Wissen Verstehen Mitreden. Europa 2013

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1 Wissen Verstehen Mitreden Europa 2013

2 Wissen Verstehen Mitreden Das Europäische Parlament Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) Europa 2013 Europa-Punkt im Europäischen Haus Unter den Linden Berlin Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag Uhr Zur Sommerzeit werktags bis 20 Uhr, am Wochenende bis 18 Uhr Verkehrsverbindung: Haltestelle Brandenburger Tor Buslinien: 100, TXL S-Bahnlinien: S1, S2, S25 U-Bahnlinie: U55 Informationsbüro in München Erhardtstraße München Tel.: (089) Fax: (089) Verkehrsverbindung: Haltestelle Baaderstraße : Buslinien 52 und 152 S-Bahn Haltestelle Isartor : alle S-Bahnen U-Bahn Haltestelle Fraunhoferstraße : U1 und U2 2 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 3

3 Inhalt 6 Europa vor neuen Herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten 8 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU 20 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertreter der Mitgliedstaaten 26 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen 32 Die Europäische Bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als Auftraggeber der Gesetzgebung 36 Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente 42 Europa wächst zusammen Schengen-Raum und Erweiterung 50 In Vielfalt geeint Europa und seine Regionen 64 Leben im Euroland Das gemeinsame Geld 74 Der Haushalt der EU Investieren in Wachstum und Beschäftigung 82 Klima auf der Kippe Klimaschutz und Energiepolitik 88 Gesunde Lebensmittel sichere Produkte Landwirtschaft und Verbraucherschutz 94 Frei und sicher leben Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 100 Global und sozial Binnenmarkt und soziale Dimension der EU 106 Europa und die Welt Außenpolitik, Entwicklungshilfe, Menschenrechte 114 Europa entdecken und erleben Jugend- und Bildungsprogramme Titelbild: Auf dem Weg ins Europäische Parlament in Straßburg Foto: Jens Koehler/dapd, ddp images/dapd 56 Die Symbole der Europäischen Union Flagge, Hymne, Währung 4 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 5

4 Europa vor neuen Herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten Die Entscheidungen der Europäischen Union wirken sich auf viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger Europas aus. Das Europäische Parlament gewährleistet als direkt gewähltes Organ das demokratische Fundament der EU. Durch den Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft getreten ist, haben sich die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den anderen EU-Organen so verändert, dass sich die Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger bei den Europawahlen viel stärker auf die politische Tätigkeit der Europäischen Union auswirken. Die nächsten Europawahlen finden Mitte des Jahres 2014 statt. Die Europäische Union ist in den vergangenen Jahren handlungsfähiger geworden. Sie steht vor großen Herausforderungen, unter denen sie diese Handlungsfähigkeit beweisen muss: Die gemeinsame Währung, der Euro, muss sich bewähren; die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten muss gestärkt werden; für eine sichere Energieversorgung ist zu sorgen. Die Reform der gemeinsamen Landwirtschaftspolitik steht an. Antworten auf den steigenden Migrationsdruck müssen gefunden werden. Weitere Länder wollen der Europäischen Union beitreten. Die Europäische Union bietet die Chance, dass Europäerinnen und Europäer gemeinsam Lösungen für diese Herausforderungen finden und sie ihre Zukunft gemeinsam gestalten. 6 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 7

5 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen ihr Parlament direkt: Hier wird europäische Demokratie lebendig. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten, wem sie für fünf Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft Europas zu gestalten. 1 Bei der letzten Europawahl 2009 waren insgesamt 376 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Das Europäische Parlament debattiert öffentlich über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über EU-Gesetze, die den Alltag von 500 Millionen Menschen beeinflussen. Das Europäische Parlament ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum zentralen Gestalter der Europäischen Union geworden. Die Website des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 23 Amtssprachen über die Arbeit der Europaabgeordneten: Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden: do?language=de 1 Im Anschluss an die Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch Kroatien und alle EU-Mitgliedstaaten soll Kroatien am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat der EU beitreten. Zum Zeitpunkt des Druckes dieser Broschüre hat dieser Beitritt noch nicht stattgefunden. Aus diesem Grund wird in diesem Heft lediglich auf die 27 Mitgliedstaaten Bezug genommen. Eine Anpassung des Textes wird für die Ausgabe 2014 erfolgen. 8 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 9

