Schriftlicher Unterrichtsentwurf

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1 Studienseminar für Lehrämter an Schulen Duisburg II Seminar für das Lehramt am Berufskolleg Schriftlicher Unterrichtsentwurf Fachrichtung Politik/Sozialwissenschaften Fach Politik Lernfeld Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten Thema Wem wird zuerst gekündigt? Fallbezogene Anwendung des Kündigungsschutzes unter Berücksichtigung einer Sozialauswahl bei der betrieblichen Kündigung Kurze Zusammenfassung Datum 9. Juni 2006 Bildungsgang/Stufe Bankkauffrau/Bankkaufmann Unterstufe Autor (freiwillig) Philip Dziuba adresse (freiwillig)

2 1. Angaben zur Lerngruppe 1.1 Unterrichtseinsatz in der Klasse Seit Mitte Mai hospitiere ich in den beiden wöchentlich stattfindenden Politikstunden der Klasse BA5B. Aufgrund verschiedener organisatorischer Probleme war es mir erst zum 23. Mai möglich selber, diese Klasse unter Anleitung zu unterrichten. Aufgrund einer schon lange terminierten Klausur ist ferner eine Doppelstunde am 02. Juni ausgefallen. So habe ich vor der heutigen Lehrprobe drei Unterrichtseinheiten gegeben. 1.2 Struktur der Klasse Der Klassenverband umfasst lediglich 11 Schülerinnen und Schüler. 1 Die Lerngruppe gehört gemäß APO-BK, Anlage A zu einem Bildungsgang des dualen Systems, der den Schülern den schulischen Teil der Berufsausbildung vermittelt, dieser ist gemäß 1, Abs. 5, BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss, welcher dem Sekundarabschluss I gleichwertig ist. 2. Die Altersstruktur der Klasse stellt sich wie folgt dar: Alter Lernende Die Lernenden stammen aus insgesamt sechs verschiedenen Ausbildungsbetrieben. Es wird deutlich, dass sowohl im Bereich der Alterstruktur als auch bei den Ausbildungsbetrieben eine gewisse Heterogenität vorherrscht; diese Tatsache wirkt sich jedoch nicht negativ auf das Unterrichtsklima in der Klasse aus. Die schulische Vorbildung der Lerngruppe stellt sich untypisch für eine Bankenklasse wie folgt dar: Schulabschluss FOR FOR mit FHR AHR Qualifikation Lernende Kompetenzen der Schüler Fachkompetenz Die Vorkenntnisse der Lerngruppe im Bereich der Fachkompetenz sind klassenintern als homogen zu bezeichnen. Jedoch ist zu beachten, dass die Kompetenzausprägung nicht jahrgangs- und ausbildungsgangstypisch sind; eher ist bei dieser Klasse im Vergleich zu den Parallelklassen eine schwächer ausgeprägte Fachkompetenz zu beobachten. Auf dem Feld Ausbildungsverhältnis und Kündigungsschutz können die Schüler auf das Fachwissen der bisherigen Unterrichtsreihe zurückgreifen. Sie kennen das Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz als Grundlage ihrer Ausbildungsverhältnisse. Im Bereich der Kündigung von Arbeitsverhältnissen kennen sie die Voraussetzungen zur Durchsetzung einer Kündigung und unterscheiden ordentliche und außerordentliche Kündigungen; die drei Gründe für eine ordentliche Kündigung (personen-, verhaltens- und betriebsbedingt) sind ihnen bekannt. Ferner 1 Im weiteren Verlauf des Entwurfes benutze ich aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form, schließe aber ausdrücklich die weibliche mit ein. 2 Vgl.: GEW; DGB (Hrsg.): Berufskolleg APO-BK und Verwaltungsvorschriften; 2. Auflage; 2004; S. 39

