LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

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1 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Kassel oder Ständeplatz Kassel Der Verwaltungsausschuss Hauptverwaltung Servicebereich Zentrale Verwaltungsangelegenheiten Datum Auskunft erteilt Nelle Telefon-Durchwahl 0561/ Telefax-Durchwahl 0561/ Adresse Zimmer-Nr. 30 Besucheranschrift Ständeplatz 6-10 Geschäftszeichen Öffentliche Ausschreibung Nr. 05/2007 über Gebäudereinigungsleistungen in den Regionalverwaltungen in Darmstadt und Wiesbaden; Aufforderung zur Angebotsabgabe (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben) Sehr geehrte Damen und Herren, wir beabsichtigen, die in diesen Verdingungsunterlagen beschriebenen Leistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Soweit Sie daran interessiert sind, am Vergabeverfahren teilzunehmen, übersenden Sie uns bitte ein Angebot, das den nachfolgenden Bedingungen entspricht. Geltende Bestimmungen Für diese Ausschreibung gelten die Bestimmungen dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Anlagen und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) in der zum Datum dieses Schreibens aktuellen Fassung. Die Bieter dürfen ihrem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Das Angebot muss enthalten: die ausgefüllte Leistungsbeschreibung den rechtsverbindlich unterschriebenen Angebotsvordruck den Nettopreis in EURO den Umsatzsteuersatz den gewährten Skontosatz die Bestätigung, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle erfolgt die verbindliche Lieferzeit in Werktagen die Gewährleistungsdauer die zusätzlich geforderten Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung Internet Telefon Telefax Schreibtelefon f. Gehörlose Bankverbindung: Kto.-Nr (05 61) (05 61) (05 61) Landeskreditkasse Kassel (BLZ )

2 - 2 - Änderungen der Bieters an ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Bei handschriftlichen Preisangaben müssen die Preise zusätzlich in Worten angegeben werden, um Missverständnisse auszuschließen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann zum Ausschluss der Angebote von der Wertung führen. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bieter vom Vergabeverfahren. Umweltfreundlichkeit Umweltverträgliche bzw. umweltfreundliche, langlebige, reparaturfreundliche, wiederverwendbare oder -verwertbare Produkte werden bevorzugt. Produkte und Materialien, die aus Reststoffen oder Abfällen (Sekundärrohstoffe) hergestellt oder gewonnen werden - sogenannte Recyclingprodukte - sind grundsätzlich bevorzugt anzubieten. Die Anlieferung von Produkten ohne oder aber in wiederverwertbaren Verpackungen wird bevorzugt. Nach Ablauf der Lebensdauer der zu liefernden Produkte sichert der Auftragnehmer eine Rücknahme der Produkte - sofern möglich - zur Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung zu. Können Produkte nicht wiederverwendet bzw. -verwertet werden, sichert der Auftragnehmer die umweltfreundliche bzw. -verträgliche Entsorgung von Abfällen, Reststoffen und Altgeräten nach den geltenden Bestimmungen zu. Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen und müssen in ihren wesentlichen Bestandteilen den funktionalen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Sie sind als separate Anlage dem Angebot beizufügen und müssen als Nebenangebot deutlich gekennzeichnet werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen Nachunternehmer Soweit die Beteiligung von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind die Nachunternehmer sowie Art und Umfang der vorgesehenen Weitergabe im Angebot zu benennen. Weitere Nachunternehmer dürfen bei der Auftragsausführung nur nach vorheriger Zustimmung des LWV Hessen beteiligt werden. Nachunternehmer sind nicht zugelassen.

3 - 3 - Angebotsfrist und Angebotsform Die Angebote sowie nachträgliche Änderungen müssen uns in zweifacher Ausfertigung per Post oder Boten in getrennten, verschlossenen Umschlägen bis spätestens am zugegangen sein , 12:00 Uhr Auf den Umschlägen ist Folgendes deutlich zu vermerken: Nicht öffnen! Angebot über Gebäudereinigungsleistungen in den Regionalverwaltungen, Termin Ausfertigung Nr. 1 bzw. Ausfertigung Nr. 2 Ihr Absender bzw. Ihr Firmenstempel Verwenden Sie hierzu bitte möglichst die beigefügten Adressvorlagen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich per Post zurückgezogen werden. Vergabe nach Losen Die Auftragsvergabe erfolgt geschlossen in Einzellosen Informationsübermittlung Weitergehende Informationen über das Vergabeverfahren werden - sofern notwendig - per Post oder elektronisch per übermittelt. Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist endet am Die Bieter binden sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihr abgegebenes Angebot.

4 - 4 - Nicht berücksichtigte Angebote Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den Bestimmungen des 27 VOL/A über nicht berücksichtigte Angebote. Das Angebot gilt demnach als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung erfolgt nicht. Die Ablehnung wird jedoch schriftlich mitgeteilt, wenn dem Angebot ein entsprechender Antrag mit adressiertem Freiumschlag beiliegt. Zusatzinformationen für europaweite Vergabeverfahren Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, Darmstadt, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, Postfach, Darmstadt Telefon ( / 06151) (12 0), Fax: ( / 06151) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EG abgesandt am: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Sabine Nelle Anlagen 2 Angebotsvordrucke 2 Leistungsbeschreibungen mit je 2 Gesamtpreisblättern 1 BVB Gebäudereinigung 2 Ergänzende Bedingungen

5 Adressvorlage A N G E B O T : zur Ausschreibung Nr. 05/2007 über Gebäudereinigungsleistungen in den Regionalverwaltungen Termin: Uhr NICHT ÖFFNEN! 1. AUSFERTIGUNG An den Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Servicebereich 100 Ständeplatz Kassel A N G E B O T : zur Ausschreibung Nr. 05/2007 über Gebäudereinigungsleistungen in den Regionalverwaltungen Termin: Uhr NICHT ÖFFNEN! 2. AUSFERTIGUNG An den Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Servicebereich 100 Ständeplatz Kassel

