2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis Die Plastikkarten bleiben Eigentum der Transportunternehmen.

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1 Tarif für General,- Halbtax- und Gleis 7-Abonnemente Tarif des abonnements généraux, demi-tarif et Voie Tariffa degli abbonamenti generali, metà-prezzo e Binario 7 Änderungen gültig ab Modifications valables dès le Modificazioni valide dal Es treten folgende Änderungen in Kraft: Ziffer 1 Anwendungsbereich 15 Der Anwendungsbereich wurde nachgeführt. Änderungen entnehmen Sie bitte dem öv- Info-Beitrag Änderungen der Anwendungsbereiche auf , resp. dem entsprechenden InfoPoint-Beitrag. 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis Die Plastikkarten bleiben Eigentum der Transportunternehmen. 3 Generalabonnemente Redaktionelle Anpassungen Der Anspruch auf ein Generalabonnement Junior für Studierende kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf das Ausgabedatum der Studienbescheinigung / Ausgabe der Legitimation zurück Der Anspruch auf ein Generalabonnement Plus Duo Partner kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf Ausgabedatum der Wohnsitzbestätigung zurück Der Anspruch auf ein Generalabonnement Plus Familia kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf das Ausgabedatum der Wohnsitzbestätigung zurück. 4 Halbtax Redaktionelle Anpassungen 42 Die Valartis Bonus Card AG heisst neu BonusCard.ch AG. 7 Temporäre Zusatzangebote 75 Aufhebung des Schnupper Halbtax

2 Les modifications suivantes entrent en vigueur: Chiffre 1 Champ d application 15 Le champ d'application a été mis à jour. Les modifications sont indiquées dans l'article «modification des champs d application au de l'info TP, et dans l'article InfoPoint y relatif. 2 Dispositions générales Abonnement général, abonnement demi-tarif, Voie Les cartes plastifiées demeurent la propriété des entreprises de transport. 3 Abonnements généraux Adaptations rédactionnelles Il peut être fais usage du droit à un abonnement général Junior pour étudiants avec effet rétroactif jusqu'à 30 jours, mais au plus tôt pour la date d'émission de la carte d'étudiant / de légitimation Il peut être fait usage du droit à un abonnement général Plus Duo Partner avec effet rétroactif jusqu'à 30 jours, mais au plus tôt pour la date d'émission de l'attestation de domicile Il peut être fait usage du droit à un abonnement général Plus Familia avec effet rétroactif jusqu'à 30 jours, mais au plus tôt pour la date d'émission de l'attestation de domicile. 4 Abonnement demi-tarif Adaptations rédactionnelles 42 La Valartis Bonus Card AG s intitule désormais BonusCard.ch AG. 7 Offres complémentaires temporaires 75 Suppression de l abonnement demi-tarif découverte

3 Entrano in vigore le seguenti modificazioni: Cifra 1 Campo d applicazione 15 Il campo d'applicazione è stato aggiornato. Per le modifiche si rimanda all'info TP, «Modifiche dei campi d'applicazione per il 1 giugno 2012» e al rispettivo articolo InfoPoint. 2 Disposizioni comuni Abbonamento generale, metà prezzo e Binario Le carte d'abbonamento di plastica rimangono proprietà delle imprese di trasporto. 3 Abbonamenti generali Adeguamenti redazionali Il diritto a un AG giovani per studenti può essere rivendicato con effetto retroattivo fino a 30 giorni, al massimo per la data di emissione dell'attestato di studio / della legittimazione Il diritto a un AG Plus Duo Partner può essere rivendicato con effetto retroattivo fino a 30 giorni, al massimo per la data di emissione dell'attestazione di residenza Il diritto a un AG Plus Famiglia può essere rivendicato con effetto retroattivo fino a 30 giorni, al massimo per la data di emissione dell'attestazione di residenza. 4 Metà-prezzo Adeguamenti redazionali 42 La Valartis Bonus Card AG si chiama ora BonusCard.ch AG. 7 Offerte supplementari temporanee 75 Soppressione del metà-prezzo di prova ******************

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5 Schweizerische Transportunternehmen Entreprises suisses de transport Imprese svizzere di trasporto Tarif für General, Halbtax und Gleis 7 Abonnemente Tarif des abonnements généraux, demi tarif et Voie 7 Tariffa degli abbonamenti generali, metà prezzo e Binario 7 Ausgabe: Edition: Edizione:

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7 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Anwendungsbereich Beteiligte Transportunternehmen General Bereich Halbtax Bereich Gleis 7 Bereich Auszug Geltungsbereich Anwendungsbereich Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis Verkauf Inkasso Ausgabe Kauf und Serviceleistungen Quittung Foto Übergangsabonnement Ersatz Erstattung Mail Order Generalabonnemente Allgemeine Bestimmungen persönliche Generalabonnemente Begriff Gültigkeit Hinterlegung Klassenwechsel Angebote persönliche Generalabonnemente Generalabonnement Erwachsene Generalabonnement Kind Generalabonnement Junior Generalabonnement Senior Generalabonnement Reisende mit einer Behinderung Generalabonnement Hund GA für Lernende GA Junior für Studierende Jahre Allgemeine Bestimmungen...10 Generalabonnements Kombinationen Vermischung von GA Plus Formeln Hunde in der GA Plus Formel Diplomaten Angebote Generalabonnements Kombinationen GA Plus Duo GA Plus Familia Abonniertes GA / GA gegen Jahresrechnung Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Verkauf Ausgabe Zahlungskonditionen Übergangs GA Zahlungsverzug Kündigung des abonnierten GA während der Geltungsdauer der Karte Kündigung des abonnierten GA auf Ende der Geltungsdauer der Karte Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligungen Anwendbares Recht und Gerichtsstand Übertragbare Generalabonnemente (Kein Verkauf mehr ab , letzter Gültigkeitstag ) Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Klassenwechsel Hinterlegung Ersatz Versicherung Zustellung Ausleihung...24 I

8 Inhaltsverzeichnis 4 Halbtax Allgemeine Bestimmungen Halbtax Begriff Gültigkeit Hinterlegung Ausländische Vergünstigungsausweise Spezial Regelungen Halbtax Jahres Halbtax "online" Jahres Halbtax "offline" Jahres Halbtax Jahres Halbtax Jahres Halbtax für 16 jährige Halbtax mit Visa Karte (Abonniertes Halbtax AHTA) Allgemeine Bestimmungen Ausstellung eines Halbtax mit Visa Karte (Haupt und Zusatzkarten) Ausstellung von reinen Visa Zahlkarten (Haupt und Zusatzkarten) Kündigung eines Halbtax mit Visa Karte und von...10 reinen Visa Zahlkarten Vertragswechsel Halbtax für das Personal der POST / Bund / Swisscom Halbtax für das Personal der POST Halbtax für das Personal der Bundesverwaltung Halbtax für das Personal der Swisscom Gleis Allgemeine Bestimmungen Gleis 7 und Gleis 7+Halbtax...1 Kombikarte Begriff Gültigkeit Hinterlegung Klassenwechsel Umtausch eines gültigen Gleis 7 Abonnements oder eines Halbtax...2 in eine Kombikarte Angebote Gleis Gleis Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Dauernde Zusatzangebote Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkungen Anschlussfahrausweise Erstattung Tageskarten zum Halbtax Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Klassenwechsel Kinder Hunde Ersatz Uhr Karte zum Halbtax Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Kinder Tageskarten Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Klassenwechsel Hunde Hunde Tageskarten Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Klasse Monatskarte zum Halbtax Vorbemerkungen...5 II

9 Inhaltsverzeichnis 6 Dauernde Zusatzangebote 65.1 Begriff Gültigkeit Artikel Klassenwechsel Kinder Hunde Hinterlegung Verlängerung Monatskarte zum Halbtax vergessen Ersatz bei Beschädigung Mitnahme GA (Stammkundenangebot) Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Klassenwechsel Klassenwechsel Vorbemerkungen Tagesklassenwechsel Klassenwechsel ab 9 Uhr GA Klassenwechsel 1 11 Monate Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene Tageskarte Gemeinde Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Verkauf Ausgabe Distribution Übergangsabonnment Hinterlegung Ersatz Erstattung Klassenwechsel Zahlungskonditionen Anwendbares Recht und Gerichtsstand Temporäre Zusatzangebote Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkungen Artikel Anschlussbillette Erstattung Ermässigte Tageskarten für Halbtax und Vollzahler Begriff Gültigkeit Spezial Tageskarte für Halbtax und Vollzahler Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Duo Tageskarten Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Klassenwechsel Mitnahme GA (Firmenangebot) Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Klassenwechsel Schnupper Halbtax E Tickets Vorbemerkungen Bestimmungen E Tickets des Tarifs Vakat Preise Allgemeines Mehrwertsteuer Preisänderungen...1 III

10 Inhaltsverzeichnis 10 Preise 101 Preise der Abonnemente, Monatskarte und Tageskarten Generalabonnemente Abonnierte Generalabonnemente Halbtax Gleis Monatskarte Tageskarten Preise der Klassenwechsel Klassenwechsel Gebühren Hinterlegungsgebühr Ersatzgebühr Muster Generalabonnement GA Erwachsene GA Hund Übertragbares GA Ersatz bei Beschädigung oder bei Namensänderung Ersatz bei Verlust oder Diebstahl Kaufquittung Übergangsabonnement Halbtaxabonnement Jahres Halbtax Jahres Halbtax für 16 jährige Halbtax mit Visa Karte (Abonniertes Halbtax AHTA) Kaufquittung Übergangsabonnement Gleis Gleis 7 Abonnement Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Zusatzangebote Zusatzangebote zu Generalabonnement und Halbtax Zusatzangebote zum Halbtax Tageskarte Gemeinde Klassenwechsel Ausweise zum Bezug von ermässigten Generalabonnementen Ausweise zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung Ausweise zum Bezug eines GA Junior für Studierende Jahre Ausweise zum Bezug von GA Kombinationen für Diplomaten...20 IV

11 0 Vorbemerkungen Dieser Tarif regelt die Bedingungen und die Preise für die Beförderung von Personen mit dem Generalabonnement, Halbtaxabonnement, Gleis7 und deren Zusatzangebote Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Beförderung der Personen der Allgemeine Personentarif (600) Sofern die nachstehenden Angebote des Tarifs 654 im Zug verkauft, wird ein Zuschlag von CHF 10. erhoben Jede Änderung der Bestimmungen dieses Tarifs gilt auch für die Abonnemente, deren Geltungsdauer vor dem Inkrafttreten der Änderung begonnen hat Es steht dem Inhaber des Abonnements frei, Umschläge anderer Ausführung (z.b. Lederetui, Brieftasche, Portemonnaie) zu benützen. Das Format der Grundkarte und der Abonnementskarte darf jedoch nicht verändert werden und die Anordnung muss den Bestimmungen dieses Tarifs entsprechen T654N10 0 Vorbemerkungen 1

12 2 T654N10 0 Vorbemerkungen

13 1 Anwendungsbereich 10 Beteiligte Transportunternehmen Dieser Tarif ist im internen und direkten Verkehr oder nur im internen Verkehr folgender Transportunternehmen anwendbar: 11 General Bereich Der General Bereich umfasst die Strecken der Transportunternehmen, auf denen die Generalabonnemente sowie die Monatskarte und Tageskarten zum Halbtax zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten benützt werden können. 12 Halbtax Bereich Der Halbtax Bereich umfasst die Strecken der Transportunternehmen, auf denen mit General und mit Halbtaxabonnementen Billette zum halben Preis (gemäss Tarif 600, Ziffer 21.30) auf Grund der Bedingungen dieses Tarifs gelöst werden können. 13 Gleis 7 Bereich Der Geltungsbereich umfasst die Strecken der Transportunternehmen, auf denen das Gleis 7 Abonnement zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in 2. Klasse in Zügen mit fahrplanmässigen Abfahrten ab Uhr bis Uhr benützt werden kann. Wird die Fahrt mit einem Zug angetreten, der laut Fahrplan vor Uhr abfährt, so gilt der vorgewiesene Fahrausweis zur direkten und ununterbrochenen Fortsetzung der Fahrt im betreffenden Zug oder im betreffenden durchlaufenden Wagen. 14 Auszug Geltungsbereich Ein Auszug mit Benützungshinweisen und dem Geltungsbereich wird bei jedem Kauf oder auf Verlangen abgegeben. 15 Anwendungsbereich Transportunternehmen Bahn/Bus/Schiff Transportunternehmen des Nahverkehrs Tarif und Verkehrsverbunde T654N10 1 Anwendungsbereich 1

14 Anwendungsbereich Tarif 654 Champ d'application Tarif 654 Campo d'applizione Tariffa 654 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 A AAGL 811 Autobus AG Liestal Liestal Reigoldswil ja ja nein übrige Linien ja ja nein AAGR 812 Auto AG Rothenburg Überlandlinien ja ja nein AAGS 841 Auto AG Schwyz Überlandlinien ja ja nein AAGU 816 Auto AG Uri Überlandlinien ja ja ja AB Auto 744 Automobildienst Appenzeller Bahnen AB-ab 022 Appenzeller Bahnen ABl 862 Autolinee Bleniesi AB-rhb 071 Appenzeller Bahnen AB-rhw 139 Appenzeller Bahnen AB-tb 089 Appenzeller Bahnen AeS 179 Schiffsbetriebe Aegerisee Überlandlinien ja ja nein Gossau SG Appenzell Wasserauen ja ja ja St. Gallen Gais Appenzell Altstätten Stadt ja ja ja rete interurbana ja ja ja Rorschach Heiden ja ja ja Rheineck Walzenhausen ja ja ja St. Gallen Trogen ja ja ja Aegerisee ja ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 1

15 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 AFA 813 Autoverkehr Frutigen-Adelboden Frutigen Adelboden ja ja ja Frutigen Kandersteg ja ja ja Linien LenkBus ja ja ja AGS 251 Andermatt Gotthard Sportbahnen Andermatt Gemsstock nein ja nein AMSA 736 Autolinea Mendrisiense rete interurbana ja ja nein AOT 843 Autokurse Oberthurgau Überlandlinien ja ja ja ARAG 819 Automobilgesellschaft Rottal AG Überlandlinien ja ja ja ARBAG 209 Aletsch Riederalp Bahnen AG Mörel Greich Riederalp Mitte ja ja nein Mörel Ried Riederalp West ja ja nein ARIM 706 Autobus Riddes-Isérables-Mayens-de-Riddes réseau interurbain ja ja nein ARL 858 Autolinee Regionali Luganesi rete interurbana ja ja ja AS 856 Autobetrieb Sernftal Überlandlinien ja ja nein ASGS 888 Autotransports Sion-Grône-Sierre réseau interurbain ja ja nein ASM Auto 870 Automobildienste Aare Seeland mobil Überlandlinien ja ja ja ASM-bti 038 Aare Seeland mobil Biel Täuffelen Ins ja ja ja ASM-ltb 128 Aare Seeland mobil Ligerz Prêles ja ja ja ASM-rvo 056 Aare Seeland mobil St.Urban Ziegelei Niederbipp ja ja ja ASM-snb 081 Aare Seeland mobil Solothurn Niederbipp ja ja ja 2 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

16 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 AVG 859 Autoverkehr Grindelwald Überlandlinien nein ja nein AVJ 731 Autotransports de la Vallée de Joux réseau interurbain ja ja nein AWA 832 Autobetrieb Weesen-Amden Überlandlinien ja ja ja B BAB 262 Bettmeralp Bahnen Betten Talstation Betten Dorf Bettmeralp ja ja nein Betten Talstation Bettmeralp (direkt) ja ja nein BBA 840 Busbetrieb Aarau Überlandlinien 2 & 4 ja ja ja BBB 149 Beatenbergbahn AG Beatenbucht Beatenberg, Station ja ja nein BBE 205 Bergbahnen Beckenried-Emmetten Beckenried Klewenalp nein ja nein Emmetten, Post Stockhütte nein ja nein BBWAG 257 Bergbahnen Wildhaus AG Wildhaus Oberdorf Gamsalp nein ja nein BCD 236 Bergbahnen Chur-Dreibündenstein Chur Känzeli Brambrüesch nein ja nein BDGAG 225 Bergbahnen Destination Gstaad AG Gstaad Eggli nein ja nein Gstaad Wispile nein ja nein Rougemont La Videmanette nein ja nein Schönried Horneggli nein ja nein Schönried Rellerli nein ja nein Zweisimmen Rinderberg nein ja nein BDWM/Autw 899 BDWM Transport Wohlen Meisterschwanden ja ja ja BDWM-bd 031 BDWM Transport Wohlen Bremgarten Dietikon ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 3

17 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 BEAG 282 Bergbahnen Engstligenalp AG Unter dem Birg (Adelboden) Engstligenalp nein ja nein BET 114 Bahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Engelberg Trübsee Kleintitlis nein ja nein Engstlen Jochpass nein ja nein Trübsee Jochpass nein ja nein BGF 201 Bergbahnen Grindelwald-First Grindelwald First nein ja nein BGU 894 Busbetrieb Grenchen und Umgebung Überlandlinien ja ja nein BHAG 315 Bergbahnen Hohsaas AG Saas-Grund Hohsaas nein ja nein BLAG 871 Busland AG Überlandlinien ja ja ja BLM 032 Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren Lauterbrunnen Mürren ja ja nein BLS/SBB 500 BLS/SBB Thun-Brig/-Interlaken Thun Brig ja ja ja Thun Interlaken Ost ja ja ja BLS-bn 034 BLS AG BLS-brs 183 BLS AG BLS-ebt 045 BLS AG BLS-gbs 052 BLS AG Bern Neuchâtel ja ja ja Brienzersee ja ja nein Burgdorf Langnau ja ja ja Hasle-Rüegsau Sumiswald-Grünen ja ja ja Solothurn Burgdorf Thun ja ja ja Bern Schwarzenburg ja ja ja Bern Thun ja ja ja 4 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

18 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 BLS-mlb 062 BLS AG BLS-sez 076 BLS AG BLS-ths 192 BLS AG BLS-vhb 092 BLS AG Busswil Büren an der Aare ja ja ja Flamatt Laupen ja ja ja Konolfingen Luzern ja ja ja Murten Lyss ja ja ja Spiez Zweisimmen ja ja ja Thunersee ja ja nein Langenthal Wolhusen ja ja ja BLT 037 Baselland-Transport Linien Birsigtal/Birseck ja ja nein BLT Auto 879 Automobildienste BLT Überlandlinien ja ja nein BLWE 810 Busbetrieb Lichtensteig-Wattwil-Ebnat-Kappel Überlandlinien ja ja ja BMH 307 Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG Hasliberg Reuti Bidmi Mägisalp nein ja nein Mägisalp Planplatten (Alpen tower) nein ja nein Meiringen Hasliberg Reuti ja ja nein Twing Käserstatt nein ja nein BOB 035 Berner-Oberland-Bahnen Interlaken Ost Grindelwald ja ja ja Interlaken Ost Lauterbrunnen ja ja ja BOB-spb 140 Berner Oberland-Bahnen Wilderswil Schynige Platte nein ja nein BOGG 793 Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu Überlandlinien ja ja ja BPG 191 Basler Personenschiffahrts-Gesellschaft Rheinhafen (Dreiländereck) Rheinfelden ja ja nein BRB 104 Brienz-Rothorn-Bahn Brienz Brienzer Rothorn nein ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 5

19 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 BRER 772 Busbetrieb Rapperswil-Eschenbach-Rüti ZH BRSB 105 Braunwald-Standseilbahn AG BSB Fähr 360 Bodensee-Schiffsbetriebe Romanshorn-Friedrichshafen Überlandlinien ja ja ja Linthal Braunwald ja ja ja Romanshorn Friedrichshafen ja ja nein BSB Quer 361 Bodensee-Schiffsbetriebe Rorschach-Lindau/Friedrichshafen BSG 182 Bielersee-Schifffahrtgesellschaft BSU 883 Busbetrieb Solothurn und Umgebung Friedrichshafen Langenargen Arbon Rorschach ja ja nein Konstanz Reichenau nein ja nein Rorschach Wasserburg Lindau ja ja nein Bielersee ja ja ja Überlandlinien ja ja nein BVB 823 Basler Verkehrsbetriebe Überlandlinien (Linie 50: Basel SBB Basel EuroAirport) ja ja nein BWS 777 Busbetrieb Wollerau-Samstagern C Überlandlinien ja ja nein CBV 212 Téléphérique Chalais-Brie-Vercorin Chalais Vercorin ja ja nein CGN 184 Compagnie Générale de Navigation sur le Lac Léman Lac Léman ja ja nein CIT 286 Cardada Impianti Turistici Orselina Cardada Cimetta nein ja nein CJ 043 Chemins de fer du Jura Glovelier Le Noirmont Tavannes ja ja ja La Chaux-de-Fonds Le Noirmont Tavannes ja ja ja Porrentruy Bonfol ja ja ja CJ Auto 833 Service d'automobiles CJ réseau interurbain ja ja ja 6 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

20 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 D DB/SH 353 Deutsche Bahn AG Bahnbuslinie Trasadingen Thayngen (Betreiber: SBG) Schaffhausen Thayngen/ Trasadingen/Erzingen ja ja ja ja ja ja DIH 159 Drahtseilbahn Interlaken-Heimwehfluh E Interlaken Heimwehfluh nein ja nein EB 203 Luftseilbahn Engelberg-Brunni F Engelberg Ristis nein ja nein FART 049 Ferrovie Autolinee Regionali Ticinesi Locarno Camedo transito ja ja ja FART Auto 817 Servizio d'automobili FART rete interurbana ja ja nein FB 046 Forchbahn Zürich Stadelhofen Esslingen ja ja nein FE 269 Luftseilbahn Fiesch-Eggishorn Fiesch Fiescheralp ja ja nein Fiescheralp Eggishorn nein ja nein FFS/PAG Gemeinschaft Cadenazzo-Pino transito Cadenazzo Pino transito ja ja ja FHM 196 Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG Horgen Meilen ja ja nein FLP 047 Ferrovia Luganesi SA Lugano Ponte Tresa ja ja ja FMB 116 Funicolare Cassarate-Monte Brè Cassarate Monte Brè nein ja nein FS Domo 422 Ferrovie Italiane dello Stato Iselle transito Domodossola ja ja ja FS Luino 423 Ferrovie Italiane dello Stato Pino transito Luino ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 7

21 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 FUNIC-be 101 Funiculaires Bienne-Evilard et Bienne-Macolin Biel/Bienne Evilard ja ja nein FUNIC-bm 103 Funiculaire Bienne-Evilard et Bienne-Macolin Biel/Bienne Magglingen ja ja nein FW 051 Frauenfeld-Wil-Bahn Frauenfeld Wil ja ja ja G G3AG 261 Gstaad 3000 AG Col du Pillon Cabane Scex Rouge nein ja nein Reusch Oldenegg nein ja nein Scex Rouge Glacier des Diablerets nein ja nein GB 122 Gurtenbahn Bern AG Wabern Gurten Kulm ja ja nein GGB 121 Gornergrat Bahn Zermatt Gornergrat nein ja nein GGM 312 Gondelbahn Grindelwald Grund-Männlichen Grindelwald Grund Männlichen nein ja nein GKO 323 Gondelbahn Kandersteg-Oeschinensee AG Kandersteg Oeschinen nein ja nein H HB 123 Harderbahn Interlaken Harder Kulm nein ja nein HKDS 253 Hoher Kasten Drehrestaurant und Seilbahn AG J Brülisau Hoher Kasten nein ja nein JB 124 Jungfraubahn L Kleine Scheidegg Jungfraujoch nein ja nein LABB 306 Lauchernalp Bergbahnen AG Wiler Lauchernalp nein ja nein 8 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

