Düngeverordnung vom 26. Mai unter dem Aspekt der Futtererzeugung. in Kraft getreten am 1. Juni 2017
|
|
- Karlheinz Bretz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 unter dem Aspekt der Futtererzeugung in Kraft getreten am 1. Juni 2017 Hans- Eberhard Kape LMS Agrarberatung DüV MV LFB, Oktober 2017
2 Ordnungswidrigkeit Hinweis DüV MV LFB, Oktober 2017
3 Begriffe der DüV im Zusammenhang mit Grünland und Futterbau Begriffe Sperrzeit Bedarfs- Bilanz der DüV ermittlung Dauergrünland GL wie GL ja Grünland GL wie GL ja Ackerland mit mehrjährigem Futter mehrschnittiges Feldfutter GL/AL Aussaat wie GL Feldfutter AL Ausnahme ja Zwischenfrüchte AL Ausnahme Grobfutterflächen Abgleich DüV MV LFB, Oktober 2017
4 3 Grundsätze für die Anwendung - vor dem Aufbringen ist der N/P-Düngebedarf der Kultur zu ermitteln und aufzuzeichnen - der ermittelte Düngebedarf darf im Rahmen der geplanten Düngungsmaßnahme nicht überschritten werden - Überschreitungen sind zulässig, wenn nachträglich eintretende Umstände dies erfordern (u.a. Bestand/Witterung) >> Neuberechnung und Aufzeichnung bei anderen Bedingungen erforderlich DüV MV LFB, Oktober 2017
5 3 Grundsätze für die Anwendung - vor dem Aufbringen von Düngestoffen müssen Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat bekannt sein Kennzeichnung von Düngemitteln Analysen Richtwerte nur für tierische Wirtschaftsdünger - Vorgaben zur Anrechnung des N aus organischen Düngern DüV MV LFB, Oktober 2017
6 Berücksichtigung des N aus organ. oder organ.- mineral. Düngemitteln Düngemittel (Ausgangsstoff) anzurechnender Anteil des Gesamt-N % im Anwendungsjahr Rindergülle 50 Rinderdung 25 Schweinegülle 60 Schweinedung 30 Hühnertrockenkot 60 Hühnerdung 30 Gärreste flüssig 50 Gärreste fest 30 Klärschlamm fest 25 mindestens jedoch der Gehalt an verfügbarem oder Ammoniumstickstoff Achtung bei Ammoniumanteilen, die über den Wert in der Tabelle hinausgehen plus - Nachlieferung aus dem Vorjahr 10 % des aufgebrachten Gesamt-N DüV MV LFB, Oktober 2017
7 3 Grundsätze für die Anwendung - Ausnahmeregelung bei P-Düngung von der GfP GfP > 25 mg Phosphat DL/100 g >>> keine Düngung DüV > 25 mg Phosphat DL/100 g >>> nach Entzug - wenn schädliche Gewässerveränderungen durch Aufbringen von P-Düngern ermittelt wurden: Reduzierung oder Verbot der P-Düngung Grenzwerte Fließgewässer: 0,10 mg Gesamt-P/l 0,15 mg Gesamt-P/l je nach Gewässertyp MV DüV MV LFB, Oktober 2017
8 4 Vorgabe zur Ermittlung des Düngebedarfs Stickstoffdüngebedarfsermittlung Mais Stickstoffbedarfswert der Kultur für einen Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. Ertragsniveau der letzten drei Jahre 2. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) 3. N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat 4. N-Nachlieferung aus der org. Düngung des Vorjahres (10 %) 5. N-Nachlieferung aus Vor- und Zwischenfrucht DüV MV LFB, Oktober 2017
9 Stickstoffbedarfswerte Ackerland Frucht Ausgangsertragsniveau dt/ha Gesamt-N-Bedarf kg N/ha Raps-W Weizen-W A,B Weizen-W C Weizen-W E Gerste-W Roggen-W Gerste-S Silomais Zuckerrübe Kartoffel Frühkartoffel DüV MV LFB, Oktober 2017
10 Ackerland Düngebedarfsermittlung Berücksichtigung der betrieblichen Erträge Zu- und Abschläge für Ertragsniveau der letzten drei Jahre Kultur Ertragsdifferenz bei höheren bei niedrigeren Erträgen Erträgen je dt/ha kg N/ha/Einheit kg N/ha/Einheit Raps 5 max max Getreide 10 max max Silomais 50 max max ZR-Rübe 100 max max lineare Ableitung der Erträge zulässig >>> Bezugsgröße dt/ha DüV MV LFB, Oktober 2017
11 Stickstoffdüngebedarfsermittlung Betrieblicher Ertrag??? Betriebsdurchschnitt problematisch, - da große Differenzen zwischen den Schlägen - kein Anbau über drei Jahre Vorschlag für MV AL - Gruppenbildung nach Standortgruppen des Betriebes z.b. Bodenartengruppen leicht/mittel/schwer/. oder - schlagweise nach Ertragsnachweis GL - Gruppenbildung nach Niedermoor und Mineralboden und Nutzungsart und Nutzungsintensität oder AL/GL oder - Rückgriff auf standortbezogenes Ertragsniveau der Offizialberatung DüV MV LFB, Oktober 2017
12 Düngebedarfsermittlung Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes bei Mais und einjährigem Feldfutter Zu- und Abschläge für im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) - für jeden Schlag (kg/ha Nmin) vor der N-Düngung - nach Empfehlung der zuständigen Stelle - durch Untersuchung von eigenen Proben DüV MV LFB, Oktober 2017
13 Nmin Anrechnungstiefe 0 90 cm in der Regel!!! Ackerland Nmin Anrechnungstiefe 0 90 cm Raps, Wintergetreide, GPS-Getreide Z-Rübe, Mais Nmin Anrechnungstiefe 0 60 cm Kartoffeln, Sonnenblume, Sommergetreide, Öllein, einjähriges, einschnittiges Feldfutter, sonstige Sommerungen Grünland mehrschnittiges Feldfutter Feldgras mehrjährig Feldgras einjähriges >>> kein Nmin >>> kein Nmin >>> kein Nmin DüV MV LFB, Oktober 2017
14 Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat. Humusgehalt in % Mindestabschlag in kg N/ha Ackerland größer 4,0 (humos) 20 DüV MV LFB, Oktober 2017
15 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Mindestabschlag kg N/ha Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen 20 Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10 Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10 Feldgras 10 Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten 0 DüV MV LFB, Oktober 2017
16 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Vorfrucht (Zwischenfrüchte des Vorjahres) Mindestabschlag kg N/ha Nichtleguminosen, abgefroren 0 Nichtleguminosen, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet - im Herbst eingearbeitet Leguminosen, abgefroren 10 Leguminosen, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet - im Herbst eingearbeitet Futterleguminosen mit Nutzung 10 andere Zwischenfrüchte mit Nutzung DüV MV LFB, Oktober 2017
