Prof. Dr. Dieter Henkel
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- Klara Dressler
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1 HERZLICH WILLKOMMEN
2 Prof. Dr. Dieter Henkel Zum Stand der Umsetzung guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II eine bundesweite Erhebung
3 Schon lange bekannt: Suchtkranke Arbeitslose benötigen eine zwischen den Institutionen der Arbeitsintegration und der Suchthilfe systematisch vernetzte integrationsorientierte Betreuung Erstmals im SGB II ( 16a, vormals 16, 2) seit als Möglichkeit rechtlich verankert: Liegt ein Suchtproblem als Vermittlungshemmnis vor, kann eine Suchtberatung als eine weitere soziale Leistung zur Eingliederung ins Erwerbsleben durchgeführt werden, um so das letztendliche Ziel des SGB II, die Integration in Existenz sichernde Arbeit, besser zu erreichen. Dabei sollen die SGB II-Grundsicherungsstellen (kurz GSS) mit der Suchthilfe kooperieren ( 17 SGB II). 3
4 Anteile (%) der Klient/inn/en in Suchtberatungsstellen, die nach 16a SGB II in eine Suchtberatung vermittelt wurden Quelle: Landesstellen für Suchtfragen 2009; Sachsen: 2005: N=417; 2006: N=959; 2007: N=1449; 2008: N= ,0 24,2 19,5 10,9 9,5 10,5 6,5 2, Sachsen % von allen Klienten/innen Baden-Württemberg % von allen Klienten/innen mit ALG II-Bezug 4
5 Zum Projekt Auftrag: Bundesministerium für Gesundheit Beschluss des Drogen- und Suchtrats vom 5. Nov Laufzeit: November 2008 bis August 2009 durchgeführt von: Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt (FIA), Berlin, Dr. Alexandra Wagner (Koordination) Zoom Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.v., Göttingen, Jutta Henke, Barbara Nägele, Nils Pagels Prof. Dr. Dieter Henkel, Institut für Suchtforschung ISFF, Fachhochschule Frankfurt a.m. University of Applied Sciences 5
6 Fragestellungen, Themenbereiche des Projekts Strukturelle Rahmenbedingungen z.b. Betreuungsrelationen, suchtspezifische Zuständigkeiten, Vorgaben und Handlungsanweisungen, Kooperationsbeziehungen zur Suchthilfe Prozessschritte und Methoden z.b. Methoden zum Erkennen von Suchtproblemen, Umgang mit Sanktionen, Informationsaustausch mit der Suchthilfe und Schweigepflicht, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Schnittstelle zur medizinischen Suchtrehabilitation Nahtlosigkeit der Übergänge, gegenseitige Information Erfolgskriterien/Erfolgsfaktoren aus Sicht der Fachkräfte Bewertung und Akzeptanz der Kooperationspraxis aus Sicht der Suchthilfe 6
7 Methodisches Vorgehen 1) Standardisierte online-befragung aller SGB II-Stellen (GSS) - Februar/März 2009 realisierte Stichprobe: 323 d.h. 74% aller 429 SGB II-Stellen 2) Standardisierte online-befragung von Suchtberatungsstellen (kurz SB-Stellen) zur Akzeptanz und Bewertung der GSS-Praxis - Mai/Juni 2009 nur SB-Stellen, die von den GSS als Kooperationspartner genannt wurden Rücklauf auswertbarer Fragebögen: 59% (N=80) 3) Expert/inn/en-Workshop (Grundsicherung, Suchthilfe, Arbeitsmarktpolitik) für Interpretation und Diskussion ausgewählter Ergebnisse 7
