Leistungsverzeichnis - Unterhalts-/Ergänzungsreinigung

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1 Anlage 8 - Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis - Unterhalts-/Ergänzungsreinigung Unterhaltsreinigung Raumgruppen Stichwort Tätigkeitsbeschreibung A B C D E F G H I J K L M N O P R S Abfallbehälter Abfallbehälter reinigungstäglich entleeren. Einmal wöchentlich die Behälter nass reinigen. Wertstoffe getrennt vom Restmüll sammeln und zur Sammelstelle bringen. Am letzten Schultag vor den Ferien sowie freitags sind sämtliche Abfallbehälter in den Klassen zu entleeren. X X X X W X X X X X X X X X X X X Bodenbeläge, hart oder elastisch Bodenbeläge, Holz Bodenbeläge, Stein- und Kunststein Bodenbeläge, Textil Mit einer Wischpflege nass wischen (einstufiges Nasswischverfahren), vorab kehren. Sockelleisten feucht reinigen. Schäden in der Beschichtung im Cleanerverfahren beseitigen. In Sporthallen ist insb. die DIN EN zu beachten. Einstufig nebelfeucht wischen, Sockelleisten feucht reinigen. Auf die vorgeschriebene Pflege der Holzböden gemäß DIN ist besonders zu achten. mit Alkohol- oder Intensivreiniger wischen. X X X X W X X X X X X X X X B X X X B B B B B B B B B B B B B B B B B X X X X X X X X X X X X X B X X X X X X X X X X X X X X X X B X X Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen. Die Detachur bis 100 cm² je Fleck gehört zu den laufenden Arbeiten. X X X X X X X X X X X X Armaturen Armaturen nass reinigen. Kalkansätze entfernen, Chromteile polieren. X X X X X X X X Aufzüge Kabinenboden und Wände feucht reinigen X Auf-/Abstuhlen Auf- oder Abstuhlen in Klassen- Gruppen- u. Speiseräumen X X X Computer Reinigung obliegt dem Nutzer Dusch- und Badewannen Dusch- und Badewannen nass reinigen. Ebenso Türen, Duschvorhänge sowie -abtrennungen. Kalkansätze entfernen. X Deckenleuchten, Lampenwannen Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN ) in den Sommerferien in Verbindung mit einem Elektriker, der vom Auftraggeber bestellt wird, oder dem Hausmeister nass auswischen J J J Einrichtungsgegenstände zugängliche Oberflächen feucht abwischen, soweit freigeräumt (soweit nicht gesondert X X X X X X X X W X X X X X B W W aufgeführt) Fenster Nach Abschluss der Arbeiten sind die Fenster des Raumes zu schließen. X X X X X X X X X X X X X X X X X X Fensterbänke Fensterbänke feucht reinigen, soweit freigeräumt W W W W W W W W W M W Q W M Q M W W Feuerlöscher Feuerlöscher feucht reinigen. M M M M M M M M M M W Q M M Q M M M Fliesenwände/-spiegel ganzflächige Nassreinigung X X X M M W M X M B B Fußbodenabläufe Fußbodenabläufe durchspülen, Schmutzreste beseitigen M W W M M M M M M Fußleisten feucht entstauben M M M M M M M M M M M M M M M M M M Glasvitrinen Außenseiten der Glasvitrinen feucht reinigen. M M M M M M M M M M M M M J J J J J J J J J J J J J J J 1/3

