Antrag auf Planfeststellung nach 68 WHG Gewässerrandstreifenprojekt untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf - Maßnahmenkomplex 1

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1 Antrag auf Planfeststellung nach 68 WHG Gewässerrandstreifenprojekt untere Havelniederung zwischen Bundesland: Landkreis: Gemeinde: Amt: Gemarkungen: Sachsen-Anhalt Stendal Hansestadt Havelberg Havelberg Havelberg, Jederitz, Kuhlhausen, Kümmernitz, Vehlgast Antragssteller: Naturschutzbund Deutschland e.v. NABU-Projektbüro Untere Havelniederung Ferdinand - Lassalle - Straße Rathenow Tel.: 3385/ Fax: 3385/ R. Buchta Rathenow, 15.Februar 2013 Planverfasser (Arbeitsgemeinschaft): ihc GmbH Schulze & Matthes GbR Gerhart Hauptmann Straße 5, Süd 9 Obentrautstraße Cottbus Berlin Tel.: 0355/ Tel.: 030/ Fax: 0355/ Fax: 030/ Olaf Georgi Markus Schulze, Siegfried Matthes Cottbus, 15. Februar 2013 Berlin, 15. Februar _Titelblatt_ST PLANFESTSTELLUNG Seite 1 von 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 VERANLASSUNG UND ZIELSTELLUNG, VORHABENBESCHREIBUNG Veranlassung und Zielstellung Beschreibung des Vorhabens Rechtliche Grundlagen 11 2 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND DES PLANUNGSGEBIETES Lage des Vorhabens Topographische und administrative Einordnung Naturräumliche Lage Beschreibung des vorhandenen Gewässersystems Landnutzung Wassernutzung Schutzgebiete Natur- und Landschaftsschutz Lebensräume, Biotope und Arten Hochwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete Denkmalschutz Hydrologische Verhältnisse Grundwasserverhältnisse Geologische Verhältnisse Verdachtsflächen und Altlasten Übergeordnete Planungen Raumplanung Landschaftsplanung Hochwasserschutzkonzeptionen der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt Umsetzung der WRRL im Projektgebiet MK 1 bzw. im Havelgebiet Regionales Entwicklungskonzept (REK) Untere Havelniederung Gegenwärtige Unterhaltungslast und Unterhaltungsumfang 27 3 PLANUNGSGRUNDLAGEN Pflege- und Entwicklungsplan - Gewässerrandstreifenprojekt Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf 28 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 1 von 87

3 3.2 Vermessungsunterlagen Bodenanalytik Deklarationsanalysen der Verwallungssedimente Deklarationsanalysen der Sedimente der geplanten Altarmanschlüsse nach LAGA Boden und nach HABAB-Richtlinie Hydraulische und morphodynamische Nachweise Hydraulische Nachweise Morphodynamische Nachweise 31 4 MAßNAHMENPLANUNG Technische Beschreibung der Maßnahmen Entfernung von Deckwerken Entfernung von Uferverwallungen und Aktivierung von Flutrinnen Anschluss und Entschlammung von Altarmen Querschnittverengung der Havel (Betteinengung) Ersatzneubau der Überfahrten Ve_Qu_05_06 und Ve_Qu_06_03_c Rückbau der Überfahrt Ve_Qu_05_ Anlage von Auen- und Uferwald (Auenwaldinitialisierung) Die notwendigen Folgemaßnahmen 54 5 BAUDURCHFÜHRUNG UND TECHNOLOGISCHE ANGABEN Zeitlicher Ablauf der geplanten Vorhabendurchführung Bauzuwegung und Verkehrssicherung Lager- und Arbeitsplätze Bauabbruchabfälle und Baggergut Verwertungskonzept Bautechnologie Entfernung von Deckwerk Entfernung von Uferverwallungen und Aktivierung von Flutrinnen Anschluss und Entschlammung von Altarmen Querschnittverengung der Havel (Betteinengung) Anlage von Auen- und Uferwald (Auenwaldinitialisierung) Mess- und Kontrollverfahren 60 6 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Auswirkungen auf Gewässer und Gewässerbeschaffenheit Auswirkungen auf Grundwasser und Grundwasserleiter 62 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 2 von 87

4 6.3 Auswirkungen auf den Hochwasserschutz Auswirkungen auf Nutzungen Auswirkungen auf Natur und Landschaft Auswirkungen auf Denkmalschutz Auswirkungen auf Anlieger und Grundstücke Auswirkungen auf andere geplante Maßnahmen 79 7 RECHTSVERHÄLTNISSE künftige Unterhaltungspflicht betroffener Gewässerstrecken Beweissicherung und Monitoring Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte 82 8 ÜBERSICHT DER ERFORDERLICHEN GENEHMIGUNGEN 83 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 3 von 87

5 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2.1: Altlastenverdachtsflächen (PEPL, 2009) 24 Tabelle 3.1: stationäre statistische Ereignisse (Modellzufluss am Pegel Albertsheim) 31 Tabelle 4.1: Gesamtlänge der Rückbaubereiche von Deckwerken 33 Tabelle 4.2: Rückbaubereiche von Uferverwallungen 39 Tabelle 4.3: Beschreibung der Auftragsflächen der Flutrinnen 41 Tabelle 4.4: Eigenschaften der Altarmanschlüsse 45 Tabelle 4.5: Beschreibung der Auftragsflächen der Altarme 45 Tabelle 4.6 Bewegte Massen aus dem Bereich der Altarmanschlüsse auf die Auftragsflächen 45 Tabelle 4.7: Mengen der Altarmbereiche die entschlammt werden 47 Tabelle 4.8: Auftragsvolumen der Betteinengungen 50 Tabelle 4.9: Beschreibung der Betteinengungen 50 Tabelle 4.10: Bauwerksangaben 51 Tabelle 4.11: Bereiche zur Initiierung von Auen- und Uferwald 53 Tabelle 6.1 Kurzbeschreibung der Maßnahmen 69 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 4 von 87

6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1.1: vorhandene Steinpackungen als Deckwerke 9 Abbildung 1.2: Böschungen nach Entfernung der Deckwerke 9 Abbildung 2.1: Übersichtskarte 14 Abbildung 2.2: Niedrig- und Mittelwasserstände der Jahre für die Pegel Havelberg/Stadt und Quitzöbel (WSA BB, 2012) 20 Abbildung 2.3: Darstellung der Wasserstände und Abflüsse für Hochwasserereignisse für die Pegel Havelberg/Stadt und Quitzöbel (WSA BB, 2012) 21 Abbildung 2.4: Reliefkarte der Havelniederung MK 1 22 Abbildung 4.1: Deckwerk D_Qu_05_06_a von km 138,30 bis 138,50 34 Abbildung 4.2: anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,25 mnhn 37 Abbildung 4.3: anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,25 mnhn 37 Abbildung 4.4 anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,40 mnhn 38 Abbildung 4.5: Baumfällung bei Ve_D_Qu_05_05_a 42 Abbildung 4.6: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_04 vor der Öffnung 43 Abbildung 4.7: Wasserspiegel im Altarm nach der Öffnung im Nebenschluss 43 Abbildung 4.8: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_08 vor der Öffnung 43 Abbildung 4.9: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_08 nach der Öffnung im Nebenschluss 44 Abbildung 4.10: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_05_02 vor der Öffnung 44 Abbildung 4.11: Wasserspiegel im Altarm nach der Öffnung im Nebenschluss 44 Abbildung 4.12: Baumfällungen in Bereich der Altarmöffnung Qu_AaN_04_04 46 Abbildung 4.13: Baumfällungen in Bereich der Altarmöffnung Qu_AaN_05_02 46 Abbildung 4.14: Altarm Qu_AaN_04_04 47 Abbildung 4.15: Altarm Qu_AaN_04_08 48 Abbildung 4.16: Standorte der Sedimentbeprobung der Altarme (NABU 2011) 48 Abbildung 4.17: Schematische Darstellung der kreis- und linienhaften Bepflanzung auf länglichen Flächen 54 Abbildung 5.1: Siebgreifer mit Schute (WSA, 2012) 58 Abbildung 5.2: Lage der Tabufläche 59 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 5 von 87

7 1 VERANLASSUNG UND ZIELSTELLUNG, VORHABENBESCHREIBUNG 1.1 Veranlassung und Zielstellung Die Untere Havelniederung hat als naturnahe Fluss- und Auenlandschaft im nordostdeutschen Tiefland für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten eine überregionale Bedeutung. Im Zusammenhang mit den umgebenden Niederungen bildet sie das größte zusammenhängende Binnenfeuchtgebiet Mitteleuropas. Die ursprüngliche Havelniederung ist aus eiszeitlichen Schmelzwasserrinnen hervorgegangen. Im Laufe der Jahrhunderte haben die anthropogenen Einflüsse zugenommen. Umfangreiche Flussregulierungen haben den heutigen Zustand geschaffen. Entsprechend der LAWA-Klassifikation sind die Fließgewässer der Havelniederung den sandgeprägten Strömen des norddeutschen Tieflandes zuzuordnen (Typ 20). Flussbauliche und meliorative Maßnahmen hatten umfangreiche Begradigungen, Deichbauarbeiten und Querschnitterweiterungen zur Folge und führten zu einem Flächenverlust der rezenten Aue. Auf den Niederungsflächen wurde die landwirtschaftliche Nutzung intensiviert. Der zunehmende Frachtverkehr auf der Havel führte zu weiteren Korrekturen am ursprünglichen Verlauf und am Profil der Havel. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Fahrwassertiefe wurden Staustufen in das Gewässer gebaut. Die Konsequenzen aus den Maßnahmen waren ein verändertes Abflussverhalten und eine Verstärkung der Grundwasserschwankungen. (PEPL, 2009) Die vorhandenen Deiche sicherten erfolgreich gegen kurze Hochwasserereignisse. Bei lang anhaltenden Wasserständen führte das Dränwasser zu Vernässungen der landwirtschaftlichen Flächen. Nach der Wiedervereinigung war u. a. dieser Standortnachteil ausschlaggebend für Bemühungen diesen Naturraum zur revitalisieren. Im Jahr 2005 wurde das Naturschutzgroßprojekt Gewässerrandstreifenprojekt Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf begonnen. Dieses wird auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung einschließlich der Förderung von Gewässerrandstreifenprojekten mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. In der Richtlinie ist festgeschrieben: Das Bundesprogramm zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung fördert national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen. Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen. Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV). (PEPL, 2009). Dabei betragen die Förder- 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 6 von 87

8 anteile für das BfN 75 %, für das Land Brandenburg 11 % und für das Land Sachsen-Anhalt 7 %. Der Naturschutzbund Deutschland e. V. ist der Träger des Gewässerrandstreifenprojektes Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf. Die Umsetzung des Projektes wird durch das NABU-Projektbüro Untere Havelniederung gesteuert. Die Förderung des Gewässerrandstreifenprojektes erfolgt über zwei Phasen. Für die Phase I wurde der Zuwendungsbescheid am erlassen. Darin wurde der Förderantrag vom in der Fassung vom beschieden. Für die Phase II stellte der Naturschutzbund e. V als Vorhabensträger mit Datum vom einen Förderantrag. Zu diesem Antrag liegt mit Datum vom der Förderbescheid des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg vor. Damit ist der rechtliche und finanzielle Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen des MK 1 als Teilkomplex des Pflege- und Entwicklungsplanes gegeben. Für das Gewässerrandstreifenprojekt wurde in Phase I ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) mit Maßnahmenkonzept erstellt. Für die Ziele des PEPL besteht eine Übereinstimmung mit den entsprechenden Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH- Richtlinie. Der PEPL wurde als verbindliche Richtschnur für die Umsetzung der Maßnahmen in Phase II des Gewässerrandstreifenprojektes vom Bundesamt für Naturschutz, von den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie den betroffenen Landkreisen und Kommunen bestätigt. Innerhalb des PEPL wurden die zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele vorgesehenen Maßnahmen priorisiert, geplant (Vorplanung) und optimiert. Alle hier zu planenden Maßnahmen sind das Ergebnis eines gemeinschaftlichen Abstimmungsprozesses in Phase I. Somit gibt es eine grundsätzliche Zustimmung zu deren Umsetzung. Die Maßnahmen wurden in insgesamt 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst. Aus dem Gesamtprojekt ist der Maßnahmenkomplex 1 Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. Ziel des Gewässerrandstreifenprojektes ist gemäß dem PEPL ist die Rekonstruktion eines möglichst naturnahen Wasserhaushalts im Deichvorland der Havel und die Wiederherstellung der an diesen gebundenen Lebensräume. Die Zielstellung orientiert sich an den Grundstrukturen, Funktionen und Prozessen eines mitteleuropäischen, natürlichen, alluvialen Flachlandflusses und seiner Aue. Auf dieser Grundlage werden naturschutzfachliche Anforderungen formuliert, die sich aus der speziellen Lage des Projektgebietes und seinen Funktionen als Rückzugs-, Reproduktions-, Rast- oder Ersatzlebensraum für vom Aussterben bedrohte Arten und Lebensgemeinschaften ergeben. (PEPL, 2009) Die Maßnahmen des Deckwerkrückbaus und der Auenwaldinitialisierung/-entwicklung besitzen Initialisierungscharakter, um wichtige Arten der auentypischen Lebensräume zu unterstützen und Entwicklungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten (Trittbrettbiotope) für diese Lebensräume zu schaffen. Damit einhergehend ist die Erhöhung der Artenvielfalt. Zusätzlich wird die Initialisierung durch den Anschluss von Flutrinnen unterstützt. Das trägt zu einer naturnahen Gewässerentwicklung mit einer lateralen Vernetzung zwischen Fluss und Aue bei. Der auentypische Wasserhaushalt mit seinem speziellen Abflussverhalten und einer 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 7 von 87

9 ausgeprägten Dynamik wird dadurch unterstützt. Die Auendynamik spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherung der auentypischen Lebensräume. Damit soll in bestimmten Bereichen eine weitere Sukzession aufgehalten werden. Durch Erhöhung der Fließbewegung soll der Sauerstoffanteil im Gewässer erhöht werden. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass sich durch den Rückbau der Deckwerke und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen durch Kies eine größere Strukturvielfallt im Gewässer ausbilden wird. Typische Weichholzauen und Röhrichtgürtel können sich entwickeln und einen strukturreichen Uferbewuchs ausbilden. Im Zusammenspiel mit einer Gewässerunterhaltung, die mehr Uferwald mit Totholzanteil zulässt, werden sich die Gewässerstrukturgüte und der ökologische Zustand verbessern. Eine der Zielstellung entsprechende Gewässerunterhaltung kann die Ausbildung von Flachwasserbereichen bzw. ein vielfältiges Mosaik im Gewässerbett von Kolken, Sandbänken und Riffel unterstützen. Bei der Umsetzung der Naturschutzziele werden die Rahmenbedingungen berücksichtigt, die das Regionale Entwicklungskonzept der Landkreise Havelland (Brandenburg) und Stendal (Sachsen-Anhalt) aufgestellt hat (REK, 2004): Untere Havel bleibt im Projektgebiet Bundeswasserstraße, Abstufung auf Wasserstraßenklasse I zwischen Rathenow und Havelberg (mit Schwerpunkt der Renaturierungsmaßnahmen) Erhalt der Wasserstraßenklasse III mit Einschränkungen gemäß Nr. 1 in Verbindung mit der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sonstige Bundeswasserstraße (ausschließlich Sportbootschifffahrt) auf dem Gnevsdorfer Vorfluter (Landesgewässer) Hotelschifffahrt mit den bisherigen Abmessungen (Hotelschiff Katharina von Bora Länge = 83 m, Breite = 9,50 m) bei Abflüssen MNQ (REK, 2004) Gewährleistung des Hochwasserschutzes und der Eisbekämpfung Die Region der unteren Havel ist ein über Jahrhunderte gewachsener Kulturraum der im Zusammenspiel zwischen Naturschutzzielen und Landschaftsentwicklung den Menschen integrieren muss. Die Ziele der Maßnahmen berücksichtigen die Standortvielfalt der Kulturlandschaft mit ihren landwirtschaftlichen Flächen. Um den Zugang zu bestimmten Flächen gewährleisten zu können, ist die Erneuerung von Überfahrten Bestandteil der Planung im vorliegenden Bericht. 1.2 Beschreibung des Vorhabens Gegenstand der Planung für MK 1 sind insgesamt 37 Einzelmaßnahmen. 11 Maßnahmenstandorte für die Entfernung von Deckwerken 8 Maßnahmenstandorte für die Entfernung von Uferverwallungen und Aktivierung von Flutrinnen 3 Maßnahmenstandorte für den Wiederanschluss von Havelaltarmen 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 8 von 87