6 Die Vielfalt der Europäischen Union spiegelt sich im Europäischen Parlament (EP) wider: Aus 27 Ländern kommen derzeit 754 Abgeordnete, die in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre gewählt werden. Damit ist die Europawahl die größte multinationale Wahl der Welt. Durch die erheblich gewachsenen Kompetenzen ist das Europäische Parlament ins Zentrum der parlamentarischen Demokratie der EU gerückt. Davon war die beratende Versammlung noch weit entfernt, die vor mehr als 50 Jahren als Vorläufer des Europäischen Parlaments zum ersten Mal tagte wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal direkt gewählt. Heute gestaltet es maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Europäischen Parlaments Das Gesetzgebungsrecht Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Die überwiegende Mehrheit der gesamten EU-Gesetzgebung wird vom Europäischen Parlament und Rat zusammen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, nunmehr auch in den Bereichen Landwirtschaft, Einwanderung und Energiepolitik. Die Gesetzgebung im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft in groben Zügen folgendermaßen ab: Von der EU-Kommission kommt ein Vorschlag für ein EU-Gesetz, nicht selten basiert dieser auch auf einer Aufforderung des Europäischen Parlaments. Dieser Vorschlag wird im Europäischen Parlament zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten und gegebenenfalls verändert. Im Plenum wird dann dieser geänderte Gesetzesvorschlag debattiert und über ihn abgestimmt. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten versammelt sind, diskutiert dann den vom Parlament vorgelegten Text (1. Lesung). Ist der Rat nicht mit allen Änderungen des Europäischen Parlaments zufrieden, übermittelt er dem Europäischen Parlament seinen Standpunkt zur weiteren Europaabgeordnete bei der Abstimmung im Plenum in Straßburg Prüfung (2. Lesung). Ist das Europäische Parlament nicht mit dem Standpunkt des Rates zufrieden, unterbreitet es dem Rat daraufhin einen geänderten Standpunkt. Wird dieser nicht vom Rat akzeptiert, versucht man gemeinsam, eine Einigung im Vermittlungsverfahren herbeizuführen. Erst wenn sich Parlament und Rat einig sind, wird das EU-Gesetz erlassen, ansonsten gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Die Arbeitsweise der EU beruht somit auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie mit zwei gleichberechtigten Partnern für die Gesetzgebung: dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer und dem Rat als Staatenkammer. Dabei hat das Europäische Parlament wiederholt gezeigt, dass es in der Lage ist, verschiedene Standpunkte zu vereinen und wegweisende Kompromisse zu erzielen. Weitere Informationen zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Die Haushaltsbefugnisse Diese sind die Königsrechte für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Schwerpunkte zu setzen. Diese Macht teilen sich das Europäische Parlament und der Rat. Sie legen einen mehrjährigen Finanzrahmen fest und bewilligen einen jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets. Durch den Vertrag von Lissabon gibt es nur noch ein einheitliches Beschlussverfahren über den Haushalt, in dem Europäisches Parlament und Rat gleichberechtigt die Haushaltsbehörde bilden. 10 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 11

7 Aktuelles Stichwort Das Parlamentarium Parlamentarische Kontrollrechte Ob in Städten, Regionen, Nationalstaaten oder in der EU auf allen Ebenen kontrollieren gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments wacht über die korrekte Verwendung der EU-Gelder und stützt sich für seine Arbeit auf den EU-Rechnungshof. Das EP hat die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Findet ein solcher eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten. Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Gezielt können die Europaabgeordneten vermutete Skandale aufklären: Das Parlament kann auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Parlamentarische Zustimmung Das Europäische Parlament gewinnt politischen Einfluss auch über Zustimmungsrechte. Durch den Vertrag von Lissabon ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu sehr vielen internationalen Verträgen erforderlich, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Neben Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedstaaten gilt dies nun auch für Abkommen zu Sachverhalten, über die innerhalb der Union das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren mitentscheidet oder denen es innerhalb der EU zumindest zustimmen muss. Unter dem Namen Parlamentarium wurde am 14. Oktober 2011 in Brüssel das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments eröffnet. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und die erste Ausstellung überhaupt, die vollständig in 23 Sprachen gestaltet ist. Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen können das Europäische Parlament auf einzigartige Weise erfahren und erleben. Multimediale Schnittstellen und Installationen machen es möglich, die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments zu entdecken und durch interaktive Elemente selbst nachzuvollziehen. Die Besucherinnen und Besucher können über multimediale Darstellungen mit Politikern in Verbindung treten, sich über eine 3D-Karte auf eine virtuelle Europa-Tour begeben, herausfinden, welchen Beitrag die Europäische Union in den einzelnen Mitgliedsländern leistet und natürlich alles über das Europäische Parlament erfahren. Schul- oder Hochschulgruppen können in einem ca. zweistündigen Rollenspiel die Arbeit von Europaabgeordneten nachempfinden. Das Besucherzentrum ist täglich geöffnet. Der Eintritt ist frei. Jede Besucherin und jeder Besucher erhält für die Dauer des Aufenthalts einen kleinen Multimediaführer mit Berührungsbildschirm (Touchscreen), der in jeder der 23 EU-Amtssprachen funktioniert. Alle Räume sind auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet. Im ersten Jahr seines Bestehens hatte das Parlamentarium bereits mehr als Besuche und gewann mehrere Preise wie den Internationalen Designpreis Baden-Württemberg oder den Tourismuspreis des Brüsseler Fremdenverkehrsamtes VisitBrussels. Weitere Informationen zum Parlamentarium: Demokratische Legitimation Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl und Wahl der Kommissarinnen und Kommissare. Das gilt im besonderen Maße bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten, die sich politisch nach dem Ausgang der vorangehenden Europawahl richten soll. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissionsposten müssen sich zudem einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und dabei Auskunft über ihre Kompetenzen und politischen Standpunkte geben. Das gesamte Kollegium der EU-Kommission benötigt das Vertrauensvotum des Parlaments, bevor es an die Arbeit gehen kann. 12 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 13

