OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES

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1 Rechenschaftsbericht 2012 OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES

2 INHALT Gesellschafter und Organe der Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH.. 3 OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES... 5 Darstellung der Fondsdaten zum Berichtsstichtag... 6 Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung... 7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 8 Wertentwicklung im Rechnungsjahr in EUR... 8 Entwicklung des Fondsvermögens per Fondsergebnis in EUR... 9 Verwendungsrechnung Bericht des Fondsmanagers Zusammensetzung des Fondsvermögens per Vermögensaufstellung per Bestätigungsvermerk Bericht des Aufsichtsrates Anhang: I. Steuerliche Behandlung II. Steuerliche Behandlung der Ausschüttung III. Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine IV. Fondsbestimmungen V. Börsenauflistung Oppenheim Ethik Bond Opportunities (ISIN: AT (A), AT (T)) 2

3 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH A-5020 Salzburg, Schwarzstraße Telefon: (0662) Telefax: (0662) Gesellschafter: Staatskommissäre: Aufsichtsrat: Geschäftsführung: Depotbank: Prüfungsgesellschaft: Vertriebsstellen: Raiffeisenverband Salzburg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Sektionschef Dr. Wolfgang NOLZ Ministerialrat Kurt PARZER Dir. Mag. Hans SCHINWALD (Vorsitzender) Dir. Mag. Andreas DERNDORFER (Vorsitzender - Stellvertreter) Dir. Dr. Heinz KONRAD Prok. Mag. Thomas NUSSBAUMER Rudolf KAMMEL Mag. Klaus HAGER Helmut WIMMER Raiffeisen Bank International AG Multicont Revisions- und Treuhand Gesellschaft m.b.h. Raiffeisenverband Salzburg registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Alle Raiffeisenkassen des Bundeslandes Salzburg Salzburg-München Bank AG 3

4 OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES Rechenschaftsbericht

5 OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES, für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 vorzulegen. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). 5

6 Darstellung der Fondsdaten zum Berichtsstichtag: Fondsdaten in EUR per per Fondsvolumen , ,67 Err. Wert je Ausschüttungsanteil 81,42 87,92 Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 83,86 90,56 Err. Wert je Thesaurierungsanteil 102,72 113,40 Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 105,80 116,80 Ausschüttung in EUR per Ausschüttung je Ausschüttungsanteil 1,83 Auszahlung in EUR per Auszahlung je Thesaurierungsanteil 0,58 Thesaurierung je Thesaurierungsanteil - Umlaufende OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES - Anteile zum Berichtsstichtag: ausschüttend thesaurierend umlaufende Anteile per Absätze Rücknahmen umlaufende Anteile per

7 Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung der letzten fünf Rechnungsjahre Datum WHG Fondsvolumen gesamt Ausschüttungsanteil Errechneter Wert je Ausschüttungsanteil Ausschüttung je Ausschüttungsanteil Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Thesaurierungsanteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung Wertentwicklung in % (A) Wertentwicklung in % (T) EUR ,42 85,20 4,90 97,18 2,53 1,37-15,23-15, EUR ,44 91,63 3,59 109, ,07 14,23 14, EUR ,56 88,34 3,01 108,63 1,34 0,92 0,24 0, EUR ,80 81,42 2,49 102, ,78-4,68-4, EUR ,67 87,92 1,83 113, ,58 11,20 11,20 7

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteil Errechneter Wert je Anteil am Beginn des Rechnungsjahres 81,42 Ausschüttung am (errechneter Wert: 83,60) von EUR 2,49 entspricht 0,0298 Anteilen) Errechneter Wert je Anteil am Ende des Rechnungsjahres 87,92 Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0298 * 87,92) 90,54 Nettoertrag / Nettominderung pro Anteil 9,12 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteils im Rechnungsjahr 11,20 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Thesaurierungsanteil Errechneter Wert je Anteil am Beginn des Rechnungsjahres 102,72 Auszahlung am (errechneter Wert: 107,83) von EUR 0,78 entspricht 0,0072 Anteilen) Errechneter Wert je Anteil am Ende des Rechnungsjahres 113,40 Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0072 * 113,40) 114,22 Nettoertrag / Nettominderung pro Anteil 11,50 Wertentwicklung eines Thesaurierungsanteils im Rechnungsjahr 11,20 Entwicklung des Fondsvermögens Vermögen Fondsvermögen am ( ,000 Anteile) ,80 Ausschüttung am (EUR 2,49 x ,00 Ausschüttungsanteilen) ,48 Auszahlung am (EUR 0,78 x ,00 Thesaurierungsanteilen) ,86 Mittelveränderung aus Zertifikatabsatz ,50 aus Zertifikatrücknahmen ,66 Anteiliger Ertragsausgleich , ,84 Fondsergebnis aus Erfolgsrechnung ,05 Fondsvermögen am ( ,000 Anteile) ,67 8

