T I G UND R L A B A C K WA ÜC K R I T TA AUS A. Kloppendiek. Kloppendiek. Hotel & Restaurant

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1 GI ECHTER H Hotel & Restaurant UBE ST CK U B HE ÜC K LT U ER TE S SB R I T T n e n o i t a m Infor CH NG FLEIS E RE H MODERN ES UT EMCH B C K W Ä TF RT US G SC SG U! T U G U S WES LI G H L ON N CH R I F U S T I G UND R L E H

2 SKL BIOCONTROLE Skal Biocontrole ist eine unabhängige Organisation mit Sitz im niederländischen Zwolle. Die ufgabe der Organisation ist die ufsicht über die biologischen Entwicklungsvorgänge in den Niederlanden, dessen biologische Produktion in den letzten Jahren kräftig angestiegen ist. Momentan stehen fast 1630 biologische Bauern und mehr als 2200 Lebensmittelhersteller unter der ufsicht von Skal. Organisationen, wie diese, finanzieren sich durch die registrierten Unternehmen. Das Ziel ist die Förderung der richtigen Kennzeichnung biologisch hergestellter Produkte. Vielmehr geht es dabei darum, dass das, was biologisch genannt wird, auch nachweislich biologisch ist. ls sichtbares Zeichen dafür, dürfen Unternehmer ihre Produkte mit dem biologischen Gütekennzeichen auszeichnen. Dieses Gütekennzeichen versichert dem Konsumenten, dass das Produkt aus einem kontrollierten, biologischen Produktionsprozess stammt. ußerdem wird es so für den Verbraucher deutlich erkennbar, was biologisch ist. Für den Produzenten können biologische Produkte einen Mehrpreis auf dem Markt bedeuten.

3 UMSTELLEN UF BIOLOGISCH Ändern der usläufe Ein Schweinebetrieb mit verhärteten usläufen, ist nicht dazu verpflichtet seine usläufe zu verändern. Die Haltung von biologischen Tieren ist direkt möglich. Ein Schweinebetrieb mit weichen usläufen muss zunächst seine usläufe umstellen. Die Umstellungszeit eines uslaufs beträgt ein Jahr. Danach können die Tiere problemlos angemeldet werden. Das Umstellen auf biologische Tiere: b dem Zeitpunkt, an dem die Tiere angemeldet werden, müssen alle biologischen Vorgaben eingehalten sein. Besitzer eines Schweinemastbetriebs müssen die Tiere direkt ab dem Startdatum mit biologischem Futtermittel füttern. Sie dürfen erst biologische Schweine liefern, wenn alle konventionell gehaltenen Tiere abgeführt worden sind. Besitzer eines Vermehrungsbetriebs müssen die Tiere direkt ab dem Startdatum mit biologischem Futtermittel füttern. Sie dürfen erst biologische Ferkel liefern, wenn die Umstellungsperiode von sechs Monaten eingehalten worden ist. Besitzer eines geschlossenen Schweinebetriebs können den Vermehrungsteil (die Säue und entwöhnten Ferkel) und den Mastschweineanteil nacheinander umstellen. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn die Mastschweine in einen anderen Stall oder Ställe mit eigenem Futterlager gehalten werden können. Der Betrieb darf in maximal zwei Teile geteilt werden. Diese Teilung kann entweder durch verschiedene Ställe oder verschiedene Futtersorten erzielt werden. Leben alle Schweine in einem Stall, kann keine Teilung gemacht werden.