8 Die Arbeit im Europäischen Parlament Fraktionen Die Abgeordneten des EP werden in den Mitgliedstaaten gewählt, sie arbeiten aber im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in den nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Zugehörigkeit in politischen Familien organisiert sind. Mitglieder der Fraktionen sind Abgeordnete, nicht Parteien. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, d.h. zur Zeit sieben Mitgliedstaaten zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die größte Fraktion mit 270 Mitgliedern ist die Europäische Volkspartei (EVP), in der die 42 Abgeordneten von CDU und CSU Mitglied sind. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) hat 190 Mitglieder; in dieser finden sich die 23 Europaabgeordneten der SPD. Die drittgrößte Fraktion ist die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE); sie hat 85 Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz Mitglieder, zwölf davon sind die deutschen Abgeordneten der FDP. In der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/ EFA) sind 59 Abgeordnete, 14 kommen von Bündnis 90/Die Grünen. Ko-Vorsitzende der Grünen ist die deutsche Abgeordnete Rebecca Harms. In der Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (VEL/NGL) sind insgesamt 34 Abgeordnete, darunter acht Abgeordnete der Partei DIE LINKE. Die deutsche Europaabgeordnete Gabriele Zimmer ist Vorsitzende der Fraktion VEL/NGL. Daneben gibt es zwei weitere Fraktionen: Die Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (ECR) mit 53 Mitgliedern und die Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD), 36 Mitglieder. In diesen Fraktionen sind keine deutschen Abgeordneten. 27 Abgeordnete sind fraktionslos. Stand: Dezember 2012 Zwei deutsche Europaabgeordnete wurden zu Vizepräsidenten gewählt: Alexander Alvaro (links) und Rainer Wieland (rechts) Präsidium Das Parlament wählt aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Seit Januar 2012 ist der deutsche Europaabgeordnete Martin Schulz (SPD) Präsident des Europäischen Parlaments. Außerdem sind die deutschen Abgeordneten Alexander Alvaro (FDP) und Rainer Wieland (CDU) zu Vizepräsidenten gewählt worden. Plenarsitzungen Straßburg ist der Sitz des Parlaments. Zwölf Plenarsitzungen sind pro Jahr in Straßburg vorgesehen. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu halten. In Luxemburg befindet sich ein Großteil der Verwaltung des Europäischen Parlaments. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das Europäische Parlament arbeitet in allen 23 Amtssprachen der EU. Ausschüsse Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzung vorbereiten. Es gibt derzeit 20 ständige Ausschüsse. Das Europäische Parlament kann auch nichtständige Ausschüsse (Sonderausschüsse) und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten wichtigen Themen einsetzen. Im Oktober 2009 setzte das Parlament einen Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise ein. Dessen Schlussfolgerungen wurden im Juli 2011 im Plenum abgestimmt. Als weiterer Sonderausschuss arbeitete von Juli 2010 bis Juni 2011 der Ausschuss zu den politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen. Dieser Finanzrahmen legt die Finanzierung der politischen Prioritäten der EU ab dem Jahre 2014 fest. Im März 2012 wurde der Sonderausschuss Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche eingerichtet. Ziel seiner Arbeit ist es, einen Plan zur Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten auf europäischer Ebene zu entwerfen. 14 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 15

