E d i t or i a l Wir legen Wert auf Ihren Besuch der Generalversammlung! Generalversammlung am 23. März Chef unserer BVK

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E d i t or i a l Wir legen Wert auf Ihren Besuch der Generalversammlung! Generalversammlung am 23. März 1998. Chef unserer BVK"

Transkript

1 E d i t or i a l Traditionsgemäss ist die erste Qi-Nummer des Jahres der Generalversammlung gewidmet. Sie finden darin die Einladung zur Generalversammlung vom 23. März 1998 mit all den notwendigen Unterlagen wie Jahresberichte, Protokoll etc. Die umfangreichen Texte, Tabellen und Berichte füllen das Qi, weshalb diese Nummer vom normalen Aufbau um einiges abweicht. Aus technischen Gründen mussten wir auch im Layout einige Ungereimtheiten in Kauf nehmen. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. Die Generalversammlung ist kein MUSS. Von ihrer Bestimmung her ist sie vielmehr ein DARF. Alle Mitglieder erhalten die Möglichkeit, die leitenden Organe des Vereins beim MVZ sind es die Geschäftsleitung (GL) und der Vorstand (VS) zu überprüfen; deshalb ja auch die vielen Berichte und Abrechnungen. Selbstverständlich tun wir unser Bestes, um Ihre Interessen in Ihrem Sinne zu vertreten, die Gelder, die Sie uns anvertrauen optimal einzusetzen und unsere Tätigkeiten vorwärts gerichtet zu koordinieren. Doch können bei den jeweils anfallenden Entscheidungen, denen immer eine gewisse Werthaltung zugrunde liegen, naturgemäss Unterschiede auftauchen: Man ist sich weder in der GL noch im VS immer einig, wie nun weiter vorzugehen sei. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, von Ihnen, den 1300 Mitgliedern unseres Vereins, ab und zu eine Rückmeldung zu bekommen sei sie erfreulich positiv, sei sie konstruktiv kritisch. Wir legen Wert auf Ihren Besuch der Generalversammlung! Wenn Sie es irgendwie richten können, so kommen Sie doch an die Generalversammlung am 23. März Sie haben dort auch die einmalige Möglichkeit, mit dem Chef unserer BVK diejenigen Fragen zu diskutieren, die Sie ganz persönlich beschäftigen. Und ich kann Sie beruhigen: Die Aula Rämibühl fasst einige hundert Personen. Wir haben genügend Platz für (fast) alle. O tempora o mores utinam plures epistulas accipiam!! Oh Zeiten, oh Sitten Könnte ich doch mehr Briefe von Ihrer Seite empfangen!! Denn die Leserbriefe wären auch eine Möglichkeit für Sie, Fragen und Themen aufzuwerfen, die Sie diskutiert haben möchten. Benützen Sie die Gelegenheit! Klaus Burri, Redaktor

2 E i n l a d u n g z u r 11. G e n e r a l v e r s a m m l u n g d e s M V Z Ruedi Leutert Montag, 23. März :00 Uhr in der Aula der KS Rämibühl 1. Teil: Generalversammlung Traktanden 1) Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2) Protokoll 1 der 10. GV vom 24. März ) Jahresberichte des Präsidenten 1 und Vizepräsidenten 1 4) Kassabericht 1 und Revisorenbericht 5) Abnahme der Rechnung 6) Jahresbeitrag (Antrag der GL: unverändert Fr ) 7) Ersatzwahlen und allfällige Anträge 8) Varia 2. Teil: Gastreferent Diskussionsrunde über aktuelle Fragen zur BVK. Der Chef unserer Beamtenversicherungskasse, Herr R. Huber, referiert über den Stand und die gegenwärtigen Veränderungen im Bereich der 2. Säule. Benützen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und Fragen zu stellen. Meilen, 24. Januar 1998 im Auftrag der Geschäftsleitung MVZ R. Leutert, MVZ-Präsident 1 in diesem Qi 98/1 publiziert

3 J a h r e s b e r i c h t d e s P r ä s i d e n t e n Ruedi Leutert 1. A l l g e m e i n e s Einem Grundsatz hat sich gegenwärtig alles unterzuordnen: Kosten senken. Die Regierungstätigkeit ist auf die Kürzung der Staatsausgaben zusammengeschrumpft. Mit neoliberaler Eindimensionalität werden Fragen zur Einkommenspolitik, zur sozialen Sicherheit, zu ökologischer Verträglichkeit und zur Lebensqualität als subsidiär zurückgestellt: der Markt regelt das schon. Begriffe wie Solidarität werden ersetzt durch Deregulierung. Dabei werden Errungenschaften der letzten Jahrzehnte ohne mit der Wimper zu zucken in Frage gestellt. Sozialer Friede und persönliche Sicherheit gelten als automatisch gegeben und werden deshalb gar nicht mehr bewusst wahrgenommen und geschätzt. Erst wenn sie uns abhanden kommen, werden wir mit Bedauern feststellen, dass sie keine Selbstverständlichkeit darstellten An ihre Stelle tritt Unrast, Gewaltbereitschaft, Unsicherheit, Egoismus und Rücksichtslosigkeit. Im Jargon neoliberaler Reformer tauchen diese Begriffe natürlich nicht, sondern segeln unter der unverfänglicheren Etikette "Flexibilisierung". Sie sind eine logische Folge sozialdarwinistischer Weitsicht. Der Konsens für grundlegende Werte und gemeinsame Ziele geht verloren, unsere Gesellschaft zersplittert in Subkulturen. All das kennen wir von den USA: dynamisch, innovativ, erfolgreich auf der einen Seite; erbarmungslos hart, unmenschlich und hedonistisch auf der anderen. Wir richten uns neu aus: Maximierung statt Optimierung Deregulierung statt Ausgleich Polarisierung statt Einmittung Individualisierung statt Sozialisierung Persönlicher Profit statt Solidarität Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass wir uns nicht mehr die Frage stellen, ob wir diese Entwicklung wollen mit allen gesellschaftlichen Implikationen und langfristig düsteren Perspektiven für unsere Kultur. Diese Grundsatzfrage haben wir aus Zeitmangel übersprungen und befassen uns nur damit, wie wir den Paradigmawechsel am effizientesten vollziehen können: mit neuen Methoden wird gemanagt (new public management). Wer sollte da schon dagegen sein? Hinterwäldler und notorische Neinsager natürlich. Als solcher gilt - und das ist schlimm - wer nur schon Vorbehalte anmeldet und zu differenzierter Weitsicht mahnt. Tatsächlich ist new public management sinnvoll und nötig, denn unsere Welt wandelt sich rascher denn je. Mit new public management kann den veränderten Bedürfnissen entsprochen werden. Nur sollte ob all der Euphorie der Unterschied zwischen maximieren und

