Mittelfranken-Süd Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 1

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1 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 1 Kapitel A Allgemeine Informationen zur Sparkasse Kapitel B konto und Zahlungsverkehr Kapitel C Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D Kreditgeschäft Kapitel E Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei den, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 2 I. Name und Anschrift der Sparkasse 2 II. Zuständige Aufsichtsbehörde 2 III. Eintragung im Handelsregister 2 IV. Vertragssprache 2 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 2 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung 2 B. konto und Zahlungsverkehr 2 I. konten 2 1. Preismodelle für Geschäfts- und Privatkonten 2 2. Preismodelle für Fremdwährungskonten 3 3. Kontoauszug (pro Vorgang) 3 4. Rechnungsabschluss 3 5. Kontoüberziehungen 3 6. Kontowecker 3 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 3 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 3 1. Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in EURO oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Währung eines anderes Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften 4 2. Lastschriften Fehler! Textmarke nicht definiert Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 5 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarten GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist 6 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung 6 5. Online Banking und Electronic Banking Online Banking (PIN/TAN / FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Belegloser Datenträgeraustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 6 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 7 III. Scheckverkehr 7 1. Allgemein 7 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse 7 3. Reiseschecks 7 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 7 I. Sparkonto 7 1. Kennwortvereinbarung 7 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 7 II. Wertpapiere 7 1. Depotleistungen 7 2. Effektive Stücke 7 3. Transaktionsleistungen 7 4. Ersatz von Aufwendungen 8 D. Kredite 8 I. Kredite 8 II. Bankbürgschaft (Aval) 8 E. Sonstiges 8 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 8 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Leistungen 8 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 8 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 8

2 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 2 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse II. III. IV. Sparkasse, Westring 38, Roth Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt/Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, Frankfurt/Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt/Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Nürnberg HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und verbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und verband e.v. (DSGV) -Schlichtungsstelle- Charlottenstraße 47, Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform erreichtet. Die Online- B. konto und Zahlungsverkehr I. konten 1. Preismodelle für Geschäfts- und Privatkonten VI. Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -adresse der Sparkasse lautet: info@spkmfrs.de Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt/Main Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU- Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Preismodelle Geschäftskonto sbusiness sflat Kontoführung monatlich 6,00 8,90 ssmart 3,90 bzw. 1,95 wenn ein Wertpapier- Depot bei der Sparkasse unterhalten wird Privatkonten SMulti Basiskonto 3,40 inkl. 5 Barumsätze Postenpreise jeweils pro Geschäftsvorfall *) Stornobuchungen, Zins- und Preisumsätze, Darlehensabbuchungen, PS-Lose und Gewinne, Überträge auf/von Sparkonto, Festgeld, Sparkassenbrief, Depot, scash-konto und Rentaplan, Zinsen für Festgeld, Sparkassenbrief und Depot Tag-/ Nachttresor *) 2,50 entfällt entfällt entfällt entfällt Bareinzahlung an der Kasse *) 2,50 0,50 Barauszahlung an der Kasse, SB-Kasse *) 1,00 0,50 Bareinzahlung am Einzahlungsautomat *) 1,00 0,35 Barauszahlung am Geldautomat der Spk *) 0,35 0,35 Onlinebanking, electronic banking *) 0,15 0,10 Eingang Kartenzahlung und Händlergutschrift *) 0,05 0,10 Kartenzahlung über electronic cash, GeldKarte laden/entladen *) 0,35 0,35 Überweisungsgutschriften *) 0,35 0,35 SEPA-Basis-Lastschriften *) 0,35 0,35 SEPA-Firmen-Lastschriften *) 1,00 entfällt entfällt entfällt entfällt Daueraufträge *) 0,35 0,35 alle weiteren beleglosen Posten *) 0,35 0,35 SB-Terminal (inkl. SB-Überträge auf scash-konto) *) 0,35 2,50 0,50 beleghafte Überweisungen *) 1,00 2,50 0,50 Scheckbelastungen *) 1,00 2,50 0,50 Scheckeinreichungen *) 1,00 2,50 0,50 alle weiteren beleghaften Posten *) 1,00 2,50 0,50 Kostenfreie Leistungen Daueraufträge (Einrichtung, Änderung, Löschung) inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv ChipTAN inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv smstan siehe B. II inklusiv siehe B. II siehe B. II siehe B. II pushtan siehe B. II inklusiv inklusiv siehe B. II siehe B. II HBCI-Chipkarte siehe B. II. 5.1 siehe B. II. 5.1 siehe B. II. 5.1 siehe B. II. 5.1 inklusiv Kontowecker per inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv Kontowecker per push-nachricht inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv Kontowecker per SMS siehe B. I. 6. inklusiv siehe B. I. 6. siehe B. I. 6. siehe B. I. 6. Kundenkarte siehe B. II inklusiv siehe B. II siehe B. II inklusiv SparkassenCards siehe B. II inklusiv siehe B. II siehe B. II inklusiv 1 Mastercard Standard oder 1 VISA Card Classic siehe B. II inklusiv siehe B. II siehe B. II inklusiv 1 Mastercard Gold siehe B. II ,00 **) siehe B. II siehe B. II inklusiv Abrechnungszeiträume Preise: Monat / Zinsen: Quartal *) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. **) Sofern keine Mastercard Standard bzw. VISA Card Classic zum Konto vorhanden ist. Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß dem Kapiteln B. I. 3., 5., 6., 7.; B. II.; B. III. und E berechnet. sgold 12,50

