Gewässerverband Spree-Neiße

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1 Gewässerverband Spree-Neiße Wir kümmern uns um die Gewässerunterhaltung

2 02/03 Unser Verbandsgebiet In Brandenburg existieren insgesamt 25 Wasser- und Bodenverbände, deren Grenzen an den vom Land Brandenburg vorgegebenen Wassereinzugsgebieten ausgerichtet sind. GV Spree-Neiße Unterhaltungsplan Übersichtskarte der Verbandsgebiete Stand 2015 Maßstab 1: Legende Gemeindegrenzen Gewässer Verbandsgebiet

3 Ein Wort vorab Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Die Aufgaben und Funktionen der Gewässerverbände befinden sich im Wandel. Als Beispiel kann an dieser Stelle die Änderung der Verbandsgrenzen weg von den Gemeindegrenzen hin zu den Grenzen nach Wassereinzugsgebieten genannt werden, die im Jahr 2014 erfolgte. Darüber hinaus wurde von unserer Landesregierung beschlossen, die Kosten für die Gewässerunterhaltung neu zu organisieren. Hierfür wurde vom zuständigen Ministerium ein Planspiel in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Vorgehensweise anderer Bundesländer bei der Beitragsumlage auch auf Brandenburg übertragen werden kann. In dieser Legislaturperiode steht außerdem die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes an. Auswirkungen auf die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände sind zu erwarten. Unser Verbandsgebiet wird in der Zukunft zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen haben, wie z. B. die Entstehung des Cottbuser Ostsees mit seinen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie den Zu- und Ableitern. Den damit verbundenen Aufgaben stellen wir uns gern. Der Schwerpunkt unserer Arbeit wird auch weiterhin die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sein. Silvio Alich, Geschäftsführer des Gewässerverbandes Spree-Neiße An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligten, vor allem den Gemeinden und Landwirten, für ihre Kooperation und Unterstützung danken. Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön auch an alle Sponsoren, durch deren Hilfe diese Broschüre realisiert werden konnte. Herzlichst, Ihr Silvio Alich.

4 04/05 Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung Der Gewässerverband Spree-Neiße unterhält km Gewässer II. Ordnung. Die von erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern ausgeführten Unterhaltungsarbeiten orientieren sich klar am Unterhaltungsplan, der vom Gewässerverband erstellt und mit dem Beirat des Verbandes sowie den unteren Wasserbehörden abgestimmt wird. Für die Arbeiten steht modernes Equipment, wie z. B. Bagger und Mähgeräte, zur Verfügung. Im Verbandsgebiet werden die Gewässer nach den Kategorien Hauptvorfluter bis D-Gewässer abgestuft. Die Planung des Unterhaltungsaufwandes erfolgt auf Basis der konkreten Einordnung. In den Monaten März und April führt der Gewässerverband jährlich die sogenannten Gewässerschauen durch. Die genauen Termine werden auf der Internetseite des Verbandes sowie im Amtsblatt veröffentlicht. METALLBAU JANKE seit 1796 Schmiedemeister Frank Janke Bahnhofstr Neuhausen/Spree Tel.: /41900 Stahlbauarbeiten, Kunstschmiedearbeiten, Edelstahlarbeiten, Aluminiumverarbeitung SIE HABEN GEWÄHLT. PALFINGER LADEKRANE SIND DIE NUMMER 1 IN LEISTUNG UND SERVICE.

5 Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung Gewässer I. Ordnung (sogenannte Landesgewässer) befinden sich in der Unterhaltungspflicht des jeweils zuständigen Bundeslandes. Brandenburg hat per Rechtsverordnung die Unterhaltung und Bedienung von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen an die Wasserund Bodenverbände übertragen. Hierdurch ist der Gewässerverband Spree-Neiße für die Betreuung von rund 100 km Hochwasserschutzdeichen sowie 2 Schöpfwerken zuständig. Die im Rahmen dieser Aufgabe notwendigen Arbeiten werden konkret vom Land Brandenburg definiert und vorgegeben. Zur Kontrolle und Präzisierung des Unterhaltungsaufwandes werden zweimal jährlich Deichschauen durchgeführt. Exklusivverkäufer HUMBAUR SARIS gerstgraser ingenieurbüro für renaturierung An der Pastoa Cottbus Tel / info@gerstgraser.de wasser-, grundwasser- und umweltplanung

