Handlungsanweisungen. für die Aus- und Fortbildung. Leitfaden. Verkehrsunfall Person eingeklemmt

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1 Handlungsanweisungen für die Aus- und Fortbildung Leitfaden Verkehrsunfall Person eingeklemmt

2 Vorwort Standing Orders sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden und zu trainieren. Die vorliegende Standing Order entspricht der gängigen Lehrmeinung. Insbesondere steht sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, z.b. Unfallverhütungsvorschriften, Feuerwehrdienstvorschriften. Stand: 01/01/2007 Seite: 2

3 Inhalt 1. Allgemeines Einsatzmittel und Aufgabenteilung Ordnung des Raumes Grundordnung des Raumes Aufstellfläche unmittelbar eingesetzte Fahrzeuge Bereitstellungsraum Feuerwehr Bereitstellungsraum Rettungsdienst Innere Arbeitszone Äußere Arbeitszone Technische Geräteablage Medizinische Geräteablage Einsatzabschnitt Rettung Crash-Rettung Patientenorientierte Rettung Medizinische Versorgung durch die Feuerwehr Technische Rettung Einsatzabschnitt Einsatzstellensicherung Verkehrsabsicherung Brandschutz Sicherung des Unfallfahrzeuges Auslaufende Kraft- und Betriebsmittel Batterien Beleuchtung Unterstützungsaufgaben Stand: 01/01/2007 Seite: 3

4 6. Einsatzablauf Ersteintreffende Einheit Einheitsführer/in Maschinist/in Erster eingesetzter Trupp Zweiter eingesetzter Trupp Dritter eingesetzter Trupp Ergänzungseinheit Einheitsführer/in Eingesetzter Trupp Kommunikation Kooperation mit anderen Behörden / Einheiten / Stellen Polizei Straßenreinigung / Straßenverkehrslastträger Rettungsdienst Einsatzreserven Quellennachweis Stand: 01/01/2007 Seite: 4

5 1. Allgemeines Das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein beschreibt im 6 (ff) das Aufgabenfeld für die Feuerwehren auch mit der technischen Rettung bei Not- und Unglücksfällen. Die Feuerwehren haben hierzu die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Standard- Einsatz-Regel Verkehrsunfall, Person eingeklemmt beschreibt die allgemein angewandten Grundsätze strategischer Konzepte zur optimierten Vorgehensweise einer effizienten und sicheren Abwicklung des Standardeinsatz Verkehrsunfall, Person eingeklemmt Weiterhin wird die grundsätzliche Aufgabenteilung zwischen Rettungsdienstpersonal, Notarzt und Feuerwehr definiert. 2. Einsatzmittel und Aufgabeneinteilung Die Standard-Einsatz-Regel Verkehrsunfall, Person eingeklemmt ist für den Standardeinsatz der Personalstärke einer Gruppe plus selbstständigem Trupp ausgelegt. Als Einsatzmittel ist ein Löschfahrzeug mit der Beladung für die erweiterte technische Hilfeleistung plus ein weiteres Fahrzeug mit der Ergänzungsbesatzung eines selbstständigen taktischen Trupps als Grundlage definiert, oder ein Löschfahrzeug mit einer Gruppenbesatzung plus ein Einsatzfahrzeug mit einem selbstständigen taktischen Trupp und einer Beladung für die erweiterte technische Hilfeleistung. Die flankierenden Maßnahmen der Raumordnung und vorbereitende Maßnahmen können hierbei von jeder eintreffenden Feuerwehreinheit, unabhängig vom taktischen Einsatzwert des Einsatzfahrzeuges, vorgenommen werden. Als Rettungsmittel werden grundsätzlich ein Rettungswagen und ein Transportmittel für den Notarzt in die Planungen einbezogen. Zur klaren Struktur der Einsatzstelle wird der ersteintreffenden Einheit der Einsatzabschnitt Rettung (Gefahrenabwehr) und der zweiten eintreffenden Einheit der Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung (Sicherung und Unterstützung) zugewiesen. Stand: 01/01/2007 Seite: 5

