Aktuelle Vergütungsfragen

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1 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015

2 2 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Allen & Overy LLP 2015

3 3 Inhalt Vergütungsfragen Unser Beratungsspektrum Vorstandsvergütung Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Vergütungssystemen Finanzmarktregulierte Marktakteure Private Equity und Venture Capital Steuerfragen bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen Was Sie von uns erwarten dürfen Umfassende Expertise Beratung aus einer Hand Branchenspezifische Kenntnisse Weltweite Beratung Internationales Netzwerk 44 Standorte 5 Kontinente Ihre Hauptansprechpartner Unsere Beratungsbeispiele Die immer stärkere Regulierung von Vergütungssystemen auf internationaler wie auf nationaler Ebene zwingt zur Handlung.

4 4 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Vergütungsfragen Die Gestaltung von Vergütungssystemen stellt die Verantwortlichen in Unternehmen vor große Herausforderungen. Beispielhaft seien folgende aktuelle Trends genannt: Vergütung in Unternehmen ist zum Politikum geworden. Und die Politik reagiert mit rechtlichen Mitteln. Das hat in den letzten Jahren zu einer immer stärkeren Regulierung von Vergütungssystemen auf internationaler wie auf nationaler Ebene geführt. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung stellt Anforderungen an die Vergütung von Vorstandsmitgliedern, CRD IV, AIFMD, MiFID, OGAW V und die Institutsvergütungsverordnung und Versicherungsvergütungsverordnung regeln im Einzelnen Anforderungen an Vergütungssysteme in Finanzdienstleistungsunternehmen und Versicherungen. Die Entwicklung rechtskonformer und angemessener Vergütungssysteme erfordert detaillierte Kenntnisse der regulatorischen Rahmenbedingungen und Insiderwissen über die Üblichkeiten der Branche. Internationale Unternehmen wollen die Grundsätze ihrer Vergütungssysteme und ihre Incentivepläne global einheitlich gestalten. Das erfordert Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Regeln in den beteiligten Ländern sowie die Fähigkeit, diese Einzelheiten aus aller Welt zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzuführen. Allen & Overy LLP 2015

5 5 Die Terms and Conditions der Vergütungs- und Incentivepläne werden von der Rechtsprechung als Allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt und einer entsprechenden rechtlichen Kontrolle unterzogen. Damit lässt sich nicht jede für sinnvoll erachtete Randbedingung rechtssicher durchsetzen. Die Erstellung rechtssicherer Pläne erfordert genaue Kenntnis der Rechtsprechung und die Abwehr unberechtigter Ansprüche entsprechende forensische Erfahrung. Es bestehen umfangreiche Offenlegungspflichten in Vergütungsangelegenheiten. Die Unternehmen sind gefordert, einerseits diesen Pflichten in ausreichendem Umfang zu genügen, andererseits sich der Auswirkungen bewusst zu sein.

6 6 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Unser Beratungsspektrum Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte und lösungsorientierte Beratung in allen Fragen rund um das Thema Vergütung. Beispielhaft lassen sich die folgenden Beratungsschwerpunkte nennen: Compliance- Checks Vergütungs- und Beteiligungsstrukturen im PEund VC-Umfeld Entwurf und Beurteilung von Vergütungsrichtlinien nach IVV, KAGB, MiFID II, UCITS V Mitarbeiterbeteiligungsmodelle Steuerliche Beratung in Vergütungsfragen Variable Vergütung und Bonuszahlungen Allen & Overy LLP 2015

7 7 Vergütung von Führungskräften Abfindungsvereinbarungen Aktienbasierte Vergütung Abwehr von Bonusklagen Betriebliche Altersversorgung (CTA, VV AG) Grenzüberschreitende Vergütungsberatung