9 Neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments Durch den Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) wurden nicht nur die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments wesentlich erweitert, sondern auch seine Zusammensetzung grundlegend reformiert. Der Vertrag hat die Gesamtzahl der Europaabgeordneten auf 751 festgelegt. Dass es zunächst nur 736 Abgeordnete gab, lag daran, dass der Vertrag von Lissabon nicht, wie vom Europäischen Parlament gefordert, vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten konnte, sondern erst nach den Wahlen, nämlich am 1. Dezember Der Grund für dieses spätere Inkrafttreten war, dass in Irland, Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland der Ratifizierungsprozess des Reformvertrages bis Ende Mai 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen war. Die Europawahl 2009 wurde darum noch nach dem vorher geltenden Vertrag, dem Vertrag von Nizza, durchgeführt. Da die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt werden, kann die Zahl erst mit der nächsten Europawahl im Jahr 2014 an die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von 751 angepasst werden. Um aber schon vorher den im Lissabonner Vertrag festgelegten Abgeordnetenzahlen möglichst nahe zu kommen, haben die Mitgliedstaaten zum 1. Dezember 2011 ein Übergangsabkommen geschlossen, das bis zur nächsten Europawahl gilt. An diesem Tag erhielten Mitgliedstaaten zusätzliche Mandate, denen solche nach dem Lissabonner Vertrag zustehen. Deutschland, das als einziges Land nach dem Vertrag von Lissabon drei Mandate verlieren wird, darf hingegen seine 99 Abgeordneten bis zur nächsten Wahl behalten. Denn die nachträgliche Aberkennung eines durch die Europawahl für fünf Jahre erteilten Mandats ist nicht möglich. Deshalb hat das Europäische Parlament derzeit 754 Abgeordnete. Neben den Europawahlen 2004 und 2009 hat sich die Zahl der Europaabgeordneten auch durch die Beitritte von Ländern zur EU verändert. Am 1. Mai 2004 sind zehn mittel-, ost- und südeuropäische Länder beigetreten, am 1. Januar 2007 schließlich Rumänien und Bulgarien. Der Vertrag von Nizza sah 732 Abgeordnete vor. Eine Erhöhung auf 736 Abgeordnete wurde durch die Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien in Kraft gesetzt, um der Tschechischen Republik und Ungarn je zwei zusätzliche Abgeordnete zu gewähren. Diese Korrektur hat man durchgeführt, weil der Vertrag von Nizza der Tschechischen Republik und Ungarn ungerechterweise nur 20 Abgeordnete zugebilligt hatte, obgleich sie nahezu die gleiche Zahl von Wahlberechtigten aufwiesen wie seinerzeit Griechenland, Belgien und Portugal, die ihrerseits aber mit 22 Abgeordneten vertreten waren. Der Vertrag von Lissabon verteilt die künftig 751 Abgeordneten auf die Mitgliedstaaten Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg neu. Er legt die Zahl der Abgeordneten für den hinsichtlich der Zahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger größten und den kleinsten Mitgliedstaat auf 96 bzw. sechs Abgeordnete fest. Für die Mitgliedstaaten, deren Zahl von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern dazwischen liegt, wird die Anzahl der 751 Abgeordnetensitze nach dem Grundsatz der sogenannten degressiven Proportionalität verteilt. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass zwar kleinere Mitgliedstaaten pro Unionsbürger(in) stärker vertreten sind als größere, dass aber Staaten mit annähernd der gleichen Größe auch die gleiche Zahl von Abgeordneten entsenden. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größerer Staat mehr Abgeordnete pro Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entsendet als ein kleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dass ein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente) bzw. bei nur geringem Bevölkerungsunterschied beide Staaten gleich viele Abgeordnete haben. Zusammensetzung nach einer Erweiterung der EU Die Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitreten sollten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlament erneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigen Mitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie das Beitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Wird jedoch ein Beitritt vor der nächsten Europawahl im Juni 2014 erfolgen (voraussichtlich Kroatien am 1. Juli 2013), so erhält das beitretende Land zunächst so viele Europaabgeordnete, wie ihm nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zusteht, ohne dass die bereits bestehenden Mitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete haben. Dadurch wird die Gesamtzahl der Europaabgeordneten wie auch bei früheren Beitritten vorübergehend über die festgelegte Höchstzahl hinaus steigen. Mit der nächsten Europawahl aber wird die Abgeordnetenzahl in jedem Fall wieder auf die vertragliche Höchstzahl von 751 Abgeordneten zurückgeführt. Kroatien wird nach seinem Beitritt zur Europäischen Union zwölf Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament erhalten. Seit April 2012 gibt es bereits zwölf Abgeordnete aus dem kroatischen Parlament, die im Europäischen Parlament als Beobachterinnen und Beobachter vertreten sind. Sie können sich aktiv an den Arbeiten des Europäischen Parlaments beteiligen, ohne aber abstimmungsberechtigt oder für ein Amt wählbar zu sein. 16 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 17

10 Die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments mit jeweiliger Anzahl der deutschen Abgeordneten in den Fraktionen (99 von insgesamt 754 Sitzen) Stand: Dezember /42 EVP: Europäische Volkspartei (Christdemokraten) Die Zahl und die Zusammensetzung der Europaabgeordneten haben sich seit 2004 wie folgt entwickelt: Land Bevölkerung Zahl der Europaabgeordneten seit gemäß Übergangs- ab Juli (in Mio.) abkommen 2014* (seit ) Deutschland 81, Frankreich 65, Vereinigtes Königreich 63, Italien 60, Spanien 46, Polen 38, Rumänien 21, Niederlande 16, Griechenland 11, Belgien 11, Portugal 10, Tschechische Republik 10, Ungarn 10, Schweden 9, Österreich 8, Bulgarien 7, Dänemark 5, Slowakei 5, Finnland 5, Irland 4, Litauen 3, Lettland 2, Slowenien 2, Estland 1, Zypern 0, Luxemburg 0, Malta 0, EU insgesamt 503, *Mit Beitritt Kroatiens wird sich die Anzahl der Europaabgeordneten einiger Mitgliedstaaten noch einmal verändern, da die Gesamtzahl von 751 Abgeordnetensitzen im EP eingehalten werden muss. 85/12 So erreichen Sie das Europäische Parlament in Deutschland Das Europäische Parlament ist auch in Deutschland vertreten. Die Informationsbüros in Berlin und München bieten Informationen rund um das Parlament und beantworten Bürgeranfragen, beispielsweise zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin epberlin@ep.europa.eu, Informationsbüro in München Erhardtstraße 27, München epmuenchen@ep.europa.eu 190/23 ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa 59/14 53/0 36/0 34/8 27/0 Grüne/EFA: Die Grünen/ Europäische Freie Allianz ECR: Europäische Konservative und Reformisten S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie VEL/NGL: Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke Fraktionslos 18 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 19

11 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertreter der Mitgliedstaaten Neben dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger agieren auf EU-Ebene der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union (im Weiteren Rat genannt). Beide repräsentieren die Mitgliedstaaten: Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, während im Rat die jeweiligen nationalen Ministerinnen und Minister ihre Regierungen vertreten. Weitere Informationen zum Europäischen Rat: Weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union: 20 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 21