6 3. Ordnung des Raumes Für einen sicheren und effizienten Arbeitsablauf an der Einsatzstelle und um ein ungehindertes An- bzw. Abrücken von weiteren Einsatzmitteln, speziell Rettungsdienstfahrzeugen, zu gewährleisten, muss die zuerst eintreffende Einheit eine grundsätzliche Raumordnung herstellen. 3.1 Grundordnung des Raumes Die Ordnung des Einsatzraumes erfolgt hierbei in 4 grundsätzliche Räume: Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Fahrzeuge Bereitstellungsräume für Einsatzmittel Rettungsdienst Feuerwehr Fachdienste Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches Arbeitszone Unterstützungszone Schaffung von Ablageflächen Technische Geräte Gerätschaften Rettungsdienst Schrott Gepäck 3.1 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Fahrzeug Bereitstellungsraum Feuerwehr Aufstellfläche Arbeitszone Bereitstellungszone Aufstellfläche Bereitstellungsraum Rettungsdienst Stand: 01/01/2007 Seite: 6

7 3.2 Aufstellfläche unmittelbar eingesetzter Fahrzeuge In diesen Bereich fahren nur die Einsatzfahrzeuge hinein, die standardmäßig unmittelbar zur Einsatzabwicklung eingesetzt werden. Als Aufstellfläche für die primär eingesetzten Fahrzeuge sind die Bereiche von ca. 30m vor und hinter der Einsatzstelle frei zu halten. Um die fahrzeugtechnisch eingebauten optischen Warneinrichtungen optimal ausnutzen zu können, sollten die Einsatzfahrzeuge versetzt und gerade in Fahrtrichtung positioniert werden. 3.3 Bereitstellungsraum Feuerwehr Der Bereitstellungsraum für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr befindet sich von der Anfahrt her betrachtet vor der Einsatz- oder Unfallstelle. Dort halten alle nicht unmittelbar im Ersteinsatz eingesetzten Fahrzeuge der Feuerwehr. 3.4 Bereitstellungsraum Rettungsdienst Die Aufstellflächen und der Bereitstellungsraum für die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sind von der Anfahrt her gesehen hinter der Einsatzstelle. Die Rettungsdienstfahrzeuge fahren, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung des Einsatzablaufes durchführbar ist, an der Einsatzstelle vorbei und halten ca. 30m hinter der Einsatz- oder Unfallstelle. Durch diese grundlegende Strukturierung können die Rettungsdienstfahrzeuge ungehindert abfahren Behandlungen im Fahrzeug ungestört durchführen ungestört durch die Geräuschkulisse an der Einsatzstelle die medizinische Versorgung durchführen 3.5 Innere Arbeitszone Der Bereich um den direkten Unfallort von ca. 5 m ist als unmittelbarerer Gefahrenbereich definiert. In diesem Bereich halten sich nur die unmittelbar mit der Gefahrenabwehr beauftragten Einsatzkräfte der Feuerwehr Stand: 01/01/2007 Seite: 7

8 und das eingesetzte Rettungsdienstpersonal auf. In der Regel sind dies der: Angriffstrupp (medizinische Erstversorgung / Unterstützung, Einsatz des technischen Rettungsgerätes) 2. Trupp (Unterstützung der medizinischen und technischen Einsatzabwicklung) Personal des Rettungsdienstes Innerhalb der Arbeitszone werden keine Gerätschaften, Schrottteile oder sonstigen Gegenstände abgelegt, um den Bewegungsfreiraum und die Sicherheit für die eingesetzten Kräfte zu gewährleisten. 3.6 Äußere Arbeitszone Der Bereich außerhalb der inneren Arbeitszone in einem Radius von ca. 10m ist die äußere Arbeitszone als Bereitstellungzone. Innerhalb der Bereitstellungszone werden jeweils eine Geräteablage für feuerwehrtechnische Gerätschaften (z.b. Markierung durch rote Ablageplane) Geräteablage der rettungsdiensttechnischen Gerätschaften (z.b. Markierung durch blaue Ablageplane) Schrottablage / Gepäckablage eingerichtet. Alle Gerätschaften werden von dort aus eingesetzt und auch dort wieder deponiert Technische Geräteablage Die technische Geräteablage kann durch eine Geräteablageplane gekennzeichnet werden. Hier werden alle für die Durchführung der technischen Rettung benötigten Einsatzgerätschaften abgelegt, standardmäßig: Stand: 01/01/2007 Seite: 8