2 Anlage 8 - Leistungsverzeichnis Stichwort Tätigkeitsbeschreibung A B C D E F G H I J K L M N O P R S Handtuchpapierspender Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. Handtuchpapierspender bei Bedarf bestücken. X X X X X X X X X X X X Heizkörper Heizkörper und -rohre entstauben. Alle sechs Monate (Frühjahr und Herbst) die Heizkörper nass reinigen M M M M M M M M M M M M M M M M M Hinweisschilder, Bilder Hinweisschilder und verglaste Bilder streifenfrei feucht reinigen M M M M M M M M M M M M M M M M M M Hgienebeutel WCs bei Bedarf bestücken. X Garderoben, Kleiderhaken Feucht reinigen. W W W W X X X X X X X X Kücheneinrichtung Außenseiten der Kücheneinrichtung feucht reinigen. X X X Polstermöbel Polsterflächen saugen, Flecken an Polstern entfernen. Gestelle, Füße und Rollen monatlich feucht reinigen. W W W M W X X M Regalflächen zugängliche Oberflächen feucht abwischen, soweit freigeräumt W W W W W W W W W W W W W W B W W Schmutzfangeinrichtungen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Trittroste und Schmutzfangläufer auskehren oder absaugen. W 14 Schränke, Schließfächer An Schränken Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen außen entfernen. W W X X M X 14 X W M B B 14 X X Schreibtische, Rollcontainer, Soweit frei geräumt zugängliche Oberflächen feucht reinigen. Rollwagen, Aktenschränke Einmal monatlich die Seitenteile feucht reinigen. X X X W W W X X Seifenspender Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. Seifenspender bei Bedarf bestücken. X X X X X X X X X X X Spiegel / Ablageflächen Feucht reinigen und abledern X X X X X X X X X X X Spinnweben Spinnweben entfernen. W W W W W W W W W W W M W W Q W W W Spritzbereiche in Nassbereichen und -zellen In den Spritzbereichen rund um die Waschbecken, Urinale etc. Spritzer und sonstige Verschmutzungen entfernen. X X X X X X X X X Stühle, Drehstühle, Sessel Sitzfläche absaugen, sichtbare Verschmutzungen entfernen. Einmal monatlich die Möbel allseitig feucht reinigen. X X X X X X X X X X X X X X Inschriften (Tinte oder Bleistift) nass entfernen Tafeln, Tafelleisten Tafelleisten nass reinigen, Tafelfläche obliegt dem Nutzer X X X Telefone Reinigung obliegt dem Nutzer Tische, Ablagetische Oberflächen von Tischen, soweit freigeräumt, feucht reinigen. Inschriften (Tinte oder Bleistift) nass entfernen X X X X X X X X X X X Tischrechner, Tastaturen Reinigung obliegt dem Nutzer X X X X X Treppengeländer, Handläufe Feucht reinigen. X X W Tribünen Sitzflächen feucht entstauben, grobe Verschmutzungen beseitigen, Bodenbelag wischen M Türen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen entfernen. Einmal im Monat Türblätter, -rahmen, -griffe und -beschläge X X X X X X X X X X X M X X X X W W beidseitig feucht reinigen. Turn-/Sporthallen Sind in der 1. Woche der Osterferien und in den Herbstferien durchgehend zu reinigen. X X überdachte Außenflächen, Fegen Fahrradkeller X Urinale Urinale von innen und außen nass reinigen und durchspülen. Urinund Kalkansätze entfernen. X 2/3

3 Anlage 8 - Leistungsverzeichnis Stichwort Tätigkeitsbeschreibung A B C D E F G H I J K L M N O P R S Tisch- und Wandleuchten Lampen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften feucht reinigen. M M M M M M M M M M M M M Q M M M Wände (auch mobile und Griffspuren, Spritzer, Flecken, Zeichnungen und Absatzstriche Trennwände) raumhoch entfernen. W W M M M W W X W X X Q W X Q M W W Wandschalter, Steckdosen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen X X X M M W W W W W W Q W W Q M X W Waschbecken, Waschtröge, Rotteranlagen Waschbecken und Waschtröge nass reinigen. Kalkansätze entfernen. Schmutz- und Haaransammlungen aus den Sieben entfernen WC-Becken mit Sitz WC-Becken nass von außen reinigen und innen mit einer Bürste vorhandene Schmutzansätze beseitigen. Urin- und Kalkansätze X entfernen. Die Sitze beidseitig nass reinigen WC-Bürste mit Halterung Halterungen von WC-Bürsten nass reinigen. X WC-Papierhalter Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. WC- Papierhalter bestücken und Ersatzrollen bereitlegen. X X X X X X X X X X X X 3/3

