ENERGIESTRATEGIE 2050 / PROGRAMM ENERGIESCHWEIZ FÜR GEMEINDEN URS MEULI, BUNDESAMT FÜR ENERGIE
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- Insa Kurzmann
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1 ENERGIESTRATEGIE 2050 / PROGRAMM ENERGIESCHWEIZ FÜR GEMEINDEN URS MEULI, BUNDESAMT FÜR ENERGIE
2 ENERGIESTRATEGIE 2050 WO STEHEN WIR? 4. September 2013 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum ersten Massnahmenpaket 30. September 2016 Schlussabstimmung 21. Mai 2017 Abstimmung Referendum gegen Energiestrategie Januar 2018 Inkrafttreten Gesetzesrevisionen und Verordnungen 2
3 ERSTES MASSNAHMENPAKET DREI STOSSRICHTUNGEN Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Gebäude Mobilität Industrie Geräte Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien Förderung Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen Atomausstieg Keine neuen Rahmenbewilligungen Schrittweiser Ausstieg Sicherheit als einziges Kriterium 3
4 ERSTES MASSNAHMENPAKET ENERGIEEFFIZIENZ: ZIELE/RICHTWERTE Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Person Senkung gegenüber Stand im Jahr % im Jahr % im Jahr 2035 Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Person Senkung gegenüber Stand im Jahr % im Jahr % im Jahr
5 ERSTES MASSNAHMENPAKET ERNEUERBARE ENERGIEN: ZIELE/RICHTWERTE Durchschnittliche inländische Produktion erneuerbare Energien ohne Wasserkraft im Jahr 2020: GWh im Jahr 2035: GWh Wasserkraft GWh im Jahr
6 ENERGIESTRATEGIE 2050 WAS LÄUFT BEREITS? 5000 Erneuerbare Energien - Strom (ohne Wasserkraft) GWh Geothermie Biogas (ARA) Biogas Holz Wind Sonne (PV) Abfall (50% EE)
7 ERSTES MASSNAHMENPAKET NETZZUSCHLAG Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Gewässersanierungen neu 2.3 Rp./kWh inkl. 0.2 Rp. für Marktprämien an die bestehende Grosswasserkraft 7
8 ERSTES MASSNAHMENPAKET BEWILLIGUNGSVERFAHREN Erneuerbare Energien: Verkürzung + Vereinfachung Kantone müssen rasche Bewilligungsverfahren vorsehen «Guichet unique» beim Bund Frist für Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission Netze: Verfahrensbeschleunigung Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens dank Beschränkung Zugang ans Bundesgericht Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren 8
9 ERSTES MASSNAHMENPAKET GEBÄUDEPROGRAMM Teilzweckbindung CO 2 -Abgabe für energetische Gebäudesanierung Maximalgrenze von heute 300 Millionen auf 450 Millionen Franken pro Jahr erhöht (weiterhin 1/3 des Ertrags) Erhöhung CO 2 -Abgabe wie bis anhin bei Nichterreichen der Zwischenziele (heute 84 Fr./t CO 2 ) Anpassungen Gebäudeprogramm Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kantonen neue Auflagen an Kantone 9
10 ERSTES MASSNAHMENPAKET STEUERANREIZE ZU GEBÄUDESANIERUNGEN Ausweitung der steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden Abzug der Rückbaukosten eines Ersatzneubaus 10
11 ERSTES MASSNAHMENPAKET MOBILITÄT Emissionsvorschriften: Verschärfung bei Personenwagen Absenkung bis Ende 2020 auf 95 g CO 2 /km Übereinstimmung mit EU Ausweitung auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Absenkung bis Ende 2020 auf 147 g CO 2 /km Geltendes CO 2 -Gesetz: Absenkung Emissionen von Personenwagen auf 130g CO 2 /km bis Ende
12 ERSTES MASSNAHMENPAKET SMART METERING Grundlagen für die Einführung von Smart Metering Klare Rahmenbedingungen für die Einführung des Smart Meterings Insbesondere auch der intelligenten Steuer- und Regelsysteme 12
13 ERSTES MASSNAHMENPAKET KERNENERGIE ATOMAUSSTIEG Keine neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke Kein Technologieverbot Bestehende Kraftwerke: Betrieb so lange, als Sicherheit gewährleistet ist Bestimmungen zum Langzeitbetrieb auf Verordnungsstufe Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe Verbot löst geltendes Moratorium ab Verlängerung des Moratoriums bis im Juni 2020 (separate Vorlage in Kraft) 13
14 ERSTES MASSNAHMENPAKET WIE GEHT ES WEITER? Volksabstimmung 21. Mai