10 3 Standorte für die Herstellung von Haveleinengungen 9 Standorte zur Initialisierung von Auen- und Uferwald Ersatzneubau der Überfahrten Ve_Qu_05_06 und Ve_Qu_06_03_c Rückbau der Überfahrt Ve_Qu_05_04 Die Ufer der Havel sind zu einem sehr hohen Anteil mit Deckwerken (Steinschüttungen) belegt. Durch die Deckwerke wird eine naturnahe Ausprägung der Wasserwechselzone verhindert. Die Böschungen sind festgelegt, sodass eine natürliche Uferentwicklung weitestgehend ausgeschlossen ist. Mit den Deckwerken wurden naturraumuntypische Materialien in das Gewässer eingebracht, die vorhandene und haveltypische Habitate beseitigten und Lebensraumstrukturen für Neozoen schufen. Im Rahmen des Vorhabens wird beabsichtigt, die vorhandenen Deckwerke in Bereichen, wo dies aufgrund der hydraulischen Belastung möglich ist, zu entfernen. Der gewachsene Erdstoff soll dann wieder das ursprüngliche Ufer in den entsprechenden Streckenabschnitten bilden (vgl. Abbildung 1.1, Abbildung 1.2). Bei kritischen Schleppspannungen werden lokale Sicherungen mit Feinkiesüberdeckungen vorgenommen. Der Kies wird mit einer ähnlichen Körnung aufgetragen, welche in der Havel auch natürlich vorkommt. Weiterhin erfolgt durch den Kieseintrag eine Substratdiversifizierung an der Havel. Abbildung 1.1: vorhandene Steinpackungen als Deckwerke Abbildung 1.2: Böschungen nach Entfernung der Deckwerke Ein Schwerpunkt der Planung liegt in der Öffnung und Beseitigung von Verwallungen entlang der Ufer. Die Uferverwallungen sind zum Großteil Sedimentablagerungen, welche im Rahmen der früheren Fahrinnenunterhaltung bzw. Ausbaumaßnahmen aus der Havel entnommen wurden. Die Verwallungen führen zu einem Verlust der natürlichen lateralen Konnektivität zwischen Fluss und Aue. Um diese Verbindung wieder herzustellen und die Grundlage für die von regelmäßigen Überflutungen abhängigen Auen-Lebensräume zu schaffen (azonale Vegetation), werden die Verwallungen an geeigneten Stellen links- oder rechtsseitig der Havel zurückgebaut. Durch den Rückbau der Uferverwallungen kann die Aue bei höherer Wasserführung frühzeitig am Abflussgeschehen teilnehmen und erzielt bei kleineren Hochwässern eine Absenkung der Wasserspiegellage. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 9 von 87

11 Die Uferverwallungen werden auf die Höhe des angrenzenden Hinterlandes abgesenkt unter Berücksichtigung, dass das Niveau der Flutrinne 30 cm über Sommermittelwasserstand beträgt. Somit findet bei Sommerstau keine Überströmung der Flutrinnen statt, während bei Winterstau über die Flutrinnen gezielt Wasser in das Hinterland geleitet wird. Der Anschluss der Flutrinnen an die bestehende Geländeoberfläche wird mit einer Neigung von 1:10 hergestellt, so dass nach Abschluss der Maßnahmen mit keinen Nutzungseinschränkungen bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu rechnen ist. Die Untere Havel besitzt entlang der Fließstrecke zwischen Havelberg und Bahnitz sehr viele abgetrennte Flussarme, die größtenteils unverbaut sind. Mit dem Öffnen der verfüllten Teilabschnitte besteht die Möglichkeit den gesamten Altarm wieder an die fließende Welle anzukoppeln und eine dynamische Entwicklung in dieser Gewässerstrecke zuzulassen. Da in den Altarmen i. d. R. keine Nutzungsanforderungen bestehen, ist eine freie Entwicklung möglich und im Sinne der Zielstellung ausdrücklich gewollt. Mit dem hier beplanten Altarm können sich parallel zur Bundeswasserstraße naturnahe Flussstrukturen etablieren, die zu einer wesentlichen Verbesserung allgemeinen Gewässerzustandes beitragen. In der Planung ist es vorgesehen, die Altarme im Oberwasser durch Entfernung der vorhandenen Aushubs im Bereich des ehemaligen Altarmverlaufes wieder anzubinden, um hiermit die Verbindung zur Havel wieder herzustellen. Dabei erfolgt der Aushub bis auf die ehemalige Altarmsohle. Eine weitere und gezielte Entnahme von Boden und Sedimenten im dann angeschlossenen Altarm ist für zwei der drei Altarme geplant. Die noch vorhandenen organischen und mineralischen Weichsedimente sollen der sich wieder einstellenden, natürlichen Hydraulik der Havel überlassen werden. Lediglich im Hauptlauf der Havel sind Profilverengungen vorgesehen, um Auflandungen des Hauptlaufes zu vermeiden. Die sich einstellenden Erosions- und Akkumulationsprozesse werden in einem gesonderten Sedimenttransportmodell im Rahmen der morphodynamischen Nachweisführung betrachtet. Die schifffahrtstechnischen notwendigen Querschnittsgeometrien laut BinSchStrO (Wassertiefe, Fahrrinnenbreite) werden dabei in der Planung berücksichtigt. Ausgangspunkt für die Erstellung einer Auenwaldkulisse ist ein sehr geringer Bestand von Auenwaldflächen im Kerngebiet des Gewässerrandstreifenprojektes (ca. 143 ha). Die Betrachtungen zur potentiell natürlichen Vegetation ergaben, dass der Auenwald im Kerngebiet des Gewässerrandstreifenprojekts bei Wegfallen menschlicher Nutzung eine Fläche von ha einnehmen würde. Auch die naturschutzfachliche Bewertung der Maßnahmengruppen hat für die Maßnahme eine sehr hohe Priorität ergeben, so dass die Entwicklung von Auenwald im Gewässerrandstreifenprojekt große Bedeutung hat (PEPL, 2009). Durch die Initialisierung von Auenwald wird die Grundlage für die Entwicklung von artenreichen und standorttypischen Lebensgemeinschaften geschaffen, die in ganz Deutschland sehr bedroht sind. Für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes werden auf Grund der Lage in sensiblen Schutzgebieten folgende Planungsgrundsätze berücksichtigt: Die Eingriffe, notwendigen Materialtransporte und Zwischenlager werden auf ein Minimum reduziert. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 10 von 87

12 Bei der Planung steht die Möglichkeit der maximal möglichen Eigendynamik im Vordergrund. Es werden grundsätzlich naturraumtypische Materialien verwendet. Naturfremde Materialien werden nur in bedingten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger verwendet. Dann wird sichergestellt, dass diese nur temporär Wirkung entfalten und verrotten. Alle naturraumfremden Strukturen bzw. künstlichen Einbauten im Vorhabensgebiet, die nicht mehr in Funktion sind, werden, soweit dies möglich ist, zurückgebaut. Beachtung finden Vorgaben, Randbedingungen und Prioritäten aus dem Pflege- und Entwicklungsplan. Die Bautechnologie wird der Empfindlichkeit des Naturraumes, der Schutzgebiete und der hier genannten Bedingungen angepasst. Die bauliche Umsetzung wird so geplant, dass nach einer Hauptbauphase eine dreijährige Phase der möglichen Nachregulierung erfolgt. Dies soll in besonderer Weise ermöglichen, weitgehend ohne Sicherungsmaßnahmen arbeiten zu können. Dieser Umstand wird im Sinne der Gesamtzielstellung des Projektes ausgenutzt. Maßnahmen zur Gebietsberuhigung (Sperren von illegalen Wegeverläufen, lenkungsmaßnahmen, etc.) sowie Optimierung von artenschutzrechtlichen Erfordernissen werden, soweit sich dies aus der Gesamtzielsetzung ergibt, berücksichtigt. 1.3 Rechtliche Grundlagen Für den Maßnahmenkomplex 1 sind folgenden Gesetzgebungen maßgeblich relevant: Bund Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), i. B. 67 und 68 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. B. 3 und 3a Bundeswaldgesetz (BWaldG) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), i. B Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufG) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) vom Oberflächengewässerverordnung OgewV Land Sachsen-Anhalt Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 11 von 87

13 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) Gemäß 67 Abs. 2 WHG 1 ist Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Die für die Realisierung des MK 1 notwendige Planfeststellung richtet sich nach 68 WHG. Das Plangebiet befindet sich in Sachsen-Anhalt und obliegt im Planfeststellungsverfahren der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landesverwaltungsamtes in Halle. Gemäß 67 Abs. 1 WHG sind Gewässer so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden. Gemäß 67 Abs. 2 WHG ist Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich. Der Gewässerausbau bedarf nach 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Wenn für einen Gewässerausbau nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden ( 68 Abs. 2 WHG). Nach 68 Abs. 3 WHG darf der Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn 1. eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auwäldern, nicht zu erwarten ist und 2. andere Anforderungen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung richtet sich dabei nach dem in 3 UVPG genannten Anwendungsbereich, der in Anlage 1 konkretisiert wird. Das Gewässerrandstreifenprojekt MK 1 stellt gemäß Anlage 1 zum UVPG ein Wasserwirtschaftliches Ausbauvorhaben im Sinne Nr dar. Danach besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörde die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen können. Das UVPG LSA trifft keine konkretisierenden Aussagen zur UVP-Pflicht für wasserwirtschaftliche Vorhaben. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 12 von 87

14 2 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND DES PLANUNGSGEBIETES 2.1 Lage des Vorhabens Topographische und administrative Einordnung Das Planungsgebiet mit einer flächigen Ausdehnung von rund 870 ha ist Bestandteil des Einzugsgebietes der Havel. Der zu planenden Abschnitt der Unteren Havel-Wasserstraße von km 137,50 bis 143,70 befindet sich in Sachsen-Anhalt (vgl. Abbildung 2.1). Das Planungsgebiet befindet sich südöstlich von Havelberg und nördlich von Jederitz. Das Gebiet ist administrativ dem Landkreis Stendal zu zuordnen. Die betroffene Gemeinde ist die Hansestadt Havelberg Naturräumliche Lage Das Betrachtungsgebiet gehört nach der Einteilung von SCHOLZ (1962) zur naturräumlichen Einheit Elbtal mit Randniederung und befindet sich in der Untereinheit der Unteren Havelniederung. 2.2 Beschreibung des vorhandenen Gewässersystems Die Havel ist ein Nebengewässer der Elbe und mündet nach 339 km nordwestlich von Havelberg in den Gnevsdorfer Vorfluter in die Elbe. Auf ihrem Fließweg durchquert die Havel die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Ihr Einzugsgebiet, inkl. Nebengewässern, beträgt km². Das Einzugsgebiet befindet sich zu fast ausschließlich innerhalb von Deutschland. Die bedeutendsten Nebengewässer sind Spree, Dahme, Nuthe und Rhin. Die Quellen der Havel liegen in der südmecklenburgischen Seenplatte. (B-BERICHT 2004) Die Havel besitzt zahlreiche Verzweigungen sowie gestaute, kanalisierte und eingedeichte Abschnitte und fließt durch eine große Zahl von durchflossenen Seen und seenartigen Erweiterungen. Das extrem geringe Gefälle (41 Meter auf einer Gesamtflusslänge von 339 Kilometer) weist auf den ausgeprägten Tieflandflusscharakter. (ITZEROTT, KADEN, 2003) Die Havel fließt im Norddeutschen Tiefland und ist Bestandteil der Flussgebietseinheit Elbe (RL 2000/60EG). Der Fluss wird in dem Bereich des Untersuchungsabschnittes als Sandgeprägter Strom Typ 20 deklariert. Als Untere Havel wird der Abschnitt der Havel unterhalb von Brandenburg an der Havel bis zur Mündung in die Elbe bezeichnet. Der zu betrachtende Havelabschnitt im MK 1 befindet sich bei km 137,50 bis km 143,70. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 13 von 87

15 Abbildung 2.1: Übersichtskarte 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 14 von 87

16 Die Untere Havel wurde in der Vergangenheit im Zuge des Hochwasserschutzes sowie durch Umbaumaßnahmen der Schifffahrt und Landwirtschaft stark verändert. Parallel zur Eindeichung der Elbe und später auch der Havel wurden Mühlen, Schleusen und Wehre errichtet. Der Hauptstrom der Havel wurde begradigt, die Ufer wurden befestigt und Altarme abgetrennt. Wasserstände und Abflüsse werden durch Stauhaltung nachhaltig beeinflusst. Die fast vollständige regulierte Untere Havel ist Gewässer I. Ordnung und ist Bundeswasserstraße und unterliegt der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brandenburg. Als Bundeswasserstraße ist die Untere Havel-Wasserstraße auf die für die Schifffahrt notwendigen Breite und Wassertiefen ausgebaut. Die Ufer sind mit Deckwerken festgelegt, um Erosion durch Wellenschlag standzuhalten. Restriktionen bezüglich der Befahrbarkeit der Unteren Havel sind in der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt. Im Betrachtungsgebiet des MK 1 münden als rechte Seitenzuflüsse die Neue Jäglitz (km 140,40) und der Stremel (km 142,40) in die Untere Havel. Als linke Seitenzuflüsse mündet der Trübengraben (km 141,30) und der Pierengraben (km 143,70) in die Untere Havel. Die Gewässerverläufe der Neuen Jäglitz, des Trübengrabens und des Pierengrabens sind Landesgewässer I. Ordnung und unterliegen in Sachsen-Anhalt dem Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW). Die Jäglitz ist ein kleiner Fluss in der Prignitz. Die Quelle befindet sich im Großen Luch bei Dannenwalde (Prignitz). Sie teilt sich bei Neustadt (Dosse) in die Neue und die Alte Jäglitz auf. Die Neue Jäglitz mündet oberhalb von Havelberg in die Untere Havel. Der Unterlauf der Neuen Jäglitz wurde mit der Trockenlegung des Rhinluchs eingedeicht. Der Stremel befindet sich am Nordufer der Havel ca. 3 km östlich von Havelberg. Er fließt gewässerparallel von km 140,40 bis 142,40 und mündet dann in die Havel. Ebenfalls ein parallel zur Unteren Havel verlaufendes Gewässer ist der Alte Reimer. Ein Grabenverlauf der bei km 137,30 Wasser aus dem Havelaltarm Kriegshafen über eine Strecke von ca. 3 km in den Trübengraben führt, um weiterführend wieder in die Havel (Havelaltarm - Qu_AaN_05_02) einzumünden. Der Alte Reimer ist über Durchstriche mit den Altarmen bei km 139,50 und 141,20 verbunden. Der Trübengraben entspringt oberhalb des Klietzer Sees und fließt nach einer Lauflänge von ca. 22 km in die Untere Havel. Auf seinem Weg durchfließt er neben dem Klietzer See den Kleinen See, den Kamernscher-Schönfelder See und den Rahnsee. Der Trübengraben ist stark anthropogen überprägt mit weiten Begradigungsstrecken und tiefen Profileinschnitten. Die hydrologischen Verhältnisse im Trübengraben werden durch das Stauregime von vier Wehranlagen und des Schöpfwerks Jederitz in Abhängigkeit des Havelwasserstandes beeinflusst. Des Weiteren wirkt sich die Seeretention der durchflossenen Seen auf die ganzjährige Wasserstandsentwicklung aus. Im Hochwasserfall der Unteren Havel bzw. durch Rückstauder Elbe bzw. der Havelpolder tragen der Trübengraben und dessen Niederung zusätzlich zur Hochwasserentlastung bei. Der Pierengraben entspringt bei Wulkau und fließt durch die Reckwiesen und mündet in den Havelaltarm Qu_AaN_04_08. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 15 von 87

17 2.3 Landnutzung Die wesentliche landwirtschaftliche Nutzungsform in den an die Havel grenzenden Bereichen ist die Grünlandnutzung mit einem Anteil von knapp 49 % an der Flächennutzung. Die Hauptnutzungsformen sind Mähwiesen auf nassen bis feuchten Standorten und Mähweiden auf wechselfeuchten bis trockenen Standorten. Der ackerbaulich genutzte Flächenanteil beträgt ca. 4 %. Ackerbau wird auf den oberen Geländeterrassen der Ländchen betrieben. In den durch hohe winterliche Grundwasserstände gekennzeichneten Bereichen wird Mais, Futterpflanzen, Wintergetreide (Roggen, Gerste, Weizen, Triticale) und Raps angebaut. Die übrigen Flächen (47 %) sind Wasser- und Feuchtflächen bzw. Flächen mit keiner landwirtschaftlichen Nutzung. Die Landwirtschaft wird sowohl intensiv wie auch extensiv, am Vertragsnaturschutz orientierend, bewirtschaftet. Je nach Lage der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Flächen wird eine Grünlandbewirtschaftung mit Nutzviehhaltung mit intensiver Milchviehhaltung bei Stallhaltung, als auch mit extensiver Mutterkuhhaltung im Weidenbetrieb durchgeführt. In beiden Fällen ist die Bereitstellung von hochqualitativem Futter in ausreichender Menge Vorrausetzung. Insbesondere für die Flächen des Vertragsnaturschutzes bestehen Restriktionen hinsichtlich Häufigkeit und Termin der Mahd, Düngung, Überflutungsdauer usw. für die Landwirte. Ergänzt wird das Bild von einigen Stilllegungsflächen. In der Niederung ist die Polderstruktur Basis der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Nahezu 87 % der Polderflächen werden landwirtschaftlich genutzt. (ITZEROTT, KADEN, 2003) 2.4 Wassernutzung Fischerei/Angelnutzung Der Havelabschnitt im MK 1 und die Altarme werden durch Berufs- und Freizeitfischerei genutzt. Für diese Nutzungsform sind in den verschiedenen Schutzgebietsverordnungen Regelungen getroffen. Die Havel darf mit Einschränkungen durch die Schutzgebietsverordnungen fischereilich, als auch durch Angler genutzt werden. Schifffahrt/Freizeitschifffahrt Die Untere Havel ist Bundeswasserstraße, somit sind die entsprechenden Befahrungsregelungen sowie die Vorschriften der Binnenschifffahrtsverordnung vom einzuhalten. Die Havel fließt im MK 1 entlang des Naturschutzgebietes Stremel und durch das Landschaftschutzgebiet Untere Havel. Laut Verordnung zum LSG Untere Havel ist das Befahren aller Gewässer mit motorgetriebenen Booten, außer durch Berufsfischer und auf der Bundeswasserstraße Havel, verboten. Daher können Altarme, die zur Wasserstraße der Havel gehören, auch motorisiert befahren werden. Ausnahmen bilden die Gewässer des Naturschutzgebietes Stremel, auf denen ein vollständiges Befahrungsverbot besteht. Die bisher gängige Praxis zeigt für die zur Befahrung zugelassenen Altarme jedoch, dass vor allem aufgrund der fehlenden Pflege und Beräumung der Altarme ein Befahren mit motorbetriebenen Booten in der Regel nicht stattfindet. Angler und Paddler nutzen diese Bereiche jedoch relativ häufig. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 16 von 87

