Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter ( Qualified Clearing Staff QCS)

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1 Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter ( Qualified Clearing Staff QCS) Eurex Clearing AG

2 Eurex Clearing 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die Eurex-Börsen bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50 Index Futures, EURO STOXX 50 ex Financials Index Futures, EURO STOXX Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX Index Futures, EURO STOXX Large/Mid/Small Index Futures, STOXX Europe 50 Index Futures, STOXX Europe 600 Index Futures, STOXX Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 Index SM Futures (EUR & USD), DAX -/MDAX -/TecDAX -Futures, SMIM -Futures, SLI Swiss Leader Index -Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25 Index-Futures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX -Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und Zinsderivate). Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl, DAX, DivDAX, eb.rexx, Eurex, Eurex Bonds, Eurex Repo, Eurex Strategy Wizard SM, Euro GC Pooling, FDAX, FWB, GC Pooling, GCPI, MDAX, ODAX, SDAX, TecDAX, USD GC Pooling, VDAX, VDAX-NEW und Xetra sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra. ATX, ATX five, CECE und RDX sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG. IPD UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizensiert worden. SLI, SMI und SMIM sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 Index SM und Dow Jones Sector Titans Indexes SM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Bloomberg Commodity Index SM und alle dazugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten. PCS und Property Claim Services sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Corporation. Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation. BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

3 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 28 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Änderungen im 5 Abkürzungsverzeichnis 6 1 Einleitung Aufbau des Tests, Fragetypen und Bewertung Ansprechpartner/Anmeldung 8 2 Produkte Staatsanleihen Covered Bonds Europäische Covered Bonds Deutsche Pfandbriefe Länderanleihen und Agencies Länderanleihen Agencies Unternehmensanleihen Spread-Produkte Basisinstrumente Breakeven-Instrumente Musterfragen 13 3 Clearing-Bedingungen Clearing von Eurex Bonds Transaktionen Abwicklung und Bewertung Musterfragen 16 4 Liefermanagement Abwicklungslokationen Mitgliederspezifische Standardeinstellungen Dual oder Single Instruction Netting Dual Instruction Netting (DIN) Single Instruction Netting (SIN) Trennung zwischen Eurex Bonds/Repo (I)CSD-Netting Fristen innerhalb des Liefermanagements Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Kupon-Kompensation für verspätete Eurex Bonds Transaktionen Nichtlieferung 21

4 Inhaltsverzeichnis Seite 4 von Eindeckungsverfahren (Buy-in) Abwicklung dänischer Anleihen im Heimatmarkt Trade Date Netting für Heimatmarkt-Transaktionen Musterfragen 23 5 Risikomanagement Margin-Typen innerhalb des Risk-Based Margining Current Liquidating Margin Additional Margin Gesamt-Margin Berechnung der Current Liquidating Margin und der Additional Margin Musterfragen 28

5 Änderungen im Seite 5 von 28 Änderungen im Datum Version Kapitel Änderung Verkürzung der Abwicklungsperiode auf T+2 für auf Eurex Bonds abgeschlossene Transaktionen Überarbeitet

6 Abkürzungsverzeichnis Seite 6 von 28 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung CBF CBL CCP CM CSD DIN DTP DvP exas FBTP FGBL FGBM FGBS GCM (I)CSD NTP Prisma QCS SDS SIN Bedeutung Clearstream Banking Frankfurt Clearstream Banking Luxemburg Central Counterparty - Zentraler Kontrahent Clearing-Mitglied Central Securities Depository - Zentralverwahrer Dual Instruction Netting (Verrechnung, die in zwei Instruktionen resultiert) Day Time Processing - Tagesverarbeitung Delivery versus Payment - Lieferung gegen Zahlung elektronische Zulassungsverwaltung Langfristige Euro-BTP Futures Euro-Bund-Futures Euro-Bobl-Futures Euro-Schatz-Futures General Clearing-Mitglied (International) Central Securities Depository - Internationaler Zentralverwahrer Night Time Processing - Nachtverarbeitung Portfolio-based risk management approach / portfoliobasierte Risikomanagement- Methode von Eurex Clearing Qualified Clearing Staff /Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter/in Same Day Settlement - Bezeichnung für einen Settlementzyklus bei CBF innerhalb dessen Wertpapiertransaktionen taggleich reguliert werden. Single Instruction Netting (Verrechnung, die in einer Instruktion resultiert)

7 1 Einleitung Seite 7 von 28 1 Einleitung Das Handbuch dient der Vorbereitung auf das des Clearer-Tests. Es bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den Clearing Prozess und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial für das Basismodul als Ergänzung zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Leitfadens finden Sie unter: Bitte beachten Sie, dass regelmäßige Aktualisierungen stattfinden. 1.1 Aufbau des Tests, Fragetypen und Bewertung Der Clearer-Test ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 15 Fragen aus einem Gesamtfragenpool ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: Richtig/Falsch (TF) Multiple Choice (MC) Multiple Response/mehrere Antworten möglich (MR) MC/MR-Fragen ohne Antwort werden nicht gewertet (0 Punkte). 2 Punkte 2 Punkte 4 Punkte Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein. Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Nr. Thema TF MC MR Anzahl der Fragen 1.0 Produktübersicht Clearing-Bedingungen Liefermanagement Risikomanagement Gesamt Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 20 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung.

