ZENTREN FÜR BETREUUNG UND PFLEGE MOBILE DIENSTE. SOZIALHILFEVERBAND LINZ-LAND Präsentation Modul 1

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1 ZENTREN FÜR BETREUUNG UND PFLEGE MOBILE DIENSTE Der Sozialhilfeverband Linz-Land hat in seiner Vorstandssitzung vom beschlossen, eine Bezeichnungsänderung der Bezirksaltenheime vorzunehmen. (neue Bezeichnung gültig ab ) Zentrum für Betreuung und Pflege + Ortsname Zentrum für Betreuung und Pflege Enns (ZBP Enns) Zentrum für Betreuung und Pflege Haid Zentrum für Betreuung und Pflege Hart Zentrum für Betreuung und Pflege Hörsching Zentrum für Betreuung und Pflege Leonding Zentrum für Betreuung und Pflege Neuhofen Zentrum für Betreuung und Pflege St. Dionysen Zentrum für Betreuung und Pflege St. Florian Zentrum für Betreuung und Pflege Traun 1

2 GESCHÄFTSSTELLE Obmann: BH Mag. Manfred Hageneder, PMM Direktorin: Mag. Gertraud Strigl Sekretariat: Petra Hable David Haider Tel.: 0732 / od Fax: 0732 / SHV.BH-LL.POST@ooe.gv.at Homepage: PERSONALBEARBEITERINNEN Irene Keplinger Geschäftsstelle, Altersteilzeit, ZBP Hart, ZBP Leonding, ZBP Neuhofen, Zentrale Rechenstelle Ursula Penisch ZBP Haid, ZBP St. Dionysen, ZBP Traun, Zivildiener Elisabeth Neundlinger ZBP Hörsching, Mobile Dienste Anna Stanger ZBP Enns, ZBP St. Florian, Bewerbungen LEITUNGEN ZBP: ZBP ENNS ZBP HAID ZBP HART ZBP HÖRSCHING ZBP LEONDING ZBP NEUHOFEN ZBP ST. DIONYSEN ZBP ST. FLORIAN ZBP TRAUN Helmut Wurdinger Ing. Gerhard Groß, MSc Renate Aumayr Mag. Karin Tomek, MBA Mag. Gerhard Reder Karl Kitzler, MSc Martin Brazda, MA Mag. Heike Schütz-Krennbauer Beatrix Kloiber, BA 2

3 MOBILE DIENSTE EINSATZLEITUNG DGKP Pauline Reiter KOORDINATORINNEN FÜR BETREUUNG UND PFLEGE DGKP Priscilla Fürst DGKP Renate Peinthor ZENTRALE RECHENSTELLE LEITUNG Ernestine Koch SACHBEARBEITERINNEN Gabriele Halmdienst Edith Einsiedler Magdalena Colic Jasmine Inal EINRICHTUNGEN DES SHVLL Zentrum f ür Betreuung und Pflege Tageszentrum Mobile Dienste Sozialberatungsstellen ZBP TBZ MOD SBS Enns X X Haid X X X X ab Herbst 2017 Stützpunkt Hart X Hörsching X X Leonding X X X Stützpunkt Neuhofen X X X Stützpunkt Zentrale St. Dionysen X X X Einsatzleitung St. Florian X X Traun X X X Stützpunkt 3

4 KENNZAHLEN DES SHVLL Zentrum für Beteuung und Pflege Tageszentrum Mobile Dienste Betreutes Wohnen Sozialberatungsstellen ZBP TBZ MOD BW SBS Anzahl der Heimbewohner 862 Stand Anzahl der Dienstnehmer Stand Augaben Voranschlag , , , ,- Anzahl der Heimhilfe: 591 betreuten Personen 2015 Mobile: 906 inkl. Rotes Kreuz, Caritas HKP: 933 Anzahl der Heimhilfe: Hausbesuche 2016 Mobile: Leistungsstunden inkl. Rotes Kreuz, Caritas HKP: Anzahl der Beratungen Anzahl der Betreubaren Wohnungen 433 Anzahl der Tagesbetreuungsplätze 20 plus 8 ab Herbst 2017 ORGANE DES SHVLL 1.VERBANDSVERSAMMLUNG 2.VERBANDSVORSTAND 3.OBMANN 4.PRÜFUNGSAUSSCHUSS AUFSICHT Die Sozialhilfeverbände unterliegen der Aufsicht des Landes nach den Bestimmungen des VII. Hauptstückes der OÖ. Gemeindeordnung Das Aufsichtsrecht ist von der Landesregierung OÖ auszuüben. Die Landesregierung OÖ hat auf Antrag des Sozialhilfeverbandes oder einer verbandsangehörigen Gemeinde über Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zu entscheiden. 4

