S E G E L A N W E I S U N G

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1 1. Allgemeine Anweisung S E G E L A N W E I S U N G 1.1 Die Wettfahrt wird nach den Wettfahrtregeln (WR) der ISAF, den Fahrregeln des Reviers (SeeSchStrO, KVR etc.), den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und der Segelanweisungen gesegelt (allesamt in neuester Ausgabe). Bei Widersprüchen zwischen Ausschreibung und Segelanweisung ist letzteres maßgebend. 1.2 Wird ein Boot durch Wind- oder Wetterverhältnisse vorübergehend manövrierunfähig und gerät dadurch in Kollisionsgefahr zu einem Fahrzeug, dem es ausweichpflichtig wäre (gemäß SeeSchStrO 29 oder KVR -Teil B- Abschnitt I- Regel 8), so darf in diesem Ausnahmefall unter Gebrauch von Riemen, Paddel, Motor oder fremder Hilfe der Gefahrenbereich auf dem kürzesten Wege verlassen werden. In solch einem Fall hat der Steuermensch am Ende der Wettfahrt einen Bericht abzugeben, der wie in einem Protestfall abzufassen ist. Unter dieser Voraussetzung wird das Boot nicht von der Wettfahrt ausgeschlossen. Das Schiedsgericht ist berechtigt, in Ausnahmefällen bei Regelverstößen Zeitstrafen zu verhängen. 2. Sicherheitsbestimmung 2.1 Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Eignung der gemeldeten Boote und deren Besatzung und übernimmt keinerlei Haftung den Regattateilnehmer/innen gegenüber für Unfälle oder Schäden aller Art und deren Folgen, auch nicht für solche durch Schlepp-, Sicherungsoder Bergungsfahrzeuge (Ergänzung WR 4). Ebenso sind Ansprüche gegen denjenigen ausgeschlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellt oder führt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 2.2 Jeder Teilnehmer der Wettfahrt ist verpflichtet in Notsituationen Hilfe zu leisten. Nachteile, die durch Hilfeleistungen entstehen, werden ausgeglichen. 2.3 Jeder Steuermensch ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. 2.4 Auf allen Booten müssen dem Revier und der Mannschaftszahl entsprechende Rettungsmittel vorhanden sein. Wird auf dem schiff die Flagge "Y" gesetzt, so ist für jedes Besatzungsmitglied das Tragen einer Schwimmweste zwingend vorgeschrieben. Neopren- oder Trockenanzüge gelten nicht als Schwimmwesten. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). 2.5 Allgemeine Sicherheitsausrüstung Jedes teilnehmende Boot muss mindestens nachfolgende Sicherheitsausrüstung funktionsbereit an Bord mitführen: o Eine von Hand bedienbare Bilgepumpe bzw. Schöpfgerät o Anker mit Trosse o Handlampe o Positionslaternen bzw. Rundumlicht o Rettungsweste für jedes Besatzungsmitglied o Ein Rettungsring mit Wurfleine innerhalb der Reichweite des Rudergängers klar zum Gebrauch o Notsignale: 4 rote Handfackeln oder vergleichbare Signalmittel 2.6 Zusatzausrüstung für IOR- und IMS- Boote IOR- und IMS- Yachten müssen mindestens nach Kategorie 4 der ORC- Richtlinien ausgerüstet sein. 2.7 Zusatzusrüstung der Boote in der Yardstickwertung und für Einheitsklassen Kiel- und Kielschwertboote, die auch bei sehr schwerem Wetter bis Cuxhaven laufen. Die Boote müssen selbstaufrichtend sein und fähig sein, soliden Brechern zu widerstehen. Seereling, Bug- und Heckkorb müssen vorhanden sein