4 HERKUNFT Landwirte, die eine biologische Schweinefleischproduktion beabsichtigen, kaufen biologische Tiere zunächst an. Gibt es nicht ausreichend viele Schweine für die Vermehrung, dürfen Landwirte mit einer Befreiung auch konventionelle, weibliche Tiere heranziehen. llerdings nur unter der Bedingung, dass diese zuvor noch nicht geworfen haben. ußerdem darf der Landwirt prozentual nicht mehr als 20% erwachsene, konventionelle Tiere pro Jahr heranziehen. Die Umstellungszeit für Schweine (Sauen) beträgt etwa 6 Monate. Für Mastschweine, also Ferkel, gilt, dass diese immer biologisch angekauft werden müssen. In usnahmefällen können auch mehr konventionelle Schweine für die Vermehrung angekauft werden: Wenn Landwirte ihren Betrieb um mehr als 30% vergrößern, dürfen 40% erwachsene, konventionelle Tiere pro Jahr herangeführt werden. Diese Tiere dürfen nicht geworfen haben. Wenn die Rasse verändert wird, dürfen max. 40% erwachsene, konventionelle Tiere pro Jahr herangeführt werden. Diese Tiere dürfen nicht geworfen haben. Wenn Landwirte eine Rasse besitzen, die aus der Landwirtschaft drohen zu verschwinden, dürfen max. 40% der erwachsene, konventionelle Tiere herangeführt werden. Diese Rasse muss auf der Listeseltener Haustierrassen ( zu finden sein. Diese Tiere dürfen geworfen haben, allerdings muss der Landwirt beweisen, dass es sich um ein Stammbuchvieh handelt. Wenn durch Massensterben durch Gesundheitsprobleme oder andere Katastrophen keine andere Möglichkeit besteht. Wenn einer dieser usnahmefälle auf die Situation des Landwirts zutrifft, kann eine Befreiung beantragt werden. Erst nach der Erlaubnis durch die Organisation, dürfen die Tiere angekauft werden. Männliche Tiere für die Zucht dürfen sowohl biologisch als auch konventionell angekauft werden. Die Tiere müssen jedoch in jedem Fall biologisch gehalten werden. Dafür muss keine Erlaubnis beantragt werden.

5 UNTERBRINGSUNGSNSPRÜCHE WIESENGNG UND USLUF Ställe, Wiesen und usläufe sollen so eingerichtet sein, dass die Tiere sich auf die natürlichste rt und Weise, wie eben möglich, verhalten können. Die Tiere müssen also immer die Möglichkeit haben rauszugehen, es sei denn dies ist durch Wetter-, Bodenoder Gesundheitsumstände nicht möglich. Überweidung sowie die Durchwässerung der Wiesenböden gilt es zu vermeiden. ußerdem müssen usläufe den Tieren genügend Schutz bieten. Für die Ställe gelten folgende allgemeine nsprüche: Böden sollen zwar flach, aber nicht glatt sein. In die Ställe muss ausreichend Tageslicht hineinkommen. Es muss für eine natürliche Belüftung gesorgt werden. 50% der Bodenoberfläche sollte geschlossen sein. Es muss genügend saubere und trockene Liegeflächen geben, welche mit ausreichend Einstreu aus natürlichen Materialien ausgelegt ist. Es sollen gängige Einstreumaterialien verwendet werden. Wenn Stroh auch als Rohfutter genutzt wird, muss das ganze Stroh auch biologisch sein. Tiere dürfen nicht eingesperrt werden, es sei denn, dies ist zu ihrer eigenen Sicherheit für eine bestimmte Zeit nötig. Ställe und Installationen müssen mit Wasser, Dampf oder Reinigungsmitteln, die laut nhang VII von Verordnung 889/2008 erlaubt sind, gereinigt werden. Der Schweinestall muss folgende ergänzenden nsprüche erfüllen: Die Schweine müssen ausreichend saubere und trockene Liegeflächen haben, die entsprechend eingestreut werden. Der Wiesengang ist für Schweine nicht verpflichtend der uslauf unter freiem Himmel allerdings schon. Säue müssen in Gruppen gehalten werden außer sie befinden sich in der letzen Phase der Trächtigkeit oder in der Säuge-Periode Ferkel dürfen nicht in flache Batterien oder Ferkelzwinger gehalten werden. Schweine müssen in Bewegungsräumen fressen und wühlen können.

