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1 Einheitliche Leistungsbewertung im Fach Französisch Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlage 2. Auszug aus den hausinternen Curricula für die Sekundarstufe 3. Leistungsbewertung in offenen Aufgaben 4. Orientierungsangaben für das Kriterium Sprachrichtigkeit 5. Beobachtungskriterien/Beurteilung FÜR EINE MÜNDLICHE Präsentation 6. Sekundarstufe II 7. Facharbeiten

2 1. Gesetzliche Grundlage In Nordrhein-Westfalen wird im Schulgesetz, Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung 48 Grundsätze der Leistungsbewertung festgehalten: (1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen. (2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. (3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt: 1. sehr gut (1) Die Note sehr gut soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. 2. gut (2) Die Note gut soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. 3. befriedigend (3) Die Note befriedigend soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. 4. ausreichend (4) Die Note ausreichend soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. 5. mangelhaft (5) Die Note mangelhaft soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 6. ungenügend (6) Die Note ungenügend soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden. (5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet. (6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen. Die Hälfte der erreichbaren Punktzahl wird als die Note ausreichend bewertet. [5]

3 2. Auszug aus den hausinternen Curricula für die Sekundarstufe I Jgst.6 Schriftliche Leistungsüberprüfung und bewertung (Vgl. auch KLP Gymn. SI Französisch S.59) Drei Klassenarbeiten pro Halbjahr - Mischung von geschlossenen, halboffenen und offenen Aufgabentypen - i.d. R. textgebundene, freiere Textproduktion Sonstige Mitarbeit (Vgl. auch KLP 2007, S.59) u.a. Wortschatzüberprüfungen evt. Ringheftüberprüfung (Herbst-/ Winter-/ Osterferien) evt. Landeskundemappe und/oder Lernplakate Jgst.7 Schriftliche Leistungsüberprüfung und bewertung Drei Klassenarbeiten pro Halbjahr - Mischung von geschlossenen, halboffenen und offenen Aufgabentypen - i.d.r. textgebundene freiere Textproduktion Sonstige Mitarbeit Wortschatzüberprüfungen, vorgetragene Hausaufgaben, Unterrichtsbeiträge in Unterrichtsgesprächen, Partner- und Gruppenarbeitsphasen evt. Ringheftüberprüfung (Herbst-/ Winter-/ Osterferien) evt. Landeskundemappe und/oder Lernplakate Jgst. 8 Schriftliche Leistungsüberprüfung und -bewertung Zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr - Mischung von geschlossenen, halboffenen und offenen Aufgabentypen, wobei letztere in den Jgst. 8/9 überwiegen (KLP, S.59) - Vorrang der sprachlichen vor der inhaltlichen Leistung (Vgl. auch unten Punkt 3) Sonstige Leistungen: Unterrichtsgespräch kooperative Beiträge in Team- und Gruppenarbeit punktuelle Überprüfungen von Wortschatz, Hör- und Leseverstehen, kurze schriftl. Übungen, vorgetragene Hausaufgaben, Protokolle in Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen evt. Ringheftüberprüfung (Herbst-/ Winter-/ Osterferien) evt. Landeskundemappe und/oder Lernplakate/Referate u.ä. Präsentationen Jgst. 9 Schriftliche Leistungsüberprüfung und -bewertung Zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr

4 - Mischung aus halboffenen und offenen Aufgabentypen, wobei letztere in den Jgst. 8/9 überwiegen (KLP, S.59) - Vorrang der sprachlichen vor der inhaltlichen Leistung (Vgl. auch unten Punkt 3) Sonstige Leistungen: Unterrichtsgespräch kooperative Beiträge in Team- und Gruppenarbeit punktuelle Überprüfungen von Wortschatz, Hör- und Leseverstehen, kurze schriftl. Übungen, vorgetragene Hausaufgaben, Protokolle in Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen evt. Ringheftüberprüfung (Herbst-/ Winter-/ Osterferien) evt. Landeskundemappe und/oder Lernplakate/Referate u.ä. Präsentationen (Lernplakate) DIFF Jgst.8 und DIFF Jgst.9 Schriftliche Leistungsüberprüfung und -bewertung Zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr - Mischung aus halboffenen und offenen Aufgabentypen, wobei letztere in den Jgst. 9 überwiegen (KLP, S.59) - Vorrang der sprachlichen vor der inhaltlichen Leistung (Vgl. aber auch unten Punkt 3) Sonstige Leistungen: Unterrichtsgespräch kooperative Beiträge in Team- und Gruppenarbeit punktuelle Überprüfungen von Wortschatz, Hör- und Leseverstehen, kurze schriftl. Übungen, vorgetragene Hausaufgaben, Protokolle in Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen evt. Ringheftüberprüfung (Herbst-/ Winter-/ Osterferien) evt. Landeskundemappe und/oder Lernplakate/Referate u.ä. Präsentationen (Lernplakate) Facharbeiten mit teils muttersprachlichem, teils französischen Anteilen (je nach Thema)