4 optimieren nicht vergessen werden. Deregulierung bringt nicht nur Nutzen, sondern auch Kosten, sie ist janusköpfig, mit einer guten und einer hässlichen Seite. e n d u r e e n d u c e c h d n c o c h e n c e c h a n c e Beständigkeit und Wechsel: In welche Richtung geht die Reformreise: aus der Veränderung zu neuer Beständigkeit oder aus der Beständigkeit in einen Zustand dauernden Wandels? Eine zentrale Aufgabe unseres Verbandes ist es, im Bildungswesen jenen zu sagen, die es noch nicht oder mehr wissen oder wissen wollen, was der Unterschied ist zwischen (Kosten)Minimierung und (Kosten)Optimierung. Um dies in geeigneter Weise an den Mann / die Frau zu bringen, hat unsere GV letztes Frühjahr beschlossen, Mittel für einen professionell geführten PR-Bereich bereit zu stellen. Nach Abklärungen und Stellenausschreibungen konnte Ende 1997 eine professionelle PR-Beraterin unter Vertrag genommen werden. Während gewisse Änderungen Im Bereich Mittelschulen nicht schnell genug von Statten gehen können (all jene, welche die Staatskasse entlasten), lässt die Einführung der Lehrerbeurteilung auf sich warten (sie würde die Staatskasse belasten, weil dann endlich wieder einmal Stufenaufstiege frei gegeben werden "müssten"): Im Frühjahr 1996 hat die zuständige Wif-Projektgruppe ein Beurteilungssystem verabschiedet, das von der ED bis heute noch nicht bereinigt, geschweige denn in Kraft gesetzt ist. Bei der Einführung von Markverhältnissen in den Schulen geht es da schon schneller: im Vernehmlassungsentwurf des Mittelschulgesetzes schlägt der Erziehungsdirektor die Abgeltung von Privatschulen vor, wenn sie die Staatskasse durch die Übernahme von Schülern entlasten! Outsourcing des staatlichen Bildungsauftrages. 2. M u t a t i o n e n Im Laufe des letzten Jahres ist unser Vorstandsmitglied Charlotte Kümin (KS Bülach) aus dem Vorstand ausgetreten; sie wurde ersetzt durch Ernst Häne. Als Rechnungsrevisor trat Marcel Fehr zurück. Die Ersatzwahl erfolgt an der nächsten GV. Wir danken den beiden für ihren Einsatz und wünschen ihren Nachfolgern viel Elan für die neue Tätigkeit.

5 3. B e z i e h u n g e n z u a n d e r e n O r g a n i - s a t i o n e n Der Kontakt mit anderen Lehrerverbänden wir zunehmend wichtiger. In Zeiten der Deregulierung drohen zentrifugale Kräfte die Gesamtsicht zu trüben und dafür partikuläre Interessen in den Vordergrund zu treten. Deshalb ist uns der dauernde und gute Kontakt insbesondere zur Schulleiterkonferenz (SLK), zum ZLV (Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband), zum VLZ (Verein der Lehrbeauftragten), zum VSG (Verein Schweizerischer Gymnasiallehrer) besonders wichtig. Darüber hinaus wird die Arbeit in Verbundsystemen, die eine Klammer um mehrere verschiedene Verbände bilden, zunehmend wichtiger: in den VPV (Vereinigten Personalverbänden als Verhandlungspartner zum obersten Personalchef des Kantons, dem Finanzdirektor, und in den VLV (Vereinigten Lehrerinnen- und Lehrerverbänden von Volks, Mittelund Berufsschulen) als (vom Erziehungsdirektor noch nicht akzeptierter) Verhandlungspartner zur Bildungsdirektion. 4. S c h u l v e r t r e t e r i m V o r s t a n d Die Vorstandsmitglieder sind natürlich auch Mitglieder des MVZ. MVZ-Vorstand per Balzer Manuela Bernhard Helene Bittcher Martin Dr. Bosshard Christoph Burri Klaus Cetkovic Susanne De Marchi-Pilotto Antonella Deubelbeiss Beat Ernst Marianne Forster-Stiefel Ruth Frei Herbert Dr. Frey Hansruedi Girtanner Christoph Häne Ernst Helbling Josef Dr. Isler Rudolf Kappeler Roland KS Büelrain Winterthur KS Im Lee Winterthur KS Freudenberg Zürich KS Freudenberg Zürich KS Enge Zürich KS Rychenberg Winterthur KS Stadelhofen Zürich KS Wetzikon KME Zürich KS Rychenberg Winterthur RG Rämibühl LG Rämibühl KS Oerlikon Zürich KS Bülach KS Im Lee Winterthur Sek.- und Fachlehrerausbildung KS Wetzikon

6 Kunz Ruth Leutert Ruedi Dr. Lüthi Peter Menet Ernst Mosimann Ursula Müller Jochen Dr. Sauser Martin Schenkel Heinz Schläpfer Adrian Sigrist Niklaus Dr. Studer Markus Dr. vakant van den Bergh Gerhard Dr. Wiher Peter Wildi Thomas Wullschleger Ruth Dr. Zalokar Thomas KS Riesbach Zürich KS Riesbach Zürich KS Küsnacht Freies Gymnasium Zürich KS Hottingen Zürich KS Hohe Promenade Zürich Technikum Winterthur MNG Rämibühl KS Oerlikon Zürich KME Zürich KS Wiedikon Zürich ALS Zürich KS Küsnacht PLS Seminar Zürich KS Limmattal Urdorf KZO Glattal SPG Seminar Zürich 5. M i t g l i e d e r b e s t a n d d e s M V Z p e r Total Mitglieder 1334 Aufteilung: Mitglieder im Ruhestand 301 HauptlehrerInnen 791 Lehrbeauftragte III 13 Lehrbeauftragte I und II 212 Lehrkräfte am FGZ und ESU 17 Es freut uns, dass uns die Mitglieder trotz der Erhöhung des Mitgliederbeitrages im letzten Jahr die Treue gehalten haben und danken für diesen Vertrauensbeweis.

