Wer bezahlt die Pflege im Alter? Herzlich willkommen zum Infoabend

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wer bezahlt die Pflege im Alter? Herzlich willkommen zum Infoabend"

Transkript

1

2 Wer bezahlt die Pflege im Alter? Herzlich willkommen zum Infoabend

3 Begrüssung Petra Steimen-Rickenbacher Regierungsrätin des Kantons Schwyz, Vorsteherin des Departements des Innern

4 Einleitung Andreas Dummermuth Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz

5 Agenda 1. Einleitung 2. Leben zu Hause: Spitex, Akut- und Übergangspflege 3. Leben zu Hause: Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung 4. Leben im Heim: Beiträge an Pflege, Finanzierung Hotellerie 5. Finanzieller Engpass? Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 6. Fragen / Diskussion

6 Leben zu Hause / Spitex Urs Vögtli Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilungsleiter Gesundheit / Prävention

7 Frau Marty braucht Spitex Frau Marty, Gersau, 81, alleinstehend Probleme mit ihren Beinen Haushaltführung macht Sorgen Unterstützung durch Tochter und Schwiegertochter

8 Die Spitex wird aktiv, wenn Wie kommt Frau Marty zur Unterstützung durch die Spitex? Ärztliche Verschreibung (Arztzeugnis) Pflege: in jedem Fall Hauswirtschaft: Abklärung erforderlich Bedarfsabklärung durch Spitex Planung Pflege, Hauswirtschaft Einsätze Pflege und Hauswirtschaft Wahl der Spitex Öffentliche Spitex (10 Organisationen SZ, Private Spitex (

9 Spitex kostet Wie viel kostet die Spitex? Öffentliche Spitex (Durchschnitt SZ) Pflege: ~Fr pro verrechnete Stunde (Vollkosten) Hauswirtschaft: ~Fr. 80. pro verrechnete Stunde (Vollkosten) Behandlungspflicht, nicht verrechenbare Zeit Verfügbarkeit: Uhr (365 Tage) Private Spitex: separate Regelung

10 Wer bezahlt die Pflegekosten? Pflegekosten (~Fr / Stunde) (A) Krankenversicherung (Grundversicherung) Fr (Grundpflege) Fr (Untersuchung/Behandlung) Fr (Abklärung/Beratung) (B) Frau Marty (C) Gemeinde 10 % von (A) Restfinanzierung max. Fr. 8. pro Tag (+ Selbstbehalt+ Franchise)

11 und die Hauswirtschaft Frau Marty bezieht 2 Stunden hauswirtschaftliche Leistungen pro Woche Keine Leistung der Krankenkasse Grundversicherung Unterschiedliche Tarife der Spitex-Organisationen z. B. : Spitex Gersau: Fr. 33. /Std. + Fr. 5. Wegpauschale pro Einsatz Angebote private Spitex und Bäuerinnen SZ

12 Wer bezahlt die HW-Kosten? Hauswirtschaft (~Fr.80. / Stunde) Frau Marty + Krankenversicherung (?) (Zusatzversicherung) Beispiel Gersau: Fr Wegpauschale Fr.5. Gemeinde Rest

13 In Woche 45 kostet die Spitex Pflege Krankenkasse Bedarfsabklärung 2 Stunden Behandlungspflege 30 Min % Frau Marty Total Behandlungspflege 30 Min Total Hauswirtschaft Hauswirtschaft 2 Stunden? *) *) 2 Std. à Fr Fr.5. Wegpauschale (abzüglich Beitrag Krankenkasse)

14 Frau Marty erhält Rechnungen Bisher: Pflege: Rechnung an Frau Marty: Beiträge Krankenkasse + Beitrag Frau Marty Frau Marty muss Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragen («Tiers garant») Hauswirtschaft: Rechnung an Frau Marty Frau Marty muss Rückerstattung bei der Krankenkasse (falls Zusatzversicherung besteht) beantragen Neu: Pflege: Rechnung Krankenkassenbeitrag an Krankenkasse («Tiers payant») Rechnung «10% bzw. max. Fr. 8. /Tag» an Frau Marty

