Wer bezahlt die Pflege im Alter? Herzlich willkommen zum Infoabend
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- Margarethe Auttenberg
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Transkript
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2 Wer bezahlt die Pflege im Alter? Herzlich willkommen zum Infoabend
3 Begrüssung Petra Steimen-Rickenbacher Regierungsrätin des Kantons Schwyz, Vorsteherin des Departements des Innern
4 Einleitung Andreas Dummermuth Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
5 Agenda 1. Einleitung 2. Leben zu Hause: Spitex, Akut- und Übergangspflege 3. Leben zu Hause: Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung 4. Leben im Heim: Beiträge an Pflege, Finanzierung Hotellerie 5. Finanzieller Engpass? Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 6. Fragen / Diskussion
6 Leben zu Hause / Spitex Urs Vögtli Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilungsleiter Gesundheit / Prävention
7 Frau Marty braucht Spitex Frau Marty, Gersau, 81, alleinstehend Probleme mit ihren Beinen Haushaltführung macht Sorgen Unterstützung durch Tochter und Schwiegertochter
8 Die Spitex wird aktiv, wenn Wie kommt Frau Marty zur Unterstützung durch die Spitex? Ärztliche Verschreibung (Arztzeugnis) Pflege: in jedem Fall Hauswirtschaft: Abklärung erforderlich Bedarfsabklärung durch Spitex Planung Pflege, Hauswirtschaft Einsätze Pflege und Hauswirtschaft Wahl der Spitex Öffentliche Spitex (10 Organisationen SZ, Private Spitex (
9 Spitex kostet Wie viel kostet die Spitex? Öffentliche Spitex (Durchschnitt SZ) Pflege: ~Fr pro verrechnete Stunde (Vollkosten) Hauswirtschaft: ~Fr. 80. pro verrechnete Stunde (Vollkosten) Behandlungspflicht, nicht verrechenbare Zeit Verfügbarkeit: Uhr (365 Tage) Private Spitex: separate Regelung
10 Wer bezahlt die Pflegekosten? Pflegekosten (~Fr / Stunde) (A) Krankenversicherung (Grundversicherung) Fr (Grundpflege) Fr (Untersuchung/Behandlung) Fr (Abklärung/Beratung) (B) Frau Marty (C) Gemeinde 10 % von (A) Restfinanzierung max. Fr. 8. pro Tag (+ Selbstbehalt+ Franchise)
11 und die Hauswirtschaft Frau Marty bezieht 2 Stunden hauswirtschaftliche Leistungen pro Woche Keine Leistung der Krankenkasse Grundversicherung Unterschiedliche Tarife der Spitex-Organisationen z. B. : Spitex Gersau: Fr. 33. /Std. + Fr. 5. Wegpauschale pro Einsatz Angebote private Spitex und Bäuerinnen SZ
12 Wer bezahlt die HW-Kosten? Hauswirtschaft (~Fr.80. / Stunde) Frau Marty + Krankenversicherung (?) (Zusatzversicherung) Beispiel Gersau: Fr Wegpauschale Fr.5. Gemeinde Rest
13 In Woche 45 kostet die Spitex Pflege Krankenkasse Bedarfsabklärung 2 Stunden Behandlungspflege 30 Min % Frau Marty Total Behandlungspflege 30 Min Total Hauswirtschaft Hauswirtschaft 2 Stunden? *) *) 2 Std. à Fr Fr.5. Wegpauschale (abzüglich Beitrag Krankenkasse)
14 Frau Marty erhält Rechnungen Bisher: Pflege: Rechnung an Frau Marty: Beiträge Krankenkasse + Beitrag Frau Marty Frau Marty muss Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragen («Tiers garant») Hauswirtschaft: Rechnung an Frau Marty Frau Marty muss Rückerstattung bei der Krankenkasse (falls Zusatzversicherung besteht) beantragen Neu: Pflege: Rechnung Krankenkassenbeitrag an Krankenkasse («Tiers payant») Rechnung «10% bzw. max. Fr. 8. /Tag» an Frau Marty
