GIS-Gebäudeenergie. Nationale Datenbank für Energielieferungen in Gebäude. Ein Projekt des SIA unter der Leitung von OPAN concept SA
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- Ida Dieter
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1 GIS-Gebäudeenergie Nationale Datenbank für Energielieferungen in Gebäude Ein Projekt des SIA unter der Leitung von OPAN concept SA Mit Unterstützung durch:
2 Energieverbrauch in der Schweiz Ausgangslage Knapp 50% des gesamten Primärenergieverbrauchs in der Schweiz wird für Gebäude aufgewendet Ausgaben alleine für Gebäude: ~ 16 Milliarden CHF/Jahr ~ CHF/Jahr und Gebäude (Annahme: etwa 2 Millionen Gebäude) ~ CHF/Jahr und Person (Annahme: etwa 8 Millionen Personen) Quellen: BFS und BFE Bild: Shanghai Smog (ETHZ) 2
3 Energieverbrauch in der Schweiz Ziel: 50% weniger! Wie kann dieses Ziel erreicht werden? Energieeffizienz und Lenkungsabgaben Ein besseres Verbrauchsmonitoring ist ein Muss! Quellen: BFS und BFE 3
4 Studierte Fallbeispiele Energieportal des Kantons Genf Energiestatistik beider Basel Energieplattform (MEU) der Städte Lausanne, Neuchâtel und La Chaux-de-Fonds Kommunikationskampagne der Walliser Gemeinden Salvan, Champéry und Finhaut Anwohner-Fragebogen der Stadt Vevey 4
5 Erkenntnisse 1. Aufwand für die Erhebung: 2. Anzahl Daten: 3. Anzahl Ansprechpartner: 4. Struktur der Datenbank: So gering wie möglich! So gering wie möglich! So gering wie möglich! So einfach wie möglich! Keine! 5. Berechnungen, Schätzungen oder Auslegungen: Keep it simple! 5 Bild: Ingénieuse Eugénie (Anne Wilsdorf)
6 Konzept ALLE Gebäude werden im GWR erfasst EGID zugewiesen (=gelber Punkt auf der Karte) Ist eine Voraussetzung für jede Erhebung Karte: map.geo.admin.ch 6
7 Konzept Es werden nur Energielieferungen erhoben Die Daten von den Energielieferanten werden über ihr Abrechnungssystem erfasst (EGID als Referenz) Datenbank mit nur 4 Angaben: EGID, Energieträger, Menge und Lieferdatum EGID Bild: OPAN concept 7
8 Vorteile 1. Durch EGID: Verknüpfung mit anderen Datenbanken möglich (GWR, AV, etc.) 2. Die Datenbank ist eine: Ergänzung der aktuellen Daten der Kantone 8
9 Eine Datenbank für alle 1. Bund Ohne weitere Daten: CO 2 -Monitoring Energiestrategie 2050 Kontrolle von Fördermitteln (Gebäudeprogramm, energie-schweiz, etc.) Netzplanung Mit Energiebezugsfläche: Energieeffizienz der Gebäude 9 Kartengrundlagen: swisstopo
10 Eine Datenbank für alle 2. Kantone Ohne weitere Daten: CO 2 -Reporting Erfolgskontrolle der Förderungsprogramme und Energiepolitik (Energie, Umwelt und Raumplanung) Vollzug (z.b. der Baubewilligungen) Mit Energiebezugsfläche: Energieeffizienz der Gebäude 10 Kartengrundlagen: swisstopo
11 Eine Datenbank für alle 3. Gemeinden, Städte und Energieversorger Ohne weitere Daten: Energie- (Richt-) Planung Baugenehmigung Raum- und Quartierplanung Synergieförderung Mit Energiebezugsfläche: Energieeffizienz der Gebäude Mit Nutzung (RegBL) und Lastprofilen: Fernwärmenetzplanung 11 Kartengrundlagen: swisstopo
12 Eine Datenbank für alle 4. Eigentümer und Planer Ohne weitere Daten: Benchmarking Monitoring Synergien mit Nachbarn Datengrundlage für Energieexperten Mit Energiebezugsfläche: Sanierungsbedarf 12 Kartengrundlagen: swisstopo
13 Eine Datenbank für alle Bund Kantone Gemeinsame Ziele Kosteneinsparungen Einheitlichkeit Transparenz Gemeinden, Städte und Energieversorger Begleitend zur Marktöffnung Eigentümer und Planer Bild: OPAN cencept 13
14 Fahrplan Ziel: Normaler Betrieb der Datenbank ab Aufbau der Datenbank Option: GIS 0.1 aus GWR Pilotprojekt ab 2020 Nationale Datenerfassung ab 2025 Normaler Betrieb 14
