Arbeitsblatt W 450 des DVGW (Deutesche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.) "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung" und die DIN , Teil 1 beantwortet die Frage, welche Löschwassermengen in den verschiedenen Baugebieten der Städte und Gemeinden (Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete) bereitgehalten werden müssen. Das Arbeitsblatt unterscheidet dabei eindeutig zwischen: Grundschutz Grundschutz und Objektschutz Grundschutz bedeutet Brandschutz in Wohn-/Gewerbe-/Misch- und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko. Der Grundschutz ist von der Gemeinde zu gewährleisten. Sind die für den Grundschutz in W 405 vorgeschriebenen Löschwassermengen nicht aus anderen Quellen, wie offenen Gewässern, Löschwasserteichen, Löschwasserbehältern oder Brunnen bereitzustellen, bedienen sich die Gemeinden für die Vorhaltung des Löschwassers der Wasserversorgungsunternehmen Objektschutz Der über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz bei erhöhtem Brand- und Personenrisiko. Die Berechnung des Löschwasserbedarfs erfolgt nach Tabelle 4.1. des DVGW-Arbeitsblattes W 405. In Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und die Größen der Gefahrenausbreitung beträgt die Löschwassermenge in der Regel 96 m³/h, in Ausnahmefällen 192 m³/h. Die Löschwasserversorgung wird im gesamten Stadtgebiet durch das öffentliche Trinkwasserleitungsnetz sichergestellt. Mittels Unterflurhydranten (als Schachthydranten) und Überflurhydranten wird das Löschwasser durch die Feuerwehr entnommen

20 Löschwasserentnahmestelle Unterflurhydrant mit gesetztem Standrohr nach DIN und Hydrantenschlüssel. Am häufigsten verwendete Löschwasserentnahmestelle im Stadtgebiet. Überflurhydrant nach DIN (3222) Zusätzliche Löschwasserbevorratungen In einigen Ortsteilen gibt es zusätzlich, zu dem öffentlichen Trinkwassernetz, vorgehaltene Löschwasserbevorratungen. Diese Löschwasserbevorratungen richten sich nach dem Gefährdungsgrad des im Zusammenhang bebauten Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Industriegebietes. Die Löschwasserbevorratung ergänzt im jeweiligen Löschbereich von 300 Metern nach DVGW Wasserblatt 405 vom Februar 2008, das bereitgestellte Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Zuordnung: Im Zusammenhang bebaute Kleinsiedlungen Wohngebiete Mischgebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Löschwassermenge 48m³/ 2h 48m³/ 2h 48 bis 96m³/ 2h 96m³/ 2h 96 bis 192m³/ 2h

21 Notlöschwasserentnahmestellen Notwasserentnahmestellen dienen zur Sicherstellung von Löschwasser bei Ausfall der gesetzlich geforderten Löschwasserbevorratung. Ortschaft Notwasserentnahmestellen Aspenstedt Teich, Zisterne Athenstedt Teich Böhnshausen Löschteich Emersleben Zisternen: Vorwerk, Am Friedhof 2x im Gewerbegebiet Klein Quenstedt Staustelle Assebach Flachspiegelbrunnen Langenstein Goldbach, Ölmühlenteich, Untermühlenteich, Schlossteich Sargstedt Ehemalige Wasservorhaltung der Gemeinde, Wellbrunnenplatz Mahndorf Holtemme Schachdorf Ströbeck Zisterne

22 4.3. Brandschutz und technische Hilfeleistung In diesem Abschnitt wird das Einsatzgeschehen der Freiwilligen Feuerwehr Halberstadt (Hauptberufliche Wachbereitschaft, Ortsfeuerwehren Halberstadt, Emersleben und Klein Quenstedt) für die Jahre 2004 bis 2009 dargestellt. Aufteilung der Einsätze nach Einsatzart Brandeinsatz Hilfeleistung Fehlalarm Aufteilung nach Brandschaden und durch den Einsatz der Feuerwehr erhaltene Werte (ausschließlich bei Bränden ) Einsatzart Großbrand Mittelbrand Kleinbrand a Kleinbrand b vor Ankunft F gelöscht Hilfeleistung Fehlalarm Gesamt: Brandschaden in Erhaltene Werte in Gerettete Personen

