Lüftungs- und Klimaanlagen 2. Teil

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1 Lüftungs- und Klimaanlagen 2. Teil Technische Gebäudeausrüstung PD Dr.-Ing. habil. Stefan Wirth öbuv Sachverständiger für Heizung-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik

2 Lüftungs- und Klimaanlage (1. Teil) Inhaltsübersicht 1. Teil 1 Definitionen und schematische Übersicht 2 Thermische Behaglichkeit 3 Raumluftqualität 4 Feuchte Luft 2. Teil 5 Wohnungslüftung 6 Lüftung in Sonderbauten 7 Raumluftkonditionierung in Sonderbauten 8 Forderungen der Energieeinsparverordnung 3. Teil 9 Zentrale Lüftungsanlagen 10 Dezentrale Lüftungs- und Klimaanlagen 11 Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik 12 Gebäudeautomation 2

3 1 Definitionen und schematische Übersicht 3

4 4

5 5

6 6

7 7

8 Zentrale Entlüftungsanlage mit Abluftwärmepumpe und Warmwasser- Zentralheizung mit Fußbodenheizung Außen-Luftdurchlass (ALD) 8

9 9

10 10

11 Wohnungslüftung - Regelung in DIN :2009 Lüftung von Wohnungen Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung - Unterscheidung in folgende Lüftungsstufen + Lüftung zum Feuchtigkeitsschutz + reduzierte Lüftung + Nennlüftung + Intensivlüftung - Bewertung des Gebäudes auf eine ausreichende Lufterneuerung als Lüftung zum Feuchtigkeitsschutz - Bei unzureichender Lufterneuerung sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich + Außenwandluftdurchlässe + maschinelle Entlüftungsanlage mit natürlicher Zuluftnachströmung (z.b. über Außen-Luftdurchlässe) + maschinelle Be- und Entlüftungsanlage (Regel-Dimensionierung auf die Nennlüftung und Intensivlüftung über die Fenster; Abweichung von der Regeldimensionierung z.b. bei Allergikern) - Bei maschineller Be- und Entlüftungsanlage Aufteilung des Gebäudes in drei Zonen + Zulufträume [Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Arbeits- und Kinderzimmer sowie ständig oder zeitweise genutzte Hobby-(Dach- und Keller-)Räume] + Überströmräume [Räume in Strömungsrichtung zwischen Zuluft- und Ablufträumen] + Ablufträume [Küche, Badezimmer, WC, Dusch-, Hausarbeits- und Saunaraum] 11

12 Bezeichnung der Luft in Lüftungsanlagen abhängig vom Ort und Grad der (Luft-) Behandlung oder Belastung, z. B. Außenluft AUL, Mischluft MIL, Zuluft ZUL, Abluft ABL, und Fortluft FOL sowie Überströmluft ÜBL (siehe Luftbehandlung) Luftart technisch bedingte Veränderung des Luftzustandes in Wohnungs-Lüftungsanlagen bezüglich Gehalt an festen, gasförmigen, organischen und anorganischen Beimengungen, Druck und Temperatur Luftbehandlung (in Nutzungseinheiten) Quelle: DIN :

13 Begriff Abkürzung Begriff Abkürzung Abluftdurchlass AbLD Lüftungsschacht LSch Abluftsystem AbLS Lüftungssystem LS Aufenthalts-Bereich AB Lüftungstechnische Maßnahme LtM Außen-Luftdurchlass ALD Lüftung zum Feuchteschutz FL Bedarfslüftung BL Mehrfamilienhaus MFH Einfamilienhaus EFH Nennlüftung NL Einzelraum-Lüftungsgerät R-LG Nutzungseinheit NE Einzel-Ventilator EV Querlüftung QL Einzelventilator-Lüftungsanlage EVA Reduzierte Lüftung RL Erdreich-Luft-Wärmeübertrager E-WÜT Schachtlüftung SL freie Lüftung fr Trinkwarmwasser TWW Fortluftdurchlass FLD Überström-Luftdurchlass ÜLD Hauptleitung HL ventilatorgestützte Lüftung vg Heizung Hzg Wärmerückgewinnung (sensibel/latent) WRG Herdhaube HH Wärmeübertrager WÜT Infiltration Inf Wohnung WE Intensivlüftung IL Wohnungs-Lüftungsgerät NE-LG WE-LG Luftdurchlass LD Zentralventilator-Lüftungsanlage ZVA Lufterwärmer LW (Lüftungs-)Zentrale LZ Luftheizung LH Zentral-Ventilator ZV Begriff Abkürzung Begriff Abkürzung Luftleitung LL Zu-/Abluftsystem ZuAbLS Lüftungsanlage (Anlage) LA (Anl) Zuluftdurchlass ZuLD Lüftungsgerät LG Zuluftsystem ZuLS Lüftungs-Komponente Komp Quelle: DIN :