6 UNTERBRINGSUNGSNSPRÜCHE WIESENGNG UND USLUF Für die Ställe gelten folgende minimalen Oberflächen: Ferkel, älter als 40 Tagen und bis 30 kg... 0,6 m² pro Tier Mastschweine bis 50 kg... 0,8 m² pro Tier Mastschweine bis 85 kg... 1,1 m² pro Tier Mastschweine bis 110 kg... 1,3 m² pro Tier Säugende Säue mit Ferkel bis 40 Tagen alt... 7,5 m² pro Tier Zuchtsau...2,5 m² pro Tier Zuchteber...6,0 m² pro Tier Für die usläufe von Schweinen gelten folgende nsprüche: Ein weicher uslauf muss biologisch sein. Die Umstellungszeit von einem gewöhnlichen uslauf zu einem biologischen uslauf beträgt ein Jahr. usläufe dürfen verhärtet sein. Hier gilt keine Umstellungszeit. Die Bodenbeschaffenheit eines verhärteten uslaufs kann kein Grund sein, um die Schweine im Stall zu halten. usläufe dürfen zu max. 75% überdacht sein. Der uslauf muss ab dem Ende der Zaunhöhe einen Freiraum von mindestens 4 Metern haben. Die untersten 50 cm des Zaunes dürfen geschlossen sein Für die usläufe gelten folgende minimalen Oberflächen (Bewegungsraum außer Wiesenboden): Ferkel, älter als 40 Tagen und bis 30 kg... 0,4 m² pro Tier Mastschweine bis 50 kg... 0,6 m² pro Tier Mastschweine bis 85 kg... 0,8 m² pro Tier Mastschweine bis 110 kg... 1,0 m² pro Tier Säugende Säue mit Ferkel bis 40 Tagen alt... 2,5 m² pro Tier Zuchtsau...1,9 m² pro Tier Zuchteber...8,0 m² pro Tier

7 FUTTER Gefüttert wird natürlich ausschließlich biologisches Futtermittel. Dieses Futter muss folgende Bedingungen erfüllen: Nicht biologische Zutaten, Zusatzstoffe und Hilfsstoffe müssen auf den nhängen V, VI der Verordnung 889/2008 stehen Verordering 889/2008 Das Futtermittel muss GMO-frei produziert worden sein. Es darf kein ntibiotika, medizinische Stoffe oder Wachstumsbeförderer in der Tiernahrung enthalten sein. Wenn Produkte aus landwirtschaftlichem Ursprung gefüttert werden soll, wie etwa Melasse, Gras, Zucker, Zuckerrübenschnitzel und Mehl von Getreide, müssen diese biologisch sein. Minimal 20% des Futters muss aus dem eigenen Betrieb oder aus der Umgebung stammen. Zur Zeit darf 5% des Futtermittels noch aus gängigen Zutaten bestehen. Die Bedingungen hierbei ist, dass die Zutaten als Zusatz zu dem Eiweiß im Futtermittel dienen. Die Tagesration für Schweine muss auch einen nteil Rohfutter enthalten. Muttermilch für Ferkel Junge Ferkel sollen bevorzugt mit Muttermilch gefüttert werden. Falls dies nicht möglich ist, kann auf biologisches Milchpulver ausgewichen werden. Dieses soll aber wirklich nur in usnahmefällen, beispielsweise wenn die Sau nicht genügend Milch hat oder die Gesundheit des Ferkels in Gefahr ist, gefüttert werden. Die Stillzeit von Ferkeln beträgt minimal 40 Tage. Futter von eigenen Grundstücken Futtermittel von Grundstücken, die zwar bei Skal angemeldet, aber noch nicht biologisch sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem gefüttert werden. Umstellungsfutter von Grundstücken, die im zweiten Jahr ihrer Umstellung sind, darf gefüttert werden für: 100% der gesamten Ration (% von Trockenstaub pro Jahr), wenn das Umstellungsfutter nur aus dem eigenen Betrieb stammt. 30% der gesamten Ration, wenn zweijähriges Umstellungsfutter dazu gekauft wird. Dies gilt auch, wenn Kraftfutter gekauft wird, in welches ein Umstellungsfutter eingearbeitet wurde. Grundstücke, die noch am nfang stehen (erstes Jahr in der Umstellung) dürfen nicht geerntet werden und auch nicht als uslauf genutzt werden

