Mein Wohnratgeber Alles für mein neues Zuhause

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1 Mein Wohnratgeber Alles für mein neues Zuhause

2 Inhalt und Überblick Wenn Sie darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft wohnen möchten, denken Sie gleichzeitig auch über Ihr Leben nach. Diese Broschüre hilft Ihnen, sich schneller über Ihre Möglichkeiten, Bedürfnisse und Wünsche klar zu werden und rasch bessere Entscheidun gen für Ihre Wohnzukunft zu treffen. Wie will ich in Zukunft Wie sieht Ihr Leben heute aus? Wie in den nächsten 5, 10 oder 30 Jahren? Was bedeutet das für Ihre Wohnbedürfnisse? Wir helfen Ihnen, mit Checklisten und Tipps die Wahl zwischen Miete oder Kauf, Wohnung oder Haus und viele andere Entscheidungen leichter zu machen. Was kostet Ihr Projekt tatsächlich? Welcher Mix aus Sparguthaben, Kredit und Förderungen ist für Sie richtig? Wir helfen Ihnen, Ihren finanziellen Aufwand zu berechnen, Ihre Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und sich für Ihr Gespräch mit Ihrer KundenbetreuerIn vorzubereiten. Wie Sie die richtige Immobilie finden? Welche rechtlichen Fragen für Sie wichtig sind? Gemeinsam mit Ihrer KundenbetreuerIn und den ExpertInnen der wohn 2 Center fallen die Antworten leichter. Sie haben das passende Objekt gefunden und möchten die nächsten Schritte planen? Wir sagen Ihnen, wie s weitergeht. ab Seite 04 ab Seite 10 ab Seite 20 ab Seite 28 Welcher Wohntyp bin ich? 05 Mieten oder kaufen? 05 Wohnung oder Haus? 05 Was ist der passende Standort für mich? 06 Wie viel Platz brauche ich? 08 Was kann s REAL für mich tun? 09 Was kostet mein Wohnraum tatsächlich? 11 Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen? 12 Wie hoch ist mein Finanzierungsbedarf? 13 Wie viel Geld bleibt mir pro Monat für meine Pläne? 14 Reichen meine Eigenmittel aus? 15 Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? 16 Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich 17 Von flexibel bis sicher Ihre Zinssatzvarianten 18 Was brauche ich für das Gespräch mit meiner Bank? 19 Wie können mir die wohn 2 Center helfen? 21 Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? 22 Welche Absicherungen gibt es beim Kauf? 24 Was steht im Grundbuch? 25 Was sagen Maklerrecht und Konsumentenschutz? 25 Worum geht es im Energieausweis- Vorlagegesetz 2012? 26 Wie sehen die nächsten Schritte aus? 29 Wie kann ich meine Finanzierung absichern? 30 Häufige Fragen und Antworten 31 Unterstrichene Fachbegriffe in diesem Ratgeber können Sie im nachlesen. Es enthält viele Informationen und Tipps rund ums Wohnen, Bauen, Sanieren und Finanzieren von A wie Abgehängte Decke bis Z wie ZiviltechnikerIn ab Seite 32.

3 Wie will ich in Zukunft Kauf oder Miete? Wohnung oder Haus? Stadt oder Land? Was für Sie am besten ist, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihren Plänen für die Zukunft ab. Denn die Vorstellungen von idealem Wohnen sind so unterschiedlich wie die Lebensentwürfe der BewohnerInnen. In diesem Kapitel helfen wir Ihnen, Ihre Möglichkeiten, Bedürfnisse und Wünsche klarer zu erkennen, Objekte und Grundstücke zu bewerten, sich einen Überblick über das Angebot am Markt zu verschaffen und so zu besseren Entscheidungen zu kommen. Welcher Wohntyp bin ich? Wohnen Sie allein? In einer Partnerschaft? In einer Wohngemeinschaft? Mit Ihrer Familie? Mit Kindern? Vielleicht sogar mit den Eltern oder anderen Verwandten? Wie ist das heute, morgen, in 5, 10 oder 30 Jahren? Wann ziehen die Kinder aus? Oder wann ziehen die Eltern wieder ein etwa in eine Einliegerwohnung? Mieten oder kaufen? Möchten Sie flexibel bleiben, etwa um rasch den Arbeits - oder Studienplatz wechseln zu können? Oder planen Sie, die nächsten Jahrzehnte an einem bestimmten Ort zu bleiben? Was Miete und Kauf neben der Flexibilität sonst noch maßgeblich unterscheidet, lesen Sie hier: Wohnung oder Haus? Bin ich eher ein Stadt- oder Landmensch? Welche Infrastruktur ist für meine Bedürfnisse Voraussetzung? Wie viel Platz benötige ich? Will ich einen Garten oder Balkon oder kann ich auf Freiflächen verzichten? Wie viel Wert lege ich auf eigene Entschei dungs- und Gestaltungsmöglichkeiten? Und in welchem Ausmaß kann und will ich mich mit um Instandhaltung und Pflege meines Heims kümmern? Wohnung Eher städtischer, zentrumsnaher Bereich Meist geringere Planungsfreiheit Haus Eher ländlicher, zentrumsferner Bereich Meist größere Planungsfreiheit Mieten Kaufen Eigene Grünflächen seltener Eigene Grünflächen häufiger Ersparnisse nicht gebunden Kein oder wenig Eigenkapital notwendig Kurz- und mittelfristig (bis ca. 30 Jahre) günstiger Ersparnisse gebunden Eigenkapital von rund 20 % der Finanzierungssumme von Vorteil Langfristig (ab ca. 30 Jahre) günstiger NachbarInnen leben unter gemeinsamem Dach Instandhaltung des Hauses durch Hausgemeinschaft oder Hausverwaltung NachbarInnen leben auf angrenzenden Grundstücken Instandhaltung des Hauses eigenverantwortlich MieterInnen entstehen kaum Pflichten EigentümerInnen haben mehr Pflichten und mehr Rechte Geld, das für Miete verwendet wird, ist weg Fixkosten bleiben über die gesamte Mietdauer gleich hoch oder steigen Investition bleibt als Wertanlage erhalten Ist die Wohnung bezahlt, sinken die monatlichen Fixkosten deutlich Wie viel Kredit Sie erhalten, wenn Sie statt Miete Rückzahlungsraten gleicher Höhe zahlen? Der Wohnkredit-Rechner weiß die Antwort. Sie finden ihn auf und Mieten oder Kaufen? Wohnung oder Haus?

4 Was ist der passende Standort für mich? Ökologische Überlegungen Wie naturnah möchten Sie leben? Brauchen Sie einen eigenen Garten? Wie wichtig sind Theater, Restaurants, Cafés und Geschäfte in Ihrer Nähe? Wie weit darf die nächste ÄrztIn, das nächste Krankenhaus, der nächste Supermarkt entfernt sein? Wie lange dürfen Wege zu Schule, Universität oder Arbeitsplatz maximal dauern? Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihre Anforderungen für den idealen Standort zu entwerfen und zu bewerten. Schule und Arbeit Zum Kindergarten? Wie weit ist es zur Schule? (Für jedes Kind? Jetzt und später?) Zu den Arbeitsplätzen? Wie sind sie jeweils zu erreichen? Wie sind die langjährigen Wetterwerte? Wie viel Sonne gibt es? Sind elektromagnetische Felder in unmittelbarer Nähe? (Etwa durch Hochspannungsleitungen, Sendemasten oder Bahnlinien?) Woher weht der Wind? Besteht die Gefahr von Lawinen, Muren, Überschwemmungen? Besteht die Gefahr von Giften im Boden? (Etwa bei Bebauung ehemaliger Deponien oder Industriebrachen) Lärm, Luftverschmutzung und Geruchsbelastung Liegt der Standort an einer stark befahrenen Straße oder an einer Bahntrasse? Liegt der Standort in der Einflugschneise eines Flughafens? Welche Betriebe liegen in unmittelbarer Umgebung? Wo liegen die nächsten Restaurants oder Gastgärten? Einkaufen Wo kann ich Lebensmittel kaufen? Wo andere Waren, die ich täglich brauche? Kann ich vor Ort tanken? Verkehr Welche öffentlichen Verkehrsmittel gibt es in der Nähe? Wie regelmäßig sind die Verbindungen? Werden die Zufahrtsstraßen im Winter geräumt? Für alle, die selbst bauen Welche Rahmenbedingungen gibt es durch die lokale Bauordnung? (Etwa bei Gebäudegröße, Höhe, Fluchtlinien etc.) Wo ist die Wetterseite? (Sprechen Sie mit den NachbarInnen, die wissen Bescheid.) Was ist bei der Zufahrt, Gehsteigüberfahrt, Grundstückseinfahrt zu beachten? Wie liegt der Garten im Vergleich zum Gebäude? Wie ist der Untergrund beschaffen? Gibt es eine Böschungs- oder Hanglage? Welchen Ausblick gibt es? Was sehen Sie in welche Richtung? Wie ist das Grundstück bewachsen? Gibt es Baumschutzbestimmungen? Freizeit Welche Cafés und Restaurants gibt es in der Nähe? Welche Kultur- und Freizeiteinrichtungen? Welche Sportmöglichkeiten? Welche Spielplätze? Wie weit ist es ins Grüne? Und wie wichtig sind mir die einzelnen Punkte? Gesundheit Wie weit ist es zu einer Apotheke? Wie weit zum nächsten Arzt? Gibt es ein Spital in der Nähe? Oder andere medizinische Dienstleister, falls ich sie brauche?