15 Frau Marty musste ins Spital Frau Marty bezieht «Akut- und Übergangspflege» Nach einem Spitalaufenthalt Max. 2 Wochen Nur mit Anordnung eines Spitalarztes Durch Spitex (ambulant), im APH oder Spital Schwyz (stationär) Finanzierung durch Krankenversicherung und Kanton (Patient: nur Selbstbehalt + Franchise)
16 Frau Marty informiert sich Bei der örtlichen Spitexorganisation Unter (Spitex Kantonalverband) Unter (Kanton) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
17 Leben zu Hause: Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung Arthur Steiner Abteilungsleiter IV-Stelle
18 Am Beispiel von Frau Anna Schelbert, Wollerau, 81 Alleinstehend, auf orthopädische Massschuhe angewiesen
19 Hilfsmittel AHV Anspruch auf Leistungen für Hilfsmittel zu Lasten der AHV haben in der Schweiz wohnhafte Personen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen, welche das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht haben, eine AHV-Rente vorbeziehen oder Ergänzungsleistungen beziehen. Besitzstandgarantie IV: Versicherten, denen bereits von der IV Hilfsmittel zugesprochen wurden, bleibt der Anspruch auf diese Leistungen in Art und Umfang erhalten, solange die massgebenden Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllt sind.
20 Hilfsmittel AHV Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel: Orthop. Massschuhe und orthop. Serienschuhe 75 % des Nettopreises. Erneute Beitragszahlung frühestens nach 2 Jahren. Gesichtsepithesen 75 % des Nettopreises. Erneute Beitragszahlung frühestens nach 2 Jahren Perücken 75 % des Nettopreises, höchstens Fr pro Kalenderjahr
21 Hilfsmittel AHV Hörgeräte für ein Ohr Pauschale Fr Leistung kann höchstens alle 5 Jahre beansprucht werden. Sprechhilfegerät 75 % des Nettopreises. Ein neuer Beitrag kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen. Rollstühle ohne motorischen Antrieb Pauschal Fr alle 5 Jahre. Spezialversorgung Fr , bei zusätzlicher Notwendigkeit eines Antidekubituskissens Fr
22 Hilfsmittel AHV Lupenbrillen Die Beitragslimiten in der Höhe von 75 % belaufen sich auf maximal: Monokulare Lupenbrillen: Fr Binokulare Lupenbrillen: Fr Monokulare Fernrohrlupenbrillen oder mehrlinsiges Lupenbrillensystem: Fr Binokulare Fernrohrlupenbrillen Fr In diesen Limiten sind das Brillengestell sowie die Mwst. eingeschlossen. Ein neuer Beitrag kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren gewährt werden.
23 Beispiel Frau Schelbert leidet an Zirkulationsstörungen in den Beinen und hat deswegen geschwollene Füsse und kann normale Konfektionsschuhe nicht mehr tragen. Frau Schelbert benötigt orthopädische Massschuhe. Die Kosten der Massschuhe belaufen sich auf Fr Die AHV leistet einen Kostenbeitrag an die Massschuhe von 75 % = Fr
24 Hilfsmittel AHV Anmeldung des Anspruches: Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei derjenigen Ausgleichskasse geltend gemacht werden, welche die Altersrente auszahlt. Zuständig für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und den Entscheid ist die IV-Stelle, wo die versicherte Person ihren Wohnsitz begründet.
25 Am Beispiel von Frau Anna Schelbert, Wollerau, 81 Alleinstehend, auf Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen angewiesen
26 Hilflosenentschädigung der AHV Altersrentnerinnen und rentner mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die in leichtem (neu ab ), mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Als hilflos gilt, wer wegen seiner Invalidität für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder auf persönliche Ueberwachung angewiesen ist.
