Eigenkontrolle von Abwasseranlagen

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1 Gliederung 1. Grundsätze 2. Kanalisationen Kanalinspektion Indirekteinleitungen 3. Regenentlastungsanlagen Bauliche Prüfung Betriebliche Prüfung Hydraulische Prüfung Drossel 4. Kläranlagen Hydraulische Prüfung Durchflussmessung Art und Umfang der Eigenkontrolle 5. Zusammenfassung und Ausblick

2 Grundsätze Der Umfang der Eigenkontrolle richtet sich, soweit im Erlaubnisbescheid nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorgaben der Hessischen Abwassereigenkontrollverordnung- EKVO. Beide Regelungen sind zu beachten! Die Vorgaben sind Mindestanforderungen! Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Eigenkontrolle durch geeignetes Personal durchgeführt wird. 2

3 Teil 1: Eigenkontrolle von Kanälen 3

4 Kanalinspektion Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen Kanäle dicht sein. (MW, SW, RW) Ziel der Kanalinspektion ist die Feststellung des Zustandes der Kanalisation, bzw. der Schäden. Mit der Inspektion dürfen nur Firmen beauftragt werden, die im Besitz eines RAL- Gütezeichens der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist. Die Erstüberprüfung war bis zum abzuschließen. 4

5 1. Stelle A = Abzweig B = Rohrbruch C = Korrosion D = Deformation F = Fehlanschluss H = Hindernis L = Lageabweichung R = Riss S = Stutzen T = fehlendes Teil U = Undichtigkeit V = Verschleiß 2. Stelle Art des Mangels 5 altes Bewertungsverfahren 3. Stelle A = Abwasseraustritt B = Boden sichtbar E = Eindringendes Wasser F = Fremdwasser M = Materialeintrag Beispiel Zustand: 4. Stelle S N B O Lage des Mangels O = oben; L = links U = unten; R = rechts G = gesamte Haltung

6 Kanalinspektion Folgende Kriterien werden künftig der Klassifizierung zugrunde gelegt (Beispiel Kanal): 1. Verformung 2. Rissbildung 3. Rohrbruch / Einsturz 4. Defektes Mauerwerk 5. Fehlender Mörtel 6. Oberflächenschaden 7. Einragender Anschluss 8. Schadhafter Anschluss 9. Einragende Dichtung 10.Verschobene Verbindung 11.Schadhafte Innenauskleidung 12.Schadhafte Reparatur 13.Schadhafte Schweißnaht 14.Poröses Rohr 15.Boden sichtbar 16.Hohlraum sichtbar 17. Wurzeln 18.Anhaftende Stoffe 19. Ablagerungen 20.Eindringen von Bodenmaterial 21.Andere Hindernisse 22. Infiltration 23. Exfiltration 24. Ungeziefer 25.Zufluss aus einem Anschluss 6

7 Kanalinspektion Die festgestellten Schäden sind künftig nach den Vorgaben des DWA- Arbeitsblattes A 149 Teil 3 zu klassifizieren: Zustandsklasse 0 = sehr starker Mangel Zustandsklasse 1 = starker Mangel Zustandsklasse 2 = mittlerer Mangel Zustandsklasse 3 = leichter Mangel Zustandsklasse 4 = geringfügiger Mangel Zustandsklasse 5 = keine Mängel Im jährlich zu erstellenden Eigenkontrollbericht ist der Umfang der durchgeführten Inspektionen darzustellen. 7

8 Freispiegelkanäle Optische Inspektion Druckleitungen Druckprobe Kanäle, die vor dem gebaut wurden Inspektion im 10 Jahresturnus Kanäle, die nach dem gebaut wurden, bzw. dauerhaft saniert worden sind Niederschlagswasserkanäle im Trennsystem Inspektion im 15 Jahresturnus Inspektion im 20 Jahresturnus Kanäle in Zone II Trinkwasser- Schutzgebiet (DWA A 142) Kanäle in Zone III Trinkwasser- Schutzgebiet (DWA A 142) 8 Druckprobe nach 2 Jahren, danach alle 5 Jahre; dazwischen eine optische Inspektion (Schutzgeb. VO beachten) Druckprobe nach 2 Jahren, danach alle 15 Jahre; dazwischen zwei optische Inspektionen (Schutzgeb. VO beachten)

