Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch
|
|
- Adolph Böhme
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
2 Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche Klinik wird eine in der 30. Woche schwangere, 38-jährige Frau mit der Bitte um Durchführung einer Spätabtreibung überwiesen. Bei einer Ultraschalluntersuchung ist festgestellt worden, dass der Embryo Zeichen einer Spina bifida und eines Hydrozephalus aufweist. Der Hirnumfang liegt bereits deutlich über der Norm. Die prospektive Mutter hat erfahren, dass ihr Kind voraussichtlich von der Hüfte ab gelähmt sein wird, und dass nicht sicher ist, ob sich das Kind geistig normal entwickeln wird können.
3 Fallbeispiel Die schwangere Frau wirkt erschöpft und sehr bedrückt. Sie argumentiert, es gehe weit über ihre Kräfte, jetzt noch ein voraussichtlich schwer behindertes Kind zu bekommen, sie habe schon zwei Kinder, die sie sehr fordern. Außerdem habe sie große Angst, ihren Partner zu verlieren, zu dem das Verhältnis in letzter Zeit nicht sehr gut sei. Er sei beruflich schon seit einiger Zeit sehr angespannt und könne wenig Zeit für die Kinder aufbringen.
4 Themen der Vorlesung Pränataldiagnostik Rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs Moralische Status des Ungeborenen Beziehungsethische Aspekte
5 Pränataldiagnostik Pränataldiagnostik (PND) Untersuchungen des ungeborenen Kindes und der Schwangeren Präimplantationsdiagnostik (PID) Untersuchung der künstlich befruchteten Eizelle vor der Einpflanzung
6 PND: Techniken nicht-invasiv Ultraschall (Screening, Organultraschall) Serum (Test auf Infektionskrankheiten, Triple-Test, PraenaTest) invasiv Chorionzottenbiopsie Amniozentese Cordozentese
7 PND: Positiver Befund Therapiemöglichkeit: ja Medikamente Bluttransfusion Intrauterine Operation Therapiemöglichkeit: nein Information als Vorbereitung Schwangerschaftsabbruch
8 Schwangerschaftsabbruch Gesetzliche Regelung ( 218a StGB) Grundsätzlich rechtswidrig Tatbestand nicht erfüllt, wenn Beratung mind. 3 Tage vor Eingriff Eingriff durch Arzt 12 Wochen seit Befruchtung Nicht rechtswidrig, bei Medizinischer Indikation Kriminologischer Indikation ( 12 Wochen)
9 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
10 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
11 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
12 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
13 Schwangerschaftsabbrüche In 2015 (insgesamt) Beratungsregelung Medizinische Indikation davon Spätabbrüche ( 22. SSW) 634 Kriminologische Indikation 20 vgl. Geburten in Quelle:
14 Unterschiedliche Schutzniveaus Embryo in vitro geborener Mensch Rechtliches Schutzniveau ESchG 218 a I-IV Embryo in vivo 218 a II 218 a II, IV 218 StGB 212 StGB Imprägnierung Nidation 12. SSW 22. SSW Geburt Befruchtung
15 Widerstreitende Rechte Menschenwürde Leben Selbstbestimmung reproduktive Autonomie körperliche Unversehrtheit
16 Moralischer Status des Ungeborenen? Moralischer Status = Eigenwert eines Wesens relativer moralischer Status maximaler moralischer Status relativer Wert, der anderen Werten untergeordnet werden kann absoluter Wert, der letztlich unverrechenbar ist Würde
17 Moralischer Status des Ungeborenen? Ab wann kommt menschlichem Leben ein maximaler moralischer Status und damit volle Schutzwürdigkeit zu?
