Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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- Karsten Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Landkreis Beschlussvorlage öffentlich Drucksache-Nr. DRS 22/2011 Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Az. Beratungsfolge Sitzungsdatum Öffentlichkeit Aktion JHA öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: Der Neukonstituierung des Arbeitskreises Prävention (AKP), in dem der bisherige Aktionskreis Suchtprävention und der Arbeitskreis Gewaltprävention integriert werden, wird zugestimmt. 2 Anlage(n): 1. Richtlinien des Sozialministeriums Baden-Württemberg (RL-BfS/KSB) 2. Auszug aus dem Bericht Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen am des Expertenkreises AMOK
2 DRS 22/2011 öffentlich Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Seite 2
3 DRS 22/2011 öffentlich Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Seite 3 Sachverhalt: Ausgangssituation: Seit dem Jahr 1989 besteht im Landkreis durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages der Aktionskreis Suchtprävention (AKS). Für den AKS gibt es darüber hinaus Richtlinien des Sozialministeriums Baden- Württemberg. Ebenfalls durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses besteht seit dem Jahr 2000 der Arbeitskreis Gewaltprävention (AKG). Beide Arbeitskreise werden vom Jugendamt verantwortet. Bis zum Jahr 2007 war beim Gesundheitsamt noch die Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung aktiv. Mitglieder sind jeweils Fachkräfte aus dem Sozial- und Jugendhilfebereich, von Wohlfahrtsverbänden, Polizei, Kommunen, Schulen, Bildungsträger, dem Gesundheitsamt und aus dem medizinischen System und Vertreter der Kreisgemeinden. Bereits im Jahr 2005 wurden unter Federführung der verantwortlichen Mitarbeiterinnen für diese drei Arbeitskreise übergreifende präventive Aktivitäten gestartet. Stattgefunden haben unter anderem mehrere Fachtagungen FORUM Prävention, in dessen Folge ein Präventionskonzept entwickelt wurde, das als Handreichung Prävention mit Kooperationspartnern des Landkreises herausgegeben wurde. Die Handreichung beinhaltet Grundsätze und Handlungsempfehlungen für wirksame Prävention. Darüber hinaus wurde die Datenbank für präventive und Lebenskompetenz fördernde Angebote im Landkreis plan erstellt. Als gemeinsames Dach kann die Initiative Familienfreundlich im Landkreis gesehen werden. 1. Herausforderungen Der Bedarf an präventiven Aktivitäten im Landkreis ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Steigende Fallzahlen und Ausgaben im Sozialund Jugendhilfebereich sind bundesweit und so auch im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald zu verzeichnen. Ursachen dieser steigenden Hilfebedarfe sind vielfältig und wurden in den Gremien des Landkreises wiederholt dargestellt. Zu nennen sind gestiegene Anforderungen an Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erhöhte Bildungsanforderungen sowie eine immer komplexer werdende Gesellschaft mit sich verändernden Familienstrukturen. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, besteht unter Fachleuten sowie auch in der Politik Einigkeit, dass die Anstrengungen in der Prävention gestärkt werden müssen. Dies bedeutet für den Landkreis konkret: Die bisherigen Anstrengungen eines fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Präventionskonzeptes sind zu intensivieren.
4 DRS 22/2011 öffentlich Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Seite 4 Bestehende Arbeitskreise mit zum Teil sich überschneidenden Teilnehmerkreisen werden zusammengeführt. Projektinhalte und Schwerpunkte werden stärker aufeinander abgestimmt. Aktivitäten unterschiedlicher Hilfesysteme müssen besser ineinander greifen. 2. Umsetzung Aktivitäten der Kreisgemeinden und des Landkreises sollen weiterhin z. B. im Rahmen Runder Tische abgestimmt werden. Der bestehende Aktionskreis Suchtprävention und der Arbeitskreis Gewaltprävention werden nicht weiter fortgesetzt bzw. werden aufgelöst. Statt dessen werden die Mitglieder dieser beiden Kreise sowie weitere Fachdienste z. B. aus der ehemaligen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit in einem neuen Arbeitskreis Prävention (AKP) zusammen geführt. Der AKP erfüllt die Anforderung, die in den Richtlinien des Sozialministeriums laut Anlage 1 gestellt werden. Er entspricht darüber hinaus den fachlichen Anforderungen, wie sie als Ergebnis des Expertenkreises AMOK laut Anlage 2 formuliert werden. Der Arbeitskreis Prävention im Landkreis hat die Aufgabe, entsprechende Aktivitäten im Landkreis zu initiieren, vorzubereiten, aufeinander abzustimmen, zu vernetzen, die Schnittstellen zu anderen Vernetzungsstrukturen zu sichern (z.b. Familienfreundlich im Landkreis, Kriminalprävention) umzusetzen, weiter zu entwickeln und zu dokumentieren. 