5 Wie viel Platz brauche ich? brauchen Sie tatsächlich? Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Antwort auf diese Frage zu finden und nichts Wichtiges zu vergessen. Was kann s REAL für mich tun? Service und Beratung für ImmobilienkäuferInnen und -mieterinnen Uns ist bewusst, dass Sie bei der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie hohe Anforderungen haben. Und mit diesen sind Sie bei s REAL genau richtig: Raum m 2 Wohnzimmer mit Essplatz Wohnzimmer ohne Essplatz Esszimmer Raum m 2 Übertrag Zwischensumme: Wintergarten (mit/ohne Heizung) Hausarbeitsraum 1 2 Das Analysegespräch Was genau suchen Sie? Welchen zeitlichen und preislichen Rahmen haben Sie sich gesetzt? Vorselektion der Angebote Welche Immobilien passen am besten zu Ihnen? 5 6 Vertragsentwurf Empfehlung von FachexpertInnen, z. B. NotarIn, RechtsanwältIn Vorbereitung des Kauf- oder Mietvertragsentwurfs Termin zur Vertragsunterzeichnung Terminkoordination mit allen Beteiligten (Wohn-)Küche Gästezimmer Eltern-Schlafzimmer Hausanschlussraum Heizungsraum Brennstofflagerraum 3 4 Besichtigungstermine Wir wählen nur die für Sie passenden Objekte aus. Kauf- oder Mietangebot 7 8 Koordination der Treuhandabwicklung Erstellung der Finanzierungszusage Ausstellung der nötigen Dokumente Rechtzeitiger Geldtransfer zur TreuhänderIn Schlüsselübergabe Schrankzimmer/Ankleideraum Kinderzimmer Abstellraum Vorratsraum Service und Beratung für ImmobilienverkäuferInnen und -vermieterinnen Sie wollen rasch und zu einem guten Preis verkaufen oder vermieten und sicher zu Ihrem Geld kommen. Dann sind Sie bei s REAL genau richtig: Bad Eltern (mit/ohne WC) Bad Kinder (mit/ohne WC) Bad Gast (mit/ohne WC) WC Arbeitszimmer/Büro Gang (mit/ohne Garderobe) Stiegenhaus Zwischensumme: Hobbyraum Werkstatt Sauna/Fitnessraum Garage Carport Sonstiges Gesamtsumme: Das Analysegespräch Zeitlicher Rahmen, Preisvorstellungen sowie rechtliche, steuerliche und persönliche Hintergründe? Besichtigung und Bewertung der Liegenschaft Aufnahme der Objektdaten und laufender Kosten, Ermittlung Marktwert, Verkaufsfitness-Check Erstellung eines Werbekonzepts Angebot an vorgemerkte InteressentInnen Werbung: online, in Printmedien und Filialen der Erste Bank und Sparkassen Für ImmobilienverkäuferInnen: Das s REAL Immobiliengutachten Eine Immobilie soll verkauft werden? Wir ermitteln den angemessenen Marktpreis. Für Sicherheit auf beiden Seiten des Verhandlungstisches Selektion der InteressentInnen Wer sucht genau diese Immobilie? Bonitätscheck von InteressentInnen Besichtigungstermine Für ausgesuchte InteressentInnen Vertragsentwurf Vorbereitung von Verträgen Empfehlung von FachexpertInnen, z. B. NotarIn, RechtsanwältIn Termin zur Vertragsunterzeichnung Terminkoordination mit allen Beteiligten Für alle s REAL KundInnen: Das s REAL Umzugszuckerl Gratis-Leihtransporter für den Umzug! Bis zu 2 Tage können s REAL KundInnen in Wien und Umgebung, Oberösterreich und Tirol unseren Transporter für Ihren Umzug nutzen. Mehr Infos: Immobilienertragsteuer Seit können Immobilien nicht mehr steuerfrei verkauft werden. Es gibt aber viele Sonderregelungen und Ausnahmen. Ob Sie bei Ihrem Immobilienverkauf Steuern zahlen müssen und wie hoch sie sind, hängt z. B. davon ab, wann Sie Ihre Immobilie erworben haben oder ob Sie diese als Wohnsitz nutzen. Neu ist beim Verkauf von Immobilien auch die Verpflichtung, einen Energieausweis vorzulegen und die Energie kennzahl anzugeben. Bei Unterlassung besteht die Gefahr einer Verwaltungsstrafe.

6 Die meisten Immobilienkäufe, Bau- und Sanierungsprojekte werden nicht aus dem Ersparten bezahlt. Sie werden aus einem Mix aus Eigenmitteln (Ersparnissen), Krediten und Fördermitteln unterschiedlichster Stellen finanziert. Ob Ihr Wunschobjekt leistbar ist, hängt also damit zusammen, was es kostet, wie hoch Ihre Ersparnisse sind und wie viel Ihnen für die Rückzahlung von Krediten monatlich übrig bleibt. Diese Frage beantwortet die Haushaltsrechnung, bei der Sie von der Summe Ihrer monatlichen Einnahmen alle Ihre monatlichen Ausgaben abziehen. Dieser Betrag steht für neue Pläne zur Verfügung. In diesem Kapitel unterstützen wir Sie dabei, eine realistische Schätzung aller Kosten zu erarbeiten, Ihren für Finanzierungen frei verfügbaren Betrag zu ermitteln, einen Überblick über die häufigsten Finanzierungsmöglichkeiten zu bekommen und sich für das Gespräch mit Ihrer KundenbetreuerIn gut vorzubereiten. Was kostet mein Wohnraum tatsächlich? Die Gesamtkosten für eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück sind höher als der reine Kaufpreis. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kostenpositionen: Grundstückskauf Kaufpreis Aufschließungskosten (Anbindung an Straßennetz etc.) Abbruchkosten bestehender Gebäude Wohnungskauf, Hauskauf Kaufpreis Hausbau, Ausbau, Renovierung, Sanierung, Fertigstellung, Änderung Euro Anschlussgebühren (Strom, Wasser etc.) Fundament Keller (Aushub) Rohbau (Verputz, Wärmedämmung) Dachstuhl, Dachdeckung Türen und Fenster Sanitärinstallationen Elektroinstallationen Heizung Maler-/Tapeziererarbeiten Fließen/Fußboden Einrichtung Treppen Außenanlagen, Garten Sonstiges (Vermessung, Umzug) Nebenkosten (Details siehe Seite 12) Grunderwerbsteuer Vetragserrichtungskosten Grundbuch-Eintragungsgebühr Beglaubigungskosten Planungskosten Maklerprovision Summe:

7 Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen? Wie hoch ist mein Finanzierungsbedarf? Planen ohne Überraschungen Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Kreditbetrag nicht zu niedrig ansetzen. Denn beim Bauen, Kaufen und Sanieren fallen auch Honorare, Steuern und Gebühren an. Hier sehen Sie eine Übersicht. Grunderwerbsteuer Vertragserrichtungskosten Grundbuch- Eintragungsgebühr Beglaubigungskosten Wann? Kauf von Grund Gebäude Eigentumswohnung Baurecht und Gebäude auf fremdem Grund (z. B. Pachtgrundstück) Wir empfehlen, Verträge von einer NotarIn oder einer AnwältIn erstellen zu lassen. Bei Eintrag ins Grundbuch Für die Beglaubigung von Unterschriften, z. B. bei der Pfandrechtseintragung Wie hoch? 3,5 % vom Kaufpreis* Je nach Tarif Eintragung Eigentumsrecht: 1,1 % vom Kaufpreis Eintragung Pfandrecht: 1,2 % vom Pfandrechtsbetrag Je nach Höhe des Kaufpreises bzw. der Pfandrechtshöhe Gesamtkosten des Wohnprojekts Anschaffungskosten Bau-, Umbau-, Renovierungs-, Sanierungs-, Fertigstellungskosten Nebenkosten Eigenmittel Barmittel/Ersparnisse Bausparguthaben Wertpapiere Lebensversicherung (Rückkaufwert) Erlös aus dem Verkauf bestehender Grundstücke, Häuser, Wohnungen Sonstiges Tipp: Halten Sie einen Teil Ihrer Eigenmittel in Reserve als Sicherheitspolster für unvorhergesehene Ausgaben. = Finanzierungsbedarf, der aus folgenden Quellen gedeckt werden kann Finanzierung der Erste Bank oder Sparkasse s Bauspardarlehen Förderungen Sonstiges Eingabekosten Für jeden Eintrag ins Grundbuch 42 Euro pro Eingabe auf elektronischem Weg bzw. 59 Euro bei Papiergesuch Planungskosten Maklerprovision Sobald Sie eine ArchitektIn zur Planung Ihres Eigenheims hinzuziehen Wenn Sie eine ImmobilienmaklerIn beauftragen, fällig bei erfolgreicher Vermittlung? Abhängig vom Umfang des Auftrags: Planung? Einreichung? Umsetzung? Bauaufsicht? Richtwerte: Eigenheim, Neubau: ca % der Bausumme Sanierung, Dachgeschoßausbau: ca % der Bausumme Details siehe * Im Normalfall ist auf den Kaufpreis einer Immobilie keine Umsatzsteuer zu bezahlen (es gibt aber für Unternehmer die Möglichkeit, auf USt-Pflicht zu optieren).