4 Anlage 8 - Leistungsverzeichnis Ergänzungsreinigung Die Arbeiten im Rahmen der Ergänzungsreinigung beinhalten eine intensive Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände sowie die Sanierung des Pflegefilms. Eine nasse Grundreinigung, generelle Beseitigung des Pflegefilms und der Beschichtungsrückstände, ist nur bei Bedarf durchzuführen. Im Ergebnis stellt die Ergänzungsreinigung sicher, dass sich das Gebäude fortwährend in einem sauberen und substanzerhaltenen Zustand befindet. Für die Ergänzungsreinigung werden jährlich 15 Arbeitstage (Ferien, bewegl. Ferientage) festgelegt. Ergänzungsreinigungsturnus Teppichreinigung Bodenarbeiten Einrichtungsgegenstände Die Ergänzungsreinigungsarbeiten in Schulen sind in Absprache mit dem Schulhausmeister/der Schulleitung, in Kindertageseinrichtungen mit der Einrichtungsleitung in den Ferien bzw. Schließzeiten zu terminieren. Teppichflächen unter Berücksichtigung der Qualität und Verlegung nach dem aktuellen Stand der Technik reinigen Die Bodenflächen sind im Pflegefilmsanierungsverfahren (Anschleifen der Beschichtung, Feuchtwischen und einmaliger Auftrag der Polymerbeschichtung) zu sanieren. Das komplette Ein- und Ausräumen des Mobiliars wird nicht zwingend gefordert und wird nicht zusätzlich vergütet. Intensive Reinigung (Grundreinigung) sämtlicher Einrichtungsgegenstände. An den letzten beiden Ferientagen der Sommerferien und in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien jeweils am letzten Tag entstauben. Legende: X reinigungstäglich, nach dem im Raumbuch definierten Turnus A W 1 mal wöchentlich B 2 2 mal wöchentlich C 2,5 2,5 mal wöchentlich D 3 3 mal wöchentlich E tägig F M monatlich G Q 1 mal im Quartal H J 1 mal jährlich I B bei Bedarf J K L M N O P R S Raumgruppen: Unterrichtsrüume. Klassenräume, Werkräumr, Technikräume, Schullabore Gruppenräume, Horträume, Speiseräume Verwaltungsräume, Büros, Lehrerzimmer, Besprechungs- u. Konferenzräume Lehrmittel-, Funktionsräume, Vorbereitungsräume, Lehrerbibliotheken Kopierräume, Bürotechnik- und Papiertechnikräume Verkehrsflächen: Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Foyer, Eingangshallen Personalaufenthaltsräume, Schulbibliotheken, Pausenhallen Sanitärbereich: Toiletten, Waschräume, Duschen Aulen, inklusiv Bühnen und Garderobenbereich Sozialräume, Speiseräume, Kantinen, Cafeteria, TeeKüchen, Arzt-u. Sanitätsräume Küchen, Lehrküchen Lager- und Abstellräume, Archive, Geräteräume, Fahrradabstellräume, Keller Sport-, Turn- und Mehrzweckhallen, Sport-/Turnhallen: Tribünen, Umkleideräume, Duschen, sonstige Räume im Sportberei Räume der Haustechnik Außenbereiche: Treppen Balkone, Loggien, Pausengänge, Windfänge Werkstätten, Labore Technik-/Werkstatträume, Warten, Leitstände 1/1

5 1. Arten der Reinigungsleistungen Gebäudeunterhaltsreinigung/Ergänzungsreinigung Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen, beweglicher Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis und Raumbuch definiert. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Sammlung von Abfällen soll getrennt nach Materialien in den entsprechenden Behältern jeweils vor Ort stattfinden. Grundreinigung als Regieleistung oder Ergänzungsreinigung Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Das Behandeln des Bodens ist mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel vorzunehmen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. 2. Allgemeines zur Leistungsausführung Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des AG sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen. Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die Reinigung hat entsprechend den Örtlichkeiten und den zu reinigenden Gegenständen stattzufinden. Hierbei ist der jeweilige Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Bei der Unterhaltsreinigung sind die Wirtschaftlichkeit und die Werterhaltung der Einrichtungsgegenstände und der Bodenbeläge zu berücksichtigen. Die zur Reinigung eingesetzten Geräte und Maschinen sind in einem einwandfreien technischen und optisch sauberen Zustand zu halten. Maschinen müssen den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und sind den vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, Produktinformations- und DIN-Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen und von den Vertragspartnern beachtet werden. Gleiches gilt für Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung bei Verwendung von Gefahrstoffen. Seite 1 von 12

6 Die nachfolgenden hygienischen Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden: Die Oberflächenreinigung ist mit nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Küchenbereich) getrennten Reinigungsutensilien (z. B. Eimer, kratzfreie Schwämme, Reinigungstücher) durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass diese Trennung eingehalten wird. Die vom AN verwendeten Wischtücher orientieren sich an dem allgemein gültigen Farbleitsystem der DIN 77400: rote gelbe blaue grüne Tücher für Toiletten und Urinale Tücher für übrige Sanitärflächen Tücher für Flächen außerhalb des Sanitärbereiches sowie Tücher für Desinfektionsarbeiten bzw. Sonderarbeiten Zur Staubentfernung in allgemeinen Bereichen sind Staub bindende Verfahren anzuwenden, da von Staub eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht. Die Problematik von Stauballergien ist zu berücksichtigen. Besonders in sensiblen Bereichen (Spiel- und Bewegungsräume, Behinderteneinrichtungen, etc) sind Nasswischverfahren anzuwenden. Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger dürfen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei der Kontamination von Flächen mit Blut oder Fäkalien, oder in besonderen Bereichen, z. B. Lehrschwimmhallen und Küchen, zum Einsatz kommen. Zur prophylaktischen Desinfektion dürfen nur Produkte der DGHM-(Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)-Liste eingesetzt werden; Präparate, die für amtlich angeordnete Maßnahmen nach 18 des Infektionsschutzgesetzes verwendet werden, müssen in der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgeführt sein. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und ggf. mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Reinigungstextilien (z. B. Wischbezüge, Tücher, Schwämme) müssen unter hygienischen Gesichtspunkten aufbereitet werden. Vorhandene Hygienepläne und Desinfektionsvorschriften auch bezüglich der Reinigungsmaterialien sind einzuhalten. 3. Verschmutzungsarten Die verschiedenen Verschmutzungsarten sind zu entfernen und werden wie folgt definiert: Abfallverschmutzung Heruntergefallene oder weggeworfene Grobverschmutzung, die sich aufheben lässt. Beispiele: Papier, Pflanzenblätter nicht haftende Verschmutzung Verschmutzung, die sich nicht direkt aufheben lässt. Beispiele: Staub, Kies, Sand, Asche, Haare, Spinnweben, Krümel haftende Verschmutzung Verschmutzung, die auf einer begrenzten Fläche haftet. Beispiele: Kaffeeflecken, kreisförmige Flecken, Griffspuren Anmerkung: Hierunter sind auch haftende Verschmutzungen auf nicht begrenzten Flächeneinheiten eines Bereichs zu verstehen (z. B. Reinigungsmittelrückstände). Flecken sind unerwünschte Ablagerungen eines Materials (z. B. Kaffee, Tinte, Öl) oder örtlich begrenzte Verfärbungen bzw. optische Veränderungen auf einem anderen Material (z. B. Bodenbelag). Seite 2 von 12

