DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

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1 DIENSTLEISTUNGSVERTRAG Der Unterfertigte, im Folgenden Leistungsträger genannt, schließt hiermit mit der HGV Service Genossenschaft einen Dienstleistungsvertrag, welcher die Darstellung des online buchbaren Angebots des Leistungsträgers auf dem von der HGV Service Genossenschaft erstellten und betreuten Online-Buchungsportal ermöglicht, wie folgt ab: Allgemeine Angaben zum Leistungsträger: Firmeninhaber/Firmenbezeichnung: Name des Betriebes: Ansprechpartner: Mehrwertsteuernummer: Steuernummer: Straße: PLZ und Ort: Telefon: Telefax: Web: Bank: Iban Nr.: SWIFT: BIC: Allgemeine Vertragsbedingungen: Der Unterfertigte erklärt, die im Folgenden angeführten allgemeinen Vertragsbedingungen, welche integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrages sind, geprüft und angenommen zu haben. Ort, am Der Leistungsträger (Unterschrift und Firmenstempel) Für die HGV Service Genossenschaft Seite 1

2 Der Unterfertigte erklärt hiermit, im Sinne von Artikel 1341, 2. Absatz des Italienischen Zivilgesetzbuches folgende Punkte der allgemeinen Vertragsbedingungen vor Unterzeichnung gelesen und besprochen zu haben, und diese ausdrücklich anzunehmen: 5. Abtretungsverbot 6. Laufzeit und Kündigung 7. Preise und Zahlungsbedingungen 10. Haftungseinschränkung 11. Ausdrückliche Auflösungsklausel 12. Schiedsklausel Ort, am Der Leistungsträger (Unterschrift und Firmenstempel) Für die HGV Service Genossenschaft ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines Folgende allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) sind integrierender Bestandteil des vorliegenden Dienstleistungsvertrages. Sämtliche Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform. 2. Vertragsabschluss Der Leistungsträger übermittelt der HGV Service Genossenschaft eine von der unterschriftsberechtigten Person unterzeichnete Vertragskopie. Der Vertrag kommt zustande indem die HGV Service Genossenschaft dem Leistungsträger eine gegengezeichnete Kopie des Vertrages zukommen lässt. 3. Leistungsumfang Die HGV Service Genossenschaft ermöglicht dem Leistungsträger die Darstellung auf dem Südtirol- Buchungsportal (genauere Beschreibung siehe Punkt 4) und den Abschluss von Beherbergungsverträgen mit Nutzern der genannten Internetseite. Die HGV Service Genossenschaft behält sich das Recht vor, Leistungsverbesserungen vorzunehmen, ohne dass sich dadurch der vereinbarte Preis erhöht. Soweit die HGV Service Genossenschaft zusätzliche Dienste und Leistungen, welche nicht im Leistungspaket erwähnt sind, unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Aus der Einstellung ergeben sich zu Gunsten des Leistungsträgers keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber der HGV Service Genossenschaft. Seite 2

3 4. Funktion des Buchungsportals und diesbezügliche Pflichten des Leistungsträgers Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit beim Leistungsträger Buchungen über das Buchungsportal eingehen können: a) Der Leistungsträger muss seinen Betrieb im Rahmen des Buchungsportals darstellen. b) Der Leistungsträger muss weiters über einen eigenen Internetanschluss zum Zwecke der für die Aktualisierung der Buchungsmaske notwendigen Datenpflege verfügen. Der Leistungsträger ist verpflichtet, auf der Einstiegsseite der Betriebshomepage einen sichtbaren Link/ein sichtbares Logo mit Verlinkung auf das vertragsgegenständliche Buchungsportal zu setzen. Der Leistungsträger ist weiters verpflichtet, der HGV Service Genossenschaft, zum Zwecke der Veröffentlichung im Rahmen seiner Darstellung innerhalb der Internetseite, unten stehende Daten bzw. Informationen in telematischer Form zu liefern. Der Leistungsträger übermittelt die erforderlichen Texte in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch. Er verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgetreue Daten mitzuteilen und er ist für die Richtigkeit und ständige Aktualität der mitgeteilten Daten verantwortlich. Name und Adresse des Beherbergungsbetriebes Telefon- und Faxnummer, Adresse Preisliste inkl. Mwst. Angebote, Öffnungszeiten, Willkommenstext Verfügbarkeiten Eine ausreichende Anzahl an Bildern zur Veranschaulichung des Angebotes im Format jpeg, Auflösung 1024*768 (4:3) Angaben über die möglichen Buchungsmodalitäten (es können auch mehrere Felder angekreuzt werden): o Buchung mit Angeld möglich o Buchung ohne Angeld möglich o Buchung mit Vorauszahlung möglich (100% des Arrangements) Buchung mit Angeld bzw. mit Vorauszahlung: Bitte unten angeben, ob die Übermittlung des Angeldes bzw. der Vorauszahlung nur mittels Kreditkarte des Nutzers oder auch mittels Überweisung erfolgen kann. Bitte ankreuzen (es können auch beide Optionen angekreuzt werden): o o Angeld/Vorauszahlung mittels Überweisung Angeld/Vorauszahlung mittels Kreditkarte (derzeit ausschließlich VISA / Mastercard möglich) Der Leistungsträger verpflichtet sich im Falle von Buchungen, die von einem Angeld/einer Vorauszahlung begleitet werden, die mittels Überweisung übermittelt wird, bei Eingang des Überweisungsnachweises dem Nutzer unverzüglich eine Buchungsbestätigung zukommen zu lassen. Entscheidet sich der Leistungsträger für die Modalität Buchung mit Angeld so beläuft sich das Angeld auf 30% des Aufenthaltspreises und es wird vom Nutzer mittels Kreditkarte bzw. mittels Überweisung (je nach Angabe des Leistungsträgers, siehe oben) übermittelt. Entscheidet sich der Leistungsträger für die Modalität Buchung mit Vorauszahlung so beläuft sich diese auf 100% des Aufenthaltspreises und sie wird vom Nutzer mittels Kreditkarte bzw. mittels Überweisung (je nach Angabe des Leistungsträgers, siehe oben) übermittelt. Bei Seite 3