8 Wie viel Geld bleibt mir pro Monat für meine Pläne? Die Haushaltsrechnung ist die Basis für jedes Finanzierungsprojekt. Hier erfassen Sie, wie viel Geld Sie pro Monat einnehmen, was Sie ausgeben und wie viel Ihnen für die Rückzahlung von Krediten zur Verfügung steht. Einnahmen monatlich KundIn PartnerIn Nettoeinkommen (ohne Einrechnung 13. und 14. Gehalt) Familienbeihilfe Sonstiges Einkommen (z. B. Alimente) Nettoeinkommen (ohne Einrechnung 13. und 14. Gehalt) Familienbeihilfe Gesamteinnahmen monatlich Sonstiges Einkommen (z. B. Alimente) Alle Beträge in Euro Reichen meine Eigenmittel aus? Sie haben Ihren Finanzierungsbedarf berechnet und kennen Ihren frei verfügbaren Betrag. Diese Information ist wichtig, um zu ermitteln, wie viel Kredit Sie sich damit leisten können. Den elektronischen Wohnkredit-Rechner finden Sie auf und Damit errechnen Sie Ihre Eigenmittel Ihr Haushaltseinkommen Ihre leistbare Kreditrate Den für Sie möglichen Kreditbetrag Kurz: Ihr Wohnbudget Ausgaben monatlich Wohnkosten (z. B. Miete, Pacht, Grundbesitzabgaben, Gas/Strom, Heizung) Kommunikation/Medien (z. B. Kosten für Internetanschluss, Handy, GIS) Mobilität (z. B. Tanken, Kfz-Versicherung, Garage, öffentliche Verkehrsmittel) Lebenserhaltung und Familie (z. B. Alimente, Kindergarten, Haustiere, Schulgeld) Sparen und Vorsorge (z. B. Bausparverträge, Versicherungen) Risiken absichern (Versicherungen für z. B. Ableben, Haushalt, Unfall) Laufende Raten Erste Bank oder Sparkasse inkl. Leasing Andere laufende Raten Rate Bauspardarlehen Andere Leasingraten Lebenshaltungskosten (z. B. Lebensmittel, Haushalt, Bekleidung, Freizeit, Hobby, Rauchen, Geschenke) Gesamtausgaben monatlich Vor Finanzierung Nach Finanzierung Differenz Einnahmen Ausgaben = frei verfügbarer Betrag

9 Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Welche Variante oder welcher Mix für Sie besonders empfehlenswert ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer KundenbetreuerIn von Erste Bank oder Sparkasse. s Wohn Kredit Der s Wohn Kredit ist der flexibelste Kredit mit Hypothek zum Kaufen, Bauen oder Sanieren von Eigentum. Die Rückzahlung ist langfristig möglich. Wählen Sie zwischen fixer Verzinsung, EURIBOR-Bindung oder Zinsgleitklausel. Zusätzlich können Sie den Zinssatz nach oben hin deckeln. s Bauspardarlehen Das s Bauspardarlehen ist eine sichere Finanzier ungsform, die bis zu einem Betrag von Euro pro Person (max Euro bei EhepartnerInnen bzw. LebensgefährtInnen) vergeben wird. Es besteht aus einem befristeten Fixzinssatz und einer anschließenden variablen Verzinsung. Das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Es gibt eine kosten lose Zinssatz obergrenze von 6 % (gemäß Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft = ABB). Das s Bauspardar lehen kann für folgende Vor haben genutzt werden: Kauf von Grundstück, Haus oder Wohnung Neu-, Zu- und Umbauprojekte Renovierung, Sanierung, Modernisierung Energiesparende Maßnahmen (z. B. Kachelofen) Wellness-Einrichtungen, Sicherheitseinrichtungen Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen s Komfort Wohn Kredit Der s Komfort Wohn Kredit ist der bequeme Kredit für alle Wohnvorhaben ohne Hypothek. Die Rückzahlung ist mittel- bis langfristig in Form von Pauschalraten möglich. Sie wählen zwischen fixer Verzinsung, EURI- BOR-Bindung oder Zinsgleitklausel. s Baukonto Das s Baukonto ist die finanzielle Drehscheibe für alle Zahlungen und Geldeingänge (z. B. Förderungen), die mit Ihrem Vorhaben in Verbindung stehen. Zudem ist es ideal für schnelle Zwischenfinanzierungen, weil die Verzinsung günstiger ist als auf einem Girokonto. Wohnbauförderung Unter Wohnbauförderung versteht man langfristige Finanzierungen, die vom jeweiligen Bundesland zu meist niedrigen Zinsen vergeben werden. Die Förderung kann als Einmalzahlung oder auch als Zinszuschuss bzw. Annuitätenzuschuss (Zuschuss zu den jährlichen Raten) vergeben werden. Die Richtlinien für die Vergabe sind nach Bundesland sehr unterschiedlich, abhängig von Förderzweck (Neubau, Sanierung etc.), Einkommensobergrenzen, Wohnungsgrößen, Familiengröße etc. Mehr zum Thema Förderungen finden Sie im Internet auf und Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich Zweck Der Allrounder Flexibelster Kredit, mit Hypothek s Wohn Kredit Kaufen, Bauen, Sanieren von Eigentum Das Sichere Mit Fixzinssatz und Zinssatzobergrenze s Bauspardarlehen Kaufen (auch Genossenschaftswohnung), Bauen, Sanieren Der Bequeme Für Kredite ohne Hypothek s Komfort Wohn Kredit Für Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnung, Mietkautionsablöse etc. Hypothek Ja Ja Nein Nein Das Schnelle Zwischenfinanzierung s Baukonto Zwischenfinanzierung Laufzeit Langfristig Bis zu 30 Jahre Mittel- bis langfristig Kurzfristige Zwischenfinanzierung Zinssatzvarianten Zinssatzabsicherung Rückzahlung Maximaler Kreditbetrag EURIBOR-Bindung Fixzinssatz, Zinsgleitklausel Mittels mehrjährigem Fixzinssatz oder Deckelung (Zins-Cap) Monatlich (viertel-/halbjährlich oder jährlich auf Anfrage) Unbegrenzt Fixzinssätze gemäß aktuellem Angebot Fixzinssatz und Zinssatzobergrenze von 6 % (gem. ABB) Monatlich Bis Euro pro Person EURIBOR-Bindung Fixzinssatz, Zinsgleitklausel Mittels mehrjährigem Fixzinssatz Monatlich (viertel-/halbjährlich oder jährlich auf Anfrage) Unbegrenzt EURIBOR-Bindung, Zinsgleitklausel Keine Flexibel, spätestens am Ende der Zwischenfinanzierung Unbegrenzt s Bauspardarlehen einfach kalkulieren auf Inhalt und Umfang der vorgestellten Produkte können sich vom Angebot Ihrer Sparkasse unterscheiden. Bitte fragen Sie Ihre KundenbetreuerIn.

10 Von flexibel bis sicher Ihre Zinssatzvarianten Variabler oder fixer Zinssatz, Zins-Cap oder Höchstzinssatz sagt Ihnen nichts? Hier finden Sie eine Übersicht über die Zinssatzvarianten. Was brauche ich für das Gespräch mit meiner Bank? Um für das Beratungsgespräch mit Ihrer KundenbetreuerIn der Erste Bank oder Sparkasse gut vorbereitet zu sein, bringen Sie bitte folgende Unterlagen sofern schon vorhanden mit:?! Kurzbeschreibung Wann und wie verändert sich meine Rate? Wann empfiehlt sich welche Variante? Variabler Zinssatz Fixer Zinssatz Zins-Cap Höchstzinssatz Flexibel Ihr Zinssatz wird regelmäßig angepasst, wenn sich der Basiszinssatz verändert, z. B. 3-Monats-EURIBOR, Zinsgleitklausel. Ihre Rate steigt/fällt mit jeder Zinssatzänderung meistens alle 3 Monate Sie wollen ein niedriges Zinsniveau nützen und erwarten weiterhin niedrige Zinssätze. Sicher Ihr Zinssatz bleibt für den vereinbarten Zeitraum gleich. Auch wie sich der Zinssatz danach anpasst, wird schon bei Abschluss vereinbart. Während der Fixzinsphase bleibt die Rate unverändert. Sie wollen für einen bestimmten Zeitraum kein Veränderungsrisiko eingehen. Flexibel mit Obergrenze Mittels Einmalprämie kaufen Sie einen Optionsschein. Damit erwerben Sie Ihren Höchstzinssatz für die von Ihnen gewählte Laufzeit. Ihre Rate steigt/fällt mit jeder Zinssatzänderung meistens alle 3 Monate. Sobald der vereinbarte Höchszinssatz erreicht ist, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung. Sie wollen das niedrige Zinsniveau nützen und kaufen zusätzlich eine Absicherung. Flexibel mit Oberund Untergrenze Das Bauspardarlehen hat eine fixe und eine variable Zinsphase und einen kostenlosen Höchstzinssatz von 6 % (gem. ABB). In der Fixzinsphase bleibt die Rate unverändert in der variablen Zinsphase sind der Zinssatz und damit die Rate bei 6 % (gem. ABB) gedeckelt. Sie wollen sich gegen einen Anstieg der Zinsen auf über 6 % (gem. ABB) absichern. Persönliche Unterlagen Haushaltsrechnung Eigenmittelnachweis Restschuldbestätigung inkl. Tageszinsen für bestehende Finanzierungen Einkommensnachweise für Angestellte Die 3 letzten aktuellen Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten 3 Monate Nachweise über Zusatzeinkommen (mittels Auszügen, Dienstvertrag, Einkommensteuerbescheid bei Einkünften aus Vermietung, Jahreslohnzettel,...) Einkommensnachweise für Selbstständige Einkommensteuererklärung/-bescheid oder Endgültige Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder Endgültige bzw. vorläufige Bilanzen jeweils aus den letzten 2 Jahren und Vermögen- und Schuldenstatus Zusätzlich für NeukundInnen Amtlicher Lichtbildausweis Versicherungsdaten-Auszug Sie erhalten diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei jeder Dienststelle der österr. Sozialversicherung größtenteils ist auch eine Online-Bestellung möglich Zusätzlich für DeviseninländerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Meldenachweis Objektunterlagen Kaufen Grundbuchauszug oder Angabe von EZ/KG oder genaue Adresse Objektbeschreibung/Ausstattungsbeschreibung Kontaktdaten TreuhänderIn Kaufanbot Kaufvertrag bzw. Entwurf Anwartschaftsvertrag Aktuelle Schätzung/Liegenschaftsbewertung Fotos vom Objekt Haus-/Wohnungsplan Bauen Grundbuchauszug oder Angabe von EZ/KG oder genaue Adresse Objektbeschreibung/Ausstattungsbeschreibung Kontaktdaten TreuhänderIn Bauplan/Baubewilligung plus Bescheid bzw. Einreichplan Kostenvoranschläge Baukosten-/Zeitplan Sanieren (Eigentum) Grundbuchauszug oder Angabe von EZ/KG oder genaue Adresse Objektbeschreibung/Ausstattungsbeschreibung Aktuelle Schätzung/Liegenschaftsbewertung Fotos vom Objekt Haus-/Wohnungsplan Je nach Objekt Genossenschaftsvertrag, Pachtvertrag, Fertighausvertrag/Leistungsverzeichnis Unterlagen zu weiteren Sicherheiten Versicherungspolizzen Risiko, Leben, Feuer Sparbuch, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Versicherungen, Kontoauszug Bausparverträge

