Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Deutsche Leitkultur in die Verfassung) A. Problem und Regelungsbedürfnis Die Grundlage für den Erfolg und das Lebenswerte der Thüringer Gesellschaft sind deutsche Traditionen und Regeln, Sitten, Gebräuche, Tugenden und ein darüber weit hinausgehendes gemeinsames Wertegerüst. Sie zusammen formen unsere deutsche Leitkultur. Diese deutsche Leitkultur hat Deutschland und Thüringen zu weltweit einzigartigen kulturellen, wissenschaftlichen und technologischen Höchstleistungen in die Lage versetzt. Diese Leitkultur wird einerseits in weiten Teilen der Welt zu Recht bewundert und zum Teil auch kopiert. Andererseits wird sie seit Jahrzehnten unter Ausblendung aller positiven Effekte insbesondere von den politisch linken und grünen Protagonisten, die den gesellschaftlichen Diskurs dominieren, als Ursprung aller negativen Entwicklungen unseres Landes und unserer Geschichte bekämpft. Dies geschah zunächst mit einer negativen Umdeutung deutscher Traditionen und Regeln, Sitten, Gebräuche und Tugenden. Bereits die Verwendung dieser Wörter wird heute als Rückwärtsgewandtheit und Spießertum verächtlich gemacht und zur gesellschaftlichen Ächtung genutzt. Ersetzt werden sollen diese Bestandteile der deutschen Leitkultur durch eine ins Monströse umgedeutete Toleranz. Die so verstandene Toleranz bedeutet aber nichts anderes als den ständig gepredigten Zwang zum Verzicht auf bürgerlichen Widerstand gegen die aggressive Bekämpfung der deutschen Leitkultur. Jeder, der sich dieser vorgeblichen Toleranz widersetzt, begibt sich in die Gefahr, als Hetzer oder gar als Rassist gebrandmarkt zu werden. Im Ergebnis hat diese Strategie auch in Thüringen zur totalen Paralyse etablierter bürgerlicher Institutionen gegen den multikulturellen Umbau der Gesellschaft geführt. In der Folge werden seit drei Jahren unter Bruch von allgemeinem Recht und Verfassungsrecht in Bund und Ländern Migrationsbewegungen nach Deutschland geduldet oder gar gefördert, die zu einem sich ständig steigernden Kulturkampf in Deutschland führen. Dies gilt in erster Linie für die Zuwanderung von Millionen Menschen aus dem islamischen Kulturkreis, die unsere Gesellschaft bereits jetzt drastisch verändert. Weder gab es vor 20 Jahren in Thüringen religiös motivierte Polygamie, für eine moderne mitteleuropäische Frau herabwürdigende Kleidungsvorschriften, das Umsichgreifen archaischer Ehrbegriffe oder die Nichtakzeptanz des Rechts Vorabdruck verteilt am: 23. August 2017 Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2017

2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und der gesellschaftlichen Regeln durch ausländische Clans, noch gar die maßlose politische Anspruchshaltung gegenüber der Gesellschaft, mit der diesen aufs schärfste abzulehnenden Phänomenen gestützt auf das Toleranzgebot und eine exzessive Auslegung der Religionsfreiheit der Weg geebnet werden soll. Der erst seit Kurzem in Deutschland bekannte muslimische Terror und eine um sich greifende Ausländerkriminalität sorgen bereits in Teilen des Landes dafür, dass Thüringer ihre Alltagsgewohnheiten umstellen und zum Beispiel bestimmte Orte im Freistaat meiden. Der um sich greifende Rückzug ins Private kann die Folgen der Multikulturalisierung jedoch nicht verhindern. Diese bezweckt nichts anderes als die Abschaffung der deutschen Leitkultur und den Totalumbau der deutschen Gesellschaft und damit auch Thüringens. Der mutwilligen Zerstörung der eigenen kulturellen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen muss daher entschlossen entgegengetreten werden. B. Lösung Durch die Einfügung eines neuen Artikels 30 Abs. 1 in die Thüringer Landesverfassung wird die staatliche Politik verpflichtet, sich an dem Staatsziel des Schutzes und der Förderung der deutschen Leitkultur auszurichten. Hierdurch erhält die deutsche Leitkultur als Basis unserer Gesellschaft verfassungsrechtlichen Schutz und wäre bei der Abwägung von Grundrechten zu beachten. Dies führt zu einer wirksamen Barriere gegen eine schleichende Aufhebung zentraler Verfassungsnormen. C. Alternativen Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage und damit eines weitgehend uneingeschränkten Spielraums, Maßnahmen, welche gegen die Grundsätze der Wahrung der Identität und des Rechts auf Heimat verstoßen, vorzunehmen; das Gemeinschaftsgefühl und der gesellschaftliche Zusammenhalt in Thüringen werden zwangsläufig weiter abnehmen, während die Intensität der weltanschaulichen und interreligiösen Konflikte drastisch zunimmt. Infolgedessen findet eine Erosion der Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung statt, mit deren Auswirkungen vor allem die künftigen Generationen konfrontiert sein werden. D. Kosten Keine 2

3 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Deutsche Leitkultur in die Verfassung) Der Landtag hat mit der nach Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen erforderlichen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Artikel 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), die zuletzt durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 vorangestellt: "(1) Das Land schützt und fördert auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die deutsche Leitkultur als Grundlage der Gesellschaft und Ursprung der Traditionen, Regeln, Sitten, Tugenden und Gebräuche in Thüringen." 2. Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden die Absätze 2 bis 4. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 3

4 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Begründung: Zu Artikel 1 Der verfassungsrechtliche Schutz der deutschen Leitkultur ist angesichts der Vielzahl der Angriffe und einer offenen Infragestellung der deutschen Identität durch einen Großteil der sogenannten gesellschaftlichen Eliten dringend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 (2 BvR 373/83) die verfassungsrechtliche Pflicht der Staatsorgane betont, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten. Aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass das deutsche Staatsvolk als die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu verstehen ist. Identität wird also nicht ausschließlich an eine ethnisch definierte Abstammung geknüpft. Ohne Identität kann es keine funktionierende Gesellschaft, insbesondere keine innergesellschaftliche Solidarität und Willensbildung und keine gemeinsamen Regeln des Zusammenlebens geben. Von fundamentaler Bedeutung ist es daher zum einen, unsere Identität und die sie bestimmende Leitkultur gegen all diejenigen zu verteidigen, welche die deutsche Gesellschaft offen oder insgeheim verachten und umzubauen gedenken. Zum anderen bedarf es einer Verpflichtung aller Zuwanderer, sich der herrschenden Leitkultur anzupassen. Sitten und Bräuche, die Traditionen unserer Heimat und die Tugenden - dies prägt unsere deutsche Leitkultur. Sie reicht von mittlerweile verschmähten oder vernachlässigten Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit und Genauigkeit über das Vereinsleben, bestimmte Volksfeste und Brauchtum bis zum Rollenverständnis von Mann und Frau. Auch die im weit überwiegenden Teil der Gesellschaft geschätzte klassische Familie ist allen ideologischen Umdeutungsversuchen zum Trotz Bestandteil dieser Leitkultur. Gleiches gilt für die Stellung der Religionsausübung in unserer Gesellschaft, die einerseits zwar geschützt, andererseits aber zum Schutz Dritter berechtigterweise eingeschränkt ist. Ausfluss dieser Leitkultur sind etwa das weltweit einzigartige Arbeitsethos des deutschen Facharbeiters genauso wie das Bedürfnis, dem Schwächeren oder Unterlegenen Schutz und Schonung zu gewähren. Hierdurch grenzt sich unsere Gesellschaft von anderen Kulturkreisen einerseits ab und gerät andererseits auch in eine Konfrontation mit anderen Kulturen. Gerade ein Land, welches ungewollt massive Zuwanderung ohne gesellschaftliche, geschweige denn parlamentarische Debatte aufgezwungen bekommen hat, braucht einen entsprechenden verbindlichen Leitfaden für das gesellschaftliche Zusammenleben. Die insbesondere von linken Intellektuellen als vermeintlich ausreichende Grenzziehung in Bezug genommene freiheitliche demokratische Grundordnung kann - im Sinne eines abstrakten, von den kulturellen Grundlagen Deutschlands losgelösten Verfassungspatriotismus - diese notwendige gesellschaftliche Bindungskraft nicht einmal ansatzweise entfalten. Sie scheitert offenkundig in Kombination mit der selbstauferlegten Schwäche der staatlichen Ordnungsmacht bereits jetzt darin, eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Es versteht sich von selbst, dass die Fokussierung auf einen abstrakten Verfassungspatriotismus eine zerstörte Leitkultur nicht ersetzen könnte. Auch der Ausbau autoritär-repressiver Instrumente des Staates, wie er in den letzten Jahren vermehrt vorgenommen wird, kann die entsprechenden Defizite nicht ausgleichen. Durch solche Instrumente wird, ganz im Gegenteil, der verfassungskonforme Rechtsstaat mit seinen Freiheitsrechten gefährdet. 4

5 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Schutz der deutschen Leitkultur kann bei einer konsequenten Durchsetzung zu einem erheblichen Standortvorteil Thüringens innerhalb Deutschlands in Europa werden. Zu Artikel 2 Regelt das Inkrafttreten Für die Fraktion: Möller 5

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