4 Stornierung/verspäteter Ankunft/vorzeitiger Abreise seitens des Gastes stehen dem Leistungsträger gemäß AGBs 30% der erhaltenen Summe zu. Das mittels Kreditkarte entrichtete Angeld bzw. die mittels Kreditkarte entrichtete Vorauszahlung gehen auf dem Konto der HGV Service Genossenschaft ein und werden in der Folge umgehend auf das Konto des Leistungsträgers weitergeleitet. Mindestens einmal pro Jahr werden dem Leistungsträger von der HGV Service Genossenschaft die für die Übermittlung der über Kreditkarte eingegangenen Angeldsummen bzw. Vorauszahlungen anfallenden Spesen gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. Im Falle von Stornierung seitens des Leistungsträgers ist dieser verpflichtet, dem Gast eine Liste der gleichwertigen Leistungsträger der Umgebung zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gast bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Leistungsträgers gemäß Italienischem Zivilgesetzbuch Anspruch auf die Erstattung des doppelten Angeldbetrages hat. Bei Vorauszahlung steht dem Gast gemäß AGBs die Erstattung des übermittelten Betrages zu. Bei Buchungen ohne Angeld, bitte ankreuzen: o Gast kann ohne Eingabe einer Kreditkartennummer buchen o Gast kann nur nach Eingabe einer Kreditkartennummer buchen Nota bene: Die vom Gast eingegebene Kreditkartennummer wird dem Beherbergungsbetrieb nicht weitergeleitet (auch nicht im Falle einer Stornierung seitens des Gastes). Der Leistungsträger verpflichtet sich, auf die durch das Buchungsportal zustande gekommenen Beherbergungsverträge die unten angeführten allgemeinen Vertragsbedingungen (AGBs) anzuwenden. Für den Fall, dass der Leistungsträger das Buchungsmodul auch für die Betriebshomepage des Beherbergungsbetriebes verwenden sollte, verpflichtet sich der Leistungsträger, bei den durch das Buchungsmodul zustande gekommenen Beherbergungsverträgen die selben unten angeführten allgemeinen Vertragsbedingungen anzuwenden. 5. Abtretungsverbot Der Leistungsträger ist nicht ermächtigt, den Vertrag, das gesamte Leistungspaket oder auch nur einzelne Dienstleistungen ohne schriftliches Einverständnis der HGV Service Genossenschaft an Dritte abzutreten. 6. Laufzeit und Kündigung Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember des bei Vertragsabschluss laufenden Jahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen 1. September und 31. Dezember, gilt der Vertrag für ein Jahr ab dem unmittelbar auf den Vertragsabschluss folgenden Jahresanfang und er verlängert sich in der Folge stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Jeweils bis spätestens zwei Monate vor Vertragsablauf kann der Vertrag von den jeweiligen Parteien mittels Einschreiben mit Rückantwort gekündigt werden. Seite 4