11 Wie komme ich zu Wenn Sie noch auf der Suche nach Ihrem Wohnobjekt sind, lesen Sie hier viele wichtige Informationen, wie Sie passende Angebote finden, Objekte bewerten und welche rechtlichen Fragen für Sie wichtig sind. Falls Sie Ihr Wohnobjekt bereits besitzen und Ihre Finanzierung für Umbau, Ausbau oder Sanierung verwenden, können Sie dieses Kapitel weitgehend überspringen. Sehen Sie sich nur den Abschnitt Energieausweis an. Der ist auch für Sie wichtig. Achtung: Die Rechtshinweise in diesem Kapitel ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich mit konkreten Fragen an eine AnwältIn oder NotarIn eine Auswahl finden Sie über die Rechtsanwaltskammer: oder über die Notariatskammer: Wie können mir die wohn 2 Center helfen? Eine Wohnfinanzierung erfordert Fachwissen. Darum haben sich die ExpertInnen in unseren wohn 2 Centern darauf spezialisiert und stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung zur Seite. Zuerst erstellen wir gemeinsam Ihr persönliches Finanzierungskonzept: Wir überprüfen die Leistbarkeit Ihres Vorhabens. Wir informieren Sie über mögliche Förderungen Wir wählen mit Ihnen gemeinsam die ideale Kreditvariante. Wir geben Ihnen eine Finanzierungszusage, wenn alles geklärt ist. weiter? Unsere wohn 2 -Profis unterstützen Sie bei der Kreditabwicklung und beraten Sie über Versicherungsschutz sowohl für Ihr Heim als auch zur Kreditabsicherung. Eine Liste aller wohn 2 Center in Ihrer Nähe finden Sie auf und

12 Was ist beim Kaufvertrag zu beachten? Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument, wenn Grundstücke, Wohnungen oder Häuser die BesitzerIn wechseln. Hier werden nicht nur der Kaufgegenstand, sondern auch alle finanziellen und organisatorischen Details genau beschrieben: Wer sind VerkäuferInnen und KäuferInnen? Wer haftet für Mängel? Wer übernimmt welche Risiken? Wann und wie wird die Liegenschaft übergeben? Wie kann der Vertrag gekündigt oder aufgelöst werden? Gibt es eine Einverleibungsbewilligung? Wer ist die TreuhänderIn (meist AnwältInnen oder NotarInnen)? Beim Kauf von Eigentumswohnungen enthalten Kaufverträge in der Regel auch folgende Elemente: Die Verpflichtung, Wohnungseigentum zu begründen, wenn dieses noch nicht besteht Bestimmungen über die Hausverwaltung (neue EigentümerInnen können bis zu 3 Jahre an eine bestimmte Hausverwaltung gebunden werden) Regelungen über die Aufwendungen für Instandhaltung und die Aufteilung einer Mietzinsreserve. Besonders wichtig bei Wohnungseigentum in Altbauten und bei gemischt genutzten Objekten (teils Miete teils Eigentum) Sicherungsmittel gemäß Bauträgervertragsgesetz Oft werden beim Kauf von Eigentumswohnungen mehrere Teilverträge erstellt: Ein Anwartschaftsvertrag, der die allgemeinen Vertragsbedingungen enthält Ein Kaufvertrag, der der Einverleibung ins Grundbuch dient Ein Wohnungseigentümervertrag, der die Rechte und Pflichten wie Verwertung der Liegenschaft, Betriebskostenabrechnung etc. regelt Abwicklung eines Kaufvertrages Der Kaufvertrag muss von KäuferIn und VerkäuferIn unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Die Beglaubigung (meist durch eine NotarIn) ist Bedingung für die Einverleibung (Eintragung) des Eigentumsrechts in das Grundbuch. Beim Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt, muss ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts gestellt werden. Das erledigt am besten eine AnwältIn für Sie. In manchen Fällen, etwa wenn nicht EU-BürgerInnen Liegenschaften kaufen möchten, bei landwirtschaftlich genutzten Gebieten oder in Assanierungsgebieten in Städten muss die Behörde die Kaufverträge genehmigen. Miteigentum und Wohnungseigentum Wenn es mehr als eine EigentümerIn einer Liegenschaft gibt, so können das ideelle MiteigentümerInnen oder WohnungseigentümerInnen sein. Nur die WohnungseigentümerIn hat das Recht, diese Wohnung auch zu nutzen und darüber alleine zu verfügen, sie etwa zu verkaufen oder zu vermieten. Sie besitzt einen Anteil an der Liegenschaft, der aufgrund eines Nutzwert-Festsetzungsverfahrens (Parifizierung) festgelegt wird. Der Nutzwert einer Wohnung entspricht nicht unbedingt der Wohnungsgröße in Quadratmetern. Er errechnet sich aus der Nutzfläche der Wohnung und einer Reihe von Zu- und Abschlägen, die den Wert erhöhen oder verringern. Beispielsweise ist eine südseitige Wohnung mit Gartensicht mehr wert als eine gleich große, nordseitige mit Blick auf die Straße. Wohnungseigentum kann auch gemeinsam mit einer PartnerIn erworben werden. Dabei gilt: Jeder erhält 50 % des Wohnungseigentums, das Eigentum kann nur gemeinsam verkauft oder durch eine Hypothek belastet werden Um welches Objekt geht es genau? Wie hoch ist der Kaufpreis? Wie sehen Lage und Ausstattung aus?

13 Welche Absicherungen gibt es beim Kauf? Zwischen der Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen, und der tatsächlichen Übergabe an die neue EigentümerIn, vergeht manchmal viel Zeit. KäuferIn und VerkäuferIn befinden sich in dieser Zeit in einem rechtsunsicheren Raum. Zum Beispiel, weil schon verschiedene Zahlungen zu leisten sind, ohne dass das Eigentum bereits im Grundbuch veröffentlicht wurde. Wir weisen daraufhin, dass die Abwicklung über das Treuhandbuch verpflichtend ist, da diese besseren Versicherungsschutz und höhere Sicherheit, insbesondere gegen Veruntreuungsrisiko, bietet. So können Sie sich noch schützen: Insolvenz der BauträgerIn Unterliegt Ihr Kaufvertrag dem Bauträgervertragsgesetz in diesem Fall müssen Sie vor Baufertigstellung mehr als 150 Euro pro m 2 an die BauträgerIn oder Dritte überweisen, haben Sie ein Recht auf Absicherung des Bauträgervertrages. Das heißt: Im Falle einer Insolvenz der BauträgerIn erhalten Sie entweder Ihr Geld zurück oder zumindest einen garantierten Baufortschritt, der der geleisteten Summe entspricht. Belastung durch Dritte Unterliegt Ihr Kaufvertrag dem Bauträgervertragsgesetz, so können Sie zugunsten einer TreuhänderIn eine Rangordnung für die beabsichtigte Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch eintragen lassen. Das schützt Sie und alle anderen zukünftigen WohnungseigentümerInnen davor, dass die Liegenschaft auch noch nicht verkaufte Anteile durch Gläubig erinnen der BauträgerIn belastet wird. Wohnung wird nicht fertiggestellt Auch hier gelten die Absicherungsmöglichkeiten des Bauträgervertragsgesetzes. Zudem empfehlen wir, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu vereinbaren, wenn der Bau nicht innerhalb einer bestimmten Frist fertiggestellt wird. Doppelter Verkauf der Immobilie Damit Ihre Wohnung in der Zeit zwischen der Einigung mit der VerkäuferIn und der tatsächlichen Eintragung ins Grundbuch nicht nochmals an jemanden anders verkauft werden kann, können Sie im Grundbuch eine Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung ein tragen lassen. Dadurch kann sich ein Jahr lang niemand anders als Sie ins Grundbuch eintragen lassen. Probleme bei der Abwicklung Um den Besitzerwechsel einer Immobilie möglichst reibungslos abzuwickeln, hat sich die Einschaltung einer TreuhänderIn bewährt. Das gibt KäuferIn und VerkäuferIn zusätzliche Sicherheit: Die TreuhänderIn erhält von der KäuferIn den Kaufpreis unter der Bedingung, das Geld erst an die VerkäuferIn zu übergeben, wenn die Eigentumsrechte im Grundbuch eingetragen sind. Von der VerkäuferIn erhält die TreuhänderIn die schriftliche Zustimmung für die Eintragung ins Grundbuch, sobald das Geld auf dem Treuhandkonto eingetroffen und die Bezahlung des Kaufpreises damit sichergestellt ist. Was steht im Grundbuch? Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentlich ein sehbares Verzeichnis von Immobilien. Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse, EigentümerInnen, mit dem Grundstück oder dem Haus verbundene Rechte (Wegerecht, Leibrente, Wohnrecht etc.) und Pfandrechte erfasst. Wenn Sie als neue EigentümerIn ins Grundbuch eingetragen werden, übernehmen Sie auch alle mit dem Grundstück verbundenen Lasten (Verpflichtungen), die bereits im Grundbuch eingetragen sind. Vereinbaren Sie darum im Kaufvertrag die Löschung der Lasten bzw. Anrechnung auf den Kaufpreis. Wegerechte, Leibrenten, Wohnrechte, Hypotheken etc. können den Wert einer Liegenschaft erheblich verringern. Was im Grundbuch steht, gilt. Was nicht im Grundbuch steht, gilt nicht. Für eine ordnungsgemäße Eintragung Ihrer Rechte in dieses zentrale Register benötigen Sie folgende Unterlagen: Kaufvertrag mit Einverleibungsbewilligung Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erklärung des Finanzamtes, dass etwa die Grundsteuer entrichtet wurde) Grundbuchgesuch Mehr Informationen über Aufbau und Inhalt des Grundbuchs finden Sie auf Bauen und Wohnen Grundbuch Was sagen Maklerrecht und Konsumentenschutz? Die Gesetzgebung in Österreich schreibt eine Reihe von Aufklärungspflichten der ImmobilienmaklerIn, die Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen und die Schriftform als Voraussetzung für die Gültigkeit bestimmter Vereinbarungen vor. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen beim Kauf von Immobilien. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere ExpertInnen von s REAL oder spezialisierte AnwältInnen. Provision MaklerInnen dürfen für Ihre Vermittlungsarbeit von der neuen BesitzerIn Provision verlangen. Wie viel das maximal sein darf, ist gesetzlich festgelegt. Vergessen Sie nicht: MaklerInnen vertreten nicht nur VerkäuferInnen und VermieterInnen, sondern auch Sie. Darum sollten Sie darauf drängen, dass die MaklerIn auch für Sie arbeitet, d. h. für Sie den besten Preis verhandelt und entsprechende Serviceleistungen erbringt: Maximale Provision, die von MaklerInnen an KäuferInnen verrechnet werden dürfen: bis ,42 Euro 4 % Provision + 20 % USt ,43 bis ,49 Euro 1.453,46 Euro Provision + 20 % USt über ,50 Euro 3 % Provision + 20 % USt Aufklärungspflicht der MaklerIn Noch vor Abschluss des Maklervertrages muss Ihnen die MaklerIn alle zu erwartenden Kosten aufschlüsseln. Die Vermittlungsprovision muss extra angegeben werden. Die MaklerIn muss Ihnen auch sagen, ob über die normale MaklerInnentätigkeit hinaus ein wirtschaftliches oder familiäres Interesse besteht. Ist die MaklerIn zum Beispiel auch HausverwalterIn oder mit der VerkäuferIn verheiratet? Einen Grundbuchauszug erhalten Sie von Ihrer AnwältIn, Ihrer NotarIn, bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Bezirksgerichts oder einer der folgenden Stellen E-Government Grundbuch Die Grundstücksdatenbank