18 Die konservative Antwort Maximaler moralischer Status von Anfang an Speziesargument Kontinuitäts- und Identitätsargument Probleme Anfang menschlichen Lebens? Grund für Zuschreibung eines maximalen moralischen Status? Voraussetzung für Festlegung des Beginns Problem des Speziesismus
19 Quelle:
20 Die konservative Antwort Maximaler moralischer Status von Anfang an Speziesargument Kontinuitäts- und Identitätsargument Probleme Anfang menschlichen Lebens? Grund für Zuschreibung eines maximalen moralischen Status? Voraussetzung für Festlegung des Beginns Problem des Speziesismus
21 Die liberale Antwort Moralischer Status und Schutzwürdigkeit abhängig von bestimmten Eigenschaften Empfindungsfähigkeit Interesse, nicht gequält zu werden Schutzanspruch Selbstbewusstsein Interesse, nicht getötet zu werden Schutzanspruch Probleme Empirischer Nachweis von Selbstbewusstsein? Selbstbewusstsein: aktuell oder potentiell?
22 Moralischer Status des Ungeborenen? Die konservative Position:
23 Moralischer Status des Ungeborenen? Die liberale Position:
24 Abgestufte Schutzwürdigkeit Mögliche Begründungen: Dammbruchargumente mögliche Auswirkungen auf Personen Potentialitätsargument das Ungeborene als potentielle Person Prinzip der Pietät Respekt vor den Gefühlen, die andere dem Ungeborenen gegenüber haben
25 Abgestufte Schutzwürdigkeit Mögliche Begründungen: Dammbruchargumente mögliche Auswirkungen auf Personen Potentialitätsargument das Ungeborene als potentielle Person Prinzip der Pietät Respekt vor den Gefühlen, die andere dem Ungeborenen gegenüber haben
26 Beziehungsethische Aspekte Partner Kinder Familie sich selbst ungeb. Kind
27 Zusammenfassung Ethische Voraussetzungen der PND Ziel: Unterstützung der schwangeren Frau und ihres Partners in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung Beratung vor und nach PND Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik Mögliche Konsequenzen Unterstützungsangebote
Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch
Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche
MehrMedizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Moralischer Status Schwangerschaftsabbruch
Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 27.4.2010 Moralischer Status Schwangerschaftsabbruch Gliederung Lebensbeginn Kriterien zur Bestimmung des moralischen Status von Lebewesen Argumente in
MehrPräimplantationsdiagnostik aus genetischer Sicht. P. Wieacker Institut für Humangenetik Münster
Präimplantationsdiagnostik aus genetischer Sicht P. Wieacker Institut für Humangenetik Münster Häufigkeit genetisch bedingter Erkrankungen Geburt Leben Chromosomenstörungen ca. 0,6% ca. 0,6% Monogene Erkrankungen
MehrGrundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben
Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben 218. Schwangerschaftsabbruch (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren
MehrWas bedeutet Pränataldiagnostik für mich in der Praxis?
Was bedeutet Pränataldiagnostik für mich in der Praxis? 1 Dr. Johannes Hovhannesian Zukunftsweg 15, 1210 Wien Mitarbeiter des Ultraschallteams in der Semmelweisfrauenklinik Wien 2 Was ist Pränataldiagnostik?
MehrWertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs?
Tanja Henking Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs? Am Beispiel des Verbots der Präimplantationsdiagnostik Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrAb wann ist der Mensch ein Mensch?
Ab wann ist der Mensch ein Mensch? Page 1 Wissenschaftlicher Annäherungsversuch 1. Theoretische Positionen Biologie Rechtswissenschaft Religion Ethik Theorien 2. Anwendungsgebiete Stammzellenforschung
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ der Fraktionen der SPD, FDP
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 4128 08.10.75 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes A. Zielsetzung Der Entwurf
MehrInhalt. Vorwort I. Medizinisch-naturwissenschaftliche Aspekte der Präimplantationsdiagnostik Verena Steinke, Nils Rahner
Vorwort............................... 11 I. Medizinisch-naturwissenschaftliche Aspekte der Präimplantationsdiagnostik................. 13 Verena Steinke, Nils Rahner 1. Humangenetische Grundlagen.................