18 Wassertourismus Die Untere Havel besitzt ein hohes touristisches Potential. Es werden verschiedenste Aktivitäten, wie Kanufahren, Camping, Bootsverleihe, Wasserwanderungen, usw. angeboten. Laut REK (2004) ist davon auszugehen, dass die touristische Entwicklung, soweit es Kanu, Camping und kleine Sportboote betrifft, durch die Entwicklung naturnaher Strukturen an der Unteren Havel keineswegs beeinträchtigt, sondern vielmehr begünstigt wird, da sich der landschaftliche Reiz als wesentliches wassertouristisches Element erhöhen wird. 2.5 Schutzgebiete Entlang der Unteren Havel-Wasserstraße erstreckt sich eine Reihe von unterschiedlichen Schutzgebieten. Die im beplanten Abschnitt von km 137,50 bis km 143,70 liegenden festgelegten Schutzgebiete sind im Folgenden aufgeführt (vgl. Unterlage 9 Bl.-Nr. 9.1/9.2). Biosphärenreservat Mittelelbe Flora-Fauna-Habitat Untere Havel und Schollener See SPA Niederung der Unteren Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See Geschützte Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (FIB) Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See, (Ramsargebiet) Naturschutzgebiet Stremel Landschaftsschutzgebiet Untere Havel Natur- und Landschaftsschutz Das Gebiet der Unteren Havel ist ein Naturraum, der durch sein Mosaik an unterschiedlichen Standortbedingungen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt seltener Tier und Pflanzenarten liefert. Eine wichtige Rolle spielen dabei zahlreiche Wiesen, Altarme, Flutrasen und Röhrichtgürtel in den Niederungen. Aufgebrochen werden diese durch kleine Talsandinseln oder die höher gelegenen Ländchen. Der MK 1 liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet Untere Havel und beinhaltet einen Teil des NSG Stremel. Dadurch erfolgt nach nationalem Recht die Einordnung in die Schutzgebietskategorien 23, 26, 30 BNatSchG. Nach den internationalen Schutzverordnungen ergeben sich vordergründig Schutzkriterien für die FFH- und SPA-Gebiete ( 33 BNatSchG, Natura2000, seit 1978 Ramsar-Gebiet) im Planungsbereich. Zusätzlich ist die Havelniederung ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (FIB) und besitzt den höchsten Grad an Naturnähe unter den deutschen Ramsar-Gebieten in Flussauen (PEPL, 2009). Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Realisierung sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen an dieses sensible Gebiet angepasst werden Lebensräume, Biotope und Arten Die in dem vorliegenden beschriebenen Maßnahmen bewirken eine Steigerung der Diversität in den Lebensräumen. Dies soll ein Beitrag zum Erhalt der ge- 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 17 von 87

19 schützten Biotope und Arten liefern und ein Einwandern in neue Lebensräume begünstigen. Die Dynamik der Auen wird durch längere Überschwemmungen natürlicher gestaltet. Zahlreiche schützenswerte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie Anhang I) sind durch Grundwasserabsenkung und Hydromelioration gefährdet. Das betrifft unter anderem die Lebensraumtypen der Auenwälder (91E0), Auenwiesen (6440), feuchte Hochstaudenfluren (6430). Der Erhalt der Vielfalt begünstigt wiederum das Auftreten von Arten des Anhangs II. Exemplarisch für die Säugetiere wären das Biber (Castor fibris), Fischotter (Lutra Lutra) oder das Große Mausohr (Myotis myotis). Dies betrifft ebenso die Vögel, Amphibien, Fische sowie die wirbellosen Tiere. Die artenschutzrechtliche Prüfung (Unterlage 17) untersucht, inwieweit das Vorhaben die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für streng geschützte Arten im Sinne des 7 Abs. 2 Nr. 14. erfüllt sein könnten. Die Grundlage für die Bewertung ergeben die festgelegten Kartierungen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (Unterlage 16) beschreibt und beurteilt unter Punkt 2 (Bestandserfassung und beurteilung von Natur und Landschaft) ausführlich die Belange von Natur und Landschaft. Aktuelle Untersuchungen wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stendal durchgeführt. 2.6 Hochwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete Nahezu das gesamte Planungsgebiet liegt innerhalb der gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiete nach 100 BbgWG und 99 WG LSA und grenzt teilweise an vorhanden Hochwasserschutzanlagen (Hauptdeiche, Sommerdeiche). In der Niederung der Havel wurden zahlreiche Dämme für den Hochwasserschutz errichtet, um Ausuferungen des Gewässers auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen gering zu halten. Im MK 1 betrifft das den Polder Kümmernitz im Norden westlich der Neuen Jäglitz sowie die Polder Vehlgast und Flöthgraben im Nordosten östlich der Neuen Jäglitz. Das Deichvorland ist Überschwemmungsgebiet, alle Polder sind Flutungspolder und damit auch Überschwemmungsgebiet. In der Unteren Havel entstehen Extremhochwasser in der Regel nicht durch den Eigenabfluss der Havel, sondern durch den Rückstau der Elbe in die Untere Havelniederung bzw. bei einer gezielten Flutung zur Entlastung der Elbe bei einem Extremhochwasser. Aufgrund der Nutzung der Havelniederung als Retentionsraum wurde 1985 eine Flutungskonzeption für die Polder der Unteren Havel zur Entlastung der Elbe erarbeitet trat durch die Vertreter der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland der Staatsvertrag zur Regelung der Flutung der Havelpolder in Kraft, in dem u. a. die Flutungshöhen der Polder verankert sind. Die folgenden Bemessungswasserstände für den Bereich bis zum Unterpegel Rathenow laut Stellungnahme des WSA Brandenburgs zum PEPL 2009 (PEPL, 2009) sind: Quitzöbel: Havelberg: 27,00 mnhn 26,40 mnhn 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 18 von 87

20 OP Garz: Grütz: UP Rathenow: 26,50 mnhn 26,93 mnhn 27,82 mnhn Des Weiteren gibt es für die Untere Havel einen Alarmstufenplan für Hochwasserereignisse, der beim Erreichen definierter Hochwasserstände entsprechende Handlungsanweisungen für die zuständigen Behörden enthält. (PEPL, 2009) 2.7 Denkmalschutz Gemäß der Auskunft des Landesamtes für Denkmalspflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom (Stellungnahme Havel_MK1_SN_ _LDA.pdf in Unterlage 19) befinden sich im Projektgebiet von MK 1 archäologische Kulturdenkmale (Siedlungen der Jungsteinzeit, der Bronzezeit und des Mittelalters; eine ältereisenzeitliche Fundstelle; zwei Befestigungen). Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege besteht somit begründeter Verdacht, dass bei Bodeneingriffen bislang unbekannte Bodendenkmale entdeckt werden. Gemäß 1 und 9 DenkmSchG LSA sind betroffene Kulturdenkmale zu erhalten bzw. zu sichern. Gegen das Vorhaben bestehen jedoch keine Einwände, wenn die Funde fachgerecht und repräsentativ dokumentiert werden (vgl. 14 (9) DenkmSchG LSA), um es für die Nachwelt zu erhalten. Sofern bei den Erdarbeiten Hinweise auf bisher unbekannte Bodendenkmale angetroffen werden, sind die Regelungen entsprechend 9 (3) DenkmSchG LSA anzuwenden. 2.8 Hydrologische Verhältnisse Die Havel wurde verstärkt Ende des 19. Jahrhunderts und im 20. Jh. einer Vielzahl von flussbaulichen und meliorativen Maßnahmen unterzogen. Ziel war dabei die Verbesserung der Schiffbarkeit, des Hochwasserschutzes und der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Niederungsflächen. Die Havel ist bei Mittelwasserverhältnissen ganzjährig staugeregelt. Bei Abflüssen Q > 140 m³/s ist eine Stauhaltung nicht mehr erforderlich, da die Havel ihr Mittelwasserbett verlässt. Die Wehre sind dann nicht mehr stauwirksam und die Nadelwehre werden in der Regel gelegt, so dass der Fluss frei fließend ist. Der im Rahmen des MK 1 betrachtete Abschnitt befindet sich in der Stauhaltung Quitzöbel mit dem Staubemessungspegel Havelberg/Stadt (Havelberg UHW-km 145,30). Die Stauhöhen werden im Staubeirat jährlich festgelegt. Die Stauwurzeln an der Staustufe Quitzöbel, reichen nahezu ganzjährig bis an den Unterpegel der stromaufwärts befindlichen Anlage heran. Im Jahresgang werden, bezogen auf den Pegel Havelberg Stadt zwei Stauhöhen gefahren, Sommerstau 22,87 mnhn und Winterstau 23,77 mnhn (bei Q < 130 m³/s). Der Winterstau wird ab Oktober stufenweise angehoben und bis Ende April gehalten. Zwischen Mai und Juni wird auf Sommerstau abgesenkt. Der Sommerstau wird von Juli bis September gehalten. Das Abflussverhalten der Havel bestimmt das Wasserregime im Niederungsgebiet. Der Abfluss der Havel wird durch die Wehranlagen nach vorgegebenen Stauzielen reguliert. Durch 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 19 von 87

21 die Regulierung geht die typische Auendynamik mit hohen Amplituden zwischen Niedrig- und Hochwasser weitestgehend verloren. Hochwässer werden meist kontrolliert abgeführt und Niedrigwässer auf ein Mindestniveau eingestellt. Viele Niederungsbereiche, die bei natürlichen Verhältnissen mehrfach im Jahr überflutet würden, werden heute nur noch selten oder gar nicht mehr durch Hochwasserereignisse erreicht. (PEPL, 2009) Neben der Havel und ihren Nebengewässern wird die Havelniederung durch die Polderflächen und Restflächen in der Flussaue vervollständigt. Einige der Polderflächen sind in einem überregionalen Hochwasserschutzkonzept integriert und werden im Extremhochwasserfall der Elbe als Überflutungspolder genutzt. Die Hochwässer der Elbe verhindert an der Havelmündung eine Vorflut, so dass das Havelwaser nicht abfließt. Der Rückstau kann, aufgrund des geringen Gefälles der Unteren Havel, bis weit in das Hinterland hinein reichen. Generell haben alle Wasserstandsschwankungen aufgrund des geringen Gefälles der Unteren Havel von 0,02 bis 0,06 Promille eine große Reichweite. Die Wasserwirtschaftlichen Hauptzahlen der Havel und die statistisch ermittelten Wasserstände und Abflüsse der Hochwasserwahrscheinlichkeiten werden jährlich durch das Wasser- und Schifffahrtsamt aktualisiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für die Pegel Havelberg/Stadt, Havelberg/Schleuse und Quitzöbel sind in der Abbildung 2.2 die wasserwirtschaftlichen Hauptzahlen von dargestellt. In der nachfolgenden Abbildung 2.3 sind für beide Pegel die Wasserstände und Abflüsse der Hochwasserereignisse HQ 2, HQ 5, HQ 10, HQ 20, HQ 50 und HQ 100 aufgeführt. Abbildung 2.2: Niedrig- und Mittelwasserstände der Jahre für die Pegel Havelberg/Stadt und Quitzöbel (WSA BB, 2012) 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 20 von 87

22 Abbildung 2.3: Darstellung der Wasserstände und Abflüsse für Hochwasserereignisse für die Pegel Havelberg/Stadt und Quitzöbel (WSA BB, 2012) 2.9 Grundwasserverhältnisse Das durchgängige oberflächennahe Grundwasser ist stark vom Wasserstand in den Gewässern abhängig. In den Niederungsbereichen steht es in den Wintermonaten geländenah oder sogar darüber an. Mit der Umstellung von Winter- auf Sommerstau und dem Einsetzen der Vegetationsperiode sinkt der Grundwasserspiegel je nach Standort um mehrere Dezimeter. Folglich wird das Grundwasserregime als wechselfeucht mit starker sommerlicher Austrocknung beschrieben. (PEPL, 2009) 2.10 Geologische Verhältnisse Die Untere Havel verläuft durch ursprüngliche Urstromtäler, die sich nach dem Rückzug des skandinavischen Inlandeises der Weichsel-Kaltzeit gebildet haben. Die Eismassen brachten verschiedenartiges Sediment mit sich, die sich nach dem Abschmelzen absetzten. Das Schmelzwasser verdriftete dieses Sediment in Abhängigkeit der Korngröße bzw. des Talbodengefälles über unterschiedlich lange Distanzen. Aus diesem Grund dominiert in den großen Strömen des norddeutschen Flachlandes sandiges Substrat. Die Urstromtäler sind meist deutlich in das umliegende Gelände eingeschnitten und sind mit unter mehrere Kilometer breit. Die darin fließenden nacheiszeitlichen Gewässer haben im Laufe der Jahrtausende ihren Verlauf immer wieder geändert. Das heutige Fließtal der Havel (Havelniederung), weist eine Breite von etwa m auf und wird seitlich von Terrassen aus sandgeprägten Böden begrenzt. Im Tal ragen einzelne Erhebungen auf, welche heute bewachsene Dünen oder Reste von Grundmoränen und Sanderflächen sind. (PEPL, 2009) 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 21 von 87

23 Abbildung 2.4: Reliefkarte der Havelniederung MK 1 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 22 von 87

24 In der Abbildung 2.4 ist das Planungsgebiet als digitales Geländemodell dargestellt. Erkennbar sind die ehemaligen Altarme, die vom Hauptfluss abgetrennt wurden. Die breite ebene Havelaue besitzt Höhen um mnhn. Die Havel hingegen zeichnet sich durch eine markante Geländestufe bei einer Höhe mnhn aus. Die Ländchen, die stellenweise die Havelaue durchstoßen, liegen auf einem Höhenniveau von mnhn. Morphologisch, bodenkundlich und landschaftlich bildet die Havelaue keine Einheit. Die inselförmigen Ländchen von Schollene und die Flussniederung der Havel lösen einander häufig ab und prägen das Landschaftsbild. Somit konnten sich verschiedenartige Böden aus pleistozänen und holozänen Sanden, Talsandinseln, Talsanddünen sowie auenlehmbedeckte und vermoorte Niederungen ausbilden. Die Landschaftstypen und ihre charakteristischen Bodengesellschaften im Bereich der unteren Havelniederung unterteilen sich wie folgt (MÜH- LE, KADEN, JELTSCH, 2003): Die auenlehmbedeckten Niederungen, welche sich durch den Rückstau der Elbe bildeten, werden vorwiegend als extensives Grünland genutzt. Abhängig von der Beeinflussung durch das Grundwasser und der Überflutungsdauer bildeten sich Auengleye mit permanenten Grund- und Stauwasserführung sowie Auenpseudogleye. Die vermoorten Niederungen die durch Melioration vorwiegend als Grünland intensiv genutzt werden. Auf den ursprünglich permanent grundwasserbeeinflussten Böden auf sandigem Substrat konnten sich Gleye, Anmoorgleye bis Niedermoorböden ausbilden. Auf Talsandterassen mit vorwiegend ackerbaulicher Nutzung werden periodisch vom Grundwasser beeinflusst. So konnten sich Braunerde-Podsole, Gley-Braunerden- Gesellschaften ausbilden. Auf den höher gelegenen Standorten der auenlehmbedeckten Ebenen konnten sich Talsandinseln mit Trockenrasen-Gesellschaften ausbilden. Dort zeigen sich wechselfrische Sickerverhältnisse die nicht grundwasserbeeinflusst sind und Bodengesellschaften von Lockersyrosem/Braunerde-Podsol zeigen. Die Talsanddünen sind häufig durch Kiefernforste überprägt und zeichnen sich durch den sandigen Untergrund aus. Der verringerte kapillare Aufstieg des Wassers durch den Sand, bewirkt nährstoff- und humusarme Böden die meistens dem Lockersyrosem und Podsol zugeordnet werden. Als Ländchen werden heute noch viele inselartig glaziale Restformen der überprägten Grundmoränenplatten bezeichnet. Diese werde vorwiegend im Ackerbau (Wintergetreide) genutzt. Die Ländchen sind in die Niederungen eingebettet und zeigen oft Spuren der einstigen Dynamik der Auen. So können diese Standorte ein variables Bild ihrer Substrate in Abhängigkeit ihre Lage aufweisen. So zeigen sich einmal vermoorten Niederungen mittels Auenschluff oder sandige Niederungen Verdachtsflächen und Altlasten Im Projektgebiet befinden sich vier Altlastenverdachtsflächen (vgl. Tabelle 2.1). Keine der Verdachtsflächen befindet sich im direkten Bereich bzw. im Wirkungsbereich von Maßnahmen einschließlich der Baustelleneinrichtungsflächen. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 23 von 87