3 können sie die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen auf Fallbeispiele übertragen und somit Kündigungszeitpunkte berechnen Methodenkompetenz Die Schüler begegnen neuen Arbeitsmethoden durchaus offen. Die Klasse ist es gewohnt, sich Inhalte aus Informationstexten selbstständig zu erarbeiten und anzueignen. Nachdem festzustellen war, dass sich bei freiwilliger Gruppenbildung oft die gleichen Gruppen fanden, habe ich eine Zufallseinteilung eingeführt. Ferner sind erste Schritte unternommen worden, eine feste Rollenverteilung innerhalb der Gruppe zu installieren Sozial- und Humankompetenz Die Atmosphäre in der Klasse ist als offen zu beschreiben. Die Schüler korrespondieren untereinander in einem herzlichen Verhältnis. Ihre Beziehung zur Lehrkraft kann als aufgeschlossen beschrieben werden; sie akzeptieren die Lehrkraft ohne Einschränkungen. 2. Didaktische Analyse 2.1 Curriculare Anbindung Grundlage für die curriculare Anbindung ist der Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Bankkauffrau/Bankkaufmann; Fachklassen des dualen Systems der Berufsbildung. 3 Der Lehrplan verweist zur grundsätzlichen Planung auf die Problemfelder der Rahmenvorgaben Politische Bildung 4 ; jedoch sieht er für die berufsübergreifenden Fächer eine methodische und thematische Kooperation mit den berufsbezogenen Lernbereichen vor. 5 In den o.g. Rahmenvorgaben ist das Thema Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen in das Problemfeld Wirtschaft und Arbeit einzuordnen. Die Prinzipien und Funktionsweisen der Marktwirtschaft stellen den zentralen Inhalts- und Problemaspekt dar. 6 Im Lehrplan ist das heutige Stundenthema im Lernfeld 1 Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten 7 einzuordnen. Der schulinterne Stoffverteilungsplan ist aus den Rahmenvorgaben abgeleitet und sieht keine Abweichungen vor. Neben der Legitimation durch den zugrunde liegenden Lehrplan wird der Inhalt nach Klafki 8 mit der Gegenwarts-, Zukunfts- und exemplarischen Bedeutung begründet. Der Gegenwartsbezug des Themas ergibt sich aus den Berufsausbildungsverhältnissen der Schüler. Die in der Unterrichtsreihe behandelten Inhalte wie z.b. das BBiG sind als Grundlage der Berufsausbildung unverzichtbar. Die Zukunftsbedeutung des Themas stellt sich folgendermaßen dar: Gerade im Bankenbereich werden aktuell viele Arbeitsplätze abgebaut. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll und wichtig, sich mit dem Prozedere einer betriebsbedingten Kündigung 3 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Bankkauffrau/Bankkaufmann; Fachklassen des dualen Systems der Berufsbildung; Düsseldorf; Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Rahmenvorgaben Politische Bildung ; Düsseldorf; Vgl.: Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Bankkauffrau/Bankkaufmann; S Vgl.: Rahmenvorgaben Politische Bildung; S Vgl.: Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Bankkauffrau/Bankkaufmann; S Vgl.: Peterßen, Wilhelm H.: Handbuch Unterrichtsplanung Grundfragen, Modelle, Stufen, Dimensionen; Oldenbourg; 1998; S. 47ff.

