Umgangsregelung. Konzeption. Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Pflegekinderdienst

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1 Umgangsregelung Konzeption Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Pflegekinderdienst

2 Einleitung Im geltenden Kindschaftsrecht wird das Kind als Träger eigener Bedürfnisse, Interessen und Rechte hervorgehoben. Der Gesetzgeber hat es aber unterlassen, die Gestaltung des Umgangs zwischen fremdplatziertem Kind und Eltern zu regeln. Die Kontakte eines Pflegekindes zu seinen Eltern sind daher auf allen beteiligten Ebenen ein strittiges Thema. In diesem Spannungsverhältnis ist das gelingende Pflegeverhältnis das übergeordnete Ziel. Der Leitgedanke dieser Konzeption: Umgangskontakte müssen an den Bedürfnissen des Kindes orientiert sein. Dann tragen sie zur Entwicklung einer gesunden Persönlichkeit bei. Die folgende Konzeption soll die fachliche Haltung des Pflegekinderdienstes verdeutlichen. Die Zielsetzung der unterschiedlichen Pflegeformen erfordert dabei unterschiedliche Inhalte und Rahmenbedingungen der Umgangskontakte. Diese Struktur der Aufschlüsselung nach Pflegeformen bildet das Gerüst der Konzeption und soll die Arbeit mit ihr erleichtern. Sie versteht sich als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den fallführenden Fachkräften im Bezirkssozialdienst. 1. Rechtliche Situation Ist zur Abwehr der Gefährdung eines Kindes dessen Fremdunterbringung nötig, so steht dem betroffenen Kind prinzipiell weiterhin ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Auch die betroffenen Eltern sind zunächst zum Umgang berechtigt und verpflichtet. An die Fachkräfte der Jugendhilfe richtet sich nicht nur der generelle Unterstützungsauftrag in Umgangsfragen nach 18 Abs. 3 SGB VIII, sondern auch die spezielle Vorschrift des 37 Abs. 1 SGB VIII. Diese Vorschrift fordert u. a. dazu auf, die Beziehung zwischen Herkunftsfamilie und untergebrachten Kin dern besonders zu fördern, solange innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie mit nachfolgender Rückführung des Kindes möglich scheint. Auch zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern gilt die Wohlverhaltensklausel des 1684 Abs. 2 BGB, die von den Beteiligten verlangt, wechselseitig alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Können sich die Beteiligten nach einer Fremdunterbringung nicht auf eine Umgangsregelung einigen, so muss das Familiengericht auf Antrag eine konkrete Regelung vornehmen. Umgangkontakte können hierbei nach 1684 Abs. 3 BGB eingeschränkt oder ausge schlossen werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss für längere Zeit bzw. auf Dauer kann nur erfolgen, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre. Eine besondere Form der Einschränkung von Umgangskontakten ist die Anordnung von begleiteten Umgangskontakten nach 1684 Abs. 3 BGB. Das Gericht hat bei der konkreten Regelung des Umgangs einen weiten Gestaltungsspielraum. So kann es etwa Umgangsmodalitäten, wie die Häufigkeit und Dauer von Begegnungen, bestimmen. Als Richtschnur bei der Entscheidungsfindung dient nach 1697 a BGB das Kindeswohl, d. h. das Gericht versucht, zusammen mit den Verfahrensbeteiligten diejenige Umgangslösung zu bestimmen, die im Einzelfall dem Wohl der betroffenen Kinder am besten gerecht wird (Oelkers 2002). 2