23 Brandschaden erhaltene Werte 4.4 Zusammenfassungen Aufgrund des Industrialisierungsgrades und der Verkehrslage ergibt sich in Halberstadt ein beachtliches Gefahrenpotential. Das zügige Eingreifen der Feuerwehr wird wegen der Zerteilung des Stadtgebietes durch die Eisenbahnlinien erschwert. Das Gefahrenpotential beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke und das Fahrzeugkonzept. Die Feuerwehr Halberstadt muss aufgrund der vielfältigen im Stadtgebiet vorhandnen Risiken die gesamte Bandbreite möglicher Einsatzszenarien abdecken können. Die industriellen Risiken führen zur Notwendigkeit von speziellen Fahrzeugen und speziellen Geräten. Die Bebauungsstruktur entscheidet über die Notwendigkeit von Rettungsmitteln. Für Halberstadt ist ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich. 5. Schutzzielfestlegungen 5.1 Grundsätzliche Ausführungen Jede Gemeinde/Stadt muss eigenständig Schutzziele definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfordert eine politische Entscheidung. Alle Leistungen und Produkte der Feuerwehr sind durch Art, Menge und Qualität zu definieren. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung Neuer Steuerungsmodelle (NSM) bei der Feuerwehr wurde von der KGSt Anfang 1998 u.a. ein Produktkatalog Feuerwehr erstellt. Darauf basierend hat sodann die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) im September 1998 für die Produkte Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung die wesentlichen Qualitätskriterien in einem umfangreichen Papier für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten erarbeitet, an dem sich die nachfolgenden Darstellungen orientieren. Die wesentlichen Qualitätskriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad für standardisierte Schadensereignisse

24 Qualitätskriterien: Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad Diese Empfehlungen der AGBF erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt. Die Stadt Halberstadt zieht mit ihrem Bedarfsplan die Konsequenzen aus den örtlichen Gegebenheiten. Vor der konkreten Planung sind jedoch grundsätzliche Fragen zu beantworten. Dazu werden nachstehend die wesentlichen Definitionen, Planungsgrößen und wissenschaftlichen Grundlagen erläutert. 5.2 Standardisierte Schadensereignisse Jede Gemeinde hat nach 2 Absatz 2 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs leistungsfähige Feuerwehr, werden standardisierte Szenarien für den Brandeinsatz und die Technische Hilfeleistung herangezogen. Auf dieser Grundlage werden der für die Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungskriterien der Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde abgeleitet. Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein. Daher müssen folgende Bemessungswerte festgelegt werden: Einhaltung des Zeitkriteriums nach 2 Absatz 2 Satz 2 BrSchG 12 Minuten Einsatzkräfte Einsatzmittel Um dem Begriff leistungsfähig gerecht zu werden, müssen alle drei Bemessungswerte gleichzeitig erfüllt sein

25 5.3 Standardszenarien Die Bemessungswerte werden anhand zweier definierter Standardszenarien festgelegt. Für den Brandeinsatz wird ein Standardbrand, für die technische Hilfeleistung wird eine Standardhilfeleistung definiert. Hierbei werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Schadensausmaß berücksichtigt. Sie dienen als Orientierungswert für eine bedarfsgerechte Vorhaltung, die auf der Grundlage einer örtlichen Bewertung zu überprüfen ist. Die Standardszenarien stellen Gefahrenlagen dar, wie sie im alltäglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder Gemeinde auftreten können. Es wird bewusst bei der Festlegung der Planungsgrundlage auf Szenarios, wie etwa äußerst seltene Ereignisse mit außerordentlichem Schadensausmaß worst case, noch unter Umständen häufige Einsätze mit sehr geringem Schadensausmaß simpliest case verzichtet. [Empfehlung des vfdb Technischer Bericht ] Für Gebäude und Anlagen besonderer Art und Nutzung z.b. Krankenhäuser, Pflegeheime, Chemieanlagen werden bei der Feuerwehr Halberstadt besondere Objekt- und Feuerwehrpläne vorgehalten und fortlaufend aktualisiert. Die Bearbeitung von Großschadenslagen ist in der Alarm- und Ausrückeordnung geregelt. Besonders zu erwähnen ist ein vom Gleimhaus und der Feuerwehr Halberstadt entwickeltes Konzept zum Kulturgutschutz. Die entwickelte Einsatztaktik und die vorgehaltenen Materialien können bei allen Ereignissen, bei denen Kulturgüter in Gefahr geraten oder können eingesetzt werden kann Standardbrand Quelle: Feuerwehr Halberstadt, Braunschweigerstraße 04 Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei Obergeschossen Menschen im Obergeschoss in unmittelbarer Gefahr Der Erste bauliche Rettungsweg ist verraucht Einhaltung der Hilfsfrist [Zeitkriterium] von 12min