4 vertraut zu machen, um im Ernstfall mögliche Formfehler zu erkennen und gegen die Kündigung Einspruch einlegen zu können. Exemplarisch erlernen sie, dass das gesellschaftliche Zusammenleben gerade in der Berufswelt durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geregelt ist, die es bei der Realisierung persönlicher Ziele zu beachten gilt. 2.2 Einbettung der Unterrichtseinheit in den unterrichtlichten Kontext Die nachfolgenden Inhalte wurden in der Unterrichtsreihe Grundlagen des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses thematisiert: Stundenthema 1. Einheit Das Berufsbildungsgesetz als Grundlage der Berufsausbildung 2. Einheit Der Schutz von Jugendlichen im Unternehmen Das Jugendarbeitsschutzgesetz 3. Einheit Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ordentliche vs. außerordentliche Kündigungen 4. Einheit Übungs- und Vertiefungsstunde zu der Berechnung von Kündigungsterminen auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen 5. Einheit Klassenarbeit 6. Einheit (Lehrprobe) Fallbezogene Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes unter Berücksichtigung einer Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung 7. Einheit Betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung Das Betriebsverfassungsgesetz 2.3 Aussagen zur didaktischen Reduktion Aus Gründen der didaktischen Reduktion erfolgt kein Hinweis auf den 102 Abs. 1 BetrVG der, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, vor jeder Kündigung angehört werden muss. Dieses Thema wird in den folgenden Unterrichtsstunden Betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung besprochen. Ferner sind die Fallbeispiele so konzipiert, dass die Leistungsträger-Regelung nach 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz nicht tangiert wird. Diese Ausnahmeregelung wird bei der Besprechung der Hausarbeiten in der Folgestunde dargestellt. Zudem wird auf die Möglichkeit der Abfindung, der Frühpension und des Aufhebungsvertrags kein Bezug genommen. Eventuelle Klagemöglichkeiten werden nicht inhaltlich thematisiert; jedoch ist es denkbar, dass eventuell die Rechtsunsicherheit in der Vertiefungsphase von den Lernenden angesprochen wird. 2.4 Interdisziplinarität mit anderen Unterrichtsfächern Wie im Lehrplan gefordert, verknüpfe ich das Fach Politik mit berufsbezogenen Lernbereichen. Hier ist eine deutliche Verzahnung mit dem Fachbereich Allgemeine Wirtschaftslehre zu erkennen, der die Inhalte aufgrund des größeren Stundenkontingents vertiefend behandelt. Ferner ist eine Interdisziplinarität mit dem Fach Deutsch gegeben; in der gruppeninternen Diskussion und im abschließenden inside-outside-circle 9 wird die Kommunikationsfähigkeit der Schüler gestärkt. 9 Green, Norm & Kathy: Kooperatives Lernen im Klassenraum und im Kollegium Das Trainingsbuch; Kallmayersche Verlagsbuchhandlung; Seelze-Velber; 2005

5 3. Angestrebte Kompetenzerweiterungen und Unterrichtsziele Die Schüler erweitern in den folgenden Bereichen ihre Fachkompetenz: o Sie benennen die vier Kriterien einer Sozialauswahl, indem sie diese aus dem Gesetzestext in ihre Unterlagen übernehmen. o Sie führen ein betriebsbedingtes Kündigungsverfahren durch, indem sie die erarbeiteten Kriterien auf die Fallbeispiele anwenden und die frühstmöglichen Kündigungszeitpunkte berechnen. o Sie beurteilen das Verfahren der Sozialauswahl, indem sie die möglichen Probleme im inside-outside-circle aufzeigen. Die Schüler erweitern in den folgenden Bereichen ihre Methodenkompetenz: o Sie leisten Textarbeit, indem sie den Informationstext und Gesetzestexte lesen, bearbeiten und die benötigten Aussagen herausarbeiten. o Sie visualisieren Arbeitsergebnisse übersichtlich, indem sie die Ergebnisse ihrer gruppeninternen Sozialauswahl in angemessener Größe auf Metaplankarten fixieren. o Sie verbessern ihre Präsentationstechnik, indem sie die Ergebnisse der Gruppenarbeit vor dem Plenum mit Hilfe visueller Unterstützung vorstellen. Die Schüler erweitern in den folgenden Bereichen ihre politische Handlungskompetenz: o Sie lernen auf verschiedene Partner einzugehen, indem sie in den per Zufall gebildeten Gruppen eine zielgerichtete Diskussion führen. o Sie üben sich in kritischer Diskussion und Konsensfindung, indem Sie in den Gruppen diskutieren, welcher Arbeitnehmer entlassen werden soll, und sich auf einen gemeinsame Gruppenmeinung einigen. Die politische Urteilskompetenz wird in Ansätzen gestärkt, so werden in der Vertiefungsphase von den Schülern selbstständig Probleme der Sozialauswahl gefunden. So können sie anhand dieses Beispieles die politischen Handlungen im Bereich des Kündigungsschutzes erläutern. 4. Literaturverzeichnis o Green, Norm & Kathy: Kooperatives Lernen im Klassenraum und im Kollegium Das Trainingsbuch; Kallmayersche Verlagsbuchhandlung; Seelze-Velber; 2005 o , 14:30 Uhr o Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Bankkauffrau/Bankkaufmann; Fachklassen des dualen Systems der Berufsbildung; Düsseldorf; 2004 o Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen (Hrsg.): Rahmenvorgaben Politische Bildung ; Düsseldorf; 2001 o Peterßen, Wilhelm H.: Handbuch Unterrichtsplanung Grundfragen, Modelle, Stufen, Dimensionen; Oldenbourg; 1998 o Schulinterner Stoffverteilungsplan o ; 14:30 Uhr

