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1 Wissen Verstehen Mitreden Mein Europa

2 Wissen Verstehen Mitreden Das Europäische Parlament Informationsbüro in Österreich Haus der Europäischen Union Wipplingerstraße Wien Telefon: (01) Telefax: (01) Mein Europa 2 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 3

3 Inhalt 6 Europawahlen Europa vor neuen Herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten 10 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU 24 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertreter der Mitgliedstaaten 30 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen 36 Die Europäische Bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als Auftraggeber der Gesetzgebung 40 Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente 44 Europa wächst zusammen Schengen-Raum und Erweiterung 52 In Vielfalt geeint Europa und seine Regionen 58 Die Symbole der Europäischen Union Flagge, Hymne, Währung 66 Leben im Euroland Das gemeinsame Geld 76 Der Haushalt der EU Investieren in Wachstum und Beschäftigung 84 Klima auf der Kippe Klimaschutz und Energiepolitik 90 Gesunde Lebensmittel sichere Produkte Landwirtschaft und Verbraucherschutz 96 Frei und sicher leben Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 102 Global und sozial Binnenmarkt und soziale Dimension der EU 108 Europa und die Welt Außenpolitik, Entwicklungshilfe, Menschenrechte 116 Europa entdecken und erleben Jugend- und Bildungsprogramme 4 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 5

4 Europawahlen 2014 Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat europäischer Gesetzgeber, übt die demokratische Kontrolle über die EU-Institutionen aus und entscheidet über den EU-Haushalt. Die Europawahlen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, ihre Abgeordneten direkt ins Europäische Parlament zu wählen. Die Wahl wird in allen 28 Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten dabei werden etwa 380 Millionen EU-BürgerInnen wahlberechtigt sein. Es werden insgesamt 751 Abgeordnete gewählt, davon 18 aus Österreich. Europäische Grundsätze der Wahl Die Einzelheiten für die Stimmabgabe und die Wahl sind in nationalstaatlichen Bestimmungen festgelegt. Einige Grundsätze gelten jedoch europaweit: Etwa das Prinzip, dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei und geheim erfolgen muss, oder auch das Verhältniswahlsystem. Die Unionsbürger sind in ihrem Wohnsitzland aktiv und passiv wahlberechtigt, das heißt zum Beispiel, dass eine Österreicherin, die in Polen lebt, in Polen als Kandidatin antreten darf und auch als Wählerin ihre Stimme abgeben kann. Der Wahltermin liegt in allen Mitgliedstaaten zwischen 22. Mai und 25. Mai In Österreich und zahlreichen anderen Mitgliedstaaten finden Wahlen grundsätzlich am Sonntag statt. Das ist jedoch nicht überall so, z.b. in Dänemark ist üblicherweise Donnerstag der Wahltag. Ein britisches Wahllokal bei den Europawahlen 1984 Die Europawahl in Österreich Die Wahl zum Europäischen Parlament findet am 25. Mai 2014 statt. Österreich ist das einzige Mitgliedsland, in dem man ab dem Alter von 16 Jahren wählen kann. Im Unterschied zu Nationalratswahlen gibt es nur einen Wahlkreis, welcher das gesamte Bundesgebiet abdeckt. Die Wahlbehörde ist im Bundesministerium für Inneres angesiedelt. Alle Informationen zur Organisation der Wahl wie man kandidiert, welche Fristen es gibt, wie man als EU-Bürger oder Auslandsösterreicher auf die Wählerliste kommt usw. finden Sie auf der Website des Innenministeriums: 6 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 7

5 Europa vor neuen Herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten Die Entscheidungen der Europäischen Union wirken sich auf viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger Europas aus. Das Europäische Parlament gewährleistet als direkt gewähltes Organ das demokratische Fundament der EU. Durch den Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft getreten ist, haben sich die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den anderen EU-Organen so verändert, dass sich die Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger bei den Europawahlen viel stärker auf die politische Tätigkeit der Europäischen Union auswirken. Die nächsten Europawahlen finden im Mai 2014 statt. Die Europäische Union ist in den vergangenen Jahren handlungsfähiger geworden. Sie steht vor großen Herausforderungen, unter denen sie diese Handlungsfähigkeit beweisen muss: Die gemeinsame Währung, der Euro, muss sich bewähren; die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten muss gestärkt werden; für eine sichere Energieversorgung ist zu sorgen. Die Reform der gemeinsamen Landwirtschaftspolitik steht an. Antworten auf den steigenden Migrationsdruck müssen gefunden werden. Weitere Länder wollen der Europäischen Union beitreten. Die Europäische Union bietet die Chance, dass Europäerinnen und Europäer gemeinsam Lösungen für diese Herausforderungen finden und sie ihre Zukunft gemeinsam gestalten. 8 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 9

6 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen ihr Parlament direkt: Hier wird europäische Demokratie lebendig. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten, wem sie für fünf Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft Europas zu gestalten. Bei der letzten Europawahl 2009 waren insgesamt 376 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Das Europäische Parlament debattiert öffentlich über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über EU-Gesetze, die den Alltag von 500 Millionen Menschen beeinflussen. Das Europäische Parlament ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum zentralen Gestalter der Europäischen Union geworden. Die Website des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 24 Amtssprachen über die Arbeit der Europaabgeordneten: Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden: do?language=de 10 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 11

7 Die Vielfalt der Europäischen Union spiegelt sich im Europäischen Parlament (EP) wider: Aus 28 Ländern kommen derzeit 766 Abgeordnete, die in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre gewählt werden. Damit ist die Europawahl die größte multinationale Wahl der Welt. Durch die erheblich gewachsenen Kompetenzen ist das Europäische Parlament ins Zentrum der parlamentarischen Demokratie der EU gerückt. Davon war die beratende Versammlung noch weit entfernt, die vor mehr als 50 Jahren als Vorläufer des Europäischen Parlaments zum ersten Mal tagte wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal direkt gewählt. Heute gestaltet es maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Europäischen Parlaments Das Gesetzgebungsrecht Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Die überwiegende Mehrheit der gesamten EU-Gesetzgebung wird vom Europäischen Parlament und Rat zusammen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, nunmehr auch in den Bereichen Landwirtschaft, Einwanderung und Energiepolitik. Die Gesetzgebung im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft in groben Zügen folgendermaßen ab: Von der EU-Kommission kommt ein Vorschlag für ein EU-Gesetz, nicht selten basiert dieser auch auf einer Aufforderung des Europäischen Parlaments. Dieser Vorschlag wird im Europäischen Parlament zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten und gegebenenfalls verändert. Im Plenum wird dann dieser geänderte Gesetzesvorschlag debattiert und über ihn abgestimmt. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten versammelt sind, diskutiert dann den vom Parlament vorgelegten Text (1. Lesung). Ist der Rat nicht mit allen Änderungen des Europäischen Parlaments zufrieden, übermittelt er dem Europäischen Parlament seinen Standpunkt zur weiteren Europaabgeordnete bei der Abstimmung im Plenum in Straßburg Prüfung (2. Lesung). Ist das Europäische Parlament nicht mit dem Standpunkt des Rates zufrieden, unterbreitet es dem Rat daraufhin einen geänderten Standpunkt. Wird dieser nicht vom Rat akzeptiert, versucht man gemeinsam, eine Einigung im Vermittlungsverfahren herbeizuführen. Erst wenn sich Parlament und Rat einig sind, wird das EU-Gesetz erlassen, ansonsten gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Die Arbeitsweise der EU beruht somit auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie mit zwei gleichberechtigten Partnern für die Gesetzgebung: dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer und dem Rat als Staatenkammer. Dabei hat das Europäische Parlament wiederholt gezeigt, dass es in der Lage ist, verschiedene Standpunkte zu vereinen und wegweisende Kompromisse zu erzielen. Weitere Informationen zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Die Haushaltsbefugnisse Diese sind die Königsrechte für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Schwerpunkte zu setzen. Diese Macht teilen sich das Europäische Parlament und der Rat. Sie legen einen mehrjährigen Finanzrahmen fest und bewilligen einen jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets. Durch den Vertrag von Lissabon gibt es nur noch ein einheitliches Beschlussverfahren über den Haushalt, in dem Europäisches Parlament und Rat gleichberechtigt die Haushaltsbehörde bilden. 12 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 13

8 Aktuelles Stichwort Das Parlamentarium Parlamentarische Kontrollrechte Ob in Städten, Regionen, Nationalstaaten oder in der EU auf allen Ebenen kontrollieren gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments wacht über die korrekte Verwendung der EU-Gelder und stützt sich für seine Arbeit auf den EU-Rechnungshof. Das EP hat die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Findet ein solcher eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten. Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Gezielt können die Europaabgeordneten vermutete Skandale aufklären: Das Parlament kann auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Parlamentarische Zustimmung Das Europäische Parlament gewinnt politischen Einfluss auch über Zustimmungsrechte. Durch den Vertrag von Lissabon ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu sehr vielen internationalen Verträgen erforderlich, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Neben Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedstaaten gilt dies nun auch für Abkommen zu Sachverhalten, über die innerhalb der Union das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren mitentscheidet oder denen es innerhalb der EU zumindest zustimmen muss. Unter dem Namen Parlamentarium wurde am 14. Oktober 2011 in Brüssel das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments eröffnet. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und die erste Ausstellung überhaupt, die vollständig in 24 Sprachen gestaltet ist. Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen können das Europäische Parlament auf einzigartige Weise erfahren und erleben. Multimediale Schnittstellen und Installationen machen es möglich, die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments zu entdecken und durch interaktive Elemente selbst nachzuvollziehen. Die Besucherinnen und Besucher können über multimediale Darstellungen mit Politikern in Verbindung treten, sich über eine 3D-Karte auf eine virtuelle Europa-Tour begeben, herausfinden, welchen Beitrag die Europäische Union in den einzelnen Mitgliedsländern leistet und natürlich alles über das Europäische Parlament erfahren. Schul- oder Hochschulgruppen können in einem ca. zweistündigen Rollenspiel die Arbeit von Europaabgeordneten nachempfinden. Das Besucherzentrum ist täglich geöffnet. Der Eintritt ist frei. Jede Besucherin und jeder Besucher erhält für die Dauer des Aufenthalts einen kleinen Multimediaführer mit Berührungsbildschirm (Touchscreen), der in jeder der 24 EU-Amtssprachen funktioniert. Alle Räume sind auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet. Im ersten Jahr seines Bestehens hatte das Parlamentarium bereits mehr als Besuche und gewann mehrere Preise wie den Internationalen Designpreis Baden-Württemberg oder den Tourismuspreis des Brüsseler Fremdenverkehrsamtes VisitBrussels. Weitere Informationen zum Parlamentarium: Demokratische Legitimation Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl und Wahl der Kommissarinnen und Kommissare. Das gilt im besonderen Maße bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten, die sich politisch nach dem Ausgang der vorangehenden Europawahl richten soll. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissionsposten müssen sich zudem einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und dabei Auskunft über ihre Kompetenzen und politischen Standpunkte geben. Das gesamte Kollegium der EU-Kommission benötigt das Vertrauensvotum des Parlaments, bevor es an die Arbeit gehen kann. 14 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 15

9 Die Arbeit im Europäischen Parlament Fraktionen Die Abgeordneten werden in den Ländern gewählt, sie arbeiten aber im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in den nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Zugehörigkeit in politischen Familien organisiert sind. Mitglieder der Fraktionen sind Abgeordnete, nicht Parteien. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens 7 Mitgliedstaaten zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die größte Fraktion mit 275 Mitgliedern ist die Europäische Volkspartei (EVP), in der die sechs Abgeordneten der ÖVP Mitglied sind. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) ist 195 Mitglieder groß; in dieser finden sich die fünf Europaabgeordneten der SPÖ. Vorsitzender der S&D-Fraktion ist der österreichische Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz Abgeordnete Hannes Swoboda. Die drittgrößte Fraktion ist die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE); sie hat 84 Mitglieder, eines davon aus Österreich. In der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz sind 58 Abgeordnete, zwei kommen von den österreichischen Grünen. In den Fraktionen der Europäische Konservativen und Reformisten, der Vereinten Europäischen Linken / Nordischen Grünen Linken und Europa der Freiheit und der Demokratie sind keine österreichischen Abgeordneten. Von den 29 fraktionslosen Abgeordneten sind fünf österreichische, die beiden Abgeordneten der FPÖ, der Abgeordnete des BZÖ und die beiden Parteilosen Martin Ehrenhauser und Hans-Peter Martin. Stand: Juli 2013 Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Othmar Karas (links) und der Vorsitzende der S&D-Fraktion, Hannes Swoboda (rechts). Präsidium Das Parlament wählt aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie 14 Vizepräsidenten. Im Jänner 2012 wählte das Europäische Parlament den deutschen Europaabgeordneten Martin Schulz (S&D) zum Parlamentspräsidenten. Außerdem ist der österreichische Abgeordnete Othmar Karas (ÖVP) zum Vizepräsidenten gewählt worden. Plenarsitzungen Straßburg ist der Sitz des Parlaments. Zwölf Plenarsitzungen sind pro Jahr in Straßburg vorgesehen. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu halten. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das Europäische Parlament arbeitet in 24 Amtssprachen. Ausschüsse Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzung vorbereiten. Es gibt derzeit 20 ständige Ausschüsse. Das Europäische Parlament kann auch nichtständige Ausschüsse (Sonderausschüsse) und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten wichtigen Themen einsetzen. Im Oktober 2009 setzte das Parlament beispielsweise einen Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise ein. Dessen Schlussfolgerungen wurden im Juli 2011 im Plenum abgestimmt. Als weiterer Sonderausschuss arbeitete von Juli 2010 bis Juni 2011 der Ausschuss zu den politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen. Dieser Finanzrahmen legt die Finanzierung der politischen Prioritäten der EU ab dem Jahre 2014 fest. Zuletzt wurde im Frühjahr 2012 ein Sonderausschuss zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche eingesetzt. 16 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 17

10 Neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments durch den Lissabonner Vertrag Durch den Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) wurden nicht nur die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments wesentlich erweitert, sondern auch seine Zusammensetzung grundlegend reformiert. Der Vertrag hat die Gesamtzahl der Europaabgeordneten auf 751 festgelegt. Dass es zunächst nur 736 Abgeordnete gab, lag daran, dass der Reformvertrag nicht, wie vom Europäischen Parlament gefordert, vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten konnte, sondern erst nach den Wahlen, nämlich am 1. Dezember Der Grund dafür war, dass in mehreren Staaten der Ratifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen war. Die Europawahl 2009 wurde darum noch nach dem vorher geltenden Vertrag, dem Vertrag von Nizza, durchgeführt. Da die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt worden sind, kann die Zahl der Abgeordneten des Reformvertrages erst mit der nächsten Europawahl im Jahre 2014 herbeigeführt werden. Die nachträgliche Aberkennung eines durch die Europawahl für fünf Jahre erteilten Mandats ist nicht möglich. Um den im Lissabonner Vertrag festgelegten Abgeordnetenzahlen möglichst nahe zu kommen, haben die Mitgliedstaaten ein Übergangsabkommen geschlossen, das bis zur nächsten Europawahl gilt. Es sah vorübergehend 754 Abgeordnete vor. Diese Zahl wurde am erreicht, weil erst kurz vorher der letzte Mitgliedstaat die notwendige Vertragsänderung ratifiziert hatte. Seit dem Beitritt Kroatiens am gibt es 766 Abgeordnete. Seit den Europawahlen 2004 hat sich die Zahl der Europaabgeordneten auch durch die Beitritte von Ländern zur EU verändert. Am sind 10 mittel-, ost- und südeuropäische Länder beigetreten, am schließlich Rumänien und Bulgarien. Zuletzt ist am Kroatien der Union beigetreten. Der Vertrag von Nizza sah ursprünglich 732 Abgeordnete vor. Die Erhöhung auf 736 Abgeordnete ab den Wahlen 2009 wurde durch die Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien in Kraft gesetzt, um den damals unterrepräsentierten Staaten Tschechien und Ungarn je zwei zusätzliche Abgeordnete zu gewähren. Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg Der Reformvertrag verteilt die künftig 751 Abgeordneten auf die Mitgliedstaaten neu. Er legt die Zahl der Abgeordneten für den hinsichtlich der Zahl der Unionsbürger größten und den kleinsten Mitgliedstaat auf 96 bzw. 6 Abgeordnete fest. Für die Mitgliedstaaten, deren Zahl von Unionsbürgern dazwischen liegt, wurde ein Verteilungsprinzip gewählt, das die 751 Abgeordneten nach dem Grundsatz der sogenannten degressiven Proportionalität verteilt. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass zwar kleinere Mitgliedstaaten pro Unionsbürger stärker vertreten sind als größere, dass aber Staaten mit annähernd der gleichen Größe auch die gleiche Zahl von Abgeordneten entsenden. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größerer Staat mehr Abgeordnete pro Unionsbürger entsendet als ein kleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dass ein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente) bzw. bei nur geringem Bevölkerungsunterschied beide Staaten gleich viele Abgeordnete haben. Die Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitreten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlament erneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigen Mitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie das Beitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Kroatien erhielt ab dem Beitritt zunächst so viel Europaabgeordnete, wie ihm nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zustehen, ohne dass die bereits bestehenden Mitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete hatten. Dadurch stieg die Gesamtzahl der Europaabgeordneten wie auch bei früheren Beitritten vorübergehend über die festgelegte Höchstzahl hinaus (von 754 auf 766). Mit der nächsten Europawahl aber wird die Abgeordnetenzahl in jedem Fall wieder auf die vertragliche Höchstzahl von 751 Abgeordneten zurückgeführt. 18 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 19

11 Die Zahl und die Zusammensetzung der Europaabgeordneten haben sich seit 2009 wie folgt entwickelt: Land Bevölkerung Zahl der Europaabgeordneten Die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments mit jeweiliger Anzahl der österreichischen Abgeordneten in den Fraktionen (19 von insgesamt 765 Sitzen) Stand: Juli von derzeit ab Juli (in Mio.) bis Deutschland 81, Frankreich 65, Vereinigtes Königreich 63, Italien 60, Spanien 46, Polen 38, Rumänien 21, Niederlande 16, Griechenland 11, Belgien 11, Portugal 10, Tschechische Republik 10, Ungarn 10, Schweden 9, Österreich 8, Bulgarien 7, Dänemark 5, Slowakei 5, Finnland 5, Irland 4, Kroatien 4, Litauen 3, Lettland 2, Slowenien 2, Estland 1, Zypern 0, Luxemburg 0, Malta 0, EU insgesamt 508, * /1 275/6 58/2 56/0 35/0 33/0 29/5 EVP: Europäische Volkspartei (Christdemokraten) 195/5 ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Grüne/EFA: Die Grünen/ Europäische Freie Allianz ECR: Europäische Konservative und Reformisten S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament VEL/NGL: Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie Fraktionslos *Seit dem Beitritt Kroatiens am Von bis gab es 754 Europaabgeordnete. 20 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 21