MehrSchwangerschaftsabbrüche
Nach Altersgruppen, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 Anteil an allen Abbrüchen, in Prozent Anzahl 26.000 0,3 3,2 6,2 24,0 23,3 20,8 14,5 7,0 0,6 0,02 25.625 24.888 24.000 22.000 20.000
MehrUntersuchungen am Erbmaterial hingegen setzen einen körperlichen Eingriff voraus, weshalb sie auch als invasive PND bezeichnet werden.
Definition Die Pränataldiagnostik (PND) umfasst alle medizinischen Untersuchungen, die am ungeborenen Leben, also noch vor der Geburt, durchgeführt werden. Bereits während der Schwangerschaft kann man
MehrLebensanfang: Probleme der neueren Fortpflanzungsmedizin
Ethik der Reproduktionsmedizin oder: Lebensanfang: Probleme der neueren Fortpflanzungsmedizin Heike Petermann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Dank an Prof. Dr. B. Schöne-Seifert
MehrSCHWANGERSCHAFTS- ABBRUCH
SCHWANGERSCHAFTS- ABBRUCH LARS GUTSCHE, FENJA HUBLITZ UND HENRIKE SPANGENBERG Zugriff unter: http://www.hercampus.com/sites/default/files/2016/02/02/tumblr_louqj5ibcc1qk48q1o1_500.png Zugriff unter: https://i.ytimg.com/vi/hih10_ik5e8/maxresdefault.jpg
Mehr2 Naturwissenschaftliche und embryologische Grundlagen _ 7
Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis Glossar XV XVI 1 Einleitung 1 2 Naturwissenschaftliche und embryologische Grundlagen _ 7 2.1 Frühe Embryonalentwicklung 7 2.1.1 Eizellreifung und Reifeteilung
MehrSchutzwirkungen für Dri2e
(BGH NJW 2002, 1489): Manni (M) verlangt von der ÄrzAn (A) Freistellung von Unterhaltsansprüchen gegenüber seinem Kind mit folgender Begründung: M hane im Alter von 15 Jahren mit der 12 Jahre alten Fanni
MehrLuftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis [ ] (3) Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug
MehrPränatale Diagnostik. Methoden:
Ziel = Früherkennung von Schädigungen bei Föten Nicht-Ziel = Prävention oder medizinisch-therapeutische Intervention hinsichtlich erkannter Schädigungen und Beeinträchtigungen Methoden: 1. Nicht-invasive
MehrPräimplantationsdiagnostik (PID) eine Kontroverse, die uns angeht
Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Kontroverse, die uns angeht Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. FraX -Jahrestagung Bad Salzschlirf, 8. Oktober 2011 Gliederung - Einführung
MehrInhaltsverzeichnis Teil 1. Einleitung... 1 A. Problemaufriss... 1 B. Bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion der Mehrlingsreduktion 2 Teil 2. Meh
Inhaltsverzeichnis Teil 1. Einleitung... 1 A. Problemaufriss... 1 B. Bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion der Mehrlingsreduktion 2 Teil 2. Mehrlingsschwangerschaften aus medizinischer Sicht...