9 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Ertragsrechnung Kontogruppe / Konto Teilbetrag Ergebnis A) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Erträge aus Subfonds (inkl. tats. gefl. Ausschüttung) 600,00 Zinsaufwendungen -90,32 Zinsenerträge , ,19 Aufwendungen Depotbankgebühren ,00 Depotgebühren ,45 Wirtschaftsprüfungskosten ,50 Verwaltungskostenrückvergütung 3.457,83 Pflicht- bzw. Veröffentlichungskosten ,65 Verwaltungsgebühren , ,29 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,90 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,52 Gewinne aus derivativen Instrumenten ,83 Realisierte Verluste ,92 Verluste aus derivativen Instrumenten ,52 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,09 Total realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,19 B) Nicht realisiertes Fondsergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,56 Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge 0,00 Total nicht realisiertes Fondsergebnis ,56 C) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,68 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0, ,68 Fondsergebnis gesamt ,05 Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 7.872,03 EUR 1 Auf Grund per 1. April 2012 geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. 9

10 D) Verwendungs- (Herkunfts-)rechnung Ausschüttung (EUR 1,83 x ,00 Anteile) ,57 Auszahlung gem Satz InvFG (EUR 0,58 x ,00 Thesaurierungsanteile) 6.442, ,21 Total ,21 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,51 Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,72 Veränderung des Gewinnvortrags ordentlicher Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 ordentlicher Vortrag in die Folgeperiode 0,00 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 0,00 0,00 Total Verwendungs- (Herkunfts-)rechnung ,21 10