15 Frau Marty musste ins Spital Frau Marty bezieht «Akut- und Übergangspflege» Nach einem Spitalaufenthalt Max. 2 Wochen Nur mit Anordnung eines Spitalarztes Durch Spitex (ambulant), im APH oder Spital Schwyz (stationär) Finanzierung durch Krankenversicherung und Kanton (Patient: nur Selbstbehalt + Franchise)

16 Frau Marty informiert sich Bei der örtlichen Spitexorganisation Unter (Spitex Kantonalverband) Unter (Kanton) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

17 Leben zu Hause: Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung Arthur Steiner Abteilungsleiter IV-Stelle

18 Am Beispiel von Frau Anna Schelbert, Wollerau, 81 Alleinstehend, auf orthopädische Massschuhe angewiesen

19 Hilfsmittel AHV Anspruch auf Leistungen für Hilfsmittel zu Lasten der AHV haben in der Schweiz wohnhafte Personen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen, welche das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht haben, eine AHV-Rente vorbeziehen oder Ergänzungsleistungen beziehen. Besitzstandgarantie IV: Versicherten, denen bereits von der IV Hilfsmittel zugesprochen wurden, bleibt der Anspruch auf diese Leistungen in Art und Umfang erhalten, solange die massgebenden Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllt sind.

20 Hilfsmittel AHV Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75 % der Nettokosten für folgende Hilfsmittel: Orthop. Massschuhe und orthop. Serienschuhe 75 % des Nettopreises. Erneute Beitragszahlung frühestens nach 2 Jahren. Gesichtsepithesen 75 % des Nettopreises. Erneute Beitragszahlung frühestens nach 2 Jahren Perücken 75 % des Nettopreises, höchstens Fr pro Kalenderjahr

21 Hilfsmittel AHV Hörgeräte für ein Ohr Pauschale Fr Leistung kann höchstens alle 5 Jahre beansprucht werden. Sprechhilfegerät 75 % des Nettopreises. Ein neuer Beitrag kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen. Rollstühle ohne motorischen Antrieb Pauschal Fr alle 5 Jahre. Spezialversorgung Fr , bei zusätzlicher Notwendigkeit eines Antidekubituskissens Fr

22 Hilfsmittel AHV Lupenbrillen Die Beitragslimiten in der Höhe von 75 % belaufen sich auf maximal: Monokulare Lupenbrillen: Fr Binokulare Lupenbrillen: Fr Monokulare Fernrohrlupenbrillen oder mehrlinsiges Lupenbrillensystem: Fr Binokulare Fernrohrlupenbrillen Fr In diesen Limiten sind das Brillengestell sowie die Mwst. eingeschlossen. Ein neuer Beitrag kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren gewährt werden.

23 Beispiel Frau Schelbert leidet an Zirkulationsstörungen in den Beinen und hat deswegen geschwollene Füsse und kann normale Konfektionsschuhe nicht mehr tragen. Frau Schelbert benötigt orthopädische Massschuhe. Die Kosten der Massschuhe belaufen sich auf Fr Die AHV leistet einen Kostenbeitrag an die Massschuhe von 75 % = Fr

24 Hilfsmittel AHV Anmeldung des Anspruches: Der Anspruch auf Hilfsmittel muss mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei derjenigen Ausgleichskasse geltend gemacht werden, welche die Altersrente auszahlt. Zuständig für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und den Entscheid ist die IV-Stelle, wo die versicherte Person ihren Wohnsitz begründet.

25 Am Beispiel von Frau Anna Schelbert, Wollerau, 81 Alleinstehend, auf Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen angewiesen

26 Hilflosenentschädigung der AHV Altersrentnerinnen und rentner mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die in leichtem (neu ab ), mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Als hilflos gilt, wer wegen seiner Invalidität für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder auf persönliche Ueberwachung angewiesen ist.

27 Hilflosenentschädigung der AHV Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen zählen: An- und Auskleiden Aufstehen/Absitzen/Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und Kontaktaufnahme

28 Hilflosenentschädigung der AHV Schwere Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person trotz Abgabe von Hilfsmitteln in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und zudem dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigt taubblind ist oder an Taubheit mit hochgradiger Sehschwäche leidet

29 Hilflosenentschädigung der AHV Mittlere Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person trotz Abgabe von Hilfsmitteln in mindestens vier alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und zudem dauernde persönliche Überwachung benötigt

30 Hilflosenentschädigung der AHV Leichte Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person zu Hause betreut wird und trotz Abgabe von Hilfsmitteln in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder dauernde persönliche Überwachung bedarf oder infolge des Leidens ständige und besonders aufwändige Pflege bedarf oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Leidens nur dank regelmässiger, erheblicher Dienstleistungen Dritter gesellschaftliche Kontakte pflegen kann.