9 Glasmanagement-Set Unterbaumaterial Schutzdecken Werkzeugkiste / Brecheisen Spreizgerät Schneidgerät Rettungszylinder Sicherungsleinen Schutzhülsen A-B-C-Säulenstümpfe Airbag-Sicherungs-Set Medizinische Geräteablage Die Gerätebereitstellung für die medizinische Geräteablage erfolgt durch das medizinische Fachpersonal des eingesetzten Rettungsdienstes. Vom Grundsatz her umfasst die medizinische Geräteablage folgende Einsatzmittel: Notfallkoffer Defibrillator Beatmungseinheit Immobilisationseinheiten Halswirbelsäule Schaufeltrage Vakuummatratze Trage Bereitstellungszone 4. Einsatzabschnitt Rettung Techn. Geräte- Ablage Arbeitszone Schrott Ablage Med. Geräte- Ablage Die Maßnahmen im Einsatzabschnitt Rettung werden von der Besatzung der zuerst. Stand: 01/01/2007 Seite: 9

10 Hierbei führt der Einheitsführer eine Erkundung nach den Grundregeln des Führungsvorganges, mit dem Ziel der Beurteilung der Gefährdungslage, durch. Ziel ist die Festlegung der Einsatztaktik oder patientenorientierte Rettung Crash-Rettung 4.1 Crash-Rettung Die Crash-Rettung bedeutet die sofortige Befreiung des Patienten aus seiner Zwangslage mit technischen Mitteln ohne weiteren Zeitverzug unter Außerachtlassung von bestimmten Einsatzgrundsätzen der Patientenorientierten Rettung. Die möglichen Gründe für eine Crash-Rettung sind: Brand des PKWs Herz-Kreislauf-Stillstand ohne adäquate Reanimationsmöglichkeit im PKW akute Absturzgefahr des PKWs Explosionsgefahr Gefahr von gefährlichen Stoffen aus dem ABC-Bereich Anweisung durch den Rettungsdienst / Notarztdienst 4.2 Patientenorientierte Rettung Zielsetzung bei einem Einsatz mit einer eingeklemmten Person ist die patientenorientierte Rettung nach den Grundzügen des Hamburger Modells. 1. Stabilisierung des Fahrzeuges 2. Erstzugang schaffen 3. Versorgungsöffnung schaffen 4. Patient stabilisieren Immobilisation Stabilisierung der Vitalparameter 5. Befreiungsöffnung schaffen 6. Übergabe an den Rettungsdienst Stand: 01/01/2007 Seite: 10

11 4.3 Medizinische Versorgung durch die Feuerwehr Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wird die medizinische Erstversorgung und Patientenbetreuung durch einen eingesetzten Trupp der ersteintreffenden Einheit der Feuerwehr durchgeführt. Der Patient darf hierbei zu keiner Zeit unbetreut sein. Ggf. unterstützt der eingesetzte Trupp das Rettungsdienstpersonal bei der Versorgung des Patienten. 4.4 Technische Rettung Der zur technischen Rettung eingesetzte Trupp ist für die Durchführung der Sicherung / Stabilisierung des Fahrzeuges und für den Einsatz des technischen Gerätes zur Befreiung der eingeklemmten Person verantwortlich. 5. Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung 5.1 Verkehrsabsicherung Die Maßnahmen zur Absicherung der Einsatzstelle gegen die Gefahren des fließenden Verkehrs sind abhängig von der Straßenart und vom Verkehrsfluss. Die Straßenverkehrsordnung fordert bei liegen gebliebenen Fahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Absicherung in einem Abstand von ca. 100 m. Die darüber hinausgehenden Vorgaben für den Bereich der Einsatzstellenabsicherung bei Feuerwehreinsätzen dienen vorrangig zum Schutz der Einsatzkräfte. Mit den zuerst eintreffenden Einheiten ist diese umfangreiche Einsatzstellenabsicherung in der Regel nicht durchführbar. Dennoch hat der Eigenschutz durch die Einsatzstellensicherung oberste Priorität. Als Mindestabsicherung auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Schnellstraßen muss eine Erstsicherung durch ein geeignetes Warnmittel in einer Entfernung von 200 m aufgestellt werden. Nach dem Eintreffen der Ergänzungseinheiten muss eine umfangreiche Einsatzstellensicherung durchgeführt werden. Die Einsatzstellenabsicherung ist in Absprache und Kooperation unter der Führung und Verantwortung mit der Polizei abzustimmen. Stand: 01/01/2007 Seite: 11