22 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 LAF 204 Luftseilbahn Adliswil-Felsenegg Adliswil Felsenegg ja ja nein LBB 274 Belalp Bahnen AG Blatten Belalp nein ja nein LDN 250 Luftseilbahn Dallenwil-Niederrickenbach Niederrickenbach Station Niederrickenbach Dorf ja ja nein LDW 254 Luftseilbahn Dallenwil-Wirzweli Dallenwil Wirzweli ja ja nein LEB 055 Chemin de Fer Lausanne-Echallens-Bercher Lausanne Echallens Bercher ja ja nein LESt 264 Luftseilbahn Erlenbach-Stockhorn Erlenbach Stockhorn nein ja nein LFüB 263 Luftseilbahn Fürgangen-Bellwald Fürgangen Bellwald ja ja nein LGH 220 Luftseilbahn Grächen-Hannigalp Grächen Hannigalp nein ja nein LGJ 244 Luftseilbahn Gampel-Jeizinen Gampel Jeizinen nein ja nein LHB 252 Lenzerheide Bergbahnen Churwalden Alp Stätz nein ja nein Lenzerheide (Val Sporz) Piz Scalottas nein ja nein Lenzerheide/Lai Parpaner Rothorn nein ja nein LJK 255 Luftseilbahn Jakobsbad-Kronberg Jakobsbad Kronberg nein ja nein LKE 310 Luftseilbahn Kalpetran-Embd Kalpetran Embd ja ja nein LKR 248 Rigi Scheidegg AG Kräbel Rigi Scheidegg nein ja nein LKS 228 Luftseilbahn Kandersteg-Stock (Gemmi) AG Kandersteg Sunnbüel nein ja nein LKüS 281 Luftseilbahn Küssnacht a/r-seebodenalp AG Küssnacht am Rigi Seebodenalp nein ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 9

23 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 LLAT 297 Torrent-Bahnen Leukerbad-Albinen Albinenleitern Rinderhütte nein ja nein Leukerbad Rinderhütte nein ja nein LLB 855 Auto Leuk-Leukerbad Überlandlinien ja ja ja LLG 229 Luftseilbahn Leukerbad-Gemmipass Leukerbad Gemmipass nein ja nein LLS 243 Luftseilbahn Lungern-Schönbüel Lungern Schönbüel ja ja nein LMM 273 Sportbahnen Marbachegg AG Marbach Marbachegg nein ja nein LMS 319 Luftseilbahn Morschach - Stoos Morschach Stoos ja ja nein LNM 189 Société de Navigation sur les Lacs de Neuchâtel et Morat Lacs de Neuchâtel et Morat ja ja nein LO 127 Métro Lausanne-Ouchy SA Lausanne-Flon Ouchy ja ja nein LRE 332 Luftseilbahn Raron-Eischoll Raron Eischoll ja ja nein LRF 232 Luftseilbahn Rhäzüns-Feldis AG Rhäzüns Feldis/Veulden ja ja nein LRR 276 Rosswald Bahnen AG Ried bei Brig Rosswald nein ja nein LRU 211 Luftseilbahn Raron-Unterbäch Raron Unterbäch ja ja nein LSBR 283 Luftseilbahn Sörenberg-Brienzer Rothorn AG Eisee Brienzer Rothorn nein ja nein Sörenberg Brienzer Rothorn nein ja nein LSC 249 Luftseilbahn Surlej-Silvaplana-Corvatsch Sils Maria Furtschellas (Prasüra) nein ja nein Surlej/Silvaplana Corvatsch nein ja nein 10 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

24 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 LSF 234 Luftseilbahnen Saas Fee Saas-Fee Hannig nein ja nein Saas-Fee Längfluh nein ja nein Saas-Fee Mittelallalin nein ja nein Saas-Fee Plattjen nein ja nein LSG 280 Luftseilbahn Stalden-Gspon Stalden Staldenried ja ja nein Staldenried Gspon nein ja nein LSH 270 Luftseilbahn Schattdorf-Haldi Schattdorf Haldi ja ja nein LSMS/MS 268 Luftseilbahn Mürren-Schilthorn Mürren Schilthorn nein ja nein LSMS-lsms 256 Luftseilbahn Stechelberg-Mürren-Schilthorn Stechelberg Mürren ja ja nein LSMS-sbm 141 Schilthornbahn Mürren Allmendhubel nein ja nein LSöR 343 Luftseilbahn Sörenberg-Rossweid AG Sörenberg Rossweid nein ja nein LSS 213 Luftseilbahn Schwägalp-Säntis Schwägalp Säntis nein ja nein LTUO 290 Luftseilbahn Turtmann-Unterems-Oberems Turtmann Oberems ja ja nein LUFAG 214 Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG Unterterzen Oberterzen Tannenbodenalp ja ja nein LWE 215 Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp AG Wasserauen Ebenalp nein ja nein LWM 216 Luftseilbahn Wengen-Männlichen Wengen Männlichen nein ja nein M MBC 029 Transports de la région Morges-Bière-Cossonay Morges Apples Bière ja ja ja Morges L'Isle-Mont-la-Ville ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 11

25 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 MBC Auto 764 Service d'automobiles MBC réseau interurbain ja ja nein MBC-cg 344 Transports de la Région-Morges-Bière-Cossonay Cossonay Cossonay-Ville ja ja ja MBF 265 Maschgenkammbahnen Flumserberg Tannenboden Maschgenkamm nein ja nein MG 129 Ferrovia Monte Generoso Capolago Generoso nein ja nein MGB/asng 742 Automobildienst MGB Überlandlinien ja ja ja MGB/Autofo 851 Automobildienst MGB Überlandlinien ja ja ja MGB-bvz 093 Matterhorn Gotthard Bahn Brig Zermatt ja ja ja MGB-fo 048 Matterhorn Gotthard Bahn Brig Disentis ja ja ja MIB 132 Meiringen-Innertkirchen-Bahn Meiringen Innnertkirchen ja ja ja MOB 064 Chemin de fer Montreux-Oberland Bernois Montreux Zweisimmen Lenk i. S. ja ja ja MS 134 Società della Ferrovia Lugano-Monte San Salvatore Lugano-Paradiso Monte San Salvatore nein ja ja MVR/HR 130 Transports Montreux-Vevey-Riviera Haut-de-Caux Rochers-de-Naye nein ja ja MVR-cev 042 Transports Montreux-Vevey-Riviera Vevey Blonay Les Pléiades ja ja ja MVR-las 125 Transports Montreux-Vevey-Riviera Sonloup Les Avants nein ja ja MVR-mtgn 131 Transports Montreux-Vevey-Riviera Montreux Haut-de-Caux ja ja ja MVR-vcp 155 Transports Montreux-Vevey-Riviera Vevey-Plan Chardonne-Jongny Mont- Pèlerin ja ja ja 12 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

26 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 N NB 135 Niesenbahn AG Mülenen Niesen Kulm nein ja nein NHB 239 Niederhornbahn AG Beatenberg Niederhorn nein ja nein NStCM 066 Chemin de fer Nyon-St.Cergue-Morez Nyon La Cure ja ja ja P PAG 801 PostAuto Schweiz AG Überlandlinien ja ja nein PAG/RA 787 Autobus Monthey-Collombey-Vouvry Monthey Collombey Vouvry ja ja ja PAGC 342 Pradaschier AG PB 136 Pilatus-Bahnen Churwalden Pargitsch nein ja nein Alpnachstad Pilatus Kulm nein ja nein Luzern Kriens Pilatus Kulm nein ja nein PBF-stp 288 Prodkammbahnen Flumserberg AG Tannenheim Prodalp Prodkamm nein ja nein PIZAG 287 Pizolbahnen AG Bad Ragaz Pardiel Laufböden nein ja nein Wangs Furt Pizolhütte nein ja nein POSTBUS A 703 ÖBB Postbus GmbH Martina Landeck via Nauders oder direkt ja ja nein PSFS 223 Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA Ftan Fionas Natéas nein ja nein Scuol Motta Naluns nein ja nein R RA 074 RegionAlps SA Martigny Orsières/Le Châble ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 13

27 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 RB 137 Rigi-Bahnen AG Arth-Goldau Rigi Kulm ja ja nein Vitznau Rigi Kulm ja ja nein Weggis Rigi Kaltbad ja ja nein RBL 873 Regionalbus Lenzburg AG Überlandlinien ja ja ja RBS 088 Regionalverkehr Bern-Solothurn Bern Solothurn ja ja nein Bern Unterzollikofen ja ja nein Bern Worblaufen Worb Dorf ja ja nein RBS Auto 850 Automobildienst RBS Überlandlinien ja ja nein REGO 896 Regiobus Gossau SG Überlandlinien ja ja nein RhB 072 Rhätische Bahn Chur Arosa ja ja ja 3 Chur Disentis/Mustér ja ja ja 3 Chur Landquart Davos ja ja ja 3 Chur Landquart Vereina Scuol-Tarasp ja ja ja 3 Chur Thusis St.Moritz ja ja ja 3 Klosters Filisur ja ja ja 3 Pontresina Samedan Scuol-Tarasp ja ja ja 3 St.Moritz Pontresina Disentis ja ja ja 3 St.Moritz Samedan ja ja ja 3 RhB Auto 865 Autoverkehr RhB Überlandlinien ja ja nein RMA-tapm 294 Remontées Mécanique du Wildhorn Anzère Pas-de-Maimbré nein ja nein RTB 138 Rheintal Bus AG Überlandlinien ja ja nein RVSH 846 Regionale Verkehrsbetriebe Schaffhausen Überlandlinien ja ja nein 14 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

28 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 S SAD Auto 704 Automobildienst SAD AG SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen SBB Auto 702 Automobildienst SBB SBC 766 Stadtbus Chur AG SBG 354 Südbadenbus GmbH SBS 195 Schweizerische Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft AG SBW 882 Stadtbus Winterthur Überlandlinien nein ja nein alle Linien ja ja ja Überlandlinien ja ja ja Überlandlinien, Engadin Bus ja ja nein Singen Stein am Rhein ja ja ja Arbon Langenargen Friedrichshafen ja ja ja Romanshorn Friedrichshafen ja ja ja Rorschach Lindau ja ja ja Rorschach Rheineck ja ja ja Rorschach Romanshorn Kreuzlingen Insel Mainau SGG 180 Schifffahrts-Genossenschaft Greifensee SGH 181 Schifffahrtsgesellschaft des Hallwilersees SGV 185 Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees SGZ 186 Schifffahrtsgesellschaft des Zugersees SHAG 240 Sesselbahn Sattel-Hochstuckli SMC 142 Transports Sierre-Montana-Crans ja ja ja Rorschach Wasserburg Lindau ja ja ja Überlandlinien ja ja nein Greifensee ja ja nein Halwilersee ja ja nein Vierwaldstättersee ja ja ja Zugersee ja ja nein Sattel - Hochstuckli nein ja nein Service d'automobiles SMC ja ja ja Sierre Montana Gare ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 15

29 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 SMF-lsm 222 Sportbahnen Melchsee-Frutt Stöckalp Melchsee-Frutt nein ja nein SMtS 143 Funiculaire St-Imier - Mont-Soleil SA St-Imier Mont-Soleil ja ja ja SNL 188 Società di Navigazione Lago di Lugano Lago di Lugano nein ja nein SNL Auto 737 Automobildienst SNL rete interurbana ja ja nein SOB-bt 036 Schweizerische Südostbahn AG SOB-sob 082 Schweizerische Südostbahn AG Nesslau-Neu St.Johann St.Gallen Romanshorn Arth-Goldau Biberbrugg Rapperswil/Wädenswil/Einsiedeln ja ja ja ja ja ja SOW 202 Sesselbahn Oberdorf-Weissenstein Oberdorf - Weissenstein nein ja nein SRI 347 Seilbahn Ried Illgau Illgau Ried ja ja nein SSAF 221 Bergbahnen Saas-Almagell AG Furggstalden Heidbodme nein ja nein Saas Almagell Furggstalden nein ja nein SSIF 424 Società Subalpina di Imprese Ferroviare Camedo transito Domodossola ja ja ja SthB 145 Stanserhornbahn Stans Stanserhorn nein ja nein STI 146 Verkehrsbetriebe STI AG Überlandlinien ja ja nein StoB 112 Stoosbahnen AG Schlattli Stoos ja ja nein SVB 106 Städtische Verkehrsbetriebe Bern Worb Dorf Gümligen Bern Bern Fischermätteli ja ja nein SVB/kmb 721 Städt. Verkehrsbetriebe Bern Überlandlinien ja ja nein 16 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

30 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 SZU 078 Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn SZU Auto 807 Automobildienst SZU T TBBU 113 Toggenburg Bergbahnen AG TCP 217 Téléphérique Champéry-Planachaux TDCh 277 Télé. Dorénaz-Champex-d'Alesse Zürich HB Adliswil Langnau-Gattikon Sihlwald ja ja nein Zürich HB Triemli Uetliberg ja ja nein Überlandlinien ja ja nein Alt St. Johann Alp Selamatt nein ja nein Unterwasser Illtios Chäserrugg nein ja nein Champéry Planachaux nein ja nein Dorénaz Champex-d'Alesse ja ja nein THURBO 065 THURBO AG Schaffhausen Kreuzlingen Romanshorn ja ja ja Wil Weinfelden Kreuzlingen Konstanz ja ja ja TL 151 Transport publics de la Région Lausannoise SA réseau interurbain ja ja nein TMLF/TMLT 330 Télésièges Morgins-La Foilleuse/Les Têtes Morgins La Foilleuse nein ja nein TMR Auto 835 Service d'automobiles TMR réseau interurbain ja ja ja TMR-mc 061 Transports de Martigny et Régions Martigny Châtelard ja ja ja TN 153 Transports en commun de Neuchâtel et environs La Coudre - Chaumont ja ja nein réseau interurbain ja ja nein TPC/Auaomc 818 Service d'automobiles TPC réseau interurbain ja ja ja TPC/Autbvb 852 Service d'automobiles TPC réseau interurbain ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 17

31 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 TPC/Autova 722 Service d'automobiles TPC (Aigle-Villeneuve) TPC-al 023 Transports Publics du Chablais TPC-aomc 024 Transports Publics du Chablais TPC-asd 027 Transports Publics du Chablais TPC-bvb 039 Transports Publics du Chablais TPF 053 Transports publics fribourgeois TPF Auto 834 Service d'automobiles TPF réseau interurbain ja ja ja Aigle Leysin ja ja ja Aigle Ollon Monthey Champéry ja ja ja Aigle Sépey Les Diablerets ja ja ja Bex Villars-sur-Ollon ja ja ja Villars-sur-Ollon Col-de-Bretaye ja ja ja Bulle Broc ja ja ja 4 Fribourg Murten Ins ja ja ja 4 Palézieux Châtel-St-Denis Bulle Montbovon TPN 738 Transports Publics de la Région Nyonnaise TRAVYS/ays 868 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS/tpy 895 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS-oc 067 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS-pbr 069 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRAVYS-ysc 097 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croix TRI 227 Téléphérique Riddes-Isérables ja ja ja 4 Romont Bulle ja ja ja 4 réseau interurbain ja ja ja 4 réseau interurbain ja ja ja réseau interurbain ja ja nein réseau interurbain ja ja ja Orbe Chavornay ja ja ja Le Pont Le Brassus ja ja ja Yverdon-les-Bains Ste-Croix ja ja ja Riddes Isérables ja ja nein 18 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

32 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 TRN/Autovr 156 Service d'automobiles TRN TRN/Autrvt 796 Service d'automobiles TRN TRN-cmn 044 Transports régionaux neuchâtelois TRN-rvt 073 Transports régionaux neuchâtelois TSB 154 Treib-Seelisberg-Bahn TSD-asdt 853 Auto Sion-Dixence-Thyon 2000 réseau interurbain ja ja nein réseau interurbain ja ja ja La Chaux-de-Fonds Les Ponts-de-Martel ja ja ja Le Locle Les Brenets ja ja ja Buttes Travers ja ja ja Treib Seelisberg ja ja nein réseau interurbain ja ja nein TTM-tmpf 259 Funiculaire/Téléphérique Moléson sur Gruyère - Le Moléson U Moléson-Village Plan-Francey Le Moléson nein ja nein URh 193 Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein V VB 889 Verkehrsbetriebe Biel VBD 740 Verkehrsbetrieb Davos VBG 773 Verkehrsbetriebe Glattal VBG VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG VBZ 849 Verkehrsbetriebe Zürich VLM 805 Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil Untersee und Rhein ja 2 ja ja Überlandlinien ja ja nein Überlandlinien ja ja nein Überlandlinien ja ja nein Überlandlinien ja ja nein Überlandlinien ja ja nein Überlandlinien ja ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 19

33 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 VMCV 876 Transports publics Vevey-Montreux-Chillon-Villeneuve réseau interurbain ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland Überlandlinien ja ja nein W WAB 157 Wengernalpbahn Grindelwald Kleine Scheidegg nein ja nein Wengen Kleine Scheidegg nein ja nein WAB/LW 150 Wengernalpbahn Lauterbrunnen-Wengen Lauterbrunnen Wengen ja ja nein WB 094 Waldenburgerbahn Waldenburg Liestal ja ja nein WIMO 826 WilMobil AG Überlandlinien ja ja nein WSB 096 Wynental- und Suhrental-Bahn Aarau Menziken ja ja ja Aarau Schöftland ja ja ja Z ZB 086 Zentralbahn Luzern Interlaken Ost ja ja ja Luzern Stans Engelberg ja ja ja ZBAG 299 Zermatt Bergbahnen AG Sunnegga Rothorn nein ja nein Zermatt Klein Matterhorn nein ja nein Zermatt Schwarzsee nein ja nein Zermatt Sunnegga nein ja nein ZBB 158 Zugerberg-Bahn Schönegg Zugerberg ja ja nein ZSG 194 Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft Zürichsee ja ja nein ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Überlandlinien ja ja nein 20 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

34 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Transportunternehmen Linie Entreprises de Ligne transports Imprese di Linea trasporto General-Bereich Rayon de validité général Raggio di validità generale Halbtax-Bereich Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Gleis 7-Bereich Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 Zeichenerklärung: 1) Ausgabe aufgrund des Bodensee-Personentarifs (790) Emission selon le tarif voyageurs du lac de Constance (790) Emissione in base alla tariffa viaggiatori del lago di Constanza (790) 2) 3) 4) Nur für Fahrten mit URh-Schiffen Seulement pour les courses effectuées par des bateaux de l'urh Soltanto per corse effettuate con battelli dell'urh Ausgenommen Lokalverkehr Bergün Bever und umgekehrt vom bis Excepté trafic local Bergün Bever et vice versa du au All' eccezione del traffico locale Bergün Bever e viceversa dal al Ausgenommen Stadtnetz Fribourg Excepté réseau urbain de Fribourg T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 21

35 Anwendungsbereich Tarif 654 Champ d'application Tarif 654 Campo d'applizione Tariffa 654 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 A Aarau Adliswil Aigle B BBA 840 Busbetrieb Aarau ja ja ja SZU Auto 807 Automobildienst SZU ja ja nein TPC/Autbvb 852 Service d'automobiles TPC ja ja nein Baden/Wettingen Basel Bassins Bellinzona Bern Biel/Bienne RVBW 886 Regionale Verkehrsbetriebe Baden-Wettin ja ja ja BVB 823 Basler Verkehrsbetriebe ja ja nein CB 728 Commune de Bassins ja ja nein APB 726 Autoservizi pubblici Bellinzona ja ja nein DMB 119 Drahtseilbahn Marzili-Stadt Bern AG ja nein nein SVB Auto 827 Städtische Verkehrsbetriebe Bern ja ja nein VB 889 Verkehrsbetriebe Biel ja ja nein Boll/Utzigen/Obermoos PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Bottmingen BLT Auto 879 Automobildienste BLT ja ja nein Brig T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 1

36 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Buchs SG Bülach Burgdorf Bussigny C RTB 138 Rheintal Bus AG ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein BLAG 871 Busland AG ja ja ja ALB 717 Autobus local de Bussigny-près-Lausanne ja ja nein Chiasso Chur D AMSA 736 Autolinea Mendrisiense ja ja nein SBC 766 Stadtbus Chur AG ja ja ja Däniken Davos Delémont Dornach E PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein VBD 740 Verkehrsbetrieb Davos ja ja nein TUD 725 Transports urbains delémontais ja ja nein BLT Auto 879 Automobildienste BLT ja ja nein Ebikon Emmen Erlenbach ZH VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG ja ja nein AAGR 812 Auto AG Rothenburg ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein 2 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

37 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 F Frauenfeld Fribourg G SBF 797 Stadtbus Frauenfeld ja ja nein TPF/tf 791 Services d'automobiles TPF ja ja nein Genève Gland SMGN 199 Société des Mouettes Genevoises Navigati ja ja nein TPG 881 Transports publics genevois ja ja nein TUG 831 Transport Urbains de Gland ja ja nein Glattbrugg/Opfikon VBG 773 Verkehrsbetriebe Glattal VBG ja ja nein Gossau SG Grenchen H REGO 896 Regiobus Gossau SG ja ja nein BGU 894 Busbetrieb Grenchen und Umgebung ja ja nein Herisau Herrliberg Horgen I VBH 799 Verkehrsbetriebe Herisau ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein SZU Auto 807 Automobildienst SZU ja ja nein Interlaken PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 3

38 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 K Kilchberg Kloten Kreuzlingen L VBZ 849 Verkehrsbetriebe Zürich ja ja nein VBG 773 Verkehrsbetriebe Glattal VBG ja ja nein VSK-bkk 727 Verkehrsbetriebe Kreuzlingen ja ja nein La Chaux-de-Fonds TRN/tc 792 Transports régionaux neuchâtelois ja ja nein Langenthal Lausanne Le Locle Lenzburg Locarno Lugano Luzern Lyss M ASM Auto 870 Automobildienste Aare Seeland mobil ja ja ja TL 151 Transport publics de la Région Lausannoise ja ja nein TRN/tc 792 Transports régionaux neuchâtelois ja ja nein RBL 873 Regionalbus Lenzburg AG ja ja ja FART Auto 817 Servizio d'automobili FART ja ja nein TPL 955 Trasporti Pubblici Luganesi ja ja nein VBL 820 Verkehrsbetriebe Luzern AG ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Martigny BUM 713 Bus urbain de Martigny ja ja nein Meilen 4 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

39 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein Mendrisio Morges Moutier Münsingen N TPCM 705 Trasporti Pubblici Città di Mendrisio ja ja nein MBC Auto 764 Service d'automobiles MBC ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Neuchâtel Nyon O TN 153 Transports en commun de Neuchâtel et en ja ja nein BNP 741 Bus Nyon-Prangins ja ja ja Oberwil Olten Orbe P BLT Auto 879 Automobildienste BLT ja ja nein BOGG 793 Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu ja ja ja TRAVYS/tpy 895 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croi ja ja ja Porrentruy R TUB 707 Transports Urbains Bruntrutains ja ja nein Rapperswil/Jona Rheinfelden VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 5