14 Graphisches Symbol Benennung ALD Drosselklappe Filter Leitungsgebundener Luftdurchlass Lufterwärmer Platzhalter für Wohnungslüftungsgerät ÜLD Ventilator Wärmeübertrager zur WRG Quelle: DIN :

15 Luftart Symbol Strichkennzeichnung Farbe Außenluft AUL AUL grün Zuluft ZUL ZUL rot a Abluft ABL ABL gelb Fortluft FOL FOL braun a einheitlich, unabhängig von der(den) Luftbehandlung(en) Quelle: DIN :

16 Forderung der DIN : Erstellen eines Lüftungskonzepts Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtpunkte zu beachten. Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässig- keit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten. Ein Lüftungskonzept sollte nach dem im Anhang B aufgeführten Schema erstellt werden. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-wert von 4,5 h -1 - im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und - im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden, siehe und Tabelle 9. Wenn lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, ist die Auswahl eines Lüftungssystems nach Abschnitt 5 durchzuführen. 16

17 Forderung der DIN : Erstellen eines Lüftungskonzepts Lüftungstechnische Maßnahmen sind in einer Nutzungseinheit erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz q v,ges,ne,fl nach Gleichung (2) den Luftvolumenstrom durch Infiltration q V,Inf,wirk nach Gleichung (3) überschreitet. q v,ges,ne,fl > q V,Inf,wirk (1) Dabei ist q v,ges,ne,fl der Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz je Nutzungseinheit in m 3 /h; q V,Inf,wirk der Luftvolumenstrom durch Infiltration je Nutzungseinheit in m 3 /h. Werden für besondere Räume je Nutzungseinheit aus anderen Gründen dauernd wirksame Abluftvolumenströme gefordert, z. B. für die Lüftung von fensterlosen Räumen nach DIN , kann dies als lüftungstechnische Maßnahme ausreichend sein, wenn der Luftvolumenstrom zum Feuchtschutz erreicht wird und alle Räume der Nutzungseinheit hinreichend gleichmäßig durchströmt werden. q v,ges,ne,fl = f WS ( 0,001 A NE 2 + 1,15 ANE + 20) (2) Hierin sind: A NE die Fläche der Nutzungseinheit in m2 (die lichte Raumhöhe wird mit 2,5 m zugrunde gelegt); f WS der Faktor zur Berücksichtigung des Wärmeschutzes (WS) des Gebäudes (mit 0,3 für Wärmeschutz hoch (Gebäude mit einer Wärmedämmung mindestens nach WSchV 95) und mit 0,4 für Wärmeschutz gering (alle anderen Gebäude) anzusetzen) 17

18 Forderung der DIN : Erstellen eines Lüftungskonzepts Der Luftvolumenstrom durch Infiltration qv,inf,wirk kann nach Gleichung (3) ermittelt werden. q v,inf,wirk = fwirk,komp ANE HR n50 (fwirk,lage p/50) n (3) Dabei ist qv,inf,wirk der wirksame Luftvolumenstrom durch Infiltration in m 3 /h; fwirk,komp = 0,5 (vereinfachend wird für die Feststellung der lüftungstechnischen Maßnahmen innerhalb des Lüftungskonzeptes die freie Lüftung in Form von Querlüftung zugrunde gelegt); fwirk,lage = 1,0 (vereinfachend werden für die Feststellung der lüftungstechnischen Maßnahmen innerhalb des Lüftungskonzeptes Gebäude in normaler Lage und bis zu 4 Geschossen zugrunde gelegt; Anmerkung: Bei innerstädtischer, geschützter Lage Absenkung bis auf 0,5 möglich). ANE die Fläche der Nutzungseinheit in m2; HR die Raumhöhe, wird mit 2,5 m zugrunde gelegt; n50 der Vorgabewert (auch für Instandsetzung/ Modernisierung nach Tabelle 9) oder Messwert des Luftwechsels bei 50 Pa Differenzdruck in h -1 ; p der Auslegungs-Differenzdruck, Vorgabewert für freie Lüftungssysteme (nach Tabelle 10), für eingeschossige NE: für windschwache Gebiete = 2 Pa und für windstarke Gebiete = 4 Pa, für mehrgeschossige NE: für windschwache Gebiete = 5 Pa und für windstarke Gebiete = 7 Pa (Einordnung in Windgebiete nach Anhang H); n der Druckexponent, entweder n = 2/3 Vorgabewert oder Messwert. 18