15 ERSTES MASSNAHMENPAKET WIE GEHT ES WEITER? ENERGIESTRATEGIE 2050 ERSTE PHASE ZWEITE PHASE Erstes Massnahmenpaket Energieperspektiven 2050 Aktionsplan koordinierte Energieforschung Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem (KELS) parlament. Initiative Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Gasversorgungsgesetz Revision StromVG bereits beschlossen 15
16 WEITERE INFORMATIONEN ENERGIESTRATEGIE2050.CH BFE.ADMIN.CH 16
17 PROGRAMM ENERGIESCHWEIZ EnergieSchweiz ist die Informations- und Beratungsplattform im Energiebereich und vernetzt Wissensträger, -vermittler und -anwender im Energiebereich ist der Hebel, um gute Projekte auf den Markt zu bringen ist die Aus- und Weiterbildungsdrehscheibe im Energiebereich unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets Die Aktivitäten von EnergieSchweiz wurden verstärkt und die finanziellen Mittel bis 2015 ausgebaut, in der Zwischenzeit wieder reduziert (Sparprogramme) 2012: 26 Mio. CHF 2015 über 50 Mio CHF 2017: 45 Mio. CHF
18 ENERGIESCHWEIZ: DIE ACHT SCHWERPUNKTE Konzept EnergieSchweiz bis 2020 Mobilität Elektrogeräte Industrie und Dienstleistungen Gebäude Erneuerbare Energien Städte, Gemeinde, Areale, Regionen (EnergieSchweiz für Gemeinden) Aus- und Weiterbildung Information und Beratung Publikation überarbeitetes Detail-Konzept EnergieSchweiz: Anfangs 2017
19 ENERGIESCHWEIZ FÜR GEMEINDEN Leadprodukt Energiestadt Projektförderungen (Energiestädte, Energieregionen) Tochterprogramme
20 PROGRAMM ENERGIESCHWEIZ FÜR GEMEINDEN EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Energiestadt: Energiestädte fördern: erneuerbare Energien effiziente Nutzung der Ressourcen umweltverträgliche Mobilität Handlungsspielraum ausschöpfen Vorbildfunktion wahrnehmen
21 LABELS VERGEBEN VON TGV ENERGIESTADT UND BUNDESAMT FÜR ENERGIE Label Energiestadt / Energiestadt Gold (400+ / 41 Labels) Label 2000-Watt-Areal (19) Basis für beide Labels: Qualität-Management-System (Zertifikat / Rezertifikat alle 2 oder 4 Jahre)
22 BFE - PROJEKTUNTERSTÜTZUNG FÜR ENERGIESTÄDTE Die Förderung soll Energiestädte bei der Realisierung konkreter Projekte unterstützen. Ziel ist dabei, positive Effekte für eine nachhaltige Energiepolitik zu konkretisieren und sichtbar zu machen. Zu diesem Zweck führt das BFE seit 2016 jährlich eine Ausschreibung durch. Jede Energiestadt kann pro Jahr ein Projekt eingeben. Publikation Ausschreibung nächste Förderphase Anfang April 2017 Förderungsbedingungen bleiben grundsätzlich gleich. Es können weiterhin Fördergesuche in zwei Kategorien eingegeben werden. Stichtag für Einreichung von Projektanträgen für die Phase 2018: Abschluss Projekt bis
23 ANGEGLIEDERTE TOCHTERPROGRAMME 2000-Watt-Konzepte für Gemeinden, Areale und Privatpersonen Regionale Zusammenarbeit für Gemeinden in Energiethemen Areale und Quartiere für Bauherren und Planer Mobilitäts-Konzepte für Gemeinden und Unternehmen Internationale Austausch- und Förderplattform für Gemeinden
24 2000-WATT-AREALE Mit dem Zertifikat ist erstmals die Bewertung von grösseren Überbauungen ( m2 +) in Bezug auf Dichte, Nutzungsmischung und induzierte Mobilität möglich. Die Arealbetrachtung öffnet den Blickwinkel und bildet einen Lebensraum ab. Areal statt Einzelgebäude Gesamtenergiebilanz statt nur Betriebsenergie Auch Betriebsphase statt nur Bauphase Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale basiert auf dem bekannten Energiestadt-Label für Gemeinden in Kombination mit dem SIA-Effizienzpfad Energie für Gebäude. Ausführungen des Zertifikats für Areale in: - In Erstellung (seit 2013) - In Betrieb (ab 2017) - In Transformation (Pilot voraussichtlich 2018)
25 2000-WATT-AREALE Kontakte: Projektleitung 2000-Watt-Areale Heinrich Gugerli c/o Gugerli Dolder GmbH 8180 Bülach +41 (0) Regionalleiter Deutschschweiz Rudolf Baumann-Hauser c/o Baumann Consulting Lucerne 6006 Luzern Tel. +41 (0) Direction Romande Francine Wegmüller Weinmann Energies 1040 Echallens