17 Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre Berücksichtigung von. % des Gesamtstickstoffs - organische oder organisch-mineralische Düngemittel 10 % - Kompost 1. Jahr 4 % 2. Jahr 3 % 3. Jahr 3 % DüV MV LFB, Oktober 2017
18 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Mais, 400 dt Vorfrucht nicht abgefrorene nichtlegume Zwischenfrucht Einarbeitung Frühjahr N-Sollwert Mais Ertrag 450 dt/ha 200 kg/ha N Abschlag Ertrag 400 dt/ha - 15 kg/ha N Abschlag N min - 30 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden ± 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 60 kg/ha zur Zwischenfrucht (10 %) - 6 kg/ha N Abschlag Vorfrucht - 20 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf N-Düngebedarf gesamt - 71 kg N/ha 129 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
19 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Mais, 400 dt Vorfrucht Getreide (mit/ohne Strohabfuhr) N-Sollwert Mais Ertrag 450 dt/ha Abschlag Ertrag 400 dt/ha Abschlag N min Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Abschlag für organische Düngung Vorjahr Abschlag Vorfrucht Abschlag vom N-Bedarf N-Düngebedarf gesamt 200 kg/ha N - 15 kg/ha N - 30 kg/ha N ± 0 kg/ha N ± 0 kg/ha N ± 0 kg/ha N - 45 kg N/ha 155 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
20 Düngung für Mais, 400 dt Vorfrucht Getreide (mit/ohne Strohabfuhr) N-Düngebedarf gesamt 155 kg/ha N Gärrest 30 m kg/ha N 50 % Anrechnung 60 kg/ha N Unterfußdüngung DAP Gesamt Restdüngung mineralisch 20 kg/ha N 80 kg/ha N 75 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
21 Düngung für Mais, 400 dt Vorfrucht nicht abgefrorene nichtlegume Zwischenfrucht Einarbeitung Frühjahr N-Düngebedarf gesamt 129 kg/ha N Gärrest 30 m kg/ha N 50 % Anrechnung 60 kg/ha N Unterfußdüngung DAP Gesamt Restdüngung mineralisch 20 kg/ha N 80 kg/ha N 49 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
22 Vorgabe zur Ermittlung des Düngebedarfs Stickstoffdüngebedarfsermittlung Grünland mehrschnittiges Feldfutter Aussaattermin keine Bedeutung Stickstoffbedarfswert der Kultur für einen Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. Ertragsniveau und RP-Gehalt der letzten drei Jahre 2. N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat 3. N-Nachlieferung aus der N-Bindung von Leguminosen 4. N-Nachlieferung aus der org. Düngung des Vorjahres (10 %) DüV MV LFB, Oktober 2017
23 Stickstoffbedarfswerte bei Grünland und Dauergrünland Grünland und Dauergrünland Ertrag (Netto) RP-Gehalt N-Bedarf dt TM/ha % RP TM kg N/ha Wiese 1-Schnittnutzung 40 8,6 55 Wiese 2-Schnittnutzung 55 11,4 100 Wiese 3-Schnittnutzung 80 15,0 190 Wiese 4-Schnittnutzung 90 17,0 245 Wiese 5-Schnittnutzung ,5 310 Wiese 6-Schnittnutzung ,2 350 Weide intensiv 90 18,0 130 Weide extensiv 65 12,5 65 Mähweiden, 60 % Weide 94 17,6 190 Mähweiden, 20 % Weide 98 17,2 245 DüV MV LFB, Oktober 2017
24 Grünland - Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt Zu- oder Abschläge in kg N/ha Grünland und Dauergrünland je 10 dt TM/ha je 1 % RP TM Wiese 1-Schnittnutzung 14 6 Wiese 2-Schnittnutzung 18 9 Wiese 3-Schnittnutzung Wiese 4-Schnittnutzung Wiese 5-Schnittnutzung Wiese 6-Schnittnutzung Weide intensiv 15 8 Weide extensiv 10 5 Mähweiden, 60 % Weideanteil Mähweiden, 20 % Weideanteil DüV MV LFB, Oktober 2017
25 Stickstoffbedarfswerte mehrschnittiges Feldfutter mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras (5 Schnitte/Jahr) Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) Gras > 50 % Rotklee-/Luzerne Reinkultur Ertrag (Netto) RP-Gehalt N-Bedarf dt TM/ha % RP TM kg N/ha , , , ,5 360 DüV MV LFB, Oktober 2017
26 mehrschnittiges Feldfutter Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt Zu- oder Abschläge in kg N/ha mehrschnittiges Feldfutter je 10 dt TM/ha je 1 % RP TM Ackergras (5 Schnitte/Jahr) Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) Gras > 50 % Rotklee-/Luzerne Reinkultur DüV MV LFB, Oktober 2017
27 Grünland/mehrschnittiges Feldfutters - Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Grünland/Dauergrünland (Schicht 0-10 cm) Mindestabschläge kg N/ha sehr schwach bis stark humos < 8 % OS 10 stark bis sehr stark humos 8-15 % OS 30 anmoorig % OS 50 Moorböden - Hochmoor > 30 % OS 50 Moorböden - Niedermoor > 30 % OS 80 mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras alle Bodenarten/Humusgehalte (ohne Leguminosen) 0 DüV MV LFB, Oktober 2017
28 Grünland/Ackergras - Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen Leguminosen im Grünland/Dauergrünland Mindestabschläge kg N/ha Ertragsanteil von Leguminosen 0-5 % 0 Ertragsanteil von Leguminosen 5-10 % 20 Ertragsanteil von Leguminosen % 40 Ertragsanteil von Leguminosen > 20 % 60 Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau Klee-/ Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen Rotklee/ Luzerne in Reinkultur DüV MV LFB, Oktober 2017
29 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Grünland, Niedermoor, 2 Schnitte, 54 dt/ha TM,11,4 % RP N-Sollwert Grünland 2 Schnitte Ertrag 55 dt/ha TM 100 kg/ha N Abschlag für Ertrag 54 dt/ha - 1 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Niedermoor - 80 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 100 kg/ha N über Gülle - 10 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen < 5 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 91 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 9 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