26 5.3.2 Standardhilfeleistung Person ist eingeklemmt Kraft/- Betriebsstoffe treten aus Einhaltung der Hilfsfrist [Zeitkriterium] von 12min Quelle: Feuerwehr Halberstadt, Verkehrsunfall Rudolf-Diesel-Straße 5.4 Zeitkriterium/ Hilfsfrist Unter der Definition der Hilfsfrist fallen nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind: Eingeleitete Alarmierung der zuständigen örtlichen Feuerwehr Ausrückezeit ( Anfahrt Feuerwehrhaus, Ankleiden, Ausrücken) Anfahrtzeit (Alarmfahrt bis zum Eintreffen am Ereignisort) Erkundungszeit (Realisierung des Rettungskräftebedarfs, einsatztaktische Maßnahmen erkennen und einleiten) Die Zeit nach der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle wird als Eintreffzeit bezeichnet. Diese Eintreffzeit basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die zeitkritischste Einsatzmaßnahme darstellt. Da bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation die bei weitem häufigste Todesursache ist, wurde die Reanimationsgrenze für Personen im Brandrauch zugrunde gelegt. Diese Grenze besagt, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. In Sachsen-Anhalt ist die Eintreffzeit für die ersteintreffende Einheit mit maximal 12 Minuten festgelegt. Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung,

27 die Brandbekämpfung durchzuführen. Die dafür erforderlichen Kräfte können später als 12 Minuten nach der ersten Alarmierung eintreffen. Jedoch gilt, dass spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen der ersten Einheit alle zur Schadensbewältigung benötigten Einsatzkräfte verfügbar sein müssen. Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten 3.4 Funktionsstärken Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash- Over: 18 bis 20 Minuten 5.5 Funktionsstärken Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim Kritischen Wohnungsbrand mindestens 16 Funktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden

28 Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim Kritischen Wohnungsbrand die ersten 10 Funktionen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 17 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen Flash-Over mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Nach den örtlichen Gegebenheiten und Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. Flash-Over Ist eine Phase innerhalb eines Brandereignisses und bezeichnet den schlagartigen Übergang eines Schadenfeuers (z.b. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur Vollbrandphase

29 Innerhalb 12 Minuten mit der festgelegten Personalstärke von 10 Funktionen ergibt sich folgende Aufgabenverteilung: 1 Funktion Einsatzleiter 1 Funktion Maschinist des Löschfahrzeuges und Atemschutzüberwachung 2 Funktionen Verlegen der Schlauchleitung und Herstellung der Wasserversorgung 2 Funktionen zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung 2 Funktionen Sicherheitstrupp für eingesetzten Atemschutztrupp nach FwDV 7 2 Funktionen Drehleiterbesatzung zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung

30 Innerhalb weiterer 5 Minuten sind mindestens 6 Funktionen zusätzlich erforderlich. Aufgaben: Stellen eines weiteren Trupps (2 Funktionen) zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung Stellen eines weiteren Sicherheitstrupps an unübersichtlichen Einsatzstellen Übernahme der Atemschutzüberwachung nach FwDV 7 Stellen eines Trupps zur Überdruckbelüftung der Einsatzstelle Verlegen weiterer Schlauchleitungen Stellen eines 2. Maschinisten an weiterem Löschfahrzeug Rettung und in Sicherheit bringen von nicht unmittelbar gefährdeten Personen 5.6 Erreichungsgrad Unter Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.b. 80% bedeutet, dass bei 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von: der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes, den Verkehrs- und Witterungseinflüssen