3. Struktur Für die Geschäftsführung dieses Arbeitskreises ist die/der Kommunale Suchtbeauftragte, stellvertretend die Jugendreferentin, die bislang für die Gewaltprävention zuständig war, federführend. Arbeitskreis Prävention (AKP): Festlegung von Schwerpunkten der präventiven Arbeit, Erarbeitung von Konzepten und Umsetzung in den von der Mitgliederversammlung festgelegten Bereichen, Schnittstelle zur Politik, Berichterstattung
5 DRS 22/2011 öffentlich Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Seite 5 FORUM Prävention (1 x jährlich oder alle zwei Jahre) mit allen in der Prävention relevanten Kräften des Landkreises Fachgruppen (ad hoc, themenspezifisch und temporär): Planung und Umsetzung konkreter Einzelprojekte in Unterthemen, z. B. zur Suchtprävention, Gewaltprävention, Gesundheitsförderung und zu Medien. Es soll mit den beteiligten Organisationen eine Geschäftsordnung entwickelt werden. Diese sollte auch Regelungen zur Mitgliedschaft und Anzahl der Vertreter enthalten. Zu den Mitgliedern im Arbeitskreis Prävention sollen Vertreter des Sozial- und Jugendamtes, Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Polizei, der Kommunen, der Schulen, des Gesundheitsamtes, der Beratungsstellen, der Bildungsträger und Vertreter aus dem medizinischen System gehören. Insgesamt werden rund 25 Organisationen / Organisationseinheiten mit etwa 40 Personen im Arbeitskreis Prävention vertreten sein. Im Forum Prävention sollen alle für Prävention bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte mitwirken. Es müssen grundsätzlich folgende Bereiche vertreten sein: Jugendamt, Wohlfahrtsverbände, Sucht, Beratungsstellen, Familienberatungsstellen, Soziale Dienste, Bildungsbüro, Schulen, Schulsozialarbeit, Gesundheitsamt, Krankenhäuser, Ärzte, Polizei, Vertreter der Kreisgemeinden, Krankenkassen, Kreismedienzentrum, Migrationsdienste. 4. Fachliche Leitlinien: Für die Arbeit in der Prävention sollen vor dem Hintergrund des multi-faktorierenden Ursachengeflechts steigender Hilfebedarfe die fachlichen Grundsätze, wie sie in der Handreichung Prävention formuliert sind, als qualitative Orientierungslinien beachtet werden. Dieses sind 1. Partizipation, d.h. es wird nicht nur über, sondern mit Betroffenen gesprochen. 2. Lebensweltbezogenheit, d.h. die Prävention setzt an der Lebenswelt der jungen Menschen und Familien an und wird dort verankert. 3. Frühzeitigkeit, d.h. Prävention und frühe Hilfen setzen an, bevor sich Verhaltensweisen verfestigen. 4. Resilienz, d.h. Widerstandskräfte um schwierige Lebenslagen zu bewältigen, werden gezielt gefördert. 5. Zivilcourage, d.h. es geht darum, Unrecht auch im Alltag couragiert aufzudecken und für positive Entwicklungen einzustehen.
6 DRS 22/2011 öffentlich Neukonstituierung eines Arbeitskreises Prävention (AKP) im Landkreis Seite 6 6. Vernetzung und Multimodalität, d.h. verschiedene Institutionen und Fachlichkeiten ziehen an einem Strang in die gleiche Richtung und nutzen vielfältige Methoden. 7. Migration und Teilhabe, d.h. Akzeptanz, Toleranz und die Bereitschaft aller, mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe, Religion und Behinderung zusammen zu leben. 8. Nachhaltigkeit ist wichtig, um Kräfte nicht in kurzfristigen Einmalaktionen sondern in mittel- und langfristigen verlässlichen Projekten zu investieren, die auch strukturelle Veränderung hervorrufen (Verhältnisprävention). 9. Evaluation ist notwendig, um Ziele und Wirkungen zu überprüfen und so die Prävention und frühe Hilfen laufend weiter zu entwickeln. 10. Gender berücksichtigt die unterschiedlichen Motive, Interessen und Möglichkeiten von Mädchen und Jungen bzw. von Frauen und Männern. 5. Weiteres Vorgehen: Der neue Arbeitskreis AK Prävention (AKP) soll im Sinne von Prävention 2020 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses etabliert werden. Die Verwaltung wird die o. g. Institutionen, Träger und Vereine zur Mitwirkung einladen. Die erste konstituierende Sitzung wird am stattfinden.
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