6 Firmenname Ansprechpartner/-in Straße Telefon Postleitzahl, Ort Telefax Angebot zur öffentlichen Ausschreibung Nr. 05/2007 Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den nachfolgenden und in beiliegender Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Konditionen an. Geltende Bestimmungen Für das Angebot und den abzuschließenden Vertrag gelten in nachstehender Rangfolge die Bestimmungen der beigefügten und ausgefüllten Leistungsbeschreibung, ggf. mit Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) des Merkblattes des LWV Hessen Sicherheitstechnische Anforderungen für die Lieferung von Arbeitsmitteln der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen, wobei der LWV Hessen an die Stelle des Landes Hessen tritt. der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen, wobei der LWV Hessen an die Stelle des Landes Hessen tritt der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)) in der zum Datum der Aufforderung zur Angebotsabgabe aktuellen Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, bzw. bei fehlenden Bestimmungen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Besondere und Ergänzende Vertragsbedingungen für Beschaffungen im EDV-Bereich Sofern es sich bei dieser Ausschreibung um die Lieferung bzw. eine Leistung aus dem EDV-Bereich handelt, erklären wir uns mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bzw. den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) bereit.

7 - 2 - Erklärung über nicht erfolgten Ausschluss von Vergaben Ich bin/wir sind nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom 03. April 1995 i.d.f. vom 29. Juli 1997 (Staatsanzeiger f. d. Land Hessen Nr. 35/1997 S. 2590) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Rechtsfolgen Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen meinen/unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können und den Auftraggeber berechtigen, den Vertrag wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dem Angebot liegen bei: die ausgefüllte Leistungsbeschreibung Falls bisher noch keine Geschäftsbeziehungen zur Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes bestanden: Referenzen des Bieters und evtl. Nachunternehmer zu ähnlich durchgeführten Leistungen, möglichst für den öffentlichen Bereich Firmenprofil (Mitarbeiterzahl, Qualifikation u.ä.) Ort, Datum Unterschrift, Stempel

8 Ergänzende Bedingungen zur Öff. Ausschreibung Nr. 05/2007 Mit dieser Ausschreibung wird ein Teil der Innenreinigung der Regionalverwaltungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen) an den Standorten Darmstadt und Wiesbaden vergeben. Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Losen: Los 1: Regionalverwaltung Darmstadt Los 2: Regionalverwaltung Wiesbaden Die Ausschreibung umfasst folgende Inhalte: Aktuell zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Option für zukünftig zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Zusatzreinigungen Ziel des LWV Hessen ist es, bisher mit eigenem Personal auf hohem Qualitätsniveau erbrachte Reinigungsleistungen auf qualifizierte, zuverlässige und leistungsfähige externe Dienstleister zu übertragen. Neben der primären Zielsetzung einer wirtschaftlichen und qualitativ einwandfreien Reinigung der Verwaltungsgebäude ist es dem LWV Hessen als Sozialbehörde hierbei wichtig, sicherzustellen, dass die in seinen Verwaltungen eingesetzten Fremdreinigungskräfte zu sozial und gesundheitlich vertretbaren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen tariflichen Mindestentlohnung wird dies primär durch zumutbare Leistungsanforderungen beeinflusst. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden daher nur Angebote zugelassen, die durch die anzugebenden Leistungsanforderungen (Leistung qm/h; Jahresstunden) die Gewähr dafür bieten, das in der den Reinigungskräften zur Verfügung stehenden Zeit eine qualitativ und gesundheitlich einwandfreie Reinigung möglich ist. Zuschlagskriterien Die Zuschlag erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter, der die geforderten Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbracht hat. Da die Ausschreibung die Option für die Vergabe von zukünftig zu vergebenden Reinigungsflächen beinhaltet, ist es erforderlich, bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote nicht nur die Preise für die aktuell zu vergebende Reinigungsfläche, sondern auch für die Option zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit wird daher bewertet, indem je Los auf der Basis der in den Gesamtpreisblättern angegebenen Flächen je Raumnutzungsart ein Jahresgesamtpreis für die fiktive Gebäudeunterhaltsreinigung der gesamten Regionalverwaltung und die nur bei Bedarf zu beauftragenden Zusatzreinigungen mit einem fiktiven Leistungsumfang von 32 Stunden ermittelt wird. Dem Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme der vorgenannten fiktiven Berechnungen wird der Zuschlag erteilt.

9 Leistungsbeschreibung zur öff. Ausschreibung 05/ Einheitliche Bedingungen für alle Lose 1.1. BVB Gebäudereinigung Die Gebäudereinigung ist gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Gebäudereinigung des Landes Hessen (BVB Gebäudereinigung) vom Auftragnehmer zu erbringen. Die BVB Gebäudereinigung sind als Anlage beigefügt. Der LWV Hessen tritt hinsichtlich der in den BVB enthaltenen Regelungen, in denen auf das Land Hessen Bezug genommen wird, an dessen Stelle. Die BVB Gebäudereinigung gelten nachrangig nach der Leistungsbeschreibung Datenschutz Die Anbieter sichern die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Hessischen Datenschutzgesetzes und insbesondere die Einhaltung der in den 9 und 10 HDSG beschriebenen Anforderungen zu zu, im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich Personal einzusetzen, dass gem. 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde zu, dass über das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist oder die Beantragung bevorsteht und kein Untersuchungsverfahren ansteht, welches die Zuverlässigkeit in Frage stellen würde Versicherungsschutz Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Fehlverhalten des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals resultieren. Der Auftragnehmer muss eine bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Versicherungssummen nachweisen: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Sprachkenntnisse/ Einweisung/Personalkontinuität Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neben dem Objektleiter, der über gute Deutschkenntnisse verfügen muss, nur Personal einzusetzen, welches die deutsche Sprache soweit beherrscht, dass eine problemlose Verständigung mit dem Auftraggeber möglich ist, und es die auf den Reinigungsmitteln aufgedruckten Anweisungen lesen und ausführen kann. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Reinigungspersonal vor dem erstmaligen Einsatz beim Auftraggeber dem zust. Ansprechpartner des Auftraggebers durch den Objektleiter vorgestellt und in die zu reinigenden Bereiche und sonstigen Rahmenbedingungen umfassend eingewiesen wird. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, das regelmäßig das gleiche Reinigungs- und Vertretungspersonal eingesetzt wird. Fluktuationen sind auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu beschränken.

