Erster Saarländischer Asbestworkshop am 17. Mai 2017 Redebeitrag von Dr. Evelyn Glensk zum TOP: Deutschland und seine Asbestopfer

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1 Erster Saarländischer Asbestworkshop am 17. Mai 2017 Redebeitrag von Dr. Evelyn Glensk zum TOP: Deutschland und seine Asbestopfer Sehr geehrter Herr Eckert, sehr geehrte Frau Pauli, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Workshop Wir wollen wachsen, wir wachsen und wir werden weiterwachsen. Den Bundesverband, also die Dachorganisation der Asbestose Selbsthilfegruppen gibt es schon seit gut 10 Jahren. Bei unserem Kampf für mehr Gerechtigkeit und Unterstützung der Asbestopfer konnten wir aber erst in den letzten Jahren mehr gesellschaftspolitische Unterstützung finden. Da ist zum einen Medizin und die Wissenschaft. Alle deutschen Landeskrebsgesellschaften unterstützen unsere Forderungen für eine gerechte Entschädigung für Asbestopfer. Hinzu kommen internationale Krebsorganisationen, die auch unsere nationalen Anliegen unterstützen. Wir haben, über die klassische Selbsthilfearbeit hinausgehend in den vergangenen Jahren stärker die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften gesucht und v.a. mit der IG-Metall gefunden. Gewerkschaftliche Arbeit und die klassische Selbsthilfegruppenarbeit haben ja bisher nichts miteinander zu tun gehabt. Aber die Besonderheit der doppelten Belastung, die Asbestkranke tragen müssen, macht diesen Weg nötig. Asbestkranke müssen ihre Krankheit bewältigen und sie müssen zusätzlich um ihre Entschädigung und Rechte v.a. als Berufskranke kämpfen, sie haben also sozialpolitische Forderungen. Dies Kampf wird oft verloren, wie wir heute auch noch hören werden. Die geplante Gruppengründung heute Nachmittag wird diese Nähe zur gewerkschaftlichen Arbeit widerspiegeln, da viele der Gründungsmitglieder aus dem gewerkschaftlichen Bereich kommen. Unser 2. Vorsitzender, Bernhard Heise, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender ist mit Leib und Seele IG-Metaller, aber er ist inzwischen auch als Selbstbetroffener mit Leib und Seele im Vorstand des Bundesverbandes der Asbestose Selbsthilfegruppen. Lieber Bernhard, du hast hier die Richtung vorgegeben, der Verband dankt dir, für deine engagierte Arbeit. Du hast wirklich dafür geackert, dass diese Veranstaltung heute hier in dieser Form zustande gekommen ist und wir heute Nachmittag unsere Organisation weiter stärken können. Vielen Dank. Asbest macht krank und tötet. Ins öffentliche Bewusstsein rückte dies in den 70er Jahren. Es war eine Zeit, in der sich ein Umweltbewusstsein in der Bundesrepublik zu entwickeln begann; das Thema erstmals breiter öffentlich diskutiert wurde. Über die todbringenden Eigenschaften von Asbest gab es schon um 1900 erste Erkenntnisse. Bereits vor dem 1. Weltkrieg lehnten es Lebensversicherungen ab, Menschen aufzunehmen, die mit Asbest gearbeitet hatten und seit 1936 ist Asbestose eine anerkannte Berufskrankheit. Aber die Erkenntnis von gesundheitlichen Schäden bedeutete über viele Jahrzehnte nicht, dass etwas Entscheidendes geschah, um die arbeitenden Menschen vor Krankheit und vorzeitigen Tod zu schützen. In Deutschland - 1