14 Die MaklerIn hat kein Recht auf Provision, wenn sie selbst VertragspartnerIn wird oder ein wirtschaftliches und familiäres Nahverhältnis nicht gleich zu Beginn offenlegt. Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen Unter Alleinvermittlungsauftrag versteht man, dass sich die AuftraggeberIn verpflichtet hat, nur eine einzige MaklerIn mit der Vermittlung zu beauftragen. Art des Auftrages Wohnungsmietvertrag Kaufvertrag Wohnung, Haus, Grundstück Maximale Dauer 3 Monate 6 Monate Frist kann verlängert werden, wenn es besondere Umstände (etwa schwierige Lage) gibt. Schriftlichkeit und zwingende Bestimmungen Folgende Themen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden, um rechtlich wirksam zu sein: Aufwandsersatz für zusätzlichen Aufwand (etwa durch große Entfernung oder schwierigen Zugang) Abschluss und Verlängerung eines Alleinvermittlungsauftrages Provision, wenn keine Vermittlung zustande kommt Worum geht es im Energieausweis-Vorlagegesetz 2012? Seit 1. Dezember 2012 gibt es das Energieaus weis- Vorlagegesetz (EAVG), das die Vorgaben der EU umsetzt und das alte EAVG aus dem Jahr 2006 abgelöst hat. Der Energieausweis ist für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, was der Typenschein für Ihr Auto ist: Er zeigt wichtige Kennzahlen wie die Energiekennzahl oder den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fgee). Diese Zahlen geben über den erwarteten Heizenergiebedarf Auskunft und machen ein Haus oder eine Wohnung mit anderen vergleichbar. Wer braucht einen Energieausweis? Jeder, der neu baut oder eine bestehende Immobilie umfassend saniert, um- oder ausbaut, muss im Zuge des behördlichen Bauverfahrens einen Energieausweis vorlegen. Auch alle, die eine Immobilie verkaufen, ver pachten oder vermieten wollen, brauchen einen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden. Abbruchreife Immobilien: Hier muss schon in der Verkaufsanzeige gesagt werden, dass ein Gebäude abbruchreif ist. Im Kaufvertrag muss der Abbruch durch die neue EigentümerIn innerhalb von drei Jahren festgelegt werden. Provisorisch errichtete Gebäude mit der geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren. Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden. Industrieanlagen, Werkstätten und Landwirtschaftsgebäude, bei denen der Großteil der erforderlichen Heizenergie der Innenräume durch Abwärme selbst erzeugt wird. Wohngebäude, die nur zeitlich begrenzt benutzt werden können und deren Energiebedarf darum unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung liegt. Frei stehende Gebäude mit weniger als 50 m 2 Nutzfläche. Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor fgee Früher war im Energieausweis der sogenannte Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KWh/m²/a) die wichtigste Kennzahl. Jetzt wird zusätzlich der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fgee angegeben und in neun Klassen dargestellt. Klasse A++ fgee 0,55 Klasse D fgee 2,50 Klasse A+ fgee 0,70 Klasse E fgee 3,25 Klasse A fgee 0,85 Klasse F fgee 4,00 Klasse B fgee 1,00 Klasse G fgee > 4,00 Klasse C fgee 1,75 A++ A+ A B C D E F G Informationspflicht in Immobilienanzeigen VerkäuferInnen, VermieterInnen und ImmobilienmaklerInnen müssen bereits in den Immobilienanzeigen in Print- und Online-Medien sowohl den Heizwärmebedarf (HWB) als auch den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fgee) angeben. Machen sie das nicht, müssen sie mit einer Geldstrafe von bis zu Euro rechnen. Sollte allerdings noch ein alter Energieausweis vorliegen (bis zu 10 Jahre gültig), reicht die Angabe des Heizwärmebedarfs im Inserat aus. Neue Details und Durchsetzungsmöglichkeiten VerkäuferInnen und VermieterInnen müssen den Energieausweis rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung vorlegen, damit InteressentInnen genügend Zeit haben, ihn in ihre Entscheidung einzubeziehen. Ausgehändigt werden muss der Energieausweis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss. KäuferInnen bzw. MieterInnen können das nach Ablauf der 14-tägigen Frist und vorheriger Aufforderung auch gerichtlich einklagen oder selbst einen Energieausweis auf Kosten der VerkäuferInnen oder VermieterInnen erstellen lassen. Wird kein Energieausweis vorgelegt, so gilt wie schon im alten EAVG zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wird kein Energieausweis ausgehändigt, droht ebenfalls eine Strafe bis zu Euro. Energieausweis und Wohnungseigentum Der Gesetzgeber hat mit diesem Energieausweis- Vorlagegesetz konkrete, unmittelbare Sanktionen und weiterführende Rechte für KäuferInnen und MieterInnen eingeführt. Wie sehr sich die Energiekennzahlen einer Immobilie langfristig auf die Entscheidungsfindung der KundInnen auswirken werden, wird sich noch zeigen. Sicher ist, dass Themen wie Betriebs- und Heizkosten stärker in den Fokus gerückt sind und bei ansonsten vergleichbaren Immobilien ein wesentliches Entscheidungskriterium darstellen. Mehr zum Thema Energieausweis finden Sie im Energieausweis-Vorlagegesetz: Bundesrecht Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 Bundesgesetzblatt Nr. (27/2012 eingeben) Teil (I eingeben) Eine Erklärung der Begriffe im Energieausweis finden Sie im. Eine Liste von Energieausweis-ErstellerInnen finden Sie hier:

15 Sie haben Ihr Traumobjekt gefunden oder Ihr Umbau-, Ausbau- oder Sanierungsprojekt gut vorbereitet? Sie haben mit Ihrer KundenbetreuerIn Ihren Finanzierungsbedarf ermittelt, Ihre Eigenmittel gesichtet und Ihre monatlichen Rück zahlungsmöglichkeiten und Sicherheiten geprüft? Sie haben gemeinsam den idealen Finanzierungsmix gefunden, alle notwendigen Unterlagen eingereicht? Sie haben es fast geschafft. Die nächsten Schritte finden Sie hier. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Die folgenden 4 Schritte bringen Sie auf einfachem und transparentem Weg zu Ihrem neuen Zuhause. Start 1. Beratung & Finanzierungskonzept Im Gespräch finden wir die richtige Finanzierung für Sie und machen Ihnen einen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag. Gut, wenn Sie sich vorher schon Gedanken gemacht haben: Wie viel Geld brauche ich ungefähr? Wie viel Geld habe ich? Was will ich monatlich rückzahlen? 2. Angebot, unsere und Ihre Kreditzusage Für ein persönliches Angebot brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen. Wir prüfen alle Voraussetzungen und informieren Sie dann über unsere Entscheidung Vertragsabschluss Damit wir Ihren Vertrag erstellen können, schicken Sie uns bitte den Namen Ihrer TreuhänderIn und gegebenenfalls Ihren Immobilien-Kauf vertrag. Wir freuen uns, wenn Sie dann in die Filiale kommen und den Kreditvertrag unterschreiben Ihre Vertragsabwicklung Zusage & Vertragsabschluss & Auszahlung Bitte lassen Sie Ihre Unterschrift auf der Pfandurkunde beglaubigen. Sobald wir die Bestätigung der Treuhandschaft erhalten, können wir an die TreuhänderIn auszahlen. Die TreuhänderIn regelt alle Formal itäten und sorgt für die Eintragungen im Grundbuch. Mehr zu den 4 Schritten finden Sie auf und