10 1.5. Gebäudeunterhaltsreinigung Die Gebäudeunterhaltsreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der sanitären Anlage, der Treppen, der Heizkörper, der Fensterbänke, der Türen mit Rahmen, der Gegenstände der Raumausstattung (z.b. Möbel, Geräte), der Innenfensterflächen sowie der Wand- und Deckenleuchten. Die Leistungen müssen fachgerecht ausgeführt werden, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um baulich einwandfrei erhaltene Bürogebäude aus der Mitte des 20. Jahrhunderts, die überwiegend Büroräume enthalten. In kleinerem Umfang sind auch Sitzungs- und Besprechungsräume, Registraturräume, Sanitärräume sowie jeweils ein Kantinenraum mit Küche vorhanden. Bei den Büroräumen handelt es sich überwiegend um 15 bis 20 qm große 1- bis 2 Personenbüros mit Bildschirmarbeitsplatzausstattung und Aktenschränken. Die Sanitäranlagen sind mit Waschbecken, Spiegeln, Urinalen und WC-Becken ausgestattet, der Boden- und Wandbelag ist aus Stein und/oder Fliesen, die Trennwände haben eine Kunststoffoberfläche. Die Gebäudeunterhaltsreinigung ist entsprechend der detaillierten Vorgaben des beiliegenden Reinigungsplanes durchzuführen. Folgende zusätzlichen Regelungen sind zu beachten: a) Die vom Auftragnehmer zur Reinigung vorgesehenen Reinigungsmittel sind vorab von Auftraggeber zu genehmigen. Die Reinigungskräfte sind regelmäßig in die Handhabung und Dosierung der Reinigungsmittel einzuweisen b) Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegender Gegenstände (Schreibtische, Schränke, größere Regale etc.) zu reinigen c) Heizkörper und Türen einschl. Rahmen, Trennwände etc. sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu reinigen. d) Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird. e) In den Sanitärbereichen sind Fußböden, Kachel- und Trennwände, Türen, Wasch-, Spül- und Ausgussbecken, Toiletten und Urinale (innen und außen), Toilettensitze (obere und untere Fläche), Türgriffe sowie Griffe der Spüleinrichtungen nass und desinfizierend zu reinigen. f) Die Reinigung in Sanitärbereichen und sonstigen Bereichen muss mit farblich unterschiedlichen Reinigungstüchern erfolgen, um ein hygienisch einwandfreies Reinigungsergebnis zu erzielen und das Risiko von Verwechslungen zu minimieren g) Papierkörbe, Hygieneeimer, Kompostbehälter (Nassmüll) und Restmüllbehälter sind zu leeren. Dabei ist eine getrennte Abfallsammlung durchzuführen. Die Inhalte der Behälter sind getrennt in die dafür vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. h) Die Spender für Papierhandtücher, Seife und Toilettenpapier sind vom Auftragnehmer täglich bei Bedarf nachzufüllen. Das Material wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. i) In den Technikräumen sind die technischen Einrichtungen nicht zu reinigen und dürfen nicht berührt werden. Die Technikräume dürfen vom Reinigungspersonal nur

11 unter Aufsicht betreten werden j) Nach der Beendigung der Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzustellen. In den zu reinigenden Bereichen sind alle Gegenstände der Raumausstattung wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen k) Die Fenster und Lüftungseinrichtungen sind zu schließen; die Türen zu den Büros sind wieder abzuschließen und die Beleuchtung ist auszuschalten. Die Zugangstüren zu den Gebäuden sind immer verschlossen zu halten Zusatzreinigungen: Bei Bedarf kann der Auftraggeber den Auftragnehmer mit zusätzlichen Reinigungsleistungen, wie Bauschlussreinigungen, Grundreinigungen u.ä. beauftragen. Diese Leistungen werden zusätzlich zur Gebäudeunterhaltsreinigung zu den im Angebot des Auftragnehmer genannten Stundenpreisen nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Umfang des einzelnen Auftrags ist vorab zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen Reinigungszeiten Die Reinigungsleistungen können grundsätzlich in der Zeit von Uhr bis Uhr in Darmstadt und in 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Wiesbaden erbracht werden. Die Reinigung der Büros kann jedoch nur bei Abwesenheit der dort untergebrachten Beschäftigten des Auftraggebers durchgeführt werden. Dies ist in der Regel in der Zeit von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr der Fall Zukünftig zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Die Auftragnehmer erklären sich bereit, zu den in der Gesamtpreisliste eingetragenen Preisen dauerhaft oder befristet weitere Reinigungsleistungen zu übernehmen, soweit beim Auftraggeber ein entsprechender Bedarf entsteht. Eine Verpflichtung zur Vergabe weiterer Reinigungsleistungen besteht für den Auftraggeber nicht Laufzeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne Kündigung nach Ablauf von drei Jahren Feiertage Soweit eine Woche Feiertage enthält, ist der Gesamtumfang der je Woche in den Reinigungsplänen ausgewiesenen Reinigungsleistungen an den Nicht-Feiertagen zu erbringen. Ausschließlich Reinigungsleistungen, die an vier Tagen je Woche zu erbringen sind, werden ohne Preisabzug auf drei Reinigungstage reduziert, soweit zwei Feiertage in einer Woche liegen.