12 200m mmm 5.2 Brandschutz 100m m 0 m Der Brandschutz an einer Unfallstelle ist grundsätzlich zweifach sicherzustellen durch die Vornahme eines Pulverlöschers und des Schnellangriffs Der Brandschutz bleibt bis zum Einsatzende bestehen und ist lageabhängig ggf. ständig personell zu besetzen. Je nach Lage ist der Brandschutz zu erweitern durch Vornahme eines Schaumrohres oder eines Pulverrohres. 5.3 Sicherung des Unfallfahrzeuges Auslaufende Kraftstoffe und Betriebsmittel Auslaufende Kraftstoffe und Betriebsmittel stellen eine erhöhte Brand- Umwelt- und Gesundheitsgefahr dar. Sie müssen durch geeignete Bindemittel beseitigt werden oder ggf. bei großflächigem Auslaufen von brennbaren Flüssigkeiten mit Schaum abgedeckt werden. Auf mögliche Kanaleinläufe ist zu achten. Stand: 01/01/2007 Seite: 12

13 5.3.2 Batterien Fahrzeugbatterien sollten grundsätzlich abgeklemmt werden, wenn eine Brandgefahr besteht oder vermutet wird eine ungewollte Airbagauslösung verhindert werden soll vor dem Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät Die möglichen Nachteile beim Abklemmen der Autobatterie müssen in die einsatztaktischen Überlegungen mit einbezogen werden. Nachteile können sein: keine Stromversorgung mehr für elektrisch versorgte Teile im Fahrzeug (Schiebedach, Fenster, Sitze, Türverriegelung,etc.) Gefahr des Abreißfunkens beim Abklemmen der Batterie Gefahr bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben Die Notwendigkeit der Stromlosschaltung des Fahrzeuges durch das Abklemmen der Batterie ist immer im Einzelfall zu prüfen Beleuchtung Bei Dunkelheit ist eine frühzeitige Einsatzstellenbeleuchtung durchzuführen. Dabei ist auf eine möglichst blendfreie Ausleuchtung der Einsatzstelle hinzuwirken Unterstützungsaufgaben Mögliche Unterstützungsaufgaben für die Ergänzungseinheiten können sein: Unterstützung bei der Gerätebereitstellung Entfernung von Schrottteilen aus der Arbeitszone Bereitstellung und Anreichung von Gerätschaften Umbau von Hydraulikleitungen, Aggregaten,... Bedienung von zusätzlichen Aggregaten Absuchen und Erkundung der Einsatzstelle nach weiteren betroffenen Personen Betreuung von betroffenen Personen Stand: 01/01/2007 Seite: 13