12 Der Europäische Rat Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zum EU-Gipfel, um über die allgemeinen politischen Ziele und zukunftsweisende Projekte zu beraten und zu entscheiden: Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde beim Gipfel in Maastricht im Februar 1991 vereinbart, wo bereits die Weichen für die Einführung des Euro im Jahr 1999 gestellt wurden. In Kopenhagen öffnete der Europäische Rat 1993 die Tür für Verhandlungen mit Beitrittskandidaten aus Mittel-, Süd- und Osteuropa und definierte die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder. Auf dem Kapitolhügel in Rom unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der jedoch nach den Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich scheiterte. Dennoch erhielt die EU im Jahr 2007 daraus neuen Schwung: Die Berliner Erklärung zum 50. Geburtstag der EU am 25. März 2007 ebnete den Weg für einen neuen Anlauf zu einer umfassenden Reform. Ergebnis war der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde. Er stellt die erweiterte Europäische Union auf eine neue solide Grundlage und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. So ist der Europäische Rat für die großen Linien der EU-Politik verantwortlich und definiert die strategischen Vorgaben für Europas Handeln. Er wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Das Tagesgeschäft der Gesetzgebung ist Sache des Rates. Durch den Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat zu einem Organ der Union geworden. Neben den 27 Staats- und Regierungschefs nehmen auch der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an den Treffen teil. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Er oder sie wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy Der Präsident oder die Präsidentin hat den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und soll Zusammenhalt und Konsens innerhalb des Europäischen Rates fördern. Nach jeder Tagung berichtet er oder sie dem Europäischen Parlament. Als ersten Amtsinhaber haben die Staats- und Regierungschefs zum 1. Dezember 2009 den vorherigen belgischen Premierminister Herman Van Rompuy ernannt. Er wurde am 1. Juni 2012 wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit endet am 30. November Der Rat Die wichtigsten Aufgaben des Rates der Europäischen Union sind, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig zu werden und ebenfalls zusammen mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse auszuüben. Das politische Gewicht des Rates für die EU ergibt sich aus seiner doppelten Rolle als Gesetzgeber und als Politikgestalter: Erstens agiert der Rat als europäischer Gesetzgeber gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In der repräsentativen Demokratie der EU ist der Rat als Staatenkammer, das Parlament als Bürgerkammer zu verstehen. Rat und Parlament sind zudem gemeinsam die oberste Haushaltsbehörde der EU und legen gemeinsam den Haushaltsplan eines jeden Jahres fest. Zweitens ist der Rat Entscheidungsorgan der EU. Er gestaltet die gemeinsame Politik wie z.b. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik oder die Wirtschaftspolitik. Im Rat sind die Regierungen der EU-Staaten vertreten. Jedes der 27 EU-Länder entsendet eine Ministerin oder einen Minister. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Rat je nach Themenbereich, der behandelt wird, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen trifft: Die Außenministerinnen und Außenminister der 27 Mitgliedstaaten bilden die Räte (1) Allgemeine Angelegenheiten und (2) Auswärtige Angelegenheiten. Daneben gibt es die Räte für (3) Wirtschaft und Finanzen, (4) Justiz und Inneres, (5) Verkehr, Telekommunikation und Energie, (6) Landwirtschaft und Fischerei, (7) Umwelt, (8) Bildung, Jugend, Kultur und Sport, (9) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher, (10) Wettbewerbsfähigkeit. Mit Ausnahme des Rates Auswärtige Angelegenheiten hat den Vorsitz im Rat ein Vorsitzland, das alle sechs Monate wechselt. Im Jahr 2013 haben den Vorsitz Irland und Litauen, im Jahr 2014 Griechenland und Italien. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten kümmert sich um die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Formationen und die allgemeine Koordination sowie Themen, die über einzelne Politikbereiche hinausgehen. 22 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 23

13 Aktuelles Stichwort Das Europäische Jahr Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton Hohe Vertreterin / Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Dem Rat Auswärtige Angelegenheiten gehören die Außenministerinnen und Außenminister an. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Die oder der Hohe Vertreter(in) leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und repräsentiert sie nach außen. Zu den Aufgaben gehört auch der Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten. Als erste Hohe Vertreterin wurde Catherine Ashton ernannt. Sie gehört zugleich der Europäischen Kommission als Vizepräsidentin an. Abstimmung im Rat In den meisten Fällen fasst der Rat Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, also mit mehr Stimmen, als für die einfache Mehrheit erforderlich sind. Jeder Staat verfügt über eine von seiner Bevölkerungszahl abhängigen Stimmenzahl. Die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich) haben je 29 Stimmen, der kleinste (Malta) hat drei Stimmen. Die qualifizierte Mehrheit (bei 27 Mitgliedstaaten) gilt als erreicht, wenn der Beschluss mindestens 255 der insgesamt 345 Stimmen auf sich vereint, von der Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen wird und mindestens 62 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentiert. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das System der gewichteten Stimmen abgeschafft und die einfache Regel der doppelten Mehrheit praktiziert (55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union ausmachen). Dieses neue System wird im Jahr 2014 in Kraft treten. Seit 1983 erklärt die Europäische Kommission jedes Kalenderjahr zu einem Europäischen Jahr für ein bestimmtes Thema, auf das besonders aufmerksam und einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden soll. Während des Jahres finden sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten themenbezogene Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte statt. 2013: Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 ist es 20 Jahre her, dass mit dem Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt wurde. Die Europäische Kommission hat daher das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ausgerufen. Damit kommt sie auch einer Aufforderung des Europäischen Parlaments, ein solches Jahr zu organisieren, nach. Die Unionsbürgerschaft bringt umfassende Rechte für die Bürgerinnen und Bürger der EU, die sich im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei bewegen und aufhalten können. Als Verbraucher haben sie z.b. Recht auf Zugang zu Waren und Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten. Unionsbürgerinnen und -bürger, die den Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat haben, besitzen das aktive und passive Wahlrecht für die Europawahlen und Kommunalwahlen in diesem Land zu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des jeweiligen Mitgliedstaates lebten 12,8 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat. Viele Unionsbürgerinnen und -bürger haben jedoch das Gefühl, ihre Rechte nicht gut genug zu kennen oder sind der Ansicht, dass es immer noch Hindernisse bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen gibt. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger soll über die Rechte und Möglichkeiten durch die Unionsbürgerschaft informieren, Hindernisse ansprechen und Verbesserungsvorschläge bringen sowie zur aktiven Teilnahme an Bürgerforen zur EU-Politik anregen : Europäisches Jahr für aktives Altern 2012 war das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen. Das Europäische Jahr sollte die EU-Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren, zur Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für die zunehmende Zahl älterer Menschen in Europa beitragen, ihnen helfen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen und ein gesundes Altern fördern Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 25

