Laboruntersuchungen gemäß Abschnitt C Kapitel I und II der Kinder-Richtlinie, einschließlich der Befundübermittlung an den

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1 01717 Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat (U7) 42, Punkte Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat (U8) 42, Punkte Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat (U9) 42, Punkte Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) 37, Punkte Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat (U7a) 42, Punkte Die Gebührenordnungspositionen bis sind nicht neben den Gebührenordnungspositionen 03335, 03350, 03351, 04335, bis 04353, 22230, und Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 03351, 04352, und Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 03335, 03350, 03351, 04335, 04350, 04351, 04353, 22230, und Die Gebührenordnungspositionen bis und sind im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Besuch im Rahmen einer Kinderfrüherkennungsuntersuchung nach den Gebührenordnungspositionen und Die Gebührenordnunsposition kann im Rahmen einer Kinderfrüherkennungsuntersuchung nach der Gebührenordnungsposition im Belegkrankenhaus durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin an demselben Tag nur einmal berechnet werden, auch wenn bei mehreren Kindern eine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt wird. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und Sonographische Untersuchung der Säuglingshüften entsprechend der Durchführungsempfehlung nach Abschnitt C Kapitel III der Kinder-Richtlinie Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall- Vereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen und , Punkte 17, Punkte Laboruntersuchungen gemäß Abschnitt C Kapitel I und II der Kinder-Richtlinie, einschließlich der Befundübermittlung an den Stand 4/2017, erstellt am Seite 60 von 1642

2 03331 Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex - Rektale Untersuchung, - Proktoskopie - Rektoskopie, - Patientenaufklärung, - Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung Prämedikation, - Nachbeobachtung und -betreuung - Prämedikation/Sedierung 8,95 85 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 02302, 04516, 08333, und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung - Untersuchung(en) ein beidseitig, - Binaurikulare Untersuchung, - Bestimmung(en) der Hörschwelle in Luftleitung mit mindestens 8 Prüffrequenzen - Otoskopie, - Kontinuierliche Frequenzänderung 9,27 88 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Entgegen Nr der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition auch dann berechnet werden, wenn durch die Arztpraxis die kontinuierliche Frequenzänderung nicht vorgehalten wird. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 01719, 01723, und Stand 4/2017, erstellt am Seite 128 von 1642

3 Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex - Rektale Untersuchung, - Proktoskopie - Rektoskopie, - Patientenaufklärung, - Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung Prämedikation, - Nachbeobachtung und -betreuung - Prämedikation/Sedierung 8,95 85 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 02302, 04516, 08333, und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Binaurikulare Untersuchung, - Bestimmung(en) der Hörschwelle in Luftleitung mit mindestens 8 Prüffrequenzen - Otoskopie, - Kontinuierliche Frequenzänderung 9,27 88 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Entgegen Nr der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition auch dann berechnet werden, wenn Stand 4/2017, erstellt am Seite 145 von 1642

4 durch die Arztpraxis die kontinuierliche Frequenzänderung nicht vorgehalten wird. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 01719, 01723, und Untersuchung und Beurteilung der funktionellen Entwicklung eines Säuglings, Kleinkindes oder Kindes bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - Untersuchung von mindestens 4 Funktionsbereichen (Grobmotorik, Handfunktion, geistige Entwicklung, Perzeption, Sprache, Sozialverhalten oder Selbstständigkeit) nach standardisierten Verfahren, je Sitzung 17, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall höchstens zweimal Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 01719, 01723, 04351, und Orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes oder Kindes - Beurteilung der altersgemäßen Haltungs- und Bewegungskontrolle, - Beurteilung des Muskeltonus, der Eigen- und Fremdreflexe sowie der Hirnnerven 10,00 95 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 01719, 01723, 04350, 04352, und Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen mit Störungen im Bereich der Koordination, Visuomotorik, der kognitiven Wahrnehmungsfähigkeit unter Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte - Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus, - Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte, - Entwicklungsneurologische Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungsposition 04351, einmal im Behandlungsfall 30, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 01720, 01723, 04350, und Stand 4/2017, erstellt am Seite 146 von 1642

