Genehmigung. nach 7 Abs. 3 des Atomgesetzes. für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich

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1 Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Genehmigung nach 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 16. Juli 2004

2 Inhaltsverzeichnis Tenor 1 I Antragstellerin und Gegenstand der Genehmigung 1 1 Gestattungen Stilllegung, Stillsetzung, Restbetrieb und Veränderungen 2 des Restbetriebs Stilllegung Stillsetzung und Restbetrieb Veränderungen des Restbetriebs Abbau von Anlagenteilen Nutzungsänderung von Raumbereichen und Flächen Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen Errichtung einer Freimesshalle (Gebäude ZO4) Errichtung einer Schaltanlage 20 kv/10kv (Gebäude ZO5) 6 2 Vorgehensweise für die Entlassung von Anlagenteilen Anlagenteile der Kontaminationsklasse I Bodenaushub und Abbruchmaterial Von der Entlassung ausgenommene Anlagenteile 7 3 Verfahren für die Freigabe von Anlagenteilen Verfahren für die Freigabe für Anlagenteile und Materialien 8 im Überwachungsbereich 3.2 Verfahren für die Freigabe für Anlagenteile und Reststoffe 9 im Kontrollbereich 4 Höchstwerte für radioaktive Ableitungen Ableitungen über den Fortluftkamin Ableitungen über das Abwasser 10 II Unterlagen 11 III Inhaber, verantwortliche Personen 21 IV Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatz- 21 verpflichtungen (Deckungsvorsorge) V Nebenbestimmungen 23 VI Entscheidung über erhobene Einwendungen 35 VII Kostenentscheidung 35 Seite

3 II Begründung 36 I Sachverhalt 36 1 Überblick über das Gesamtvorhaben 36 2 Ausgangszustand der Anlage Allgemeiner Zustand Betriebsabfälle Radiologischer Zustand Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe Standort 38 3 Beschreibung des Antrags für die Stilllegung und die 39 Abbauphase 1a einschließlich des wesentlichen Inhalts der den Antrag ergänzenden Unterlagen 3.1 Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich sowie 39 Stillsetzung und Restbetrieb und Veränderungen des Restbetriebs Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich Stillsetzung und Restbetrieb der Anlage KMK Stillsetzung Restbetrieb Einstufung der Systeme des Restbetriebs Restbetriebssysteme Abwassersammlung und aufbereitung Lufttechnische Anlagen im Kontrollbereich Eigenbedarfsversorgung Sekundärseitige Hilfskesselanlage mit 46 Hilfssystemen Ver- und Entsorgungssysteme Brandschutzeinrichtungen Kommunikationseinrichtungen Hebezeuge Aktivitätsüberwachung Überwachungseinrichtungen Sonstige für den Abbau im Kontrollbereich 47 vorgehaltene Einrichtungen Organisation, Personal, Betriebsvorschriften und 47 Qualitätsmanagement Organisation Personalbedarf und Fachkunde des Personals Betriebsvorschriften Qualitätsmanagement Betrieblicher Strahlenschutz Strahlenschutzbereiche Zutrittsregelung zu den Strahlenschutzbereichen 51 Seite

4 III Überwachung der Ortsdosisleistung, der Raum- 51 luft und der Kontamination in Kontrollbereichen Kontaminationskontrolle beim Verlassen des 52 Kontrollbereichs Maßnahmen zum Schutz von Personen Maßnahmen zur Vermeidung einer 53 Inkorporation von radioaktiven Stoffen Personenüberwachung Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorge Radioaktive Reststoffe Masse der radioaktiven Stoffe in Abbauphase 1a Maßnahmen zur Vermeidung von radioaktiven 54 Reststoffen und zur Reduzierung von radioaktiven Abfällen Einteilung der radioaktiven Reststoffe in 55 Entsorgungsklassen Bearbeitung der radioaktiven Reststoffe aus dem 56 Kontrollbereich Behandlung und Verbleib der radioaktiven Abfälle Ausschleusung der radioaktiven Reststoffe 58 aus dem Kontrollbereich Dokumentation Störfallbetrachtungen Einwirkungen von innen Einwirkungen von außen Zusammenfassung Veränderungen des Restbetriebs Abbau von Anlagenteilen Abbauphase 1a Darstellung des weiteren Abbaus der Anlage KMK 62 im Hinblick auf 19b Abs. 1 AtVfV Abbauphase 1b Abbauphase Abbauphase Nutzungsänderung von Raumbereichen und Flächen Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen Errichtung eines Gebäudes (Freimesshalle) zum Einsatz 65 einer mobilen Einrichtung zur Freimessung von radioaktiven Reststoffen 3.6 Errichtung einer Schaltanlage 20 kv/10v (Gebäude ZO 5) 67 in der Nähe des Notstandsgebäudes Seite

5 IV 3.7 Entlassung von Anlagenteilen Freigabe von radioaktiven Stoffen sowie kontaminierten 67 beweglichen Gegenständen, Gebäudeteilen, Bodenflächen, Anlagen und Anlagenteilen gemäß 29 Abs. 2 StrlSchV 3.9 Beantragte Höchstwerte für radioaktive Ableitungen Ableitungen über den Fortluftkamin Ableitungen über das Abwasser Strahlenexposition in der Umgebung; Emissions- und 69 Immissionsüberwachung II Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten; rechtliche Struktur 71 des Genehmigungsverfahrens 1. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Rechtliche Struktur des Genehmigungsverfahrens 72 III Ablauf des Genehmigungsverfahrens 74 1 Genehmigungsantrag 74 2 Unterrichtung der Antragstellerin über voraussichtlich 74 beizubringende Unterlagen im Rahmen der UVP 3 Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen Einwendungen Erörterungstermin 75 4 Behördenbeteiligung 76 5 Übermittlung der Allgemeinen Angaben zum Vorhaben an die 77 Europäische Kommission 6 Sachverständige 77 7 Bundesaufsichtliche Stellungnahme 78 8 Anhörung der Antragstellerin 78 IV Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umwelt- 79 auswirkungen gemäß 14 AtVfV 1 Technische Beschreibung des Vorhabens Abbauphasen 80 Seite