8 1 Einleitung Seite 8 von Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG ( Clearing Bedingungen ) jedes Clearing-Mitglied mindestens einen ausreichend qualifizierter Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff - QCS) haben muss. Dieser QCS muss den Clearer-Test bestanden haben, der sich aus dem Basismodul und einem Marktmodul für die jeweilige Clearing-Lizenz zusammensetzt. Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen zu den Modulen der Clearer-Tests finden Sie unter folgendem Link: Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung: Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe Telefon: Fax: Homepage: deutsche-boerse.com/cma academy@deutsche-boerse.com Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (exas). Der exas-service findet sich im Mitglieder-Bereich der Webseite von Eurex Clearing oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com. Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur Member Section von Eurex Clearing wenden Sie sich bitte an das Member Section Team unter +49-(0) oder per an mailto:member.section@deutsche-boerse.com Alle Fragen zu Funktionen von exas beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission Teams: Standort Telefon Zürich +41-(0) eurexzuerichag@eurexchange.com Paris +33 (0) paris.admission@deutsche-boerse.com London +44 (0) uktraderadmission@deutsche-boerse.com Chicago customer.support.chicago@deutscheboerse.com Frankfurt +49 (0) person.admission@deutsche-boerse.com

9 2 Produkte Seite 9 von 28 2 Produkte Die Eurex Bonds GmbH wurde im Oktober 2000 als gemeinsame Initiative der Eurex Frankfurt AG und führender Finanzinstitute gegründet. Eurex Bonds ist ein elektronisches Handelssystem, das als außerbörsliche Handelsplattform Marktteilnehmern den Handel mit fest- und unverzinslichen Schuldverschreibungen sowie Spread- Produkten ermöglicht. Außerdem ist Eurex Bonds eine staatlich anerkannte und zulässige Plattform für Primärhändler zur Erfüllung ihrer Quotierungsverpflichtungen in den Märkten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, den Niederlanden und Österreich. Der Handel beruht auf dem Xetra- Handelssystem. Das Eurex Bonds-Produktportfolio umfasst die folgenden Instrumente mit Nennwert in Euro, Dänischen Kronen und US-Dollar. Staatsanleihen Covered Bonds Länderanleihen Unternehmens- Spread-Produkte (Gedeckte und Agencies anleihen Schuldverschreibungen) Festverzinsliche Anleihen Österreich Belgien Dänemark Finnland Frankreich Deutschland Irland Italien Niederlande Spanien Inflationsgebundene Anleihen Frankreich Deutschland Italien Schatzanweisungen Belgien (BGTB) Frankreich (BTF) Deutschland (Bubils) Niederlande (DTC) Österreichischer Hypotheken- Pfandbrief Österreichischer Öffentlicher Pfandbrief Cédulas Hipotecarias Dänische forderungsbesicherte Schuldverschreibungen Pfandbriefe Obligacion Foncières Obbligazioni Bancaire Garantite Britische forderungsbesicherte Schuldverschreibungen Anleihen der deutschen Bundesländer Agencies Anleihen halbstaatlicher Einrichtungen und supranationaler Institutionen (z.b. KfW, EIB, CADES, NRW.Bank, ICO, BNG und andere hochbewertete Anleihen) Ausgewählte Unternehmensanleihen mit einem ausstehenden Volumen von mindestens 500 Millionen EUR und einem Investmentgrade -Rating. Basisinstrumente Alle deutschen Staatsanleihen, die für die nächsten FGBS-, FGBM- und FGBL-Future- Kontrakte lieferbar sind, können gegen ihre jeweiligen Future-Kontrakte gehandelt werden Lieferbare italienische Staatsanleihen sind gegen ihren FBTP- Future-Kontrakt handelbar Breakeven- Instrumente Spezielle Breakeven- Instrumente, welche die automatische Ausführung bei den Handelspositionen garantieren. Diese Produkte sind für deutsche und französische inflationsindexierte Anleihen verfügbar. Abbildung 2-1: Eurex Bonds-Produktportfolio

10 2 Produkte Seite 10 von Staatsanleihen Die auf der Eurex Bonds-Plattform hauptsächlich gehandelten Produkte sind durch nationale Regierungen ausgegebene Staatsanleihen. Für deutsche Staatsanleihen gelten die folgenden Kriterien, damit sie auf Eurex Bonds handelbar sind: Festverzinsliche Wertpapiere mit einem ausstehenden Volumen von mindestens 4 Milliarden EUR oder 4 Milliarden USD Inflationsindexierte Anleihen mit einem ausstehenden Volumen von mindestens 1 Milliarde EUR oder 1 Milliarde USD. Darüber hinaus sind unverzinsliche Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland (Bubills) zum Handel zugelassen, sofern sie folgende Kriterien erfüllen: Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten Ausstehendes Volumen von mindestens 4 Milliarden EUR Ausgewählte festverzinsliche und unverzinsliche auf EUR oder andere Währungen lautende Staatsanleihen der Länder Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, der Niederlande und Spanien sind ebenfalls handelbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Ausstehendes Volumen von mindestens 1 Milliarde EUR. Falls es sich bei einer Handelswährung nicht um EUR handelt, wird das erforderliche ausstehende Volumen für die jeweilige Handelswährung durch den Vorstand der Eurex Bonds bestimmt und bekanntgegeben. "Investment Grade Rating" von Standard & Poor s, Moody s oder Fitch Zur Lieferung gegen Zahlung zugelassen zwischen Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank. 2.2 Covered Bonds Europäische Covered Bonds Ausgewählte, auf EUR oder andere Währungen lautende Covered Bonds (gedeckte Schuldverschreibungen) von Hypothekenbanken oder Kreditinstituten (Hypothekenpfandbriefe) sind auf Eurex Bonds handelbar: Österreichischer Hypotheken-Pfandbrief Österreichischer Öffentlicher Pfandbrief Cédulas Hipotecarias Dänische gedeckte Schuldverschreibungen Pfandbriefe Obligacion Foncières Obbligazioni Bancaire Garantite Britische gedeckte Schuldverschreibungen