7 kumulative Verschmutzung Verschmutzung, bei der ein und derselbe Verschmutzungstyp in einem begrenzten Bereich auftritt. BEISPIELE: Krümel unter einem Stuhl, Blätter im Umfeld eines Blumentopfes, mit Griffspuren übersäter Tisch, Griffspuren an Türen und im Bereich von Lichtschaltern 4. Putzmittelräume Die durch den AG gem. 5 des Werkvertrages zur Verfügung gestellten Räume sind in einen Reinigungszyklus nach eigenem Ermessen mit einzubeziehen und ohne Berechnung zu reinigen. Eingesetzte Geräte und Arbeitsmittel sind in diesen Räumen so zu lagern, dass es nicht zu Gefährdungen für Dritte kommt und keine Geruchsbelästigungen bzw. sonstigen unhygienischen Zustände auftreten. In den zur Verfügung gestellten Putzmittelräumen ist durch den AN sicherzustellen, dass die Bestimmungen seines Berufsstandes sowie die allgemeinen Vorschriften des Gesundheitsund Brandschutzes eingehalten werden. 5. Reinigungsmittel Reinigungsmittel sind in geeigneter Art, Menge und Qualität vor Ort vorzuhalten. Die Anwendung bzw. Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren ist abzusichern. Der AN hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Die für die Grundreinigung verwendeten Pflegemittel müssen mit den Reinigungsmitteln der Unterhaltsreinigung kompatibel sein. Gleiches gilt für ggf. vorhandene Bodenbeschichtungen. Für alle verwendeten Reinigungsmittel sind vom AN die Datensicherheitsblätter gemäß EU- Verordnung 1907/2006 in den Objekten vorzuhalten. Sofern mit Desinfektionsmitteln gearbeitet werden muss, sind nur solche Mittel zu verwenden, die in der DGHM-Liste aufgeführt sind, der Einsatz ist zu dokumentieren. Es sind immer Dosiereinrichtungen einzusetzen 6. Reinigungsgeräte Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen. Reinigungsautomaten können unter Beachtung der Grundforderung nach Wert erhaltender Reinigung eingesetzt werden: in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung ggf. einschließlich Fahrergewicht nach Tabelle 1 zur DIN (0,5 N/mm²) nicht überschritten wird und die Laufräder des Automaten entsprechend der DIN gestaltet sind. Sofern der AG spezielle Reinigungsmittel fordert ist dies in den Objektbeschreibungen dargestellt. Seite 3 von 12