14 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen Das Gelingen der europäischen Einigung braucht effiziente Institutionen. Den Mittelpunkt bildet das institutionelle Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Die Europäische Kommission vertritt und wahrt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union. Vieles von dem, was sie vorschlägt, regelt und ausführt, beeinflusst den Alltag der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Website der Europäischen Kommission: 26 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 27

15 Die Aufgaben der Europäischen Kommission Die Kommission erledigt vier Hauptaufgaben: Initiativrecht Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzesvorschriften, d.h. sie kann dem Europäischen Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vorschlagen. Nicht selten wird die Kommission auch aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten, etwa durch das Europäische Parlament. Verwaltung und europäischer Kassenwart Im Alltag spielen die Verwaltungsfunktionen der Europäischen Kommission eine besondere Rolle. Die Kommission stellt den Entwurf des Haushaltsplanes der EU auf, der Rat und das Europäische Parlament diskutieren und ändern gegebenenfalls diesen Entwurf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament und den Rat beginnt dann die konkrete Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplanes, also das korrekte Ausgeben des Geldes für politische Maßnahmen und EU-Programme etc. Die Kommission verwaltet die Programme, insbesondere die zahlreichen Förderprogramme. Sie ist z.b. zuständig für Rahmen- und Aktionsprogramme der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. Ein bekanntes Beispiel ist das ERASMUS- Programm im Rahmen der EU-Aktion Lebenslanges Lernen (Siehe dazu auch Kapitel Europa entdecken und erleben, S. 115). Der deutsche EU-Kommissar für Energiepolitik Günther Oettinger Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet, im Jahr 2012 waren es rund 147 Milliarden Euro. Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z.b. regionale Behörden oder Landwirte, Forschungseinrichtungen usw.) verantwortlich sind. Hüterin der Verträge Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen. Das geschieht beispielsweise, wenn EU-Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden oder Regierungen unerlaubte Subventionen an Unternehmen auszahlen, was den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt. Die Kommission muss auch prüfen, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten. Gegen Einzelne (z.b. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn diese gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Beispielsweise, wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern oder versuchen, den Markt zu manipulieren. Diese Funktion als oberste Kartell- und Wettbewerbsbehörde der EU ist in einer globalisierten Wirtschaftswelt besonders wichtig. Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso nimmt im Europäischen Parlament die Glückwünsche der Abgeordneten entgegen, nachdem das Parlament am 9. Februar 2010 der neuen Europäischen Kommission unter seinem Vorsitz zugestimmt hat. Die Stimme der EU in der Welt Die Kommission erhält vom Rat das Mandat für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission ist zudem zuständig für die Hilfsund Entwicklungsprogramme der EU. Die spezielle Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik liegt in den Händen der Hohen Vertreterin, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. 28 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 29