5 Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 02302, 02340, 02341, 02343, 02360, bis 09362, und Ösophagoskopie - Bougierung des Ösophagus, - Patientenaufklärung zur Untersuchung und zu den möglichen therapeutischen Maßnahmen in derselben Sitzung, in angemessenem Zeitabstand vor dem Eingriff, - Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung Prämedikation, - Nachbeobachtung und -betreuung - Prämedikation/Sedierung, - Probeexzision, - Probepunktion, - Fremdkörperentfernung(en) 35, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 02302, 02340, 02341, und bis Videostroboskopie - Videostroboskopische Untersuchung der Stimmlippen zur Bestimmung der Schwingungsperioden, -phasen, -amplituden und des Glottisschlusses bei unterschiedlichen Intensitäten und Frequenzen, in bewegtem und stehendem Bild, - Bilddokumentation 16, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09314, und Tonschwellenaudiometrische Untersuchung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Bestimmung der Hörschwelle in Luft- Knochenleitung mit 8 bis 12 Prüffrequenzen oder mittels kontinuierlicher Frequenzänderung - Vertäubung, - Bestimmung der Intensitätsbreite 15, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß Stand 4/2017, erstellt am Seite 226 von 1642

6 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Bei audiometrischen Untersuchungen mit Kopfhörern müssen sowohl für Normalhörige als auch für Schwerhörige die Bedingungen der DIN ISO erfüllt sein. Zusätzlich muss diese Norm auch für audiometrische Untersuchungen von Schwerhörigen oder Patienten mit unklarem Hörvermögen im freien Schallfeld erfüllt sein. Bei audiometrischen Untersuchungen zur Bestimmung der Hörschwelle im freien Schallfeld über Lautsprecher bei Normalhörigen muss zusätzlich die DIN ISO erfüllt sein. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09321, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Sprachaudiometrische Bestimmung(en) des Hörvermögens im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition Untersuchung(en) ein- beidseitig, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, - Spachaudiometrie bei vorausgegangener Tonschwellenaudiometrie entsprechend der Gebührenordnungsposition Hörfeldskalierungen (mindestens 4 Frequenzen) - Überschwellige audiometrische Untersuchungen (z. B. Bestimmung der Tinnitus-Verdeckungs-Kurve, SISI-Test, Lüscher-Test, Langenbeck-Geräuschaudiogramm), - Störgeräusch(e), - Messung im freien Schallfeld, - Benutzung von Hörhilfen 15, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09320, 09335, 09336, 20320, 20321, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09343, bis und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Stand 4/2017, erstellt am Seite 227 von 1642

7 09322 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition für die Durchführung einer Kinderaudiometrie an einer sonstigen Kinderaudiometrieanlage - Kinderaudiometrie beim Säugling, Kleinkind oder Kind, - Unter Anwendung kindgerechter Hilfen, - Unter Anwendung einer sonstigen kinderaudiometrischen Einrichtung 3,37 32 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09335, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mittels Impedanzmessung - Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mittels Impedanzmessung, - Mindestens vier Prüfsequenzen, - Ipsi- kontralaterale Ableitung, - Ein- beidseitig 8,21 78 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09324, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Messung(en) otoakustischer Emissionen, einschließlich Tympanometrie 12, Punkte Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Bestimmung der otoakustischen Emissionen gemäß 135 Abs. 1 SGB V voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09323, 09327, 20323, 20324, und Stand 4/2017, erstellt am Seite 228 von 1642

8 Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Prüfung der Labyrinthe mit nystagmographischer Aufzeichnung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Nystagmographische Dokumentation unter Verwendung von ENG, CNG oder VNG 27, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09327, 20325, und Abklärung einer retro-cochleären Erkrankung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Untersuchung mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie (BERA) 35, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09327, und Hörschwellenbestimmung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Untersuchung(en) mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie (BERA, MMN), - Sedierung oder Schlafauslösung - Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen (Nr ), - Prüfung der Labyrinthe mit nystagmographischer Aufzeichnung (Nr ), - Abklärung einer retro-cochleären Erkrankung (Nr ) 57, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Zusatzpauschale bei der Behandlung eines Patienten mit akuter, schwer stillbarer Nasenblutung - Rhinoendoskopie, - Lokalanästhesie Einbringen von Medikamenten, - Dauer mindestens 25 Minuten, - Tamponade der vorderen Nasenabschnitte, 30, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 229 von 1642

