Weisungen für die Trainer

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1 Kapitel 1 TECHNISCHE UND ADMINISTRATIVE BESTIMMUNGEN Art. 1 Ausbildung und Qualifikation der Trainer Die Ausbildung der Swiss Basketball-Trainer und -Instruktoren wird gemeinsam von Swiss Basketball und Jugend + Sport (J&S) organisiert. Swiss Basketball anerkennt die Kurse und Module von J&S als Swiss Basketball-Trainerkurse. a) Am Ende der entsprechenden Kurse und Module, sofern der Kurs mit Erfolg bestanden wurde, verteilt Swiss Basketball auf Vorschlag der CFE, folgende Titel: Animator Mini-Basket (AMB) Trainer Mini-Basket (EMB) Trainer 1 Trainer 2 Trainer 2+ Trainer 3 Trainer NLA Instruktor Mini-Basket Instruktor Swiss Basketball b) Diese Titel ermöglichen einem Trainer die Ausübung des Traineramtes in den regionalen, interregionalen und nationalen Meisterschaften für die folgenden Kategorien : - Animator Mini-Basket Trainer in den Kategorien U7 und U9 Assistenztrainer der Kategorie U11. - Trainer Mini-Basket Trainer in der Kategorie U11 und tiefere. Assistenztrainer in der Kategorie U13 Für die Saison akzeptiert die CFE: Trainer der Kategorie U13 - Trainer 1 Trainer der Kategorie U13, mit dem Trainerkurs Mini Basket und U15 Assistenztrainer in der Kategorie U15 - Trainer 2 Trainer der Kategorie U17 und tiefer, ausser Mini Basket Assistenztrainer in den Kategorien U20, 1. Nationalliga Herren (1LNM) und Damen (1LNF) sowie Nationalliga B Damen (LNBF). - Trainer 2+ Trainer in den Kategorien U20, der 1LNM, der 1LNM, der LNBF und tiefere ausser Mini Basket, Assistenztrainer in der Nationalliga B Herren (LNBM). - Trainer 3 Trainer in der Nationalliga B Herren (LNBM) und tiefer, ausser Mini Basket Assistenztrainer in der Nationalliga A Herren und Damen (LNAM / LNAF) - Trainer NLA Trainer der Nationalliga Damen und Herren (LNAM / LNAF) und tiefer, ausser Mini Basket - Instruktor Mini-Basket Gleich wie sein Trainergrad, muss min. Trainergrad 2 sein. - Instruktor Swiss Basketball Trainer NLA und tiefer eingeschlossen Mini Basket und Instruktor in den Trainerkursen von Swiss Basketball und J+S. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 1 von 11

2 Trainergrad SWISS BASKETBALL Animator mini basket Trainer mini basket LNA LNA M O X LNA F O X LNB M O X X LNBF O X X X 1 LNM - 1LNF O X X X U 20 (Junioren) O X X X U 17 (Cadetten) O X X X X U 15 (Benjamin) X X X X X U 13 (Mini) O X U 11 (Schüler) O X U 9 X U7 X 2L / 3L / 4L Gemäss Weisungen Regionalverband X = Trainer O = Assistenztrainer c) Um ein Nachwuchskader (Regionalauswahl, Nachwuchs-Stützpunkt, nationales Ausbildungszentrum oder Nationalmannschaft), trainieren zu können, ist im Minimum der Trainergrad 3. d) Diese Trainergrade sind für alle nationalen Wettkämpfe erforderlich, einschliesslich der Jugend-Schweizermeisterschaften (Qualifikation und Finalphase) und für die Schweizermeisterschaften der Auswahlen. Für regionale Wettkämpfe können die Organisatoren diese Bedingungen lockern. e) Um im Rahmen des Mini Basket als Trainer tätig zu sein, muss der Trainer obligatorisch an einem Mini Basket Animator oder Trainer Kurs teilnehmen. Personen, welche den in Art. 1b der vorliegenden Weisungen angeforderten Trainergrad nicht besitzen, müssen eine Anfrage für eine provisorische Anerkennung gemäss den Art. 7a oder 7b der vorliegenden Weisungen stellen. Die Anzahl der fehlenden Grade wir ab dem Trainergrad Trainer Mini Basket berechnet. Art. 2 Publikation der Kurse und Anmeldung a) Das Kursprogramm und die entsprechenden Informationen sind auf der Internetseite und aufgeschaltet. Das Sekretariat von Swiss Basketball und die kantonalen J+S-Ämter können die nötigen Auskünfte geben. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 2 von 11