6 V 1.2 Nutzungsänderungen und Errichtung von Gebäuden Radioaktive Reststoffe Auslegung des von der Antragstellerin geplanten Standortlagers Einrichtungen und Betrieb des von der Antragstellerin geplanten 84 Standortlagers 2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen der 84 insgesamt geplanten und atomrechtlich zu genehmigenden Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage KMK auf die in 1a AtVfV genannten Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen 2.1 Beschreibung der möglichen umweltrelevanten Wirkungen 85 des Vorhabens Flächeninanspruchnahme Direktstrahlung Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft Emission von Schall Schallemissionen im Zusammenhang mit dem Bau der 86 Freimesshalle, dem Behandlungszentrum sowie dem Umbau des Notstandsgebäudes in ein Standortlager Verkehrsbedingte Schallemissionen Schallemissionen durch Bau- und Umbautätigkeiten Restbetrieb, Abbau der Anlage KMK und Betrieb des 88 Standortlagers Verkehrsbedingte Schallemissionen Schallemissionen durch den Restbetrieb, die 88 Abbautätigkeiten und den Betrieb des Standortlagers Emission von Luftverunreinigungen Bau- und Umbau Standortlager, Freimesshalle und 89 Behandlungszentrum Restbetrieb, Abbau und Betrieb des Standortlagers Emission von Wärme Emission von Licht Emission von Erschütterungen Wasserentnahme aus Grund- und Oberflächenwasser Ableitung von radioaktiven Stoffen mit dem Abwasser Ableitung von Kühlwasser/ konventionellen Abwässern Anfall von radioaktiven Reststoffen und Abfällen Anfall konventioneller Abfälle Angaben zu Wirkfaktoren aus Störfällen Von der Antragstellerin geprüfte Alternativen Abfalllager Gorleben Zentrale Brennelement-Zwischenlager in Ahaus und Gorleben Zwischenlager Nord in Greifswald 93 Seite

7 VI Übrige Kernkraftwerksstandorte in Deutschland Lager Mitterteich Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umwelt- 94 auswirkungen Maßnahmen des Strahlenschutzes und Umgebungsüberwachung Aktivitätsrückhaltung Oberbodenschutz bei Bauarbeiten Rekultivierung Minderung von Schallimmissionen der Baustelle Minimierung der Flächeninanspruchnahme und 95 Bodenversiegelung 2.5 Eingrenzung der möglichen umweltrelevanten Wirkungen der 95 geplanten Maßnahmen bezüglich der jeweilig betroffenen Schutzgüter 2.6 Schutzgutbezogene Darstellung der Umweltauswirkungen 97 Seite Schutzgut Mensch Untersuchungsraum Derzeitige Situation Reale Raumnutzungen Radiologische Vorbelastung Aktuelle Schallsituation Immissionsvorbelastung Luft Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens Strahlenexposition Auswirkung durch Ableitungen radioaktiver 100 Stoffe mit der Fortluft Auswirkung durch Ableitungen radioaktiver 100 Stoffe mit dem Abwasser Auswirkung durch Direktstrahlung µsv/a-isodosislinie Strahlenexposition durch Störfälle Auswirkungen durch Emissionen von Luftverun- 103 reinigungen Auswirkungen durch Schallimmissionen Auswirkungen durch Erschütterungen Luft Boden Schutzgutrelevante Auswirkungen Untersuchungsraum Derzeitige Situation Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens Flächeninanspruchnahme 110

8 VII Ableitung radioaktiver Stoffe Wasser Schutzgutrelevante Auswirkungen Untersuchungsraum Derzeitige Situation Oberflächengewässer Grundwasser Beschreibung der Auswirkungen Entnahme von Grundwasser Entnahme von Oberflächenwasser Einleitung von Kühlwasser und konventionellen 114 Abwässern Ableitung radioaktiver Stoffe in Oberflächen- 115 gewässer Eintrag radioaktiver Stoffe in das Grundwasser Auswirkungen auf Oberflächengewässer und 115 das Grundwasser durch Störfälle Tiere und Pflanzen Schutzgutrelevante Auswirkungen Untersuchungsraum Derzeitige Situation Betriebsgelände Weitere Umgebung Beschreibung der Auswirkungen Verlust von Biotopen und Lebensräumen durch 118 Flächeninanspruchnahm Auswirkungen durch Schallimmissionen Auswirkungen durch Immissionen durch 119 Luftverunreinigungen Auswirkungen durch Lichtimmissionen Auswirkungen durch Erschütterungen Auswirkungen durch Strahlenexposition Auswirkungen durch Störfälle Kulturgüter und sonstige Sachgüter Landschaft Klima Wechselwirkungen Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die in 1a AtVfV 122 genannten Schutzgüter Seite

9 VIII 3.1 Mensch Luft Boden Wasser Tiere und Pflanzen Kulturgüter und sonstige Sachgüter Landschaft Klima Wechselwirkungen Zusammenfassung 132 V Relevanzprüfung im Hinblick auf das Europäische Ökologische 132 Netz Natura 2000 im Sinne von 10 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG VI Rechtliche und technische Würdigung Genehmigungsvoraussetzungen Genehmigungsvoraussetzungen nach 7 Abs. 3 in Verbindung Abs. 2 des Atomgesetzes Zuverlässigkeit der Antragstellerin und Fachkunde der 138 verantwortlichen Personen ( 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG) Notwendige Kenntnisse der sonst tätigen Personen 139 ( 7 Abs. 2 Nr. 2 AtG) Vorsorge gegen Schäden ( 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG) Stilllegung, Stillsetzung und Restbetrieb sowie 141 Veränderungen des Restbetriebs Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich Stillsetzung und Restbetrieb der Anlage KMK Stillsetzung Einstufung der Systeme des Restbetriebs Restbetriebssysteme Aufgaben des Restbetriebs und 144 Anforderungen an die Restbetriebssysteme Arbeitssicherheit Brandschutz Organisation, Personal, Betriebsvorschriften 147 und Qualitätsmanagement Organisation Personal und Fachkunde Betriebsvorschriften Qualitätsmanagement Betrieblicher Strahlenschutz 152 Seite