3 2. Beratungsleistung Der Umgang wird von sozialpädagogischen /sozialarbeiterischen Fachkräften des Pflegekinderdienstes ausgeführt. Vor dem Hintergrund einer guten fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung verfügt die Fachkraft über Fähigkeiten wie soziale Kompetenz, Kongruenz, Empathie, Konfliktfähigkeit und einer wertschätzenden Grundhaltung gegenüber allen Beteiligten. Zu den fachlichen Kompetenzen gehören rechtliche, (entwicklungs-) psychologische und pädagogische Kenntnisse. Der Pflegekinderdienst erbringt folgende Leistung bei der Durchführung der Umgangs kontakte: Vorgespräche mit den Beteiligten wie den Umgangsberechtigten / dem Kind, den Kindern / den Pflegepersonen Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung der festgelegten Regeln, die mit den Umgangsberechtigten getroffen wurden Begleitung der Umgangskontakte (mit Anregung zur Ausgestaltung der Umgangskontakte) ggf. Reflexion der Umgangskontakte mit den Umgangsberechtigten, dem Pflegekind und den Pflegepersonen Die sich aus der Durchführung der Umgangskontakte ergebenden Themen werden in einer erweiterten, vertieften Zusammenarbeit mit den am Umgang Beteiligten bearbeitet. Bestandteile der Beratung können sein: Berücksichtigung der verschiedensten Bedürfnisse des Kindes Akzeptanz der vorhandenen Bindungen Loyalitätskonflikte des Kindes Akzeptanz der Herkunftsfamilie Erlaubnis für das Kind, sich auf neue Beziehungen einzulassen Reaktionen auf die bestehende Situation die Rolle der Pflegeeltern Die Rolle der Herkunftseltern adäquater Umgang mit Kindern, die traumatisierende oder belastende Erfahrungen mitbringen Bei Bedarf Kooperation zwischen ASD und PKD zu speziellen Situationen Die fallführende Fachkraft im ASD wird im Regelfall durch den Zwischenbericht vor dem Hilfeplangespräch über den Verlauf der Umgangskontakte informiert. 3. Formen des Umgangs Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist die Beratung und Unterstützung aller am Umgangskontakt Teilnehmenden. Je nach Pflegeform, rechtlicher Situation und Fallkonstellation sind unterschiedliche Varianten des Umgangs denkbar und notwendig. Die Bedürfnisse der Kinder müssen wahrgenommen und angemessen berücksichtigt werden. Besondere Beachtung gilt dem Schutzbedürfnis und dem Willen des Kindes. Der Umgang kann je nach Situation durch die Fachkraft und / oder die Pflegeperson begleitet werden Unbegleitete Umgangsformen Dieser Umgang kommt in Betracht, wenn beispielsweise die leiblichen Eltern sich dem Kind gegenüber angemessen verhalten können wenn Klarheit und Einigkeit über die Perspektive des Kindes besteht alle Beteiligten die vereinbarten Regeln einhalten die Herkunftseltern in der Lage sind die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen 3

4 3.2. Der begleitete Umgang Dieser Umgang kommt in Betracht, wenn beispielsweise die ersten Umgangskontakte nach der Unterbringung des Kindes stattfinden das Verhältnis zwischen Kind und Eltern belastet ist das Verhältnis zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern belastet oder noch nicht stabil ist auffälliges, schwieriges Verhalten des Kindes vorliegt bisher kein Umgang zwischen Eltern und Kind bestanden hat oder der Kontakt lange zurückliegt die Eltern-Kind-Beziehung gefördert werden soll 3.3. Der kontrollierte Umgang Dieser Umgang kommt in Betracht, wenn beispielsweise Bedenken im Hinblick auf die Umgangsberechtigten bestehen (evtl. übergriffiges Ver halten) eine Kindesentziehung befürchtet wird ein unbewiesener, aber nicht ausgeräumter Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht heftige Auseinandersetzungen während der Übergabe des Kindes zu befürchten sind eine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern fehlt 4. Ziele 4.1. Vollzeitpflege auf Dauer Ziel der Unterbringung in eine auf Dauer angelegte Vollzeitpflege ist die Integration des Kindes. Es ist eine familienersetzende Hilfe. Die Umgangskontakte tragen dazu bei, die Bezüge des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie zu erhalten. Sie geben dem Kind die Möglichkeit sich mit seiner Vergangenheit auseinander zu setzen und ein realistisches Bild von seiner Herkunftsfamilie zu erhalten. Ebenso kann auch die Herkunftsfamilie den Bezug zum Kind pflegen und an der Entwicklung des Kindes teilhaben. Der regelmäßige Umgang dient der Fortsetzung der Bindung und Vertrautheit und soll bei der Klärung der Identität helfen Zeitlich befristete Vollzeitpflege Kinder, deren Eltern aufgrund einer schwierigen persönlichen