7 6. G e s c h ä f t s l e i t u n g u n d K o m m i s s i o - n e n S t a n d Geschäftsleitung Leutert Ruedi Dr. van den Bergh Gerhard Dr. Burri Klaus Schenkel Heinz Bosshard Christoph De Marchi Antonella Mosimann Ursula Präsident Vizepräsident Redaktor Quästor Aktuar Vertreterin des bildungspolitischer Ausschusses Vertreterin des gewerkschaftlicher Ausschusses Bildungspolitischer Ausschuss van den Bergh Gerhard Dr. Präsident Wullschleger Ruth Dr. Aktuarin De Marchi Antonella Deubelbeiss Beat Menet Ernst Müller Jochen Dr. Sigrist Niklaus Gewerkschaftlicher Ausschuss Leutert Ruedi Dr. Präsident Mosimann Ursula Aktuarin Forster Ruth Girtanner Christoph Kappeler Roland Lüthi Peter Studer Markus Dr.

8 BVK-Kommission des MVZ Leutert Ruedi Dr. Präsident Brunner Jürg Mitglied der BVK-Verwaltungskommission Kappeler Roland Dr. Studer Markus Dr. Ruedi Leutert, MVZ-Präsident

9 J a h r e s b e r i c h t d e s V i z e p r ä s i d e n t e n Gerhard van den Bergh Vernehmlassungen, Vernehmlassungen, Vernehmlassungen und Vernehmlassungen Nichts gegen Vernehmlassungen: Sie sind ein wichtiges Instrument des demokratischen Staates. Die Behörden erfahren von den betroffenen Kreisen, wie diese z.b. zu einer Gesetzesvorlage stehen; die Betroffenen können sich vor deren Verabschiedung «vernehmen lassen». Das ist, möchte man meinen, gut so, eine schöne alte Tradition, die es auch in global vernetzten Zeiten zu erhalten gilt, wenn Mitsprache als Grundbedingung von Demokratie verstanden wird. Der Begriff der «Vernehmlassung» oder des «Vernehmlassungsverfahrens» ist im deutschsprachigen Raum denn auch nur in der föderalistischen Schweiz gebräuchlich. Und gleichwohl sind Vernehmlassungen nicht einfach als gut und urdemokratisch zu feiern. Der einseitig chauvinistische Ton wäre hier falsch, denn die Spiesse der Vernehmlassungspartner sind nie gleich lang, die Fragestellungen grenzen ein, präjudizieren mitunter Antworten, und «aus Datenschutzgründen» sind die verschiedenen Antworten der ausgewählten Angefragten nur dem Vernehmlasser bekannt. Geschickt eingesetzt sind Vernehmlassungsverfahren ein wirksames Mittel von Politik, das gilt sowohl national (EDK) als auch für die im Kanton Zürich gegenwärtig herrschende Bildungspolitik. Vor allem unser bildungspolitischer Ausschuss (bpa), den ich als Vizepräsident präsidiere, wurde im Berichtsjahr richtiggehend mit Vernehmlassungen eingedeckt. Einerseits schön, wenn man um seine Meinung gefragt wird, andererseits haben wir uns oft gefragt, ob das «Turbo-Tempo» denn nicht Methode habe. Leute, die dauernd mit Hausaufgaben beschäftigt sind, werden politisch paralysiert, wenn sie brav nur immer den ihnen gestellten Aufgaben nachgehen, können immer nur reagieren statt agieren. Und das kann nicht in unserem Interesse sein. Kommt hinzu, dass die völlig überlastete Verwaltung gegenwärtig nur ungenügend Zeit findet für eine detaillierte Aufbereitung der Antworten, und vermutlich wird das von den politisch Verantwortlichen auch gar nicht verlangt: Wer hätte schon Zeit, das zu lesen? Und einem Denken, das von der Messbarkeit und damit der Vergleichbarkeit aller Dinge ausgeht, ist ohnehin nur das quantifizierende Verfahren adäquat. Volkstümlich ausgedrückt: Man erfasst die Vernehmlassungsantworten mit Strichlein. Wer ist bei Punkt 1 dafür, wer dagegen? Nuancen und Details erscheinen in dieser Optik als unwichtig und verblassen zur Unkenntlichkeit. Ein stundenlanges, ernsthaftes Debattieren und Formulieren reduziert sich am Schluss auf einen kleinen Strich. In diesem System haben nur Mehrheiten eine Chance, überhaupt wahrgenommen zu werden: die Anzahl der Striche ist entscheidend. In diesem Sinne versucht der MVZ auch seine Vernehmlassungspolitik vermehrt mit anderen VernehmlassungspartnerInnen zu koordinieren, damit am Ende an der für uns richtigen und wichtigen Stelle ein paar Strichlein mehr zu Buche schlagen. Vernehmlassungen, die uns im Berichtsjahr beschäftigt haben: 1) Richtlinien Französisch Primarschule Sekundarstufe I 2) Gesetz über Fachhochschulen und Höhere Fachschulen