40 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 Rolle PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Rorschach/Goldach/Rorschacherberg ("seebus") VBSG 885 Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen ja ja nein Rüti ZH S VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein Schaffhausen Scuol Sierre Sion Solothurn St. Gallen Stäfa T VBSH 836 Verkehrsbetriebe Schaffhausen ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein BS 714 Bus Sierrois ja ja ja BCS 765 Bus Commune Sion ja ja ja BSU 883 Busbetrieb Solothurn und Umgebung ja ja nein VBSG 885 Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein Thalwil Thun U SZU Auto 807 Automobildienst SZU ja ja nein STI 146 Verkehrsbetriebe STI AG ja ja nein Uetikon VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein Uitikon 6 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

41 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Uster Uzwil V VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Vevey/Montreux W VMCV 876 Transports publics Vevey-Montreux-Chillon ja ja nein Wädenswil Wald Wallisellen Wettswil Wetzikon Wil SG Winterthur Wohlen AG Y SZU Auto 807 Automobildienst SZU ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein VBG 773 Verkehrsbetriebe Glattal VBG ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ja ja nein WIMO 826 WilMobil AG ja ja nein SBW 882 Stadtbus Winterthur ja ja nein PAG 801 PostAuto Schweiz AG ja ja nein Yverdon TRAVYS/tpy 895 Transports Vallée de Joux-Yverdon-Ste-Croi ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 7

42 Städte Initialen Code Transportunternehmen des Nahverkehrs General-Bereich Halbtax-Bereich Gleis 7-Bereich Villes Città Initiales Iniziale Code Codice Entreprises de transport du trafic local Imprese di trasporto del traffico locale Rayon de validité général Raggio di validità generale Rayon de validité demi-tarif Raggio di validità metà prezzo Rayon de validité Voie 7 Raggio di validità Binario 7 Z Zug Zürich ZVB 839 Zugerland Verkehrsbetriebe AG ja ja nein DBZ 164 Dolderbahn Zürich ja ja nein PBZ 165 Polybahn Zürich ja ja nein VBZ 849 Verkehrsbetriebe Zürich ja ja nein 8 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

43 Anwendungsbereich Tarif 654 Champ d'application Tarif 654 Campo d'applizione Tariffa 654 Initialen Initiales Iniziali C Code Codes Codice Tarif- und Verkehrsverbunde Communautés tarifaires et de trafic Comunità tariffarie e del Traffico Halbtax-Bereich Rayon de vali-dité demi-tarif Raggio di validi-tà metà prezzo CTGE 439 Communauté tarifaire genevoise unireso CTIFR 484 Communauté tarifaire fribourgois Frimobil CTNE 436 Communauté tarifaire neuchateloise Onde verte CTTI 463 Comunità Tariffale Ticino e Moesano Arcobaleno CTV 449 Communauté tarifaire vaudoise mobilis T TNW 460 Tarifverbund Nordwestschweiz TNW TV Libero 486 Tarifverbund Libero Libero TVAG 435 Tarifverbund Aargau A-Welle TVLU 442 ITV Luzern Passepartout TVOENG 475 Tarifverbund Oberengadin TVOENG TVOst 452 Tarifverbund Ostwind Ostwind TVSH 480 Tarifverbund Schaffhausen Flextax TVSZ 451 Tarifverbund Schwyz Schwyzerpass ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione 1

44 Initialen Initiales Iniziali Code Codes Codice Tarif- und Verkehrsverbunde Communautés tarifaires et de trafic Comunità tariffarie e del Traffico Halbtax-Bereich Rayon de vali-dité demi-tarif Raggio di validi-tà metà prezzo TVZG 462 Tarifverbund Zug TVZG Z ZVV 490 Zürcher Verkehrsverbund ZVV ja ja 2 T654 Anwendungsbereich / Champ d'application / Campo d'applicazione

45 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis7 Verkauf Inkasso Ausgabe Kauf und Serviceleistungen Quittung Foto Übergangsabonnement Ersatz Erstattung Mail Order 20 Verkauf Inkasso Ausgabe Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar Das Abonnement wird dem Kunden/der Kundin innerhalb von 10 Tagen mit nicht eingeschriebener A Post (Ausnahme: Gleis 7 mit B Post) nach Hause zugesandt. Das übertragbare GA wird per Einschreiben dem Kunden zugesandt Das Abonnement, mit Ausnahme des übertragbaren GA, ist nur mit Unterschrift der Kundin/des Kunden gültig. Es ist sofort nach Erhalt am vorgesehenen Ort mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben. Grundsätzlich bleiben alle Karten Eigentum des TU und können ohne Angabe von Gründen vom TU zurückgefordert werden Reservierungsgebühren sowie Zuschlägen bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge, Busse und Wagen hat der Abonnent voll zu bezahlen Das Abonnement wird in Form einer Plastikkarte im «Kreditkartenformat» (85.7 x 54 mm) ausgegeben Das Abonnement kann während der Geltungsdauer ebenfalls als Grundkarte zu Monatskarten sowie Strecken und Verbundabonnementen verwendet werden (ausgenommen Übergangsabos). 21 Kauf und Serviceleistungen Kauf und Serviceleistungen von Abonnementen können nur über Prisma2 ausgeführt werden T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis7 1

46 22 Quittung Die Kundschaft erhält beim Kauf eines Abonnements sowie bei gewissen Serviceleistungen eine Quittung. 23 Foto Beim Erstkauf eines Abonnements im Kreditkartenformat ist zwingend ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto (farbig oder schwarzweiss) abzugeben Qualitativ schlechte und nicht aktuelle Fotos sind zurückzuweisen Das Foto wird digitalisiert und elektronisch abgespeichert. Das Scanningdatum ist ebenfalls in KUBA ersichtlich Das Passbildoriginal wird nach der Speicherung vernichtet. Es besteht kein Anrecht auf Rückgabe des Fotos Für die Fotoeinsendung durch die Verkaufsstelle wird beim ersten Kauf eines Abonnements ein Fotobeleg ausgegeben Zum GA Hund sowie zum übertragbaren GA wird kein Fotobeleg ausgegeben, da das GA keine Foto trägt Bei einer Nachlösung in den Folgejahren unterbleibt die Ausgabe des Fotobelegs, da das gespeicherte Foto verwendet wird Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per A Post an folgende Adresse zu senden: SBB Fotoscanning Postfach 8010 Zürich Mülligen Bei einer Nachlösung wird das Abonnement mit dem bereits gespeicherten Foto versehen Für jede Erneuerung des bestehenden Fotos, ist zwingend ein neue und aktuelle Passfoto abzugeben Fotos, welche vor dem 25. Altersjahr erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Fotos, welche ab dem 25. Altersjahr erfasst werden, sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. 2 T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis

47 24 Übergangsabonnement Beginnt die Geltungsdauer des Abonnements innerhalb von 15 Tagen ab dem Kaufdatum, ist zur Überbrückung der Lieferfrist ein Übergangsabonnement abzugeben Bei Bestellung über Internet kann ein Übergangsabonnement analog E Tickets (Tarif 600, Kapitel 4) im Format A4 ausgedruckt werden (Ausnahme: Gleis 7, Gleis 7 + Halbtax Kombikarte) Der 1. Geltungstag dieses Abos entspricht in der Regel dem 1. Geltungstag des Abonnements und muss zwingend innerhalb der Geltungsdauer des Abonnements liegen Die Geltungsdauer beträgt 15 Tage Das Übergangsabo wird ohne Grundkarte abgegeben Das Übergangsabo ist nur mit Unterschrift der Kundin/des Kunden gültig. Es ist sofort nach Erhalt am vorgesehenen Ort mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben Das Übergangsabo ist ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis gültig Die Ausgabe des Übergangsabos ist im Kaufpreis des Abonnements inbegriffen Das Übergangsabo wird in keinem Fall ersetzt. 25 Ersatz 25.0 Beschädigung des Abonnements oder bei Namensänderung Anzahl Ersatzabonnemente «Ersatz bei Beschädigung» Generalabonnement Halbtax Halbtax "offline" Gleis7 Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Beliebig oft Beliebig oft Beliebig oft Beliebig oft Beliebig oft Der Ersatz wird in folgenden Fällen vorgenommen: Beschädigte Abonnemente Ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte Abonnemente (z.b. Beifügungen, Zeichnungen) Namenswechsel innerhalb der Geltungsdauer T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis7 3

48 25.02 Das beschädigte Abonnement ist in jedem Falle zurückzuziehen und zu vernichten Die Kundschaft erhält als Quittung für die Bezahlung des Ersatzbetrages gem. Kapitel 103 eine Ersatzquittung in Form eines Übergangsabos gültig 15 Tage Die Ersatzgebühr wird in keinem Fall erstattet Das Ersatz Abonnement ist ein Duplikat des Original Abonnements und weist die gleiche Geltungsdauer sowie die gleiche Fotografie wie das ursprüngliche Abo auf Ein Fotowechsel ist nicht möglich Das Ersatz Abonnement wird neben der Abo Nummer mit einem «D» speziell gekennzeichnet Das Ersatz Abonnement wird der Kundschaft direkt vom Kartenhersteller mit nicht eingeschriebener A Post (Ausnahme: Gleis7 mit B Post) nach Hause zugestellt Verlust oder Diebstahl Anzahl Ersatzabonnemente: «Ersatz bei Verlust» Generalabonnement Halbtax Halbtax "offline" Gleis7 Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Beliebig oft 2 x kein Ersatz 1 x 2 x Die Kundschaft hat zu bestätigen, dass sie die nötigen Schritte für die Wiedererlangung des Abonnements (z.b. Erstatten einer Anzeige bei einem Transportunternehmen, dem Fundbüro usw.) unternommen hat Die Personalien sind anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Der Ersatz eines Abonnements kann auch bei fehlender Kaufquittung vorgenommen werden Die Kundschaft erhält als Quittung für die Bezahlung des Ersatzbetrages gem. Kapitel 103 eine Ersatzquittung in Form eines Übergangsabos gültig 15 Tage. Können die Personalien infolge Verlust aller amtlichen Ausweise nicht überprüft werden, bleibt das Übergangsabo auf der Verkaufsstelle und wird an den Ersatz Beleg (IATA Blanco) geheftet. Anstelle des Übergangsabo erhält der Kunde eine Quittung für die bezahlte Ersatzgebühr (Crtl+Q). Der Kunde hat bis zum Eintreffen der Ersatzkarte Fahrausweise zum vollen Preis zu lösen. Diese können nach Tarif 600.9, Ziffer 14 erstattet werden Die Ersatzgebühr wird in keinem Fall erstattet. 4 T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis

49 25.15 Das Ersatz Abonnement ist ein Duplikat des Original Abos und weist die gleiche Geltungsdauer sowie die gleiche Fotografie wie das ursprüngliche Abo auf. Ein Fotowechsel ist nicht möglich Das Ersatz Abonnement wird neben der Abo Nummer mit einem «E» speziell gekennzeichnet Das Ersatz Abonnement wird der Kundschaft direkt vom Kartenhersteller mit nicht eingeschriebener A Post (Ausnahme: Gleis 7 mit B Post) nach Hause zugestellt Bei Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Abonnements ist das Ersatz Abonnement zurückzunehmen. Das zurückgenommene Ersatz Abonnement ist an die vorgesetzte Stelle zu senden: Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Leitstelle Vertrieb Bollwerk 10 CH 3000 Bern Die Service Leistung «Ersatz bei Verlust» wird durch die Leitstelle Vertrieb im KUBA gelöscht. 26 Erstattung Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9 vorgenommen. 27 Mail Order Kunden, die bereits ein Abonnement besitzen, erhalten mindestens 4 Wochen vor Ablauf ihres Abonnements ein Erinnerungsschreiben mit der Möglichkeit, ihr Abonnement über Mail Order (Distanzverkauf) zu erneuern Vorgehen für die Verkaufsstellen Sobald die Verkaufsstelle einen Bestellschein eines Kunden erhalten hat, gilt folgender Ablauf: 1. Kontrolle, ob alle Unterlagen gemäss Bestellschein vorhanden sind. => Wenn nein: Kontaktaufnahme mit dem Kunden. 2. Einholen des Autorisationscodes bei der entsprechenden Kreditkartenorganisation 3. Belastung des gewünschten Abonnements der Kreditkarte des Kunden. 4. Abonnement am Prisma2 ausstellen 5. Ausstellen eines Übergangsabonnements, sofern das Abonnement zu kurzfristig bestellt worden ist, und dieses nicht in der benötigten Frist produziert werden kann. Als kurzfristig gelten alle Bestellungen, welche weniger als 15 Tage vor dem Beginn des Gültigkeitsdatums des neuen Abonnements eingereicht werden 6. Versand der Kaufquittung und Belastungsbelege der Kreditkarte zusammen mit einer der vorgedruckten Antwortkarten. Für den Versand ist die Adressetikette auf dem Bestellschein zu benutzen 7. Der Bestellschein ist monatlich separat zu bandieren und während 5 Jahren auf der Dienststelle auf zubewahren T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis7 5

50 6 T654N10 2 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnement, Halbtax, Gleis

51 3 Generalabonnemente 30 Allgemeine Bestimmungen persönliche Generalabonnemente Begriff Gültigkeit Klassenwechsel Hinterlegung 30.0 Begriff Gültigkeit Das GA berechtigt: Zu beliebigen Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. Zu Fahrten in 2. und 1. Klasse zum halben Preis auf den Strecken des Halbtax Bereichs Mit dem GA können für Strecken des Halbtax Bereichs folgende Fahrausweise zum halben Preis gelöst werden: Gewöhnliche Billette einfacher Fahrt, für Hin und Rückfahrt und für Rundfahrten Mehrfahrtenkarten (MFK) Gruppenbillette Fahrscheine des internationalen Verkehrs (für die schweizerische Strecke) Klassenwechsel Streckenwechsel Generalabonnemente sind 12 Monate gültig (Fliessdatum) Hinterlegung Die Geltungsdauer des GA kann durch eine Hinterlegung unterbrochen werden (Ausnahmen: Artikel 431, 426, 427 und 429) Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 7 aufeinander folgende Tage. Der Hinterlegungstag und der Bezugstag sowie die drei Tage vor und nach der Hinterlegung werden nicht angerechnet. An diesen Tagen kann die Hinterlegungskarte als Fahrausweis benutzt werden. Der Hinterlegungs und Bezugstag sind entsprechend anzupassen. Ein GA kann innerhalb der Geltungsdauer während maximal 30 Geltungstagen hinterlegt werden. Minimale Hinterlegungsdauer: Tag 1: Hinterlegungstag Tag 2 bis Tag 6: Mindestdauer Hinterlegung (mind. 5 Tage) Tag 7: Frühester Bezugstermin T654N10 3 Generalabonnemente 1

52 30.12 Die Hinterlegung erfolgt in der Regel ortsabhängig, d.h. Hinterlegungsort und Bezugsort der Abonnements sind identisch. Bei der Hinterlegung wird der von der Kundschaft gewünschte Bezugsort auf der Hinterlegungskarte festgehalten. In Ausnahmefällen kann der Bezugsort vom Hinterlegungsort abweichen. Der Tag der Hinterlegung und jener des Bezugs des GA werden nicht angerechnet. Ist das hinterlegte Abonnement am Bezugsort nicht auffindbar, ist ein kostenloser Ersatz auszustellen. Die Hinterlegung kann bis spätestens 7 Geltungstage vor Ablauf der Geltungsdauer erfolgen Für die Hinterlegung des GA wird die Hinterlegungskarte im Tageskarten Format verwendet. Für jede Hinterlegung wird die unter Kapitel 103 vorgesehene Gebühr erhoben Auf der Hinterlegungskarte wird der frühestmögliche Bezugstag (mind. bis TT.MM.JJ) sowie der letzte Geltungstag, welcher angerechnet wird (GA Bon max. bis TT.MM.JJ) aufgedruckt Die Hinterlegungskarte kann bis drei Tage vor der effektiven Hinterlegung sowie bis zu drei Tage nach Ende der Hinterlegung (Entwertungstag) als GA benützt werden. Beispiel: Hinterlegungstag: Hinterlegungskarte zur Fahrt gültig: Bezugstag: Hinterlegungskarte zur Fahrt gültig: Dauer der Hinterlegung: 10. Januar 10. Januar sowie bei Bedarf am 9., 8. und 7. Januar 20. Januar 20. Januar sowie bei Bedarf am 21., 22. und 23. Januar Januar Wird die Hinterlegungskarte am Tag des Bezugs zur Fahrt benützt, so ist die Karte vor Antritt der Fahrt zu entwerten oder das Reisedatum mit Kugelschreiber einzutragen Allfällige GA Klassenwechsel 1 11 Monate können nicht hinterlegt resp. verlängert werden. Sie sind der Kundschaft zu belassen Der Wiederbezug des GA erfolgt gegen Rückgabe der Hinterlegungskarte an dem zum Zeitpunkt der Hinterlegung festgelegten Bezugsort Bei Fehlen der Hinterlegungskarte wird die Hinterlegungszeit nicht als gültig anerkannt. Kann die Nichtbenützung jedoch nachgewiesen werden (z.b. Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit, Flugticket), kann die Hinterlegungszeit anerkannt werden Die Gutschrift der Hinterlegungsdauer erfolgt sofort beim Bezug des Abonnements mit einem speziellen GA Bon. Berechnung der Gutschrift: Kaufpreis x Anzahl hinterlegte Tage Der Gutschriftsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Die Einlösung des GA Bon richtet sich nach den Bestimmungen des Tarif T654N10 3 Generalabonnemente

53 Übergangsabonnement und ausgegebene Ersatz GA bei Verlust oder Diebstahl werden nicht hinterlegt Abonnementskarten, die infolge Krankheit oder Unfall nicht hinterlegt werden konnten, sind unter Beilage eines schriftlichen Gesuches und entsprechender Unterlagen (z.b. Bestätigung über Spital oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) an einer Prisma2 ausgerüsteten Verkaufsstelle vorzulegen. Die Ausgabestelle erstellt eine Hinterlegungskarte mit dem effektiven Hinterlegungsdatum (Rücksetzen des Service Datums) Reiseunfähigkeit innerhalb der Hinterlegungszeit Fällt in die Hinterlegungszeit eine Reiseunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ist wie folgt vorzugehen: 1. Abklärung, ob die die Bedingungen für eine Rückerstattung gemäss Tarif 600.9, Ziffer ff erfüllt sind (inkl. Vorlage der erforderlichen Bestätigungen). 2. Bedingungen sind erfüllt: Behandlung als Rückerstattung gemäss Tarif Als erster Rückerstattungstag gilt der bestätigte erste Tag der Reiseunfähigkeit oder der erste Tag der Hinterlegung. Das GA ist bei Bedarf mit Gültigkeit ab dem ersten Tag der wiedererlangten Reisefähigkeit (Ende Arztzeugnis) neu auszugeben 3. Bedingungen sind nicht erfüllt: Behandlung als Hinterlegung. Gutschrift für maximal 30 Tage Hinterlegung Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem GA 2. Klasse ist die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen Für jeden Reisenden ist ein getrenntes Klassenwechselbillett abzugeben Bei Benützung der 1. Klasse mit einem GA 2. Klasse über längere Strecken des Generalbereichs können Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff gelöst werden Bei Benützung der 1. Klasse mit einem GA 2. Klasse während der Restgeltungsdauer ist das GA pro rata zu erstatten. Dem Kunden ist ein neues GA in 1. Klasse zu verkaufen T654N10 3 Generalabonnemente 3

54 31 Angebote persönliche Generalabonnemente GA Erwachsene GA Kind GA Junior GA Senior GA Reisende mit einer Behinderung GA Hund GA für Lernende GA Junior für Studierende 31.0 Generalabonnement Erwachsene Vorbermerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Generalabonnement Erwachsene wird abgegeben an: Artikel Damen ab dem vollendeten 25. Altersjahr bis zum vollendeten 64. Altersjahr Herren ab dem vollendeten 25. Altersjahr bis zum vollendeten 65. Altersjahr GA Erwachsene Artikel Generalabonnement Kind Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Generalabonnement Kind wird abgegeben an: Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 16. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses seine normale Geltungsdauer Sind bei Fahrten über den Halbtax Bereich Kinder bis 16 Jahre Inhaber eines GA Kind (Artikel 430, 2330 oder 2430), können sie zusammen mit Mutter und/oder Vater, resp. Grossmutter und/oder Grossvater die Familienvergünstigung gemäss Tarif ohne Vorweisen der Junior oder Enkel Karte beanspruchen Artikel 4 T654N10 3 Generalabonnemente

55 GA Kind Artikel Klassenwechsel Für Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff wird keine zusätzliche Ermässigung gewährt Sind Kinder bis 16 Jahre Inhaber eines GA Kind (Artikel 430, 2330 oder 2430) in 2. Klasse, können sie zusammen mit Mutter und/oder Vater, resp. Grossmutter und/oder Grossvater in 1. Klasse ohne Nachzahlung mitreisen, sofern diese Fahrausweise 1. Klasse (oder einen Fahrausweis 2. Klasse mit Klassenwechsel) besitzen. Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind im Verlauf der Geltungsdauer des Abonnements das 16. Altersjahr erreicht. Es wird keine Junior oder Enkel Karte benötigt Generalabonnement Junior Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Generalabonnement Junior wird abgegeben an: Junioren vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer Artikel GA Junior Artikel Generalabonnement Senior Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Generalabonnement Senior wird abgegeben an: Frauen vom vollendeten 64. Altersjahr an Männer vom vollendeten 65. Altersjahr an T654N10 3 Generalabonnemente 5

56 Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements Artikel GA Senior für Damen Artikel 422 GA Senior für Herren Artikel Generalabonnement Reisende mit einer Behinderung Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Generalabonnement Reisende mit einer Behinderung wird abgegeben an: Artikel Personen, die Anspruch auf eine laufende Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenführhund haben. Personen im AHV Alter, die vor der Erreichung des AHV Alters bereits im Besitze eines GA für Reisende mit einer Behinderung waren. Personen, die für ihre Mobiität im öffentlichen Verkehr ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind GA für Reisende mit einer Behinderung Artikel Verkauf Ausgabe Beim Verkauf des Abonnements für Reisende mit einer Behinderung ist die Berechtigung wie folgt nachzuweisen: Reisende mit einer Behinderung: Personen im AHV Alter: Personen im Rollstuhl: «Ausweis zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung» der Eidgenössischen Invalidenversicherung (Form ) oder Ausweis für IV Rentner/in. Prüfung im KUBA durch die Verkaufsstelle, ob die Person vor dem Erreichen des AHV Alters bereits im Besitze eines GA für Reisende mit einer Behinderung war. Ist das GA bereits abgelaufen und somit am POS im KUBA nicht mehr ersichtlich, erfolgt die Prüfung der KUBA History durch die Leitstelle Vertrieb. Auf diese Prüfung kann verzichtet werden, wenn der Kunde das zu erneuernde bzw. das bestehende GA am Schalter vorweisen kann. Arztzeugnis, welches bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist Der Reisende mit einer Behinderung erhält den Ausweis auf Gesuch an die Ausgleichskasse, die seine Rente ausbezahlt, unter Angabe seiner Versicherungsnummer, seines Namens und Vornamens sowie seiner vollständigen Adresse Der Anspruch auf ein Generalabonnement für Reisende mit einer Behinderung kann nicht rückwirkend erfolgen. 6 T654N10 3 Generalabonnemente