12 Die österreichischen Abgeordneten Heinz K. BECKER ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Othmar KARAS ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Eva LICHTENBERGER Grüne Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz Andreas MÖLZER FPÖ fraktionslos Paul RÜBIG ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Hannes SWOBODA SPÖ Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Martin EHRENHAUSER parteilos fraktionslos Karin KADENBACH SPÖ Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Elisabeth KÖSTINGER ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) at Jörg LEICHTFRIED SPÖ Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Ulrike LUNACEK Grüne Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz Hans-Peter MARTIN Liste»Dr. Martin für Demokratie, Kontrolle, Gerechtigkeit«fraktionslos Franz OBERMAYR FPÖ fraktionslos Hubert PIRKER ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Evelyn REGNER SPÖ Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Richard SEEBER ÖVP Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Ewald STADLER BZÖ fraktionslos Josef WEIDENHOLZER SPÖ Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Angelika WERTHMANN parteilos Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa 22 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 23

13 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertreter der Mitgliedstaaten Neben dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger agieren auf EU-Ebene der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union (im Weiteren Rat genannt). Beide repräsentieren die Mitgliedstaaten: Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, während im Rat die jeweiligen nationalen Ministerinnen und Minister ihre Regierungen vertreten. Weitere Informationen zum Europäischen Rat: Weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union: 24 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 25

14 Der Europäische Rat Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zum EU- Gipfel, um über die allgemeinen politischen Ziele und zukunftsweisende Projekte zu beraten und zu entscheiden: Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde beim Gipfel in Maastricht im Februar 1991 vereinbart, wo bereits die Weichen für die Einführung des Euro im Jahr 1999 gestellt wurden. In Kopenhagen öffnete der Europäische Rat 1993 die Tür für Verhandlungen mit Beitrittskandidaten aus Mittel-, Süd- und Osteuropa und definierte die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder. Auf dem Kapitolhügel in Rom unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der jedoch nach den Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich scheiterte. Dennoch erhielt die EU im Jahr 2007 daraus neuen Schwung: Die Berliner Erklärung zum 50. Geburtstag der EU am 25. März 2007 ebnete den Weg für einen neuen Anlauf zu einer umfassenden Reform. Ergebnis war der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde. Er stellt die erweiterte Europäische Union auf eine neue solide Grundlage und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. So ist der Europäische Rat für die großen Linien der EU-Politik verantwortlich und definiert die strategischen Vorgaben für Europas Handeln. Er wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Das Tagesgeschäft der Gesetzgebung ist Sache des Rates. Durch den Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat zu einem Organ der Union geworden. Neben den 28 Staats- und Regierungschefs nehmen auch der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an den Treffen teil. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Er oder sie wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin hat den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und soll Zusammenhalt und Konsens innerhalb des Europäischen Rates fördern. Nach jeder Tagung berichtet er oder sie dem Europäischen Parlament. Als ersten Amtsinhaber haben die Staats- und Regierungschefs zum 1. Dezember 2009 den vorherigen belgischen Premierminister Herman Van Rompuy ernannt. Er wurde am 1. Juni 2012 wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit endet am 30. November Der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy Der Rat Die wichtigsten Aufgaben des Rates der Europäischen Union sind, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig zu werden und ebenfalls zusammen mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse auszuüben. Das politische Gewicht des Rates für die EU ergibt sich aus seiner doppelten Rolle als Gesetzgeber und als Politikgestalter: Erstens agiert der Rat als europäischer Gesetzgeber gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In der repräsentativen Demokratie der EU ist der Rat als Staatenkammer, das Parlament als Bürgerkammer zu verstehen. Rat und Parlament sind zudem gemeinsam die oberste Haushaltsbehörde der EU und legen gemeinsam den Haushaltsplan eines jeden Jahres fest. 26 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 27

15 Zweitens ist der Rat Entscheidungsorgan der EU. Er gestaltet die gemeinsame Politik wie z.b. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik oder die Wirtschaftspolitik. Im Rat sind die Regierungen der EU-Staaten vertreten. Jedes der 28 EU-Länder entsendet eine Ministerin oder einen Minister. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Rat je nach Themenbereich, der behandelt wird, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen trifft: Die Außenministerinnen und Außenminister der 28 Mitgliedstaaten bilden die Räte (1) Allgemeine Angelegenheiten und (2) Auswärtige Angelegenheiten. Daneben gibt es die Räte für (3) Wirtschaft und Finanzen, (4) Justiz und Inneres, (5) Verkehr, Telekommunikation und Energie, (6) Landwirtschaft und Fischerei, (7) Umwelt, (8) Bildung, Jugend, Kultur und Sport, (9) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher, (10) Wettbewerbsfähigkeit. Mit Ausnahme des Rates Auswärtige Angelegenheiten hat den Vorsitz im Rat ein Vorsitzland, das alle sechs Monate wechselt. Im Jahr 2013 haben den Vorsitz Irland und Litauen, im Jahr 2014 Griechenland und Italien. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten kümmert sich um die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Formationen und die allgemeine Koordination sowie Themen, die über einzelne Politikbereiche hinausgehen. Hohe Vertreterin / Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Dem Rat Auswärtige Angelegenheiten gehören die Außenministerinnen und Außenminister an. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Die oder der Hohe Vertreter(in) leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und repräsentiert sie nach außen. Zu den Aufgaben gehört auch der Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten. Als erste Hohe Vertreterin wurde Catherine Ashton ernannt. Sie gehört zugleich der Europäischen Kommission als Vizepräsidentin an. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton Abstimmung im Rat In den meisten Fällen fasst der Rat Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, also mit mehr Stimmen, als für die einfache Mehrheit erforderlich sind. Jeder Staat verfügt über eine von seiner Bevölkerungszahl abhängigen Stimmenzahl. Die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich) haben je 29 Stimmen, der kleinste (Malta) hat drei Stimmen. Die qualifizierte Mehrheit (bei 28 Mitgliedstaaten) gilt als erreicht, wenn der Beschluss mindestens 260 der insgesamt 352 Stimmen auf sich vereint, von der Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen wird und mindestens 62 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentiert. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das System der gewichteten Stimmen abgeschafft und die einfache Regel der doppelten Mehrheit praktiziert (55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union ausmachen). Dieses neue System wird im Jahr 2014 in Kraft treten. 28 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 29

16 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen Das Gelingen der europäischen Einigung braucht effiziente Institutionen. Den Mittelpunkt bildet das institutionelle Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Die Europäische Kommission vertritt und wahrt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union. Vieles von dem, was sie vorschlägt, regelt und ausführt, beeinflusst den Alltag der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Website der Europäischen Kommission: 30 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 31

17 Die Aufgaben der Europäischen Kommission Die Kommission erledigt vier Hauptaufgaben: Initiativrecht Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzesvorschriften, d.h. sie kann dem Europäischen Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vorschlagen. Nicht selten wird die Kommission auch aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten, etwa durch das Europäische Parlament. Verwaltung und europäischer Kassenwart Im Alltag spielen die Verwaltungsfunktionen der Europäischen Kommission eine besondere Rolle. Die Kommission stellt den Entwurf des Haushaltsplanes der EU auf, der Rat und das Europäische Parlament diskutieren und ändern gegebenenfalls diesen Entwurf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament und den Rat beginnt dann die konkrete Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplanes, also das korrekte Ausgeben des Geldes für politische Maßnahmen und EU-Programme etc. Die Kommission verwaltet die Programme, insbesondere die zahlreichen Förderprogramme. Sie ist z.b. zuständig für Rahmen- und Aktionsprogramme der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. Ein bekanntes Beispiel ist das ERASMUS- Programm im Rahmen der EU-Aktion Lebenslanges Lernen (Siehe dazu auch Kapitel Europa entdecken und erleben, S. 115). Johannes Hahn, Kommissar für Regionalpolitik Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet, im Jahr 2012 waren es rund 147 Milliarden Euro. Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z.b. regionale Behörden oder Landwirte, Forschungseinrichtungen usw.) verantwortlich sind. Hüterin der Verträge Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen. Das geschieht beispielsweise, wenn EU-Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden oder Regierungen unerlaubte Subventionen an Unternehmen auszahlen, was den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt. Die Kommission muss auch prüfen, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten. Gegen Einzelne (z.b. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn diese gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Beispielsweise, wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern oder versuchen, den Markt zu manipulieren. Diese Funktion als oberste Kartell- und Wettbewerbsbehörde der EU ist in einer globalisierten Wirtschaftswelt besonders wichtig. Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso nimmt im Europäischen Parlament die Glückwünsche der Abgeordneten entgegen, nachdem das Parlament am 9. Februar 2010 der neuen Europäischen Kommission unter seinem Vorsitz zugestimmt hat. Die Stimme der EU in der Welt Die Kommission erhält vom Rat das Mandat für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission ist zudem zuständig für die Hilfsund Entwicklungsprogramme der EU. Die spezielle Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik liegt in den Händen der Hohen Vertreterin, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. 32 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 33

18 Aktuelles Stichwort So erreichen Sie die Kommission in Österreich Europäische Kommission, Vertretung in Österreich Wipplingerstraße 35, 1010 Wien Telefon: (01) Internet: Wer gehört der Kommission an? Die Europäische Kommission hat 28 Mitglieder, eines ist der Kommissionspräsident. Die Amtszeit des Kollegiums der Kommission beträgt fünf Jahre. Seit November 2004 ist der Portugiese José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission. Im Februar 2010 trat eine neue Kommission für fünf Jahre ihr Amt an. José Manuel Barroso wurde für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsident bestätigt. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissarsposten müssen vor dem Europäischen Parlament zunächst ein Aufnahmeverfahren bestehen: Die Abgeordneten prüfen jede einzelne Kandidatin und jeden Kandidaten in öffentlichen Anhörungen, ob sie oder er für die Aufgaben und das Amt wirklich geeignet ist. Diese werden auch im Internet per Webstream übertragen. Erst wenn das Europäische Parlament mit allen Kommissarinnen und Kommissaren einverstanden ist, kommt es zur abschließenden Abstimmung im Parlament über die gesamte Kommission erst dann ist die neue Kommission im Amt. Die jetzige Kommission wurde vom Parlament am 9. Februar 2010 bestätigt. Jede Kommissarin und jeder Kommissar ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig und verantwortlich. Aus Österreich kommt der Kommissar für Regionalpolitik Johannes Hahn. Er war vor seiner Berufung nach Brüssel Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. Friedensnobelpreis 2012 für die EU Die Europäische Union ist Träger des Friedensnobelpreises Das Nobelpreiskomitee begründete die Verleihung mit dem Beitrag, den die EU und deren Vorläufer zum Frieden und der Versöhnung, der Demokratie und den Menschenrechten in Europa geleistet hätten. Mit dem Preis soll auch in Zeiten von wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten der erfolgreiche Kampf für all diese Werte als die wichtigste Errungenschaft der EU hervorgehoben werden. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz, dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy entgegengenommen. An der Zeremonie waren auch Kinder und Jugendliche aus Europa beteiligt. EP-Präsident Martin Schulz betonte, mit dem Preis würden alle Bürgerinnen und Bürger der EU ausgezeichnet. Um dies zu unterstreichen, überreichte der Parlamentspräsident am 12. Dezember 2012 in einer Zeremonie vor dem Plenum in Straßburg 20 EU-Bürgerinnen und -Bürgern verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen den Friedensnobelpreis stellvertretend für alle Menschen in der EU. Der Friedensnobelpreis ist die älteste und eine der bedeutendsten internationalen Auszeichnungen für Frieden und Menschenrechte. Er wird jedes Jahr im Dezember in Oslo verliehen. Bisher wurde er 24 Mal an Organisationen und 101 Mal an Einzelpersonen vergeben. Am 16. Oktober 2012 erklärte der aus Malta stammende Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik John Dalli seinen Rücktritt. Vorausgegangen waren Betrugsvorwürfe im Rahmen des Gesetzesvorschlages für eine neue Tabakrichtlinie. Der Ernennung seines vorgeschlagenen Nachfolgers Tonio Borg stimmte das Europäische Parlament am 21. November 2012 zu. Am 28. November 2012 hat Tonio Borg sein neues Amt angetreten. Der kroatische Kommissar Neven Mimica ist seit für Verbraucherschutz zuständig. Mit dem Begriff Europäische Kommission bezeichnet man auch das Verwaltungsorgan, denn die Europäische Kommission ist zugleich eine große Behörde mit insgesamt rund Kommissionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Fast jeder Zehnte ist im Sprachendienst tätig. Die Kommission unterhält wegen der Vielsprachigkeit der EU den größten Übersetzungs- und Dolmetscherdienst der Welt. 34 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 35

19 Die Europäische Bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als Auftraggeber der Gesetzgebung Traditionell liegt das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission. Grundidee dabei ist, dass die Kommission in ihrer Stellung als Motor der Integration und Hüterin der Verträge am ehesten berufen und in der Lage ist, losgelöst von Einzelinteressen im Sinne der Unionsziele und im Interesse der gesamten Europäischen Union tätig zu werden. Das Europäische Parlament kann die Kommission allerdings auffordern, geeignete Vorschläge für die Gesetzgebung vorzulegen. Der Vertrag von Lissabon hat dieses Recht auch direkt auf die Bürgerinnen und Bürger der EU übertragen. Website der Europäischen Kommission zur Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative und den laufenden Initiativen: ec.europa.eu/citizens-initiative/ 36 Die Europäische Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerinitiative 37

20 Grundlagen und Regeln Seit dem 1. April 2012 können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger in einer Europäischen Bürgerinitiative zusammen die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge für einen Rechtsakt vorzulegen. Diese Forderung muss einen Bereich betreffen, für den die Kommission auch tatsächlich befugt ist, Gesetzgebung vorzuschlagen, z.b. Landwirtschaft, Umwelt oder Verkehr. Sowohl die Organisatoren als auch die Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative müssen das nötige Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament haben. Zum Start einer Bürgerinitiative müssen zunächst mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten leben, einen sogenannten Bürgerausschuss bilden, der die Bürgerinitiative organisiert und begleitet. Organisationen können keine Bürgerinitiativen leiten, aber sie unterstützen. Die Bürgerinitiative muss dann im Internetportal der Europäischen Kommission registriert werden. Danach hat der Bürgerausschuss ein Jahr Zeit, eine Million Unterstützungsbekundungen von Unionsbürgerinnen und -bürgern in mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Diese können nach festgelegten Regeln, die insbesondere den Datenschutz garantieren sollen, online oder in Papierform gesammelt werden. In den mindestens sieben EU-Ländern muss jeweils eine Mindestzahl an Unterzeichnern gefunden werden: Es wurde festgelegt, dass die Staaten zählen, in denen je Europaabgeordnetem mindestens 750 Unterschriften vorgelegt werden. Österreich zählt also dann, wenn dort mindestens 19 mal 750, also gültige Unterschriften geleistet werden. Ab dem Jahr 2014 wird diese Zahl auf 18 mal 750, also Unterschriften sinken. Sobald die nötige Anzahl an Stimmen gesammelt wurde, müssen die zuständigen nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen, die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen für das jeweilige Mitgliedsland bescheinigen. Ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften erreicht, kann die Europäische Bürgerinitiative der Kommission vorgelegt werden. In den folgenden drei Monaten treffen die Organisatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission zusammen, welche die Initiative sorgfältig prüfen werden. Die Organisatoren können auch in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament ihre Initiative präsentieren. Innerhalb der Dreimonatsfrist erklärt die Kommission, welche Maßnahmen sie treffen wird und warum. Gegebenenfalls beschließt die Kommission, als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen. Bürgerinitiativen in der Praxis Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 2010 die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative verabschiedet. Der damalige EP-Präsident Buzek und der Vertreter des Rates unterzeichnen am 16. Februar 2011 feierlich den Gesetzestext. Am 9. Mai 2012, dem Europatag, wurde die erste Europäische Bürgerinitiative registriert: Fraternité 2020 Mobilität. Fortschritt. Europa. fordert eine bessere Unterstützung und Förderung der EU-Austauschprogramme, um mehr Mobilität zu erreichen und zu einem vereinten Europa beizutragen. Die Organisatoren haben nun bis 1. November 2013 Zeit, die notwendigen eine Million Unterstützungsbekundungen zu sammeln (die verlängerte Frist für diese und einige nachfolgende Initiativen wurde von der Europäischen Kommission aufgrund von Problemen in der Anlaufphase der neuen Bürgerinitiative gesetzt). Anfang Jänner 2013 gab es 14 laufende Initiativen, die in vielfältigen Bereichen neue Gesetzesvorlagen fordern, von der Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU, dem Recht auf eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung über das Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in anderen Mitgliedstaaten bis hin zur Abschaffung von Tierexperimenten und der Forderung nach EU-weiten gemeinsamen Bildungszielen. 38 Die Europäische Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerinitiative 39

21 Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente Die Europäische Union darf sich nur mit den Aufgaben beschäftigen, die ihr von den Mitgliedstaaten als Zuständigkeit übertragen wurden. Das ist der Kern des sogenannten Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung. Auch bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten muss die EU maßhalten. Damit dies geschieht, hat der Reformvertrag einen Kontrollmechanismus eingebaut. Darin spielen die Parlamente der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe 41