11 2 Produkte Seite 11 von Deutsche Pfandbriefe Pfandbriefe sind auf Basis des Deutschen Pfandbriefgesetzes emittierte gedeckte Schuldverschreibungen. Sie dienen der Refinanzierung von Darlehen, die durch grundpfandrechtlich besicherte Darlehen (Hypothekenpfandbriefe), Staatskredite (Öffentliche Pfandbriefe), Schiffshypotheken (Schiffspfandbriefe) oder Flugzeughypotheken (Flugzeugpfandbriefe) besichert sind. Alle europäischen Covered Bonds und deutschen Pfandbriefe müssen folgenden Kriterien erfüllen: Festverzinsliche Wertpapiere Ausstehendes Volumen von mindestens 500 Millionen EUR. Falls es sich bei einer Handelswährung nicht um EUR handelt, wird das erforderliche ausstehende Volumen für die jeweilige Handelswährung durch den Vorstand der Eurex Bonds bestimmt und bekanntgegeben. Mindest-Rating: AA- durch Standard & Poor s oder Aa3 durch Moody s oder entsprechendes Rating durch Fitch. 2.3 Länderanleihen und Agencies Länderanleihen Auf EUR lautende Anleihen der deutschen Bundesländer (Länderanleihen) sind auf Eurex Bonds handelbar, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen: Festverzinsliche Wertpapiere Ausstehendes Volumen von mindestens 500 Millionen EUR Agencies Auf EUR oder andere Währungen lautende Anleihen halbstaatlicher Einrichtungen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (z.b. Kreditanstalt für Wiederaufbau oder NRW.Bank) sind auf Eurex Bonds handelbar, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen: Festverzinsliche Wertpapiere Ausstehendes Volumen von mindestens 500 Millionen EUR. Falls es sich bei einer Handelswährung nicht um EUR handelt, wird das erforderliche ausstehende Volumen für die jeweilige Handelswährung durch den Vorstand der Eurex Bonds bestimmt und bekanntgegeben. Mindest-Rating: AA- durch Standard & Poor s oder Aa3 durch Moody s oder entsprechendes Rating durch Fitch. 2.4 Unternehmensanleihen Auf EUR oder andere Währungen lautende und innerhalb der EU ausgegebene Unternehmensanleihen sind nur zum Handel an der Eurex Bonds zugelassen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Festverzinsliche Wertpapiere Ausstehendes Volumen von mindestens 500 Millionen EUR. Falls es sich bei einer Handelswährung nicht um EUR handelt, wird das erforderliche ausstehende Volumen für die jeweilige Handelswährung durch den Vorstand der Eurex Bonds bestimmt und bekanntgegeben. Investment Grade Rating durch Standard & Poor s, Moody s und Fitch

12 2 Produkte Seite 12 von Spread-Produkte Basisinstrumente Ein Basisgeschäft ist die Kombination einer Kassaposition (Cash Leg) und einer Futures-Position (Futures Leg), die zu einem Preis gehandelt werden. Der Kauf der Basis umfasst den Kauf einer bestimmten Anzahl an Wertpapieren und den gleichzeitigen Verkauf einer entsprechenden Anzahl an Futures-Kontrakten. Die umgekehrte Kombination wird als Verkauf der Basis bezeichnet. Alle deutschen Staatsanleihen, die für die nächsten FGBS-, FGBM- und FGBL-Future-Kontrakte lieferbar sind, können gegen ihre jeweiligen Future-Kontrakte gehandelt werden. Lieferbare italienische Staatsanleihen können gegen ihren FBTP-Future-Kontrakt gehandelt werden. Geschäftsbestätigungen für die Basis und die Kassapositionen werden von Eurex Bonds erzeugt und verschickt, Geschäftsbestätigungen für die Futures-Positionen von Eurex Exchange. Abbildung 2-2: Basishandel auf Eurex Bonds Breakeven-Instrumente Es gibt spezielle Breakeven-Instrumente, die die automatische Ausführung beider Handelspositionen garantieren. Diese Produkte sind für deutsche und französische inflationsindexierte Anleihen verfügbar. Aus finanzieller Sicht stellen Breakeven-Instrumente eine Kombination aus dem Handel mit einer inflationsindexierten Anleihe und einer festverzinslichen Anleihe mit festem Nominalwert dar. Der Kauf von Breakeven-Instrumenten bedeutet den Kauf einer inflationsindexierten Anleihe und den gleichzeitigen Verkauf einer festverzinslichen Anleihe mit festem Nominalwert. Das Volumen der Breakeven-Transaktion entspricht folglich dem Handelsvolumen der inflationsindexierten Anleihe.

13 2 Produkte Seite 13 von Musterfragen Welche deutschen Staatsanleihen sind auf Eurex Bonds unter bestimmten Voraussetzungen handelbar? A: Festverzinsliche Anleihen B Unverzinsliche Schatzanweisungen C: Inflationsgebunde Anleihe D: Alle Antworten sind richtig Richtige Antwort: D Der deutsche Pfandbrief A: ist eine gedeckte Schuldverschreibung nach dem deutschen Pfandbriefgesetz. B: benötigt kein bestimmtes ausstehendes Volumen um auf Eurex Bonds handelbar zu sein. C: dient der Refinanzierung von Darlehen, die z.b. durch grundpfandrechtlich besicherte Darlehen (Hypothekenpfandbriefe) besichert sind. D: hat immer eine variable Verzinsung. Richtige Antworten: A C Länderanleihen und Anleihen halbstaatlicher Einrichtungen (Agencies) sind auf Eurex Bonds nicht handelbar. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Unternehmensanleihen müssen kein bestimmtes ausstehendes Volumen aufweisen, um auf Eurex Bonds handelbar zu sein. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Wer verschickt die Geschäftsbestätigung für die auf Eurex Bonds gehandelte Futures-Position eines Basis Trades? A: Eurex Bonds B: Eurex Exchange C: Eurex Clearing D: Xetra Richtige Antwort: B