12 4. Reinigungsplan Büro Sanitäranlage Eingangsbereich Treppe Flur u. Aufzug Kantine Sitzungszimmer Teeküche/Aufenthaltsraum Registratur Lagerraum Bodenreinigung Grobschmutz aufsammeln ,5 1 2,5 1,5 1,5 1 V Nass wischen 2-stufig 4 2,5 Feucht wischen 1 3 1,5 1 1,5 1,5 1 V Staub saugen (bei Teppich) ,5 1,5 1 V Fleckentfernung 1 1, V Sockelleisten reinigen M 1 M M M M M M M V Schmutzfangmatten reinigen 3 Allgemeine Arbeiten Schreibtische, Tische feucht abwischen; Stühle reinigen ,5 1,5 1,5 1 V Papierkörbe (nass und trocken) entleeren und auswischen , M Feucht wischen aller technische Geräte V Bilder und Lampen feucht reinigen V Türen und Schränke feucht reinigen M 1 M M M M M V Heizkörper feucht reinigen M 1 M M M M M M V Fensterbänke feucht reinigen V Decken und Wände abkehren V M V V V V V V V V Wände, Spiegel feucht reinigen (Aufzüge) 1 Spezielle Arbeiten Toiletten-Handtuchpapier auffüllen 4 Seifenspender reinigen und auffüllen 4 WC-Becken feucht reinigen 4 WC-Urinale feucht reinigen 4 WC-Wände und Trennwände feucht reinigen 4 WC-Zubehör, Waschbecken, Spiegel usw. feucht reinigen 4 Handläufe/Treppengeländer reinigen 1 1 Innenglas reinigen (Glastüren) M M M M M M M Innenglas reinigen (Vitrinen) M M M M M Auf- und Abstuhlen 2,5 1,5 1,5 Pflanzenkübel überprüfen/ gießen 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Legende: 1 = 1x wöchentlich 2 = 2x wöchentlich 3 = 3x wöchentlich 4 = 4x wöchentlich M = monatlich entspr. 0,23 x wöchentlich V = vierteljährlich entspr. 0,08 x wöchentlich

13 2. Gesamtpreisblatt RV Darmstadt LOS 1 - Regionalverwaltung Darmstadt Steubenplatz Darmstadt Ansprechpartner für die verbindlich vorgeschriebene Besichtigung: Herr Wenzel, Tel Aktuell zu vergebende Reinigungsleistung/ Nutzungsart Bodenbelag Grundfläche in qm Gebäudeunterhaltsreinigung Büros Teppich/Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Sanitäranlagen Stein / Fliesen 230, , ,00 18,90 180, ,00 Jahresreinigungsfläche in qm Leistung qm/h Jahresstunden Vorhandene Reinigungsflächen Wochenintervall der Bodenreinigung Stundenverrechnungssatz in Anteil Lohn- und Lohnnebenkosten in Jahreskosten in Jahreskosten in Worten bei handschriftlichem Eintrag * Eingangsbereich Stein 70, ,00 Treppenhäuser / Stufen Stein/Kunststoff/Linole um 61,69 230,00 1, ,00 Flure und Aufzüge Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk * Kantine Kunststoff * Sitzungszimmer Teppich 121,60 660, ,00 130,00 2, ,00 60,00 1, ,00 *Teeküchen/Aufenthaltsräu me Teppich/Kunststoff/ Linoleum 1,5 - Registraturen Teppich/Kunststoff/ Linoleum 88,40 90, ,00 * Lagerräume Teppich/Kunststoff/ Linoleum 10,00 0,04 20,80 Gesamt 520, , ,80 Zusatzreinigungen Abrechnung nach Zeitaufwand 32,00 Gesamt * = keine aktuelle Vergabe, nur unverbindliche Option für zukünftige Vergabe; Preis wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, indem der Gesamtpreis bei vollständiger Vergabe aller vorhandenen Flächen berechnet wird. Datum, Stempel, Unterschrift

14 3. Gesamtpreisblatt RV Wiesbaden LOS 2 - Regionalverwaltung Wiesbaden Frankfurter Straße Wiesbaden Ansprechpartnerin für die verbindlich vorgeschriebene Besichtigung: Frau Kauffmann-Guerrero, Tel Reinigungsleistung/ Nutzungsart Bodenbelag Gebäudeunterhaltsreinigung Büros Sanitäranlagen Teppich/Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Stein / Fliesen 517, , ,00 34,00 180, ,00 Jahresreinigungsfläche in qm Leistung qm/h Jahresstunden Aktuell zu vergebend e Vorhandene Grundfläch Reinigungsflächen e in qm Wochenintervall der Bodenreinigung Stundenverrechnungssatz in Anteil Lohn- und Lohnneben-kosten in Jahreskosten in Jahreskosten in Worten bei handschriftlichem Eintrag Eingangsbereich Stein 68,61 70, ,00 Treppenhäuser/Stufen Stein/Kunststoff/Linole um 64,88 210,00 1, ,00 Flure und Aufzüge *Kantine Sitzungszimmer Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Kunststoff Teppich 127,00 960, ,00 310,00 2, ,00 47,23 210,00 1, ,00 *Teeküchen und Aufenthaltsräume Registraturen *Lagerräume Teppich/Kunststoff/ Linoleum - 1,5 - Teppich/Kunststoff/ Linoleum 120, ,00 Teppich/Kunststoff/ Linoleum 20,00 0,08 83,20 Summe 858, , ,20 Zusatzreinigungen Abrechnung nach Zeitaufwand 32,00 Gesamt * = keine aktuelle Vergabe, nur unverbindliche Option für zukünftige Vergabe; Preis wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, indem der Gesamtpreis bei vollständiger Vergabe aller vorhandenen Flächen berechnet wird. Datum, Stempel, Unterschrift

15 Firmenname Ansprechpartner/-in Straße Telefon Postleitzahl, Ort Telefax Angebot zur öffentlichen Ausschreibung Nr. 05/2007 Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den nachfolgenden und in beiliegender Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Konditionen an. Geltende Bestimmungen Für das Angebot und den abzuschließenden Vertrag gelten in nachstehender Rangfolge die Bestimmungen der beigefügten und ausgefüllten Leistungsbeschreibung, ggf. mit Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) des Merkblattes des LWV Hessen Sicherheitstechnische Anforderungen für die Lieferung von Arbeitsmitteln der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen, wobei der LWV Hessen an die Stelle des Landes Hessen tritt. der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Leistungen des Landes Hessen, wobei der LWV Hessen an die Stelle des Landes Hessen tritt der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)) in der zum Datum der Aufforderung zur Angebotsabgabe aktuellen Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, bzw. bei fehlenden Bestimmungen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Besondere und Ergänzende Vertragsbedingungen für Beschaffungen im EDV- Bereich Sofern es sich bei dieser Ausschreibung um die Lieferung bzw. eine Leistung aus dem EDV- Bereich handelt, erklären wir uns mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bzw. den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) bereit.