MehrKlinische Ethikberatung
Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Klinische Ethikberatung Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung
MehrEinführung in die Medizinethik (7/8)
Einführung in die Medizinethik (7/8) Fortpflanzungsmedizin: Schwangerschaftsabbruch; PND und PID; Praena-Test Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert 1 Ethik am Lebensanfang Wichtigste Problemfelder: o (Verhütung)
MehrPränatal- und Präimplantationsdiagnostik: Das Dilemma der vorgeburtlichen Auslese
1 Prof. Dr. Friedhelm Hufen Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik: Das Dilemma der vorgeburtlichen Auslese Stellungnahmen aus juristischer Sicht Thesen zum Vortrag in Mainz 29.11.2002 Das Thema steht
MehrWiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke Aufbauschema 218 Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff.) I. Objektiver Tatbestand 1. Abbruch der Schwangerschaft (Abtötung der Leibesfrucht)
MehrAbkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19. A. Relevanz des Themas 19 B. Ziel der Arbeit 21 C. Gang der Untersuchung 22 D. Methode 23
Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Relevanz des Themas 19 B. Ziel der Arbeit 21 C. Gang der Untersuchung 22 D. Methode 23 Teil 1: Naturwissenschaftliche Hintergründe 25 A. Die vorgeburtliche Entwicklung
MehrMenschenwürde für Embryonen in vitro? Hannah Schickl Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik)
Menschenwürde für Embryonen in vitro? Hannah Schickl Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik) Gliederung 1. Verfassungsrechtlicher Status von Embryonen in vitro 2. Einfachgesetzliche Regelungen
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrSchwanger - was nun? Alles über das Thema ABTREIBUNG
Schwanger - was nun? Alles über das Thema ABTREIBUNG Die gesetzliche Lage in Deutschland es gab sehr viel Trubel um den 218 (Abtreibungsparagraph) am 28. Mai 1993 beendete das Karlsruher Bundesverfassungsgericht
MehrDie Bedeutung der psychosozialen Beratung im Umfeld von Pränataldiagnostik
Die Bedeutung der psychosozialen Beratung im Umfeld von Pränataldiagnostik Salzburg, 22.11.2012 Kirsten Wassermann, Diplom Psychologin Kirsten.wassermann@ukb.uni-bonn.de 450 400 Fallzahlen der Beratungsstelle
MehrEinführung in die Medizinethik (11+12) Fortpflanzungsmedizin: Schwangerschaftsabbruch; PND und PID; Praena-Test u.a.
Einführung in die Medizinethik (11+12) Fortpflanzungsmedizin: Schwangerschaftsabbruch; PND und PID; Praena-Test u.a. Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik am Lebensanfang Wichtigste Problemfelder:
MehrWann beginnt die Menschenwiirde nach Art. 1 GG?
Peter Zaar Wann beginnt die Menschenwiirde nach Art. 1 GG? Nomos Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen 11 B. Begrifflichkeiten 15 C. Was ist Menschenwiirde nach Art. 1 GG? 17 I. Voriiberlegungen 17 II.
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Schwangerschaftsabbrüche im Freistaat Sachsen 2017 A IV 11 j/17 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten
MehrSchwangerschaftsabbrüche
Schwangerschaftsabbrüche im Freistaat Sachsen 2007 A IV 11 - j/07 ISSN 1435-8670 Preis: 1,50 Bevölkerung, Gebiet, Erwerbstätigkeit Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als diehälftevon
MehrSchwangerschaftsabbrüche
Schwangerschaftsabbrüche im Freistaat Sachsen 2006 A IV 11 - j/06 ISSN 1435-8670 Preis: 1,50 Bevölkerung, Gebiet, Erwerbstätigkeit Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als diehälftevon
MehrPolitikfeld Bioethik. Magret Schlüter
Magret Schlüter Politikfeld Bioethik Der Titel der Veranstaltung Die Grenzen des Machbaren Bioethik in Medizin und Genforschung zeigt das Spannungsfeld auf, in dem wir uns in dieser Debatte bewegen. Es
MehrRechtliche Grundlagen FeM - ambulant
Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz
MehrDesignerbaby. Projektwoche:
Designerbaby Projektwoche: 19.09.2016-21.09.2016 Führen vorgeburtliche Gentests dazu, dass keine behinderten Kinder mehr geboren werden? In der vergangen Woche haben wir uns mit dem Thema Designerbaby
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 1. Kapitel: Einleitung 17 A. Schöne Neue Welt 17 B. Gegenstand der Untersuchung - Problemaufriss 18 C. Gang der Darstellung 22 2. Kapitel: Deutschland im Spannungsfeld
MehrArgumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) 1. Ausgangssituation PID kann nur im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) durchgeführt werden. In Österreich
MehrEthik in Gynäkologie und Geburtshilfe
Barbara Maier Ethik in Gynäkologie und Geburtshilfe Entscheidungen anhand klinischer Fallbeispiele Spring er Inhaltsverzeichnis I Medizinethische theoretische Voraussetzungen 1 Relevante Aspekte der Medizinethik
MehrDas Alpha-Fetoprotein (AFP) ist ein Einweiß, das vom Kind während der Schwangerschaft gebildet wird.