14 3 Clearing-Bedingungen Seite 14 von 28 3 Clearing-Bedingungen Zur Teilnahme am Clearing der an der Eurex Bonds GmbH abgeschlossenen Transaktionen in Schuldverschreibungen (Eurex Bonds Transaktionen) ist eine Clearing-Lizenz erforderlich. Über die allgemeinen, im Vorbereitungsmaterial für das Basismodul, Kapitel 2 beschriebenen Bestimmungen der Clearing-Bedingungen hinaus gelten für die Erteilung einer Eurex Bonds Clearing- Lizenz folgende Voraussetzungen: Nachweis einer technischen Anbindung zu den Systemen der Eurex Clearing und Nachweis einer technischen und funktionalen Anbindung an das Brutto-Liefermanagement, sofern das Clearing-Mitglied beabsichtigt, diesen Service zu nutzen, der optional für Clearing-Mitglieder und Abwicklungsinstitute angeboten wird: Ungeachtet der unten aufgeführten Mindestbeträge an Eigenmitteln 1 ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, deren Nachweis und Vorhaltung Eurex Clearing von den Clearing-Mitgliedern verlangt, die jeweils höhere der beiden nachfolgenden Summen: 20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Additional Margin-Anforderung oder 20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Additional Margin-Anforderung Eigenmittel General Clearing-Mitglied (in Millionen EUR) Eigenmittel Direkt Clearing-Mitglied (in Millionen EUR) Eurex Bonds Clearing-Lizenz 30 7,5 Abbildung 3-1: Eigenmittel Der Mindestbetrag der Eigenmittel gilt additiv für mehrere Lizenzen in unterschiedlichen Anlageklassen. 3.1 Clearing von Eurex Bonds Transaktionen Kapitel III der Clearing-Bedingungen für Eurex Clearing legt die folgenden zusätzliche Anforderungen für das Clearing von Eurex Bonds Transaktionen fest: Eurex Clearing legt in Abstimmung mit Eurex Bonds fest, welche Eurex Bonds-Transaktionen bzw. die den jeweiligen Transaktionen zugrunde liegenden Wertpapiere in das Clearing einbezogen werden. Diese werden den Clearing-Mitgliedern ausschließlich durch elektronische Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben, abrufbar auf den Internetseiten der Eurex Clearing ( Für das Verfahren bei Lieferungen und Zahlungen, die aus Eurex Bonds Transaktionen resultieren, gilt folgendes: 1 im Sinne der Europäischen Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU ( CRD IV ) und der Europäischen Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR) Antragsteller, die nicht den Eigenmittelanforderungen nach CRD IV und CRR unterliegen, sind verpflichtet, gleichwertiges regulatorisches Eigenkapital nachzuweisen.

15 3 Clearing-Bedingungen Seite 15 von 28 Eurex Clearing ist Vertragspartner für alle Lieferungen und Zahlungen bei der Erfüllung von Eurex Bonds Transaktionen. Clearing-Mitglieder haben ihre Liefer- und Zahlungsverpflichtungen nach Weisung der Eurex Clearing zu erfüllen. Alle stückemäßigen Lieferungen sowie Zahlungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing- Mitgliedern und der Eurex Clearing AG und entsprechend zwischen der Eurex Clearing AG und den zu beliefernden Clearing-Mitgliedern am vereinbarten Liefertag Abwicklung und Bewertung Geschäftsabschlüsse an Eurex Bonds sind am 2. Geschäftstag nach dem Handelstag zu erfüllen. Der Abwicklungszeitraum für Eurex Bonds-Produkte ist in den entsprechenden Stammdaten des jeweiligen Instrumentes festgelegt. Für jede noch nicht erfüllte Lieferung von Wertpapieren aufgrund von Eurex Bonds Transaktionen werden Gewinne und Verluste an dem betreffenden Geschäftstag ermittelt und gegen die hinterlegten Sicherheiten abgeglichen. Für alle noch nicht erfüllten Lieferungen berechnet sich der Betrag der zu hinterlegenden Sicherheiten aus der Differenz zwischen dem Preis der Transaktion und dem täglichen Abrechnungspreis des Geschäftstages. Der tägliche Abrechnungspreis wird von Eurex Clearing festgelegt.

16 3 Clearing-Bedingungen Seite 16 von Musterfragen Welche der folgenden Aussagen sind richtig? A: Die Abwicklung von Transaktionen in festverzinslichen Schuldverschreibungen wird am dritten Geschäftstag nach dem Handelstag durchgeführt (T+3). B: Die Abwicklung von Geschäften in festverzinslichen Schuldverschreibungen wird am zweiten Geschäftstag nach dem Handelstag durchgeführt (T+2). C: Der Abwicklungszeitraum für Eurex Bonds-Produkte ist in den entsprechenden Stammdaten des jeweiligen Instrumentes festgelegt. D: Keine der oben genannten Antworten. Richtige Antworten: B C Welchen Mindestbetrag an Eigenmitteln muss ein General Clearing-Mitglied nachweisen, um eine Eurex Bonds Clearing-Lizenz zu erhalten? A: 50 Millionen EUR B: 30 Millionen EUR C: 15 Millionen EUR D: 12,5 Millionen EUR Richtige Antwort: B

17 4 Liefermanagement Seite 17 von 28 4 Liefermanagement Der Begriff Liefermanagement beschreibt zusammenfassend den Prozess des Settlement Day Netting, des Shaping, des (I)CSD-Netting und die Erstellung von Lieferinstruktionen innerhalb des Zentralen Kontrahenten. Man unterscheidet im Liefermanagement Transaktionen, die für die Brutto-Verarbeitung und Transaktionen die für die Netto-Verarbeitung gekennzeichnet sind. Zur Brutto-Verarbeitung gekennzeichnete Transaktionen werden im Settlement Day Netting nicht berücksichtigt und separat instruiert. Zur Netto-Verarbeitung gekennzeichnete Transaktionen unterliegen dem Settlement Day Netting, das im Vorbereitungsmaterial für das Basismodul, Kapitel 4.3 beschrieben wird. Außerdem unterliegen alle Bond Produkte dem Shaping, um das Risiko eines Lieferverzugs zu reduzieren. Lieferinstruktionen (Brutto oder Netto) an einen (I)CSD werden in mehrere Instruktionen aufgeteilt, sofern sie eine von Eurex Clearing vordefinierte Größe übersteigen. 4.1 Abwicklungslokationen Folgende (I)CSDs stehen für die Abwicklung der Eurex Bonds Produkte zur Verfügung: Clearstream Banking Frankfurt (CBF) Clearstream Banking Luxemburg (CBL) Euroclear Bank Verschiedene Abwicklungsstellen (Settlement Locactions) erfordern im Gegensatz zu (I)CSD-internen Abwicklungsinstruktionen, bei denen beide an einer Transaktion beteiligten Parteien innerhalb desselben (I)CSD abgewickelt werden, grenzüberschreitende Instruktionen (Cross Border Instruktion). Nachdem die erforderlichen externen (I)CSD Instruktionen feststehen, geht der Liefermanagementprozess mit der Erstellung und dem Shaping von Lieferinstruktionen weiter. Sobald alle Lieferinstruktionen erstellt sind, werden sie den betreffenden (I)CSDs zur Abwicklung übermittelt. Wird eine Lieferinstruktion nicht abgewickelt, löscht der Zentrale Kontrahent diese untertägig gegen Ende des Abwicklungstages. Verspätete Lieferungen werden gegebenenfalls im nächstmöglichen Settlement Day-Netting und Regulierungszyklus des folgenden Geschäftstages erneut berücksichtigt. 4.2 Mitgliederspezifische Standardeinstellungen Dual oder Single Instruction Netting Für die Erstellung von Lieferinstruktionen im Anschluss an das Settlement Day Netting bietet Eurex Clearing die beiden folgenden Methoden für Eurex Bonds Transaktionen an: Dual Instruction Netting (DIN) Single Instruction Netting (SIN) Dual Instruction Netting (DIN) Das Dual Instruction Netting entspricht dem Settlement Day Netting wie in Kapitel 4.3 im Handbuch für das Basis Modul beschrieben. Im Anschluss an das Netting werden zwei Instruktionen an den (I)CSD erstellt: eine Instruktion für den Überhang und eine Geldinstruktion für den Aufrechnungsblock.