25 Tabelle 2.1: Altlastenverdachtsflächen (PEPL, 2009) Nummer aus PEPL Typ Rechtswert Hochwert Bezeichnung 51 Altablagerung Müllkippe Jederitz 52 Altablagerung Düngerhaufen 73 Altstandort Melkstand 78 Altstandort Melkstand Jederitz Die während der Maßnahmen anfallenden Abfälle sind nach Möglichkeit im Rahmen des Gesamtprojektes wieder zu verwerten. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn die maßgeblichen Vorschriften der LAGA Richtlinie Anforderung an die Verwertung mineralischer Abfälle (LAGA M20) entsprochen wird Übergeordnete Planungen Raumplanung Landesentwicklungspläne: Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA) wurde 2005 vom Ministerium für Raumordnung und Umwelt beauftragt. Darin besitzt die Stadt Havelberg in der zentralörtlichen Gliederung die Funktion eines Grundzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums. Für das Planungsgebiet ist in den Landesentwicklungsplan entlang der Havel, einschließlich der Polderflächen, ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz aufgenommen worden. (PEPL, 2009) Regionaler Entwicklungsplan Altmark (RPGA 2005): Der Regionale Entwicklungsplan Altmark weist für das Renaturierungsgebiet der Unteren Havelniederung große Teile als Vorranggebiete aus. So ist die von den Deichen eingegrenzte Havelaue überwiegend als Vorranggebiet für Natur und Landschaft eingestuft. Gleichzeitig erstreckt sich über diese Fläche sowie angrenzende Areale ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz. Entlang der Havel sind auch die Polderflächen von Jederitz, Vehlgast und Warnau als Hochwasserschutzvorranggebiete ausgewiesen. (PEPL, 2009) Landschaftsplanung Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Das von der Obersten Naturschutzbehörde vorgelegte Landschaftsprogramm (MUN SA 1994) des Landes Sachsen-Anhalt stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und enthält grundsätzliche Zielstellungen, Beschreibungen und Leitbilder für die jeweiligen Landschaftseinheiten des Landes. (PEPL, 2009) Auf sachsen-anhaltinischer Seite liegt die Landschaftseinheit Rhin-Havel-Luch im MK 1. Nachfolgend werden die im Landschaftsprogramm enthaltenen Ziele dargelegt. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 24 von 87

26 wieder stärkere Prägung des Landschaftsbildes durch weiträumige Niederungen mit stärker ausgeprägten Überschwemmungen Weidengebüsche und Erlenbrüche charakterisieren die Landschaft Anhebung der Grundwasserstände, um damit der Moorschrumpfung entgegenzuwirken Beschränkung der Gülleausbringung Extensiv genutztes Grünland mit großen Nassstellen und Schlenken bis weit in den Sommer Entlang der Fließgewässer sollen wieder häufiger Kopfbäume und Gehölzgruppen das Landschaftsbild prägen Erhalt und Entwicklung der Lebensräume für Wat- und Wasservögel im Europäischen Vogelschutzgebiet (IBA) Hochwasserschutzkonzeptionen der Länder Brandenburg und Sachsen- Anhalt Die Konzeption beinhaltet, neben konkreten Planungen des technischen Hochwasserschutzes, grundsätzlich auch den vorsorgenden Hochwasserschutz jedoch ohne Verbindlichkeit. Wesentlich ist, dass die Hochwasserschutzkonzeption in das Gesamtkonzept Hochwasseraktionsplan der IKSE eingebunden ist. Für das Land Brandenburg liegt keine verbindliche Hochwasserschutzkonzeption vor, jedoch ein fachlicher, unverbindlicher Entwurf vorliegendes Retentionsflächenkonzept für das Land Brandenburg (LUA, 2004). In dem Konzept ist die Analyse der Gewässerretentionspotentiale der wichtigsten Flüsse in Brandenburg darstellt. Unter Retention wird dabei die Verringerung, Hemmung und Verzögerung des Abflussprozesses in den Fließgewässern selbst, in ihren Überschwemmungsgebieten (Gewässerretention) und ihren Einzugsgebieten (Gebietsretention) verstanden. (PEPL, 2009) Als Entwicklungsziel für die Untere Havel ist im Retentionsflächenkonzept des Landes Brandenburg formuliert (LUA, 2004): Die Untere Havel zwischen Pritzerbe und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verläuft in einem weitläufigen Tal, das nahezu durchgängig gepoldert ist. Im Überflutungsbereich herrschen Grünländer vor, die ausgedeichten Gebiete werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der Wasserstand in der Niederung ist von der Stauhaltung an den Wehren abhängig. Das Gebiet unterliegt jedoch auch dem Einfluss der Elbe, indem bei Hochwasser die Havel zurück gestaut wird. Entwicklungsziele für dieses Gebiet mit sehr hohem Retentionspotenzial sind die Entwicklung der Havel als naturnahes Fließgewässer mit naturnaher Dynamik und die dauerhafte Sicherung hoher Grundwasserstände in der aktiven Aue sowie den gepolderten Bereichen. Die im Unterlauf eingerichteten Flutpolder sollten als solche genutzt werden Für das Land Sachsen-Anhalt ist die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen Anhalt bis 2010 (Stand ) maßgebend. Hier wird auf die Inhalte bezüglich der Re- 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 25 von 87

27 tentionswirkung der Flutungspolder (Elbscheitelkappung) sowie der Havelniederung als solche verwiesen. Weitere Maßnahmen im Bereich der Unteren Havel betreffen Deichrückverlegungen und die ökologische Durchgängigkeit Umsetzung der WRRL im Projektgebiet MK 1 bzw. im Havelgebiet Das Einzugsgebiet der Havel ist Teil des Elbegebiets und fällt damit in die Flussgebietseinheit Elbe. Diese erstreckt sich über die Hoheitsgebiete der EU-Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland, Tschechische Republik, Republik Polen und Republik Österreich. Die Staaten haben sich darauf verständigt, die Umsetzung der WRRL in einer Koordinierungsgruppe unter dem Dach der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) abzustimmen. Das Haveleinzugsgebiet bildet somit einen von fünf deutschen Koordinierungsräumen im Elbegebiet. In diesem Fall koordiniert Brandenburg die Arbeiten der am Haveleinzugsgebiet beteiligten Bundesländer. Für den Koordinierungsraum Havel wurde eine Bestandsaufnahme der Gewässersituation nach Anhang II durchgeführt sowie ein Verzeichnis der Schutzgebiete nach Anhang IV der Richtlinie 2000/60/EG erstellt. Die wirtschaftliche Analyse nach Anhang III wurde dagegen auf der Ebene der Flussgebietseinheit Elbe durchgeführt. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden Ergebnisse zu den folgenden von der Richtlinie geforderten Arbeitsschritten erarbeitet: Typisierung der Oberflächengewässer Ausweisung von Grundwasserkörpern Erstellung eines Verzeichnisses der Schutzgebiete Im gesamten Koordinierungsraum sind km der Fließgewässer vorläufig als künstlich oder erheblich verändert eingestuft worden, was einem Anteil von 51 % an der gesamten Fließstrecke entspricht. Hinsichtlich der Frage der vorläufigen Bewertung im Bezug auf den guten Zustand nach WRRL wurde unter anderem auch für die Untere Havel und für den Gülper See eine Zielerreichung als unwahrscheinlich angesehen. Somit müssen, vorbehaltlich der konkreteren Bewirtschaftungsplanung, mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL ergriffen werden. (PEPL, 2009) Regionales Entwicklungskonzept (REK) Untere Havelniederung Das von den Landkreisen Havelland und Stendal ausgeschriebene und von den beiden Ländern geförderte REK (REK, 2004) beinhaltet realistische Aufgaben für die wirtschaftliche Entwicklung (vorrangig Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus), infrastrukturelle Maßnahmen sowie Zielsetzungen für ausgewogene soziale Strukturen. Mit dem REK hat die Region erstmals die Möglichkeit, ihre Interessen in einem Meinungsbildungsprozess insgesamt darzustellen, d. h. über die Ebene von Fachplanungen hinausgehend. Das REK sollte dementsprechend regionale Sichtweisen widerspiegeln. (PEPL, 2009) Kernpunkt des REK war die Untersuchung der Folgen einer Aufgabe der Unteren Havel Wasserstraße als Bundeswasserstraße und möglicher Renaturierungsvorhaben im Kontext 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 26 von 87

28 mit der Regionalentwicklung. Eine weitere wesentliche Aufgabe des REK war es, Impulse herauszuarbeiten, die bereits vor diesem Zeitpunkt bzw. unabhängig davon die Entwicklung der Region voranbringen können und Ziele zu finden, die realistische Entwicklungsperspektiven im Sinne einer dauerhaftumweltgerechten Entwicklung im Gleichklang von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielstellungen eröffnen Gegenwärtige Unterhaltungslast und Unterhaltungsumfang Die Untere Havel im Betrachtungsabschnitt des Maßnahmenkomplexes 1 ist Bundeswasserstraße und unterliegt somit der Unterhaltung durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg. Die Sicherung der Ufer in der Havel erfolgte fast ausschließlich durch das Anlegen von Deckwerken mit Steinschüttungen bei einer Böschungsneigung von 1:3. In den letzten Jahren wurden keine Ufersicherungen durch Steinverbau mehr vorgenommen. Die im Plangebiet vorzuhaltende Fahrrinnengeometrie der Havel ergibt sich aus den Bestimmungen der BinSchStrO (Fassung vom ). Die folgende Aufstellung der Unterhaltungsarbeiten an der Bundeswasserstraße Havel beruht auf den schriftlichen Mitteilungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brandenburg zum PEPL Zu den Unterhaltungsgrundsätzen wird zusammenfassend ausgeführt: Es werden keine einschränkenden Arbeiten zur Veränderung des Gewässerbettes an Sohle und Ufern durchgeführt. Es werden Unterhaltungsbaggerungen im Benehmen mit den Landesbehörden durchgeführt, wenn die Sollsohlenlage die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt gefährdet. Es werden Wasserstandsänderungen im Einvernehmen mit den Ländern eingeregelt, wenn sie der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt dienen oder wenn Anfragen Dritter zugestimmt wird. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 27 von 87

29 3 PLANUNGSGRUNDLAGEN 3.1 Pflege- und Entwicklungsplan - Gewässerrandstreifenprojekt Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf Für das Gewässerrandstreifenprojekt wurde in Phase I ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) mit Maßnahmenkonzept erstellt. Der PEPL wurde als verbindliche Richtschnur für die Umsetzung der Maßnahmen in Phase II des Gewässerrandstreifenprojektes vom Bundesamt für Naturschutz, von den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie den betroffenen Landkreisen und Kommunen bestätigt. Innerhalb des PEPL wurden die zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele vorgesehenen Maßnahmen priorisiert, geplant (Vorplanung) und optimiert. Alle hier zu planenden Maßnahmen sind das Ergebnis eines gemeinschaftlichen Abstimmungsprozesses in Phase I. 3.2 Vermessungsunterlagen Die Bereiche der Einzelmaßnahmen an der Havel (km 137,50 bis km 143,70) wurden terrestrisch sowie mittels Echolot in den Gewässern vermessen. Die terrestrische Vermessung sowie die Echolotvermessung der Deckwerke wurden durch das Büro Münster und Graf GbR mit Sitz in Herzberg von März 2011 bis Juni 2011 durchgeführt. Der Vermessung liegt das Lagesystem ETRS 89 und das Höhensystem DHHN 92 zugrunde. 3.3 Bodenanalytik Das Ingenieur- und Planungsbüro Espe (IPE) mit Sitz in Cottbus wurde als Nachauftragnehmer durch die ihc GmbH (Cottbus) mit der Untersuchung des Bodenaushub/Sedimentbeprobung in den Rückbaubereichen der Uferverwallungen nach der TR LAGA Boden sowie mit der Untersuchung der Sedimente im Bereich der Altarmöffnungen und der Haveleinengungen nach HABAB-Richtlinie beauftragt. Um eine möglichst hohe Repräsentanz für die Sedimente sicherzustellen, erfolgt die Beprobung der einzelnen Verwallungen jeweils über eine aus mindestens 10 bis maximal 25 Teilproben bestehende Mischprobe (vgl. Unterlage 20). Dabei betrug die entnommene Analysemenge 6,0 kg. Der Beprobungsumfang entspricht den Vorgaben der TR LAGA 2004 nach Tabelle II dem Mindestuntersuchungsprogramm für Bodenmaterial. Zur Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungen wurden die Technischen Regeln der LAGA Anforderung an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Teil II Technische Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial (TR Boden), mit Stand vom November 2004 herangezogen. Entsprechend der beprobten Stoffmatrix erfolgte dabei die Bewertung auf Grundlage der für die Bodenart Sand ausgewiesenen Zuordnungswerte. Die im Zuge der Beprobung erstellten Baugrunduntersuchungen sind in der Unterlage 20 beigefügt. Die Beprobung der Havelsedimente sowie des Oberbodens im Bereich der Altarme erfolgte für die Bodenproben der Einzelmischproben (MP 6, MP 12 und MP 18) jeweils über eine aus 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 28 von 87

30 mindestens 36 bis maximal 60 Teilproben bestehende Mischprobe (vgl. Unterlage 20). Dabei betrug die entnommene Analysemenge 6,0 kg. Der Beprobungsumfang entspricht den Vorgaben der TR LAGA 2004 nach Tabelle II dem Mindestuntersuchungsprogramm für Bodenmaterial. Die Beprobung der Sedimente aus den Altarmverschlüssen erfolgte über vier Kleinrammbohrungen bis in eine Tiefe von 2,00 m. Anschließend erfolgt die intervallbezogene Probenzusammensetzung für jeweils zwei Bohrungen bis 0,50 bzw. 0,80 m und zwei Bohrungen bis 2,00 m Tiefe. Die analytische Untersuchung der Bodenproben erfolgte auf die Parameter der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-Richtlinie). Aus den Bereichen der geplanten Betteinengungen wurde aus den dort abgelagerten Sedimenten jeweils eine Mischprobe (MP 1, MP 7 und MP 13) zu Vergleichszwecken mittels Gestänge geführter Unterdruckschlickpumpe entnommen. Auch hierfür erfolgte die analytische Untersuchung entsprechend der HABAB-Richtlinie Deklarationsanalysen der Verwallungssedimente Gegenstand der Untersuchungen waren insgesamt 11 Mischproben aus dem Boden der Verwallungen, bestehend aus Fein- bis Mittelsanden mit variablen bindigen Anteilen und organischen Bestandteilen, entnommen und untersucht. Die Art und Weise der Probenahme entspricht den Vorgaben zur Akkreditierung aus der Verwaltungsvereinbahrung zwischen der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover und der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) in der aktualisierten Fassung: Februar Die Untersuchung der Proben wurde durch ein akkreditiertes Labor (Labor für Wasser und Umwelt GmbH in Bad Liebenwerda) vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der Unterlage 20, Kurzberichte der Deklarationsanalysen enthalten. Der 6. Kurzbericht beinhaltet die Bodenbeprobungen von 11 Mischproben im Land Sachsen-Anhalt. In der Unterlage 5, Lagepläne, sind die Standorte der Mischproben dargestellt Deklarationsanalysen der Sedimente der geplanten Altarmanschlüsse nach LAGA Boden und nach HABAB-Richtlinie Es wurden insgesamt 18 Proben aus den Sedimenten der Altarmanschlüsse und der Haveleinengungen entnommen und untersucht. Die entnommenen Sedimente bestehen aus Auenlehm, Schlick und organischen, schwach schluffigen Mittel- bis Feinsanden mit bindigen organischen Anteilen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der Unterlage 20, Kurzberichte der Deklarationsanalysen enthalten. Der 2. Kurzbericht beinhaltet die Ergebnisse der Bodenproben MP 1 bis MP 6, der 3. Kurzbericht die Ergebnisse der Bodenproben MP 7 bis MP 12 und 4. Kurzbericht beinhaltet die Ergebnisse der Bodenproben MP 13 bis MP 18. In der Unterlage 5, Lagepläne, sind die Standorte der Mischproben dargestellt. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 29 von 87

31 3.4 Hydraulische und morphodynamische Nachweise Das Büro DHI-WASY GmbH mit Sitz in Berlin wurde im Anfang 2011 vom Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) beauftragt, für den Maßnahmenkomplex 1 sowohl ein hydrodynamisches als auch ein morphodynamisches Modell aufzubauen. Das hydrodynamische Modell wurde mit dem Finiten-Volumen Modell MIKE21 FM und das morphodynamische mit dem Finiten-Differenzen Modell MIKE21 C ("curve linear") erstellt. Wesentliche Bestandteile der beiden Modellierungen sind der Aufbau, die Kalibrierung und Validierung der Modelle sowie die vergleichende Auswertungen zwischen den Modellergebnissen des hydraulischen Ist- und Planungszustandes bzw. des morphologischen Gleichgewichtszustandes auf Basis des Ist- und Planzustandes. Eine ausführlichere Beschreibung hinsichtlich der verwendeten Software, Methodik und Ergebnisse sind im Abschlussbericht der hydraulischen und morphodynamischen Nachweisführung der DHI-WASY GmbH Berlin in der Unterlage 12 enthalten Hydraulische Nachweise Im Zuge der hydraulischen Modellierung wurden die erforderlichen Nachweise in Form einer wasserbauliche Systemanalyse erbracht. Als Grundlage für die wasserbauliche Systemanalyse dienen vier Modellzustände: IST-Zustand, der auf der aktuellen Sohle aus der Vermessung von 2010 basiert, PLZ-Zustand, der den Planzustand der Unteren Havelniederung im MK 1 nach der Umsetzung der Maßnahmen beschreibt, MEI-Zustand, der den Zustand nach Erstellung eines morphologischen Gleichgewichtszustandes auf Basis des Ist-Zustandes beschreibt und MEV-Zustand, der den Zustand nach der Umsetzung der Maßnahmen und dem sich daraus resultierenden morphologischen Gleichgewichtszustand ergibt. Durch die Untersuchung stationärer relevanter wasserwirtschaftlicher Verhältnisse und instationärer Simulationen zur Nachbildung von Hochwasserereignissen werden die geplanten Maßnahmen abschließend beurteilt und durch weitere Nachweise ergänzt. Diese umfassen die nachstehenden Untersuchungen: Hochwasserneutralität und Niedrigwasserrobustheit Veränderung der Überflutungsflächen und der Wassertiefen im Gerinne und auf den Flächen der Aue Änderung der Rauigkeit und hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gerinnes und der Fließfläche in der Aue Nachweis der Schubspannungen und Fließgeschwindigkeiten im Gerinne und auf den Fließflächen der Aue Standsicherheitsnachweise der Böschungen in den Rückbaubereichen 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 30 von 87