27 Hilflosenentschädigung der AHV Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen zählen: An- und Auskleiden Aufstehen/Absitzen/Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und Kontaktaufnahme
28 Hilflosenentschädigung der AHV Schwere Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person trotz Abgabe von Hilfsmitteln in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und zudem dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigt taubblind ist oder an Taubheit mit hochgradiger Sehschwäche leidet
29 Hilflosenentschädigung der AHV Mittlere Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person trotz Abgabe von Hilfsmitteln in mindestens vier alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und zudem dauernde persönliche Überwachung benötigt
30 Hilflosenentschädigung der AHV Leichte Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person zu Hause betreut wird und trotz Abgabe von Hilfsmitteln in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder dauernde persönliche Überwachung bedarf oder infolge des Leidens ständige und besonders aufwändige Pflege bedarf oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Leidens nur dank regelmässiger, erheblicher Dienstleistungen Dritter gesellschaftliche Kontakte pflegen kann.
31 Hilflosenentschädigung der AHV Im AHVG wird mit der Einführung der Hilflosigkeit leichten Grades ab eine neue Leistung geschaffen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades haben nur Altersrentnerinnen und Altersrentner, die zu Hause leben! Kein Anspruch besteht, wenn die AHV-Rentnerinnen / Altersrenter im Heim leben (Grundidee: "ambulant vor stationär")
32 Hilflosenentschädigung der AHV Die monatliche Entschädigung ab beträgt: zu Hause: im Heim: leichten Grades Fr Kein Anspruch mittleren Grades Fr Fr schweren Grades Fr Fr Besitzstand IV Personen, die bereits vor dem Erreichen des Rentenalters eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen haben, erhalten diese in der AHV in gleicher Höhe. Bei einem Heimeintritt reduziert sich der Anspruch auf den halben Ansatz.
33 Hilflosenentschädigung der AHV Anspruchsbeginn: Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung entsteht am ersten Tag des Monats, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Hilflosigkeit ununterbrochen während mindestens eines Jahres bestanden hat und weiterhin andauert.
34 Fallbeispiel Frau Schelbert benötigt seit Februar 2012 beim An- und Auskleiden, beim Duschen und beim Essen, sowie bei der Fortbewegung ausser Haus, die Hilfe von Drittpersonen. Frau Schelbert ist somit in vier alltäglichen Lebensverrichtungen hilflos. Somit besteht ab Februar Jahr (Wartefrist) = 1. Februar 2013 ein Anspruch auf eine HE mittleren Grades.
35 Hilflosenentschädigung der AHV Wie mache ich eine Hilflosentschädigung der AHV geltend? Das Gesuch um Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung ist mit dem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung AHV geltend zu machen. In der Regel erfolgt durch eine Fachperson der IV-Stelle eine Abklärung vor Ort.
36 Leben im Heim: Beiträge an Pflege, Finanzierung Hotellerie Othmar Mettler Abteilungsleiter Leistungen
37 Am Beispiel von Herr Heinrich Betschart, Arth, 75 verwitwet, lebt im Pflegeheim
38 Heimeintritt was nun? Der Gesundheitszustand von Heinrich Betschart hat sich rasch verschlechtert Ein Heimeintritt war unumgänglich Er hat sich für ein Pflegeheim entschieden, das ganz in der Nähe ist, wo seine jüngste Tochter wohnt Der Heimeintritt ist am 1. Juli 2013 erfolgt und sofort stellt sich die Frage: Wer zahlt das alles?
39 Welcher Kanton ist zuständig? Zuständig für die Bearbeitung der Anmeldungen für die Übernahme der Pflegekosten bei Langzeitpflege im Heim ist: Der Kanton, in dem die pflegebedürftige Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat Lebt eine pflegebedürftige Person mit Wohnsitz im Kanton Schwyz in einem Heim ausserhalb des Kantons, so ist die Anmeldung trotzdem bei der Ausgleichskasse Schwyz einzureichen. Und auch hier: Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
40 Wer muss eine Anmeldung zur Übernahme der Pflegekosten einreichen? Erfolgt der Heimeintritt wegen Pflegebedürftigkeit oder wird erstmals eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, ist die Anmeldung zur Übernahme der Pflegekosten auszufüllen und einzureichen: Fragen 2-8: Vollständig beantworten Ausgleichskasse Schwyz Postfach Schwyz Wichtig: Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV müssen keine Anmeldung einreichen!