8 8 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Vorstandsvergütung Die Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zunehmend verrechtlicht worden. So ist das Aktiengesetz ergänzt worden im Hinblick auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex detaillierte Vorgaben zur Aufstellung der Vergütung. Für regulierte Bereiche (insbesondere Kreditinstitute) sind gesonderte Regeln geschaffen worden. Dies erfordert entsprechende rechtliche Sorgfalt, auch im Hinblick auf die erhöhte Transparenz und Öffentlichkeit von Vorstandsvergütungen. Wir beraten Sie bei der Struktur und bei der Umsetzung von entsprechenden Vergütungssystemen, insbesondere bei der Abfassung von Vorstandsverträgen und Verträgen mit Geschäftsführern. Darüber hinaus sind wir regelmäßig befasst mit der Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen. Dies betrifft sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Begleitung. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Vergütungssystemen Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat auch die Regelungen zur Vergütung ursprünglich essentialia negotii des Arbeitsvertrages mehr und mehr verrechtlicht. Viele Absprachen zur Vergütung werden von den Gerichten schlicht nicht akzeptiert, Angemessenheitserwägungen der Parteien werden durch eigene Wertvorstellungen der Richter ersetzt. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte werden nicht akzeptiert, Stichtags- und Bad-Leaver-Regelungen werden verworfen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von einzelvertraglichen Regelungen ebenso wie bei Vergütungs-, Bonus- und Incentiveplänen, erörtern mit Ihnen die Risiken und entwickeln Lösungen im Spannungsfeld zwischen Ihren wirtschaftlichen und personalpolitischen Interessen und den arbeitsrechtlichen Restriktionen. Wichtig sind heutzutage auch klare Verfahrensregelungen zum Zielvereinbarungs- und Bewertungsprozess. Ihre internationalen Pläne passen wir nach dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs den deutschen Gegebenheiten an und klären auch mit Ihnen, ob es sinnvoller ist, diese Pläne deutschem oder ausländischem Recht zu unterstellen. Und sollte es im Einzelfall zu einem Rechtsstreit kommen, können Sie sich auf unsere langjährige und umfangreiche Erfahrung in Bonusprozessen verlassen. Allen & Overy LLP 2015

9 9 Finanzmarktregulierte Marktakteure Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, besondere aufsichtsrechtliche Vergütungsregelungen einzuhalten. Diese finden sich in der CRD IV, Vergütungsgrundsätzen der ESMA, der AIFMD sowie zukünftig in MiFID II und UCITS V bzw. den jeweiligen Umsetzungsregelungen. Teilweise stehen diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Spannungsfeld mit den arbeitsrechtlich zulässigen Instrumenten, jedenfalls stellen sie für alle betroffenen Unternehmen nicht zuletzt wegen der risikoangemessenen Ausgestaltung eine Herausforderung dar. Bereits bei der Umsetzung der Vorgaben für Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften haben wir umfassende Erfahrung gewonnen, die wir für Ihr Unternehmen auch in zukünftigen Umsetzungs- und Anpassungsprozessen einsetzen. Bei unserer Beratung zur Dokumentation, Implementierung und Anpassung interner Vergütungssysteme und -prozesse berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Verwaltungspraxis der BaFin bzw. gestalten diese aktiv mit. Unser Team aus Arbeits- und Aufsichtsrecht arbeitet dabei Hand in Hand. Private Equity und Venture Capital Der Einsatz optimierter Vergütungsstrukturen ist ein zentraler Baustein für den Erfolg einer jeden Private Equity oder Venture Capital Transaktion. Dabei treten typischerweise komplexe interdisziplinäre Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und ggf. Aufsichtsrecht auf. Begriffe wie Envy Ratio, Good Leaver, Bad Leaver, Institutional Strip, Roll-over und Carried Interest müssen mit Leben erfüllt und von den beteiligten Parteien ebenso verstanden und juristisch umgesetzt werden wie die ökonomischen Stellschrauben. Wir beraten mit einem erfahrenen interdisziplinären Team sowohl die PE-/VC-Fonds als auch das Management von Portfoliogesellschaften bei der Umsetzung und Optimierung dieser Vergütungs- und Beteiligungsstrukturen. Steuerfragen bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen Steuerfragen spielen bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen eine entscheidende Rolle. Für den Vergütungsempfänger zählt letztlich nur die Nettovergütung. Je nach den Umständen des Einzelfalls gibt es steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. So können etwa Mitarbeiter- und Managementbeteiligungen am Unternehmen so ausgestaltet werden, dass die daraus erzielten Gewinne nur einer ermäßigten Besteuerung unterliegen. Auch der grenzüberschreitende Einsatz von Fach- und Führungskräften kann steuerlich optimiert werden. Besonders hier gibt es aber auch viele Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Gerade bei steuerlichen Fragen der Führungskräftevergütung muss mit verschärften Prüfungen der Finanzverwaltung gerechnet werden. Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Fragen bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen, gleich ob es um die Gestaltung und steuerliche Optimierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und Management- Beteiligungen, die Erfolgsbeteiligung durch Carried Interest- Strukturen, die Ausgestaltung von Vergütungspaketen für Führungskräfte, die Abgrenzung von Besteuerungsrechten bei international tätigen Mitarbeitern oder die Betreuung bei Lohnsteuer- und Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung geht.