31 Hilflosenentschädigung der AHV Im AHVG wird mit der Einführung der Hilflosigkeit leichten Grades ab eine neue Leistung geschaffen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades haben nur Altersrentnerinnen und Altersrentner, die zu Hause leben! Kein Anspruch besteht, wenn die AHV-Rentnerinnen / Altersrenter im Heim leben (Grundidee: "ambulant vor stationär")

32 Hilflosenentschädigung der AHV Die monatliche Entschädigung ab beträgt: zu Hause: im Heim: leichten Grades Fr Kein Anspruch mittleren Grades Fr Fr schweren Grades Fr Fr Besitzstand IV Personen, die bereits vor dem Erreichen des Rentenalters eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezogen haben, erhalten diese in der AHV in gleicher Höhe. Bei einem Heimeintritt reduziert sich der Anspruch auf den halben Ansatz.

33 Hilflosenentschädigung der AHV Anspruchsbeginn: Der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung entsteht am ersten Tag des Monats, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Hilflosigkeit ununterbrochen während mindestens eines Jahres bestanden hat und weiterhin andauert.

34 Fallbeispiel Frau Schelbert benötigt seit Februar 2012 beim An- und Auskleiden, beim Duschen und beim Essen, sowie bei der Fortbewegung ausser Haus, die Hilfe von Drittpersonen. Frau Schelbert ist somit in vier alltäglichen Lebensverrichtungen hilflos. Somit besteht ab Februar Jahr (Wartefrist) = 1. Februar 2013 ein Anspruch auf eine HE mittleren Grades.

35 Hilflosenentschädigung der AHV Wie mache ich eine Hilflosentschädigung der AHV geltend? Das Gesuch um Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung ist mit dem Formular Anmeldung Hilflosenentschädigung AHV geltend zu machen. In der Regel erfolgt durch eine Fachperson der IV-Stelle eine Abklärung vor Ort.

36 Leben im Heim: Beiträge an Pflege, Finanzierung Hotellerie Othmar Mettler Abteilungsleiter Leistungen

37 Am Beispiel von Herr Heinrich Betschart, Arth, 75 verwitwet, lebt im Pflegeheim

38 Heimeintritt was nun? Der Gesundheitszustand von Heinrich Betschart hat sich rasch verschlechtert Ein Heimeintritt war unumgänglich Er hat sich für ein Pflegeheim entschieden, das ganz in der Nähe ist, wo seine jüngste Tochter wohnt Der Heimeintritt ist am 1. Juli 2013 erfolgt und sofort stellt sich die Frage: Wer zahlt das alles?

39 Welcher Kanton ist zuständig? Zuständig für die Bearbeitung der Anmeldungen für die Übernahme der Pflegekosten bei Langzeitpflege im Heim ist: Der Kanton, in dem die pflegebedürftige Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat Lebt eine pflegebedürftige Person mit Wohnsitz im Kanton Schwyz in einem Heim ausserhalb des Kantons, so ist die Anmeldung trotzdem bei der Ausgleichskasse Schwyz einzureichen. Und auch hier: Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

40 Wer muss eine Anmeldung zur Übernahme der Pflegekosten einreichen? Erfolgt der Heimeintritt wegen Pflegebedürftigkeit oder wird erstmals eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, ist die Anmeldung zur Übernahme der Pflegekosten auszufüllen und einzureichen: Fragen 2-8: Vollständig beantworten Ausgleichskasse Schwyz Postfach Schwyz Wichtig: Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV müssen keine Anmeldung einreichen!

