Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch

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1 Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin

2 Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche Klinik wird eine in der 30. Woche schwangere, 38-jährige Frau mit der Bitte um Durchführung einer Spätabtreibung überwiesen. Bei einer Ultraschalluntersuchung ist festgestellt worden, dass der Embryo Zeichen einer Spina bifida und eines Hydrozephalus aufweist. Der Hirnumfang liegt bereits deutlich über der Norm. Die prospektive Mutter hat erfahren, dass ihr Kind voraussichtlich von der Hüfte ab gelähmt sein wird, und dass nicht sicher ist, ob sich das Kind geistig normal entwickeln wird können.

3 Fallbeispiel Die schwangere Frau wirkt erschöpft und sehr bedrückt. Sie argumentiert, es gehe weit über ihre Kräfte, jetzt noch ein voraussichtlich schwer behindertes Kind zu bekommen, sie habe schon zwei Kinder, die sie sehr fordern. Außerdem habe sie große Angst, ihren Partner zu verlieren, zu dem das Verhältnis in letzter Zeit nicht sehr gut sei. Er sei beruflich schon seit einiger Zeit sehr angespannt und könne wenig Zeit für die Kinder aufbringen.

4 Themen der Vorlesung Pränataldiagnostik Rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs Moralische Status des Ungeborenen Beziehungsethische Aspekte

5 Pränataldiagnostik Pränataldiagnostik (PND) Untersuchungen des ungeborenen Kindes und der Schwangeren Präimplantationsdiagnostik (PID) Untersuchung der künstlich befruchteten Eizelle vor der Einpflanzung

6 PND: Techniken nicht-invasiv Ultraschall (Screening, Organultraschall) Serum (Test auf Infektionskrankheiten, Triple-Test, PraenaTest) invasiv Chorionzottenbiopsie Amniozentese Cordozentese

7 PND: Positiver Befund Therapiemöglichkeit: ja Medikamente Bluttransfusion Intrauterine Operation Therapiemöglichkeit: nein Information als Vorbereitung Schwangerschaftsabbruch

8 Schwangerschaftsabbruch Gesetzliche Regelung ( 218a StGB) Grundsätzlich rechtswidrig Tatbestand nicht erfüllt, wenn Beratung mind. 3 Tage vor Eingriff Eingriff durch Arzt 12 Wochen seit Befruchtung Nicht rechtswidrig, bei Medizinischer Indikation Kriminologischer Indikation ( 12 Wochen)

9 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

10 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

11 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

12 Medizinische Indikation Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

13 Schwangerschaftsabbrüche In 2015 (insgesamt) Beratungsregelung Medizinische Indikation davon Spätabbrüche ( 22. SSW) 634 Kriminologische Indikation 20 vgl. Geburten in Quelle:

14 Unterschiedliche Schutzniveaus Embryo in vitro geborener Mensch Rechtliches Schutzniveau ESchG 218 a I-IV Embryo in vivo 218 a II 218 a II, IV 218 StGB 212 StGB Imprägnierung Nidation 12. SSW 22. SSW Geburt Befruchtung

15 Widerstreitende Rechte Menschenwürde Leben Selbstbestimmung reproduktive Autonomie körperliche Unversehrtheit

16 Moralischer Status des Ungeborenen? Moralischer Status = Eigenwert eines Wesens relativer moralischer Status maximaler moralischer Status relativer Wert, der anderen Werten untergeordnet werden kann absoluter Wert, der letztlich unverrechenbar ist Würde

17 Moralischer Status des Ungeborenen? Ab wann kommt menschlichem Leben ein maximaler moralischer Status und damit volle Schutzwürdigkeit zu?

18 Die konservative Antwort Maximaler moralischer Status von Anfang an Speziesargument Kontinuitäts- und Identitätsargument Probleme Anfang menschlichen Lebens? Grund für Zuschreibung eines maximalen moralischen Status? Voraussetzung für Festlegung des Beginns Problem des Speziesismus

19 Quelle:

20 Die konservative Antwort Maximaler moralischer Status von Anfang an Speziesargument Kontinuitäts- und Identitätsargument Probleme Anfang menschlichen Lebens? Grund für Zuschreibung eines maximalen moralischen Status? Voraussetzung für Festlegung des Beginns Problem des Speziesismus

21 Die liberale Antwort Moralischer Status und Schutzwürdigkeit abhängig von bestimmten Eigenschaften Empfindungsfähigkeit Interesse, nicht gequält zu werden Schutzanspruch Selbstbewusstsein Interesse, nicht getötet zu werden Schutzanspruch Probleme Empirischer Nachweis von Selbstbewusstsein? Selbstbewusstsein: aktuell oder potentiell?

22 Moralischer Status des Ungeborenen? Die konservative Position:

23 Moralischer Status des Ungeborenen? Die liberale Position:

24 Abgestufte Schutzwürdigkeit Mögliche Begründungen: Dammbruchargumente mögliche Auswirkungen auf Personen Potentialitätsargument das Ungeborene als potentielle Person Prinzip der Pietät Respekt vor den Gefühlen, die andere dem Ungeborenen gegenüber haben

25 Abgestufte Schutzwürdigkeit Mögliche Begründungen: Dammbruchargumente mögliche Auswirkungen auf Personen Potentialitätsargument das Ungeborene als potentielle Person Prinzip der Pietät Respekt vor den Gefühlen, die andere dem Ungeborenen gegenüber haben

26 Beziehungsethische Aspekte Partner Kinder Familie sich selbst ungeb. Kind

27 Zusammenfassung Ethische Voraussetzungen der PND Ziel: Unterstützung der schwangeren Frau und ihres Partners in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung Beratung vor und nach PND Möglichkeiten und Grenzen der Diagnostik Mögliche Konsequenzen Unterstützungsangebote

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