10 3) Konzept und Lehrplan für die Hauswirtschaftskurse an den kantonalen Mittelschulen 4) EDK: Reglemente zur Anerkennung der Lehrdiplome auf der Sekundarstufe I 5) Zukunft der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerbildung (LB 2000) 6) Wechsel der Berufsbildung in die ED (Bildungsrat) 7) Gegliederte Sekundarschule und Dreiteilige Sekundarschule; Übertritt an die Mittelschulen 8) Sprachprüfung Deutsch 6. Klasse Langzeitgymnasium 9) Englischobligatorium an der Sekundarstufe I 10) Promotions- und Maturitätsreglement 11) Religionsunterricht an den Mittelschulen 12) Gesetzesentwurf über die Ausbildung der Lehrkräfte und über die pädagogische Hochschule Schulgeld Von grosser bildungspolitischer Tragweite wäre die vorgeschlagene Wiedereinführung des Schulgelds an öffentlichen Mittelschulen gewesen. Der MVZ hat vor und hinter den Kulissen gewirkt. Wir sind froh, dass der Kantonsrat in unserem Sinn entschieden hat. LQS Im Rahmen der VLV (der «Vereinigten Lehrerinnen- und Lehrerverbände des Kantons Zürich») hat der MVZ mitgewirkt an einem (ge-)wichtigen bildungspolitischen Symposium zu Modellen der Mitarbeiterbeurteilung. Erfahrungen in Wirtschaft und Verwaltung und Erkenntnisse der Wissenschaft wurden dargelegt. Das Symposium war öffentlich, richtete sich aber politisch wirksam in erster Linie an die Mitglieder von Schulpflegen und Schulleitungen. Der Tenor am Schluss war eindeutig: Beurteilung ja, aber ohne Lohnwirksamkeit. In diesem Sinn hat auch anfangs Januar 1998 eine ausserordentliche Versammlung von Schulpräsidenten entschieden. Solche Veranstaltungen und Entscheide sind auch für uns wichtig, denn die Frage der Leistungsbeurteilung der Mittelschullehrkräfte ist anders lautenden Gerüchten zum Trotz noch hängig: Das in einem Wif!-Projekt entstandene und von SLK und MVZ abgesegnete Papier zur Leistungsbeurteilung scheint von den Behörden erst dann behandelt zu werden, wenn gewisse Angleichungen an das vorgesehene System für die Volksschule vorgenommen werden. Der MVZ bleibt auch in dieser Angelegenheit aktiv. BVK: unbesoldete Teilurlaube Im Qi 97/3 habe ich auf das Problem einer allfälligen Rentenkürzung bei unbesoldeten Teilurlauben von HauptlehrerInnen hingewiesen. Der Beitrag ging mit der Bitte um eine klärende Stellungnahme an Herrn lic. iur. Rolf Huber, Chef der Beamtenversicherungskasse; später auch an unseren Arbeitgeber, die Abteilung Mittel- und Fachhochschulen der Erziehungsdirektion. Sowohl Herr Huber von der BVK wie Herr Straessle von der ED haben geantwortet, allerdings warten ED und MVZ noch immer auf eine bündige Antwort seitens der BVK auf die für potentielle TeilurlauberInnen wichtige Frage: Unter welchen

11 Bedingungen ist eine Teilbeurlaubung unter Beibehalt der gegenwärtig versicherten Besoldung möglich? Angesichts der übervollen Kasse mit einem Deckungsgrad von deutlich über 100% (deswegen schielt ja auch der Finanzdirektor als «Arbeitgeber» auf den «Überschuss» in der BVK, der laut Experten alleiniges Eigentum der Versicherten ist) wäre eine grosszügige Lösung im Sinne der Versicherten angebracht. Denn nur wenn eine grössere Anzahl von HauptlehrerInnen sich zeitlich begrenzt teilbeurlauben lässt, kann es für Lehrbeauftragte spürbar beschäftigungswirksam werden. Und für die Staatskasse ist eine solche Lösung in der Regel erst noch billiger. KÜGA Die Umsetzung des MAR an den Mittelschulen hat zu verschiedenen Anfragen an die KÜGA geführt. Darüber hinaus hat sich die Kommission zur Überprüfung der gymnasialen Ausbildungsgänge sozusagen mit sich selbst beschäftigt: in welchem Rahmen soll angesichts der kommenden Auflösung der Kommission deren Arbeit und Wirken evaluiert werden. Gerhard van den Bergh, MVZ-Vizepräsident

12 K a s s e n b e r i c h t Heinz Schenkel 1. Ertragsrechnung Einnahmen: Mitgliederbeiträge 143' Fr. Versicherungsbeiträge für LB 1' Fr. Rückzahlung Verrechnungssteuer ' Fr. Nettozinsen ' Fr. Gewinnbeteiligung Haftpflichtvers. 3' Fr. weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen 152' Fr. Ausgaben: Honorare 30' Fr. Sitzungsgelder 6' Fr. Spesen 3' Fr. Vorstandssitzungen Fr. Veranstaltungen 3' Fr. Drucksachen, Büroartikel 1' Fr. Inserate, Internetpräsenz 7' Fr. Mitteilungsblatt (3 Nummern) 11' Fr. Bank- und PTT-Gebühren, Taxen 1' Fr. Verbandsbeiträge 9' Fr. Prämie Berufshaftpflichtversicherung 4' Fr. Std.entlastung für Präs. und Vizepräs. 13' Fr. vom Rückstellung für Std.entlastung der 15' Fr. Geschäftsleitung vom Rückstellung für Qi 97/4 3' Fr. Total Ausgaben 112' Fr. Einnahmenüberschuss 39' Fr.

13 2. Vermögensrechnung Saldo per ' Fr. Einnahmenüberschuss 39' Fr. Rückstellungen 18' Fr. Saldo per ' Fr. 3. Kapitalnachweis Postcheckkonto 23' Fr. Sparkonto ZKB 72' Fr. Privatkonto CS 56' Fr. Wertschriften 30' Fr. Total 183' Fr. 4. Abrechnung über das Sparkonto «MVZ-Projektfonds» Eröffnung des Kontos im Laufe 1997 gemäss Beschluss GV 1997 Äufnung durch Zusatzbeiträge ' Fr. Nettozins Fr. Saldo per ' Fr. 5. Abrechnung über das Sparkonto «MVZ-Sonderfonds» Saldo per ' Fr. Beiträge 1997 für Rechtshilfe -3' Fr. Nettozins Fr. Saldo per ' Fr.