41 Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Sobald die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Schwyz eingetroffen ist, prüft diese die Zuständigkeit. Ist der Kanton Schwyz zuständig, so erfolgt eine schriftliche Bestätigung und eine Information, wie es weiter geht. Monatlich oder periodisch einzureichen sind: a) Kopie der Heimrechnungen b) Kopie der detailierten Krankenkassenabrechnung (inkl. Zusatzversicherungen)

42 Wie kommt Heinrich Betschart zu seinem Geld? Schritt 1: Leistungen der Krankenkasse Die Heimrechnung ist bei der Krankenkasse einzureichen. Die Leistung entspricht der Höhe der Pflege-Einstufung und beträgt zwischen Fr. 9. bis Fr Schritt 2: Restfinanzierung Sobald die Abrechnung der Krankenkasse vorliegt, ist eine Kopie der Abrechnung zusammen mit der Kopie der Heimrechnung der Ausgleichskasse Schwyz einzureichen. Schritt 3: Abrechnung der Ausgleichskasse Schwyz Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet die Höhe der Restfinanzierung und erstellt eine Abrechnung.

43 Wer finanziert welche Pflegekosten? Beispiel Heinrich Betschart Rechnung Restfinanzierung Pensionskosten Fr Pflegekosten (z.b. Stufe 10) Fr Total Heimtaxen Fr Total Pflegekosten Fr Anteil Krankenkasse Fr Zwischentotal Fr Eigenanteil der pflegebedürftigen Person Fr Restfinanzierung durch die öffentliche Hand Fr / Tag Die Gemeinden tragen bei Heimaufenthalt die Restfinanzierung, welche durch allgemeine Steuermittel finanziert wird. Einkommen und Vermögen von Heinrich Betschart haben hier keinen Einfluss.

44 Wann und wohin erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung erfolgt auf ein persönliches Bank- oder Postkonto der versicherten Person. In der Regel erfolgt die Auszahlung innert 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

45 Welche Kosten muss Heinrich Betschart selber tragen? Pensionskosten (Kost + Logis) Fr pro Tag Eigenanteil an die Pflege (max.) Fr. *21.60 pro Tag Total Fr pro Tag *entspricht pro Jahr max. Fr Finanzierung: Dafür stehen in der Regel die AHV-Rente und Hilo (1. Säule), Leistungen der Pensionskasse (2. Säule) sowie weitere Mittel (3. Säule; Vermögen) zur Verfügung.

46 Das Risiko «Pflegebedürftigkeit im Alter» ist finanziell abschätzbar Zum Schluss: Die Tochter von Heinrich Betschart ist beruhigt; mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung ist die finanzielle Belastung durch den Heimaufenthalt ihres Vaters abschätzbar. Eigenanteil der Kosten im Pflegeheim (in Fr.) vor 2011 NEU Differenz z.g. Tag Fr Fr Fr Monat (x 30) Fr. 7' Fr. 4' Fr. 3' Jahr (x 365) Fr. 86' Fr. 48' Fr. 37'631.50

47 Finanzieller Engpass? Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Bruno Bürgler Teamleiter Ergänzungsleistungen

48 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) In Ergänzung zur AHV/IV-Renten Wohnsitz und tatsächlichem Aufenthalt in der Schweiz Bedarfsleistungen (Vergleich Ausgaben / Einnahmen); d.h. Einkommen und Vermögen müssen korrekt und umfassend deklariert werden Genormter Bedarf und klare Grenzwerte Kein Spielraum, keine Kulanz Beginn grundsätzlich ab Anmeldemonat Rechtsanspruch Finanzierung vollumfänglich durch Steuergelder des Bundes, des Kantons und der Gemeinden

49 Einfaches Verfahren für komplexe Fragen auch hier: Ohne Anmeldung keine Leistung Ausgleichskasse prüft alle Anspruchsvoraussetzungen Oft sind Rückfragen notwendig und es besteht eine Mitwirkungspflicht Ausgleichskasse entscheidet per Verfügung mit detailliertem Berechnungsblatt Der kostenlose Rechtsweg ist immer offen (Einsprachemöglichkeit, Beschwerde vor Gericht)

50 Berechnung und Höhe der EL Die EL entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. oder anders gesagt: Ergänzungsleistungen werden an jene AHV- und IV-Rentner ausgerichtet, die ihre minimalen Lebenskosten mit den Renten und privaten Einkünften sowie Vermögen nicht decken können.