11 BERICHT DES FONDSMANAGERS Kapitalmarktumfeld Die Entwicklung an den Finanzmärkten blieb 2012 stark vom politischen Geschehen geprägt. Dabei stand die Schuldenpolitik weltweit im Vordergrund. Die schwelende Euro-Krise und der unvermeidliche Prozess des Schuldenabbaus dämpften die Wachstumsperspektiven. Aber auch in den USA und Japan war ein Haushaltsstreit entbrannt. Beide Länder sahen sich gezwungen, den staatlichen Kreditrahmen anzuheben, um Finanzierungslücken zu schließen. Vor allem in den USA wurden die Budget-Verhandlungen zur Nervenprobe. Ohne einen Kompromiss drohten zum Jahreswechsel automatische Ausgabenkürzungen und das Auslaufen befristeter Steuererleichterungen. Nachhaltige Auswirkungen auf die Wachstumsperspektiven mussten befürchtet werden. Japan vollzog nach Neuwahlen in Dezember einen Richtungswechsel: Die neue Regierung stellte durchgreifende Konjunkturprogramme in Aussicht, um die Deflation zu überwinden und das Land aus der Wirtschaftsflaute zu führen. In der zweiten Jahreshälfte 2012 hatte sich das Stimmungsbild nämlich merklich abgekühlt. Vor allem der Streit mit China um eine Inselgruppe, auf der Öl- und Gasvorkommen vermutet werden, führte zu Verunsicherung. Damit verstärkte sich auch der Druck auf die Notenbank, einen noch expansiveren Kurs einzuschlagen. In Europa verschärfte sich die Schuldenkrise in den Sommermonaten erneut. Erst nachdem ein wichtiger Schritt in Richtung fiskalische Integration vollzogen worden war, klang die extreme Anspannung allmählich ab. Zur Beruhigung der Märkte trug insbesondere eine Rede von EZB-Präsident Mario Draghi bei, der alle Spekulationen über ein Auseinanderbrechen der Währungsunion energisch zurückwies. Gestört werde die Wirksamkeit der Geldpolitik insbesondere durch die hohen Risikoaufschläge, mit denen Staatsanleihen der Euro-Peripherieländer belastet werden, urteilte Draghi. Anfang September 2012 kündigte die EZB daher ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen von Ländern an, die Wirtschaftsreformen zustimmen. Ziel ist es, Maßnahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu flankieren. Dieser nahm seine Arbeit im Oktober 2012 auf. Die Entwicklungs- und Schwellenländer blieben ein wichtiger Konjunkturmotor für die Weltwirtschaft, auch wenn die Dynamik ein wenig nachließ und sich einige Länder auf diese neue Normalität einstellen mussten. China reagierte mit moderaten wirtschaftspolitischen Impulsen. So erfolgten im Sommer 2012 Zinssenkungen. Zuletzt ließen wichtige Konjunkturindikatoren aber bereits wieder Anzeichen einer Belebung erkennen. Nachdem einige Unsicherheitsfaktoren beseitigt schienen, wandten sich viele Anleger in der zweiten Jahreshälfte wieder vermehrt renditestarken Investments zu. Entsprechend konnten vor allem Anleihen der Euro-Peripherieländer aufholen. Weiterhin gefragt blieben auch Unternehmensanleihen. Während deutsche Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von ein bis drei Jahren gemessen am JP Morgan Staatsanleiheindex 2012 ein leichtes Plus von 0,6 % verbuchten, bewegte sich die Jahresperformance portugiesischer, irischer und italienischer Anleihen im zweistelligen Bereich. Auch Unternehmensanleihen blieben gefragt. So legte der iboxx Euro Corporates Index binnen Jahresfrist 13,6 % zu. Noch deutlich besser entwickelten sich nachrangige Papiere aus dem Indexuniversum des iboxx Euro Corporates Subordinated. Im Mittelfeld bewegte sich das Pfandbriefsegment mit einer Jahresperformance von +6,6 %, gemessen am Barclays Euro-Aggregate Index. Die Ausführungen zum Kapitalmarktumfeld entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Berichterstattung. Das Fondsmanagement behält sich eine Änderung seiner Einschätzung vor. 11

12 Anlagepolitik Im Berichtszeitraum wurde die Gewichtung von Industrieanleihen und Pfandbriefen weiter ausgebaut. Im Gegenzug reduzierte das Fondsmanagement das Engagement in den Anlagesegmenten Staatsanleihen, Asset Backed Securities (mit Forderungen besicherte Wertpapiere) und Nachrang. Ein fester Bestandteil des Fondsportfolios blieben staatsnahe Anleihen. Um die Fokussierung auf nachhaltige Emittenten mit hoher Bonität zu verbessern, erfolgt in diesem Segment eine Umschichtung aus Sovereigns in Anleihen multinationaler Institutionen, Kommunalobligationen und Anleihen staatsnaher Unternehmen. Bei der Portfolio-Zusammenstellung wurde auf eine ausgewogene Mischung im Hinblick auf die finanzielle Stärke der Emittenten geachtet. Für das Anleiheportfolio ergab sich zuletzt eine durchschnittliche Rating-Bewertung von A+. Die durchschnittliche Zinsbindung (Duration) des Fondsportfolios bewegte sich weiterhin im unterjährigen Bereich. Eine freundliche Markttendenz, insbesondere bei Unternehmensanleihen, Pfandbriefen und Asset Backed Securities trug dazu bei, dass der Oppenheim Ethik Bond Opportunities im Berichtszeitraum ( bis ) ein positives Anlageergebnis erwirtschaften konnte. Die Anteilwerte beider Anteilklassen stiegen 2012 um 11,2 %*. *Performance berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.v. (BVI) / Quelle: Morningstar 12