3 b) Swiss Basketball und das BASPO in Magglingen haben für die Ausbildung der Swiss Basketball- Trainer bzw. der J&S-Basketball-Leiter, folgende zwei Ausbildungswege vereinbart: 1) der Weg Swiss Basketball, für alle Swiss Basketball-Trainer, die eine Aktivität als Swiss Basketball-Trainer haben, aber keine Aktivität als J&S-Leiter haben 2) der Weg J&S für alle Swiss Basketball-Trainer, bzw. alle J&S-Leiter, die eine J&S-Leiter- Aktivität ausführen, sei das in einem Kurs einer Sportdisziplin von J&S oder im Bereich des Schulsportes oder Schulsport für Lehrlinge Der J+S-Ausbildungsweg ermöglicht eine Zusatzleistung gegenüber dem Ausbildungsweg von Swiss Basketball: der Erwerbsersatz. c) Die Anmeldeformulare können im kantonalen Amt für J&S oder im Sekretariat von Swiss Basketball bestellt werden. Sie können auch gratis von den Internetseiten oder heruntergeladen werden. d) Die Anmeldung für den Kurs oder das Modul muss durch den J+S-Coach des Klubs gemacht werden (direkt über Internet oder per Formular in Papierform). Art. 3 Ausbildungskurse und Module der Trainer Die Ausbildungsstruktur ist auf der Internetseite aufgeschaltet. a) Kurs Animator Mini-Basket - wird in Zusammenarbeit mit den RV, der CFMB und der CFE organisiert 1) gemäss Reglement CFMB und im 16. Altersjahr sein 2) Empfehlung vom J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein will 3) Verpflichtung, nach dem Kurs eine Aktivität eines Animators U7 oder Trainer U11 oder Assistenztrainer U11 zu übernehmen - folgende Bedingungen müssen zum Erhalt des Titels Animator Mini-Basket erfüllt sein: - den Kurs Animator Mini-Basket erfolgreich absolvieren - den Leiterkurs J+S Kindersport absolvieren b) Kurs Trainier Mini-Basket - wird in Zusammenarbeit mit den RV, der CFMB und der CFE organisiert 1) gemäss Reglement CFMB und im 17. Altersjahr sein 2) den Kurs Animator Mini-Basket erfolgreich absolviert haben 3) Empfehlung vom J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein will 4) Verpflichtung, nach dem Kurs eine Traineraktivität zu übernehmen - Folgende Bedingungen müssen zum Erhalt des Titels Trainer Mini-Basket erfüllt sein: - den Kurs Animator Mini-Basket erfolgreich absolvieren - den Leiterkurs J+S und den Einführungskurs Kindersport für J+S erfolgreich absolvieren c) Leiterkurs (LK) J+S - Swiss Basketball delegiert die Organisation dieses Ausbildungsgrades an ein kantonales J+S-Amt. Die Anmeldungen müssen an das J+S-Amt des Wohnkantons geschickt werden. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 3 von 11

4 1) mindestens im 18. Altersjahr sein. 2) Nationalität Schweiz oder Liechtenstein. Eine Person mit einer ausländischen Nationalität muss eine Aufenthaltsbewilligung haben. 3) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird. 4) Verpflichtung nach dem Kurs eine Traineraktivität auszuüben. - folgende Bedingungen müssen zum Erhalt des Titels als Leiter J+S erfüllt sein: den Leiterkurs erfolgreich absolvieren d) Modul «jeunesse» - Swiss Basketball organisiert dieses Modul in Zusammenarbeit mit J+S. 1) den J+S-Leiterkurs erfolgreich absolviert 2) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird 3) Verpflichtung nach dem Kurs eine Traineraktivität auszuüben - Bedingungen zum Erhalt des Trainergrades 2: das Modul «jeunesse» erfolgreich absolviert und die Prüfungen «Methodik» bestanden haben. - das Modul Kondition 1 mit Erfolg absolvieren - Zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite e) Modul «Espoirs» - Swiss Basketball organisiert dieses Modul in