32 Für die hydraulische Untersuchung wurden elf stationäre statistische Ereignisse, eine Havelhochwasser ( ) sowie die Elbscheitelkappung herangezogen. Da bei der Kappung die Flutung der Havelpolder eine wichtige Rolle spielt, unterscheidet sich ein solches Ereignis deutlich von einem natürlichen Havelhochwasser und wurde entsprechend separat abgebildet. Wie auch im PEPL vorgesehen, wurden die im Bericht (WASY, 2008) genannten Szenarien 4 und 5 für die Nachweisführung herangezogen. Es wurden die gleichen elf stationären statistischen Ereignisse gewählt, wie sie bereits im PEPL gerechnet wurden. In der nachstehenden Tabelle 3.1 sind die elf stationären statistischen Ereignisse aufgeführt. Tabelle 3.1: stationäre statistische Ereignisse (Modellzufluss am Pegel Albertsheim) Ereignis Bezeichnung Modellzufluss [m³/s] NNQ Niedrigstes Niedrigwasser 3,00 MNQ Mittleres Niedrigwasser 12,40 SoMQ Sommermittelwasser 50,00 WiMQ Wintermittelwasser 100,40 MQ Mittelwasser 74,50 MHQ Mittleres Hochwasser 153,20 HQ 2 2-jährliches Hochwasser 180,00 HQ jährliches Hochwasser 219,00 HQ jährliches Hochwasser 266,00 HQ jährliches Hochwasser 281,00 HHQ Höchstes Hochwasser 310, Morphodynamische Nachweise Als Grundlage für die morphodynamische Nachweise dienten die Modelluntersuchungen für den Zustand nach Erstellung eines morphologischen Gleichgewichtszustandes auf Basis des Ist-Zustandes (MEI), und des Planzustandes (MEV). Dieser beschreibt den Zustand der Unteren Havelniederung im MK 1 nach der Umsetzung der Maßnahmen und dem sich daraus resultierenden morphologischen Gleichgewichtszustand. Die Untersuchung dient der Beurteilung der Auswirkungen des Geschiebetransports in der Havel durch die geplanten Einzelmaßnahmen insbesondere auf das Sedimentations- und Erosionsverhalten sowie die Veränderungen des Fahrrinnenbandes. Für die morphodynamische Untersuchung wurde eine Kurzeitsimulation (instationäres Ereignis Januar 1984) und eine Langzeitsimulation ( bis ) durchgeführt. Die Kurzzeitsimulation diente der Optimierung der Maßnahmenplanung und entspricht dem gleichen Modellierungszeitraum des instationären hydraulischen Hochwasserereignisses der Havel vom Januar Die Langzeitsimulation gibt die langfristige Sohlentwicklung auf Basis des Ist- und Planzustandes wieder. In Unterlage 12 ist der Ergebnisbericht der hydraulischen und hydromorphologischen Modellierung enthalten. Der Ergebnisbericht ist aufgegliedert in den Teil A, der den Modellaufbau und die Ergebnisse der hydromorphologischen Untersuchungen enthält, und den Teil B, der die Ergebnisse der hydraulischen Untersuchungen enthält. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 31 von 87

33 4 MAßNAHMENPLANUNG 4.1 Technische Beschreibung der Maßnahmen Die Einzelmaßnahmen sind die folgenden Maßnahmengruppen aufgeteilt: Rückbau und Entnahme von Deckwerken zur Wiederherstellung einer naturnahen Ausprägung der Ufer- und Wasserwechselzone Rückbau von Uferverwallungen und Herstellung/Anschluss von Flutrinnen zur Wiederherstellung der natürliche Auendynamik Öffnung und Entschlammung von Altarmen zur dynamischen Entwicklung und Verlängerung der naturnahen Gewässerstrecke Querschnittverengung der Havel (Betteinengung) Rückbau der Überfahrt Ve_Qu_05_04 Ersatzneubau der Überfahrten Ve_Qu_05_06 und Ve_Qu_06_03_c Initialisierung von Auen- und Uferwald Die Standorte der geplanten Maßnahmen des MK 1 werden in der Unterlage 4, Maßnahmenübersichtsplan mit der Blatt-Nr. 4.1 und im Detail in der Unterlage 5, Lagepläne mit den Blatt-Nr. 5.1 bis 5.16 dargestellt Entfernung von Deckwerken Im Rahmen des Maßnahmenkomplexes 1 werden Deckwerke links- und rechtsseitig der Havel an geeigneten Stellen zurückgebaut. Der Rückbau wird nur an Standorten vorgenommen, die hydraulisch gering beansprucht sind, sodass Sedimenteinträge vermieden werden. Durch Sukzessionsprozesse wird sich ein naturnahes Ufer ausbilden. Für die Deckwerksbereiche D_Qu_04_07, D_Qu_05_01, D_Qu_05_02, D_Qu_05_03, D_Qu_05_05, D_Qu_05_06 und D_Qu_05_08 wurden aufgrund von Bewuchs eine Unterteilung in mehrere Deckwerksbereiche vorgenommen. Die Gesamtlänge des Rückbaus (Bereiche in denen Bäume stehen sind nicht rausgerechnet) ist in Tabelle 4.1 beschrieben. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine ca. 55 cm starke mehrlagige Befestigung aus Wasserbausteinen auf der gesamten Böschungslänge inkl. Böschungsfuß und -schulter vorhanden. Laut der Echolotvermessung der Deckwerksbereiche ist mit einer Breite von ca. 11 m und einer Steinschüttung mit Korngrößen von 6 bis 50 cm zu rechnen. Durch den Deckwerkrückbau entnommen Mengen summieren sich auf ca m³ bei einer Fläche von m². Es wird davon ausgegangen, dass sich nach dem Entfernen des Deckwerkes eine natürliche Böschungsneigung von 1:5 einstellen wird. Durch die Deckwerksentfernung wird sich im Endzustand die Breite des vorhandenen Fahrrinnenbandes nicht verkleinern. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 32 von 87

34 Tabelle 4.1: Gesamtlänge der Rückbaubereiche von Deckwerken Maßnahmenbezeichnung Ufer UHW-Kilometer Länge - von bis m D_Qu_04_05 rechts 143,30 143,60 300,00 D_Qu_04_06 rechts 143,00 143,22 220,00 D_Qu_04_07 D_Qu_04_07_a links 142,96 143,07 110,00 D_Qu_04_07_b links 142,93 142,95 20,00 D_Qu_04_08 links 143,56 143,69 130,00 D_Qu_05_01 D_Qu_05_01_a rechts 141,90 142,29 390,00 D_Qu_05_01_b rechts 141,00 141,47 470,00 D_Qu_05_02 D_Qu_05_02_a links 141,16 141,19 30,00 D_Qu_05_02_b links 141,11 141,15 40,00 D_Qu_05_02_c links 141,09 141,10 10,00 D_Qu_05_02_d links 141,05 141,08 30,00 D_Qu_05_02_e links 140,52 141,04 520,00 D_Qu_05_02_f links 139,65 140, ,00 D_Qu_05_02_g links 139,44 139,59 150,00 D_Qu_05_03 D_Qu_05_03_a rechts 140,39 140,54 150,00 D_Qu_05_03_b rechts 139,80 140,35 550,00 D_Qu_05_03_c rechts 139,34 139,67 330,00 D_Qu_05_05 D_Qu_05_05_a links 139,30 139,37 70,00 D_Qu_05_05_b links 138,96 139,29 330,00 D_Qu_05_05_c links 138,84 138,95 110,00 D_Qu_05_05_d links 138,80 138,82 20,00 D_Qu_05_05_e links 138,76 138,78 20,00 D_Qu_05_05_f links 138,66 138,69 30,00 D_Qu_05_05_g links 138,47 138,62 150,00 D_Qu_05_05_h links 138,30 138,46 160,00 D_Qu_05_06 D_Qu_05_06_a rechts 138,07 138,54 470,00 D_Qu_05_06_b rechts 138,04 138,06 20,00 D_Qu_05_06_c rechts 138,01 138,03 20,00 D_Qu_05_07 rechts 137,70 137,82 120,00 D_Qu_05_08 D_Qu_05_08_a links 137,62 138,10 480,00 D_Qu_05_08_b links 137,50 137,58 80,00 Summe 6790,00 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 33 von 87

35 Erosionssicherheit Anhand der Ergebnisse wurden an Stellen, die ein erhöhtes Risiko für Ufererosion aufwiesen, Ufersicherungsmaßnahmen in Form einer Kiessicherung und/oder der Erhalt des Böschungsfußes geplant. Die Kiesschicht soll in erster Linie großräumige Erosionsprozesse unterbinden und eine gewisse Sicherheit der Fahrrinne gewährleisten. Es wird zudem davon ausgegangen, dass sich die Standsicherheit mit der Zeit wegen des einsetzenden Bewuchses erhöht. Für den Nachweis der Erosion an den Böschungen werden kritische und auftretende Sohlschubspannung vergleichend gegenübergestellt. Übersteigt die auftretende Sohlschubspannung die kritische Schubspannung wird das Ufermaterial erodiert. Die kritische Erosionsschubspannung an der Böschung wird nach dem Ansatz von FORCHHEIMER (1914) und LANE (1953) berechnet, der das Sohlmaterial und die Böschungsneigung berücksichtigt: [N/m²] kritische Erosionsschubspannung des Materials [ ] Winkel der Böschungsneigung [ ] Winkel der inneren Reibung je Böschungsmaterial Die auftretende Sohlschubspannung wird den Ergebnissen der hydraulischen Berechnung von DHI WASY GmbH (Berlin) für die Bereiche der Deckwerke entnommen. Abbildung 4.1: Deckwerk D_Qu_05_06_a von km 138,30 bis 138,50 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 34 von 87

36 Im Ergebnis der Überprüfung ergab sich für einzelne Bereiche die Notwendigkeit einer Böschungssicherung, um als vorbeugende Maßnahme Umlagerungsprozesse von Sediment gering und kontrollierbar zu halten. Exemplarisch ist in der Abbildung 4.1 das Deckwerk D_Qu_05_06_a dargestellt. Wird die kritische Sohlschubspannung nicht von der auftretenden Sohlschubspannung überschritten, sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich (in der Abbildung als rot schraffierte Bereiche gekennzeichnet). Treten im Bereich des Deckwerksfußes höhere Schubspannung im Vergleich zur kritischen Schubspannung auf, bleibt der Deckwerksfuß bis zu einer Höhe von 22,00 mnhn erhalten (vgl. Abbildung 4.1 gelb markierter Bereich) und nur das Deckwerk oberhalb wird bis zur Oberkante abgetragen. Treten großflächige Schubspannung über der kritischen Erosionsschubspannung auf, wird das Deckwerk an den Stellen entfernt und eine ca. 20 cm starke Schicht aus Sand-Kies-Gemisch mit einer Körnung von 0,63 bis 6,3 mm wird aufgetragen. Die Schichtdicke orientiert sich zum einen an dem Anspruch eine ausreichende Kiesschicht für Kieslaicher einzubauen und den Anforderungen der Bundeswasserstraße zum Schutz vor Sedimentation im Fahrrinnenband. Laut dem Merkblättern Anwendung von Kornfiltern an Wasserstraßen (MAK) und Anwendung von Regelbauweisen von Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen (MAR) von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) ist eine Schichtdicke von mindesten 20 cm erforderlich, um eine ausreichende stabile Filterschicht bei Einbau unter Wasser zu gewährleisten. Die Detailzeichnung zur Entfernung des Deckwerks mit anschließender Sicherungsmaßnahme ist in der Unterlage 7, Bl.-Nr. 7.1 enthalten. In der Unterlage 5, Lagepläne Bl.-Nr. 5.2, 5.4, 5.6 bis 5.8 und 5.10 bis 5.16 sind die Bereich der Deckwerksentfernung im MK 1 dargestellt. Bei der Überlagerung von Schilf und Deckwerk kann es im Bereich der Deckwerke zur Entfernung von Schilfbeständen kommen. Das überstehende Röhricht wird ausschließlich außerhalb der Brutzeit (geschützter Biotoptyp) zurückgeschnitten (vgl. Unterlage 17). Für vorhandene Solitärbäume oder Baumgruppen wird in diesen Abschnitten das Deckwerk liegen gelassen (Insellösung/Eingriffsminimierung). Alle anthropogenen (Bau-)Stoffe wie z.b. Geotextile, alte Poller oder Betonfundamente werden im Zuge der Deckwerksbeseitigung mit entfernt. Die Deckwerksmaterialien sind derzeit Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Das zurückgebaute Material der Deckwerksbefestigung geht in das Eigentum des Vorhabenträgers über und wird soweit möglich einer Weiterverwendung zugeführt (vgl. Unterlage 14, Verwertungskonzept). 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 35 von 87

37 4.1.2 Entfernung von Uferverwallungen und Aktivierung von Flutrinnen Die Uferverwallungen sind zum Großteil Sedimentablagerungen, welche im Rahmen der früheren Fahrinnenunterhaltung bzw. Ausbaumaßnahmen aus der Havel entnommen wurden. Die Verwallungen führen zu einem Verlust der natürlichen lateralen Konnektivität zwischen Fluss und Aue. Um diese Verbindung wieder herzustellen und die Grundlage für die von regelmäßigen Überflutungen abhängigen Auen-Lebensräume zu schaffen (azonale Vegetation), werden die Verwallungen an geeigneten Stellen links- oder rechtsseitig der Havel zurückgebaut. Durch den Rückbau der Uferverwallungen kann die Aue bei höherer Wasserführung frühzeitig am Abflussgeschehen teilnehmen und ermöglicht ein Durchströmen der sonst stagnierenden Flächen und damit eine Verbindung zwischen der Havel und dem Hinterland. Während bei anderen Maßnahmenstandorte Abflussrinnen (Flutrinnen) reaktiviert werden, liegt der Schwerpunkt bei MK 1 vor allem bei dem Rückbau der Uferverwallung an acht Maßnahmenstandorten, damit die ebene Havelaue bei der Anhebung der Wasserstände auf Winterstauniveau zu einer schnelleren Interaktion mit der Havel kommt. Weiterhin wird durch die Verbesserung der Land-Auen-Verzahnung eine Absenkung der Wasserspiegellage bei kleineren Hochwässern erzielt. Die Maßnahmen Ve_D_Qu_05_02 und Ve_D_Qu_05_05 beinhalten die Absenkungen der Uferverwallung entlang der Havel. Beide Standorte wurden aufgrund von Bewuchs in mehrere Maßnahmenabschnitte unterteilt. Im Bereich Ve_D_Qu_05_05_a wird der oberwasserseitige Altarmanschluss vergrößert durch den beidseitigen Rückbau der Buhnenköpfe bei km 139,40. Des Weiteren wird links-und rechtsseitig des Altarmes das Deckwerk zurückgebaut. Dadurch kann der Havelaltarm besser angeströmt werden und es kommt zur Verringerung von Sedimentablagerung bzw. Sukzession im Altarm sowie zu einer höheren Vielfalt an strukturreichen Uferzone. Die Maßnahme Ve_Qu_06_04_b sieht eine Absenkung und die Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Weges vor. Der vorhandene aufgelagerte Bauschutt ist zu entfernen und ggf. mit Deckwerk aus dem Deckwerksrückbau D_Qu_05_06 zu ersetzen. Die Entfernung der Uferverwallung ermöglicht das Einfließen des Havelwassers bei höheren Wasserständen in das Hinterland. Zu diesem Zeitpunkt ist das tieferliegende Hinterland ohnehin schon vernässt und es kommt zu Wasserübertritten aus den Gräben und den Altarmfragmenten. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen exemplarisch für die Maßnahmen Ve_D_Qu_05_02, Ve_D_Qu_05_05 und Ve_Qu_06_03 und Ve_Qu_06_05 das schon vorhandene, an der Geländeoberkante anstehende Grundwasser zum Zeitpunkt der Überflutungshöhen der Flutrinnen. In Pkt. 6.4 werden die Auswirkungen auf die Nutzung zusammenfassend beschrieben. Die diesbezüglichen Ergebnisse der hydraulischen Modellierung sind umfassend in der Unterlage 12, Teilbericht B, dargestellt. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 36 von 87

