Bilanz der Thüringer Finanzämter 2013

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1 Bilanz der Thüringer Finanzämter

2 Impressum Thüringer Finanzministerium Ludwig-Erhard-Ring Erfurt Pressesprecher: Alexander Flachs Tel: kommunikation@tfm.thueringen.de 2

3 Zur Bilanz der Finanzämter in Thüringen Als Behörden der Steuerverwaltung sind die Thüringer Finanzämter für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Freistaat verantwortlich. Dabei übernehmen sie diese Aufgabe zum Teil auch für den Bund. Die Bilanz der Thüringer Finanzämter ist eine Leistungsbilanz der Thüringer Steuerverwaltung. Sie gibt Auskunft über die Höhe der eingenommenen Steuern sowie über den Leistungsumfang der Ämter, etwa in Form der Zahl der durchgeführten Veranlagungen, aber auch im Rahmen der durchgeführten Prüfungen. Grundsätzlich ist zu beachten: Die Einnahmen der Thüringer Finanzämter entsprechen nicht den Einnahmen des Landeshaushaltes des Freistaats. Denn zum einen verbleibt nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, tatsächlich in der Landeskasse. Zum Beispiel nehmen die Finanzämter die Kraftfahrzeugsteuer ein, das Aufkommen fließt jedoch in den Bundeshaushalt. Auch fließen von der Lohnsteuer 42,5 Prozent an den Bund und weitere 15 Prozent an die Kommunen, so dass lediglich 42,5 Prozent der von den Finanzämtern vereinnahmten Lohnsteuer auch im Land verbleibt. Andererseits speist sich der Landeshaushalt wiederum auch über Steuereinnahmen, die über die Finanzämter in anderen Ländern eingenommen werden. Hier kann als Beispiel der so genannte Zerlegungsanteil an der Lohnsteuer genannt werden. Insgesamt sind vielfältige Finanzbeziehungen und Ausgleichsregelungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen sowie zwischen den Ländern untereinander dafür verantwortlich, dass die Einnahmen der Finanzämter und die Einnahmen im Landeshaushalt nicht übereinstimmen. Mehr Informationen dazu: 3

4 Steueraufkommen Das Steueraufkommen im Jahr 2013 ist im Vergleich zum Vorjahr 2012 um 4,9 Prozent gewachsen. Die Thüringer Finanzämter nahmen 2013 insgesamt ,87 Euro an Steuern ein. Das waren ,20 Euro mehr als im Jahr 2012, in dem das von den Finanzämtern vereinnahmte Aufkommen ,67 Euro betrug. Die abermalige Steigerung des Steueraufkommens ist Ausdruck der positiven wirtschaftlichen Entwicklung, die sich in der Landeskasse widerspiegelt. Bestimmte Steuerarten tragen zur Höhe des Gesamtsteueraufkommens überproportional bei, so beispielweise die Lohn- und Umsatzsteuer. Bei der Lohnsteuer zeigt sich aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Thüringer Arbeitsmarkt und der Steigerung der Erwerbstätigen eine Steigerung um fünf Prozent im Jahr 2013 gegenüber Die Einnahmen aus der Einkommensteuer stiegen gegenüber 2012 um über 26 Prozent. Die Körperschaftsteuer hat im Vorjahresvergleich um mehr als 15 Prozent zugelegt. Dies zeugt von einer kräftigen Teilhabe der Thüringer Wirtschaft am Aufschwungsprozess in Gesamtdeutschland. Die Veränderungen der übrigen Steuern sind zum Teil von Sondereffekten gekennzeichnet. Vorjahresvergleich Steueraufkommen Veränderung zum Vorjahr in % Gesamtsteueraufkommen* , , ,87 4,9% Lohnsteuer , , ,82 5,0% Umsatzsteuer , , ,31-0,5% Körperschaftsteuer , , ,72 15,7% Einkommensteuer , , ,08 26,2% Kapitalertragsteuer , , ,98 15,3% Solidaritätszuschläge , , ,21 7,4% Kraftfahrzeugsteuer , , ,37 0,7% Abgeltungsteuer , , ,50-19,9% Grunderwerbsteuer , , ,66 10,7% Erbschaft- und Schenkungsteuer , , ,53-10,0% Lotteriesteuer , , ,79 31,1% Sonstiges** , , ,01 1,0% * zusätzlich zu den aufgeführten Steuern sind im Gesamtsteueraufkommen noch die Kirchensteuer zur Lohn- und Einkommensteuer, die Dividenden-Kapitalertragsteuer, die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer und die Steuerrate enthalten ** Spielbankabgabe 4