19 Fläche der Nutzungseinheit A NE a (in m 2 ) Lüftung zum Feuchteschutz Wärmeschutz hoch c q v,ges,ne,flh Lüftung zum Feuchteschutz Wärmeschutz gering d q v,ges,ne,flg Reduzierte Lüftung e q v,ges,ne,rl Nennlüftung f, b q v,ges,ne,nl Intensivlüftung g q v,ges,ne,il a b c d e f g h beheizte Fläche A NE innerhalb der Gebäudehülle, die im Rahmen des Lüftungskonzeptes zu berücksichtigen ist, bei Flächen der NE A NE < 30 m 2 (je Wohnung bzw. Nutzungseinheit) wird A NE = 30 m 2 gesetzt, bei Flächen der NE A NE >210 m 2 (je Wohnung bzw. Nutzungseinheit) sind die planmäßigen Außenluftvolumenströme in geeigneter Weise (z. B. mit Gleichung nach Fußnote f) an die geplante Nutzung (Belegungsdichte) anzupassen. Die für Nennlüftung angegebenen Gesamt-Außenluftvolumenströme gelten für den Fall, dass bei der planmäßig anzunehmenden Personenzahl je Nutzungsfläche mindestens 30 m 3 /h je Person zur Verfügung stehen. Den Werten ist eine Raumhöhe von 2,5 m zugeordnet. Bei erhöhten Anforderungen (z. B. bei über die üblichen Werte hinausgehenden, hohen Schadstofflasten) können die Außenluftvolumenströme erhöht werden. Bei einer höheren als der nicht planmäßigen Personenzahl je Nutzungsfläche kann der spezifische Luftvolumenstrom von 30 m 3 /(h Person) verringert werden, jedoch nicht unter mindestens 20 m 3 /(h Person). Wärmeschutz hoch: Neubau nach 1995 oder Komplett-Modernisierung mit entsprechendem Wärmeschutzniveau (mindestens nach WSchV 95, schließt EnEV ein) q v,ges,ne,fl = 0,3 q v,ges,ne,gl Wärmeschutz gering: nicht oder teilmodernisierte (z. B. nur Fensterwechsel, dadurch Erhöhung der Dichtheit der Gebäudehülle bei niedrigem Wärmedämmstandard), alle vor 1995 errichtete Gebäude q v,ges,ne,fl = 0,4 q v,ges,ne,nl q v,ges,ne,rl = 0,7 q v,ges,ne,nl, eine Reduzierung des Wertes für den Luftvolumenstrom für die Reduzierte Lüftung ist nur zulässig, wenn dies aufgrund der Nutzung der Räume entsprechend begründet werden kann. q v,ges,ne,nl = 0,001 A NE 2 + 1,15 A NE + 20 (Nutzungsfläche A NE in m 2, Außenluftvolumenstrom q v,ges in m 3 /h) q v,ges,ne,il = 1,3 q v,ges,ne,nl einschließlich Infiltration Quelle: DIN :