16 - 2 - Erklärung über nicht erfolgten Ausschluss von Vergaben Ich bin/wir sind nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom 03. April 1995 i.d.f. vom 29. Juli 1997 (Staatsanzeiger f. d. Land Hessen Nr. 35/1997 S. 2590) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Rechtsfolgen Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen meinen/unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können und den Auftraggeber berechtigen, den Vertrag wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dem Angebot liegen bei: die ausgefüllte Leistungsbeschreibung Falls bisher noch keine Geschäftsbeziehungen zur Hauptverwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes bestanden: Referenzen des Bieters und evtl. Nachunternehmer zu ähnlich durchgeführten Leistungen möglichst für den öffentlichen Bereich Firmenprofil (Mitarbeiterzahl, Qualifikation u.ä.) Ort, Datum Unterschrift, Stempel

17 Ergänzende Bedingungen zur Öff. Ausschreibung Nr. 05/2007 Mit dieser Ausschreibung wird ein Teil der Innenreinigung der Regionalverwaltungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen) an den Standorten Darmstadt und Wiesbaden vergeben. Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Losen: Los 1: Regionalverwaltung Darmstadt Los 2: Regionalverwaltung Wiesbaden Die Ausschreibung umfasst folgende Inhalte: Aktuell zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Option für zukünftig zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Zusatzreinigungen Ziel des LWV Hessen ist es, bisher mit eigenem Personal auf hohem Qualitätsniveau erbrachte Reinigungsleistungen auf qualifizierte, zuverlässige und leistungsfähige externe Dienstleister zu übertragen. Neben der primären Zielsetzung einer wirtschaftlichen und qualitativ einwandfreien Reinigung der Verwaltungsgebäude ist es dem LWV Hessen als Sozialbehörde hierbei wichtig, sicherzustellen, dass die in seinen Verwaltungen eingesetzten Fremdreinigungskräfte zu sozial und gesundheitlich vertretbaren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen tariflichen Mindestentlohnung wird dies primär durch zumutbare Leistungsanforderungen beeinflusst. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden daher nur Angebote zugelassen, die durch die anzugebenden Leistungsanforderungen (Leistung qm/h; Jahresstunden) die Gewähr dafür bieten, das in der den Reinigungskräften zur Verfügung stehenden Zeit eine qualitativ und gesundheitlich einwandfreie Reinigung möglich ist. Zuschlagskriterien Die Zuschlag erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter, der die geforderten Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbracht hat. Da die Ausschreibung die Option für die Vergabe von zukünftig zu vergebenden Reinigungsflächen beinhaltet, ist es erforderlich, bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote nicht nur die Preise für die aktuell zu vergebende Reinigungsfläche, sondern auch für die Option zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit wird daher bewertet, indem je Los auf der Basis der in den Gesamtpreisblättern angegebenen Flächen je Raumnutzungsart ein Jahresgesamtpreis für die fiktive Gebäudeunterhaltsreinigung der gesamten Regionalverwaltung und die nur bei Bedarf zu beauftragenden Zusatzreinigungen mit einem fiktiven Leistungsumfang von 32 Stunden ermittelt wird. Dem Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme der vorgenannten fiktiven Berechnungen wird der Zuschlag erteilt.

18 Leistungsbeschreibung zur öff. Ausschreibung 05/ Einheitliche Bedingungen für alle Lose 1.1. BVB Gebäudereinigung Die Gebäudereinigung ist gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Gebäudereinigung des Landes Hessen (BVB Gebäudereinigung) vom Auftragnehmer zu erbringen. Die BVB Gebäudereinigung sind als Anlage beigefügt. Der LWV Hessen tritt hinsichtlich der in den BVB enthaltenen Regelungen, in denen auf das Land Hessen Bezug genommen wird, an dessen Stelle. Die BVB Gebäudereinigung gelten nachrangig nach der Leistungsbeschreibung Datenschutz Die Anbieter sichern die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Hessischen Datenschutzgesetzes und insbesondere die Einhaltung der in den 9 und 10 HDSG beschriebenen Anforderungen zu zu, im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich Personal einzusetzen, dass gem. 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde zu, dass über das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist oder die Beantragung bevorsteht und kein Untersuchungsverfahren ansteht, welches die Zuverlässigkeit in Frage stellen würde Versicherungsschutz Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Fehlverhalten des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals resultieren. Der Auftragnehmer muss eine bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Versicherungssummen nachweisen: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Sprachkenntnisse/ Einweisung/Personalkontinuität Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neben dem Objektleiter, der über gute Deutschkenntnisse verfügen muss, nur Personal einzusetzen, welches die deutsche Sprache soweit beherrscht, dass eine problemlose Verständigung mit dem Auftraggeber möglich ist, und es die auf den Reinigungsmitteln aufgedruckten Anweisungen lesen und ausführen kann. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Reinigungspersonal vor dem erstmaligen Einsatz beim Auftraggeber dem zust. Ansprechpartner des Auftraggebers durch den Objektleiter vorgestellt und in die zu reinigenden Bereiche und sonstigen Rahmenbedingungen umfassend eingewiesen wird. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, das regelmäßig das gleiche Reinigungs- und Vertretungspersonal eingesetzt wird. Fluktuationen sind auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu beschränken.