14 6. Einsatzablauf 6.1 Ersteintreffende Einheit Die ersteintreffende Einheit ist für die Durchführung der unmittelbaren Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen zuständig Einheitsführer Der Einheitsführer führt die Erkundung mit dem Schwerpunkt der taktischen Festlegung Crash-Rettung oder patientenorientierten Rettung durch und wird Abschnittsleiter Rettung. Er lässt die grundsätzlichen Sicherungsmaßnahmen durchführen Maschinist Der Maschinist sorgt für die unmittelbare Absicherung der Einsatzstelle durch die am Fahrzeug baulich angebrachten Verkehrswarneinrichtungen. Er unterstützt die eingesetzten Trupps bei der Geräteentnahme und bedient ggf. die Aggregate Erster eingesetzter Trupp Der erste eingesetzte Trupp führt bei Abwesenheit des Rettungsdienstpersonals die medizinische Erstversorgung und Betreuung der Personen durch. Bei Anwesenheit des Rettungsdienstpersonals sichert er das Fahrzeug und führt die technische Rettung durch Zweiter eingesetzter Trupp Der zweite eingesetzte Trupp sichert bei Anwesenheit des Rettungsdienstes die Einsatzstelle gegen die Gefahren des fließenden Verkehrs und stellt den zweifachen Brandschutz sicher. Ist der ersteingesetzte Trupp durch die medizinische Erstversorgung von Personen gebunden, übernimmt der zweite Trupp die Aufgaben des ersteingesetzten Trupps Dritter eingesetzter Trupp Der dritte eingesetzte Trupp stellt bei Anwesenheit des Rettungsdienstes die Geräteablage her. Ist der zweite eingesetzte Trupp durch andere Aufgaben gebunden, übernimmt der dritte eingesetzte Trupp zusätzlich die Aufgaben des zweiten Trupps. Stand: 01/01/2007 Seite: 14

15 6.2 Ergänzungseinheit Die Ergänzungseinheit sichert die Einsatzstelle gegen die Gefahren des fließenden Verkehrs und führt die Unterstützungsaufgaben durch Einheitsführer Der/Die Einheitsführer/in der Ergänzungseinheit wird Abschnittsleiter/in Einsatzstellensicherung und ist für die Leitung und Überwachung der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich Eingesetzter Trupp Der Trupp der Ergänzungseinheit führt die umfangreiche Sicherung der Einsatzstelle durch und steht für Unterstützungsaufgaben zur Verfügung. EFÜ ÜTR 3.TR ÜTR ÜTR 3.TR MA 1.TR 1.TR MA 2.TR RA 2.TR RA ME NA Einheitsführer/in 3. Trupp Melder/in 1. Trupp Unterstützungstrupp Maschinist/in 2. Trupp Rettungsdienst Notärztin / Notarzt Stand: 01/01/2007 Seite: 15

16 7. Kommunikation Durch die in der Regel räumlich begrenzte, statische Lage bei einem Verkehrsunfall ist der Kommunikationsbedarf über Funkkanäle als sehr gering anzusehen. Durch eine Reduzierung der Funkgespräche auf ein absolut notwendiges Minimum ist die akustische Belastung für den Patienten und die damit verbundene weitere psychische Belastung minimiert. Direkt in der Gefahrenzone eingesetzte Trupps sollten ihre Funkgeräte ausgeschaltet lassen. 8. Kooperation mit anderen Behörden / Einheiten / Stellen 8.1 Polizei Polizei und Feuerwehr verfolgen an einer Einsatzstelle grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben, die ihnen jeweils durch die Rahmengesetzgebung vorgegeben sind. Zur Eigensicherung und für einen reibungslosen Ablauf des Einsatzes bevorzugt die Feuerwehr eine der Lage entsprechend geordnete Einsatzstelle. Hierbei werden im Rahmen der technischen Rettung auch Fahrzeugteile entfernt, störende Teile beiseite geräumt und Fahrzeugpositionen verändert. Die Polizei ist an einem möglichst unveränderten Zustand des Schadensszenarios interessiert, um den Aufgaben der Unfallursachenfeststellung gerecht zu werden. Hier ist eine enge Absprache zwischen dem Einsatzleiter der Feuerwehr und dem Einsatzleiter der Polizei notwendig. Eine frühzeitige Dokumentation des Einsatzablaufs ist sicherzustellen. Die Maßnamen der Verkehrssicherung sind Aufgaben der Polizei. Aufgrund von personellen Vorhaltungen ist die Polizei oftmals hierbei auf die kooperative Unterstützung durch die Feuerwehr angewiesen. Verantwortlich und führend für die Verkehrssicherung ist und bleibt hierbei die Polizei. Änderungen und Aufheben von Verkehrssicherungsmaßnahmen bedürfen auch hierbei einer Absprache zwischen dem Einsatzleiter der Polizei und dem Einsatzleiter der Feuerwehr. Stand: 01/01/2007 Seite: 16