38 Abbildung 4.2: anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,25 mnhn Abbildung 4.3: anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,25 mnhn 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 37 von 87

39 Abbildung 4.4 anstehendes Grundwasser in den Gräben und auf den Wiesen bei 23,40 mnhn Die Havelaue ist im betrachteten Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen (Grünlandnutzung) geprägt. Die Bewirtschaftbarkeit wird auch nach Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet. So wurden die Flutrinnen wie auch die Auftragsflächen in der Maßnahmengeometrie so angepasst, dass landwirtschaftliches Gerät problemlos die Maßnahmenflächen befahren kann. Nach der Maßnahmenumsetzung und dem Anwachsen des Oberbodens stehen die Flutrinnen wie auch die Auftragsflächen wieder für die Bewirtschaftung in vollem Umfang zur Verfügung. Die Absenkung der Uferverwallung erfolgt auf Hinterlandniveau, wobei als Begrenzung gilt, dass der Abtrag höchstens bis 30 cm über Sommerwasserstand erfolgt. Aufgrund der Nähe zur Havel ist davon auszugehen, dass der Grundwasserstand dem Wasserstand der Havel entspricht. Demnach gilt indirekt die gleiche Randbedingung für den Grundwasserflurabstand. Bei Sommerstau findet keine Überströmung der Flutrinnen statt. Die Abschnitte, in denen die Uferverwallung abgetragen wird, sind in der Tabelle 4.2 aufgeführt. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 38 von 87

40 Tabelle 4.2: Rückbaubereiche von Uferverwallungen Einzelmaßnahme Havel-km Kurzbeschreibung Ufer mittlerer Abtrag - von bis - - m NHN m NHN m m² m³ Ve_Qu_05_01 141,10 141,16 Verwallungsrückbau und Herstellung einer Flutrinne auf Hinterlandniveau Fläche OK Verwallung Abtragshöhe Abtragsvolumen rechts 24,10 23,00 1, Ve_D_Qu_05_02_a 140,55 140,62 Entfernung der Uferverwallung links 23,84 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_b 140,49 140,52 Entfernung der Uferverwallung links 23,61 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_c 140,45 140,48 Entfernung der Uferverwallung links 23,57 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_d 140,32 140,40 Verwallungsrückbau und Herstellung einer Flutrinne auf Hinterlandniveau links 23,70 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_e 140,29 140,32 Entfernung der Uferverwallung links 23,77 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_f 140,22 140,28 Entfernung der Uferverwallung links 23,94 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_g 140,17 140,21 Entfernung der Uferverwallung links 23,73 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_h 140,06 140,08 Entfernung der Uferverwallung links 23,54 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_i 139,90 140,10 Entfernung der Uferverwallung links 23,33 23,25 0, Ve_D_Qu_05_02_j 139,83 139,98 Entfernung der Uferverwallung links 23,33 23,25 0, Ve_D_Qu_05_05_a 139,39 139,43 Rückbau der Buhnenkörper links 23,79 21,90 1, Ve_D_Qu_05_05_b 138,85 139,30 Entfernung der Uferverwallung links 23,96 23,25 0, Ve_D_Qu_05_05_c 138,80 138,83 Entfernung der Uferverwallung links 23,96 23,25 0, Ve_D_Qu_05_05_d 138,70 138,80 Entfernung der Uferverwallung links 23,96 23,25 0, Ve_Qu_05_07_a 138,10 138,21 Verwallungsrückbau und Herstellung einer Flutrinne auf Hinterlandniveau 449 links 24,21 23,40 0, Ve_Qu_05_07_b 138,07 138,09 Entfernung der Uferverwallung links 24,30 23,40 0, Ve_Qu_05_08_b 138,45 138,55 Verwallungsrückbau und Herstellung einer Flutrinne auf Hinterlandniveau rechts 23,90 23,30 0, _Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 39 von 87

41 Einzelmaßnahme Havel-km Kurzbeschreibung Ufer mittlerer Abtrag - von bis - - m NHN m NHN m m² m³ Ve_Qu_06_03_a 137,31 137,45 Entfernung der Uferverwallung links 24,01 23,40 0, Ve_Qu_06_03_b 137,31 137,45 Entfernung der Uferverwallung links 24,01 23,40 0, Ve_Qu_06_04_b 138,00 138,02 Ve_Qu_06_05 137,35 137,43 Geländeabsenkung mit Anschluss an das Hinterland Verwallungsrückbau und Herstellung einer Flutrinne auf Hinterlandniveau Fläche OK Verwallung Abtragshöhe Abtragsvolumen rechts 23,40 23,30 0, links 24,17 23,40 0, Summe _Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 40 von 87

42 Bei den Uferverwallungen handelt es sich überwiegend um Ablagerungen bis 0,70 m Höhe. Die Gestaltung der Flutrinnen (Höhe der Sohle, Breite der Bodenaufnahme) orientiert sich an den Erfordernissen der Flächenbewirtschaftung, an der Befahrbarkeit der Rinnen bei Sommerstau und der vorhandenen Geländemorphologie (Breite der natürlichen Geländesenken). Der Abtrag bis 30 cm über Sommermittelwasserstand gewährleistet weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Grünlandstandorte. Der Anschluss der geplanten Rinnen an die bestehende Geländeoberfläche wird mit einer Neigung von 1:10 hergestellt, damit die Böschung als Fläche weiterhin genutzt und problemlos befahren werden kann. Für die Herstellung der Abtragsflächen wird der Oberboden in einer Stärke von ca. 20 cm abgeschoben und seitlich gelagert. Der Oberboden dient nach Wiederauftrag als spätere Vegetationsdecke und begünstigt ein schnelleres Anwachsen und Wiederherstellen der Fläche. Nach Abtrag des Oberbodens wird die Flutrinne daher bis 20 cm unter Plansohle ausgehoben. Der Boden der Abtragsflächenstandorte besteht vorwiegend aus Fein- bis Mittelsanden und organischen Bestandteilen. Die Analytik ergab Zuordnungswerte zwischen Z0 und < Z2. Entsprechend den technischen Regeln der LAGA (Stand 2004) unterliegen die Materialien einem eingeschränkten offenen Einbau bzw. einem Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen. In Abstimmung mit der zuständigen Boden- und Abfallbehörden vom Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt können die anfallenden Mengen in den angrenzenden Flächen wieder aufgetragen werden. Die Auftragsflächen wurden unter Berücksichtigung der Logistik (Nähe zu den Abtragsflächen - kurze Fahrwege), der naturschutzfachlichen Belange (Biotopschutz, kein Verfüllen von Senken etc.) und den eigentumsrechtlichen Betroffenheiten (Vorrang für Flächen des Landes oder des NABU) gewählt. Die Hochwasserneutralität wurde im Zuge der hydraulischen Berechnungen nachgewiesen (vgl. Pkt. 6.3 und Unterlage 12). Für die Herstellung der Auftragsflächen wird eine Schicht von maximal 30 cm Boden aufgetragen. Die Böschungen werden mit einer Neigung von höchstens 1:3 ausgebildet. Bei Flächen, die an höheres Gelände angrenzen, erfolgt der Auftrag durch anschultern. Im Vorfeld wird der Oberboden auch auf der Auftragsfläche um ca. 20 cm abgeschoben und seitlich zwischengelagert, der Boden der Auftragsfläche wird maximal 30 cm angedeckt und profiliert. Abschließend wird der seitlich abgeschobene Oberboden wieder auf die Fläche aufgetragen. In der nachstehenden Tabelle 4.3 sind die Auftragsflächen mit den Bodenauftragsvolumina aufgeführt. Tabelle 4.3: Beschreibung der Auftragsflächen der Flutrinnen UHW-Kilometer Maßnahmenbezeichnung Auftragshöhe Auftragsfläche Auftragsvolumen - von bis mnhn m² m³ Ve_D_Qu_05_02_1 140,30 140,32 23, Ve_D_Qu_05_02_2 140,03 140,06 23, Ve_D_Qu_05_02_3 139,70 139,80 23, Ve_D_Qu_05_05_1 138,62 138,68 24, _Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 41 von 87

43 UHW-Kilometer Maßnahmenbezeichnung Auftragshöhe Auftragsfläche Auftragsvolumen - von bis mnhn m² m³ Ve_D_Qu_05_05_2 138,32 138,52 24, Ve_Qu_05_07_1 138,22 138,40 24, Ve_Qu_05_08_b_1 138,50 138,56 26, Ve_Qu_06_03_1 137,33 137,40 24, Ve_Qu_06_04_b_1 138,04 138,06 24, Ve_Qu_06_05_1 137,33 137,40 24, Die Ausbaumenge an Boden der Maßnahme Ve_Qu_05_01 (ca. 161 m³) wird auf die Auftragsfläche des Altarmes Qu_AaN_05_02 aufgetragen und erscheint in der Tabelle 4.5. Die Detailzeichnung zur Entfernung der Uferverwallung und Aktivierung von Flutrinnen ist in Unterlage 7, Bl.-Nr. 7.2 enthalten. In der Unterlage 5, Lagepläne Bl.-Nr. 5.1 und 5.3 bis 5.13 sind die Bereiche der Flutrinnenherstellung im MK 1 dargestellt. Die von den Maßnahmen tangierten Zuwegungen werden im erforderlichen Maße gesichert. Die Maßnahmen der Flutrinnen in MK 1 kreuzen keine öffentlichen Wege. Die betroffenen Flächen können nach Beendigung der Maßnahmen uneingeschränkt durch landwirtschaftliches Gerät bewirtschaftet werden. Bei der fachgerechten Ausführung des Bauvorhabens sind im Bereich der Maßnahme Ve_D_Qu_05_05_a Baumfällungen erforderlich. Für die Entfernung der Buhnenkörper im Oberwasser der Altarmstruktur sind insgesamt 3 Bäume zu fällen (MK1-19 bis MK1-21, vgl. Abbildung 4.5). Die im Arbeitsbereich vorhandenen Bäume, die nicht gefällt werden müssen, sind durch einen Baumschutz vor Beschädigungen zu schützen. Abbildung 4.5: Baumfällung bei Ve_D_Qu_05_05_a 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 42 von 87

44 4.1.3 Anschluss und Entschlammung von Altarmen Altarmanschluss Die Havel ist in dem Untersuchungsgebiet durch zahlreiche Durchstiche des ursprünglichen Havelverlaufs gekennzeichnet. Ziel der damals durchgeführten Maßnahmen war es, die Schifffahrtsverhältnisse zu verbessern und die Effektivität der Hochwasserabflüsse in Richtung Elbe zu steigern. Im Zuge der Herabstufung der Havel von der Wasserstraßenklasse I auf die Wasserstraßenklasse III und der Verbesserung des ökologischen Zustands, soll die Lauflänge und die Variabilität der Ufer gesteigert werden. Die Maßnahmen Qu_AaN_04_04, Qu_AaN_04_08 und Qu_AaN_05_02 stellen eine Wiederanbindung von Havelaltarmen dar. Dabei kommt es zu einer Förderung von fließgewässertypischen Biozönosen. In den nachfolgenden Abbildungen 4.6 bis 4.11 sind die Altarmstandorte vor und nach der Umsetzung des Wiederanschluss bei Sommerstau dargestellt. Abbildung 4.6: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_04 vor der Öffnung Abbildung 4.7: Wasserspiegel im Altarm nach der Öffnung im Nebenschluss Abbildung 4.8: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_08 vor der Öffnung 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 43 von 87

45 Abbildung 4.9: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_04_08 nach der Öffnung im Nebenschluss Abbildung 4.10: Wasserspiegel im Altarm Qu_AaN_05_02 vor der Öffnung Abbildung 4.11: Wasserspiegel im Altarm nach der Öffnung im Nebenschluss Die Anbindung der Altarme erfolgt unterwasserseitig vom Wasser aus. Dabei sind die Verschlüsse bis auf die festgelegten Abtragskoten, die der Tabelle 4.4 zu entnehmen sind, zu öffnen. Der oberwasserseitige Anschluss erfolgt durch entsprechende Bautechnik, die auf Schuten in den Altarm transportiert wird. Insgesamt fallen bei der Anbindung der Altarme an die Havel eine Aushubmenge von m³ Bodenmaterial an. Die Erdmassen sind zu großen Teilen auf die vorgesehenen Auftragsflächen Qu_AaN_04_04_1, Qu_AaN_04_08_1 und Qu_AaN_05_02_1 zu verbringen. In der Tabelle 4.5 sind die Auftragsflächen der drei Altarmanschlüsse aufgeführt. Die Tabelle 4.6 stellt eine Übersicht der Massenbewegungen von den Altarmen auf die Auftragsflächen dar. Es werden 161 m³ sandiges Material aus der Flutrinne Ve_Qu_05_01 auf die Auftragsfläche Qu_AaN_05_02_1 verbracht (vgl.pkt.4.1.2). Weiterhin werden 372 m³ aus der Altarmöffnung Qu_AaN_04_08 entnommen und mit einer Schute auf die Auftragsfläche Qu_AaN_04_04_1 transportiert und angedeckt. Aus der Altarmöffnung Qu_AaN_04_04 wird 710 m³ sandiges Sediment für den Grundaufbau der Betteinengung Qu_AaN_04_04E verbaut. Die Untersuchungen der Sedimentbeprobungen für die Öffnung der Havelaltarme ergaben, dass vorhandene Fein- bis Mittelsande in 80 cm Tiefe die Anforderungen für den Einbau in die Havel nach der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB) erfüllen. Für die beiden anderen Altarmanschlüsse waren die untersuchten Parameter nicht ausreichend, um die Einstufung der Einbaufähigkeit in ein Fließgewässer zu erreichen. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 44 von 87

46 Tabelle 4.4: Eigenschaften der Altarmanschlüsse Maßnahmenbezeichnung Qu_AaN_04_04 Qu_AaN_04_08 Qu_AaN_05_02 UHW-km 143,36 143,74 142,30 143,14 140,89 141,20 Plansohle [m] 22,00 21,50 21,00/ 21,60 Altarmlänge [m] Altarmbreite [m] Aushubmenge [m³] Tabelle 4.5: Beschreibung der Auftragsflächen der Altarme UHW-Kilometer - von bis mnhn m² m³ Qu_AaN_04_04_1 143,47 143,60 25, Qu_AaN_04_08_1 142,96 143,10 23, Qu_AaN_05_02_1 141,00 141,25 23, Tabelle 4.6 Bewegte Massen aus dem Bereich der Altarmanschlüsse auf die Auftragsflächen Maßnahmenbezeichnung Auftragshöhe Auftragsfläche Auftragsvolumen Maßnahmenbezeichnung Auftragsvolumen [m³] Qu_AaN_04_ Qu_AaN_04_04_ Qu_AaN_04_04E 710 Aushubmenge [m³] Qu_AaN_04_ Qu_AaN_04_08_ *Von Qu_AaN_04_08 auf Qu_AaN_04_04 *-372 Qu_AaN_05_ Ve_Qu_05_ Summe [m³] (*nicht in Rechnung enthalten) Entsorgung [m³] Insgesamt werden m³ an Material aus den Altarmöffnungen über Schuten verbracht und müssen außerhalb des MK einer weiteren Verwertung zugeführt werden (vgl. Unterlage 14). Im Bereich der oberwasserseitigen Altarmanschlüsse Qu_AaN_04_04 und Qu_AaN_05_02 sind 18 Baumfällungen vorzunehmen (vgl. Abbildung 4.12 und Abbildung 4.13), davon entfallen neun Bäume auf die Altarmöffnung bei Qu_AaN_04_04 und weitere neun Bäume bei der Öffnung von Qu_AaN_05_02. Die im Arbeitsbereich vorhandenen Bäume, die nicht gefällt werden müssen, sind durch einen Baumschutz vor Beschädigungen zu schützen. Die zu 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 45 von 87

47 fällenden Bäume werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens kartiert und artenschutzfachlich untersucht. Abbildung 4.12: Baumfällungen in Bereich der Altarmöffnung Qu_AaN_04_04 Abbildung 4.13: Baumfällungen in Bereich der Altarmöffnung Qu_AaN_05_02 Altarmentschlammung Die Entschlammung bezieht sich auf die Altarme Qu_AaN_04_04 und Qu_AaN_04_08 im MK 1 (Abbildung 4.15). Durch das Büro Pöyry Deutschland GmbH (Schwerin) wurde im Dezember 2011 eine Untersuchung des Altarmschlicks für alle drei Maßnahmenstandorte beauftragt. Es wurden insgesamt sieben Sedimentproben aus den Altarmen an verschiedenen Stellen gezogen, die auf Parameter der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB) untersucht wurden (Abbildung 4.16). Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass die enthaltene Schlammauflage bei Qu_AaN_05_02 keine Grenzwerte überschreitet und es keiner Entschlammung bedarf. In den Altarmen Qu_AaN_04_04 und Qu_AaN_04_08 wurden hingegen Überschreitungen (HABAB-WSV) bei dem Zinkgehalt und dem organischen Kohlenstoffanteils (TOC) in jeweils einer der gezogenen Sedimentproben gemessen. Aufgrund dessen wird die Entschlammung nicht für den gesamten Altarm durch- 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 46 von 87