14 6. Bemerkungen zur Abrechnung Die GV 1997 hatte einer Erhöhung des Mitgliederbeitrages zugestimmt. Die zusätzlich einfliessenden Mittel sollen für weitere Stundenentlastungen der Mitglieder der Geschäftsleitung, sowie für die Mitarbeit eines Kommunikationsberaters, resp. -beraterin verwendet werden. Ab Herbstsemester 1997/98 stehen der Geschäftsleitung sechs Jahresstunden Entlastung zu. Neu stellt die Erziehungsdirektion dafür nicht mehr pro Kalenderjahr, sondern pro Schuljahr Rechnung. Der noch offene Anteil dieser Kosten für 1997 ist als Rückstellung unter den Ausgaben zu finden. Ebenso sind die noch ausstehenden Auslagen für die vierte Nummer 1997 unseres Verbandsorgans Qi als Rückstellung aufgeführt. Die Stelle der Kommunikationsberaterin wurde per besetzt sind in dieser Sache noch keine Salärkosten angefallen. Für 1998 sind also die Ausgaben für diese Stelle, wie auch die neuen Stundenentlastungen der GL für das ganze Jahr, zusätzlich in die Rechnung miteinzubeziehen. Die GV 1997 hatte ebenfalls einen Zusatzbeitrag für die Äufnung eines «Projektfonds» bewilligt. Insgesamt sind dafür 47'000 Fr. zusammengekommen. An dieser Stelle sei auch allen unseren pensionierten Mitgliedern herzlich gedankt, die uns durch freiwillige Beiträge grosszügig in dieser Sache unterstützt haben. Der MVZ ist jetzt in der vornehmen Lage, ohne vorherige Sammelaktionen, spontan Projekte (wie sie vielleicht schon beim Abstimmungskampf über das Mittelschulgesetz notwendig werden) finanziell unterstützen zu können. Heinz Schenkel, MVZ-Quästor

15 P r o t o k o l l d e r G V Klaus Burri P r o t o k o l l d e r G V 9 7 v o m Anwesend: Entschuldigt: ungefähr 60 Mitglieder J. Benz, Ch. Bosshard, R. Fasciati, H.R. Frei, R. Kunz, R. Mero, N. Sigrist, M. Ziegler 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler Präsident R. Leutert begrüsst alle, speziell den heutigen Referenten Herrn A. Strässle, Chef Abt. Mittelschulen Hinweis auf das 10-jährige Jubiläum des MVZ, weshalb in der Pause ein Apéro vom Verband offeriert wird Stimmenzählerin: Ruth Forster Beschluss: Pro Mehrheit (= Mehr) Contra 0 2. Protokoll der GV vom Protokoll von Ch. Bosshard wird verdankt 3. Jahresberichte des Präsidenten und des Vizepräsidenten werden nicht einzeln verlesen, da im MB 97/1 zeitgerecht zur GV 97 veröffentlicht Entlastung des Präsidenten und Vizepräsidenten Beschluss: Pro Mehr Contra 0 4. Kassabericht und Revisorenbericht Quästor H. Schenkel erläutert allg. die einzelnen Posten MVZ ist erfreulicherweise per Saldo noch in den «Schwarzen Zahlen» Rechtshilfefonds «MVZ-Sonderfonds» wegen recht grosser Unterstützung (4' Fr.), was aber fast gänzlich durch den Saldoüberschuss von 4' Fr. ausgeglichen wird

16 Frage: Wie steht es mit der Zahlungsmoral unter den MVZ-Mitgliedern? Antwort: Zahlungsmoral ist bei ca. 85% der Mitglieder sehr gut (Zahlung erfolgt innert 30 Tagen), beim Rest muss das Geld mehr oder weniger langwierig eingetrieben werden; das kann im Vergleich mit anderen Vereinen als gut bezeichnet werden. Revisorenbericht (Herren M. Fehr und F. Angst) wird von M. Fehr vorgelesen: die Revisoren beantragen der GV, dem Quästor Decharge zu erteilen. 5. Abnahme der Rechnung 6. Anträge Beschluss: Pro Mehr Contra Anträge der Geschäftsleitung (GL) Äufnung eines Projekt- und Kampffonds R. Leutert fasst nochmals den Antrag der GL zusammen; die Ausgangssituation und erste konkrete Folgerungen dazu sind im MB 96/4 beschrieben und begründet *Frage 2 : Wird dieser Fonds vom VS verwaltet? Werden die Mitglieder noch jeweils begrüsst zu den einzelnen Aktionen? Könnten nicht die 50 Fr. nur bei akutem Bedarf eingezogen werden? *Antwort: Ziel wäre ja, den Handlungsspielraum des MVZ zu vergrössern, um schneller auf akute Themen adäquat eingehen zu können; eine Befragung der Mitglieder zu einzelnen Aktionen würde aber gerade diese Schnelligkeit bremsen. Ausserdem ist MVZ an jeder Schule vertreten MVZ-VertreterInnen sollen jeweils an ihrer Schule die Stimmung prüfen MVZ kann so die Meinung im Kanton schnell einholen *Frage: Bestimmt GV alleine über diesen Antrag, oder gibt es darüber noch eine Urabstimmung? Antwort: Nach GV-Abstimmung über die GL-Anträge wird GV befragt, ob Urabstimmung durchgeführt werden soll, oder nicht. *Frage: Sollte nicht für derart wichtige Entscheidungen (Aktionen ja/nein?) jeweils eine ausserordentliche GV einberufen werden? *Antwort: 1) VS (= MVZ-VertreterIn) ist vom Konvent der jeweiligen Schule gewählt, das heisst, er ist vom Konvent offiziell als Ver-treterIn bestimmt und somit auch mit Kompetenzen ausgestattet; 2) Ziel der Teilprofessionalisierung ist die Erhöhung der Flexibilität und der Handlungsfähigkeit der GL mit ausserord. GV (Basisdemokratie) wird Ziel sicher nicht erreicht; 3) gemäss Statuten, Art. 17, ist geregelt, wie eine ausserord. GV einberufen werden kann u.a. von 10% der Mitglieder, womit die demokratischen Rechte gewahrt bleiben. Abstimmung über den Antrag Beschluss: Pro 51 2 Alle Voten, Fragen etc. der anwesenden Mitglieder sind mit einem Stern markiert.