19 1.5. Gebäudeunterhaltsreinigung Die Gebäudeunterhaltsreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, der Decken und Wände, der sanitären Anlage, der Treppen, der Heizkörper, der Fensterbänke, der Türen mit Rahmen, der Gegenstände der Raumausstattung (z.b. Möbel, Geräte), der Innenfensterflächen sowie der Wand- und Deckenleuchten. Die Leistungen müssen fachgerecht ausgeführt werden, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um baulich einwandfrei erhaltene Bürogebäude aus der Mitte des 20. Jahrhunderts, die überwiegend Büroräume enthalten. In kleinerem Umfang sind auch Sitzungs- und Besprechungsräume, Registraturräume, Sanitärräume sowie jeweils ein Kantinenraum mit Küche vorhanden. Bei den Büroräumen handelt es sich überwiegend um 15 bis 20 qm große 1- bis 2 Personenbüros mit Bildschirmarbeitsplatzausstattung und Aktenschränken. Die Sanitäranlagen sind mit Waschbecken, Spiegeln, Urinalen und WC-Becken ausgestattet, der Boden- und Wandbelag ist aus Stein und/oder Fliesen, die Trennwände haben eine Kunststoffoberfläche. Die Gebäudeunterhaltsreinigung ist entsprechend der detaillierten Vorgaben des beiliegenden Reinigungsplanes durchzuführen. Folgende zusätzlichen Regelungen sind zu beachten: a) Die vom Auftragnehmer zur Reinigung vorgesehenen Reinigungsmittel sind vorab von Auftraggeber zu genehmigen. Die Reinigungskräfte sind regelmäßig in die Handhabung und Dosierung der Reinigungsmittel einzuweisen b) Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegender Gegenstände (Schreibtische, Schränke, größere Regale etc.) zu reinigen c) Heizkörper und Türen einschl. Rahmen, Trennwände etc. sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu reinigen. d) Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird. e) In den Sanitärbereichen sind Fußböden, Kachel- und Trennwände, Türen, Wasch-, Spül- und Ausgussbecken, Toiletten und Urinale (innen und außen), Toilettensitze (obere und untere Fläche), Türgriffe sowie Griffe der Spüleinrichtungen nass und desinfizierend zu reinigen. f) Die Reinigung in Sanitärbereichen und sonstigen Bereichen muss mit farblich unterschiedlichen Reinigungstüchern erfolgen, um ein hygienisch einwandfreies Reinigungsergebnis zu erzielen und das Risiko von Verwechslungen zu minimieren g) Papierkörbe, Hygieneeimer, Kompostbehälter (Nassmüll) und Restmüllbehälter sind zu leeren. Dabei ist eine getrennte Abfallsammlung durchzuführen. Die Inhalte der Behälter sind getrennt in die dafür vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. h) Die Spender für Papierhandtücher, Seife und Toilettenpapier sind vom Auftragnehmer täglich bei Bedarf nachzufüllen. Das Material wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. i) In den Technikräumen sind die technischen Einrichtungen nicht zu reinigen und dürfen nicht berührt werden. Die Technikräume dürfen vom Reinigungspersonal nur

20 unter Aufsicht betreten werden j) Nach der Beendigung der Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzustellen. In den zu reinigenden Bereichen sind alle Gegenstände der Raumausstattung wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen k) Die Fenster und Lüftungseinrichtungen sind zu schließen; die Türen zu den Büros sind wieder abzuschließen und die Beleuchtung ist auszuschalten. Die Zugangstüren zu den Gebäuden sind immer verschlossen zu halten Zusatzreinigungen: Bei Bedarf kann der Auftraggeber den Auftragnehmer mit zusätzlichen Reinigungsleistungen, wie Bauschlussreinigungen, Grundreinigungen u.ä. beauftragen. Diese Leistungen werden zusätzlich zur Gebäudeunterhaltsreinigung zu den im Angebot des Auftragnehmer genannten Stundenpreisen nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Umfang des einzelnen Auftrags ist vorab zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen Reinigungszeiten Die Reinigungsleistungen können grundsätzlich in der Zeit von Uhr bis Uhr in Darmstadt und in 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Wiesbaden erbracht werden. Die Reinigung der Büros kann jedoch nur bei Abwesenheit der dort untergebrachten Beschäftigten des Auftraggebers durchgeführt werden. Dies ist in der Regel in der Zeit von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr der Fall Zukünftig zu vergebende Gebäudeunterhaltsreinigung Die Auftragnehmer erklären sich bereit, zu den in der Gesamtpreisliste eingetragenen Preisen dauerhaft oder befristet weitere Reinigungsleistungen zu übernehmen, soweit beim Auftraggeber ein entsprechender Bedarf entsteht. Eine Verpflichtung zur Vergabe weiterer Reinigungsleistungen besteht für den Auftraggeber nicht Laufzeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne Kündigung nach Ablauf von drei Jahren Feiertage Soweit eine Woche Feiertage enthält, ist der Gesamtumfang der je Woche in den Reinigungsplänen ausgewiesenen Reinigungsleistungen an den Nicht-Feiertagen zu erbringen. Ausschließlich Reinigungsleistungen, die an vier Tagen je Woche zu erbringen sind, werden ohne Preisabzug auf drei Reinigungstage reduziert, soweit zwei Feiertage in einer Woche liegen.