5 3. Leistungsbewertung in offenen Aufgaben Gemäß den Hinweisen im KLP steht in dieser Art von Aufgaben die gelungene oder misslungene Kommunikation im Vordergrund. Das heißt im Einzelnen: Im inhaltlichen Bereich sind Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse Maßstab der Bewertung. Im sprachlichen Bereich zählen: - Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, - Komplexität und Variation im Satzbau, - sprachliche Klarheit durch logische Verknüpfungen, - lexikalische und grammatische Korrektheit. Bei der Sprachrichtigkeit werden nicht hörbare Angleichungsfehler konsequent angestrichen (s. o.), aber kaum gewertet, da sie das Verständnis nur wenig tangieren. Störender und damit schwer wiegender sind falsche Genera, falsche - im Sinne von: nicht existierende - Verbformen und falsche Wortarten. Falsche Pronomina oder Konjunktionen sowie Fehler im Satzbau oder der gesamten Konstruktion werden in dem Maße als gravierend bewertet, wie sie das Verständnis beeinträchtigen oder unmöglich machen. Da es in der Sekundarstufe I sinnvoll ist, die Anforderungen und die Gewichtung von Sprache und Inhalt denen der Oberstufe schrittweise anzunähern, damit der Übergang in die gymnasiale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler möglichst problemlos erfolgen kann, nähert sich in den Stufen 8 und 9 bei offenen Aufgaben die Bewertung der sprachlichen Leistung zunehmend dem Verhältnis von 40% Inhalt zu 60% Darstellungsleistung. Die oben genannten und für die zentralen Abituraufgaben sehr differenziert ausgeführten Aspekte der Sprachleistung werden für die Sekundarstufe I zusammengefasst unter Kommunikative Textgestaltung: Kohärenz, Logik und Ökonomie des Textes Ausdrucksvermögen: differenzierter Wortschatz, Komplexität des Satzbaus, Eigenständigkeit der Formulierungen Sprachrichtigkeit: Grammatik, Lexik, Orthographie (Vgl.a. Punkt 4.)

6 4. Orientierungsangaben für das Kriterium Sprachrichtigkeit In den Abiturprüfungen seit 2009 ist nach dem MSWNRW zur Beurteilung des Kriteriums Sprachrichtigkeit" in den modernen Fremdsprachen nachstehende Orientierungsübersicht zu beachten. Es ist sinnvoll, den Kriterienkatalog bereits für die zunehmend freiere Textproduktion in den Klassenarbeiten der Sekundarstufe 1 zu verwenden. I.Orthographie 0 Punkte 1-2 Punkte 3-4 Punkte 5-6 Punkte In nahezu jedem Satz Einzelne Sätze sind frei Es sind durchaus Der gesamte Text ist ist wenigstens ein von Verstößen gegen Rechtschreibfehler weitgehend frei von Verstoß gegen die die Rechtschreib- feststellbar. Jedoch sind Verstößen gegen Regelnder normen, Rechtschreib- Abschnitte bzw. Text- Rechtschreibnormen. Rechtschreibung fehler beeinträchtigen z. passagen weitgehend Wenn Rechtschreibfeststellbar. Die T. das Lesen und ohne Verstoß gegen die fehler auftreten, haben falschen Schreibungen Verstehen. Rechtschreibnorm. Das sie den Charakter von erschweren das Lesen Lesen des Textes wird Flüchtigkeitsfehlern, d.h. erheblich und durch die auftretenden sie deuten nicht auf verursachen Rechtschreibfehler nicht Unkenntnis von Regeln Missverständnisse. wesentlich beeinträchtigt hin. Maximal erreichbare Punktzahl: 6 2. Grammatik 0-1 Punkte 2-5 Punkte 6-9 Punkte Punkte In nahezu jedem Satz Einzelne Sätze sind frei Es sind vereinzelt Der Text ist weitgehend ist wenigstens ein von Verstößen gegen Verstöße gegen die frei von Verstößen Verstoß gegen die grundlegende Regeln Regein der Grammatik gegen Regeln der grundlegenden Regeln der Grammatik. feststellbar. Jedoch sind Grammatik. Wenn der Grammatik Grammatikfehler Abschnitte bzw. Text- Grammatikfehler feststellbar. Diese beeinträchtigen z. T. passagen weitgehend auftreten, betreffen sie erschweren das Lesen das Lesen und fehlerfrei. Das Lesen den komplexen Satz erheblich und Verstehen. des Textes wird durch und sind ein Zeichen verursachen die auftretenden dafür, dass der Missverständnisse. Grammatikfehler nicht Schüler/die Schülerin erschwert Risiken beim Verfassen des Textes eingeht um sich dem Leser differenziert mitzuteilen. Maximal erreichbare Pun tzahl: Wortschatz 0-1 Punkte 2-5 Punkte 6-9 Punkte Punkte In nahezu jedem Satz Einzelne Sätze sind frei Vereinzelt ist eine Der Wortgebrauch sind Schwächen im von lexikalischen falsche bzw. nicht (Struktur- und korrekten und Verstößen. Fehler beim angemessene Wort-wahl Inhaltswörter) ist über angemessenen Wortgebrauch feststellbar. Einzelne den gesamten Text Gebrauch der Wörter beeinträchtigen z. T. Abschnitte bzw. Text- hinweg korrekt und feststellbar. Die Mängel das Lesen und passagen sind treffend. im Wortgebrauch Verstehen. weitgehend frei von erschweren das Lesen lexikalischen und Textverständnis Verstößen. erheblich und verursachen Missverständnisse.