30 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Grünland, Niedermoor, 4 Schnitte, 89 dt/ha TM 17,0% RP N-Sollwert Grünland 4 Schnitte Ertrag 90 dt/ha TM 245 kg/ha N Abschlag für Ertrag 89 dt/ha - 3 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Niedermoor - 80 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 100 kg/ha N über Gülle - 10 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen < 5 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 93 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 152 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
31 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Ackergras, 3/4 Schnitte, Mineralboden, 90 dt/ha TM 16,2 % RP N-Sollwert Ackergras 3/4 Schnitte Ertrag 120 dt/ha TM Abschlag für Ertrag 90 dt/ha 310 kg/ha N - 78 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Mineralboden - 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 150 kg/ha N über Gülle - 15 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen 0 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 93 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 217 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
32 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Ackergras, Mineralboden, 149 dt/ha TM 16,6 % RP N-Sollwert Ackergras 5 Schnitte Ertrag 150 dt/ha TM 400 kg/ha N Abschlag für Ertrag 149 dt/ha - 3 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Mineralboden - 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 150 kg/ha N über Gülle - 15 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen 0 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 18 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 382 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017
33 Organische N-Düngung auf Grünland und zu Ackergras im Herbst vor Beginn der Sperrzeit (1. November bis Ablauf 31. Januar) vorläufige Hinweise für MV (Aussaat vor dem 15.5.) DüV MV LFB, Oktober 2017
34 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 1: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte wie geplant abgeschlossen keine weitere Düngung vorgesehen >>> Folge: keine zusätzlichen Festlegungen erforderlich Situation 2: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte bereits Mitte September wie geplant abgeschlossen zusätzlicher Schnitt möglich Neuberechnung des N-Bedarfs Ausbringung der zusätzlichen N-Menge Ernte des zusätzlichen Schnittes danach keine weitere Düngung vorgesehen >>> Folge: keine zusätzlichen Festlegungen erforderlich DüV MV LFB, Oktober 2017
35 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 3: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte bereits Ende September wie geplant abgeschlossen zusätzlicher Schnitt möglich Neuberechnung des N-Bedarfs Ausbringung der zusätzlichen N-Menge keine Ernte des zusätzlichen Schnittes möglich >>> Folge: - Eingang der N-Gabe in die Bilanz des Jahres - Berücksichtigung von 50 % der ausgebrachten N-Menge bei der Düngung im Folgejahr - offen - eventuell als Ertragsverlust zu berücksichtigen DüV MV LFB, Oktober 2017
36 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 4: letzter Schnitt Ende Oktober weiterer Schnitt nicht geplant Ausbringung einer organischen Düngung Ausbringung wird als Beginn der Düngung für das Folgejahr angesehen >>> Folge: - vor Düngung Düngeplan für das Folgejahr erstellen - Eingang der N-Gabe in die Bilanz des Folgejahres - Berücksichtigung von 50 % der ausgebrachten N-Menge bei N-Düngung im nächsten Jahr DüV MV LFB, Oktober 2017
37 5 besondere Vorgaben DüV MV LFB, Oktober 2017
38 Bodenzustand und Düngung bei der N/P-Düngung keine Aufbringung - auf überschwemmten Flächen - auf gefrorenen Böden - auf schneebedeckten Böden - auf wassergesättigten Böden Ausnahme: >> auf gefrorenen Boden wenn: - der Boden durch Auftauen am Tag aufnahmefähig wird, - kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer zu besorgen ist, - kein Abschwemmen auf benachbarte Flächen zu besorgen ist, - der Boden eine Pflanzendecke trägt - und die Gefahr einer Bodenverdichtung besteht - Beschränkung auf 60 kg/ha N gilt nicht für Festmist/Kompost DüV MV LFB, Oktober 2017
39 Bodenfrostkarte DWD nicht geeignet für die Ermittlung der Aufnahmefähigkeit DüV MV LFB, Oktober 2017
40 Bodenfrosttiefe Daten DWD DüV MV LFB, Oktober 2017
41 Düngung - Ausbringungsregeln kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen > in oberirdische Gewässer > auf benachbarte Flächen DüV MV LFB, Oktober 2017
42 Gewässerabstand auf ebenen Flächen Abstand des Randes der Streufläche bei der Düngung auf ebenen Flächen 4 m Schleudergeräte ohne aktiven Grenzstreuer, Sprühverteiler 1 m 1 m Schleudergeräte mit aktivem Grenzstreuer Pneumatischer Streuer, Schleppschlauch, Schlitz, Injektor Grundsätzliches Düngeverbot 0-1 m DüV MV LFB, Oktober 2017
43 Gewässerabstand auf stark hanggeneigten Flächen Düngung auf hängigen Ackerflächen an Gewässern im Bereich von 5-20 m nur bei 5 m 20 m Grundsätzliches Düngeverbot 0-5 m sofortiger Einarbeitung auf unbestellten Ackerflächen Untersaat oder sofortige Einarbeitung in Reihenkulturen ausreichendem Bestand Mulch/Direktsaat DüV MV LFB, Oktober 2017
44 LMS- Agrarberatung stark hanggeneigte Fläche > 10 % Hangneigung 2m 20 m DüV MV LFB, Oktober 2017