Alpha-Fetoprotein Das Alpha-Fetoprotein (AFP) ist ein Einweiß, das vom Kind während der Schwangerschaft gebildet wird. Triple-Test Der Triple-Test ist als Screening-Test für das DOWN-Syndrom gebräuchlich.
MehrStellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik aus pädiatrischer Sicht
Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik aus pädiatrischer Sicht Vorwort Die Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.v. (DAKJ) ist der Dachverband der pädiatrischen Fachgesellschaften
MehrPRÄNATALDIAGNOSTIK. was Sie darüber wissen sollten
Schwanger sein, heißt guter Hoffnung sein. Hoffen heißt, die Möglichkeiten des Guten zu erwarten. Wir sind guter Hoffnung mit Ihnen. PRÄNATALDIAGNOSTIK was Sie darüber wissen sollten WARUM PRÄNATALDIAGNOSTIK?
MehrVorgeburtliche Untersuchung aus dem Blut der Schwangeren zur Abklärung einer möglichen fetalen Trisomie 21, 18 und 13
Patientinneninformation zum NIPT ( nicht-invasiver pränataler Test ) Vorgeburtliche Untersuchung aus dem Blut der Schwangeren zur Abklärung einer möglichen fetalen Trisomie 21, 18 und 13 Sehr geehrte Patientin,
MehrPränatale Diagnostik aus der Sicht des Gynäkologen
Rolf Becker Pränatale Diagnostik aus der Sicht des Gynäkologen (Akademievorlesung am 26. Januar 2006) Pränatale Diagnostik medizinischer Fortschritt oder gesellschaftlicher Rückschritt? ist das Thema der
MehrNomos. Präimplantationsdiagnostik. Mara Ricarda Bögershausen. Die verschiedenen Verfahren und ihre Zulässigkeit im deutschen Recht
Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht 24 Mara Ricarda Bögershausen Präimplantationsdiagnostik Die verschiedenen Verfahren und ihre Zulässigkeit im deutschen Recht Nomos Schriften zum Bio-,
MehrWarum überhaupt Kritik am neuen Test?
Gen-ethischer Informationsdienst Warum überhaupt Kritik am neuen Test? Selektion als gesellschaftlicher Konsens? von Mareike Koch Der neue Bluttest, der eine risikolose frühe Diagnose der Trisomie 21 ermöglicht,
MehrStellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik aus pädiatrischer Sicht
Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik aus pädiatrischer Sicht Kommission für ethische Fragen der DAKJ Die Kinder- und Jugendmedizin hat die Aufgabe, eine umfassende und qualitätsorientierte Behandlung
MehrDer betreute Mensch als Patient
Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf
MehrWird derzeit 2013
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.v. Leitlinien, Empfehlungen, Stellungnahmen Stand August 2010 4 Medizinrecht 4.3 Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin Deutsche
MehrSpätabtreibung - Verfahren
Spätabtreibung - Verfahren Univ.-Doz. Dr. Elisabeth Krampl Abteilung für und Fetomaternale Frauenklinik der ischen Universität Wien 16.4.2008 Gesetz Am 1.1.1975 traten folgende Artikel in Kraft: 97 StGB,
MehrPränatale Analytik Informationen für die Eltern
Pränatale Analytik Informationen für die Eltern Liebe Eltern Sie entscheiden. Diese Broschüre vermittelt Ihnen wichtige Informationen zur pränatalen Diagnostik fetaler Trisomien. Die Entscheidung, einen
MehrEnq u e t e- Kom missi on Recht und Ethik der modernen Medizin
Enq u e t e- Kom missi on Recht und Ethik der modernen Medizin Stammzel lforschung und die Debatte des Deutschen Bundestages zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen Deutscher Bundestag Referat
MehrDer betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin
Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des
MehrBehandlung minderjähriger Patienten
Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Behandlung minderjähriger Patienten Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel Ein 14-jähriges Mädchen