8 7. Reinigungspersonal Der Einsatz der Reinigungskräfte obliegt dem Verantwortlichen des Reinigungsunternehmens. Diese Reinigungskräfte müssen fachlich und körperlich jederzeit in der Lage sein, die in den Ausschreibungsunterlagen kalkulierten Richtleistungen auch tatsächlich zu erbringen. Die Leistungszeit der Reinigungskräfte ist durch den AN in geeigneter Weise tagesgenau und nachprüfbar vor Ort im Objektbuch zu dokumentieren. Die Reinigungskräfte haben sich hierzu täglich, in die im Objekt ausliegenden Arbeitsstundendokumentationen (Objektbuch) einzutragen. Die Eintragungen müssen den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit im Objekt ausweisen und von der Reinigungskraft unterschrieben sein. Alle Eintragungen sind grundsätzlich durch die im Objekt tätigen Reinigungskräfte persönlich vorzunehmen. Ersatzweise Eintragungen durch Aufsichtspersonen sind grundsätzlich unzulässig. Änderungen in den Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Der AG ist im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes berechtigt, die Arbeitsstundendokumentationen für seine Unterlagen zu kopieren und auszuwerten. Gleiches gilt auch bei nicht sachgerechter Ausführung der Reinigungsleistung gemäß Leistungsverzeichnis, die darauf schließen lässt, dass die gemäß Objekt-Preisblatt errechneten Wochenreinigungsstunden nicht erfüllt werden. Das Personal hat während des Arbeitsprozesses eine einheitliche Berufskleidung zu tragen. Es ist mit einem Firmenausweis, der zum Betreten des Gebäudes berechtigt, auszustatten. Der Ausweis ist während der Arbeit sichtbar zu tragen. Bei Ausscheiden von Personal bzw. bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen hat der AN den Ausweis einzuziehen. Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes. Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle - in der Regel der Hausmeister - unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des AG wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt. Seite 4 von 12

9 8. Reinigungsverfahren Vom AG werden folgende Reinigungsverfahren zugelassen: Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen. Saugen/Nasssaugen : Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Saugen. Bürst-/Kehrsaugen : Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte mit Bürstwalzen. Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit nebelfeuchtem Mopp, imprägniertem Tuch, statisch aufladbarem Bezug. Nasswischen: Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder kombiniert arbeitender Maschine. Scheuern: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Scheuergeräten/-mitteln. Schleifen: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Schleifgeräten/- mitteln. Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungs- oder Pflegemittels sowie Polieren mit niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang. High-Speed Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungs- oder Pflegemittels sowie Polieren mit hochtouriger Maschine in einem Arbeitsgang. Polieren: Glätten eines Pflegefilms. Druckreinigen: Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten. Sprühextrahieren: Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung. Pulverreinigung: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und Absaugen der Rückstände. Shampoonieren: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen von Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen der Rückstände. Waschen/ Reinigen von Textilien in wässrigen/nichtwässrigen Lösungen. Chemisch reinigen: Glasflächenreinigung: Das Reinigen der beweglichen Glasflächen auf beiden Seiten. Das Entfernen von Aufklebern (z.b. Tesa Film). Entfernung von Fenstermalereien usw. gehören nicht zum Reinigungsumfang. Rahmenreinigung: Das Reinigen der Rahmen beweglicher Glasflächen von innen und außen, inklusiv Falz. Seite 5 von 12

10 9. Objektleitung Anwesenheitsstunden der Objektleitung sind keine Leistungsstunden. Es ist abzusichern, dass im Störungsfall (Mängel der Reinigungsqualität/Mitarbeiterausfall etc.) die Objektleitung während der Reinigungszeiten telefonisch erreichbar ist sowie bei Bedarf innerhalb von maximal einer Stunde im jeweiligen Objekt persönlich anwesend sein kann. Die persönliche Anwesenheit der Objektleitung ist durch den AN in geeigneter Weise tagesgenau und nachprüfbar vor Ort im Objektbuch zu dokumentieren. 10. Nebenleistungen Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis zur Leistung dazugehören: Einrichten und Räumen des Objektes mit Arbeitsmitteln, die der AN zur Aufgabenerledigung benötigt, einschließlich der Geräte und dergleichen. Vorhalten der Arbeitsmittel, einschließlich der Geräte und dergleichen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Auftragsausführung und des Stellens der Arbeitskräfte. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des AN. Heranbringen von Wasser und Energie von den vom AG im Reinigungsobjekt zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen. Liefern der Betriebsstoffe. Vorhalten der Kleingeräte, Arbeitsmittel und Werkzeuge. Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom AG beigestellt sind, von den Lagerstellen im Reinigungsobjekt bzw. von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine etwaige erforderliche Beseitigung. Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des AN sowie Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren. Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und -geräte. Die erforderlichen Arbeitsgeräte und die vom AG zur Verfügung gestellten Abstellräume sind in einem sauberen, ordentlichen und hygienischen Zustand zu halten. Führen des Objektbuches Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche. Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel. Schließen der Fenster Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Seite 6 von 12