5 Von den Thüringer Finanzämter vereinnahmtes Steueraufkommen 2013 Solidaritätszuschläge 159,72 Mio Abgeltungsteuer 18,90 Mio Kraftfahrzeugsteuer 217,24 Mio Grunderwerbsteuer 104,37 Mio Erbschaft- und Schenkungsteuer 11,54 Mio Lotteriesteuer 33,04 Mio Sonstiges 0,23 Mio Kapitalertragsteuer 145,84 Mio Einkommensteuer 390,62 Mio Körperschaftsteuer 249,70 Mio Lohnsteuer 2.381,78 Mio Umsatzsteuer 1.972,52 Mio Vereinnahmte Steuern der Finanzämter 2013 Über Thüringen sind insgesamt 12 Finanzämter verteilt. Diese Finanzämter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und Zuständigkeit, da bestimmte Steuerarten wie bspw. die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer zentralisiert bearbeitet werden. Auch erheben nicht alle Ämter die Körperschaftsteuer. So ist beispielsweise das Finanzamt Suhl zentral für die 5

6 Einnahmenverwaltung aus der Grunderwerbsteuer zuständig, die Finanzämter Gotha und Gera besitzen als Einzige Steuerfahndungsstellen und erzielen dadurch entsprechende Einnahmen. (Siehe auch S.16, Zuständigkeiten der Thüringer Finanzämter) Auch aufgrund dieser Sonderzuständigkeiten unterscheidet sich das Steueraufkommen zwischen den Finanzämtern zum Teil erheblich. Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahres 2013 Finanzamt Steueraufkommen Anteil in % FA Erfurt ,60 23,14% FA Jena ,19 16,78% FA Mühlhausen ,27 10,13% FA Suhl ,38 9,83% FA Gera ,71 8,51% FA Gotha ,96 6,24% FA Pößneck ,84 5,90% FA Eisenach ,42 5,02% FA Altenburg ,30 3,94% FA Sondershausen ,48 3,87% FA Ilmenau ,87 3,48% FA Sonneberg ,46 3,16% Finanzamt Sondershausen 223,11 Mio Finanzamt Ilmenau 200,74 Mio Finanzamt Sonneberg 182,20 Mio Finanzamt Altenburg 227,19 Mio Finanzamt Eisenach 289,02 Mio Finanzamt Pößneck 340,11 Mio Finanzamt Erfurt 1.333,17 Finanzamt Gotha 359,30 Mio Finanzamt Jena 967,07 Mio Finanzamt Gera 490,23 Mio Finanzamt Suhl 566,19 Mio Finanzamt Mühlhausen 583,79 Mio 6

7 Steueraufkommen nach Steuerarten Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist die ertragreichste Steuer im Freistaat. Sie wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben und ist daher eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die sich auf das gesamte Einkommen natürlicher Personen bezieht. Das Aufkommen der Lohnsteuer beläuft sich im Jahr 2013 auf exakt ,82 Euro. Diese Summe entspricht 41,33 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Das Lohnsteueraufkommen unterliegt bestimmten Schwankungen im Laufe eines Kalenderjahres. Das Aufkommen ist im Dezember und im Januar in der Regel erhöht. Hierin schlägt sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und weiteren Gratifikationen nieder. In den Sommermonaten gezahlte Urlaubsgelder einiger Branchen sind ebenfalls aus der Einnahmestatistik herauszulesen. Monatliches Lohnsteueraufkommen 2013 in Mio Euro ,8 Mio Euro 178,7 Mio Euro 175,0 Mio Euro 184,4 Mio Euro 189,2 Mio Euro 195,0 Mio Euro 202,1 Mio Euro 194,7 Mio Euro 188,6 Mio Euro 194,5 Mio Euro 197,8 Mio Euro 278,0 Mio Euro Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 7