45 6 zusätzliche Vorgaben - Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden nach Beginn des Aufbringens kg/ha N-Regel (N aus organischen Düngern) Einbeziehung aller N-Mengen aus organischen u. organischen-mineralischen Düngemitteln tierischer u. pflanzlicher Herkunft - Harnstoff ab 2020 nur noch mit Ureasehemmstoff (ab 50 % HS) oder Einarbeitung nach 4 h DüV MV LFB, Oktober 2017
46 6 zusätzliche Vorgaben - flüssige organische Düngemittel dürfen nur noch streifenförmig aufgebracht werden auf AL ab 2020 auf GL und Feldgras ab zuständige Stelle kann andere Verfahren genehmigen andere Verfahren müssen zu vergleichbaren Ammoniakemissionen führen!!! DüV MV LFB, Oktober 2017
47 6 (8) Sperrzeiten - grundsätzliches N-Düngeverbot für N-Dünger mit wesentlichem Gehalt - auf Ackerland ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ernte der letzten Hauptfrucht abgeschlossen ist, bis zum Ablauf des 31. Januar, - auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjähr. Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar. -Düngungsverbot - gilt für mineralische und organische N-Düngemittel wesentlicher Nährstoffgehalt: 1,5 % N TM >> N-Düngemittel Stalldung von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ausgenommen DüV MV LFB, Oktober 2017
48 6 (9) Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017
49 Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017
50 Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017
51 Gerichtsurteil zur Herbstdüngung DüV MV LFB, Oktober 2017
52 Herbstdüngung - Zwischenfrüchte bei Aussaat bis zum 15. September ohne Beerntung (einschl. Untersaat ) Vorfrucht Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Leguminosenanteil Zwischenfrucht*** % Düngebedarf kg/ha N 40 Getreideganzpflanze Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Leguminosenanteil Zwischenfrucht *** < 33 % 60 * einschließlich Klee-/Luzernegras *** Leguminosen Anteil in der Zwischenfrucht bzw. im Feldfutter als Anteil der Samen DüV MV LFB, Oktober 2017
53 Herbstdüngung - Feldfutter bei Aussaat bis zum 15. September ohne Beerntung im Herbst** (einschl. Untersaat) Vorfrucht Düngebedarf kg/ha N Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Leguminosenanteil Feldfutter *** % Leguminosenanteil Feldfutter*** < 33 % * einschließlich Klee-/Luzernegras ** Feldfutter mit Beerntung im Herbst - N-Düngebedarfsermittlung nach DüV Anlage 4 Tabelle 8 *** Leguminosen Anteil in der Zwischenfrucht bzw. im Feldfutter als Anteil der Samen DüV MV LFB, Oktober 2017
54 6 (10) Verschiebung der Sperrzeit >>> auf Antrag (MV) - Beginn und das Ende der Verbotszeiträume können um bis zu vier Wochen verschoben werden - formloser Antrag - begründen der Verschiebung - folgende Angaben sind im Antrag bereitzustellen - Frucht, Aussaattermin (gilt auch für Zwischenfrüchte) - vorgesehene Fläche - Bezeichnung, Flächengröße - Vorfrucht (Angabe des Leguminosenanteils) - Strohverbleib - Art der Bestellung - Entwicklungsstadium - nachgewiesener Düngebedarf - bereits ausgebrachte organische und mineralische Düngung nach der Vorfrucht DüV MV LFB, Oktober 2017
55 6 (10) Ausnahme von Sperrzeit >>> auf Antrag - für Düngemittel mit weniger als 2 % TM >> Jauche >> Silosickersaft >> Hofabwässer (nicht technisch und nicht mit PSM verunreinigt) - Ausbringung in der Sperrfrist möglich nach Genehmigung - wenn keine schädlichen Gewässerverunreinigungen eintreten - wenn Nährstoffgehalte und Trockenmasse < 2 % nachgewiesen - maximale Aufbringungsmenge 30 kg/ha N >> wichtig für Entlastung der Lagerkapazität DüV MV LFB, Oktober 2017
56 8 Nährstoffvergleich 1. Vergleich von Zu- und Abfuhr für die landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt oder 2. Zusammenfassung der Vergleiche für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit DüV MV LFB, Oktober 2017
57 Prüfung der Nährstoffabfuhr von Futterflächen >> Herstellung des Zusammenhanges zum Tierbestand zulässige Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter x Anzahl der Tiere + Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter - Nährstoffzufuhr über aufgenommenes Grobfutter zusätzlich: Futterverluste Feldfutter > Zuschlag von 15 % Dauergrünland > Zuschlag von 25 % DüV MV LFB, Oktober 2017
58 Unvermeidliche Verluste und Zuschläge Nährstoffbilanz!!! - bei bestimmten Betriebstypen >>>???? - bei der Anwendung bestimmter Düngemittel >>> Kompost - beim Anbau bestimmter Kulturen >>> Vermehrungsgras - bei der Erzeugung bestimmter Qualitäten >>>???? - bei der Haltung bestimmter Tierarten >>>???? - bei der Nutzung bestimmter Haltungsformen >>>???? - bei nicht zu vertretenden Ernteausfällen >>> Schädlinge, Witterung nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der zuständigen Stelle Sonderregelungen bei Gemüse DüV MV LFB, Oktober 2017
59 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches Salden für Stickstoff im Ø der letzten 3 Jahren: - ab Bilanzzeitraum 2018, 2019, 2020 maximal 50 kg/ha Salden für Phosphat im Ø der letzten 6 Jahren: - ab Bilanzzeitraum maximal 10 kg/ha DüV MV LFB, Oktober 2017
60 Nährstoffbilanzen Überschreitung des Kontrollwertes >> Schulung zur Düngebedarfsermittlung erneute Überschreitung >> Vorlage der Düngebedarfsermittlung bis DüV MV LFB, Oktober 2017
61 13 DüV Regelungen für mit Nährstoffen belastete Gebiete >> Gewässerverunreinigung durch Nitrat oder Phosphat Grundwasser Fließgewässer > 37,5 mg/l Nitrat und ansteigende Tendenz oder > 50,0 mg/l Nitrat zulässige Grenzwerte für Orthophosphat-Gehalte überschritten (je nach Gewässertyp) > 0,1 / 0,07 mg/l Orthophosphat DüV MV LFB, Oktober 2017