21 4. Reinigungsplan Büro Sanitäranlage Eingangsbereich Treppe Flur u. Aufzug Kantine Sitzungszimmer Teeküche/Aufenthaltsraum Registratur Lagerraum Bodenreinigung Grobschmutz aufsammeln ,5 1 2,5 1,5 1,5 1 V Nass wischen 2-stufig 4 2,5 Feucht wischen 1 3 1,5 1 1,5 1,5 1 V Staub saugen (bei Teppich) ,5 1,5 1 V Fleckentfernung 1 1, V Sockelleisten reinigen M 1 M M M M M M M V Schmutzfangmatten reinigen 3 Allgemeine Arbeiten Schreibtische, Tische feucht abwischen; Stühle reinigen ,5 1,5 1,5 1 V Papierkörbe (nass und trocken) entleeren und auswischen , M Feucht wischen aller technische Geräte V Bilder und Lampen feucht reinigen V Türen und Schränke feucht reinigen M 1 M M M M M V Heizkörper feucht reinigen M 1 M M M M M M V Fensterbänke feucht reinigen V Decken und Wände abkehren V M V V V V V V V V Wände, Spiegel feucht reinigen (Aufzüge) 1 Spezielle Arbeiten Toiletten-Handtuchpapier auffüllen 4 Seifenspender reinigen und auffüllen 4 WC-Becken feucht reinigen 4 WC-Urinale feucht reinigen 4 WC-Wände und Trennwände feucht reinigen 4 WC-Zubehör, Waschbecken, Spiegel usw. feucht reinigen 4 Handläufe/Treppengeländer reinigen 1 1 Innenglas reinigen (Glastüren) M M M M M M M Innenglas reinigen (Vitrinen) M M M M M Auf- und Abstuhlen 2,5 1,5 1,5 Pflanzenkübel überprüfen/ gießen 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Legende: 1 = 1x wöchentlich 2 = 2x wöchentlich 3 = 3x wöchentlich 4 = 4x wöchentlich M = monatlich entspr. 0,23 x wöchentlich V = vierteljährlich entspr. 0,08 x wöchentlich

22 2. Gesamtpreisblatt RV Darmstadt LOS 1 - Regionalverwaltung Darmstadt Steubenplatz Darmstadt Ansprechpartner für die verbindlich vorgeschriebene Besichtigung: Herr Wenzel, Tel Aktuell zu vergebende Reinigungsleistung/ Nutzungsart Bodenbelag Grundfläche in qm Gebäudeunterhaltsreinigung Büros Teppich/Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Sanitäranlagen Stein / Fliesen 230, , ,00 18,90 180, ,00 Jahresreinigungsfläche in qm Leistung qm/h Jahresstunden Vorhandene Reinigungsflächen Wochenintervall der Bodenreinigung Stundenverrechnungssatz in Anteil Lohn- und Lohnnebenkosten in Jahreskosten in Jahreskosten in Worten bei handschriftlichem Eintrag * Eingangsbereich Stein 70, ,00 Treppenhäuser / Stufen Stein/Kunststoff/Linole um 61,69 230,00 1, ,00 Flure und Aufzüge Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk * Kantine Kunststoff * Sitzungszimmer Teppich 121,60 660, ,00 130,00 2, ,00 60,00 1, ,00 *Teeküchen/Aufenthaltsräu me Teppich/Kunststoff/ Linoleum 1,5 - Registraturen Teppich/Kunststoff/ Linoleum 88,40 90, ,00 * Lagerräume Teppich/Kunststoff/ Linoleum 10,00 0,04 20,80 Gesamt 520, , ,80 Zusatzreinigungen Abrechnung nach Zeitaufwand 32,00 Gesamt * = keine aktuelle Vergabe, nur unverbindliche Option für zukünftige Vergabe; Preis wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, indem der Gesamtpreis bei vollständiger Vergabe aller vorhandenen Flächen berechnet wird. Datum, Stempel, Unterschrift

23 3. Gesamtpreisblatt RV Wiesbaden LOS 2 - Regionalverwaltung Wiesbaden Frankfurter Straße Wiesbaden Ansprechpartnerin für die verbindlich vorgeschriebene Besichtigung: Frau Kauffmann-Guerrero, Tel Reinigungsleistung/ Nutzungsart Bodenbelag Gebäudeunterhaltsreinigung Büros Sanitäranlagen Teppich/Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Stein / Fliesen 517, , ,00 34,00 180, ,00 Jahresreinigungsfläche in qm Leistung qm/h Jahresstunden Aktuell zu vergebend e Vorhandene Grundfläch Reinigungsflächen e in qm Wochenintervall der Bodenreinigung Stundenverrechnungssatz in Anteil Lohn- und Lohnneben-kosten in Jahreskosten in Jahreskosten in Worten bei handschriftlichem Eintrag Eingangsbereich Stein 68,61 70, ,00 Treppenhäuser/Stufen Stein/Kunststoff/Linole um 64,88 210,00 1, ,00 Flure und Aufzüge *Kantine Sitzungszimmer Kunststoff/ Linoleum/Naturkautsch uk Kunststoff Teppich 127,00 960, ,00 310,00 2, ,00 47,23 210,00 1, ,00 *Teeküchen und Aufenthaltsräume Registraturen *Lagerräume Teppich/Kunststoff/ Linoleum - 1,5 - Teppich/Kunststoff/ Linoleum 120, ,00 Teppich/Kunststoff/ Linoleum 20,00 0,08 83,20 Summe 858, , ,20 Zusatzreinigungen Abrechnung nach Zeitaufwand 32,00 Gesamt * = keine aktuelle Vergabe, nur unverbindliche Option für zukünftige Vergabe; Preis wird bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, indem der Gesamtpreis bei vollständiger Vergabe aller vorhandenen Flächen berechnet wird. Datum, Stempel, Unterschrift

24 B e s o n d e r e V e r t r a g s b e d i n g u n g e n bei der Vergabe der Gebäudereinigung (BVB - Gebäudereinigung) Inhalt 1 Allgemeines 2 Umfang der Arbeiten 3 Aufmaßregeln 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers 5 Reinigungsgeräte und -material 6 Reinigungspersonal und Verwaltungsvorschriften 7 Datenschutz 8 Hausverbote 9 Arbeitsstundennachweise 10 Objektleiter / Aufsicht und Einweisung 11 Leiharbeiter 12 Subunternehmer 13 Abnahme und Rechnungsstellung, Zahlung 14 Preisregelung 15 Haftung 16 Laufzeit des Vertrages 17 Kündigung 18 Preise 19 Gerichtsstand 20 Insolvenz 21 Abtretung