8 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben. Das Aufkommen an Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2013 auf insgesamt ,31 Euro und entspricht damit 34,23 Prozent des gesamten Steueraufkommens im Freistaat. Auch bei der Umsatzsteuer werden mit Blick auf die Verteilung der Einnahmen in den Monaten des Jahres Schwankungen sichtbar, weil Steuerpflichtige Unternehmer in Abhängigkeit der Höhe ihres Umsatzes die Steuer zu unterschiedlichen Stichtagen melden. Umsatzsteuervoranmeldungen werden in der Regel monatlich bzw. vierteljährlich abgegeben. Die überwiegend mittelständischen Betriebe in Thüringen reichen aufgrund ihrer Umsatzgröße quartalsweise Voranmeldungen ein. Daher erhöht sich das Aufkommen in den Monaten Februar, Mai, August und November. Monatliches Umsatzsteueraufkommen 2013 in Mio Euro ,4 Mio Euro 193,4 Mio Euro 116,0 Mio Euro 115,6 Mio Euro 189,1 Mio Euro 139,2 Mio Euro 146,3 Mio Euro 185,1 Mio Euro 166,3 Mio Euro 180,1 Mio Euro 196,8 Mio Euro 172,3 Mio Euro Jan Feb Mä Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage bildet das zu versteuernde Einkommen, welches die Personen innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. Das Einkommen kann zum Beispiel aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammen. 85 Prozent des Aufkommens an Einkommensteuer verteilen sich je hälftig auf Bund und Länder. Die Gemeinden erhalten den Anteil von 15 Prozent, auf der Grundlage der Einkommensteuerleistung ihrer Einwohner (Siehe auch Grafik S. 3, Steuerverteilung). Das 8

9 Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2013 insgesamt Euro gegenüber Euro im Vorjahr 2012, was einer Steigerung um 26,16 % entspricht. Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften, z.b. AG und GmbH). Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das die Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahrs bezogen hat. Die Zahlen der Thüringer Finanzämter lassen eine Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens um 15,7 Prozent von Euro im Jahr 2012 auf Euro im Jahr 2013 erkennen. Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer ist eine reine Landessteuer. Mit der Grunderwerbsteuer werden Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte besteuert, die zum Erwerb inländischer Grundstücke führen. Das Grunderwerbsteueraufkommen belief sich 2013 auf Euro. Bei Euro im Vorjahr 2012 weist der Jahresvergleich erneut eine Steigerung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2013 um knapp 10,7 Prozent auf. Kraftfahrzeugsteuer Seit 2010 wird die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzverwaltungen der Länder treuhändisch für den Bund erhoben. Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Im Sinne der Fahrzeugzulassungsordnung fallen hierunter Kraftfahrzeuge und Anhänger. Die Kraftfahrzeugsteuer floss mit einem Betrag für das Jahr 2013 in Höhe von Euro in das durch die Thüringer Finanzämter vereinnahmte Steueraufkommen ein. Dies bedeutet gegenüber 2012 eine leichte Steigerung um 0,7 Prozent. Übrige Steuern Zu den übrigen Steuern zählen die Kapitalertragsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Lotteriesteuer, die Abgeltungsteuer und die Spielbankabgabe und Solidaritätszuschläge. Die übrigen Steuern und sonstigen Einnahmen summieren sich auf Euro, was einem Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Thüringen von rund 7,74 Prozent entspricht. 9

10 Veranlagungen der Thüringer Finanzämter Die Finanzämter führten 2013 insgesamt Veranlagungen durch gut mehr als im Vorjahr. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Arbeitnehmerveranlagungen ( ), Veranlagungen für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte ( ) und Veranlagungen für Körperschaften (27.821). Ein Arbeitnehmer gibt beispielweise eine Steuererklärung ab, wenn er Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen will. Werbungskosten sind zum Beispiel die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für eine etwaige doppelte Haushaltsführung. Als Sonderausgaben sind bei einem Arbeitnehmer die Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen und Spenden berücksichtigungsfähig. Als außergewöhnliche Belastungen können Aufwendungen für behinderte Menschen geltend gemacht werden oder solche, die im Krankheitsfalle entstehen. Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte müssen neben einer Einkommensteuererklärung vielfach auch eine Umsatzsteuererklärung, Gewerbetreibende darüber hinaus auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Körperschaften sind unter anderem die GmbH, die Aktiengesellschaft und der Verein. Auch diese sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Anteile der Veranlagungen im Jahr 2013 Körperschaften 4% Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte 36% Arbeitnehmer 60% 10