10 IX Bewertungsmaßstäbe Einteilung der Strahlenschutzbereiche 152 und Zutrittsregelung Radiologische Überwachung innerhalb 152 der Anlage Anforderungen an die Kontaminations- 153 kontrolle beim Verlassen des Kontrollbereichs Maßnahmen zum Schutz von Personen Besondere Strahlenschutzmaßnahmen 154 zur Vermeidung einer Inkorporation von radioaktiven Stoffen Überwachung der Personen Unterweisung und arbeitsmedizinische 155 Vorsorge Zusammenfassende Bewertung des 155 betrieblichen Strahlenschutzes Radioaktive Reststoffe Radioaktive Reststoffe in Abbau- 157 phase 1a Maßnahmen zur Vermeidung von 158 radioaktiven Reststoffen und zur Reduzierung von radioaktiven Abfällen Einteilung der radioaktiven Reststoffe 159 in Entsorgungsklassen Bearbeitung der radioaktiven Reststoffe Behandlung und Verbleib der radio- 159 aktiven Abfälle Reststofffluss Dokumentation Störfallbetrachtungen Einwirkungen von innen Einwirkungen von außen Zusammenfassung Veränderungen des Restbetriebs Abbau von Anlagenteilen Nutzungsänderung von Raumbereichen und Flächen Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen Freimesshalle Schaltanlage 20 kv/10kv 173 Seite

11 X Vorgehensweise für die Entlassung von Anlagenteilen, 175 Bodenaushub und Abbruchmaterial Verfahren für die Freigabe von radioaktiven Stoffen Verfahren für die Freigabe von radioaktiven 179 Stoffen aus dem Überwachungsbereich Verfahren für die Freigabe von radioaktiven von 180 radioaktiven Stoffen aus dem Kontrollbereich Ableitungen radioaktiver Stoffe aus der Anlage KMK Bewertungsmaßstäbe Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser Strahlenexposition der Bevölkerung Ableitungen radioaktiver Stoffe aus der 184 Anlage KMK Direktstrahlung aus der Anlage KMK Emissions- und Immissionsüberwachung Zusammenfassung Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatz- 186 verpflichtungen ( 7 Abs. 2 Nr. 4 AtG) Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen 187 Dritter ( 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG) Öffentliche Interessen, insbesondere im Hinblick auf die 188 Umweltauswirkungen ( 7 Abs.2 Nr. 6 AtG) 1.2 Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften nach 14 AtVfV Landesbauordnung Verträglichkeitsprüfung gemäß 34 BNatSchG Eingriff in Natur und Landschaft nach dem Landespflegegesetz Katastrophenschutz Entsorgungsvorsorge Bewertung der im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren 191 erhobenen Einwendungen 3.1 Verfahrensfragen, übergeordnete Rechtsfragen Allgemeine Einwendungen Restbetrieb und Abbau Strahlenschutz Reststoffe Freigabe 201 Seite

12 XI 3.7 Störfälle Umweltverträglichkeitsuntersuchung und FFH Verträglichkeitsprüfung Stellungnahme der Europäischen Kommission Ermessensentscheidung Kostenentscheidung 212 Seite Rechtsbehelfsbelehrung 212

13 Genehmigung für die Stilllegung und die Abbauphase 1a des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich vom 16. Juli 2004 Aufgrund des 7 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) vom (BGBl. I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 06. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) erteilt das Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in der Gemarkung Mülheim-Kärlich, Landkreis Mayen-Koblenz, folgende Genehmigung: I Der Antragstellerin RWE Power AG, Huyssenallee 2, Essen, mit Sitz in Essen und Köln wird auf ihren Antrag vom , in der Fassung vom , und dessen Änderung vom für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich, das sie entsprechend der 1. Teilgenehmigung vom , aufgehoben am , 2. Teilgenehmigung (Zweitbescheid) vom , 3. Teilgenehmigung vom , 4. Teilgenehmigung vom , 5. Teilgenehmigung vom , 6. Teilgenehmigung vom mit zwei Nachträgen vom und , 7. Teilgenehmigung vom , 8. Teilgenehmigung vom ,

14 2 und dem 1. Freigabebescheid vom , 2. Freigabebescheid vom , 3. Freigabebescheid vom , 4. Freigabebescheid vom , 5. Freigabebescheid vom , 6. Freigabebescheid vom , 8. Freigabebescheid vom , 9. Freigabebescheid vom , Änderungs-Freigabebescheid vom , sowie den Anordnungen vom , und errichtet und betrieben hat, die Stilllegung und die Abbauphase 1a genehmigt. Die Genehmigung für die Stilllegung und die Abbauphase 1a enthält: - die nachfolgend unter 1. aufgeführten Gestattungen, - die nachfolgend unter 2. geregelte Vorgehensweise für die Entlassung von Materialien aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen, - das nachfolgend unter 3. geregelte Verfahren für die Freigabe von Materialien nach 29 StrlSchV und - die nachfolgend unter 4. festgesetzten Höchstwerte für Ableitungen radioaktiver Stoffe. 1 Mit der Genehmigung für die Stilllegung und die Abbauphase 1a wird folgendes gestattet: 1.1 Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich, Stillsetzung von Systemen, Teilsystemen und Komponenten, Restbetrieb und Veränderungen des Restbetriebs Stilllegung durch Überführung des sich zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung im Nachbetrieb befindenden Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich in den nachfolgend gestatteten Restbetrieb. Mit der Genehmigung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich werden die für den Betrieb der Anlage