7 Maximal erreichbare Punktzahl: Beobachtungskriterien/Beurteilung FÜR EINE MÜNDLICHE Präsentation (auch ggfs. in mdl. Abiturprüfung) Die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung besteht in beiden Sekundarstufen. Vorbereitete Präsentation im mündlichen Prüfungsfach Prüfungskandidat/in: Thema: Vorbereitungsleistung: Aufbereitung des Themas (Relevanz / Fragestellungen / Problematisierung / Qualität und Quantität der Recherche) Gliederung des Themas (Aufbau der Präsentation / Akzente / Schwerpunksetzung) Materialauswahl und gestaltung (Authentizität / Kreativität / Anschaulichkeit / Qualität und Quantität der vermittelten Information/ Sorgfalt) Darstellensleistung: Sachwissen gezeigt (Qualität / Bearbeitungstiefe) Methodenkompetenz gezeigt (Strukturierung / Visualisierung / Rhetorik / Analyse) Thema kreativ bearbeitet (Originalität / Ideen / Selbstständigkeit / Problemlösungen) Strukturierendes Vokabular benutzt (mots-charnières) Variationsreichen Wortschatz verwendet themenspezifischen Wortschatz angewandt Übersichtliche, auch komplexere Sätze formuliert Korrektheit im Gebrauch der grammatikalischen Grundstrukturen Kommunikative Leistung: Auf Nachfragen flexibel und kompetent reagiert Blickkontakt aufrechterhalten Mit natürlicher Gestik und Mimik die Aussagen unterstrichen Angemessenes Auftreten (sicher, nicht zu verkrampft, nicht zu locker)

8 Besondere Stärken:

9 6.Sekundarstufe II lt. Richtlinien Und Lehrpläne für die Sekundarstufe II (Gymnasium/Gesamtschule) in NRW 1.Aufl.1999 Vgl. v.a. auch S. 118 ff. 4.3 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit KRITERIEN Beiträge zum Unterrichtsgespräch Hausaufgaben und Vortrag im Unterricht Kurzvorträge, Referate, thematische Dossiers, Lesetagebücher Dokumentation von Unterrichtsergebnissen (z.b. Protokolle, Lernplakate, Übersichten, Lernstatistiken) Schriftliche Übungen Mitarbeit in Projekten 7. Facharbeiten In der Jahrgangsstufe 12 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Beim Thema der Facharbeit sollen nach Möglichkeit die Schülerwünsche berücksichtigt werden. Dies setzt eine aktive Auseinandersetzung der Schülerin bzw. des Schülers mit möglichen Themenbereichen bereits vor der Festlegung der Themenstellung voraus. Die Abstimmung des Themas mit dem betreuenden Lehrer und die Begleitung bei der Erstellung der Arbeit findet in Beratungsgesprächen (mindestens 3) statt, deren Datum und Inhalt von der jeweiligen Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer protokolliert und unterschrieben werden. Die Facharbeit wird soweit möglich - auf Französisch angefertigt, mindestens jedoch müssen 8 Seiten auf Französisch vorgelegt werden. Facharbeiten werden von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer korrigiert und bewertet. Die Note wird schriftlich begründet, wozu fachliche und überfachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Die Fachschaft Französisch folgt dabei den am EMA beschlossenen Bewertungskriterien einer Facharbeit, die die formale Anlage die sprachliche Bewältigung die wissenschaftliche Arbeitsweise die inhaltliche Bewältigung und den Entstehungsprozess berücksichtigen. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Wegen dieser Gewichtung sollten die Anforderungen für die Erstellung der Facharbeit mit denen der Klausur vergleichbar sein. Es kann sich anbieten, den Inhalt der Facharbeit im Unterricht in einem Referat vorstellen zu lassen, um so allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit den behandelten Inhalten auseinanderzusetzen. Die Art und Weise des Vortrages sowie der vorgestellte Inhalt des Referats, der Umgang mit Rückfragen, verwendete Medien, Handouts, etc. können im Rahmen des Beurteilungsbereiches Sonstige Leistungen gewertet werden.

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