13 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. Dezember 2012 Zusammensetzung des Fondsvermögens EUR % 1. Wertpapiere Anleihen Euro ,48 79,02 Slowakische Kronen ,65 4,01 Summe Anleihen ,13 83,03 Asset Backed Securities Euro ,85 0,55 Summe Asset Backed Securities ,85 0,55 Mortgage Backes Securities Euro ,10 10,31 Summe Mortgage Backes Securities ,10 10,31 Summe Wertpapiere ,08 93,89 2. Derivative Produkte Bewertung Finanzterminkontrakte ,00-0,41 Summe Derivative Produkte ,00-0,41 3. Bankguthaben Bankguthaben auf EUR lautend ,77 4,98 Fremdwährungsguthaben 3.533,72 0,02 Summe Bankguthaben ,49 5,00 4. Abgrenzungen Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren/Bankguthaben) ,10 1,52 Summe Abgrenzungen ,10 1,52 Fondsvermögen ,67 100,00 13

14 Vermögensaufstellung per 31. Dezember 2012 in EUR Fondsvermögen einschließlich Veränderungen und aufgelöste Positionen ISIN Wertpapier Währung Bestand Zugänge Stk. Nominal Abgänge Stk. Nominal Kurswert in EUR %-Anteil ANLEIHEN ANLEIHEN EURO XS NED.WATERSCH. 12/27 MTN EUR ,00 3,34 XS RABOBK NEDERLD 12/13 FLR EUR ,00 6,05 FR SOC.GEN.SFH 12/19 EUR ,50 3,29 AT000B UCBA MTN OEFF PF11/14S408 EUR ,60 3,13 XS PRAG 03/13 MTN EUR ,00 4,84 XS UBI BANCA 11/13 MTN EUR ,50 1,54 XS TELIASONERA AB 12/24 MTN EUR ,35 3,33 XS EIB EUR.INV.BK 12/27 MTN EUR ,00 3,45 XS KON. KPN 12/22 MTN EUR ,90 3,21 XS EIB EUR.INV.BK 12/22 MTN EUR ,00 4,11 XS CEB 11/21 MTN EUR ,00 3,31 XS NATIONWIDE BLDG 10/15 MTN EUR ,40 3,21 XS EVERYTH.EVERYWH.FIN.12/17 EUR ,60 3,18 XS LEASEPLAN 12/15 MTN EUR ,85 3,18 XS RBS PLC 11/16 MTN EUR ,80 3,33 XS RBI SCHULDV /15 EUR ,64 2,53 ES BBVA SA EUR ,00 4,23 FR AXA BK EUROPE 12/19 MTN EUR ,40 3,09 XS SVENSK.HDLSB. 12/15 MTN EUR ,24 2,46 XS SWEDBANK 12/15 MTN EUR ,08 2,59 DE000HV2ADW9 UC-HVB IS.1624 EUR ,00 3,12 XS SKAND.ENSK. 11/16 MTN EUR ,25 3,29 IT MTE PASCHI SI. 11/16 MTN EUR ,50 3,16 XS RBS PLC 10/17 MTN EUR ,87 2,05 ANLEIHEN SLOWAKISCHE KRONEN XS KOMMKR MTN 05/13 SKK ,65 4,01 ABS ABS EURO IT SESTANTE FIN C2 EUR ,62 0,28 ES MBS BANCAJA FLR EUR ,23 0,27 MBS MBS EURO ES FDO TIT.ACT.HIP D EUR ,47 0,73 IT F-E MORTG. 03/43 FLR B EUR ,44 2,20 IT HELICONUS 02/36 FLR CL.B EUR ,01 1,74 IT CLARIS RMBS /60 A2 EUR ,18 5,64 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,08 93,89 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE 0,00 0,00 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,08 93,89 FINANZTERMINKONTRAKTE FGBL BUND Future EUR ,00-0,26 FGBM BOBL Future EUR ,00-0,15 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE ,00-0,41 SUMME DEVISENTERMINGESCHAEFTE 0,00 0,00 BANKGUTHABEN GUTHABEN/VERBINDLICHKEITEN IN NICHT-EU-WAEHRUNGEN USD 3.533,72 0,02 EUR-Guthaben ,77 4,98 SUMME ,49 5,00 ABGRENZUNGEN ZINSENANSPRÜCHE ,10 1,52 SUMME ABGRENZUNGEN ,10 1,52 SUMME Fondsvermögen ,67 100,00 ERRECHNETER WERT 445T01 Oppenheim Ethik Bond Opportun. (AUS) EUR 87,92 ERRECHNETER WERT 445T02 Oppenheim Ethik Bond Opportun. (TTH) EUR 113,40 UMLAUFENDE ANTEILE 445T01 Oppenheim Ethik Bond Opportun. (AUS) STUECK ,000 UMLAUFENDE ANTEILE 445T02 Oppenheim Ethik Bond Opportun. (TTH) STUECK ,000 14

15 UMRECHNUNGSKURSE/DEVISENKURSE VERMOEGENSWERTE IN FREMDER WAEHRUNG ZU DEN DEVISEN/UMRECHNUNGSKURSEN PER IN EUR UMGERECHNET WÄHRUNG EINHEIT KURS in EUR Euro EUR 1 = EUR 1, Slowakische Kronen SKK 1 = EUR 30, US Dollar USD 1 = EUR 1, ERLAEUTERUNGEN DER TERMINBOERSENSCHLUESSEL KURZ EUREX BÖRSEPLATZ EUROPEAN EXCHANGE WAEHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETAETIGTE KAEUFE UND VERKAEUFE IN WERTPAPIEREN SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMOEGENS- AUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier Währung Bestand Zugänge Stk. Nominal Abgänge Stk. Nominal IN SONSTIGE ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE INVESTMENTZERTIFIKATE EURO DE000A0EAWJ5 OP FX OPPORTUNITIES EUR MBS EURO XS GRANITE MTG /44FLR EUR XS ARENA 2004-I 04/37 FLR C EUR XS AIRE V.MRTG /66FLR EUR XS DECO 15-PAN EUR6 07/18FLR EUR ANLEIHEN EURO XS SOUTH AFR. 03/13 EUR XS DNB BOLIGKRED. 10/17 MTN EUR XS CZECH REP. 12/22 MTN EUR DE BUND SCHATZANW. 12/14 EUR XS ZYPERN 09/13 MTN EUR XS AKZO NOBEL SE FIN. 12/22 EUR XS POLEN 10/25 MTN EUR XS ABN AMRO BANK 12/22 MTN EUR XS DNB BOLIGKRED. 12/22 MTN EUR XS BARCLAYS BK 09/14 MTN EUR DE000A1G0RU9 ALLIANZ FIN. II 12/22 MTN EUR XS LEASEPLAN 11/13 MTN EUR XS EG NTS DIP S.1097 EUR XS TELEFONICA EM. 11/17 MTN EUR XS FRESENIUS FIN. 12/19 REGS EUR XS MUENCH.RUECK 12/42 EUR XS INTESA SAN.05/15 MTN EUR XS HUNGARY 09/14 EUR XS BULGARIEN 12/17 EUR XS NORDEA BK 12/17 MTN EUR FR CA HOME LOAN SFH 12/17MTN EUR XS BQUE F.C.MTL 10/18 MTN EUR BE BNP PAR.FOR.04/UND.FLR EUR XS HANNOVER FIN. 05/UND. FLR EUR XS COBA LOAN PART.06/16 EUR XS ENI S.P.A. 09/16 MTN EUR XS PROSECURE FDG 06/16 EUR XS SANTANDER INTL. 11/15 EUR XS NOKIA CORP. 09/19 MTN EUR XS LLOYDS TSB BK 09/14 MTN EUR XS KROATIEN 09/15 EUR ANLEIHEN US DOLLAR XS LITAUEN 10/17 REGS USD XS RSHB CAPITAL 06/13 REGS USD FINANZTERMINKONTRAKTE FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR 0 3 FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR 0 50 FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBM BOBL Future EUR FGBL BUND Future EUR FGBL BUND Future EUR

16 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2012 der Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH, Salzburg, über den von ihr verwalteten OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs. 5 InvFG unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 16

17 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2012 über den OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs. 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 6. März 2013 Multicont Revisions- und Treuhand Gesellschaft m.b.h. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft MMag. Rainald Maurer Wirtschaftsprüfer 17

18 Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die im Gesellschafterbeschluss zum Abschlussprüfer bestellte Multicont Revisions- und Treuhand Gesellschaft m.b.h. hat den Rechenschaftsbericht für den OPPENHEIM ETHIK BOND OPPORTUNITIES über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Salzburg, im März 2013 Der Aufsichtsrat Dir. Mag. Hans Schinwald Vorsitzender 18

19 Anhang I. Steuerliche Behandlung II. Steuerliche Behandlung der Ausschüttung III. Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine IV. Fondsbestimmungen V. Börsenauflistung 19

20 Steuerliche Behandlung Oppenheim Ethik Bond Opportunities Rechnungsjahr 2012 Grundlagen der Besteuerung Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. 1. Anteile im Privatvermögen Oppenheim Ethik Bond Opportun. (AUS) Oppenheim Ethik Bond Opportun. (TTH) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. (Anmerkung: im gegeben Fall ist hier auf die homepage zu verweisen, wo man diese Punkte findet) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 0,0000 0,0000 b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,8251 2,3398 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 1,8251 2, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,4600 0,5800 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,4600 0,5800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung : 0,0000 0,0000 Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 0,0000 0,0000 g) Erbschaftssteuerwert: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0000 0, Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt 1,8251 2, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,4600 0,5800 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,4600 0,5800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. deren Erstattung : 0,0000 0,0000 Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 0,0000 0, Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 1,8300 0, ordentliches Fondsergebnis 0,0000 2, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0, steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0,0000 0, Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0, In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0,0049 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,4600 0,5800 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 0,0000 0,

21 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß 13 Abs. 3 KStG: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 1,8251 2,3398 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 c) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) c) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: c) Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 0,0000 0,0000 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben und a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 21

22 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung Oppenheim Ethik Bond Opportunities Rechnungsjahr 2012 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische Im Rahmen Personen Personen der Einkünfte (auch OHG, KG, &) aus Kapitalmit mit vermögen Option Option 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,8300 1,8300 1,8300 1, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds ( 80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,8300 1,8300 1,8300 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus Fondssubstanz 16) 0,0049 0,0049 0,0049 0, Verbleibender Ertrag 1,8251 1,8251 1,8251 1, Hievon endbesteuert 1,8251 1,8251 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 1,8251 1,8251 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 1, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 87,92 87,92 87,92 87,92 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) Inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: (bzw. in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung) 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 1,8251 1,8251 1,8251 1,8251 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobileinfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobileinfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST I (aus Subfonds mit Kostenüberhang) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,46 0,46 0,46 0,46 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 c) ausländische Dividenden 0,00 0,00 0,00 0,00 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 f) Erträge aus Immobileinfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 g) Aufwertungsgewinne aus Immobileinfonds (80%) 0,00 0,00 0,00 0,00 Österreichische KESt II (gesamt) 0,46 0,46 0,46 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 b) Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 0,00 0,00 0,00 0,00 Österreichische KEST III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0,00 22

23 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,46 0,46 0,46 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern Gemäss DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Gemäss DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0,64 1) EUR &..,.. je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern, Norwegen) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw. Merkblätter sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II 14) pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 23

24 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine Oppenheim Ethik Bond Opportunities Rechnungsjahr 2012 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische Im Rahmen Personen Personen der Einkünfte (auch OHG, aus Kapital- KG, &) vermögen mit mit Option Option 1. Ordentliches Fondsergebnis 2,3398 2,3398 2,3398 2, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds ( 80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 2,3398 2,3398 2,3398 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 2,3398 2,3398 2,3398 2, Hievon endbesteuert 2,3398 2,3398 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 2,3398 2,3398 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 113,40 113,40 113,40 113,40 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschliesslich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) Inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: (bzw.in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung) 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 2,3398 2,3398 2,3398 2,3398 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobileinfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobileinfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) ausserordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST I (aus Subfonds mit Kostenüberhang) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,58 0,58 0,58 0,58 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,00 0,00 0,00 0,00 c) ausländische Dividenden 0,00 0,00 0,00 0,00 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 f) Erträge aus Immobileinfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 g) Aufwertungsgewinne aus Immobileinfonds (80%) 0,00 0,00 0,00 0,00 Österreichische KESt II (gesamt) 0,58 0,58 0,58 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 b) Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 0,00 0,00 0,00 0,00 Österreichische KEST III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,58 0,58 0,58 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern 24

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