15 3 erteilten Teile der Achten Teilgenehmigung, Abschnitt I A Nrn. 1, 2 und 4, vom 24. Februar 1986 abgelöst. Alle sonstigen Rechte aus den übrigen Teilgenehmigungen werden soweit sie zum Leistungsbetrieb der Anlage berechtigen oder Bestandteil einer solchen Berechtigung sind aufgehoben Stillsetzung und Restbetrieb Stillsetzung sämtlicher Systeme, Teilsysteme und Komponenten des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (im Folgenden Anlage KMK ), die für den Restbetrieb nicht benötigt werden Restbetrieb entsprechend der in Abschnitt II Nrn.11, 13 und 14 des Tenors dieser Genehmigung genannten Rahmenbeschreibung Abbauphase 1a, Zusammenfassende Beschreibung in Betrieb bleibender Systeme und Anlage A zur zusammenfassenden Beschreibung in Betrieb bleibender Systeme. Zum Restbetrieb gehören insbesondere die - Abwassersammlung und aufbereitung, - Lufttechnischen Anlagen im Kontrollbereich, - Eigenbedarfsversorgung, - Brandschutzeinrichtungen, - Aktivitätsüberwachung und sonstige Überwachungseinrichtungen, - sekundärseitige Hilfskesselanlage mit Hilfssystemen, - Ver- und Entsorgungseinrichtungen und - Kommunikationseinrichtungen. Grundlage für die Durchführung des Restbetriebs und des Abbaus ist das Restbetriebshandbuch. Die im Restbetriebshandbuch als solche gekennzeichneten Sicherheitsspezifikationen (SSP) sind Gegenstand dieser Genehmigung. Zu den Sicherheitsspezifikationen zählen: - Personelle Betriebsorganisation, - Warten- und Schichtordnung, - Instandhaltungs- und Stillsetzungsordnung, - Strahlenschutzordnung,

16 4 - Brandschutzordnung, - Reststoffordnung und - Demontageordnung, - die unter Abschnitt II Nrn. 53 und 54 des Tenors dieser Genehmigung genannten Kapitel 2.1 Aktivitätsgrenzwerte und 2.2 Grenzwerte für die Abgabe radioaktiver Stoffe des Restbetriebshandbuchs sowie - die in den in Abschnitt II Nrn. 40 und 46 bis 52 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlagen genannten Teile des zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung gültigen Betriebshandbuches - Wach- und Zugangsordnung, - Alarmordnung, - Erste-Hilfe-Ordnung, - Mindestverfügbarkeit von Komponenten mit sicherheitsrelevanter Aufgabe, - Kriterien für die Meldung von besonderen Vorkommnissen an die Aufsichtsbehörde, - Kriterien für die Meldung sicherungsrelevanter Vorkommnisse an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und die Polizei (OS-Meldung), - Reaktorschutzgrenzwerte (Bruch im VE-System und Start der Notstromdiesel), - Prüfhandbuch (Prüfliste) und - Kapitel 2.5 Grenzwerte für kurzfristige Gegenmaßnahmen bei Störungen an sicherheitstechnisch wichtigen Systemen des Nachbetriebshandbuches B Betrieb Gesamtanlage. Für Änderungen des Betriebshandbuches gilt das in der in Abschnitt II Nr. 22 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage beschriebene Verfahren Veränderungen an für den Restbetrieb der Anlage KMK erforderlichen Systemen, Anlagenteilen und Komponenten sowie deren Betriebsweise, soweit dies aufgrund der Durchführung der genehmigten Abbaumaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Restbetriebs erforderlich ist. Für das Vorgehen bei der Veränderung des Restbetriebs sind die in Abschnitt II des Tenors dieser Genehmigung unter Nr. 11 aufgeführte Rahmenbeschreibung Abbauphase 1A und die unter Nr. 35 aufgeführte Instandhaltungs- und Stillsetzungsordnung des Restbetriebshandbuchs maßgeblich.

17 5 1.2 Abbau von Anlagenteilen in folgendem Umfang: Vollständiger Abbau der in Abschnitt II unter Nr. 4 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage genannten Anlagenteile mit Ausnahme der Alarmanlage (MD), System 1, partieller Abbau der in Abschnitt II unter Nr. 5 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage genannten Systeme und Komponenten, wobei die Gesamtaktivität des hierbei entstehenden radioaktiven Abfalls einen Wert von 1,0 x Bq nicht überschreiten darf, Abbau der nachfolgend in Abschnitt II unter Nr. 6 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage genannten Anlagenteile, für die das Freigabeverfahren nach dieser Genehmigung Anwendung findet, aber an denen die für eine Freigabe gemäß 29 StrlSchV unter Beachtung des nachfolgend im Kapitel 3.1 festgelegten Verfahrens erforderlichen Messungen im Einbauzustand technisch nicht durchgeführt werden können. Der Abbau umfasst die Demontage, die Zerlegung sowie, falls erforderlich, die Dekontamination und die Freimessung sowie die Behandlung und Verpackung von radioaktiven Abfällen, die im Wesentlichen als Sekundärabfall anfallen können. Das Verfahren zur Durchführung der Abbauarbeiten richtet sich nach der nachfolgend unter Abschnitt II des Tenors dieser Genehmigung unter Nr. 39 genannten Demontageordnung des Restbetriebshandbuches. 1.3 Nutzungsänderung von Gebäuden, von Raumbereichen, von Flächen einschließlich damit verbundener baulicher Veränderungen innerhalb von Gebäuden und von Flächen auf dem Betriebsgelände entsprechend dem Umfang, der in der in Abschnitt II Nr. 16 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage dargelegt ist, nach vorheriger Anzeige im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens. 1.4 Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, die bis zum Beginn des Restbetriebs bereits angefallen sind oder beim Restbetrieb und beim Abbau in den Strahlenschutzbereichen der Anlage KMK noch anfallen werden. Der Umgang umfasst die in Nr. 1.6 des geänderten Antrags vom näher beschriebenen Tätigkeiten. Er erfolgt gemäß der in Abschnitt II unter Nr. 26 des Tenors dieser Genehmigung genannten Zusammenfassenden Beschreibung der Strahlenüberwachung der Anlage KMK und der unter Nr. 36 genannten Strahlenschutzordnung Abbauphase 1A. 1.5 Errichtung der Freimesshalle (Gebäude ZO4) als Anbau an die Verladehallenschleuse zum Einsatz einer mobilen Einrichtung zur Freimessung von radioaktiven Reststoffen entsprechend den nachfolgend unter Abschnitt II unter den Nrn. 17 und 18 des Tenors