11 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern für die Gebäudeunterhalts- und Grundreinigung. Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von innen liegenden, beweglichen Glasflächen und Türen sowie Einrichtungsgegenständen. Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung. 11. Verbrauchsmaterialien Der AG beschafft alle nötigen Verbrauchsmaterialien, die nicht unmittelbar mit der Reinigung zu tun haben, wie Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier etc., die Bestückung erfolgt durch die Mitarbeiter des AN. 12. Sicherheitsanforderungen Es ist zu beachten, dass besondere Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Umgangs mit Reinigungsmitteln und sonstigen Utensilien in allen zu reinigenden Objekten an die Mitarbeiter des AN gestellt werden. Es wird hier ausdrücklich der Einsatz verantwortungsbewusster und zuverlässiger Reinigungskräfte erwartet und es ist abzusichern, dass keine Störungen der betrieblichen bzw. schulischen Abläufe durch Reinigungsarbeiten auftreten. Des Weiteren ist abzusichern, dass keine Einschränkungen der Begehsicherheit und/oder Raumluftbelastungen auftreten. Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektionsmittel wegzuräumen, alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen und dafür vorgesehenen Platz zu stellen. Nach dem Reinigen von Räumen sind in diesen jeweils das Licht zu löschen, eventuell geöffnete Fenster zu schließen sowie die Sicherheit durch das Verschließen von Türen herzustellen. Bei existierenden Alarmschaltungen wird der spätere AN gesondert auf die vorgegebenen Alarmzeiten (Scharfschaltung) sowie sicherheitsrelevante Gegebenheiten hingewiesen. 13. Aufgabe, Umfang und Zeiten der Unterhaltsreinigung Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Leistungsverzeichnisse als Intervallreinigung durchzuführen. Die Intervalle werden durch die Angaben im jeweiligen Raumbuch festgelegt. Die genauen Reinigungstage werden die durch den AN zu erstellenden, detaillierten Revierreinigungspläne terminiert. Feiertage unterbrechen den Turnus nicht. In den Schulen ist während der Ferien grundsätzlich keine Unterhaltsreinigung durchzuführen, in diesem Zeitraum wird die Ergänzungsreinigung (vgl. Nr. 14) durchgeführt. Zu dieser grundsätzlichen Regelung gibt es folgende Ausnahmen, die mit dem für Unterhaltsreinigung angebotenen Stundenverrechnungssatz berechnet werden: Jeweils in der letzten Woche der Schulferien ist in Absprache mit dem Hausmeister ein Ergänzungsreinigungstag anzusetzen, um den in den Schulferien angefallenen Schmutz zu beseitigen (sogenannter Staubtag). In den Schulen kann während der Ferienzeiten eine Betreuung im Offenen Ganztag stattfinden, bei der eine Unterhaltsreinigung mit vermindertem Umfang not- Seite 7 von 12

12 wendig wird (OGS-Ferienreinigung). Diese Reinigungen werden durch den AG gesondert beauftragt und vom AN gesondert berechnet. In der ersten Woche und in den letzten beiden Wochen der Sommerferien ist der jeweilige Verwaltungsbereich mit dazugehörigen Toiletten im normalen Turnus zu reinigen. Eine gesonderte Beauftragung dazu erfolgt nicht. Die geleisteten Arbeitsstunden sind über Arbeitsscheine nachzuweisen und den jeweiligen Monatsrechnungen hinzuzurechnen. Der letzte Schultag vor Ferienbeginn ist ein vollwertiger Reinigungstag. Die Räume bzw. die Objekte sind nur in den festgelegten Zeitfenstern, die in den Objektbeschreibungen je Objekt definiert sind, zu reinigen bzw. zu betreten. Änderungen sind in Absprache mit dem verantwortlichen Hausmeister möglich. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. Der AN hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegender Gegenstände (wie Schränke, große Regale), zu reinigen. Die Bodenpflegemittel sind den Bodenbelägen und -beschichtungen entsprechend den Pflegeanleitungen des Herstellers anzupassen. Bei Holzböden ist eine Grobschmutzentfernung auf den Bodenflächen erforderlich, da in der Regel die Reinigung nur nebelfeucht erfolgen darf. Das Auf- und Abstuhlen in den Klassenräumen der Schulen wird hälftig schulseitig erbracht. Wenn die Klasse aufgestuhlt vorgefunden wird, muss nach erfolgter Bodenreinigung abgestuhlt und anschließend die Tische gereinigt werden. Wenn die Klasse abgestuhlt vorgefunden wird, werden zuerst die Tische gereinigt und anschließend aufgestuhlt. In Mensen bzw. Cafeteriabereichen ist die Tischreinigung und der Bereich hinter der Ausgabetheke von der Unterhaltsreinigung ausgenommen. Für diese Bereiche ist das jeweilige Catering-Unternehmen verantwortlich. Gleiches gilt für die Abfallentsorgung aus dem Mensa- /Cafeteriabetrieb. Mopps und Flaumer sind nach jedem Reinigungsgang fachgerecht zu waschen. Es ist darauf zu achten, dass spätestens nach jedem zweiten Raum das Reinigungswasser gewechselt wird. Die Objektleitung hat mindestens 1 x wöchentlich die Reinigungsleistung im Objekt zu kontrollieren und mit dem Hausmeister vor Ort in Kontakt zu treten, soweit dieser verfügbar ist. Der Kontrollgang ist im Objektbuch mit Unterschrift und Zeitangabe zu dokumentieren. Eine Verlagerung der Arbeitsgänge kann vom Hausmeister direkt mit der Objektleitung abgesprochen werden. In den Turn- und Sporthallen hat die Reinigung so zu erfolgen, das zum Schulbeginn der Bodenbelag abgetrocknet ist. 14. Durchführung einer Ergänzungsreinigung Die Ergänzungsreinigung einzelner Objekte ist auf der Basis der angebotenen Leistungsstunden oder der in der gesonderten Objektbeschreibung angegebenen Tage nach Absprache mit dem benannten Objektverantwortlichen (i.d.r. Hausmeister) durchzuführen. Seite 8 von 12