2 2.7.2 Kiel-, Kielschwertboote und Jollenkreuzer, die auch bei erschwerten Wetterbedingungen bis Cuxhaven laufen. Die Boote müssen ordnungsgemäß gebaut und geriggt sein. Jollenkreuzer haben zusätzlich Auftriebskörper fest an Bord zu führen, die gewährleisten, dass die gesamte Mannschaft durch das gekenterte Boot in jeder Lage völlig frei getragen wird Kiel-, offene Kiel-, Kielschwertboote-, Jollenkreuzer und Jollen, die auch bei mittleren Wetterbedingungen bis Cuxhaven laufen. Die Boote müssen ordnungsgemäß gebaut und geriggt sein. Jollenkreuzer haben zusätzlich Auftriebskörper fest an Bord zu führen, die gewährleisten, dass die gesamte Mannschaft durch das gekenterte Boot in jeder Lage völlig frei getragen wird. 2.8 Jedes Boot hat die vom Gesetz vorgeschriebenen Lichter zu führen. Boote ohne Vorschriftsmäßiger Lichterführung werden auch ohne Protestverhandlung von der Wettfahrt ausgeschlossen. 2.9 Teilnehmer haben während der Regatta, nach Möglichkeit, auf UKW- Kanal 72 Hörbereitschaft zu halten Boote, die die Wettfahrt aufgeben, haben dieses durch Setzten der Nationalflagge zu kennzeichnen und einem Begleitfahrzeug anzuzeigen. Zudem ist die Wettfahrtleitung über UKW- Kanal 72 oder unter den unter Punkt 11 genannten Rufnummern zu informieren. Kosten für Suchaktionen nicht ordnungsgemäß abgemeldeter Boote, übernimmt der verursachende Teilnehmer Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Verkehrsteilnehmer durch das Regattafeld zu eskortieren. Ein Begleitschiff mit langen akustischen Signalen oder ein Aufsichtsfahrzeug mit blauem Funkellicht fährt vor dem Verkehrsteilnehmer. Das Kielwasser zwischen dem Escortfahrzeug und dem Verkehrsteilnehmer darf nicht gekreuzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Boot ohne Protestverhandlung von der Wettfahrt ausgeschlossen Auszug aus der Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung a) Die Bestimmungen der Kollisionsverhütungs-Regeln, der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung, der Bekanntmachung der Wasser- & Schifffahrtsdirektion Nord zur Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung sowie der Hamburgischen Hafenverkehrsordnung, müssen von allen Teilnehmern der wassersportlichen Veranstaltung eingehalten werden. b) Die übrigen Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Verhalten der an dieser wassersportlichen Veranstaltung teilnehmenden Boote nicht behindert werden. c) Den Anweisungen der Bediensteten auf den Aufsichtsfahrzeugen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Hafenverwaltung sowie der Wasserschutzpolizei ist absolut Folge zu leisten einteilung und gruppen gemäß der Anlage B der Segelanweisung. 3.2 signale werden von dem schiff gegeben. 3.3 Eine verschiebung, der noch nicht gestarteten Wettfahrten, erfolgt durch das Setzen der Flagge "Antwort" und zwei Schuss. Die verschiebung wird durch das Streichen der Flagge "Antwort" und einem Schuss beendet, das nächste Signal erfolgt frühestens 10 Minuten nach diesem Signal. 3.4 Nichtstartende Boote haben sich klar von der linie freizuhalten. Bei Behinderung von startenden Booten, behält sich die Wettfahrtleitung vor, dass behindernde Boot mit einer Zeitstrafe zu belegen