Situation nicht in der Lage sind für sie zu sorgen, werden für einen bestimmten Zeitraum in eine Pflegefamilie aufgenommen. Die Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern ist geplant, vorausgesetzt, die Eltern schaffen es, in einem für das Kind vertretbaren Zeitrahmen, die Erziehungsverantwortung wieder selbst zu übernehmen. Um die Beziehung zwischen Kind und Eltern zu erhalten, sind regelmäßige und häufige Umgangskontakte notwendig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pflegeltern, den Eltern und den Fachkräften vom Jugendamt und anderen sozialen Diensten ist erforderlich. 4

5 4.3. Verwandtenpflege Ziel der Unterbringung in eine auf Dauer angelegte Vollzeitpflege ist die Integration des Kindes. Es ist eine das familiäre Umfeld erhaltende Hilfe. Die Umgangskontakte tragen dazu bei, die Bezüge des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und Geschwistern zu erhalten. Sie geben dem Kind die Möglichkeit sich mit seiner Vergangenheit auseinander zu setzen und ein realistisches Bild von seiner Herkunftsfamilie zu erhalten. Ebenso kann auch die Herkunftsfamilie den Bezug zum Kind pflegen und an der Entwicklung des Kindes teilhaben Netzwerkpflege Merkmal der Netzwerkpflege ist nicht die einheitliche Zielsetzung und einheitliche zeitliche Perspektive, sondern die Unterbringung im nahen Umfeld des Pflegekindes. Dies gewährt eine Bindung an das vertraute Familien- und Bezugssystem. Die Umgangskontakte orientieren sich wie in anderen Pflegeformen auch am Ziel der Hilfe. Dadurch bedingt gibt es in der Netzwerkpflege mit den unterschiedlichen Ausrichtungen der Hilfe eine große Spannbreite in der Ausgestaltung der Umgänge Versorgungspflege Ziel der Unterbringung in Versorgungspflege ist in der Regel die Versorgung des Kindes während einer in der Herkunftsfamilie aufgetretenen Notsituation und einem damit verbundenem Ausfall des versorgenden Elternteiles (z.b. Krankenhausaufenthalt) für einen begrenzten, überschaubaren Zeitraum. Die Umgangskontakte dienen dem Erhalt der Beziehung zwischen Kind und Herkunftsfamilie. Sie ermöglichen sowohl Kind als auch Eltern, gegebenenfalls vorhandene Sorgen und Ängste zur Situation des anderen abzubauen Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) Zielsetzung der Familiären Bereitschaftsbetreuung ist es, Kindern und Jugendlichen kurzfristig in Notsituationen für einen vorübergehenden, begrenzten Zeitraum ein Zuhause zu geben. Die familiäre Unterbringung soll ermöglichen, auf die individuelle Lebenssituation der Kinder/Jugendlichen und auf deren physische und psychische Verfassung einzugehen. Sie soll zur Stabilisierung der Minderjährigen und deren Lebenssituation beitragen. Die Unterbringungszeit dient der Klärung der Problemlagen und der Perspektivenentwicklung. Die Unterbringung endet in der Regel mit einer Rückführung in die Herkunftsfamilie oder der Überleitung in eine geeignete weiterführende Hilfe außerhalb der eigenen Familie. Die Umgangskontakte tragen dazu bei, die Bezüge des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie aufrecht zu erhalten. Sie geben dem Kind die Möglichkeit sich mit der veränderten Lebenssituation auseinanderzusetzen und ein realistisches Bild von seiner Herkunftsfamilie zu behalten. Ebenso kann auch die Herkunftsfamilie den Bezug zum Kind pflegen und an der Entwicklung des Kindes teilhaben. 5