57 Der «Ausweis zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung» ist dem Kunden abzunehmen und auf der Verkaufstelle abzulegen Generalabonnement Hund Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sowie die Bestimmungen des Tarifs 600, Ziffer 26 «Hunde, Kleine Tiere» sinngemäss Artikel GA Hund Artikel Verkauf Ausgabe Das GA Hund trägt keinen Klassenvermerk und ist in der 2.wie auch in der 1.Klasse gültig Auf der Abonnementskarte werden die Daten des Hundehalters aufgeführt. Das GA Hund ist nur mit der Unterschrift der Hundehalterin/des Hundehalters gültig An Stelle des Fotos wird ein Piktogramm für Hunde eingedruckt Der Hund kann von einer anderen Person als dem Hundehalter begleitet werden Hinterlegung Das GA Hund kann nicht hinterlegt werden GA Hund vergessen Anstelle eines vergessenen GA Hund sind durch den begleitenden Reisenden für den Hund Fahrausweise des normalen Sortiments zu lösen. Diese können nicht erstattet werden. Eine Abgabe des Artikel GA vergessen gemäss T600.5 ist nicht möglich GA für Lernende Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Für den Bezug des GA für Lernende müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Vollintegration aller Lernenden einer Firma, bzw. eines Ausbildungsverbunds. Darin enthalten sind auch Lernende, welche ein GA Familia Kind oder Jugend besitzen. Lernende in Erstausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studentenorganisationen und Universitäten können das GA für Lernende nicht beziehen T654N10 3 Generalabonnemente 7

58 Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer Artikel GA für Lernende Artikel Verkauf Ausgabe Das GA für Lernende wird ausschliesslich durch die zentralen Dienste der Transportunternehmen (z.b. Key Account Manager und Grosskundenberater) verkauft. Es kann an den Verkaufsstellen nicht bezogen werden. Die zentralen Dienste der Transportunternehmen haben mit der Firma, bzw. mit dem Ausbildungsverbund einen Vertrag abzuschliessen Das GA für Lernende ist ausschliesslich in der 2. Klasse erhältlich Eine Weiterverrechnung des Preises gemäss Ziffer an die Lernenden ist bis zur Hälfte des Preises möglich Die Firma, bzw. der Ausbildungsverbund muss das GA für Lernende für die Dauer von mindestens 3 Jahren beziehen Das GA für Lernende kann nicht als Basis GA gemäss Ziffer , resp verwendet werden Hinterlegung GA für Lernende können nicht hinterlegt werden Serviceleistungen und Ersatz Alle Serviceleistungen für GA für Lernende werden ausschliesslich durch die zentralen Dienste der Transportunternehmen (z.b. Key Account Manager und Grosskundenberater) auf Anfrage der entsprechenden Firma, bzw. des Ausbildungsverbunds vorgenommen. Die Kundschaft ist darauf hinzuweisen, dass z.b. ein Ersatzabonnement über die Firma, bzw. den Ausbildungsverbund bestellt werden muss Nichteinhaltung der Tarifbestimmungen Die Schweizerischen Transportunternehmen behalten sich vor, bei Nichteinhaltung der Tarifbestimmungen, insbesondere bei Verletzung der Vollintegrationspflicht (Ausstattung aller Lernenden der Firma mit dem GA für Lernende) gemäss Ziffer Schadenersatz zu fordern, sowie eine Konventionalstrafe in der Höhe von maximal CHF 20'000. zu erheben. Eine fristlose Kündigung bleibt vorbehalten Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht das Angebot GA für Lernende ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den vorliegenden Bestimmungen stehenden Streitigkeiten ist soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt Bern. 8 T654N10 3 Generalabonnemente

59 31.7 GA Junior für Studierende Jahre Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Für den Bezug des GA Junior für Studierende Jahre müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Studierende/Doktoranden zwischen dem 25. Altersjahr bis zum vollendeten 30. Altersjahr Studium an einer Schweizer Universität oder an Schulen, welche vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT als Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Pädagogische Hochschule, oder von der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) anerkannt sind Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 30. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer Artikel GA Junior für Studierende Jahre Artikel Verkauf Ausgabe Beim Verkauf des GA Junior für Studierende Jahre ist die Berechtigung wie folgt nachzuweisen: Bildungsinstitut Nachweis Schweizerische Universität Legitimation SUK Anerkannte Institutionen Legitimation Schweizerische Fachhochschule Formular: Studienbescheinigung für Fachhochschulen Schweizerische Höhere Fachschule Formular: Studienbescheinigung für Höheren Fachschulen Schweizerische Pädagogische Hochschule Formular: Studienbescheinigung für Pädagogischen Hochschulen Die Legitimation (bei Universitäten und SUK Anerkannten Institutionen) oder die Studienbescheinigung für Fachhochschulen, Höheren Fachschulen oder Pädagogische Hochschulen muss am 1. Geltungstag des Abonnements gültig sein. Universitäten, SUK Anerkannte Institutionen: Kann in gewissen Fällen vor Studienbeginn die Berechtigung mittels Legitimation nicht nachgewiesen werden, können an dessen Stelle auch die Einzahlungsbestätigung des nächsten Semesters, die Immatrikulationsbestätigung oder die Studienbestätigung akzeptiert werden. In keinem Fall akzeptiert werden dürfen Anmeldebestätigungen. Fachhochschulen, Höhere Fachschulen und Pädagogische Hochschulen: Bei Fachhochschulen, Höheren Fachschulen und Pädagogische Hochschulen muss immer die vom Sekretariat der Schule ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Studienbescheinigung vorgewiesen werden können Die Studienbescheinigung darf bis zu 30 Tage alt sein. Die Studienbescheinigung muss die Unterschrift des Schulleiters sowie einen Stempel der Schule enthalten. Der Anspruch auf ein Generalabonnement Junior für Studierende kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf das Ausgabedatum der Studienbescheinigung / Ausgabe der Legitimation zurück T654N10 3 Generalabonnemente 9

60 Die Studierenden erhalten die Studienbescheinigung ausschliesslich auf dem Sekretariat ihrer Schulen Die Studienbescheinigung ist dem Kunden abzunehmen und auf der Verkaufsstelle aufzubewahren Bei Erneuerung eines bestehenden GA Junior für Studierende ist in jedem Fall erneut die Legitimation oder die Studienbescheinigung für Fachhochschulen, höhere Fachschulen oder Pädagogische Hochschulen vorzulegen Eine Liste der anerkannten Universitäten, Fachhochschulen, Höheren Fachschulen und Pädagogischen Hochschulen ist auf 30 verfügbar. 32 Allgemeine Bestimmungen Generalabonnements Kombinationen 32.0 Vermischung von GA Plus Formeln Die Vermischung der beiden GA Plus Formeln Duo und Familia ist zulässig. Ausgenommen ist jedoch weiterhin die Vermischung von Familia und Duo Partner. Dies auch wenn die Familienmitglieder nicht im gleichen Haushalt leben. 10 T654N10 3 Generalabonnemente

61 32.1 Hunde in der GA Plus Formel Hunde können nicht in die Kombination GA Plus einbezogen werden Diplomaten Bei Personal und Angehörigen der ständigen Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf und dem Protokoll in Bern (diplomatische Vertretungen) werden an Stelle der schriftlichen Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (siehe Ziffern und ) die Ausweise gemäss Ziffer für den Nachweis des gemeinsamen Haushalts anerkannt. Die Farbe der Ausweise gemäss Ziffer kann variieren T654N10 3 Generalabonnemente 11

62 33 Angebote Generalabonnements Kombinationen GA Plus Duo GA Plus Familia 33.0 GA Plus Duo Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 31 und 32 sinngemäss Begriff Gültigkeit Beim GA Plus Duo handelt es sich um eine Kombination von persönlichen Generalabonnementen für zwei gemeinsam im gleichen Haushalt lebenden Personen ohne Kinder resp. für deren Kinder keine GA gelöst werden, ungeachtet des Geschlechts oder des Zivilstandes Zusammenstellung GA Plus Formel Duo Das GA Plus Duo wird wie folgt zusammengestellt: 1. Basis GA GA Erwachsene Abonniertes GA Erwachsene GA Erwachsene gegen Jahresrechnung GA Pauschal (Politiker + Kader Bund, Post, Swisscom) Abonniertes GA Swisscom Abonniertes GA Post Abonniertes GA Bund GA Junior Abonniertes GA Junior GA Junior gegen Jahresrechnung GA Junior für Studierende Jahre Abonniertes GA Junior für Studierende Jahre GA Junior für Studierende Jahre GA Senior für Damen GA Senior für Herren Abonniertes GA Senior für Damen Abonniertes GA Senior für Herren GA Senior für Damen gegen Jahresrechnung GA Senior für Herren gegen Jahresrechnung GA Reisende mit einer Behinderung Abonniertes GA Reisende mit einer Behinderung GA Reisende mit einer Behinderung gegen Jahresrechnung Artikel 420 Artikel 4420 Artikel 2420 Artikel 435 Artikel 1020 Artikel 1021 Artikel 1022 Artikel 421 Artikel 4421 Artikel 2421 Artikel 436 Artikel 4429 Artikel 2436 Artikel 422 Artikel 423 Artikel 4422 Artikel 4423 Artikel 2422 Artikel 2423 Artikel 424 Artikel 4424 Artikel 2424 GA FVP Basis Artikel Partner GA 12 T654N10 3 Generalabonnemente

63 GA Plus Duo Partner Abonniertes GA Plus Duo Partner GA Plus Duo Partner gegen Jahresrechnung Artikel 428 Artikel 4428 Artikel Nachweis der Berechtigung Die Berechtigung kann wie folgt nachgewiesen werden: Nachweis Verheiratete Personen und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen Pass oder Identitätskarte beider Personen und Familienausweis (Familienbüchlein) oder Partnerschaftsausweis Unverheiratete Personen Pass oder Identitätskarte aller Personen und Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde / Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für alle Personen Kann in gewissen Fällen die Berechtigung nicht mit den gemeinsamen Familienbüchlein nachgewiesen werden, können an dessen Stelle schriftliche Bestätigungen der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für beide Personen vorgelegt werden Die schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) beinhaltet folgende Punkte: Name Vorname Adresse Geburtsdatum Zivilstand Die schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) darf bis zu 30 Tage alt sein. Der Anspruch auf ein Generalabonnement Plus Duo Partner kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf Ausgabedatum der Wohnsitzbestätigung zurück In Zweifelsfällen entscheidet Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 auf Grund eines begründeten Gesuchs Treten im Verlauf der Geltungsdauer der Generalabonnemente Änderungen im Berechtigtenkreis ein, so bleibt die Anspruchsberechtigung bis zum Ablauf der Geltungsdauer des entsprechenden GA bestehen, dies auch, wenn das GA der 1. Person (Basis GA) bereits abgelaufen ist Verkauf Ausgabe T654N10 3 Generalabonnemente 13

64 Die Gültigkeit der einzelnen GA kann verschieden sein, d.h. das GA für die 2. Person kann innerhalb der Geltungsdauer GA für die 1. Person jederzeit dazugekauft werden Je Basis GA gem. Ziffer besteht nur einmal das Anrecht auf den Kauf eines GA Plus Duo Partner des Artikels 428, ausgenommen beim abonnierten GA gemäss Ziffer Klasse des GA Plus Duo Partner Ist das Basis GA gem. Ziffer in 1. Klasse, kann das GA Plus Duo Partner (Artikel 428) in 1. oder 2. Klasse erworben werden Ist das Basis GA gem. Ziffer in 2. Klasse, kann das GA Plus Duo Partner (Artikel 428) nur in 2. Klasse erworben werden GA Plus Familia Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 31 und 32 sinngemäss Begriff Gültigkeit Beim GA Plus Familia handelt es sich um eine Kombination von persönlichen Generalabonnementen für Familien die im selben Haushalt wohnen Sind bei Fahrt über Strecken des Halbtax Bereiches alle zusammenreisenden Familienmitglieder einer GA Plus Kombination im Besitze von GA, kann die Familienvergünstigung gemäss Tarif ohne Vorweisen der der Junior Karte beansprucht werden Einstieg und Zusammenstellung der GA Plus Formel Familia Bei Familien erfolgt der Einstieg in die Kombination GA Plus Familia über einen Elternteil (Mutter oder Vater). Versieht beim Fehlen eines der beiden Elternteile der neue Partner, welcher ständig im gemeinsamen Haushalt lebt, deren Stelle, so ist diese dem fehlenden Elternteil gleichzustellen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare; nicht jedoch für ältere Geschwister Das GA Plus Familia wird wie folgt zusammengestellt: 1. Mutter oder Vater Basis GA GA Erwachsene Abonniertes GA Erwachsene GA Erwachsene gegen Jahresrechnung Artikel 420 Artikel 4420 Artikel 2420 GA Pauschal (Politiker + Kader Bund, Post, Swisscom) Artikel 435 oder 6043 GA Junior Abonniertes GA Junior GA Junior gegen Jahresrechnung > nur, wenn Mutter oder Vater GA Junior für Studierende Jahre Abonniertes GA Junior für Studierende Jahre GA Junior für Studierende Jahre gegen Jahresrechnung > nur, wenn Mutter oder Vater Artikel 421 Artikel 4421 Artikel 2421 Artikel 436 Artikel 4429 Artikel T654N10 3 Generalabonnemente

65 GA Senior für Damen GA Senior für Herren Abonniertes GA Senior für Damen Abonniertes GA Senior für Herren GA Senior für Damen gegen Jahresrechnung GA Senior für Herren gegen Jahresrechnung > nur, wenn Mutter oder Vater GA Reisende mit einer Behinderung Abonniertes GA Reisende mit einer Behinderung GA Reisende mit einer Behinderung gegen Jahresrechnung Artikel 422 Artikel 423 Artikel 4422 Artikel 4423 Artikel 2422 Artikel 2423 Artikel 424 Artikel 4424 Artikel Kinder GA Plus Familia bis 16 Jahre Abonniertes GA Plus Familia bis 16 Jahre GA Plus Familia bis 16 Jahre gegen Jahresrechnung GA Plus Familia Jugend Jahre Abonniertes GA Plus Familia Jugend Jahre GA Plus Familia Jugend Jahre gegen Jahresrechnung Artikel 426 Artikel 4426 Artikel 2426 Artikel 427 Artikel 4427 Artikel Partnerin / Partner GA Plus Familia Partner Abonniertes GA Plus Familia Partner GA Plus Familia Partner gegen Jahresrechnung Artikel 425 Artikel 4425 Artikel Töchter und Söhne über 25 Jahre können nicht vom GA Plus Familia profitieren Die Abgabe eines GA Plus Familia Partner an Töchter und Söhne über 25 Jahre zur Umgehung der Altersgrenze ist nicht zulässig Anrecht auf Abonnemente GA Plus Familia Kind und Familia Jugend Anrecht auf die GA der Artikel 426 und 427 im Sinne eines GA Plus haben Familien mit: Eigenen ledigen Kindern bis zum vollendeten 25. Altersjahr Ledigen Stiefkindern zum vollendeten 25. Altersjahr Ledigen Pflegekindern bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Haushalte, die mehr als 5 «Pflegekinder» betreuen sowie Institutionen, die Kinder zur Pflege aufnehmen, können die Fahrvergünstigung nicht beanspruchen. «Austauschstudenten» bis zum vollendeten 25. Altersjahr (siehe Ziffer ) Voraussetzung ist, dass sie zusammen im gleichen Haushalt wohnen und den gleichen Wohnsitz haben (dies gilt auch für Jugendliche, die während der Woche auswärts wohnen) Kinder und Jugendliche von Eltern mit getrennten Wohnsitzen können durch einen Elternteil auch dann in die Kombination GA Plus Familia einbezogen werden, wenn sie beim Elternteil wohnen, der nicht im Besitz des Basis GA oder des GA Plus Familia Partner ist Nachweis der Berechtigung T654N10 3 Generalabonnemente 15

66 Die Berechtigung kann wie folgt nachgewiesen werden: Nachweis Eltern verheiratet, alleinerziehender Elternteil oder in eingetragener Partnerschaft: Pass oder Identitätskarte aller Personen und Familienausweis (Familienbüchlein) oder Partnerschaftsausweis und Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für alle Kinder über 16 Jahre Eltern oder Elternteil in Konkubinat lebend Pass oder Identitätskarte aller Personen und Familienausweis (Familienbüchlein) der Person/en mit Kinder/n oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes /Jugendlichen und Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für beide Personen im Konkubinat lebend sowie für alle Kinder über 16 Jahre Pflegeeltern Schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für alle Kinder über 16 Jahre Es ist keine weitere Bestätigung nötig Kann in gewissen Fällen die Berechtigung nicht mit dem gemeinsamen Familienausweis (Familienbüchlein/Personenstandsausweis/Geburtsurkunde) nachgewiesen werden, können an dessen Stelle schriftliche Bestätigungen der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) für alle Personen beigebracht werden Bei Erneuerung eines bestehenden GA Familia Kind oder GA Familia Jugend genügt das Vorlegen der schriftlichen Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnergemeinde (Wohnsitzausweis, Wohnsitzbescheinigung, etc.) als Nachweis der Berechtigung Die schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnerkontrolle beinhaltet folgende Punkte: Name Vorname Adresse Geburtsdatum Zivilstand Die schriftliche Bestätigung der Wohngemeinde/Einwohnerkontrolle darf bis zu 30 Tage alt sein. Der Anspruch auf ein Generalabonnement Plus Familia kann bis zu 30 Tage rückwirkend erfolgen, maximal aber auf das Ausgabedatum der Wohnsitzbestätigung zurück In Zweifelsfällen entscheidet Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 aufgrund eines begründeten Gesuchs Austauschstudenten 16 T654N10 3 Generalabonnemente

67 Unter «Austauschstudenten» sind zu verstehen: Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren, die aufgrund eines offiziellen interkulturellen Austauschprogramms im Haushalt einer Gastfamilie wohnen Bei Au Pair Programmen sowie Sprachaufenthalten kann diese Regelung nicht angewendet werden Bei der Bestellung des GA Plus Familia für den Austauschstudenten, ist die Berechtigung durch die Gastfamilie wie folgt nachzuweisen: 1. Originalbestätigung über den Aufenthalt von einer der folgenden Jugendaustauschorganisationen: AFS Intercultural Programs YFU Youth For Understanding Rotary Youth Exchange ICYE International Culture and Youth Exchange 2. Kopie der Kaufquittung oder Kopie der Kaufquittung des Basis GA der Gastfamilie Änderungen Berechtigtenkreis während der Gültigkeitsdauer Treten im Verlauf der Geltungsdauer der Generalabonnemente Änderungen im Berechtigtenkreis/Familienstand ein (z.b. Erreichung der Altersgrenze der Kinder, Verheiratung der Kinder usw.), so bleibt die Anspruchsberechtigung bis zum Ablauf der Geltungsdauer des entsprechenden Abonnements bestehen, dies auch, wenn das Abonnement des 1. Mitgliedes (Basis GA) bereits abgelaufen ist Verkauf Ausgabe Serviceleistungen Die Gültigkeit der einzelnen Abonnemente kann verschieden sein, d.h. die Abonnemente für die Kinder/Jugendliche und allf. den Partner können innerhalb der Geltungsdauer des Basis GA jederzeit dazu gekauft werden Das Familia Partner (Artikel 425) kann nur gelöst werden, wenn am 1. Geltungstag ein gültiges Basis GA sowie mindestens ein gültiges GA Plus Familia Kind (Artikel 426) oder Familia Jugend (Artikel 427) vorhanden sind Je Basis GA besteht nur einmal das Anrecht auf den Kauf eines GA Plus Familia Partner des Artikels 425, ausgenommen beim abonnierten GA gemäss Ziffer Je Basis GA können mehrere GA Plus Familia Kind (Artikel 426) bzw. Familia Jugend (Artikel 427) gelöst werden. Je Kind/Jugendlicher besteht jedoch nur einmal das Anrecht auf den Kauf eines GA Plus Familia Kind bzw. Familia Jugend, ausgenommen beim abonnierten GA gemäss Ziffer Die Abonnemente GA Plus Familia Kind (Artikel 426) und Familia Jugend (Artikel 427) können nicht hinterlegt werden Klasse des GA Plus Familia Partner resp. Familia Kind Ist die 1. Person im Besitze eines GA in 1. Klasse, können die GA Plus Familia Partner (Artikel 425) sowie Familia Kind (Artikel 426) bzw. Familia Jugend (Artikel 427) in 1. oder 2. Klasse erworben werden Ist die 1. Person im Besitze eines GA in 2. Klasse, können die GA Plus Familia Partner (Artikel 425) sowie Familia Kind (Artikel 426) bzw. Familia Jugend (Artikel 427) nur in 2. Klasse erworben werden Klassenwechsel T654N10 3 Generalabonnemente 17

68 Zum Abonnement Artikel 425, 2325, 2425 (GA Plus Familia Partner) kann ein GA Klassenwechsel 1 11 Monate gemäss Ziffer 67.3 zum reduzierten Preis (Artikel 458) abgegeben werden Zu den Abonnementen der Artikel 426, 2326, 2426 und 427, 2327, 2427 (GA Plus Familia Kind oder GA Plus Familia Jugend) können keine GA Klassenwechsel 1 11 Monate und streckenbezogene Klassenwechsel 1 11 Monate gelöst werden Sind Kinder bis 16 Jahre Inhaber eines GA Plus Familia Kind (Artikel 426, 2326 oder 2426) in 2. Klasse, können sie zusammen mit Mutter und/oder Vater, resp. Grossmutter und/oder Grossvater in 1. Klasse ohne Nachzahlung mitreisen, sofern diese Fahrausweise 1. Klasse (oder einen Fahrausweis 2. Klasse mit Klassenwechsel) besitzen. Diese Regelung gilt auch, wenn das Kind im Verlauf der Geltungsdauer des Abonnements das 16. Altersjahr erreicht. Es wird keine Junior oder Enkel Karte benötigt. 34 Abonniertes GA / GA gegen Jahresrechnung Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Artikel Verkauf Ausgabe Zahlungskonditionen Zahlungsverzug Kündigung während Geltungsdauer Kündigung Ende Geltungsdauer Gültigkeit Aufenthaltsbewilligungen Anwendbares Recht und Gerichtsstand Übergangs GA 34.0 Vorbemerkungen Für das abonnierte Generalabonnement, resp. das GA gegen Jahresrechnung gelten, sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, die Kapitel 2 und 30 bis 33 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das abonnierte Generalabonnement, resp. GA gegen Jahresrechnung unterscheidet sich nur in den Zahlungsformalitäten und den Zahlungsbedingungen gegenüber den herkömmlichen persönlichen Generalabonnementen. Es trägt eine vierstellige Artikelnummer Artikel 18 T654N10 3 Generalabonnemente

69 34.20 Abonniertes GA Erwachsene GA Erwachsene gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Kind GA Kind gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Junior GA Junior gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Junior für Studierende Jahre GA Junior für Studierende Jahre gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Senior für Damen GA Senior Damen gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Senior für Herren GA Senior Herren gegen Jahresrechnung Abonniertes GA für Reisende mit einer Behinderung GA für Reisende mit einer Behinderung gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Plus Duo Partner GA Plus Duo Partner gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Plus Familia Kind bis 16 Jahre GA Plus Familia Kind bis 16 Jahre gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Plus Familia Jugend Jahre GA Plus Familia Jugend Jahre gegen Jahresrechnung Abonniertes GA Plus Familia Partner GA Plus Familia Partner gegen Jahresrechnung Artikel 4420 Artikel 2420 Artikel 4431 Artikel 2430 Artikel 4421 Artikel 2421 Artikel 4429 Artikel 2436 Artikel 4422 Artikel 2422 Artikel 4423 Artikel 2423 Artikel 4424 Artikel 2424 Artikel 4428 Artikel 2428 Artikel 4426 Artikel 2426 Artikel 4427 Artikel 2427 Artikel 4425 Artikel 2425 GA Hund gegen Jahresrechnung Artikel Verkauf Ausgabe Für den Bezug des abonnierten GA / GA gegen Jahresrechnung muss von der Kundschaft ein vollständig ausgefüllter Kartenantrag eingereicht werden. Der Kartenantrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Unterschrift der Kundin/des Kunden (Rechnungsempfängers) Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises / Kopie Aufenthaltsbewilligung B, C oder G Foto Angaben zu den Zahlungskonditionen Die Kartenanträge sind durch die Kundschaft an folgende Adresse zu senden: Schweizerische Bundesbahnen SBB Contact Center SBB Postfach CH 3900 Brig Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass bei Zahlung per Rechnungsstellung, per LSV oder Debit Direct eine Bonitätsprüfung der Person, die sich gemäss Kartenantrag zur Bezahlung der Rechnungen verpflichtet hat (Schuldner), durch die Schweizerischen Transportunternehmen selber oder durch eine beauftragte Firma erfolgt. Die Schweizerischen Transportunternehmen behalten sich vor, Kartenanträge auf Grund mangelnder Bonität oder ausstehender Zahlungen abzulehnen T654N10 3 Generalabonnemente 19