9 - Tamponade der hinteren Nasenabschnitte des Nasenrachenraumes (Nr ), - Einbringen haemostyptischer Substanzen, einmal am Behandlungstag Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 02302, und bis Zusatzpauschale Untersuchung der Stimme - Phonationsdauer, - Erfassung psychovegetativer Stigmata, - Dauer mindestens 20 Minuten, - Standardisierte Dokumentation, - Differenzierende Beurteilung(en) von - Stimmqualität, - Stimmleistung, - Sprechstimmlage, - Stimmumfang, - Stimmintensität, - Stimmeinsatz, - Stimmresonanz - Stimmfeldmessung mittels Schallpegelmessung bis 110 db mit graphischer Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und maximale Lautstärke, - Zusatzpauschale(n) Untersuchung des Sprechens und der Sprache (Nr ) 21, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09332, 09333, und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09331, und Zusatzpauschale Untersuchung des Sprechens und der Sprache - Dauer mindestens 15 Minuten, - Standardisierte Dokumentation, - Prüfung(en) - der Sprachentwicklung, - des aktiven und des passiven Wortschatzes, - der Grammatik und Syntax, - der Artikulationsleistungen, - der prosodischen Faktoren, - des Redeflusses, - des Sprachverständnisses, 30, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 230 von 1642

10 - der zentralen Sprachverarbeitung - Standardisierte(r) Sprachentwicklungstest(s), - Zusatzpauschale(n) Untersuchung der Stimme (Nr ) Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen und bis Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Zusatzpauschale Abklärung einer Aphasie, Dysarthrie Dysphagie - Eingehende Untersuchung auf - Aphasie - Dysarthrie - Dysphagie, - Anwendung standardisierter Verfahren 34, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09330, und bis Stimmfeldmessung - Stimmfeldmessung mittels Schallpegelmessung bis 110 db, - Messung von Stimmumfang und Dynamikbreite der Stimme, - Graphische Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und maximale Lautstärke 6,32 60 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09330, und Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition bei Durchführung einer Kinderaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage - Beobachtungsaudiometrie - konditionierte Bestimmung der Hörschwelle - Spielaudiometrie, - an einer Kinderaudiometrieanlage, - im freien Schallfeld mit Kopfhörern, - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, 14, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 231 von 1642

11 - ein- beidseitig Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Kinderaudiometrieanlage mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprecher(n) entsprechend EN (im Halbkreis angeordnet, 0 Grad, 45 Grad, 90 Grad, Mindestausgangsleistung 90 db) passiv sprachsimulierendes Rauschen, Mindestabstand der Lautsprecher vom Patienten 1 m, Konditionierungsleuchten für jeden Richtungslautsprecher oder Bilddarbietung rechts und links, zweikanaliges Audiometer mit schmalbandigem frequenzspezifischem Prüfgeräusch sowie mindestens einer Powerbox mit einer Ausgangsleistung von mindestens 100 db aktiv voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09321, 09322, 20321, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Kindersprachaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage - Kinderaudiometrische Untersuchung(en) des Sprachgehörs, - an einer Kinderaudiometrieanlage, - Verwendung von Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter, - im freien Schallfeld mit Kopfhörern, - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, - ein- beidseitig - Bilddarbietung 17, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Kinderaudiometrieanlage mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprecher(n) entsprechend EN (im Halbkreis angeordnet, 0 Grad, 45 Grad, 90 Grad, Mindestausgangsleistung 90 db) passiv sprachsimulierendes Rauschen, Mindestabstand der Lautsprecher vom Patienten 1 m, Konditionierungsleuchten für jeden Richtungslautsprecher oder Bilddarbietung rechts und links, zweikanaliges Audiometer mit Stand 4/2017, erstellt am Seite 232 von 1642

12 schmalbandigem frequenzspezifischem Prüfgeräusch sowie mindestens einer Powerbox mit einer Ausgangsleistung von mindestens 100 db aktiv voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09321, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis Zusatzpauschale bei der Diagnostik des Tinnitus - Tinnitusmatching, - Messung der Verdeckbarkeit Maskierung, - Beratung zum Umgang mit der Tinnituserkrankung (Dauer mindestens 10 Minuten), - Planung und Koordination der komplementären Heil- und Hilfsmittelversorgung, - Einleitung Koordination weiterführender Behandlungen, einmal im Behandlungsfall 16, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Zusatzpauschale Behandlung Betreuung eines Patienten mit einer gesicherten onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie oder Betreuung im Rahmen der Nachsorge - Behandlung Betreuung eines Patienten mit einer laboratoriumsmedizinisch oder histologisch/zytologisch gesicherten onkologischen Erkrankung, - Fortlaufende Beratung zum Umgang mit der onkologischen Erkrankung, - Verlaufskontrolle und Dokumentation des Therapieerfolges, - Erstellung, Überprüfung und Anpassung eines die onkologische Erkrankung begleitenden spezifischen Therapiekonzeptes unter Berücksichtigung individueller Faktoren, - Kontrolle Behandlung ggf. auftretender therapiebedingter Nebenwirkungen, - Planung und Koordination der komplementären Arznei-, Heilund Hilfsmittelversorgung unter besonderer Berücksichtigung der gesicherten onkologischen Erkrankung, - Anleitung und Führung der Bezugs- und Betreuungsperson(en), 20, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 233 von 1642