6 5. Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen von Elternkontakten müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie am Alter, Entwicklungsstand und Bedürfnis des Kindes orientiert sind. Festzulegende Rahmenbedingungen sind: Frequenz der Umgänge / Dauer der Umgänge / Ort, Pünktlichkeit / Wartezeit bei Unpünktlichkeit / Teilnehmer am Umgangskontakt / Tabuthemen / berechtigte Gründe zur Verweigerung / zum Abbruch des Kontaktes Vollzeitpflege auf Dauer Ausgestaltung Um das Kind auf die Kontakte vorzubereiten werden die Teilnehmer vor dem Umgangskontakt festgelegt. Überraschungskontakte werden daher in der Regel nicht akzeptiert. Zur Unterstützung des Integrationsprozesses hat sich folgende Frequenz der Umgangskontakte als hilfreich erwiesen: gut funktionierende Kontakte alle 4-6 Wochen im Einklang mit den Wünschen der Kinder bei Unzuverlässigkeit der Eltern alle 2-3 Monate bei größeren Kindern, die weniger Kontakt möchten, 2-4 x im Jahr bei stark vernachlässigten und traumatisierten Kindern 2x im Jahr ( ) Sollten weitere Personen (z. B. Großeltern) ihr Umgangsrecht wahrnehmen wollen, können diesen nur in größeren Abständen Kontakte angeboten werden. Der zeitliche Rahmen orientiert sich als erstes an den Bedürfnissen des Kindes, am Alter des Kindes und an der Ausgestaltung der Kontakte. Bewährt hat sich bei Säuglingen eine Dauer von einer ¾ Stunde, bei allen weiteren Kindern eine Dauer von 1 Stunde und bei Jugendlichen richtet sich die Dauer je nach Gestaltung des Kontaktes. Als Ort der Besuche hat sich besonders in der Integrationsphase bewährt, die Kontakte an einem neutralen Ort stattfinden zu lassen. Dies ist in der Regel das Spielzimmer des Pflegekinderdienstes. Im weiteren Verlauf sind auch Treffen beispielsweise auf Spielplätzen, im Tierpark, im Rollhaus, in der Eissporthalle und anderes mehr denkbar. Die Kontakte sollen pünktlich beginnen und pünktlich enden (Wartezeit max. 15 Min.). Um das Kind keinem Loyalitätskonflikt auszusetzen, sollten belastende Themen keinesfalls im Beisein des Kindes angesprochen werden (Tabuthemen). Berechtigte Gründe zu der Verweigerung / zu dem Abbruch des Umgangs sind: Trunkenheit / Drogenrausch der Umgangsberechtigten, Aggressivität, Drohungen, Ausschreitungen der Umgangsberechtigten gegenüber den Pflegeeltern, der Fachkraft des Pflegekinderdienstes oder dem Kind. Außerdem bei Angst und Verweigerung (z. B. Schreien, Weglaufen u. innerer Rückzug) des Kindes Verfahren zur Festlegung der Umgangskontakte Absprachen im Hilfeplangespräch auf der Grundlage der Standards des Pflegekinderdienstes. Ausnahme: richterliche Beschlüsse Regelungen während der Anbahnungsphase und 8 Wochen nach Aufnahme des Kindes in die Dauerpflegefamilie: Die Dauer der Anbahnungszeit orientiert sich daran, wann das Kind sich so weit auf seine neue Familie eingelassen hat, dass es dorthin wechseln kann. In dieser Phase werden je nach fachlicher Einschätzung und der Bewertung der Gesamtsituation durch den PKD die Umgangskontakte geregelt. Im Sinne des Kindes sollen Loyalitätskonflikte verhindert werden und die Vertrauensbildung soll unterstützt werden. Der Lebensmittelpunkt des Kindes wird verdeutlicht. 6

7 Unter bestimmten Bedingungen ist das Aussetzen der Umgangskontakte in dieser Phase erforderlich: Offenkundige Ablehnung des Pflegeverhältnisses durch die Eltern des Pflegekindes Starke psychische Belastung des Kindes Ablehnung des Umgangskontaktes seitens des Kindes Aggressives Verhalten der Eltern Nichteinhaltung der Umgangsregeln, wie z.b. Alkoholkonsum 5.2. Zeitlich befristete Vollzeitpflege Ausgestaltung Eine kontinuierliche Durchführung von Umgangskontakten zwischen Kind und Herkunftsfamilie ist sowohl zur Wahrung der Beziehung zwischen Kind und Eltern als auch zur Förderung der Erziehungsfähigkeiten der Eltern notwendig. Die Umgangskontakte finden primär zu den Familienmitgliedern, mit denen das Kind später wieder zusammen leben soll (Eltern, Geschwister), statt. Nach Möglichkeit sollen weitere familiäre Bindungen (z.b. zu Großeltern) ebenfalls durch Umgangskontakte erhalten bleiben. Zu beachten ist dabei jedoch, dass keine Überforderung des Kindes durch zu viele Umgangskontakte zeitlich wie emotional stattfindet. Teilnehmer, Frequenz, zeitlicher Rahmen und Ort der Umgangskontakte werden ab hän g ig von der individuellen Situation im Hilfeplan festgelegt. Veränderungen im Hilfe planzeitraum werden in gegenseitiger Absprache aller am Hilfeplan beteiligter Stellen