70 34.31 Der mit der Unterschrift auf dem Kartenantrag abgeschlossene Vertrag für das abonnierte GA gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer des abonnierten GA beträgt 4 Monate ab dem ersten Geltungstag der erstmals im Zusammenhang mit dem Vertrag ausgestellten GA Beim abonnierten GA sind für GA Plus Duo Partner, Familia Kind, Familia Jugend und Familia Partner maximal 3 Verknüpfungen innerhalb der Geltungsdauer des Basis GA zulässig Zahlungskonditionen Der Jahrespreis gemäss Ziffer für das GA gegen Jahresrechnung wird der Kundschaft zu Beginn des Geltungsjahres in Rechnung gestellt. In den Folgejahren erhält die Kundschaft einen neuen Kartenantrag per Post oder E Mail zugestellt. Der monatliche Betrag gemäss Ziffer für das abonnierte Generalabonnement wird der Kundschaft jeweils Anfang Monat in Rechnung gestellt. Das GA wird automatisch jedes Jahr erneuert, sofern nicht eine Kündigung gemäss Ziffer 34.7 ff vorliegt. Die Kundschaft hat beim abonnierten Generalabonnement die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten: Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages netto bei Erhalt der Rechnung (gemäss Fälligkeitsdatum). Lastschriftverfahren der Schweizer Banken, kurz LSV, oder Debit Direct der Post (Direktbelastung des im Kartenantrag oder in einem späteren Auftrag angegebenen Bank oder Postkontos). Ist eine Belastung mittels LSV oder Debit Direct der Post nicht möglich, erhält die Kundschaft im Folgemonat eine Rechnung. Die Schuldnerin / der Schuldner eines abonnierten GA verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bezahlung des monatlichen Betrags. Die Schuldnerin / der Schuldner eines GA auf Rechnung verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bezahlung der Rechnung Übergangs GA Das Übergangsabonnement an der Verkaufsstelle für GA gegen Jahresrechnung, resp. abonnierte Generalabonnemente (nachfolgend Übergangs GA) wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgegeben und sofern der erste Geltungstag des GA in 10 Tagen oder weniger seit der Bestellung ist. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Kundin / der Kunde hat den Kartenantrag an des Contact Center SBB eingesandt, oder Die Kundin / der Kunde gibt vollständigen Kartenantrag (inkl. notwendiger Beilagen) an der Verkaufsstelle ab. Das Übergangs GA wird in der gleichen Klasse ausgestellt wie das bestellte GA gegen Jahresrechnung, resp. das abonnierte Generalabonnement. Der 1. Gültigkeitstag des Übergangs GA entspricht dem 1. Gültigkeitstag des bestellten GA. Artikel Übergangs GA Artikel 7910 Der Betrag gemäss Ziffer , resp ist an der Verkaufsstelle einzukassieren. Der Betrag wird der Kundschaft (Rechnungsempfängerin) gemäss den im Kartenantrag vermerkten Zahlungskonditionen gutgeschrieben. Der Betrag gemäss Ziffer , resp ist unabhängig des Segments (z.b. Junior, Senior, usw.) des bestellten GA. 20 T654N10 3 Generalabonnemente

71 Sofern die Kundin / der Kunde noch nicht im KUBA erfasst ist, sind die Kundendaten gegen Vorlage eines gültigen Ausweises (oder einer Kopie) zu erfassen. Mangelnde Bonität Sofern die Bonität für den Bezug eines GA gegen Jahresrechnung, resp. eines abonnierten Generalabonnements nicht ausreichend ist, bestehen folgende Spezialfälle: Kundschaft kauft an der Verkaufsstelle ein Jahres GA: Der Kaufpreis des Übergangs GA wird gegen Rückgabe dieses Abos angerechnet. Kundschaft kauft GA über das Contact Center SBB (z.b. andere Rechnungsempfängerin): Der Betrag des Übergangs GA wird vom Contact Center SBB der Rechnungsempfängerin verrechnet. Kundschaft verzichtet auf den Kauf eines GA: Verzichtet der Kunde auf das Lösen eines GA, kann er über das GA Service Center eine Erstattung des entsprechenden Teilbetrages beantragen. Der erstattete Betrag beträgt 50 % des bezahlten Preises. Ersatz Das Übergangs GA wird bei Verlust oder Beschädigung ersetzt. Es wird eine Ersatzgebühr gemäss Ziffer erhoben Zahlungsverzug Der Schuldner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Muss der Schuldner aufgrund eines Zahlungsverzugs gemahnt werden, werden ihm bei jeder Mahnung 15 Franken in Rechnung gestellt. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben. Sollte der Schuldner mit Bezahlung einer Rate mit mehr als 60 Tagen in Verzug geraten, wird die ganze Restschuld ohne weitere Mahnung zur Zahlung fällig. Befindet sich der Schuldner in Verzug, ist die Karte ungültig und darf nicht benutzt werden. Die Schweizerischen Transportunternehmen behält sich vor, bei nicht erfolgter Bezahlung die Karte einzuziehen Kündigung des abonnierten GA während der Geltungsdauer der Karte Nach erreichen der Mindestvertragsdauer gemäss Ziffer kann der Vertrag für das abonnierte GA jederzeit mittels Rückgabe der Originalkarten inklusive sämtlicher allfällig ausgestellter Ersatzkarten gekündigt werden. Die Kündigung muss inkl. der Karten mit eingeschriebenen Brief an folgende Adresse erfolgen: Schweizerische Bundesbahnen SBB Contact Center SBB Postfach 3900 Brig Mit dem Zeitpunkt der Kündigung werden die noch ausstehenden Beträge sofort zur Zahlung fällig. Es gilt der Poststempel. Kann, resp. wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag des GA erfolgen. Bei einer Kündigung (Rückgabe) des abonnierten GA vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gemäss Ziffer oder bei einer Kündigung des Vertrags im Falle von ausgestellten Ersatzkarten ist die Kündigung nicht möglich T654N10 3 Generalabonnemente 21

72 und die ausstehenden Monatsraten gemäss Ziffer sind bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer weiterhin zu bezahlen. Es ist eine erneute Kündigung durch den Kunden einzureichen. Sind zum abonnierten Basis GA weitere GA Plus Kombinationen gemäss Kapitel 32, resp. 33 vorhanden (GA Plus Duo Partner oder GA Plus Familia), kann der Vertrag für das abonnierte GA nur dann gekündigt werden, wenn sämtliche GA Plus zusammen mit dem Basis GA zurückgegeben werden. Das abonnierte GA kann vor Ablauf der Mindesvertragsdauer gemäss Ziffer gekündigt werden, wenn auf ein GA zum Jahrespreis gewechselt wird Kündigung des abonnierten GA auf Ende der Geltungsdauer der Karte Die Kundschaft (Rechnungsempfängerin) kann eine Kündigung auf Ende der Geltungsdauer bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Karte tätigen. Erfolgt die Kündigung erst nach Anbruch der Frist von 2 Monaten, wird eine Gebühr gemäss Ziffer erhoben und der Kundschaft in Rechnung gestellt. Die Kündigung kann schriftlich (Schweizerische Bundesbahnen SBB, Contact Center SBB, Postfach, 3900 Brig) oder per Telefon durch den Rechnungsempfänger unter der Telefonnummer Contact Center SBB in Brig erfolgen Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligungen Aufenthaltsbewilligung B (Jahresaufenthalter) Für ein GA im Abo muss die Aufenthaltsbewilligung B bis 4 Monate nach dem 1. Geltungstag des GA gültig sein. Zudem muss die Kundin / der Kunde bereits mindestens 6 Monate in der Schweiz wohnhaft sein. Für ein GA gegen Jahresrechnung muss die Aufenthaltsbewilligung B am 1. Geltungstag des GA gültig sein. Aufenthaltsbewilligung C (Niedergelassene) Für ein GA im Abo/GA gegen Jahresrechnung muss die Aufenthaltsbewilligung C am 1. Geltungstag des GA gültig sein. Ist die Bewilligung abgelaufen respektive nicht mehr 4 Monate gültig, genügt eine schriftliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde, dass die Aufenthaltsbewilligung verlängert wird (Die Bestätigung, dass die Aufenthaltsbewilligung zur Verlängerung eingereicht wurde, reicht nicht). Aufenthaltsbewilligung G (Grenzgänger) Für ein GA im Abo/GA gegen Jahresrechnung muss die Aufenthaltsbewilligung G am 1. Geltungstag des GA gültig sein. Das GA im Abo/GA gegen Jahresrechnung wird nur ausgestellt, sofern ein Schweizer Konto vorhanden ist (Bonitätsprüfung) Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht das Angebot abonnierten GA / GA gegen Jahresrechnung ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den vorliegenden Bestimmungen stehenden Streitigkeiten ist soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt Zürich. 22 T654N10 3 Generalabonnemente

73 35 Übertragbare Generalabonnemente (Kein Verkauf mehr ab , letzter Gültigkeitstag ) Vorbemerkungen Begriff Gültigkeit Klassenwechsel Ersatz Versicherung Zustellung Ausleihung Hinterlegung 35.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 30 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das übertragbare GA wird an Firmen, Gesellschaften, Organisationen, Behörden, Vereine usw. sowie an private Interessenten mit fester Adresse abgegeben Das Abonnement ist übertragbar und kann jeweils von einer Person benützt werden Es kann auch von gemeinsam reisenden Kindern oder für Hunde benützt werden. Zwei Kinder, ein Kind und ein Hund oder zwei Hunde gelten als eine Person In Abweichung zu den persönlichen GA wird der Name der Firma, Gesellschaft, Organisation, Behörde, des Vereins usw. eingetragen. Bei privaten Interessenten mit fester Adresse wird der Name des Käufers eingetragen, welcher nicht mit dem Namen der reisenden Person übereinstimmen muss Klassenwechsel Zum übertragbaren GA können Klassenwechsel zum halben Preis für eine Fahrt über eine bestimmte Strecke sowie Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff gelöst werden. GA Klassenwechsel 1 11 Monate gemäss Ziffer 67.3 sind nicht erhältlich T654N10 3 Generalabonnemente 23

74 35.3 Hinterlegung Übertragbare Generalabonnemente können nicht hinterlegt werden Ersatz Versicherung Bei Verlust oder Diebstahl wird das übertragbare GA nicht ersetzt Das übertragbare GA kann bei der ELVIA Versicherungsgesellschaft Zürich mit einer ELVIA Police versichert werden. Die Police enthält die massgebenden Versicherungsbedingungen Wieder aufgefundene übertragbare GA gehören der ELVIA Versicherungsgesellschaft und sind deshalb unverzüglich bei der Ausgabestelle abzugeben. Die Ausgabestelle sendet die wieder aufgefundenen übertagbaren GA der ELVIA Versicherungsgesellschaft: ELVIA Versicherungsgesellschaft Hertistrasse Wallisellen Durch die ELVIA versicherte übertragbare GA können gemäss Tarif 600.9, Ziffer 51ff ausschliesslich der ELVIA Versicherungsgesellschaft erstattet werden. Die Rückgabe erfolgt auf das Datum des Erstattungsantrages der ELVIA Versicherungsgesellschaft Zustellung Das übertragbare GA darf nicht als Dienstsache von einem Bahnhof zum andern gesandt werden. Die Zustellung des übertragbaren GA an einen andern Bahnhof hat ausschliesslich per Post durch den Inhaber selbst zu erfolgen Ausleihung Die Ausleihung des übertragbaren GA gegen jegliche Gebühr (Ausleih, Bearbeitungs, Miet, Abgabe, Beitragsgebühr oder ähnliches) ist nicht gestattet. 24 T654N10 3 Generalabonnemente

75 35.61 Werden übertragbare GA entgegen den Bestimmungen (Ziffer 35.60) gegen Gebühr ausgeliehen, wird der Käufer des übertragbaren GA Schadenersatzpflichtig hat der Käufer des übertragbaren GA eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 4'000. zu bezahlen wird das übertragbare GA entschädigungslos eingezogen Unregelmässigkeiten in Bezug auf die Ausleihung von übertragbaren GA sind den Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 zu melden, die über allfällige Massnahmen gemäss Ziffer entscheidet T654N10 3 Generalabonnemente 25

76 26 T654N10 3 Generalabonnemente

77 4 Halbtax 40 Allgemeine Bestimmungen Halbtax Begriff Gültigkeit Ausländische Vergünstigungsausweise Spezial Regelungen Hinterlegung 40.0 Begriff Gültigkeit Das Halbtax berechtigt zum Bezug von Fahrausweisen 2. Klasse und 1. Klasse zum halben Preis für Strecken des General und des Halbtax Bereichs Folgende Fahrausweise können zum halben Preis gelöst werden: Billette einfacher Fahrt und für Hin und Rückfahrt Billette für Rundfahrten 2 Fahrten Karten für eine Hin und Rückfahrt Ergänzungsbillette für Klassen und Streckenwechsel 2 Fahrten Karten für einen Klassenwechsel für Hin und Rückfahrt Klassenwechsel Karten für 6 Klassenwechsel einfacher Fahrt SCIC NRT Fahrscheine für die schweizerische Strecke SCIC NRT Fahrscheine für die ganze Strecke bei Angeboten der TEE Rail Alliance Ferner werden zu Halbtax ausgegeben: Tageskarten zum Halbtax Tageskarte zum Halbtax im Multipack 9 Uhr Karten zum Halbtax 9 Uhr Karten zum Halbtax im Multipack Kinder Tageskarten Hunde Tageskarten Monatskarten zum Halbtax Velo Tageskarten Velo Multitageskarten Mehrfahrtenkarten MFK Gleis 7 Abonnemente Gruppenbillette RailAway Angebote Temporäre Zusatzangebote Über die Ausgabe, die Geltungsdauer, die Preise, die Benützung usw. der Billette zum halben Preis gelten die Bestimmungen der betreffenden Tarife T654N10 4 Halbtax 1

78 40.1 Hinterlegung Halbtax können nicht hinterlegt werden Ausländische Vergünstigungsausweise Spezial Regelungen «BahnCard» der DB Die deutschen «BahnCard 25, 50 oder 100» werden auf der Strecke Lottstetten Schaffhausen der SBB AG dem Halbtax gleichgestellt und berechtigen zum Bezug von Fahrausweisen 2. Klasse und 1. Klasse zum ermässigten Preis Für die oben aufgeführte Strecke sind die «BahnCard 25, 50 oder 100» auch in Kombination mit der Junior Karte und Enkel Karte gültig Kombinationen mit deutschen Familienermässigungen sind nicht zulässig Die allgemeinen Bestimmungen zur deutschen «BahnCard» sind dem Tarif 719 zu entnehmen. 41 Halbtax 1 Jahres Halbtax "online" 1 Jahres Halbtax "offline" 3 Jahres Halbtax 1 Jahres Halbtax für 16 jährige 2 Jahres Halbtax Jahres Halbtax "online" Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Jahres Halbtax sind 12 Monate gültig (Fliessdatum) Artikel Jahres Halbtax Artikel T654N10 4 Halbtax

79 Jahres Halbtax "offline" Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Jahres Halbtax sind 12 Monate gültig (Fliessdatum) Verkauf Ausgabe Das 1 Jahres Halbtax "offline" besteht aus drei Teilen Einer persönlichen Grundkarte gem. T600, Kapitel 29 Einer dazu gehörenden nicht übertragbaren Abonnementskarte Einem Einheitsumschlag (Der Einheitsumschlag wird gratis abgegeben. Je nach Ausgabestelle, insbesondere in Tarif und Verkehrsverbunden, können diese Einheitsumschläge im Design voneinander abweichen.) Jahres Halbtax "offline" sind nur mit dazugehörender Grundkarte gültig. Die Grundkarte ist nur mit Unterschrift der Kundin/des Kunden gültig Artikel Jahres Halbtax "offline" Artikel Ersatz bei Beschädigung Beschädigte sowie ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte 1 Jahres Halbtax offline (z.b. Beifügungen, Zeichnungen) sind zu ersetzen Das Ersatz Halbtax ist mit der gleichen Geltungsdauer wie das ursprüngliche Halbtax auszustellen. Es ist mit Ersatz» zu bezeichnen Für die Ausfertigung des Ersatz Halbtax wird die unter Kapitel 103 vorgesehene Ersatzgebühr erhoben Die Ersatzgebühr wird keinesfalls erstattet Die Ausgabestelle des Ersatz Halbtax erstellt einen Bezugsnachweis (Form SBB 8177): 1. Im Feld «Bemerkungen» ist anzugeben: «Halbtax» 2. Das beschädigte Halbtax ist dem Teil 3 beizuheften 3. Der Teil 3 ist wie ein ungültiges Halbtax zu behandeln. Er dient als Grundlage für die Abrechnung 4. Die Teile 1 und 2 können vernichtet werden Die Ersatzgebühr wird mit Gebührenquittung verrechnet: Der Abschnitt «Gebührenquittung» ist dem Abonnenten abzugeben. Der Kontrollabschnitt ist auf Teil 3 des Bezugsnachweises (Form SBB 8177) zu kleben Ersatz bei Verlust oder Diebstahl Verlorene oder gestohlene offline Jahres Halbtax werden nicht ersetzt T654N10 4 Halbtax 3

80 Bei Wiederauffinden eines in Verlust geratenen 1 Jahres Halbtax ist wie folgt vorzugehen: 1. Das neu gelöste 1 Jahres Halbtax zurücknehmen 2. Es ist ein Bezugsnachweis (Form SBB 8177, nur Teil 3) zu erstellen 3. Im Feld «Bemerkungen» ist der Vermerk «ursprüngliches Halbtax wiederaufgefunden» anzubringen 4. Der Kunde hat für den erstatteten Betrag zu unterschreiben 5. Die Gebühr gemäss Kapitel 174 ist mit «Gebührenquittung» zu verrechnen 6. Das zurückgenommene Halbtax ist an den Teil 3 des Bezugsnachweises zu heften 7. Dieser ist wie ein ungültiges Halbtax zu behandeln und dient als Grundlage für die Abrechnung Jahres Halbtax Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Jahres Halbtax sind 24 Monate gültig (Fliessdatum) Artikel Jahres Halbtax Artikel Jahres Halbtax Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Jahres Halbtax sind 36 Monate gültig (Fliessdatum) Artikel Jahres Halbtax Artikel Jahres Halbtax für 16 jährige Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss. 4 T654N10 4 Halbtax

81 Das 1 Jahres Halbtax für 16 jährige ist ein normales Halbtax zu einem ermässigten Preis Preis Die 16 jährigen erhalten das Halbtax zum Preis ihres Jahrgangs. Beispiel: Beispiel: 2009 erreichen die Junioren mit Jahrgang 1993 das 16. Altersjahr. Der Preis für das Halbtax beträgt somit CHF Verkauf Ausgabe Das 1 Jahres Halbtax für 16 jährige kann maximal 1 Monat vor Beginn der Geltungsdauer verkauft werden Die Geltungsdauer muss innerhalb des Jahres beginnen, in welchem das 16. Altersjahr erreicht wird Beispiel: Die Geltungsdauer des Halbtax für CHF 93. muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2009 beginnen Der letzte Verkaufstag des 1 Jahres Halbtax für 16 jährige ist jeweils der 31. Dezember im selben Jahr indem das 16. Altersjahr vollendet wird Das Angebot 1 Jahres Halbtax für 16 jährige kann je Person einmal gelöst werden Artikel Jahres Halbtax für 16 jährige Artikel Halbtax mit Visa Karte (Abonniertes Halbtax AHTA) Allgemeine Bestimmungen Ausstellung eines Halbtax mit Visa Karte Kündigung Vertragswechsel Ausstellung von reinen Visa Zahlkarten 42.0 Allgemeine Bestimmungen Begriff Die abonnierten Halbtax (AHTA) sind Kombi Karten, welche Visa Zahlkarten (Kreditkarten oder Prepaid Karten) mit den Eigenschaften eines Halbtax verbinden. Zusätzlich sind reine Visa Kredit und Prepaid Karten im Angebot. Gegenüber der Kundschaft werden folgende Begriffe verwendet: Halbtax mit Visa Zahlkarten: Halbtax mit Visa Kreditkarte Halbtax mit Visa Prepaid Karte Visa Zahlkarten: Visa Kreditkarte Visa Prepaid Karte T654N10 4 Halbtax 5

82 Ausgabebestimmungen Wünscht die Kundschaft beim Ausfüllen des Antrags eine Kreditkarte und erfüllt bei der Prüfung durch BonusCard.ch AG eine der Bestimmungen für Kreditkarten nicht (z.b. Bonität, Alter), so wird automatisch und ohne Rückfrage eine Prepaid Karte ausgestellt Halbtax mit Visa Kreditkarte können ab 18 Jahren bezogen werden. Halbtax mit Visa Prepaidkarte können ab 14 Jahren bezogen werden Jeder Hauptkarteninhaber hat die Möglichkeit eine Zusatzkarte für Personen, welche im selben Haushalt leben, zu beantragen. Zusatzkarten bieten die gleichen Leistungen wie die Hauptkarte; verfügen jedoch über eine eigene Kartennummer und eigenen PIN Code. Diese haben nicht die Funktion eines Halbtaxabonnementes. Wiederruf Die Inhaberin/der Inhaber von Karten mit einer Kredition (Halbtax mit Visa Kreditkarte und Visa Kreditkarte) hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Karte schriftlich bei BonusCard.ch AG zu widerrufen. Adressänderungen Die Adressänderung muss die Kundschaft dem Transportunternehmen und der BC AG melden. Der Kunde soll eine Adressänderung direkt an BonusCard.ch AG melden. Hierfür steht auch ein Adressänderungsformular auf zur Verfügung. Eine in KUBA geänderte Adresse wird nicht automatisch vom BonusCard System übernommen. Abkürzungen AHTA BC Abonniertes Halbtax BonusCard.ch AG Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht das Angebot Halbtax mit Visa Karte ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den vorliegenden Bestimmungen stehenden Streitigkeiten ist soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt Zürich Ausstellung eines Halbtax mit Visa Karte (Haupt und Zusatzkarten) Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Artikel AHTA Neuantrag Hauptkarte Artikel 8660 AHTA Neuantrag Zusatzkarte Artikel 8663 Die Wahl zwischen Kredit und Prepaid Karte ist mittels Ordercode vorzunehmen: KK = Visa Kreditkarte PP = Visa Prepaid Karte Verkauf Inkasso Ausgabe 6 T654N10 4 Halbtax

83 Für den Bezug eines Halbtax mit Visa Karte muss von der Kundschaft ein vollständig ausgefüllter Kartenantrag eingereicht werden. Der Kartenantrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Unterschrift der Kundin/des Kunden Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Schweizer Pass, Schweizer ID (Vorder und Rückseite kopiert), Schweizer Führerausweis (Vorderseite kopiert), Aufenthaltsbewilligungen B/C/G/L/F/N) CKM Nummer (Kundennummer) Informationen zum Einkommen Angaben zum Arbeitgeber Angaben zum gesetzlichen Vertreter (u.a. bei Minderjährigen) Bei Ausgabe einer Zusatzkarte muss die Grundkarten und Abo Nummer der Hauptkarte im KUBA erfasst werden (analog GA Kombinationen) Die Kartenanträge sind durch die Verkaufsstelle auf Vollständigkeit zu kontrollieren und täglich per A Post an folgende Adresse zu senden: BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Das Halbtax mit Visa Karte sowie der PIN werden der Kundschaft innerhalb von 15 Tagen je mit separater, nicht eingeschriebener A Post nach Hause gesandt Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per A Post an folgende Adresse zu senden: SBB Fotoscanning Postfach 8010 Zürich Mülligen Der erste Jahrespreis für das Halbtax gemäss Ziffer ist Einreichung des Kartenantrages einzukassieren. Der Jahrespreis für das Halbtax gemäss Ziffer für die Folgejahre wird der Kundschaft ohne Gegenbericht, bzw. ohne Kündigung gemäss Ziffer 42.3 jeweils zu Beginn des neuen Geltungsjahres direkt auf die Kredit resp. Prepaid Karte belastet. Die Karte wird automatisch alle 2 Jahre erneuert und ausgetauscht. Die Kredit oder Prepaid Karte ist in Kombination mit dem Halbtax kostenlos. Für die Gebühren der Visa Kredit oder Prepaid Karte und deren Serviceleistungen gelten die Konditionen gemäss Leistungsübersicht Der Kundschaft wird eine Kaufquittung abgegeben Geltungsdauer Die Geltungsdauer der Halbtax mit Visa Karte ist unbegrenzt. Die Plastikkarten sind 24 Monate gültig, die Zahlung erfolgt alle 12 Monate Übergangsabonnemente Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 24 sinngemäss Die Übergangsabonnemente haben einzig die Funktion eines Halbtax und können nicht als Kredit oder Prepaid Karte verwendet werden T654N10 4 Halbtax 7

84 Der 1. Geltungstag der Übergangsabonnemente entspricht in der Regel dem 1. Geltungstag des Halbtax mit Visa Karte und muss zwingend innerhalb der Geltungsdauer des Halbtax mit Visa Karte liegen Ersatz bei Beschädigung Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 25.0 sinngemäss Der Ersatz kann in folgenden Fällen vorgenommen werden: Beschädigte Halbtax Beschädigte Kredit oder Prepaid Karte (u.a. Chip oder Magnetstreifen defekt) Ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte Halbtax Der Ersatz kann nur über die Telefonnummer (in Notfällen aus dem Ausland: ) vorgenommen werden. Der Anruf darf nicht durch das Verkaufspersonal vorgenommen werden Ist das ursprüngliche Halbtax noch kontrollierbar oder im Falle von Namenswechseln, ist dieses der Kundschaft zu belassen. Die Kundschaft ist anzuweisen, die ursprüngliche Kombikarte nach Erhalt der Ersatzkarte zu entsorgen. Es wird kein Übergangsabonnement ausgegeben Sofern die Kundschaft sofort reisen will, der Ersatz BC bereits gemeldet wurde und das beschädigte Halbtax nicht mehr kontrollierbar ist (Daten und/oder Name unleserlich, Foto nicht zu identifizieren), kann der Kundschaft ein Übergangsabonnement ausgeben werden. Dieses ist 15 Tage gültig. Die Serviceleistung Übergangsabonnement" muss durch die Leitstelle Vertrieb freigeschaltet werden. Die Übergangsabonnemente haben einzig die Funktion eines Halbtax und können nicht als Kredit oder Prepaid Karte verwendet werden Der Ersatz des Halbtax mit Visa Karte wird der Kundschaft innerhalb von 15 Tagen mit nicht eingeschriebener A Post nach Hause gesandt. Der PIN bleibt unverändert Ersatz bei Namensänderung Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 25.0 und der Ziffer sinngemäss Der Ersatz kann im Fall von Namenswechsel innerhalb der Geltungsdauer vorgenommen werden Die Namensänderung kann nur schriftlich unter Beilage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises unter folgender Adresse beantragt werden: BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Hat die Kundschaft die Namensänderung bei BC beantragt und möchte gleichzeitig für ein anderes öv Abonnement den Namen ändern, ist diese Änderung vorgängig durch das Verkaufspersonal an die Leitstelle Vertrieb zu melden Ersatz bei Verlust oder Diebstahl 8 T654N10 4 Halbtax

85 Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 25.1, und sinngemäss Die Halbtax mit Visa Karte können beliebig oft ersetzt werden Der Ersatz kann nur über die Telefonnummer (in Notfällen aus dem Ausland: ) vorgenommen werden. Der Anruf darf nicht durch das Verkaufspersonal vorgenommen werden Sofern die Kundschaft sofort reisen will und der Verlust oder Diebstahl BC bereits gemeldet wurde, kann der Kundschaft ein Übergangsabonnement ausgeben werden. Dieses ist 15 Tage gültig. Die Serviceleistung "Übergangsabonnement" muss durch die Leitstelle Vertrieb freigeschaltet werden Der Ersatz des Halbtax mit Visa Karte wird der Kundschaft innerhalb von 15 Tagen mit nicht eingeschriebener A Post nach Hause gesandt. Der PIN bleibt unverändert Ersatz bei Verlust oder Diebstahl nach einer Kündigung Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 25.1, und sinngemäss Für den Rest der bezahlten Periode für das Halbtax, kann der Kundschaft ein Ersatz auf einem herkömmlichen Halbtax Rohling ausgegeben werden. Die Zahlkarte kann in diesem Fall nicht mehr ersetzt werden. Die Serviceleistung Ersatz bei Verlust kann erst ausgewählt werden, wenn der Vertrag bei BC gekündigt ist und die entsprechende Meldung im KUBA gespeichert wurde Ausstellung von reinen Visa Zahlkarten (Haupt und Zusatzkarten) Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2, 40 und 42 sinngemäss Begriff Die Visa Zahlkarten gelten nicht als Ermässigungsausweis oder als Grundkarte Artikel Zahlkarte Neuantrag Hauptkarte ohne Gebühr Artikel 8661 Zahlkarte Neuantrag Hauptkarte mit Gebühr Artikel 8662 Zahlkarte Neuantrag Zusatzkarte ohne Gebühr Artikel 8664 Zahlkarte Neuantrag Zusatzkarte mit Gebühr Artikel 8665 Die Wahl zwischen Kredit und Prepaid Karte ist mittels Ordercode vorzunehmen: KK = Visa Kreditkarte PP = Visa Prepaid Karte Verkauf Inkasso Ausgabe T654N10 4 Halbtax 9

86 Für den Bezug der Visa Zahlkarten muss von der Kundschaft ein vollständig ausgefüllter Kartenantrag eingereicht werden. Der Kartenantrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Unterschrift der Kundin/des Kunden Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Schweizer Pass, Schweizer ID (Vorder und Rückseite kopiert), Schweizer Führerausweis (Vorderseite kopiert) Aufenthaltsbewilligungen B/C/G/L/F/N) CKM Nummer (Kundennummer) Informationen zum Einkommen Angaben zum Arbeitgeber Angaben zum gesetzlichen Vertreter (u.a. bei Minderjährigen) Für Inhaberinnen und Inhaber folgender Abonnemente wird keine Gebühr für die Visa Kredit oder Prepaid Karte erhoben und somit die Artikel 8661, 8664 ausgegeben: GA (inkl. FVP) Halbtax (Bund, Post, Swisscom, B2B Kunden und FVP) Die Gebühr für die Visa Kredit oder Prepaid Karte (Artikel 8662, 8665) wird der Kundschaft durch BC dem Konto belastet und ist nicht zu kassieren. Der Kundschaft wird an Stelle der Kaufquittung ein Bezugsnachweis abgeben Für reine Zahlkarten ist kein Foto notwendig Geltungsdauer Die Geltungsdauer der Visa Zahlkarten beträgt 3 Jahre. Die Karten erneuern sich automatisch nach deren Ablauf. Das Verfalldatum der Zahlkarte wird in ganzen Monaten dargestellt. Beispiel (10/11) für Oktober Übergantsabonnemente Es werden keine Übergangsabonnemente ausgestellt Kündigung eines Halbtax mit Visa Karte und von reinen Visa Zahlkarten Begriff Eine Kündigung eines Halbtax mit Visa Karte entsteht, wenn die Kundschaft das Halbtax mit Visa Karte ersatzlos zurückgeben will. Bei einem Wechsel der Abo oder Zahlkartenart handelt es sich um einen Vertragswechsel gemäss Ziffer 42.4 ff. Ausgenommen ist der Wechsel von einer Kombi auf eine reine Zahlkarte mit Gebühr. Hierbei handelt es sich um eine Kündigung Artikel Eine Kündigung einer Ersatzkarte gemäss Ziffer ff, ff und ff ist erst auf Ablauf der Geltungsdauer des Halbtax, welches auf der Kombikarte aufgedruckt ist möglich AHTA Abo bei Kündigung Artikel 8682 Der Artikel 8682 ist nur für Halbtax mit Visa Karte zu verwenden Erstattung 10 T654N10 4 Halbtax

87 Halbtax mit Visa Karte werden gemäss Tarif 600.9, Ziffer erstattet Kündigung eines AHTA innerhalb der Kartengültigkeit des Halbtax Die Kündigung muss durch die Kundschaft schriftlich an einer Verkaufsstelle eingereicht werden. Die Kündigung muss folgende Angaben der Karteninhaberin / des Karteninhabers enthalten: Unterschrift Name und Vorname Adresse Die Kündigung muss mindestens 14 Tage vor Ablauf des ersten Laufjahres des Halbtax eingereicht werden. Es gilt die Abgabe an der Verkaufsstelle. Die Kündigung ist nur gegen Rückgabe der Original Karte oder eines Duplikats an den Verkaufsstellen möglich. Einzig bei Kauf eines GA oder im Todesfall wird auch die Ersatz Karte akzeptiert. Das Verkaufspersonal sperrt im Beisein des Kunden die Zahlkarte bei BC ( ). Die Original Kombikarte wird durch das Verskaufspersonal eingezogen und der Magnetstreifen unbrauchbar gemacht (zerschneiden oder lochen). Der Chip wird nicht zerstört. Für Restdauer der bezahlten Periode kann ein Artikel 8682 ausgestellt werden. Die Kündigung und die zerstörte Karte sind durch die Verkaufsstellen täglich per A Post an folgende Adresse zu senden: BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Falls vorhanden, sind folgende Beilagen ebenfalls einzusenden: Kopie Kaufquittung GA Arztzeugnis Todesanzeige Die Kundschaft erhält durch BC ein Bestätigungsschreiben der Kündigung sowie die Schlussabrechnung Künditung eines AHTA auf Ablauf der Kartengültigkeit des Halbtax Die Kündigung muss durch die Kundschaft schriftlich an folgende Adresse eingereicht werden: BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Die Kündigung muss folgende Angaben der Karteninhaberin / des Karteninhabers enthalten: Unterschrift Name und Vorname Adresse Die Kündigung muss mindestens 2 Monate vor Ablauf der Kartengültigkeit des Halbtax eingereicht werden. Es gilt der Poststempel. Zahlkarte und Halbtax bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeit gültig. Die Karte muss nicht eingezogen werden. Die Kundschaft erhält durch BC ein Bestätigungsschreiben der Kündigung sowie die Schlussabrechnung Kündigung einer reinen Visa Zahlkarte Die Kündigung muss durch die Kundschaft schriftlich an folgende Adresse eingereicht werden: T654N10 4 Halbtax 11

88 BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Die Kündigung muss folgende Angaben der Karteninhaberin / des Karteninhabers enthalten: Unterschrift Name und Vorname Adresse Die Kündigung von reinen Visa Zahlkarten kann jederzeit erfolgen. Die Karte muss nicht eingezogen werden Vertragswechsel Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2, 40 und 42 sinngemäss Begriff Ein Vertragswechsel eines Halbtax mit Visa Karte besteht, wenn die Kundschaft bereits ein bestehendes Produkt gemäss Ziffer 42.1 ff besitzt und einen der folgenden Wechsel vornehmen will: Alt Neu Artikel Halbtax mit Visa Karte (Kombikarte) Visa Zahlkarte ohne Gebühr 8676 ohne Gebühr * Artikel Visa Prepaid Karte Visa Kreditkarte 8676 ohne Gebühr * 8677 mit Gebühr * Visa Kreditkarte Visa Prepaid Karte 8676 ohne Gebühr * 8677 mit Gebühr * Visa Zahlkarte Halbtax mit Visa Karte (Kombikarte) 8675 * * Wechsel von Prepaid zu Kreditkarte und umgekehrt mittels Ordercode. Der Wechsel von einem Halbtax mit Visa Karte zu einer reinen Zahlkarte mit Gebühr gemäss Ziffer 42.2 ff stellt eine Kündigung gemäss Ziffer 42.3 ff dar. Bei einem Wechsel von einer Haupt auf eine Zusatzkarte oder umgekehrt muss die Kundschaft bei BC eine Kontoumschreibung beantragen. Kundinnen und Kunden mit bestehenden Produkten von BC, welche ein Halbtax mit Visa Karte beziehen wollen, können dies nur mit einer Kündigung des alten Produktes und Neukauf eines Halbtax mit Visa Karte AHTA Vertragswechsel Artikel 8675 Zahlkarte Vertragswechsel ohne Gebühr Artikel 8676 Zahlkarte Vertragswechsel mit Gebühr Artikel 8677 Die Wahl zwischen Kredit und Prepaid Karte ist mittels Ordercode vorzunehmen: KK = Visa Kreditkarte PP = Visa Prepaid Karte Verkauf Inkasso Ausgabe 12 T654N10 4 Halbtax

89 Überschneidet sich die Geltungsdauer des alten und neuen Abonnements, wird der Anteil des doppelt bezahlten Zeitraums automatisch dem Konto der Karteninhaberin / des Karteninhabers gutgeschrieben Für einen Vertragswechsel muss von der Kundschaft ein vollständig ausgefüllter Kartenantrag eingereicht werden. Der Kartenantrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Unterschrift der Kundin/des Kunden Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Schweizer Pass, Schweizer ID (Vorder und Rückseite kopiert), Schweizer Führerausweis (Vorderseite kopiert) Aufenthaltsbewilligungen B/C/G/L/F/N) CKM Nummer (Kundennummer) Informationen zum Einkommen Angaben zum Arbeitgeber Gesetzlicher Vertreter Bei Ausgabe einer Zusatzkarte muss die Grundkarten und Abo Nummer der Hauptkarte im KUBA erfasst werden (analog GA Kombinationen) Die Kartenanträge sind durch die Verkaufsstelle auf Vollständigkeit zu kontrollieren und täglich per A Post an folgende Adresse zu senden: BonusCard.ch AG Postfach CH 8021 Zürich Einzug der bestehenden Karten Sofern die Kundschaft bisher im Besitz einer Zahlkarte gemäss Ziffer 42.2 ff war, ist die Karte nicht einzuziehen. Sofern die Kundschaft bisher im Besitz eines Halbtax mit Visa Karte (Kombikarte) gemäss Ziffer 42.1 ff war, ist die Karte nicht einzuziehen wenn ein GA/FVP gelöst wird Erstattung Die bezahlte Jahresgebühr für eine Zahlkarte gemäss Ziffer 42.2 ff wird bei einem Vertragswechsel nicht erstattet. 43 Halbtax für das Personal der POST / Bund / Swisscom POST Swisscom Bundesverwaltung 43.0 Halbtax für das Personal der POST Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Begriff Gültigkeit T654N10 4 Halbtax 13

90 Das Personal der POST erhält ein 3 Jahres Halbtax für Dienst und Privatreisen Halbtax für das Personal der Post sind 36 Monate gültig. Die Karte wird jährlich ausgegeben. Der letzte Geltungstag fällt immer auf das Ende eines Kalenderjahres Verkauf Ausgabe Das Halbtax wird durch die SBB zentral produziert und dem Personal der POST direkt zugestellt Die Karten sind mit dem Logo "Die Post" gekennzeichnet Erstattung Die Halbtax des Personals von Post können nicht erstattet werden Halbtax, die vor dem Eintritt in die Unternhemung Post von den jeweiligen Inhabern gelöst worden sind, werden pro Rata erstattet Missbrauch Unregelmässigkeiten sind der Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 zu melden Wird die Karte missbräuchlich verwendet, so wird es vom Kontrollpersonal des Transportunternehmens sofort zurückgezogen und der vorgesetzten Dienststelle eingesandt. Es ist ein Zuschlag gemäss Tarif 600, Kapitel 7 zu erheben Halbtax für das Personal der Bundesverwaltung Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Personal der Bundesverwaltung erhält wahlweise ein 1, 2 oder 3 Jahres Halbtax für Dienst und Privatreisen Die Halbtaxabonnemente Bund sind 12, 24 oder 36 Monate gültig (Fliessdatum) Verkauf Ausgabe Die Halbtaxabonnemente Bund werden über das B2B Portal der SBB ausgegeben. 14 T654N10 4 Halbtax

91 Die Karten sind mit dem Logo "Bund" gekennzeichnet Erstattung Für Erstattungen des Halbtax Bund kann sich der Bund ans CC Brig wenden Halbtax, die vor dem Eintritt in den Bundesdienst von den jeweiligen Inhabern gelöst worden sind, werden pro Rata erstattet Missbrauch Unregelmässigkeiten sind der: Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 zu melden Wird die Karte missbräuchlich verwendet, so wird es vom Kontrollpersonal des Transportunternehmens sofort zurückgezogen und der vorgesetzten Dienststelle eingesandt. Es ist ein Zuschlag gemäss Tarif 600, Kapitel 7 zu erheben Halbtax für das Personal der Swisscom Vorbemerkungen Sofern nachstehend keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, gelten die Kapitel 2 und 40 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Personal der Swisscom erhält ein 2 Jahres Halbtax für Dienst und Privatreisen Halbtax für das Personal der Swisscom sind 24 Monate gültig. Der letzte Geltungstag fällt immer auf das Ende eines Kalenderjahres Verkauf Ausgabe Das Halbtax wird durch die SBB zentral produziert und dem Personal der Swisscom direkt zugestellt Die Karten sind mit dem Logo "Swisscom" gekennzeichnet Erstattung Die Halbtax des Personals von Swisscom können nicht erstattet werden Halbtax, die vor dem Eintritt in die Unternhemung Swisscom von den jeweiligen Inhabern gelöst worden sind, werden pro Rata erstattet Missbrauch T654N10 4 Halbtax 15

92 Unregelmässigkeiten sind der Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Fernverkehr Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 zu melden Wird die Karte missbräuchlich verwendet, so wird es vom Kontrollpersonal des Transportunternehmens sofort zurückgezogen und der vorgesetzten Dienststelle eingesandt. Es ist ein Zuschlag gemäss Tarif 600, Kapitel 7 zu erheben. 16 T654N10 4 Halbtax

93 5 Gleis 7 50 Allgemeine Bestimmungen Gleis 7 und Gleis 7+Halbtax Kombikarte Begriff Gültigkeit Hinterlegung Klassenwechsel Umtausch Gleis 7 oder HTA in Kombikarte 50.0 Begriff Gültigkeit Das Gleis7 und Gleis7+Kombikarte ist ein Abonnement für Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr und berechtigt auf den Strecken des Geltungsbereiches zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse in Zügen mit fahrplanmässigen Abfahrten ab Uhr bis Uhr Wird die Fahrt mit einem Zug angetreten, der laut Fahrplan vor Uhr abfährt, so gilt der vorgewiesene Fahrausweis zur direkten und ununterbrochenen Fortsetzung der Fahrt im betreffenden Zug oder im betreffenden durchlaufenden Wagen Bei Abfahrt vor Uhr muss bis zum ersten Halteort nach ein Anschlussbillett des normalen Tarifs Billett zum ganzen resp. für Inhaber von Halbtax Abos halben Preis gelöst werden Für Nachtangebote gelten besondere Bestimmungen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Nachtangebotes (zb gültig mit Zuschlag) Das Gleis7 und Gleis7+Kombikarte sind 12 Monate gültig (Fliessdatum) 50.1 Hinterlegung Die Gleis 7 Abonnemente und Gleis 7+Halbtax Kombikarten können nicht hinterlegt werden Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse ist der Unterschied zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette des normalen Tarifs Billett zum ganzen resp. für Inhaber von Halbtax halben Preis für die entsprechende Strecke zu bezahlen T654N10 5 Gleis 7 1

94 50.3 Umtausch eines gültigen Gleis 7 Abonnements oder eines Halbtax in eine Kombikarte Das Halbtax 1 Jahr oder das Gleis 7 Abonnement kann nach Erhalt der Kombikarte Gleis 7+Halbtax durch den Kunden am Bahnhof pro rata erstattet werden lassen. 51 Angebote Gleis 7 Gleis 7 Gleis 7 + Halbtax Kombikarte 51.0 Gleis Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Ziffern 2 und 50 sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Gleis7 wird abgegeben an: Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit gültigem Halbtax (Halbtax 1 Jahr, Halbtax 2 Jahre, Halbtax 3 Jahre oder Halbtax mit Visa Karte). Der erste Gültigkeitstag des Gleis 7 Abonnements muss innerhalb der Gültigkeit des Halbtax liegen Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer Kinder unter 16 Jahren erhalten das Gleis 7 Abonnement ohne Halbtax Artikel Gleis 7 Abonnement (Jahresabonnement) Artikel Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2 und 50 sowie für den Teil des Einjahres Halbtax das Kapitel 4 sinngemäss Begriff Gültigkeit 2 T654N10 5 Gleis

95 Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum volllendeten 25. Altersjahr erhalten das Gleis 7 Abonnement in Kombination mit dem Einjahres Halbtax gemäss Ziffer 41.0 (ausgenommen ist das Jahrgangs Halbtax) als Kombikarte Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 25. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer Die Kombikarte umfasst folgende Leistungen: Artikel 1. Gleis 7 Abonnement: es handelt sich um ein vollwertiges Gleis 7 Abonnement mit sämtlichen Leistungen gemäss Ziffer 2 und Halbtaxabonnement: es handelt sich um ein vollwertiges Halbtax mit sämtlichen Leistungen gemäss Ziffer 2 und Gleis 7 + Halbtax Kombikarte (Jahresabonnement) Artikel T654N10 5 Gleis 7 3