3 3.5 Die Wettfahrt wird nach WR 26 gestartet: Name Signal zeit zeit Ankündigungssignal Zahlenwimpel 1 mit 1 Schallsignal 6:55 Uhr 9:55 Uhr Z mit 6:56 Uhr 9:56 Uhr 6:59 Uhr 9:59 Uhr Niederholen des Zahlenwimpel 1 mit 7:00 Uhr 10:00 Uhr Ankündigungssignal Zahlenwimpel 2 mit 1 Schallsignal 7:00 Uhr 10:00 Uhr Z mit Niederholen des Zahlenwimpel 2 mit 7:01 Uhr 10:01 Uhr 7:04 Uhr 10:04 Uhr 7:05 Uhr 10:05 Uhr Ankündigungssignal Zahlenwimpel 3 mit 1 Schallsignal 7:05 Uhr 10:05 Uhr Z mit 1 Schallsignal Niederholen des Zahlenwimpel 3 mit 7:06 Uhr 10:06 Uhr 7:09 Uhr 10:09 Uhr 7:10 Uhr 10:10 Uhr Ankündigungssignal Zahlenwimpel 4 mit 1 Schallsignal 7:10 Uhr 10:10 Uhr Z mit Niederholen des Zahlenwimpel 4 mit 7:11 Uhr 10:11 Uhr 7:14 Uhr 10:14 Uhr 7:15 Uhr 10:15 Uhr 5. Ankündigungssignal Zahlenwimpel 5 mit 1 Schallsignal 7:15 Uhr 8:15 Uhr 3.6 Die linie wird gebildet durch die Peilung der Dreiecksbaken auf dem Westdamm des Hamburger Yachthafens und ist von dem Steuerbord- Tonnenstrich des Fahrwassers südlich begrenzt. Diese Begrenzung kann durch ein Dienstfahrzeug das ein blaues Funkellicht zeigt, verschoben werden. In diesem Fall gilt das Dienstfahrzeug als südliche Begrenzung der linie. Es wird von Ost nach West gestartet. Z mit Niederholen des Zahlenwimpel 5 mit 7:16 Uhr 10:16 Uhr 7:19 Uhr 10:19 Uhr 7:20 Uhr 10:20 Uhr 3.6 Die linie wird gebildet durch die Verbindungslinie der Tonne 32b und der nördlich davon liegenden Reedetonne 5. Das schiff liegt nördlich der Reedetonne 5. Es wird von West nach Ost gestartet

4 3.7 Wird die Flagge "L" mit einem Schuss und einem grünen Stern gesetzt, wird die linie elbabwärts verzogen. Die neue linie wird durch die Peilung des schiffes und einer südlich liegenden roten Fahrwassertonne gebildet. Wird die Flagge "L" mit einem Schuss gestrichen, erfolgt das nächste Signal frühestens 10 Minuten nach diesem Signal. 4. Bahn 4.1 Es wird folgende Bahn gesegelt: Von der linie elbabwärts ohne Berücksichtigung der Fahrwasserzeichen bis Tonne 84. Diese ist an Backbord liegen zu lassen. Tonne 63 ist an Steuerbord liegen zulassen. 3.7 Wird die Flagge "L" mit einem Schuss und einem grünen Stern gesetzt, wird die linie elbaufwärts verzogen. Die neue linie wird durch die Peilung des schiffes und einer nördlich liegenden grünen Fahrwassertonne gebildet. Wird die Flagge "L" mit einem Schuss gestrichen, erfolgt das nächste Signal frühestens 10 Minuten nach diesem Signal. 4.1 Von der linie elbabwärts nördlich des Backbord- Tonnenstriches bis Tonne 46, danach ohne Berücksichtigung der Fahrwasserzeichen bis Tonne 61. Diese ist an Backbord liegen zu lassen. Tonne 83 und Tonne 95 sind ebenfalls an Backbord liegen zulassen. 5. Abbruch der Wettfahrt 6. Ziel 5.1 Wird die Flagge "N" mit drei Schüssen gesetzt ist die Wettfahrt abgebrochen. Die Elbaufwettfahrt wird am nächsten Tag planmäßig vor Cuxhaven gestartet. 5.2 Wird die Flagge "N" über Flagge "H" mit drei Schüssen gesetzt, ist die Wettfahrt abgebrochen. Alle Teilnehmer haben umgehend den nächsten Hafen anzulaufen und sich von dort unverzüglich bei der Wettfahrtleitung telefonisch abzumelden. In diesem Fall fällt die Elbaufwettfahrt aus. 6.1 Die Ziellinie wird gebildet durch die Peilung der Dreiecksbaken auf der "Alten Liebe" und begrenzt durch die Verbindungslinie der Tonne 32a und Tonne 32b auf der, wenn es die Wetterverhältnisse zulassen, eine gelbe Tonne ausgelegt ist (ggf. auch ein Motorboot). Diese Tonne ist an der Steuerbordseite liegen zu lassen. Die Linie wird von Südost nach West überfahren. 