getroffen. In der Regel ist von mindestens einem einstündigen Kontakt in der Woche auszugehen. Umgangskontakte sollen mit Übernachtung, z.b. in Form von Wochenendbeurlaubungen, stattfinden. In der Rückführungsphase werden die Kontakte weiter intensiviert. In dieser Phase finden in jedem Fall Übernachtungskontakte statt. Die Umgangskontakte sind Teil der familienaktivierenden Arbeit im Rahmen der ambulanten Hilfe. Als solche werden die Kontakte durch die Fachkraft der begleitenden Hilfe organisiert und unterstützt (s. Konzept Zeitlich befristete Vollzeitpflege ) Verfahren zur Festlegung der Umgangskontakte Absprachen im Hilfeplangespräch auf der Grundlage der Standards des Pflegekinderdienstes Verwandtenpflege/Netzwerkpflege Ausgestaltung bei begleitetem Kontakt Um das Kind auf die Kontakte vorzubereiten werden die Teilnehmer vor dem Umgangskontakt festgelegt. Überraschungskontakte werden daher in der Regel nicht akzeptiert. Zur Unterstützung des Integrationsprozesses in der Pflegestelle hat sich folgende Frequenz der Umgangskontakte als hilfreich erwiesen: gut funktionierende Kontakte alle 4-6 Wochen im Einklang mit den Wünschen der Kinder bei Unzuverlässigkeit der Eltern alle 2-3 Monate bei größeren Kindern, die weniger Kontakt möchten, 2-4 x im Jahr bei stark vernachlässigten und traumatisierten Kindern 2x im Jahr ( ) Sollten weitere Personen (z. B. Großeltern) ihr Umgangsrecht wahrnehmen wollen, können diesen nur in größeren Abständen Kontakte angeboten werden. Der zeitliche Rahmen orientiert sich als erstes an den Bedürfnissen des Kindes, am Alter des Kindes und an der Ausgestaltung der Kontakte. Bewährt hat sich bei Säuglingen eine Dauer von einer ¾ Stunde, bei allen weiteren Kindern eine Dauer von 1 Stunde und bei Jugendlichen richtet sich die Dauer je nach Gestaltung des Kontaktes. Als Ort der Umgänge hat sich besonders in der Integrationsphase bewährt, die Kontakte an einem neutralen Ort stattfinden zu lassen. Dies ist in der Regel das Spielzimmer des Pflegekinderdienstes. 7

8 Im weiteren Verlauf sind auch Treffen beispielsweise auf Spielplätzen, im Tierpark, im Rollhaus, in der Eissporthalle und anderes mehr denkbar. Die Kontakte sollen pünktlich beginnen und pünktlich enden (Wartezeit max. 15 Min.). Um das Kind keinem Loyalitätskonflikt auszusetzen sollten belastende Themen keinesfalls im Beisein des Kindes angesprochen werden (Tabuthemen). Berechtigte Gründe zu der Verweigerung / zu dem Abbruch des Umgangs sind Trunkenheit / Drogenrausch der Umgangsberechtigten, Aggressivität, Drohungen, Ausschrei tungen der Umgangsberechtigten gegenüber den Pflegeeltern, der Fachkraft des Pflegekinderdienstes oder dem Kind. Außerdem bei Angst und Verweigerung (z. B. Schreien, Weglaufen u. innerer Rückzug) des Kindes Verfahren zur Festlegung der begleiteten Umgangskontakte Absprachen im Hilfeplangespräch auf der Grundlage der Standards des Pflegekinderdienstes. Ausnahme: richterliche Beschlüsse Ausgestaltung bei unbegleitetem Kontakt Eine kontinuierliche Durchführung unbegleiteter Umgangskontakte zwischen Kind und Herkunftsfamilie ist vorrangig zur Wahrung einer intensiven Beziehung zwischen Kind und Eltern und ggf. Geschwistern notwendig. Die Umgangskontakte finden primär zu den Familienmitgliedern, mit denen das Kind vor der Unterbringung bei den Pflegepersonen zusammengelebt hat, statt. Wenn weitere familiäre Bindungen (z.b. zu Großeltern) nicht im Rahmen des erweiterten Familienlebens (Familienfeste etc.) erhalten bleiben, können hierfür Umgangskontakte vereinbart werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass keine Überforderung des Kindes durch zu viele Umgangskontakte zeitlich wie emotional stattfindet. Sofern für die Entwicklung des Kindes förderlich und unter Berücksichtigung der individuellen Situation (Verlässlichkeit, Kooperationsfähigkeit, gegenseitige Akzeptanz, gesundheitliche Situation usw.) können Teilnehmer, Frequenz, zeitlicher