Zusammenarbeit mit J+S 1) das Modul «jeunesse» erfolgreich absolviert haben 2) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird. 3) Verpflichtung nach dem Modul eine Traineraktivität auszuüben. - Bedingungen zum Erhalt des Trainergrades 2+ : - das Modul «Espoirs» erfolgreich absolvieren - zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite f) Modul Kondition 2 - Swiss Basketball organisiert dieses Modul in Zusammenarbeit mit J+S 1) das Modul «Espoirs» erfolgreich absolviert haben 2) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird. 3) Verpflichtung nach dem Modul eine Traineraktivität auszuüben. g) Modul «Sélection» - Swiss Basketball organisiert dieses Modul in Zusammenarbeit mit J+S. 1) das Modul «Espoirs» erfolgreich absolviert haben. 2) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird. 3) Verpflichtung nach dem Modul eine Traineraktivität auszuüben h) Modul Examen «Sélection» - Swiss Basketball organisiert dieses Modul in Zusammenarbeit mit J+S. 1) das Modul «Sélection» erfolgreich absolviert haben 2) das 3-wöchige Praktikum mit Praktikumsbericht absolviert haben 3) vom J+S Coach des Vereins in welcher man seine Aktivität ausüben wird empfohlen werden Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 4 von 11

5 4) sich dazu engagieren eine Traineraktivität nach dem Kurs auszuüben - Bedingungen zum Erhalt des Trainergrades 3: - das Modul «Sélection», das Modul Examen «Sélection», das das Modul Kondition im Basketball erfolgreich bestehen - während 3 Wochen ein Praktikum bei einem LNA Team oder eine Nationalmannschaft durchführen und einen Pratktikumsbericht erstellen, welcher durch den Trainer der besuchten Mannschaft unterschrieben wird. Der Ort des Praktikums wird durch die CFE bestimmt. - zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite Kurs J+S Trainer Elitesport - Swiss Basketball organisiert diesen Kurs in Zusammenarbeit mit J+S. 1) das Modul «Sélection», das Modul Examen «Sélection», das Modul Kondition 2 erfolgreich absolviert haben. 2) Empfehlung durch den J+S-Coach des Klubs, bei dem er als Trainer tätig sein wird 3) Verpflichtung nach dem Modul eine Traineraktivität auszuüben - Bedingungen zum Erhalt des Trainergrades NLA: - den Kurs J&S Trainer Elitesport erfolgreich absolviert haben - Zusätzliche Module besuchen: Videoanalysen - zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite Kurs J&S Experte - Swiss Basketball organisiert diesen Kurs in Zusammenhang mit J+S. 1) im 24. Altersjahr sein 2) das Modul «Sélection», das Modul Examen «Sélection» (mit Empfehlung 4), das Modul Kondition erfolgreich absolviert haben. 3) von der Kantonalen J+S Stelle sowie der CFE empfohlen werden - Bedingungen zum Erhalt Titels Instruktor Swiss Basketball - den Trainerkurs 3 haben - den Kurs J+S Experte erfolgreich absolviert haben - einen Antrag der CFE stellen, dies nach einer 5 jährig ausgeübten Aktivität als Ausbildner i) Kurs Instruktor Mini-Basket - Swiss Basketball organisiert diesen Kurs in Zusammenhang mit J+S. 1) Modul Jeunesse erfolgreich absolviert haben. 2) Empfehlung durch einen Regionalverband oder CFE. 3) Verpflichtung nach dem Modul eine Aktivität als Instruktor Mini-Basket auszuüben. - Bedingungen zum Erhalt des Grades Instruktor Mini-Basket: - den Kurs Instruktor Mini-Basket erfolgreich absolviert haben. j) Ausbildung zum Berufstrainer Swiss Olympic - Dieser Kurs wird durch Swiss Olympic organisiert. Die Anmeldungen müssen Swiss Basketball geschickt werden. 1) den Kurs J+S Trainer Elitreport erfolgreich absolviert haben und den Trainergrad NLA haben 2) Empfehlung durch Swiss Basketball und durch die CFE. 3) Verpflichtung nach dem Kurs eine Aktivität in einem Nachwuchskader auszuüben. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 5 von 11