6 5. Anhang o Synopse o Einstiegsfolie o Arbeitsblatt 1 Gruppenarbeitstipps o Arbeitsblatt 2 Auszüge Gesetzestexte o Arbeitsblatt 3 Gruppenarbeitsblätter Gruppe 1-3 o Erwartetes Tafelbild o Erwartungshorizont Hausaufgaben

7 Synopse Politik LP Sozialauswahl Phase Inhalt Sozial- / Aktionsform Medien Einstieg / Problematisierung Aktivierung des Vorwissens (Kündigungsschutz, personenbedingte, Stummer Impuls, S-L-Gespräch Einstiegsfolie; Tafel verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung); Formulierung der Leitfrage: Wie kann bei betriebsbedingten Kündigungen eine sozial gerechte Auswahl getroffen werden? Gruppenbildung Zusammensetzung der drei Gruppen nach Kleingruppenbildung per Flaggenschnipsel; Erarbeitung 1 Zufallsprinzip + Rollenverteilung Fallbezogene Erarbeitung der Kriterien der Sozialauswahl. Losverfahren arbeitsgleiche Gruppenarbeit Sicherung 1 Präsentation der Ergebnisse Schülervortrag Vertiefung Hausaufgaben Probleme/Schwachstellen der Sozialauswahl diskutieren Verfassen Sie einen Leserbrief an den SPIEGEL, in dem Sie sich kritisch mit der momentanen Praxis der Sozialauswahl auseinander setzen. Inside-outside-circle Rollenkarten Gesetzestexte; Informationsblatt; Metaplankarten; Stifte Metaplankarten; Tafel Notizzettel

8 Quelle:

9 ARBEITSAUFTRAG Arbeiten Sie in Gruppen, d.h. gemeinsam an Ihren Aufgaben! Noch einmal zur Erinnerung: a) Bestimmen Sie einen Schriftführer! b) Bestimmen Sie, wenn Sie präsentieren müssen, eine Person, die die Ergebnisse der Gruppe vorträgt! c) Ein Gruppenmitglied sollte auf die Einhaltung der Zeitvorgabe achten! Bevor Sie anfangen zu arbeiten: Klären Sie genau, was Sie tun müssen! (Lesen Sie die Aufgabenstellung(en) sowie die Informationen genau durch und klären etwaige Unstimmigkeiten mit den anderen Gruppenmitgliedern ab) Kleiner Tipp zur Visualisierung: Zur besseren Lesbarkeit immer nur einen Stichpunkt pro Karte! Bearbeitungszeit: 13 Minuten

10 Auszug Kündigungsschutzgesetz 1 Sozial ungerechtfertige Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. [...] (3) Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. [...] Auszug Bürgerliches Gesetzbuch 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats, Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahr des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. [...]