48 geführt. Es ist der belastete Schlick plus die mineralische Sohle, bis auf die Plansohle aus den Altarmen zu entfernen (vgl. Tabelle 4.7). Die Trockenmengen aus den Probebereichen 2 (Probe 2) im Altarm Qu_AaN_04_04 sind zu entsorgen (vgl. Abbildung 4.15: Altarm Qu_AaN_04_08). Die Mengen aus dem Probebereich 5 (Probe 5) im Altarm Qu_AaN_04_08 sind differenziert zu betrachten. Die vorhandene Schlammauflage mit einer Trockenmenge (2/3 Volumenveringerung durch Entwässerung) von 281 m³, wird einer Verwertung zugeführt (Unterlage 14). Es wird davon ausgegangen, dass die Mengen der mineralischen Sohle, die sich durch die Erstellung der Plansohle beim Altarm Qu_AaN_04_08 ergeben, die Anforderungen nach HABAB-WSV erfüllen. Im Zuge der Baudurchführung ist zu Prüfen, ob sich das sandige Sediment für den Grundaufbau der Betteinengungen Qu_AaN_04_08E und Qu_AaN_05_02E verwenden lässt (vgl Querschnittverengung der Havel (Betteinengung)). Das restliche sandige Sediment (3.295 m³) ist ebenso wie der Altarmschlamm zu entsorgen (vgl. Unterlage 14). Tabelle 4.7: Mengen der Altarmbereiche die entschlammt werden Trockenmenge [m³]* Nassmengen [m³] Entschlammung Qu_AaN_04_04 Altarmschlamm *= Menge nass x Faktor 0.33 mineralische Sohle *= Menge nass x Faktor 0.8 Qu_AaN_04_08 Altarmschlamm *= Menge nass x Faktor 0.33 mineralische Sohle *= Menge nass x Faktor 0.8 Abbildung 4.14: Altarm Qu_AaN_04_04 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 47 von 87

49 Abbildung 4.15: Altarm Qu_AaN_04_08 Abbildung 4.16: Standorte der Sedimentbeprobung der Altarme (NABU 2011) Die Bereiche, die entschlammt werden, sind in der Unterlage 5, Lagepläne Bl.-Nr und 5.16 dargestellt. Die Ergebnisse der Schlickuntersuchung liegen der Unterlage 20 bei. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 48 von 87

50 4.1.4 Querschnittverengung der Havel (Betteinengung) Im Hauptlauf der Havel sind Profileinengungen vorgesehen, die eine Querschnittsverengung bewirken, um eine Strömung in Richtung der angeschlossenen Altarme zu initiieren und um Aufladungen im Fahrrinnenband zu vermeiden. Die Querschnittsverengungen werden im Bereich der drei Altarmöffnungen in der Havel hergestellt. Bei Qu_AaN_04_04 und Qu_AaN_04_08 wird eine linksseitige und bei Qu_AaN_05_02 eine rechtsseitige Betteinengung errichtet. Die Wasserspiegelbreite der Havel wird durch den Einbau um ca. 10 bis 20 m reduziert. Die Auftragshöhen der Querschnittsverengungen liegen über Sommerstauniveau und werden erst bei Anhebung der Wasserstände auf Winterstau überströmt (vgl. Tabelle 4.9). Die Herstellung der Betteinengungen erfolgt bei fließender Welle ohne zusätzliche Wasserhaltung. Der grundlegende Aufbau besteht aus einer Steinschüttung mit einer Deckschicht aus einem Sand-Kies-Gemisch. Hierfür ist das Deckwerk, welches im Zuge der Deckwerksentfernung (vgl. Pkt.4.1.1) anfällt, zu verwenden. Der Bereich des Sand-Kies-Gemisches besitzt einen zweiteiligen Aufbau. Die 30 cm starke Sedimentschicht wird aus Material aufgebaut, welches sich durch die Maßnahmen des Altarmanschlusses Qu_AaN_04_04 und der Herstellung der Plansohle von Qu_AaN_04_08 ergibt. Als Deckschicht und Ummantelung wird eine 20 cm starke Kiesschicht mit einer definierten Körnung von 0,63 bis 6,3 mm aufgebracht (vgl. Pkt Abs. Erosionssicherheit). Betteinengung Qu_AaN_04_04E Es werden 710 m³ Sediment aus dem Altarmanschluss wiederverwendet, welche die Anforderungen für den Einbau in die Havel nach der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB) erfüllen. Die Sedimentbeprobungen am Altarmverschluss Qu_AaN_04_04 ergab, dass der vorhandene Fein- bis Mittelsande in 80 cm Tiefe die Anforderungen für den Einbau nach HABAB entspricht. Dieses Sediment kann für den Grundaufbau der Betteinengung eingesetzt werden. Abgedeckt wird der Grundaufbau mit einer 20 cm starken Sicherungsschicht aus Kies. Betteinengung Qu_AaN_04_08E und Qu_AaN_05_02E Bei der Herstellung der Plansohle von Qu_AaN_04_08 werden insgesamt 1521 m³ an sandigem Sediment für den Grundaufbau der Betteinengung wiederverwendet. Ein Volumen von 939 m³ muss für die Einengung Qu_AaN_04_08E in Schuten vorgehalten werden. Für die Betteinengung Qu_AaN_05_02E wird ebenso aus Qu_AaN_04_08 ein Volumen von 582 m³ an sandigem Sediment zwischengelagert und verbaut (vgl. Tabelle 4.8). Es wird davon ausgegangen, dass die Mengen der mineralischen Sohle, die sich durch die Erstellung der Plansohle bei dem Altarm Qu_AaN_04_08 ergeben, die Anforderungen nach HABAB-WSV erfüllen. Im Zuge der Baudurchführung ist zu Prüfen, ob sich das sandige Sediment für den Grundaufbau der Betteinengungen Qu_AaN_04_08E und Qu_AaN_05_02E verwenden lässt. Die Stoffstromlogistik ist der Unterlage 14 Anhang 2 zu entnehmen. Um eine Erosionssicherheit zu gewährleisten wird für die beiden Betteinengungen eine 20 cm starke Kiesschicht analog Qu_AaN_04_04E verwendet. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 49 von 87

51 In der nachfolgenden Tabelle sind die Einbauvolumina für die drei Haveleinengungen aufgeführt. Tabelle 4.8: Auftragsvolumen der Betteinengungen Einzelmaßnahme Deckwerk [m³] Sandiges Sediment [m³] Definiertes Sand-Kies- Gemisch [m³] Qu_AaN_04_04E Qu_AaN_04_08E Qu_AaN_05_02E Tabelle 4.9: Beschreibung der Betteinengungen Einzelmaßnahme UHW-km Ufer Die Betteinengungen werden auf der anstehenden mineralischen Sohle gegründet (vgl. Tabelle 4.9). Landseitig werden die Betteinengungen an die vorhandene Böschung angepasst. Der wasserseitige Anschluss der Betteinengungen an die bestehende Gewässersohle wird mit einer Neigung von 1:7 hergestellt. Der Anström- und Abströmbereich der Haveleinengung ist mit einer Neigung von 1:3 zu profilieren. Die Plateaubreite variiert zwischen 5 bis 20 m. Eine Befahrbarkeit der Betteinengung ist nicht vorgesehen und soll unterbunden werden. Auftragshöhe Länge mittlere Plateaubreite - von bis - [mnhn] [m] [m] Qu_AaN_04_04E 143,46 143,64 links 23, Qu_AaN_04_08E 142,47 142,73 links 23, Qu_AaN_05_02E 141,00 141,07 rechts 22, Die Standorte der Betteinengungen sind in der Unterlage 5, Lagepläne Bl.-Nr. 5.13, 5.15 und 5.16 dargestellt. Die Detail- und Regelzeichnung zum Aufbau der Betteinengung sind in der Unterlage 7, Bl.-Nr und dargestellt Ersatzneubau der Überfahrten Ve_Qu_05_06 und Ve_Qu_06_03_c Im parallel zur Havel verlaufenden Graben, genannt Alter Reimer, sind baufällige Durchlassbauwerke mit Überfahrten enthalten. Entsprechend der Havelkilometrierung befinden sich das Bauwerk Ve_Qu_05_06 km 138,50 und das zweite im Mündungsbereich des Alten Reimers bei km 137,32. Die bestehenden Betonrohrdurchlässe mit einer Dimension von 1000 werden zurückgebaut und als Rahmendurchlass in Spundwandbauweise wieder hergestellt. Das bestehende Mündungsbauwerk Ve_Qu_06_03_c besitzt eine Staufunktion, welche durch den Ersatzneubau entfällt. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde des LK Stendal gibt es für die Stauanlage keine Wasserrechte. Zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit sollen die Ersatzneubauten einen möglichst großen Öffnungsquerschnitt aufweisen. Die Überfahrten werden aufgrund der oberflächennahen Grundwasserstände und den im oberen Bereich gering tragfähigen Bodenschichten als Stahlkonstruktion mit Holzbohlen errichtet. Auf den Spundwänden werden Stahlträger zur Überspannung der Durchlassbreite 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 50 von 87

52 befestigt. Den Abschluss bildet eine Holzbohlenlage aus Eiche zur Gewährleistung einer sicheren Überfahrt. Als lichte Überfahrtsbreite wurden 4,50 m festgelegt, wobei als seitliche Begrenzung Schrammborde aus Holz vorgesehen sind. Ein Geländer ist an dieser Stelle nicht vorgesehen, da die hauptsächliche Nutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Tabelle 4.10: Bauwerksangaben Bauwerksbezeichnung Ve_Qu_05_06 Ve_Qu_06_03_c Fahrbahnoberkante [mnhn] 23,44 23,44 Konstruktionsunterkante [mnhn] 23,07 23,07 Lichte Gewässerbreite [m] 3,00 1,75 Lichte Überfahrtbreite [m] 4,50 4,50 Gewässersohle [mnhn] 22,25 22,50 OK tragfähiger Baugrund [mnhn] 21,90 21,60 Als Datengrundlage für die Baugrundverhältnisse dienten die Baugrunduntersuchungen von Pöyry GmbH ( ). Im Untergrund stehen weichselstadiale Talsande, die bereichsweise von holozänen Niedermoor- oder Auenauflagen überlagert werden. Das Grundwasser ist entsprechend der Wasserführung der Havel oberflächennah und lag zum Zeitpunkt der Untersuchung bei 1,30 m unter Geländeoberkante. Überfahrt Ve_Qu_05_06 Die Gründung wird in Spundwandbauweise hergestellt. Der Achsabstand der Spundwände beträgt 3,50 m, das entspricht einer lichten Weite von 3,00 m. Die Spundbohlen haben eine Länge von bis zu 6,0 m. Die Oberkante der Spundwand liegt bei 23,33 mnhn und die Unterkante bei 17,33 mnhn. Auf die Spundwände werden Winkelstähle (100*10) aufgeschweißt, die als Auflager für die Breitflanschträger (HEA 200) dienen. Insgesamt werden 8 Träger nebeneinander gelegt, wobei der Achsabstand maximal 0,70 m beträgt. Für die Befestigung der Träger und zum Höhenausgleich der Spundwände werden Winkelstahlprofile auf den Spundwandköpfen angeordnet. Die Trägerkonstruktion bildet den Unterbau für den Holzbohlenbelag aus Eichenbohlen. Die Breite der Überfahrt beträgt 4,50 m. Zur Sicherung und Begrenzung der Überfahrt wird links und rechts ein Schrammbord angebracht. Als Fahrbahnbelag dienen Holzbohlen aus Eiche oder Robinie. Die Bohlen werden quer zur Fahrtrichtung verlegt. Die Einzelbohlen werden auf den Längsträgern (Doppel-T-Profile) mit Schrauben M 20 befestigt. Die Verlegung erfolgt in einem lichten Abstand der Einzelbohlen von 2,0 bis 3,0 cm zueinander. Insgesamt werden 18 Holzbohlen mit einer Einzelbreite von 20 cm und einer Stärke von 15 cm verlegt. Überfahrt Ve_Qu_06_03_c Die Gründung wird in Spundwandbauweise hergestellt. Der Achsabstand der Spundwände beträgt 2,40 m, das entspricht einer lichten Weite von 1,75 m. Die Spundbohlen haben eine Länge von bis zu 6,5 m. Die Oberkante der Spundwand liegt bei 23,28 mnhn und die Unterkante bei 16,78 mnhn. Auf die Spundwände werden Winkelstähle (100*10) aufgeschweißt, 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 51 von 87

53 die als Auflager für die Breitflanschträger (HEA 200) dienen. Insgesamt werden 8 Träger nebeneinander gelegt, wobei der Achsabstand maximal 0,70 m beträgt. Für die Befestigung der Träger und zum Höhenausgleich der Spundwände werden Winkelstahlprofile auf den Spundwandköpfen angeordnet. Die Trägerkonstruktion bildet den Unterbau für den Holzbohlenbelag aus Eichenbohlen. Die Breite der Überfahrt beträgt 4,50 m. Zur Sicherung und Begrenzung der Überfahrt wird links und rechts ein Schrammbord angebracht. Als Fahrbahnbelag dienen Holzbohlen aus Eiche oder Robinie. Die Bohlen werden quer zur Fahrtrichtung verlegt. Die Einzelbohlen werden auf den Längsträgern (Doppel-T-Profile) mit Schrauben M 20 befestigt. Die Verlegung erfolgt in einem lichten Abstand der Einzelbohlen von 2,0 bis 3,0 cm zueinander. Insgesamt werden 13 Holzbohlen mit einer Einzelbreite von 20 cm und einer Stärke von 15 cm verlegt. Die Detailzeichnung für den Ersatzneubau der Überfahrt Ve_Qu_05_06 ist in Unterlage 7, Bl.-Nr. 7.7 und die Detailzeichnung für den Ersatzneubau der Überfahrt Ve_Qu_06_03_c ist in Unterlage 7, Bl.-Nr. 7.8 enthalten. In der Unterlage 5 sind in den Lageplänen Bl.-Nr. 5.1 und 5.5 die Ersatzneubauten der Überfahrten dargestellt Rückbau der Überfahrt Ve_Qu_05_04 Im Graben Alten Reimer befindet sich entsprechend der Havelkilometrierung bei km 139,72 ein Durchlassbauwerk mit Überfahrt. Der Durchlass bestehen aus einem Betonrohr DN 800. Das Betonrohr verhindert die vollständige ökologische Durchgängigkeit. Die Überfahrt wird nicht mehr benötigt und wird ersatzlos zurückgebaut. Der Rückbau wird vollständig vorgenommen, das heißt, es bleiben keine Reste der Betonrohre oder der Überdeckung im Gewässer zurück. Das Aushubmaterial bzw. das Betonrohr werden von der Baustelle entfernt und einer fachgerechten Verwertung zugeführt. Die Gewässersohle liegt nach dem Ausbau bei 22,10 mnhn. Die Ufer des Grabens werden der bestehenden Profilgeometrie entsprechend angepasst. Eine Sicherung der Böschungen ist für diesen Bereich nicht erforderlich, da eine sukzessive Befestigung durch Vegetation diese Funktion übernehmen wird und die zu erwartende hydraulische Beanspruchung gering sein wird. Gehölzfällungen sind im Rahmen der Maßnahmen nicht geplant. Der Standort des Rückbaus ist im Lageplan 5.9 in der Unterlage 5 dargestellt Anlage von Auen- und Uferwald (Auenwaldinitialisierung) Ausgangspunkt für die Erstellung einer Auenwaldkulisse ist ein sehr geringer Bestand von Auenwaldflächen im Kerngebiet des Gewässerrandstreifenprojektes (ca. 143 ha). Die Betrachtungen zur potentiell natürlichen Vegetation ergaben, dass der Auenwald im Kerngebiet des Gewässerrandstreifenprojekts bei Wegfallen menschlicher Nutzung eine Fläche von ha einnehmen würde. Auch die naturschutzfachliche Bewertung der Maßnahmengruppen hat für die Maßnahme eine sehr hohe Priorität ergeben, so dass die Entwicklung von Auenwald im Gewässerrandstreifenprojekt große Bedeutung hat (PEPL, 2009). Durch die 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 52 von 87