62 13 Gebiete Gewässerverunreinigung durch Nitrat oder Phosphat Auswahl von drei zusätzlichen Maßnahmen - nachträgliche Erhöhung des Düngebedarfs an Stickstoff max. 10 % - Analyse des Gehaltes aller organischer Dünger - geringere Phosphatmengen - Nmin-Analyse auf jedem Schlag - Gewässerabstand 5 m / 10 m - Einarbeitungspflicht 1 h - P-Sperrfrist bis Grünland Sperrfrist bis Festmist/Kompost Sperrfrist Gemüse/Beeren/Obst Sperrfrist zulässiger N-Bilanzüberhang 40 kg/ha - Lagerkapazität 7 Monate - Stalldunglagerung 4 Monate DüV MV LFB, Oktober 2017
63 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände ab 2020 mindestens 9 Monate für flüssige Wirtschaftsdünger > 3 GV/ha Tierbesatz oder keine eigenen Aufbringflächen mindestens 2 Monate für Festmist oder eigener Kompost DüV MV LFB, Oktober 2017
64 Rückfragen an: Hans- Eberhard Kape LMS Agrarberatung DüV MV LFB, Oktober 2017
Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug
Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung
MehrDüngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)
Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag
MehrAktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrZur Weiterentwicklung der Düngeverordnung
Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.
MehrZur geplanten Novelle der Düngeverordnung
Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrNovelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau
Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.
MehrErmittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12
Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren
MehrDüngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?
Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de
MehrStand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert
Stand der Novellierung der DüV Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert Düngebedarfsermittlung Diese Präsentation bezieht sich auf den letzten offiziellen Stand: => Entwurf vom 16.12.2015 (mit
MehrNovellierung der Düngeverordnung auf Basis des Entwurfes vom Dr. Gerhard Baumgärtel Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Novellierung der Düngeverordnung auf Basis des Entwurfes vom 24.09.2015 Dr. Gerhard Baumgärtel Landwirtschaftskammer Niedersachsen Folgende grundsätzliche wesentliche Änderungen enthalten die Entwürfe
MehrErfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz
Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung
MehrWasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN)
Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN) Fachtagung der ARGE Oberbayern am 07.02.2011 in Palling Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrUmsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)
1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden
MehrDüngeverordnung ackerbaulich lösbar?!
Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
MehrVerordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 Geltungsbereich 1. a)die Verordnung regelt die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
MehrÄnderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand -
Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand - St. Martin, den 18. Mai 2016 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Änderungen
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Hubert Honecker und Dr. Ute Schultheiß BMEL Bonn Honecker, BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Novellierung der Düngeverordnung 1. Interessen und Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation
MehrAuswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft
Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Humustag der Bundesgütegemeinschaft Kompost
MehrStickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Dr. Frank Hertwig, Dorothea Heidecke, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Dr. Wilfried Zorn, TLL Jena Novellierung der DüV 03.06.2014 0 Gesetzliche Vorgaben Nitrat-RL (RL
MehrNovelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu?
Novelle der Düngeverordnung welche Veränderungen kommen auf die Landwirte zu? Bernhard Osterburg, Dr. Susanne Klages Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig AMAZONE Active Seminar im Februar
MehrInformationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais
Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern Rendsburg den 21. Februar 2013 Spätfr tfrühjahrs-n min -Methode im Mais Dipl.-Ing. agr. Heinrich Hack, Büro INGUS 1 Vorstellung INGenieurdienstUmweltSteuerung
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
2 Wann Gülle fahren im Frühjahr? Gülle direkt einarbeiten oder innerhalb von 4 Stunden in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März
MehrÄnderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung
Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung MinDir Dr. Werner Kloos, Leiter der Unterabteilung Landwirtschaft www.bmel.de Änderung des Düngegesetzes und Novelle der Düngeverordnung 1. Interessen
MehrMerkblatt N-Düngeberechnung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - LTZ Augustenberg Außenstelle Rheinstetten-Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Merkblatt N-Düngeberechnung NID, Düngung, Düngeberechnung, Stickstoff
MehrÄnderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten
Düngeplan gemäß Artikel 5 der Entscheidung der EU Kommission Jahr: (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) Betriebsnummer: 0 1 0 8 Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Werden die Nährstoffberechnungen
Mehrvom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen *) (Düngeverordnung) vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung
MehrWie viel Stickstoff braucht der Mais?