8 Weitgehend konsensfähige Kriterien guter Praxis bei den GSS Günstiger Betreuungsschlüssel, um auf jeden Einzelfall bedarfsgerecht eingehen zu können Entwicklung eines Fachkonzepts SGB II-Sucht mit verbindlichen Vorgaben, Arbeitshilfen usw. Personelle Zuständigkeit/Koordinator/in für einzelfallübergreifende SGB II-Sucht-Angelegenheiten Feststellung des regionalen Bedarfs an Suchtberatung, ausreichende Angebote an Suchtberatung vor Ort Suchtspezifische Qualifizierung der mit Suchtkranken befassten Fachkräfte, sicheres Erkennen von Suchtproblemen Unterstützung der Fachkräfte durch Supervision bzw. kollegiale Beratung Enge Kooperation mit der Suchthilfe, am besten vertraglich geregelt Frühe Einbeziehung der Suchthilfe in die inhaltliche Gestaltung der Eingliederungsvereinbarung nach 15 SGB II 8
9 Forts. Kriterien guter Praxis Sicherung der Nahtlosigkeit bei den Übergangen zwischen GSS und Suchtrehabilitation durch Informationsaustausch über Aufnahme- und Entlasszeitpunkt in den Einrichtungen der Suchtrehabilitation und Abstimmung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Ausstattung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit suchtspezifischer Ausrichtung und Kompetenz der Maßnahmeträger Beteiligung der GSS an lokalen Gremien/Netzwerken unterschiedlicher für Suchtkranke besonders relevanter sozialer Dienste (z.b. Schuldnerberatung) Breites Maßnahmeangebot an flankierenden und kurzfristig verfügbaren sozialen Diensten Strikte Beachtung der Datenschutz- und Schweigepflichtsbestimmungen beim Informationsaustausch zwischen GSS und Suchthilfe/Suchtrehabilitation 9
10 Umsetzungsstand guter Praxis in % der GSS (Auszüge) Betreuungsrelation im Bereich Betreuung/Vermittlung Zielrelation 1:75 für U25 erreicht Zielrelation 1:150 für Ü25 erreicht Fachkonzept SGB II-Sucht Personelle Zuständigkeit/Koordinator/in für SGB II-Sucht-Angelegenheiten Bedarfsschätzung an Suchtberatung nach 16a SGB II durchgeführt Verfügbarkeit von Suchtberatungsangeboten vor Ort - ausreichend - nicht ausreichend (bes. im ländlichen Raum, Fehlen fremdsprachiger Angebote, lange Wartezeiten) Suchtspezifische Qualifizierung der Fachkräfte: noch gar nicht bzw. noch nicht ausreichend geschult Supervision/kollegiale Beratung für Fachkräfte, die Suchtkranke betreuen Geregelte Kooperationspraxis mit der Suchthilfe Einbeziehung der Suchthilfe bei der inhaltlichen Gestaltung der Eingliederungsvereinbarung ( 15 SGB II)
11 Die wichtigsten Erfolgsfaktoren bei Betreuung / Integration von Kund/inn/en mit Suchtproblemen aus Sicht der GSS Rangplätze Enge Zusammenarbeit mit Suchthilfe 1 Breites und kurzfristig verfügbares Angebot sozial flankierender Dienste 2 Eine Betreuungsrelation, die genug Zeit für Arbeit mit Suchtkranken lässt 3 Suchtspezifische Qualifizierung der GSS-Fachkräfte 4 Eine hohe Kontaktdichte bei der Betreuung der Suchtkranken 5 Größerer Ermessensspielraum der GSS-Fachkräfte, um auf individuellen Fall eingehen zu können 6 Breites und kurzfristig verfügbares Angebot arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen 7 Spezialisierte Teams zur Betreuung der Suchtkranken 8 Die Sanktionierbarkeit der suchtkranken Kunden/innen bei Nicht-Einhaltung der Eingliederungsvereinbarung 9 11
12 Erkennen von Suchtproblemen Sicheres Erkennen von Suchtproblemen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor aus Sicht nahezu aller GSS Aber: Suchtprobleme erkennen ist sehr schwierig: 91% der GSS und zwar (erwartungsgemäß) in dieser Rangordnung: Alkoholprobleme Drogenprobleme suchtförmige Essstörungen Spielsucht Probleme mit psychoaktiven Medikamenten (am schwersten) 12