18 4 Liefermanagement Seite 18 von 28 Abbildung 4-1: Dual Instruction Netting Single Instruction Netting (SIN) Eurex Clearing empfiehlt vor einer Entscheidung für das SIN, die Durchführbarkeit dieser Methode in Bezug auf die internen Abwicklungsverfahren des jeweiligen Mitgliedes zu prüfen und sicher zu stellen, ob diese Verarbeitungsmethode dem jeweils anwendbaren nationalen Recht entspricht. Folgende Abbildung veranschaulicht die SIN-Methode: Abbildung 4-2: Single Instruction Netting Im Gegensatz zum Dual Instruction Netting werden bei der Variante des Single Instruction Netting keine separaten Geldinstruktionen erstellt. Der Zentrale Kontrahenten erstellt DvP -Instruktionen (Lieferung gegen Zahlung) und übermittelt sie an den entsprechenden (I)CSD. Die Geldinstruktion, die sich aus dem Aufrechnungsblock ergibt, wird zur DvP/RvP Instruktion für den Überhang hinzugerechnet. Das Ergebnis darf nicht zu einer sogenannten Same Way Instruction, z.b. Lieferung und Geld in die gleiche Richtung, führen. In einem solchen Fall wird Dual Instruction Netting angewendet.

19 4 Liefermanagement Seite 19 von Trennung zwischen Eurex Bonds/Repo Sofern das gleiche Abwicklungskonto sowohl für Eurex Bonds als auch für Eurex Repo Transaktionen verwendet wird, können Clearing-Mitglieder mit dieser Option wählen, ob die Transaktionen zusammen oder getrennt voneinander aufgerechnet werden sollen (Contract Type Separation Spot(Bonds)/Repo: Yes/No). 4.3 (I)CSD-Netting Das (I)CSD-Netting beabsichtigt Cross Border Lieferungen zu minimieren. Es wird per Abwicklungstag während der Nachtverarbeitung (NTP) durchgeführt. Dafür ordnet Eurex Clearing im Anschluss an das Settlement Day Netting die Lieferinstruktionen aller Kauf- und Verkaufsüberhänge der Clearing-Mitglieder innerhalb einer ISIN einander zu. So können Lieferinstruktionen so weit wie möglich innerhalb desselben (I)CSD abgewickelt werden. Das Cross Border Settlement erfolgt dadurch nur noch für den verbleibenden (I)CSD-Netting-Überschuss (mit einer oder mehreren Instruktionen). 4.4 Fristen innerhalb des Liefermanagements Unter Berücksichtigung von internen und Cross Border Settlement-Fristen der jeweiligen (I)CSD legt Eurex Clearing die Zeiten für das Settlement Day Netting fest. Wertpapiere, die bei dem gleichen (I)CSD abgewickelt werden, folgen alle demselben Zeitplan (z. B. alle Bundesanleihen). Während des Tages werden mehrere Regulierungszyklen unterstützt, die sowohl Real-time Transaktionen als auch Transaktionen der Standard-Verarbeitung berücksichtigen. Die Nachtverarbeitung (Night Time Processing - NTP) beinhaltet die Instruktionen des vorangegangenen Settlement Day Nettings. Das Settlement Day Netting findet am (späten) Nachmittag von S-1 statt, so dass die Lieferinstruktionen den betreffenden (I)CSDs rechtzeitig für die Nachtverarbeitung übermittelt werden können.

20 4 Liefermanagement Seite 20 von 28 Auf Grundlage einer Vollmacht führt Eurex Clearing im Auftrag des Clearing-Mitglieds die Übertragung der Instruktionen an den (I)CSD durch. Instruktionen in Bezug auf Lieferung und Erhalt werden beim (I)CSD zusammengeführt (Match) und in der Nachtverarbeitung beim (I)CSD abgewickelt. Instruktionen, die in der Nachtverarbeitung nicht erfolgreich abgewickelt wurden, werden in die Tagesverarbeitung des (I)CSD weitergeleitet. Abbildung 4-3: Übersicht über die Verfügbarkeit des Brutto-Liefermanagementsystems für Eurex Bonds Transaktionen 4.5 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Der Emittent zahlt üblicherweise Zinsen auf ausgegebene Anleihen (ausgenommen Zero-Bonds). Die Zinszahlung erfolgt für jeweils bestimmte Zeiträume (z.b. jährlich, vierteljährlich). Die Zinsen sind für den betreffenden Zeitraum in sogenannten Kupons (Zinsscheinen) verbrieft. Der (I)CSD ermittelt am Stichtag, welche Kontoinhaber in seinem System berechtigt sind, die Zinsen am Zahltag zu erhalten Kupon-Kompensation für verspätete Eurex Bonds Transaktionen Eine Eurex-Bond Transaktion gilt als verspätet, wenn der vereinbarte Liefertag vor oder an dem (<=) Stichtag (Record Day) und der tatsächliche Liefertag nach dem (>) Stichtag liegt (das Geschäft steht am Stichtag noch aus). In diesen Fällen müssen die Zinsen dem Verkäufer belastet und dem Käufer gutgeschrieben werden.