22 Der Nationalrat hat zusammen mit dem Bundesrat durch den Vertrag von Lissabon wichtige Kontrollaufgaben im Hinblick auf EU-Entscheidungen bekommen. Neben dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung gelten bei der Ausübung der Zuständigkeiten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Verhältnismäßig sind Maßnahmen, die nicht über das Maß hinausgehen, das zur Erreichung der im EU-Vertrag genannten Ziele erforderlich ist. Das Subsidiaritätsprinzip wurde bereits mit dem Maastrichter Vertrag 1992 als Grundsatz der Zuständigkeitsausübung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten festgeschrieben. Es lautet in der etwas umständlichen Sprache des Vertrages, dass die EU als Gemeinschaft nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Dieses Prinzip ist zum festen Bestandteil auch des Lissabonner Vertrages geworden. Da man wissen muss, wer entscheidet, was die Mitgliedstaaten auch allein erreichen können und was besser auf Gemeinschaftsebene erledigt werden soll, enthält der Lissabonner Vertrag erstmals ein institutionelles System der Subsidiaritätskontrolle. In diesem System sind die Parlamente der Mitgliedstaaten die entscheidenden Akteure. Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle durch nationale Parlamente Nationale Parlamente müssen frühzeitig und umfassend über die Vorhaben auf EU-Ebene informiert werden. Sie wachen über die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, müssen Zuständigkeitsübertragungen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene vorab zustimmen und sind bei Änderungen der europäischen Verträge zu beteiligen. Durch das Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wird erstmals auf EU-Ebene ein Frühwarnsystem mit einem Rüge- und Klagerecht der nationalen Volksvertretungen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip auf EU-Ebene verankert. Für die Erhebung der Subsidiaritätsrüge gilt eine Frist von acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in den EU-Amtssprachen. Diese Kontrollrechte kommen in Österreich dem Nationalrat und bei Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, auch dem Bundesrat zu. Bei Subsidiaritätsrügen kommt es darauf an, wie viele nationale Parlamente Einspruch erheben. Wenn ein Drittel der nationalen Parlamente sich darüber einig ist, dass ein EU-Gesetzesvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, dann ist die Kommission verpflichtet, den Vorschlag zu überdenken. Dies wird als die gelbe Karte bezeichnet. Wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag bleibt, aber eine einfache Mehrheit der Parlamente weiterhin Widerspruch einlegt, leitet die Kommission die Beanstandungen an den Rat und das Europäische Parlament weiter, die über die Sache entscheiden müssen. Dies wird als orangefarbene Karte bezeichnet. 42 Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe Nationalrat und Bundesrat mit neuer Aufgabe 43

23 Europa wächst zusammen Schengen-Raum und Erweiterung Die Europäische Union umfasst heute 28 Staaten mit rund 500 Millionen Menschen. Aus der Gemeinschaft der sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ist die Europäische Union geworden, in der Grenzposten der Vergangenheit angehören und in der die Teilung Europas zur Geschichte gehört. Über das grenzenlose Europa und die Zusammenarbeit der EU-Staaten im Bereich der inneren Sicherheit informiert die Website der Kommission: security/index_de.htm 44 Europa wächst zusammen Europa wächst zusammen 45

24 So wuchs Europa zusammen: Im Lauf von 50 Jahren entstand aus der Montanunion die EU mit heute 28 Mitgliedstaaten und 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Stand: Juli 2013 Schengen-Raum Europa ist friedlich vereinigt 24 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende des Eisernen Vorhangs bilden 28 Länder mit 500 Millionen Menschen die Europäische Union. Diese friedliche und freiwillige Vereinigung von Staaten und Völkern ist ohne Beispiel in der Geschichte der Menschheit. Von Österreich aus behindern heute keine Schlagbäume und Grenzposten mehr das Reisen zu den Nachbarn. In der kleinen luxemburgischen Grenzgemeinde Schengen an der Obermosel wurde am 14. Juni 1985 von den fünf EG-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg das sogenannte Schengener Abkommen unterzeichnet, mit dem die Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern abgeschafft wurden. Andere Staaten traten dem Abkommen später bei. Auch Richtung Osten sind inzwischen die Grenzanlagen abgebaut worden; auch hier merkt man es kaum mehr, wenn man die Staatsgrenzen passiert. Aber der Wegfall der Grenzkontrollen führt nicht zu einem Verlust an Sicherheit. Der Schengen-Raum setzt auf vernetzten Informationsaustausch und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um Straftaten wirksam zu bekämpfen. Zum Schengen-Raum gehören 22 EU-Staaten. Die nicht-eu-länder Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein gehören auch dem Schengen-Raum an. Irland und Großbritannien setzen das Schengener Abkommen nicht vollständig um und kontrollieren Personen, selbst wenn diese aus einem EU-Staat einreisen. Zypern sowie die jüngsten EU-Mitgliedstaaten Rumänien, Bulgarien und Kroatien gehören dem Schengen-Raum vorerst nicht an Kandidatenländer Die größere EU steht in ihrem Inneren vor einer Reihe von Herausforderungen. Diese aber können gemeinsam erheblich besser gelöst werden. Im Jahr 2008 hat die EU beispielsweise einen weiteren großen Schritt hin zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik gemacht, die das Europäische Parlament maßgeblich mitgestaltet hat. So gibt es nun europaweit einheitliche Vorschriften, wie Einwanderer, die sich nicht legal in der EU aufhalten, zurück in ihre Heimat geschickt werden. Dabei ist beispielsweise auch festgelegt worden, dass diese Immigranten ein Recht auf Rechtsberatung und auch auf medizinische Versorgung haben; Kinder dürfen nur in Begleitung von Obsorgeberechtigten und nur in sichere Obhut zurückgeschickt werden. 46 Europa wächst zusammen Europa wächst zusammen 47

25 Erweiterung Es ist absehbar, dass sich die Europäische Union erneut erweitern wird. Beitrittskandidaten müssen wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten Kopenhagener Kriterien für den Beitritt erfüllen: Die Länder müssen institutionell stabil sein, eine funktionierende Marktwirtschaft haben und in der Lage sein, die Verpflichtungen, die sich aus einer Mitgliedschaft in der EU ergeben, übernehmen zu können. Gegenwärtige und künftige Kandidatenländer (auch Bewerberländer genannt) dürfen zur Erlangung der EU-Mitgliedschaft in ihren Reformanstrengungen nicht nachlassen. Entscheidend sind die Schaffung eines funktionierenden Rechtssystems, die Gewährung der Meinungsfreiheit, die Gestaltung gutnachbarschaftlicher Verhältnisse, die faire Behandlung ethnischer Minderheiten sowie der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität. Das hat das Europäische Parlament in einer Entschließung am 26. November 2009 erneut unterstrichen. Der Beitrittsprozess besteht im Groben aus drei Schritten: Zunächst wird ein Land zu einem offiziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft ernannt, was jedoch noch nicht bedeuten muss, dass offizielle Verhandlungen aufgenommen worden sind. In einem einstimmigen Beschluss des Rates beschließen alle EU-Mitgliedstaaten, offizielle Beitrittsverhandlungen mit dem Kandidatenland aufzunehmen: Ihre Grundlage sind die 35 Kapitel des EU-Besitzstandes, d.h. die verbindlichen Rechte und Pflichten der EU. Das Bewerberland ist verpflichtet, den gesamten Besitzstand und seine Rechtsvorschriften zu übernehmen. Auch auf seine Anwendung und Durchsetzung muss das Land sich vorbereiten und alle notwendigen Reformen durchführen, um die Beitrittskriterien zu erfüllen. Wenn alle Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und alle Reformen durchgeführt sind, müssen die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament dem Beitrittsvertrag zustimmen, der dann vom Kandidatenland und sämtlichen Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden muss. Danach erfolgt der Beitritt zur EU. Seit 1. Juli 2013 ist Kroatien das 28. Mitgliedsland der Europäischen Union. Die Serie der EU-Erweiterungen Aus der anfänglichen Kerngemeinschaft von sechs Staaten, die sich nach dem visionären Plan des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950 zusammenschlossen, entwickelte sich nach und nach die heutige EU. Die sechs Gründerländer Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg schufen in den 50er Jahren die Montanunion und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Diese waren die Vorläufer der heutigen EU. Das Schlüsseldatum ist der 25. März An diesem Tag unterzeichneten die sechs Länder die Römischen Verträge, die den Kernbestand des europäischen Einigungswerks bilden. Die erste Erweiterung 1973 traten in einer ersten Erweiterungsrunde Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei und die Gemeinschaft wuchs auf neun Mitglieder. Während Irland im Jahr 1999 von Anfang an zum Kreis der Euroländer gehörte, haben Dänemark und das Vereinigte Königreich bis heute ihre nationalen Währungen behalten. Die Süderweiterung In den 80er Jahren wandte sich die EU verstärkt dem Mittelmeer zu. Nach dem Zusammenbruch diktatorischer Regime in Athen, Madrid und Lissabon folgte unter dem Vorzeichen demokratischen Wandels die Süderweiterung mit den Beitritten von Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986). Die Gemeinschaft wuchs auf zwölf Mitglieder. 48 Europa wächst zusammen Europa wächst zusammen 49

26 Der Erweiterungsprozess geht weiter Europa konkret Die Norderweiterung Mit der Aufnahme von Finnland, Schweden und Österreich (1995) wuchs die EU auf 15 Mitglieder an. Die norwegische Bevölkerung entschied sich in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt zur EU. Die Osterweiterung Am 1. Mai 2004 traten auf einen Schlag zehn neue Länder bei. Das historische Beitrittsdatum markiert die endgültige Überwindung der Spaltung Europas und den Aufbruch in eine gemeinsame Zukunft. Es kamen die fünf mitteleuropäischen Staaten Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn, die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern hinzu. Bulgarien und Rumänien Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Jänner 2007 Mitglieder der EU. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien erweiterte sich die EU auf 27 Mitgliedstaaten und rund 500 Millionen Menschen. Kroatien Nachdem am 1. Dezember 2011 das Europäische Parlament der künftigen EU-Mitgliedschaft Kroatiens zugestimmt hatte, wurde der Beitrittsvertrag am 9. Dezember 2011 unterzeichnet. Kroatien ist am 1. Juli 2013 der Union beigetreten. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die 2005 begonnen haben, sind nur langsam vorangekommen. Das Land ist in den letzten Jahren wichtige Schritte in Richtung europäischer Standards gegangen. In einem Verfassungsreferendum haben am 12. September 2010 knapp 58 Prozent der Wähler 26 weitreichende Verfassungsänderungen gebilligt. Die Änderungen führen ein Individualbeschwerderecht für Bürgerinnen und Bürger bei Grundrechtsverletzungen durch den türkischen Staat ein. Die Bürgerrechte sowie die Rechte von Frauen, Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderung werden gestärkt, der Datenschutz verbessert. Der politische Einfluss des Militärs wurde zurückgedrängt. Das Europäische Parlament begrüßte das positive Ergebnis des Referendums zur Verfassungsreform. Zugleich wiesen Europaabgeordnete und die Europäische Kommission darauf hin, dass die Türkei beim Schutz der Presse- und Religionsfreiheit, dem respektvollen Umgang mit der kurdischen Minderheit und bei der Lösung des Zypernproblems mehr tun müsse. Mit Island gibt es seit Juli 2010 Beitrittsverhandlungen zur EU. Die Verhandlungen gehen zügig voran, weil Island schon viel von den EU- Standards übernommen hat, da es dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Schengen-Raum und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehört. Schwierig aber dürften zum Beispiel die Verhandlungen im Bereich Fischerei werden. Die im April 2013 neu angetretene Regierung Islands hat allerdings eine Volksabstimmung über die Weiterführung der Verhandlungen angekündigt. Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro sind am 29. Juni 2012 eröffnet worden. Mit den anderen Bewerberländern, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien, das im März 2012 den Status eines Bewerberlandes erhielt, haben die Beitrittsverhandlungen noch nicht begonnen. Albanien hat im April 2009 einen offiziellen Antrag auf Beitritt gestellt, aber noch nicht den Status eines Kandidatenlandes. 50 Europa wächst zusammen Europa wächst zusammen 51

27 In Vielfalt geeint Europa und seine Regionen Die Europäische Union ist nicht nur ein Zusammenschluss der Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch vieler unterschiedlicher Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten. In den zahlreichen Regionen der Europäischen Union zeigt sich ihre große kulturelle und regionale Vielfalt. Mit ihrer Regionalpolitik möchte die EU erreichen, dass die Regionen und Mitgliedstaaten wirtschaftlich, sozial und territorial gefördert und gestärkt werden, um einen größtmöglichen Zusammenhalt zu erreichen. Website der Europäischen Kommission zur Regionalpolitik: 52 In Vielfalt geeint In Vielfalt geeint 53

28 Die Regionen in der EU Die EU-Verträge definieren nicht verbindlich, was genau unter einer Region zu verstehen ist, dies bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. Für Österreich ist der Begriff Region bereits durch die föderale Struktur der Republik vorgeprägt. Außer Österreich gibt es in der EU noch weitere Bundesstaaten wie Deutschland oder Belgien. Andere Mitgliedstaaten wie Spanien oder das Vereinigte Königreich haben autonome Regionen. Die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch Zentralstaaten, in denen die Regionen keine Gesetzgebungskompetenz oder -autonomie besitzen. Insofern gibt es in legislativ-administrativer Hinsicht große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsländern. Regionen werden sehr stark durch historische, wirtschaftliche, ethnische und kulturelle Entwicklungen geprägt. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten häufig das Ergebnis politischer Entwicklungen des 19. und 20. Jahrhunderts sind, ist ihre Beschaffenheit auch durch vorherige Jahrhunderte geformt. So haben zum Beispiel verschiedene Volksgruppen über Generationen hinweg bestimmte Siedlungsräume und deren regionale Traditionen geprägt. Diese regionalen Traditionen sorgen für Unterschiedlichkeiten innerhalb der EU- Mitgliedstaaten, können aber auch grenzüberschreitende Gemeinsamkeiten schaffen. Der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Seine derzeit 353 Mitglieder sind regional und lokal gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den 28 EU-Mitgliedstaaten. Sie vertreten in Brüssel die Interessen der Regionen. Der AdR muss vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat zu EU-Gesetzgebung konsultiert werden, die regionale Bereiche betrifft. Außerdem kann er auch auf Eigeninitiative Stellungnahmen abgeben, wo regionale Interessen betroffen sind. Die Anzahl der Sitze im Ausschuss der Regionen ist an die Größe der Mitgliedstaaten angepasst. So entsendet Österreich beispielsweise 12 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer sowie des Städte- und des Gemeindebunds. Deutschland hat 24 Sitze und Malta fünf. Durch den Vertrag von Lissabon wurde dem Ausschuss der Regionen ein eigenständiges Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist wie der Ausschuss der Regionen eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Seine 353 Mitglieder kommen aus der organisierten Zivilgesellschaft der EU und vertreten Arbeitgeberinnen EU-Kofinanzierung: Restaurierte Weinkeller in Heiligenbrunn, Burgenland und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Interessengruppen z.b. aus dem Bereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Nichtregierungsorganisationen aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Wie der AdR wird der EWSA vom Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission zu Gesetzesvorschlägen, die in seinen Kompetenzbereich fallen, konsultiert oder gibt auf Eigeninitiative Stellungnahmen ab. Die Regionalpolitik der Europäischen Union Durch die Regionalpolitik der EU soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt (Kohäsion) der Regionen und letztlich der Mitgliedsländer gestärkt werden, um die immer noch existierenden Unterschiede in diesen Bereichen zu verringern. Durch Investitionen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum insbesondere von strukturell schwächeren und weniger wohlhabenden Regionen verbessert und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Damit möchte die EU zugleich eine bessere Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung fördern. Im Rahmen ihrer Regionalpolitik handhabt die EU den Begriff Region flexibel: Neben größeren regionalen Einheiten wie den österreichischen Ländern können auch kleinere territoriale Einheiten wie z.b. Gemeinden gemeint sein. Von 2007 bis 2013 investiert die EU rund 347 Milliarden Euro des EU-Budgets in die Regionen der EU. Damit werden drei Hauptziele finanziert: 81,5 Prozent (283 Milliarden Euro) des Gesamthaushaltes für die Regionalpolitik gehen an Maßnahmen zur Schaffung von mehr Konvergenz. 99 Regionen mit rund 170 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, werden unterstützt, um regionale Unterschiede in der EU anzugleichen. 16 Prozent (55 Milliarden Euro) der Mittel dienen der Förderung regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Betroffen sind 172 Regionen mit 33 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. 2,5 Prozent (9 Milliarden Euro) der Gelder fließen EU-weit in Projekte zur Förderung europäischer territorialer Zusammenarbeit. Alle Programme im Rahmen der Kohäsionspolitik werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert. 54 In Vielfalt geeint In Vielfalt geeint 55

29 Vorarlberger S-Bahn im Bahnhof Lindau: Grenzüberschreitender Nahverkehr in der Euregio Bodensee Die Fonds Hauptinstrumente der Regionalpolitik der EU sind drei große Fonds: in erster Linie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (abgekürzt EFRE, gelegentlich auch kurz Regionalfonds genannt), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung unterstützt alle drei Ziele der Regionalpolitik. Er dient der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionalwirtschaften und soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte zu stärken. Eingeschlossen sind ländliche und städtische Gebiete, Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung und rückständige Gebiete mit geografischen und natürlichen Benachteiligungen (z.b. Inseln und Grenzgebiete). Unterstützt werden Investitionen in dauerhafte Beschäftigung, Infrastrukturen, Finanzierungsinstrumente, um regionale und lokale Entwicklung zu fördern sowie technische Hilfsmaßnahmen. Die für den EFRE vorgesehenen EU-Mittel belaufen sich auf 201 Milliarden Euro für den Zeitraum Der Europäische Sozialfonds unterstützt Projekte der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der ersten beiden Ziele der Regionalpolitik zu einer besseren Beschäftigungssituation in der Europäischen Union führen sollen. Seine EU-Mittel für belaufen sich auf 79 Milliarden Euro. Die vorgesehenen EU-Mittel für den Kohäsionsfonds umfassen eine Summe von 70 Milliarden Euro. Der Kohäsionsfonds finanziert unter dem Ziel Konvergenz Verkehrs- und Umweltprojekte in solchen Mitgliedstaaten mit, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. (Siehe dazu auch Kapitel Global und sozial, Abschnitt Ein Raum der Solidarität ). Euroregionen lassen die Integration vor Ort erfahrbar werden Euroregionen sind grenzüberschreitende Strukturen der Zusammenarbeit, in denen regionale Stellen und Gemeinden mit ihren Partnern den Nachbarstaaten kooperieren. Alle Bundesländer und alle Nachbarstaaten beteiligen sich an Euroregionen. Manche sind größeren Umfangs, wie die CENTROPE Europa Region Mitte, welche in Österreich die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien umfasst, die Region Westtransdanubien in Ungarn, in der Slowakei die Landschaftsverbände Bratislava und Trnava, in der Tschechischen Republik die Regionen Südmähren und Südböhmen; oder die Europaregion Adria-Alpe-Pannonia (mit den Regionen Veneto und Friaul-Julisch Venetien in Italien; ganz Slowenien; Kärnten, Steiermark, Burgenland in Österreich; den ungarischen Komitaten Györ-Moson-Sopron, Somogy, Zala, Vas, Baranya, Tolna sowie der Region Vojvodina in Kroatien und Serbien). Andere sind kleiner wie die Euroregion Silva Nortica (niederösterreichisches Waldviertel und Kreis Jindřichův Hradec in Tschechien). Weitere Beispiele sind die Euregio Bodensee mit Beteiligten aus Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Österreich, die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, die Euregio Salzburg Berchtesgadener Land Traunstein oder die EuRegio West/Nyugat Pannonia (Burgenland und drei westungarische Komitate). Jüngste Euroregion mit österreichischer Beteiligung ist die Euroregion Donau-Moldau (Gründung im Juni 2012). Sie umfasst Oberösterreich, das niederösterreichische Wald- und Mostviertel, die Bezirke Südböhmen, Pilsen und Vysočina, die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz sowie den Landkreis Altötting. Die Europäische Union fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Programm Interreg. Europa konkret Regionale Zusammenarbeit in Europa Durch die Grundfreiheiten des Binnenmarktes und die Unionsbürgerschaft bietet die Europäische Union dem Zusammenleben von EU-Bürgerinnen und -Bürgern völlig neue Entwicklungsmöglichkeiten. Kulturgeschichtlich zusammengehörige Regionen können neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln. So haben sich in den Grenzregionen der EU in den letzten 60 Jahren zahlreiche sogenannte Euroregionen gegründet, die in Bereichen wie Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur, Tourismus oder Kultur zusammenarbeiten. Als Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit können sie seit 2007 sogar eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. (Für weitere Informationen siehe Europa konkret ). 56 In Vielfalt geeint In Vielfalt geeint 57