16 So erreichen Sie die Kommission in Deutschland Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin, Telefon: (030) Internet: Vertretung in München Erhardtstraße 27, München, Telefon: (089) Vertretung in Bonn Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, Bonn, Telefon: (0228) Wer gehört der Kommission an? Die Europäische Kommission hat 27 Mitglieder, eines ist der Kommissionspräsident. Die Amtszeit des Kollegiums der Kommission beträgt fünf Jahre. Seit November 2004 ist der Portugiese José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission. Im Februar 2010 trat eine neue Kommission für fünf Jahre ihr Amt an. José Manuel Barroso wurde für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsident bestätigt. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissarsposten müssen vor dem Europäischen Parlament zunächst ein Aufnahmeverfahren bestehen: Die Abgeordneten prüfen jede einzelne Kandidatin und jeden Kandidaten in öffentlichen Anhörungen, ob sie oder er für die Aufgaben und das Amt wirklich geeignet ist. Diese werden auch im Internet per Webstream übertragen. Erst wenn das Europäische Parlament mit allen Kommissarinnen und Kommissaren einverstanden ist, kommt es zur abschließenden Abstimmung im Parlament über die gesamte Kommission erst dann ist die neue Kommission im Amt. Die jetzige Kommission wurde vom Parlament am 9. Februar 2010 bestätigt. Jede Kommissarin und jeder Kommissar ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig und verantwortlich. Aus Deutschland kommt der Kommissar für Energiepolitik Günther Oettinger. Er war vor seiner Berufung nach Brüssel Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg. Aktuelles Stichwort Friedensnobelpreis 2012 für die EU Die Europäische Union ist Träger des Friedensnobelpreises Das Nobelpreiskomitee begründete die Verleihung mit dem Beitrag, den die EU und deren Vorläufer zum Frieden und der Versöhnung, der Demokratie und den Menschenrechten in Europa geleistet hätten. Mit dem Preis soll auch in Zeiten von wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten der erfolgreiche Kampf für all diese Werte als die wichtigste Errungenschaft der EU hervorgehoben werden. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz, dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy entgegengenommen. An der Zeremonie waren auch Kinder und Jugendliche aus Europa beteiligt. EP-Präsident Martin Schulz betonte, mit dem Preis würden alle Bürgerinnen und Bürger der EU ausgezeichnet. Um dies zu unterstreichen, überreichte der Parlamentspräsident am 12. Dezember 2012 in einer Zeremonie vor dem Plenum in Straßburg 20 EU-Bürgerinnen und -Bürgern verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen den Friedensnobelpreis stellvertretend für alle Menschen in der EU. Der Friedensnobelpreis ist die älteste und eine der bedeutendsten internationalen Auszeichnungen für Frieden und Menschenrechte. Er wird jedes Jahr im Dezember in Oslo verliehen. Bisher wurde er 24 Mal an Organisationen und 101 Mal an Einzelpersonen vergeben. Am 16. Oktober 2012 erklärte der aus Malta stammende Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik John Dalli seinen Rücktritt. Vorausgegangen waren Betrugsvorwürfe im Rahmen des Gesetzesvorschlages für eine neue Tabakrichtlinie. Der Ernennung seines vorgeschlagenen Nachfolgers Tonio Borg stimmte das Europäische Parlament am 21. November 2012 zu. Am 28. November 2012 hat Tonio Borg sein neues Amt angetreten. Mit dem Begriff Europäische Kommission bezeichnet man auch das Verwaltungsorgan, denn die Europäische Kommission ist zugleich eine große Behörde mit insgesamt rund Kommissionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Fast jeder Zehnte ist im Sprachendienst tätig. Die Kommission unterhält wegen der Vielsprachigkeit der EU den größten Übersetzungs- und Dolmetscherdienst der Welt. 30 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 31

17 Die Europäische Bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als Auftraggeber der Gesetzgebung Traditionell liegt das alleinige Initiativrecht für die Gesetzgebung auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission. Grundidee dabei ist, dass die Kommission in ihrer Stellung als Motor der Integration und Hüterin der Verträge am ehesten berufen und in der Lage ist, losgelöst von Einzelinteressen im Sinne der Unionsziele und im Interesse der gesamten Europäischen Union tätig zu werden. Das Europäische Parlament kann die Kommission allerdings auffordern, geeignete Vorschläge für die Gesetzgebung vorzulegen. Der Vertrag von Lissabon hat dieses Recht auch direkt auf die Bürgerinnen und Bürger der EU übertragen. Website der Europäischen Kommission zur Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative und den laufenden Initiativen: ec.europa.eu/citizens-initiative/ 32 Die Europäische Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerinitiative 33

18 Grundlagen und Regeln Seit dem 1. April 2012 können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger in einer Europäischen Bürgerinitiative zusammen die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge für einen Rechtsakt vorzulegen. Diese Forderung muss einen Bereich betreffen, für den die Kommission auch tatsächlich befugt ist, Gesetzgebung vorzuschlagen, z.b. Landwirtschaft, Umwelt oder Verkehr. Sowohl die Organisatoren als auch die Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative müssen das nötige Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament haben. Zum Start einer Bürgerinitiative müssen zunächst mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten leben, einen sogenannten Bürgerausschuss bilden, der die Bürgerinitiative organisiert und begleitet. Organisationen können keine Bürgerinitiativen leiten, aber sie unterstützen. Die Bürgerinitiative muss dann im Internetportal der Europäischen Kommission registriert werden. Danach hat der Bürgerausschuss ein Jahr Zeit, eine Million Unterstützungsbekundungen von Unionsbürgerinnen und -bürgern in mindestens sieben Mitgliedstaaten zu sammeln. Diese können nach festgelegten Regeln, die insbesondere den Datenschutz garantieren sollen, online oder in Papierform gesammelt werden. In den mindestens sieben EU-Ländern muss jeweils eine Mindestzahl an Unterzeichnern gefunden werden: Es wurde festgelegt, dass die Staaten zählen, in denen je Europaabgeordnetem mindestens 750 Unterschriften vorgelegt werden. Deutschland zählt also dann, wenn dort mindestens 99 mal 750, also gültige Unterschriften geleistet werden. Ab dem Jahr 2014 wird diese Zahl auf 96 mal 750, also Unterschriften sinken. Sobald die nötige Anzahl an Stimmen gesammelt wurde, müssen die zuständigen nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften stammen, die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen für das jeweilige Mitgliedsland bescheinigen. In Deutschland übernimmt diese Prüfung das Bundesverwaltungsamt in Köln. Ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften erreicht, kann die Europäische Bürgerinitiative der Kommission vorgelegt werden. In den folgenden drei Monaten treffen die Organisatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission zusammen, welche die Initiative sorgfältig prüfen werden. Die Organisatoren können auch in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament ihre Initiative präsentieren. Innerhalb der Dreimonatsfrist erklärt die Kommission, welche Maßnahmen sie treffen wird und warum. Gegebenenfalls beschließt die Kommission, als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen. Bürgerinitiativen in der Praxis Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 2010 die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative verabschiedet. Der damalige EP-Präsident Buzek und der Vertreter des Rates unterzeichnen am 16. Februar 2011 feierlich den Gesetzestext. Am 9. Mai 2012, dem Europatag, wurde die erste Europäische Bürgerinitiative registriert: Fraternité 2020 Mobilität. Fortschritt. Europa. fordert eine bessere Unterstützung und Förderung der EU-Austauschprogramme, um mehr Mobilität zu erreichen und zu einem vereinten Europa beizutragen. Die Organisatoren haben nun bis 1. November 2013 Zeit, die notwendigen eine Million Unterstützungsbekundungen zu sammeln (die verlängerte Frist für diese und einige nachfolgende Initiativen wurde von der Europäischen Kommission aufgrund von Problemen in der Anlaufphase der neuen Bürgerinitiative gesetzt). Anfang Januar 2013 gab es 14 laufende Initiativen, die in vielfältigen Bereichen neue Gesetzesvorlagen fordern, von der Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU, dem Recht auf eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung über das Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in anderen Mitgliedstaaten bis hin zur Abschaffung von Tierexperimenten und der Forderung nach EU-weiten gemeinsamen Bildungszielen. 34 Die Europäische Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerinitiative 35

