Elbinger Platz Bremerhaven

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1 Elbinger Platz Bremerhaven Tel.: +49 (0) 471 / Fax: +49 (0) 471 / Info@fvt-kunststofftechnik.de

2 Firmenunterlagen: Erlaubnisurkunde der Bundesagentur für Arbeit Mitgliedsurkunde des BAP Anwenderurkunde des BAP Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt Bremerhaven Unbedenklichkeitsbescheinigung der VerwaltungsBG Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Niedersachsen Unbedenklichkeitsbescheinigung der DAK Allgemeine Geschäftsbedingungen

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11 F V T Ingenieur und Personal Management GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Der FVT Ingenieur und Personal Management GmbH wurde die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ( 1 AÜG) vom Landesarbeitsamt Niedersachsen Hannover am erteilt. Ab dem unbefristet. 2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag zwischen Entleiher (Auftraggeber) und der FVT Ingenieur und Personal Management GmbH (Verleiher). Gemäß 12 AÜG muss für jeden Auftrag ein schriftlicher Vertrag zugrunde liegen. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaige vom Kunden vorgeschriebene Einkaufsbedingungen gelten, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen. 3. Die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH ist Arbeitgeber seiner Arbeitnehmer gemäß AÜG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dem Entleiher obliegen vor allem die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführungen und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Er darf den ihm überlassenen Arbeitnehmer nur die dessen Berufsbild zuzuordnenden Tätigkeiten ausführen und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge bedienen lassen, die zur Ausführung dieser Tätigkeit erforderlich sind. Aufgrund der Weisungs- und Kontrollfunktion des Entleihers haftet die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner Funktion verursachen sollte. Der Entleiher stellt die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH auch von Schadensersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei. 4. Der überlassene Arbeitnehmer hat keine Inkassoberechtigung. Ohne schriftliche Genehmigung darf er nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. 5. Bei Eintreten von außergewöhnlichen Umständen ist die FVT Ingenieur und Personal Management berechtigt, den erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder von dem Auftrag ersatzlos ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu gehören alle Umstände, welche die Überlassung zeitweise oder dauernd erschweren oder unmöglich machen. Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen. Bei einem legalen Arbeitskampf werden keine Arbeitnehmer überlassen. 6. Erleidet der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, ist die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH am Unfalltag zu verständigen. Zusätzlich hat der Auftraggeber gemäß 193, Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch eine Unfallmeldung an seinen Versicherungsträger zu erstellen. 7. Gemäß 28 a Viertes Buch Sozialgesetzbuch ist der Entleiher verpflichtet, den Beginn und das Ende der Überlassung an die zuständige Krankenkasse zu melden. 8. Der Entleiher verpflichtet sich, den überlassenen Arbeitnehmer nur an Arbeitsplätzen zu beschäftigen, die den Bestimmungen der dafür geltenden Unfallverhütungsvorschriften, der öffentlichrechtlichen Vorschriften und des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflicht der FVT Ingenieur und Personal Management GmbH. Insbesondere hat der Entleiher den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtung zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten. Der Entleiher hat den Arbeitnehmer zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über erhöhte Gefahr des Arbeitsplatzes zu unterrichten. 9. Übernahme von überlassenen Arbeitnehmern Die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH besitzt eine Erlaubnis zur Personalvermittlung und ist als Personalvermittler tätig. Nach vorheriger Rücksprache mit der FVT Ingenieur und Personal Management GmbH kann der Auftraggeber mit dem ihm überlassenen Arbeitnehmer nach der Überlassung oder später einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließen und den Arbeitnehmer damit übernehmen. 1 von 2

12 F V T Ingenieur und Personal Management GmbH Für den Fall einer Übernahme schließt FVT Ingenieur und Personal Management GmbH mit dem Auftraggeber hiermit einen Personalvermittlungsvertrag ab. Die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH verzichtet in diesem Fall auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist mit seinem Arbeitnehmer. Im Fall einer Übernahme des Arbeitnehmers erhält die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 24% des Jahres Entgeltes inklusive Sonderleistungen, das der Auftraggeber dem übernommenen Arbeitnehmer zahlt. Die Provision reduziert sich um 2% je vollen Monat einer vorausgegangenen Überlassung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Faser Verbund Technik GmbH den Teil des mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und deren Richtigkeit durch Unterschrift bestätigt ist. Soweit dies nicht innerhalb eines Monats nach einer Übernahme erfolgt, ist die FVT Ingenieur und Personal Management GmbH berechtigt, entsprechend den obigen Bestimmungen eine Vermittlungsprovision auf der Basis eines Jahresentgeltes von EURO ,00 zu berechnen. II. Preis und Zahlung 1. Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit. Die vereinbarten Preise können aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen und anderer Umstände in Höhe effektiv eingetretenen Kostensteigerungen angehoben werden. 2. Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtzuschläge werden auf der Basis der 35-Stunden Woche bzw. des 7-Stunden Tages wie folgt berechnet: a) Überstunden, die diese Basis überschreiten 25% b) Arbeitsstunden am Samstagen 25% c) Arbeitsstunden an Sonntagen 50% d) Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen 100% e) Nachtarbeit von bis 6.00 Uhr 25% f) Überstunden von bis 6.00 Uhr 50% Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge wird nur der höchste Zuschlag verrechnet. 3. Liegt die Arbeitsstätte des Entleihers außerhalb des Stadtgebietes, so hat er die Fahrkosten des überlassenen Arbeitnehmers in öffentlichen Verkehrsmitteln zu übernehmen. Zusätzlich kann eine Auslöse vereinbart werden. 4. Zahlungsziel: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. III. Gewährleistung 1. Falls dem Entleiher die Leistungen eines überlassenen Arbeitnehmers nicht genügen und er die Faser Verbund Technik GmbH innerhalb von 4 Stunden nach Arbeitsantritt davon verständigt, wird die Faser Verbund Technik GmbH im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Die ersten 4 Stunden werden dann nicht noch einmal berechnet. 2. Kündigungsfristen für Büro-, gewerbliches-, technisches und Pflegepersonal: Innerhalb der ersten 5 Arbeitstage kann der Entleiher den Vertrag mit einer Frist von 2 Arbeitstagen zum Ende eines Arbeitstages, danach mit einer Frist von 10 Arbeitstagen zum Freitag einer Woche kündigen. Die Kündigung kann nur wirksam gegenüber der Faser Verbund Technik GmbH und nicht gegenüber ihrem überlassenen Arbeitnehmer ausgesprochen werden. 3. Die Richtigkeit der Angaben über Branchenzugehörigkeit sowie entsprechende Vergleichslöhne in dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder auch Rahmenvertrag wird durch den Kunden gewährleistet. 4. Als Gerichtstand wird Bremerhaven vereinbart. 2 von 2

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