5.1 Wird die Flagge "N" mit drei Schüssen gesetzt ist die Wettfahrt abgebrochen. 5.2 Wird die Flagge "N" über Flagge "H" mit drei Schüssen gesetzt ist die Wettfahrt abgebrochen. Alle Teilnehmer haben umgehend den nächsten Hafen anzulaufen und sich von dort unverzüglich bei der Wettfahrtleitung telefonisch abzumelden. 6.1 Die Ziellinie wird gebildet durch die Peilung der Dreiecksbaken auf dem Westdamm des Hamburger Yachthafens und ist von dem Steuerbord- Tonnenstrich des Fahrwassers oder einem Zielschiff südlich Begrenzt. Diese Tonne ist an der Steuerbordseite liegen zu lassen. Die Linie wird von West nach Ost überfahren. 6.2 Die Ziellinie ist so dicht wie möglich in Ufernähe zu passieren. Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wette sind die Unterscheidungszeichen im Segel sind anzuleuchten. 6.3 Beim Zieldurchgang vor dem Wind ist das Großsegel soweit dichtzuholen, dass das Unterscheidungszeichen von dem Ufer aus erkannt werden kann; nicht erkannte Boote werden nicht gezeitet. 6.4 Wird während der Wettfahrt auf einem Begleitschiff die Flagge "S", mit oder ohne einer zusätzlichen Flagge gesetzt, liegt das Ziel gemäß Anlage A. 6.5 Abweichend von WR 28.1 darf jedes Schiff die Ziellinie in der vorgeschriebenen Richtung nur einmal von der Bahn kommend passieren und muss diese vollständig durchsegeln

5 7. Beendigung der Wettfahrt 7.1 Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "Blau" angezeigt. 7.2 Die Wettfahrtleitung hat das Recht, die Wettfahrt auch dann zu beenden, wenn noch Boote auf der Bahn sind. 8. Proteste, Ersatzstrafen 8.1 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31.2 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular melden. Nicht gemeldete Strafdrehungen gelten als nicht abgegolten. 8.2 Bei Verstoß gegen WR 28.1 (Absegeln der Bahn) kann ein Boot auch ohne Protestverhandlung disqualifiziert werden bzw. eine Zeitstrafe auferlegt werden. 8.3 Proteste sind schriftlich, auf dem dafür vorgesehenen Formular, spätestens 2 Stunden nach dem Zieldurchgang des Protestführers, formgerecht beim Zielgericht oder der Wettfahrtleitung einzureichen. Dieses gilt ebenfalls für Berichte gem. Punkt Bei Bahnverkürzung sind Proteste unverzüglich, unter den unter Punkt 10 genannten Rufnummern, telefonisch bei der Wettfahrtleitung nach dem Zieldurchgang des Protestführers anzumelden. Der Protest ist zusätzlich innerhalb von 24 Stunden nach dem Zieldurchgang des Protestführers, schriftlich, auf dem dafür vorgesehenen Formular formgerecht in der Geschäftsstelle des ausrichtenden Vereines oder bei dem Wettfahrtleiter einzureichen. 8.5 Protestführer und -gegner sowie Zeugen werden über den Verhandlungsort und die -zeit von dem Schiedsgericht informiert. 9. Ergebnisse, Preisverleihung 9.1 Es werden Schnelligkeitspreise für die nach gesegelter und berechneter Zeit schnellsten Boote vergeben. Die Zahl der Preise richtet sich nach der Gruppenstärke. Es gibt für je 5 Meldungen einen Preis. Außerdem werden Schnelligkeitspreise für die nach berechneter Zeit schnellsten Boote vergeben. Die Zahl der Preise richtet sich nach der Gruppenstärke. Es gibt für je 3 Meldungen einen Preis. 