13 In GSS übliche Verfahrensweisen zum Erkennen von Suchtproblemen % der GSS 1) Bereits bei der Antragsannahme soll routinemäßig nach einer möglichen Suchtproblematik gefragt werden 2) In jedem Erstgespräch im Bereich Aktivierung/Integration soll nach einem möglichen Suchtproblem gefragt werden 3) Die Fachkräfte sollen nach einem Suchtproblem nur dann fragen, wenn es Auffälligkeiten bzw. Anhaltspunkte gibt 4) Die Fachkräfte sollen nach einem Suchtproblem nur dann fragen, wenn der Kunde oder die Kundin es selbst anspricht ) und 2) proaktive Vorgehensweise 1) rechtlich nicht zulässig (Bundesagentur für Arbeit, Februar 2009) 3) und 4) reaktive Vorgehensweise: erfasst nur die Spitze des Eisbergs 13
14 Bei wie vielen ALG II-Beziehenden wurde eine Suchtproblematik erkannt und entspricht dies der Prävalenz der Suchtprobleme unter Arbeitslosen? Fragen nicht zu beantworten, weil die meisten GSS keine suchtspezifische Fallstatistik führen 14
15 Prävalenzraten (%) des Alkohol-, Tabak-, Drogen- und Medikamentenkonsums bei Arbeitslosen ALG I/II =Arbeitslosengeld I/II Rose, Jacobi 2004 Alkoholmissbrauch/-abhängigkeit DSM IV Männer Frauen Pockrandt et al Riskanter Alkoholkonsum (AUDIT) ALG I ALG II Sozioökonomisches Panel 2006 Tabakrauchen Männer ALG I Männer ALG II Tabakrauchen Frauen ALG I Frauen ALG II Pockrandt et al Drogenkonsum >5-mal letzte 12 Monate ALG I ALG II Henkel 2000 Konsum psych. Medikamente >2-mal/Woche Männer Frauen
16 Probleme in der Kooperation aus Sicht der SB-Stellen (Auszüge) % der oft- und nie -Antworter / SB-Stellen oft/manchmal nie Zu wenig Einfluss auf Entscheidungen / Maßnahmen der GSS 77% 23% Zu großer Zeitabstand zwischen Erstkontakt bei GSS und Erstkontakt bei SB-Stelle 63% 37% Probleme im Zusammenhang mit Datenschutz / Schweigepflicht 52% 48% Probleme mit der Finanzierung der von der GSS angeforderten Leistung 47% 53% Längere Wartezeiten für die Klienten/innen infolge der Zuweisungen durch die GSS 40% 60% Probleme hinsichtlich der Fallverantwortung zwischen GSS und SB-Stelle 41% 59% 16
17 Wie bewerten die SB-Stellen die Kooperation mit den GSS aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen insgesamt? Bewertung anhand Notenskala, Verteilung in % sehr gut 7.5 gut 40.0 befriedigend 28.8 ausreichend 17.5 mangelhaft / ungenügend
18 Kooperation GSS / Suchthilfe erfordert Austausch von personenbezogenen Daten Aber: Umgang mit der Schweigepflicht nicht immer rechtskonform In 45% der GSS wurden die Kund/inn/en in der Eingliederungsvereinbarung zur Schweigepflichtsentbindung verpflichtet rechtlich nicht zulässig, muss stets freiwillig erfolgen, sonst auch gar nicht rechtswirksam (Schreiben der BA an die Geschäftsführer Grundsicherung in den Regionaldirektionen, Februar 2009) Auch rund 50% der SB-Stellen kritisieren, dass es im Bereich Datenschutz und Schweigepflicht oft oder manchmal zu Problemen in der Kooperation mit den GSS kommt 18