11 Elektronische Steuererklärung - ELSTER Insgesamt Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 reichten die Thüringer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2013 beim Finanzamt auf elektronischem Weg ein. Damit belegen die Thüringerinnen und Thüringer im bundesdeutschen Vergleich seit Jahren Spitzenplätze, wenn es um die Akzeptanz dieser Form der Steuererklärung geht. Zum betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2012 eingereichten Steuererklärungen rund 58,13 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Anteil der elektronischen Steuererklärung in Thüringen einen Sprung von fünf Prozentpunkten gemacht. Das ELSTER-Programm gibt es auf CD in den Thüringer Finanzämtern oder im Internet unter 11

12 Außendienste der Thüringer Finanzämter In der Thüringer Steuerverwaltung gibt es - wie in allen anderen Bundesländern - vier Steuerprüfungsdienste. Neben der Betriebsprüfung gehören die Lohnsteueraußenprüfung, die Umsatzsteuersonderprüfung und die Steuerfahndung dazu. Insgesamt waren die Mitarbeiter der Finanzämter bei Außenprüfungen in den Betrieben des Freistaates unterwegs. Anzahl der Außenprüfungen: Amtsbetriebsprüfungen: Hauptbetriebsprüfungen: Lohnsteueraußenprüfungen: Umsatzsteuersonderprüfungen: Summe: Betriebsprüfung: Die Thüringer Betriebsprüfung erreichte im Jahr 2013 ein Mehrergebnis an Steuern von rund 159,1 Millionen Euro. Das bedeutet das beste Ergebnis in den letzten 15 Jahren. Das Vorjahresergebnis konnte um etwa 17 Prozent gesteigert werden (2012: 136,5 Millionen Euro). Zum waren 260 Betriebsprüfer im Einsatz. Die Thüringer Betriebsprüfer verteilen sich auf fünf Hauptbetriebsprüfungsstellen (Finanzämter in Erfurt, Gera, Jena, Mühlhausen und Suhl) und zwölf Amtsbetriebsprüfungsstellen (alle Finanzämter). Im Rahmen der Hauptbetriebsprüfung wurden im vergangenen Jahr Betriebe geprüft, im Rahmen der Amtsbetriebsprüfung für Klein- und Kleinstbetriebe noch mal Die Betriebsprüfung stellt ein Kernelement einer modernen Steuerverwaltung dar. Sie trägt sowohl als Instrument der Prävention als auch in der Durchsetzung des Rechts zu mehr Steuergerechtigkeit im Land bei. Lohnsteueraußenprüfung: In der Lohnsteueraußenprüfung wurde ein Gesamtmehrergebnis von rund 11,4 Millionen Euro erzielt. Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfer konnte von Euro in 2012 auf Euro in 2013 erhöht werden. Insgesamt wurden Betriebe geprüft. Zum waren 59 Bedienstete als Lohnsteueraußenprüfer im Einsatz. 12

13 Umsatzsteuersonderprüfung: In der Umsatzsteuersonderprüfung wurde ein Gesamtmehrergebnis von rund 37,0 Millionen Euro erzielt. Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfer konnte von Euro in 2012 auf Euro in 2013 erhöht werden. Insgesamt wurden Prüfungen durchgeführt. Zum waren 74 Umsatzsteuersonderprüfer im Einsatz. Prüfungsdienste der Finanzämter im Jahr 2013 Umsatzsteuersonderprüfungen Amtsbetriebsprüfungen Hauptbetriebsprüfungen Lohnsteueraußenprüfungen Steuerfahndung Die Steuerfahndung erzielte im vergangenen Jahr ein Mehrergebnis von rund 21,5 Millionen Euro. Dies war das drittbeste Ergebnis aller Zeiten. Das Rekordergebnis aus dem Vorjahr (26,0 Millionen Euro) wurde trotz gestiegener Prüfungen (2013: 328 Prüfungen) nicht ganz erreicht. Neben den Fahndungsprüfungen wurden121 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen erledigt. In Folge dessen wurden 132 Strafverfahren eingeleitet. Durch die Justiz wurden dabei Freiheitsstrafen von 13 Jahren verhängt eine Vielzahl an Geldstrafen ausgesprochen. In Thüringen arbeiten derzeit rund 50 Steuerfahnder. 13