21 4 Liefermanagement Seite 21 von 28 Abbildung 4-4: Beispiel einer Kompensationszahlungen für eine verspätete Eurex Bonds Transaktion Grundsätzlich stellen Kompensationszahlungen Geldpositionen dar. Daher werden alle Kompensationszahlungen pro Clearing-Mitglied zusammengefasst und entweder über TARGET2, Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder die Euroclear Bank abgewickelt. 4.6 Nichtlieferung Liefert das lieferpflichtige Clearing-Mitglied die von ihm mittels einer Eurex Bonds-Transaktion verkauften Wertpapiere nicht am Liefertag gemäß den Weisungen der Eurex Clearing, ist die Eurex Clearing berechtigt bzw. auf Verlangen des nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitgliedes verpflichtet, ab dem fünften Geschäftstag nach dem Liefertag die nicht gelieferten Wertpapiere einzudecken und diese Wertpapiere dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern bzw. im Fall eines ganz oder teilweise nicht erfolgreichen Eindeckungsversuchs einen Barausgleich durchzuführen. Die Höhe des Barausgleichs bestimmt sich anhand des höchsten Preises aus dem von der Eurex Clearing für die entsprechende Wertpapiergattung festgelegten Abrechnungspreis, dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis der betroffenen Eurex Bonds-Transaktion zuzüglich eines Aufschlags von 300 Basispunkten und aufgelaufener Stückzinsen Eindeckungsverfahren (Buy-in) Für den Eurex Bonds Markt kann das nicht fristgerecht belieferte Clearing-Mitglied freiwillig drei optionale Eindeckungsversuche verlangen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Barausgleichs. Der Barausgleich kann von dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied nach mindestens einem nicht ganz oder teilweises erfolgreichen Eindeckungsversuch verlangt werden.

22 4 Liefermanagement Seite 22 von 28 Die drei freiwilligen Eindeckungsversuche werden nach dem gleichen Zeitplan durchgeführt, der für ISINs gültig ist, die nicht unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen (siehe Kapitel Vorbereitungsmaterial für das Basismodul). 4.7 Abwicklung dänischer Anleihen im Heimatmarkt Die Eurex Clearing führt das Clearing von Eurex Bonds-Transaktionen bezüglich dänischer Wertpapiere mit Abwicklung im Heimatmarkt Dänemark ( Heimatmarkt-Transaktionen ) durch. Dafür müssen teilnehmende Clearing-Mitglieder ein Wertpapierabwicklungskonto bei VP Securities A/S, Dänemark nachweisen Trade Date Netting für Heimatmarkt-Transaktionen Der internationale Abwicklungsservice für dänische Anleihen beruht auf dem Trade Date Netting. Hierbei werden am Ende des Handelstages die einzelnen während des Tages eingegangenen Transaktionen verrechnet und in einer Nettoposition zusammengefasst. Zu diesem Zweck kann eine Verrechnungseinheit (Net Processing Unit NPU) auf Handelskontoebene des NCM festgelegt werden, d. h. dass das Netting pro ISIN, CM und Abwicklungskonto erfolgt, wobei die Eigen- und Kundengeschäfte des CM und seiner angeschlossenen NCMs getrennt voneinander verrechnet werden. Außerdem bietet Eurex Clearing drei weitere Netting Alternativen an, die in Kapitel 4.1.1, Settlement Netting Unit, im Vorbereitungsmaterial für das Basismodul erläutert sind. Aufgrund der unterschiedlichen Clearingmodelle, die im Kapitel 3 des Vorbereitungsmaterial für das Basismodul beschreiben werden, weicht die Berechnung der Margin-Verpflichtung vom üblichen Verfahren ab, siehe Clearing Bedingungen, Kapitel III, Abschnitt 3, Nummer Für Heimatmarkt-Transaktionen ist eine Bearbeitung und Disposition im Brutto-Liefermanagement nicht vorgesehen. Clearing-Mitglieder haben ihre Liefer- und Zahlungsverpflichtungen nach Weisung der Eurex Clearing zu erfüllen. Die Standardabwicklung von an Eurex Bonds gehandelten dänischen Anleihen erfolgt ausschließlich über den lokalen dänischen CSD VP Securities A/S. Dafür ist das Clearing-Mitglied verpflichtet, die erforderlichen Lieferinstruktionen selbst oder durch das beauftragte Abwicklungsinstitut zu erteilen. Für die Erteilung von Lieferinstruktionen sind die im Heimatmarkt Dänemark geltenden Fristen zu beachten. Die Lieferinstruktionen sind jedoch spätestens an dem Geschäftstag zu erteilen, der dem geltenden Liefertermin vorangeht.