96 4 T654N10 5 Gleis

97 6 Dauernde Zusatzangebote 60 Allgemeine Bestimmungen 60.0 Vorbemerkungen Die im Kapitel 6 aufgeführten Zusatzangebote sind dauernd im Angebot Anschlussfahrausweise Mit Fahrausweisen des dauernden Zusatzangebots gemäss Kapitel 6 können für Strecken im HTA Bereich des Tarifs 654 Anschlussbillette zum halben Preis (gemäss Tarif 600, Ziffer 21.30) gelöst werden. Dies für alle Personen und unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht Erstattung Die Angebote gemäss Ziffer 61 bis 67 werden gemäss T600.9 erstattet/umgetauscht. 61 Tageskarten zum Halbtax 61.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30 und 40 sinngemäss Begriff Gültigkeit Die Tageskarten können nur in Verbindung mit einem gültigen Halbtax benützt werden. Ausnahme: Kinder bis 16 Jahre Hunde Die Tageskarten sind unpersönlich Die Tageskarte ist am Entwertungstag oder am aufgedruckten Datum gültig und berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs bis 5 Uhr des folgenden Tages Tageskarten im Entwertungskartenformat sind zur Fahrt gültig, wenn sie an einem Entwerter abgestempelt wurden. Ab Stationen, wo kein entsprechender Entwerter besteht, ist der Geltungstag vom Reisenden gemäss Vordruck einzutragen (z.b. 01. Juli 2009). Der Handeintrag bei der Tageskarte zum Halbtax im Multipack und der 9 Uhr Karte zum Halbtax im Multipack erfolgt von unten nach oben T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 1

98 61.12 Tageskarten können innerhalb einer bestimmten Zeit benützt werden. Der letztmögliche Benützungstag ist entweder bereits aufgedruckt oder wird bei der Ausgabe über Prisma2/Shop (B2C/B2B) automatisch vermerkt. Bei der automatischen Ausgabe über Prisma2/Shop beträgt die Benützungsfrist bei Einzel Tageskarten 1 Jahr ab Kaufdatum (Fliessdatum) und bei Tageskarten zum Halbtax im Multipack 3 Jahre ab Kaufdatum (Fliessdatum). Einzel Tageskarten können auch mit aufgedrucktem Geltungstag im Format Einzelbillett ausgegeben werden. Tageskarten und 9 Uhr Karten werden auch über Railticketing ausgegeben. Die Geltungsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausgabe. Der Kunde trägt den Reisetag (Monat/Tag) selber ein Für die Tageskarten gelten auf den Strecken des Generalbereichs des Tarifs 654 folgende Benützungsbestimmungen: Die Tageskarte ist in allen der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Zügen gültig. Reservierungsgebühren sowie Zuschläge bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen hat der Reisende voll zu bezahlen Zur Berichtigung fehlerhafter Entwertungen auf der Tageskarte stellt das Zugpersonal oder allenfalls das Verkaufspersonal eine Karte für eine einfache Fahrt aus. Sie ist für folgende Fälle zu verwenden: 61.2 Artikel Störung am Entwerter (falsches Datum, Abdruck unleserlich) Reise nach Entwertung nicht angetreten Irrtum bei handschriftlicher Entwertung Entwerterabdruck ohne Betrugsabsicht unleserlich geworden Ersatz gemäss Ziffer Wird die Karte für eine einfache Fahrt für eine bereits angetretene Fahrt ausgestellt, so ist sie handschriftlich zu entwerten Tageskarte zum Halbtax Artikel 361 Tageskarte zum Halbtax im Multipack (6 für 5) Artikel 030 Tageskarte zum Halbtax (datiert) Artikel Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einer Tageskarte 2. Klasse ist die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Für jeden Reisenden ist ein separates Klassenwechselbillett abzugeben. Bei Benützung der 1. Klasse mit einer Tageskarte 2. Klasse über längere Strecken des Generalbereichs können Tagesklassenwechsel/Klassenwechsel ab 9 Uhr gelöst werden. Monatsklassenwechsel sind nicht erhältlich Kinder Kinder und andere Personen, die Anspruch auf gewöhnliche Billette zum ermässigten Preis haben, erhalten keine Ermässigung auf den Tageskarten (Ausnahme: Kinder Tageskarten gemäss Ziffer 63 ff) Für die Benützung der Tageskarten wird für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr keine Grundkarte ausgefertigt. 2 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

99 61.5 Hunde Hunde erhalten keine Ermässigung auf den Tageskarten. Die Tageskarten werden in 2. Klasse ausgegeben. Für die Benützung der Tageskarten wird für Hunde keine Grundkarte ausgefertigt Für Hunde können auch Hunde Tageskarten gemäss Ziffer 64 ff oder gewöhnliche Billette 2. Klasse zum ermässigten Preis gekauft werden Ersatz Beschädigte sowie ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte unbenützte Tageskarten (z.b. Beifügungen, Zeichnungen) werden gemäss Ziffer ersetzt Uhr Karte zum Halbtax 62.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 ff sinngemäss Begriff Gültigkeit Jede 9 Uhr Karte zum Halbtax berechtigt am Entwertungstag oder am aufgedruckten Datum von Montag bis Freitag ab Uhr zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. Samstag und Sonntag und allgemeinen nationalen Feiertage gemäss Tarif 600, Ziffer ist die 9 Uhr Karte zum Halbtax nicht gültig Bei Abfahrt vor Uhr muss bis zum ersten Halteort nach ein Anschlussbillett zum halben Preis gelöst werden Uhr Tageskarten zum Halbtax welche vor dem ausgegeben wurden, berechtigen am Entwertungstag oder am aufgedruckten Datum Montag bis Freitag ab Uhr Samstag und Sonntag und allgemeinen nationalen Feiertage gemäss Tarif 600, Ziffer ohne zeitliche Einschränkung zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. Die 9 Uhr Tageskarten zum Halbtax sind längstens bis im Umlauf Artikel Uhr Karte zum Halbtax Artikel Uhr Karte zum Halbtax im Multipack (6 für 5) Artikel Uhr Karte zum Halbtax (datiert) Artikel T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 3

100 63 Kinder Tageskarten 63.0 Vorbemerkungen Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt ist, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 61 ff sinngemäss Begriff Gültigkeit Die Kinder Tageskarte ist eine ermässigte Tageskarte gemäss Ziffer 61 ff Die Kinder Tageskarte berechtigt eine Begleitperson über 16 Jahre, die im Besitz eines GA oder Halbtax mit gültigem Fahrausweis ist zur Mitnahme eines Kindes von 6 16 Jahren Artikel Die Kinder Tageskarte kann nur benützt werden, wenn die Begleitperson im Besitz eines gültigen GA oder Halbtax mit gültigem Fahrausweis ist. Kinder Tageskarten sind u.a. mit folgenden Fahrweisen gültig: Swiss Half Fare Card/Swiss Pass/Swiss Card mit gültigem Fahrausweis Strecken und Verbundabos, sofern Halbtax vorhanden ist Tageskarte Gemeinde, sofern Halbtax vorhanden ist Gruppenbillett, sofern ein oder mehrere GA oder Halbtax vorhanden sind Gleis 7, sofern Halbtax oder Gleis 7 + Halbtax Kombikarte vorhanden ist Die Kinder Tageskarten zählen beim Gruppenbillett nicht für die Berechnung der Freifahrten. Je Begleitperson können maximal 4 Kinder mitgenommen werden. Jedes Kind von 6 16 Jahren muss im Besitz einer Kinder Tageskarte sein Kinder Tageskarte Artikel Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einer Tageskarte 2. Klasse ist die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Es können keine Tagesklassenwechsel/Klassenwechsel ab 9 Uhr gelöst werden. Für jedes Kind ist ein separates Klassenwechselbillett abzugeben Hunde Kinder Tageskarten berechtigen nicht zur Mitnahme von Hunden Für Hunde sind Hunde Tageskarten gemäss Ziffer 64 ff, Tageskarten gemäss Ziffer 61 ff oder gewöhnliche Billette 2. Klasse zum ermässsigten Preis zu kaufen. 4 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

101 64 Hunde Tageskarten 64.0 Vorbemerkungen Sofern nachstehend nichts anderes erwähnt ist, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 61 ff sinngemäss Begriff Gültigkeit Die Hunde Tageskarte ist eine ermässigte Tageskarte gemäss Ziffer 61 ff Die Hunde Tageskarte kann nur benützt werden, wenn die Begleitperson im Besitz eines gültigen GA oder Halbtax mit gültigem Fahrausweis ist. Kinder bis 16 Jahre ohne Halbtaxabonnement sind nicht zum Bezug von Hunde Tageskarten berechtigt. Hunde Tageskarten sind u.a. mit folgenden Fahrweisen gültig: Swiss Half Fare Card/Swiss Pass/Swiss Card mit gültigem Fahrausweis Strecken und Verbundabos, sofern Halbtax vorhanden ist Tageskarte Gemeinde, sofern Halbtax vorhanden ist Gruppenbillett, sofern ein oder mehrere GA oder Halbtax vorhanden sind Gleis 7, sofern Halbtax oder Gleis 7 + Halbtax Kombikarte vorhanden ist Die Hunde Tageskarten zählen beim Gruppenbillett nicht für die Berechnung der Freifahrten. Je Hund ist eine Hunde Tageskarte zu lösen Artikel Hunde Tageskarte Artikel Klasse Die Hunde Tageskarten tragen keinen Klassenvermerk und sind sowohl in der 2. wie auch in der 1. Klasse gültig Die Begleitperson muss für die entsprechende Klasse einen gültigen Fahrausweis besitzen. 65 Monatskarte zum Halbtax 65.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 ff sinngemäss T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 5

102 65.1 Begriff Gültigkeit Die Monatskarte zum Halbtax berechtigt während eines Monats zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. Die Monatskarte zum Halbtax ist persönlich und nicht übertragbar Die Monatskarte zum Halbtax kann nur gegen Vorweisung eines gültigen Halbtax bezogen werden. Die Swiss Half Fare Card für Personen mit Wohnort im Ausland und Schnupper Halbtax berechtigen nicht zum Bezug der Monatskarte zum Halbtax Die Monatskarte zum Halbtax ist nur zusammen mit einer Grundkarte oder mit einem Halbtax gültig. Die Monatskarte zum Halbtax weist die gleiche Grundkartennummer wie das Halbtax auf Die Monatskarte zum Halbtax behält ihre Gültigkeit auch nach Ablauf der Geltungsdauer des Halbtax. Das abgelaufene Halbtax kann als Grundkarte zu der vor dessen Ablauf gelösten Monatskarte zum Halbtax verwendet werden Artikel Monatskarte zum Halbtax Artikel Klassenwechsel Es können keine GA Klassenwechsel 1 11 Monate gemäss Ziffer 67.3 ff bezogen werden Kinder Kinder und andere Personen, die Anspruch auf gewöhnliche Billette zum ermässigten Preis haben, erhalten keine Ermässigung auf den Monatskarten zum Halbtax Für die Benützung der Monatskarte zum Halbtax ist für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr ebenfalls eine Grundkarte erforderlich Hunde Für Hunde werden keine Ermässigungen auf den Monatskarten zum Halbtax gewährt. Die Monatskarte zum Halbtax wird in 2. Klasse ausgegeben. Für die Benützung der Monatskarte zum Halbtax ist für Hunde ebenfalls eine Grundkarte erforderlich Hinterlegung Verlängerung Monatskarten zum Halbtax können weder hinterlegt noch verlängert werden. 6 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

103 65.7 Monatskarte zum Halbtax vergessen Der Reisende hat an Stelle einer vergessenen Monatskarte zum Halbtax ein für die Beförderungsstrecke gültiges Billett gegen Bezahlung zu lösen. Gegen Vorlage der gültigen Monatskarte zum Halbtax kann nachträglich eine Erstattung gemäss Tarif erfolgen Ersatz bei Beschädigung Der Ersatz wird in folgenden Fällen vorgenommen: Beschädigte Monatskarte zum Halbtax Ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte Monatskarten zum Halbtax Die ursprüngliche Monatskarte zum Halbtax ist in jedem Fall zurück zu ziehen Verlorene oder gestohlene Monatskarten zum Halbtax werden nicht ersetzt. 66 Mitnahme GA (Stammkundenangebot) 66.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 ff sinngemäss Die Ziffern 66 ff regeln die Bestimmungen für das Mitnahme GA als Stammkundenangebot. Das Mitnahme GA ist ebenfalls als temporäres Zusatzangebot gemäss Ziffer 74 ff im Angebot (Firmenangebot) Begriff Gültigkeit GA Kunden erhalten als Beilage zum Kartenversand einen Railbon, welcher für den Bezug einer Tageskarte zum Preis gemäss Ziffer in derselben Klasse wie das Basis GA gültig ist. Diese Tageskarte wird als Mitnahme GA bezeichnet Das Mitnahme GA berechtigt 1 Person während 1 Tag zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in derselben Klasse wie das Basis GA auf den Strecken des Generalbereichs und ist ausschliesslich in Begleitung des Inhabers des Basis GA gültig. Jedes Kind oder jeder Hund gilt als 1 Person Der Bon ist ab der Ausstellung 11 Monate gültig. Ab Verkaufsdatum ist das Mitnahme GA während 1 Monat an 1 Tag gültig. Der Railbon ist persönlich und nicht übertragbar Der Inhaber des Basis GA kann eine unbeschränkte Anzahl Personen mitnehmen, sofern jeder Mitreisende über ein Mitnahme GA verfügt Kinder, die ein GA Kind oder GA Plus Familia Kind besitzen, erhalten anstelle eines Mitnahme GA ein Mitnahme GA Kind. Damit kann das GA Kind eine Begleitperson bis 16 Jahre 1 Tag in derselben Klasse mitnehmen T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 7

104 66.2 Artikel Mitnahme GA Artikel 7345 Mitnahme GA Kind Artikel Klassenwechsel Das Mitnahme GA ist in der selben Klasse wie das Basis GA gültig und trägt keine Klassenbezeichnung Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Basis GA 2. Klasse und einer Person mit einem Mitnahme GA ist für beide Personen die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Über längere Strecken des Generalbereichs können pro Person je ein Tagesklassenwechsel/Klassenwechsel ab 9 Uhr gelöst werden. Dies unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht. GA Klassenwechsel 1 11 Monate sind zum Mitnahme GA nicht erhältlich. 67 Klassenwechsel Tagesklassenwechsel Klassenwechsel ab 9 Uhr GA Klassenwechsel 1 11 Monate Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene 67.0 Vorbemerkungen Für jeden Reisenden ist grundsätzlich ein separates Klassenwechselbillett abzugeben Tagesklassenwechsel, Tagesklassenwechsel im Multipack, Klassenwechsel ab 9 Uhr und Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack werden nicht erstattet Tagesklassenwechsel Artikel Tagesklassenwechsel Artikel 456 Tagesklassenwechsel im Multipack (6 für 5) Artikel Begriff Gültigkeit Tagesklassenwechsel berechtigen zusammen mit einem GA oder einem Fahrausweis aus dem Zusatzangebot gemäss Kapitel 6 oder 7 der 2. Klasse an einem frei gewählten Tag zur Fahrt in der 1. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs des Tarifs Tagesklassenwechsel können innerhalb einer bestimmten Zeit benützt werden. Der letztmögliche Benützungstag ist entweder bereits aufgedruckt oder wird bei der Ausgabe über Prisma2/Shop (B2C/B2B) automatisch vermerkt. Bei der automatischen Ausgabe über Prisma2/Shop beträgt die Benützungsfrist bei Einzel Tagesklassenwechsel 1 Jahr ab Kaufdatum (Fliessdatum) und bei Tagesklassenwechsel im Multipack 3 Jahre ab Kaufdatum (Fliessdatum). 8 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

105 67.2 Klassenwechsel ab 9 Uhr Artikel Klassenwechsel ab 9 Uhr Artikel 8243 Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack (6 für 5) Artikel Begriff Gültigkeit Klassenwechsel ab 9 Uhr berechtigen zusammen mit einem GA oder einem Fahrausweis aus dem Zusatzangebot gemäss Kapitel 6 oder 7 der 2. Klasse an einem frei gewählten Tag von Montag bis Freitag ab 9 Uhr zur Fahrt in der 1. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs des Tarifs 654. Samstag und Sonntag und allgemeinen nationalen Feiertage gemäss Tarif 600, Ziffer ist der Klassenwechsel ab 9 Uhr nicht gültig Bei Abfahrt vor Uhr muss bis zum ersten Halteort nach ein Klassenwechsel zum halben Preis gelöst werden Klassenwechsel ab 9 Uhr welche vor dem ausgegeben wurden, berechtigen zusammen mit einem GA oder einem Fahrausweis aus dem Zusatzangebot gemäss Kapitel 6 oder 7 der 2. Klasse an einem frei gewählten Tag Montag bis Freitag ab Uhr Samstag und Sonntag und allgemeinen nationalen Feiertage gemäss Tarif 600, Ziffer ohne zeitliche Einschränkung zur Fahrt in der 1. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs des Tarifs 654. Diese Klassenwechsel ab 9 Uhr sind längstens bis im Umlauf Klassenwechsel ab 9 Uhr können innerhalb einer bestimmten Zeit benützt werden. Der letztmögliche Benützungstag ist entweder bereits aufgedruckt oder wird bei der Ausgabe über Prisma2/Shop (B2C/B2B) automatisch vermerkt. Bei der automatischen Ausgabe über Prisma2/Shop beträgt die Benützungsfrist bei Einzel Klassenwechsel ab 9 Uhr 1 Jahr ab Kaufdatum (Fliessdatum) und bei Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack 3 Jahre ab Kaufdatum (Fliessdatum) GA Klassenwechsel 1 11 Monate Artikel GA Klassenwechsel Erwachsene 1 11 Monate Artikel 457 GA Klassenwechsel ermässigt 1 11 Monate Artikel Begriff Gültigkeit GA Klassenwechsel 1 11 Monate berechtigen in der gewählten Periode zusammen mit einem GA gemäss Ziffer oder in 2. Klasse zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der 1. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs des Tarifs T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 9

106 GA Klassenwechsel Erwachsene 1 11 Monate können zu folgenden GA bezogen werden: Artikel Bezeichnung 420/2320/2420 GA Erwachsene 435/6043 GA Pauschal GA Klassenwechsel ermässigt 1 11 Monate können zu folgenden GA bezogen werden: Artikel Bezeichnung 421/2321/2421 GA Junior 436/2336/2436 GA Junior für Studierende Jahre 422/2322/2422 GA Senior für Damen 423/2323/2423 GA Senior für Herren 424/2324/2424 GA Reisende mit einer Behinderung 425/2325/2425 GA Plus Familia Partner 428/2328/2428 GA Plus Duo Partner 430/2330/2430 GA Kind 6040 GA für Lernende Ausgabe Geltungsdauer GA Klassenwechsel Erwachsene und ermässigt können für die Dauer von 1 bis zu maximal 11 Monaten ausgegeben werden (Fliessdatum). Es können nur ganze Monate bezogen werden Ersatz bei Beschädigung Der GA Klassenwechsel kann beliebig oft ersetzt werden Für die Ausfertigung des Ersatz GA Klassenwechsels wird die unter Ziffer vorgesehene Ersatzgebühr erhoben. Die Ersatzgebühr wird keinesfalls erstattet Der Ersatz GA Klassenwechsel ist mit der gleichen Geltungsdauer wie der ursprüngliche GA Klassenwechsel auszustellen. Er ist mit «Duplikat» zu bezeichnen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl Der GA Klassenwechsel kann 1 Mal ersetzt werden Für die Ausfertigung des Ersatz GA Klassenwechsels wird die unter Ziffer vorgesehene Ersatzgebühr erhoben. Die Ersatzgebühr wird keinesfalls erstattet Der Ersatz GA Klassenwechsel ist mit der gleichen Geltungsdauer wie der ursprüngliche GA Klassenwechsel auszustellen. Er ist mit «Duplikat» zu bezeichnen. 10 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

107 67.4 Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene Artikel Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene Artikel 166 Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene 2 Via Artikel Begriff Gültigkeit Streckenbezogene Klassenwechsel 1 11 Monate Erwachsene berechtigen in der gewählten Periode zusammen mit einem GA (ausgenommen GA Plus Familia Kind/Jugend) oder einem Streckenabonnement 2. Klasse zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der 1. Klasse, sofern sich die betreffende Strecke im Anwendungsbereich T654 General Bereich und im Anwendungsbreich T650 Streckenabo Bereich befindet Ausgabe Geltungsdauer Streckebezogene Klassenwechsel können für die Dauer von 1 bis zu maximal 11 Monaten ausgegeben werden (Fliessdatum). Es können nur ganze Monate bezogen werden Ersatz bei Beschädigung Der streckenbezogene Klassenwechsel kann beliebig oft ersetzt werden Für die Ausfertigung des Ersatz Klassenwechsels wird die unter Ziffer vorgesehene Ersatzgebühr erhoben. Die Ersatzgebühr wird keinesfalls erstattet Der Ersatz Klassenwechsel ist mit der gleichen Geltungsdauer wie der ursprüngliche GA Klassenwechsel auszustellen. Er ist mit «Duplikat» zu bezeichnen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl Der streckenbezogene Klassenwechsel kann 1 Mal ersetzt werden Für die Ausfertigung des Ersatz Klassenwechsels wird die unter Ziffer vorgesehene Ersatzgebühr erhoben. Die Ersatzgebühr wird keinesfalls erstattet Der Ersatz Klassenwechsel ist mit der gleichen Geltungsdauer wie der ursprüngliche Klassenwechsel auszustellen. Er ist mit «Ersatz» zu bezeichnen. 68 Tageskarte Gemeinde Begriff Gültigkeit Artikel Verkauf Ausgabe Distribution Übergangsabonnement Ersatz Erstattung Klassenwechsel Zahlungskonditionen Recht und Gerichtsstand Hinterlegung T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 11

108 68.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 ff sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Angebot Tageskarte Gemeinde wird in Form von 365 / 366 einzelnen, für jeden Geltungstag vordatierten Tageskarten (Einzel Tageskarten Gemeinde) ausgegeben. Je Angebot Tageskarte Gemeinde wird pro Geltungstag eine datierte Einzel Tageskarte Gemeinde ausgegeben Die Einzel Tageskarten Gemeinde sind unpersönlich und können jeweils von einer Person benützt werden. Die Einzel Tageskarte Gemeinde berechtigt am jeweiligen Geltungstag zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. zu Fahrten in 2. und 1. Klasse zum halben Preis auf den Strecken des Halbtax Bereichs Die Tageskarten Gemeinde können auch ohne ein gültiges Halbtax benützt werden Die Einzel Tageskarte Gemeinde kann auch von gemeinsam reisenden Kindern oder für Hunde benützt werden. Zwei Kinder, ein Kind und ein Hund oder zwei Hunde gelten als eine Person. Bei gemeinsamer Reise von zwei Kindern in 1. Klasse sind zwei Klassenwechsel erforderlich Artikel Tageskarte Gemeinde Artikel Verkauf Ausgabe Das Angebot Tageskarte Gemeinde wird nur an Einwohnergemeinden gemäss dem vom Bundesamt für Statistik (BfS) geführten amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz abgegeben. Ort bzw. Burger oder Kirchgemeinden sind vom Bezug der Tageskarte Gemeinde ausgeschlossen Die Anzahl der Tageskarte Gemeinde, welche von einer Gemeinde bezogen werden können, wird an ihre Einwohnerzahl gekoppelt. Es gelten folgende Kategorien und Bezugsmengen: TK Gemeinde Stufe Einwohner/innen Max. Anzahl TK A über 100' B 50'000 99' C 10'000 49' D 2'000 9'999 5 E weniger als 2'000 2 Das Kontingent pro Gemeinde darf nicht überschritten werden. Die Einwohnerzahl richtet sich im Zweifelsfall nach der aktuellsten Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung nach Kantonen, Bezirken und Gemeinden des BfS. Die Gemeinde ist selbst für das Einhalten ihres Kontingents verantwortlich. Sofern die Gemeinde aktuell mehr Tageskarten Gemeinde besitzt als ihr gemäss Kontingent zustehen, gilt für jede überzählige Karte der Besitzstand, bis überzählige Tageskarten Gemeinde nicht mehr erneuert werden. Bei 12 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