30 Die Symbole der Europäischen Union Flagge, Hymne, Währung Jeder der EU-Mitgliedstaaten hat eine Flagge, eine Hymne, Nationalfeiertage und andere Symbole. Sie stehen für die Zusammengehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger, den Stolz auf das eigene Land und das Bild in der Welt. Auch für die Europäische Union gibt es gemeinsame Symbole, die in der Welt erkannt und von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern geschätzt werden. index_de.htm 58 Die Symbole der Europäischen Union Die Symbole der Europäischen Union 59

31 Das Motto der Union Die Flagge der Union Die Flagge der Union stellt einen Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund dar. Die Europafahne ist ein weltweit bekanntes Markenzeichen nicht nur als Symbol für die Europäische Union, sondern auch für das vereinte Europa. Die Europaflagge wurde bereits seit dem Jahr 1955 vom Europarat, einer internationalen Organisation zur Förderung der Demokratie sowie dem Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa, genutzt. Im Jahr 1983 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die Europaflagge zu übernehmen bestimmten die EU-Mitgliedstaaten die Flagge zum offiziellen Symbol der Europäischen Union. Der Kreis aus goldenen Sternen repräsentiert die Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas. Anders als bei der US-amerikanischen Flagge mit ihren Stars and Stripes hat die Zahl der Sterne nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Der Zwölferkreis ist nach alten europäischen Überlieferungen Sinnbild der Vollständigkeit, Vollkommenheit und Einheit. Die Hymne der Union Das Motto der Europäischen Union lautet In Vielfalt geeint. Es drückt aus, dass sich die Europäerinnen und Europäer in der EU freiwillig zusammengeschlossen haben und dass die vielen verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Europa bewahrt werden und eine Bereicherung für den Kontinent darstellen. Die Währung der Union Die Währung der Union ist der Euro. Seit dem 1. Jänner 2002 werden im Euroraum bei Barzahlungen Europasymbole in Gestalt von Scheinen und Münzen benutzt. Die Euro- Noten sehen in allen Mitgliedstaaten gleich aus, während die Euro-Münzen auf einer Seite gleich gestaltet sind und auf der anderen Seite landesspezifische Symbole zeigen. Jede der sieben Euro-Banknoten steht für eine Epoche der europäischen Kulturgeschichte und zeigt typische Elemente dieser Epochen in Form von Toren, Fenstern und Brücken. Diese Tore und Fenster spiegeln die Offenheit und Kooperationsbereitschaft Europas wider. Die auf allen Scheinen auf der Rückseite abgebildeten Brücken gelten als Sinnbild für die Verbindungen zwischen den Völkern Europas und mit dem Rest der Welt. Seit dem 1. Jänner 2011 hat auch Estland den Euro eingeführt. Damit sind mittlerweile 17 EU-Staaten zugleich Euroländer. Lettland wird als 18. Land den Euro am 1. Jänner 2014 einführen. Der Europatag Die Melodie der Hymne der Europäischen Union entstammt der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von In der Neunten Symphonie vertont van Beethoven die 1785 von Friedrich Schiller verfasste Ode an die Freude, in der das Freudenthema Freude, schöner Götterfunken mit dem Solidaritätsgedanken Alle Menschen werden Brüder verknüpft wird. Aus jedem Ton spricht der Aufruf an die Menschen, sich zusammenzuschließen. Die freudvolle Vision von Menschen, die zu Brüdern werden, überwindet Grenzen und eint die Menschen verschiedener Länder und Schichten. Dieses Ideal aus der Zeit der Aufklärung führt zurück zu den kulturellen Quellen der europäischen Einigung. Die Neunte Symphonie wurde am 7. Mai 1824 in Wien uraufgeführt. Im Jahr 1972 nahm der Europarat die Beethovenklänge in einer Instrumentalversion von Herbert von Karajan als Hymne für Europa an. Seit 1985 gilt sie offiziell auch für die Europäische Union. Der 9. Mai wird in der gesamten Union als Europatag gefeiert. Das Datum erinnert an die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, die als Geburtsurkunde der heutigen Europäischen Union zu betrachten ist. An diesem Tag präsentierte der damalige französische Außenminister Robert Schuman seine Vorstellung eines geeinten Europas, das zusammenarbeitet wurde bei einem EU-Gipfel in Mailand entschieden, den 9. Mai als Europatag zu feiern. Veranstaltung zum Europatag 2013 in Wien 60 Die Symbole der Europäischen Union Die Symbole der Europäischen Union 61

32 Zeitleiste Europa Mai 1950 Schuman-Erklärung die Geburtsstunde des vereinten Europas. Zunächst entsteht die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Gründer sind Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 25. März 1957 Verträge von Rom: Die Sechs gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Geburtsstunde des Europäischen Parlaments ist der 19. März 1958: Es konstituiert sich in Straßburg zum ersten Mal die beratende Versammlung. Aus ihr ist das Europäische Parlament mit weitreichenden Machtbefugnissen geworden. 1. Jänner 1973 Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. Die Europäische Gemeinschaft hat nun neun Mitglieder Juni 1979 Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament. In neun Mitgliedstaaten wählen die Bürgerinnen und Bürger erstmals Volksvertreterinnen und -vertreter für die Europäische Gemeinschaft. Im Europäischen Parlament gibt es 410 Abgeordnete. Erste Präsidentin wird Simone Veil. 1. Jänner 1981 Es beginnt die erste Etappe der Süderweiterung der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beitritt Griechenlands. Es wird das zehnte Mitglied. Die zweite Etappe der Süderweiterung erfolgt am 1. Jänner 1986 an diesem Tag treten Spanien und Portugal bei. 15. Juni 1985 Schengener Abkommen: Schrittweiser Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten. 9. November 1989 In Berlin fällt die Mauer die Teilung Europas ist zu Ende. Kaum ein Jahr später, am 3. Oktober 1990, ist Deutschland wieder vereint und die EG wird um das Gebiet der ehemaligen DDR größer. 1. November 1993 Der Vertrag von Maastricht tritt in Kraft. Die Europäische Union ist damit geboren. Zeitplan und Bedingungen für die Einführung des Euro werden festgelegt. Das Europäische Parlament erhält Gesetzgebungsbefugnisse. 1. Jänner 1995 Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei, die nun 15 Mitgliedstaaten umfasst. 31. Dezember 1998 Es werden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den einzelnen Teilnehmerwährungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt. In den Staaten der Währungsunion gilt ab 1. Jänner 1999 der Euro als gesetzliche Buchungswährung. 1. Jänner 2002 Der Euro ist auch als Bargeld da. In zwölf von 15 EU-Staaten bezahlen die Menschen nun in Euro. Das Vereinigte Königreich, Dänemark und Schweden schließen sich der Euro-Gruppe nicht an. 1. Februar 2003 Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft: Vorbereitung der Institutionen auf die Ost-Erweiterung; weitere Vertragsreformen für 2004 werden vereinbart und die EU-Grundrechtecharta angenommen. 62 Die Symbole der Europäischen Union Die Symbole der Europäischen Union 63

33 1. Mai 2004 Die größte Erweiterung wird gefeiert. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, Slowenien, Ungarn, die Slowakei sowie die Mittelmeerinseln Malta und Zypern gehören zur EU. Jetzt bilden 25 Mitgliedstaaten mit rund 455 Millionen Menschen die Europäische Union. 29. Oktober 2004 In Rom unterzeichnen die Staatsund Regierungschefs den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Im Jahr 2005 aber stimmen Niederländer und Franzosen in Volksabstimmungen gegen die Annahme der Verfassung der Ratifizierungsprozess stockt. 1. Jänner 2007 Bulgarien und Rumänien werden Mitglieder der EU, die nun 27 Staaten und rund 500 Millionen Menschen vereint. Slowenien wird 13. Mitglied der Eurozone und führt das Euro-Bargeld ein. Durch die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien wächst die Anzahl der Europaabgeordneten für eine kurze Übergangszeit auf 785 Abgeordnete an. 21. Dezember 2007 Der Schengen-Raum wird erweitert. Am 21. Dezember 2007 werden die Grenzstationen entlang des ehemaligen eisernen Vorhangs aufgelöst, etwa jene zwischen Österreich und Ungarn. 1. Jänner 2008 Malta und Zypern ersetzen die Maltesische Lira und das Zypern- Pfund durch den Euro. Sie sind das 14. bzw. 15. Mitglied der Eurozone. 1. Jänner 2009 Die Slowakei wird das 16. Euroland, und zwar just am zehnten Geburtstag der Gemeinschaftswährung Juni Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger sind aufgerufen, vom Polarkreis bis zum Mittelmeer, vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer in freien Wahlen über ihre Volksvertreter abzustimmen. Die Europaabgeordneten kommen jetzt aus 27 Mitgliedstaaten. 1. Dezember 2009 Nachdem auch die Tschechische Republik am 3. November 2009 als letztes Land den Ratifizierungsprozess abgeschlossen hat, kann der Vertrag von Lissabon in Kraft treten. 27. Juli 2010 Mit Island beginnen die Beitrittsverhandlungen. Im Juli 2009 hatte Island seinen EU-Beitritt beantragt. 1. Jänner 2011 Die estnische Krone wird durch den Euro ersetzt. Estland ist damit das 17. Euroland. 10. Dezember 2012 Die Europäische Union erhält den Friedensnobelpreis Juli 2013 Kroatien tritt als 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union bei. 64 Die Symbole der Europäischen Union Die Symbole der Europäischen Union 65

34 Leben im Euroland Das gemeinsame Geld Der Euro hat sich in der Welt Geltung verschafft und gehört im Inneren der Eurozone zum Alltag. Gut 330 Millionen Europäerinnen und Europäer haben den Euro in ihren Taschen. Sein Gewicht als Handels- und Reservewährung gegenüber dem Dollar ist heute unbestreitbar; der Euro ist zur Weltwährung aufgestiegen. Das gilt im besonderen Maße in den schwierigen Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der Euro schirmt die europäische Binnenwirtschaft zu einem gewissen Teil von den Turbulenzen der Weltwirtschaft ab. Der Euro schützt somit auch die Bürgerinnen und Bürger. In den 14 Jahren seines Bestehens hat sich das gemeinsame Geld als wertbeständig erwiesen. Auch in der schweren Krise, die die Weltwirtschaft 2008 erfasste, und während der Schuldenkrise einiger Mitgliedstaaten hat sich der Euro bewährt. Die Europäische Zentralbank steuerte die gemeinsame Währung bislang sicher durch die turbulenten Zeiten. Doch durch die Staatsschuldenkrise einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten steht die Währungsunion vor neuen Herausforderungen. Die Europäische Zentralbank gibt im Internet Auskunft über ihre Zinspolitik und den Wert des Euros in der Welt. Außerdem gibt es Unterrichts-Videos zu verschiedenen Themen: Einen Überblick über die EZB bietet auch: 66 Leben im Euroland Leben im Euroland 67

35 Die 17 Euroländer der Europäischen Union Hohe Hürden für neue Euroländer Auch die EU-Staaten, die nicht zur Eurozone gehören, müssen die wirtschaftlichen und fiskalischen Kriterien erfüllen. Um sich für den Euro zu qualifizieren, muss die Inflationsrate eines Landes niedrig sein, das Zinsniveau ähnlich sein wie jenes im Euroraum, zwei Jahre lang vor der möglichen Euro-Einführung muss der Wechselkurs gegenüber dem Euro stabil sein und dauerhaft muss strikte Haushaltsdisziplin herrschen. Wichtig ist auch: Die Unabhängigkeit der Zentralbank muss gewährleistet sein. Inzwischen ist der Euro die Gemeinschaftswährung in 17 EU- Mitgliedstaaten. Lettland wird als 18. Land am 1. Jänner 2014 den Euro einführen. Die Kleinstaaten Monaco, San Marino und der Vatikan sind zwar keine EU-Mitglieder, haben aber aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU den Euro als einzige Währung und in einem eng begrenzten Umfang das Recht, eigene Euro-Münzen prägen zu lassen. Auch in Andorra ist der Euro offizielles Zahlungsmittel, jedoch gibt das Land bisher keine eigenen Euro-Münzen heraus. Der Euro ist auch die Währung in Montenegro und im Kosovo 2, obgleich mit diesen Ländern keine diesbezüglichen Abkommen bestehen. Der Pakt für eine stabile Währung Euro-Gruppe Übrige EU Stand: Juli 2013 Der Euro ist eine stabile Währung für Europa. Begann die Währungsunion Anfang 1999 mit einem Wechselkurs von etwa 1,18 Dollar je Euro, so liegt der Kurs trotz der Krise in einigen Mitgliedstaaten bis heute deutlich darüber. Um diese Stabilität des Geldes zu erhalten, müssen die Eurostaaten strikte Haushaltsdisziplin bewahren. Dazu haben sich alle EU-Staaten 1991 im Vertrag von Maastricht und 1996 im Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet. Dessen Regeln besagen: Eine übermäßige Neuverschuldung müssen alle Eurostaaten vermeiden; die Grenze ist drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ebenso darf die Gesamtverschuldung nicht über 60 Prozent des BIP betragen. Wer über dieser Grenze liegt, muss seinen Schuldenstand abbauen. Jedes Jahr wird 2 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN- Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. 68 Leben im Euroland Leben im Euroland 69

36 geprüft, ob sich alle an diese strengen Regeln halten und die notwendige Haushaltsdisziplin üben. Die Staaten übermitteln dazu regelmäßig Daten über ihre wirtschaftliche Entwicklung und ihre Haushaltslage, die von der Kommission bewertet werden. Sieht sie für einen Staat die Gefahr einer übermäßigen Verschuldung voraus, kann sie eine Frühwarnung aussprechen. Allerdings erwies sich, wie das Beispiel Griechenland und anderer Euroländer zeigt, dieser bisherige Mechanismus als nicht ausreichend. Dies lag bisher vor allem daran, dass es für die Verletzung der Stabilitätskriterien keine wirksamen Sanktionen gab. Hinzu kam, dass die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten nicht vor Ort von Eurostat, dem Statistikamt der EU, überprüft werden durften. Außerdem gibt es zwar eine Währungsunion, bislang aber keine echte Wirtschaftsunion. Die Europäische Zentralbank Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre bislang größte Bewährungsprobe zu bestehen. Sie hat den Euro stabil gehalten und die Währungsunion vor Turbulenzen der globalen Krise geschützt. In den 14 Jahren seines Bestehens ist der Euro inzwischen zu einer globalen Leitwährung geworden. Der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main achtet auf die Preisstabilität in Europa. Sie tut dies, indem sie die umlaufende Geldmenge reduziert oder erhöht. Dies geschieht in der Regel durch Änderung der Zinssätze. Die Zentralbank hat durch die Steuerung der Geldmenge und die Festlegung der Zinssätze einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Sie ist völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden. Das wichtigste Beschlussorgan ist der EZB-Rat. Er tritt alle zwei Wochen zusammen. Ihm gehören die sechs Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Länder des Euroraums an. Doch ist die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Europäische Zentralbank die Kaufkraft des Euro stabil halten kann und sich keine inflationären Tendenzen entwickeln. Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken, die zum Europäischen System der Zentralbanken zusammengeschlossen sind, dürfen Euro-Banknoten ausgeben. Anders ist es mit den Euro-Münzen. Diese können von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, doch die Europäische Zentralbank genehmigt vorher, wie viele Münzen geprägt werden dürfen. Die Eurozone vor neuen Herausforderungen Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität Neue Bewährungsproben hat die Eurogruppe seit Ende 2009 zu bestehen, nachdem an den internationalen Finanzmärkten die Bonität Griechenlands in kurzer Zeit stark herabgestuft wurde. Als im Zuge der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands Zweifel an der Bonität weiterer Euroländer aufkamen, haben am 9./10. Mai 2010 die EU-Länder einen auf drei Jahre angelegten provisorischen Stabilitätsmechanismus ( Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität EFSF) für die Euroländer beschlossen. Er kann Garantien bis in Höhe von 780 Milliarden Euro für überschuldete Mitgliedstaaten und Hilfskredite von bis zu maximal 440 Milliarden Euro bereitstellen. Davon kommen 60 Milliarden Euro von der EU. Bis zu dieser Höhe kann nach einer Verordnung die EU-Kommission im eigenen Namen Kredite aufnehmen. Der Rat kann auf Vorschlag der EU-Kommission mit qualifizierter Mehrheit über den Umfang des Kreditvolumens und seine Verwendung entscheiden. Die Mittel werden am Kapitalmarkt von einer Zweckgesellschaft der Eurostaaten aufgenommen. Die EFSF-Mittel werden zu den am Markt bezahlten Zinsen an das Krisenland weitergeleitet und von den Euroländern gemeinschaftlich verbürgt. Dabei richtet sich die Höhe der Bürgschaft nach dem Kapital- 70 Leben im Euroland Leben im Euroland 71