3 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 3 2. Preismodelle für Fremdwährungskonten Fremdwährungsgeschäftskonto: analog SBusiness (siehe B. I. 1. Preismodelle für ) Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß dem Kapiteln B. I. 3., 5., 6., 7.; B. II.; B. III. und E berechnet. 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Fremdwährungsprivatkonto: analog SMulti (siehe B. I. 1. Preismodelle für ) Preismodelle Geschäftskonto sbusiness sflat ssmart Privatkonten SMulti Basiskonto sgold Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung am Kontoauszugsdrucker 1,50 Erstellung und Übermittlung als elektronischer Kontoauszug Erstellung und Bereitstellung auf Verlangen des Kunden 0,50 per Postversand pro Auszugserstellung Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen 0,50 Erstellung und Bereitstellung/Übertragung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1). Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 4. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B. I. 1. bis I. 2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,09 - Mobile-Banking-App Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B. I. 1. bis I. 2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten -Schließfachmietpreis - fällige Sparraten II. Erbringung von Zahlungsdiensten Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B. I. 1. bis I. 2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2) in EURO oder in andere EWR- Währungen 3) Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B. Nummer II.7 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): Überweisungen in EURO - Belegloser Überweisungsauftrag 4) max. 1 Geschäftstag - Beleghafter Überweisungsauftrag 5) max. 2 Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen - Belegloser Überweisungsauftrag 4) max. 4 Geschäftstage - Beleghafter Überweisungsauftrag 5) max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 6) : Überweisungsart Überweisung mit IBAN in EURO innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in EURO an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister EURO-Expresszahlung online *) je Geschäftsvorfall Modalitäten: je Überweisung vom konto *) beleghaft 5) beleglos 4) per Dauerauftrag per Eilüberweisung per Zahlschein Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für entfällt entfällt Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für 1,5, min. 12,00, max. 50 Über Geschäftsstelle: 12,50 über EBICS (ELKO) 7,50 1,5, min. 12,00, max Tauschentgelt: 0,25, min. 1,00 + Spesen 1 entfällt entfällt entfällt 1 entfällt

4 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 4 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte (SHARE):: Höhe der Entgelte 5) 1,5, min. 12,00, max. 50 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR) Höhe der Entgelte 5) 1,5, min. 12,00, max ,00 (Fremdkosten) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse Ergänzung/Änderung von falschen/unvollständigen Daten des Auftraggebers auf dem Überweisungsauftrag, die zur Ausführung notwendig sind (Repair) 7,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe individuelle Vereinbarung - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern individuelle Vereinbarung + ausländische Fremdkosten Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe individuelle Vereinbarung - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern individuelle Vereinbarung + ausländische Fremdkosten Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Eilüberweisung zur Barauszahlung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 7) : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in EURO innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in EURO von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 2) Überweisung mit IBAN in EURO von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates 2) lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates 2) lautet Entgelt in Euro Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäfts- und Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäfts- und + Repair: 7,50 Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäfts- und 1,5, min. 12,00, max. 50 1,5, min. 12,00, max Repair: 7,50 Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 8) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 9) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 8) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 5) 1,5, min. 12,00, max. 50 bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 5) 1,5, min. 12,00, max. 50 ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR) Höhe der Entgelte 5) - in Kontowährung 1,5, min. 12,00, max ,00 (Fremdkosten) - in Fremdwährung 1,5, min. 12,00, max ,00 (Fremdkosten) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) 9) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - SHARE-Überweisung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - OUR-Überweisung: Zahler trägt alle Entgelte - BEN-Überweisung: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweise: - Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 10) Ausführung In Euro In Fremdwährung SHARE-Überweisung Entgeltregelung OUR-Überweisung 1,5, 1,5, min. 12,00, max. 50 min. 12,00, max ,00 Fremdkosten 1,5, 1,5, min. 12,00, max. 50 min. 12,00, max Tauschentgelt: + Tauschentgelt: 0,25, min. 1,00 0,25, min. 1, ,00 Fremdkosten Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) 1 cc) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse Ergänzung/Änderung von falschen/unvollständigen Daten des Auftraggebers auf dem Überweisungsauftrag, die zur Ausführung notwendig sind (Repair) 7,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Aufwand, min. 4 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Aufwand, min. 4 + Fremdkosten Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Aufwand, min. 4 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Aufwand, min. 4 + Fremdkosten Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - SHARE-Überweisung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - OUR-Überweisung: Zahler trägt alle Entgelte - BEN-Überweisung: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte - Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 7) Bei der Entgeltregelung SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Währung Entgelt in Euro Euro 1,5, min. 12,00, max. 50 Fremdwährung 1,5, min. 12,00, max. 50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung SHARE oder BEN)