41 Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Sobald die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Schwyz eingetroffen ist, prüft diese die Zuständigkeit. Ist der Kanton Schwyz zuständig, so erfolgt eine schriftliche Bestätigung und eine Information, wie es weiter geht. Monatlich oder periodisch einzureichen sind: a) Kopie der Heimrechnungen b) Kopie der detailierten Krankenkassenabrechnung (inkl. Zusatzversicherungen)
42 Wie kommt Heinrich Betschart zu seinem Geld? Schritt 1: Leistungen der Krankenkasse Die Heimrechnung ist bei der Krankenkasse einzureichen. Die Leistung entspricht der Höhe der Pflege-Einstufung und beträgt zwischen Fr. 9. bis Fr Schritt 2: Restfinanzierung Sobald die Abrechnung der Krankenkasse vorliegt, ist eine Kopie der Abrechnung zusammen mit der Kopie der Heimrechnung der Ausgleichskasse Schwyz einzureichen. Schritt 3: Abrechnung der Ausgleichskasse Schwyz Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet die Höhe der Restfinanzierung und erstellt eine Abrechnung.
43 Wer finanziert welche Pflegekosten? Beispiel Heinrich Betschart Rechnung Restfinanzierung Pensionskosten Fr Pflegekosten (z.b. Stufe 10) Fr Total Heimtaxen Fr Total Pflegekosten Fr Anteil Krankenkasse Fr Zwischentotal Fr Eigenanteil der pflegebedürftigen Person Fr Restfinanzierung durch die öffentliche Hand Fr / Tag Die Gemeinden tragen bei Heimaufenthalt die Restfinanzierung, welche durch allgemeine Steuermittel finanziert wird. Einkommen und Vermögen von Heinrich Betschart haben hier keinen Einfluss.
44 Wann und wohin erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung erfolgt auf ein persönliches Bank- oder Postkonto der versicherten Person. In der Regel erfolgt die Auszahlung innert 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
45 Welche Kosten muss Heinrich Betschart selber tragen? Pensionskosten (Kost + Logis) Fr pro Tag Eigenanteil an die Pflege (max.) Fr. *21.60 pro Tag Total Fr pro Tag *entspricht pro Jahr max. Fr Finanzierung: Dafür stehen in der Regel die AHV-Rente und Hilo (1. Säule), Leistungen der Pensionskasse (2. Säule) sowie weitere Mittel (3. Säule; Vermögen) zur Verfügung.
46 Das Risiko «Pflegebedürftigkeit im Alter» ist finanziell abschätzbar Zum Schluss: Die Tochter von Heinrich Betschart ist beruhigt; mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung ist die finanzielle Belastung durch den Heimaufenthalt ihres Vaters abschätzbar. Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim (in Fr.) vor 2011 NEU Differenz z.g. Tag Fr Fr Fr Monat (x 30) Fr. 7' Fr. 4' Fr. 3' Jahr (x 365) Fr. 86' Fr. 48' Fr. 37'631.50
47 Finanzieller Engpass? Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Bruno Bürgler Teamleiter Ergänzungsleistungen
48 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) In Ergänzung zur AHV/IV-Renten Wohnsitz und tatsächlichem Aufenthalt in der Schweiz Bedarfsleistungen (Vergleich Ausgaben / Einnahmen); d.h. Einkommen und Vermögen müssen korrekt und umfassend deklariert werden Genormter Bedarf und klare Grenzwerte Kein Spielraum, keine Kulanz Beginn grundsätzlich ab Anmeldemonat Rechtsanspruch Finanzierung vollumfänglich durch Steuergelder des Bundes, des Kantons und der Gemeinden
49 Einfaches Verfahren für komplexe Fragen auch hier: Ohne Anmeldung keine Leistung Ausgleichskasse prüft alle Anspruchsvoraussetzungen Oft sind Rückfragen notwendig und es besteht eine Mitwirkungspflicht Ausgleichskasse entscheidet per Verfügung mit detailliertem Berechnungsblatt Der kostenlose Rechtsweg ist immer offen (Einsprachemöglichkeit, Beschwerde vor Gericht)
50 Berechnung und Höhe der EL Die EL entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. oder anders gesagt: Ergänzungsleistungen werden an jene AHV- und IV-Rentner ausgerichtet, die ihre minimalen Lebenskosten mit den Renten und privaten Einkünften sowie Vermögen nicht decken können.