11 Erwartetes Tafelbild I: Kriterien Arbeitnehmer Thomas Schmitz Sabine Peters Dirk Müller Hilde Schumacher Lebensalter Dauer der Betriebszugehörigkeit Unterhaltspflicht , da Kinder volljährig Ausgewählter Arbeitnehmer Dirk Müller Thomas Schmitz Hilde Schumacher Behinderungsgrad alle gleich Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt Schmitz / Peters Erwartungshorizont Hausaufgaben: Probleme der Sozialauswahl o Möglicherweise kein eindeutiges Ergebnis bei allen vier Kriterien. o Gewichtung der Kriterien bleibt den Arbeitgebern überlassen. o Eventuell fehlerhafte Anwendung der Leistungsträger- Regelung o Durch undurchsichtige Gewichtung der Kriterien und fehlerhafte Anwendung der Leistungsträger-Regelung ist eine Sozialauswahl rechtlich angreifbar Möglichkeit der Klage durch Arbeitnehmer o Möglicherweise sind öfter junge Arbeitnehmer betroffen. Keine Rechtssicherheit für Arbeitnehmer Keine Rechtssicherheit für Arbeitgeber

12 Arbeitsauftrag Gruppe 1 1) Fügen Sie in die unten aufgeführte Tabelle unter Zuhilfenahme der Auszüge aus dem Kündigungsschutzgesetz die vier Kriterien einer Sozialauswahl ein. 2) Wenden Sie diese Kriterien auf die vorgestellten Arbeitnehmer an. 3) Errechnen Sie für die vier Arbeitnehmer mit Hilfe der Gesetzesauszüge die frühestmöglichen Kündigungstermine. Gehen Sie dabei von dem heutigen Tag als Berechnungsgrundlage aus. 4) Entscheiden Sie, welchen Arbeitnehmer Sie kündigen würden und notieren Sie ihre Wahl auf de hellroten Zettel. Präsentieren Sie mit Hilfe der bereitgestellten Karten die Kriterien einer Sozialauswahl sowie den Arbeitnehmer Thomas Schmitz und Sabine Peters. Das Kreditinstitut Neureich Bank hat insgesamt 40 Arbeitnehmer angestellt, von denen alle länger als 6 Monate im Unternehmen tätig sind. Aufgrund Rationalisierungsmaßnahmen muss in der Filiale Schwanenhausen ein Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin betriebsbedingt gekündigt werden. Für die betriebsbedingte Kündigung kommen die folgenden vier Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Frage: Herr Thomas Schmitz ist 38 Jahre alt und seit fünf Jahren bei der Neureich Bank tätig. Er ist geschieden und muss für seinen vierjährigen Sohn Unterhalt zahlen. Frau Sabine Peters ist 42 Jahre alt und arbeitet seit sieben Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von neun und fünf Jahren. Herr Dirk Müller ist 37 Jahre alt und arbeitet seit acht Jahren im Unternehmen. Herr Müller ist Alleinverdiener; seine Frau kümmert sich um die anfallende Hausarbeit, um ihre sechsjährige Tochter und den zweijährigen Sohn. Vor einem halben Jahr hat Familie Müller eine Eigentumswohnung gekauft, wofür sie einen Kredit in Höhe von aufgenommen haben. Frau Hilde Schumacher gehört schon zum Inventar der Filiale. Sie ist 57 Jahre alt und arbeitet schon seit zwanzig Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsende Söhne, die finanziell von ihr unabhängig sind.

13 Kriterien Arbeitnehmer Thomas Schmitz Sabine Peters Dirk Müller Hilde Schumacher Ausgewählter Arbeitnehmer Frühestmöglicher Kündigungstermin