8 GESUNDHEITSVERSORGUNG Der Landwirt sollte eine widerstandsfähige Rasse wählen, die für die biologische Landwirtschaft geeignet ist. Eine gute Ernährung und Pflege sowie weitere positive Einflüsse auf das Leben der Tiere kann zusätzlich zu der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Tiere gegen Krankheiten beitragen. Tierheilmittel Landwirte sollten bei der biologischen Schweinefleischproduktion darauf achten, bevorzugt auf natürliche und homöopathische Heilmittel zurückzugreifen. Unter Verantwortung eines Tierarztes darf auch ein reguläres Heilmittel oder ntibiotika genutzt werden. Die Zeit des Wirkungsprozesses muss verdoppelt werden. Präventives Verabreichen von regulären Heilmitteln oder ntibiotika ist nicht erlaubt. Wie viele Behandlungen darf der Landwirt machen? Pro Individuum dürfen drei Behandlungen mit regulären Heilmitteln durchgeführt werden. Tiere, die unter einem Jahr alt sind, dürfen höchstens einmal mit einem regulärem Heilmittel behandelt werden. unter Behandlungen fällt Folgendes: Eine bfolge von Behandlungen infolge einer Erkrankung zählt als eine Behandlung Wird aus derselben Erkrankung eine weitere Behandlung in nspruch genommen, zählt diese jedoch als eine zweite Behandlung. Eine bfolge von Behandlungen für unterschiedliche, aber zusammenhängende Erkrankungen zählt als eine Behandlung Folgende Behandlungen zählen nicht: Die gesetzlichen Pflichtbehandelungen Behandlungen gegen Parasiten Schmerzbekämpfung und Betäubung für die Kastration Falls ein Tier öfter behandelt wurde als erlaubt, darf das Tier sowie seine Produkte nicht mehr als biologisch verkauft werden.

9 GESUNDHEITSVERSORGUNG Medizinregistrierung Landwirte müssen die Verwendung von Tierheilmitteln immer registrieren. Sie verdoppeln die Zeit des Wirkungsprozesses von jedem Heilmittel und notieren diese. Ist für ein Heilmittel keine bestimmte Zeit vorgegeben, gilt eine Wartezeit von minimal 48 Stunden. Hormone Die Landwirte dürfen keinerlei Hormone verwenden um Wachstum, Produktion, Fruchtbarkeit oder Fortpflanzung zu regeln. Nur im Falle einer Erkrankung, dürfen Hormone als tierärztliche Behandlung verabreicht werden (kurnative Nutzung). Dies darf allerdings auch nur nach Verordnung des Tierarztes passieren. Eingriffe Es ist verboten Schwänze zu kupieren, Zähne zu schneiden usw. Beruhigung- und Zwangsmittel Die Benutzung von Beruhigungs- oder Zwangsmitteln ist, z.b. während eines Transportes, nicht erlaubt. Mastschweine kastrieren Das Kastrieren von Mastschweinen ist grundsätzlich erlaubt. Die Kastration muss allerdings unter Betäubung und in einem geeigneten lter durchgeführt werden. Kastriert werden darf nur unter der Verantwortung eines Tierarztes. Künstliche Fortpflanzung Während künstliche Insemination erlaubt ist, sind andere rten von künstlicher Fortpflanzung, wie z.b. Embryotransplantation oder das rbeiten mit gesextem Sperma, nicht zulässig. Tiere festsetzen (festbinden) Das Festsetzen oder nbinden von Tieren ist nicht gestattet. Nur wenn die Sicherheit eines Tieres gefährdet ist, darf das Tier für eine kurze Zeit festgesetzt werden. Dies gilt beispielsweise für eine unruhige Sau während des Werfens.

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