16 Wie kann ich meine Finanzierung absichern? Finanzierungen für Wohnraum dauern oft 20 Jahre oder länger. In dieser Zeit kann viel Unerwartetes passieren. Umso wichtiger, dass Sie sich und Ihre Liebsten absichern, damit die Finanzierung von Grundstück, Produktart Nutzen Auszahlung der Versicherungsleistung Haus oder Wohnung auch dann nicht in Gefahr ist, wenn Sie etwa nach einem Unfall nicht mehr vollerwerbsfähig sind. Hier ein Überblick: s Lebens-Versicherung s Sicherheits-Netz s Top & Easy Wohnpaket s Lebens-Versicherung s Ablebens-Schutz s Lebens-Versicherung Kombination aus Kapitalaufbau und Risikoabsicherung hohe Flexibilität und Gestaltungsfreiheit s Ablebens-Schutz Kapital für die Hinterbliebenen, um Kreditverpflichtungen abzudecken oder andere Ausgaben nach dem Verlust Im Ablebensfall an die Bezugsberechtigten Im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer Produktkombination aus s Lebens-Versicherung mit Unfallinvaliditäts-Schutz s Raten-Schutz Ideale Verbindung aus Kapitalaufbau und Risikoabsicherung in Kombination mit den Schutzleistungen der Unfallversicherung und dem s Raten-Schutz Zahlt Ihre Raten, wenn Sie es einmal nicht können, z. B. bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate s Lebens-Versicherung Siehe Spalte links s Raten-Schutz Bei Arbeitslosigkeit, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, bzw. bei stationärem Krankenhausaufenthalt (länger als 7 Tage) Unfallinvalidität Kapitalleistung nach Unfällen ab 20 % Dauerinvalidität Sachversicherung s Haushalts-Schutz s Eigenheim-Schutz Keine Versicherungs- und keine Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt bzw. für das Gebäude. Damit ist Unterversicherung auch im Fall eines Totalschadens gänzlich ausgeschlossen Für Schäden am Wohnungsinhalt bzw. am Gebäude Häufige Fragen und Antworten Viele Ihrer Fragen haben sich schon KundInnen vor Ihnen gestellt. Wir haben hier die häufigsten zusammengefasst. Welche Vorteile hat ein variabler Zinssatz? Was spricht für einen Fixzinssatz? Gibt es Zinslimits? Muss die Bank meine Zinsen anpassen? Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu? Wann oder wie wird der Kredit bereitgestellt? Diese Variante ist vorteilhaft, wenn das Zinsniveau sinkt. Denn der variable oder flexible Zinssatz passt sich regelmäßig ans Marktniveau an. Dadurch verändern sich auch die Raten. Das heißt für Sie: Sinken die Zinsen, sinken auch Ihre Raten. Allerdings: Steigt das Zinsniveau, steigen auch Ihre Raten. Sinnvoll ist diese Variante bei einem niedrigen Zinsniveau. Der Fixzinssatz wird zu Beginn der Finanzierung festgeschrieben und bleibt für den gewählten Zeitraum gleich. Auch wie sich der Zinssatz danach zusammensetzt, wird schon bei Abschluss vereinbart. Ihr Vorteil: Die Rate ändert sich nicht und Sie können auch langfristig gut planen. Ja, die gibt es: in Form des Höchstzinssatzes, der beim Bauspardarlehen inkludiert ist (gem. ABB). Oder mit sogenannten Zins-Caps. Also Optionsscheinen, die Ihr Zinsniveau absichern. Wir sind als Bank verpflichtet, mit Ihnen genau zu vereinbaren, wie und wann wir Zinsen anpassen. Das machen wir im Kreditvertrag mit Zinsgleitklausel oder EURIBOR-Bindung. Schwierig, das so pauschal zu beantworten, die Gesamtkosten für eine Finanzierung richten sich nach verschiedenen Variablen: Finanzierungsart, Laufzeit und Zinssatzvariante. Unser Tipp: Am besten können Sie Angebote mittels Effektivzinssatz vergleichen. Bitte fragen Sie auch Ihre KundenbetreuerIn. Häufigste Kosten in Prozent vom Kaufpreis: Beispiele für weitere Kosten: Maklergebühr ca. 3 % Kreditbearbeitungsgebühr Grunderwerbsteuer 3,5 % Kosten zur Feststellung des Eigentumseintragungsgebühr 1,1 % Liegenschaftswertes Kaufvertragserrichtungskosten ca. 1 2 % Pfandrechtseintragungsgebühr der Hypothek 1,2 % Die Auszahlung erfolgt entweder direkt auf das Treuhandkonto oder jenes, das im Kreditvertrag vereinbart wurde. Vor der Auszahlung muss erledigt sein: Und zusätzlich nach Bedarf: Kreditvertrag unterschrieben Unterschrift auf der Pfandurkunde von Verrechnungskonto vorhanden der NotarIn beglaubigt Sicherheiten geregelt Treuhandvereinbarung retourniert Laufzeit Frei wählbar Frei wählbar, jedoch maximal auf Finanzierungsdauer 10 Jahre Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG und die Sparkassen Österreichs (Registernummer: sind vertraglich gebundene Versicherungsagenten für die Versicherungszweige Leben und Unfall der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group für Sachversicherungen und vermitteln ausschließlich die jeweiligen Produkte dieser Versicherungen. Sie stützen ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung. Außerdem besteht noch eine Zusammenarbeit mit anderen Versicherungsunternehmen. Nähere Informationen dazu sind bei Interesse von der Kundenberaterin zu erfragen. s Top & Easy Wohnpaket: Versicherer ist die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group. Die Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group vermittelt die Haushalts- und Eigenheimversicherung für den Versicherer, die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group. Wozu braucht es eine TreuhänderIn? Was macht die NotarIn in diesem Prozess? Die TreuhänderIn ist die Schnittstelle zwischen KäuferIn, VerkäuferIn und uns als Bank. Damit wird sichergestellt, dass die KäuferIn ins Grundbuch kommt, die VerkäuferIn ausbezahlt und die Hypothek im Grundbuch eingetragen wird. Die NotarIn beglaubigt die Unterschrift auf der Pfandurkunde. In manchen Fällen ist sie gleichzeitig TreuhänderIn und wickelt unter anderem auch den Kaufvertrag ab.

17 A Abgehängte Decken Nichttragende Zwischendecken unter der eigentlichen Decke. Damit wird die Höhe des Raums verringert und der Schall- und Wärmeschutz verbessert. Abscheider Mechanisches System, das schädliche Stoffe wie Fett, Benzin oder Öl vom Abwasser trennt, bevor sie in die Kanalisation gelangen. Alleinvermittlungsauftrag Nur eine einzige MaklerIn wird für eine bestimmte Zeit mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt. Amortisation Zeitspanne, in der die Kosten einer Neuanschaffung oder Sanierung durch verringerte laufende Kosten aufgehoben werden. AnwältIn siehe PartnerInnen Anwartschaftsvertrag Mit diesem Vertrag wird das Recht auf den Erwerb (Überlassung in Miete oder Nutzung, Übertragung ins Bauteile Sie planen, ein Haus zu kaufen, zu sanieren oder umzubauen? Hier einige zentrale Fragen zur Bausubstanz, die Sie stellen sollen, bevor Sie damit beginnen. Im Idealfall besichtigen Sie das Objekt, um das es geht, zusammen mit einer BaumeisterIn oder ArchitektIn. Dieses Fachleute sehen oft Mängel, die LaiInnen nicht so einfach entdecken. Das spart Ihnen später möglicherweise viel Zeit und Ärger. Dach Sind Dachdeckung und Verblechung in Ordnung? Gibt es undichte Stellen? Sind Ziegel beschädigt? Ist die Restlebensdauer noch lange genug? Ist der Dachstuhl in Ordnung ohne morsche Stellen oder Würmer? Kann Wasser ungehindert über die Regenrinnen abrinnen? Ist das Dach gedämmt? Gibt es eine Hinterlüftung? Ist die Dämmung vor Feuchtigkeit geschützt? Gibt es Traufengitter, um Tiere abzuhalten? Fenster und Türen Schützen Fenster und Türen noch ausreichend Eigentum) einer bestimmten Wohnung von der BauträgerIn eingeräumt. Assanierungsgebiet Stadtentwicklungsgebiet mit Altbestand an Immobilien. Aufschließungskosten Kosten für die Anbindung eines Grundstücks ans Straßennetz und an das Ver- und Entsorgungsnetz. Auskragung Bauteil, der über die Baufluchtlinie oder aus der Kubatur über die Grundfläche des Gebäudes hinausragt etwa Erker, Balkone, Dächer etc. B BaumeisterIn siehe PartnerInnen Baunebenkosten siehe Nebenkosten Bauspardarlehen siehe s Bauspardarlehen vor Wind und Wetter, Schall und unerwünschten Eindringlingen? Können sie saniert werden (etwa durch einen neuen Anstrich, nachgestellte Beschläge, eingefräste Gummilippen zur Abdichtung, Einsetzen von Isolier- statt Normalglas)? Wenn sie ersetzt werden müssen, lohnt es sich, auch gleich die Fenstergröße zu ändern, um mehr Licht zu bekommen? Oder über Wärmeschutzverglasung nachzudenken? Sind Sonnenschutz- und Insektenschutz in gutem Zustand? Fassade und Mauerwerk Ist die Außenhaut Ihres Hauses in gutem Zustand? Bröckelt der Putz? Gibt es irgendwo Risse? Dringt irgendwo Feuchtigkeit ein? Schon länger? Gibt es irgendwo Schimmel? Keller Ist der Keller gut gegen Feuchtigkeit von außen isoliert? Ist die Kellerdecke wärmegedämmt, um Energieverluste und Feuchtigkeitsbildung zu vermeiden? Welche Räume sind als Lager oder Hobbyraum nutzbar? Bauteile siehe Seite 32 Beglaubigung Durch die Beglaubigung wird aus einem Schriftstück ein für die Vorlage bei Behörden gültiges Dokument. Die Echtheit von Unterschriften, Verträgen und Ähnlichem wird von NotarInnen bestätigt bzw. beglaubigt. Beheizbare Nutzfläche Die gesamte Nutzfläche eines Hauses, von der Wandstärken, Treppen und offene Balkone abgezogen werden. Betriebskosten Laufende Grundkosten einer Immobilie, z. B. Reinigung, Wasser, Müllabfuhr, Versicherung, Rauchfangkehrer etc. Blower-Door-Test Anderer Begriff für Differenzdruck-Messverfahren: Das Gebäude wird abgedichtet und dann durch ein Gebläse im Inneren ein Überdruck erzeugt. Dann wird gemessen, wie viel Luft durch undichte Stellen entweicht. Der Blower-Door-Test ist bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern Pflicht. Brandwiderstandsklasse Gibt an, wie lange ein bestimmter Bauteil Feuer widersteht. Die Klassen werden in Minuten (30, 60, 90, 120, 180) angegeben. Bruttogrundfläche siehe Energieausweis C Carport Offener Unterstand für ein Auto oder mehrere Autos. D Dach siehe Bauteile Dampfsperre, Dampfbremse Meist eine Kunststoff-Folie, die zwischen Innenraum und Wärmedämmung verlegt wird und verhindert, dass Luftfeuchtigkeit in die Dämmung gelangt. Darlehen Geldbetrag, der für ein Wohnraumprojekt zur Verfügung gestellt wird. Vergleichbar mit dem Kredit. DeviseninländerIn Menschen, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Inland haben eine österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht zwingend. Diäten Aufwandsentschädigung für DienstnehmerInnen, z. B. Nächtigungspauschale bei Dienstreisen. E Effektivzinssatz Der Effektivzinssatz setzt sich zusammen aus Ihrem vereinbarten Zinssatz und den Gebühren, die im Verbraucherkreditgesetz geregelt sind, z. B. Kreditprüfkosten, Bearbeitungsgebühr. Damit haben Sie einen realistischen Vergleichswert für verschiedene Angebote. Eigenkapital / Eigenmittel Eigene Ersparnisse, die als Basis für eine Wohnraumfinanzierung zur Verfügung stehen. Das Eigenkapital senkt die erforderliche Kredithöhe und damit die monatlichen Rückzahlungsraten. Einheitspreis Einheitspreise tauchen häufig in Angeboten oder Leistungsverzeichnissen für Bauvorhaben auf. Der Einheitspreis nennt den Preis pro messbarer Einheit etwa 1 m 2 Estrich, 1 m 3 Erde, 1 m Rohrleitung etc. Einverleibungsbewilligung Zustimmung der VerkäuferIn einer Immobilie, dass sich die KäuferIn als neue EigentümerIn ins Grundbuch eintragen darf. Endenergiebedarf siehe Energieausweis Energieausweis siehe Seite 35 Energiekennzahl siehe Energieausweis Energieträger Stoffe, deren Energiegehalt zur Stromerzeugung, zur Warmwassererzeugung oder zum Heizen genützt wird. Fossile Energieträger (Öl, Gas, Kohle) stammen aus 32 33