Wie viel Stickstoff braucht der Mais? Große Unterschiede bei den N min -Gehalten in den Regierungsbezirken Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 16/2015 Dr. Matthias Wendland,
MehrN-Bilia l n a z n en e n u n u d n d W i W r i tsc s h c a h f a tlilc i h c k h e k i e t i
N-Bilanzen und Wirtschaftlichkeit Eine Herausforderung im Rapsanbau Quelle: R.-R. Schulz Dr. J. Peters, LFA Gliederung 1. Stickstoffbedarfsermittlung im Raps 2. Einfluss der N-Düngung auf Kornertrag und
MehrDüngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen
und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen Tim Eiler LWK Niedersachsen Gliederung Begriffsdefinitionen Grundlagen der N-Düngebedarfsermittlung Methoden zur N-Düngebedarfsermittlung
MehrVerordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 16.12.2015 Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen A. Problem und Ziel Mit der Verordnung zur
MehrKontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt
Kontrolle der Düngeverordnung (Ordnungswidrigkeiten und CC-Verstöße) Verstöße gegen die Vorschriften der Düngeverordnung können nach Fachrecht als Ordnungswidrigkeiten (OWI) mit einem Bußgeld geahndet
MehrStickstoffbedarfsermittlung für Acker 2. Düngebedarfsermittlung für Schläge ohne eigener Nmin-Untersuchung
1 Stickstoffbedarfsermittlung für Acker 2. Düngebedarfsermittlung für Schläge ohne eigener Nmin-Untersuchung Liegen keine aktuellen Untersuchungsergebnisse für die Schläge vor, müssen alternativ Untersuchungsergebnisse
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2016 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut für
MehrÜbersicht. 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV
10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern 22.11.2007 Tierseuchenrecht Bund Düngemittelgesetz Berufsstand EG-Nitratrichtlinie Novelle DüV Länder Multikomponentenprotokoll Aktuelles zum Dünge- und Bodenschutzrecht
MehrAuswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten
Auswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten 9. Biomasseforum 17.11.2015 Bad Hersfeld Michael Schneider Auswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2014 Dr. Matthias Wendland, Alexander Kavka, Institut für Agrarökologie
MehrNovelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen
Novelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen Dr. Ludger Wilstacke Abteilungsleiter Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
MehrAntragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein
Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das
MehrKreislandwirtschaftsamt Münsingen. Wasser- Schutzgebiet
Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Wasser- Schutzgebiet Persönliches Pflanzenschutzmittelanwender / Sachkundige Person: Name:.. Teilort:.. Straße.. PLZ/Ort:.. Telefon:.. Fax:.. E-Mail:... Aufkleber GA:
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Hohe Erträge im letzen Jahr führen zu niedrigen N min -Werte Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2012 Dr. Matthias Wendland, Konrad
MehrMerkblatt zur Düngeverordnung
Merkblatt zur Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung
MehrWirksamkeit organischer Dünger
Wirksamkeit organischer Dünger Berechnung der pflanzenbaulichen Wirksamkeit der Nährstoffe organischer Dünger Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Berechnung der pflanzenbaulichen Wirksamkeit der
MehrErgebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau
Ergebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau, Amelie Bauer; FB 3.12 Einleitung N-Düngung Untersaat Bodenbearbeitung Sortenwahl Reihenweite Grundwasserschutzorientierter
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrRechtliche Grundlagen der guten fachlichen Praxis beim Düngen und ihre Weiterentwicklung in Deutschland
Rechtliche Grundlagen der guten fachlichen Praxis beim Düngen und ihre Weiterentwicklung in Deutschland Einleitung Die Düngeverordnung (Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
MehrUnter welchen Bedingungen eignen sich organische Dünger für Hochertragsstrategien?
Unter welchen Bedingungen eignen sich organische Dünger für Hochertragsstrategien? Klaus Sieling Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung - Acker- und Pflanzenbau - Christian-Albrechts-Universität
MehrWirksamkeit von verschiedenen organischen Düngern und Bodenverbesserungsmitteln
Wirksamkeit von verschiedenen organischen Düngern und Bodenverbesserungsmitteln Dr. Wilfried Zorn Hubert Schröter Sabine Wagner Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referate Acker- und Pflanzenbau
MehrRegelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau
Regelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau Dünger Pflichten nach Düngeverordnung 1) Aufnahmefähigkeit der Böden bei Aufbringung beachten Gülle Geflügelkot flüssige Gärreste Feststoffe
MehrBetrieb von Biogasanlagen. Lösungsansätze zur Maisdüngung aus Sicht der Landwirtschaftskammer
Lösungsansätze zur Maisdüngung aus Sicht der Landwirtschaftskammer Themenübersicht: optimale N-Intensität Wirtschaftsdünger in der Düngeplanung Unterfußdüngung Geteilte Wirtschaftsdüngerausbringung kritischer
MehrUmweltgerechter Maisanbau. Düngungsmanagement Silomais. Möglichkeiten zur Optimierung des Stickstoffeinsatzes
Möglichkeiten zur Optimierung des Stickstoffeinsatzes Themenübersicht: optimale N-Intensität Wirtschaftsdünger in der Düngeplanung Unterfußdüngung Stabilisierte Wirtschaftsdünger Geteilte Wirtschaftsdüngerausbringung
MehrDas Ökofeld Roda als Experimentierbasis für den Ökologischen Landbau. 22. Juni 2011 Dr. Hartmut Kolbe 1
Das Ökofeld Roda als Experimentierbasis für den Ökologischen Landbau 22. Juni 2011 Dr. Hartmut Kolbe 1 Gliederung Versuche mit Zwischenfrüchten zu Mais und Kartoffeln Versuche zur Grunddüngung mit Phosphor
MehrAktueller Sachstand zur Düngeverordnung
Mitglieder- und Jahreshauptversammlung ALB Hessen am 21. Mai 2014 in Fulda Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung HMUKLV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik, Umweltangelegenheiten
MehrDer Stickstoffstabilisator für organische Düngemittel. + Ertrag + Flexibilität + Umwelt. Innovative Pflanzenernährung.