5 RECHTSGRUNDLAGEN OÖ Alten- und Pflegeheimverordnung vom OÖ Sozialhilfegesetz 1998 OÖ Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 Betriebsvereinbarung im Zusammenhang mit der Verwendung einer elektronischen Zeiterfassung 2005, sowie die Ergänzungen Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebsvereinbarung zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung OÖ. ALTEN u. PFLEGEHEIMVERORDNUNG I. Allgemeine Bestimmungen II. III. IV. Standortwahl, bauliche Gestaltung und Einrichtung der Heime Aufgabenbereiche, Personal Bewohnerrechte V. Wirtschaftliche Angelegenheiten, Heimentgelte VI. VII. Sachverständigen- und Beratungsteam Inkrafttreten OÖ. ALTEN u. PFLEGEHEIMVERORDNUNG 10 Aufgabenbereiche, Verschwiegenheit, Verbot der Geschenkannahme (1) Der Heimbetrieb ist in folgende Aufgabenbereiche zu gliedern: 1. Heimleitung (Heimleiter/in, Verwaltungspersonal) 2. Funktionsbereich (Küche, Reinigung, Wäscherei und Haustechnik) 3. Pflegedienst (Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes, Pflegepersonal, Therapiepersonal) 5

6 OÖ. ALTEN u. PFLEGEHEIMVERORDNUNG 10 Aufgabenbereiche, Verschwiegenheit, Verbot der Geschenkannahme (3) Der Heimträger hat in einer Dienstordnung die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Gruppen des Heimpersonals zu regeln. In dieses sind insbesondere Bestimmungen über die Verschwiegenheit und das Verbot der Geschenkannahme aufzunehmen. OÖ. ALTEN u. PFLEGEHEIMVERORDNUNG 21 Heimvertrag Inhalt und Form des Heimvertrags richten sich nach den konsumschutzrechtlichen Vorschriften OÖ. GDG 2002 III. ABSCHNITT MONATSBEZUG 190 Gehaltshöhe (1) Der Gehalt des (der) Bediensteten wird durch die Funktionslaufbahn (GD) und die Gehaltsstufe bestimmt. (2) Die 25 Funktionslaufbahnen werden in jeweils 15 Gehaltsstufen unterteilt. (3) Der Gehalt beträgt: 6

7 OÖ. GDG 2002 in der Funktionslaufbahn (GD) GSt Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 OÖ. GDG 2002 III. ABSCHNITT MONATSBEZUG 192 Gehalt während des ersten Jahres (1) Der Gehalt während des ersten Jahres im Gemeindedienst beträgt 95% der im 190 Abs. 3 festgelegten Gehaltsansätze jener GD, in die der (die) Bedienstete eingereiht wird, soweit es sich nicht um eine zeitlich befristete Einreihung für Ausbildungszwecke handelt. VORANSCHLAG Der Voranschlag, auch Haushaltsplan oder Budget genannt, ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) zu erstellen. Er ist so zeitgerecht zu erstellen und zu beschließen, dass er mit Beginn des Haushaltsjahres in Wirksamkeit treten kann. Der Voranschlag ist eine Gegenüberstellung aller voraussichtlichen endgültigen Gemeinde(Verbands-)einnahmen und- ausgaben. 7

8 ENTSTEHUNG UND BESCHLUSSFASSUNG DES VORANSCHLAGES Der Obmann hat alljährlich vor Ablauf des Haushaltsjahres der Verbandsversammlung (VVS) den Entwurf des Verbandsvoranschlages vorzulegen. Er hat den Entwurf so zeitgerecht zu erstellen, dass die VVS hierüber noch vor Beginn des Haushaltsjahres Beschluss fassen kann. Wenn irgend möglich, ist daher der Entwurf der VVS sechs Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen. NACHTRAGSVORANSCHLAG - 79 GemO Der Nachtragsvoranschlag ist eine nach dem gleichen Verfahren wie der Voranschlag zu Stande gekommene Änderung oder Ergänzung des genehmigten Voranschlages. Ein Nachtragsvoranschlag muss dann erstellt werden, wenn sich während des Jahres außer- und überplanmäßige Ausgaben in einem Ausmaß ergeben, dass dadurch die Gebarung mit einem Fehlbetrag abschließen wird. SHVLL BEZIRKSUMLAGE 2017 Gemeinde Finanzkraft 24,00 % Allhaming Gemeinde Finanzkraft 24,00 % St. Florian Ansfelden Neuhofen an der Krems Asten Niederneukirchen Eggendorf im Traunkreis Oftering Enns Pasching Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening Piberbach Pucking St. Marien Traun Wilhering Kronstorf Leonding Linz-Land