19 Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente Die Europäische Union darf nur auf den Gebieten gesetzgeberisch tätig werden, für die ihr von den Mitgliedstaaten einstimmig die Zuständigkeit übertragen wurde. Das ist der Kern des sogenannten Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung. Doch auch da, wo die EU zuständig ist, muss sie bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten maßhalten. Damit dies geschieht, hat der Vertrag von Lissabon einen Kontrollmechanismus eingebaut. Darin spielen die Parlamente der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle / _kw49_lissabon/index.html 36 Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe 37

20 Neben dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung gelten bei der Ausübung der Zuständigkeiten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Verhältnismäßig sind Maßnahmen, die nicht über das Maß hinausgehen, das zur Erreichung der im EU-Vertrag genannten Ziele erforderlich ist. Das Subsidiaritätsprinzip wurde bereits mit dem Vertrag von Maastricht 1992 als Grundsatz der Zuständigkeitsausübung festgeschrieben. Es sagt in der etwas umständlichen Sprache des Vertrages, dass die EU als Gemeinschaft nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Dieses Prinzip gilt auch nach dem Lissabonner Vertrag fort. Doch wer entscheidet im Streitfall, was die Mitgliedstaaten allein erreichen können und was besser auf Gemeinschaftsebene erledigt werden soll? Zum einen können die Regierungen der Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union Eine Zustimmung Deutschlands kann bei bestimmten wichtigen EU-Entscheidungen nur dann erfolgen, wenn vorher der Deutsche Bundestag und bei Länderzuständigkeiten auch der Bundesrat (Foto) ausdrücklich zugestimmt haben. anrufen, wenn sie meinen, dass die EU außerhalb ihrer Zuständigkeiten oder unter Verletzung des Subsidiaritäts- oder des Verhältnismäßigkeitsprinzips gehandelt hat. Zusätzlich enthält der Lissabonner Vertrag erstmals einen Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle, der schon in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens wirkt. Dabei sind die Parlamente der Mitgliedstaaten die entscheidenden Akteure. Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle Nationale Parlamente müssen frühzeitig und umfassend über die Vorhaben auf EU-Ebene informiert werden. Sie wachen über die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, müssen Zuständigkeitsübertragungen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene vorab zustimmen und sind bei Änderungen der EU-Verträge zu beteiligen. Durch das Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wird erstmals auf EU-Ebene ein Frühwarnsystem mit einem Rügerecht der nationalen Volksvertretungen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip auf EU-Ebene verankert. Danach muss die Europäische Kommission alle Gesetzgebungsvorschläge gleichzeitig an das Europäische Parlament, den Rat und an die Parlamente der Mitgliedstaaten schicken. Jedes nationale Parlament kann innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses Kontrollrecht kommt in Deutschland dem Deutschen Bundestag und bei Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, auch dem Bundesrat zu. Das weitere Verfahren hängt davon ab, wie viele nationale Parlamente Subsidiaritätsrügen erheben. Meint ein Drittel der nationalen Parlamente, dass ein EU-Gesetzesvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, dann ist die Kommission verpflichtet, den Vorschlag zu überprüfen. Dies wird als die gelbe Karte bezeichnet. Wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag bleibt, aber eine einfache Mehrheit der Parlamente weiterhin Widerspruch einlegt, leitet die Kommission die Beanstandungen an den Rat und das Europäische Parlament weiter, die über die Sache entscheiden müssen. Dies wird als orangefarbene Karte bezeichnet. 38 Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe Bundestag und Bundesrat mit neuer Aufgabe 39

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