9 Indirekteinleitungen in öffentliche Kanäle Die Einleitungen von gewerblichem Abwasser in das Kanalnetz sind zu überwachen. Für die Einleitungen hat der Betreiber des Kanalnetzes ein Abwasserkataster zu führen. Art, Anzahl und Umfang der Untersuchungen werden auf Grundlage der Indirekteinleitererlaubnis bestimmt. Die Untersuchungen sind von einer staatlich anerkannten Untersuchungsstelle vorzunehmen. Bei erlaubnisfreien Einleitungen ersetzt eine Sachverständigenüberwachung die Untersuchung der Einleitung. Die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen obliegt den Wasserbehörden (RP, Untere Wasserbehörde). 9

10 Anhänge der Abwasserverordnung 10

11 Beispiel für ein einfaches Abwasserkataster: Beispiele für den Umfang der Untersuchungen: Analyse des Abwassers vor der Einleitung Entleerung Fettabscheiderinhalte Dichtigkeitsprüfung Leichtflüssigkeitsabscheider 11

12 Teil 2: Eigenkontrolle von Regenentlastungsanlagen 12

13 Regenentlastungsanlagen Ziel: Durch Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Anlagen baulich in Ordnung sind, ihrer Bestimmung nach ordnungsgemäß betrieben werden und sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Dauer erfüllen. Störungen sollen frühzeitig erkannt werden. 13

14 Regenentlastungsanlagen Art und Umfang der Kontrollen: Bauliche Prüfung jährlich Betriebliche Prüfung Hydraulische Prüfung alle 5 Jahre Sichtprüfung monatlich Funktionsprüfung vierteljährlich 14

15 Regenentlastungsanlagen Bauliche Prüfung: Die Bauzustandsprüfung umfasst die visuelle Kontrolle des Zustandes der Baukonstruktion und der Oberflächen; dazu gehört auch die Prüfung der Festigkeit von Einbauteilen (z.b. von Tauchwänden) und der Dichtigkeit von Fugen. Die Prüfung kann vom Betreiber durchgeführt werden. 15

16 Regenentlastungsanlagen Betriebliche Prüfung: Die betriebliche Prüfung umfasst die Überwachung des Betriebszustands der Anlage. Sie ist in zwei Intensitätsstufen durchzuführen: Sichtprüfung monatlich Funktionsprüfung vierteljährlich 16

17 Regenentlastungsanlagen a) Sichtprüfung Die Sichtprüfung umfasst die Kontrolle der wasserführenden Anlagenteile auf Beeinträchtigung der Funktion, insbesondere auf Hindernisse in der Strömung, Ablagerungen, Verstopfungen, Verschmutzung, Rückstau aus dem weiterführenden Kanal sowie bei Entlastungsanlagen auch die Einleitestelle in das Gewässer. 17

18 Regenentlastungsanlagen b.) Funktionstest Der Funktionstest umfasst die Prüfung der Gängigkeit und Funktion von beweglichen Anlagenteilen. Sie erstreckt sich auf die Prüfung elektro-mechanischer Stellorgane, der Beweglichkeit von Schiebern, der Funktion von Überfallklappen, von Siebmaschinen, von Reinigungseinrichtungen und von Drosselorganen. Sie schließt die Kontrolle der Einstellung von Sollabflüssen an Drosselorganen sowie die Prüfung der Funktion von Sensoren und von Mess- und Datenerfassungsgeräten etc. ein. 18