37 anteil der teilnehmenden Euroländer. Österreich bürgt für 2,99 Prozent der 780 Mrd. Euro, d.h. 23,3 Mrd. Euro. Bevor ein Land Hilfe durch die EFSF erhalten kann, müssen alle Euroländer einschließlich des betroffenen Landes ein Sparprogramm billigen, das das betroffene Land mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EZB vereinbart. Der Rettungsschirm wird durch Finanzhilfen des IWF ergänzt. Im Oktober 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Euroländer eine Übereinkunft mit dem Welt-Bankenverband IIF erzielt, Griechenland mehr als 50 Prozent seiner Schulden bei privaten Gläubigern zu erlassen. Zugleich wurden Maßnahmen verabredet, wie die Mittel des Rettungsschirms EFSF wirkungsvoller eingesetzt werden können, um über die Garantiesumme hinaus private Kreditgeber in seine Maßnahmen einzubinden. Die Gewährleistungen würden aber erst dann in Anspruch genommen, wenn Kredite, die sie absichern, vom Schuldner nicht zurückgezahlt werden. Die Kredite werden zu einem höheren Zinssatz gewährt, als sich die Kreditgeber selbst am Kreditmarkt refinanzieren können. Kommt es zu keinem endgültigen Kreditausfall (was ja Ziel des Rettungsschirms ist), so verdienen die EFSF und die Mitgliedstaaten sogar an der Differenz zwischen den Zinsen, zu denen sie sich am Kapitalmarkt Geld ausleihen und den Zinsen, die der unterstützte Staat zahlen muss. Sollte es dennoch zu einem Zahlungsausfall eines Mitgliedstaates kommen, so müssen dafür auch die privaten Geldgeber des Landes mit haften. Europäischer Stabilitätsmechanismus Allerdings wurde inzwischen klar, dass nach dem Auslaufen der bis Mitte 2013 befristeten EFSF ein unbefristeter Stabilitätsmechanismus benötigt wird. Darum haben die Mitgliedstaaten der Eurozone im Juli 2011 einen Vertrag zur Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet, der 2013 den provisorischen Stabilitätsmechanismus ablöst. Der ESM mit Sitz in Luxemburg enthält ein Grundkapital von 80 Milliarden Euro, das die Eurostaaten einzahlen müssen. Österreichs Anteil daran beträgt 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen 620 Milliarden Kreditgarantien der Euro-Länder für ESM-Anleihen. Diese sind so bemessen, dass in jedem Fall eine Bestbewertung des ESM erreicht wird, so dass er bei Bedarf in jedem Fall bis zu 500 Milliarden Euro tatsächlich Kredite vergeben kann. Daneben bleibt es bei der zusätzlichen Beteiligung des IWF mit 250 Milliarden Euro. Der Zugang zu ESM-Finanzhilfen wird nur unter strengen Auflagen im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms und einer rigorosen Analyse der Tragfähigkeit der Staatsverschuldung gewährt. Neben Finanzhilfen kann der ESM künftig unter strikten Bedingungen auch zum Ankauf von Staatsanleihen eines ESM-Mitgliedes genutzt werden. Auf dem Weg zu einer Wirtschaftsunion mit stabilen Staatshaushalten Während der Krise zeigte sich, dass zwar nicht der Euro, aber die Fähigkeit der Schuldnerländer, sich günstig zu finanzieren, in Gefahr war. Diese ist verursacht durch den Schuldenstand der öffentlichen Haushalte. Die Schulden zu begrenzen ist der Kern des Stabilitätspaktes, der Teil der Währungsunion ist. Doch offenbar konnten einige Euroländer nicht die vom Stabilitätspakt geforderten Verschuldensobergrenzen auf Dauer garantieren. 72 Leben im Euroland Leben im Euroland 73

38 Der Fiskalpakt Europa konkret Damit die Mitgliedsländer der Eurozone nicht länger Warnungen der Europäischen Kommission ignorieren können, ihre Haushaltspolitik zu sanieren, hat das Europäische Parlament am 28. September 2011 ein Paket von sechs EU-Gesetzen (fünf Verordnungen und eine Richtlinie, darum auch Six pack genannt) verabschiedet. Dadurch soll die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass schneller auf eine unsolide Haushalts- oder Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten reagiert werden kann. Mit dem Gesetzespaket sollen vorrangig vier Ziele erreicht werden: 1. Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, mit dem Haushaltsdefizite und Staatsschulden begrenzt werden sollen 2. Einführung neuer Kontrollen makroökonomischer Ungleichgewichte wie Immobilienblasen oder auseinanderklaffende Wettbewerbsfähigkeit zwischen Mitgliedstaaten 3. Aufstellen von Standards zur korrekten und unabhängigen Statistikerstellung zwecks solider Haushaltsführung und -kontrolle 4. Verstärkung der Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse und der Verantwortlichkeiten. Für den Fall, dass Mitgliedstaaten auf Warnungen der Kommission wegen unsolider Haushaltsführung nicht angemessen reagieren, wird ein halbautomatischer Sanktionsmechanismus eingeführt. Von der Kommission verhängte Sanktionen können von den Mitgliedstaaten nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit im Rat abgewendet werden, wobei der betroffene Mitgliedstaat nicht mitstimmen darf. Die Befugnisse des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) wurden erweitert, so dass es die Einhaltung der Defizitgrenzen besser überwachen kann. Wegen falscher Statistiken eines Mitgliedstaates können Sanktionen verhängt werden. Das Europäische Parlament hat im Zusammenhang mit unsolider Haushaltsführung das Recht erlangt, die Finanzministerinnen und Finanzminister von Mitgliedstaaten anzuhören, die eine Warnung der Kommission erhalten haben. Dagegen hatten sich die Mitgliedstaaten lange gewehrt. Um die Wirtschafts- und Währungsunion weiter zu stärken, haben am 9. Dezember 2011 die Staats- und Regierungschefs von 25 der 27 EU-Staaten (nur das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik fehlen) den sogenannten Fiskalpakt geschlossen. Da keine Einigung aller 27 EU-Staaten über eine Änderung der EU-Verträge erreicht werden konnte, wurde dazu auf das Instrument eines neuen zwischenstaatlichen Vertrages zurückgegriffen. Der Pakt soll die wirtschaftliche Säule der Wirtschafts- und Währungsunion stärken. Gleichzeitig sollen als Reaktion auf die derzeitige Krise die fiskalpolitische Disziplin verbessert und eine strengere Überwachung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftpolitik sowie Sanktionen bei Regelverstößen eingeführt werden. Zu den Hauptkomponenten des Pakts gehört, dass die Haushalte der Eurostaaten ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen müssen (das strukturelle Defizit darf 0,5 Prozent des BIP nicht übersteigen) und dass diese Regel (die sogenannte Schuldenbremse) in die Verfassungen oder vergleichbare Gesetze der Mitgliedstaaten aufzunehmen ist. Der Pakt sieht ferner vor, dass Staaten, deren Gesamtverschuldung über die zulässigen 60 Prozent des BIP hinausgeht, die Schulden jährlich um mindestens ein Zwanzigstel des über dieser Grenze liegenden Wertes abbauen müssen. Staaten mit übermäßigem Defizit müssen ihre Haushaltspläne und das Programm zum Schuldenabbau jährlich der Europäischen Kommission und dem Rat zur Überwachung vorlegen. Eine besonders wichtige Neuerung ist, dass bei Verstoß eines Landes gegen diese Verpflichtungen die Kommission oder andere Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen können. Dieser kann gegen den betreffenden Staat finanzielle Sanktionen bis in Höhe von 0,1 Prozent des BIP verhängen. Der Fiskalpakt soll sich übrigens nicht auf die 17 Staaten der Eurozone beschränken. Auch die Mitgliedstaaten, die derzeit dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, können ihm beitreten. Außerdem verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten nicht nur die Mitglieder der Eurozone durch den neuen Vertrag zu einer engeren Abstimmung ihrer Wirtschaftspolitiken. Der Pakt soll zudem innerhalb von höchstens fünf Jahren in den EU-Rechtsrahmen überführt werden. 74 Leben im Euroland Leben im Euroland 75

39 Der Haushalt der EU Investieren in Wachstum und Beschäftigung Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden über den EU-Haushalt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gemeinsam und gleichberechtigt. Dabei muss sich der jährliche Haushalt innerhalb der im mehrjährigen Finanzrahmen vereinbarten Grenzen bewegen. Dieser mehrjährige Finanzrahmen wird in der Regel für sieben Jahre aufgestellt. Gegenwärtig befindet sich die EU im Finanzrahmen ; seit 2011 wird bereits über den Zeitraum verhandelt. Hier informiert die Europäische Kommission über den EU-Haushalt: Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments ist zu erreichen über die Website: 76 Der Haushalt der EU Der Haushalt der EU 77

40 EU-Strukturhilfen für Österreich nach Bundesländern (EFRE-Finanzrahmen in Millionen Euro) Niederösterreich Im Haushalt der EU wird zwischen Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen unterschieden. Die Zahlungsermächtigungen umfassen dabei die Ausgaben, die im betreffenden Haushaltsjahr konkret getätigt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen umfassen darüber hinaus auch Ausgaben, die im jeweiligen Jahr beschlossen, aber erst in den Folgejahren kassenwirksam werden. Oberösterreich Wien Haushalt 2013 Vorarlberg 200 Tirol Salzburg Kärnten Steiermark Burgenland Die Beratungen für das Haushaltsjahr 2013 waren besonders schwierig. Sie wurden erst kurz vor dem Ende des Jahres 2012 abgeschlossen. Da das Jahr 2013 das letzte in der laufenden Sieben-Jahresperiode ist, müssen die Zahlungsermächtigungen über denen der Vorjahre liegen. Denn viele der in den vergangenen Jahren eingegangenen Verpflichtungen werden in diesem Jahr zur Zahlung fällig. Im Jahr 2012 waren 129 Milliarden Euro an Zahlungen vorgesehen. Da diese nicht ausreichten, wurde nach schwierigen Diskussionen zwischen Kommission, EP und Mitgliedstaaten Ende 2012 ein Berichtigungshaushalt über zusätzliche sechs Milliarden Euro angenommen. Die Verpflichtungsermächtigungen umfassten in Milliarden Euro Für 2013 einigten sich Rat und Parlament auf Zahlungsermächtigungen in Höhe von 132,837 Milliarden Euro. Das Parlament hatte ebenso wie die Europäische Kommission vergeblich für einen höheren Ansatz plädiert. Denn der Haushalt für 2013 liegt nun ca. drei Milliarden unter dem des Jahres 2012 (wenn man den Berichtigungshaushalt berücksichtigt), obwohl in den vergangenen Jahren Zahlungsverpflichtungen eingegangen wurden, die die EU in 2013 zu höheren Ausgaben verpflichten werden. Es ist daher absehbar, dass auch im Laufe des Jahres 2013 ein Berichtigungshaushalt beschlossen werden muss. 0 Sbg Vbg W T Ktn OÖ Bgld NÖ Stmk Verwendung des Budgets Auch im Jahr 2013 verwendet die EU ihr Budget, welches nur rund 1 Prozent des EU- Bruttonationaleinkommens aller EU-Staaten beträgt, wie folgt: Salzburg: EUR Vorarlberg: EUR Wien: EUR Tirol: EUR Kärnten: EUR Oberösterreich: Burgenland: EUR EUR Niederösterreich: EUR Steiermark: EUR Grenzüberschreitende und Transnationale Zusammenarbeit (Gesamtösterreich): EUR Gesamt: EUR Größter Haushaltsposten bleibt der Bereich Nachhaltiges Wachstum mit gut 45 Prozent des Gesamtbudgets. Darunter fallen vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts innerhalb der Union. Konkret sind dies Regional- und Strukturfondshilfen, Innovations- und Technologieförderung sowie Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. 78 Der Haushalt der EU Der Haushalt der EU 79

41 Zweitgrößter Bereich des EU-Haushalts ist die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Darunter versteht man neben der klassischen Landwirtschaftspolitik mit ihren Direktzahlungen auch die Entwicklung der ländlichen Räume, die Umweltpolitik sowie die Fischerei. Die Direktbeihilfen für Landwirtinnen und Landwirte machen dabei mit knapp 30 Prozent des EU-Haushalts den größeren Teil aus. Für die Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktion zu modernisieren, die ländliche Infrastruktur zu verbessern und andere Erwerbsquellen als die Landwirtschaft zu fördern, sowie für Umweltmaßnahmen werden 10 bis 11 Prozent des Haushalts verwendet. Im Vergleich zu diesen beiden großen Blöcken ist der Haushaltsanteil der verbleibenden Politikbereiche eher bescheiden: Für die EU-Außenpolitik werden 6,4 Prozent der Mittel verwendet, für die Maßnahmen im Bereich der Innen- und Justizpolitik 1,4 Prozent. Die verbleibenden 5,6 Prozent gibt die EU für Verwaltungsausgaben (Personal-, Gebäude,- Reise- und Übersetzungskosten) aus. Mehrjähriger Finanzrahmen Im Mehrjährigen Finanzrahmen sind jährliche Obergrenzen der Ausgaben je Ausgabenkategorie festgelegt. Somit begrenzt der Mehrjährige Finanzrahmen die Jahreshaushalte. Außerdem enthält er weitere grundsätzliche Regelungen für den Ablauf der jährlichen Haushaltsverfahren. Seit den 1980er-Jahren wurde der Mehrjährige Finanzrahmen, der auch als Finanzielle Vorausschau bezeichnet wurde, als Bestandteil der interinstitutionellen Haushaltsvereinbarungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission verabschiedet sozusagen als Vertrag zwischen diesen Institutionen. Im Vertrag von Lissabon ist nun ein eigenes Verfahren für die Verabschiedung einer Verordnung über den Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen. Der derzeitige Mehrjährige Finanzrahmen gilt für den Zeitraum , der erste Mehrjährige Finanzrahmen nach dem Lissabon-Vertrag soll für die Periode gelten. Um den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen zu beschließen, muss das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen und der Rat einstimmig. Den einstimmigen Vorschlag des Rates hatte das Parlament zunächst abgelehnt, vor allem weil er den Handlungsspielraum für die Haushaltsgestaltung aus Sicht des Parlaments zu sehr begrenzt hätte. Im Juni 2013 wurde allerdings eine politische Einigung über mehr Flexibilität erzielt: nicht ausgegebene Mittel können zwischen den Haushaltsjahren und Budgetlinien übertragen werden und 2017 soll - abhängig von der Wirtschaftslage - eine Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens stattfinden. Die förmliche Abstimmung im Parlament und im Rat ist für Herbst 2013 geplant. Die Geldquellen der EU Der Haushalt der EU muss vollständig aus Eigenmitteln und Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden, denn die EU darf zu ihrer Finanzierung keinerlei Schulden machen oder Kredite aufnehmen. Die Eigenmittel sind: Beiträge auf der Grundlage des Bruttoinlandseinkommens Die Mitgliedstaaten überweisen Beiträge, die sich an der Wirtschaftskraft der einzelnen Staaten bemessen. Diese Einnahmequelle ist die bedeutendste für den EU-Haushalt: Sie macht rund 73 Prozent des EU-Haushalts aus. Zölle Sie werden bei der Einfuhr von Gütern in den Binnenmarkt erhoben. Hinzu kommen die Abgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, z.b. für die Produktion von Zucker. Diese Einnahmen tragen 15 Prozent zur Finanzierung des EU-Haushaltes bei. Mehrwertsteuereinnahmen Da die Mehrwertsteuer in den Staaten der EU unterschiedlich ist, wird für jeden Staat eine Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage nach einem einheitlichen Verfahren berechnet. Davon erhält die Europäische Union 0,5 Prozent, wodurch die Mehrwertsteuereinnahmen insgesamt rund 11 Prozent am Gesamthaushalt der EU erbringen. 80 Der Haushalt der EU Der Haushalt der EU 81

42 Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission beraten den EU-Haushalt. Das Haushaltsverfahren Am Haushaltsplan, der die Ausgaben der EU für ein Jahr festlegt, sind drei Organe beteiligt: die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat. Die beiden letzteren bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU. Die Kommission legt spätestens am 1. September ihren Entwurf für den Haushaltsplan des nächsten Jahres vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Finanzministerinnen und Finanzminister beraten den Entwurf, ändern ihn, wo sie es für nötig halten, und stellen gemeinsam den Haushaltsplan auf. Die Kommission verwaltet den Etat und sorgt dafür, dass die Mittel ihren Bestimmungen gemäß ausgegeben werden. Der Rechnungshof und das Europäische Parlament prüfen, ob die Mittel korrekt eingenommen und ausgegeben wurden. Europäischer Rechnungshof Jede öffentliche Hand kann nur das Geld ausgeben, das sie von den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen erhalten hat. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht zu erfahren, ob die öffentliche Hand sorgsam mit den Steuer-Milliarden umgeht. Deshalb prüfen unabhängige Instanzen alle öffentlichen Ausgaben. In der EU macht dies seit 1977 der Europäische Rechnungshof in Luxemburg. Die Mitglieder des Rechnungshofes sind völlig unabhängig und dürfen während ihrer Amtszeit keine andere Berufstätigkeit ausüben. Jeder EU-Staat entsendet ein Mitglied an den Rechnungshof. Den Mitgliedern des Rechnungshofes unterstehen etwa 750 Beamtinnen und Beamte und 140 Zeitbedienstete, die die Zahlungen der EU prüfen. Der Rechnungshof kontrolliert, ob alle Einnahmen und Ausgaben der EU rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Er überzeugt sich außerdem davon, ob die Haushaltsführung sparsam und wirksam ist. Parlamentarische Finanzkontrolle Im Europäischen Parlament prüft ein eigener Haushaltskontrollausschuss, ob alle Ausgaben korrekt abgelaufen sind und ob die angestrebten Ziele mit den ausgegebenen Mitteln auch sinnvoll erreicht wurden. Außerdem untersucht der Haushaltskontrollausschuss Probleme oder Unstimmigkeiten, auf die der Rechnungshof oder die EU-eigene Antikorruptionsbehörde OLAF hinweisen. Nicht zuletzt schlägt der Haushaltskontrollausschuss dem Plenum vor, ob die Europäische Kommission am Ende des Jahres entlastet werden soll. Die meisten Rügen beziehen sich nach wie vor auf Mängel in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten. Denn 80 Prozent der Zahlungen der Union werden über die EU-Länder geleitet, z.b. an Landwirtinnen und Landwirte. Für die Kontrolle dieser Zahlungen ist aber vorrangig der jeweilige Staat zuständig. OLAF kämpft gegen Betrug Die finanziellen Interessen der EU und ihrer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, ist Aufgabe von OLAF (abgekürzt aus Office Européen de Lutte Anti-Fraude), dem Europäischen Amt zur Betrugsbekämpfung. OLAF kann bei begründetem Verdacht Untersuchungen einleiten und wie eine Polizei ermitteln. Weder ein EU-Organ noch eine Regierung hat OLAF gegenüber ein Weisungsrecht. Zu den Aufgaben von OLAF gehört es, Betrug im Zollbereich aufzudecken und zu verfolgen, ebenso den Missbrauch von Subventionen sowie Steuerhinterziehung soweit sich diese auf den EU-Haushalt auswirkt. Außerdem bekämpft OLAF Verstöße gegen Gesetze, die die finanziellen Interessen der EU schädigen wie zum Beispiel Korruption. OLAF arbeitet mit den Behörden der EU-Staaten zusammen, mit der Weltbank und den Vereinten Nationen, mit Interpol und Europol. Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis von betrügerischen Handlungen zu Lasten des EU-Haushaltes haben, können dies online, per oder Post an OLAF melden: Das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung OLAF geht Hinweisen von Betrug zulasten des EU-Haushalts nach. 82 Der Haushalt der EU Der Haushalt der EU 83