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen
MehrQualität aus ärztlichen Händen. Nicht invasiver Pränataltest (NIPT) Information für werdende Mütter
Qualität aus ärztlichen Händen Nicht invasiver Pränataltest (NIPT) Information für werdende Mütter Liebe Schwangere, als werdende Mutter befinden Sie sich wahrscheinlich in einer der emotionalsten Phasen
MehrHumangenetische Beratung
Humangenetische Beratung Dr MEd. Martin GEncik Diagenos www.diagenos.com Allgemeines Indikation Inanspruchnahme, Rahmenbedingungen Qualifikationen Aufklärung vor Genetischer Beratung Anamnese und Befunderhebung
MehrMethoden der invasiven Pränataldiagnostik. Methoden zur Beurteilung der fetalen Kondition
Pränataldiagnostik Nicht-invasive invasive Methoden der Pränataldiagnostik Sonographie-Screening (10., 20., 30. SSW) und weiterführende Sonographie Ersttrimesterscreening Methoden der invasiven Pränataldiagnostik
MehrPräimplantationsdiagnostik. Ablauf der Präimplantationsdiagnostik. Daten zur PID. der bei Risiko-
Präimplantationsdiagnostik Weg oder Irrweg Rainer Beckmann, Trier, 13. April 2011 Ziel: Präimplantationsdiagnostik Vermeidung der Geburt erbkranker Kin- der bei Risiko- Paaren Methode: Genetische Diagnostik
MehrAntrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID)
Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) Landesärztekammer Baden-Württemberg -PID-Ethikkommission- Postfach 700361 70573 Stuttgart Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei
MehrInhaltsverzeichnis. Stand der Medizin. Florian Steger, Simone Ehm, Michael Tchirikov. Adam Gasiorek-Wiens. Michael Tchirikov VII. 1 Einleitung...
VII Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung........................................................................... 1 Florian Steger, Simone Ehm, Michael Tchirikov I Stand der Medizin 2 Ultraschalldiagnostik,
MehrÜbersicht über die gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs im deutschen Strafgesetzbuch
Übersicht über die gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs im deutschen Strafgesetzbuch StGB i.d.f.v. 15.5.1871 218. Abtreibung. (1) Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt
MehrWahlprüfsteine zum Lebensschutz BTW 2017
Thema 1: Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde a) Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch
MehrReproduktionsmedizin und Embryonenforschung
Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Gliederung der Vorlesung Ethisch
MehrDer strafrechtliche Schutz der menschlichen Leibesfrucht nach deutschem und griechischem Recht
Angeliki Der strafrechtliche Schutz der menschlichen Leibesfrucht nach deutschem und griechischem Recht PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrSpäter Kinderwunsch - Chancen und Risiken
?. Petra Ritzinger und Prof. Dr. Ernst Rainer Weissenbacher Später Kinderwunsch - Chancen und Risiken Vorsorge bei später Schwangerschaft Abnehmende Fruchtbarkeit und Sterilitätsbehandlung Pränataldiagnostik
MehrSchwangerschaftsabbruch bei. schwerer fötaler Fehlbildung
PK 15.2.2019 2 Schwangerschaftsabbruch bei Gynmed Ambulatorium Wien - Salzburg www.gynmed.at schwerer fötaler Fehlbildung DDr. Christian Fiala Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch www.muvs.org
MehrSPÄTABBRUCH. Schwangerschaftsabbruch nach der Pränataldiagnostik. Psychosoziale Beratung zwischen Recht auf Leben und Recht auf Selbstbestimmung
Diplomica Verlag Jeannine Sabine Peters SPÄTABBRUCH Schwangerschaftsabbruch nach der Pränataldiagnostik Psychosoziale Beratung zwischen Recht auf Leben und Recht auf Selbstbestimmung Jeannine Sabine Peters
MehrEthik im Krankenhaus Mehr als nur ein PR-Gag?
Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Ethik im Krankenhaus Mehr als nur ein PR-Gag? Kliniken Essen-Mitte, 2. März 2016 Gliederung des Vortrags Warum Ethik im Krankenhaus?
Mehr9: Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff. StGB)
I. Allgemeines 9: Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff. StGB) Geschütztes Rechtsgut des 218 StGB ist das werdende Leben (BGHSt. 28, 11, 15; Lackner/Kühl 218 Rn. 1). Die Vorschrift erfasst sowohl die Selbstabtreibung
MehrWiesbadener Leitsätze. Leben schützen lernen. Thesen der Schüler Union Deutschlands zum Schutz des menschlichen Lebens.
Wiesbadener Leitsätze. Leben schützen lernen. Thesen der Schüler Union Deutschlands zum Schutz des menschlichen Lebens. Beschlossen vom Bundeskoordinationsausschuss der Schüler Union Deutschlands am 28./29.
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung
Selbstbestimmung am Lebensende Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Gliederung des Vortrags Hintergrund der Debatte Regelungsvorschläge
MehrDr. med. Birgit Kirschey Dr. med. Peter Bernhard
Dr. med. Birgit Kirschey Dr. med. Peter Bernhard Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwerpunkt Pränataler Ultraschall DEGUM II ERSTTRIMESTER- SCREENING (ETS) 12. - 14. Schwangerschaftswoche
MehrMINDERJÄHRIGE MUTTER NA UND?
40 AUFGABENBEISPIELE Aufgabenbeispiel 8 MINDERJÄHRIGE MUTTER NA UND? Aufgabenstellung 1. Lies das Material 1. Arbeite die hier vorliegenden verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Personen heraus
MehrWort aller kirchenleitenden Organe. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Ja zum Leben
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern "Ja zum Leben" www.bayern-evangelisch.de Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Katharina-von-Bora-Straße
MehrZählen Zahlen? Bremen, Juni 2016 Eva Schindele, Margret Heider
Zählen Zahlen? Bremen, Juni 2016 Eva Schindele, Margret Heider 1 Fragen Wie werden Fehlbildungen in Deutschland und Europa erfasst? Welche Fehlbildungen werden von der PND erfasst und wie verteilen sie
MehrNomos. Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik. Eva Marie von Wietersheim. PID de lege lata und de lege ferenda
Schriften zum Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht 12 Eva Marie von Wietersheim Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik PID de lege lata und de lege ferenda Nomos Schriften zum Bio-, Gesundheits- und
Mehr%&'" ()* & +,+-. #$ (/0 1) 50"#$ +567+! &
Schwanger! Der Schnelltest im Mini-Heimlabor wird vom Arzt bestätigt. Freude. Ein drittes Kind. Nach etlichen Fehlgeburten. Und: Sorge. Im Mutterschaftspass steht es schwarz auf weiß: Risikoschwangerschaft.
MehrMehrlinge: Vom Zwilling bis zur Siebtlingsgeburt
Mehrlinge: Vom Zwilling bis zur Siebtlingsgeburt Immer öfters sieht man auf der Straße oder im Supermarkt junge Eltern die einen Zwillings-Kinderwagen schieben. Kann es sein, dass es derzeit mehr Zwillinge
MehrSehr geehrte Ratsuchende!