Der Stickstoffstabilisator für organische Düngemittel. + Ertrag + Flexibilität + Umwelt Innovative Pflanzenernährung. PIADIN rechnet sich. Annahmen: Die Ertragssteigerung bei Körnermais durch die Anwendung
MehrStellungnahme. zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV)
Stellungnahme zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV) (Stand der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs.4 des Düngegesetzes vom 10.
MehrEiweiß in Grünland- und Feldfutteraufwüchsen
Eiweiß in Grünland- und Feldfutteraufwüchsen 15.10.2012 Dachswanger Mühle Prof. Dr. Martin Elsäßer LAZBW Aulendorf Futterpflanzen haben individuell verschiedene Eiweißgehalte und je nach Ertrag lassen
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Niedrigste N min -Werte seit 12 Jahren Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut
MehrGärreste aus Biogasanlagen - Nähr- und Schadstoffe, Einsatzmöglichkeiten im Ackerbau
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Außenstelle Forchheim - Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten - Nähr- und Schadstoffe, Einsatzmöglichkeiten im Ackerbau Gärreste, Biogas, Nährstoffe,
MehrAktuelles aus der Düngegesetzgebung
Aktuelles aus der Düngegesetzgebung Pflanzenschutz- und Düngemittelhandelstag Karl Severin Gliederung Einleitung Überblick, Inhalte, Ziele Änderungen im Düngerecht Düngemittelverordnung (DüMV) 2015 Düngegesetz
MehrNewsletter WRRL Copyright
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Newsletter WRRL Copyright Ansprechpartner Grundberatung Wasserrahmenrichtlinie: Nord: Jan Schrimpf 05622-79777171, 0151-16893214 jan.schrimpf@llh.hessen.de Mitte: Christina
MehrAktueller Stand zur DüV und zur AwSV Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen
Fachtagung Thüringen in Erfurt am Aktueller Stand zur DüV und zur AwSV Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen Geschäftsführer Fachverband Biogas e.v. Agenda Branchenzahlen Fokusthema AwSV Aktuelle
MehrEffizienter Einsatz von Gärresten aus der Biogaserzeugung im Pflanzenbau
Effizienter Einsatz von Gärresten aus der Biogaserzeugung im Pflanzenbau Dr. W. Zorn, H. Schröter Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Referat Ackerbau und Düngung /1 Düngungs- und Bodenschutztag
MehrHinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Merkblatt Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 27.02.2007 Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und
MehrDüngung mit Biogasgärresten -effizient und nachhaltig gestalten-
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Düngung mit Biogasgärresten -effizient und nachhaltig gestalten- Fabian Lichti Pflanzenbautag Nossen, 22.02.2013 Nährstoffanfall in Biogasgärresten Deutschland
MehrTextgegenüberstellung. Änderung des Aktionsprogramms 2008
1 von 8 Textgegenüberstellung Änderung des Aktionsprogramms 2008 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2008 zum Schutz der Gewässer
MehrPferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp
Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist Th. Heuss, 1. dt. Bundespräsident
MehrSTELLUNGNAHME. Stellungnahme des Bioland e.v. zum Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung, DüV)
26.01.2015 Stellungnahme des Bioland e.v. zum Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung, DüV) Referentenentwurf vom 18.12.2014 Bioland ist mit 6000
MehrDüngung des Öko-Getreides
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das
MehrBewirtschaftungssysteme im Vergleich
Bewirtschaftungssysteme im Vergleich Ergebnisse aus dem Lysimeterversuch Kassel Harleshausen Stand: 23.11.2011 Dr. Johannes Heyn, LLH FG 33 Dierk Koch, LLH FG 33 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen GliederungZwischenbericht
MehrStimmt die Düngebilanz?
Stimmt die Düngebilanz? Bereits ab 2010 dürfen laut Düngeverordnung bestimmte Bilanzobergrenzen nicht mehr überschritten werden. Gösta -Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer NRW, informiert. Die Düngeverordnung
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland
MehrAktionsprogramm Nitrat 2012 Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema Ab 2015
Aktionsprogramm Nitrat 2012 Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema Ab 2015 Jahr(e): Betriebs-Nr.: Betrieb/Name: Straße: PLZ: Ort: Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance Das Aktionsprogramm
MehrKonsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten
Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten 1. Bioabfallkonferenz des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.v. (AWRW) 09.06.2016 Krefeld Michael
MehrTätigkeiten im Arbeitskreis WRRL Erste Ergebnisse zur Streifenbearbeitung zu Winterraps. 20. Januar 2014 Robert Steffens, Referat 71
Tätigkeiten im Arbeitskreis WRRL Erste Ergebnisse zur Streifenbearbeitung zu Winterraps 20. Januar 2014 Robert Steffens, Referat 71 2 20. Januar 2014 Robert Steffens 3 20. Januar 2014 Robert Steffens Streifenbearbeitung
MehrN-Düngung beim Winterweizen Balance zwischen Ökonomie und Ökologie
N-Düngung beim Winterweizen Balance zwischen Ökonomie und Ökologie Foto: ATR, 2015 Dr. Ines Bull Mitarbeiter: B. Burmann, C. Ramp, C. Schulz Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Es gilt
MehrStickstoffsalden minimieren. Dr. Gerhard Baumgärtel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
1 Stickstoffsalden minimieren Dr. Gerhard Baumgärtel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen Die Minimierung von Nährstoffverlusten bei der Ausbringung von Düngemitteln steht in der heutigen Diskussion bezüglich
MehrBlattdüngung in Getreide und Rapsprophylaktisch
Blattdüngung in Getreide und Rapsprophylaktisch oder gezielt? Dr. Ulrich Lehrke LWK Niedersachsen 5.6.2013 Saaten-Union Feldtag Wulfsode 1 Essenzielle Pflanzennährstoffe 2 Blattdüngung in Getreide und
Mehrnovellierten Düngeverordnung
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder) Abteilung 4 Landwirtschaft und Gartenbau Referat 43 Acker- und Pflanzenbau Fachbereich Bodenschutz und Düngung Berliner
MehrDie Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung
Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung Ralf Hilmer, 14. April 2016 in Hildesheim Gliederung Klärschlammverordnung Düngemittelverordnung
MehrWie sinnvoll sind Gärreste zu Raps im Herbst?