17 8.2 Straßenreinigung / Straßenbaulastträger Die Herstellung des originären Zustandes der Straße obliegt den zuständigen Straßenbaulastträgern. Nur die Straßenbaulastträger sind technisch und fachlich in der Lage, den ordnungsgemäßen Zustand einer Fahrbahn herzustellen und zu beurteilen. Die Reinigungsarbeiten von Fahrbahnen durch die Feuerwehr beschränken sich auf die Arbeiten zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. Bei Reinigungsarbeiten ist ebenfalls zu beachten, dass möglicherweise Unfallspuren zur Ursachenermittlung ungewollt beseitigt werden. 8.3 Rettungsdienst Der Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften des Rettungsdienstes kommt eine besonderen Bedeutung zu. Hierbei ist die Kooperation der Einsatzleiter Feuerwehr (Abschnittsleiter Rettung) und dem Einsatzleiter Rettungsdienst (Notarzt, Rettungsassistent) besonders wichtig. Die Möglichkeiten und Maßnahmen der technischen Rettung sind mit den medizinischen Belangen aus notärztlicher / rettungsdiensttechischer Sicht abzugleichen und jeweils anzupassen. Dabei sind die Grundlagen der patientenorientierten Rettung einzuhalten. Die ununterbrochene Betreuung des Patienten bis zur Übergabe im Krankenhaus ist sicherzustellen. Dabei können in Absprache mit dem Einsatzleiter/in Rettungsdienst / Notarzt/in auch Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Betreuung am Unfallort eingebunden werden. Auch für die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes gilt, dass nur unbedingt benötigte Einsatzkräfte in der Arbeitszone direkt anwesend und tätig sind. Nicht benötigtes Einsatzpersonal hat sich in der Bereitstellungszone aufzuhalten. Stand: 01/01/2007 Seite: 17

18 9. Einsatzreserven An Einssatzstellen mit unklaren Lagen oder mit Einsatzlagen, die eine umfangreichere oder zeitintensivere Erkundung benötigen, sind vom Einsatzleiter/in Einheitsführer/in der ersteintreffende Einheit sofort einsatztaktische Personal- und Technikreserven nachzufordern, die mindestens eine Staffelstärke und ein Einsatzfahrzeug mit Zusatzbeladung zur technischen Hilfe enthalten. Vom Grundsatz her sollen für je zwei eingesetzte Einheiten in Gruppenstärke eine Einheit in Gruppenstärke als Reserve vorgehalten werden. Eine Reduzierung von vor Ort befindlichen Einsatzmitteln- und kräften bei Nichtbedarf ist taktisch und organisatorisch einfacher durchführbar, als mit Kräftemangel und den daraus resultierenden, zeitverzögernden Nachalarmierungen auf eine sich dynamisch entwickelnde Lage zu reagieren. Die einsatztaktischen Reserven haben sich in einem Fahrzeugbereitstellungsraum in ausreichender Entfernung zur Einsatzstelle bereitzuhalten. 10. Quellennachweis Feuerwehrdienstvorschrift 3 Einheiten im Löscheinsatz Feuerwehrdienstvorschrift 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz Entwurf der Arbeitsgruppe Feuerwehrdienstvorschrift 13/1 Fachbuch Technische Hilfeleistung, Ungerer/Zöllner Fachbuch Einsatz- und Abschnittsleitung, ecomed Verlag Fachbuch Technische Hilfeleistung bei Busunfällen,ecomed Verlag Lehrunterlage LFS Hamburg Patientenorientierte Rettung Lehrunterlage LFS Hamburg Technische Hilfeleistung Lehrunterlage LFS Schleswig-Holstein, Gruppenführung, Taktische Einsatzregeln / Schadensbilder Lehrunterlage LFS Schleswig-Holstein, mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, Technische Hilfe bei Verkehrsunfällen Fachbuch Hamilton Standing Orders Berufsfeuerwehr Frankfurt/Main Verkehrsunfall FUK Nord UVV, CD-ROM, Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Standardeinsatzregel Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main Standing-Order Berufsfeuerwehr Köln, Verkehrsunfall, Person eingeklemmt Stand: 01/01/2007 Seite: 18

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