54 Initialisierung von Auenwald wird die Grundlage für die Entwicklung von artenreichen und standorttypischen Lebensgemeinschaften geschaffen, die in ganz Deutschland sehr bedroht sind. Durch den Auenwald wird künftig auch der Totholzanteil verbessert. Weiterhin kann durch den Auenwald eine abschnittsweise Beschattung von Uferbereichen erreicht werden. Der Auenwald wird aus autochthonem Gehölzmaterial aufgebaut. Die betroffenen Flächen verlaufen vorwiegend gewässerparallel. Eine Beeinträchtigung der bestehenden landwirtschaftlichen Grünlandnutzung wird minimiert. Für mögliche Beeinträchtigungen sind im Rahmen des Projektes Entschädigungen vorgesehen. In der nachstehenden Tabelle sind die Einzelstandorte der Auenwaldinitialisierung mit der geplanten Flächeninanspruchnahme aufgeführt. In der Unterlage 4, Maßnahmenübersichtsplan mit der Bl.-Nr. 4.1 sind die Auen- und Uferwaldflächen lagegerecht eingezeichnet. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Bereiche stellen eine Abweichung von der Kreisfläche aufgrund länglicher Flächen mit geringer Breite dar. Tabelle 4.11: Bereiche zur Initiierung von Auen- und Uferwald Maßnahmenbezeichnung UHW-Kilometer Ufer Fläche Anzahl Pflanzkreise - von bis - m² 12 m - Anzahl AuW_Qu_MK1_1a 143,68 143,70 links AuW_Qu_MK1_1b 143,56 143,58 links AuW_Qu_MK1_2 143,47 143,60 links AuW_Qu_MK1_3 143,63 143,70 rechts AuW_Qu_MK1_4 141,70 142,05 links AuW_Qu_MK1_5 140,63 140,95 links AuW_Qu_MK1_6 138,75 139,10 rechts AuW_Qu_MK1_7 138,20 138,60 links * 530 AuW_Qu_MK1_8 137,50 137,75 links * 370 Summe * Pflanzung nicht nach Pflanzschema Die Auenwaldinitialisierung erfolgt nicht flächendeckend als geschlossener, linienförmiger Bestand, sondern, nach den Vorgaben aus dem PEPL, gruppenweise als Pflanzhorst mit entsprechenden Lücken. Soweit möglich wird der Aufbau unterschiedlicher Altersklassen im Sinne des Mosaik-Zyklus-Konzeptes angestrebt. Hohe Sitzwarten werden insbesondere im Bereich von Wiesenbrütervorkommen nicht errichtet. Die Bepflanzung der Flächen wird über Pflanzkreise mit 12 m Durchmesser realisiert. In einem Pflanzkreis mit einem 12 m Durchmesser werden ca. 36 Stecklinge gepflanzt. Die Anzahl der Pflanzkreise werden an die gegebenen Geländeeigenschaften der einzelnen Auenwaldinitialisierungsflächen hinsichtlich der Anzahl der Pflanzkreise und Stecklinge angepasst. Beispielhaft sind in der Abbildung 4.17 die Pflanzkreise in den Auenwaldinitialisierungsflächen abgebildet. Im derzeitigen Planungsstand sind 8 Flächen mit Pflanzkreise zur Auenwaldinitialisierung vorgesehen. Für die Auenwaldflächen AuW_Qu_MK1_07 und 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 53 von 87

55 AuW_Qu_MK1_08 sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen längliche Bepflanzung zwischen Hecken und Bäumen notwendig. Insgesamt wird eine Fläche von 2,6 ha für die Auenwaldinitialisierung vorgesehen. Abbildung 4.17: Schematische Darstellung der kreis- und linienhaften Bepflanzung auf länglichen Flächen Die notwendigen Folgemaßnahmen Als Folgemaßnahmen sind mögliche bauliche Nachregulierungen in den Bereich der Maßnahmenumsetzung vorgesehen. Der Vorhabenträger sieht einen Nachregulierungszeitraum von 3 Jahren vor. Mögliche Folgemaßnahmen ergeben sich durch Erosionen in nicht gesicherten Bereichen, welche im Zusammenhang mit der Maßnahmenplanung stehen. Hier wird die Sicherung (Kies) nachträglich vorgenommen. Erosionen im Bereich der Flutrinnen werden mit erosionssicherem Boden ausgeglichen. Verluste von Stecklingen auf den Auenwaldinitialisierungsflächen werden gegebenenfalls durch Nachpflanzungen ersetzt. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 54 von 87

56 5 BAUDURCHFÜHRUNG UND TECHNOLOGISCHE ANGABEN 5.1 Zeitlicher Ablauf der geplanten Vorhabendurchführung Grundsätzlich sind die Maßnahmen innerhalb einer Hauptbauzeit von 2 Jahren zu realisieren. Die Maßnahmenumsetzung beschränkt sich auf ein Bauzeitenfenster von Mitte August bis Ende Februar. Das Bauzeitenfenster berücksichtigt den speziellen Artenschutz ( 44 BNatSchG) und im Besonderen die Brutzeiten geschützter Vogelarten (vgl. Unterlage 17). Für 2 Jahre Bauzeit sind im ersten Jahr ca. 7 Monate (August bis Februar), im darauf folgenden Jahr 3 Monate (August bis Oktober) für die gesamten Baumaßnahmen einkalkuliert. Die Umsetzung aller geplanten Arbeiten hat etappenweise zu erfolgen. Durch das Anheben des Stauniveaus in Havelberg (Stauhaltung Quitzöbel) ist mit Einschränkungen in der Durchführung der Baumaßnahmen zu rechnen. Somit muss zuerst mit den Maßnahmen begonnen werden, die eine landseitige Durchführung vorrausetzen. Einmal die Maßnahme Ve_Qu_05_04, die einen ersatzlosen Rückbau von einem Durchlass vorsieht. Sowie die Maßnahmen Ve_Qu_05_06 und Ve_Qu_06_03_c, die einen Ersatzneubau der Überfahrt und den Abbruch des gegenwärtigen Querbauwerks beinhalten. Bei der Ausführung der Maßnahmen ist darauf zu achten, dass diese frühzeitig mit Beginn des Baufensters (15. August) durchzuführen sind. Gleichlaufend beginnt von Oktober bis Dezember die sukzessive Anhebung des Winterstaus in der Stauhaltung Quitzöbel von 1,30 m auf 2,10 m. Bis Ende Januar wird nochmals um 10 cm auf 2,20 m angehoben. Der Winterstau bleibt dann i. d. R. bis zum Mai bestehen. Bezogen auf das Bauzeitenfenster, welches in die Phase der Anhebung des Winterstaus fällt, ist von erschwerten Bedingungen hinsichtlich der Bodenverhältnisse (geländenahe Grundwasserflurabstände) auszugehen. Diesbezüglich ist durch die bauausführende Firma geeignete Technik (ausreichend große Ballonbereifung etc.) vorzuhalten. In der technologischen Reihenfolge sind aus vorgenannten Gründen zuerst die oben genannten Durchlässe zurückzubauen. Zusätzlich sind ab dem 15. August, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde vom Landkreis Stendal, mit den Bauarbeiten zu den Altarmöffnungen und Betteinengungen sowie mit dem Rückbau der Uferverwallungen zu beginnen. Zeitgleich mit der Errichtung der Betteinengungen der Stromhavel muss der Rückbau der Deckwerksbereiche D_Qu_04_08 und D_Qu_04_05 für die Maßnahme Qu_AaN_04_04E, D_Qu_04_07 für die Maßnahme Qu_AaN_04_08E und D_Qu_05_01_b erfolgen, da das Deckwerk für den Unterbau der Betteinengungen eingebaut wird. Bei der Maßnahme Qu_AaN_04_04E werden 990 m³ Deckwerk, bei Qu_AaN_04_08E 715 m³ Deckwerk und bei der Maßnahme Qu_AaN_05_02E 380 m³ Deckwerk verbaut. Der Rückbau der übrigen Deckwerke kann bis Ende Februar auch unter Winterstauverhältnissen durchgeführt werden. Zusätzlich sind bei Öffnung des Altarmes Qu_AaN_04_04, die benötigten 710 m³ Fein- bis Mittelsande in 80 cm Tiefe auszuheben und auf der Schute für die Betteinengung Qu_AaN_04_04_E bereitzustellen. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 55 von 87

57 Eine Zwischenlagerung in Schuten erfolgt ebenso für die benötigten Massen der Betteinengungen Qu_AaN_04_08E, Qu_AaN_05_02E aus der Sedimententnahme Qu_AaN_04_08. Eine zeitliche Koordinierung für eine kontinuierliche Baudurchführung sowie die Beprobung der Sedimente aus Qu_AaN_04_08 nach HABAB (WSV), ist für die Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen. Das Anlegen von Auen- und Uferwald als Initialpflanzungen erfolgt parallel und in Abstimmung mit dem Vorhabensträger und der örtlichen Bauleitung. Anpflanzungen auf Flurstücken des Bundes sind mit der Bundesforstverwaltung abzustimmen. Nach Abschluss der Maßnahmen in der Hauptbauzeit ist ein Zeitraum von 3 Jahren für Nachregulierungsarbeiten vorgesehen. 5.2 Bauzuwegung und Verkehrssicherung Sämtliche Arbeiten, werden ohne das Anlegen von befestigten Baustraßen durchgeführt. Die Zuwegung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt vom Wasser aus, oder es werden vorhandene landwirtschaftliche Wege genutzt mit der Ausnahme der Maßnahme Ve_Qu_05_06. Die Bauzuwegung erfolgt über eine landwirtschaftliche Zuwegung, die ca. 180 m vor der Maßnahme Ve_Qu_05_06 endet. Die anschließende zu errichtende befestigte Bauzuwegung (ca. 110 m) erfolgt mittels Baggermatratzen. Für die Umsetzung der Maßnahmengruppe Entfernung von Uferverwallung ist es in Abhängigkeit der Witterungs- und Bodenverhältnisse ggf. erforderlich, dass zwischen der Abtragsfläche und der Auftragsfläche eine temporäre Befestigung des Fahrweges hergestellt wird. Hinsichtlich der Minimierung des Eingriffes hat die Befestigung vorzugsweise mit Baggermatratzen zu erfolgen. Andere Befestigungsarten sind mit dem Vorhabenträger abzustimmen. Während der Umsetzung der Maßnahmen kann es zu landwirtschaftlichen Verkehr auf den Wegen kommen. In der Baulogistik ist somit die Koordination der Baufahrzeuge sicherzustellen. Für die einzusetzende Kleintechnik sind kein Begegnungsverkehr und keine Wendemöglichkeiten gegeben. Für die Befahrung der Flächen im Bereich der Flutrinnenherstellung wird ein 5 m breiter Streifen ohne Befestigung vorgesehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind vorhandene Fahrspuren zu beseitigen und der Ausgangszustand sämtlicher in Anspruch genommener Flächen (z. B. Bauzuwegungen, Arbeitsflächen usw.) wieder herzustellen. Die Verkehrssicherung ist durch das Bauausführende Unternehmen eigenverantwortlich zu organisieren, wobei Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und erforderliche Mindestabstände zu Anlagen Dritter berücksichtigt werden müssen. 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 56 von 87

58 5.3 Lager- und Arbeitsplätze Die bauzeitlichen Arbeitsplätze werden mit der Planung exakt definiert. Lagerflächen für Baumaterial werden nicht benötigt. Innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche werden Flächen ausgegrenzt auf denen der Oberboden zwischengelagert wird. Um die Verdichtung durch Auflast zu begrenzen, sollte die Oberbodenmietenhöhe bei humosem Bodenmaterial höchstens 2 m betragen (DIN 19731). Die Lagerflächen dürfen nicht mit Baufahrzeugen befahren werden um Bodenverdichtungen zu vermeiden. Die Baustelleneinrichtungen sind im direkten Umfeld der Maßnahmen und in den dafür ausgewiesenen Flächen herzustellen. Die Flächen müssen gegebenenfalls im Einzelnen nach Wahl des Auftragnehmers temporär befestigt werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Ausgangszustand der zugewiesenen und in Anspruch genommenen Flächen wieder hergestellt. Das Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen sowie die Lagerung von Baumaterialien auf nicht zugewiesenen oder geschützten Vegetationsflächen sind unzulässig. 5.4 Bauabbruchabfälle und Baggergut Verwertungskonzept Im Rahmen der Planung fallen als Bauabbruchabfälle die Steinschüttungen der Deckwerke an den elf Maßnahmenstandorten an. Das Deckwerk wird über den Wasserweg aus dem Planungsgebiet transportiert und geht in den Besitz des Vorhabenträgers über. Des Weiteren fallen Bauabfälle aus den Rückbaumaßnahmen der Überfahrten (Ve_Qu_05_04, Ve_Qu_05_06, Ve_Qu_06_03_c) an. Diese werden auf dem Landweg aus dem Planungsgebiet abtransportiert und fachgerecht entsorgt (vgl. Unterlage 14, Verwertungskonzept). Das entnommene Auensediment im Bereich der Uferverwallung und der geplanten Flutrinnen bestehen vorwiegend aus Fein- und Mittelsanden und organischen Bestandteilen. Die Analytik ergab Zuordnungswerte zwischen Z0 und < Z2. Entsprechend den technischen Regeln der LAGA (Stand 2004) unterliegen die Materialien einem eingeschränkten offenen Einbau bzw. einem Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen. In Abstimmung mit der zuständigen Boden- und Abfallbehörde vom Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt werden die anfallenden Mengen in den angrenzenden Flächen wieder aufgetragen. Im Verwertungskonzept vom Ingenieur- und Planungsbüro IPE Espe in Cottbus sind alle anfallenden Bauabbruchabfälle und Bodensedimente bilanziert und hinsichtlich ihrer Verwertung im MK 1 aufgeführt. Alle detaillierten Angaben sind dem Verwertungskonzept in der Unterlage 14 zu entnehmen. 5.5 Bautechnologie Entfernung von Deckwerk Der Deckwerksrückbau erfolgt gemäß Planung grundsätzlich von der Wasserseite. Die Entnahme ist unter Verwendung eines Baggers mit Siebgreifer durchzuführen. Der Bagger wird auf einem Prahm installiert, von dem aus das Deckwerk mit Hilfe eines Siebgreifers ent- 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 57 von 87

59 nommen, auf Schuten verladen und abtransportiert wird. Bei der Planung und Kostenkalkulation wurde davon ausgegangen, dass ein Schubverband mit drei Schuten und einer jeweiligen Kapazität von 400 t zum Einsatz kommt. Zur Gewährleistung der Lagestabilität wird ein Stelzenponton empfohlen. Festmacher- bzw. Kopplungsstellen sind nicht zu errichten. Die Deckwerksanteile, welche durch Gehölze stark überwachsen sind, so dass der Rückbau einen erheblichen Eingriff darstellt, werden belassen. Bei vorhandenen Bäumen wird das Deckwerk im Radius des Kronendurchmessers um den Gehölzstamm ebenfalls belassen. Abbildung 5.1: Siebgreifer mit Schute (WSA, 2012) Die Entfernung des Deckwerks erfolgt entsprechend den Vorgaben der Maßnahmenplanung (vgl. Pkt.4.1.1). Die Böschungsneigung wird nicht verändert. Bei der Entnahme des vor Ort erfolgt keine Trennung des Deckwerks nach Größenklassen. Nur textile Filter werden vom mineralischen Material getrennt Entfernung von Uferverwallungen und Aktivierung von Flutrinnen Für die Umsetzung notwendige Baggertechnik wird auf dem Wasserweg an die Baustellenplätze transportiert. Über Rampen wird die Baggertechnik auf das Land überführt. Dabei bewegt sich das Baugerät ausschließlich auf der Baustelleneinrichtungsfläche. Der Transport des Bodens von der Abtragsfläche der Flutrinne zu der Einbaufläche erfolgt in einem Arbeitsgang. Der Verwallungsrückbau, die Herstellung der Flutrinnen sowie die Profilierung der Auftragsflächen werden durch konventionelle Baggertechnik durchgeführt. Dabei wird der Transportweg so kurz wie möglich gehalten und eine Befahrung erfolgt ausschließlich in den Flächen, die als Bauzuwegung vorgehalten sind. Die Uferverwallungen, welche durch Gehölze stark überwachsen sind, so dass der Rückbau einen erheblichen Eingriff darstellt, werden belassen Anschluss und Entschlammung von Altarmen Die Maßnahmen Qu_AaN_04_04, Qu_AaN_04_08 und Qu_AaN_05_02 stellen eine Wiederanbindung von Altarmen dar. Die Technik für die Umsetzung der Altarmanschlüsse wird auf dem Wasserweg an die Baustellenplätze transportiert. Die Öffnung der Altarme ist 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 58 von 87

60 unterwasserseitig zu beginnen. Die Entnahme der Uferverwallung sowie das abgelagerte Material im Altarm sind unter Verwendung eines Baggers mit Greifer durchzuführen. Der Bagger wird auf einem Prahm installiert, von dem aus der Boden mit Hilfe des Greifers aufgenommen wird (vgl. Abbildung 5.1). Das Aushubmaterial wird auf Schuten zwischengelagert und zu den festgelegten Auftragsflächen abtransportiert (land- oder wasserseitig). Das notwendige Baugerät bewegt sich ausschließlich auf der Baustelleneinrichtungsfläche. Der Anschluss der Altarme erfolgt entsprechend der Maßnahmenbeschreibung (Pkt ). Die anzuwendende Verfahrensweise für die Entschlammung der Altarme Qu_AaN_04_04 und Qu_AaN_04_08 sieht vor, dass der Schlamm in einen Entwässerungscontainer gebaggert wird, welcher sich auf einer Schute befindet. Das anfallende Wasser wird im Bereich der Baustelle aus der Schute in die Havel gepumpt. Zur Sicherstellung, dass das Ablaufwasser nicht belastet ist, ist baubegleitend eine Beprobung vorzunehmen. Die Schlammcontainer werden an einer geeigneten Anlegestelle auf LKWs umgeladen. Der Schlamm wird abtransportiert und einer Deponie angedient. Die Rechtsvorschriften in Bezug auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) sind zu beachten. Ausweisung einer Tabufläche bei Qu_AaN_04_08 Die Anschlüsse der Altarme erfordert unteranderem eine Umweltbaubegleitung für diese sensiblen Bereiche. Die Berücksichtigung des Artenschutzes sieht zusätzlich eine Ausweisung einer Tabufläche südlich des Altarmes Qu_AaN_04_08 vor (vgl. Unterlage 17 Pkt. 4.1). Daher verkleinert sich die Baustelleneinrichtungsfläche um 1,4 ha gemäß Abbildung 5.2. Es erfolgt eine Abgrenzung mit farbig markierten Stangen/Pfählen, ein Befahren mit der Schute oder Bautechnik hat zu unterbleiben und wird durch die Umweltbaubegleitung überwacht. Abbildung 5.2: Lage der Tabufläche 02_Erlaeuterungsbericht_MK1_ PLANFESTSTELLUNG Seite 59 von 87

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