13 In den Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen wurde die Anzahl der Reinigungen pro Jahr um jeweils 15 Tage zum Zwecke der Ergänzungsreinigungen erhöht. Das Jahr im Sinne der Ergänzungsreinigung ist gleichlaufend mit den Schuljahren. Durch den AG ist eine Ergänzungsreinigung/Ferienreinigung mindestens einmal pro Jahr geplant, ein Rechtsanspruch seitens des AN besteht jedoch nicht. Zur Ergänzungsreinigung sind Mitarbeiter einzusetzen, die die benannten Tätigkeiten fachlich und körperlich durchführen können. Der AN stellt diesen Mitarbeitern die technischen Voraussetzungen (bspw. Maschinen, Leitern) und die nötigen Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich in der Regel um: - Reinigung der Abstell- und Geräteräume mit dem Aus- und Einräumen beweglicher Geräte, Möbeln etc. - Reinigung diverser Decken- und Wandbereiche, Schrankoberseiten sowie diverser Ausrüstungsgegenstände auch unter Einsatz von Steighilfen - Reinigung von Beleuchtungskörpern unter Beachtung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach DIN Reinigung von Heizkörpern, Verkleidungen und Rohrleitungen - Reinigung von schwer zugänglichen Stellen im gesamten Gebäudebereich - Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Herstellung einer vertragsbestimmten Optik und Sauberkeit - Entfernung von alten Beschichtungen ohne Zerstörung der Bodenbeläge - Pflegefilmsanierung oder Beschichtung der gesamten Fußbodenflächen, ausgenommen der Textil-, Kautschuk- und Steinböden entsprechend dem aktuellen Stand der Technik - sonstige Tätigkeiten nach Absprache und/oder nach Voranmeldung. Die Planungen der Ergänzungsreinigung/Ferienreinigung des jeweiligen Kalenderjahres sind mindestens 3 Wochen vor der geplanten Ausführung abzuschließen. Die Organisation der aufgeführten und/oder sich ergebender sonstiger Tätigkeiten übernimmt seitens des AG das jeweilige Hausmanagement bzw. ein benannter verantwortlicher Mitarbeiter. 15. Regiearbeiten Regiearbeiten sind auf besondere Anweisungen auszuführen. Sie können Grundreinigungsaufgaben, ergänzende Unterhaltsreinigungen oder besondere Reinigungsaufgaben beinhalten. Nicht zu den normalen Regiearbeiten zählen die OGS-Ferienreinigungen (vgl. Punkt 13.) oder Sonderreinigungen in Härtefällen, wie z.b. Reinigung nach Pulverlöschereinsatz. Zur Ausführung der Regiearbeiten sind die Reinigungskräfte nach vorheriger Information verpflichtet. Eventuell erforderliche Regiestunden werden nur durch den Fachbereich Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung als besondere Leistung beauftragt. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet. Hierzu zählt z.b. das Entfernen von Baustaub im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Werden Reinigungsflächen bei Sanierungsarbeiten gesperrt, so sind diese Bereiche vor Wiederinbetriebnahme im Rahmen einer Bauschlussreinigung als Regieleistung zu reinigen. Der AG behält sich vor, die Reinigung dieser Bereiche anderweitig zu vergeben. Sollte die Reinigung durch das für die Unterhaltsreinigung beauftragte Reinigungsunternehmen erfol- Seite 9 von 12