19 Das Betriebstagebuch wird bei der regelmäßigen Prüfung durch die UWB eingesehen! 19

20 Regenentlastungsanlagen Hydraulische Prüfung: Drosseleinrichtungen an Regenentlastungsanlagen mit beweglichen Teilen müssen alle 5 Jahre von einer anerkannten Untersuchungsstelle hydraulisch überprüft werden. Prüfberichte sind der Wasserbehörde vorzulegen. Drosseln mit beweglichen Teilen: Elektroschieber, Waagedrossel, Strahldrossel, Hydroslide, Alpheus- Steuerung, Anerkannte Stellen in Hessen sind veröffentlicht unter: 20

21 Regenentlastungsanlagen Für zentrale Regenentlastungsanlagen sind Messwerte über Füllstand, Anspringhäufigkeit und Entlastungsdauer zu erfassen. Ziel: Vergleich mit den in SMUSI berechneten Werten 21

22 Messergebnisse Einstau und Entlastung RÜB 22

23 Definitonen: Festlegung eines Minimalwasserspiegels für r jedes Becken Festlegung eines Hysteresebereiches von 5 cm auf den Minimalwasserspiegel und unterhalb der Wehrkrone Einstaubeginn ist, wenn der Wassersiegel oberhalb des Hysteresebereiches über dem Minimalwasserstand liegt. Einstauende ist, wenn der Wasserspiegel unterhalb des Minimalwasserstandes liegt. Entlastungsbeginn ist, wenn der Wasserspiegel oberhalb der Wehrkrone liegt. Entlastungsende ist, wenn der Wasserspiegel unterhalb des Hysteresebereiches unter der Wehrkrone liegt. Entlastungshäufigkeit ufigkeit ist die Anzahl der Kalendertage mit Entlastung 23

24 Hinweis zu Pumpstationen Störmeldung Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik*, sollten Pumpstationen mit einer optischen und akustischen Störmeldung ausgestattet werden. Eine Fernüberwachung ist unbedingt zu empfehlen. * DWA Arbeits-, bzw. Merkblätter A 116, A 134, A 141, A 148 / DIN-EN 752 Teil 6 24

25 Teil 3: Eigenkontrolle von Kläranlagen 25

26 Kläranlagen Der Zustand und die Funktion der für den Betrieb der Anlage wesentlichen klärtechnischen und messtechnischen Einrichtungen sind täglich, bei Anlagen bis zu Einwohnerwerten (Größenklasse 2) arbeitstäglich zu überprüfen. Stichwort: Störmeldung 26

27 Kläranlagen Die Durchflussmesseinrichtungen der Abwasserbehandlungsanlagen ab einer Ausbaugröße von EW sind alle 5 Jahre von einer Prüfstelle nach 10 EKVO hydraulisch zu überprüfen. Aktuelle Liste unter: 27

28 Für die Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage ist ein betriebliches Messprogramm aufzustellen, mindestens jedoch die Messungen dieser Tabelle siehe Anhang 3 EKVO 28 Erläuterungen: (1) T = täglich wt = werktäglich W = Wöchentlich M = monatlich Größenklasse 1: < EW Größenklasse 2: EW Größenklasse 3: EW Größenklasse 4: EW Größenklasse 5: > EW (2) Summe von Ammonium-, Nitrat und Nitritstickstoff (Nges anorg.) (3) Bei nachgeschalteter Denitrifikation mit Dosierung von Kohlenstoffträgern zusätzlich kontinuierliche Messung der org. Belastung. (4) Kjeldahl- Stickstoff (Summe Norg. und NH4-N) (5) K = kontinuierliche Messung, Aufzeichnung der 2-h bzw. 24-h Summenwerte des Durchflusses.