43 Klima auf der Kippe Klimaschutz und Energiepolitik Das Klima wandelt sich und unser Planet wird wärmer. Im Jahr 2011 ist laut Angaben der Europäischen Kommission der globale Ausstoß von CO 2 gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent auf 34 Milliarden Tonnen gestiegen. Um mehr als ein halbes Grad ist die globale Durchschnittstemperatur in den vergangenen drei Jahrzehnten gestiegen. Der Klimawandel ist zu einem Thema von herausragender Bedeutung geworden, weil seine Auswirkungen dramatische Folgen für unseren Planeten haben und wir schon heute die Vorboten dieser Veränderungen spüren. Auch die Europäische Union verfolgt das Ziel der internationalen Gemeinschaft, die Erderwärmung auf zwei Grad über der Temperatur in vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Im Rahmen der Energieversorgung werden Öl und Erdgas knapper und von Jahr zu Jahr teurer. Die Europäische Union möchte weltweiter Vorreiter im Klimaschutz und beim Einsatz von erneuerbaren Energieträgern werden. Es gilt, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu verringern und eine sichere, nachhaltige und wirtschaftlich tragbare Energieversorgung zu gewährleisten. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat die volle Gesetzgebungszuständigkeit im Bereich Energiepolitik erhalten. Informationen zur Energiepolitik der EU: Informationen zum Klimawandel und zur Klimaschutzpolitik der EU: 84 Klima auf der Kippe Klima auf der Kippe 85

44 In der Strategie Europa 2020 aus dem Jahr 2010 hat sich die EU ihre Wachstumsziele bis 2020 gesteckt. Ziel ist es, intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Nachhaltigkeit bedeutet, eine Wirtschaft zu fördern, die ressourcenschonend, ökologischer und wettbewerbsfähiger agiert (Siehe dazu auch Kapitel Global und sozial ). Eines der fünf Kernziele der Strategie betrifft den Bereich Klimaschutz und Energie: beinhaltet, dass (im Vergleich zu 1990) die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent verringert werden sollen. Gleichzeitig soll der Anteil erneuerbarer Energien dann 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der EU ausmachen. Die Energieeffizienz soll um 20 Prozent gesteigert werden. Klimaschutz Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich wie viele andere Industrieländer mit dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, bestimmte Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Einfluss des Protokolls, das 2005 in Kraft trat, ist jedoch begrenzt, da es nur Reduktionsmaßnahmen durch Industrieländer vorsieht und einige große Industrienationen entweder das Protokoll nicht ratifiziert haben oder aber nicht mehr an der zweiten Verpflichtungsperiode, die 2013 begonnen hat, teilnehmen wollen. Die EU plädiert seit langem dafür, das Kyoto-Protokoll durch einen weltweiten Rechtsrahmen zu ersetzen. Diese Initiative wurde auf der Klimakonferenz in Durban 2011 akzeptiert. Das neue Klimaabkommen soll bis 2015 beschlossen werden und 2020 in Kraft treten. Im Rahmen ihrer Strategie Europa 2020 hat sich die EU bereits das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent zu verringern. Bis 2050 soll es Prozent weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 geben. Da die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen nicht vor 2015 abgeschlossen sein werden, ist die EU am 1. Jänner 2013 in die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls eingetreten. Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 haben sich die Staaten darauf geeinigt, das Kyoto-Protokoll bis 2020 zu verlängern. Nachhaltige Energiepolitik Eine sinnvolle Klimaschutzpolitik braucht eine entsprechende Energiepolitik, da sie der Schlüssel für eine Senkung von Treibhausgasemissionen ist. Eine in sich stimmige Energiepolitik hat jedoch auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Europäische Union stützt ihre Energiepolitik auf zwei Pfeiler: beste Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Energie muss so effizient, also so sparsam wie möglich eingesetzt werden, und zwar überall, im privaten Haushalt wie in der Industrie und in öffentlichen Einrichtungen. Der Strombedarf von Haushaltsgeräten ist für den Verbraucher dank einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht mit einem Blick auf das Etikett zu erkennen. Der effiziente Einsatz von Energie ist die kostengünstigste Weise, Treibhausgasemissionen zu senken und zugleich einen wichtigen Beitrag für ein hohes Maß an Versorgungssicherheit von Energie zu leisten. Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Energieeffizienz-Richtlinie vorgelegt, welche die im Jahr 2006 verabschiedete Richtlinie ersetzen soll. Diese neue Richtlinie soll durch eine Reihe verpflichtender Maßnahmen dabei helfen, das EU-Energieeffizienzziel Einsparung von 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis 2020 noch zu erreichen. 86 Klima auf der Kippe Klima auf der Kippe 87

45 Energieverbrauch in Österreich 2011 Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch in Österreich lag 2011 bei 28,6 % (Wasserkraft, brennbare Abfälle und sonstige). Er soll bis 2020 auf 34 % ausgebaut werden. Struktur des Bruttoinlandsverbrauchs Quelle: BMWFJ ,5 % Sonstige Erneuerbare Energien Wasserkraft 8,6 % Gas 23,0 % 2,5 % 2,1 % 10,2 % Brennbare Abfälle Nettostromimporte Kohle Öl 36,2 % Fossile und erneuerbare Energiequellen Fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle sind noch immer die wichtigsten Energiequellen. Allerdings ist diese Art der Energie nicht nur klimaschädlich, sondern in den vergangenen Jahren auch teuer geworden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den allergrößten Teil dieser Energieträger importieren, was sie von Drittstaaten abhängig macht. Die Nutzung der Kernenergie wird von den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gesehen. Während einige die Kernenergie mehr oder weniger stark nutzen, kommt sie für andere überhaupt nicht in Frage. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan im März 2011, bei der nach einem schweren Erdbeben ein Tsunami ein küstennahes Kernkraftwerk zerstörte, ist die Akzeptanz der Kernenergie weltweit, vor allem aber in Europa, weiter gesunken. So hat beispielsweise Deutschland im August 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Der Ausbau von erneuerbaren Energiequellen ist ein Beitrag sowohl für eine sichere Energieversorgung als auch für den Klimaschutz. Europa ist schon heute weltweit führend in der technologischen Entwicklung erneuerbarer Energien. Das Klimaschutzpaket Nach einem nur elf Monate dauernden Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament im Dezember 2008 mit großer Mehrheit das EU-Klimaschutzpaket verabschiedet. Es ist eines der größten legislativen Projekte, das die EU je bewältigt hat. Das Paket soll sicherstellen, dass die EU ihre selbst gesetzten Klimaziele bis zum Jahr 2020 erreicht. Konkret bewirkt das Klimaschutzpaket, dass beispielsweise Österreich bis zum Jahr 2020 seinen Anteil an erneuerbaren Energien auf 34 Prozent steigern muss betrug der Anteil ca. 23 Prozent, heute ca. 29 Prozent. Außerdem sollen neue Autos ab dem Jahr 2015 nur noch maximal 130 Gramm CO 2 je Kilometer ausstoßen, wobei jedoch dieser Wert je Hersteller auf die gesamte Neuwagen-Flotte bezogen wird. Ein wichtiger Baustein im Klimaschutzpaket ist zudem die Ausweitung des Emissionshandelssystems für die Industrie. Dadurch werden Investitionen in klimafreundliche Technologien angeregt. Außerdem ist beschlossen worden, dass die Mitgliedstaaten aktiv werden müssen, damit beispielsweise im Wohnbereich Energie möglichst effizient genutzt wird. So sollen Förderprogramme auf nationaler Ebene dazu beitragen, dass Häuser besser gedämmt werden und moderne Heizungsanlagen eingebaut werden. Seit 2012 werden einige Gesetzestexte des Klimaschutzpaketes vom Europäischen Parlament und vom Rat zur Änderung überarbeitet. Eine Reihe von Maßnahmen muss angepasst werden, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. 88 Klima auf der Kippe Klima auf der Kippe 89

46 Gesunde Lebensmittel sichere Produkte Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wir wollen in Europa gute und gesunde Lebensmittel essen und genießen eine reiche Auswahl an Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch. Der Umbau hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur und der Pflege der ländlichen Räume steht, ist weit fortgeschritten. Es bleibt aber noch viel zu tun. Zu den noch ungelösten Problemen gehört zum Beispiel die Überfischung der Weltmeere. Der Verbraucherschutz in der EU hat nicht zuletzt durch das hartnäckige Wirken des Europäischen Parlaments einen hohen Stellenwert. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat auch im Bereich Landwirtschaft die volle Gesetzgebungszuständigkeit erhalten. Umfassende Informationen über die Agrarpolitik der EU sowie über den Verbraucherschutz: Gesunde Lebensmittel Gesunde Lebensmittel 91

47 Die Gestaltung und Entwicklung der europäischen Landwirtschaft ist von der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bis in unsere Tage ein Schwerpunkt der EU-Politik. Heute gehören Verbraucherschutz, Umweltschutz, Entwicklung und Erhaltung des ländlichen Raums, Tierschutz und Pflege der Kulturlandschaft zu den Zielen europäischer Agrarpolitik. Die EU sorgt dafür, dass der Weg der Nahrungsmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher sicher ist und die Käuferin oder der Käufer dies auch überprüfen kann. Herkunftsnachweise sind eine Selbstverständlichkeit geworden und gelten auch für alle Obst- und Gemüsesorten, die von außerhalb der EU kommen. Was in Nahrungsmitteln enthalten ist, muss klar gekennzeichnet werden. Die verschiedenen Qualitäts- und Herkunftssiegel geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür zusätzliche Informationen wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma (Italien) gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist die unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung und Kommunikation von Risiken in der Nahrungskette. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten können die EFSA um eine wissenschaftliche Beurteilung ersuchen oder aber die EFSA wird auf Eigeninitiative hin aktiv. Bio-Siegel Bio-Lebensmittel boomen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Gewissheit zu geben, dass auch tatsächlich Bio drin ist, wo Bio draufsteht, hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen. Diese definiert genau, wann ein Lebensmittel als Bio-Lebensmittel verkauft werden darf. So müssen die Erzeugung und auch die Weiterverarbeitung ökologischen Kriterien genügen. Bei der Herstellung dürfen beispielsweise keine synthetischen Pflanzenschutzmittel benutzt werden. Bio-Produkte dürfen weder bestrahlt werden (um etwa die Haltbarkeit zu verlängern) noch gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Auch die Tierhaltung muss artgerecht sein und bestimmten Kriterien genügen. Die EG-Öko-Verordnung, die all das regelt, gilt übrigens auch für importierte Lebensmittel. Nur wenn die Verordnung genau befolgt wird, darf ein Lebensmittel mit dem bekannten Bio-Siegel ausgezeichnet werden. Seit dem 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte, die gemäß den Vorschriften der EU ökologisch/biologisch hergestellt wurden, das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (EU-Bio-Logo) tragen. Verstöße gegen die EG-Öko- Verordnung werden mit hohen Geldbußen geahndet, sogar Haftstrafen sind möglich. Neben dem europäischen gibt es noch weitere staatliche und private Bio-Siegel. Europa konkret Die Europäische Agrarpolitik Das Jahr 2012 markierte den 50. Jahrestag der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, die im Laufe der Jahrzehnte einige Reformen durchlaufen hat. Sie stützt sich auf zwei Säulen: die Marktpolitik (Direktzahlungen und marktbezogene Maßnahmen) und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes. In beiden Säulen gilt, dass Umweltbelange stärker berücksichtigt werden. So werden Betriebsprämien jedem Bauernhof unabhängig von Produktionsmengen gezahlt. Im Jahr 2012 umfassten die Direktzahlungen für Landwirtinnen und Landwirte rund 40,5 Milliarden Euro. Diese Zahlungen sind jedoch gebunden an strenge Auflagen für Umwelt- und Tierschutz, an Verbesserungen der Lebensmittelqualität und an die Erhaltung der Kulturlandschaft. Die EU-Kommission hat am 12. Oktober 2011 ein Reformpaket zur Agrarpolitik vorgelegt, das eine Reihe von Rechtsvorschlägen enthält. Die Reform soll die wirtschaftliche und ökologische Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft garantieren, ebenso wie ihre Verankerung im ländlichen Raum. Den Bürgerinnen und Bürgern der EU sollen hochwertige und gesunde Lebensmittel zur Verfügung stehen, Umweltschutzmaßnahmen ergriffen und die Entwicklung der ländlichen Gebiete gefördert werden. Die Verabschiedung der verschiedenen Gesetzestexte durch das Europäische Parlament und den Rat wird für Ende 2013 erwartet, so dass die GAP-Reform zum 1. Jänner 2014 in Kraft treten könnte. Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik: 92 Gesunde Lebensmittel Gesunde Lebensmittel 93

48 Aktuelles Stichwort Kennzeichnung von Lebensmitteln und gesundheitsbezogene Angaben Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU In der Europäischen Union leben rund 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Ausgaben machen 56 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU aus. Die EU braucht mündige Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Vorteile des Binnenmarktes nutzen können und dabei den nötigen Verbraucherschutz erfahren. Die europäische Verbraucherschutzpolitik gehört mit zu den erfolgreichsten Politikbereichen der Europäischen Union. Dies ist nicht zuletzt dem Europäischen Parlament zu verdanken, das stets für einen umfassenden Verbraucherschutz auf EU-Ebene und dessen wirkungsvolle Durchsetzung gekämpft hat. Beispiele dafür sind Richtlinien zur Sicherheit von Kinderspielzeug, die z.b. eine ganze Reihe von Duftstoffen, die etwa Allergien auslösen können, in Spielzeugen verbieten. In der Kosmetikverordnung, die im Jahr 2009 reformiert wurde und ab dem 11. Juli 2013 grundsätzlich gilt, werden unter anderem Regeln festgelegt, die Kosmetika zum Gesundheitsschutz erfüllen müssen, wenn sie auf den EU-Markt gebracht werden. Konsumgüter, die nicht den strengen EU-Normen genügen, werden von den Behörden in den EU-Staaten erfasst und der EU-Datenbank RAPEX gemeldet. Diese Datenbank wird im Internet veröffentlicht und jede Woche aktualisiert: Die Datenbank RAPEX sammelt Informationen zu gefährlichen Konsumgütern, z.b. Spielzeug, bei dem für Kinder Verschluckungsgefahr von lösbaren Teilen besteht. Am 12. Dezember 2011 ist eine Verordnung über neue EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft getreten. Die neuen Regeln sehen vor, dass zukünftig der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung angebracht werden. Diese Informationen müssen per 100 g oder per 100 ml und können zusätzlich noch je Portion angegeben werden. Allergene Stoffe müssen hervorgehoben werden. Der Verbraucher wird künftig beim Einkauf besser informiert und kann somit gezielter Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen. Die neuen Regeln werden die Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der EU modernisieren, vereinfachen und klarer machen. Auch wird die Bürokratie für Herstellerinnen und Hersteller sowie Betreiberinnen und Betreiber von Lebensmittelunternehmen verringert. Informationen über Allergene müssen künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. Hier können die Mitgliedstaaten Maßnahmen annehmen, um festzulegen, wie diese Information zugänglich gemacht werden muss. Die Verpflichtungen zur Angabe des Herkunftslandes werden ausgeweitet. Neben Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frischem Obst und Gemüse wird die Verpflichtung künftig auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel gelten. Es wird strenge Regeln geben, um zu vermeiden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Präsentation der Verpackung von Lebensmitteln in die Irre geführt werden. Lebensmittelimitate, wie beispielsweise Analogkäse, müssen gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben werden. Die Lebensmittelunternehmen haben grundsätzlich drei Jahre Zeit (bis Ende 2014), sich den Regeln anzupassen. Ab Ende 2016 sind die Vorschriften über die Nährwertkennzeichung anzuwenden. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel wie leicht oder mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sind in den letzten Jahren häufig in der Werbung oder auf Lebensmittelverpackungen benutzt, aber auch immer wieder kontrovers in der EU diskutiert worden. Am 16. Mai 2012 genehmigte die Europäische Kommission eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben und der Bedingungen für ihre Verwendung für Lebensmittel, die in der gesamten EU gilt. Seit Anfang Dezember 2012 dürfen nicht zugelassene und noch nicht geprüfte Angaben nicht mehr verwendet werden. Unionsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (in englischer Sprache): 94 Gesunde Lebensmittel Gesunde Lebensmittel 95