6 06/07 Fördermaßnahmen für den Landschaftswasserhaushalt Seit 2002 kümmern wir uns um die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Ziel unserer Arbeit sind die Erhöhung und Steuerung des Wasserrückhalts, eine Reduzierung der Entwässerungsfunktion der meliorierten Grabensysteme und die Wiederherstellung der Wasserspeicherfunktion des Bodenkörpers. Inzwischen haben wir mehr als 30 Vorhaben erfolgreich realisiert. Von einer regionalen Arbeitsgruppe aus Vertretern der unteren Behörden des Landkreises/Stadt Cottbus und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wurden die geplanten Maßnahmen vorab bewertet und damit maßgeblich beeinflusst. Auch Flächennutzer und Eigentümer haben ihre Unterstützung eingebracht. Zuwendungen gewährte das Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des MUGV zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Eine Kofinanzierung wurde über den NaturSchutzFonds Brandenburg erreicht. Fördermaßnahmen der Gewässersanierung Diverse Aufgaben und Maßnahmen der Gewässersanierung wurden vom Gewässerverband Spree-Neiße im Rahmen der Richtlinie zur Sanierung und naturnahen Entwicklung der Gewässer bereits erfolgreich realisiert. Dazu gehören u. a.: Gewässersanierung des Wilschwitzer Sees die Buckower Feldsölle die Gewässersanierung des Schlossteiches Hornow die Gewässersanierung des Schlossteiches Tschernitz die Gewässersanierung der Hammerlache in Spremberg Alle Maßnahmen wurden durch den Bund, das Land Brandenburg und den NaturSchutzFonds Brandenburg zu 100 % gefördert. Maßnahmen gemäß UVZV Im Rahmen der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) hat unser Gewässerverband mit der Wehranlage 14 und der Staustufe Forst bereits zwei Wehranlagen im Ersatzneubau erfolgreich umgesetzt. &Co. KG Planung Konstruktion Beratung Neustrelitz, Rudower Str ib_doehler@t-online.de IPP HYDRO CONSULT GmbH Wasserbau Wasserwirtschaft Gewässerökologie Infrastruktur Bauüberwachung Gerhart-Hauptmann-Straße 15, Süd Cottbus Tel.: 03 55/

7 Hinweise für Bürgerinnen und Bürger 1. Anlieger müssen das vorübergehende Lagern und Einebnen von Mähgut auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden (gemäß 84 Abs.1 BbgWG). 2. Anlagen mit einem Abstand von 5 (bei Gewässern II. Ordnung) bzw. 10 Metern (bei Gewässern I. Ordnung) bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung (gemäß 87 Abs. 1 BbgWG). 3. Abfall darf nicht in Gewässern entsorgt werden (gemäß 32 WHG). 4. Für die Verkehrssicherung der Gehölze ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. 5. Die Entnahme von Wasser mit Gießkannen o. Ä. ist erlaubt, bei Pumpen ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich (gemäß 43 Abs. 1 BbgWG). Ihre Ansprechpartner Unser Vorstand Unser Beirat Silvio Alich, Geschäftsführer , alich@spngew.de Ulrich Fehlig, Verbandsingenieur , fehlig@spngew.de Martina Exler, Verbandstechnikerin , martina.exler@spngew.de Uwe Landow, Stauwärter uwe.landow@spngew.de Henry Konzack, Vorarbeiter Cottbus/Guben Rainer Britze, Vorarbeiter Forst/Spremberg Gerhard Schorback Dieter Perko Reiner Brauer Dietmar Kalz Wolfgang Rolland Dietmar Kalz Hermann Graf von Pückler Guido Dammaschke Christoph Junghanns Michael Wittchen Telefon: 0355 / proterracb@web.de Diplom Geologe Uwe Dümichen Geo- und Umwelttechnische Planung und Beratung» Altlastenbearbeitung» Gefährdungsabschätzungen» Ingenieur-Consulting» Bauwerksbezogene Schadstoffermittlungen» Schadstoffkataster

8 Gewässerverband Spree-Neiße Unsere Kontaktdaten Gewässerverband Spree-Neiße Am Großen Spreewehr Cottbus Tel.: Fax: info@spngew.de Concept: JS Media Tools A/S

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