20 Projekt-Nr. / Bezeichnung: Datum: Seite 1 DATEN GEBÄUDE / NUTZUNGSEINHEIT Höhe und Lage Gebäude Geometrie Nutzungseinheit Anzahl Geschosse beheizte Wohnfläche A NE = m² Gebäudehöhe m mittlere Raumhöhe h NE = m Windgebiet windschwach windstark Luftvolumen V NE = m³ Wärmeschutz gelüftete Wohnfläche A L = m² hoch (Neubau / Modernisierung mind. WSchV 1995) gelüftetes Luftvolumen V L = m³ niedrig (Gebäudebestand vor 1995) fensterlose Räume Luftdichtheit der Gebäudehülle ja Messwert (Luftdichtheits-Messung) Bemessung nur nach DIN Luftwechsel bei 50 Pa n 50 = h -1 Bemessung zusätzlich nach DIN Druckexponent n = - nein Vorgabewert (mit Druckexponent n =2/3) Randbedingungen Lüftung Kategorie A mit n 50 = 1,0 h -1 Installationsschacht ja nein (für ventilatorgestützte Lüftung) Raumluftabhängige Feuerstätte ja nein Kategorie B mit n 50 = 1,5 h -1 Höhe und Lage (für freie Lüftung im Neubau und bei Moderni- mehrgeschossig eingeschossig sierung in eingeschossigen Nutzungseinheiten) Höhe Nutzungseinheit (für Korrekturfaktoren A und H): Kategorie C mit n 50 = 2,0 h -1 0 bis 15 m über Geländeoberkante (Standard) (für freie Lüftung bei Modernisierung in mehr- 15 bis 50 m über Geländeoberkante (informativ) geschossigen Nutzungseinheiten) > 50 m über Geländeoberkante (informativ) Lage offen normal geschützt (informativ) (Standard) (informativ) NOTWENDIGKEIT LÜFTUNGSTECHNISCHE MASSNAHMEN Für Höhe und Lage der Nutzungseinheit Abweichungen von Standardwerten nach informativen Anhang I möglich. Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz: q v,ges,ne,fl = m³/h Luftvolumenstrom durch Infiltration im Ausgangszustand: q v,inf,wirk,0 = m³/h Lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich? ja (q v,ges,ne,fl > q v,inf,wirk,0) nein (q v,ges,ne,fl q v,inf,wirk,0) FESTLEGUNG LÜFTUNGSTECHNISCHE MASSNAHMEN Freie Lüftung Ventilatorgestützte Lüftung Querlüftung (Feuchteschutz) Abluftsystem Zentralventilator-Lüftungsanlage Einzelventilator-Lüftungsanlage Querlüftung Zuluftsystem Zentralventilator-Lüftungsanlage Einzelraum-Lüftungsgerät Schachtlüftung / Auftriebslüftung Zu-/Abluftsystem Zentralventilator-Lüftungsanlage Wohnungs-Lüftungsgerät Einzelraum-Lüftungsgerät Wärmerückgewinnung? ja nein Luftheizung? ja nein Bedarfsführung? ja nein Zonenregelung? ja nein Kennzeichnung System: Kennzeichnung System: Quelle: DIN : Projekt-Nr. / Bezeichnung: Datum: Seite 2 BESTIMMUNG GESAMT-AUSSENLUFTVOLUMENSTRÖME q v,ges Freie Lüftung (Minimalanforderungen) Ventilatorgestützte Lüftung (Minimalanforderungen) Lüftung zum Feuchteschutz q v,ges,fl = m³/h Lüftung zum Feuchteschutz q v,ges,fl = m³/h informativ: n v,ges,fl = h -1 informativ: n v,ges,fl = h -1 oder Reduzierte Lüftung q v,ges,rl= m³/h Reduzierte Lüftung q v,ges,rl = m³/h informativ: n v,ges,rl = h -1 informativ: n v,ges,rl = h -1 Nennlüftung q v,ges,nl = m³/h Nennlüftung q v,ges,nl = m³/h informativ: n v,ges,nl = h -1 informativ: n v,ges,nl = h -1 Intensivlüftung Intensivlüftung q v,ges,il = m³/h durch Nutzerunterstützung (Fensterlüften) informativ: n v,ges,il = h -1 BESTIMMUNG LUFTVOLUMENSTRÖME durch lüftungstechnische Maßnahmen q v,ltm NUTZUNGSEINHEIT Freie Lüftung (Minimalanforderungen) Bemessung nach Lüftung zum Feuchteschutz oder nach Reduzierter Lüftung Lüftung Feuchteschutz, ALD q V,LtM,RL = m³/h informativ: n V,LtM,RL = h -1 Lüftung Feuchteschutz, ÜLD q V,LtM,RL = m³/h informativ: n v,ltm,rl = h -1 Lüftung Feuchteschutz, Schacht q V,LtM,RL = m³/h informativ: n v,ltm,rl = h -1 oder Ventilatorgestützte Lüftung (Minimalanforderungen) Bemessung nach Nennlüftung Reduzierte Lüftung, ALD q V,LtM,RL = m³/h Reduzierte Lüftung, ALD q v,ltm,rl = m³/h informativ: n V,LtM,RL = h -1 informativ: n v,ltm,rl = h -1 Reduzierte Lüftung, ÜLD q V,LtM,RL = m³/h Reduzierte Lüftung, ÜLD q v,ltm,rl = m³/h informativ: n v,ltm,rl = h -1 informativ: n v,ltm,rl = h -1 Reduzierte Lüftung, Schacht q V,LtM,RL = m³/h Reduzierte Lüftung, Schacht q v,ltm,rl = m³/h informativ: n v,ltm,rl = h -1 informativ: n v,ltm,rl = h -1 Reduzierte Lüftung, Vent. q v,ltm,rl = m³/h informativ: n v,ltm,rl = h -1 Nennlüftung, ALD q v,ltm,nl = m³/h Nennlüftung, ALD q v,ltm,nl = m³/h informativ: n v,ltm,nl = h -1 informativ: n v,ltm,nl = h -1 Nennlüftung, ÜLD q v,ltm,nl = m³/h Nennlüftung, ÜLD q v,ltm,nl = m³/h informativ: n v,ltm,nl = h -1 informativ: n v,ltm,nl = h -1 Nennlüftung, Schacht q v,ltm,nl = m³/h Nennlüftung, Schacht q v,ltm,nl = m³/h informativ: n v,ltm,nl = h -1 informativ: n v,ltm,nl = h -1 Nennlüftung, Ventilator q v,ltm,nl = m³/h informativ: n v,ltm,nl = h -1 Intensivlüftung, ALD q v,ltm,il = m³/h informativ: n v,ltm,il = h -1 Intensivlüftung, ÜLD q v,ltm,il = m³/h informativ: n v,ltm,il = h -1 Intensivlüftung, Schacht q v,ltm,il = m³/h informativ: n v,ltm,il = h -1 Intensivlüftung, Ventilator q v,ltm,il = m³/h informativ: n v,ltm,il = h -1