Genetische Beratung Sehr geehrte Ratsuchende! Sie möchten sich über die Risiken einer erblichen Erkrankung informieren, die bei Ihnen selbst, Ihren Kindern oder Verwandten aufgetreten ist? Sie möchten
MehrBeginn des strafrechtlichen Lebensschutzes
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 1 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes Befruchtung Einnistung des befruchteten Eis = Nidation
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz PräimpG)
1 2 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode? VorNr?? AK?? Datum? 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Gesetzentwurf
Mehr11. Berner Ultraschall und Perinatal Symposium Rechtliche Probleme in der Pränataldiagnostik. Dr. iur. Ursina Pally Hofmann, Rechtsanwältin
11. Berner Ultraschall und Perinatal Symposium 2016 Rechtliche Probleme in der Pränataldiagnostik Dr. iur. Ursina Pally Hofmann, Rechtsanwältin Wrongful Birth/Wrongful Life Schwangerschaft mit einem kranken/geschädigten
MehrDas neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung
Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität
MehrLeben. Problem PID: Urteil des BGH "Auch das kränkste Leben ist wertvoll"
Leben Problem PID: Urteil des BGH "Auch das kränkste Leben ist wertvoll" 06.07.2010, 09:20 Interview: Sarina Pfauth Haben Eltern Anspruch auf ein gesundes Baby? Der renommierte Medizinethiker Giovanni
MehrErsttrimester- Screening Was wird untersucht? MUSTER
Ersttrimester- Screening Was wird untersucht? Sehr geehrte Patientin, schon seit vielen Jahrzehnten besteht die Möglichkeit durch eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese, AC) oder einer Mutterkuchenprobe
MehrWeiterbildender Master-Studiengang. Medizinethik. Studienangebot
Weiterbildender Master-Studiengang Medizinethik Studienangebot Das Studienangebot des WB Medizinethik gliedert sich in 8 Module, von denen die Module I- IV im ersten und drei der Module V-VIII im zweiten
MehrZugriff auf das menschliche Erbgut: Die geltende Rechtslage
Zugriff auf das menschliche Erbgut: Die geltende Rechtslage Berlin, 22.6.2016 Prof. Dr. Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 5 ESchG von 1990 Künstliche Veränderung menschlicher
MehrErsttrimestertest und Nicht-Invasiver Pränatal-Test Informationen für die Patientin
ETT und NIPT Ersttrimestertest und Nicht-Invasiver Pränatal-Test Informationen für die Patientin www.medica.ch Der klassische Ersttrimestertest (ETT) Neben einigen Ultraschalluntersuchungen bei Ihrer Frauenärztin
MehrVermeidung von Spätabbrüchen
Gen-ethischer Informationsdienst Vermeidung von Spätabbrüchen Dokumentation von Quer durch die Parteienlandschaft wird derzeit wieder über das Thema Spätabtreibung diskutiert. Die Vorschläge reichen von
MehrMedizinethische theoretische Voraussetzungen
I Medizinethische theoretische Voraussetzungen 1 Relevante Aspekte der Medizinethik... 3 1.1 Ethik im medizinischen Kontext... 3 1.2 Vorgehen beim Analysieren von Fallbeispielen... 6 1.3 Entscheidungsspielråume...
MehrGrundrechte und Menschenrechte
PD Dr. August Mächler Grundrechte und Menschenrechte Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens
MehrEthische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrBGH, Urteil vom 18. Juni 1957, BGHSt 10, 291 Piepslaute
BGH, Urteil vom 18. Juni 1957, BGHSt 10, 291 Piepslaute Sachverhalt: Berta wird im Oktober 2006 von ihrem Freund Anton schwanger. Jedoch wollen weder Berta noch Anton das Kind bekommen, sodass sich Berta
MehrAbtreibung.Voraussetzungen und Folgen
Geisteswissenschaft Nicole Lorch Abtreibung.Voraussetzungen und Folgen Studienarbeit Abtreibung Nicole Lorch INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung S.03 2. Fötus Kind S.04 2.1 Die vorgeburtliche Entwicklung
MehrArt Art Art. 154
Art. 152 1. Wer mit Einwilligung der Schwangeren, jedoch unter Verletzung der gesetzlichen Vorschriften, ihre Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. 2. Ebenso wird
Mehr