2 in Ost und West - wurde im Wiederaufbau und danach viele Millionen Tonnen Asbestprodukte verbraucht. Asbest war von großer wirtschaftlicher Bedeutung und der Zeitgeist war Für den Fortschritt müssen Opfer gebracht werden Einige dieser Opfer sitzen auch heute hier in diesem Workshop. Diejenigen, die mit Asbest Geld verdient haben, wussten um die totbringenden Eigenschaften des Materials. Aber es war ihnen egal. So wie es ihnen heute immer noch egal ist, wenn mit Asbest in den Schwellenländern und in der sogenannten dritten Welt Profit gemacht wird. Asbestunternehmen haben auf internationaler Ebene organisiert alle Mittel genutzt, um die Wirkung von Asbest zu verharmlosen. Renommierte Wissenschaftler sind quasi gekauft und in diese Verharmlosungsstrategien eingebunden worden. Und bis heute hält der Einfluss der Asbestindustrie zum Nachteil der Asbestopfer an. Heute bestimmen von der Asbestindustrie finanzierte Wissenschaftler über die Standards mit, die zu einer Anerkennung als Asbestkranker führen oder eben auch nicht. Und wir haben auch in Deutschland ein Problem, wenn ebendiese Wissenschaftler dann die Grundlagen liefern, nach denen in Berufskrankheitenverfahren entschieden wird. Entscheidungen auf diesen Grundlagen sind bis jetzt noch nie zum Vorteil der Betroffenen ausgefallen. Als anerkannt berufsbedingt sind bis heute fast Menschen in Deutschland durch Asbest verstorben. Zu diesen von den Berufsgenossenschaften gezählten Toten muss man aber mehr als die Hälfte hinzuzählen. Dann sind wir in einer Größenordnung Asbestbedingte Erkrankungen sind Krankheiten von Menschen, die mehrheitlich mit harter körperlicher Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen mussten. Es sind in der Regel keine Krankheiten von Menschen, die über Macht und gesellschaftspolitischen Einfluss verfügen und es sind keine Erkrankungen, die bei Charity Events der Schickeria öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen. Kein Promi schafft sich ein soziales Image mit Asbestkranken. Wenn man so will, es sind mehrheitlich Krankheiten der kleinen Leute. Abertausende, die mit ihrer Hände Arbeit dieses Land nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, sind bereits durch Asbest einen frühen Tod gestorben, sind um ihren verdienten Lebensabend gebracht worden. Laut WHO verliert ein Asbestkranker in Deutschland durchschnittlich 13,9 Lebensjahre. Ich finde es empörend, wie Deutschland mit seinen Asbestopfern umgeht. 80% aller Antragsteller auf Anerkennung eines berufsbedingten Asbestlungenkrebses werden abgelehnt Ein Mesotheliom ist ein Krebs des Rippenfells, der fast nur durch Asbest entsteht. Die Hälfte aller Mesotheliomerkrankten enthält keinerlei Entschädigung. Es empört mich zutiefst, dass Kinder von Asbestexponierten, die Asbestkontakt hatten, weil der Vater den Gefahrstoff mit der Kleidung ins Haus geschleppt hat und sie davon krank geworden sind, keinerlei Entschädigung enthalten. Früher wurde die Arbeitskleidung im Haus gewaschen. Dies war sogar im Arbeitsvertrag geregelt. Viele Hausfrauen, die die Arbeit verrichtet haben, sind am Mesotheliom verstorben. Die Arbeitgeberhaftpflicht, die Berufsgenossenschaft, haftet dafür nicht. Man muss sich das mal vor Augen führen. Unternehmen lie- 2

3 ßen die mit einem Gefahrstoff kontaminierte Kleidung im Privathaushalt waschen und für die Schäden haftet heute keiner. Das ist geltendes Recht in Deutschland! Ebenso gehen jene leer aus, die als Heimwerker ahnungslos mit Asbestmaterialien umgehen und jene, die in der Nähe von Asbestfabriken wohnten und dadurch krank geworden sind. Deutschland, dass sich ja immer gern in der EU vorbildlich sehen möchte, sieht hier ganz schlecht aus. Das Europaparlament forderte 2013, dass Asbestopfer unabhängig von der Art ihrer Exposition Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist in anderen europäischen Ländern, wie z.b. Frankreich oder Niederlanden auch so nicht so bei uns. In Deutschland bekommen nur berufsbedingt Erkrankte eine Berufskrankenrente - sofern denn die Beweishürden genommen werden und die sind sehr hoch. Die Asbesttragödie gilt als größter Schadensfall in der deutschen Industriegeschichte. Ehrung, Gedenken, Würdigung erfahren die Opfer in Deutschland nicht. Es gibt nirgendwo ein Mahnmal für die Opfer. Zwei bis zweieinhalb Millionen Menschen waren nach Schätzungen in Deutschland asbestexponiert. Die Toten haben keine Stimme mehr. Wie geht es den vielen tausend Asbestopfern heute? Tatsache ist: Asbestopfer müssen als Schwerkranke um ihre Rechte kämpfen. Man fragt sich: Wo bleibt ein gesellschaftspolitisches Leitbild der Fürsorge für Menschen, denen unendliches Leid zugefügt wurde und die um viele Lebensjahre betrogen wurden? Asbestkranke sind der größte Haftpflichtfall in ihrer Geschichte der Berufsgenosssenschaften. Zweidrittel aller Berufskrankheitenfälle sind durch Asbestexposition begründet. Allein von 1998 bis 2012 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. die Dachorganisation der Berufsgenossenschaften allein 6,1 Mrd. an Kosten für Asbestopfer berechnet und noch viele Milliarden werden folgen. Trotzdem konnten im letzten Jahr die Mitgliedsbeiträge der Unternehmen für die Berufsgenossenschaften gesenkt werden, verkündete die Deutsche Gesetzliche Umfallversicherung, zeitgleich, wenn sie den größten Schadensfall ihrer Geschichte stemmen müssen. Da erscheint doch ein Fragezeichen. Wie kann das sein? Alles, was wir auf die Beine bringen, beruht auf dem ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder und derjenigen, die uns ebenso ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ein Blick in die westeuropäischen Nachbarländer lässt uns bescheiden werden: Die französische Asbestopferorganisation hat Mitglieder. In Großbritannien gibt es über das ganze Land verteilt starke Gruppen. Über den nationalen Asbestopferfonds wird ein Büro finanziert, das nebenbei auch die internationalen Anti-Asbest Aktivisten und Aktivitäten zusammenführt und von dem wir viel Unterstützung erfahren. Wir finden, Deutschland, d.h. die Bundesregierung, ist es seinen Asbestopfern schuldig, sie zu unterstützten und ihnen eine qualifizierte und vor allem auch unabhängige 3