18 6 dieser Genehmigung aufgeführten Unterlagen Freimesshalle und Freimesshalle (Bauantrag) mit Anlagen. 1.6 Errichtung einer 20 kv/10 kv-schaltanlage (Gebäude ZO5) in der Nähe des Notstandsgebäudes entsprechend der nachfolgend unter Abschnitt II des Tenors dieser Genehmigung unter Nr. 41 aufgeführten Unterlage ZO5-Schaltanlage 20 kv/10 kv (Bauantrag) mit Anlagen. 2 Vorgehensweise für die Entlassung von Anlagenteilen, Bodenaushub und Abbruchmaterial Die Vorgehensweise für die Entlassung von Anlagenteilen, Bodenaushub und Abbruchmaterial aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen wird wie folgt festgelegt: 2.1 Für die Anlagenteile, die in der in Abschnitt II Nr. 6 des Tenors dieser Genehmigung genannten Unterlage aufgeführt sind und in der in Abschnitt II Nr. 72 des Tenors dieser Genehmigung genannten Unterlage der Kontaminationsklasse I zugeordnet sind - mit Ausnahme der nachfolgend unter Abschnitt I Nr. 2.3 genannten Anlagenteile, die für den Restbetrieb erforderlich sind -, ist folgende Vorgehensweise zu deren Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen einzuhalten und die Einhaltung von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich zu bestätigen: o Die Antragstellerin hat Beweissicherungsmessungen durchzuführen. Das Messprogramm für diese Beweissicherungsmessungen muss folgenden Umfang haben: o Nachweis der Kontaminationsfreiheit an den Kontrollbereichsausgängen in dem Raum 10ZC24R065, vor der Fluchttür des Raums 10ZC24R062 sowie vor dem Raum 10ZC16R001 durch in-situ-γ-spektrometrie entsprechend der Arbeitsanweisung A 39. o Nachweis der Kontaminationsfreiheit an Schnittstellen zu Systemen mit Verbindung zum Kontrollbereich und Systemen, die den Kontaminationsklassen II und III zugeordnet sind, durch großflächige Screening-Tests oder Materialproben entsprechend der Arbeitsanweisung A 38. o Nachweis der äußeren Kontaminationsfreiheit an möglichen Kumulationspunkten durch großflächige Screening-Tests entsprechend der Arbeitsanweisung A 38. Die Kriterien zur Beurteilung der Messergebnisse für die Kontaminationsfreiheit sind in der in Abschnitt II Nr. 23 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage festgelegt. Die weiteren Einzelheiten des Messprogramms sind mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK abzustimmen.

19 7 o Der Zeitpunkt der Trennung der Verbindung des jeweiligen zu entlassenden Anlagenteiles ist vorher der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK anzuzeigen, soweit es sich bei den zu entlassenden Anlagenteilen um Anlagenteile mit systemtechnischer Verbindung zum Kontrollbereich oder mit Verbindung zu Systemen handelt, die in der in Abschnitt II Nr. 72 des Tenors dieser Genehmigung genannten Unterlage den Kontaminationsklassen II und III zugeordnet sind. o Die zu entlassenden Anlagenteile müssen systemtechnisch von den Restbetriebssystemen getrennt sein. Dies ist der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK anzuzeigen. o Soweit es sich bei den zu entlassenden Anlagenteilen um Anlagenteile handelt, die zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung für das Funktionieren von Restbetriebssystemen noch erforderlich sind, die aber nicht mehr für nach Abschnitt I Nr dieser Genehmigung genehmigten Restbetrieb benötigt werden, ist der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK nachzuweisen, dass diese Anlagenteile aufgrund des genehmigten Rückbaufortschritts für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. 2.2 Für die Entlassung des bei der Errichtung der Freimesshalle (vorangehend Abschnitt I Nr. 1.5) und der Schaltanlage (vorangehend Abschnitt I Nr. 1.6) anfallenden Bodenaushubs und des bei der Errichtung der Freimesshalle anfallenden Abbruchmaterials aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen ist die Kontaminationsfreiheit durch in-situ-γ-spektrometrie oder Probenahme gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde nachzuweisen und der Nachweis von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich zu bestätigen. Die Kriterien zur Beurteilung der Messergebnisse für die Kontaminationsfreiheit sind in der in Abschnitt II Nr. 23 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlage festgelegt. Die weiteren Einzelheiten des Messprogramms sind mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK abzustimmen. 2.3 Von der Entlassung ausgenommen sind folgende von der Antragstellerin für die Entlassung beantragte Anlagenteile, die für den Restbetrieb benötigt werden: - BC 10 kv Blockschaltanlage, - BA 10 kv Blockschaltanlage, - CA, CB, CC, CD, CL, CM, CN, CP, CQ, CR Schaltanlagen, - Beleuchtungsverteilungen DZ, Notbeleuchtung Not 1/2 DV und Notsonderbeleuchtung DW außerhalb Kontrollbereich, - EJ +/-24 V Gleichrichteranlage / Gleichstromverteilung, - JE Schränke der Redundanz 1 und 2 für die Funktion der Schnellumschaltung vom 110 kv Netz auf das 20 kv Netz,