21 Projekt-Nr. / Bezeichnung: Datum: Seite 3 RAUM ALD ÜLD AbLD ZuLD Schacht Leitung Ventilator Wohnzimmer ZONE / RAUMGRUPPE ALD ÜLD AbLD ZuLD Schacht Leitung Ventilator Zulufträume --- Überströmräume --- Ablufträume --- Quelle: DIN :

22 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten Raumlufttechnik - Aktennotiz - Amts/Landgericht?, Gesch.-Nr.:??./.? Freie Lüftungssysteme a) Raumlufttechnische Anlagen Allgemein??? An diesem Termin nahmen teil: Herr Der Unterzeichner b) Fensterlüftung Schachtlüftung?? Dachaufsatzlüftung Aufgestellt: Karlsruhe, den?? Dr.- Ing. habil. Stefan Wirth Vereid. Sachverständiger 22 Anlagen mit Lüftungsfunktion Anlagen ohne Lüftungsfunktion

23 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten Anlagen - Aktennotiz mit Lüftungsfunktion Amts/Landgericht?, Gesch.-Nr.:??./.? a) Allgemein??? An diesem Termin nahmen teil: Herr Der Unterzeichner Einfache Lüftungsanlage Lüftungs anlage mit der Funktion Heizen Einfache b)? Klimaanlage mit der Funktion Befeuchten? Einfache Klimaanlage mit der Funktion Kühlen Aufgestellt: Karlsruhe, den?? Dr.- Ing. habil. Stefan Wirth Vereid. Sachverständiger 23 Einfache Klimaanlage mit der Funktion Kühlen und Befeuchten Klimaanlage mit allen Funktionen

24 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten - Fensterlüftung: niedrige Bürogebäude, Bettenstationen in Krankenhäusern, Wohngebäude in Hochhäusern - Schachtlüftung: heute nicht mehr gebräuchlich - Dachaufsatzlüftung: Fabrikationsgebäude - Anlagen mit Lüftungsfunktion: generell Anlagen in Räumen/Gebäuden für den dauerenden Aufenthalt von Menschen, Beispiel: Versammlungsstätte - Anlagen ohne Lüftungsfunktion: generell Anlagen in Räumen/Gebäuden ohne dauernden Aufenthalt von Menschen, Beispiel Serverraum in einem Rechenzentrum 24