25 2 1 Allgemeines Diese BVB gelten nur in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung und den Reinigungsplänen. 2 Umfang der Arbeiten Der Bewerber hat sich vor Abgabe des Angebots über den Umfang der Arbeiten in den einzelnen Gebäuden und Räumlichkeiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Stellt der Bewerber gegenüber den Angebotsunterlagen Abweichungen von Art und Größe des Objekts fest, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 2 % des Aufmaßes des Gesamtobjekts betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme bzw. nach erster Reinigung schriftlich geltend gemacht werden. Entsprechendes gilt für derartige Feststellungen der gebäudeverwaltenden Stellen. Differenzen von mehr als 10% können jederzeit geltend gemacht werden. 3 Aufmaßregeln Bei der Feststellung der Fußbodenflächen bzw. der Fensterglasflächen gilt folgende Regelung: Die Flächen sind an Ort und Stelle aufzumessen. Die Ermittlung der Flächen anhand von Bauplänen ist unzulässig. Auszugehen ist von den Innenmaßen. Zu messen ist von Wand zu Wand. Kleine Wandvorsprünge bzw. Aussparungen (z.b. Türschwellen, Heizkörpernischen) bis 1,00 m² Einzelgröße bleiben unberücksichtigt, d.h. sie verringern/vergrößern die Bodenfläche nicht. Die Grundflächen von Pfeilern und Säulen verringern die Bodenflächen ebenfalls nicht. Die durch Einbauschränke bedeckten Bodenflächen werden nicht mitgerechnet, wenn die Schränke bis zur Zimmerdecke reichen. Die Angaben in m² sind jeweils 2 Stellen hinter dem Komma auf- bzw. abzurunden. Bei Treppen werden Stufenhöhe und -tiefe mit Treppenbreite und der Anzahl der Stufen multipliziert. Grundlage für die Abrechnung sowohl der Glasflächenreinigung als auch der Rahmenreinigung ist die Fensterfläche, berechnet aus der lichten Bauweite von Putzkante zu Putzkante, wobei etwaige Fenstersprossen unberücksichtigt bleiben. Sofern bei Fenstern keine Putzkanten vorhanden sind, ist dem reinen Glasmaß einschließlich Sprossen eine waagerechte und eine senkrecht Fensterrahmenbreite zuzurechnen. Für die übrigen Glasflächen ist das reine Glasmaß zugrunde zu legen. Doppelfenster sind in der Gesamtfläche zweifach zu berücksichtigen. 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers (AG) 1 Soweit der AG die Umkleideräume für die Reinigungskräfte und die Abstellräume für Maschinen, Geräte, Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger zur Verfügung stellen kann, erfolgt dies unentgeltlich. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer (AN) oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG

26 3 von derartigen Ansprüchen freizuhalten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen. 2 Das zur Durchführung der Reinigungs- und Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten. Der Anschluss von Waschmaschinen des AN bedarf der Zustimmung des AG. 5 Reinigungsgeräte und -material 1 Alle zu den Gebäudereinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte stellt der AN. 2 Die Maschinen müssen mit dem CE- oder VDE/GS-Zeichen versehen sein. Die einzusetzenden Geräte müssen modernen technischen Standard aufweisen (z.b. Doppelfahreimer oder System-Wagen einschl. Wanne mit dem Nassmopp oder Breitwischgerät). 3 Reinigungsautomaten können unter Beachtung der Grundforderung nach werterhaltender Reinigung eingesetzt werden; in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung - ggf. einschl. Fahrergewicht - nach Tabelle 1 zur DIN (0,5 N/mm²) nicht überschritten wird und die Laufräder des Automaten entsprechend der DIN gestaltet sind. 4 Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger stellt der Auftragnehmer. 5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie und nichtätzende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen (s.a. Ziffer 7 und 8). Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Die Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt (Luft, Abwasser) möglichst gering belasten. Zur Verringerung der Abwasserbelastung ist dem AN insbesondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen Reinigungsund Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigern und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt. 6 Desinfektionsreiniger müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie oder des Robert-Koch-Institutes aufgeführt sein. 7 Der AN ist verpflichtet, die zum Einsatz kommenden Mittel zu benennen (Vorlage der DIN/EN- Sicherheitsdatenblätter) und auf Aufforderung zusätzlich eine Inhaltsstoffangabe (FIGR- Blätter) abzugeben. Er verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwandten Mittel zwecks Prüfung durch eine vom AG zu bestimmende Stelle. Der AN trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht den Vertragsbestimmungen entsprechen und/oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten sind. Schadenersatzansprüche des AG bleiben vorbehalten. 8 Der AG behält sich - auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge - vor, die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger zu untersagen oder vorzuschreiben. 9 Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - am Tage der letzten Reinigung - sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude herauszunehmen.

27 4 6 Reinigungspersonal und Verwaltungsvorschriften 1 Der AN ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des AG abzulösen. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. 2 Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen (Stellung von Ersatzkräften / Anordnung von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. 3 Für die Reinigung von Schulen, Kindergärten/-tagesstätten sowie Objekten, für die der AG es ausdrücklich verlangt, gilt folgendes: a) Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. b) Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit ( 34 IfSG) aufgetreten ist, gilt entsprechendes. c) Für die Reinigung in Krankenhäusern und für Personal in infektionsgefährdeten Bereichen gilt 6 IfSG in Verbindung mit den UVV (arbeitsmedizinische Vorsorge). 4 Hausverwalter, Hausmeister oder Haushandwerker sowie deren Ehefrauen, Kinder und Eltern dürfen nicht als Mitarbeiter des AN in dem Reinigungsobjekt eingesetzt werden, das von dem betreffenden Hausverwalter, Hausmeister oder Haushandwerker betreut wird. 5 Der AN stattet das mit der Reinigung beauftragte Personal mit einem Firmenausweis (mit Lichtbild), der zum Betreten des Gebäudes berechtigt und einheitlicher Arbeitskleidung aus. Der Ausweis ist dem AG oder dessen Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Ausscheiden von Personal bzw. bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen hat der AN den Ausweis einzuziehen. Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen das Gebäude nicht betreten. Das gilt auch für Kinder und Tiere. Die Benutzung von Einrichtungen des AG (Fernsprechanlagen, Fernsehgeräte, Computer u. ä.) ist nicht gestattet. 6 Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. 7 Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des AG wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt. 8 Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt.

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