20 8 - MA Fernsprechnebenstellenanlage mit Ausnahme in den dauerhaft nicht mehr genutzten Räumen im Notstandsgebäude, - MD Alarmanlage für noch genutzte Raumbereiche, - MU UHF-Personensuchanlage (außerhalb des Kontrollbereichs) mit Ausnahme in den dauerhaft nicht mehr genutzten Räumen im Notstandsgebäude, - VA Kühlwasserreinigung des Pumpenhauses ZM1, - TL14 Lüftungsanlage außerhalb Kontrollbereich, - UF Kaltwassersystem mit Ausnahme der Anschlüsse an zur Entlassung beantragten Systemen, - US Steuerluftversorgung mit Ausnahme der Anschlüsse an zur Entlassung beantragten Systemen. 3 Verfahren für die Freigabe von Anlagenteilen 3.1 Gemäß 29 Abs. 4 StrlSchV wird das Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach 29 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe gemäß 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StrlSchV für diejenigen in Abschnitt II unter Nr. 6 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Anlagenteile, die in der in Abschnitt II Nr. 72 des Tenors dieser Genehmigung genannten Unterlage den Kontaminationsklassen II und III zugeordnet sind, wie folgt festgelegt: - Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK ist das jeweilige anforderungsspezifische Programm für die Messungen zum Nachweis der Art und der Höhe der Kontamination vorzulegen und die Kontaminationshöhe nach Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu diesem Programm durch entsprechende Messungen zu bestimmen. - Gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK ist der Nachweis zu erbringen, dass das freizugebende Anlagenteil zu dem Zeitpunkt, zu dem die Freigabe wirksam wird, systemtechnisch von den Restbetriebssystemen getrennt ist. - Für Anlagenteile mit systemtechnischer Verbindung zum Kontrollbereich wird festgelegt, dass die Trennung der Verbindung des jeweiligen Anlagenteiles erst nach rechtzeitiger vorheriger Anzeige gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK durchgeführt werden darf. - Für Anlagenteile, die zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung für das Funktionieren von Restbetriebssystemen noch erforderlich sind, die aber nicht mehr für nach Abschnitt I Nr dieser Genehmigung genehmigten Restbetrieb benötigt werden, ist der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK nachzuweisen, dass diese Anlagenteile aufgrund des genehmigten Rückbaufortschritts für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden. - Es ist das in der nachfolgend unter Abschnitt II Nr. 23 genannten Unterlage beschriebene Freigabeverfahren Sekundärbereich durchzuführen und die Einhaltung der darin für die Freigabe genannten Bedingungen gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK nachzuweisen.

21 9 3.2 Gemäß 29 Abs. 4 StrlSchV wird das Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen nach 29 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV für die Freigabe gemäß 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrlSchV für die - abgebauten Anlagenteile im Kontrollbereich, - beim Restbetrieb und beim Abbau anfallenden Reststoffe im Kontrollbereich, - vorhandenen Reststoffe im Kontrollbereich wie folgt festgelegt: Im Freigabeverfahren sind - die in den unter Abschnitt II Nrn. 32 und 38 des Tenors dieser Genehmigung aufgeführten Unterlagen Freigaberegelungen für Reststoffe, Gebäude und Bodenflächen und Reststoffordnung Abbauphase 1A dargelegten Verfahren einzuhalten und die Einhaltung der darin für die Freigabe genannten Bedingungen gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK nachzuweisen, - der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK die jeweiligen Freigabeablaufpläne zur Zustimmung vorzulegen, - der atomrechtliche Aufsichtsbehörde für die Anlage KMK die Mess- und Arbeitsanweisungen für die zur Freigabeentscheidungsmessung einzusetzenden Messverfahren zur Zustimmung vor der ersten Freigabeentscheidungsmessung vorzulegen. 4 Die Höchstwerte für die radioaktiven Ableitungen werden wie folgt festgesetzt: 4.1 Ableitungen über den Fortluftkamin radioaktive Aerosole - Kalenderjahr 4,0 x 10 9 Bq - an 180 aufeinander folgenden Tagen 2,0 x 10 9 Bq - für den Zeitraum eines Tages 4,0 x 10 7 Bq gasförmige radioaktive Stoffe (insbesondere C-14, Tritium) - Kalenderjahr 5,0 x Bq

22 Ableitungen über das Abwasser Nuklidgemisch ohne Tritium - Kalenderjahr 1,0 x Bq - an 180 aufeinander folgenden Tagen 5,0 x 10 9 Bq Tritium - Kalenderjahr 5,0 x Bq Die Festsetzung der Höchstwerte für die radioaktiven Ableitungen entbindet nicht von der Verpflichtung, die in der Genehmigung und in den ergänzenden Antragsunterlagen (Abschnitt II Nr. 11 Rahmenbeschreibung und Nr. 36 Strahlenschutzordnung des Restbetriebshandbuchs ) dargestellten Vorkehrungen für die Minimierung der Ableitungen radioaktiver Stoffe zu treffen.

23 11 II Dieser Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde: 1. RWE Power AG Schreiben vom 12. Juni 2001 Antrag auf Genehmigung nach 7 Absatz 3 Atomgesetz 2. RWE Power AG Schreiben vom 18. Dezember 2002 Antrag auf Genehmigung nach 7 Absatz 3 Atomgesetz 3. RWE Power AG Schreiben vom 24. November 2003 Antrag auf Genehmigung nach 7 Absatz 3 Atomgesetz Modifizierung des Antrags vom 12. Juni 2001 in der Fassung vom 18. Dezember RWE Power AG Anlage 1.1 zum Schreiben vom 24. November 2003 Liste der Systeme oder Systembereiche, die gemäß Ziffer des Antrags zur Abbauphase 1a vollständig abgebaut werden 5. RWE Power AG Anlage 1.2 zum Schreiben vom 24. November 2003 Auflistung der Systeme, die gemäß Ziffer des Antrags zur Abbauphase 1a partiell abgebaut werden 6. RWE Power AG Anlage 2 zum Schreiben vom 24. November 2003 Systeme, Teilsysteme, die aus 7 entlassen werden sollen 7. RWE Power AG Sicherheitsbericht Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich Januar RWE Power AG Kurzbeschreibung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich Januar RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Reststoffbeschreibung RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Dokumentation des Ausgangszustandes

24 RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Rahmenbeschreibung Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Festlegung der Anwendungsbereiche der Restbetriebssysteme RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Zusammenfassende Beschreibung in Betrieb bleibender Systeme RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Zusammenfassende Beschreibung in Betrieb bleibender Systeme Anlage A RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Entfall der Notstromversorgung RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Raumnutzungsänderungen Nutzungsänderungen von Raumbereichen und Flächen Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Raumnutzungsänderungen Freimesshalle RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Bauantrag Freimesshalle RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Stillsetzung von Systemen oder Anlagenteilen

25 RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Erläuterungsbericht zur Logistik Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Systemtrennung: Kontrollbereich zu Überwachungsbereich Schreiben des MUF Änderungsverfahren beim Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Konzept der Entlassung bzw. Freigabe von Anlagenteilen (Systemen, Komponenten bzw. Teilen hiervon), Bauschutt sowie Bodenaushub von Anlagenbereichen außerhalb des Kontrollbereichs aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Aktivitätsableitungen und Strahlenexposition in der Umgebung RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Aktivitätsableitungen und Strahlenexposition in der Umgebung Anlage A RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Zusammenfassende Beschreibung der Strahlenüberwachung der Anlage KMK RWE Power AG Sicherungsbericht Abbauphase 1a

26 RWE Power AG Technischer Sicherungsbericht (VS) Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Fachkunde des verantwortlichen Personals und Kenntnisse der sonst tätigen Personen RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Liste der sicherheitstechnisch relevanten Maßnahmen RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Beschreibung der anfallenden Reststoffe Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Freigaberegelungen für Reststoffe, Gebäude und Bodenflächen RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 1.1 Personelle Betriebsorganisation SSP Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 1.2 Warten- und Schichtordnung SSP RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 1.3 Instandhaltungs- und Stillsetzungsordnung SSP

27 RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 1.4 Strahlenschutzordnung SSP Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 1.7 Brandschutzordnung SSP Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 2.1 Reststoffordnung SSP Abbauphase 1a RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Restbetriebshandbuch I Kapitel 2.2 Demontageordnung SSP Abbauphase 1a RWE Power AG Nachbetriebshandbuch B Kapitel 5 Prüfliste SSP RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Bauantrag ZO5-Schaltanlage 20 kv/10 kv RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Wassernutzung während der Restbetriebsphase RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Umweltverträglichkeitsuntersuchung

28 RWE Rheinbraun AG Schreiben vom 8. September 2003 Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Genehmigungsantrag auf Beitritt der RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft zu dem laufenden Genehmigungsverfahren betr. den Antrag der RWE Power Aktiengesellschaft auf Erteilung einer Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung 45. RWE Power AG Nachbetriebshandbuch B Kapitel 2.5 Betrieb Gesamtanlage Grenzwerte für kurzfristige Gegenmaßnahmen bei Störungen an sicherheitstechnisch wichtigen Systemen RWE Power AG Nachbetriebshandbuch I Kapitel 1.5 Wach- und Zugangsordnung SSP RWE Power AG Nachbetriebshandbuch I Kapitel 1.6 Alarmordnung SSP RWE Power AG Nachbetriebshandbuch I Kapitel 1.8 Erste-Hilfe-Ordnung SSP RWE Power AG Nachbetriebshandbuch B Kapitel 1.2 Mindestverfügbarkeit von Systemen mit sicherheitstechnischer Aufgabe SSP RWE Power AG Nachbetriebshandbuch B Kapitel 1.3 Kriterien für die Meldung besonderer Vorkommnisse an die Aufsichtsbehörde SSP RWE Power AG Nachbetriebshandbuch B Kapitel 1.4 Kriterien für die Meldung von sicherungsrelevanten Vorkommnissen an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und die Polizei (OS-Meldungen) SSP RWE Power AG Betriebshandbuch B Kapitel 2.1 Reaktorschutzgrenzwerte SSP

29 RWE Power AG Restbetriebshandbuch II Kapitel 2.1 Aktivitätsgrenzwerte SSP RWE Power AG Restbetriebshandbuch II Kapitel 2.2 Aktivitätsgrenzwerte für die Abgabe radiaktiver Stoffe SSP RWE Power AG Schreiben vom 1. September 2003 Erneuerung des Kraftwerk-Fernüberwachungssystems (KfÜ) 56. NIS Ingenieurgesellschaft mbh Pflichtenheft Datenerfassung, Aufbereitung und Bearbeitung für das neue KfÜ und das neue GABI System Unterlagennummer: 6632/JA/E RWE Power AG Schreiben vom 20. Oktober 2003 Antragsunterlagen zur Freimesshalle Vorläufige Gutachtensbedingungen zur Freimesshalle 58. RWE Power AG Schreiben vom 20. Oktober 2003 Freimesshalle Vorläufige Gutachtensbedingungen mit Anlage: Ergebnisprotokoll vom 17. Oktober Se-pe - Projektgespräch Freimesshalle am 16. Oktober RWE Power AG Schreiben an den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. vom 21. Oktober 2003 Gutachtensbedingungen zu Kap. 4.8 Emissionsüberwachung 60. RWE Power AG Schreiben an den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. vom 13. Oktober 2003 Gutachtensbedingungen zu Kap. 4.2 Systeme 61. RWE Power AG Schreiben an den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. vom 11. Dezember 2003 Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich

30 RWE Power AG Schreiben vom 2. Februar 2004 Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Abbau von Anlagenteilen in Abbauphase 1a 64. Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Schreiben vom 9. Januar 2003 Quantifizierung von Probenameverfahren für den Sekundärbereich des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich 65. TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. Institut für Kerntechnik und Strahlenschutz (IKS) Sicherheitsgutachten im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (Anlage KMK) zur Stilllegung und Abbauphase 1a Februar TÜV Anlagentechnik GmbH Fachbereich Industrieanlagen Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (Anlage KMK) Januar TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. Institut für Kerntechnik und Strahlenschutz (IKS) Gutachten zur Anlagensicherung VS-NfD im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach 7 Abs. 3 AtG für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (Anlage KMK) zur Stilllegung und Abbauphase 1a Februar Ministerium des Innern und für Sport Schreiben vom 29. Dezember 2003 Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim- Kärlich Stellungnahme der Polizei hinsichtlich der vorgesehenen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen 69. RWE Power AG Schreiben vom 30. Januar 2004 Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Zusätzliche Einlagerung von Abfallgebinden in das Abfalllager Gorleben 70. TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. Schreiben vom Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Anpassung PHB I an Stillstandsmaßnahme 1/91 Rev. K2