51 Anrechenbares Einkommen Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören: 2/3 der Erwerbseinkünfte (abzüglich Freibetrag) Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen Anteil aus Reinvermögen nach Abzug des Vermögensfreibetrags: Alleinstehende Fr Ehepaare Fr pro Kind Fr Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden sind

52 Anrechnung Vermögen bei den EL Total Vermögen Fr (Bankkonten, Lebensversicherungen, Verzichtsvermögen, etc.) abzüglich Vermögensfreibetrag Fr = anrechenbares Vermögen Fr Vermögensverzehr Fr (1/10 von Fr ) Die Fr werden als Einnahmen in der EL-Berechnung berücksichtigt. Folglich wird das Vermögen jährlich um ca. diesen Betrag abnehmen.

53 Beispiel von Sepp Schatt, Sattel, 76 alleinstehend, lebt zu Hause

54 Berechnung EL für Hr. Schatt (mit Abweisung)

55 Beispiel von Sepp Schatt, Sattel, 76, nach Schlaganfall neu im Pflegeheim

56 Berechnung der EL für Hr. Schatt (mit Zusprache)

57 Beispiel von Adam und Eva Suter, 81 und 79 Jahre alt, sie lebt im Pflegeheim, er in der Mietwohnung in Arth

58 Berechnung der EL für Ehepaar Suter (Zusprache) Miete: Herr Suter Heim: Frau Suter

59 Vermögensverzicht wird bei den EL konsequent aufgerechnet Schenkungen Erbvorbezüge Vermögensanlage mit hohem Risiko (Vermögensverluste) Geldspiele wie Lotto, Spielcasino, etc. Zu günstige Liegenschaftsabtretungen Im Gegensatz zum Privatrecht gibt es keine Verjährung. Beispielsweise führt auch eine Schenkung von Fr im Jahr 1998 immer noch zu einer Anrechnung von Verzichtsvermögen. Es besteht zudem eine gesetzliche Meldepflicht. Der Grund: EL sind zu 100 % steuerfinanziert; EL sind keine Wohneigentumsförderung für Nachkommen.

60 Vermögensverzicht - Beispiel Liegenschaft mit Verkehrswert von Fr Mit Kaufvertrag vom 1. Juni 2008 für Fr an den Sohn übertragen (Fr durch Übernahme der Schulden und Fr als Restkaufpreis) Fr abzüglich Kaufpreis Fr = Verzichtsvermögen Fr Das Verzichtsvermögen wird auf den 1. Januar des Folgejahres unverändert übertragen und danach jährlich um Fr vermindert: : Fr (unverändert) : Fr (erstmalige Reduktion um Fr ) : Fr : Fr : Fr Zinsertrag als Einnahmen

61 EL: Auch Krankheitskosten werden getragen Über die EL können finanziert werden: Jährliche Kostenbeteiligung der Krankenkasse max. Fr / Jahr (Franchise + Selbstbehalt) Übernahme von ungedeckten Krankheitskosten Gewisse Zahnbehandlungen ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle Anteil an AHV-Hilfsmitteln Haushaltshilfe

62 Wer bezahlt die Pflege im Alter? Fragen Diskussion

63 Die Präsentation steht Ihnen ab dem 5. November 2013 auf zur Verfügung. Sie können die Präsentation auch per Telefon bestellen:

64 Danke für Ihre Teilnahme! Gerne beantworten unsere Fachleute weitere Fragen an den Ständen und bedienen Sie mit Informationsmaterial. Wir wünschen eine gute Heimkehr.

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015 Informationen Berechnungshilfen Allgemeines 2 Warum werden Krankenkassenprämien verbilligt? Die Krankenkassen erheben

Mehr

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Begrüssung und Einleitung Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Soziale Sicherheit

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

1 AKSZ, Juni 2018

1 AKSZ, Juni 2018 www.aksz.ch 1 Informationsveranstaltung Wer bezahlt die Pflege im Alter? Juni 2018 www.aksz.ch 2 Grusswort Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher Vorsteherin Departement des Innern www.aksz.ch 3 Einleitung

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2014, 10. Auflage Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.info Autoren: Andreas

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015

Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug 2015 Informationen Berechnungshilfen Adressen Achtung! Eingabefrist 30. April 2015 Allgemeines 2 WAS SIND PRÄMIENVERBILLIGUNGEN? Prämienverbilligungen

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung.