6 Art. 4 Obligatorische Fortbildungsmodule a) Regelmässigkeit: - Alle Swiss Basketball-Trainer müssen jede Saison ein Fortbildungsmodul Swiss Basketball, J+S (Basketball oder Kollektivsport ) oder Swiss Olympic absolvieren. - Die Trainer der LNAM und LNAF müssen obligatorisch am Anfang Saison Kurs (1. Sonntag im September) der durch die CFE organisiert wird teilnehmen. Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen. Im Falle der Abwesenheit, ist der Trainer die ersten beiden Spiele der Saison gesperrt. Die Sanktionen der Liga werden zusätzlich auferlegt. Im Wiederholungsfall, werden die Sanktionen verdoppelt. - die Trainer welche eine Aktivität im Nachwuchsbereich ausüben müssen obligatorisch das Modul Fortbildung für J+S Nachwuchstrainer in Magglingen absolvieren. - die anderen Trainer müssen ein Fortbildungsmodul ihrer Wahl absolvieren b) Gleichwertigkeit Die J+S-Fortbildungsmodule werden als Swiss Basketball-Fortbildungsmodule anerkannt und umgekehrt. c) Gültigkeit - Ein Fortbildungs- oder Weiterbildungsmodul verlängert die Traineranerkennung bis zum nächsten Saisonende im Bezug zum besuchten Modul - Um eine Trainerkarte für die nächste Saison zu bekommen, muss der Trainer ein Fortbildungsmodul vor Ende der Basketballsaison d.h. vor dem 30. Juni besuchen. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Trainerkarte nicht ausgestellt. Personen, die ihre Traineranerkennung verlieren (Nicht-Einhalten der Weisungen), werden mit Trainergrad 0 eingestuft. Nach 6 Jahren ohne Kursbesuch, muss eine Person, die eine neue Trainerkarte möchte, das Modul Réintégration bei J+S (Anmeldung nur durch den J+S Coach des Klubs möglich) und ein Basketball spezifisches Ausbildungsmodul absolvieren. Diese Person erhält anschliessend den Titel den sie vorher hatte - Nach 10 Jahren ohne absolvierte Kurse, erhält die Person den Trainergrad 1. Bespiel: Ein Trainer absolviert einen Perfektions- oder Ausbildungsmodul während der Saison Die Anerkennung ist bis Ende der Saison gültig, mit Pflicht ein Ausbildungsmodul vor Ende Saison zu absolvieren. Wenn das Modul absolviert wurde, wird eine Trainerkarte für die Saison ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, kann die Trainerkarte nicht ausgestellt werden. Art. 5 Leistungen von Swiss Basketball Der Teilnehmer an einem Ausbildungs- oder einem Fortbildungskurs von Swiss Basketball kann keinen Anspruch auf Erwerbsersatz erheben. Art. 6 Gleichwertigkeit a) Turn- und Sportlehrer Turn- und Sportlehrer, die eine Spezialisierung für Basketball absolviert haben, erhalten die Anerkennung J+S-Leiter Schulsport und Trainer 1. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 6 von 11

7 b) Ausländische / Schweizer Trainer ohne Trainerausbildung in der Schweiz 1. Jeder Trainer mit Schweizer oder ausländischer Nationalität der seine Ausbildung im Ausland gemacht hat, muss seinen Lebenslauf, seine Diplome und Aktivitäten als Basketballer und eine Bestätigung des Ursprungverbandes, die die Richtigkeit der Informationen bestätigt, vorweisen. Diese Informationen müssen beinhalten: Die studierten Themen und die Studienstunden. 