17 Contra 0 Fonds wird mit 50 Fr. pro Mitglied geäufnet Entlastung im Umfang von 40 Stellenprozenten für die GL und einen PR-Beauftragten R. Leutert fasst nochmals den Antrag der GL zusammen und betont dabei, dass es sich vor allem um eine zeitliche Entlastung der GL handelt, und nicht um eine zusätzliche Honorierung der GL; die Ausgangssituation und erste konkrete Folgerungen dazu sind im MB 96/4 beschrieben und begründet *M. Späth-Walter (Kommissionsmitglied) unterstützt das Votum des Präsidenten insofern, als die Kommission urspr. 60 Stellenprozente vorgeschlagen habe, sich aber nach langen und fruchtbaren Gesprächen mit der GL hinter deren Antrag gestellt hat; vor allem weil in den Diskussionen auch klar wurde, dass die zeitl. Beanspruchung der GL phasenweise exorbitant ist. Abstimmung über den Antrag Beschluss: Pro Mehr Contra 1 R. Leutert stellt nun zur Diskussion, ob diese beiden Beschlüsse durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern etwas besser verankert würden. *Votum: keine Urabstimmung, weil 1) alles zeitgerecht traktandiert und veröffentlicht war, 2) die GL viel Zeit in die Ausarbeitung investiert hat und somit wissen wird, was nötig ist und 3) wieso sollen Leute begrüsst werden, die sich trotz allem nicht am Montag hier zur GV einfinden konnten? *Votum: Mitglieder treten aus, weil sie nicht mehr bezahlen wollen, nicht weil sie nicht befragt worden sind Urabstimmung ändert nichts an evtl. Austritten *Votum: Urabstimmung ist zwar nicht nötig, wäre aber ein etwas feinerer Weg der Einführung einer derart grundsätzlich neuen Struktur, was vielleicht mehr Verständnis unter den Mitgliedern wecken würde *Votum: keine Urabstimmung, den GV hat wie in jedem Verein die Kompetenzen für solche Schritte; durch die Flucht in eine Urabstimmung macht sich GV selber inkompetent Abstimmungsprozedere wie folgt: 1) Abstimmung eventualiter über die Frage, ob nur der eine («40 Stellenprozent») oder beide Anträge der GL vor die Urabstimmung sollen 2) Urabstimmung ja/nein. Beschluss «beide GL-Anträge vor die Urabstimmung?» Pro 17 Contra Mehr Beschluss «nur GL-Antrag "40 Stellenprozent" vor die Urabstimmung?» Pro 14

18 Contra Mehr Beschluss «keine Urabstimmung über die GV-Beschlüsse zu den GL-Anträgen» Pro 41 Contra 13 es findet keine Urabstimmung zu den GL-Anträgen statt; das heisst, es gelten die GV-Entscheide 7. Jahresbeiträge GL-Antrag lautet: 1) 1997: 50 Fr. für die Äufnung des Projekt- und Kampffonds, einmalige Zahlung 2) 2) 1997: 140 Fr. neuer Mitgliederbeitrag, jährliche Zahlung *Antrag: Mitgliederbeitrag auf 150 Fr. erhöhen GV ist der Meinung (GL auch), dass 140 Fr. psychologisch eher akzeptiert wird Antrag wird wieder zurückgezogen *Antrag aus der GV: 3) 1997: 140 Fr., zusammengesetzt aus 50 Fr. Fonds- und 90 Fr. Mitgliederbeitrag und die fehlenden 50 Fr. pro Mitglied aus dem Verbandsvermögen holen 4) 1998: 140 Fr. nur noch Mitgliederbeitrag *Gegenargumente: 1) Verein muss dann zur Einführung der Teilprofessionalisierung die Reserve des Verbandsvermögens anzapfen; und 2) ein Verein sollte erfahrungsgemäss mindestens einen Jahresumsatz an Verbandsvermögen haben, d.h. MVZ steht gerade richtig da Abstimmung über GL-Antrag: Beschluss Pro Mehr Contra 2 Abstimmung über Antrag aus der GV: Beschluss Pro 5 Contra Mehr es gilt natürlich weiterhin: LB bis zu _-Pensum können den halben Betrag einzahlen es gilt ausserdem: Pensionierte und diejenigen, die im 1997 pensioniert werden, sollen sich im Zweifelsfall beim Quästor telefonisch melden, der gerne Auskunft über alle möglichen Ausnahmen gibt 8. Varia *R. Kappeler: an der KZO ist ein Argumentarium ausgearbeitet worden gegen die Einführung des Schulgeldes; KZO ist der Meinung, dass Lehrer in persönlichen Briefen ihnen bekannte Kantonsräte noch vor der 2. Lesung im Kantonsrat anschreiben sollen, um schon gar keine Volksabstimmung zu riskieren.

19 *Votum: sollen LehrerInnen überhaupt Stellung nehmen? Sollte das Thema nicht einfach auf dem politischen Feld entschieden werden? Antwort: Lehrerverbände melden sich sonst nur bei Lohnfragen, deshalb sollten wir uns gerade hier einmal zur Wehr setzen *Votum: PR-Beauftragte oder -Beauftragter muss unbedingt ein Profi sein, weil sonst das Geld ganz sicher vergeblich ausgegeben ist Schluss der GV: Zürich, den Protokollführer: Klaus Burri, MVZ-Redaktor

20 W i s s e n S i e,? Ruedi Leutert wie stark sich die MittelschullehrerInnenlöhne in den letzten Jahren zurückgebildet haben? Und wissen Sie, wie sich Ihr Lohn in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird? Dieser Artikel kann aus rechtlichen Gründen nicht aufs Netz geladen werden. Die Information ist aber öffentlich zugänglich und kann beim Kanton verlangt werden. Wir danken für Ihr Verständnis. Klaus Burri

21 B e s o l d u n g s t a b e l l e n MVZ-Geschäftsleitung Aus rechtlichen Gründen können wir die Besoldungstabellen nicht ins Internet einspeisen. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Die Lohntabellen sind aber öffentlich einsehbar, d.h. können beim Kanton Zürich verlangt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis Klaus Burri