51 Anrechenbares Einkommen Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören: 2/3 der Erwerbseinkünfte (abzüglich Freibetrag) Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen Anteil aus Reinvermögen nach Abzug des Vermögensfreibetrags: Alleinstehende Fr Ehepaare Fr pro Kind Fr Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden sind
52 Anrechnung Vermögen bei den EL Total Vermögen Fr (Bankkonten, Lebensversicherungen, Verzichtsvermögen, etc.) abzüglich Vermögensfreibetrag Fr = anrechenbares Vermögen Fr Vermögensverzehr Fr (1/10 von Fr ) Die Fr werden als Einnahmen in der EL-Berechnung berücksichtigt. Folglich wird das Vermögen jährlich um ca. diesen Betrag abnehmen.
53 Beispiel von Sepp Schatt, Sattel, 76 alleinstehend, lebt zu Hause
54 Berechnung EL für Hr. Schatt (mit Abweisung)
55 Beispiel von Sepp Schatt, Sattel, 76, nach Schlaganfall neu im Pflegeheim
56 Berechnung der EL für Hr. Schatt (mit Zusprache)
57 Beispiel von Adam und Eva Suter, 81 und 79 Jahre alt, sie lebt im Pflegeheim, er in der Mietwohnung in Arth
58 Berechnung der EL für Ehepaar Suter (Zusprache) Miete: Herr Suter Heim: Frau Suter
59 Vermögensverzicht wird bei den EL konsequent aufgerechnet Schenkungen Erbvorbezüge Vermögensanlage mit hohem Risiko (Vermögensverluste) Geldspiele wie Lotto, Spielcasino, etc. Zu günstige Liegenschaftsabtretungen Im Gegensatz zum Privatrecht gibt es keine Verjährung. Beispielsweise führt auch eine Schenkung von Fr im Jahr 1998 immer noch zu einer Anrechnung von Verzichtsvermögen. Es besteht zudem eine gesetzliche Meldepflicht. Der Grund: EL sind zu 100 % steuerfinanziert; EL sind keine Wohneigentumsförderung für Nachkommen.
60 Vermögensverzicht - Beispiel Liegenschaft mit Verkehrswert von Fr Mit Kaufvertrag vom 1. Juni 2008 für Fr an den Sohn übertragen (Fr durch Übernahme der Schulden und Fr als Restkaufpreis) Fr abzüglich Kaufpreis Fr = Verzichtsvermögen Fr Das Verzichtsvermögen wird auf den 1. Januar des Folgejahres unverändert übertragen und danach jährlich um Fr vermindert: : Fr (unverändert) : Fr (erstmalige Reduktion um Fr ) : Fr : Fr : Fr Zinsertrag als Einnahmen
61 EL: Auch Krankheitskosten werden getragen Über die EL können finanziert werden: Jährliche Kostenbeteiligung der Krankenkasse max. Fr / Jahr (Franchise + Selbstbehalt) Übernahme von ungedeckten Krankheitskosten Gewisse Zahnbehandlungen ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Anteil an AHV-Hilfsmitteln Haushaltshilfe
62 Wer bezahlt die Pflege im Alter? Fragen Diskussion
63 Die Präsentation steht Ihnen ab dem 5. November 2013 auf zur Verfügung. Sie können die Präsentation auch per Telefon bestellen:
64 Danke für Ihre Teilnahme! Gerne beantworten unsere Fachleute weitere Fragen an den Ständen und bedienen Sie mit Informationsmaterial. Wir wünschen eine gute Heimkehr.
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