2. Diese Informationen müssen auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch vorgewiesen werden. Die CFE erstellt ein Dokument, das die Gleichwertigkeit von Schweizer und ausländischen Diplomen aufzeigt. Die CFE entscheidet bei den ausländischen Trainern aufgrund der eingereichten Dokumente ob und welchen Trainergrad (1, 2, 2+, 3 oder NLA) er erhält. Um die Gleichwertigkeit für diesen Trainergrad definitiv zu erhalten, muss der ausländische Trainer während dem Jahr nach Einreichen seines Gesuches ein Fortbildungsmodul besuchen. Die CFE kann ebenfalls eine Prüfung als Validation der Der Trainer mit Schweizer oder ausländischer Nationalität der eine Trainerausbildung im Ausland absolviert hat, kann nach Erhalt der Anerkennung von Swiss Basketball, einen Antrag auf eine gleichwertige Anerkennung an J&S gemäss den folgenden Punkten 2. Und 3 stellen: 2 Um die J+S-Leiteranerkennung Basketball zu erhalten, muss ein Trainer mit Schweizer oder ausländischer Nationalität der seine Trainerausbildung im Ausland gemacht hat, ein J+S-Einführungsmodul besuchen (Informationen erteilt der J+S Sportchef Basketball beim BASPO, 2532 Magglingen). 3 Für eine gleichwertige Anerkennung als J+S Trainer Elitesport, muss der Trainer mit ausländischer Nationalität oder Schweizer Nationalität, welcher seine Ausbildung im Ausland absolviert hat, einen Einführungskurt für Leiter einschliesslich eines Einführungskurs für Nachwuchstrainer absolvieren (Informationen erteilt der J+S Sportchef Basketball beim BASPO, 2532 Magglingen) c) Höhere Anerkennung Am Ende jedes Ausbildungskurses kann der Trainer ein schriftliches Gesuch zur Klassifizierung in einer höheren Kategorie stellen. Das Gesuch muss vom Kursleiter unterschrieben und dann zur definitiven Entscheidung an die CFE weitergeleitet werden. Art. 7 Provisorische Anerkennungen Die CFE wird die provisorischen Anerkennungen gemäss folgenden Elementen ausstellen: a) Fehlen von 1 oder 2 Trainergraden Eine Person mit einem Trainergrad, der zwei Stufen tiefer ist, als der verlangte, wird eine provisorische Trainer-Anerkennung erhalten. b) Fehlen von 3 Trainergraden - Fehlen einer Person drei Trainergrade, muss sie folgende Beträge bezahlen: 1) LNA CHF 1' ) LNBM CHF 1' ) LNBF-1LN, Espoir und U20 CHF ) U17 CHF Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 7 von 11

8 - Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet und ermöglicht den Erhalt einer provisorischen Traineranerkennung 1, 2, 2+, 3 oder LNA. - Eine Person, die keinen Swiss Basketball Trainergrad besitzt, wird als Trainergrad 0 eingestuft. c) Ausländischer Trainer - Ein ausländischer Trainer, der zum ersten Mal in der Schweiz als Trainer lizenziert ist, muss den Fragebogen zum Erhalt einer Trainerkarte ausfüllen. Diesen muss er zusammen mit seinem Lebenslauf als Spieler und als Trainer sowie seinen Trainerdiplomen bei der CFE einreichen (die Dokumente müssen in einer der offiziellen Sprachen abgefasst sein). Unabhängig davon, ob er als Trainer oder als Assistenz-Trainer tätig sein wird, muss er auf das Postkonto der FSBA CFE ( ) folgenden Betrag einzahlen: 1) LNA CHF 3' ) LNBM CHF 2' ) LNBF-1LN und Espoir CHF Diese Taxe wird nicht zurückerstattet. - Die CFE prüft das Dossier und entscheidet über die Gleichwertigkeit mit einem Swiss Basketball Trainergrad. - Die Trainerkarte wird ihm dann gemäss Art. 7a und 7b provisorisch für die laufende Saison ausgestellt. - Die CFE kann nach Prüfung des vorgelegten Dokuments von dieser Regelung abweichen und eine Trainerkarte mit einer definitiven Anerkennung ausstellen. - Ein ausländischer Trainer, der in den kantonalen oder jugendlichen Ligen tätig ist, muss sich nach den Punkten 7a und 7b dieser Weisungen richten. Nach dem Besuch des J+S- Leiterkurses kann er ein Gesuch einreichen, um in einer höheren Kategorie anerkannt zu werden. Das Gesuch muss vom Kursleiter unterschrieben und dann zur definitiven Entscheidung an die CFE weitergeleitet werden. d) Gültigkeit der provisorischen Anerkennung - Ein