5 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 5 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 11) Lastschrifteinlösung aus Einreichung von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Entgelt in Euro siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäftsund siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäftsund Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 11) Lastschrifteinlösung aus Einreichung von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse Entgelt in Euro siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäftsund siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäftsund Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift Lastschrifteinlösung 11) Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse siehe B. I. 1. Preismodelle für Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschrifteinlösung 11) Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse siehe B. I. 1. Preismodelle für Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 12) frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 11:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 9:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren siehe B. I. 1. Preismodelle für Entgelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren siehe B. I. 1. Preismodelle für 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise Mastercard Standard 25,00 Mastercard Standard - Zusatzkarte 2 Mastercard Gold 7 Mastercard Gold -Zusatzkarte 5 Mastercard X-Tension 25,00 Mastercard X-Tension - Zusatzkarte 2 VISA Card Classic 25,00 VISA Card Classic - Zusatzkarte oder Doppel 2 Mastercard Business Standard 25,00 Mastercard Business Gold 7 Platinum Mastercard 25 Platinum Mastercard - Zusatzkarte 10 Die Entgelte werden nicht berechnet, wenn die Karte bereits mit dem Preis aus einem Kontomodell abgegolten ist (siehe B. I. 1. Preismodelle für ). b) Ausstattung mit Bild entfällt c) Mehrwertleistungen Miles & More-Bonusprogramm 3 d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wegen Namensänderung bei Vergessen der PIN 5,00 für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte 24) e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13) Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist ) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum 2), sofern Zahlungen in Euro erfolgen i) Einsatz der Karte im EWR-Raum 2) sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14) 1,5% des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 2) 15) 1,5% des Umsatzes k) Barauszahlung siehe B. II Barauszahlungen l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist Debitkarten a) Jahrespreise Sparkassen-Card (soweit nicht im preismodell enthalten) 7,00 Kundenkarte (soweit nicht im preismodell enthalten) 7,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen 16) Sparkassen-Card je nach Einsatz 17) - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 18) Geldautomaten bis zu Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 19) Aufladen der girogo-karte/geldkarte 50 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (soweit nicht im preismodell enthalten) 7,00 wegen Namensänderung bei Vergessen der PIN (soweit nicht im preismodell enthalten) 7,00 für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte 24) d) Sperren einer Debitkarte (auf Verlassung und im Interesse des Kunden. Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card / Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind ) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum 2), sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 2) sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14) 1 % des Umsatzes, min. 0,77, max. 3,83