13 Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09312, 09314, 09318, und Videostroboskopie - Videostroboskopische Untersuchung der Stimmlippen zur Bestimmung der Schwingungsperioden, -phasen, -amplituden und des Glottisschlusses bei unterschiedlichen Intensitäten und Frequenzen, in bewegtem und stehendem Bild, - Bilddokumentation 16, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09314, und Tonschwellenaudiometrische Untersuchung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Bestimmung der Hörschwelle in Luft- Knochenleitung mit 8 bis 12 Prüffrequenzen oder mittels kontinuierlicher Frequenzänderung, - Vertäubung, - Bestimmung der Intensitätsbreite, je Sitzung 15, Punkte Die Gebührenordnungspositionen nach der Nr ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Bei audiometrischen Untersuchungen mit Kopfhörern müssen sowohl für Normalhörige als auch für Schwerhörige die Bedingungen der DIN ISO erfüllt sein. Zusätzlich muss diese Norm auch für audiometrische Untersuchungen von Schwerhörigen oder Patienten mit unklarem Hörvermögen im freien Schallfeld erfüllt sein. Bei audiometrischen Untersuchungen zur Bestimmung der Hörschwelle im freien Schallfeld über Lautsprecher bei Normalhörigen muss zusätzlich die DIN ISO erfüllt sein. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09320, und Stand 4/2017, erstellt am Seite 378 von 1642

14 Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Sprachaudiometrische Bestimmung(en) des Hörvermögens im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition Untersuchungen ein- beidseitig, - Spachaudiometrie bei vorausgegangener Tonschwellenaudiometrie entsprechend der Gebührenordnungsposition Hörfeldskalierungen (mindestens 4 Frequenzen) - In-situ-Messungen - Überschwellige audiometrische Untersuchungen (z. B. Bestimmung der Tinnitus-Verdeckungs-Kurve, SISI-Test, Lüscher-Test, Langenbeck-Geräuschaudiogramm), - Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mit mindestens 4 Prüffrequenzen, ipsi- kontralateraler Ableitung, - Störgeräusch(e), - Messung im freien Schallfeld, - Benutzung von Hörhilfen 15, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09320, 09321, 09335, 09336, 20320, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09343, bis und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Zuschlag zur Gebührenordnungsposition für die Durchführung einer Kinderaudiometrie an einer sonstigen Kinderaudiometrieanlage - Kinderaudiometrie beim Säugling, Kleinkind oder Kind, - Unter Anwendung kindgerechter Hilfen, - Unter Anwendung einer sonstigen kinderaudiometrischen Einrichtung 3,37 32 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09322, und Stand 4/2017, erstellt am Seite 379 von 1642

15 Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mittels Impedanzmessung - Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mittels Impedanzmessung, - Mindestens vier Prüfsequenzen, - Ipsi- kontralaterale Ableitung, - Ein- beidseitig - Bestimmung des Relexdecay 8,21 78 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09323, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankungmittels Messung(en) otoakustischer Emissionen - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Messung(en) otoakustischer Emissionen, einschließlich Tympanometrie 12, Punkte Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Bestimmung der otoakustischen Emissionen gemäß 135 Abs. 1 SGB V voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09323, 09324, 09327, 20323, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen und Prüfung der Labyrinthe mit elektronystagmographischer Aufzeichnung mittels ENG/VNG - Untersuchungen(en) ein- beidseitig, - Elektronystagmographische Aufzeichnung mittels ENG/VNG 27, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 380 von 1642

16 Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09325, 09327, und Abklärung einer retro-cochleären Erkrankung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Untersuchung mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie (BERA) 35, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09326, und Hörschwellenbestimmung - Untersuchung(en) ein- beidseitig, - Untersuchung(en) mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie (BERA, MMN), - Sedierung oder Schlafauslösung - Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen (Nr ), - Prüfung der Labyrinthe mit elektronystagmographischer Aufzeichnung mittels ENG/VNG (Nr ), - Abklärung einer retro-cochleären Erkrankung (Nr ) 57, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Zusatzpauschale Untersuchung der Stimme - Phonationsdauer, - Erfassung psychovegetativer Stigmata, - Dauer mindestens 20 Minuten, - Standardisierte Dokumentation, - Differenzierende Beurteilung(en) von - Stimmqualität, - Stimmleistung, - Sprechstimmlage, - Stimmumfang, - Stimmintensität, - Stimmeinsatz, - Stimmresonanz - Stimmfeldmessung mittels Schallpegelmessung bis 110 db mit graphischer Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und maximale Lautstärke, 21, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 381 von 1642