29 Nach den Erlaubnisbescheid gelten die Anforderungen für NH 4 -N und N ges nur bei einer Abwassertemperatur größer gleich 12 C. Für die Ermittlung der Mittelwerte, 50-Percentil- und 90-Percentilwerte sind daher nur die Werte zu berücksichtigen, ab einer Abwassertemperatur ab 12 C. ab 12 C 29

30 Messprogramm: Aus den Vorgaben der EKVO, des Erlaubnisbescheides und des aus Sicht des Betreibers erforderlichen Werten sollte ein Messprogramm aufgestellt werden. Werte aus EKVO: monatl. BSB 5 Zul. werkt. Temp. Biolog wöchtl. CSB Abl. Werte aus Erlaubnis: monat. P ges Ablauf monatl. NH 4 -N Abl. Eigene Werte: werkt. ph- Wert Zul. werkt. O 2 Belebung wöchtl. Schlammvol. Aus der Zusammenfassung der Anforderungen ergibt sich ein Messprogramm, dass Bestandteil der Betriebsanweisung ist. 30

31 Kläranlagen Durchführung der Eigenkontrolle / Art und Umfang der Untersuchungen: Die Abwasserproben sind als 2-h-Mischproben oder qualifizierte Stichprobe zu entnehmen. In 50% der Fälle sind die Zulauf- und Ablaufproben: ab GK 2 (1.000 EW) als 2-h-Mischprobe zu entnehmen und die zugeordnete Durchflussmenge zu erfassen. ab GK4 ( EW) sind diese Proben als durchflussproportionale 24-h-Mischproben zu entnehmen. 31

32 Durchflussmesseinrichtungen Bei allen Kläranlagen muss die momentane Durchflussmenge kontinuierlich angezeigt werden (in l/s), als 2-Stunden (m³/2h) und 24- Stunden-Wert (m³/d) aufsummiert und aufgezeichnet werden. Entsprechende Registriereinrichtungen sind einzubauen: für qualifizierte Stichprobe für 2- Stunden- Mischprobe für 24- Stunden- Mischprobe bei Kläranlagen ab EW für Jahresschmutzwassermenge für Jahresabwassermenge Maximalwert Spitzenzufluss in l/s Momentanwert in l/s 2h- Summenwert in m³/2h 24h-Summenwert in m³/d minimale 2h- Summenwert, der im Jahr gemessen wurde, hochgerechnet auf m³/a 4 niedrigsten 24h- Summenwerte pro Monat bei Trockenwetterzufluss Summe aller 24h- Summenwerte des Jahres für Eigenkontrollbericht Belastung der Anlage Empfehlung: minimaler Nachtzufluss bei TW in l/s als Nachweis der Fremdwasserbelastung 32

33 Kläranlagen Die Überwachung mit online- Messungen ist zulässig, wenn deren Eignung durch ein Messprogramm auch hinsichtlich der Datenauswertung nachgewiesen und die Funktionsfähigkeit des Gerätes zumindest wöchentlich durch eine Laboranalyse überprüft wird. Bei Kläranlagen ab EW sind vom eingeleiteten Abwasser täglich Rückstellproben zu entnehmen und so lange bei +4 C aufzubewahren, bis das Analyseergebnis der Originalprobe vorliegt, mindestens jedoch 7 Tage. 33

34 Kläranlagen Wetterschlüssel [Grundsatzanforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik: Nach einem Regenereignis müssen Regenüberlaufbecken nach max Stunden wieder entleert sein. Auch bei langen Fließzeiten im Kanalnetz dürften dementsprechend einem Regenereignis maximal 2 Tage Regennachlauf folgen.] Nach einem Regenereignis dürfen maximal 2 Tage Regennachlauf- Wetterschlüssel 7- im Betriebstagebuch eingetragen werden. Vermerken, wenn Regenüberlaufbecken noch gefüllt sind. 34