6 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 6 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 2) 1 % des Umsatzes, min. 0,77, max. 3,83 h) Barauszahlung siehe B. II i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.b. Vergessen der PIN) Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen am Schalter am Geldautomaten a) Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer Sparkassen-Card siehe B. I. 1. siehe B. I. 1. mit unserer Mastercard entfällt 2%, min. 5,00 mit unserer VISA Card entfällt 2%, min. 5,00 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 21) 4.1. Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Buchungspreis Hartgeldannahme siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäfts-und zzgl. - von Verbraucher, Vereine, Kirchen, soziale und caritative Einrichtungen - von allen weiteren Kunden - Safebag klein 1,00 - Safebag mittel 2,50 - Safebag groß 5,00 Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter entfällt b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei inländischen Sparkassen entfällt - bei ZD im EWR 2), die ein direktes Kundenentgelt 15) erheben - mit girocard-system in Euro entfällt - im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 5,00 - bei ZD im EWR 2), die kein direktes Kundenentgelt 20) erheben - in EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 4,50 - bei ZD im EWR 2) in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 5,00 - bei ZD außerhalb des EWR 2) im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 5,00 mit Kreditkarte (Mastercard / Visa Card) - im Inland und Ausland 3%, min. 5,00 2%, min. 5,00 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: - Kartenzahlungen im EWR 2) in EURO max. 1 Geschäftstag - Kartenzahlungen im EWR 2) in einer anderen EWR-Währung 3) als EURO max. 4 Geschäftstage - Kartenzahlungen außerhalb des EWR 2) unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus B. II 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B. II Barauszahlungen erfasstist). Hartgeldabgabe - Buchungspreis siehe B. I. 1. Preismodelle für Geschäfts und Privatkunden zzgl. - an Kunden pro Rolle - an Nichtkunden pro Rolle 1,00 5. Onlinebanking und electronic banking 5.1. Onlinebanking (PIN/TAN / FinTS) 5.3 Belegloser Datenträgeraustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren pro Konto monatlich 5,00 - Bereitstellung des Onlinebanking-Zuganges - Bereitstellung von smstan / pushtan 5.4 Zahlungsdienste über electronic banking/fints - je smstan 25) 0,09 - je pushtan 25) 0, Beauftragung mittels FinTS - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 9,00 - Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Fremdkosten 5.2. electronic banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: KundenID einmalig 25,00 - Einrichtung: zusätzliche KundenID - Einrichtung: Kontonummer für KundenID der DATEV - Einrichtung: TeilnehmerID - Einrichtung: Konto - Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen (auf Antrag des Kunden) Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 22) - Elektronische Avise (MT 942) und Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto monatlich 5,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto entfällt und/oder b) - pro bereit gestellter Datei entfällt - pro bereit gestelltem Umsatz entfällt - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer über Service-Rechenzentrum, z.b. DATEV monatlich 1 - pro bereit gestelltem Umsatz - Einzelüberweisung - je Auftrag - je Posten siehe B. I. 1. Preismodelle für - Sammelüberweisung - je Auftrag - je Posten siehe B. I. 1. Preismodelle für - Lastschrifteinzug - je Auftrag - je Posten siehe B. I. 1. Preismodelle für Beauftragung mittels EBICS (ELKO) Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift oder mit elektronischer Unterschrift - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Überweisungen siehe B. I. 1. Preismodelle für - Lastschrifteinzüge siehe B. I. 1. Preismodelle für (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder Interesse des Kunden) Eilüberweisungen 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung - mittels EBICS (ELKO) - je Datei - je Posten 5,00 Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der Mastercard / Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die Mastercard / Visa Card. Der von Mastercard / Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar.