14 Arbeitsauftrag Gruppe 2 5) Fügen Sie in die unten aufgeführte Tabelle unter Zuhilfenahme der Auszüge aus dem Kündigungsschutzgesetz die vier Kriterien einer Sozialauswahl ein. 6) Wenden Sie diese Kriterien auf die vorgestellten Arbeitnehmer an. 7) Errechnen Sie für die vier Arbeitnehmer mit Hilfe der Gesetzesauszüge die frühestmöglichen Kündigungstermine. Gehen Sie dabei von dem heutigen Tag als Berechnungsgrundlage aus. 8) Entscheiden Sie, welchen Arbeitnehmer Sie kündigen würden und notieren Sie ihre Wahl auf de hellroten Zettel. Präsentieren Sie mit Hilfe der bereitgestellten Karten die Arbeitnehmer Dirk Müller und Hilde Schumacher sowie die kriteriumsbezogene Auswahl. Das Kreditinstitut Neureich Bank hat insgesamt 40 Arbeitnehmer angestellt, von denen alle länger als 6 Monate im Unternehmen tätig sind. Aufgrund Rationalisierungsmaßnahmen muss in der Filiale Schwanenhausen ein Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin betriebsbedingt gekündigt werden. Für die betriebsbedingte Kündigung kommen die folgenden vier Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Frage: Herr Thomas Schmitz ist 38 Jahre alt und seit fünf Jahren bei der Neureich Bank tätig. Er ist geschieden und muss für seinen vierjährigen Sohn Unterhalt zahlen. Frau Sabine Peters ist 42 Jahre alt und arbeitet seit sieben Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von neun und fünf Jahren. Herr Dirk Müller ist 37 Jahre alt und arbeitet seit acht Jahren im Unternehmen. Herr Müller ist Alleinverdiener; seine Frau kümmert sich um die anfallende Hausarbeit, um ihre sechsjährige Tochter und den zweijährigen Sohn. Vor einem halben Jahr hat Familie Müller eine Eigentumswohnung gekauft, wofür sie einen Kredit in Höhe von aufgenommen haben. Frau Hilde Schumacher gehört schon zum Inventar der Filiale. Sie ist 57 Jahre alt und arbeitet schon seit zwanzig Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsende Söhne, die finanziell von ihr unabhängig sind.

15 Kriterien Arbeitnehmer Thomas Schmitz Sabine Peters Dirk Müller Hilde Schumacher Ausgewählter Arbeitnehmer Frühestmöglicher Kündigungstermin

16 Arbeitsauftrag Gruppe 3 9) Fügen Sie in die unten aufgeführte Tabelle unter Zuhilfenahme der Auszüge aus dem Kündigungsschutzgesetz die vier Kriterien einer Sozialauswahl ein. 10) Wenden Sie diese Kriterien auf die vorgestellten Arbeitnehmer an. 11) Errechnen Sie für die vier Arbeitnehmer mit Hilfe der Gesetzesauszüge die frühestmöglichen Kündigungstermine. Gehen Sie dabei von dem heutigen Tag als Berechnungsgrundlage aus. 12) Entscheiden Sie, welchen Arbeitnehmer Sie kündigen würden und notieren Sie ihre Wahl auf de hellroten Zettel. Sie müssen nicht präsentieren. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, die Ergebnisse der ersten beiden Gruppen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren Das Kreditinstitut Neureich Bank hat insgesamt 40 Arbeitnehmer angestellt, von denen alle länger als 6 Monate im Unternehmen tätig sind. Aufgrund Rationalisierungsmaßnahmen muss in der Filiale Schwanenhausen ein Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin betriebsbedingt gekündigt werden. Für die betriebsbedingte Kündigung kommen die folgenden vier Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Frage: Herr Thomas Schmitz ist 38 Jahre alt und seit fünf Jahren bei der Neureich Bank tätig. Er ist geschieden und muss für seinen vierjährigen Sohn Unterhalt zahlen. Frau Sabine Peters ist 42 Jahre alt und arbeitet seit sieben Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von neun und fünf Jahren. Herr Dirk Müller ist 37 Jahre alt und arbeitet seit acht Jahren im Unternehmen. Herr Müller ist Alleinverdiener; seine Frau kümmert sich um die anfallende Hausarbeit, um ihre sechsjährige Tochter und den zweijährigen Sohn. Vor einem halben Jahr hat Familie Müller eine Eigentumswohnung gekauft, wofür sie einen Kredit in Höhe von aufgenommen haben. Frau Hilde Schumacher gehört schon zum Inventar der Filiale. Sie ist 57 Jahre alt und arbeitet schon seit zwanzig Jahren bei der Neureich Bank. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsende Söhne, die finanziell von ihr unabhängig sind.

17 Kriterien Arbeitnehmer Thomas Schmitz Sabine Peters Dirk Müller Hilde Schumacher Ausgewählter Arbeitnehmer Frühestmöglicher Kündigungstermin

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