35 Kläranlagen Ermittlung KA- Belastung Die aktuelle EW - Belastung der Kläranlage im Berichtsjahr ist durch Multiplikation der BSB 5 - Zulaufkonzentration mit der jeweils zugehörigen Abwassermenge zu ermitteln. Der 90-Percentilwert dieser Frachten, dividiert durch 60 g BSB 5 / EW*d, ist als Ergebnis in den Mustervordruck einzutragen. Zum Vergleich mit der Ausbaugröße lt. Bescheid sind nur die Trockenwetterwerte verwendbar. Formel: EW = (90 Percentilwert von Fracht) [kg/24h] / 0,06 kg BSB 5 /EW*d. Am geeignetsten für die Frachtermittlung sind 24 h Mischproben. 2 h Mischproben oder qualifizierte Stichproben sollten so verteilt werden, dass sie den Tagesgang der Belastung der Kläranlage wieder spiegeln. 35

36 Kläranlagen Ermittlung KA- Belastung für Eigenkontrollbericht -> bei 24h Mischproben: Fracht [kg/24h] = QProbe [m³/24h] * BSB 5 [mg/l] / > bei 2h Mischproben: Fracht [kg/24h] = QProbe [m³/2h] * BSB 5 [mg/l] / 1000 * 12 -> bei qualifizierter Stichprobe: Fracht [kg/24h] = QProbe [m³/24h] * BSB 5 [mg/l] / 1000 oder : Fracht [kg/24h] = QProbe [m³/15 min] * BSB 5 [mg/l] / 1000 * 8 *12 36

37 Ausbaugröße EW 500 * 417 / 1000 = / 0,06 = Fremdwasseranteil 35% 37

38 Ausbaugröße EW Fremdwasseranteil 60% 38

39 Ausbaugröße EW Fremdwasseranteil 60% 39

40 Bewertung der Beispiele für die Ermittlung der EW- Belastung: KA1: nur Trockenwetterwerte EW- Belastung EW tatsächliche Einwohner KA2: nur Trockenwetterwerte EW- Belastung EW tatsächliche Einwohner KA2: alle Werte EW- Belastung EW??? tatsächliche Einwohner

41 Hintergrund der EW- Belastung: Die Ausbaugröße von Kläranlagen wird i.d.r. anhand des 85- Percentilwertes der BSB 5 - Fracht im Kläranlagenzulauf festgelegt. Als Datengrundlage sollten mindestens 40 24h-Messwerte bei Trockenwetter dienen. Zum Vergleich der Ausbaugröße mit der tatsächlichen Belastung sollten daher für die EW- Belastung auch nur die Trockenwetterwerte zugrunde gelegt werden. 41

42 Kläranlagen Der Einsatz von Zusatz- und Hilfsmitteln, der Energieverbrauch, die Annahme von Fremdstoffen und die Verwertung und Beseitigung von Abfällen sind zu erfassen. 42

43 Zusammenfassung wesentlicher Aufgaben: Kanalisationen: Abwasserkanäle müssen in einem regelmäßigen Turnus untersucht werden. Die festgestellten Schäden sind zu klassifizieren und nach Prioritäten zu beheben. Regenentlastungsanlagen: Hydraulische Prüfung der Drosseln alle 5 Jahre. Die bauliche Prüfung der Anlagen ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Sichtprüfung der Anlagen ist mindestens monatlich, die Funktionsprüfung ist vierteljährlich durchzuführen. Kläranlagen: Tägliche Funktionsprüfung wesentlicher Anlagenteile. Hydraulische Prüfung der Durchflussmessung alle 5 Jahre. Zu- und Ablaufproben nach Messprogramm entsprechend der Größenklasse. 43

44 Ausblick Die aktuelle Eigenkontrollverordnung vom 21. Januar 2000 zuletzt geändert am 25. Juli 2005 (GVBl. I Seite 568) gilt nur noch bis zum Wesentliche Neuerungen der neuen EKVO sollen Eigenkontrollvorgaben für Kleinkläranlagen und private Hausanschlusskanäle sein. 44

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