5 7. Preise und Zahlungsbedingungen Der Leistungsträger entrichtet der HGV Service Genossenschaft einen einmaligen Aktivierungsbeitrag, sowie einen jährlichen Werbebeitrag laut Preisliste, welche integrierender Bestandteil dieses Vertrages ist. Der Aktivierungsbeitrag ist in der vorgesehenen Höhe zu entrichten, während der Werbebeitrag im Verhältnis (in Zwölfteln) zu den bei Veröffentlichung des Betriebes auf dem Südtirol-Buchungsportal verbleibenden vollen Monaten im betreffenden Jahr geschuldet ist. Die HGV Service Genossenschaft behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit abzuändern. Erfolgt eine Preisänderung, muss diese dem Leistungsträger schriftlich und/oder via zur Kenntnis gebracht werden. Dem Leistungsträger wird in Folge der Preisänderung die Möglichkeit eingeräumt, der HGV Service Genossenschaft innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen, ob er die Änderung annimmt oder ob er zum Jahresende kostenfrei vom Vertrag zurücktritt. Die Preisliste für Zusatzleistungen, die den Vertragspartnern von der HGV Service Genossenschaft eventuell angeboten werden (z. B. Bannerwerbung), liegt in den HGV-Büros auf. Der Leistungsträger erklärt sich einverstanden, dass sämtliche in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehende Rechnungen der HGV Service Genossenschaft mit direktem Bankeinzug beglichen werden. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich, einen entsprechenden Vordruck zu unterschreiben. Der Einzug erfolgt jeweils innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum. 8. Daten und diesbezügliche Haftung Der Leistungsträger erklärt, dass alle der HGV Service Genossenschaft zur Veröffentlichung im Internet übermittelten Daten und Bilder in seiner freien Verfügbarkeit stehen und dass sie nicht die Rechte Dritter verletzen (wie z.b. Urheberrechte, Markenschutzrechte, Patentrechte, u.ä.). Der Leistungsträger übernimmt die volle Haftung für den Inhalt der Daten und befreit die HGV Service Genossenschaft ausdrücklich von jedweder diesbezüglichen Haftung und von jedweden Ansprüchen Dritter. 9. Information und Einverständnis zur Verarbeitung persönlicher Daten Gemäß Art. 13 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 wird der Leistungsträger darüber informiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten notwendig für die Erfüllung dieses Vertrages sind und nur zum genannten Zweck und im Einklang mit dem obgenannten Gesetz verwendet werden. Der Leistungsträger erteilt sein Einverständnis zur manuellen und elektronischen Verarbeitung folgender Daten: - Daten, die der Leistungsträger im Vertragsformular angegeben hat; - Daten, die für die Fakturierung und für die Verwaltung der Kundenbeziehungen notwendig sind; - Daten, die eventuell aus bestehenden Datenbanken entnommen werden (TICWEB, Hotelsoftware, usw.) Der Leistungsträger ermächtigt die HGV Service Genossenschaft als Dateninhaberin, die Daten für die Fakturierung und Buchhaltung, für statistische Zwecke, sowie für die Abwicklung der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie für die breitest und effizientest mögliche Bewerbung des Leistungsträgers auf anderen Portalen an Dritte und/oder an Konventionspartner weiterzugeben. Seite 5

6 Der Leistungsträger bestätigt zudem, über die Verarbeitungsmodalitäten, sowie über seine Rechte gemäß Artikel 7 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 informiert worden zu sein. 10. Haftungseinschränkung Die HGV Service Genossenschaft haftet in keinem Fall für Schäden, welche durch Störungen innerhalb des Internetsystems verursacht werden und die nicht unmittelbar auf das Verhalten der HGV Service Genossenschaft zurückzuführen sind. 11. Ausdrückliche Auflösungsklausel Die HGV Service Genossenschaft kann bei widerrechtlicher Abtretung der Leistungen den Vertrag auflösen oder die Leistungserbringung einstellen, ohne dass die HGV Service Genossenschaft dem Leistungsträger evtl. bereits bezahlte Beträge rückerstatten muss, auch nicht für vom Leistungsträger noch nicht beanspruchte Dienstleistungen und vorbehaltlich aller eventuellen Schadenersatzforderungen seitens der HGV Service Genossenschaft. Die HGV Service Genossenschaft behält sich weiters das Recht vor, unter Ausschluss jedweder Haftung, nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung die Darstellung der Betriebsdaten auszusetzen, wenn der Leistungsträger die Daten nicht nach den in Punkt 4 angeführten Bestimmungen ordnungsgemäß liefert bzw. pflegt und/oder den Link/das Logo gemäß Artikel 4 nicht setzt. Der Vertrag gilt als aufgelöst, wenn die Datenpflege drei Monate nach Aussetzung der Darstellung nicht wieder ordnungsgemäß aufgenommen wird. Zu Gunsten des Leistungsträgers entstehen aus der Aussetzung und/oder Auflösung des Vertrages keinerlei Ansprüche. 12. Schiedsklausel Jeder zwischen den Parteien über die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages entstehende Streitfall, wird laut Schiedsordnung des Schiedsgerichtes der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen dem Schiedsgericht selbst übergeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar und soll von einem Schiedsrichtersenat, bestehend aus drei Schiedsrichtern gemäß Schiedsordnung des genannten Schiedsgerichtes getroffen werden. Für die Ernennung des Schiedsrichtersenates beziehen sich die Parteien ausdrücklich auf die Artikel 26 und folgende der genannten Schiedsordnung. Seite 6

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