18 den Abbauprodukten toter Pflanzen und Tiere. Ihr Vorrat ist begrenzt. Erneuerbare Energien (Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Erdwärme etc.) sind praktisch unbegrenzt vorhanden, erzeugen bei der Energiegewinnung kein CO 2 und sind darum besonders umweltfreundlich. Biomasse (Holz, Hackschnitzel, Pellets, Biogas etc.) wächst laufend nach bzw. fällt in Landund Forstwirtschaft als Abfallprodukt an. Erneuerbare Energieträger Energiequellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Gezeitenkraft, Biomasse, die aus heutiger Sicht unerschöpflich und umweltverträglich sind. Im Gegensatz dazu stehen Energiequellen wie die Atomkraft oder fossile Energieträger wie Öl oder Gas. EURIBOR Die Euro Interbank Offered Rate ist der Zinssatz, zu dem sich Banken gegenseitig Geld leihen. Er bildet in vielen Fällen die Basis für Ihren Zinssatz. EZ/KG EZ = Einlagezahl, KG = Katastralgemeinde. Mit diesen Angaben ist jede Liegenschaft eindeutig im Grundbuch identifiziert. F Fassade siehe Bauteile Fenster siehe Bauteile Fertigteilhaus siehe Haustypen Finanzierung Bezahlung oder Bereitstellung von Geld zur Umsetzung eines Wohnprojekts. Oft gleichbedeutend verwendet mit den Begriffen Kredit oder Darlehen. First Oberste Schnittlinie zwischen zwei Dachflächen bzw. oberste Linie eines geneigten Dachs. Fixe Verzinsung Der Zinssatz wird zu Beginn der Finanzierung festgeschrieben und bleibt für den vereinbarten Zeitraum gleich. Ihr Vorteil: Auch Ihre Raten bleiben gleich. Besonders vorteilhaft, wenn das Zinsniveau niedrig ist. Fixer Zinssatz siehe fixe Verzinsung Fixkosten Kosten, die jeden Monat gleich bleiben. Für WohnungsbesitzerInnen etwa Miete, Betriebskosten oder monatliche Kreditraten. Im Gegensatz dazu variable Kosten. Förderungen / Fördermittel Steuergeld, das von Bund, Land und Gemeinden verwendet wird, um bestimmte Bauvorhaben zu unterstützen, etwa Dämmung bestehender Gebäude oder der Einbau einer Photovoltaikanlage. Frei verfügbarer Betrag Der Teil des Einkommens, der für Ihre Wohn pläne monatlich zur Verfügung steht, wird im Rahmen der Haushaltsrechnung ermittelt. Fundament Überträgt die Lasten eines Gebäudes gleichmäßig in den Baugrund. Es muss bis in den frostfreien Bereich des Bodens reichen, damit es nicht durch etwaiges Gefrieren und Auftauen der darunter liegenden Bodenschichten in Bewegung kommt. Je nach Form unterscheidet man zwischen Platten-, Streifen-, Einzelfundamenten und anderen. G Gesamtenergieeffizienz-Faktor fgee siehe Energieausweis Gewerk Handwerkliche oder bautechnische Arbeiten im Bauwesen. Die Adressen von ProfessionistInnen in ganz Österreich finden Sie im Hausbauführer: Grundbuch Öffentlich zugängliches, offizielles Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie und andere mit der Immobilie verbundene Rechte und Lasten (z. B. Hypotheken, Darlehen, Kredite) schriftlich festhält. Grundbuchauszug Kopie der aktuellen Eintragungen im Grundbuch, die eine bestimmte Immobilie betreffen. Einen beglaubigten Grundbuchauszug zur Vorlage bei Behörden liefert Ihnen Ihre AnwältIn NotarIn oder die Grundbuchstelle des zuständigen Bezirksgerichts. Einsicht ins Energieausweis Der Energieausweis enthält Kennzahlen Ihres Hauses zum Thema Energieverbrauch und ist ein wichtiges Dokument für die Einschätzung einer Immobilie. Informationen zum Energieausweis finden Sie auf Seite 26, die wichtigsten Fachbegriffe des Energieausweises für Wohngebäude gleich hier: Bruttogrundfläche Summe aller Flächen inklusive der Wände. Andere Namen dafür sind Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche. Auf diese Fläche wird der jährliche Energiebedarf bezogen. Endenergiebedarf Notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (etwa Strom für die Wärmepumpe). Gesamtenergieeffizienz-Faktor fgee Kennzahl, die hilft, unterschiedliche Gebäude zu vergleichen. Liegt der Wert unter eins, ist ein Gebäude besser als die Norm. Liegt der Wert über eins, ist die Energieeffizienz schlechter. Kompaktheit (A/V-Verhältnis) Beschreibt den Formfaktor eines Gebäudes. Je kompakter ein Gebäude ist, desto geringer ist sein Energieverbrauch. Ein Gebäude in Form eines glatten Würfels ist kompakter als ein Gebäude in Form einer flachen, langen Schachtel mit zahlreichen Erkern und Auskragungen. Klimaregion Der Standort eines Hauses bestimmt den Energieverbrauch maßgeblich mit. Darum wird die Klimaregion, also das jeweilige Standortklima, in die Berechnung einbezogen. Klimadaten Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage sagen, an wie vielen Tagen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben den Temperatur - unterschied an den Heiztagen zwischen außen und innen. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur im langjährigen Durchschnitt an. Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf einen Quadratmeter ebener Fläche während einer Heizperiode trifft. Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl) Der häufigste Vergleichswert, um die therm ische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kwh/m².a) angegeben. Sie sagt aus, wie viel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme am Referenzstandort benötigen würde. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können, wird er neben die farbige Skala in der ent sprechenden Kategorie gedruckt. Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen) Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch Ihres Hauses. Je nach Ihrem Benutzerverhalten kann Ihr tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrocknen müssen. U-Wert Wärmedurchgangswert eines Bauteils (z. B. Wand oder Fenster) je Quadratmeter und Grad Temp eraturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte bei Bauteilen der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Warmwasserwärmebedarf WWWB, Heiztechnikenergiebedarf HTEB Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage (bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe)