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Regierungsrat Peter Gomm, SVSP-Jahrestagung, 28. Oktober

Mehr

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen

Mehr

Anmeldung für einen stationären Aufenthalt

Anmeldung für einen stationären Aufenthalt Anmeldung für einen stationären Aufenthalt : : : : _ Geburtsdatum: Telefon -Nr.: Mobiltelefon-Nr.: : Grund der Anmeldung vorsorgliche Anmeldung Art des Aufenthaltes Daueraufenthalt dringliche Anmeldung

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit?

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Veranstaltung vom 27. April 2010 an der Hochschule Luzern - Wirtschaft Dr. iur. Erwin Carigiet, Zürich Einleitung Ergänzungsleistungen

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Familienbesteuerung: Konkubinat

Familienbesteuerung: Konkubinat Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Familienbesteuerung: der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39 III; 10 V u. VI, 36 l, 38 I d, f, h; 63 DBG 214 II; 9, 212 I, 213 1. spaar

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ

3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ 3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Stand am 1. Januar 2003

Stand am 1. Januar 2003 3.05 Stand am 1. Januar 2003 Drittauszahlung von Renten der AHV/IV und Taschengeld an Bevormundete oder Unterstützte 1 Allgemeines Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV können nicht an Dritte

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen

Zusatzleistungen zur AHV/IV. Präsentation von Fällen Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV Präsentation von Fällen Helga Schreiber Paul Wettstein Béatrice Peterhans 1 Fall 1 Somalischer Staatsangehöriger Einreise invalid

Mehr

4.14 Stand am 1. Januar 2012

4.14 Stand am 1. Januar 2012 4.14 Stand am 1. Januar 2012 Assistenzbeitrag der IV Allgemeines 1 Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich. Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT 1. Allgemeine Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern durch den Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung 3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK UND KPET Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV Ich vertrau der DKV Pflegekosten können das Vermögen auffressen!

Mehr

Wer bezahlt die Pflege und Betreuung? Herzlich willkommen! 15. November 2016

Wer bezahlt die Pflege und Betreuung? Herzlich willkommen! 15. November 2016 Wer bezahlt die Pflege und Betreuung? Herzlich willkommen! 15. November 2016 www.aksz.ch 1 Pflege und Betreuung gehen uns alle an und betreffen alle Lebensphasen Eine gemeinsame Informationsveranstaltung

Mehr

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals

Mehr

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder

4.03. Hilfsmittel der IV. 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat. 2 Hilfsmittel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder 4.03 Stand am 1. Januar 2008 Hilfsmittel der IV Für Beruf und Alltag 1 Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen,

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Zusatzleistungen zur AHV/IV Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 22 Telefax 044 764 80 29 Homepage: www.hausen.ch ANMELDEFORMULAR

Mehr

Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe

Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe GVBF Wintertagung 19. Januar 2012 in Ins Markus Stauffer, Ing agr HTL, Treuhänder mit eidg. FA Stefan Christen, Ing agr HTL 3232 Ins 3232 INS 3250

Mehr

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Immer noch grosses Sparpotenzial Die Grundversicherungsprämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich 2,2 Prozent, so wenig wie schon

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN 1 Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus: Altersrente - Zusatzrente

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. FÜR TARIFE

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten die Mindestbeitragsdauer gemäss Art. 29 Abs. 1 AHVG nicht erfüllen und das Rentenalter erreicht haben, eine Zusatzrente zur AHV/IV beziehen (gilt nur für getrennte Ehegatten und geschiedene Personen).

Mehr

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,

Mehr

4.14 Leistungen der IV Assistenzbeitrag der IV

4.14 Leistungen der IV Assistenzbeitrag der IV 4.14 Leistungen der IV Assistenzbeitrag der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe

Mehr

Hans Müller. für die Zeit vom 15.01.2004 bis 31.01.2005. Rechnungslegung

Hans Müller. für die Zeit vom 15.01.2004 bis 31.01.2005. Rechnungslegung Name und Anschrift des Betreuers / Vormunds / Pflegers: Klaus Mustermann Musterstr. 1 11111 Musterstadt Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - 11111 Musterstadt Ort, Datum Musterstadt, den -- A b r e c

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1.

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1. MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 GRUNDSATZ 1 Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten (EL) werden dann ausgerichtet, wenn eine versicherte Person ihre minimalen

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV sind nach Bundesrecht. Ergänzungsleistungen (inkl. KKV) nach kantonalem Recht: Beihilfen Pflegefinanzierung Volketswil Donnerstag, 2. Dezember 2010

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr