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1 Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Herrn Ministerialrat Dr. Ing. G. Scheuermann Vorsitzender Postfach Stuttgart Berlin, 19. Mai 2016 Sehr geehrter Herr Dr. Scheuermann derzeit wird politisch und gesellschaftlich wie auch in der Wertschöpfungskette Bau die Bezahlbarkeit im Wohnungsbau diskutiert. Dies betrifft auch die Fehlentwicklungen in der Baunormung, die Übernahmepflicht europäischer Normen, immer kürzere Überarbeitungszyklen sowie die stetig zunehmende Komplexität und Verwissenschaftlichung von Normen. Das eigentliche Ziel sollte aber sein, durch Normung unter Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Berücksichtigung praktischer Erfahrungen eine möglichst verständliche, praxisgerechte und kostengünstige Lösung für die Planung und Ausführung üblicher Bauaufgaben zu finden. Zudem werden immer häufiger sich an Komfortansprüche orientierende Anforderungen Bestandteil von Normen, so dass die Gefahr besteht, dass diese sich als eingeführte Technische Baubestimmung im Bauordnungsrecht widerspiegeln und steigende Baukosten zur Folge haben. Das Bauordnungsrecht ist zuständig für die Sicherheit der Bauwerke sowie für die den Gesundheitsschutz erforderlichen Standards. Gemäß dem Bericht der Baukostensenkungskommission sollten Normungsverfahren und Standards im Hinblick auf den bezahlbaren Wohnungsbau auf den Prüfstand gestellt werden. Das Ergebnis des Normungsverfahrens zur DIN 4109 Schallschutz im Hochbau lässt oben genannte Fehlentwicklung erkennen. Im Verfahren zur Einführung als Technische Baubestimmung könnte die DIN 4109 daher als ein erstes Fallbeispiel für den dringend notwendigen Abwägungsprozess der Anforderungsniveaus innerhalb einer Norm mit bauordnungsrechtlich zu regelndem Niveau unter dem Aspekt des bezahlbaren Wohnungsbaus dienen. Die Fachkommission Bautechnik sollte hierzu die Gelegenheit mit Neuerscheinen der DIN 4109 nutzen. Bundesarchitektenkammer Bundesingenieurkammer Bundesverband Freier Immobilien- Askanischer Platz Joachimsthaler Straße 12 und Wohnungsunternehmen e. V Berlin Berlin Kurfürstendamm 57 Tel.: (0 30) Tel.: (0 30) Berlin Fax: (0 30) Fax: (0 30) Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Bundesverband GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- Zentralverband Deutsches Baugewerbe öffentlich bestellter und vereidigter und Immobilienunternehmen e. V. Kronenstraße sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Mecklenburgische Straße Berlin Charlottenstraße Berlin Tel.: (0 30) Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Fax: (0 30)

2 2 Um zu einem angemessenen Anforderungsniveau innerhalb der Technischen Baubestimmung zu gelangen, bitten die unterzeichnenden Verbände der Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft folgende Empfehlungen zu berücksichtigen: Die soll ausschließlich Anforderungsniveaus reglementieren, die dem bisherigen Regelungsumfang entsprechen. Das Verfahren der Bauteilkenngrößen als Anforderung soll beibehalten werden. Einzelne Anforderungen an das Schalldämmmaß siehe Anlage 1 sollten nicht in die eingeführten Technischen Baubestimmungen einfließen. Das bewährte Bemessungsverfahren für regelkonforme Ausführungen einschaliger, biegesteifer Bauteile nach Beiblatt 1 zu DIN 4109: sollte weiterhin Grundlage der Bemessung bleiben. Für Konstruktionen, die nicht nach dem Regelverfahren bemessen werden können, sind andere Bemessungsverfahren wie z. B. nach DIN EN anzuwenden (siehe Anlagen 3 und 4). Im Hinblick praxisgerechter Standards für bezahlbaren Wohnungsbau bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Dr. Scheuermann und die Fachkommission Bautechnik die in der jetzigen Form baukostensteigernde Neufassung der DIN 4109 nicht in Gänze, sondern lediglich den Teil 1 mit den in Anhang 1 beschriebenen Korrekturen zu bauaufsichtlichen Einführung zu empfehlen. Weitere Argumentationshilfen hierzu finden Sie in Anlagen 2 und 3. Gerne stehen wir auch für eine nähere Erläuterung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tillmann Prinz Bundesarchitektenkammer Thomas Noebel Bundesingenieurkammer Christian Bruch Bundesverband Freier Immobilienund Wohnungsunternehmen e. V. Helge-Lorenz Ubbelohde Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Ingeborg Esser GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Felix Pakleppa Zentralverband Deutsches Baugewerbe

3 Anlage 1 zur Änderung zur Änderung der DIN 4109, Teil 1, Anforderungen an den Schallschutz 3 Nach einer erneuten Abstimmung im Arbeitsausschuss wurde nach einer Schlichtung durch den Vertreter des Verbraucherrates im Vorwort der Begriff Anforderungen durch den Begriff Mindestschallschutz ersetzt. Hier geht es um ein bewährtes Anforderungsniveau für den sozialen bzw. bezahlbaren Wohnraum. Die Einstufung als Mindestschallschutz wird zu unterschiedlichen juristischen Betrachtungen führen und somit die Haftungsrisiken verschärfen. Empfehlung: Im redaktionellen Teil wieder auf Anforderungen abstellen. Unter dem Titel Anwendungsbereich wird unter Die Anforderungen dieser Norm gelten nicht wurde der tieffrequente Schall nach DIN aufgenommen. Was gilt dann. Probleme durch tieffrequenten Schall treten u. a. durch regenerative Anlagentechniken wie z. B. Blockheizkraftwerke oder Luft- Wasser-Wärmepumpen auf. Empfehlung: Streichung der Regelung. Mehrfamilienhäuser Anforderungen an den Trittschall wurden erheblich verschärft und führen zu nicht unerheblichen Baukostenverteuerungen. Für die wesentlichen Geschossdecken: Verschärfung von 58 db auf 53 db. Trittschalldämung bei Treppen: Verschärfung von 58 db auf 53 db Empfehlung: Rücknahme der verschärften Anforderungen Bei Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern Vermietete Reihen- und Doppelhäuser bieten aktuell wirtschaftliche Investitionen für den sozialen Wohnungsbau. Hier wurden ebenfalls die Anforderungen an die Trittschalldämmung bei Geschossdecken, Bodenplatten und Treppen verschärft. Anforderungen an Decken sowie Bodenplatte auf Erdreich bzw. Decke über Kellergeschoss werden von 48 db auf 41 db bzw. 46 db verschärft. Anforderung an die Trittschalldämmung bei Treppen wurde von 53 db auf 46 db verschärft. Empfehlung: Rücknahme der verschärften Anforderungen Grundsätzlich sollten auch im Anhang keine Anforderungen an den Schallschutz im eigenen Wohnbereich aufgenommen werden. Aufgrund des Einsatzes von regenerativen Anlagentechniken, wie z. B. auch dezentrale Lüftungsanlagen (erforderliche Spalt unter den Türen), sind Anforderungen teilweise technisch nicht ausführbar oder sind nur mit erheblichen Mehrkosten für Zusatzmaßnahmen an Anlagentechnik oder baulich verbunden.

4 4 Anlage 2: Historie zur Entwicklung der neuen DIN 4109 Die neue Normenreihe E-DIN 4109 Schallschutz im Hochbau besteht aus 4 Teilen: E DIN E DIN E DIN E DIN Anforderungen an den Schallschutz Rechnerischer Nachweis Bauteilkatalog Messtechnischer Nachweis Das Anforderungsniveau der DIN :1989 soll, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, als R`w unverändert gelten. Die Norm soll in Abstimmung mit der Bauaufsicht unter dem Vorbehalt verabschiedet werden, dass durch Regelungen im Teil 2 keine indirekten Erhöhungen der Anforderungen entstehen. In E DIN wird bezüglich der Flankenschallberücksichtigung das Bemessungsverfahren nach EN in Bezug genommen. Die EN ist keine harmonisierte Norm und muss daher auch nach europäischem Recht nicht zwingend eingeführt werden. Anforderungen an den Schallschutz, wie auch die Berechnung dazu, sind Anforderungen an das Gebäude und fallen somit in die Hoheit der Mitgliedsstaaten. Es gibt also überhaupt keine aus europäischem Recht abzuleitende Veranlassung, die EN in Bezug zu nehmen. Die vermeintlich genauere und transparentere Abbildung der schalltechnischen Gegebenheiten (raumbezogen) ist eine Forderung der Akustiker, die den praxisbezogenen Bezug nicht widerspiegelt. Das von der Raumgeometrie abhängige Bemessungsverfahren ist wegen der in der Planungs-, Ausführungs- und Nutzungsphase von Gebäuden häufig anzutreffenden Änderungen von Raumgeometrien wenig nachhaltig und dafür umso aufwändiger und fehleranfälliger. Hinzu kommt ein nach DIN zu berücksichtigende Vorhaltemaß von 2 db, das dazu führen wird, dass bisher gebräuchliche Mauerwerksbauweisen allein aus Schallschutzgründen durch teurere und CO2-intensivere Stahlbetonkonstruktionen ersetzt werden müssen. Das noch geltende Anforderungsniveau und Rechenverfahren haben sich bei regelkonformer Ausführung bewährt und es besteht keine Veranlassung, aufgrund einer neuen europäischen Bemessungsnorm das Anforderungsniveau indirekt zu erhöhen. Diese Auffassung wird auch durch den Verband der vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen bestätigt. Höhere Anforderungen aus anderen Normen und Verordnungen, wie z. B. EnEV, haben schon zu zusätzlichen Ausführungsqualitäten und somit Baukostenverteuerungen geführt. In Verbindung mit indirekt erhöhten Schallschutzanforderungen und nicht nachhaltigen Bemessungsverfahren sind nochmals erhebliche Kostensteigerungen im Geschosswohnungsbau zu befürchten.

5 5 Begründet durch die Mehrheitsverhältnisse in den Gesamt- und Unterausschüssen, wobei Akustiker Wissenschaftler, Umweltbundesamt, Verbraucherschützer, Prüfinstitute usw. gegenüber den Vertreter der Wirtschaft in deutlicher Mehrheit sind, wurde die Norm als Gesamtpaket verabschiedet, obwohl aus Sicht der Wertschöpfungskette Bau die Regelungen in DIN das Anforderungsniveau indirekt erhöhen werden. Normen sollten Haftungsrisiken minimieren. Mit der Einführung von DIN werden sich nicht nur die Baukosten verteuern, da das komplexe Bemessungsverfahren nicht dem besonderen Rechtsrisiko Schall Rechnung trägt und zudem auch ein kostensteigerndes Vorhaltemaß für die Prognose-Unsicherheit von 2 db fordert. Mit nachstehenden Auswertungen zu den einzelnen Normenteilen zeigen wir belastbar auf, mit welche Risiken und Baukostenverteuerungen mit Einführung des Normenpaketes in der aktuellen Fassung das Bündnis für bezahlbares Wohnen konterkarieren wird. Während die Politik finanzpolitische Anreize schafft, um Investitionen in bezahlbarem Wohnraum zu aktivieren, werden die Baukosten durch aus eigendynamischen Normungsprozessen resultierende überzogene Standards weiter verteuert. Empfehlungen aus der Bearbeitung im Einspruchsverfahren: E DIN Anforderungen an den Schallschutz Überarbeitung des Teil 1 durch Rücknahme der kostensteigernden höheren Anforderungen. (Anlage 1). Den abgestimmten überarbeiteten Teil 1 in die Musterliste der technischen Baubestimmungen übernehmen mit Bezugnahme auf den bestehenden und bewährten Teil 2. Für Sonderbauten liegt es im Ermessen des Aufstellers, ein alternatives Rechenverfahren, wie z. B. nach EN 12354, anzuwenden. Einführung nur des Teil 1, der bauordnungsrechtlich relevant ist. E DIN Bemessungsverfahren Der Teil 2 wird nicht eingeführt, da nur der aufstellende Ingenieur eine ganzheitliche Planung und Verknüpfung mit anderen Planungssegmenten wie EnEV-Nachweis, Statik und Brandschutznachweis herstellen kann. Mit welchem Rechenverfahren der Aufsteller die bauordnungsrechtliche Anforderung nachweist, muss in seinem Ermessen sein. (Anlage 3) E DIN Bauteilkatalog An dem Bauteilkatalog wird in einem dynamischen Prozess entwickelt und besteht Konsens mit praxisnahen Ingenieuren und Akustikern, dass dieser Teil bauordnungsrechtlich nicht eingeführt werden muss.