23 4 Liefermanagement Seite 23 von Musterfragen Clearing-Mitglieder können wählen, ob Transaktionen von Eurex Bonds und Eurex Repo zusammen oder getrennt voneinander aufgerechnet werden sollen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Welche Aussage zu den mitgliederspezifischen Standardeinstellungen ist richtig? A: Single Instruction Netting (SIN) ist verpflichtend, wenn ein Abwicklungskonto sowohl für Eurex Bonds als auch für Eurex Repo Transaktionen genutzt wird. B: Dual Instruction Netting (DIN) ist verpflichtend, wenn ein Abwicklungskonto sowohl für Eurex Bonds als auch für Eurex Repo Transaktionen genutzt wird. C: Die Verrechung von Eurex Bonds und Eurex Repo Transaktionen ist nicht möglich. D: Für Eurex Bonds Transaktionen bietet Eurex Clearing für die Erstellung der Lieferinstruktionen im Anschluss an das Settlement Day Netting zwei Methoden an. Richtige Antwort: D Welche Aussage zu Fristen innerhalb des Liefermanagements ist richtig? A: Clearstream Banking legt die Zeiten für das Settlement Day Netting fest. B: Während des Tages werden mehrere Regulierungszyklen unterstützt, die sowohl Real-time Transaktionen als auch Transaktionen der Standard-Verarbeitung berücksichtigen. C: Settlement Day Netting findet nur während des (späten) Nachmittags an S statt. D: Lieferinstruktionen, die in der Nachtverarbeitung nicht erfolgreich abgewickelt wurden, können nur in der nächsten Nachtverarbeitung berücksichtigt werden. Richtige Antwort: B Wann müssen Kuponzahlungen von Eurex Bonds Transaktionen dem Konto des Verkäufers belastet und dem Konto des Käufers gutgeschrieben werden? A: Wenn der vertragliche Liefertag vor dem Stichtag und der tatsächliche Liefertag nach dem Stichtag liegt. B: Wenn der vertragliche Liefertag und der tatsächliche Liefertag vor dem Stichtag liegen. C: Wenn der vertragliche Liefertag und der tatsächliche Liefertag nach dem Stichtag liegen. D: Alle Antworten sind richtig. Richtige Antwort: A

24 5 Risikomanagement Seite 24 von 28 5 Risikomanagement Eurex Clearing bietet Clearing- Services für Anleihen und Basisgeschäfte, die auf Eurex Bonds abgeschlossen werden, an. Ein Basisgeschäft ist ein Kombinationsgeschäft: alle deutschen Staatsanleihen, die für die nächsten FBGS-, FGBM- und FGBL-Future-Kontrakte lieferbar sind, können gegen ihre jeweiligen Future- Kontrakte gehandelt werden. Lieferbare italienische Staatsanleihen können gegen ihre FBTP-Future- Kontrakte gehandelt werden. In diesem Kapitel wird die Margining-Berechnung für Anleihen beschrieben. Das Margining für die einbezogenen Futures-Kontrakte wird im Vorbereitungsmaterial für das Marktmodul Eurex Exchanges beschrieben 2. Zurzeit wendet Eurex Clearing zwei unterschiedliche Margin-Methoden an. Um den Übergang von der Risk-Based-Margining-Methode (RBM) zu Eurex Clearing Prisma (portfoliobasiertes Risikomanagement) zu erleichtern, führt Eurex Clearing die neue Margin-Methode Prisma in mehreren Stufen ein. Im Moment wird Prisma für Eurex Exchanges (RBM wird Ende 2015 eingestellt; dadurch wird Prisma verpflichtend) und Eurex OTC IRS Clear Service (ausschließlich Prisma) genutzt. Für Eurex Bonds wird Prisma zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. 5.1 Margin-Typen innerhalb des Risk-Based Margining Zur Berechnung werden alle Anleihepositionen in voneinander getrennte Geld- und Anleihepositionen aufgespalten. Darüber hinaus werden zu bearbeitende Coupon-Ausgleichszahlungen ermittelt und als Geld-Positionen eingerichtet. Innerhalb des RBM gibt es für Anleihen zwei unterschiedliche Margin-Typen: Current Liquidating Margin (CLM) und Additional Margin (AM) Current Liquidating Margin Die Current Liquidating Margin wird entweder vom Käufer oder vom Verkäufer eingezogen, je nach dem Verhältnis des vereinbarten Kaufpreises zum aktuellen Marktpreis. Die Current Liquidating Margin deckt Verluste ab, die sich ergeben würden, falls eine Position am heutigen Tage glattgestellt würde Additional Margin Die Additional Margin deckt das Risiko ungünstiger künftiger Preisbewegungen einer Anleihe an den folgenden zwei Geschäftstagen ab. Sie wird daher für die Wertpapierseite, nicht aber für die Geldseite einer Risikoposition berechnet. Durch die Verwendung der Margin-Parameter, die Aufwärts- und Abwärts-Liquidationswerte (Liquidating Values / LV) des einzelnen Wertpapiers, werden die Risikoposition berechnet. 2 Typischer Weise werden Anleihen und ihre jeweiligen Futures-Kontrakte in dieselben Margin-Gruppen für das weitere Cross- Margining innerhalb von RBM einbezogen. Die Grundlagen des RBM werden im Vorbereitungsmaterial für das Basismodul beschrieben. Ende 2015 wird RBM jedoch für alle börsengehandelten Derivate (ETDs), die dann einer Liquidationsgruppe innerhalb von Eurex Clearing Prisma zugeordnet sind, eingestellt. Daher wird die Nutzung von Eurex Clearing Prisma verpflichtend sein.