31 Die politisch zu verantwortende Ermessensentscheidung über den Erreichungsgrad Die Entscheidung über den Erreichungsgrad ist eine politische zu verantwortende Entscheidung über die Qualität der Feuerwehr. Die Entscheidung über die Qualität der Feuerwehr eröffnet in engen rechtlichen Grenzen einen politischen Ermessensspielraum. Grenze dieses Ermessensspielraums ist der 2 Abs. 2 Pkt.1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, wonach die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen hat. Optimal, aber realistischer Weise nicht zu erreichen, wäre ein Erreichungsgrad von 100 %. Eine mathematische Berechnung des noch zulässigen Erreichungsgrades ist freilich nicht möglich, da es sich bei der Ermittlung um eine reine Wertungsfrage handelt. Erreichungsgrade von 90% sind sicher noch akzeptabel. Von einer leistungsfähigen Feuerwehr kann jedoch nicht mehr gesprochen werden, wenn diese gerade bei kritischen Wohnungsbränden, bei denen also Menschenleben in Gefahr sind, nur in drei Fällen das Schutzziel erreicht, aber in jedem vierten Fall zu spät kommt. Ein Erreichungsgrad von 75 % wird daher wegen Verstoßes gegen 2 Brandschutzgesetz nicht mehr zu akzeptieren sein. Der zulässige Wert wird sich zwischen 80 bis 100 % bewegen. Der Stadtrat übernimmt mit Festlegung des Erreichungsgrades im Brandschutzbedarfsplan gegenüber den Bürgern die Verantwortung für die Qualität der Feuerwehr. 5.7 Schutzzieldefinitionen für die Kreisstadt Halberstadt Grundsätzlich ist es der Stadt - als Träger des Brandschutzes - unbenommen, andere Schutzziele zu definieren. Nur in Großstädten mit ausgeprägter Berufsfeuerwehrstruktur und verdichteter Bebauung können normalerweise Erreichungsgrade größer 90 % erzielt werden. Für die Kreisstadt Halberstadt gilt das folgende Schutzziel, an deren Erfüllung hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte gleichermaßen mitwirken: Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Brand mit 10 Einsatzkräften in 12 Minuten und weiteren 6 Einsatzkräften in 17 Minuten in mindestens 80 % aller Fälle am Einsatzort ist

32 5.8 Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition Anhand der in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Einsätze der Feuerwehr Halberstadt wurde der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition statistisch überprüft. Insbesondere wurden die Einsätze betrachtet, bei denen eine Nachalarmierung der Ortsfeuerwehr Halberstadt (Freiwillige) erfolgen musste. Um einen möglichen Trend zu erkennen, wurden die Jahre 2003/2004 und 2008/2009 betrachtet. Wegen der knappen Personalverfügbarkeit bei der Hauptberuflichen Wachbereitschaft kann letztlich nur mit 4 Einsatzkräften sicher gerechnet werden. Dazu wird der Einsatz-Leit-Dienst (ELD) aus der Hausbereitschaft alarmiert. Die verbleibenden 11 notwendigen Funktionsstellen müssen durch die Ortsfeuerwehr Halberstadt für das Kernstadtgebiet sichergestellt werden. Die Grafik stellt die Anzahl der Alarmierungen der Ortsfeuerwehr Halberstadt in den Zeiten: bis Uhr gleich Tag und bis Uhr gleich Nacht dar Gesamt Tag Nacht

33 In der folgenden Darstellung ist zuerkennen, bei wie vielen Nachalarmierungen durch die Ortsfeuerwehr Halberstadt, zu den Tag- bzw. Nachzeiten die 11 Funktionsstellen nicht besetzt werden konnten Gesamt Tag n.e. Nacht n.e. Jahr Gesamtzahl der Anzahl Tag In % Anzahl Nacht In % Nachalarmierungen nicht erfüllt nicht erfüllt , , ,5 3 8, , In Auswertung dieser statistischen Angaben können folgende Aussagen getroffen werden: a) Im Jahr 2003 konnte das angestrebte Schutzziel für die Stadt Halberstadt von 80 % nur zu 62,5 % erreicht werden. b) Im Jahr 2004 wurde das Schutzziel mit 88,2 % überboten. c) Für die letzten Jahre ist ein Anstieg der erforderlichen Nachalarmierungen zu erkennen. Im Jahr 2008 war ein Erreichungsgrad von nur 61,2 % zu verzeichnen. d) 2009 lag der Erreichungsgrad bei nur 70%