Trainer, der im Besitz einer provisorischen Anerkennung ist, verpflichtet sich, den geforderten Trainergrad zu erreichen. Er muss dazu die fehlenden Kurse an den von der CFE bestimmten Daten besuchen - Diese Anerkennung ist gültig, solange der Trainer den von der CFE festgelegten Anforderungen nachkommt. - Die Anerkennung kann nur einmal verlängert werden, nachdem die Ausübungstaxe einbezahlt wurde: 1) LNA CHF 1' ) LNBM CHF 1' ) LNBF-1LN, Espoir und U20 CHF ) U17 und U15 CHF Dieser Betrag wird zu 80% zurückbezahlt, wenn der Trainer die von der CFE auferlegten Bedingungen innerhalb der vorgesetzten Frist erfüllt hat. - Der Trainer, der eine Mannschaft seinem erreichten Trainergrad entsprechend, trainieren will, dann dies tun ohne die Taxe zu bezahlen. Wenn er auf einem höheren Niveau trainieren will, kann er dies nur tun, wenn er die Taxe bezahlt und sich von seinen Pflichten mit einer höheren Ausbildung entlastet Art. 8 Nicht vorgesehene Fälle Alle in den vorliegenden Weisungen nicht vorgesehenen Fälle werden von der CFE behandelt und entschieden und anschliessend dem Zentralvorstand von Swiss Basketball zur Ratifizierung weitergeleitet. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 8 von 11

9 Kapitel 2 ADMINISTRATIVE WEISUNGEN FÜR WETTKÄMPFE Art. 9 Anwendungen Die technischen und administrativen Weisungen der CFE müssen bei allen offiziellen Wettkämpfen von Swiss Basketball angewendet werden. Die RV ihrerseits sind für die Einhaltung dieser Weisungen an den von ihnen organisierten Wettkämpfen zuständig. Art. 10 Lizenz und Trainerkarte Um ihre Aktivität auszuüben, müssen alle Trainer und Assistenz-Trainer eine gültige Spielerlizenz oder administrative Lizenz sowie die von Swiss Basketball ausgestellte Trainerkarte haben, die für die laufende Saison gültig ist. Die Spielerlizenz, die administrative Lizenz und die Trainerkarte eines Trainers sind gebunden an: 1) Swiss Basketball 2) den Regionalverband (RV) 3) den Klub, in dem er sein Traineramt aktiv ausübt Um eine Trainerkarte zu erhalten, muss der qualifizierte Trainer die herausgegebenen Weisungen und Instruktionen der CFE befolgen. Art. 11 Ausübungsrecht Ein Trainer kann seine Aktivität nur in jenem Klub ausführen, für den seine Spielerlizenz oder seine administrative Lizenz ausgestellt wurde. Eine Person, die nicht in jenem Klub, in dem sie lizenziert ist (Spielerlizenz oder administrative Lizenz) tätig sein will, muss bei der CFE eine Spezialbewilligung beantragen. Zudem muss eine schriftliche Einwilligung beider Präsidenten vorliegen. Art. 12 Trainerbeitrag Für die Ausstellung und die jährliche Erneuerung der Trainerkarte wird von der Delegiertenversammlung ein jährlicher Beitrag festgelegt. Art. 13 Anwesenheit des Trainers An jeder offiziellen Begegnung (Meisterschaft und Cup) muss ein Trainer anwesend sein, der eine gültige Trainerkarte und eine gültige Qualifikation gemäss Art. 1b hat, d.h. er muss den minimal geforderten Trainergrad haben. Die Trainerkarte muss zur Kontrolle vorgelegt werden. Die Nummer der Trainerkarte und der Name des Trainers müssen ins Matchblatt eingetragen werden. Art. 14 Abwesenheit des Trainers a) Bei allen offiziellen Begegnungen muss die Abwesenheit des gemäss Art. 13 der vorliegenden Weisungen qualifizierten Trainers, vor dem Spiel der CFE gemeldet und begründet werden. b) Der qualifizierte Trainer kann durch einen anderen Trainer des Klubs ersetzt werden, der Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 9 von 11