22 L e i s t u n g e n d e s K a n t o n s Z ü r i c h a n M i t - t e l s c h u l l e h r e r I n n e n b e i VLZ-Vorstand K r a n k h e i t Leistungen Rechtsgrundlage Lohnzahlung bis 12 Monate 100% MVO 19 evtl. Verlängerung mit max. 75% BVO 70 sonst Invalidenrente BVO-VB 88 ff Kinderzulage ungekürzt BVO-VB 94 Heilungskosten nicht gedeckt, private Krankenkasse nötig: z.b. Kollektivkasse SWICA des MVZ! BVO 70 BVO-VB 88 ff B e r u f s u n f a l l Leistungen Rechtsgrundlage Lohnzahlung bis 12 Monate 100% MVO 20 dann bis zur Genesung 80% BVO 71 sonst Invalidenrente BVO-VB 104 ff Kinderzulage ungekürzt BVO-VB 94 Heilungskosten volle Übernahme durch den Staat: Privatabteilung in Zürcher Kantonsspitälen Mit freiw. NBU: freie Spitalwahl BVO 71 BVO-VB 104 ff UVG 10 ff

23 N i c h t b e r u f s u n f a l l Leistungen Rechtsgrundlage Lohnzahlung bis 12 Monate 100% MVO 20 dann bis zur Genesung 75% BVO 72 sonst Invalidenrente evtl. Kürzung bei Selbst- BVO-VB 88 ff verschulden u/o Grobfahrlässigkeit Kinderzulage ungekürzt BVO 94 Heilungskosten volle Übernahme durch den Staat: BVO 72 Allg. Abteilungen in Zürcher Kantonsspitälern BVO-VB 88 ff Für Privatabteilung ist Zusatzversicherung nötig, UVG 10 ff z.b. freiwillige NBU-Winterthur I n v a l i d i t ä t i n F o l g e K r a n k h e i t Leistungen Rechtsgrundlage Rente IV der BVK: 60% der Vers. Besoldung BVK 29 ff plus (bis Eidg. IV ausbezahlt wird): Zuschuss bis max. 23'880.- BVG 23 ff Kinderzuschuss bis max. 25-jähr. (Kind in Ausbildung), BVK 33 sonst 20-jähr.: 1 Kind 12% der vers. Besoldung, 2 Kinder 24% der vers. Besoldung Höchstrente 100% des ehem. Bruttoverdienstes BVK 63

24 I n v a l i d i t ä t i n F o l g e B e r u f s u n f a l l Leistungen Rechtsgrundlage Kapitalleistungen evtl. Integritätsentschädigung von max. 97'200.- UVG 24 ff mit freiwill. NBU-Winterthur: progressiv bis 350% NBU-Wi Rente IV max. 80% von max. 97'200.- UVG 28 ff plus 70% von Bruttogehalt: 97'200.- BVO-VB 123 BVK übernimmt Differenz zu evtl. höherer BVK 29 ff, 62 BVK-IV-Rente evtl. bis pro Monat. BVG 23 ff UVG 26 ff Kinderzuschuss wie oben bei Krankheit BVK 33 Höchstrente 100% des ehemaligen Bruttoverdienstes BVK 63 evtl. Integritätsentschädigung BVK I n v a l i d i t ä t i n F o l g e N i c h t b e r u f s u n - f a l l Leistungen Rechtsgrundlage Kapitalleistungen wie Berufsunfall, mit NBU-Winterthur bis 350% UVG 24 ff Rente IV max. 80% von max. 97'200.- (BVK) UVG 28 ff Hilflosenentschädigung Hilflosenentschädigung übernimmt Differenz zu evtl. höherer BVK 29 ff, 62 BVK-IV-Rente evtl. bis pro Monat. UVG 26 ff Kinderzuschuss wie oben bei Krankheit BVK 30 Höchstrente 100% des ehemaligen Bruttoverdienstes BVK 63

25 P e n s i o n i e r u n g Leistungen Recht BVK 22 ff Je nach Beitragsjahren 0 bis 60% der versicherten Besoldung. Pro Beitragsjahr 1,7% mehr, nach 35 Beitragsjahren sind 60% erreicht. Rücktritt mit voller Altersrente zwischen 62. und 65. Altersjahr. Kinderrente, berechnet gemäss BVG für Kinder unter 18 Jahren resp. unter 25 Jahren, falls in Ausbildung. Achtung Frühpensionierung: Der Regierungsrat hat 1997 beschlossen (zeitlich befristet und nur für Lehrkräfte an Mittelschulen, die von der Schuldauerverkürzung [Sozialplan] betroffen sind), dass für Männer und Frauen ab 60. Altersjahr eine Pensionierung zu gleichen Bedingungen möglich ist wie beim Erreichen der Altersgrenze für die normale Pensionierung. Nähere Angaben sind im Qi 97/2, p und Qi 98/2, p. 8 enthalten. F r e i w i l l i g e r A u s t r i t t a u s d e m S t a a t s d i e n s t Leistungen Recht BVK 19ff Austrittsentschädigung: Persönliche Beiträge ohne Zins plus Freizügigkeitsleistung von (je nach Austrittsalter 26-44) % der persönlichen Beiträge. Ab Austrittsalter 45: Barwert der erworbenen Leistungen. In der Regel erfolgt keine Barauszahlung, sondern Überweisung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Freiwillige Weiterführung der Versicherung: möglich nach 15 effektiven Beitragsjahren. u n v e r s c h u l d e t e r N i c h t w i e d e r w a h l / E n t l a s s u n g Leistungen Recht BVK 49 Rente gemäss den Bestimmungen der Invalidenrente, siehe dort.