109 Gemeindefusionen gilt ab dem Fusionsdatum das Kontingent der neuen Gemeinde; allfällige überzählige Tageskarten Gemeinde fallen in den Besitzstand Für den Bezug der Tageskarte Gemeinde muss von der Kundschaft ein vollständig ausgefüllter Kartenantrag eingereicht werden. Die Kartenanträge sind durch die Kundschaft an folgende Adresse zu senden: Schweizerische Bundesbahnen SBB Contact Center SBB Postfach CH 3900 Brig Um das Angebot Tageskarte Gemeinde ausstellen zu können, müssen die Kundendaten in KUBA erfasst sein Die Gemeinde ist verpflichtet, der SBB sämtliche Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben innert 15 Tagen schriftlich an folgende Adresse mitzuteilen: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr Fernverkehr Marketing / Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 Die Gemeinde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der Rechnung Die Geltungsdauer des Angebots Tageskarte Gemeinde beträgt 12 Monate (Fliessdatum) Das Angebot Tageskarte Gemeinde wird ausschliesslich in 2. Klasse ausgegeben Beim Verkauf des Angebots Tageskarte Gemeinde wird eine Kaufquittung (für die Gemeinde) sowie ein Bestellbeleg (zur Bestellung der Einzel Tageskarten Gemeinde) ausgegeben Der Bestellbeleg ist umgehend durch das Contact Center SBB per A Post oder Telefax an folgende Adresse zu senden: Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Kundenservices Billettwesen Wylerstrasse 123/125 (Gebäude A) CH 3000 Bern 65 Telefax: Die Einzel Tageskarten Gemeinde werden im Regelfall innerhalb von 10 Tagen mit eingeschriebener Post an die Adresse der Gemeinde zugesandt. Bei nicht fristgerechter Zustellung hat sich die Gemeinde innert 15 Tagen mit dem ausgebenden Transportunternehmen in Verbindung zu setzen. Andernfalls gilt die Tageskarte Gemeinde als fristgerecht zugestellt. Ein allfälliger Schaden geht zu Lasten der Gemeinde Auf jeder Einzel Tageskarte Gemeinde wird der jeweilige Geltungstag, der Name der Gemeinde, sowie die über KUBA zugeteilte Abo Nummer aufgedruckt T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 13

110 68.4 Distribution Die Einzel Tageskarten Gemeinde können von der Gemeinde gegen Gebühr an ihre Einwohner abgegeben werden. Die Abgabe an Einwohner anderer Gemeinden ist untersagt. Ausgenommen sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der Klasse E, welche Tageskarten Gemeinde bei der angrenzenden (= gemeinsame Grenze) Gemeinde beziehen können. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Berechtigung abzuklären. Bei erkannten unrechtmässiger Abgabe bleiben Schadenersatzansprüche vorbehalten Die Distribution der Tageskarte Gemeinde muss grundsätzlich auf der Einwohnergemeinde erfolgen. Ausnahme: In den folgenden 3 Fällen kann eine Drittstelle mit der Distribution beauftragt werden: Kleinsteinwohnergemeinden mit sehr kurzen Öffnungszeiten (Öffnungszeiten von weniger als 12 Stunden pro Woche) Doppelgemeinden (ein Teil der Doppelgemeinde besitzt kein Verwaltungsgebäude mehr) Stadtgemeinden (z.b. Zürich, Bern oder Basel) Die Auslagerung der vordatierten Tageskarten gemäss den oben genannten 3 Fällen setzt zwingend eine vorangehende Bewilligung der SBB AG voraus. Schriftliche Anfragen sind an folgende Adresse zu senden. Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr Fernverkehr Marketing / Sortimentsmanagement Wylerstrasse 123/125 CH 3000 Bern 65 Folgende Drittstellen dürfen mit der Distribution der Tageskarte Gemeinde nicht beauftragt werden: Bahnhöfe, Dienststellen des öffentlichen Verkehrs, Avec Shops, Reisebüros und Touroperators Poststellen Universitäten, alle möglichen Schulformen (Hoch, Privat, etc.) Grossfirmen und Spitäler Für weitere Fragen steht das Contact Center SBB (Tel ) zur Verfügung Der Zwischenhandel unter den Endverbrauchern ist untersagt. Bei erkanntem unrechtmässigem Handel hat der Endverbraucher den Zuschlag für Missbrauch gemäss Tarif 600, Ziffer zu bezahlen Übergangsabonnment Es wird kein Übergangsabonnement zum Angebot Tageskarte Gemeinde ausgegeben Hinterlegung Das Angebot Tageskarte Gemeinde kann nicht hinterlegt werden Ersatz Bei Verlust oder Diebstahl wird das Angebot Tageskarte Gemeinde nicht ersetzt. 14 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

111 68.8 Erstattung Das Angebot Tageskarte Gemeinde und Einzel Tageskarten Gemeinde werden nicht erstattet Klassenwechsel Zu den Einzel Tageskarten Gemeinde können Klassenwechsel zum halben Preis für eine Fahrt über eine bestimmte Strecke sowie Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff gelöst werden. GA Klassenwechsel 1 11 Monate gemäss Ziffer 67.3 sind nicht erhältlich Zahlungskonditionen Die Gemeinde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Bezahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins von 5 % in Rechnung gestellt. Befindet sich die Gemeinde im Verzug, ist die Tageskarte Gemeinde ungültig und darf nicht benutzt werden. Die Transportunternehmen behalten sich vor, bei nicht erfolgter Bezahlung oder Nichteinhaltung der Tarifbestimmungen die Tageskarte Gemeinde einzuziehen bzw. die Einwohnergemeinde vom Kauf weiterer Tageskarten Gemeinde auszuschliessen Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht das Angebot Tageskarte Gemeinde ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Bestimmungen stehenden Streitigkeiten ist soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt Bern T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote 15

112 16 T654N10 6 Dauernde Zusatzangebote

113 7 Temporäre Zusatzangebote 70 Allgemeine Bestimmungen 70.0 Vorbemerkungen Die nachfolgenden Angebote sind nicht dauernd im Angebot und an spezielle Konditionen geknüpft. Die temporären Zusatzangebote werden ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Dritten (Medienpartner, Verbände, Firmen, Verein, usw.) vertrieben. Der Vertrieb wird durch Fernverkehr Marketing oder durch die Verantwortlichen einer Verkaufsregion (VRM/Account Manager), resp. eines Transportunternehmens organisiert. Die Ausgabebestimmungen und Preise finden sich im Tarif 615. Der Einsatz der Angebote und die Endpreise werden in der öv Info und im InfoPortal publiziert Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 sinngemäss Artikel Für die Angebote gemäss Ziffern 71 bis 77 sind keine fixen Artikelnummern definiert. Diese variieren bei den jeweiligen Angeboten und werden über die ÖV Info, resp. InfoPortal kommuniziert Anschlussbillette Mit Fahrausweisen des temporären Zusatzangebots gemäss Kapitel 7 können für Strecken im Halbtax Bereichs des Tarifs 654 Anschlussbillette zum halben Preis (gemäss Tarif 600, Ziffer 21.30) gelöst werden. Dies für alle Personen und unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht Erstattung Die Angebote gemäss Ziffer 71 bis 77 werden weder erstattet noch umgetauscht. 71 Ermässigte Tageskarten für Halbtax und Vollzahler 71.0 Begriff Gültigkeit Die ermässigte Tageskarte ist eine Tageskarte gemäss Ziffer 61 ff Die ermässigte Tageskarte ist ebenfalls für Vollzahler erhältlich T654N10 7 Temporäre Zusatzangebote 1

114 72 Spezial Tageskarte für Halbtax und Vollzahler 72.0 Vorbemerkungen Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Kapitel 2, 30, 40 sowie der Ziffer 61 sinngemäss Begriff Gültigkeit Die Spezial Tageskarten berechtigen am Entwertungstag oder am aufgedruckten Datum Montag bis Freitag ab Uhr Samstag und Sonntag und allgemeinen nationalen Feiertage gemäss Tarif 600, Ziffer ohne zeitliche Einschränkung zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse auf den Strecken des Generalbereichs Bei Abfahrt vor Uhr muss bis zum ersten Halteort nach ein Anschlussbillett gelöst werden Die Spezial Tageskarte ist ebenfalls für Vollzahler erhältlich. 73 Duo Tageskarten 73.0 Vorbemerkungen Duo Tageskarten sind zum Teil mit speziellen Konditionen (z.b. ab 9 Uhr) im Angebot, welcher einer Genehmigung bedürfen. Diese werden gesondert in der öv Info und im InfoPortal kommuniziert Begriff Gültigkeit Jede Duo Tageskarte berechtigt 2 Personen an einem frei gewählten Tag zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der 1. oder 2. Klasse auf den Strecken des Generalbereichs. Jedes Kind oder jeder Hund gilt als 1 Person. Sofern 2 Personen reisen, sind die Fahrten von beiden Reisenden gemeinsam auszuführen. Die Duo Tageskarte kann jedoch auch von Einzelpersonen benutzt werden (z.b. Teilstrecken). Die Duo Tageskarte ist unpersönlich. Sie wird in 1. oder in der 2. Klasse ausgegeben Duo Tageskarten als temporäres Zusatzangebot werden wie folgt angeboten: ohne Einschränkung (keine Halbtaxbindung) an jedermann. Duo Tageskarten können auch von zwei gemeinsam reisenden Kindern oder einem Kind und einem Hund benützt werden; mit Halbtaxbindung Halbtax für eine Person muss vorhanden sein (2. Person kann ohne Halbtax sein; es muss zwingend ein Halbtax vorgewiesen werden, auch wenn ein Kind oder Hund mitreist). Eine gemeinsame Reise von zwei Kindern oder einem Kind und einem Hund ist somit nicht zulässig. Mehrere Personen mit jeweils einer Duo Tageskarte dürfen jedoch zusammen mit demselben Halbtax Inhaber reisen. 2 T654N10 7 Temporäre Zusatzangebote

115 73.12 Duo Tageskarten mit Halbtaxbindung können auch von zwei Personen genutzt werden, wenn eine der beiden Personen ein gültiges GA besitzt. Pro Duo Tageskarte darf mit einem GA maximal 1 Person mitgenommen werden. Mehrere Personen mit jeweils einer Duo Tageskarte dürfen jedoch zusammen mit demselben GA Inhaber reisen Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einer Duo Tageskarte 2. Klasse ist die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Über längere Strecken des Generalbereichs können Tagesklassenwechsel/Klassenwechsel ab 9 Uhr gelöst werden. Dies für beide Personen und unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht. 74 Mitnahme GA (Firmenangebot) 74.0 Vorbemerkungen Die Ziffer 74 enthalten die Bestimmungen für das Mitnahme GA als Firmenangebot. Das Mitnahme GA ist ebenfalls als dauerndes Zusatzangebot gemäss Ziffer 66 im Angebot (Stammkundenangebot) Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Ziffer 66 ff sinngemäss Begriff Gültigkeit Das Mitnahme GA als Firmenangebot kann entgegen den Bestimmungen des Stammkundenangebot (Ziffer 66.10, resp des Tarifs 654) auch ohne Railbon ausgegeben werden. Die Gültigkeit von Mitnahme GAs und allfälliger Railbons wird in der öv Info und im InfoPortal publiziert Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Basis GA 2. Klasse und einer Person mit einem Mitnahme GA 2. Klasse (Firmenangebot) ist für beide Personen die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Über längere Strecken des Generalbereichs des Tarifs 654 kann pro Person je ein Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff gelöst werden. Dies unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht. Ist eine der beiden Personen im Besitz eines GA 1. Klasse (Basis GA oder Mitnahme GA) und die zweite Person im Besitz eines GA 2. Klasse (Basis GA oder Mitnahme GA), ist nur für eine Person die Hälfte des Unterschieds zwischen den Preisen gewöhnlicher Billette für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Über längere Strecken des Generalbereichs des Tarifs 654 kann für eine Person ein Klassenwechsel gemäss Ziffer 67 ff gelöst werden. Dies unabhängig davon ob ein Halbtax vorhanden ist oder nicht. 75 Schnupper Halbtax T654N10 7 Temporäre Zusatzangebote 3

116 4 T654N10 7 Temporäre Zusatzangebote

117 8 E Tickets 80 Vorbemerkungen Für E Ticktes des Tarifs 654 gelten insbesondere die Bestimmungen des Tarifs 600, Ziffer 40 und Bestimmungen E Tickets des Tarifs Es werden folgende E Tickets des Tarifs 654 ausgegeben: Tageskarte zum Halbtax Artikel 361 Tagesklassenwechsel Artikel Uhr Karte zum Halbtax Artikel 8242 Klassenwechsel ab 9 Uhr Artikel Kinder und Hunde Tageskarten lauten auf den Namen und das Geburtsdatum der Person, welche durch das Kind / die Kinder / den Hund begleitet wird. Diese Person hat sich gemäss Tarif 600, Ziffer auszuweisen Es werden zusätzlich folgende OnlineTickets des Tarifs 654 ausgegeben: Kinder Tageskarte Artikel 4540 Hunde Tageskarte Artikel 4557 Übergangsabonnement GA Übergangsabonnement HTA T654N10 8 E Tickets 1

118 2 T654N10 8 E Tickets

119 9 Vakat T654N10 9 Vakat 1

120 2 T654N10 9 Vakat

121 10 Preise 100 Allgemeines Mehrwertsteuer In den Preisen ist die Mehrwertsteuer von 8.0 % inbegriffen Preisänderungen Die Abonnemente werden zu den am 1. Geltungstag geltenden Preisen abgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 101 Preise der Abonnemente, Monatskarte und Tageskarten Generalabonnemente Gleis 7 Abonnierte Generalabonnemente Halbtax Monatskarte Tageskarten Generalabonnemente Bezeichnung Artikel Preise CHF Preise CHF 2. Kl. 1. Kl. GA Erwachsene GA Erwachsene gegen Jahresrechnung '350. 5'350. GA Kind GA Kind gegen Jahresrechnung '500. 2'500. GA Hund GA Hund gegen Jahresrechnung GA Junior GA Junior gegen Jahresrechnung '400. 4'000. GA Junior für Studierende Jahre GA Junior für Studierende Jahre gegen Jahresrechnung '400. 4'000. GA Senior GA Senior gegen Jahresrechnung 422/ /2423 2'550. 4'200. GA für Reisende mit einer Behinderung GA für Reisende mit einer Behinderung gegen Jahresrechnung '200. 3'550. GA Plus Duo Partner GA Plus Duo Partner gegen Jahresrechnung '350. 3'700. GA Plus Familia Partner GA Plus Familia Partner gegen Jahresrechnung '900. 3' ' T654N10 10 Preise 1

122 GA Plus Familia Kind bis 16 Jahre GA Plus Familia Kind bis 16 Jahre gegen Jahresrechnung GA Plus Familia Jugend Jahre GA Plus Familia Jugend Jahre gegen Jahresrechnung '500. GA für Lernende 1) '750. Übergangs GA am POS für GA gegen Jahresrechnung ) Eine Weiterverrechnung an die Lernenden bis zur Hälfte des Preises ist möglich Abonnierte Generalabonnemente Bezeichnung Artikel Preise CHF Preise CHF 2. Kl. 1. Kl. Abonniertes GA Erwachsene Abonniertes GA Kind Abonniertes GA Junior Abonniertes GA Junior für Studierende Jahre Abonniertes GA Senior 4422/ Abonniertes GA für Reisende mit einer Behinderung Abonniertes GA Plus Duo Partner Abonniertes GA Plus Familia Partner Abonnierts GA Plus Familia Kind bis 16 Jahre Abonniertes GA Plus Familia Jugend Jahre Übergangs GA am POS für GA im Abonnement Halbtax Bezeichnung Artikel Preise CHF 1 Jahres Halbtax Jahres Halbtax Jahres Halbtax Jahres Halbtax für 16 jährige 5937 Preis entspricht dem Jahrgang der 16 jährigen Halbtax mit Visa Karte Umtausch bestehender Halbtax in Halbtax mit Visa Karte Gratis Visa Zahlkarten ohne Gebühr (einzig für Besitzer eines GA oder Halbtax gemäss Ziffer ) Gratis 2 T654N10 10 Preise

123 Hauptkarte Visa Kreditkarte mit Gebühr > Auswahl in Prisma2 via Ordercode KK Hauptkarte Visa Prepaid Karte mit Gebühr > Auswahl in Prisma2 via Ordercode PP * 30. Zusatzkarte Visa Kreditkarte mit Gebühr > Auswahl in Prisma2 via Ordercode KK Zusatzkarte Visa Prepaid Karte mit Gebühr > Auswahl in Prisma2 via Ordercode PP * Ab CHF 3'000. Jahresumsatz wird die Jahresgebühr im Folgejahr erlassen Für die Gebühren der Visa Kredit oder Prepaid Karte und deren Serviceleistungen gelten die Konditionen gemäss Leistungsübersicht: Halbtax mit Visa Karte gemäss Ziffer 42.1: Gebühren Halbtax mit Visa Karte Kreditkarte Halbtax mit Visa Karte Prepaidkarte Kontoaktivierungsgebühr Gratis Erste Kontoaufladung Gratis Jede weitere Kontoaufladung (max. CHF Guthaben) 1%, mind. CHF 2. Kreditzins 14,9% p.a. Fremdwährungstransaktionen 2% 2% Bargeldbezug im In und Ausland 2,9%, mind. CHF 5. 2,9%, mind. CHF 5. Einzahlungen am Postschalter CHF 2. CHF 2. Ersatzkarte CHF 30. CHF 30. Ersatz PIN Code CHF 10. CHF 10. Max. Selbstbehalt bei Missbrauch CHF 100. CHF 100. Nachdruck von Kontoauszug CHF 10. CHF 10. Rückerstattung auf Post und Bankkonto CHF 20. CHF 20. Bestellung Verkaufsbeleg CHF 20. CHF 20. Unberechtigte Rückbelastung CHF 20. CHF 20. Visa Zahlkarten gemäss Ziffer 42.2: Gebühren Visa Kreditkarte Visa Prepaid Karte Kontoaktivierungsgebühr einmalig, CHF 30. * Erste Kontoaufladung Gratis Jede weitere Kontoaufladung (max. CHF Guthaben) 1%, mind. CHF 2. Kreditzins 14,9% p.a. Fremdwährungstransaktionen 2% 2% Bargeldbezug im In und Ausland 2,9%, mind. CHF 5. 2,9%, mind. CHF 5. Einzahlungen am Postschalter CHF 2. CHF 2. Ersatzkarte CHF 30. CHF 30. Ersatz PIN Code CHF 10. CHF 10. Max. Selbstbehalt bei Missbrauch CHF 100. CHF 100. Nachdruck von Kontoauszug CHF 10. CHF 10. Rückerstattung auf Post und Bankkonto CHF 20. CHF 20. Bestellung Verkaufsbeleg CHF 20. CHF T654N10 10 Preise 3

124 Unberechtigte Rückbelastung CHF 20. CHF Gleis Bezeichnung Désignation Designazione Artikel Article Articolo Preise Prix Prezzi CHF CHF CHF 2. Kl./cl. 1. Kl./cl. Gleis 7 / Voie 7 / Binario Gleis 7+Halbtax / Voie 7+Abonnement demi tarif / Binario 7+Abbonamento metà prezzo Monatskarte Bezeichnung Désignation Designazione Artikel Article Articolo Preise Prix Prezzi CHF CHF CHF 2.Kl./cl. 1. Kl./cl. Monatskarte / Carte mensuelle / Carta mensile Tageskarten Bezeichnung Artikel Preise CHF Preise CHF 2. Kl. 1. Kl. Tageskarte Tageskarte zum Halbtax im Multipack (6 für 5) Uhr Karte zum Halbtax Uhr Karte zum Halbtax im Multipack (6 für 5) Kinder Tageskarten Hunde Tageskarten Gemeinde Tageskarte '300. Mitnahme GA (Stammkundenangebot) Mitnahme GA Kind (Stammkundenangebot) 9564 gratis gratis 4 T654N10 10 Preise

125 102 Preise der Klassenwechsel Klassenwechsel Bezeichnung Artikel Preise CHF GA Klassenwechsel 1 11 Monate zu GA zu vollem Preis zu GA zu ermässigtem Preis Bezeichnung Artikel Preise CHF Tagesklassenwechsel zu GA, Mk, Tk Klassenwechsel ab 9 Uhr zu GA, Mk, Tk Berechnungsprinzip: Differenz zwischen der 2. und der 1. Klasse der Tageskarte (Art. 361), resp. 9 Uhr Karte (Art. 8242) Bezeichnung Artikel Preise CHF Tagesklassenwechsel im Multipack (6 für 5) zu GA, Mk, Tk Klassenwechsel ab 9 Uhr im Multipack (6 für 5) zu GA, Mk, Tk 103 Gebühren Hinterlegungsgebühr Bezeichnung Désignation Designazione Preise CHF Prix CHF Prezzi CHF Hinterlegungsgebühr Frais de dépôt Tassa di deposito Ersatzgebühr Bezeichnung Désignation Designazione Preise CHF Prix CHF Prezzi CHF Ersatzgebühr Frais de remplacement Tassa di sostituzione T654N10 10 Preise 5

126 6 T654N10 10 Preise

127 11 Muster 110 Generalabonnement GA Erwachsene GA Hund Übertragbares GA Ersatz bei Beschädigung oder bei Namensänderung T654N10 11 Muster 1

128 110.4 Ersatz bei Verlust oder Diebstahl Kaufquittung T654N10 11 Muster

129 T654N10 11 Muster 3

130 110.6 Übergangsabonnement T654N10 11 Muster

131 111 Halbtaxabonnement Jahres Halbtax Jahres Halbtax für 16 jährige Halbtax mit Visa Karte (Abonniertes Halbtax AHTA) T654N10 11 Muster 5

132 111.3 Kaufquittung T654N10 11 Muster

133 111.4 Übergangsabonnement T654N10 11 Muster 7

134 112 Gleis Gleis 7 Abonnement Gleis 7 + Halbtax Kombikarte Zusatzangebote Zusatzangebote zu GA und Halbtax Zusatzangebote zum Halbtax Tageskarte Gemeinde Klassenwechsel 8 T654N10 11 Muster

135 113.0 Zusatzangebote zu Generalabonnement und Halbtax Kinder Tageskarte T654N10 11 Muster 9

136 113.1 Zusatzangebote zum Halbtax Tageskarte zum Halbtax T654N10 11 Muster

137 113.2 Tageskarte Gemeinde Einzel Tageskarte Gemeinde T654N10 11 Muster 11

138 113.3 Klassenwechsel Klassenwechsel ab 9 Uhr T654N10 11 Muster

139 114 Ausweise zum Bezug von ermässigten Generalabonnementen Ausweise zum Bezug GA Behinderte Ausweise zum Bezug GA Kombi für Diplomaten Ausweise zum Bezug GA Studierende Ausweise zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung Ausweis der Eidgenössischen Invalidenversicherung (Form ) T654N10 11 Muster 13

140 Ausweis für IV Rentner/in 14 T654N10 11 Muster

141 T654N10 11 Muster 15

142 114.1 Ausweise zum Bezug eines GA Junior für Studierende Jahre Legitimationskarten der Schweizer Universitäten Studienbescheinigungen der Fachhochschulen, Höheren Fachschulen, Pädagogischen Hochschulen T654N10 11 Muster

143 T654N10 11 Muster 17

144 18 T654N10 11 Muster

145 T654N10 11 Muster 19

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