15 Kostenschätzung Umsetzung Für die Entwicklung, inklusive einer 3-jährigen Pilotstudie: Etwa 2 Millionen Franken Für die nationale Umsetzung: Grob geschätzt 4 Millionen Franken Für den normalen Betrieb der Datenbank: Etwa 1 Millionen Franken/Jahr Jährliche Kosten: Weniger als 1 Franken pro Gebäude Im Verhältnis: 1 Million Kosten vs. 16 Milliarden Ausgaben = 0.1 der gesamten Energiekosten N.B.: diese Zahlen sind noch Schätzungen, die geplante Pilotphase soll die Kosten präzisieren. 15
16 Rechtsgrundlagen Die aktuellen Grundlagen sind interpretierbar Die (provisorischen) zukünftigen Grundlagen erlauben es Bilder: kleve.de und fotolia.com 16
17 Herausforderung Politischer Wille Paradigmenwechsel: Erhebung der Energielieferungen Die Erhebung und Bereitstellung der Daten muss den Energielieferanten vorgeschrieben werden 17
18 Vielen Dank! Ganz besonders allen, die am Projekt mitgewirkt haben: Dem Bundesamt für Energie (BFE) und EnergieSchweiz für ihre Unterstützung Den Verantwortlichen der studierten Fallbeispiele für ihr Engagement Den Autoren: Erdjan OPAN und Jan ROBRA (OPAN concept SA, federführend) Gaëtan CHERIX und Grégoire BLANC (CREM) Massimiliano CAPPEZZALI (EPFL-CEN) Den Mitgliedern der Begleitgruppe: Adrian GROSSENBACHER (BFE, Gebäude) Martin HERTACH (BFE, Geoinformation) Christian FREUDIGER (Kanton Genf, OCEN) Peter BUCHER (Kanton Luzern, UWE) Adrian ALTENBURGER, Martin MÉNARD, Luca PIROVINO und Stefan BRÜCKER (SIA, Fachrat Energie) 18
19 Rechtliche Grundlagen (in Kraft): Umsetzung des CO 2 -Monitorings Die Kantone erstatten dem BAFU regelmäßig Bericht über ( ) [die] CO2- Emissionen von Gebäuden. (CO 2 -Verordnung, Art. 16) Die Kantone sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden, zielkonform vermindert werden. (CO 2 -Gesetz, Art. 9) Auskunftspflicht Wer energieverbrauchende Anlagen, Fahrzeuge und Geräte herstellt, einführt, in Verkehr bringt oder betreibt, muss den Bundesbehörden die Auskünfte erteilen, welche für die Vorbereitung, die Durchführung und die Untersuchung der Wirksamkeit der Maßnahmen erforderlich sind. Den Behörden sind die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und es ist ihnen während der üblichen Arbeitszeit der Zutritt zu den Anlagen zu ermöglichen. (EnG, Art. 21) 19
20 Rechtliche Grundlagen (in Kraft): Auskunftspflicht (Fortsetzung) Den Vollzugsbehörden sind auf Verlangen: a. alle Auskünfte zu geben, die für den Vollzug dieser Verordnung erforderlich sind; b. alle Bücher, Geschäftspapiere, elektronischen Daten und Urkunden vorzulegen, die für den Vollzug dieser Verordnung erforderlich sind. (CO2-Verordnung, Art. 133) Bearbeitung von Personendaten (Datenschutz) Das Bundesamt bearbeitet im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes Personendaten unter Einschluss von besonders schützenswerten Daten ( ). (EnG, Art. 22) Amts- und Geschäftsgeheimnis Das Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt. (EnG, Art. 23) 20
21 Die aktuellen Grundlagen sind interpretierbar 21
22 Rechtliche Grundlagen (Projekt): Energie-Monitoring Das BFE ( ) erstellt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und weiteren Bundesstellen ein detailliertes Monitoring. (EnG Projekt, Art. 61.1) Auskunftspflicht Die für die Untersuchungen und das Monitoring nach Artikel 61 sowie für statistische Auswertungen benötigten Informationen und Personendaten sind dem BFE auf Anfrage hin zu liefern durch: ( ) h) die Unternehmen der Energieversorgung; i) die Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat legt die notwendigen Informationen und Daten fest. (EnG Projekt, Art ) Der Bundesrat kann ( ) die Unternehmen der Energiewirtschaft verpflichten, Personendaten zu veröffentlichen oder den zuständigen Bundesbehörden weiterzugeben( ) insbesondere: a) Stromverbrauch und Wärmekonsum der Gesamtheit der Kundinnen und Kunden oder einzelner Kundengruppen; (EnG Projekt, Art. 65.1) 22
23 Die (provisorischen) zukünftigen Grundlagen erlauben es! 23
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