10 10 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Was Sie von uns erwarten dürfen Umfassende Expertise Das Thema Vergütung gehört zu den Kernkompetenzen unserer Beratungspraxis. Unser spezialisiertes Beraterteam umfasst Anwälte aus den Bereichen Arbeitsrecht, Aufsichtsrecht, Corporate Governance, Private Equity, Steuerrecht und Versicherungsunternehmensrecht. Sie beschäftigen sich regelmäßig mit Vergütungsfragen über alle Branchen und Rechtsgebiete hinweg. Arbeitsrecht Beratung aus einer Hand Allen & Overy bietet aus einer Hand in allen relevanten Rechtsgebieten hochqualifizierten Service. Alle unsere Rechtsanwälte verfügen in ihren jeweiligen Fachgebieten über international anerkannte Expertise, wiederholt ausgezeichnet durch JUVE und Chambers. Die jüngsten Auszeichnungen waren der JUVE Award 2012 für die Kanzlei des Jahres, unser Versicherungsrechts-Team und unser Arbeitsrechts-Team sowie der JUVE Award für die Kanzlei des Jahres im Bereich Dispute Resolution 2013 und die Auszeichnung von Chambers zur Law Firm of the Year Germany Branchenspezifische Kenntnisse Unsere Anwälte verfügen rechtsgebietsübergreifend über umfassende Branchenkenntnis, insbesondere in den Bereichen Banken und Versicherungen (einschließlich des jeweiligen Aufsichtsrechts), Energiewirtschaft, Life Science, Telekommunikation, Infrastruktur, Private Equity und Immobilien. Wir verstehen die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und können maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Unsere Mandanten profitieren von diesem Branchenwissen, da unsere Anwälte ohne umfangreiche Einarbeitung direkt in die Beratung einsteigen und durch ihre Marktkenntnisse zusätzlichen Mehrwert bieten können. Allen & Overy LLP 2015

11 11 Corporate Aufsichtsrecht Private Equity Steuerrecht Governance Versicherungsunternehmensrecht Energiewirtschaft Finanzdienstleister Immobilienwirtschaft Infrastruktur & Transportwesen Life Sciences/ Gesundheitswesen Private Equity Telekommunikation, Medien & Technologie

12 12 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Weltweite Beratung Die konzernweite und grenzüberschreitende Entwicklung und Implementierung von Vergütungssystemen und Incentiveplänen oder deren Überprüfung und Anpassung aus steuerrechtlicher Sicht um nur einige der zuvor erläuterten Beispiele Allen & Overy LLP 2015 zu nennen ist eine unserer Stärken. Durch unser internationales Netzwerk mit 44 Standorten auf fünf Kontinenten sind wir in der Lage, eine nahtlose Beratung in allen relevanten Praxisbereichen und Jurisdiktionen zu bieten.

13 13 Global reach local depth. AFRIKA EUROPA Casablanca Johannesburg Amsterdam Antwerpen Barcelona Belfast Bratislava Brüssel Budapest Bukarest* Düsseldorf Frankfurt Hamburg Istanbul London Luxembourg Madrid Mailand Moskau München Paris Prag Rom Warschau Nordamerika New York Washington, D.C. Mittel- und Südamerika São Paulo ASIEN-PAZIFIK Bangkok Hanoi Ho-Chi-Minh-Stadt Hongkong Jakarta* Peking Perth Rangun Schanghai Seoul Singapur Sydney Tokio MITTLERER OSTEN Abu Dhabi Doha Dubai Riad* * Assoziiertes Büro