49 Frei und sicher leben Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Im Vertrag von Lissabon ist festgeschrieben, dass die Europäische Union eine Gemeinschaft der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist, in der die Grundrechte sowie die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden. Heute ist es möglich, sich frei über EU-Landesgrenzen zu bewegen, zu leben und zu arbeiten. Doch ohne Sicherheit können diese Freiheiten nicht genutzt werden. Bedrohungen, die von Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehen, machen nicht an nationalen Grenzen halt. Deshalb brauchen wir die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat die volle Gesetzgebungszuständigkeit auch in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung erhalten. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der EU. Die Website der Europäischen Kommission zum Politikbereich Justiz und Bürgerrechte : 96 Frei und sicher leben Frei und sicher leben 97

50 Europol und Eurojust Ein Raum der offenen Grenzen An der polnisch-ukrainischen Grenze warten Autofahrer auf die Grenzkontrolle. Seitdem die Schweiz 2008 und Liechtenstein 2011 dem Schengen-Raum beigetreten sind, gehören alle an Österreich grenzenden Länder diesem Raum der offenen Grenzen an. Dies bedeutet grenzenlose Reisefreiheit ohne lästige Personenkontrollen, wenn man von Österreich aus in die Nachbarländer reist. Die Erweiterung des Schengen- Raums ist zugleich ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des europäischen Bewusstseins, da nationale Grenzen in den Hintergrund treten. Die Öffnung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union geht einher mit dem Ausbau moderner Sicherheitsmethoden und -techniken. Der Schengener Grenzkodex unterscheidet klar zwischen Binnengrenzen und Außengrenzen. Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. An die Stelle früherer Grenzposten mit Schlagbaum und Passkontrolle tritt an den Binnengrenzen eine mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der Polizeiarbeit. Der grenzüberschreitende Verkehr an den Außengrenzen unterliegt hingegen den Kontrollen durch die Grenzschutzbeamtinnen und -beamten. Die Außengrenzen der Europäischen Union werden zeitgemäß gesichert und kontrolliert. Das Schengen-Informationssystem (kurz SIS) sorgt dafür, dass die Grenzschutzeinheiten aller EU-Staaten vernetzt miteinander kommunizieren und in Sekundenschnelle beispielsweise Fingerabdrücke europaweit abgleichen können. Das Schengen-Informationssystem wurde überarbeitet: SIS II ist mit noch mehr Funktionalitäten seit April 2013 einsatzbereit. Darüber hinaus gibt es die Europäische Grenzschutzagentur Frontex in Warschau. Sie kümmert sich um die europaweite Koordinierung der operativen Arbeit aller Grenzschutzbehörden und hilft, wenn es an einer bestimmten Stelle der EU-Außengrenze schwierige Situationen zu meistern gilt. Polizei und Zoll der EU-Staaten arbeiten zusammen, um internationale Kriminalität zu verhüten oder zu bekämpfen. Dafür wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) in Den Haag geschaffen. Es sammelt Informationen über Kriminalität, analysiert sie und leitet sie weiter. Europol hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern, besonders in Fällen schwerer Kriminalität, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten davon betroffen sind (Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel, Kinderpornographie, Geldfälschung und Geldwäsche sowie zunehmend Cyberkriminalität). Europol kann die Mitgliedstaaten ersuchen, Ermittlungen einzuleiten oder bei bestimmten Delikten gemeinsame Ermittlungsteams aus Beamten von Europol und der nationalen Polizei einzusetzen. Auch die Justizbehörden arbeiten in der EU zusammen, dies geschieht über Eurojust, die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren. Globalisierung, Freiheit und Sicherheit Fragen der Freiheit und der Sicherheit werden auch von der voranschreitenden Globalisierung beeinflusst. So können aus Informationen über den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital durchaus auch Erkenntnisse über mögliche schwere Straftaten und daraus erwachsende Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gezogen werden. Banken führen beispielweise ihre internationalen Finanztransaktionen über den Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) aus, der in Belgien ansässig ist und nach eigenen Angaben täglich rund 15 Millionen Bank-Transaktionen weltweit abwickelt. Dazu gehören auch Standardüberweisungen innerhalb der EU. Die US-amerikanische Regierung hatte nach den Anschlägen des 11. September 2001 begonnen, die Daten europäischer Kunden von einem SWIFT- Server abzurufen, der in Amerika stand. SWIFT hat jedoch im Herbst 2007 entschieden, die europäischen Transferdaten zukünftig auf Rechnern in den Niederlanden und in der Schweiz zu speichern. Europäische Regierungen erhielten bis November 2009 insgesamt Hinweise aus den USA auf verdächtige Kontobewegungen, die nach Auskunft des damaligen deutschen Innenministers Thomas de Maizière unter anderem zur Verhaftung der Sauerland-Gruppe beitrugen. Darum wurde zwischen der EU und den USA über ein entsprechendes Abkommen zur Datennutzung verhandelt, auf das das Europäische Parlament maßgeblichen Einfluß genommen hat. 98 Frei und sicher leben Frei und sicher leben 99

51 Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg sorgt für eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts. Der Raum des Rechts und der Gerichtshof der Europäischen Union Der Rechtsraum der Europäischen Union bietet Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit in der EU. Seit 1952 wacht der Gerichtshof der Europäischen Union darüber, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt und ausgelegt wird. Außerdem überprüft er, ob die Organe der Europäischen Union rechtmäßig gehandelt haben. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Gerichtshof ist das höchste Gericht der EU. Nationale Gerichte müssen seine Urteile anerkennen und in ihrer Rechtssprechung berücksichtigen. Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union gelten in allen EU-Staaten gleichermaßen, nur so ist der Raum des Rechts auch zu verwirklichen. Er sichert zudem die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge. Der Gerichtshof entscheidet beispielsweise, ob in einem Einzelfall von einem Mitgliedsland gegen EU-Recht verstoßen wurde. Er entscheidet aber auch endgültig, wie strittige Passagen in den Verträgen zu verstehen sind. Der Gerichtshof gestaltet dadurch EU-Recht fort und sichert, dass das Unionsrecht in allen EU-Ländern gleich ausgelegt wird. Damit kommt dem Gerichtshof der Europäischen Union eine bedeutende Rolle in der Entwicklung der europäischen Integration zu. Pro EU-Mitgliedstaat gibt es je eine Richterin oder einen Richter am Gerichtshof der Europäischen Union. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist möglich. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das höchste Richteramt in der EU müssen fachlich herausragend qualifiziert sein. Außerdem gibt es acht Generalanwältinnen und Generalanwälte, die nach dem gleichen Muster wie die Richterinnen und Richter ernannt werden. Sie unterstützen den Gerichtshof und erstellen unparteilich und unabhängig Rechtsgutachten zu den Rechtssachen, die ihnen von den Richterinnen und Richtern zugewiesen werden. Die Website des Gerichtshofs der Europäischen Union enthält außer Informationen zum Gerichtshof auch dessen Urteile und Entscheidungen: Der Europäische Bürgerbeauftragte: Anwalt der Unionsbürgerinnen und -bürger Beim Europäischen Bürgerbeauftragten kann sich jeder Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder mit Wohnsitz in einem EU-Land über einen vermuteten Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Organe oder anderen Institutionen und Stellen der EU beschweren. Lediglich der Gerichtshof der Europäischen Union ist davon ausgenommen. Auch Unternehmen, Vereinigungen und andere Einrichtungen, die ihren Sitz in der EU haben, können beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerden einreichen. Am häufigsten gibt es Beschwerden wegen unnötiger Verzögerungen oder verspäteter Zahlungen, wegen Verweigerung von Informationen oder Diskriminierung. Als Bürgerbeauftragte hat das Europäische Parlament 2014 die irische Ombudsfrau Emily O Reilly gewählt. Die Bürgerbeauftragte kann von sich aus Untersuchungen einleiten und zwischen den Beschwerdeführern und der EU-Verwaltung schlichten. Ihre Entscheidungen sind rechtlich nicht bindend sind die EU-Institutionen jedoch durchschnittlich 82,5 Prozent der Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten gefolgt. Jedes Jahr legt der Europäische Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Über die Website des Europäischen Bürgerbeauftragten kann man sich auch das Beschwerdeformular herunterladen: Petitionen an das Europäische Parlament Einer der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments ist der Petitionsausschuss. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die sie oder ihn unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben. Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen. In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen. Eingaben kann man schriftlich oder über die Internetseiten des Europäischen Parlaments machen, und zwar in jeder Amtssprache der EU: Frei und sicher leben Frei und sicher leben 101

52 Global und sozial Binnenmarkt und soziale Dimension der EU Der europäische Binnenmarkt, der 2012 sein 20-jähriges Bestehen feierte, ist mit rund 500 Millionen Menschen der größte Wirtschaftsraum der westlichen Welt. In ihm können sich Waren, Dienstleistungen, Kapital sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frei bewegen. Er ist jedoch kein Markt um jeden Preis: Die Chancen des freien Marktes sollen genutzt, aber zugleich unfaires Lohndumping verhindert und soziale sowie ökologische Belange berücksichtigt werden. Insbesondere für die Finanzmärkte müssen wirksamere Kontrollstandards entwickelt werden, was nur gemeinsam geht. Ein Wesensmerkmal der EU ist auch, dass die Mitgliedstaaten untereinander solidarisch sind: Die starken Länder stützen die schwächeren Regionen, damit überall Wohlstand und soziale Stabilität verwirklicht werden können. Die Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre hat sich in den EU-Ländern unterschiedlich stark bemerkbar gemacht und einige Strukturschwächen aufgezeigt. Die EU und die Mitgliedstaaten haben zur Bewältigung der Krise eine Reihe von Entscheidungen getroffen, um einen erneuten Wirtschaftsaufschwung zu erreichen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Informationen zum EU-Binnenmarkt: Global und sozial Global und sozial 103

53 Europa hat die Europäische Union unter dem Titel Europa 2020 eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ihre Wachstumsstrategie bis 2020 beschlossen. Diese Strategie soll der EU helfen, die Krise der letzten Jahre gestärkt zu überwinden. Ziel ist, dass die Europäische Union eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft hat, in der Beschäftigung und Produktivität hoch sind und ein ausgeprägter sozialer Zusammenhalt herrscht. Zu den fünf Kernzielen der Strategie Europa 2020 gehören im Bereich Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung, dass 75 Prozent der Bevölkerung (20 64 Jahre) eine Arbeit haben sollen, der Anteil der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher unter 10 Prozent liegen, mindestens 40 Prozent der Jüngeren einen Hochschulabschluss erreichen und 20 Millionen Menschen weniger armutsgefährdet sein sollen. Informationen zur Wachstumsstrategie Europa 2020: Ein Raum der Freiheit Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur ein Marktplatz, auf dem Güter ausgetauscht werden. Er ist vielmehr ein Ort der Möglichkeiten, und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Personen. Die Europäische Union garantiert den Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, sich an jedem Ort innerhalb der EU niederzulassen, dort einer Arbeit nachzugehen oder sich selbstständig zu machen. Gemeinsame Regeln, die das Europäische Parlament und der Rat zusammen erlassen, sorgen dafür, dass der Binnenmarkt auch wirklich funktionieren kann. So werden technische Normen, Qualitätsklassen und natürlich auch Umweltstandards sowie Verbraucherschutzregeln gemeinsam festgelegt, die dann in jedem Mitgliedsland der EU gelten. Auch Regeln für den Arbeitsmarkt wie etwa die Dienstleistungsrichtlinie haben Parlament und Rat gemeinsam erlassen, damit es nicht zu unfairen Bedingungen auf den Arbeitsmärkten kommt. Europa soll ein Raum der Möglichkeiten mit fairem Wettbewerb sein. SPEAK: Das von der EU mitfinanzierte Projekt stattet FremdsprachenlehrerInnen unter anderem mit Büchern und Videos aus. Dazu zählt auch, dass wirksamere Regeln für die Finanzmärkte entwickelt werden. Schon lange fordert das Europäische Parlament eine starke Aufsicht über die Finanzmärkte und deren Akteure. Angesichts der dramatischen Finanzkrise haben dies auch die Regierungen jener Mitgliedstaaten eingesehen, die davon bislang eher wenig wissen wollten. Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet, die für mehr Transparenz in der Finanzbranche sorgen und die die Finanzmärkte wirksam regulieren und kontrollieren sollen: reform_de.htm Ein Raum der Solidarität Die wirtschaftlichen Unterschiede in der erweiterten Europäischen Union sind auch über 20 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs noch erheblich. Es sind nicht nur die mittel- und osteuropäischen Staaten, in denen das Einkommensniveau deutlich unterhalb des EU-Durchschnitts liegt. Auch in Österreich und anderen, vermeintlich reichen Ländern gibt es Regionen, denen es wirtschaftlich nicht gut geht. Drei Förder-Fonds der EU, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds sollen dazu beitragen, die Angleichung dieser Regionen an das durchschnittliche Wohlstandsniveau in der EU zu erreichen, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Während der EFRE und der ESF Strukturfonds sind, die das Ziel verfolgen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken, finanziert der Kohäsionsfonds Projekte im Bereich Umwelt und Integration in die transeuropäischen Transportnetze. 104 Global und sozial Global und sozial 105

54 Aktuelles Stichwort EU-Regelung zum Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohnausgleich Die Europäische Union gibt einen Großteil ihrer Haushaltsmittel für die Regional- und Kohäsionspolitik aus: In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 347 Milliarden Euro (35,7 Prozent des gesamten EU-Budgets in diesem Zeitraum) dafür bereit. (Siehe dazu auch Kapitel In Vielfalt geeint ). Teil der Globalisierung Europa ist fest eingebunden in die Globalisierung. Ein Gutteil gerade des österreichischen Wohlstands basiert darauf, dass die bei uns entwickelten und produzierten Güter in andere Länder rund um den Erdball verkauft werden können. Die Europäische Union ist aktiv tätig, für die globalisierte Wirtschaftswelt einen Ordnungsrahmen zu entwickeln. Dies geschieht nicht nur, um unfairen Wettbewerb zu verhindern, sondern auch, um solch drastische Krisen wie die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre in Zukunft möglichst vermeiden zu können. Die EU redet mit, wenn es darum geht, neue Spielregeln für die Finanzmärkte und ihre Akteure zu entwickeln. In anderen Bereichen ist sie dabei schon weiter. Umweltstandards, Sicherheitsstandards und Mindestarbeitsbedingungen hat die EU bereits formuliert und entwickelt diese weiter, damit es nicht zu unfairem Wettbewerb kommt. Die meisten dieser Regeln beziehen sich zuerst auf den EU-Binnenmarkt, doch wirken sie auch in anderen Teilen der Welt, die mit der EU Handel betreiben möchten. Billigstes Importspielzeug, das Spuren von Giftstoffen wie Blei oder Weichmacher enthält wird z.b. von den Behörden mit Verweis auf EU-Recht vom Markt genommen. Wenn weltweit agierende Unternehmen EU-Recht nicht befolgen und beispielsweise durch ihre Marktmacht den Wettbewerb behindern, so werden sie mit hohen Bußgeldern, die bis in die Milliarden gehen können, belegt. Die Europäische Union hat als globale Wirtschaftsmacht die Kraft, unsere Werte auch bei der Gestaltung der Globalisierung einzubringen und diese durchzusetzen. Die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes in der EU soll nach Ansicht des Europäischen Parlaments von 14 auf 20 Wochen erhöht werden. Sollte bereits auf nationaler Ebene ein System des familienbezogenen Urlaubs existieren, so können die letzten vier Wochen davon als Mutterschaftsurlaub angesehen werden, in denen ein Lohnausgleich von mindestens 75 Prozent besteht. Vorgesehen ist darüber hinaus der Rechtsanspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen. Für diese Regelungen haben sich die Europaabgeordneten mit klarer Mehrheit im Oktober 2010 in erster Lesung der Richtlinie zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Die Richtlinie ist Teil des Gesamtpaketes zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das auf einer Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für den Mutterschutz aus dem Jahr 2000 basiert. Die Europaabgeordneten unterstützten den Vorschlag der Kommission, dass innerhalb des gesamten Mutterschaftsurlaubs sechs Wochen Mutterschutz direkt nach der Geburt genommen werden sollen. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub 100 Prozent des letzten Monatsentgelts oder des durchschnittlichen Monatsentgelts erhalten. Für den Rest des Urlaubes empfiehlt die Kommission, die volle Bezahlung zuzusichern. In jedem Fall darf der zu bezahlende Betrag nicht niedriger sein als die Sozialleistung im Krankheitsfall. Der Gesetzesentwurf legt eine Mindestregelung auf EU-Ebene fest. Mitgliedstaaten können neue Regelungen einführen oder existierende Regelungen beibehalten, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr entgegen kommen als die in der Richtlinie beschlossenen Regelungen. Das Parlament hat außerdem Änderungen angenommen, die die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubes verbieten. Weiterhin müssen Frauen berechtigt sein, in ihre Berufe oder zumindest an einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Damit die Positionen des Parlaments zum Mutterschaftsurlaub Gesetzeskraft erlangen, bedarf es im weiteren Gesetzgebungsverfahren einer Einigung mit dem Rat. Bisher konnte sich der Rat nicht auf eine einheitliche Position einigen. 106 Global und sozial Global und sozial 107

55 Europa und die Welt Außenpolitik, Entwicklungshilfe, Menschenrechte Die Welt ist im Umbruch, die globalen Kräfte verschieben sich. Die Europäische Union ist in der Welt ein wichtiger Akteur und spielt auf der internationalen Bühne wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und mit einer halben Milliarde Bürgerinnen und Bürger eine entscheidende Rolle. Die Union und ihre Mitgliedstaaten geben zudem mehr Geld an Entwicklungsländer als alle anderen Industrieländer zusammen. Die EU hilft weltweit, Armut zu bekämpfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Menschenrechte und Demokratie zu stärken. Ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist durch den Vertrag von Lissabon gestärkt worden. Über die EU-Außenpolitik gibt es im Internet weitere und aktuelle Informationen: Europa und die Welt Europa und die Welt 109