25 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten - Einfache Lüftungsanlage: In Deutschland nicht üblich - Lüftungsanlage mit Funktion Heizen: z.b. Verkaufsstätten ohne besondere Anforderungen an die thermische Behaglichkeit, unterstützende Lüftung in Bettenstationen in Krankenhäusern bei gehobenen Anforderungen - Einfache Klimaanlage mit Funktion Befeuchten: Verkaufsstätten mit erhöhten Anforderungen an die thermische Behaglichkeit im Winter, Museen (ohne Anforderungen an den Sommerbetrieb) - Einfache Klimaanlage mit Funktion Kühlen: Gebäude mit separater Heizung z.b. über Warmwasser- Zentralheizung mit zusätzlichen Anforderungen an die Raumtemperaturen im Sommer z.b. einfache Büroräume, Besprechungsräume für Standardanforderungen, Verkaufsstätten, Versammlungsräume, Hotelzimmer (mit integrierter Heizung oder mit separater Warmwasser-Zentralheizung) - Einfache Klimaanlage mit Funktion Befeuchten und Kühlen: Museen (mit eingeschränkten Anforderungen an den Sommerbetrieb), Büroräume für gehobene Ansprüche, Besprechungsräume für gehobene Ansprüche - Klimaanlage mit allen Funktionen (Heizen, Befeuchten, Kühlen, Entfeuchten) OP-Räume in Krankenhäusern, Museen, Server-Räume in Rechenzentren, Büro und Besprechnungsräume für höchste Anforderungen ( Chefetage ) 25

26 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten Kriterium: Nur-Luft-Systeme: Verwendung Soll die Lüftungsanlage auch die Heiz- und Kühllasten abführen Abführen der Heiz- und Kühllasten über die Lüftungsfunktion (den Zuluftvolumenstrom) Vorteile - kein Warm-/Kaltwassernetz bis zu den Verbrauchern notwendig - geringere Gefahr von Wasserschäden - vereinfachte (nicht zwingend kostengünstigere) Wartung/Instandhaltung - Geregelte Entfeuchtung möglich Nachteile - größere Zentralgeräte - größere Schächte, Zwischendeckenräume - hoher Aufwand für eine Einzelraumregelung Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Besprechungsräume, Serverräume Büroräume (nur Lüftungsfunktion mit Grundkühlung, Heizung über Warmwasserzentralheizung; geregelte Kühlung über Nur-Luft-Systeme in Deutschland nicht mehr üblich) Wasser-Luft-Systeme: Lüftungsanlage übernimmt die Lüftungsfunktion, Zuluft wird lediglich vorgewärmt/vorgekühlt (so weit aus hygienischen/bauphysikalischen Gründen und zur Erzielung einer ausreichenden Behaglichkeit notwendig) Lastabführung über eine Warm-/Kaltwasseranlage Vorteile - kleinere/keine Zentralgeräte - kleinere Schächte/Zwischendeckenräume - geringerer Aufwand für eine Einzelraumregelung (Temperatur und Entfeuchtung) Nachteile - aufwändigere (aber nicht zwingend kostenintensivere) Wartung/Instandhaltung - erhöhte Gefahr von Wasserschäden (wichtig in Museen und Serverräumen) - keine geregelte Befeuchtung möglich Verwendung Hotelzimmer (Ventilatorkonvektoren) Büroräume (Ventilatorkonvektoren, dezentrale Lüftungssysteme, Deckensegel, Kühldecken, Kühlbalken) 26

27 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten 27

28 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten 28

29 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten 29

30 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten 30

31 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 6 Lüftung in Sonderbauten Grundsätze für Außenluftansaugungen - Außenluftansaugung auf der Luvseite - Horizontaler Abstand zwischen Außenluftansaugung und Luftverunreinigungsquellen mindestens 8 m - Außenluftansaugung außerhalb der Hauptwindrichtung über Verdunstungs-Kühlwerke - Außenluftansaugung über Erdgleiche; Abstand mindestens 3 m - Maximale Strömungsgeschwindigkeit in der Außenluftansaugung (bei Gefahr des Ansaugens von Regenwasser) 2 m/s - Schneesichere Anordnung der Außenluftansaugung auf Dächern Grundsätze für Fortluftausblasöffnungen - Abstand zu anderen Gebäuden mindestens 8 m - Strömungsgeschwindigkeit mindestens 5 m/s - Fortluftausblas auf der Leeseite 31