Rahmen und Ort der unbegleiteten Umgangskontakte zwischen Pflegestelle und leiblichen Eltern einvernehmlich festgelegt werden. Die getroffenen Festlegungen werden in die Hilfeplanung aufgenommen. Veränderungen im Hilfeplanzeitraum werden in gegenseitiger Absprache aller am Hilfeplan beteiligten Stellen getroffen. Die Umgangskontakte können Teil einer familienaktivierenden Arbeit im Rahmen der ambulanten Hilfe sein. Als solche würden die Kontakte durch die Fachkraft der begleitenden Hilfe organisiert und unterstützt (s. Konzept Zeitlich befristete Vollzeitpflege ) Verfahren zur Festlegung der unbegleiteten Kontakte Absprachen im Hilfeplangespräch auf der Grundlage der Standards des Pflegekinderdienstes und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Beteiligten. Ausnahme: richterliche Beschlüsse 5.4. Versorgungspflege Ausgestaltung Eine kontinuierliche Durchführung von Umgangskontakten zwischen Kind und Herkunftsfamilie ist zur Wahrung der Beziehung zwischen Kind und Eltern notwendig. Die Umgangskontakte finden primär zu den Familienmitgliedern, mit denen das Kind später wieder zusammen leben soll (Eltern, Geschwister), statt. Teilnehmer, Frequenz, zeitlicher Rahmen und Ort der Umgangskontakte werden abhängig von der individuellen Situation festgelegt. 8

9 Frequenz: der Umfang der Umgangskontakte wird flexibel gestaltet er orientiert sich am Wohle des Kindes er ist für die Pflegeperson leistbar zeitlicher Rahmen: Der zeitliche Rahmen muss je nach Ort und Gegebenheiten individuell gestaltet werden. Ort der Besuche: Die Umgangskontakte können / müssen an unterschiedlichen Orten durchgeführt werden (z.b. Krankenhaus, Kurklinik, Haftanstalt etc.) Verfahren zur Festlegung der Umgangskontakte Es werden individuelle Absprachen zwischen ASD, PKD, Sorgeberechtigten und Pflegeperson getroffen Familiäre Bereitschaftsbetreuung Ausgestaltung Eine kontinuierliche Durchführung von Umgangskontakten zwischen Kind und Herkunftsfamilie ist zur Wahrung der Beziehung zwischen Kind und Eltern notwendig. Die Umgangskontakte finden primär zu den Mitgliedern der Kernfamilie (Eltern, Geschwister) statt. Um das Kind auf die Kontakte vorzubereiten werden die Teilnehmer vor dem Umgangskontakt festgelegt. Überraschungskontakte werden daher in der Regel nicht akzeptiert. Frequenz: Im Rahmen der Familiären Bereitschaftsbetreuung finden Umgangskontakte in der Regel einmal wöchentlich je eine Stunde statt. Ort der Besuche: Die Umgangskontakte finden grundsätzlich in den Räumen des Pflegekinderdienstes statt und werden durch eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet. Die Kontakte sollen pünktlich beginnen und pünktlich enden (Wartezeit max. 15 Min.). Um das Kind keinem Loyalitätskonflikt auszusetzen sollen belastende Themen keinesfalls im Beisein des Kindes angesprochen werden (Tabuthemen). Berechtigte Gründe zu der Verweigerung / zu dem Abbruch des Umgangs sind Trunkenheit / Drogenrausch der Umgangsberechtigten, Aggressivität, Drohungen, Ausschreitungen der Umgangsberechtigten gegenüber den Pflegeeltern, der Fachkraft des Pflegekinderdienstes oder dem Kind. Außerdem bei Angst und Verweigerung (z. B. Schreien, Weglaufen u. innerer Rückzug) des Kindes Verfahren zur Festlegung der Umgangskontakte Es werden Absprachen mit den Umgangsberechtigten / Personensorgeberechtigten (z.b. Eltern, Amtsvormund, Amtspfleger) und dem Allgemeinen Sozialen Dienst auf der Grundlage der Standards des Pflegekinderdienstes getroffen. Ausnahme: richterliche Beschlüsse anderslautende Absprachen mit Personensorgeberechtigten und/oder dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Einzelfall 6. Räumlichkeiten und Ausstattung Erforderlich sind zwei Räume zur Durchführung der Umgangskontakte, um jüngeren und älteren Kindern eine passende Umgebung für den Kontakt bieten zu können. 9