9.2 Wander- und Sonderpreise gem. Anhang. Alle Wander- und Sonderpreise sind Steuerfrau/- mannpreise. Entfällt auf eine Yacht rechnerisch mehr als ein Preis, so erhält deren Steuerfrau/- mann den höchst gewerteten Preis. Die anderen Preise fallen auf die nächst platzierten Yachten, damit Preishäufungen vermieden werden. Wanderpreise werden bei dreimaligem Gewinn, endgültig gewonnen. 9.3 IMS- vermessende Boote werden, aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen, in Yardstick- Wertungsgruppen eingeteilt und gestartet. 9.4 Die Preisverleihung findet im November im Vereinszentrum des SVWS statt. Der Termin wird mit den Ergebnissen bekannt gegeben. Ausgenommen sind das Blaue-, das Grüne Band, die Schnelligkeitspreise nach gesegelter Zeit, die am Abend des Bauen Bandes der Niederelbe, den Gewinnern überreicht werden. Nicht abgeholte Preise werden nicht nachgesendet und verfallen. 9.5 Ergebnisse werden am Clubhaus des SVC und am Regattaaushang der Halle 1 des Hamburger Yachthafens ausgehängt, sowie im Internet unter veröffentlicht. 9.6 Gewertete Boote, die keinen Preis erhalten haben, bekommen eine Erinnerungsplakette. 9.5 Ergebnisse werden am Vereinszentrum des SVWS und am Regattaaushang der Halle 1 des Hamburger Yachthafens ausgehängt sowie im Internet unter veröffentlicht

6 10. Sonstige Bestimmungen 10.1 Boote, für die das Meldegeld bis unmittelbar nach Zieldurchgang nicht gezahlt wurde, werden von der Wettfahrt ausgeschlossen Den Teilnehmern stehen Liegeplätze im Yachthafen der SVC zur Verfügung. Es wird dringend darum gebeten, die eingetragenen Grenzen der Bootslängen und -arten einzuhalten. Den Anweisungen des Hafenmeisters und den Angestellten des Hafens ist in jedem Fall Folge zu leisten Aufgrund von fehlenden Sponsoren, muss jedes Boot das Hafengeld im Yachthafen Cuxhaven selber bezahlen. Für das Hafengeld gilt eine Bringschuld. 11. Wettfahrtleitung, Schiedsrichter Ausführender Verein Wettfahrtleiter Stellv. Wettfahrtleiter gericht Blaues- Band der Niederelbe Segler-Vereinigung Niederelbe e.v. p/a Uwe Heldewig Kastanienallee Schenefeld Tel. 040 / uweheldewig@alice-dsl.de Holger Linken (Mobil Tel.: / ) Uwe Heldewig (Mobil Tel.: / ) Jan Broyer Nico Bilzinger Uwe Heldewig Segel- Verein Wedel- Schulau e.v. z.h. Segelausschuss Strandbaddamm Wedel Tel.: / Fax.: / segelausschuss@svws.de Nico Bilzinger (Mobil Tel.: / ) Peter Knabe (Mobil Tel.: / ) Jan Broyer Holger Linken Uwe Heldewig Zielgericht Renate Heldewig Ilka Gohla Stefan Hüners Schiedsrichter Das Schiedsgericht wird bei Bedarf benannt und bekannt gegeben. EDV und Auswertung Hafenmeister Cuxhaven Thomas Milow Tel.: / Skippers Party am Samstagabend in Cuxhaven Ab 19:00 Uhr wird auf dem Gelände des SVC der Grill angefeuert. Bei Würstchen und Fleisch vom Grill und einem frisch gezapftem Bier, wollen wir gemeinsam den Abend ausklingen lassen