19 Grundbuch können Sie über folgende Stellen auch im Internet nehmen: E-Government- Grundbuch Die Grundstücksdatenbank H Haushaltsrechnung Gegenüberstellung von Einnahmen (z. B. Einkommen) und Ausgaben (z. B. Miete) im Haushalt. Einnahmen minus Ausgaben ergeben den frei verfügbaren Betrag. Haustypen Massivhaus Besteht meist aus Materialien wie Ziegel, Beton oder Stein. Diese Materialien bieten guten Schallschutz und gute Wärmespeicherung. Gebäude aus Wärmeschutzziegeln bieten besonders gute Werte, sind aber durch die hochwertigen Materialien und die handwerkliche Verarbeitung vergleichsweise teuer. Gebäude mit Wänden aus Beton und außenliegender Wärmedämmung bieten ähnlich gute Werte wie der Ziegelbau, allerdings zu einem günstigeren Preis. Fertigteilhaus Besteht häufig aus einer Holzrahmenkonstruktion, die innen mit Gipskarton und außen mit Verputz auf Putzträger verkleidet ist, und einem Kern aus Isoliermaterialien (z. B. Mineralwolle). Dieser Aufbau bietet guten Schallschutz und gute Wärmespeicherung, bleibt jedoch hinter den Werten eines Massivhauses zurück. Dafür lassen sich die leichten, vormontierten Bauteile besonders schnell und einfach aufbauen. Keller, Garagen und Ähnliches werden oft in traditioneller Bautechnik ergänzt. Mischformen wie etwa das Massivfertighaus lassen die Grenzen verschwimmen. Holzhaus Meist Blockhaus aus Massivholz oder Holzskelettkonstruktionen, die mit Holz verkleidet und mit Insoliermaterialien gefüllt sind. Dieser Haustyp zeichnet sich durch Umweltfreundlichkeit und wohnbiologisch gute Werte aus. Wärme- und Schallschutzeigenschaften sind stark konstruktionsabhängig. Haustechnik Bezeichnung für alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die in einem Gebäude installiert sind. Haustypen siehe Seite 36 Heizwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf HTEB siehe Energieausweis Holzhaus siehe Haustypen Niedrigenergiehaus Bezeichnung für einen Energiestandard für Neubauten und sanierte Altbauten. Grundlagen dieses Standards sind gute Wärmedämmung des Daches und der Außenwände, Isolierung der Fenster und der Außentüren. Passivhaus Sonderform des Niedrigenergiehauses, die in der Regel keine klassische Gebäudeheizung mehr benötigt. Die Energie stammt im Wesentlichen von passiven Energiequellen wie Sonneneinstrahlung, Wärme der BewohnerInnen, Abwärme von technischen Geräten etc. Um diesem Standard gerecht zu werden, darf der Heizwärmebedarf 15 kwh pro m 2 und Jahr (berechnet nach PHPP = Passivhaus Projektierungs- Paket) bzw. 10 kwh/m² a, berechnet nach der nationalen Berechnungsmethode OIB (= Österreichisches Institut für Bautechnik Richtlinie 6) nicht übersteigen. Haustyp Spezifischer Heizwärmebedarf berechnet nach PHPP Entspricht Liter Heizöl/m 2 Altbau 180 kwh/m 2 a 18 Standardhaus Niedrigenergiehaus 100 kwh/m 2 a kwh/m 2 a 5 Passivhaus 15 kwh/m 2 a 1,5 Hypothek Eine Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht auf eine Immobilie, das eine Kreditoder DarlehensgeberIn als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen erhält. Zahlt die GrundstückseigentümerIn (KreditnehmerIn) der GläubigerIn (Bank) das geliehene Geld nicht wie vereinbart zurück, kann die Bank das mit einer Hypothek belastete Grundstück oder Gebäude versteigern lassen, um die Schulden zu decken. I Immobilie Ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung. Wenn ein Grundstück gemeint ist, spricht man oft auch von Liegenschaft. Das Wort kommt vom lateinischen Wort im-mobilis = unbeweglich. In Österreich nennt man Immobilien auch Realitäten. Investition Geldanlage, zum Beispiel in Form eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. J Jahresnutzungsgrad Kennzahl für Heizungsanlagen, die in Kilowatt stunden (kwh) gemessen wird und Auskunft darüber gibt, wie viel von der in einem Energieträger gespeicherten Energie während der Heizperiode tatsächlich zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann. (Der Rest der Energie geht z. B. durch Abgase, fehlende Isolierung von Leitungen etc. verloren.) K Kaufvertrag Dokument, das alle wichtigen Informationen rund um den Besitzerwechsel einer Immobilie schriftlich festlegt. Achtung: Ein unterschriebener Kaufvertrag begründet noch kein Eigentumsrecht. Erst, wenn Sie ins Grundbuch eingetragen sind, sind Sie rechtlich die BesitzerIn einer Immobilie. Keller siehe Bauteile Klimaregion, Klimadaten siehe Energieausweis Kniestock (Drempel) Außenwand zwischen oberster Geschoßdecke und Dach. Je höher der Kniestock, desto mehr Stellfläche steht unter den Dachschrägen zur Verfügung. Kompaktheit (A/V-Verhältnis) siehe Energieausweis Kontrollierte Wohnraumlüftung Ein System zur Raumlüftung, mit dem Wärme mithilfe von Wärmetauschern aus der Abluft zurückgewonnen werden kann. Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist ein zentraler Bestandteil von Passivhäusern. Kredit Geldbetrag, der einem für ein Wohnraumprojekt zum Beispiel von der Erste Bank oder Sparkasse zur Verfügung gestellt wird. Vergleichbar mit dem Darlehen. L Leibrente Meist regelmäßige Zahlung eines Geldbetrages bis zum Tod einer VertragspartnerIn, z. B. an die VorbesitzerIn im Tausch gegen eine Immobilie. Leibung (Laibung) Seitliche bzw. innere Flächen von Wandöffnungen, die für Fenster und Türen vorgesehen sind. Liegenschaft Anderes Wort für Grundstück. Auch für das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude verwendet. M MaklerIn siehe PartnerInnen Massenberechnung Berechnung aller Einzelleistungen eines Bauprojekts in m 2, m 3 und Laufmeter bzw. Stück. Die Massen multipliziert mit den Einheitspreisen ergeben den Gesamtpreis. Massivhaus siehe Haustypen Mauerwerk siehe Bauteile 36 37

20 N Nebenkosten Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, etwa Gerichtsgebühren, Steuern, Vertragserrichtungskosten, Planungskosten oder Finanzierungskosten. Niedrigenergiehaus siehe Haustypen Niedrigtemperatur-Heizsystem Heizsysteme, die mit Warmwasser Räume zuverlässig heizen. Beispiel dafür sind Fußboden- oder Wandheizungen. NotarIn siehe PartnerInnen O Ökologie Die Lehre von der Umwelt. Ö-Normen siehe Seite 38 Ö-Normen Normen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik und des Wissens. Sie helfen beim Planen und Umsetzen von Bauprojekten und sorgen für mehr Qualität und Sicherheit. Wir empfehlen, ArchitektInnen, BaumeisterInnen und Handwerker Innen vor Auftragsvergabe zur Einhaltung gültiger Normen zu verpflichten sofern das in bestimmten Bereichen nicht bereits vom Gesetzgeber so vorgesehen wurde. Mehr zum Thema Normen in Österreich finden Sie auf der Website von Austrian Standards P Parifizierung Nutzwert-Festsetzungsverfahren, bei dem bestimmt wird, welche EigentümerIn welche Anteile an einer Liegenschaft besitzt. Die genaue Festlegung der Anteile ist beispielsweise wichtig, um zu errechnen, wie Instandhaltungskosten verteilt werden sollen. PartnerInnen siehe Seite 39 Parzellierung Grundstücksteilung Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehrere Teile. Passivhaus siehe Haustypen Pauschalrate gegenüber Kapitalrate Mit der Pauschalrate zahlen Sie Kapital und Kreditzinsen gemeinsam zurück. Das heißt: Raten passen sich nur an Zinssatzänderungen an. Mit der Kapitalrate zahlen Sie Kapital und Zinsen getrennt zurück: Kapital monatlich und Zinsen quartalsweise. Jede 3. Zahlung ist dadurch höher. Pfandrecht Sicherheit für die DarlehensgeberIn oft eine Liegenschaft, z. B. Haus, Wohnung, Grundstück. Das Liegenschaftspfandrecht entsteht durch eine Grundbuch-Eintragung Hypothek. Pfeiler Freistehende, senkrechte Stütze mit rechteckigem Querschnitt. Photovoltaik siehe Seite 40 und 41 Pönale Auch Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitige Rückzahlungen. Wie hoch diese Pönale ist und wann sie verrechnet werden darf, ist ganz genau im Verbraucherkreditgesetz geregelt. Provision Entlohnung für die Vermittlung eines Geschäfts, z. B. bei MaklerInnen. Q, R Rangordnung Legt fest, wer ein bestimmtes Recht zuerst ausüben darf, etwa wer sich zuerst ins Grundbuch eintragen kann. Rate Teilbetrag eines Kredits oder Darlehens, der zur Rückzahlung der Schulden und der Zinsen verwendet wird. Je nach Vereinbarung werden Raten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt. Raumklima Das Raumklima ist die Gesamtheit von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Temperatur von Boden, Wand und Decke und dem Gehalt von Fremdstoffen in der Luft. PartnerInnen AnwältIn Hilft in allen Rechtsangelegenheiten. Beispielsweise bei der Erstellung des Kaufvertrages, der Treuhandabwicklung oder wenn Gewährleistungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen. ArchitektIn Kümmert sich um die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung und Errichtung von Gebäuden. Teilweise übernehmen ArchitektInnen auch die Bauleitung, also die Überwachung und Koordination aller Gewerke. BaumeisterIn Übernimmt die Ausführung von Bauvorhaben aller Art. Teilweise kümmern sich BaumeisterInnen auch um die Bauplanung und Bauleitung, also die Überwachung und Koordination aller Gewerke. MaklerIn VermittlerIn von Immobilien. Die Arbeit von Makler Innen unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ihre Provision ist gesetzlich geregelt. Mehr Informationen dazu in Kapitel 3. NotarIn Beglaubigt und beurkundet Rechtsgeschäfte. NotarInnen überprüfen zum Beispiel die Personalien und Unterschriften bei der Kaufvertragsunterzeichnung, arbeiten aber z. B. auch als TreuhänderInnen. TÜV Der Technische Überprüfungsverein prüft Ihre Immobilie und entdeckt auch Mängel, die anderen verborgen bleiben. Realitäten In Österreich Bezeichnung für Immobilien, also Grundstücke, Häuser oder Wohnungen. Restschuldbestätigung Bestätigung, welcher Betrag eines Kredits oder Darlehens noch offen ist. TreuhänderIn VermittlerIn zwischen VerkäuferIn und KäuferIn einer Immobilie. Meist wird diese Rolle von einer AnwältIn oder einer NotarIn übernommen. Die TreuhänderIn erhält von der VerkäuferIn die Einverleibungsbewilligung und von der KäuferIn den Kaufpreis. Sobald die KäuferIn als neue BesitzerIn ins Grundbuch eingetragen ist, gibt die TreuhänderIn den Kaufpreis an die VerkäuferIn weiter. StatikerIn Prüft die Tragfähigkeit und Standfestigkeit von Baumaßnahmen. Eine StatikerIn kann zum Beispiel wichtig sein, wenn es darum geht, ein Gebäude aufzustocken oder Mauern zu entfernen. VertragserrichterIn Personen, die Verträge, zum Beispiel Kaufverträge sachlich richtig und rechtlich verbindlich verfassen dürfen. Gerade bei Kaufverträgen für Immobilien gibt es viele Vor- und Nacharbeiten, die späteren Ärger verhindern. Darum sind AnwältInnen oder NotarInnen als VertragserrichterInnen die erste Wahl. ZiviltechnikerIn Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur oder Ingenieurwesen tätig sind. Sie planen, prüfen, überwachen und koordinieren Bauvorhaben, erstellen Gutachten und vieles mehr

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