10 Da in der Regel vier bis sechs Personen an den Umgangskontakten teilnehmen, müssen die Räume eine Mindestgröße von 22 qm haben. Die Gestaltung der Räume sollte den Kindern altersentsprechend eine entspannende Atmosphäre bieten. Für Kinder bis 10 Jahren erscheint ein farbenfroher Raum mit Spielteppich, ein Tisch zum Zeichnen und Spielen angemessen. Spielzeug und (Bilder-) Bücher für dieses Alter müssen vorhanden sein, damit Eltern und Kinder sich so im Spiel begegnen können. Für Kinder und Jugendliche über 10 Jahren kann der Raum in einer harmonischen Farbabstimmung gestrichen und mit einer Art Sitzecke ausgestatten werden. Zei chenmaterial, Brettspiele für diese Altersgruppe und Bücher sollten auch hier zur gemeinsamen Beschäftigung nicht fehlen. Durch Installierung einer kleinen Musikanlage/ PC schafft man die Möglichkeit, dass die Kinder ihre Angehörigen ein Stück auch an ihren medialen Interessen teilnehmen lassen können oder sie gemeinsam Bilder aus dem Alltag des Kindes ansehen können. Förderlich kann die Zugangsmöglichkeit zu einer Teeküche sein, damit sich Herkunftseltern und Jugendliche dort eventuell vorhandenen oder mitgebrachten Tee oder andere Getränke zubereiten können. Eventuell können bei der Erstgestaltung des Raums Ideen von jugendlichen Pflegekindern aufgegriffen werden um für sie ein Gefühl für ihr Besuchszimmer zu erwecken. Der zweite Raum gibt darüber hinaus flexible Möglichkeiten für sinnvolle Settings zum Beispiel im Nebenraum wartende Pflegeeltern, die dem Kind beim unbegleiteten Umgangskontakt Sicherheit und Rückzugsmöglichkeit geben. 7. Voraussetzungen für das Gelingen von Umgangskontakten 7.1. Vollzeitpflege auf Dauer Grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen von Umgangskontakten ist auf Seiten der Herkunftseltern die ausdrückliche Erlaubnis für ihr Kind, in der Pflegefamilie neue Bindungen aufbauen zu dürfen. Herkunftseltern sollen laut gesetzlichem Auftrag an das Jugendamt darin unterstützt und begleitet werden, die Entscheidung hinsichtlich der Unterbringung des Kindes mit zu tragen. Wichtig wäre in einigen Fällen eine Intensivierung der Arbeit mit den Herkunftseltern über den ASD und den Pflegekinderdienst hinaus. Hierbei sollten Themen wie Bindungstoleranz, Akzeptanz des Pflegeverhältnisses und Aufarbeitung der Situation und ihrer Genese im Vordergrund stehen. Angeregt wird, die Städtische Beratungsstelle Coppelstift als Kooperationspartner zu gewinnen. Auf Seiten der Pflegeeltern ist es erforderlich, dass diese zu einer guten Zu sammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bereit sind. Sie müssen in der Lage sein die Herkunftsfamilie als Teil der Lebensgeschichte des Kindes zu akzeptieren und diese Haltung dem Kind zu vermitteln. Ebenso notwendig ist eine Vor- und Nachbereitung der Besuche mit dem Kind. Der Umgangskontakt kann bei dauerhafter Fremdunterbringung nur dann positive Auswir kungen auf die kindliche Entwicklung haben, wenn er im Rahmen einer qualifizierten Unterstützung des gesamten Pflegeverhältnisses fachlich vorbereitet und begleitet wird, dem Wohl des Kindes nicht entgegen steht und nicht gegen dessen Willen erzwungen wird Zeitlich befristete Vollzeitpflege Grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen von Umgangskontakten ist auf Seiten der Herkunftseltern, dass sie die Pflegestelle als vorübergehenden Lebensort ihres Kindes akzeptieren und ihrem Kind erlauben, mit den Mitgliedern der Pflegefamilie in Beziehung zu treten und dass sie eventuell entstehende Bindungen zulassen können. Die Herkunftseltern tragen die Entscheidung hinsichtlich der Unterbringung des Kindes mit, sie haben diese Hilfeform ausdrücklich beantragt. Während der gesamten Hilfe erfolgt eine Zusammenarbeit mit einer begleitenden ambulanten Erziehungshilfe. Umgangskontakte werden durch die dortigen Fachkräfte begleitet. 10