14 gen, so ist diese Bauschlussreinigung nach dem Stundenverrechnungssatz für Regiestunden abzurechnen. Reinigungsleistungen nach schulinternen Feiern oder externen Sportveranstaltungen fallen in den Rahmen der allgemeinen Unterhaltsreinigung. Die Reinigung von außergewöhnliche Verschmutzungen, die nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten sind (z.b. Absatzstriche, Verharzungen, Graffiti, Filzstift- und Kaugummiverschmutzungen oder Spinnweben in einer Höhe von über 3 m) ist eine Sonderreinigung als Regieleistung, soweit nicht in der Ergänzungsreinigung (vgl. Punkt 14) enthalten. Alle Kosten für Material und Geräte sind im Stundenverrechnungssatz für Regieleistungen enthalten. Im Ausnahmefall können auch Regieleistungen in Objekten beauftragt werden, die nicht zum Gesamtauftrag des Dienstleisters gehören. Der AN ist verpflichtet, diese Aufträge durchzuführen, erhält dafür jedoch einen vertraglich vereinbarten Zuschlag auf den SV für Regiearbeiten. 16. Erläuterungen der Abkürzungen, Raumgruppen und Reinigungshäufigkeiten UR GlasR ER SoR LV SVS Unterhaltsreinigung Glasreinigung Ergänzungsreinigung Sonderreinigung Leistungsverzeichnis Stundenverrechnungssatz Raumgruppen: A B C D E F G H I J K L M N O P R S Unterrichtsräume. Klassenräume, Werkräume, Technikräume, Schullabore Gruppenräume, Horträume, Speiseräume Verwaltungsräume, Büros, Lehrerzimmer, Besprechungs- u. Konferenzräume Lehrmittel-, Funktionsräume, Vorbereitungsräume, Lehrerbibliotheken Kopierräume, Bürotechnik- und Papiertechnikräume Verkehrsflächen: Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Foyer, Eingangshallen Personalaufenthaltsräume, Schulbibliotheken, Pausenhallen Sanitärbereich: Toiletten, Waschräume, Duschen Aulen, inklusiv Bühnen und Garderobenbereich Sozialräume, Speiseräume, Kantinen, Cafeteria, TeeKüchen, Arzt-u. Sanitätsräume Küchen, Lehrküchen Lager- und Abstellräume, Archive, Geräteräume, Fahrradabstellräume, Keller Sport-, Turn- und Mehrzweckhallen, Tribünen, Umkleideräume, Duschen, sonstige Räume in Sport- und Turnhallen Räume der Haustechnik Außenbereiche: Treppen Balkone, Loggien, Pausengänge, Windfänge Werkstätten, Labore Technik-/Werkstatträume, Warten, Leitstände Reinigungshäufigkeiten: 1 1 x wöchentlich 2 2 x wöchentlich 2,5 jeden 2.Tag, (Mo - Mi - Fr. - Di. - Do.) 3 3 x wöchentlich, (Mo. - Mi. - Fr.) 5 5 x wöchentlich 0,5 14-tägig Seite 10 von 12

15 0,25 1 x monatlich 0 keine Reinigung X reinigungstäglich 17. Sonstiges Die termin- und qualitätsgerechte Erbringung aller Tätigkeiten, die in den Leistungsverzeichnissen für die zugehörigen Raumgruppen angegeben sind, ist zwingend erforderlich. Ein entsprechend angestrebter Reinigungszustand (Reinigungsqualität) kann nur durch die Einbringung ausreichender Leistungsstunden in Verbindung mit dem Einsatz geschulter und leistungsfähiger Mitarbeiter erzielt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Natur eines Werkvertrages die Sauberkeit des Objekts geschuldet wird, auch wenn es erforderlich ist, dass die eingebrachte Reinigungsleistung den im Angebot kalkulierten Zeitansatz übersteigt. 18. Aufmaß und Abrechnung Ergänzend zu 4 des Werkvertrages gilt: Bei der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt - sind für Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen zu Grunde zu legen; für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z. B. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m² und unbewegliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittelachse ermittelt. Probeflächen werden nicht abgezogen. Regiearbeiten werden nach Stunden berechnet. In den Stundenpreis sind die Personal-, Gemein- und Sachkosten für eine Reinigungskraft mit vollständiger Arbeitsausrüstung einzurechnen Es werden abgerechnet: Boden-, Wand- und Deckenflächen nach Flächenmaß (m²). Trennwände nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (Stck). Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte, Heizkörper, Heizungs-, Klima-, Lüftungsgeräte u. ä. nach Anzahl (Stck). Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u. ä. nach Längenmaß (m). Treppen und Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St). Das Flächenmaß wird auf 1 m² je Stufe bis zu einer Breite von 2,00 m festgelegt. Breitere Stufen werden mit 2 m² je Stufe berücksichtigt. Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u. ä. nach Flächenmaß (m²), Längenmaß (m) oder Anzahl (Stck). Seite 11 von 12

16 19. Leistungsverzeichnis Das beigefügte Leistungsverzeichnis legt für die einzelnen Raumgruppen fest, welche Tätigkeiten in welchen Intervallen im Rahmen der Unterhaltsreinigung auszuführen sind. Gleiches gilt für die Ergänzungsreinigung. Seite 12 von 12

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