26 PROGRAMM 2000-WATT-GESELLSCHAFT Aktions- und Informationsprogramm für Städte / Gemeinden, welche die Ziele der Watt-Gesellschaft auf kommunaler Ebene verankert haben. Fachstelle unterstützt bei: Energiebilanzierung und Potenzialanalyse für Produktion erneuerbarer Energie und Energieeffizienz auf Gemeindegebiet > Erstellung kommunaler Absenkpfad. Abklärung der Machbarkeit und Umsetzung von Projekten, welche aus der kommunalen Potenzialeinschätzung und dem festgelegtem Absenkpfad hervorgehen. Kriterienkatalog «Energiestadt auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft» Orientierung für Verwaltungsaktivitäten von Energiestädten, für ein Zielgerichtetes Handeln im Sinne der 2000-Watt-Gesellschaft Allgemeinde Fragen und wissenschaftliche Grundlagen zur 2000-Watt-Gesellschaft
27 PROGRAMM 2000-WATT-GESELLSCHAFT Kontakt: Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft Thomas Blindenbacher c/o Amstein + Walthert AG CH-8050 Zürich Tel. +41 (0) fachstelle@2000watt.ch Antenne Société à 2000 watts Fr Jérôme Attinger c/o PlanairSA Crêt108a CH-2314 La Sagne Tel. +41 (0) antenne@2000watt.ch Centro di competenza Società a 2000 Watt It Michela Sormani c/o enermisagl Via al Roccolo 15 CH-6900 Massagno Tel. +41 (0) competenza@2000watt.ch
28 PROGRAMM ENERGIE-REGION Arbeiten mehrere Gemeinden im Energiebereich zusammen, können sie regionale Synergien nutzen und ihre energiepolitischen Ziele leichter erreichen. Das Projekt «Energie-Region» ermöglicht es einer Region, ihren Bedürfnissen entsprechend energetische Verbesserungen durchzuführen. Die zugehörigen Gemeinden fördern Synergien untereinander und streben interkommunale Lösungen an. Die Fachstelle Energie-Region bietet interessierten Regionen bereits in frühen Entwicklungsphasen (Ideenfindung, Organisation, Einbindung von Akteuren etc.) Unterstützung an und steht beim Aufbau sowie bei der Umsetzung beratend zur Verfügung. Laufendes Unterstützungsprogramm / 24 aktuell Regionen beteiligt Kommunikation über Möglichkeit zur Aufnahme neuer Regionen für Phase : Frühjahr 2017
29 PROGRAMM ENERGIE-REGION Kontakt: Fachstelle «Energie-Region» Markus Portmann c/o e4plus AG 6010 Kriens Tel Antenne Romandie André Lehmann c/o Effiteam 1762 Givisiez Tel Centro di competenza Ticino Jody Trinkler c/o Enerti SA 6802 Rivera Tel
30 PROGRAMM MOBILITÄT Mobilitätsmanagement in Gemeinden und Unternehmen Unternehmen sowie gemeindeeigene Betriebe werden auf dem Weg zu einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Mobilität in der Geschäfts- und Berufswelt unterstützt. Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von neuen Arealen - MIPA Handlungsfelder für Behörden, Grundeigentümer- und Bauherrschaften sowie Investoren. Im MIPA-Handbuch «Einbettung des Mobilitätsmanagements» wird aufgezeigt, wie Mobilitätsmanagement von der Planung bis zur Inbetriebnahme eines Areals vorbereitet wird, welche Akteure dabei welche Aufgaben übernehmen und welcher Nutzen entsteht.
31 PROGRAMM MOBILITÄT Kontakt: Programmleitung «Mobilitätsmanagement in Unternehmen» Monika Tschannen c/o Rundum mobil GmbH 3600 Thun Arbeitsgruppe MIPA Roberto De Tommasi (Projektleiter) synergo Mobilität Politik Raum GmbH 8045 Zürich +41 (0)
32 PROGRAMM SMART CITY Smart City steht als Begriff für ein zukunftgerichtetes Entwicklungskonzept von fortschrittlichen Städten und Gemeinden (Energiestädte Gold) in der Schweiz. Smart City Schweiz: fördert Smart City-Projekte und Strategien von Schweizer Städten Vernetzt die Akteure (Städte, Hochschulen, Privatwirtschaft) im SC-Umfeld Veranstaltungen 2017: - smartsuisse CH-Messe IG Smart Cities Daten: Smart City so sieht die Stadt der Zukunft aus Publikation:
33 PROGRAMM SMART CITY Kontakt: Benjamin Szemkus, ENCO AG, 4410 Liestal Tel:
34 ORIENTIERUNG Energiestrategie 2050 Erstes Massnahmenpacket Programm EnergieSchweiz EnergieSchweiz für Gemeinden ESfG Dachprogramm Energiestadt
35 KONTAKT-STELLEN BUNDESAMT FÜR ENERGIE Urs Meuli Fachspezialist Städte Gemeinden Tel Ricardo Bandli Fachspezialist 2000-Watt & Energie-Region Tel Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Gebäude Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen, Postadresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern
36 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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