26 H a f t u n g Leistungen Recht HG 6,15 Der Staat übernimmt den Schaden, den ein Beamter in Ausübung hoheitrechtlicher Verrichtung einem Dritten zufügt. Bei Grobfahrlässigkeit besteht die Möglichkeit des Rückgriffs, deshalb ist sie dringend zu empfehlen, die Berufshaftpflichtversicherung des MVZ. (Die Prämie ist im Mitgliederbeitrag eingeschlossen, die Versicherung zahlt auch bei Grobfahrlässigkeit für Sach- und Personenschäden, nicht aber für anvertraute Vermögenswerte, Geld, Geräte) T o d i n F o l g e K r a n k h e i t Leistungen für den laufenden und den nachfolgenden Monat BVO 74 Rechtsgrundlage Renten Ehegattenrente: 40% der vers. Besoldung BVK 38 ff Waisenrente 1 Kind: 12% der vers. Bes. Waisenrente 2 Kinder: 24% der vers. Bes. BVK 44ff Höchstrente BVK & AHV zusammen max. 90% der eh. Bes. BVK 63 T o d i n F o l g e B e r u f s u n f a l l Leistungen Besoldungsnachgenuss Besoldungsnachgenuss Kapital wie oben bei Krankheit BVO 74 mit NBU-Winterthur: einfacher Jahreslohn Rechtsgrundlage Rente Ehegatte: 40% von 97'200.- plus 30% der UVG 28 ff Differenz zum Bruttolohn. Halbwaisen: 15% plus 15% der Diff. BVG 18ff Vollwaisen: 25% plus 25% der Diff. BVO-VB 123 BVK übernimmt die allfällige Differenz BVK 62 zur ggf. BVK-Rente Höchstrente 90% des ehemaligen Bruttoverdienstes BVK 63 Kinderzuschuss wie oben bei Krankheit BVO 94

27 T o d i n F o l g e N i c h t b e r u f s u n f a l l Leistungen Besoldungsnachgenuss Kapital wie oben bei Krankheit BVO 74 mit NBU-Winterthur: einfacher Jahreslohn Rechtsgrundlage Rente Ehegatte: 40% von 97'200.- UVG 28 ff Halbwaisen: 15% von 97'200.- Vollwaisen: 25% von 97'200.- BVG 18 ff BVK übernimmt die allfällige Differenz BVK 62 zur ggf. höheren BVK-Rente Höchstrente 90% des ehemaligen Bruttoverdienstes BVK 63 Kinderzuschuss wie oben bei Krankheit BVO 94 A b k ü r z u n g e n BVO Beamtenverordnung BVG Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge BVO-VB Vollziehungsbestimmung zur BVO UVG Unfallversicherungsgesetz MVO Mittelschullehrerverordnung NBU-Winterthur freiwillige Nichtberufsunfallversicherung für das Personal des Kantons Zürich BVK HG Statuten der Beamtenversicherungskasse Haftungsgesetz Vorstand des Mittelschullehrerverband Zürich

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Der Klassenrat entscheidet

Der Klassenrat entscheidet Folie zum Einstieg: Die Klasse 8c (Goethe-Gymnasium Gymnasium in Köln) plant eine Klassenfahrt: A Sportcamp an der deutschen Nordseeküste B Ferienanlage in Süditalien Hintergrundinfos zur Klasse 8c: -

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Statuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)

Statuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS) Statuten des Vereins Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) I. ALLGEMEINES Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) besteht ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH

GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH STATUTEN Fassung vom 31. Mai 2007 1 Die "Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich", gegründet 1829, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f. Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen

Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen 1 1 1 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen 1 1 1 1 0 1 Bildungsmonitoring Schweiz: Gemeinsames Vorhaben von Bund und Kantonen Was ist das Bildungsmonitoring Schweiz?

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Protokoll der Generalversammlung 10.04.2015 Verein Sunshine School

Protokoll der Generalversammlung 10.04.2015 Verein Sunshine School Protokoll der Generalversammlung 10.04.2015 Verein Sunshine School Zeit: Ort: Anwesende 18: 30 19.40 Uhr Schulhaus Rütihof, Zürich Höngg Siehe Anwesenheitsliste Traktanden der Generalversammlung 1. Begrüssung

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Inhalt: Ihre persönliche Sedcard... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3

Inhalt: Ihre persönliche Sedcard... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3 Inhalt: Ihre persönliche Sedcard..... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3 Passwort ändern... 3 email ändern... 4 Sedcard-Daten bearbeiten... 4 Logout... 7 Ich kann die Sedcard

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln 3 magische Fragen - mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln Dipl.-Psych. Linda Schroeter Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln! Der Mensch, mit dem wir viel zu Regeln,

Mehr

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013 Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013 Datum/Zeit: Ort: Freitag, 08. März 20103 19.45 Uhr Restaurant Zur alten Sonne, 8706 Obermeilen Traktanden: 1. Begrüssung, Präsenzkontrolle 2. Wahl der

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009 Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 200 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Einschätzung der Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau Zahnzusatzversicherungen Sechs Fragen Sechs Antworten Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau 1. 2. Wieso überhaupt eine zusatzversicherung? Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht

Mehr

Serienbriefe mit Word. [Geben Sie den Untertitel des Dokuments ein] Computeria Rorschach

Serienbriefe mit Word. [Geben Sie den Untertitel des Dokuments ein] Computeria Rorschach Serienbriefe mit Word [Geben Sie den Untertitel des Dokuments ein] Computeria Rorschach Roland Liebing 14.07.2011 Wir erstellen Serienbriefe Unter Serienbriefen versteht man Briefe, bei denen Adresse,

Mehr

Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer

Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Allgemein: Das RSA-Verschlüsselungsverfahren ist ein häufig benutztes Verschlüsselungsverfahren, weil es sehr sicher ist. Es gehört zu der Klasse der

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein

Mehr

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7 Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Kfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren

Kfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01

Mehr

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009 Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung Energie 2009 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 26.06. - 04.07.2009 Grundgesamtheit: Stichprobe:

Mehr

ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN

ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN Water. Wegen. Werken. Rijkswaterstaat. 1 In dieser Kurzanleitung wird angegeben, wie Sie kontrollieren können, ob Ihre BICS-Anmeldung korrekt an das IVS90 oder

Mehr

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz 1 Ziele der QGIS Anwendergruppe 1.1 Die QGIS Anwendergruppe Schweiz ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 79 ZGB). 1.2 Die Ziele

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

Frau sein in jedem Alter

Frau sein in jedem Alter Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

EINFACHES HAUSHALT- KASSABUCH

EINFACHES HAUSHALT- KASSABUCH EINFACHES HAUSHALT- KASSABUCH Arbeiten mit Excel Wir erstellen ein einfaches Kassabuch zur Führung einer Haushalts- oder Portokasse Roland Liebing, im November 2012 Eine einfache Haushalt-Buchhaltung (Kassabuch)

Mehr