14 Rechtsbehelfe der Thüringer Finanzämter In 2013 sind Rechtsbehelfe (Einsprüche) gegen Steuerbescheide bei den Finanzämtern eingegangen. Die Einsprüche nahmen gegenüber dem Jahr 2012 um Fälle ab. Einsprüche betreffen häufig Rechtsfragen, für die keine bzw. noch keine vorläufige Steuerfestsetzung möglich ist. Solche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, das Urteil steht aus. Hier kann es sich beispielsweise um Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder auch um neue Musterverfahren vor den Finanzgerichten der Länder, wie z.b. Berücksichtigung von Beitragsrückerstattungen zu Krankenversicherungsbeiträgen aus dem Jahr 2009 in 2010, handeln. Der Steuerfall bleibt dann solange offen, bis ein solches Musterverfahren entschieden ist. Im Jahr 2013 wurden insgesamt Einsprüche durch die Finanzämter bearbeitet und erledigt. Nach einer Einspruchsentscheidung des Finanzamtes besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Thüringer Finanzgericht in Gotha. Hiervon machten 2013 insgesamt Steuerpflichtige Gebrauch. In 134 Verfahren wurde ganz oder teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Thüringer Finanzgericht in Gotha 14

15 Personal Im Jahr 2013 waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern beschäftigt. Ihr Durchschnittsalter betrug 45,32 Jahre. Die Bediensteten werden in verschiedenen Laufbahnen eingesetzt. Diese Laufbahnen gliedern sich in mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Der Großteil, 61,29 Prozent, der Bediensteten ist im mittleren Dienst aktiv, 37,08 Prozent gehören dem gehobenen Dienst an und 1,63 Prozent bekleiden eine Laufbahn im höheren Dienst. Die Thüringer Steuerverwaltung ist weiblich. Unter den Bediensteten sind 524 Männer und 2111 Frauen. Das heißt, die Frauenquote beträgt 80,11 Prozent. Frauenquote in den Thüringer Finanzämtern und Verteilung der Laufbahnen höherer Dienst 1,63% Männer 20% gehobener Dienst 37,08% Frauen 80% mittlerer Dienst 61,29% 15

16 Ausbildung Im Jahr 2013 befanden sich 206 Anwärterinnen und Anwärter im Studium zur gehobenen Dienstlaufbahn bzw. in der Ausbildung zur mittleren Dienstlaufbahn. Von diesen haben 126 Finanzanwärter den Weg für eine Laufbahn im gehobenen Dienst eingeschlagen. Eine Laufbahn des mittleren Dienstes streben 80 Steueranwärter an. Im Jahr 2013 beendeten 40 Anwärter des gehobenen Dienstes ihre Ausbildung. Davon wurden 34 in ein Beamtenverhältnis auf Probe und fünf in ein Angestelltenverhältnis übernommen. In der Laufbahn des mittleren Dienstes beendeten 26 Anwärter ihre Ausbildung, wobei 17 junge Absolventinnen und Absolventen in ein Beamtenverhältnis auf Probe und sieben in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurden. Gleichzeitig starteten 22 Anwärterinnen und Anwärter eine Laufbahn im mittleren Dienst. Nach einer zweijährigen Ausbildungszeit werden Sie ihre Prüfung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin ablegen. 28 Anwärterinnen und Anwärter begannen ein Studium auf der Ebene des gehobenen Dienstes und können nach einem dreijährigen Studium ihre Ausbildung als Diplom-Finanzwirt abschließen. Die Thüringer Finanzverwaltung bietet eine vergütete Ausbildung an der Landesfinanzschule bzw. ein vergütetes Studium an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha, wobei theoretische Abschnitte mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt kombiniert sind. 16