34 6 Ausrückebereiche Basierend auf den Einsatzberichten der Jahre 2006 bis 2008 der Hauptberuflichen Wachbereitschaft sowie der Ortsfeuerwehren wurde der Ausrückebereich berechnet. Der Ausrückebereich gibt an in welchem Radius das Einsatzgebiet der Feuerwehr, innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten, abgedeckt werden kann. Ziel der Feststellung des Ausrückebereichs der jeweiligen Ortsfeuerwehr ist die Absicherung des flächendeckenden Brandschutzes im Stadtgebiet. Ausgehend von der Festlegung im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen- Anhalt, dass die Feuerwehr unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen soll, ist die Anfahrzeit der Feuerwehr zu errechnen. Da der Feuerwehr Halberstadt die notwendigen empirischen Werte nicht zur Verfügung stehen, wurden auf der Grundlage der Arbeitshinweise zur Anlage Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplan des Landes Sachsen-Anhalt folgende Fahrgeschwindigkeiten angenommen: für innerörtliche Einsätze für außerörtliche Einsätze v= 40 km/h v= 60 km/h Mit Hilfe der Anfahrzeit kann der maximale Weg mit der mittleren Fahrgeschwindigkeit (v) im Einsatz aus der Beziehung: Weg [km] = Anfahrzeit [min] * Geschwindigkeit [km/h] / 60 berechnet werden. Zur Überprüfung dieser Berechnungsmodelle wurden im Monat April 2011 durch die Ortsfeuerwehren Alarmfahrten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt: Alarmfahrten Feuerwehr Ziel Entfernung/ km Zeit /min Geschwindigkeit/ km/h Halberstadt Molkemühle 4,8 4,5 64 Emersleben 8,5 5,8 87 Mahndorf 7,8 8,5 56 Sargstedt 7,3 8,2 53 Warmholzberg 2,1 3,4 37 Kl. Quenstedt 4,8 5,2 55 Sargst.Siedlung 4,5 6,0 45 ZAST 3,7 5,0 45 Neu Runstedt 4,7 5,5 52 Sargstedt Halberstadt 7,3 7,0 61 Aspenstedt 4,5 4,0 67 Emersleben Halberstadt 8,5 5,

35 Nienhagen 7,5 5,8 77 Gr. Quenstedt 2,7 2,6 63 Langenstein Mahndorf 6,4 10,0 39 Böhnshausen 2,6 6,0 26 Derenburg 8,9 10,0 53 Halberstadt 9,7 10,0 58 Athenstedt Aspenstedt 3,0 3,2 57 Ströbeck 5,1 5,0 61 Aspenstedt Sargstedt 4,5 3,9 67 Ströbeck 2,4 2,9 50 Athenstedt 3,0 2,7 67 Kl. Quenstedt Halberstadt 4,8 5,0 57 Neu Runstedt 2,4 3,0 48 Ströbeck Athenstedt 5,1 5,0 61 Mahndorf 3,8 4,0 57 Aspenstedt 2,4 3,0 48 Die Ergebnisse der durchgeführten Alarmfahrten lassen den Schluss zu, dass die angewendeten Berechnungsmodelle durchaus realistisch sind. In der Regel wurden die angenommenen Fahrgeschwindigkeiten, allerdings unter sehr guten Witterungsbedingungen, übertroffen. 6.1 Hauptberufliche Wachbereitschaft Der Einsatzradius des Hilfeleistungslöschfahrzeuges und der Drehleiter der Hauptberuflichen Wachbereitschaft Halberstadt setzt sich aus 2 Minuten bis zum Ausrücken und 10 Minuten Fahrzeit zusammen

36 1 Bei einer Fahrgeschwindigkeit innerörtlich von v= 40 km/h kann die Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 6,8 km um die Feuerwache abdecken. Der dicht besiedelte Stadtkern, die Gewerbe- und Industriegebiete liegen innerhalb des Einsatzradius der hauptberuflichen Kräfte. 2 Bei einer Fahrgeschwindigkeit außerörtlich von v= 60 km/h kann die Hauptberufliche Wachbereitschaft einen Radius von 10 km um die Feuerwache abdecken. Der Ortsteil Athenstedt wird von den hauptberuflichen Kräften innerhalb der Hilfsfrist nicht erreicht. Um dies zu kompensieren, wurden in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Halberstadt Festlegungen getroffen. Dies betrifft vor allem den Einsatzschwerpunkt B Ortsfeuerwehren Die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr rücken im Einsatzfall von 8 Standorten aus. In Auswertung der Einsatzberichte der Jahre 2006 bis 2009 wurden für die Ortsfeuerwehren die durchschnittlichen Ausrückezeiten ermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Berechnung des Ausrückebereiches bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h für innerörtliche Einsätze. Ortschaft Ausrückezeit Verbleibende Zeit Ausrückebereich bis zum Einsatzort Aspenstedt 7min 5 min 3,3 km Athenstedt 7 min 5 min 3,3 km Emersleben 7 min 5 min 3,3 km Halberstadt 1. Fahrzeug 5 min 7 min 4,6 km Halberstadt 2. Fahrzeug 9 min 3 min 2,0 km Klein Quenstedt 7 min 5 min 3,3 km Langenstein 5 min 7 min 4,6 km Sargstedt 7 min 5 min 3,3 km Schachdorf Ströbeck 5 min 7 min 4,6 km