4 eigene Interessenvertretung zu ermöglichen. Das EU Parlament fordert in seiner Asbestresolution von der EU-Kommission Konferenzen von Asbestopfern und ein Netzwerk von Asbestopfern auf Europäischer Ebene zu unterstützten. Dafür bedarf es aber korrespondierender Strukturen auf nationaler Ebene. Es muss jemanden geben, der diese Arbeit für die deutschen Asbestopfer leistet und entsprechend auf EU Ebene einbringen kann. Was tut die Regierung des bevölkerungsreichsten und wirtschaftlich stärksten Land der EU dafür? Nichts! Welche Unterstützung hat die Asbestopferorganisation - die ja zurzeit auch die größte Gruppe der Berufskranken repräsentiert - bisher von der Bundesregierung erhalten? Keine Der Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen fordert deshalb eine nationale Anlaufstelle, eine Zentralstelle der Asbestopfer. Sie hat wichtige Aufgaben zu leisten: Sie muss die Selbsthilfegruppen in ihrer Arbeit gegen den übermächtigen Gegner der Berufsgenossenschaften stärken und juristisches und medizinisches Know how zur Verfügung stellen. Von einer Zentralstelle müssen die Interessen der Asbestopfer in politischen Gremien, Fachgesellschaften und Gewerkschaften vertreten werden, die Lobbyarbeit gestärkt und gestützt werden. Von einer Zentralstelle für die Asbestopfer müssen Arbeitnehmervertreter in den Renten- und Widerspruchsausschüssen der Berufsgenossenschaft mit fachlich qualifiziertem Rat und Hilfe bei ihren Aufgaben gestützt und gestärkt werden. Wir brauchen Unterstützung. Wir brauchen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, die uns unterstützen. Wir brauchen ein Berufskrankheitenrecht, dass die Asbestopfer von Beweisanforderungen befreit, die sie gar nicht mehr erbringen können und die ihre Anträge auf Anerkennung als Berufskranke zu Scheitern bringen. Wir brauchen Gutachten in Berufskrankheitenverfahren, deren Grundlage eine qualifizierte Arbeitsanamnese ist. Dies soll dann auch gerecht bezahlt werden. Zur Zeit wird das Geld lieber für Faserzählungen des Mesotheliomregisters ausgegeben, deren wissenschaftliche Aussagekraft fragwürdig ist, wie internationale Wissenschaftler bestätigen. Wir brauchen eine unabhängige arbeitsmedizinische Wissenschaft in Deutschland. Zur Zeit wird sie wesentlich von der Berufsgenossenschaft, d.h. von der für den Schadensfall Asbestopfer haftenden Versicherung finanziert. So ist das Gesetz. Das Problem ist: die Berufsgenossenschaften vergeben Forschungsmittel völlig intransparent. Wissenschaftler und Gutachter sind hier mehrheitlich in einem Netz von Abhängigkeiten zur Versicherung gefangen zu Lasten der Asbestopfer. Das Thema Asbest ist kein Thema von gestern, sondern eines von heute und übermorgen. Dies betrifft einerseits die zu erwartenden Krankheitsraten der nächsten Jahre. Aber dies gilt auch für den Schutz vor Asbestexpositionen bei der Arbeit und Umwelt 4

5 heute. So beteiligen wir uns auch am Nationalen Asbestdialog, bei dem es unter Beteiligung aller mit Thema befassten, um Schutz vor neuen Asbestexpositionen heute geht. Die Mahnung gilt aber auch für die vielen anderen für den Menschen Krebs erzeugenden Arbeitsstoffe. Das Gebot unseres Grundgesetzes, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen ist ein hohes Gut. Es darf nicht mehr an die Interessen der Wirtschaft verkauft werden. Vielen Dank. 5

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