11 Auf Seiten der Pflegeeltern ist es erforderlich, dass diese engmaschige Umgangskontakte zwischen Kind und Eltern einschließlich Wochenend- und Ferienaufenthalten zu lassen und fördern. Sie müssen in der Lage sein die Herkunftsfamilie als Teil der Lebens geschichte des Kindes zu akzeptieren und diese Haltung dem Kind zu ver mitteln. Ebenso notwendig ist eine Vor- und Nachbereitung der Umgänge mit dem Kind. Der Umgangskontakt kann bei Zeitlich befristeter Vollzeitpflege nur dann positive Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben, wenn er im Rahmen einer qualifizierten Unterstützung des gesamten Pflegeverhältnisses fachlich vorbereitet und begleitet wird, dem Wohl des Kindes nicht entgegen steht und nicht gegen dessen Willen erzwungen wird Verwandtenpflege Grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen von Umgangskontakten ist auf Seiten der Herkunftseltern die ausdrückliche Akzeptanz der Unterbringungsform und Ziele der Hilfe. Auf Seiten der Pflegestelle ist es erforderlich, dass diese zu einer guten Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern bereit ist. Sie muss in der Lage sein die Herkunftsfamilie als Teil der Lebensgeschichte des Kindes zu akzeptieren und diese Haltung dem Kind zu vermitteln. Ebenso notwendig ist eine Vor- und Nachbereitung der Umgänge mit dem Kind Versorgungspflege Grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen von Umgangskontakten ist auf Seiten der Herkunftseltern die Akzeptanz des kurzzeitigen Lebensortes des Kindes. Für die Dauer ihres Ausfalls geben die Herkunftseltern ihrem Kind die Erlaubnis, mit den Mitgliedern der Pflegefamilie in Beziehung zu treten und ggf. Bindungen aufzubauen. Auf Seiten der Pflegeeltern ist es erforderlich, dass diese regelmäßige Umgangskontakte zwischen Kind und Herkunftseltern zulassen, fördern und an den Orten ermöglichen, an denen sich der ausgefallene Elternteil befindet (z.b. Krankenhaus, Haftanstalt etc.). Sie müssen in der Lage sein, die Herkunftsfamilie als Lebensmittelpunkt des Kindes zu akzeptieren und diese Haltung dem Kind zu vermitteln. Ebenso notwendig ist eine Vor- und Nachbereitung der Umgänge mit dem Kind. Der Umgangskontakt bei Versorgungspflege hat positive Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, wenn es dem Kind ermöglicht wird zu sehen, dass es dem ausgefallenen Herkunftselternteil gut geht und dass dessen Versorgung sichergestellt ist. Die Durchführung von Umgangskontakten darf dem Wohle des Kindes nicht entgegen stehen und nicht gegen dessen Willen erzwungen werden Familiäre Bereitschaftsbetreuung Grundsätzliche Voraussetzung für das Gelingen von Umgangskontakten ist auf Seiten der Herkunftseltern, dass sie die Pflegestelle als vorübergehenden Lebensort ihres Kindes akzeptieren und ihrem Kind erlauben, mit den Mitgliedern der Pflegefamilie in Beziehung zu treten und dass sie eventuell entstehende Bindungen zulassen können. Herkunftseltern sollen motiviert und unterstützt werden, die Entscheidung hinsichtlich der Unterbringung des Kindes mit zu tragen, um ihrem Kind die Zeit der Klärung der Zukunftsperspektive zu erleichtern. Auf Seiten der Pflegeeltern ist es erforderlich, dass diese zu einer guten Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bereit sind. Sie müssen in der Lage sein die Herkunftsfamilie als Teil der Lebensgeschichte des Kindes zu akzeptieren und diese Haltung dem Kind zu vermitteln. Ebenso notwendig ist eine Vor- und Nachbereitung der Umgänge mit dem Kind. Umgangskontakt kann bei Familiärer Bereitschaftsbetreuung nur dann positive Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben, wenn er im Rahmen einer qualifizierten Unterstützung des gesamten Pflegeverhältnisses fachlich vorbereitet und begleitet wird, dem Wohl des Kindes nicht entgegen steht und nicht gegen dessen Willen erzwungen wird. 11

12 Herausgeber: Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Pflegekinderdienst Gedruckt auf nach Blauer Engel zertifiziertem Papier.

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

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