19 Umgang mit Sanktionen ( 31 SGB II): Heterogene Haltung und Praxis Sowohl bei den GSS als auch den SB-Stellen Zwei konträre Positionen: Gute Praxis nur bei Freiwilligkeit vs. externer (sanktionsbewehrter) Druck als ein Weg zur Eigenmotivation, vermittelt über motivierende Beratung seitens der Suchtberatungsstelle Nicht-Aufsuchen einer SB-Stelle sanktionieren in der Regel 1/3 der GSS, 1/3 nicht und 1/3 nur in bestimmten Fällen Ähnliche Verteilung bei Sucht als wichtiger Grund zur Aussetzung von Sanktionen ( 31, 1 SGB II): 28% anerkennen Sucht als Sanktionsausschlussgrund in der Regel, 34% i.d.r. nicht, die übrigen entscheiden von Fall zu Fall 19
20 Integration Suchtkranker in den 1. Arbeitsmarkt gelingt so gut wie nicht Einschätzungen der SGB II-Stellen, %-Zustimmungen Fallzahlen nicht zu ermitteln, da die meisten GSS keine suchtspezifische Statistik führen Gelingt aufgrund der Suchterkrankung nur in Ausnahmefällen 86 Gelingt nicht weniger häufig als bei Kunden/innen ohne Suchterkrankung 3 Gelingt dann häufiger, wenn der (potenzielle) Arbeitgeber nichts von der Suchterkrankung weiß Gelingt dann häufiger, wenn die SB-Stelle dem (potenziellen) Arbeitgeber gegenüber weitere Unterstützung des Klienten/der Klientin zusichert Gelingt häufiger unter sonstigen Bedingungen
21 Nicht nur die Sucht, sondern viele weitere Probleme erschweren oft die Erwerbsintegration Suchtkranker aus Sicht der SGB II-Fachkräfte Problem Probleme im Bereich Bildung/Qualifikation/Brüche in Erwerbsbiographie 88.7 Ver-/Überschuldung 74.2 Unwirtschaftliches Verhalten 67.8 Probleme im Bereich sozialer Beziehungen 64.8 Nichtbeherrschen von Alltagsroutinen 63.9 Gesundheitliche Beeinträchtigungen 58.9 Psychische Belastungen (z.b. Angstzustände) 47.7 Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden 42.1 Wohnprobleme 35.4 Strafrechtliche Probleme (z.b. mit Bewährungsauflagen) 26,3 Häusliche Gewalt 10.0 % der SGB II-Stellen 21
22 Beschäftigungs- / Qualifizierungsmaßnahmen für Suchtkranke Wie viele (%) der SGB II-Stellen bieten welche Maßnahmen an? 1) Spezielle Maßnahmen für Suchtkranke u.a. für Jugendliche unter 25 Jahren 30% substituierte Drogenabhängige 21% Frauen 6% 2) Nicht speziell nur für Suchtkranke, aber deren Bedürfnisse, Fähigkeiten, Ressourcen usw. gezielt berücksichtigend Es werden weder 1) noch 2) angeboten 26 Generelles Problem: Insgesamt werden den Suchtkranken meistens nur Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ( 1-Euro-Jobs ) nach 16d SGB II angeboten Maßnahmen mit anderen Trägern 1) Maßnahmen gemeinsam mit Trägern bzw. Einrichtungen der Suchthilfe 2) Psychosoziale Begleitung von Arbeitsmaßnahmen / Arbeitsaufnahme durch die Suchthilfe oder andere komplementäre Dienste, organisiert / initiiert durch die GSS
23 Schnittstelle GSS / Suchtrehabilitation Die Integration der Arbeitslosen in erwerbstätige Beschäftigung möglichst noch während, zumindest aber unmittelbar nach Beendigung der Suchtbehandlung (Nahtlosigkeitsprinzip) ist ein starker therapieerfolgstabilisierender (rückfallprotektiver) Faktor, gelingt aber nur in Ausnahmefällen. 23
24 Reintegrationsquote (%) der bei Aufnahme arbeitslosen Suchtkranken am Ende der Behandlung nach Geschlecht und Arbeitslosengeld I und II Deutsche Suchthilfestatistik 2008 mittlere Betreuungsdauer ambulant rd. 8 Monate stationär rd. 3 Monate Bereich Reintegrationsquote Männer Reintegrationsquote Frauen ALG I / ambulanter Bereich ALG I / stationärer Bereich ALG II / ambulanter Bereich ALG II / stationärer Bereich