Wie sinnvoll sind Gärreste zu Raps im Herbst? Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Dr. J. Peters, B. Burmann, Dr. A. Gurgel, L. Kureck Aktuelle Situation EU verklagt Deutschland wegen
MehrVersuchsergebnisse aus Bayern
Versuchsergebnisse aus Bayern 5 Gülledüngung zu Mais, Winterweizen und Wintergerste Ergebnisse aus Versuchen in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern und staatlichen Versuchsgütern Herausgeber:
MehrGrundlagen einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung
Grundlagen einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung Dr. Erhard Albert 1 31. Januar 2014 SKW; Dr. Erhard Albert Gliederung Globale Herausforderungen Notwendigkeit der N-Optimierung Novellierung der Düngeverordnung
MehrStrip-Till mit organischer Düngung (Gülle/Gärrest) sowie die optimale N-Versorgung bei Winterraps
Strip-Till mit organischer Düngung (Gülle/Gärrest) sowie die optimale N-Versorgung bei Winterraps Folgende Themenbereiche werde ich ansprechen: Streifenbearbeitung zu Raps mit Einsatz von Gülle/Gärresten
MehrDüngung von Acker- und Sonderkulturen
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Düngung von Acker und Sonderkulturen NID, Düngung, Düngungsempfehlung; Nitrat; Stickstoff, Nmin
MehrUmsetzung der Düngeverordnung vom 27. Februar 2007 in Mecklenburg-Vorpommern
Umsetzung der Düngeverordnung vom 27. Februar 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Gemeinsame Beratungsempfehlung der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Impressum Herausgeber: Ministerium
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf den Diskussionsstand zum 15.11.2014! www.bmel.de
MehrWichtiges Rechtliches zur Düngung 2014
Wichtiges Rechtliches zur Düngung 2014 (mit DVOEntwurf sweit bekannt) Aktuelle Düngeverrdnung Zentraler Prallteller, Miststreuer hne gesteuerte Zufuhr: Technik der aktuellen Düngeverrdnung: Quellen: LTZ,
MehrNovellierung der Dünge-Verordnung (DüV 2017)
Novellierung der Dünge-Verordnung (DüV 2017) Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft Dipl.-Ing. Holger Pfau REMONDIS GmbH & Co. KG, Region
MehrZuckerrüben bedarfsgerecht düngen
Zuckerrüben bedarfsgerecht düngen Nach einem milden und trockenen Winter hat die Rübenaussaat auf vielen Standorten bereits begonnen. Die wüchsige Witterung bis in den Januar hinein führte zu entsprechenden
MehrNährstoffaufnahme bei Körner- und Silomais
Nährstoffaufnahme bei Körner- und Silomais Verlauf der Nährstoffaufnahme bei Mais: Quelle: www.cultivend.dk Nicht gedüngter und richtig gedüngter Mais: Zwei Bilder Nährstoffbedarf von Körner- und Silomais
MehrLEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ
LEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ Öffentlichkeitsveranstaltung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - 18. März 2015, Waldböckelheim - Stoffeinträge aus Landwirtschaft und Weinbau Möglichkeiten
MehrAktuelle Erkenntnisse zur N-Düngung und Nährstoffversorgung von Winterraps
Aktuelle Erkenntnisse zur N-Düngung und Nährstoffversorgung von Winterraps Klaus Sieling Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung - Acker- und Pflanzenbau - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
MehrKonsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten
Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 12.04.2016 Kassel Michael Schneider Konsequenzen des Düngerechts auf die Vermarktung
MehrSachgerechte Verwertung von Gärresten aus der Biogaserzeugung
Sachgerechte Verwertung von Gärresten aus der Biogaserzeugung April 2007 Mit der Erzeugung von Biogas besteht die Möglichkeit zur Einsparung fossiler Energieträger. In diesem Zusammenhang stellt sich nicht
MehrÄnderungen durch die neue Düngeverordnung und Neues vom N-Expert
Änderungen durch die neue Düngeverordnung und Neues vom N-Expert Carmen Feller Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Theodor Echtermeyer Weg 1, 14979 Großbeeren Änderungen durch die neue Düngeverordnung
MehrAußerbetrieblicher organischer Dünger
Fachinformation Lehndorf, 12.01.2015 Außerbetrieblicher organischer Dünger Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72 organischer oder organisch-mineralischer Dünger - Wo kommt er her?
MehrDüngung mit Gärresten zu Wintergetreide, Winterraps und Zuckerrüben
Düngung mit Gärresten zu Wintergetreide, Winterraps und Zuckerrüben Die Düngerpreise steigen und die Biogasanlagen sprießen wie Pilze aus dem Boden - der richtige Zeitpunkt sich auf neue Düngestrategien
Mehr