10 eine gültige Trainerkarte für die laufende Saison hat. Art. 15 Transfer während der Saison a) Die Transfers von Spielerlizenzen oder administrativen Lizenzen sind durch das Lizenzreglement geregelt. b) Ein Trainer dagegen, der aus irgendwelchen Gründen während der Saison seine Trainertätigkeit in einem anderen Klub weiterführen möchte, muss der CFE ein schriftliches Gesuch einreichen. c) Im Gesuch muss der Grund für den Transfer genannt werden und es muss von ihm und den Präsidenten beider Klubs unterschrieben werden. Die Trainerkarte muss beigelegt sein d) Die administrativen Kosten für einen Transfer sind folgende: 1) LNA CHF ) LNBM CHF ) LNBF-1LN und Espoir CHF Art. 16 Disziplinarmassnahmen gegen einen Klub Das Fehlen einer Lizenz (nicht vorhanden oder nicht vorgelegt) wird durch das Lizenzreglement und die Reglemente der Organisatoren der verschiedenen Wettkämpfe geregelt. Bei Missachtung der Artikel der vorliegenden Weisungen drohen dem betroffenen Klub folgende Sanktionen: a) Missachtung Artikel 10 und 14 1) beim ersten Mal: Busse CHF ) beim zweiten Mal: Busse CHF ) für jedes weitere Mal werden die Bussen jeweils verdoppelt. Wenn der abwesende Trainer durch einen anderen Trainer des Klubs ersetzt wird, der den erforderlichen Trainergrad für die betreffende Kategorie hat, wird der Klub nicht bestraft. b) Missachtung Artikel 13 Falls die Trainerkarte vergessen wird oder falls sie nicht vorgelegt wird, wird der Trainer jedes Mal mit einer Busse von CHF bestraft. Die Missachtung einer Vorschrift in Zusammenhang mit der Trainerkarte hat keinen Einfluss auf das Resultat einer Begegnung. Ein Missbrauch von höherer Gewalt ist einer Missachtung von Artikel 14 gleichgestellt. Art. 17 Disziplinarmassnahmen gegen Trainer Die Missachtung der vorliegenden Weisungen durch Trainer und Assistenz-Trainer führt zu folgenden Sanktionen: a) Missachtung Artikel 4 - Ist ein Fortbildungskurs oder ein Ausbildungskurs für einen höheren Grad abgelaufen, und der Trainer besucht keinen entsprechenden Kurs zur Erneuerung, wird die Trainerkarte am Anfang der darauffolgenden Saison nicht ausgestellt. - Sobald der Trainer einen Fortbildungskurs oder einen höheren Ausbildungskurs besucht hat, erhält er alle seine Rechte zurück. Art. 18 Anwendungen der Sanktionen Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 10 von 11

11 a) Bussen: Die CFE erhebt und spricht Bussen aus; in kleineren Fällen kann sie auch nur eine Verwarnung aussprechen. b) Spezialfälle: Die anderen Fälle, vor allem Undiszipliniertheit der Trainer oder des Vereins, können den juristischen Organen von Swiss Basketball übertragen werden. c) Fehlende Zahlung: Falls ein bestrafter Klub oder Trainer eine administrative Busse nicht innerhalb 10 Tagen nach erfolgter Mahnung an Swiss Basketball bezahlt (rechtsgültig ist der Poststempel), gelangt das Reglement betreffend Rechtsverfahren gegenüber Schuldnern zur Anwendung. Art. 19 Rechtsweg a) Gegen jeden Entscheid, den die CFE aufgrund der vorliegenden Weisungen getroffen hat, kann innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe bei der Rekurskommission von Swiss Basketball Rekurs eingelegt werden. b) Das Rekursverfahren untersteht den Bestimmungen der Rekurskommission von Swiss Basketball. Art. 20 Streitfälle Im Streitfall ist der französische Text rechtsgültig. Art. 21 Schlussbestimmungen - Fälle, die in den vorliegenden Weisungen nicht vorgesehen sind, werden durch die CFE behandelt, die entscheidet und das Dossier der Direktion von Swiss Basketball zur Ratifizierung unterbreitet. - Diese Weisungen wurden am 20. Juli 2017durch den Zentralvorstand genehmigt und treten rückwirkend ab dem 1. Juli 2017 in Kraft. Weisungen für die Trainer gültig ab Seite 11 von 11

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