7 W A N D E R P R E I S E Wanderpreise für die Wettfahrt um das Blaue Band der Niederelbe Das Blaue Band der Niederelbe Der Preis fällt dem Verein zu, für den die absolut schnellste Yacht, nach gesegelter Zeit, gestartet ist. Der Skipper erhält einen Erinnerungspreis. Das Grüne Band der Niederelbe schnellste Schwertyacht nach gesegelter Zeit. Niederelbe Pokal Gegeben von der SVN für das schnellste Schiff der IMS Gruppe 1 nach berechneter Zeit. Jonny- Porath- Wanderpreis Gegeben von Herrn Wolfgang Porath, SVN, für das schnellste Schiff in der IMS Gruppe 2 nach berechneter Zeit. Wilhelm-Haase-Pokal Gegeben von Frau Pati Haase, SVN, für das schnellste Schiff der IMS Gruppe 3 nach berechneter Zeit. Inka-Preis Gegeben von der Familie Kaletha, SVN, zur Ausseglung in der IMS- Gruppe 4 nach berechneter Zeit. Schulau- Wanderpokal Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des SVN, gegeben vom Segelausschuss der SVWS für das nach gesegelter Zeit auf den 50. Platz liegenden Schiff. Brammer Bank- Preis Gegeben von der Crew der Colombe, SVN, für den schnellsten Jollenkreuzer Tour nach berechneter Zeit. SVN- Pokal Gegeben von der SVN für das schnellste Schiff der SVN nach gesegelter Zeit. Segelmacher- Raap- Wanderpreis Gegeben von der Segelmacherei Raap für das schnellste Schiff der YS- Gruppe 3-6 nach berechneter Zeit. BSC- Preis Gegeben von der SVN anlässlich des 100 jährigen Jubiläums des BSC für das schnellste Schiff nach berechneter Yardstick- Zeit. Möve- Preis Gegeben von Herrn Peter Timmermann für das schnellste Schiff, nach gesegelter Zeit, der letzten drei Zieldurchgänge. 100 Jahre SCOe Gegeben von der SNV anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des SCOe für das schnellste Schiff der SCOe nach berechneter Yardstick- Zeit, gewonnen und neu gestiftet von Sven Ove Baumgartner. Oymel Preis Gegeben von der Famile Heldewig SVN für das schnellste Folkeboot. X-99-Preis Gegeben von der Fa. Personal Present GmbH, für das schnellste Schiff der Klasse X

8 Wanderpreise für die Roland- Pokal Gegeben von der Stadt Wedel für die schnellste Kielyacht nach gesegelter Zeit. Niederelbe- Preis Gegeben von der SVN für das schnellste Boot der IMS- Gruppe 4, nach berechneter Zeit. BMW- Pokal Gegeben von der BMW-Niederlassung Hamburg für das schnellste Schiff der IMS- Gruppe 2 nach berechneter Zeit. Preis des SVWS 2001 neu gestiftet vom SVWS Segelausschuss für das schnellste Schwertboot nach gesegelter Zeit. Weiß- gestiftet von der BMW-Niederlassung Hamburg für das schnellste Schiff nach gesegelter Zeit. Preis der Stadtsparkasse Wedel Gegeben von der Stadtsparkasse Wedel für die schnellste Kielyacht nach berechneter Zeit (IMS). Tiedenreiter- Preis Gegeben von Herrn Dr. Tönnies Hagelstein für das zweitschnellste Kielschiff IMS nach berechnete Zeit. BSC- Preis Gegeben von der SVWS anlässlich des 100 jährigen Jubiläums des BSC für das schnellste Schiff nach berechneter Yardstick- Zeit. Susabyl- Preis Wiedergegeben von Jan + Gabi Goral für das schnellste Schiff nach berechneter Yardstick- Zeit. Wanderpreise die in beiden Regatten ausgesegelt werden. Ina-Preis Für die Wettfahrten Blaue Band und Elbauf; gegeben von der Segelmacherei Raap für die YS- Gruppe 3 nach berechneter Zeit. Bernhard-Schmidt-Gedächtnis-Preis Gegeben von Frau Elke Schmidt für das nach berechneter Yardstick- Zeit, schnellste Schiff der SVWS. Düse-Wanderpreis Gegeben von Herrn Dieter Behl für das nach berechneter Zeit schnellste Kielboot/Kielschwertboot mit einem Yardstickwert 113 und größer. SVN-Wanderpreis für die 20- jährige gute Zusammenarbeit mit dem SVWS für die Gruppe YS 11 nach berechneter Zeit

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