25 5 Risikomanagement Seite 25 von 28 Um das in der Preisbewegung inbegriffene Risiko zu bestimmen, wird der Liquidationswert um den entsprechenden aktuellen Liquidationswert (CLV) der Wertpapierposition reduziert. Diese Differenz (Delta des Liquidationswertes ΔLV) wird für die Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Preises berechnet. Zur Margin-Berechnung wird die Bewegung mit dem höheren ΔLV verwendet Gesamt-Margin Die Summe der Margin-Anforderungen der Current Liquidating Margin und der Additional Margin getrennt nach Handelsteilnehmer und Kontoart (A/P) ergibt den Gesamt-Margin-Betrag einer speziellen Margin-Klasse. Die tägliche Margin-Anforderung eines Clearing-Mitglieds wird je Währung berechnet, indem die Gesamt-Margin-Beträge für alle Margin-Klassen aller entsprechenden Handelsteilnehmer (+ segregierte NCMs) und Kontoarten addiert werden. 5.2 Berechnung der Current Liquidating Margin und der Additional Margin Vereinfachtes Beispiel (aufgelaufene Stückzinsen der Anleihe und Abzinsungen werden nicht berücksichtigt). Kauf einer Anleihe. Nennwert: 5.Mio. EUR Eurex Clearing Margin-Parameter: 0,75 Handelspreis: Letzter Preis am Handelstag: 101,355 EUR 101,540 EUR Current Liquidating Margin Die CLM hängt grundsätzlich von der Differenz zwischen dem letzten Preis am betreffenden Handelstag und dem Handelspreis ab: 101, ,355 = 0,185 0,185 x = Für den Käufer: Die Current Liquidating Margin wird aus Differenz zwischen dem zahlbaren Betrag (aktueller Liquidationswert Geld, CLV Geld) und dem aktuellen Wert der Anleihen (CLV-Wertpapiere) berechnet: Zahlbarer Betrag: EUR = Bar short CLV Geld Aktueller Wert der Anleihen: EUR = Wertpapiere long CLV Wertpapiere Differenz: EUR = CLM (Margin-Gutschrift) 3 Aufgrund der vereinfachten Berechnung ohne Abzinsungen sind die absoluten Summen für den Käufer und den Verkäufer in diesem Falle identisch. Mit Abzinsungen ist dies nicht der Fall. Das gesamte Beispiel einschließlich aller angenommenen Abzinsungssätze findet sich in der Eurex Clearing-Broschüre Risk Based Margining ( > Ressourcen > Publikationen > Riskmanagement).

26 5 Risikomanagement Seite 26 von 28 Da der Preis der Anleihe bereits gestiegen ist, erhält der Anleihekäufer eine Margin-Gutschrift 4 und der Anleiheverkäufer eine Margin-Belastung (Anforderung) von EUR. Fällt der Verkäufer aus und kann die Anleihe nicht am Abwicklungstag liefern, müsste der Zentrale Kontrahent die Anleihe zum höheren (bereits bekannten) Preis von 101,540 EUR kaufen, um die dem Käufer gegenüber abgegebene Garantie zu erfüllen (Abwicklung zum Preis von 101,355 EUR). Additional Margin Der Preis der Anleihe kann künftig steigen oder fallen (Margin-Intervall: Preisanstieg, Preisrückgang). Der Margin-Parameter (hier: angenommener absoluter Parameter 0,75) deckt die sich schlimmstenfalls ergebenden Preisbewegungen eines Tages ab. Die vereinfachte Berechnung der Additional Margin gestaltet sich wie folgt: Preisrückgang Differenz bei Preisrückgang Letzter Preis am Handelstag Differenz bei Preisanstieg Preisanstieg 100,790-0, ,540 +0,75 102,290 Die Liquidationswerte (LV Liquidating Value) ergeben sich durch Multiplikation mit dem Nennwert (5 Mio./100) LV bei Preisrückgang Differenz bei Preisrückgang CLV Anleihen Differenz bei Preisanstieg LV bei Preisanstieg 100,790 x ,75 x ,540 x ,75 x ,290 x CLV Anleihen = Aktueller Liquidationswert von Anleihen (Ende des Handelstages) LV bei Preisrückgang = Liquidationswert der Anleihen im Falle sinkender Preise bei Anwendung des Margin-Parameters LV bei Preisanstieg = Liquidationswert der Anleihen im Falle steigender Preise bei Anwendung des Margin-Parameters 4 Nur im Falle aggregierter Nettorisikopositionen. 5 Im Falle eines prozentualen Margin-Parameters muss zunächst die absolute Preisdifferenz berechnet werden: Letzter Preis der Anleihe am Handelstag x Margin-Parameter in Prozent. Angenommen der Margin-Parameter wäre in unserem Beispiel 0,75%, wäre die absolute Preisänderung 101,54 x 0,75% = 0, Die Margin-Anforderung auf Grundlage dieser absoluten Preisänderung wäre etwas höher: 0,76155 x = ,5 (wiederum ohne Abzinsungen).

27 5 Risikomanagement Seite 27 von 28 Die potenzielle Preisdifferenz von EUR ist die Additional Margin für den Käufer als auch für den Verkäufer. Beide müssen denselben Margin-Betrag stellen, da sich das Risiko symmetrisch verhält. Falls der Käufer ausfällt, trägt Eurex Clearing ein Risiko bei fallenden Preisen. Im schlimmsten Falle kann Eurex Clearing die Anleihen nur zu dem geringeren Preis verkaufen (LV bei Preisrückgang = ). Die Preisdifferenz zum aktuellen Liquidationswert (CLV der Anleihen = ) von EUR ist das (zusätzliche) Risiko des Zentrale Kontrahenten und daher die Margin-Anforderung für den Käufer. Falls die Preise steigen und der Verkäufer ausfällt, lässt sich das Risiko als Differenz zwischen dem Liquidationswert bei Preisanstieg und dem aktuellen Liquidationswert der Anleihen berechnen. Eurex Clearing müsste die Anleihen in diesem Falle zum potenziell höheren Preis kaufen. Hinweis: Die AM könnte in diesem Beispiel auch auf folgende einfache Weise berechnet werden: Nennwert/100 x Margin-Parameter x 0,75 6 = Gesamt-Margin-Anforderung Aufgrund der unterschiedlichen CLMs für Käufer und Verkäufer weichen auch die Gesamt-Margin- Anforderungen voneinander ab. AM + CLM = Gesamt-Margin Käufer (-9.250) = Verkäufer = Im Falle unveränderter Preise wäre die Gesamt-Margin für Käufer und Verkäufer identisch (auf der Grundlage von CLM-Berechnungen ohne Abzinsungen). 6 Wiederum werden bei diesem vereinfachten Beispiel keine Abzinsungen berücksichtigt. Eurex Clearing diskontiert die Margin- Anforderung. Im Falle eines prozentualen Margin-Parameters ist diese Berechnung nicht möglich, siehe Fußnote 6. Das vollständige Beispiel einschließlich aller angenommenen Abzinsungssätze findet sich in der Eurex Clearing-Broschüre Risk- Based-Margining ( > Ressourcen > Publikationen > Riskmanagement).

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