14 14 Aktuelle Vergütungsfragen Ihre Experten zum Thema 2015 Ihre Hauptansprechpartner Arbeitsrecht Aufsichtsrecht Corporate Governance Dr. Hans-Peter Löw Partner Tel Tobias Neufeld Partner Tel Frank Herring Partner Tel Dr. Hans Diekmann Partner Tel Unsere Beratungsbeispiele Einen weltweiten Vertreiber von Weißer Ware bei der Neugestaltung der Bonussysteme für den Vertrieb. Einen weltweiten Vertreiber von Weißer Ware Ein Immobilienunternehmen Ein Immobilienunternehmen (Real-Estate- Investment-Trust) bei Fragen zur Vorstandsvergütung und Fragestellungen zum Deutsche Corporate Governance Kodex sowie zum Themenkomplex Wandelgenussrechte. Eine deutsche Großbank im Rahmen der Auseinandersetzung mit ehemaligen Investmentbankern wegen Kürzung von Bonuszahlungen in der Finanzkrise 2008/09 einschließlich bei der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bundesarbeitsgericht. Eine deutsche Großbank Eine monistische SE Eine monistische SE im Mittelstand bei Fragen zur Vergütung der geschäftsführenden Direktoren. Eine Bank mit Fokus auf mittelständische Unternehmen bei Fragen zur Vorstandsvergütung (einschließlich prozessuale Streitigkeiten). Eine Bank Internationale Konzerne Steuerliche Optimierung und Dokumentation von Mittarbeiterbeteiligungsprogrammen für mehrere internationale Konzerne. Allen & Overy LLP 2015

15 15 Private Equity Steuerrecht Dr. Christian Eichner Partner Tel Dr. Jens Wagner Counsel Tel Dr. Markus Käpplinger Partner Tel Dr. Asmus Mihm Partner Tel Mehrere börsennotierte Gesellschaften bei Fragen zur Vorstandsvergütung und Fragestellungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex (einschließlich Ausscheiden- / Abfindungsvereinbarungen) sowie zum Themenkomplex phantom stock. Mehrere börsennotierte Gesellschaften Private Equity Häuser und Manager Steuerliche Strukturierung von Managementbeteiligungen an Portfoliogesellschaften für verschiedene Private Equity Häuser und Manager. Steuerliche Optimierung und Umsetzung von Carried Interest Strukturen für mehrere Private Equity und Asset Manager. Private Equity und Asset Manager Verschiedene PE-Fonds Verschiedene PE-Fonds bei der Strukturierung bzw. Implementierung verschiedener Managementbeteiligungsprogramme. Beratung großer deutscher Konzerne bei steuerlichen Fragen der Vorstands- und Führungskräftevergütung. Große deutsche Konzerne Management eines Fenster- und Türenherstellers Das Management eines deutschen Fensterund Türenherstellers bei Übernahme durch einen Private Equity-Fonds und der anschließenden Strukturierung eines Managementbeteiligungsprogrammes. Laufende Vertretung von Unternehmen und Managern bei Betriebsprüfungen und in finanzgerichtlichen Verfahren. Unternehmen und Manager Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Abfassung ihrer Vergütungsregeln unter KAGB im Rahmen des Erlaubnisantrags.

16 FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN: Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Allen & Overy LLP Dreischeibenhaus Düsseldorf Allen & Overy LLP Bockenheimer Landstrasse Frankfurt am Main Allen & Overy LLP Kehrwieder Hamburg Allen & Overy LLP Maximilianstrasse München Tel Fax Tel Fax Tel Fax Tel Fax GLOBALE PRÄSENZ Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa Mitarbeitern, darunter etwa 527 Partner, an 44 Standorten weltweit. Die Allen & Overy LLP oder ein Mitglied des Allen & Overy Verbundes unterhalten Büros in: Abu Dhabi Amsterdam Bukarest (assoziiertes Büro) Casablanca Hongkong Istanbul München New York São Paulo Schanghai Antwerpen Bangkok Doha Dubai Jakarta (assoziiertes Büro) Johannesburg Paris Peking Seoul Singapur Barcelona Düsseldorf London Perth Sydney Belfast Frankfurt Luxemburg Prag Tokio Bratislava Hamburg Madrid Rangun Warschau Brüssel Budapest Hanoi Ho-Chi-Minh-Stadt Mailand Moskau Riad (assoziiertes Büro) Rom Washington, D.C. In diesem Dokument bezieht sich Allen & Overy auf Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen.Jeder Hinweis auf Partner bezieht sich auf die Gesellschafter der Allen & Overy LLP bzw. Mitarbeiter oder Berater der Allen & Overy LLP, deren Status und Qualifikationen denen eines Gesellschafters entsprechen, oder eine Person mit gleichwertigem Status in einem verbundenen Unternehmen der Allen & Overy LLP. Allen & Overy LLP 2015 CS1411_CDD-40611_ADD-56103

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