56 Aktuelles Stichwort Der Europäische Auswärtige Dienst Schon lange arbeiten die Regierungen der EU-Staaten in der Außenpolitik zusammen. Diese Zusammenarbeit erfolgte zunächst im Bereich der Sicherheitspolitik und nun auch in der Verteidigungspolitik. Gemeinsam unterstützen die EU-Staaten andere Länder dabei, innerstaatliche Konflikte zu lösen und demokratische Strukturen aufzubauen. Die Außen- und Sicherheitspolitik ist seit jeher ein sehr sensibles Feld nationaler Politik. Die meisten Befugnisse in diesem Bereich verbleiben daher derzeit bei den EU-Mitgliedstaaten und die EU kann keine Gesetzgebungsakte für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erlassen. Der Europäische Rat und der Rat können jedoch Beschlüsse bezüglich der strategischen Ziele und Interessen der EU, EU-Aktionen und EU-Standpunkten und deren Durchführung fassen. Weitere Fortschritte in der EU-Außenpolitik werden ihre Zeit benötigen. Wichtige Schritte aber sind bereits unternommen und die EU hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, auch in diesem Bereich zu handeln. Das Handeln der EU in der Welt folgt stets jenen Grundsätzen, nach denen auch die EU aufgebaut und auf die sie gegründet ist: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Solidarität sowie die Achtung des Völkerrechts gemäß der Charta der Vereinten Nationen. Die Koordinierung der GASP liegt in den Händen der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die vom neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt wird. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wurde durch den Vertrag von Lissabon geschaffen. In ihm wurden die bislang für Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Abteilungen aus der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des Rates zusammengefasst, um die außenpolitische Schlagkraft der Union zu erhöhen. Der EAD soll zu rund einem Drittel aus abgeordneten Diplomatinnen und Diplomaten aus den Außenministerien der Mitgliedstaaten und zu ungefähr zwei Dritteln aus EU- Beamtinnen und EU-Beamten zusammengesetzt werden. Der Dienst untersteht der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, die auch der Ratsformation Auswärtige Angelegenheiten vorsitzt und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Dadurch soll die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU auch institutionell abgesichert werden. Der EAD ist eine außenpolitische Einrichtung der EU, die politisch und haushalterisch vom Europäischen Parlament kontrolliert wird. Die Zentrale des EAD befindet sich in Brüssel. Zudem gibt es 136 Delegationen in Drittländern und bei internationalen Organisationen. Gemeinsam Krisen meistern Ein Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Sie ist durch den Vertrag von Lissabon ausgebaut worden und sichert die Operationsfähigkeit der Union durch zivile und militärische Mittel bei Missionen außerhalb der EU. Diese können sich auf politische Maßnahmen beschränken, zum Beispiel die Entsendung von Beobachterinnen und Beobachtern, sie können aber auch militärische Handlungen einschließen. Die EU verfolgt mit der Marineoperation Atalanta das Ziel, die Seeräuberei am Horn von Afrika und im Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer einzudämmen. Vorrangig werden Schiffe mit humanitären Hilfsgütern, Schiffe unter EU-Flagge und Schiffe anderer teilnehmender Nationen geschützt. Militäroperationen Die EU-Staaten können militärische Einsätze beschließen, z.b. für humanitäre Missionen sowie zur Sicherung oder Erreichung des Friedens in Krisengebieten. Die ersten Militärmissionen fanden auf dem Balkan statt. Ende 2004 übernahm die EU beispielsweise von der NATO das Kommando über die Stability Force (SFOR) in Bosnien und Herzegowina, die unter dem Namen EUFOR ALTHEA weiterhin fortgeführt wird. Es folgten weitere, kürzere Missionen in Afrika, Asien und dem Mittleren Osten. Im Dezember 2008 startete die EU ihre erste Marineoperation zum Schutz der Schiffe vor Piraten an der somalischen Küste, insbesondere von Schiffen, die Nahrungsmittelhilfe für Somalia an Bord mitführen (EU NAVFOR Operation Atalanta). 110 Europa und die Welt Europa und die Welt 111

57 Aktuelles Stichwort Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit Um schnell mit militärischen Mitteln auf Krisen außerhalb der EU reagieren zu können, haben die EU-Staaten zunächst sogenannte schnelle Eingreiftruppen aufgestellt beschloss der Rat, diese durch den Aufbau der sogenannten EU-Gefechtsverbände (EU Battlegroups) abzulösen. Diese sollen innerhalb von 15 Tagen einsatzbereit sein und für mindestens 30 Tage im Einsatz bleiben können. Seit 2007 werden jeweils zwei Gefechtsverbände (mit je Personen) für jeweils sechs Monate in Bereitschaft gehalten. Die Gefechtsverbände sind bisher jedoch noch nicht zum Einsatz gekommen. Als Abwehr gegen die fünf Hauptbedrohungen in der Welt Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Zusammenbruch von Staaten und organisierte Kriminalität setzt die EU auf ihre Fähigkeit, Konflikte auf friedlichem Weg zu lösen. Sie strebt vor allem multilaterale Lösungen an und stärkt den Vereinten Nationen den Rücken. Zivile Einsätze Im nichtmilitärischen Bereich stellt die EU Spezialistinnen und Spezialisten für internationale Missionen in Drittländern bereit, z.b. zur Stärkung der Zivilverwaltung oder zur Unterstützung des Katastrophenschutzes und der dortigen Polizei. Im Juni 2007 stellte die EU eine Polizeimission nach Afghanistan, die bis 31. Mai 2013 verlängert wurde. Auch auf dem Balkan spielt die EU eine führende Rolle. Sie finanziert dort Hilfsprojekte für den Aufbau einer stabilen Gesellschaft. Im Dezember 2008 stellte sie rund Justiz- und Polizeibeamtinnen und -beamte zur Sicherung der öffentlichen Ordnung im Kosovo zur Verfügung. Im Herbst 2008 entsandte die EU rund 200 zivile Beobachter nach Georgien, um im Krieg zwischen Georgien und Russland einen Waffenstillstand zu vermitteln. Es wurde humanitäre Hilfe für Vertriebene bereitgestellt und eine internationale Geberkonferenz für Georgien organisiert. Die Mission EUMM wird auch weiterhin fortgeführt. Die EU unterstützt ebenso die kongolesische und die palästinensische Polizei. Europäer bilden zudem das irakische Justizpersonal aus. Im August 2012 startete eine Mission EUCAP SAHEL Niger, um die nigrischen Sicherheitsakteure zu unterstützen, ihre Kapazitäten bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität auszubauen. Das Europäische Parlament vergibt jährlich den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Einzelpersonen oder Organisationen. Es würdigt damit den Mut und das Engagement all derer, die sich weltweit für die Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Der mit Euro dotierte Preis wird seit 1988 verliehen. Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger sind unter anderem Alexander Dubcek, Nelson Mandela, Aung San Suu Kyi und die spanische Bürgerinitiative BASTA YA! erhielten fünf Vertreterinnen und Vertreter der Demokratiebewegung des Arabischen Frühlings den Sacharow-Preis. Im vergangenen Jahr wurde der Preis an zwei iranische Menschenrechtsaktivisten verliehen. Nasrin Sotoudeh ist Anwältin und vertrat die Aktivisten der Opposition, die bei Protesten wegen der Präsidentschaftswahlen 2009 inhaftiert wurden, sowie zum Tode verurteilte Jugendliche, Frauen und politische Häftlinge. Nasrin Sotoudeh wurde 2010 aufgrund von Vorwürfen, Propaganda zu verbreiten und die Staatssicherheit zu gefährden, verhaftet. Jafar Panahi ist ein iranischer Drehbuchautor, Regisseur und Produzent, dessen Filme häufig die Not der Kinder, Armen und Frauen im Iran thematisieren. Seinem Film The White Balloon wurde 1995 bei den Filmfestspielen von Cannes die Goldene Kamera verliehen. Im März 2010 wurde Jafar Panahi jedoch inhaftiert und zu sechs Jahren Haft und einem 20-jährigen Verbot, Filme zu drehen oder das Land zu verlassen, verurteilt. Sein letzter Film wurde 2011 auf einem USB-Stick aus dem Iran zu den Filmfestspielen von Cannes geschmuggelt. ^ Die Preisträger des Sacharow-Preises 2012: Nasrin Sotoudeh und Jafar Panahi. 112 Europa und die Welt Europa und die Welt 113

58 Das Europäische Parlament als Anwalt für Menschen- und Bürgerrechte Europa konkret Entwicklungspolitik Die EU und ihre Mitgliedstaaten bringen mehr als 50 Prozent der weltweiten Mittel zur Entwicklungshilfe auf. Mit vielen Entwicklungsländern in Asien und Lateinamerika hat die EU Abkommen über bevorzugten Handel, über technische und finanzielle Hilfe oder politische Zusammenarbeit abgeschlossen. Mit ursprünglich zwölf Staaten rund um das Mittelmeer hat sie 1995 die Euro-Mediterrane Partnerschaft (EUROMED) geschlossen. Diese seit 2008 genannte Union für den Mittelmeerraum hat das Ziel, eine Zone der Stabilität und des Friedens und schließlich auch eine Freihandelszone zu schaffen. Ein besonderes Verhältnis pflegt die EU mit der Gruppe der AKP-Länder (einer Reihe von Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums). Im Abkommen von Cotonou wurde vereinbart: Armutsbekämpfung, Stärkung des politischen Dialogs, um innerstaatliche Krisen zu verhindern, Bindung der Zusammenarbeit an eine verantwortungsvolle Regierungsführung in den AKP-Staaten und an die Einhaltung der Menschenrechte sowie bevorzugte Handelsvereinbarungen. Das Europäische Parlament pflegt zu den AKP-Staaten auch besondere Beziehungen auf parlamentarischer Ebene: Die gemeinsame parlamentarische Versammlung AKP-EU aus EU-Abgeordneten und Parlamentariern aus den AKP-Ländern trifft sich regelmäßig, um konkrete Kooperationsprojekte zu diskutieren und zu beschließen. Humanitäre Hilfe Die humanitäre Hilfe der EU wurde geschaffen, um Opfer von Naturkatastrophen und Kriegen in Entwicklungsländern zu unterstützen. Nach Katastrophen, bei Krisen oder Hungersnöten kann die EU sofort Nahrungsmittel, technische Geräte und Rettungsmannschaften bereitstellen. Sie ist dabei auf ihre Partner der humanitären Hilfe in den Mitgliedstaaten angewiesen wie etwa das Rote Kreuz und viele andere mehr. Seit 1992 finanziert und koordiniert das Amt für humanitäre Hilfe (seit 2004 die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission ECHO) Hilfsaktionen in vielen Gebieten der Welt. In seinem 20-jährigen Bestehen hat ECHO 14 Milliarden Euro humanitäre Hilfe für Opfer von Konflikten und Katastrophen in 140 Ländern bereitgestellt. Im Jahre 2010 hat sich die EU beispielsweise an den weltweiten Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in Haiti beteiligt und seit 2011 an Hilfsmaßnahmen für Syrien. Das Europäische Parlament versteht sich auch als Anwalt für Menschenrechte in der Welt. In jeder Plenartagung diskutieren die Abgeordneten über Fälle von Verstößen gegen die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus ist das Europäische Parlament seit jeher Gastgeber für Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler sowie Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten. So war im Jahr 2008 beispielsweise der Dalai Lama zu Gast im Europäischen Parlament und sprach vor den Abgeordneten über die Lage in Tibet. Er warb für menschliche Werte und den Einklang der Religionen. In regelmäßigen Abständen fahren auch Europaabgeordnete in Länder und Regionen, um sich vor Ort ein eigenes Bild über die Lage der Menschenrechte und die Lebensumstände der Menschen dort zu machen. Anfang 2012 besuchte eine Delegation die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi und das neu gewählte Parlament in Myanmar. Weiterhin reisen Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments auch in Länder, um Wahlen zu begleiten und deren ordnungsgemäßen Verlauf zu beobachten. So trägt das Europäische Parlament aktiv dazu bei, dass sich demokratische Strukturen entwickeln können und gestärkt werden. Handel mit der Welt Die Europäische Union ist mit einem Anteil von 20 Prozent an den weltweiten Ein- und Ausfuhren die größte Handelsmacht der Welt. Anders als die Außenpolitik gehört die Handelspolitik zur ausschließlichen Kompetenz der Europäischen Union. Jeder EU-Staat betreibt zwar auf eigene Rechnung Handel mit der Welt, jedoch nach Vorgaben, die einheitlich für alle Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die EU bestimmt die Höhe von Zöllen auf Einfuhren aus Drittstaaten, schließt Handelsabkommen ab oder entscheidet über handelspolitische Straf- und Schutzmaßnahmen soweit dies die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) erlauben. Verantwortlich dafür ist die Europäische Kommission. Sie erhält für Verhandlungen mit Drittstaaten oder mit internationalen Organisationen wie der WTO ein Mandat des Rates und wird von einem Ausschuss unterstützt, in dem Beamte der Mitgliedstaaten sitzen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bedürfen auch Handelsabkommen in der Regel der Zustimmung des Europäischen Parlaments. 114 Europa und die Welt Europa und die Welt 115

59 Europa entdecken und erleben Jugend- und Bildungsprogramme Die Europäische Union ist mehr als Verträge und Politik. Sie bietet einen Raum mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten. Die EU eröffnet vor allem jungen Menschen viele Möglichkeiten, neue Länder, Sprachen und Kulturkreise kennenzulernen. Sie fördert junge Menschen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten lernen oder Praktika absolvieren möchten. Über das Jugendportal der EU sind alle Austausch- und Förderprogramme sowie weitere nützliche Informationen erhältlich: Europa entdecken und erleben Europa entdecken und erleben 117

60 Rund junge Menschen aus Österreich nutzen jedes Jahr diese Möglichkeiten, in einem anderen europäischen Land zu lernen oder zu arbeiten. Mit dem Programm LEONARDO fördert die EU das Sammeln von Auslandserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung. Das Europäische Parlament setzt sich seit jeher dafür ein, Wege für junge Menschen in andere EU-Länder stärker zu öffnen und lebenslanges Lernen zu unterstützen. Im Jahr 2013 stellt das EU-Budget für das Programm Lebenslanges Lernen (bestehend aus den Teilprogrammen Comenius, Leonardo da Vinci, Erasmus, Grundtvig und Jean Monnet) etwa 1,3 Milliarden Euro bereit, um Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden den Aufenthalt in anderen Ländern zu ermöglichen, junge Menschen bei ihrer Berufsausbildung zu unterstützen und Lehrkräften im Rahmen der Erwachsenenbildung die Teilnahme an verschiedenen Mobilitätsprogrammen zu ermöglichen. Unter dem Stichwort Jugend in Aktion stellt die Union 2013 rund 140 Millionen Euro bereit. Damit gefördert werden Jugendgruppen, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit für Jugendinitiativen, Jugendbegegnungen und den Europäischen Freiwilligendienst. Ab 1. Jänner 2014 soll das neue Programm Erasmus+ die bestehenden Programme ablösen. Darauf hat sich das Europäische Parlament mit dem Rat geeinigt. Die Abstimmung ist für Herbst 2013 vorgesehen. Erasmus+ wird das Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen, das Programm Jugend in Aktion sowie fünf Drittstaatenprogramme im Hochschulbereich einschließlich Erasmus Mundus und Tempus in einem einzigen Programm zusammenführen. Bis 2013: Lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion ERASMUS ist das bekannteste und populärste Bildungsprogramm der EU, das 2012 sein 25-jähriges Bestehen feierte. Neben dem Studierendenaustausch, der den höchsten Bekanntheitsgrad hat, fördert Erasmus z.b. auch den Austausch von Hochschullehrerinnen und -lehrern. Pro Jahr sind es heute rund Studierende, die ihre Heimat-universität für eine bestimmte Zeit verlassen, um ihr Studium an einer ausländischen Hochschule fortzuführen. Die Erfahrungen dieser Auslandsaufenthalte prägen die jungen Erwachsenen ihr ganzes Leben lang. ERASMUS-Studierende müssen mögliche Studiengebühren an ihrer Gast-Hochschule nicht bezahlen und erhalten finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. COMENIUS richtet sich an Schulen jeder Klassenstufe und Vorschulen und fördert gemeinsame europäische Projekte, Fremdsprachenlernen und den Schüler- und Lehreraustausch. Schulpartnerschaften sind übrigens nicht nur mit Schulen aus EU-Staaten möglich. 118 Europa entdecken und erleben Europa entdecken und erleben 119

61 Das Programm LEONARDO DA VINCI richtet sich an Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung, Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie an junge Berufstätige und Arbeitslose mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit zwei Jahren Berufserfahrung. Mit LEONARDO kann man im Ausland ein berufsbezogenes Praktikum absolvieren. In der Regel gehört dazu auch ein Sprachkurs. Einen Antrag auf Förderung können Einrichtungen der beruflichen Bildung stellen, nicht aber Einzelpersonen. Die Erwachsenenbildung fördert die EU mit dem Programm GRUNDTVIG. Erwachsene sollen auf ihrem Lebensweg Möglichkeiten zum Ausbau ihres Wissens und ihrer Kompetenzen erhalten, damit sie sich den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft anpassen können. Das Programm richtet sich an Lernende, Lehrkräfte und anderes Personal in der Erwachsenenbildung sowie an Bildungseinrichtungen und andere Organisationen oder Stellen, die entsprechende Lernangebote bieten oder fördern. Auch außerhalb von Schule und Arbeitsleben unterstützt die EU Jugendbegegnungen und Initiativen junger Menschen durch das Programm Jugend in Aktion. Die Förderung von Bürgersinn, Solidarität und demokratischem Engagement unter jungen Menschen soll ihnen zu Mobilität und Zusammenarbeit in Europa verhelfen. So sollen Verständnis und Toleranz füreinander geweckt und ein Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der EU geleistet werden. Ab 2014: Erasmus+ Erasmus+ ist der Name des neuen des EU-Programms für Bildung, Jugend und Sport ab 1. Jänner Es baut auf den bisherigen erfolgreichen EU-Programmen auf. Im neuen Bereich des Sports wird sich das Programm vor allem auf Kooperationsprogramme und auf den Breitensport konzentrieren. Im Vergleich zu den bisherigen Programmen ist mehr Budget vorgesehen, nämlich rund 13 Mrd. Euro für die nächsten sieben Jahre. Mindestens 77 Prozent davon werden dem Bildungsbereich zu Gute kommen, mindestens 10 Prozent dem Jugendbereich. Insgesamt sollen von dem Programm mehr als 4 Millionen Menschen profitieren das ist beinahe das Doppelte der bisherigen Teilnehmerzahlen. Mit dem Programm Euroscola schlüpfen junge Leute für einen Tag in die Rolle von Europa-abgeordneten. 120 Europa entdecken und erleben Europa entdecken und erleben 121

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