31 RWE Power AG Schreiben vom 9. Februar 2004 Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Stilllegungsverfahren Antrag auf Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG mit Anlage: Schreiben der Gerling Vertrieb Industrie Deutschland GmbH vom 6. Februar RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Zuordnung von Anlagenteilen (Systemen, Komponenten bzw. Teilen hiervon), Bauschutt sowie Bodenaushub von Anlagenbereichen außerhalb des Kontrollbereichs zu den Kontaminationsklassen I, II und III RWE Power AG Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Nachweisführung zur Einhaltung der Kriterien für die Entlassung bzw. Freigabe von Systemen usw. außerhalb des Kontrollbereichs aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes RWE Power AG Arbeitsanweisung Nr. 38 Vorgehensweise bei der Probennahme an Sekundärteil-Komponenten und anschließender Auswertung RWE Power AG Arbeitsanweisung Nr. 39 Vorgehensweise bei den Beweissicherungsmessungen im Überwachungsbereich mittels in-situ-gammaspektrometrie TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. Schreiben vom R Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Gutachtensbedingung TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.v. Schreiben vom R Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Gutachtensbedingung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Abteilung Bauwesen Stellungnahme vom Anbau einer ZO4-Freimesshalle an das ZC-Reaktorhilfsanlagengebäude und Herstellung einer neuen Öffnung in der dortigen Verladehallenschleusen- Außenwand

32 Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Abteilung Bauwesen Stellungnahme vom Neubau einer ZO5-Schaltanlage 20kV/10kV nord-östlich des Notstandsgebäudes 80. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Novellierung der AVV zu 47 StrlSchV (neu) Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen Entwurfsstand: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 47 StrlSchV Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen Entwurfsstand: BMU Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen, IWRS I und IWRS II Entwurfsstand:

33 21 III Inhaber, verantwortliche Personen Inhaber der Anlage KMK gemäß 17 Abs. 6 AtG ist die RWE Power AG mit Sitz in Essen und Köln, vertreten durch den Vorstand. Das zuständige Vorstandsmitglied, welches für die Gesellschaft die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, ist von der RWE Power AG benannt worden. Verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Restbetriebs und des Abbaus der Anlage KMK im Sinne von 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ist der Leiter der Anlage (LDA). Verantwortlich im Sinne der Fachkunderichtlinie des BMU sind die im Restbetriebshandbuch I 1.1 Personelle Betriebsorganisation Abbauphase 1A, genannten Personen. IV Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) Auf Grund des 13 des Atomgesetzes in Verbindung mit 12 der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) wird die von der RWE Power AG für den Ersatz von Schäden, die Dritten durch den in Abschnitt I des Tenors dieser Genehmigung genehmigten Restbetrieb der Anlage KMK und den Abbau von Anlagenteilen entstehen können, zu treffende Deckungsvorsorge wie folgt festgesetzt: 1 Art der Deckungsvorsorge Die Deckungssumme ist durch eine Haftpflichtversicherung zu erbringen. 2 Umfang der Deckungsvorsorge Vorsorge für alle gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen im Sinne von 13 Abs. 5 des Atomgesetzes in Verbindung mit 4 der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung. Der Versicherungsvertrag der Haftpflichtversicherung hat den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Nuklear-Haftpflichtversicherung von Kernanlagen (AHBKA) mit folgender Maßgabe zu entsprechen. - Die Deckungssumme muss für jedes Schadensereignis in voller Höhe zur Verfügung stehen. Nach Inanspruchnahme ist die Deckungssumme nach näherer Maßgabe der Nebenbestimmung 82 dieser Genehmigung wiederaufzufüllen. - Deckungsausschlüsse für Schäden infolge Sabotage und Terrorakte sind unzulässig. - Der Einschluss von Rettungskosten und sonstigen Schadensverhütungskosten in die Deckungssumme ist nicht zulässig.

34 22 3 Höhe der Deckungsvorsorge Zur Erfüllung der gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen, die sich durch den mit diesem Bescheid genehmigten Restbetrieb des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die beim Betrieb der Anlage entstanden sind oder beim Restbetrieb und beim Abbau entstehen bzw. benötigt werden ergeben können, wird eine Deckungssumme (Regeldeckungssumme) von festgesetzt ,00 (in Worten: Sieben Millionen Euro)

35 23 V Nebenbestimmungen Die Genehmigung wird mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt: Restbetrieb 1. In das Restbetriebshandbuch Teil II, Kapitel 1.1, das Teil der Sicherheitsspezifikation ist, ist der Hinweis aufzunehmen, dass bei nicht genehmigungspflichtigen Änderungen des Restbetriebshandbuchs das in Abschnitt II des Tenors dieser Genehmigung unter Nr. 22 genannte Anzeigeund Änderungsverfahren durchzuführen ist. 2. Die nachfolgenden Nebenbestimmungen Nrn. 3 bis 21 und Nrn. 78 bis 81 für den Restbetrieb sind in das Restbetriebshandbuch II Kapitel 1.1, das Teil der Sicherheitsspezifikation ist, aufzunehmen. 3. Bei Schleusbetrieb ist die Anzahl der Personen im Sicherheitsbehälter auf 23 zu begrenzen. 4. Bei Ausfall von wichtigen Strahlenschutzmessgeräten, die für die Erfassung und Bewertung des Strahlenschutzes der Beschäftigten im Kraftwerk erforderlich sind, sind die betreffenden Tätigkeiten zu unterbrechen, sofern nicht unverzüglich Ersatz für die Strahlenschutzmessgeräte zur Verfügung steht. 5. Über wichtige Vorgänge und Maßnahmen, die die Sicherheit, den Strahlenschutz oder die Sicherung der Anlage betreffen oder beeinflussen können, sind Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. 6. Ein Geschlossenhalten der Personenschleuse ist nur zulässig, wenn die Materialschleuse als Fluchtmöglichkeit zur Verfügung steht. 7. Bei Armaturen in den Instrumentierungsleitungen, die als sicherheitstechnisch relevant oder erhöht eingestufte Anforderungen zu erfüllen haben, sind die Messstellen gegen Fehlbedienung zu sichern. 8. Meldungen über sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse in der Anlage KMK sind entsprechend der Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldverordnung (AtSMV) in der jeweils gültigen Fassung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde zu erstatten. Dies ist als Hinweis in die Sicherheitsspezifikation aufzunehmen. 9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Medien, die die Werkstoffe des Abwassersammelsystems angreifen könnten (z.b. konzentrierte Säuren aus den Labors, Salpetersäure mit einer Konzentration über 5%, organische Lösungsmittel), nicht in das Wassersammelsystem eingespeist werden. Derartige Flüssigkeiten sind separat aufzufangen, zu sammeln und soweit sie kontaminiert sind, als radioaktive Stoffe zu behandeln.

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