37 Die graphische Darstellung zeigt die Ausrückebereiche der Ortsfeuerwehren: 1 Ortsfeuerwehr Halberstadt / 2 Ortsfeuerwehr Emerleben 3 Ortsfeuerwehr Kl.Quenstedt / 4 Ortsfeuerwehr Langenstein 5 Ortsfeuerwehr Schachdorf Ströbeck / 6 Ortsfeuerwehr Sargstedt 7 Ortsfeuerwehr Athenstedt / 8 Ortsfeuerwehr Aspenstedt Durch die Ortsfeuerwehr Halberstadt und die Hauptberufliche Wachbereitschaft werden vom Standort Am Breiten Tor 2 die dichteste Wohnbebauung und die Industrie- und Gewerbeansiedlungen innerhalb der Stadt Halberstadt abgedeckt. In diesem Bereich sind ca. 85 % aller Feuerwehreinsätze zu realisieren. Von besonderer Bedeutung aus brandschutztechnischer Sicht sind Einrichtungen im Ortsteil Langenstein bzw. Böhnshausen. So z.b. das Schloss Langenstein mit den Einrichtungen Haus am Goldbach und Haus am Park als Pflegezentrum für Autisten und Patienten mit dem Prader-Willi-Syndrom. Auch die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Harz Geschwister Scholl und das Pflanzenzucht- und Forschungszentrum Nordsaat sind zu nennen. In Emersleben werden das Pflegezentrum und die Gewerbeansiedlung aus brandschutztechnischer Sicht besonders betrachtet. Vorhandene Überschneidungen der Einsatzradien werden in der Alarm- und Ausrückeordnung genutzt, um im Rendezvoussystem mit mehreren Einheiten das Schutzziel zu erfüllen

38 Grundsätzliche Überlegungen Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem im Abschnitt 5 definierten Planungsziel. Aus diesem ergibt sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, Art und Anzahl der Fahrzeuge und der erforderlichen Einsatzfunktionen. Die Verfügbarkeitsanalyse (Pkt ) zeigt auf, dass werktags von bis Uhr nur eine geringe Zahl von ausreichend qualifizierten Freiwilligen zur Verfügung steht. Außer in den Ortsfeuerwehren Halberstadt und Langenstein kann die Bereitstellung von Atemschutzgeräteträgern (AGT) nicht garantiert werden. Nachts und am Wochenende ist die Verfügbarkeit von AGT ebenfalls grenzwertig. Zur Sicherung der notwendigen Funktionsstärken sind beim kritischen Brand bis zu 4 Einheiten parallel zu alarmieren, was letztlich eine nicht vertretbare Zeitverzögerung mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die derzeitige Struktur zukunftsfähig ist? Die langfristige Sicherung des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Stadtgebiet Halberstadt durch Modernisierung bzw. Ersatzbeschaffung von Ausrüstung, die Bereitstellung der erforderlichen und dem Ausrüstungs- und Personalbestand entsprechenden Unterstellmöglichkeiten sowie auch der Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr angesichts demographischer Entwicklung und sich immer mehr verschärfender arbeitsplatzbedingter Abwesenheit, muss zu einer Optimierung des Brandschutzwesens führen. Es muss prioritäre Zielsetzung der Freiwilligen Feuerwehr Halberstadt sein, sich in diesen Reformprozess einzubringen

39 Als Ergebnis der Untersuchungen zu den Ausrückebereichen der Ortsfeuerwehren stellte sich heraus, dass sich die einzelnen Bereiche teilweise massiv überlappen. Diese Feststellung führt zu der Überlegung, einige Feuerwehrstandorte zusammenzulegen um durch Fusion von Personal und Ausrüstung die notwendige, effektivere Funktionsstärke zu erreichen. Darstellung 1 Ausrückebereiche bei einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h innerörtlich:

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