32 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 8 Forderungen der Energieeinsparverordnung Forderungen an Klimaanlagen geregelt in 12 und Energetische Inspektion von Klimaanlagen + Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 durchführen zu lassen. + erstmals 10 Jahre nach Errichtung, danach alle 10 Jahre + Prüfung der die Effizienz der Anlage beeinflussenden Komponenten, Prüfung der Anlagendimensionierung in Bezug auf die Kühllast, unter Beachtung der Nutzung, Belegung, Nutzungszeiten, innere Wärmequellen, bauphysikalische Eigenschaften, Nutzerforderungen an das thermische Raumklima, zulässige Toleranzen und die Wirksamkeit wesentlicher Komponenten + Prüfung durch fachkundige Person (Studium der Versorgungstechnik/Technischen Gebäudeausrüstung + 1 Jahr Berufserfahrung; Studium des Maschinenbaus, Verfahrenstechnik o.ä. + 3 Jahre Berufserfahrung) + Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht mit Hinweisen/ Verbesserungsvorschlägen zur Effizienz der Anlagen und einzelner Komponenten. + Für jeden Inspektionsbericht ist bei einer zugelassenen Registrierstelle eine Registriernummer zu beantragen. Hierzu sind stichprobenweise Prüfungen vorgesehen. 32

33 Lüftungs- und Klimaanlagen (2. Teil) 8 Forderungen der Energieeinsparverordnung Forderungen an Klimaanlagen geregelt in 12 und 15-15bKlimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik + Klimaanlagen mit einem Kältebedarf größer 12 kw oder raumlufttechnische Anlagen mit einer Luftleistung größer m 3 /h müssen beim erstmaligen Einbau oder der Erneuerung des Zentralgeräts bzw. der Lüftungsleitungen den Grenzwert der Kategorie SFP 4 nach DIN EN unterschreiten (SFP bis W x m -3 x s). Bei Schwebstofffiltern sind Zuschläge zulässig. + Klimaanlagen mit einem Kältebedarf größer 12 kw oder raumlufttechnische Anlagen mit einer Luftleistung größer m 3 /h mit einer Regelung der Feuchte müssen bei erstmaligem Einbau getrennte Regelkreise/Sollwerte für die Entfeuchtung und die Befeuchtung aufweisen. In Altanlagen sind diese Einrichtungen nachzurüsten. Als Führungsgröße sind die Zu- oder die Abluftfeuchte vorgegeben. + Klimaanlagen mit einem Kältebedarf größer 12 kw oder raumlufttechnische Anlagen mit einer Luftleistung größer m 3 /h mit einer spezifischen Luftleistung größer 9 m 3 /(hxm 2 ) sind mit einer Volumenstromregelung (in Abhängigkeit der thermischen oder stofflichen Lasten) oder (!) einer zeitabhängigen Steuerung auszurüsten. + Die Kältemittelführenden Leitungen sind zu dämmen. + Klimaanlagen mit einem Kältebedarf größer 12 kw oder raumlufttechnische Anlagen mit einer Luftleistung größer m 3 /h mit einer spezifischen Luftleistung größer 9 m 3 /(hxm 2 ) sind bei erstmaligem Einbau oder einer Erneuerung des Zentralgeräts mit einer Wärmerückgewinnung der Klasse H 3 nach DIN EN 13053: 2007 auszurüsten. 33

Projektübersicht. Projektadresse. Projektnummer. Erstellt am Zuletzt geändert am Lüftungskonzept Planer

Projektübersicht. Projektadresse. Projektnummer. Erstellt am Zuletzt geändert am Lüftungskonzept Planer Guido Binzenbach Holzheimer Straße 28 NRW-53894 Mechernich 02256 / 30 93 280 info@energieart.com www.energieart.com Projektübersicht Projektbezeichnung BV Schroebler-Pietrusky Projektnummer Sachbearbeiter

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