6 6 E DIN Messtechnische Nachweise - UA1 Nachweisverfahren, Bauteilkatalog, Sicherheitskonzept - UA2 Messtechnische Nachweise Die Arbeit zur Neufassung wurde bereits 2006 neu strukturiert und die Überarbeitung des Teils 4 beschlossen. Erst am wurde der Schlussentwurf zur E DIN auf dem DIN-Livelink eingestellt. Einsprüche und Hinweise wurden vom Obmann des DIN- Normenausschusses Prof. Fischer zwar aufgenommen aber noch nicht in der Normenvorlage zum eingearbeitet. Das Gesamtpaket DIN 4109 wurde am verabschiedet. Auf der Sitzung des NABau-Arbeitsauschusses am 07. Dez stand auf der Tagesordnung: TOP 7 Bericht vom NA AA (Herr Kutzer) DIN Beratungsunterlagen Bei Messungen mit Nachkommastelle beträgt die Verschärfung der Luftschallschutzanforderungen ca. 0,8 db und bei Trittschall ca. 1,0 db. Weil die Anforderungswerte und die Messwerte bisher immer ganzzahlig waren, führt das neue Messverfahren somit zu einer Verschärfung der Anforderungswerte um 1 db. Die Norm muss dringend überarbeitet werden, um Haftungsrisiken aufgrund der Prognose- Risiken zu vermeiden.

7 7 Anlage 3: Kommentierung zur DIN Insbesondere der Schallschutz hat aufgrund der Haftungsrisiken für die Investoren, Ausführenden und Planer einen besonderen Anspruch an das Bemessungsverfahren und Planung. Das Berechnungsverfahren nach EN zum Nachweis hat zur Konsequenz, dass die Ausführungsqualität zur Erreichung der im Teil 1 festgelegten Anforderungen je nach Raumanordnung, im vertikalen und horizontalen Bereich erheblich erhöht wird. Die Validierung von Prof. Fischer ist aus 2006: Messungen und Berechnungen nur an einzelnen Bauteilen, nicht an ganzen Bauwerken. Änderungen sind im Normungsprozess nicht erneut validiert worden. Einsprüche der Wertschöpfungskette Bau, u. a. ganzheitliche Betrachtungen, wurden nicht berücksichtigt. Der Nachweisumfang nach EN hat sich ca. verzehnfacht und führt nicht zur Prognose- Sicherheit. Nur der aufstellende Ingenieur kann die Transparenz zu anderen Normungsprozessen wie ENEV, Statik und Brandschutz herstellen. Die fehlende Praxisrelevanz wurde von dem bekannten Bauphysikbüro Axel Rahn kommentiert (Anlage 4). Als Beispiel die Ergebnisse des vertikalen Nachweises des Schallschutzes im Prognoseverfahren, z. B. für das bekannten Projekt der Arbeitsgemeinschaft Zeitgemäßes Bauen, Kiel. Der Vergleich belegt, dass nach DIN (Entwurf 2015) bei Deckendicken von 18 cm ca. 60% der Räume nachgewiesen sind. Bei einer Deckendicke von 20 cm sind ca. 80% der Räume nachgewiesen und bei einer Deckendicke von 22 cm ca. 90%. Erst bei einem Deckenquerschnitt von 26 cm sind 100% der Räume nachgewiesen. Zum Beweis der Wirtschaftlichkeit sind die Ergebnisse aus den Nachweisen der Geschossdecken maßgeblich, d. h. in diesem Fall die Mehrkosten einer 18 cm dicken zu einer 26 cm dicken Stahlbetondecke.

8 Anlage 4: Kommentierung EN von Ing.-Büro Prof. Rahn 8

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12 Anlag 5: Auszug aus: Der Sachverständige DIN Quo vadis? 12

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