17 - Zusatzpauschale(n) Untersuchung des Sprechens und der Sprache (Nr ) Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis und bis Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Zusatzpauschale Untersuchung des Sprechens und der Sprache - Dauer mindestens 15 Minuten, - Standardisierte Dokumentation, - Prüfung(en) - der Sprachentwicklung, - des aktiven und des passiven Wortschatzes, - der Grammatik und Syntax, - der Artikulationsleistungen, - der prosodischen Faktoren, - des Redeflusses, - des Sprachverständnisses, - der zentralen Sprachverarbeitung, - Standardisierte(r) Sprachentwicklungstest(s), - Zusatzpauschale(n) Untersuchung der Stimme (Nr ), je Sitzung 30, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09331, 09332, und Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben der Gebührenordnungsposition Zusatzpauschale Abklärung einer Aphasie, Dysarthrie Dysphagie - Eingehende Untersuchung auf - Aphasie - Dysarthrie - Dysphagie, - Anwendung standardisierter Verfahren 34, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis 09332, und Stimmfeldmessung 6,32 Stand 4/2017, erstellt am Seite 382 von 1642

18 - Stimmfeldmessung mittels Schallpegelmessung bis 110dB, - Messung von Stimmumfang und Dynamikbreite der Stimme, - Graphische Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und maximale Lautstärke 60 Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09330, und Wechsel Entfernung einer pharyngo-trachealen Sprechprothese - Wechsel Entfernung einer pharyngo-trachealen Sprechprothese, - Absaugung 14, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 20320bei Durchführung einer Kinderaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage - Beobachtungsaudiometrie - konditionierte Bestimmung der Hörschwelle - Spielaudiometrie, - an einer Kinderaudiometrieanlage, - im freien Schallfeld mit Kopfhörern, - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, - ein- beidseitig 14, Punkte Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Kinderaudiometrieanlage mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprecher(n) entsprechend EN (im Halbkreis angeordnet, 0 Grad, 45 Grad, 90 Grad, Mindestausgangsleistung 90 db) passiv sprachsimulierendes Rauschen, Mindestabstand der Lautsprecher vom Patienten 1 m, Konditionierungsleuchten für jeden Richtungslautsprecher oder Bilddarbietung rechts und links, zweikanaliges Audiometer mit schmalbandigem frequenzspezifischem Prüfgeräusch sowie mindestens einer Powerbox mit einer Ausgangsleistung von mindestens 100 db aktiv voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09321, 09322, 09335, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition Stand 4/2017, erstellt am Seite 383 von 1642

19 20336 Kindersprachaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage - Kinderaudiometrische Untersuchung(en) des Sprachgehörs, - an einer Kinderaudiometrieanlage, - Verwendung von Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter, - im freien Schallfeld mit Kopfhörern, - bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, - ein- beidseitig - Bilddarbietung 17, Punkte Die Gebührenordnungsposition ist nur berechnungsfähig bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers mit mindestens einmal jährlich durchgeführter messtechnischer Kontrolle gemäß 11 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV. Der Vertragsarzt hat der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung über die Durchführung der Wartung mit der nach dem Wartungsdienst erfolgenden Quartalsabrechnung beizulegen. Die Berechnung der Gebührenordnungsposition setzt eine Kinderaudiometrieanlage mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprecher(n) entsprechend EN (im Halbkreis angeordnet, 0 Grad, 45 Grad, 90 Grad, Mindestausgangsleistung 90 db) passiv sprachsimulierendes Rauschen, Mindestabstand der Lautsprecher vom Patienten 1 m, Konditionierungsleuchten für jeden Richtungslautsprecher oder Bilddarbietung rechts und links, zweikanaliges Audiometer mit schmalbandigem frequenzspezifischem Prüfgeräusch sowie mindestens einer Powerbox mit einer Ausgangsleistung von mindestens 100 db aktiv voraus. Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 09321, und Die Gebührenordnungsposition ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten beim Säugling, Kleinkind oder Kind bei Schwerhörigkeit gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V - Ohrmikroskopie, - Stapediusreflex- und Impedanzmessung, - Tonschwellenaudiometrie sobald entwicklungsbedingt durchführbar, 136, Punkte Stand 4/2017, erstellt am Seite 384 von 1642

03335 Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung

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