17 Struktur der Thüringer Steuerverwaltung Die Thüringer Steuerverwaltung ist dreistufig aufgebaut. Sie besteht aus dem Finanzministerium als oberste Landesbehörde, der Thüringer Landesfinanzdirektion als Mittelbehörde und den 12 Finanzämtern als örtliche Behörden sowie 21 Servicestellen. Dem Ministerium obliegt die Leitung der Steuerverwaltung. Es übt diesbezüglich die Dienst- und Fachaufsicht über die Thüringer Landesfinanzdirektion aus. Die Landesfinanzdirektion hat die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über die 12 Finanzämter. Sie sorgt für eine einheitliche Gesetzesanwendung und führt Fachbesprechungen und Fortbildungsmaßnahmen durch. Die Finanzämter spielen vor allem als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende Rolle, denn sie sind für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig. Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung finden sich im Grundgesetz. Inhalt und Ausgestaltung sind in den einzelnen Steuergesetzen, das Besteuerungsverfahren ist in der Abgabenordnung geregelt. Aufgabe der Thüringer Steuerverwaltung ist es, die Steuergesetze zu vollziehen. So werden hier beispielsweise in den Bereichen Veranlagungsstelle, Lohnsteuer- Arbeitgeberstelle und Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Steuern ermittelt, festgesetzt und erhoben. Überdies werden durch die Prüfungsdienste der Finanzämter steuerlich bedeutsame Sachverhalte vor Ort ermittelt und beurteilt, um die zutreffende Festsetzung der Steuern zu kontrollieren und damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle erfolgen durch die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter. Thüringen wirkt gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung mit. Das Finanzministerium bringt dabei steuerpolitische Vorstellungen und Initiativen des Landes ein. 17

18 Örtliche Zuständigkeit der Thüringer Finanzämter 18

19 Zuständigkeiten der Thüringer Finanzämter Die Arbeitsaufteilung bei den Thüringer Finanzämtern wird in Kernzuständigkeiten und Sonderzuständigkeiten differenziert. Kernzuständigkeiten sind solche, die grundsätzlich jedes Finanzamt hat. Hierzu zählen beispielsweise die Veranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und natürlichen Personen mit Gewinneinkünften zur Einkommensteuer, die Prüfung von Umsatz- und Lohnsteuer, die Bearbeitung von Rechtsbehelfen und die Vollstreckung. Sonderzuständigkeiten sind solche, die aus organisatorischen oder funktionellen Gründen von einem oder mehreren Finanzämtern auch für andere Finanzämter wahrgenommen werden. Insofern werden die Zuständigkeiten auch als Zentralzuständigkeiten bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise die Betriebsprüfung für Groß- und Mittelbetriebe, die Steuerfahndung, die Finanzkasse, die Veranlagung von Körperschaften, die Grunderwerbsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sonderzuständigkeiten der Thüringer Finanzämter, Stand Sonderzuständigkeit Finanzamt Steuerfahndung Bußgeld- und Strafsachenstelle Finanzkasse Veranlagung von Körperschaften Haupt-Betriebsprüfung Bearbeitung von Grunderwerbsteuer Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuer Altenburg Eisenach Erfurt Gera Gotha Ilmenau Jena Mühlhausen Pößneck Sonneberg Sondershausen Suhl 19

20 Finanzämter und Behördenleistungen im Internet Um den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Geflecht von verschiedenen Kern- und Sonderzuständigkeiten den Weg in das richtige Finanzamt aufzuzeigen, bietet der Freistaat Thüringen als Baustein seines E-Governmentprojektes den Zuständigkeitsfinder auf dem Serviceportal an. Darüber hinaus bietet der Zuständigkeitsfinder Informationen zu vielen weiteren Behördenleistungen des Freistaates. Formulare zur Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger auch über den Formularservice des Thüringer Serviceportals erhalten. Die Thüringer Finanzämter sind mit eigenen Seiten im Internet präsent. Öffnungszeiten, Anfahrtswege und Ansprechpartner sind für alle Finanzämter und angeschlossene Servicestellen aufgeführt. Ebenso bieten die Seiten umfangreiche Informationen zur Steuererklärung, Erläuterungen zum Steuerrecht aber auch Hinweise zu aktuellen Auktionen der Finanzämter im Internet. 20

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