7 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 7 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Samstagen, Feiertagen nach dem bayerischen Feiertagsgesetz und den Bankfeiertagen Heiligabend und Silvester. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Aufträge in EURO: - Geschäftsstellen: Die geschäftstägliche Annahmezeit für Zahlungsaufträge endet mit der Geschäftszeit (siehe Aushang der Öffnungszeiten) - SB-Terminal, Onlinebanking/FinTS: bis 15:00 Uhr - Datenfernübertragung (EBICS): bis 15:00 Uhr Aufträge in Fremdwährung: III. Scheckverkehr bis 11:30 Uhr Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B. I. 1. bis I. 2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein - Scheckeinlösung - Scheckeinzug (Inland) - Scheckvordrucke Fremdkosten - Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden - Bereitstellung eines - bestätigten Bundesbank-Schecks 2 - bankbestätigten Schecks 2 Wertstellung - Scheckeinreichung - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - anders Kreditinstitut - Eingang vorbehalten Einreichung + 3 Geschäftstage - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 23) Per Scheck - in EURO 1,5, min. 12,00, max in Fremdwährung 1,5, min. 12,00, max. 50 Per Barscheck - in EURO entfällt - in Fremdwährung entfällt 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland Zur Gutschrift Eingang vorbehalten - in EURO 1,5, min. 12,00, max in Fremdwährung 1,5, min. 12,00, max Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks 3.1. Verkauf entfällt 3.2. Barauszahlung - in EURO pro Scheck 2,00 - in Fremdwährung (ohne JPY und ZAR) pro Scheck 5,00, min. 1 je Auszahlung zzgl. Tauschentgelt 0,25, min. 1, Rücknahme (zur Gutschrift E.v.) - in EURO - in Fremdwährung (ohne JPY und ZAR) pro Scheck 2,00, zzgl. 5,00 je Abrechnung zzgl. Tauschentgelt 0,25, min. 1, Rücknahme (zur Gutschrift n.e.) - in EURO entfällt - in JPY und ZAR pro Scheck 2,00, zzgl. 5,00 je Abrechnung zzgl. Tauschentgelt 0,25, min. 1,00 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II. Wertpapiere - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 1. Depotleistungen (inkl. 19 % MWST) 1.1. Depotentgelt Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in sammelverwahrung, Streifbandverwahrung, Wertpapierrechnung - institutseigene Wertpapiere - institutsfremde Wertpapiere 0,149 % vom Kurswert per bzw. zeitanteilig bei unterjährigem externen Depotausgang je Depotposten min. 5,95 - Mindestpreis je Depot 17,85, bzw. zeitanteilig bei unterjähriger Depotauflösung 1.2. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 17,85 - unterjährige Depotaufstellung 17,85 - Erträgnisaufstellung 1.3. Depotübertragung 1.4. Jahressteuerbescheinigung 2. Effektive Stücke (inkl. 19 % MWST) 2.1. Einlieferung 1,19 vom Kurswert, min. 29,75 zzgl. außerordentlicher fremder Kosten 2.2. Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Emissionen der Sparkasse - andere Emittenten - fällige Wertpapiere 0,12 %, min. 29,75, - Zins-/Dividendenscheine 0,6 %, min. 29,75, 2.3. Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Fremdkosten 3. Transaktionsleistungen 3.1. Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Aktien, Zertifikaten, Optionsscheine im/über Beratungsgeschäft an - inländischen Börsen 1 %, min. 25,00 - ausländischen Börsen 1 %, min. 4 s-direktbrokerage über Internet an - inländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 12,50 - ausländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 4 Festverzinsliche / Variabel verzinsliche Wertpapiere im/über Beratungsgeschäft an - inländischen Börsen 0,5 %, min. 25,00 - ausländischen Börsen 0,5 %, min. 4 s-direktbrokerage über Internet an - inländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 12,50 - ausländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 4 Ausübung von Bezugs-/Teilrechten, Umtausch-/Übernahme-/ Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung 1%, min Investmentfonds im/über Beratungsgeschäft an - inländischen Börsen 1 %, min. 25,00 - ausländischen Börsen 1 %, min. 4 - über Kapitalanlagegesellschaften zum Ausgabe-/ Rücknahmepreis

8 Schwabach Roth Weißenburg Stand: Seite 8 s-direktbrokerage über Internet an - inländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 12,50 - ausländischen Börsen bis 25.00: 0,35 %, min. 4 ab ,01 : 0,25% Limite Für alle Aufträge die nicht taggleich ausgeführt werden Erteilung 2,60 Änderung 2, Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. D. Kredite I. Kredite 1. Erinnerung und Mahnungen Portoersatz 2. Verwahrung von Sicherheiten II. Bankbürgschaft (Aval) - Ausstellung der Urkunde - in EURO pro Aval 25,00 - in Fremdwährung pro Aval 5 - Elektronische Haftungserklärung (online) - in EURO pro Aval 15,00 - Finanzierungsbestätigung - in EURO pro Aval 25,00 - in Fremdwährung Avalprovision: 2% p.a., min. 5 pro Quartal E. Sonstiges Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B. I. 1. bis I. 2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Leistungen - Telefonate pro Einheit 0,10 - Telefaxe 1 bis 2 Seiten frei ansonsten je Seite 0,10, min. 2,50 - Fernschreiben frei - Fotokopien (im Interesse oder auf Veranlassung des Kunden) - aus dem Sparkassengeschäft pro Stück 0,10 - für Kunden (privat) pro Stück 0,50 - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand pro Stunde 3 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.3, B.II.3.1 f oder C.II.1 erfasst: - Belegzweitschriften pro Stück 5,00 - Kontoauszugszweitschriften - konten pro Auszug 5,00 - Kredite pro Jahreskontozweitschrift 15,00 - Mandatskopie pro Stück 5,00 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Inland: 23,80 + Fremdkosten - Ausland: 35,70 + Fremdkosten 1) Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgänge mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten) derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. 3) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Lichtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4) Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5) Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 7) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 8) z.b. US-Dollar 9) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) 10) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11) Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 12) Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 13) Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 14) Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 15) Die Höhe des direkten Kundenentgeltes vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten 16) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 17) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 18) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 19) Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 20) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sogenanntes Interbankenentgelt berechnet. 21) Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22) Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 23) Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 24) Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 25) Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.

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