25 Alkoholabhängige: Rückfallquoten (%) der Arbeitslosen (N=181) und Erwerbstätigen (N=314) 6 Monate nach stationärer Suchtrehabilitation Henkel et al Alkoholrückfällige davon wieder alkoholabhängig ICD-10 rückfällig im 1. Monat nach Behandlung Arbeitslose Erwerbstätige 25
26 Arbeitslose in der medizinischen Suchtrehabilitation (gesetzliche Rentenversicherung) nach Diagnosen im Jahr 2003 VDR Rehabilitationsstatistik 2003 ICD-10 Diagnose N davon arbeitslos % alkoholabhängig drogenabhängig medikamentenabhängig mehrfachabhängig alle Diagnosen
27 Arbeitslosenquoten (%) im ambulanten und stationären Bereich der Suchthilfe nach Arbeitslosengeld I und II alle Suchtdiagnosen zusammengefasst Deutsche Suchthilfestatistik 2008 Bereich ALG I ALG II ALG I + II ambulante Einrichtungen N= stationäre Einrichtungen N=
28 Schnittstelle GSS / Suchtrehabilitation Gutes Schnittstellenmanagement erfordert Etablierung personeller Zuständigkeiten in beiden Bereichen (GSS und Reha) frühzeitige gegenseitige Kontaktaufnahme Fragen der Zuständigkeit und Gewährung der Grundsicherung müssen vor Ende der Suchtrehabilitation geklärt sein gegenseitiger Transfer von Informationen über (Planung/Durchführung) arbeitsbezogener Integrationsmaßnahmen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen so weit geklärt und vorbereitet sein, dass sie unmittelbar nach Ende der Suchtrehabilitation begonnen bzw. fortgesetzt werden können (Nahtlosigkeit) Strikte Beachtung von Datenschutz / Schweigepflicht 28
29 Schnittstelle GSS / Suchtrehabilitation SGB II-Sucht-Forschungsprojekt 2009 Weitergabe von Informationen über arbeitsbezogene Maßnahmen (z.b. Profiling, Stand der Integrationsplanung) 12% der GSS geben solche Infos an die Einrichtungen der Suchtrehabilitation 23% der GSS erhalten solche Infos von den Einrichtungen der Suchtrehabilitation in der Regel 93% der GSS bewerten diese Informationen als hilfreich für die eigene (weitere) Planung arbeitsbezogener Maßnahmen Nahtloser Anschluss der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an die Suchtrehabilitation gelingt 37% der GSS meistens 41% manchmal 29
30 Schlussfolgerungen aus Sicht des Projekts Weitere Umsetzung der Kriterien guter Praxis (Betreuungsschlüssel, suchtspezifische Qualifizierung, enge Kooperation mit Suchthilfe usw.) Zudem: Intensive Fachdiskussion über Suchtberatung als sanktionsbewehrte Pflicht? (grundlegende rechtliche und ethische Fragen) Entwicklung praktikabler rechtskonformer Regeln im Umgang mit Datenschutz und Schweigepflicht (GSS Suchthilfe GSS) Aufbau einer suchtspezifischen Falldokumentation in den GSS (bei Sicherstellung der relevanten Datenschutzbestimmungen) suchtbezogene Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Einbeziehung der Perspektive der Betroffenen Ebenso notwendig: repräsentative Prävalenzstudien zur Häufigkeit von Suchtproblemen unter Arbeitslosen, differenziert mindestens nach ALG I/II, Geschlecht und Suchtdiagnosen 30
31 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Download des Abschlussberichts dort als Suchbegriff SGB II Sucht eingeben 31
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