9 MOBILE DIENSTE MULTIPROFESSIONELLE TEAMS BEZIRK LINZ-LAND Rotes Kreuz Caritas Sozialhilfeverband Linz Land MOBILE DIENSTE MULTIPROFESSIONELLE TEAMS BEZIRK LINZ-LAND SHV Linz Land: Ansfelden, Hörsching, Kirchberg- Thening, Leonding, Neuhofen, Oftering, Pasching, Pucking, St. Marien, Traun, Wilhering Rotes Kreuz: Asten, Enns, Hargelsberg, Hofkirchen, Kronstorf, Niederneukirchen, St. Florian, Caritas: Allhaming, Eggendorf, Kematen a.d. Krems, Piberbach SOZIALPLANUNG ZIELE DER SOZIALPLANUNG 1. Versorgung der Bevölkerung mit bedarfs- und fachgerechter Hilfe zu verbessern und langfristig zu sichern, 2. landesweit einheitliche qualitative und quantitative Mindeststandards in allen Bereichen sozialer Hilfe unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Besonderheiten zu gewährleisten, 9

10 SOZIALPLANUNG Stand ZIELE DER SOZIALPLANUNG 3. die Zusammenarbeit der Träger sozialer Hilfe untereinander sowie mit den Trägern der freien Wohlfahrt und Trägern anderer Sozialleistungen zu fördern, 4. die wirksame und sparsame Verwendung der Mittel zu gewährleisten. ANGEBOTE DES SHVLL Stationäre Pflege und Betreuung (ZBP) Kurzzeitpflege (ZBP) Apallikerzentrum (ab Herbst 2017 im ZBP Haid) Tagesbetreuungszentren (ab Herbst 2017 auch im ZBP Haid) Schwerpunkte: Demenz, Adipositas... Mobile Betreuung und Hilfe Koordinatoren für Betreuung und Pflege Betreubares Wohnen Sozialberatungsstellen KÜCHEN DES SHVLL Großküche im ZBP HartF ZBP Leonding Großküche im ZBP St. DionysenF ZBP Traun Küche im ZBP Enns Küche im ZBP Haid Küche im ZBP Hörsching Küche im ZBP Neuhofen Küche im ZBP St. Florian 10

11 KÜCHEN DES SHVLL SPEISENANLIEFERUNG DER GROSSKÜCHEN Zubereitung in Hart bzw. St. Dionysen Bereitstellung in Thermotransportboxen Lieferung nach Leonding bzw. Traun mittels LKW Bestückung der Speisewägen vor Ort Anrichten der Speisen in den Essbereichen durch Pflegepersonal KÜCHEN DES SHVLL RICHTLINIEN / VORSCHRIFTEN / AUSZEICHNUNGEN Alle Küchen arbeiten nach den HACCP Richtlinien Einhaltung aller Hygienevorschriften Auszeichnung GESUNDE KÜCHE KÜCHEN DES SHVLL RÜCKSICHTNAHME AUF VERSCHIEDENSTE KOSTFORMEN / ARTEN Breikost Schonkost Zuckerdiät weiche Kost Gluten Unverträglichkeit Laktoseintoleranz... 11

12 AUSSCHREIBUNGEN DES SHVLL Inkontinenzartikel Pflegeprodukte Gas und Strom Lebensmittel (Fleisch, Wurst, Brot, Trockensortiment usw.) elektronische Pflegedokumentation Kompetenzzentren im technischen Bereich SOZIALBERATUNGSTELLEN (SBS) SBST SAMT MITBETREUTER GEMEINDEN Ansfelden Pucking Enns Asten, Hargelsberg, Kronstorf Hörsching Kirchberg/Th., Oftering Leonding Pasching, Wilhering Neuhofen/Kr. Allhaming, Eggendorf/Trkr., Kematen/Kr., Piberbach, St.Marien St. Florian Niederneukirchen, Hofkirchen/Trkr. Traun BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNSMANAGEMENT fit2work Es ist das Ziel die Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und Zufriedenheit der MitarbeiterInnen im Blick zu haben und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Damit soll ein möglichst dauerhaftes teilhaben am Arbeitsleben gewährleistet werden. 12

13 BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNSMANAGEMENT fit2work Informationen erhalten Sie beim Betriebsrat oder beim Eingliederungsbeauftragten in Ihrem Haus. Es besteht Verschwiegenheitspflicht Dokumente werden nach den Datenschutzrechtlichen Richtlinien behandelt Prinzip der Freiwilligkeit nur wer es selbst will, kann sich Hilfe holen. DANKE 13

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